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Vollständige Version anzeigen : Mütterrente wird zur Mogelpackung



Murmillo
23.01.2014, 06:33
Einem Bericht des Magazins PlusMinus vom 22.01.2014 nach, 21.45 Uhr auf der ARD zu sehen, entwickelt sich diem Mütterente zur Mogelpackung. Versprochen war ja die Gleichstellung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren hatten, mit den Müttern danach.
Jetzt kam heraus, dass Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, SPD, plant, diese Mütter eben nicht gleichzustellen, sondern den Müttern vor 1992 nur 2 statt der danach üblichen 3 Rentenpunkte zu geben. Und nicht nur dass, wenn die Mutter nach der Geburt recht bald wieder arbeiten ging, sollen die Einkünfte auch noch auf die Rentenpunkte angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass von den 2 Rentenpunkten nichts mehr übrig bleibt.
Wie in so einem Fall üblich, hatten zu diesem Problem befragte Bundestagsabgeordnete natürlich keine Ahnung davon, was die Arbeits- und Sozialministerin plant.
Es soll also Essig sein mit der Gleichstellung der Mütter. War alles wieder nur ein Wahlkampfversprechen ?

Leider ist PlusMinus vom 22.01.2014 noch nicht in der ARD-Mediathek verfügbar, sonst hätte ich den Link eingefügt. Auch in der Presse konnte ich noch keinen Bereicht zu diesen Plänen finden- vielleicht habt ihr da ja was entdeckt.

romeo1
23.01.2014, 06:41
Habe den Bericht auch gesehen und kann diese Pläne bestätigen. Na ja, immerhin müssen für unsere ach so großartige Einwanderungspolitik in die Sozialsysteme auch ein paar unbedeutende Opfer gebracht werden.

Registrierter
23.01.2014, 08:10
Einem Bericht des Magazins PlusMinus vom 22.01.2014 nach, 21.45 Uhr auf der ARD zu sehen, entwickelt sich diem Mütterente zur Mogelpackung. Versprochen war ja die Gleichstellung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren hatten, mit den Müttern danach.
Jetzt kam heraus, dass Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, SPD, plant, diese Mütter eben nicht gleichzustellen, sondern den Müttern vor 1992 nur 2 statt der danach üblichen 3 Rentenpunkte zu geben. Und nicht nur dass, wenn die Mutter nach der Geburt recht bald wieder arbeiten ging, sollen die Einkünfte auch noch auf die Rentenpunkte angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass von den 2 Rentenpunkten nichts mehr übrig bleibt.
Wie in so einem Fall üblich, hatten zu diesem Problem befragte Bundestagsabgeordnete natürlich keine Ahnung davon, was die Arbeits- und Sozialministerin plant.
Es soll also Essig sein mit der Gleichstellung der Mütter. War alles wieder nur ein Wahlkampfversprechen ?

Leider ist PlusMinus vom 22.01.2014 noch nicht in der ARD-Mediathek verfügbar, sonst hätte ich den Link eingefügt. Auch in der Presse konnte ich noch keinen Bereicht zu diesen Plänen finden- vielleicht habt ihr da ja was entdeckt.


Habe den Bericht auch gesehen und kann diese Pläne bestätigen. Na ja, immerhin müssen für unsere ach so großartige Einwanderungspolitik in die Sozialsysteme auch ein paar unbedeutende Opfer gebracht werden.

Die BRD verfährt bei der Vernichtung des deutschen Volkes nach einer simplen Rechnung:
Die Endlösung am deutschen Volk erfordert Verzicht der Deutschen zugunsten der Zukunftsdeutschen.
Das deutsche Volk soll schlicht seine eigene Vernichtung auch selber bezahlen.
Jahwe ruft, die BRD springt.

Pius12
23.01.2014, 08:58
Einem Bericht des Magazins PlusMinus vom 22.01.2014 nach, 21.45 Uhr auf der ARD zu sehen, entwickelt sich diem Mütterente zur Mogelpackung. Versprochen war ja die Gleichstellung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren hatten, mit den Müttern danach.
Jetzt kam heraus, dass Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, SPD, plant, diese Mütter eben nicht gleichzustellen, sondern den Müttern vor 1992 nur 2 statt der danach üblichen 3 Rentenpunkte zu geben. Und nicht nur dass, wenn die Mutter nach der Geburt recht bald wieder arbeiten ging, sollen die Einkünfte auch noch auf die Rentenpunkte angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass von den 2 Rentenpunkten nichts mehr übrig bleibt.
Wie in so einem Fall üblich, hatten zu diesem Problem befragte Bundestagsabgeordnete natürlich keine Ahnung davon, was die Arbeits- und Sozialministerin plant.
Es soll also Essig sein mit der Gleichstellung der Mütter. War alles wieder nur ein Wahlkampfversprechen ?

Leider ist PlusMinus vom 22.01.2014 noch nicht in der ARD-Mediathek verfügbar, sonst hätte ich den Link eingefügt. Auch in der Presse konnte ich noch keinen Bereicht zu diesen Plänen finden- vielleicht habt ihr da ja was entdeckt.


Wer hat uns verraten Sozialdemokraten, wer ist mit dabei die grüne und die Links Partei - leider auch die Union wo mittlerweile das C eher schon für den türkischen Halbmond steht.

Murmillo
23.01.2014, 13:37
Wer hat uns verraten Sozialdemokraten, wer ist mit dabei die grüne und die Links Partei - leider auch die Union wo mittlerweile das C eher schon für den türkischen Halbmond steht.

So ist es leider.
Was mich an der ganzen Sache so aufregt, ist nur der Fakt, das man vorher so getan hatte, als ob nun wirklich eine Gleichbehandlung hergestellt würde und ich nun im Nachhinein erfahre, dass dem wieder mal nicht so ist.Wir werden also nur verarscht. Nach vorne kommuniziert man was ganz Anderes, als was man dann im Geheimen wirklich plant.
Aber dies ist man ja schon von unseren Politikern gewohnt.

Murmillo
23.01.2014, 17:45
Hier ist mittlerweile der Bericht zu sehen:

http://www.ardmediathek.de/das-erste/plusminus/mogelpackung-muetterrente?documentId=19228680

Tantalit
23.01.2014, 17:51
Für deutsche Mütter ist eben kein Geld und für den Rest der Welt werden wir doch gerne zum Goldesel.

zitronenclan
24.01.2014, 12:55
Einem Bericht des Magazins PlusMinus vom 22.01.2014 nach, 21.45 Uhr auf der ARD zu sehen, entwickelt sich diem Mütterente zur Mogelpackung. Versprochen war ja die Gleichstellung von Müttern, die ihre Kinder vor 1992 geboren hatten, mit den Müttern danach.
Jetzt kam heraus, dass Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, SPD, plant, diese Mütter eben nicht gleichzustellen, sondern den Müttern vor 1992 nur 2 statt der danach üblichen 3 Rentenpunkte zu geben. Und nicht nur dass, wenn die Mutter nach der Geburt recht bald wieder arbeiten ging, sollen die Einkünfte auch noch auf die Rentenpunkte angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass von den 2 Rentenpunkten nichts mehr übrig bleibt.
Wie in so einem Fall üblich, hatten zu diesem Problem befragte Bundestagsabgeordnete natürlich keine Ahnung davon, was die Arbeits- und Sozialministerin plant.
Es soll also Essig sein mit der Gleichstellung der Mütter. War alles wieder nur ein Wahlkampfversprechen ?

Leider ist PlusMinus vom 22.01.2014 noch nicht in der ARD-Mediathek verfügbar, sonst hätte ich den Link eingefügt. Auch in der Presse konnte ich noch keinen Bereicht zu diesen Plänen finden- vielleicht habt ihr da ja was entdeckt.

Habe die Sendung gesehen und war unangenehm überrascht. Es hieß doch Gleichstellung für alle! Was soll der Beschiss?

Ich wär außerdem dafür das der Zuschlag gewährt wird egal ob die Mutter nach der Geburt des Kindes gearbeitet hat oder nicht und dass der Zuschlag erhöht wird.
Zugleich soll ja die Regelung, keine Rentenkürzung bei 45 Jahren Arbeit kommen. Laut Information soll das jeden 2. Mann zugute kommen aber nur jeder 7. Frau.
Ein guter Rentenzuschlag für Kindererziehung wäre ein dringend benötigter Ausgleich für Frauen, besonders auch deshalb weil Renten für Frauen aus vielen Gründen (z.B. niedrigere Löhne für Frauen), vielfach unterirdisch niedrig ausfallen.

Was mich an der Sache noch interessiert, soll die Absenkung der Renten unbeirrt weitergehen?
Bleibt man bei der Planung auf 42 oder 43% abzusenken?
Und wie bitte soll eine private Rentenansparung funktionieren bei diesen lausigen Zinsen?
Bis die Leute in Rente gehen verliert das Angesparte ständig an Wert, so das am Ende trotz privater Ansparung meist nur Grundsicherung rauskommen kann.
Kann es sein, das die Leute die Privatvorsorge betreiben am Ende angeschmiert sind?!

Murmillo
24.01.2014, 13:19
Habe die Sendung gesehen und war unangenehm überrascht. Es hieß doch Gleichstellung für alle! Was soll der Beschiss?

Ich wär außerdem dafür das der Zuschlag gewährt wird egal ob die Mutter nach der Geburt des Kindes gearbeitet hat oder nicht und dass der Zuschlag erhöht wird.
Zugleich soll ja die Regelung, keine Rentenkürzung bei 45 Jahren Arbeit kommen. Laut Information soll das jeden 2. Mann zugute kommen aber nur jeder 7. Frau.
Ein guter Rentenzuschlag für Kindererziehung wäre ein dringend benötigter Ausgleich für Frauen, besonders auch deshalb weil Renten für Frauen aus vielen Gründen (z.B. niedrigere Löhne für Frauen), vielfach unterirdisch niedrig ausfallen.

Was mich an der Sache noch interessiert, soll die Absenkung der Renten unbeirrt weitergehen?
Bleibt man bei der Planung auf 42 oder 43% abzusenken?
Und wie bitte soll eine private Rentenansparung funktionieren bei diesen lausigen Zinsen?
Bis die Leute in Rente gehen verliert das Angesparte ständig an Wert, so das am Ende trotz privater Ansparung meist nur Grundsicherung rauskommen kann.
Kann es sein, das die Leute die Privatvorsorge betreiben am Ende angeschmiert sind?!

Die Rentenerhöhungen werden mehr und mehr abgebremst und von den Einkommenszuwächsen der Aktiven abgekoppelt. Grundlegendes Ziel ist es dabei, den demografisch bedingten Ausgabenzuwachs zu begrenzen. Die zu erwartenden Erhöhungen des Beitragssatzes und damit die Belastungen für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sollen hinausgezögert werden. Als Maxime der Rentenpolitik seit 2001 gilt die Maßgabe, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 unter 20 Prozent und bis 2030 unter 22 Prozent zu halten. Das bisherige Verständnis, durch die Anpassung der Einnahmen sicherzustellen, dass das Sicherungsziel erreicht wird, ist durch den Grundsatz einer "einnahmeorientierten Ausgabenpolitik" abgelöst worden: Die vorgegebenen Einnahmen, d.h. die fixierten Beitragssätze, begrenzen die Ausgaben und erzwingen eine Veränderung des Sicherungsziels.
Aufgegeben worden ist mit diesem als "Paradigmenwechsel" bezeichneten Umbruch das Ziel einer Lebensstandardsicherung durch die Rente. Die Vorstellung, dass im Alter, nach einem langen Arbeitsleben, der im Lebensverlauf erreichte Lebensstandard (mit Abstrichen) beibehalten werden kann, gilt für das Leistungsniveau der Gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr. Eine Lebensstandardsicherung kann nur noch erreicht werden, wenn die gesetzlichen Renten durch Leistungen der privaten und/oder betrieblichen Vorsorge ergänzt werden.


Der ganze Artikel mit Grafiken zur Entwicklung des Rentenniveaus ist hier zu finden:http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/rentenpolitik/144083/absenkung-des-rentenniveaus

BlackForrester
25.01.2014, 11:31
Jetzt kam heraus, dass Arbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles, SPD, plant, diese Mütter eben nicht gleichzustellen, sondern den Müttern vor 1992 nur 2 statt der danach üblichen 3 Rentenpunkte zu geben. Und nicht nur dass, wenn die Mutter nach der Geburt recht bald wieder arbeiten ging, sollen die Einkünfte auch noch auf die Rentenpunkte angerechnet werden. Dies kann dazu führen, dass von den 2 Rentenpunkten nichts mehr übrig bleibt.
Wie in so einem Fall üblich, hatten zu diesem Problem befragte Bundestagsabgeordnete natürlich keine Ahnung davon, was die Arbeits- und Sozialministerin plant.
Es soll also Essig sein mit der Gleichstellung der Mütter. War alles wieder nur ein Wahlkampfversprechen ?



In drösle einmal auseinander :D

Erst einmal ist der Begriff "Mütterrente" so nicht korrekt - denn diese "Rentenpunkte" müssen auch einem Mann zustehen, wenn denn Frau nach der Geburt wieder arbeiten ging und Mann sozusagen eine berufliche Auszeit genommen hat um sich um das Kind zu kümmern (da bin ich auf die erste Klage gespannt, wenn ein Mann sich diese Rentenpunkt einklagt).

Richtig ist der Punkt, dass man sich die Frage stellen muss, warum man als Frau oder Mann für ein Kind, welches vor 1992 geboren wurde, hat man sich eine dreijährige Auszeit genommen nur 2 Rentenpunkt erhält, während man für Kinder welche nach 1992 geboren wurde unter der gleichen Vorraussetzung dann 3 Rentenpunkte erhält. Dies ist eine Ungleichbehandlung, welche eigentlich nicht tragbar ist.

Unrichtig dagegen ist, dass man diese Rentenpunkte erhält, wenn man nach der Geburt des Kindes (also nach dem Mutterschutz) als Frau wieder arbeiteten gegangen ist. Dies ist nämlich gar nicht der Sinn dieser Rentenzusatzleistung - sondern der Sinn ist einzig und alleine "Ausfallzeiten" durch die Kindererziehung in der Rente, zumindest in Teilen, zu kompensieren. Also Rentenpunkte zusätzlich zu der durch Arbeit erzielte Rentenpunkte war nie Sinn und Zweck und so auch nie verkündet.

Nur...und jetzt zeigt sich das wahre Gesicht und auch der Grund dieser "Mütterrente". Es geht am Ende doch nicht darum Mütter über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten besser zu stellen - dies ist ein vorgeschobenes Argument und seien wir ehrlich, die Masse in diesem Lande glaubt dies auch noch.

Es geht EINZIG und ALLEINE darum die Steuerkasse zu entlasten (zum Wohle der Beamten, der Politiker, der Freiberufler, der Selbständigen und der Bezieher hoher bis höchster Einkommen) und um eine Lastenverlagerung Richtung sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer.
Nicht nur dass ja die Mütterrente einzig und alleine von diesen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern finanziert werden MUSS...nein, da diese "Mütterrente" ja die Rentenleistung erhöht (sprich man erhält mehr Rente) sinkt zugleich die - ich nenne es jetzt einmal Sozialhilfe - für die Rentner, welche eine Rente erhalten die unter dem Existenzminimum liegt und tja, diese Sozialhilfe wird aus was finanziert - ups, aus Steuern UND was dazu kommt, diese Rentner haben dann am Ende des Tages nicht EINEN Cent mehr in der Tasche als heute schon rechnet man die Renten- und die Aufstockleistungen zusammen.

Diese ganze Reform hat ein EINZIGES Ziel - die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer über Ihre Zwangsbeiträge in die Rentenkasse noch stärker zu belasten und den derer Kreis, welcher nicht per Zwang in dieses System einbezahlen muss, auszunehmen und zu entlasten.

Dass die befragten Bundestagabgeordneten dies angeblich nicht wissen - sorry, wer dies glaubt dessen Dummheit ist unendlich.
Dies ist doch das (unerklärte) Ziel dieser Reform...die Lastenverschiebung weg von Steuern, welche alle bezahlen (obwohl es sich dabei eigentlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt) hin zu den Beitragszahlern in das Rentensystem.
JEDES Parteimitglied der CDU/CSU wie SPD, welches etwas anderes erzählt, lügt

sibilla
25.01.2014, 11:59
Habe die Sendung gesehen und war unangenehm überrascht. Es hieß doch Gleichstellung für alle! Was soll der Beschiss?

Ich wär außerdem dafür das der Zuschlag gewährt wird egal ob die Mutter nach der Geburt des Kindes gearbeitet hat oder nicht und dass der Zuschlag erhöht wird.
Zugleich soll ja die Regelung, keine Rentenkürzung bei 45 Jahren Arbeit kommen. Laut Information soll das jeden 2. Mann zugute kommen aber nur jeder 7. Frau.
Ein guter Rentenzuschlag für Kindererziehung wäre ein dringend benötigter Ausgleich für Frauen, besonders auch deshalb weil Renten für Frauen aus vielen Gründen (z.B. niedrigere Löhne für Frauen), vielfach unterirdisch niedrig ausfallen.

Was mich an der Sache noch interessiert, soll die Absenkung der Renten unbeirrt weitergehen?
Bleibt man bei der Planung auf 42 oder 43% abzusenken?
Und wie bitte soll eine private Rentenansparung funktionieren bei diesen lausigen Zinsen?
Bis die Leute in Rente gehen verliert das Angesparte ständig an Wert, so das am Ende trotz privater Ansparung meist nur Grundsicherung rauskommen kann.
Kann es sein, das die Leute die Privatvorsorge betreiben am Ende angeschmiert sind?!



das sowieso, informier dich mal wegen dem "riestern", eine verarsche³ gerade bei den müttern.

mir hat damals mein bauchgefühl geholfen, das nicht zu machen.

grüßle s.

sibilla
25.01.2014, 12:05
In drösle einmal auseinander :D

Erst einmal ist der Begriff "Mütterrente" so nicht korrekt - denn diese "Rentenpunkte" müssen auch einem Mann zustehen, wenn denn Frau nach der Geburt wieder arbeiten ging und Mann sozusagen eine berufliche Auszeit genommen hat um sich um das Kind zu kümmern (da bin ich auf die erste Klage gespannt, wenn ein Mann sich diese Rentenpunkt einklagt).

Richtig ist der Punkt, dass man sich die Frage stellen muss, warum man als Frau oder Mann für ein Kind, welches vor 1992 geboren wurde, hat man sich eine dreijährige Auszeit genommen nur 2 Rentenpunkt erhält, während man für Kinder welche nach 1992 geboren wurde unter der gleichen Vorraussetzung dann 3 Rentenpunkte erhält. Dies ist eine Ungleichbehandlung, welche eigentlich nicht tragbar ist.

Unrichtig dagegen ist, dass man diese Rentenpunkte erhält, wenn man nach der Geburt des Kindes (also nach dem Mutterschutz) als Frau wieder arbeiteten gegangen ist. Dies ist nämlich gar nicht der Sinn dieser Rentenzusatzleistung - sondern der Sinn ist einzig und alleine "Ausfallzeiten" durch die Kindererziehung in der Rente, zumindest in Teilen, zu kompensieren. Also Rentenpunkte zusätzlich zu der durch Arbeit erzielte Rentenpunkte war nie Sinn und Zweck und so auch nie verkündet.

Nur...und jetzt zeigt sich das wahre Gesicht und auch der Grund dieser "Mütterrente". Es geht am Ende doch nicht darum Mütter über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten besser zu stellen - dies ist ein vorgeschobenes Argument und seien wir ehrlich, die Masse in diesem Lande glaubt dies auch noch.

Es geht EINZIG und ALLEINE darum die Steuerkasse zu entlasten (zum Wohle der Beamten, der Politiker, der Freiberufler, der Selbständigen und der Bezieher hoher bis höchster Einkommen) und um eine Lastenverlagerung Richtung sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer.
Nicht nur dass ja die Mütterrente einzig und alleine von diesen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern finanziert werden MUSS...nein, da diese "Mütterrente" ja die Rentenleistung erhöht (sprich man erhält mehr Rente) sinkt zugleich die - ich nenne es jetzt einmal Sozialhilfe - für die Rentner, welche eine Rente erhalten die unter dem Existenzminimum liegt und tja, diese Sozialhilfe wird aus was finanziert - ups, aus Steuern UND was dazu kommt, diese Rentner haben dann am Ende des Tages nicht EINEN Cent mehr in der Tasche als heute schon rechnet man die Renten- und die Aufstockleistungen zusammen.

Diese ganze Reform hat ein EINZIGES Ziel - die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer über Ihre Zwangsbeiträge in die Rentenkasse noch stärker zu belasten und den derer Kreis, welcher nicht per Zwang in dieses System einbezahlen muss, auszunehmen und zu entlasten.

Dass die befragten Bundestagabgeordneten dies angeblich nicht wissen - sorry, wer dies glaubt dessen Dummheit ist unendlich.
Dies ist doch das (unerklärte) Ziel dieser Reform...die Lastenverschiebung weg von Steuern, welche alle bezahlen (obwohl es sich dabei eigentlich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt) hin zu den Beitragszahlern in das Rentensystem.
JEDES Parteimitglied der CDU/CSU wie SPD, welches etwas anderes erzählt, lügt

danke für deine erklärung.

ich habe mir das jetzt mehrmals durchgelesen und habe kapiert, daß wir wieder mal von oben bis unten beschissen werden.

und ich habe mich so gefreut, daß ich a bisserl mehr rente bekomme, weil ich kinder erzogen habe.

an scheiß wars :128:

grüßle s.

BlackForrester
25.01.2014, 14:36
ich habe mir das jetzt mehrmals durchgelesen und habe kapiert, daß wir wieder mal von oben bis unten beschissen werden.

und ich habe mich so gefreut, daß ich a bisserl mehr rente bekomme, weil ich kinder erzogen habe.

an scheiß wars :128:



Bekommst Du doch auch, zumindest auf dem Papier - dumm nur, wenn Deine Rente zu gering ist, dass Du Deine Rente aufstocken kannst oder musst...dann wird die "Mütterrente" gegen gerechnet und dann schaut man eventuell in die Röhre

Übrigens..was warste auch so blöde Deine Kinder selber zu erziehen...das widerspricht ja in fundamentalster Weise der Denkart des rot-grünen Lager in diesem Lande...dazu bist Du gar nicht fähig.
Schon Kleinstkinder müssen ab in Heime, den nur das angestelltes, geschultes Personal ist in der Lage Kinder zu erziehen...Mütter und Väter sind dazu zu dämlich

sibilla
25.01.2014, 14:58
Bekommst Du doch auch, zumindest auf dem Papier - dumm nur, wenn Deine Rente zu gering ist, dass Du Deine Rente aufstocken kannst oder musst...dann wird die "Mütterrente" gegen gerechnet und dann schaut man eventuell in die Röhre

Übrigens..was warste auch so blöde Deine Kinder selber zu erziehen...das widerspricht ja in fundamentalster Weise der Denkart des rot-grünen Lager in diesem Lande...dazu bist Du gar nicht fähig.
Schon Kleinstkinder müssen ab in Heime, den nur das angestelltes, geschultes Personal ist in der Lage Kinder zu erziehen...Mütter und Väter sind dazu zu dämlich

ja! war ich und aus meinen gofen ist was geworden!

ich bin froh darüber, daß meine erwachsen sind und ich mich mit der erziehung nicht mehr herumschlagen muß.

und sollte mir heute das kind weggenommen und in ein kita! gesteckt werden, gezwungenermaßen, ich würde mit der hausordnung auf diese saubande losgehen, im wahrsten sinne des wortes. :basta:

du kennst die hausordnung, das nudelholz :D

echt, es ist nur noch zum kotzen, was die deutschen mitmachen müssen zum wohle der anderen, der verdammten reigschmeckten.

und jetzt gehe ich, ich muß noch a bisele was schaffen, für die außengeländer.

grüßle s.

nachtrag:

Schon Kleinstkinder müssen ab in Heime, denn nur das angestelltes, geschultes Personal ist in der Lage Kinder zu erziehen...Mütter und Väter sind dazu zu dämlich

dieses personal ist noch dämlicher/herrlicher wie die heutigen eltern, denen wird in www.referendare.de jegliches erziehungsgedöns von vorneherein total aberzogen im sinne der polcor.

les dir das mal durch, da hauts dir den schwanz ab.

bis denne, so lange es noch tag ist, will ich meine arbeit noch beenden.

grüßle s.

Hay
25.01.2014, 15:14
Habe die Sendung gesehen und war unangenehm überrascht. Es hieß doch Gleichstellung für alle! Was soll der Beschiss?

Ich wär außerdem dafür das der Zuschlag gewährt wird egal ob die Mutter nach der Geburt des Kindes gearbeitet hat oder nicht und dass der Zuschlag erhöht wird.
Zugleich soll ja die Regelung, keine Rentenkürzung bei 45 Jahren Arbeit kommen. Laut Information soll das jeden 2. Mann zugute kommen aber nur jeder 7. Frau.
Ein guter Rentenzuschlag für Kindererziehung wäre ein dringend benötigter Ausgleich für Frauen, besonders auch deshalb weil Renten für Frauen aus vielen Gründen (z.B. niedrigere Löhne für Frauen), vielfach unterirdisch niedrig ausfallen.

Was mich an der Sache noch interessiert, soll die Absenkung der Renten unbeirrt weitergehen?
Bleibt man bei der Planung auf 42 oder 43% abzusenken?
Und wie bitte soll eine private Rentenansparung funktionieren bei diesen lausigen Zinsen?
Bis die Leute in Rente gehen verliert das Angesparte ständig an Wert, so das am Ende trotz privater Ansparung meist nur Grundsicherung rauskommen kann.
Kann es sein, das die Leute die Privatvorsorge betreiben am Ende angeschmiert sind?!

Mal eine bescheidene Frage: Warum ist es nur einen Zuschlag in Höhe eines Taschengelds, das vielleicht für zwei Stück Kuchen und zwei Kännchen Kaffee reicht, wert, wenn man für die nachfolgende Generation Rentenzahler sorgt? Spätestens ab 2 Kindern müßten die Eltern Anspruch auf eine Durchschnittsrente erwerben.

Brotzeit
25.01.2014, 15:20
Merke :
Dieser parasitäre Beamtenstaat , der von uns gewählten Politikern vertreten ; aber nicht geführt wird;
wird Alles tun um seine Einkünfte zu sichern und zumindest zu halten!
Eine "Reform" dient immer dem mächtigeren Teil .....................

Murmillo
25.01.2014, 15:34
Ich habe mich noch mal etwas inmtensiver mit der " Mütterrente " auseinander gesetzt.

In drösle einmal auseinander file:///C:/DOKUME~1/Frank/LOKALE~1/Temp/msoclip1/01/clip_image001.gif

Erst einmal ist der Begriff "Mütterrente" so nicht korrekt - denn diese "Rentenpunkte" müssen auch einem Mann zustehen, wenn denn Frau nach der Geburt wieder arbeiten ging und Mann sozusagen eine berufliche Auszeit genommen hat um sich um das Kind zu kümmern (da bin ich auf die erste Klage gespannt, wenn ein Mann sich diese Rentenpunkt einklagt).



Es gibt bereits Männer, die Rentenpunkte für Kindererziehungszeiten erhalten, es ist sogar ausdrücklich so vorgesehen, dass sich die Partner da rein teilen können.




Richtig ist der Punkt, dass man sich die Frage stellen muss, warum man als Frau oder Mann für ein Kind, welches vor 1992 geboren wurde, hat man sich eine dreijährige Auszeit genommen nur 2 Rentenpunkt erhält, während man für Kinder welche nach 1992 geboren wurde unter der gleichen Vorraussetzung dann 3 Rentenpunkte erhält. Dies ist eine Ungleichbehandlung, welche eigentlich nicht tragbar ist.



Vor 1992 gab es nur eine einjährige Erziehungszeit, für die es 1 Rentenpunkt gab, danach waren es 3 Jahre mit jeweils 1 Rentenpunkt pro Jahr. 1 Rentenpunkt entspricht dabei dem Durchschnittsverdienst.
Jetzt will man offensichtlich im Nachhinein Müttern oder Vätern, die länger als dieses 1 Jahr zu Hause waren, noch einen zweiten Rentenpunkt zugestehen.




Unrichtig dagegen ist, dass man diese Rentenpunkte erhält, wenn man nach der Geburt des Kindes (also nach dem Mutterschutz) als Frau wieder arbeiteten gegangen ist. Dies ist nämlich gar nicht der Sinn dieser Rentenzusatzleistung - sondern der Sinn ist einzig und alleine "Ausfallzeiten" durch die Kindererziehung in der Rente, zumindest in Teilen, zu kompensieren. Also Rentenpunkte zusätzlich zu der durch Arbeit erzielte Rentenpunkte war nie Sinn und Zweck und so auch nie verkündet.



Nein, dem ist eben nicht so.

Treffen Kindererziehungszeiten und andere Beitragszeiten zusammen, zum Beispiel mit Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung des erziehenden Elternteils während der Erziehungszeit, werden die daraus resultierenden Entgeltpunkte und die Entgeltpunkte für die Kindererziehungszeit zusammengerechnet (§70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI). Berücksichtigt wird höchstens ein Gesamtwert, den ein Einkommen in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhält.

Im Jahr 2011 z.B. lag die Beitragsbemessungsgrenze (West) bei 66.000 Euro und das Durchschnittseinkommen bei 32.100 Euro. Im Jahr 2011 konnten somit maximal 2,05 Entgeltpunkte erworben werden. Die Kindererziehungspunkte werden entsprechend gekürzt, so dass die Summe an Entgeltpunkten aus Erwerbstätigkeit und Kindererziehung insgesamt maximal 2,05 beträgt.
Es ist also durchaus möglich, mit einem dem Durchschnitt entsprechenden Einkommen + Kindererzierhungspunkt die Entgeltpunkte für das Jahr zu verdoppeln.
Im oben angegführten Beispiel würde es so sein, dass, wenn ich neben der Kindererziehung im Jahr 2011 noch gearbeitet und dabei einen Jahresverdienst von 33.700 € (=1,05 Rentenpunkte) erzielt hätte, ich den einen Punkt für die Kinderwerziehung erhalten würde und zusätzlich noch meine 1,05 Rentenpunkte aus der Arbeit, macht für das Jahr 2011 dann 2,05 Rentenpunkte.
Interessant wird nur, wie man die Anrechnung von Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei den Müttern vornehmen wird, die nur 2 Rentenpunkte erhalten, ob sich da neue Ungerechtigkeiten auftun.





Nur...und jetzt zeigt sich das wahre Gesicht und auch der Grund dieser "Mütterrente". Es geht am Ende doch nicht darum Mütter über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten besser zu stellen - dies ist ein vorgeschobenes Argument und seien wir ehrlich, die Masse in diesem Lande glaubt dies auch noch.

Es geht EINZIG und ALLEINE darum die Steuerkasse zu entlasten (zum Wohle der Beamten, der Politiker, der Freiberufler, der Selbständigen und der Bezieher hoher bis höchster Einkommen) und um eine Lastenverlagerung Richtung sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer.
Nicht nur dass ja die Mütterrente einzig und alleine von diesen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern finanziert werden MUSS...nein, da diese "Mütterrente" ja die Rentenleistung erhöht (sprich man erhält mehr Rente) sinkt zugleich die - ich nenne es jetzt einmal Sozialhilfe - für die Rentner, welche eine Rente erhalten die unter dem Existenzminimum liegt und tja, diese Sozialhilfe wird aus was finanziert - ups, aus Steuern UND was dazu kommt, diese Rentner haben dann am Ende des Tages nicht EINEN Cent mehr in der Tasche als heute schon rechnet man die Renten- und die Aufstockleistungen zusammen.

Diese ganze Reform hat ein EINZIGES Ziel - die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer über Ihre Zwangsbeiträge in die Rentenkasse noch stärker zu belasten und den derer Kreis, welcher nicht per Zwang in dieses System einbezahlen muss, auszunehmen und zu entlasten.


Stimmt nur teilweise.
Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeitragszeiten. Für ab 1. Juni 1999 geborene Kinder zahlt der Bund auch tatsächlich Beiträge. Er zahlt dafür eine jährlich fortgeschriebene pauschale Summe an die allgemeine Rentenversicherung . Der Betrag wird mit der Änderung der Bruttolöhne- und Gehälter, des Beitragssatzes zur allg. Rentenversicherung sowie der Anzahl der unter dreijährigen Kinder fortgeschrieben. Für das Jahr 2013 beträgt die Pauschale knapp 11,6 Milliarden €.

Vor dem 1. Juni 1999 galten für Zeiten der Kindererziehung Pflichtbeiträge als gezahlt. Es wurden für die Zeiten also nie Beiträge entrichtet. Daher zählen die Kindererziehungszeiten vor dem 1. Juni 1999 zu den nicht beitragsgedeckten Leistungen. Sie werden damit aus dem allgemeinen Beitragsaufkommen finanziert.

BlackForrester
25.01.2014, 17:46
[QUOTE=Murmillo;6887913]

Ich habe mich noch mal etwas intensiver mit der " Mütterrente " auseinander gesetzt.

QUOTE]

Nicht alles, was in Wikipedia steht muss auch unbedingt richtig sein und vor allem - manchmal ist ein Zusammenhang in Wikipedia mehr als nur vereinfacht dargestellt.

Bleiben wir beim SGB VI
Anrechnungszeiten für den Rentenanspruch sind in §58 definiert
Wie dabei Kindererziehungszeiten zu werten sind und wie man diese gestalten kann ist in § 56 beschrieben

§70, auf welchen Du Dich beziehst hat, meiner unbescheidenen Meinung nach, ein ganz andere Funktion - nämlich wenn unterjährig man von der Elternzeit wieder in Arbeit wechselt und damit zu verhindern, dass der maximal möglich Rentenpunkt von2 in so einem Jahr überschritten werden kann.


Jetzt aber zum Kern der Sache:
Ich müsste mich schon wesentlich verlesen habe und noch viel wesentlich nicht verstanden haben, wer Anspruch auf die, ich nenne es jetzt einmal, "Erziehungsrente" hat - es ist nur der Kreis berechtigt, bei dem keine Beitragszahlungen in die Rentenkasse gegenüber stehen - weil man eben für einen gewissen Zeitraum aus dem Berufsleben ausgestiegen ist.
Sollte es anders sein - dann habe ich es nicht verstanden.

Richtig ist - dass in der Vergangenheit diese Kosten über den Steuerzuschuss des Bundes in das Rentensystem finanziert wurde - ich spreche aber nicht von der Vergangenheit, sondern von der Zukunft und da müssen die Kosten einzig und alleine von den Beitragszahlern in die Rentenkasse getragen werden.

Murmillo
26.01.2014, 11:02
...

§70, auf welchen Du Dich beziehst hat, meiner unbescheidenen Meinung nach, ein ganz andere Funktion - nämlich wenn unterjährig man von der Elternzeit wieder in Arbeit wechselt und damit zu verhindern, dass der maximal möglich Rentenpunkt von2 in so einem Jahr überschritten werden kann.


Jetzt aber zum Kern der Sache:
Ich müsste mich schon wesentlich verlesen habe und noch viel wesentlich nicht verstanden haben, wer Anspruch auf die, ich nenne es jetzt einmal, "Erziehungsrente" hat - es ist nur der Kreis berechtigt, bei dem keine Beitragszahlungen in die Rentenkasse gegenüber stehen - weil man eben für einen gewissen Zeitraum aus dem Berufsleben ausgestiegen ist.
Sollte es anders sein - dann habe ich es nicht verstanden.

...



Steht alles in (2) §70 SGBVI:

(2) Kindererziehungszeiten erhalten für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte (Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten). Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten sind auch Entgeltpunkte, die für Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten ermittelt werden, indem die Entgeltpunkte für sonstige Beitragszeiten um 0,0833 erhöht werden, höchstens um die Entgeltpunkte bis zum Erreichen der jeweiligen Höchstwerte nach Anlage 2b.


Wichtig ist der 2.Satz. da steht nämlich:
"...sind auch Entgeltpunkte, die für Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten ermittelt werden..."

Es sind also parallel Kindererziehungszeit und sonstige Beitragszeit ( sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) möglich.
Die Entgeltpunkte sind aber auf den Höchstwert, entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 2b , begrenzt.

BlackForrester
26.01.2014, 12:00
Es sind also parallel Kindererziehungszeit und sonstige Beitragszeit ( sozialversicherungspflichtige Tätigkeit) möglich.
Die Entgeltpunkte sind aber auf den Höchstwert, entsprechend der Beitragsbemessungsgrenze nach Anlage 2b , begrenzt.



Nachdem ich mich jetzt nochmals durch das Gesetzeswerk gequält habe muss ich feststellen - jep, Du hast recht und ich mich geirrt, sprich man kann Erziehungszeiten und Beitragszeiten kombinieren, so dass man auf maximal 2 Rentenpunkte im Jahr kommen kann, wenn man Kinder erzieht UND berufstätig ist.

Deswegen wir aber dieser Absatz nicht unrichtig oder unwahr
Nur...und jetzt zeigt sich das wahre Gesicht und auch der Grund dieser "Mütterrente". Es geht am Ende doch nicht darum Mütter über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten besser zu stellen - dies ist ein vorgeschobenes Argument und seien wir ehrlich, die Masse in diesem Lande glaubt dies auch noch.

Es geht EINZIG und ALLEINE darum die Steuerkasse zu entlasten (zum Wohle der Beamten, der Politiker, der Freiberufler, der Selbständigen und der Bezieher hoher bis höchster Einkommen) und um eine Lastenverlagerung Richtung sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer.
Nicht nur dass ja die Mütterrente einzig und alleine von diesen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern finanziert werden MUSS...nein, da diese "Mütterrente" ja die Rentenleistung erhöht (sprich man erhält mehr Rente) sinkt zugleich die - ich nenne es jetzt einmal Sozialhilfe - für die Rentner, welche eine Rente erhalten die unter dem Existenzminimum liegt und tja, diese Sozialhilfe wird aus was finanziert - ups, aus Steuern UND was dazu kommt, diese Rentner haben dann am Ende des Tages nicht EINEN Cent mehr in der Tasche als heute schon rechnet man die Renten- und die Aufstockleistungen zusammen.

Diese ganze Reform hat ein EINZIGES Ziel - die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer über Ihre Zwangsbeiträge in die Rentenkasse noch stärker zu belasten und den derer Kreis, welcher nicht per Zwang in dieses System einbezahlen muss, auszunehmen und zu entlasten.

Wohlgemerkt...ich rede jetzt nicht von der Vergangenheit, wo gesetzlich geregelt wurde, dass die Kosten der "Erziehungsrente" über einen Steuerzuschuss in das Rentensystem finanziert werden MUSS.
Ich rede davon, was jetzt von der SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles gerade für die Zukunft in Gesetzesform gegossen wird und diese Kosten einzig und alleine von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bzw. Menschen, welche freiwillig in die Rentenkasse einbezahlen, aufgebracht werden MÜSSEN.
Weiter rede ich davon, dass diese "Anrechnung der Erziehungszeiten" zwar die Rentenkasse eine Masse Geld kostet - aber der Kreis derer, welcher auf diese Gelder dringend angewiesen wären (nämlich die Rentner mit geringen oder sehr geringen Renten) davon nicht einen Cent mehr in der Tasche habe werden, da diese "Mehrrente" mit den Sozialleistungen, welche man erhält, gegengerechnet wird um man so am Ende des Tages nicht einen Cent mehr in der Tasche haben wird (war aber auch schon bei der vorigen Berechnung so).

Die sogenannte Mütterrente ist für alle Mütter und Väter mit geringen Renten ein reines Placebo, da man eben nicht mehr Geld in der Tasche hat, für den Beitragszahler in das Rentensystem aber eine deutliche Last - aus der sich Beamte, Politiker, Freiberufler wie Selbstständige sowie Bezieher hoher bis höchster Einkommen nun entziehen um daraus einen monetären Vorteil zu gewinnen.

Murmillo
27.01.2014, 07:22
Nachdem ich mich jetzt nochmals durch das Gesetzeswerk gequält habe muss ich feststellen - jep, Du hast recht und ich mich geirrt, sprich man kann Erziehungszeiten und Beitragszeiten kombinieren, so dass man auf maximal 2 Rentenpunkte im Jahr kommen kann, wenn man Kinder erzieht UND berufstätig ist.

Deswegen wir aber dieser Absatz nicht unrichtig oder unwahr
Nur...und jetzt zeigt sich das wahre Gesicht und auch der Grund dieser "Mütterrente". Es geht am Ende doch nicht darum Mütter über die Anrechnung von Kindererziehungszeiten besser zu stellen - dies ist ein vorgeschobenes Argument und seien wir ehrlich, die Masse in diesem Lande glaubt dies auch noch.

Es geht EINZIG und ALLEINE darum die Steuerkasse zu entlasten (zum Wohle der Beamten, der Politiker, der Freiberufler, der Selbständigen und der Bezieher hoher bis höchster Einkommen) und um eine Lastenverlagerung Richtung sozialversicherungspflichtigem Arbeitnehmer.
Nicht nur dass ja die Mütterrente einzig und alleine von diesen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern finanziert werden MUSS...nein, da diese "Mütterrente" ja die Rentenleistung erhöht (sprich man erhält mehr Rente) sinkt zugleich die - ich nenne es jetzt einmal Sozialhilfe - für die Rentner, welche eine Rente erhalten die unter dem Existenzminimum liegt und tja, diese Sozialhilfe wird aus was finanziert - ups, aus Steuern UND was dazu kommt, diese Rentner haben dann am Ende des Tages nicht EINEN Cent mehr in der Tasche als heute schon rechnet man die Renten- und die Aufstockleistungen zusammen.

Diese ganze Reform hat ein EINZIGES Ziel - die sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer über Ihre Zwangsbeiträge in die Rentenkasse noch stärker zu belasten und den derer Kreis, welcher nicht per Zwang in dieses System einbezahlen muss, auszunehmen und zu entlasten.

Wohlgemerkt...ich rede jetzt nicht von der Vergangenheit, wo gesetzlich geregelt wurde, dass die Kosten der "Erziehungsrente" über einen Steuerzuschuss in das Rentensystem finanziert werden MUSS.
Ich rede davon, was jetzt von der SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles gerade für die Zukunft in Gesetzesform gegossen wird und diese Kosten einzig und alleine von den sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bzw. Menschen, welche freiwillig in die Rentenkasse einbezahlen, aufgebracht werden MÜSSEN.
Weiter rede ich davon, dass diese "Anrechnung der Erziehungszeiten" zwar die Rentenkasse eine Masse Geld kostet - aber der Kreis derer, welcher auf diese Gelder dringend angewiesen wären (nämlich die Rentner mit geringen oder sehr geringen Renten) davon nicht einen Cent mehr in der Tasche habe werden, da diese "Mehrrente" mit den Sozialleistungen, welche man erhält, gegengerechnet wird um man so am Ende des Tages nicht einen Cent mehr in der Tasche haben wird (war aber auch schon bei der vorigen Berechnung so).

Die sogenannte Mütterrente ist für alle Mütter und Väter mit geringen Renten ein reines Placebo, da man eben nicht mehr Geld in der Tasche hat, für den Beitragszahler in das Rentensystem aber eine deutliche Last - aus der sich Beamte, Politiker, Freiberufler wie Selbstständige sowie Bezieher hoher bis höchster Einkommen nun entziehen um daraus einen monetären Vorteil zu gewinnen.


Und so , wie es aussieht, wird bei der Anrechnung von Einkommen und die Begrenzung auf 2 Rentenpunkte schon wieder eine neue Ungleichheit geschaffen.
Während die Mütter ab 1992 auf jeden Fall die 2 Rentenpunkte pro Jahr erhalten sollen, wenn sie denn neben der Kindererziehung auch noch arbeiten waren, und ein entsprechendes Einkommen erzielten, sollen bei den Müttern vor 1992 solche Zeiten sich generell mindernd auf die Anzahl der Erziehungszeiten- Rentenpunkte auswirken. Diesen Frauen bleiben zwar sicherlich auch noch die 2 Punkte erhalten, nur eben zusammengesetzt aus z.B. 1 Kindererziehungspunkt und 1 Rentenpunkt aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Hört sich ja erst mal gut an, aber man muss ja die Gesamtrechnung betrachten.
Mütter nach 1992 erhalten ja auf jeden Fall die 3 Punkte und können weitere 3,15 Punkte dazu“verdienen“, macht in 3 Jahren bis zu 6,15 Rentenpunkte.
Mütter vor 19991 erhalten die 2 Punkte, und wenn sie sich nach dem einen Jahr weiter um die Erziehung gekümmert hatten, für den Fall, dass sie nicht arbeiten waren, gar nichts und für den Fall, dass sie arbeiten waren, die Punkte aus der sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Nur werden das nicht so viele sein, wenn sie sich nebenbei noch um die Erziehung des Kindes kümmern musste, vielleicht maximal 3, wenn sie einen Verdienst in Höhe des Durchschnittes erzielte.
Bleibt günstigstenfalls eine Lücke von 1,15 Rentenpunkten zur nach-1992-Mutter. Wahrscheinlich wird die Lücke aber größer sein und bis zu 4,15 Rentenpunkte betragen, was im Endeffekt bei der Rente dann monatlich etwa 110 € ( Durchschnitt) ausmacht.


Ich bin ja voll bei dir, wenn du schreibst, dass damit eigentlich nur spätere Renten-Aufstocker von der Steuerkasse in die Rentenkasse, also auf den Rücken der Beitragszahler, verschoben werden. Das war doch mit der Erfindung der Riester-Rente genau so. Da haben sich die Leute von ihrem oftmals geringen Gehalt noch ein paar Euros vom Munde abgespart, um später mal eine bessere Rente zu haben, nur um dann festzustellen, das sie , als es soweit war, eben nicht mehr hatten, weil man das erriesterte Geld auf die magere Rente aufrechnete und sie dadurch den Anspruch auf Zuschüsse aus Steuermitteln ( = Aufstocken) verloren hatten.

Schön blöd gelaufen für sie, denn das Geld hätten sie ja auch gut gebrauchen können, ohne zu riestern.

Ingeborg
27.01.2014, 07:23
Die zugewanderte Zigeunerin freut sich übder die 800 € Rente ...


und junge Frauen wissen jetzt, dass Kinder ARMUT bis zum Tod bedeuten.

Murmillo
27.01.2014, 07:27
Die zugewanderte Zigeunerin freut sich übder die 800 € Rente ...


und junge Frauen wissen jetzt, dass Kinder ARMUT bis zum Tod bedeuten.

... bedeuten können. Bedauerlicher- und Ungerechterweise !

zitronenclan
27.01.2014, 19:35
Und so , wie es aussieht, wird bei der Anrechnung von Einkommen und die Begrenzung auf 2 Rentenpunkte schon wieder eine neue Ungleichheit geschaffen.
Während die Mütter ab 1992 auf jeden Fall die 2 Rentenpunkte pro Jahr erhalten sollen, wenn sie denn neben der Kindererziehung auch noch arbeiten waren, und ein entsprechendes Einkommen erzielten, sollen bei den Müttern vor 1992 solche Zeiten sich generell mindernd auf die Anzahl der Erziehungszeiten- Rentenpunkte auswirken. Diesen Frauen bleiben zwar sicherlich auch noch die 2 Punkte erhalten, nur eben zusammengesetzt aus z.B. 1 Kindererziehungspunkt und 1 Rentenpunkt aus sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Hört sich ja erst mal gut an, aber man muss ja die Gesamtrechnung betrachten.
Mütter nach 1992 erhalten ja auf jeden Fall die 3 Punkte und können weitere 3,15 Punkte dazu“verdienen“, macht in 3 Jahren bis zu 6,15 Rentenpunkte.
Mütter vor 19991 erhalten die 2 Punkte, und wenn sie sich nach dem einen Jahr weiter um die Erziehung gekümmert hatten, für den Fall, dass sie nicht arbeiten waren, gar nichts und für den Fall, dass sie arbeiten waren, die Punkte aus der sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit. Nur werden das nicht so viele sein, wenn sie sich nebenbei noch um die Erziehung des Kindes kümmern musste, vielleicht maximal 3, wenn sie einen Verdienst in Höhe des Durchschnittes erzielte.
Bleibt günstigstenfalls eine Lücke von 1,15 Rentenpunkten zur nach-1992-Mutter. Wahrscheinlich wird die Lücke aber größer sein und bis zu 4,15 Rentenpunkte betragen, was im Endeffekt bei der Rente dann monatlich etwa 110 € ( Durchschnitt) ausmacht.


Ich bin ja voll bei dir, wenn du schreibst, dass damit eigentlich nur spätere Renten-Aufstocker von der Steuerkasse in die Rentenkasse, also auf den Rücken der Beitragszahler, verschoben werden. Das war doch mit der Erfindung der Riester-Rente genau so. Da haben sich die Leute von ihrem oftmals geringen Gehalt noch ein paar Euros vom Munde abgespart, um später mal eine bessere Rente zu haben, nur um dann festzustellen, das sie , als es soweit war, eben nicht mehr hatten, weil man das erriesterte Geld auf die magere Rente aufrechnete und sie dadurch den Anspruch auf Zuschüsse aus Steuermitteln ( = Aufstocken) verloren hatten.

Schön blöd gelaufen für sie, denn das Geld hätten sie ja auch gut gebrauchen können, ohne zu riestern.


Mütter nach 1992 erhalten ja auf jeden Fall die 3 Punkte und können weitere 3,15 Punkte dazu“verdienen“, macht in 3 Jahren bis zu 6,15 Rentenpunkte.

Danke, Dieser Aspekt ist mir ganz neu! Habe tatsächlich noch nie davon gehört.

Das der Anspruch auf die 2 Punkte für Kinder die vor 1992 geboren wurden irgendwie mit dem damaligen Einkommen verrechnet wird war mir klar. Vielleicht schaut damit für mich am Ende nichts raus. Das finde ich ungerecht! Warum immer diese Unterschiede? Ich frage mich auch ob das mit dem Gesetz der Gleichbehandlung vereinbar ist.
Wie hier jemand schrieb, nach dem zweiten Kind sollte man Anspruch auf eine Durchschnittsrente haben.

BlackForrester
28.01.2014, 22:27
Schön blöd gelaufen für sie, denn das Geld hätten sie ja auch gut gebrauchen können, ohne zu riestern.



Ziemlich gut beschrieben...und über Eines muss man sich im klaren sein...Jemand, dessen Einkommen, sagen wir heute, in einer Größenordnung von 2 000 € brutto liegt und wo man davon ausgehen kann, dass man auch in der Zukunft keine wesentliche Gehaltssprünge macht der muss mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn man auch nur einen einzigen Cent für eine privat Altersvorsorge ausgibt.

Das Geld wäre sogar besser angelegt, wenn man es versäuft, verhurt, verraucht...also irgend einem Versicherer in den Rachen zu werfen.

Siegfriedphirit
29.01.2014, 10:23
Zugeständnisse an den Michel dürfen nichts kosten- wir brauchen das Geld doch so nötig, um die Zockerverluste der Banken und Spekulanten in Südeuropa mit Steuergeldern zu bezahlen. Wenn die CDU/CSU die Rentner nicht am Wahltag als Wahl Vieh bräuchten -würden die Renten noch niedriger sein- ausgediente Werkzeuge muss man nicht pflegen- egal ob Mütter oder Leute mit 45 Arbeitsjahren. Da wird das alles so dargestellt, als nehmen die Alten den Jungen die Butter vom Brot. Aber als Banken sich verzockten und hunderte von Steuer Milliarden brauchten, die alle der Michel auf viele Generationen verteilt bezahlen muss - da redete keiner davon, das die nächsten Generationen betrogen werden. Anstatt dem eigenen Volk vernünftige Renten zu zahlen, da zahlt man lieber für Asylanten und die Zuwanderer aus EU Staaten. Klar da kann man sich noch Rosinen rauspicken und für Hungerlöhne arbeiten lassen-was bei den Rentnern leider nicht mehr geht. Ausgedient nicht mehr ausbeutbar.

Siegfriedphirit
30.01.2014, 09:36
- das ist genau so eine Mogelpackung wie die abschlagsfreie Rente mit 63, weil zuvor 45 Arbeitsjahre erbracht werden müssen. Die Arbeitnehmer, die 45 Arbeitsjahre erbringen würden auch so eine gute Rente erhalten , selbst wenn die mit 63 in nicht abschlagsfrei in die Rente gingen. Die wirkliche Altersarmut ist doch bei den Rentnern zu finden,die wegen Krankheit und /oder Arbeitslosigkeit die 45 Arbeitsjahre nicht geschafft haben. Die erhalten dann eine Rente auf Hartz 4 Niveau. Genau so viel wie ein zugewanderter Zigeuner. Da haben Deutsche 35- 44 Arbeitsjahre gearbeitet, um dann einen Zigeuner gleichgestellt zu werden. Das ist die wirkliche Ungerechtigkeit die Altersarmut bedingt - Frau Sozen Nahles! Zumal die Anzahl derer, die 45 Arbeitsjahre erbracht haben, immer kleiner wird , wegen der zunehmenden befristeten Arbeitsverträge, die mit öfteren arbeitslosen Phasen verbunden sind und gleich ins Hartz 4 (ALG 2) führen, wo keine Rentenbeiträge entrichtet werden. So wie es aussieht wird das Gesetz ,worauf die Nahles so dümmlich stolz tut, noch -nachgebessert- werden. Es werden dann sicherlich die Arbeitslosenzeiten nicht mit angerechnet, damit sich Leute nicht schon mit 61 in die Rente verabschieden. Das ganze Paket ist eine Mogelpackung der SDP so wie man das von denen gewohnt ist. Würde es tatsächlich sozialen Fortschritt erbringen, hätte es Angela garnicht soweit kommen lassen, denn dann wäre es noch teurer. Bei der jetzigen Arbeitsmarktlage kann man sicher sein , dass die Zahl derer , die abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen können immer kleiner wird, weil immer weniger Menschen die 45 Arbeitsjahre erbringen können. Das Nahles Gesetz ist die absolute Verarsche. Das ist typisch für die SPD- soziales Interesse heucheln und Mogelpackungen schnüren.

Chandra
30.01.2014, 09:52
Wer hat uns verraten Sozialdemokraten, wer ist mit dabei die grüne und die Links Partei - leider auch die Union wo mittlerweile das C eher schon für den türkischen Halbmond steht.

:dg:

hamburger
30.01.2014, 10:14
Das Rentensystem ist sowieso eine Mogelpackung...wozu die Aufregung?:haha: