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Vollständige Version anzeigen : Volksverhetzung



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Beißer
02.02.2014, 12:16
Das Problem ist ja,dass man schon öffentlich denunziert und sogar kriminalisiert wird,wenn man sich in der Öffentlichkeit für die Abschaffung dieses Maulkorbparagrafen einsetzt. Man stelle sich mal den Aufschrei in den Medien und das Geheule der "Demokraten" vor,wenn irgendein angesehener "Promi" die Abschaffung dieses Paragrafen einfordert. Man hat ja bei Eva Herman gesehen,was geschehen kann,wenn eine Person des öffentlichen Lebens etwas aus der Reihe tanzt.

Richtig. Um dich fertigzumachen, brauchen sie nicht einmal unbedingt ein Gesetz. Sie vernichten ganz einfach deine berufliche Existenzgrundlage – natürlich immer im Kampf für Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit.

Rüganer
02.02.2014, 12:17
Wenn die Sachen schon jahrelang im Internet liegen, und es nicht zu Pogromen gekommen ist, dann sind sie sicher nicht geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören.

Nicht zu vergessen,dass derartige Meinungsdelikte nach 3 Jahren verjährt sind.

Leberecht
02.02.2014, 12:23
...aber es ist in den Augen von der debilen Schwesig und anderer 'Politiker' nicht so schlimm wenn man links und gegen das System ist. Rechts und gegen das System sein ist viel schlimmer. Ich frage mich wonach diese 'Politiker' das gewichten. Soweit man es in den Gazetten nachlesen kann sind es eigentlich grundsätzlich linke Protestler, die auf ihren als 'Demo' angemeldeten Gewaltorgien ganze Stadtteile deutscher Metropolen zerstören und für die Anwohner unbegehbar machen. Es ist mir bisher nicht aufgefallen, dass derartiges durch rechte Demonstranten passiert ist.

Natürlich sind ´Rechte´ für das herrschende System viel gefährlicher als ´Linke´. ´Rechte´ wollen die Globalisierung, die heiligste Kuh des internationalen Kapitals, schlachten. Hinzu kommt, daß der Staat, um ´Rechte´ klein zu halten und deren öffentliche Auftritte zu unterbinden, sich nicht selbst die Hände schmutzig machen muß. Das erledigen genüßlich, gleichermaßen steinewerfend wie nazikeuleschwingend, linke Chaoten für sie.

Stopblitz
02.02.2014, 12:44
Egal ob sich die Rechten bündeln oder nicht, egal ob Glatze oder Dreireiher. Die Rechten stehen den Interessen der globalen Heuschrecken diametral entgegen und werden deswegen so schnell nicht im Rampenlicht stehen, wogegen die Linken allein beim Wort "international" feucht im Schritt werden und somit "nützlich" sind.

Alles würde sich ändern, wenn das Wahlvolk umdenken würde. Siehe wie Cameron in England von Rechts vor sich hergescheucht wird. Oder auch in Frankreich und andere Länder. Dort lassen sich die Menschen nicht mit dummes Zeugs einlullen.

Das Wahlvolk bekommt von rechts leider nur dämliche Slogans um die Ohren gehauen. Es wird überhaupt nicht richtig mitgenommen. Ehrlich gesagt, wenn ich den Uhrmacher Pastörs über die 'Judenrepublik' schwadronieren höre, möchte ich mich auch übergeben. Ich kann nur für mich sprechen, aber diese Musik ist vorbelastet, dass sollte dieser Schwachkopf eigentlich auch wissen.

Stopblitz
02.02.2014, 12:46
Natürlich sind ´Rechte´ für das herrschende System viel gefährlicher als ´Linke´. ´Rechte´ wollen die Globalisierung, die heiligste Kuh des internationalen Kapitals, schlachten. Hinzu kommt, daß der Staat, um ´Rechte´ klein zu halten und deren öffentliche Auftritte zu unterbinden, sich nicht selbst die Hände schmutzig machen muß. Das erledigen genüßlich, gleichermaßen steinewerfend wie nazikeuleschwingend, linke Chaoten für sie.

Gut erkannt, wie vermittelt man das dem Bürger, der mit Hilfe der Medien total verblödet wird?

Sander
02.02.2014, 12:47
Gut erkannt, wie vermittelt man das dem Bürger, der mit Hilfe der Medien total verblödet wird?

Eigentlich geht das nur, indem man selber die Medien uebernimmt. Aber mach das mal.

Ali Ria Ashley
02.02.2014, 12:50
Natürlich sind ´Rechte´ für das herrschende System viel gefährlicher als ´Linke´. ´Rechte´ wollen die Globalisierung, die heiligste Kuh des internationalen Kapitals, schlachten. Hinzu kommt, daß der Staat, um ´Rechte´ klein zu halten und deren öffentliche Auftritte zu unterbinden, sich nicht selbst die Hände schmutzig machen muß. Das erledigen genüßlich, gleichermaßen steinewerfend wie nazikeuleschwingend, linke Chaoten für sie.


Rechte UND Linke sind für uns Liberale nützliche Theman-finder... Sie genießen beide KEINE allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz. Warum wohl? Und das wird auch dann nicht besser, wenn sich einige "Auserwählte" sich in Foren treffen und über die geltende Ordnung Poltern. Wenn´s Spaß macht :)

Rüganer
02.02.2014, 13:00
Beißer, wie oft sollen wir das noch durchkauen, der Artikl 130 er stellt nicht die Meinung unter Strafe, sondern deren Äußerung in einer bestimmten Art und Weise und das ist zulässig.

Eine persönliche Meinung zu haben war auch unter Hitler und in der DDR nicht verboten. Es war nur verboten,gewisse Meinungen öffentlich zu äußern. Wo ist denn der Unterschied zu früher?

Ich zitiere aus einem Urteil des Bundeverfassungsgerichts:


Das Grundgesetz kann weithin geradezu als Gegenentwurf zu dem Totalitarismus des national-sozialistischen Regimes gedeutet werden.

Wenn das Grundgesetz also ein Gegenentwurf zum nationalsozialistischen Regime darstellen soll,dann kann es nicht im Sinne der "Väter" des Grundgesetzes gewesen sein,dass Verbote von Meinungsäußerungen mit eben diesem Grundgesetz vereinbar sind.

Gehirnnutzer
02.02.2014, 13:05
Das ist eine Nullaussage, denn jede Freiheit hat Grenzen.

Ich hätte gern von Dir dargelegt, welche Grenze den § 130 legitimieren soll.
Außer allgemeinem Blabla habe ich bis jetzt von Dir nichts dazu hören können.

Mach mal eine schöne Fangfrage daraus, ich lasse mich aber nicht fangen.

1. Trennen wir mal, wie es notwendig ist, den 130er in sein Absätze 1 und 2 und in die Absätze 3 und 4.

2. Ich zitiere mal Absatz 1


(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,


1.
gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder



2.
die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,


wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Enthält also genau das, was der Zivilpakt als rechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta in Artikel 20 Absatz 2 fordert:


2) Jedes Eintreten für nationalen, rassischen oder religiösen Hass, durch das zu Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt aufgestachelt wird, wird durch Gesetz verboten.

zu dem ist Artikel 19 Absatz 3 Satz b gegeben:


b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Somit können die Absätze 1 und 2 dejure nicht gegen den Zivilpakt und somit nicht gegen die UN-Menschenrechtscharta verstoßen und auch nach Artikel 1 GG ist eine Rechtmäßigkeit gegeben, denn die durch das Gesetz geahndeten Handlungen richten sich gegen die Würde des Menschen.

§ 130 StGB Absatz 3

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Nun hinsichtlich des Zivilpaktes ist durch das Schutzbedürfnis der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 19 Absatz 3 Satz b. Die Hürde, die das GG hier stellt, wenn man die Bindung ans Völkerrecht außen vor lässt, ist weit aus geringer, denn hier wird außer den in Artikel 5 Absatz 2 GG genannten Schutzbedürfnissen nur der Wesensgehalt (Artikel 19 Absatz 2) als Hürde gesetzt.
Der Wesensgehalt wird nicht angegriffen, weil

a) die Meinung selber nicht strafbar ist.

b) die Äußerung der Meinung nicht gänzlich verboten ist, denn nicht jede Art und Weise der Äußerung führt zur Strafbarkeit, wie ein vom lieben fatalisten eingebrachtes und von mir mehrfach erwähntes Thema beweist.

Es bleibt also nur die Beanstandung der nicht allgemeinen Gesetzesart, jedoch weicht gerade der Artikel 19 seine in Absatz 1 gestellte Anforderung in seinem Absatz 2 auf. Wenn Absatz 1 grundsätzlich ohne jede Möglichkeit der Ausnahme gelten würde, bestände keine Bedarf für den Absatz 2.

Es bleibt aber die Frage, wie in diesem Fall eine bestimmte Meinung, durch die Art und Weise ihrer Äußerung, die öffentliche Ordnung gefährden kann. Diese Frage lässt sich im Grunde genommen nicht wirklich objektiv al Laie beantworten, egal ob man bestätigen will, das sie es tut oder ob man bestätigen will, das sie es nicht tut.

§ 130 Absatz 4

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
Hinsichtlich des Zivilpaktes haben wir es wieder mit den Schutzbedürfnissen nach Artikel 19 Absatz 3 zu tun.
Hinsichtlich des Grundgesetzes kann man zwar den Artikel 1 wieder einbringen, jedoch bleiben trotzdem die Mängel, die hinsichtlich § 130 Absatz 3 geäußert wurden, teilweise bestehen.

Eine Rechtmäßigkeit also Legitimität hinsichtlich der herrschenden Rechtsordnung und völkerrechlichen Bestimmungen ist also gegeben. Moralisch, ethisch und Rechtsphilosophisch gibt es jedoch Mängel, Kritikpunkte und hierachische Fragen.

Stopblitz
02.02.2014, 13:38
Eigentlich geht das nur, indem man selber die Medien uebernimmt. Aber mach das mal.

Das braucht man nicht. Die Medien müssten nur mal ihrem Auftrag, die Bürger korrekt zu informieren, gerecht werden. Stattdessen berichten sie über das Dschungelcamp und anderen völlig unwichtigen Mist.

Don
02.02.2014, 13:51
Diese Gesetze haben etwas Faszinierendes an sich. Im Absatz 1 wird dir ein Recht gewährt, welches in Absatz drei schon wieder relativiert wird und in Absatz 3 teilweise sogar infrage gestellt.
Berufen sich unsere Demokraten aufs Grundgesetz, zitieren sie zu gern nur Absatz 1, fertig.
Das ganze Grundgesetz ist ein Sammelsurium voller Einschränkungen von Rechten die es einen Absatz vorher noch völlig frei eingeräumt hat, nichts weiter.

Mein Reden seit den Punischen Kriegen. Das GG ist ein Willkürinstrument par Excellence.

OneDownOne2Go
02.02.2014, 13:55
Sorry, aber Völkerrecht kann maximal dem Verfassungsrecht gleich geordnet sein, aber nie übergeordnet.

"Übergeordnet" im Sinn des Geltungsbereichs, nicht im hierarchischen Sinn.

Dragon
02.02.2014, 14:02
Enthält also genau das, was der Zivilpakt als rechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschenrechtscharta in Artikel 20 Absatz 2 fordert:

Der Zivilpakt ist nicht die Menschenrechtserklärung.
Er ist nur ein weiterer völkerrechtlicher Vertrag, der mit der Menschenrechtserklärung im Widerspruch steht.

Staaten schließen also einfach mal so, und mal so wieder einen anderen Vertrag.

Festzuhalten bleibt: Der § 130 verstößt gegen die Menschenrechtserklärung.

Rechtlich bindend sind aber nicht die völkerrechtlichen Verträge, sondern allein das Grundgesetz. Mit letzterem steht der § 130 eindeutig im Widerspruch.





Somit können die Absätze 1 und 2 dejure nicht gegen den Zivilpakt und somit nicht gegen die UN-Menschenrechtscharta verstoßen

Wenn wir über Menschenrechte reden, dann darfst Du nur die Menschenrechtserklärung heranziehen, und keine menschenrechtsverletzenden "Zivilpakte".

Welche Schranke in der Menschenrechtserklärung rechtfertigt § 130?



und auch nach Artikel 1 GG ist eine Rechtmäßigkeit gegeben, denn die durch das Gesetz geahndeten Handlungen richten sich gegen die Würde des Menschen.

Eine Meinungsäußerung verletzt niemals die Würde des Menschen.



§ 130 StGB Absatz 3


Nun hinsichtlich des Zivilpaktes ist durch das Schutzbedürfnis der öffentlichen Ordnung gemäß Artikel 19 Absatz 3 Satz b. Die Hürde, die das GG hier stellt, wenn man die Bindung ans Völkerrecht außen vor lässt, ist weit aus geringer, denn hier wird außer den in Artikel 5 Absatz 2 GG genannten Schutzbedürfnissen nur der Wesensgehalt (Artikel 19 Absatz 2) als Hürde gesetzt.
Der Wesensgehalt wird nicht angegriffen, weil

a) die Meinung selber nicht strafbar ist.

b) die Äußerung der Meinung nicht gänzlich verboten ist, denn nicht jede Art und Weise der Äußerung führt zur Strafbarkeit, wie ein vom lieben fatalisten eingebrachtes und von mir mehrfach erwähntes Thema beweist.

Wie muß ich die Meinung äußern, damit sie straffrei ist?




Es bleibt aber die Frage, wie in diesem Fall eine bestimmte Meinung, durch die Art und Weise ihrer Äußerung, die öffentliche Ordnung gefährden kann. Diese Frage lässt sich im Grunde genommen nicht wirklich objektiv al Laie beantworten, egal ob man bestätigen will, das sie es tut oder ob man bestätigen will, das sie es nicht tut.

Die Frage mußt Du aber beantworten können. Sonst ist das Bestimmtheitsgebot verletzt.

Dragon
02.02.2014, 14:08
Das ist auch so eine Farce. Würde der Jugenschutz tatsächlich gelten, gäbe es keinen Sexualkundeunterricht an den Schulen. Auch der »Jugendschutz« dient tatsächlich nur der Unterdrückung unliebsamer Meinungsäußerungen.

Er wird heute dazu mißbraucht.
Ursprünglich ist damit nur der Schutz der Jugend vor sittlicher Fehlentwicklung gemeint.

Aber wenn man Linken die Schule überläßt, damit sie die Sprache verbiegen können, dann gerät das leicht in Vergessenheit.

Affenpriester
02.02.2014, 14:11
Mein Reden seit den Punischen Kriegen. Das GG ist ein Willkürinstrument par Excellence.

Jedes System hat doch seine Verfassung und stets ist diese dazu da, genau dieses System zu schützen.
Der Sinn ist niemals der Mensch, sondern das Ideal dieses Systemes. Ob es im NS war, in der DDR, in der BRD, egal. Es hindert - im Idealfall - ein Fallen des Systems.
Die Pflichten des Staates werden dabei relativ großzügig ausgelegt oder durch Absätze und Ausnahmeregelungen aufgeweicht. Dies ist nun einmal am besten für ein willkürliches Handeln "im Ernstfall" vonnöten.
Man braucht ja in dem unseren Fall eine "wehrhafte Demokratie", dazu benötigt es natürlich den nötigen Freiraum. Das Grundgesetz wird so oder so ausgelegt.
Selbst das Verfassungsgericht beteiligt sich an diesem flexiblen Verhalten, sind diese Leute ja auch nur Büttel dieses Systems, welches sich zunehmend selbst im Wege steht.

Gehirnnutzer
02.02.2014, 14:18
Das Problem ist ja,dass man schon öffentlich denunziert und sogar kriminalisiert wird,wenn man sich in der Öffentlichkeit für die Abschaffung dieses Maulkorbparagrafen einsetzt. Man stelle sich mal den Aufschrei in den Medien und das Geheule der "Demokraten" vor,wenn irgendein angesehener "Promi" die Abschaffung dieses Paragrafen einfordert. Man hat ja bei Eva Herman gesehen,was geschehen kann,wenn eine Person des öffentlichen Lebens etwas aus der Reihe tanzt.

Sorry, Rüganer, aber an vielen Dingen seid ihr selber Schuld, weil ihr bestimmte Dinge ignoriert. Zu nächst einmal, die Grundrechte werden vom Staat garantiert und betreffen das Rechtsverhältnis Bürger <-> Staat. Zwar beeinflussen einige Grundrechte das Rechtsverhältnis Bürger <-> Bürger, jedoch muss kein Bürger dir die Grundrechte garantieren, er ist nur in denen vom Staat vorgegebenen Bereichen gezwungen, deine Grundrechte zu achten.
Bedingt durch eure Voreinstellungen seit ihr kaum fähig zwischen soziologischen und rechtlichen Dingen zu unterscheiden. Unabhängig von staatlichen Einflüssen, ist z.B. die gesellschaftliche Ächtung und die damit verbundenen Reaktionen z.B. in Zusammenhang mit Eva Hermann ein soziologisches jedoch kein rechtliches Problem.
Natürlich kann auch eine bestimmte Form der Aufrufe und der Behandlung des § 130 insbesondere der Absätze 3 und 4 ein rechtliches Problem darstellen, dieses Problem hat aber dann meisten mit Dummheit und Ignoranz zu tun.

Rüganer, ich schildere hier meist nur die Rechtslage und erkläre etwas über die rechtliche Natur von Gesetzen unabhängig von meiner persönlichen Meinung. Ich weise auf Feinheiten hin, die ihr auf Grund gewisser Einstellungen nicht erfasst. Gerade in Zusammenhang mit dem 130 er habe ich oft genug auf den feinen Unterschied zwischen Meinungsverbot und Einschränkung der Meinungsäußerung hingewiesen.
Ich habe des öfteren die Unterschiede zwischen diesen beiden Meinungsgesetzen anhand des Vergleiches von 130er mit dem französischen HC-Gesetz, das übrigens tatsächlich ein Verstoß im Sinne der UN darstellt, aufgezeigt.
Bei einem Meinungsverbot ist eine Verteidigungstrategie, die auf die strafbare Meinung abzielt, der richtige Weg. Da aber bei der Einschränkung der Meinungsäußerung nicht die Meinung die strafbare Handlung darstellt, sondern die Art und Weise der Äußerung funktioniert diese Verteidigungsstrategie hier nicht, selbst wenn sie nicht, wie bei unserem 130er eine erneute strafbare Äußerung darstellt.

Kleines Beispiel:

Das Gesetz:

Wer in einer Art und Weise, die den öffentlichen Frieden gefährdet, öffentlich die Existenz von grünrosa Kaninchen leugnet, wird mit Erbsensuppe nicht unter 2 Portionen bestraft.

Egal ob es grünrosa Kaninchen gibt oder nicht, die leugnende Äußerung in eine bestimmten Art und Weise, kann den öffentliche Frieden gefährden, denn sowohl Lügen als auch Tatsachen können den öffentliche Frieden gefährden.
Somit bleibt als Verteidigungsstrategie nur übrig, zu beweisen

- die Äußerung erfolgte nicht öffentlich
- die Äußerung erfolgte in einer Art und Weise, die den öffentlichen Frieden nicht gefährdete.

Diese feine Unterschied ist auch für den Weg, wie man solche Gesetze los wird, von Bedeutung. Nun, wie der Begriff "Meinungsverbot" sagt, die Meinung selber ist verboten, handelt es sich aber nicht mehr um eine Meinung, sondern um eine objektive Tatsache, wird das Verbot nichtig.
Wie bereits erklärt, ist bei einer Einschränkung der Meinungsäußerung, nicht die Meinung das strafbare Element, sondern die Art und Weise der Äußerung, die Meinung ist irrelevant.
Da sie irrelevant ist, kann man das Gesetz auch nicht über die Meinung wegbekommen, sondern nur über die Legislative selber.

Wenn ich das ganze also zusammenfasse, ist euer Problem die Ignoranz gegenüber gewissen Zusammenhängen und die daraus resultierende Wahl des falschen Weges.

Dragon
02.02.2014, 14:19
Das wiederum ist falsch. Extremisten sind der Tod einer jeden Demokratie, weil sie keine andere Meinung gelten lassen außer der eigenen.

Extremisten in öffentliche Ämter sind eine Gefahr für die Demokratie.
Solange sie nur als Privatmann ihre Meinung sagen, können sie das gern tun.

Das Problem sind die linksgrünen Extremisten, die unsere Schulen unterwandert haben, und ihre Amtsstellung mißbrauchen, um unsere Kinder zu indoktrinieren.

Cetric
02.02.2014, 14:23
Du bist es, der die Sache nicht versteht. Internationalistische Veranstaltungen wie die UNO können für Deutsche niemals rechtlich bindend sein.


Das ist mal wieder ein haltlose Unterstellung aus der Ecke linksunten.
Beißer will nicht andere terrorisieren. Er will im Gegenteil einfach nur, dass Türken, Araber und Zigeuner uns Deutsche hier in unserem eigenen Land nicht terrorisieren.

In Beitrag #202 siehst du Apologet des Grauens sehr deutlich, daß dieses Kläffgebiß die Anwendung der Menschenrechtscharta nicht auf Deutschland angewendet haben will. Na, wie liest sich das? Menschenrechte auf der ganzen Welt, aber hier bei uns soll eine Insel der Inhumanität entstehen. Aus anderen Themensträngen kann ich mir schon ein Bild, wie sich dieser User das weiter vorstellt, machen. Unter anderem hätten die Homos dann um ihr Leben zu fürchten. Und wenn man auf diese ungeheuerliche Denke aufmerksam macht, kriegt man noch (von Dritten) den Vorwurf an den Kopf geworden, man maße sich an zu definieren was human sei und was nicht. Mit anderen Worten: man habe solches zu tolerieren. haha.

Dragon
02.02.2014, 14:29
Wie bereits erklärt, ist bei einer Einschränkung der Meinungsäußerung, nicht die Meinung das strafbare Element, sondern die Art und Weise der Äußerung, die Meinung ist irrelevant.

Nun, lieber Gehirnnutzer, in welcher Art und Weise darf der hc geleugnet werden, und in welcher nicht?
Konkrete Beispiele bitte.

Wenn selbst ein so kluger Kopf wie Du diese Frage nicht beantworten kann, muß man wohl das Bestimmtheitsgebot als verletzt sehen.

Stopblitz
02.02.2014, 14:30
In Beitrag #202 siehst du Apologet des Grauens sehr deutlich, daß dieses Kläffgebiß die Anwendung der Menschenrechtscharta nicht auf Deutschland angewendet haben will. Na, wie liest sich das? Menschenrechte auf der ganzen Welt, aber hier bei uns soll eine Insel der Inhumanität entstehen. Aus anderen Themensträngen kann ich mir schon ein Bild, wie sich dieser User das weiter vorstellt, machen. Unter anderem hätten die Homos dann um ihr Leben zu fürchten. Und wenn man auf diese ungeheuerliche Denke aufmerksam macht, kriegt man noch (von Dritten) den Vorwurf an den Kopf geworden, man maße sich an zu definieren was human sei und was nicht. Mit anderen Worten: man habe solches zu tolerieren. haha.

Homos hätten auch unter den Islamisten um ihr Leben zu fürchten. Ich findes es rührend wie du dich für die Freiheit gewisser Zuwanderer einsetzt hier nach Lust und Laune die autochthone Bevölkerung zu dezimieren gleichzeitig aber keinerlei Anstalten machst den Autochthonen das Recht zuzubilligen sich gegen die zugewanderten Mörderbanden zu wehren.

Beißer
02.02.2014, 14:38
In Beitrag #202 siehst du Apologet des Grauens sehr deutlich, daß dieses Kläffgebiß die Anwendung der Menschenrechtscharta nicht auf Deutschland angewendet haben will. Na, wie liest sich das? Menschenrechte auf der ganzen Welt, aber hier bei uns soll eine Insel der Inhumanität entstehen. Aus anderen Themensträngen kann ich mir schon ein Bild, wie sich dieser User das weiter vorstellt, machen. Unter anderem hätten die Homos dann um ihr Leben zu fürchten. Und wenn man auf diese ungeheuerliche Denke aufmerksam macht, kriegt man noch (von Dritten) den Vorwurf an den Kopf geworden, man maße sich an zu definieren was human sei und was nicht. Mit anderen Worten: man habe solches zu tolerieren. haha.

Ganz im Gegenteil: Ich akzeptiere keine Einschränkung der Menschenrechte durch »internationale Verträge«, sondern möchte die uneingeschränkte Gültigkeit der Menschenrechte für Deutschland.

Lerne endlich lesen, du Pfeife.

Stanley_Beamish
02.02.2014, 14:59
In Beitrag #202 siehst du Apologet des Grauens sehr deutlich, daß dieses Kläffgebiß die Anwendung der Menschenrechtscharta nicht auf Deutschland angewendet haben will. Na, wie liest sich das? Menschenrechte auf der ganzen Welt, aber hier bei uns soll eine Insel der Inhumanität entstehen. Aus anderen Themensträngen kann ich mir schon ein Bild, wie sich dieser User das weiter vorstellt, machen. Unter anderem hätten die Homos dann um ihr Leben zu fürchten. Und wenn man auf diese ungeheuerliche Denke aufmerksam macht, kriegt man noch (von Dritten) den Vorwurf an den Kopf geworden, man maße sich an zu definieren was human sei und was nicht. Mit anderen Worten: man habe solches zu tolerieren. haha.

Über deine Defizite im Bereich des verstehenden Lesens hatten wir glaube ich schon gesprochen.
Es geht Beißer nicht um den Inhalt oder die grundsätzliche Existenz einer Menschenrechtscharta, sondern darum, dass diese Deutschland von einer internationalen Organisation vorgeschrieben wird.
Eine Menschenrechtscharta, die für Deutsche Gültigkeit hat, kann nur vom deutschen Souverän beschlossen werden.

Gehirnnutzer
02.02.2014, 15:06
Nun, lieber Gehirnnutzer, in welcher Art und Weise darf der hc geleugnet werden, und in welcher nicht?
Konkrete Beispiele bitte.

Wenn selbst ein so kluger Kopf wie Du diese Frage nicht beantworten kann, muß man wohl das Bestimmtheitsgebot als verletzt sehen.

Dragon, ich habe schon auf fatalists Beitrag verwiesen, ausnahmsweise ignoriere ich Faulheit:

http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung

Und zu deinem Beitrag davor:

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Dragon, ist das was sie ist, eine Erklärung die gemeinsame Ideale zum Ausdruck bringt, völkerrechtlich ohne bindende Wirkung. Der UN-Menschenrechtsausschuss verfolgt auch nicht die Einhaltung der Erklärung. Die völkerrechtlich bindende Umsetzung ist nun mal der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Das ist Fakt.

Beißer
02.02.2014, 15:09
Und Fakten müssen kritisiert werden.

Leberecht
02.02.2014, 15:47
Das GG ist ein Willkürinstrument par Excellence.

Natürlich und nicht nur das GG! Zumindest wenn staatliches Interesse im Spiel ist. Ein Beispiel aus diesem Winter:
Eine Frau rutschte vor einer Behörde auf Scheeglätte aus und brach sich ein Bein. Gerichtsurteil: Klage abgewiesen! Die Frau hätte der Schneeglätte ausweichen können. Meint jemand, das Gericht hätte genauso entschieden, wenn die Frau vor einem Privathaus zu Fall gekommen wäre?

Nikolaus
02.02.2014, 15:57
Natürlich und nicht nur das GG! Zumindest wenn staatliches Interesse im Spiel ist. Ein Beispiel aus diesem Winter:
Eine Frau rutschte vor einer Behörde auf Scheeglätte aus und brach sich ein Bein. Gerichtsurteil: Klage abgewiesen! Die Frau hätte der Schneeglätte ausweichen können. Meint jemand, das Gericht hätte genauso entschieden, wenn die Frau vor einem Privathaus zu Fall gekommen wäre?Kommt drauf an, ob sie hätte ausweichen können.

Dragon
02.02.2014, 16:09
Dragon, ich habe schon auf fatalists Beitrag verwiesen, ausnahmsweise ignoriere ich Faulheit:

http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung

Öffentlich ist ein Tatbestandsmerkmal für sich.
Darüber hinaus muß die noch die Eignung, den öffentlichen Frieden zu stören, hinzukommen.

Das heißt, nicht jede öffentliche Äußerung ist verboten.

Deswegen präzisiere ich meine Frage:
In welchen Fällen ist die öffentliche Leugnung des hc strafbar, und in welchen Fällen nicht?
Konkrete Beispiele bitte!

Don
02.02.2014, 16:09
Kommt drauf an, ob sie hätte ausweichen können.

Nein. Wenn der Gehsteig vor deinem Haus eisig ist und ein Idiot fällt aufs Maul und erstattet Anzeige bist du fällig, und wenn ansonsten die ganze Straße samt Gehsteig gegenüber frei und wüstentrocken war.

Leberecht
02.02.2014, 21:41
Na, wie haben sie denn Deinen Klarnamen herausgefunden?

Ist diese Frage wirklich ernst gemeint oder zielt sie schon auf die 4. Jahreszeit?

kotzfisch
02.02.2014, 21:46
Ist diese Frage wirklich ernst gemeint oder zielt sie schon auf die 4. Jahreszeit?

Stell das bitte weg, hat sich längst erledigt.

Leberecht
02.02.2014, 21:50
Ist diese Frage wirklich ernst gemeint oder zielt sie schon auf die 4. Jahreszeit?
Ähmm - sorry - peinlich, peinlich - die fünfte Jahreszeit sollte es heißen, nicht die 4.