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Vollständige Version anzeigen : OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel



C.Link
15.01.2014, 14:45
OHG bestätigt Urteil gegen Gottfried Küssel


Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Mittwoch die erstinstanzliche Verurteilung von Gottfried Küssel wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung bestätigt. Die dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerde wurde verworfen. Erfolg hatte Küssels Verteidiger Michael Dohr demgegenüber mit seiner Strafberufung: Die Strafe wurde von ursprünglich neun auf sieben Jahre und neun Monate reduziert.


Quelle: http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,975153


Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

Brotzeit
15.01.2014, 14:50
Wenn man bedenkt wie die Nazi ´s mit der Opposition bzw. Oppositionellen einst umgegangen sind ,
wäre es vieleicht aber und doch nicht so schlecht gewesen eventuell vielleicht ein Exempel zu statuieren ....

Bari
15.01.2014, 14:50
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

Für Dich wäre der Gulag gerade gut genug. Als Aufseher.

C.Link
15.01.2014, 14:55
Für Dich wäre der Gulag gerade gut genug. Als Aufseher.


Ach geh … und du der einzige Insasse … das wäre eine Gaudi. Hätte aber den bestechenden Vorteil für dich, nach deiner Entlastung wärest du ein lupenreiner Demokrat.:D

Bari
15.01.2014, 14:56
Ach geh … und du der einzige Insasse … das wäre eine Gaudi. Hätte aber den bestechenden Vorteil für dich, nach deiner Entlastung wärest du ein lupenreiner Demokrat.:D

Ich würde Dich überlisten und dann im Klo ertränken. Aus Notwehr und weil Du ein Scherge bist, versteht sich.

Varg
15.01.2014, 15:02
Auch ein Wirrkopf wie Küssel hat so ein Urteil nicht verdient, aber n bissl hat er es ja drauf angelegt...
Wer Küssels musik. Schaffen bewundern möchte, der sollte dringend bei YT "Gottfried Küssel in a pub" eingeben (habe es bewusst nicht verlinkt und distanziere mich natürlich vom Inhalt).

Mythras
15.01.2014, 15:13
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

Warum? Erträgst du es nicht wenn Menschen ihre Meinung frei äußern?

Beißer
15.01.2014, 15:13
Siebendreivierteljahre für das Betreiben einer Informationsseite…

Was gibt es in der Ostmark denn für Vergewaltigung, Raub und Totschlag so im Durchschnitt?

C.Link
15.01.2014, 15:19
Warum? Erträgst du es nicht wenn Menschen ihre Meinung frei äußern?

Das ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen … Was dein Freund verkündet hat … dafür gibt`s eine ordentliche Schelle von etwas über 7 Jahre Freiheitsentzug, gut so!

Mythras
15.01.2014, 15:21
Das ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen … Was dein Freund verkündet hat … dafür gibt`s eine ordentliche Schelle von etwas über 7 Jahre Freiheitsentzug, gut so!

Apropo Verbrechen. Schau mal was dein Volk in Palästina so veranstaltet. Das sind wirkliche Verbrechen. :))

Der gute Mann mag zwar ein Spinner sein aber ihn für das Betreiben einer Internetseite 7 Jahren einzuknasten ist nur noch krank.

Das einem geisteskranken Juden wie dir soetwas gefällt war aber von vornherein klar...du zeigst deine Verkommenheit jeden Tag aufs Neue.

Beißer
15.01.2014, 15:23
Das ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen …

Verbrecherisch ist nur eine Äußerung wie deine, verstößt sie doch eklatant gegen die Menschenrechte.

C.Link
15.01.2014, 15:26
(...)

Der gute Mann mag zwar ein Spinner sein aber ihn für das Betreiben einer Internetseite 7 Jahren einzuknasten ist nur noch krank.

Das einem geisteskranken Juden wie dir soetwas gefällt war aber von vornherein klar...du zeigst deine Verkommenheit jeden Tag aufs Neue.

So ein Avatar, mit einem Ritterkreuz … das brauchst du gelle … du bist doch nur eine kleine miese völkische Seele.:))

Beißer
15.01.2014, 15:28
So ein Avatar, mit einem Ritterkreuz … das brauchst du gelle … du bist doch nur eine kleine miese völkische Seele.:))

Versuchst du mit persönlichen Beleidigungen das Thema zu zerstören? Es muss dir ja sehr peinlich sein, wenn ein Mensch eine derart unangemessene Strafe erhält, nur weil er seine Meinung geäußert hat – während Vergewaltiger und Totschläger frei herumlaufen.

C.Link
15.01.2014, 15:32
Versuchst du mit persönlichen Beleidigungen das Thema zu zerstören? Es muss dir ja sehr peinlich sein, wenn ein Mensch eine derart unangemessene Strafe erhält, nur weil er seine Meinung geäußert hat – während Vergewaltiger und Totschläger frei herumlaufen.

… sinnverstehendes Lesen übst du noch, gelle (meine Antwort auf seinen Beitrag.)

Beißer
15.01.2014, 15:33
… sinnverstehendes Lesen übst du noch, gelle (meine Antwort auf seinen Beitrag.)

Sage ich ja – persönliche Beleidigungen, um das Thema zu zerstören. Zum eigentlichen Skandal kommt nichts von dir. Das ist bezeichnend für einen bezahlten Forentroll.

reflecthofgeismar
15.01.2014, 15:41
So ein Avatar, mit einem Ritterkreuz … das brauchst du gelle … du bist doch nur eine kleine miese völkische Seele.:))

Soso, alle Ritterkreuzträger waren böse Buben, nech?
Hans Ulrich Rudel war einfach ein Übersoldat. Es gab einige Wehrmachts und Waffen-SS Angehörige die großartige Leistungen vollbracht haben, allerdings war der Rudel nen Fall für sich.
Nun "Hebräer" sag mir, wie siehts mit der IDF aus? Der Großteil sind Helden oder zumindest anständige Menschen, die ihre Heimat lieben und diese verteidigen?
Kinder, Frauen und Greise töten, dass können diesen langnasigen Clowns aber wenn die Kacke mal richtig am dampfen war, dann musste der verblödete Yankee euch helfen.
Ganz ehrlich, ohne "Finanzspritzen" und ohne die Rüstungshilfe wärt ihr damals untergangen, habt in der Geschichte eigentlich immer auf's Maul bekommen... :)
Heute seid ihr dort nur noch präsent, weil alle wissen, dass sich eure Vasallen auf den Angreifer stürzen würden, sobald ihr arg in Bedrängnis kommen würdet.
Außerdem habt ihr 300-350 Atomsprenköpfe.
Sagt euch von Amerika los und verschrottet eure Atombomben, dann will ich mal sehen was der Iran mit euch anstellt, wenn ihr wieder ne dicke Lippe, Pardon, Nase riskiert.

Beißer
15.01.2014, 15:44
Soso, alle Ritterkreuzträger waren böse Buben, nech?
Hans Ulrich Rudel war einfach ein Übersoldat. Es gab einige Wehrmachts und Waffen-SS Angehörige die großartige Leistungen vollbracht haben, allerdings war der Rudel nen Fall für sich.
Nun "Hebräer" sag mir, wie siehts mit der IDF aus? Der Großteil sind Helden oder zumindest anständige Menschen, die ihre Heimat lieben und diese verteidigen?
Kinder, Frauen und Greise töten, dass können diesen langnasigen Clowns aber wenn die Kacke mal richtig am dampfen war, dann musste der verblödete Yankee euch helfen.
Ganz ehrlich, ohne "Finanzspritzen" und ohne die Rüstungshilfe wärt ihr damals untergangen, habt in der Geschichte eigentlich immer auf's Maul bekommen... :)
Heute seid ihr dort nur noch präsent, weil alle wissen, dass sich eure Vasallen auf den Angreifer stürzen würden, sobald ihr arg in Bedrängnis kommen würdet.
Außerdem habt ihr 300-350 Atomsprenköpfe.
Sagt euch von Amerika los und verschrottet eure Atombomben, dann will ich mal sehen was der Iran mit euch anstellt, wenn ihr wieder ne dicke Lippe, Pardon, Nase riskiert.
Geh dem doch nicht auf den Leim. Hier geht es weder um deutsche Ritterkreuzträger noch um israelische Atombomben, hier geht es einzig und allein um ein skandalöses Urteil gegen jemanden, der sein Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen hat.

Löwe
15.01.2014, 15:50
Warum? Erträgst du es nicht wenn Menschen ihre Meinung frei äußern?

Damit hatten die Juden schon immer ein Problem.

reflecthofgeismar
15.01.2014, 16:03
Geh dem doch nicht auf den Leim. Hier geht es weder um deutsche Ritterkreuzträger noch um israelische Atombomben, hier geht es einzig und allein um ein skandalöses Urteil gegen jemanden, der sein Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen hat.

Ich weiß auch worum es geht, aber der Jude wollte wieder stänkern.
Ich wollte nur noch mal verdeutlichen, dass ein Großteil der Nasenfraktion kleine Pisser sind.

Nach Horst Mahler war doch klar wie sowas ausgeht oder nicht?
Das muss man sich einfach mal vorstellen, dass Meinungen dich ins Gefängnis bringen.
Irgendwann wird "diese Sache" mal auffliegen und dann, gute Nacht. :)

Beißer
15.01.2014, 16:04
Das muss man sich einfach mal vorstellen, dass Meinungen dich ins Gefängnis bringen.

Genau. Und darauf kann man gar nicht intensiv genug hinweisen.

Captain_Spaulding
15.01.2014, 16:07
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

Daran sieht man was für ein demokratisches Verständnis du hast. Im dritten Reich wärst du wahrscheinlich stolz mitmarschiert. Es sind doch immer die selben verblödeten Opportunisten...

Captain Spaulding

Hoamat
15.01.2014, 23:12
Siebendreivierteljahre für das Betreiben einer Informationsseite…

Was gibt es in der Ostmark denn für Vergewaltigung, Raub und Totschlag so im Durchschnitt?

Das "Betreiben" hat man jetzt in "Initiieren" abgeändert, damit man beim EUGH nicht allzu blöde dasteht.

Hoamat
16.01.2014, 00:12
Daran sieht man was für ein demokratisches Verständnis du hast. Im dritten Reich wärst du wahrscheinlich stolz mitmarschiert. Es sind doch immer die selben verblödeten Opportunisten...

Captain Spaulding

Nee. "Den" hättens ganz sicher nicht lassen. :))

Captain_Spaulding
16.01.2014, 12:17
Nee. "Den" hättens ganz sicher nicht lassen. :))

Wäre ich mir nicht so sicher, Hitlers Chauffeur hat man ja auch gelassen...
War damals sicherlich mehr eine Frage des Opportunismus.

mfg
Captain Spaulding

hamburger
16.01.2014, 12:41
Menschen wie CLINK haben im ditten Reich Juden angeschwärzt, ihren Dienst in Vernichtungslagern getan und als Richter Todesurteile für Nichtigkeiten erlassen.
Sogar in den USA kann man jegliche Meinungen frei verbreiten...es regt sich kaum jemand darüber auf.
Hier gibt es scheinbar noch die Blockwartmentalität.....
Die Freiheit ist stets die Freiheit des Anderen.....mit deratigen Urteilen demaskiert sich ein System......

C.Link
16.01.2014, 13:16
Menschen wie CLINK haben im ditten Reich Juden angeschwärzt(...)


… nein brauner Bub da irrst du gewaltig! Wir waren die, die von euch völkischen Helden in`s KZ deportiert wurden … und Millionen von uns haben das nicht überlebt!
So und nun kannst du deine markigen Sprüche weiter klopfen …

Jim Knopf
16.01.2014, 13:37
In Deutschland gibt es nichtmal für Totschlag 9 Jahre Haft..
Wer jemanden umbringt, kriegt keine 9 Jahre.

Hoamat
16.01.2014, 14:43
Nach der Reduktion der Haftstrafe für Gottfried Küssel durch den OGH (sieben Jahre und neun Monate anstatt neun Jahre) fällt ein Schatten auf die Geschworenengerichte.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/1546583/Was-vom-KusselVerfahren-blieb

immer noch ein Skandal.

Wollte das nur hierher in den Parallelstrang auch verlinken.

Das Original ist hier zu finden: http://www.politikforen.net/showthread.php?135518-9-Jahre-Haft-für-Gottfried-Küssel-Böse-Internetseite-betrieben&p=6013873&viewfull=1#post6013873

Sathington Willoughby
16.01.2014, 14:49
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

warum?

C.Link
16.01.2014, 14:57
warum?

Warum wohl … Wie kann man nur so geschichtsvergessen sein? So schwer ist das Nachdenken über den geschichtsverlauf der Deutschen und Österreicher nun auch wieder nicht.

fatalist
16.01.2014, 15:09
Wollte das nur hierher in den Parallelstrang auch verlinken.

Das Original ist hier zu finden: http://www.politikforen.net/showthread.php?135518-9-Jahre-Haft-für-Gottfried-Küssel-Böse-Internetseite-betrieben&p=6013873&viewfull=1#post6013873 is genehmigt. :happy:

Sathington Willoughby
16.01.2014, 15:13
Warum wohl … Wie kann man nur so geschichtsvergessen sein? So schwer ist das Nachdenken über den geschichtsverlauf der Deutschen und Österreicher nun auch wieder nicht.
Nein, es geht mir darum, dass die Strafe, gemessan an anderen wie Tötungsdelikten, verdammt übertrieben hoch ist.
Und wenn er nicht zum Mord an Juden aufruft, sondern nur seine Meinung über historische Fakten sagt, sollte in einem freien Staat kein Knast drohen, sondern schlimmstenfalls eine öffentliche Widerlegung seiner Thesen.
Das Holoverbot schadet dem Verhältnis zwischen Juden und Deutschen. Ohne es wäre der Umgang zwangsloser.

Hoamat
16.01.2014, 15:53
Warum wohl … Wie kann man nur so geschichtsvergessen sein? So schwer ist das Nachdenken über den geschichtsverlauf der Deutschen und Österreicher nun auch wieder nicht.

Ist natürlich eine logische Begründung für 12 Jahre Staatsverwahrung.

In Wirklichkeit habt Ihr vor Ihm die Hosen gestrichen voll. :ja:

Chronos
16.01.2014, 16:00
Warum wohl … Wie kann man nur so geschichtsvergessen sein? So schwer ist das Nachdenken über den geschichtsverlauf der Deutschen und Österreicher nun auch wieder nicht.
Weshalb sollte oder muss man für "Geschichtsvergessenheit" viele Jahre in den Knast?

Wir erleben Geschichtsvergessenheit hier doch jeden Tag am laufenden Band! Ergo müsste die halbe Nutzerschaft eingelocht werden, oder geht es dir nur darum, deine Version von Geschichte strafbewehrt zu wissen?

hamburger
16.01.2014, 16:27
… nein brauner Bub da irrst du gewaltig! Wir waren die, die von euch völkischen Helden in`s KZ deportiert wurden … und Millionen von uns haben das nicht überlebt!
So und nun kannst du deine markigen Sprüche weiter klopfen …

Nein du rote Socke.....ich bin weder braun noch sonstwie angehaucht. Im Gegensatz zu dir habe ich eine hervorragende Bildung genossen....
Dabei ist mir die Freiheit des Wortes so wichtig, dass sogar du hier deine Quatsch unbehelligt absetzen darfst:D
In der Schule hätte man dich als Petze aussortiert, im letzten Krieg wärst du ein Kollaborateur gewesen....heute sind du und Deinesgleichen eigentlich nur überflüssig.
Bei mir hat jeder das Recht, alles zu sagen ohne dafür strafrechtlich belangt zu werden....

moishe c
16.01.2014, 16:38
Daran sieht man was für ein demokratisches Verständnis du hast. Im dritten Reich wärst du wahrscheinlich stolz mitmarschiert. Es sind doch immer die selben verblödeten Opportunisten...

Captain Spaulding

Capt'n, es sind Menschen wie der, die beim "Erkämpfen des Menschenrechts" unvermeidlich zu allen "Erziehungsmitteln" greifen und letztlich bei den Stalin'schen GULAGS landen! Also sie "bei", die anderen "in"!

Aber was willst du bei "Glut im Kraterherde" auch anderes erwarten? Oder sie lassen eine ganze Region "Böswilliger" bzw. "Geschichtsvergessener" einfach verhungern ...

Und deshalb muß der normale Mensch ... nee, DAS schreibe ich jetzt NICHT hier hin ... :bäh: :haha:

schastar
16.01.2014, 16:38
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

Was hat der Mann schlimmes getan? Jemanden ermordet?

C.Link
16.01.2014, 16:39
.....ich bin weder braun noch sonstwie angehaucht. [...]


Schau einer an … bist ja ein tolles Kerlchen, und dazu Schlau … bis zum abwinken.:))

Arnold
16.01.2014, 19:50
Warum? Erträgst du es nicht wenn Menschen ihre Meinung frei äußern?


Natürlich darf dieser Küssel seine eigene "Meinung", so er denn eine hat, "frei äußern". Er hat im Gegenzug auch das Recht, die Verantwortung für das, was er so meinen zu müssen glaubt, zu übernehmen. Ob er diese Verantwortung mit 12, 9 oder nur 7 Jahren Gefängnis übernimmt, darüber bzw. über das Strafmaß überhaupt kann und darf man natürlich unterschiedlicher Meinung sein.

Arnold
16.01.2014, 19:58
Versuchst du mit persönlichen Beleidigungen das Thema zu zerstören? Es muss dir ja sehr peinlich sein, wenn ein Mensch eine derart unangemessene Strafe erhält, nur weil er seine Meinung geäußert hat – während Vergewaltiger und Totschläger frei herumlaufen.

Ich weiß auch worum es geht, aber der Jude wollte wieder stänkern.
Ich wollte nur noch mal verdeutlichen, dass ein Großteil der Nasenfraktion kleine Pisser sind.

Nach Horst Mahler war doch klar wie sowas ausgeht oder nicht?
Das muss man sich einfach mal vorstellen, dass Meinungen dich ins Gefängnis bringen.
Irgendwann wird "diese Sache" mal auffliegen und dann, gute Nacht. :)


Nun hat ja dieser Küssel nicht nur eine "Meinung" zum Ausdruck gebracht - diese Bezeichnung ist eine bezeichnende Verharmlosung durch seine Anhänger -, sondern er vertritt auch dezidierte Standpunkte. Dabei macht sich dieser Küssel gemein mit einer Mörderbande, die Millionen unschuldiger Menschen auf dem Gewissen hat. Er verherrlicht die Ideologie dieser Mörderbande, vertritt dieselben menschenverachtenden und ungesetzlichen Ansichten wie sie und verfolgt vergleichbare Zielsetzungen, die sich gegen jede freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung richten. Küssel versucht, die Naziverbrechen durch Verharmlosung und Leugnung zu vertuschen. Damit leistet er den verbrecherischen Nazis ganz bewusst und nachträglich Beihilfe. Dafür hat er sich zu verantworten. Wer Verbrechern in welcher Form auch immer Beihilfe leistet, ist strafwürdig. Millionenfachen Mördern Beihilfe geleistet zu haben – mit 7 Jahren + X ist Küssel da noch ganz gut bedient! Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wäre angemessener gewesen. Und am besten für seine Anhänger gleich mit!!!

Arnold
16.01.2014, 20:03
Warum wohl … Wie kann man nur so geschichtsvergessen sein? So schwer ist das Nachdenken über den geschichtsverlauf der Deutschen und Österreicher nun auch wieder nicht.


Doch doch, für manche "Kameraden" schon. :))

Rüganer
16.01.2014, 20:06
Nun hat ja dieser Küssel nicht nur eine "Meinung" zum Ausdruck gebracht - diese Bezeichnung ist eine bezeichnende Verharmlosung durch seine Anhänger -, sondern er vertritt auch dezidierte Standpunkte. Dabei macht sich dieser Küssel gemein mit einer Mörderbande, die Millionen unschuldiger Menschen auf dem Gewissen hat. Er verherrlicht die Ideologie dieser Mörderbande, vertritt dieselben menschenverachtenden und ungesetzlichen Ansichten wie sie und verfolgt vergleichbare Zielsetzungen, die sich gegen jede freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung richten. Küssel versucht, die Naziverbrechen durch Verharmlosung und Leugnung zu vertuschen. Damit leistet er den verbrecherischen Nazis ganz bewusst und nachträglich Beihilfe. Dafür hat er sich zu verantworten. Wer Verbrechern in welcher Form auch immer Beihilfe leistet, ist strafwürdig. Millionenfachen Mördern Beihilfe geleistet zu haben – mit 7 Jahren + X ist Küssel da noch ganz gut bedient! Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wäre angemessener gewesen. Und am besten für seine Anhänger gleich mit!!!

Das hätte die Richterin Hilde Benjamin auch nicht besser formulieren können. Es ist immer wieder erstaunlich,wie und was ihr BRD-Demokraten von euren Kollegen aus der DDR gelernt habt. ;)

Stanley_Beamish
16.01.2014, 20:16
(...)
Millionenfachen Mördern Beihilfe geleistet zu haben – mit 7 Jahren + X ist Küssel da noch ganz gut bedient! Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wäre angemessener gewesen. Und am besten für seine Anhänger gleich mit!!!

http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/112/8060/25852719/facepalm-296317533584332810.jpg

Selbst wenn es einen millionenfachen Mord gegeben hat; die Täter und Verantwortlichen sind längst tot, denen kann man keine Beihilfe mehr leisten.

Frankenberger_Funker
16.01.2014, 20:18
... Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wäre angemessener gewesen. Und am besten für seine Anhänger gleich mit!!!

Arnie, du trompetest mal wieder ins Forum wie ein tollwütiger Elefant.

Es werden derzeit ganz andere Verbrechen verübt (mir fällt da spontan Art. II, Abs. 3 der Resolution 260 A (III) der Vereinten Nationen ein), angesichts derer man sich empören kann und muss.

hamburger
16.01.2014, 21:54
Arnie, du trompetest mal wieder ins Forum wie ein tollwütiger Elefant.

Es werden derzeit ganz andere Verbrechen verübt (mir fällt da spontan Art. II, Abs. 3 der Resolution 260 A (III) der Vereinten Nationen ein), angesichts derer man sich empören kann und muss.


Man kann von einem Troll wie Arnold nichts anderes erwarten....
Vileeicht ist er auch ein Heimbewohner....geschlossene Abteilung....mit Internetzugang....

Beißer
17.01.2014, 08:31
Warum wohl … Wie kann man nur so geschichtsvergessen sein? So schwer ist das Nachdenken über den geschichtsverlauf der Deutschen und Österreicher nun auch wieder nicht.

Die Österreicher sind Deutsche. Und ich finde, die Geschichte unseres Volkes kann sich durchaus sehen lassen.

Beißer
17.01.2014, 08:33
Nun hat ja dieser Küssel nicht nur eine "Meinung" zum Ausdruck gebracht - diese Bezeichnung ist eine bezeichnende Verharmlosung durch seine Anhänger -, sondern er vertritt auch dezidierte Standpunkte. Dabei macht sich dieser Küssel gemein mit einer Mörderbande, die Millionen unschuldiger Menschen auf dem Gewissen hat. Er verherrlicht die Ideologie dieser Mörderbande, vertritt dieselben menschenverachtenden und ungesetzlichen Ansichten wie sie und verfolgt vergleichbare Zielsetzungen, die sich gegen jede freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung richten. Küssel versucht, die Naziverbrechen durch Verharmlosung und Leugnung zu vertuschen. Damit leistet er den verbrecherischen Nazis ganz bewusst und nachträglich Beihilfe. Dafür hat er sich zu verantworten. Wer Verbrechern in welcher Form auch immer Beihilfe leistet, ist strafwürdig. Millionenfachen Mördern Beihilfe geleistet zu haben – mit 7 Jahren + X ist Küssel da noch ganz gut bedient! Lebenslänglich mit anschließender Sicherheitsverwahrung wäre angemessener gewesen. Und am besten für seine Anhänger gleich mit!!!Du äußerst hier eine Meinung, sprichst aber anderen das Recht ab, anderer Meinung zu sein als du. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte. Deswegen bist du es, der hinter Gitter gehört.

umananda
17.01.2014, 11:00
(...) Zum eigentlichen Skandal kommt nichts von dir. (...) .

Es gibt weitaus schlimmere Dinge. Man hat die Haftstrafe von Gottfried Küssel von neun auf sieben Jahre reduziert. Das geht in Ordnung. Ich kann an dieser Entscheidung nichts skandalöses entdecken.

Servus umananda

Beißer
17.01.2014, 11:52
Es gibt weitaus schlimmere Dinge. Man hat die Haftstrafe von Gottfried Küssel von neun auf sieben Jahre reduziert. Das geht in Ordnung. Ich kann an dieser Entscheidung nichts skandalöses entdecken.

Servus umananda

Eine staatlich legitimierte Verletzung der Menschenrechte findest du in Ordnung? Ich nicht!

umananda
17.01.2014, 11:54
Eine staatlich legitimierte Verletzung der Menschenrechte findest du in Ordnung? Ich nicht!

Wer sich über das Verbot "nationalsozialistische Wiederbetätigung" zu betreiben einfach hinwegsetzt, hat wohl mit Menschenrechten nichts am Hut.

Sérvus umananda

Beißer
17.01.2014, 12:01
Wer sich über das Verbot "nationalsozialistische Wiederbetätigung" zu betreiben einfach hinwegsetzt, hat wohl mit Menschenrechten nichts am Hut.

Nirgendwo in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein Passus zu finden, dass die Menschenrechte nur für denjenigen gelten, der diese Erklärung unterstützt. Vielmehr sind sie uneingeschränkt und allgemein gültig.

umananda
17.01.2014, 12:15
Nirgendwo in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist ein Passus zu finden, dass die Menschenrechte nur für denjenigen gelten, der diese Erklärung unterstützt. Vielmehr sind sie uneingeschränkt und allgemein gültig.

Rechtliche Argumente um das Verbotsgesetz sind nicht sehr sinnvoll. Das Recht lässt sich bekanntlich ändern, das Recht stellt nur eine politische Notwendigkeit dar. Das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist prinzipiell positiv zu bewerten, da es für eine möglichst großen Meinungsfreiheit unerlässlich ist, Meinungen zu verbieten, welche die Meinungsfreiheit abschaffen wollen.

Außerdem ist die Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus ein Angriff auf die staatliche Integrität Österreichs, da sie die zweite Republik infrage stellt. Deshalb kommt die Forderung, das Verbotsgesetz abzuschaffen, einem Angriff auf demokratische Grundwerte Österreichs gleich. Sozusagen begeht man mittels Wiederbetätigung faktisch Hochverrat.

Servus umananda

Beißer
17.01.2014, 13:54
Rechtliche Argumente um das Verbotsgesetz sind nicht sehr sinnvoll. Das Recht lässt sich bekanntlich ändern, das Recht stellt nur eine politische Notwendigkeit dar. Das Verbot nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist prinzipiell positiv zu bewerten, da es für eine möglichst großen Meinungsfreiheit unerlässlich ist, Meinungen zu verbieten, welche die Meinungsfreiheit abschaffen wollen.

Außerdem ist die Wiederbetätigung im Sinne des Nationalsozialismus ein Angriff auf die staatliche Integrität Österreichs, da sie die zweite Republik infrage stellt. Deshalb kommt die Forderung, das Verbotsgesetz abzuschaffen, einem Angriff auf demokratische Grundwerte Österreichs gleich. Sozusagen begeht man mittels Wiederbetätigung faktisch Hochverrat.

Servus umananda
Anders ausgedrückt: Bestimmte politische Meinungen sollen unterdrückt werden. Das ist ein Verstoß gegen die Artikel 7 (Diskriminierungsverbot), 18 (Freiheit der Weltanschauung) und 19, den ich vollumfänglich zitieren möchte:
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.Du siehst, die Menschenrechte machen keinen Unterschied zwischen »zulässigen« und »verbotenen« Meinungen.

umananda
17.01.2014, 14:11
Anders ausgedrückt: Bestimmte politische Meinungen sollen unterdrückt werden. Das ist ein Verstoß gegen die Artikel 7 (Diskriminierungsverbot), 18 (Freiheit der Weltanschauung) und 19, den ich vollumfänglich zitieren möchte:Du siehst, die Menschenrechte machen keinen Unterschied zwischen »zulässigen« und »verbotenen« Meinungen.

Ja. Jede Meinung, die für die Errichtung eines Systems ist, das die Meinungsfreiheit abschaffen will, wird ausnahmslos verboten. Das ist der Sinn des Verbotes der Wiederbetätigung. Und das ist auch gut so ... und damit es so bleibt, werden Feinde der Meinungsfreiheit juristisch zur Rechenschaft gezogen.

Servus umananda

Beißer
17.01.2014, 14:13
Ja. Jede Meinung, die für die Errichtung eines Systems ist, das die Meinungsfreiheit abschaffen will, wird ausnahmslos verboten. Das ist der Sinn des Verbotes der Wiederbetätigung. Und das ist auch gut so ... und damit es so bleibt, werden Feinde der Meinungsfreiheit juristisch zur Rechenschaft gezogen.

Servus umanandaIch habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

umananda
17.01.2014, 14:21
Ich habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Nein, wenn man Menschen mit NS-Gedankengut gewähren lassen würde, ihre Ansicht durchzusetzen, wäre es ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht. Unverzeihlich ...wenn man Anhängern einer mörderischen Ideologie Freiräume gewähren würde.

Servus umana

Hoamat
17.01.2014, 17:14
Ich habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf


„Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Kommitee der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf)
hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden,
dass insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu schützendes Rechtsgut der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe!“

Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention,
also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Beschluss:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen,
welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt.
Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“

(Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Es dürfte ziemlich Zahnlos sein ?

Beißer
19.01.2014, 10:35
Nein, wenn man Menschen mit NS-Gedankengut gewähren lassen würde, ihre Ansicht durchzusetzen, wäre es ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht. Unverzeihlich ...wenn man Anhängern einer mörderischen Ideologie Freiräume gewähren würde.

Servus umana

Das ist deine Ansicht, die allerdings mit keiner einzigen Zeile aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründet werden kann.

RmdP
19.01.2014, 10:53
… nein brauner Bub da irrst du gewaltig! Wir waren die, die von euch völkischen Helden in`s KZ deportiert wurden … und Millionen von uns haben das nicht überlebt!
So und nun kannst du deine markigen Sprüche weiter klopfen …

Ach DU warst im KZ???....Donnerwetter.....welchen Arsch hast Du denn geleckt um da lebend raus zu kommen?

umananda
19.01.2014, 11:15
Das ist deine Ansicht, die allerdings mit keiner einzigen Zeile aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte begründet werden kann.
Das wäre auch widersinnig, weil die Meinungsfreiheit eine ganz wichtige Voraussetzung benötigt und das ist die "Meinungsfreiheit". Deshalb wird das Widerstandsrecht in diese Frage eher eine Verpflichtung. Man muss jeden Versuch die Meinungsfreiheit abzuschaffen rigoros bekämpfen. Deshalb existiert ja das Verbotsgesetz hinsichtlich der Wiederbetätigung. Wer den Nationalsozialismus einführen will, verstößt ohne wenn und aber gegen die Menschenrechte. Und deshalb gibt es das Gesetz ...

Servus umananda

deutschland
19.01.2014, 11:25
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

... meinst Du nicht auch Deine Therapie in der Klappse wieder aufzunehmen ?
Immerhin bist Du nur auf Bewährung draussen !

Beißer
19.01.2014, 11:26
Das wäre auch widersinnig, weil die Meinungsfreiheit eine ganz wichtige Voraussetzung benötigt und das ist die "Meinungsfreiheit". Deshalb wird das Widerstandsrecht in diese Frage eher eine Verpflichtung. Man muss jeden Versuch die Meinungsfreiheit abzuschaffen rigoros bekämpfen. Deshalb existiert ja das Verbotsgesetz hinsichtlich der Wiederbetätigung. Wer den Nationalsozialismus einführen will, verstößt ohne wenn und aber gegen die Menschenrechte. Und deshalb gibt es das Gesetz ...

Servus umanandaDu kannst dich drehen und winden, wie du willst – die Einschränkung der Menschenrechte ist von den Menschenrechten nicht legitimiert.

umananda
19.01.2014, 11:36
Du kannst dich drehen und winden, wie du willst – die Einschränkung der Menschenrechte ist von den Menschenrechten nicht legitimiert.

Selbstverständlich ist die Verfolgung von Gegnern der Freiheit legitim ... alles andere wäre wohl widersinnig. Freiheit, die man nicht verteidigt, ist keine Freiheit. Das Menschenrecht wird bei Verbrechern immer eingeschränkt.

Servus umananda

Affenpriester
19.01.2014, 11:43
Ich habe deine Meinung durchaus kapiert. Sie ist nur ein klarer Verstoß gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

Die Menschenrechte waren schon immer Auslegungssache. Diejenigen die sich oft darauf berufen, sind nicht selten diejenigen, die sie zuerst missachten.

RmdP
19.01.2014, 11:55
Das wäre auch widersinnig, weil die Meinungsfreiheit eine ganz wichtige Voraussetzung benötigt und das ist die "Meinungsfreiheit". Deshalb wird das Widerstandsrecht in diese Frage eher eine Verpflichtung. Man muss jeden Versuch die Meinungsfreiheit abzuschaffen rigoros bekämpfen. Deshalb existiert ja das Verbotsgesetz hinsichtlich der Wiederbetätigung. Wer den Nationalsozialismus einführen will, verstößt ohne wenn und aber gegen die Menschenrechte. Und deshalb gibt es das Gesetz ...

Servus umananda


Und wie sieht es dann mit dem Links/Grünen Gesocks aus die auch nur IHRE Meinung gelten lassen wollen und andersdenkende SOFORT in die Rechte Ecke stellen?


Nur mal so gefragt......

umananda
19.01.2014, 11:57
Und wie sieht es dann mit dem Links/Grünen Gesocks aus die auch nur IHRE Meinung gelten lassen wollen und andersdenkende SOFORT in die Rechte Ecke stellen?


Nur mal so gefragt......

Es dreht sich bei dem Verbot der Wiederbetätigung ausschließlich um die NS-Ideologie.

Servus umananda

RmdP
19.01.2014, 12:00
Es dreht sich bei dem Verbot der Wiederbetätigung ausschließlich um die NS-Ideologie.

Servus umananda

Dann lasst Uns doch der Links/Grünen Ideologie auch 'nen Namen geben und sie verbieten lassen...währe doch ein Vorschlag oder?

Denn DIE wollen doch letztendlich die BRD abschaffen.

Tantalit
19.01.2014, 12:06
Selbstverständlich ist die Verfolgung von Gegnern der Freiheit legitim ... alles andere wäre wohl widersinnig. Freiheit, die man nicht verteidigt, ist keine Freiheit. Das Menschenrecht wird bei Verbrechern immer eingeschränkt.

Servus umananda

Sehr schön, dann laßt uns Israel vor den Menschengerichtshof in Den Haag bringen. :)

umananda
19.01.2014, 12:08
Sehr schön, dann laßt uns Israel vor den Menschengerichtshof bringen. :)

Hier handelt es sich um Österreich und dem Verbotsgesetz. Du kannst also dein heissgeliebtes Troll-Dasein woanders austoben.

Servus umananda

Affenpriester
19.01.2014, 12:40
Sehr schön, dann laßt uns Israel vor den Menschengerichtshof in Den Haag bringen. :)

Da sind wir wieder bei der Auslegung. Wer legt die Menschenrechte wie aus? Manchmal gelten sie eben und manchmal nicht. Kommt immer drauf an, wer dagegen verstößt.

Beißer
19.01.2014, 13:25
Selbstverständlich ist die Verfolgung von Gegnern der Freiheit legitim ... alles andere wäre wohl widersinnig. Freiheit, die man nicht verteidigt, ist keine Freiheit. Das Menschenrecht wird bei Verbrechern immer eingeschränkt.

Servus umananda

Bitte zitiere doch kurz den entsprechenden Passus aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Verfolgungen legitimiert.

Beißer
19.01.2014, 13:26
Es dreht sich bei dem Verbot der Wiederbetätigung ausschließlich um die NS-Ideologie.

Servus umananda

Unter das widerspricht den Menschenrechten, die ausdrücklich die Freiheit der Weltanschauung garantieren.

umananda
19.01.2014, 13:56
Unter das widerspricht den Menschenrechten, die ausdrücklich die Freiheit der Weltanschauung garantieren.

Die Menschenrechte garantieren nicht die Ermordung von Andersdenkenden ... deshalb gibt es ja in Österreich das Verbotsgesetz hinsichtlich die Wiederbetätigung.

Hier eine Liste von Opfern des Nationalsozialismus.

Bitte anklicken (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Opfern_des_Nationalsozialismus)

Wer sich im Sinne des Nationalsozialismus betätigt, hat das Ziel, Andersdenkende zu vernichten und das ist in Österreich nicht erwünscht.

Servus umananda

Beißer
19.01.2014, 14:27
Wer sich im Sinne des Nationalsozialismus betätigt, hat das Ziel, Andersdenkende zu vernichten und das ist in Österreich nicht erwünscht.


Du stellst hier Behauptungen auf, für die du nicht den Hauch eines Beweises hast. Herr Küssel wurde nicht ins Gefängnis gesteckt, weil er die Vernichtung von irgendwem gefordert hat.

Captain_Spaulding
19.01.2014, 18:51
Capt'n, es sind Menschen wie der, die beim "Erkämpfen des Menschenrechts" unvermeidlich zu allen "Erziehungsmitteln" greifen und letztlich bei den Stalin'schen GULAGS landen! Also sie "bei", die anderen "in"!

Aber was willst du bei "Glut im Kraterherde" auch anderes erwarten? Oder sie lassen eine ganze Region "Böswilliger" bzw. "Geschichtsvergessener" einfach verhungern ...

Und deshalb muß der normale Mensch ... nee, DAS schreibe ich jetzt NICHT hier hin ... :bäh: :haha:

Noch wirkt es wie eine Übertreibung , aber in 10 Jahren ist es spätestens so weit... das Jahrhundert der Lager geht in die zweite Runde.

mfg
Captain Spaulding

Arnold
19.01.2014, 21:17
Die Menschenrechte waren schon immer Auslegungssache. Diejenigen die sich oft darauf berufen, sind nicht selten diejenigen, die sie zuerst missachten.


Ich verstehe. Deshalb also berufen sich Verharmloser und Verherrlicher des Nationalsozialismus so gerne und ständig auf die Menschenrechte. Das werde ich mir merken. :cool:

Tantalit
19.01.2014, 21:30
Ich verstehe. Deshalb also berufen sich Verharmloser und Verherrlicher des Nationalsozialismus so gerne und ständig auf die Menschenrechte. Das werde ich mir merken. :cool:

Nur weil jemand etwas verherrlicht was dir nicht paßt möchtest du ihm seine Menschenrechte beschneiden und am Ende gar noch einen Anwalt ?

Mein lieber Arnold diese Rechte man nennt sie auch universale Menschenrechte wurden für jedermann erkämpft und nicht nur für die welche uns gerade nach dem Mund reden auch wenn es dir nicht gefällt, gewöhne dich daran und rechne

mit Gegenwehr wenn die sie einzelnen oder Gruppen verweigern möchtest oder sind wir wieder bei Untermenschen und Herrenmenschen angekommen, du der Herrenmensch verteilst Rechte wie von Königs Gnaden nur an die, die dir genehm

sind, das kann es doch nicht sein nach was du strebst, oder? ;)

Wir sind ja schon soweit das die Meinungsfreiheit und auch die Redefreiheit beschränkt wird, als nächstes dann nur noch Mindestmenschenrechte nach einem Gesinnungstest?

Tantalit
19.01.2014, 21:37
Hier handelt es sich um Österreich und dem Verbotsgesetz. Du kannst also dein heissgeliebtes Troll-Dasein woanders austoben.

Servus umananda


Oh Madame steigt herab von ihrem Porzellanthron und antwortet, womit habe ich das bloß verdient.

Du weißt wie ich das meine mein Liebchen, dafür reicht sogar dein Besuch der Rabulistikschule.

Falls du es wirklich nicht verstanden hast bin ich jetzt etwas enttäuscht, frag mal deinen Senator

der kann bei dir bestimmt die eine oder andere Verständnislücke füllen wenn es auch ein zähes und

im Endeffekt sinnloses Unterfangen ist, da es ja dir eh nicht um eine Diskussion geht sondern nur

um Agitation.

umananda
19.01.2014, 21:38
Du stellst hier Behauptungen auf, für die du nicht den Hauch eines Beweises hast. Herr Küssel wurde nicht ins Gefängnis gesteckt, weil er die Vernichtung von irgendwem gefordert hat.

Die österreichische Gesetzgebung sieht in der Verherrlichung sowie in der Wiederbetätigung den Beweis erbracht, dass ein NS-Nostalgiker die Vernichtung von Andersdenkenden als politisches Ziel hat. Ansonsten würde er ja die verbrecherische Politik des Naziregimes ja nicht gutheißen.

Servus umananda

Beißer
20.01.2014, 09:00
Ich verstehe. Deshalb also berufen sich Verharmloser und Verherrlicher des Nationalsozialismus so gerne und ständig auf die Menschenrechte. Das werde ich mir merken. :cool:

Ja. Offenbar sind Menschenrechte durch und durch faschistisch. :wand:

Beißer
20.01.2014, 09:02
Die österreichische Gesetzgebung sieht in der Verherrlichung sowie in der Wiederbetätigung den Beweis erbracht, dass ein NS-Nostalgiker die Vernichtung von Andersdenkenden als politisches Ziel hat. Ansonsten würde er ja die verbrecherische Politik des Naziregimes ja nicht gutheißen.

Servus umananda

Was die österreichische Regierung sieht oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte. Die sogenannte »Verbotsgesetzgebung« in Österreich verstößt ganz klar gegen die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantierten Freiheiten.

umananda
20.01.2014, 09:40
Was die österreichische Regierung sieht oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte. Die sogenannte »Verbotsgesetzgebung« in Österreich verstößt ganz klar gegen die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantierten Freiheiten.

Nein, du schreibst Unsinn. Das Verbotsgesetz (VerbotsG) ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, das mit den Menschenrechten vereinbar ist. Du solltest dich ausführlicher damit beschäftigen. Das österreichische Verbotsgesetz ist sogar als Vorlage für eine gesamteuropäische Regelung vorgesehen.

Servus umananda

Senator74
20.01.2014, 09:47
Hier handelt es sich um Österreich und dem Verbotsgesetz. Du kannst also dein heissgeliebtes Troll-Dasein woanders austoben.

Servus umananda

Ist ja ämüsant, wie sich ein Chatbox-Spezialist und Fan des Monologisierens mit Fällen anlegt, von denen er NULL Ahnung hat.

Beißer
20.01.2014, 09:51
Nein, du schreibst Unsinn. Das Verbotsgesetz (VerbotsG) ist ein österreichisches Bundesverfassungsgesetz, das mit den Menschenrechten vereinbar ist.

In diesem Punkt bin ich offenbar anderer Meinung als du. Aber im Gegensatz zu dir kann ich meine Meinung mit Zitaten aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte belegen. Du bist mir entsprechende Gegenzitate bisher schuldiggeblieben.

C.Link
20.01.2014, 09:55
Was die österreichische Regierung sieht oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Allgemeingültigkeit der Menschenrechte. Die sogenannte »Verbotsgesetzgebung« in Österreich verstößt ganz klar gegen die von der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte garantierten Freiheiten.


Wenn das denn so wäre, warum ist bis dato. keine Klage beim EuGH erhoben worden?

Beißer
20.01.2014, 09:58
Wenn das denn so wäre, warum ist bis dato. keine Klage beim EuGH erhoben worden?

Weil die angesichts der realpolitischen Verhältnisse sinnlos wäre.

umananda
20.01.2014, 10:03
Ist ja ämüsant, wie sich ein Chatbox-Spezialist und Fan des Monologisierens mit Fällen anlegt, von denen er NULL Ahnung hat.

Weitaus irrwitziger ist die Vorstellung gewisser "Kreise", eine Demokratie müsste wehrlos gegenüber Extremisten sein. Sie leben in der Wahnvorstellung, eine Demokratie wäre mit dem Zauberwort "Meinungsfreiheit" auszuhebeln. Das Wunschdenken, alle Andersdenkenden könnten durch eine Machtergreifung mundtot gemacht werden, ist zumindest in Österreich ausgeschlossen. Wer gegen die Existenz der zweiten Republik ankämpft, muss damit rechnen, dass ihm der Prozess gemacht wird ... mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.

Servus umananda

C.Link
20.01.2014, 10:06
Weil die angesichts der realpolitischen Verhältnisse sinnlos wäre.

Wenn du diese deine Meinung vertrittst … was krakelst du dann hier rum?

Senator74
20.01.2014, 10:11
Weitaus irrwitziger ist die Vorstellung gewisser "Kreise", eine Demokratie müsste wehrlos gegenüber Extremisten sein. Sie leben in der Wahnvorstellung, eine Demokratie wäre mit dem Zauberwort "Meinungsfreiheit" auszuhebeln. Das Wunschdenken, alle Andersdenkenden könnten durch eine Machtergreifung mundtot gemacht werden, ist zumindest in Österreich ausgeschlossen. Wer gegen die Existenz der zweiten Republik ankämpft, muss damit rechnen, dass ihm der Prozess gemacht wird ... mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.

Servus umananda

Die Andersdenkenden sind nur hierzuforum keine Minderheit! Leute wie Küssel gehören deutlich in die Schranken gewiesen, ob es "gewissen Kreisen" passt oder nicht, ist einerlei !!

Senator74
20.01.2014, 10:12
Wenn du diese deine Meinung vertrittst … was krakelst du dann hier rum?

Du fragst schon am Vormittag recht "schwere Sachen"!! :fizeig:

Beißer
20.01.2014, 10:14
Wenn du diese deine Meinung vertrittst … was krakelst du dann hier rum?

Ich krakeele (mit zwei e) nicht, ich mache auf den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufmerksam. Das ist so wie früher in der »DDR«: Offiziell galten auch dort die Menschenrechte.

Beißer
20.01.2014, 10:15
Die Andersdenkenden sind nur hierzuforum keine Minderheit! Leute wie Küssel gehören deutlich in die Schranken gewiesen, ob es "gewissen Kreisen" passt oder nicht, ist einerlei !!

Man sollte Menschen mit Argumenten in ihre Schranken verweisen. Wenn man das nicht kann, entpuppt man sich sehr schnell als Riese auf tönernen Füßen.

Senator74
20.01.2014, 10:18
Man sollte Menschen mit Argumenten in ihre Schranken verweisen. Wenn man das nicht kann, entpuppt man sich sehr schnell als Riese auf tönernen Füßen.

Man überschätzt aber ein Forum wie dieses, wenn man sich zum Ziel setzen wollte, Andersdenkende zu bekehren. Das geht ja nicht einmal im "richtigen Leben", geschweige denn hier...
Ergo??

Senator74
20.01.2014, 10:20
Ich krakeele (mit zwei e) nicht, ich mache auf den Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit aufmerksam. Das ist so wie früher in der »DDR«: Offiziell galten auch dort die Menschenrechte.

In totalitären Regimen (ob NAZI-Deutschland oder DDR oder Nordkorea, etc.,..) gelten keine Menschenrechte, völlig unabhängig davon, ob das Regime die Charta unterzeichnet hat oder nicht!!

Beißer
20.01.2014, 10:22
In totalitären Regimen (ob NAZI-Deutschland oder DDR oder Nordkorea, etc.,..) gelten keine Menschenrechte, völlig unabhängig davon, ob das Regime die Charta unterzeichnet hat oder nicht!!

In Österreich offenbar auch nicht.

Beißer
20.01.2014, 10:23
Man überschätzt aber ein Forum wie dieses, wenn man sich zum Ziel setzen wollte, Andersdenkende zu bekehren. Das geht ja nicht einmal im "richtigen Leben", geschweige denn hier...
Ergo??

Ich habe nicht von diesem Forum geredet, sondern von Herrn Küssel. Seine Verurteilung wegen Meinungsdelikten ist eine grobe Verletzung seiner Menschenrechte.

C.Link
20.01.2014, 10:27
(...)Seine Verurteilung wegen Meinungsdelikten ist eine grobe Verletzung seiner Menschenrechte.

Mit der Logik hast du es nicht so gelle, darum auch schlappe 8 Jahre Freiheitsentzug.:))

umananda
20.01.2014, 10:30
Man sollte Menschen mit Argumenten in ihre Schranken verweisen. Wenn man das nicht kann, entpuppt man sich sehr schnell als Riese auf tönernen Füßen.

Das ist wiederum lupenreiner Unsinn. Wer etwas vernichten will, dem wird man wohl kaum ein rhetorisches Gegenargument liefern, sondern man wird mit aller Macht seinem Treiben ein Ende setzen.

Servus umananda

Senator74
20.01.2014, 10:32
In Österreich offenbar auch nicht.

Gerade wegen der "braunen Vergangenheit" Österreichs sind solche Gesetze bitter nötig!

Senator74
20.01.2014, 10:33
Ich habe nicht von diesem Forum geredet, sondern von Herrn Küssel. Seine Verurteilung wegen Meinungsdelikten ist eine grobe Verletzung seiner Menschenrechte.

Eine Meinung, die u.a. HC-Leugnung beinhaltet, ist keine Komponente der FREIEN Meinungsäußerung!!

Senator74
20.01.2014, 10:35
Das ist wiederum lupenreiner Unsinn. Wer etwas vernichten will, dem wird man wohl kaum ein rhetorisches Gegenargument liefern, sondern man wird mit aller Macht seinem Treiben ein Ende setzen.

Servus umananda

Mit Geduld&Spucke argumentieren...aber ob die Botschaft ankommt???

Beißer
20.01.2014, 10:35
Eine Meinung, die u.a. HC-Leugnung beinhaltet, ist keine Komponente der FREIEN Meinungsäußerung!!

Die UNO sieht das anders: http://www.causa-nostra.com/Rundblick/Redefreiheit%20in%20Deutschland%20seit%20dem%2012-Juli-2011_s1208a03.htm

C.Link
20.01.2014, 10:43
Die UNO sieht das anders: http://www.causa-nostra.com/Rundblick/Redefreiheit%20in%20Deutschland%20seit%20dem%2012-Juli-2011_s1208a03.htm

Quatsch ...
Ein Haymo CléMont und ein Ralf Ettl, der solch einen Blog betreibt … diese Typen kann man getrost vergessen.

Beißer
20.01.2014, 10:49
Quatsch ...
Ein Haymo CléMont und ein Ralf Ettl, der solch einen Blog betreibt … diese Typen kann man getrost vergessen.

Für dich habe ich doch gerne das Originaldokument herausgesucht: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CCPR%2fC%2fGC%2f34&Lang=en

Sieh dir einfach Paragraph 49 an.

Zu dem Dokument gelangst du übrigens über diese Seite: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/Pages/CCPRIndex.aspx

hofnarr
20.01.2014, 10:50
Bislang einmalig: 15 Geschworene wollten sich nicht mehr für menschenrechtswidrige Schauprozesse missbrauchen lassen
Die österreichische Staatsmacht ließ am 11. April 2011 Gottfried Küssel (43) und seinen Kameraden Felix Budin verhaften. Ihnen wird vorgeworfen, die Netzpublikation "alpen-donau.info" betrieben zu haben. Die Publikation war aber schon vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft gelöscht worden.


http://globalfire.tv/nj/graphs/Martina_Krainz_Kuessel-Richterin.jpg


Richterin Martina Krainz ist für das System eine verlässliche Schuldspruchrichterin bei politischen Verfolgungsprozessen.


Die für das Verfahren ausgesuchte Vorsitzende Martina Krainz berief vorsorglich 22 Geschworenen-Kandidaten für den Prozess-Auftakt am 14. Mai 2012. Gebraucht werden nur acht, die "im Namen des Volkes" bei politischen Prozessen Unschuldige schuldig zu sprechen haben. Aber dann geschah etwas, das die Holo-Alpen-Republik bislang noch nicht erlebt hatte. Fünf der 22 berufenen Geschworenen entschuldigten sich gleich nach Erhalt der Ladung und zehn weitere sind bei Prozessbeginn einfach nicht erschienen. So musste der Prozess auf den 21. Mai vertagt werden, da nur sieben der zur Verurteilung bestellten Geschworenen bereit waren, bei dem Polit-Spektakel mitzuhelfen. Der Systemzeitung Salzburger Nachrichten entfuhr ein geradezu schmerzhafter Aufschrei: "Ehrenamt, das keiner will - Geschworene mieden Prozess!" [1] Dann fragt die System-Postille: "Scheuen sie es, sich dem Amt an sich oder der Rechtsprechung über diesen Angeklagten zu stellen?" [2]



"Die Geschworenen sind vollzählig, doch scheinen sie durchwegs schlecht gelaunt und gegen ihren Willen in den Gerichtssaal verbannt worden zu sein."


Profil.at, 31.05.2012


Diese Frage ist leicht zu beantworten, die Prozess-Verweigerer scheuten sich, die unschuldigen Angeklagten auf Druck des Systems zu verurteilen. Immerhin steht eine Strafe von 20 Jahren im Raum, die der Staatsanwalt fordern will. Dieser Tatsache wollte die Systempresse natürlich ausweichen und so eierte sie um die wahren Gründe herum: "Über die Gründe für das ungewöhnlich massive Ausbleiben der Laienrichter, die nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei politischen Prozessen neben drei Berufsrichtern das Volk vertreten und über die Schuldfrage mitentscheiden sollen, lässt sich nur spekulieren." [3] Die Zeichen der Zeit stehen auf Untergang, das bekommen auch die Hilfswilligen im Justizsystem mit, deshalb konnten die Ferngebliebenen nur mit massiven Drohungen horrender Geldstrafen in den Gerichtssaal gebracht werden, damit der Prozess am 21. Mai 2012 fortgesetzt werden konnte.
Was sich an diesem Tag abspielte, macht die ursprüngliche Weigerung der Geschworenen, an diesem Schauprozess teilzunehmen, mehr als nachvollziehbar. Gottfried Küssel soll beispielsweise für bis zu 20 Jahren hinter Kerkermauern verschwinden, weil er angeblich auf der inkriminierten Internet-Publikation "alpen-donau.info" die Abschaffung der immer noch wirkenden Beneš-Dekrete gefordert haben soll.
Die mit dem interessanten Namen Sibylle Geiszler geladene Zeugin sagte als Leiterin der Sonderkommission des österreichischen Inlandsgeheimdienstes "Verfassungsschutz" aus. Frau Geiszler erklärte (Prozessmitschrift): "Küssel ist der ideologische Betreiber der Neonazi-Seiten 'Alpen-Donau.info' und 'Aldoinfo' gewesen." Küssels Anwalt fragte die Zeugin: "Haben Sie konkrete Beweise dafür, dass mein Mandant für diese Internetseiten verantwortlich war." Die Leiterin der "Sonderkommission-Küssel", Frau Geiszler, antwortete ganz im Stil einer Spitzenbeamtin eines Verfolgerstaates: "Es gibt Sachbeweise, aber die kann ich nicht nennen. Ich kann mich nicht mehr erinnern."
Diese Spitzenbeamtin des Verfassungsschutzes, die Leiterin der Abteilung Extremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von Küssels Verteidiger Walter Dohr gefragt (Prozessmitschrift): "Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?" Die Spitzenverfolgerin antwortete mit einem klaren "NEIN". Selbst der Systempresse wurde es bei dieser Antwort mulmig: "Das Heikle: Küssel sitzt unter anderem auf der Anklagebank, da in einer Vereinbarung zwischen tschechischen, deutschen und österreichischen Rechtsextremisten die Aufhebung dieser Dekrete verlangt und auch Entschädigungen für sudetendeutsche Vertriebene gefordert werden." [4] Der damalige tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš erließ immerhin die Mord- und Vertreibungsdekrete an Millionen unschuldiger Deutscher. Nach heutiger Definition des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag waren die Beneš-Dekrete klare Befehle zum Völkermord.




.











Abgesehen davon, dass ein Artikel wie der Gottfried Küssel zugeschriebene noch nicht einmal in der Verfolger-Republik Deutschland strafbar wäre – aber in Österreich mit 20 Jahren Kerker bestraft werden kann – kann Frau Geiszler noch nicht einmal nachweisen, dass Küssel diesen Beitrag auf den inkriminierten Webseiten platzierte. Auf die Frage von Küssels Verteidiger Dohr, woher sie wisse, dass Küssel den Text dort platziert habe, denn er habe dieses Manifest schon in einem anderen Forum veröffentlicht, antwortete Frau Geiszler in der ihr eigenen rechtsstaatlichen Art: "Ich weiß nicht, wer das konkret auf die Page gestellt hat. Man geht aber davon aus, dass er der Verantwortliche ist." [5] Die Systempresse musste zerknirscht vermelden, dass Frau Geiszler "ebenso die Tatsache zugeben musste, dass sich in den vom FBI an die heimischen Behörden übermittelten Computerdaten kein Beleg befinde, dass Küssel als Betreiber oder Nutzer der Seite tätig gewesen sei." [6]
Der Unmut auf der Geschworenenbank war nicht mehr zu übersehen, es scheint für viele langsam zu viel zu werden, immer wieder Menschen für viele Jahre in die Kerker werfen zu müssen, nur weil sie die Verbrechen am deutschen Volk und die Siegerlügen öffentlich machen. So wollte die für diese politischen Prozesse gerne eingesetzte Richterin Krainz den Beweisantrag der Verteidigung nicht ablehnen, einen IT-Sachverständigen beizuziehen. Die Presse zerknirscht: "Zu einem Urteil kam es entgegen dem ursprünglichen Plan nicht. Das Gericht wird nun doch einen Sachverständigen und weitere Zeugen laden, Ende Juni geht es weiter." [7]


1
Salzburger Nachrichten, 14.05.2012, S. 11


2
Salzburger Nachrichten, 14.05.2012, S. 11


3
APA, 13.05.2012


4
derstandard.at, 24.05.2012


5
derstandard.at, 24.05.2012


6
derstandard.at, 24.05.2012


7
derstandard.at, 24.05.2012

umananda
20.01.2014, 10:53
Die UNO sieht das anders: http://www.causa-nostra.com/Rundblick/Redefreiheit%20in%20Deutschland%20seit%20dem%2012-Juli-2011_s1208a03.htm

Es ist schon erstaunlich, dass der Rechtsextremismus vor lauter Verzweiflung nun versucht, die esoterische Nische zu indoktrinieren. Aber letztlich hatte der Nationalsozialismus schon immer etwas esoterisches ... Blut und Boden. Hier ein aufschlussreicher Wikipedia-Eintrag ...

Rechtsextremismus und Esoterik (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus_und_Esoterik)

Servus umananda

Beißer
20.01.2014, 10:56
Es ist schon erstaunlich, dass der Rechtsextremismus vor lauter Verzweiflung nun versucht, die esoterische Nische zu indoktrinieren. Aber letztlich hatte der Nationalsozialismus schon immer etwas esoterisches ... Blut und Boden. Hier ein aufschlussreicher Wikipedia-Eintrag ...

Rechtsextremismus und Esoterik (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus_und_Esoterik)

Servus umanandaWas haben Dokumente der UNO mit Esoterik zu tun?

Auch für dich gerne noch einmal: http://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CCPR%2fC%2fGC%2f34&Lang=en

Sieh dir einfach Paragraph 49 an.

Zu dem Dokument gelangst du übrigens über diese Seite: http://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CCPR/Pages/CCPRIndex.aspx

Tantalit
20.01.2014, 11:04
Es ist schon erstaunlich, dass der Rechtsextremismus vor lauter Verzweiflung nun versucht, die esoterische Nische zu indoktrinieren. Aber letztlich hatte der Nationalsozialismus schon immer etwas esoterisches ... Blut und Boden. Hier ein aufschlussreicher Wikipedia-Eintrag ...

Rechtsextremismus und Esoterik (http://de.m.wikipedia.org/wiki/Rechtsextremismus_und_Esoterik)

Servus umananda

Was hat deine Antwort eigentlich mit dem Beitrag von Beißer zu tun so wie es aussieht nichts, ist das eine Hausaufgabe von deinem Rabulistik Lehrer, ein bißchen im Internet rumtollen.

Tantalit
20.01.2014, 11:07
Mit Geduld&Spucke argumentieren...aber ob die Botschaft ankommt???

Du als foreneigene Phrasendreschmaschine wirst es uns in einem deiner Halbsätze bestimmt noch in diesem Jahrtausend versuchen zu erklären.

Du bemühst dich ja redlich. ;)

Senator74
20.01.2014, 11:09
Du als foreneigene Phrasendreschmaschine wirst es und in einem deiner Halbsätze bestimmt noch in diesem Jahrtausend versuchen zu erklären.

Du bemühst dich ja redlich. ;)

Du bemühst dich gar nicht, schwätzt einfach drauflos...:fizeig:

Tantalit
20.01.2014, 11:09
In totalitären Regimen (ob NAZI-Deutschland oder DDR oder Nordkorea, etc.,..) gelten keine Menschenrechte, völlig unabhängig davon, ob das Regime die Charta unterzeichnet hat oder nicht!!

Das stimmt, in Israel gelten keine Menschenrechte für Nichtjuden, noch nicht mal für schwarze Juden, gut erkannt, da haste mal aufgepaßt.

Senator74
20.01.2014, 11:12
Das stimmt, in Israel gelten keine Menschenrechte für Nichtjuden, noch nicht mal für schwarze Juden, gut erkannt, da haste mal aufgepaßt.

Nimm deine Tabletten und vertschüß dich in die Chat-box, du nervst einfach, ...:crazy:

Tantalit
20.01.2014, 11:15
Du bemühst dich gar nicht, schwätzt einfach drauflos...:fizeig:

Ich muß mich ja auch nicht erst mit der jüdischen Forengemeinde abstimmen bevor ich es wage den Mund aufzumachen, nicht mein Lieber. Wage doch mal was und trau dich zu einer eigenen Meinung. :)

Beißer
20.01.2014, 11:16
Und wieder geht die Tollerei los, die von mir verlinkten Dokumente der UNO scheinen offenbar niemanden zu interessieren. Das ist symptomatisch.

Tantalit
20.01.2014, 11:19
Nimm deine Tabletten und vertschüß dich in die Chat-box, du nervst einfach, ...:crazy:

Deine Argumentationskette ist mal wieder faszinierend, du schließt von deinem Medikamentenmißbrauch darauf das ihn auch andere pflegen sollten, da kann ich dich beruhigen auch dir kann geholfen werden du mußt nur den ersten Schritt wagen, wie wäre es z.B. mit einer eigenen Meinung, probier es aus und keine Macht den Drogen. ;)

Tantalit
20.01.2014, 11:22
Und wieder geht die Tollerei los, die von mir verlinkten Dokumente der UNO scheinen offenbar niemanden zu interessieren. Das ist symptomatisch.

Das entsprechende Dokument 34 habe ich bis jetzt noch nicht gefunden und der erste link in deinem link zeigte 440 also fail an.

Dein Anliegen ist sogar mehr als wichtig, nur wenn in Deutschland niemand mehr meine Rechte als Deutscher vertritt wird alles nur noch zur Farce.

Deutschland ist ein Marionettenstaat was soll man da noch erwarten?

Senator74
20.01.2014, 11:28
Ich muß mich ja auch nicht erst mit der jüdischen Forengemeinde abstimmen bevor ich es wage den Mund aufzumachen, nicht mein Lieber. Wage doch mal was und trau dich zu einer eigenen Meinung. :)

Was ich über Küssel schreibe, IST meine Meinung, du Forenkasperl!!
Wo du denken lässt, wil ich gar nicht wissen!! :basta:

Senator74
20.01.2014, 11:29
Deine Argumentationskette ist mal wieder faszinierend, du schließt von deinem Medikamentenmißbrauch darauf das ihn auch andere pflegen sollten, da kann ich dich beruhigen auch dir kann geholfen werden du mußt nur den ersten Schritt wagen, wie wäre es z.B. mit einer eigenen Meinung, probier es aus und keine Macht den Drogen. ;)

Klopf an dein Barometer und ansonsten: :blabla:absolut verzichtbar!!

Murmillo
20.01.2014, 11:32
Das entsprechende Dokument 34 habe ich bis jetzt noch nicht gefunden und der erste link in deinem link zeigte 440 also fail an.

Dein Anliegen ist sogar mehr als wichtig, nur wenn in Deutschland niemand mehr meine Rechte als Deutscher vertritt wird alles nur noch zur Farce.

Deutschland ist ein Marionettenstaat was soll man da noch erwarten?

Versuch diesen, bei mir funktioniert er:

http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf und besagter Artikel 49 lautet:

49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible
with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for
freedom of opinion and expression.116 The Covenant does not permit general prohibition of
expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events.
Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to
freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or
required under article 20.

116 So called “memory-laws”, see communication No. , No. 550/93, Faurisson v. France. See also
concluding observations on Hungary (CCPR/C/HUN/CO/5) paragraph 19.

Tantalit
20.01.2014, 11:34
Klopf an dein Barometer und ansonsten: :blabla:absolut verzichtbar!!

Du mußt dich von deinen Dämonen lösen (jüdische Forengemeinde) und du wirst frei sein.

Du hast was zum Thema geschrieben, was eigenes und nicht nur einem deiner Forenjakobs mal wieder nach dem Mund geredet oder ihn gar nur bestätigt.

Das prüfe ich mal sofort, einen Moment.

Tantalit
20.01.2014, 11:36
Versuch diesen, bei mir funktioniert er:


Jetzt noch in Deutsch und alles wird gut, danke erst mal.

umananda
20.01.2014, 11:39
Was haben Dokumente der UNO mit Esoterik zu tun? (...)

Lies den Wikipedia-Eintrag, dann erübrigen sich solche Fragen. Konzentriere dich darauf ...
Die Tempelhofgesellschaft und die Causa Nostra, dann hast du die Antwort ... Ralf Ettl, dessen Seite du hier zitiert hast.

Servus umananda

Tantalit
20.01.2014, 11:40
Weitaus irrwitziger ist die Vorstellung gewisser "Kreise", eine Demokratie müsste wehrlos gegenüber Extremisten sein. Sie leben in der Wahnvorstellung, eine Demokratie wäre mit dem Zauberwort "Meinungsfreiheit" auszuhebeln. Das Wunschdenken, alle Andersdenkenden könnten durch eine Machtergreifung mundtot gemacht werden, ist zumindest in Österreich ausgeschlossen. Wer gegen die Existenz der zweiten Republik ankämpft, muss damit rechnen, dass ihm der Prozess gemacht wird ... mit allen strafrechtlichen Konsequenzen.

Servus umananda

Na spielen wir jetzt wieder Ping Pong mit dem Senator und seit wann sind österreichische Gesetze für irgendwas Vorbild. :)

Tantalit
20.01.2014, 11:43
Lies den Wikipedia-Eintrag, dann erübrigen sich solche Fragen. Konzentriere dich darauf ...
Die Tempelhofgesellschaft und die Causa Nostra, dann hast du die Antwort.

Servus umananda

Was ein wirres Zeug, bleib doch bitte beim Thema Küssel und lenk nicht weiter ab.

Menschenrechte und esoterischer Unsinn, gehts noch.

Beißer
20.01.2014, 11:46
Das entsprechende Dokument 34 habe ich bis jetzt noch nicht gefunden und der erste link in deinem link zeigte 440 also fail an.

Dein Anliegen ist sogar mehr als wichtig, nur wenn in Deutschland niemand mehr meine Rechte als Deutscher vertritt wird alles nur noch zur Farce.

Deutschland ist ein Marionettenstaat was soll man da noch erwarten?

Bei mir funktioniert der Link. Du kannst aber auch über den zweiten Link zur UNO gehen und »General Comment Nr 34« in die Suchfunktion eingeben. Und dann eben besonders auf den Paragraphen 49 achten:
49. Laws that penalize the expression of opinions about historical facts are incompatible with the obligations that the Covenant imposes on States parties in relation to the respect for freedom of opinion and expression. The Covenant does not permit general prohibition of expressions of an erroneous opinion or an incorrect interpretation of past events. Restrictions on the right of freedom of opinion should never be imposed and, with regard to freedom of expression, they should not go beyond what is permitted in paragraph 3 or required under article 20.

Beißer
20.01.2014, 11:48
Jetzt noch in Deutsch und alles wird gut, danke erst mal.

Für die offizielle deutsche Übersetzung musst du dich leider an deinen zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden. Er schickt sie dir auf Anfrage zu – und nur auf Anfrage.

Ich kann dir den Text aber gerne selbst übersetzen, wenn du mir traust:

Gesetze, die Meinungsäußerungen über historische Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, die dieses Abkommen den beteiligten Staaten auferlegt, welche die Freiheit der Meinung und deren Ausdruck respektieren müssen. Das Abkommen verbietet ein generelles Verbot fehlerhafter Meinungen oder falscher Interpretationen vergangener Ereignisse. Es darf keine Einschränkungen des Rechtes auf freie Meinungsäußerung geben, und diese freie Meinungsäußerung soll nicht umfassender sein als nach den Vorgaben von Paragraph drei oder den Anforderungen von Artikel 20.

Tantalit
20.01.2014, 11:50
Bei mir funktioniert der Link. Du kannst aber auch über den zweiten Link zur UNO gehen und »General Comment Nr 34« in die Suchfunktion eingeben. Und dann eben besonders auf den Paragraphen 49 achten:

Gesetzestexte in einer Fremdsprache sind aber nicht so mein Ding, selbst in der Muttersprache sind sie ja oft ohne Hilfe schwer zu verstehen.

Hast du keinen Link zu einem deutschen Text denn muß es doch geben oder sind wir schon soweit das man vor den Deutschen alles versteckt. :kk:

Tantalit
20.01.2014, 11:53
Für die offizielle deutsche Übersetzung musst du dich leider an deinen zuständigen Bundestagsabgeordneten wenden. Er schickt sie dir auf Anfrage zu – und nur auf Anfrage.

Ja muß ich mal machen, ich hab dazu noch folgendes gefunden:

Zitat
In dieser Hinsicht wurde in der 102. Sitzungsperiode des Human Rights Committee im Juli 2011 in Genf der veraltete General Comment Nr. 10 ersetzt durch den General Comment Nr. 34. (Da Deutsch nicht Amtssprache ist, liegen amtliche Ausfertigungen nur in englischer, französischer, spanischer, russischer und chinesischer Sprache vor.) Zitat Ende

http://www.dasgelbeforum.de.org/mix_entry.php?id=258072&page=0&order=time&category=0

Zitat
Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) gewährt auf internationaler Ebene die Meinungsfreiheit bzw. Meinungsäusserungsfreiheit. Nun hat diese Garantie im Sommer 2011 eine zeitgemässe Kommentierung durch den Menschenrechtsauschuss erhalten. Mit dem neuen «General Comment» (Nr. 34) fixiert der Ausschuss seine Auslegung des Artikels und ersetzt damit den überholten «General Comment» Nr. 10 aus dem Jahr 1983. Zu seinem Inhalt trugen neben dem Ausschuss auch weitere Akteure bei: Primär Staaten und Menschenrechtsorganisationen, welche im Vorfeld zahlreiche Vorschläge und Hinweise einreichten (insgesamt 350 Anträge). Zitat Ende
http://www.humanrights.ch/de/Instrumente/UNO-Organe/HRC/GC/idart_9054-content.html

Beißer
20.01.2014, 11:54
Gesetzestexte in einer Fremdsprache sind aber nicht so mein Ding, selbst in der Muttersprache sind sie ja oft ohne Hilfe schwer zu verstehen.

Hast du keinen Link zu einem deutschen Text denn muß es doch geben oder sind wir schon soweit das man vor den Deutschen alles versteckt. :kk:

Genauso sieht es aus. Ich habe meinen Beitrag allerdings noch editiert und den entsprechenden Abschnitt ins Deutsche übersetzt.

Murmillo
20.01.2014, 11:55
Jetzt noch in Deutsch und alles wird gut, danke erst mal.

49.Gesetzte, welche die Äußerung von Meinungen über historische Fakten bestrafen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche der Vertrag Staaten in Bezug auf die Achtung der Freiheit von Meinung und Äußerung auferlegt.
Der Vertrag erlaubt kein allgemeines Verbot der Äußerung einer irrtümlichen Meinung oder einer falschen Interpretation von vergangenen Ereignissen.
Einschränkungen des Rechts der Freiheit der Äußerung sollten nie auferlegt werden und, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit, sollten sie nicht darüber hinausgehen, was in Paragraf 3 erlaubt und in Artikel 20 gefordert ist.

Tantalit
20.01.2014, 12:03
Genauso sieht es aus. Ich habe meinen Beitrag allerdings noch editiert und den entsprechenden Abschnitt ins Deutsche übersetzt.


49.Gesetzte, welche die Äußerung von Meinungen über historische Fakten bestrafen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche der Vertrag Staaten in Bezug auf die Achtung der Freiheit von Meinung und Äußerung auferlegt.
Der Vertrag erlaubt kein allgemeines Verbot der Äußerung einer irrtümlichen Meinung oder einer falschen Interpretation von vergangenen Ereignissen.
Einschränkungen des Rechts der Freiheit der Äußerung sollten nie auferlegt werden und, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit, sollten sie nicht darüber hinausgehen, was in Paragraf 3 erlaubt und in Artikel 20 vorgeschrieben ist.

Vielen Dank euch beiden. :)

hofnarr
20.01.2014, 14:44
wir sind doch längst bei orwells1984 angekommen.diese gedankenverbrechen sind strafbar.

Senator74
20.01.2014, 22:57
das ist wiederum lupenreiner unsinn. Wer etwas vernichten will, dem wird man wohl kaum ein rhetorisches gegenargument liefern, sondern man wird mit aller macht seinem treiben ein ende setzen.

Servus umananda

eben!!!

Senator74
20.01.2014, 22:59
wir sind doch längst bei orwells1984 angekommen.diese gedankenverbrechen sind strafbar.

Gedanken sind FREI; aber das Geblöke um die "glorreiche NS-Zeit, das gibt den Anstoß für den Wiederholungstäter Küssel !!

umananda
20.01.2014, 23:01
eben!!!

Das überlassen wir doch lieber den Norwegern, die es bei einem Breivik versäumt haben. Aber die Skandinavier sind ja bekanntlich sehr blauäugig.

Servus umananda

Quo vadis
20.01.2014, 23:06
Ich hätte ihm mindestens 12 Jahre gesiebte Luft gegönnt.

Das ist schon klar, Nathan-Fanboy, 12 Jahre für eine Meinung.

Affenpriester
21.01.2014, 00:51
Das ist schon klar, Nathan-Fanboy, 12 Jahre für eine Meinung.

Da stelle sich mal einer vor, unser Staat wäre nicht von den 68'ern zersetzt worden und ein Gysi würde für seine Thesen 12 Jahre bekommen, oder Beck, oder Lafontaine, oder Roth, oder was weiß ich, irgendeine Schwuchtel.
Kostet mich keine zwei Sekunden, mich in die Position hineinzudenken und meinen Schluss zu ziehen, dass das Bestrafen von "Meinungsdelikten" kontraproduktiv ist.
Da kann man mit Bezeichnungen wie "wehrhafte Demokratie" um sich werfen wie man will, es ist falsch und bleibt falsch.

Beißer
21.01.2014, 09:23
Es ist höchst interessant, wie die Linken und die willfährigen Knechte der Besatzer sich auf das Verbreiten von Parolen zurückziehen und nicht einmal ansatzweise auf die Dokumente des Menschenrechtskomitees der UNO eingehen.

Senator74
21.01.2014, 14:02
Es ist höchst interessant, wie die Linken und die willfährigen Knechte der Besatzer sich auf das Verbreiten von Parolen zurückziehen und nicht einmal ansatzweise auf die Dokumente des Menschenrechtskomitees der UNO eingehen.

Die Einhaltung der Verbotsgesetze ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit!!

Beißer
21.01.2014, 14:05
Die Einhaltung der Verbotsgesetze ist keine Einschränkung der Meinungsfreiheit!!

Die von mir verlinkten Dokumente der UNO beweisen, dass diese deine Aussage falsch ist.

Senator74
21.01.2014, 14:08
Die von mir verlinkten Dokumente der UNO beweisen, dass diese deine Aussage falsch ist.

Die UNO kann sich nicht über Gesetze eines souveränen Staates hinwegsetzen...

Beißer
21.01.2014, 14:16
Die UNO kann sich nicht über Gesetze eines souveränen Staates hinwegsetzen...

Das habe ich auch niemals behauptet. Ich sage nur, dass die Bundesrepublik Österreich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte missachtet und ihren Bürgern diese Menschenrechte nicht gewährt.

Senator74
21.01.2014, 14:21
Das habe ich auch niemals behauptet. Ich sage nur, dass die Bundesrepublik Österreich die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte missachtet und ihren Bürgern diese Menschenrechte nicht gewährt.

Gemäß der Gesetzeslage ist der ignorante Küssel kriminell, da geht es nicht um seine Meinungsfreiheit!

Beißer
21.01.2014, 14:24
Gemäß der Gesetzeslage ist der ignorante Küssel kriminell, da geht es nicht um seine Meinungsfreiheit!

Ja, aber diese Gesetzeslage verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Andere Länder mussten wegen solcher Menschenrechtsverstöße schon Einmärsche und/oder Luftangriffe hinnehmen. Unter internationalen Sanktionen und Handelsboykott läuft in der Regel gar nichts. Weshalb schweigen die Menschenrechtsaktivisten im Falle der eklatanten Menschenrechtsverletzungen durch Österreich so kollektiv und laut?

Senator74
21.01.2014, 14:31
Ja, aber diese Gesetzeslage verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Andere Länder mussten wegen solcher Menschenrechtsverstöße schon Einmärsche und/oder Luftangriffe hinnehmen. Unter internationalen Sanktionen und Handelsboykott läuft in der Regel gar nichts. Weshalb schweigen die Menschenrechtsaktivisten im Falle der eklatanten Menschenrechtsverletzungen durch Österreich so kollektiv und laut?

Gesetze gegen die Wiederbetätigung im Sinne der NAZI-Ideologie stellen sich offenbar ein wenig anders dar in der Bewertung, als sonstige gesetzliche Regelungen...

Beißer
21.01.2014, 14:32
Gesetze gegen die Wiederbetätigung im Sinne der NAZI-Ideologie stellen sich offenbar ein wenig anders dar in der Bewertung, als sonstige gesetzliche Regelungen...

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt keine Sonderregelungen. Sondergesetze gibt es nur in Diktaturen.

Der von mir verlinkte »General Comment« ist gerade in dieser Hinsicht eindeutig und unmissverständlich.

Senator74
21.01.2014, 14:36
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte kennt keine Sonderregelungen. Sondergesetze gibt es nur in Diktaturen.

Der von mir verlinkte »General Comment« ist gerade in dieser Hinsicht eindeutig und unmissverständlich.

Es gibt keine Charta auf der Welt, gegen die so heftig und permanent verstoßen wird, wie die der Menschenrechte.
Nur: Österreich zu einer Diktatur zu erklären, das wirst du doch nicht im Ernst meinen??

Beißer
21.01.2014, 14:39
Es gibt keine Charta auf der Welt, gegen die so heftig und permanent verstoßen wird, wie die der Menschenrechte.

Ach was. Plötzlich ist das kein Problem mehr? Warum bist du dann so gegen Rassisten? Warum hast du dann etwas gegen Negersklaverei?

Senator74
21.01.2014, 14:43
Ach was. Plötzlich ist das kein Problem mehr? Warum bist du dann so gegen Rassisten? Warum hast du dann etwas gegen Negersklaverei?

Wir hatten die Gesetzeslage Österreichs im Gegensatz zur Charta der Menschenrechte thematisiert, nicht meine Position zu Fragen des Rassismus oder der Sklaverei.
Damit beende ich diese Diskussion wegen Substanzlosigkeit und inkonsequenter Haltung deinerseits!!
Punktum!

Beißer
21.01.2014, 14:47
Wir hatten die Gesetzeslage Österreichs im Gegensatz zur Charta der Menschenrechte thematisiert, nicht meine Position zu Fragen des Rassismus oder der Sklaverei.
Damit beende ich diese Diskussion wegen Substanzlosigkeit und inkonsequenter Haltung deinerseits!!
Punktum!

Ja, es ist euch »Demokraten« immer höchst peinlich, wenn man euch beweist, wie undemokratisch ihr tatsächlich doch seid.

Aber ich will mal nicht so sein und nehme deine Kapitulation an.

Senator74
21.01.2014, 14:49
Ja, es ist euch »Demokraten« immer höchst peinlich, wenn man euch beweist, wie undemokratisch ihr tatsächlich doch seid.

Aber ich will mal nicht so sein und nehme deine Kapitulation an.

Lieber in einer Demokratie mit (menschlichen) Fehlern, als in einer "perfekten Diktatur"!

Beißer
21.01.2014, 15:00
Lieber in einer Demokratie mit (menschlichen) Fehlern, als in einer "perfekten Diktatur"!

Ich persönlich würde allerdings lieber in einer Diktatur leben, welche meine Menschenrechte achtet, als in einer Demokratie, die mir meine Menschenrechte verweigert.

KuK
21.01.2014, 15:00
Die UNO kann sich nicht über Gesetze eines souveränen Staates hinwegsetzen...

Gott zum Gruße, Senator 74!

Seid wann ist Österreich souverän? Den Ostmärkern traut man ja auch nicht so weit über den Weg wie uns. Auch in der Alpenrepublik hat die Regierung einen amerikanisch-alliierten Finger im Popo. Wenn der Finger sich auch nur leicht krümmt, erkennt mans an den Nickbewegungen im Faymannschen Oberkörper.

Nix für ungut, aber SPÖ ist nicht mein Favorit.

Gruß nach Graz,

KuK

iglaubnix+2fel
21.01.2014, 15:22
Gott zum Gruße, Senator 74!

Seid wann ist Österreich souverän? Den Ostmärkern traut man ja auch nicht so weit über den Weg wie uns. Auch in der Alpenrepublik hat die Regierung einen amerikanisch-alliierten Finger im Popo. Wenn der Finger sich auch nur leicht krümmt, erkennt mans an den Nickbewegungen im Faymannschen Oberkörper.

Nix für ungut, aber SPÖ ist nicht mein Favorit.

Gruß nach Graz,

KuK

Der zurecht von Dir vermutete Finger ist behandschuht und hat, um das Lustgefühl der Ausführenden zu erhöhen, einen so komischen Stern:compr:fest an der Spitze und es wird damit in besagtem Ort ganz derb/schmerzhaft damit umgerührt!:germane:

iglaubnix+2fel
21.01.2014, 15:28
Gemäß der Gesetzeslage ist der ignorante Küssel kriminell, da geht es nicht um seine Meinungsfreiheit!

Und wenn ein weiterer so idiotischer Hr. Gesetzgeber das mehrmalige Atmen innerhalb von 20 Sekunden verbietet, bist Du Wutschnaubender :fizeig:auch bald kriminell!:germane:

Senator74
21.01.2014, 15:57
Und wenn ein weiterer so idiotischer Hr. Gesetzgeber das mehrmalige Atmen innerhalb von 20 Sekunden verbietet, bist Du Wutschnaubender :fizeig:auch bald kriminell!:germane:

Sei froh, dass du in einen schwefelhältigen KURORT wohnst...und ansonsten: :hdf:

iglaubnix+2fel
21.01.2014, 16:58
Sei froh, dass du in einen schwefelhältigen KURORT wohnst...und ansonsten: :hdf:


:haha: Hr. Germanist:fizeig: ist von seinem "Rosarium" nicht abzubringen, daher kann ich diese unverhüllte Drohung nur lustig finden!:D

Arnold
21.01.2014, 19:07
Nur weil jemand etwas verherrlicht was dir nicht paßt möchtest du ihm seine Menschenrechte beschneiden und am Ende gar noch einen Anwalt ?

Mein lieber Arnold diese Rechte man nennt sie auch universale Menschenrechte wurden für jedermann erkämpft und nicht nur für die welche uns gerade nach dem Mund reden auch wenn es dir nicht gefällt, gewöhne dich daran und rechne

mit Gegenwehr wenn die sie einzelnen oder Gruppen verweigern möchtest oder sind wir wieder bei Untermenschen und Herrenmenschen angekommen, du der Herrenmensch verteilst Rechte wie von Königs Gnaden nur an die, die dir genehm

sind, das kann es doch nicht sein nach was du strebst, oder? ;)

Wir sind ja schon soweit das die Meinungsfreiheit und auch die Redefreiheit beschränkt wird, als nächstes dann nur noch Mindestmenschenrechte nach einem Gesinnungstest?


Du schreibst wirr! Es geht nicht darum, irgendjemandem "seine Menschenrechte (zu) beschneiden", sondern nur darum, denjenigen, die sich auf diese Rechte berufen, um sie zum Nachteil anderer (lebender oder verstorbener) Menschen zu missbrauchen, unmissverständlich klar zu machen, dass sie Verantwortung für die Art und Weise, wie sie ihre Menschenrechte ausüben, zu übernehmen haben. Manche von ihnen begreifen das, aber manche verweigern sich dieser Erkenntnis beharrlich. Ihnen muss ggf., wie unmündigen Kindern, über Sanktionen begreiflich gemacht werden, was sie nicht freiwillig lernen wollen.

Arnold
21.01.2014, 19:09
Ja. Offenbar sind Menschenrechte durch und durch faschistisch. :wand:


:vogel:

Arnold
21.01.2014, 19:27
Gesetze gegen die Wiederbetätigung im Sinne der NAZI-Ideologie stellen sich offenbar ein wenig anders dar in der Bewertung, als sonstige gesetzliche Regelungen...


Auf den Punkt gebracht! :dg:

Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!

Senator74
21.01.2014, 19:50
Auf den Punkt gebracht! :dg:

Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!

Richtig! Aber offenbar schwer zu verklickern...

Senator74
21.01.2014, 19:51
:haha: Hr. Germanist:fizeig: ist von seinem "Rosarium" nicht abzubringen, daher kann ich diese unverhüllte Drohung nur lustig finden!:D

Du Einfaltspinsel bist echt leicht zu unterhalten...

Hoamat
21.01.2014, 19:57
Bislang einmalig: 15 Geschworene wollten sich nicht mehr für menschenrechtswidrige Schauprozesse missbrauchen lassen
Die österreichische Staatsmacht ließ am 11. April 2011 Gottfried Küssel (43) und seinen Kameraden Felix Budin verhaften. Ihnen wird vorgeworfen, die Netzpublikation "alpen-donau.info" betrieben zu haben. Die Publikation war aber schon vor dem Zugriff der Staatsanwaltschaft gelöscht worden.


http://globalfire.tv/nj/graphs/Martina_Krainz_Kuessel-Richterin.jpg


Richterin Martina Krainz ist für das System eine verlässliche Schuldspruchrichterin bei politischen Verfolgungsprozessen.


Die für das Verfahren ausgesuchte Vorsitzende Martina Krainz berief vorsorglich 22 Geschworenen-Kandidaten für den Prozess-Auftakt am 14. Mai 2012. Gebraucht werden nur acht, die "im Namen des Volkes" bei politischen Prozessen Unschuldige schuldig zu sprechen haben. Aber dann geschah etwas, das die Holo-Alpen-Republik bislang noch nicht erlebt hatte. Fünf der 22 berufenen Geschworenen entschuldigten sich gleich nach Erhalt der Ladung und zehn weitere sind bei Prozessbeginn einfach nicht erschienen. So musste der Prozess auf den 21. Mai vertagt werden, da nur sieben der zur Verurteilung bestellten Geschworenen bereit waren, bei dem Polit-Spektakel mitzuhelfen. Der Systemzeitung Salzburger Nachrichten entfuhr ein geradezu schmerzhafter Aufschrei: "Ehrenamt, das keiner will - Geschworene mieden Prozess!" [1] Dann fragt die System-Postille: "Scheuen sie es, sich dem Amt an sich oder der Rechtsprechung über diesen Angeklagten zu stellen?" [2]



"Die Geschworenen sind vollzählig, doch scheinen sie durchwegs schlecht gelaunt und gegen ihren Willen in den Gerichtssaal verbannt worden zu sein."


Profil.at, 31.05.2012


Diese Frage ist leicht zu beantworten, die Prozess-Verweigerer scheuten sich, die unschuldigen Angeklagten auf Druck des Systems zu verurteilen. Immerhin steht eine Strafe von 20 Jahren im Raum, die der Staatsanwalt fordern will. Dieser Tatsache wollte die Systempresse natürlich ausweichen und so eierte sie um die wahren Gründe herum: "Über die Gründe für das ungewöhnlich massive Ausbleiben der Laienrichter, die nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers bei politischen Prozessen neben drei Berufsrichtern das Volk vertreten und über die Schuldfrage mitentscheiden sollen, lässt sich nur spekulieren." [3] Die Zeichen der Zeit stehen auf Untergang, das bekommen auch die Hilfswilligen im Justizsystem mit, deshalb konnten die Ferngebliebenen nur mit massiven Drohungen horrender Geldstrafen in den Gerichtssaal gebracht werden, damit der Prozess am 21. Mai 2012 fortgesetzt werden konnte.
Was sich an diesem Tag abspielte, macht die ursprüngliche Weigerung der Geschworenen, an diesem Schauprozess teilzunehmen, mehr als nachvollziehbar. Gottfried Küssel soll beispielsweise für bis zu 20 Jahren hinter Kerkermauern verschwinden, weil er angeblich auf der inkriminierten Internet-Publikation "alpen-donau.info" die Abschaffung der immer noch wirkenden Beneš-Dekrete gefordert haben soll.
Die mit dem interessanten Namen Sibylle Geiszler geladene Zeugin sagte als Leiterin der Sonderkommission des österreichischen Inlandsgeheimdienstes "Verfassungsschutz" aus. Frau Geiszler erklärte (Prozessmitschrift): "Küssel ist der ideologische Betreiber der Neonazi-Seiten 'Alpen-Donau.info' und 'Aldoinfo' gewesen." Küssels Anwalt fragte die Zeugin: "Haben Sie konkrete Beweise dafür, dass mein Mandant für diese Internetseiten verantwortlich war." Die Leiterin der "Sonderkommission-Küssel", Frau Geiszler, antwortete ganz im Stil einer Spitzenbeamtin eines Verfolgerstaates: "Es gibt Sachbeweise, aber die kann ich nicht nennen. Ich kann mich nicht mehr erinnern."
Diese Spitzenbeamtin des Verfassungsschutzes, die Leiterin der Abteilung Extremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von Küssels Verteidiger Walter Dohr gefragt (Prozessmitschrift): "Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?" Die Spitzenverfolgerin antwortete mit einem klaren "NEIN". Selbst der Systempresse wurde es bei dieser Antwort mulmig: "Das Heikle: Küssel sitzt unter anderem auf der Anklagebank, da in einer Vereinbarung zwischen tschechischen, deutschen und österreichischen Rechtsextremisten die Aufhebung dieser Dekrete verlangt und auch Entschädigungen für sudetendeutsche Vertriebene gefordert werden." [4] Der damalige tschechoslowakische Präsident Edvard Beneš erließ immerhin die Mord- und Vertreibungsdekrete an Millionen unschuldiger Deutscher. Nach heutiger Definition des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag waren die Beneš-Dekrete klare Befehle zum Völkermord.




.











Abgesehen davon, dass ein Artikel wie der Gottfried Küssel zugeschriebene noch nicht einmal in der Verfolger-Republik Deutschland strafbar wäre – aber in Österreich mit 20 Jahren Kerker bestraft werden kann – kann Frau Geiszler noch nicht einmal nachweisen, dass Küssel diesen Beitrag auf den inkriminierten Webseiten platzierte. Auf die Frage von Küssels Verteidiger Dohr, woher sie wisse, dass Küssel den Text dort platziert habe, denn er habe dieses Manifest schon in einem anderen Forum veröffentlicht, antwortete Frau Geiszler in der ihr eigenen rechtsstaatlichen Art: "Ich weiß nicht, wer das konkret auf die Page gestellt hat. Man geht aber davon aus, dass er der Verantwortliche ist." [5] Die Systempresse musste zerknirscht vermelden, dass Frau Geiszler "ebenso die Tatsache zugeben musste, dass sich in den vom FBI an die heimischen Behörden übermittelten Computerdaten kein Beleg befinde, dass Küssel als Betreiber oder Nutzer der Seite tätig gewesen sei." [6]
Der Unmut auf der Geschworenenbank war nicht mehr zu übersehen, es scheint für viele langsam zu viel zu werden, immer wieder Menschen für viele Jahre in die Kerker werfen zu müssen, nur weil sie die Verbrechen am deutschen Volk und die Siegerlügen öffentlich machen. So wollte die für diese politischen Prozesse gerne eingesetzte Richterin Krainz den Beweisantrag der Verteidigung nicht ablehnen, einen IT-Sachverständigen beizuziehen. Die Presse zerknirscht: "Zu einem Urteil kam es entgegen dem ursprünglichen Plan nicht. Das Gericht wird nun doch einen Sachverständigen und weitere Zeugen laden, Ende Juni geht es weiter." [7]


1
Salzburger Nachrichten, 14.05.2012, S. 11


2
Salzburger Nachrichten, 14.05.2012, S. 11


3
APA, 13.05.2012


4
derstandard.at, 24.05.2012


5
derstandard.at, 24.05.2012


6
derstandard.at, 24.05.2012


7
derstandard.at, 24.05.2012




Irgendwie geht das hier etwas vorbei:

....... Diese Spitzenbeamtin des Verfassungsschutzes, die Leiterin der Abteilung Extremismus im Bundesamt für Verfassungsschutz
und Terrorismusbekämpfung (BVT), wurde von Küssels Verteidiger Walter Dohr gefragt (Prozessmitschrift): "Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?"
Die Spitzenverfolgerin antwortete mit einem klaren "NEIN".
Selbst der Systempresse wurde es bei dieser Antwort mulmig:
"Das Heikle: Küssel sitzt unter anderem auf der Anklagebank, da in einer Vereinbarung zwischen tschechischen, deutschen und österreichischen Rechtsextremisten
die Aufhebung dieser Dekrete verlangt und auch Entschädigungen für sudetendeutsche Vertriebene gefordert werden." ........

hamburger
21.01.2014, 20:25
Ein politischer Schauprozess, an dem eben aufrechte Demokraten nicht teilnehmen würden.
Ähnlich dem Volksgerichtshof des Herrn Freisler, nur eben nicht mit der Befugnis, die Todesstrafe zu verhängen.

"Wissen Sie, was die Beneš-Dekrete sind?"
Sie musste das auch nicht wissen, die ihr Auftrag einzig die Verurteilung des Beschuldigten war, und die Richter entsprechend angewiesen waren.

"ebenso die Tatsache zugeben musste, dass sich in den vom FBI an die heimischen Behörden übermittelten Computerdaten kein Beleg befinde, dass Küssel als Betreiber oder Nutzer der Seite tätig gewesen sei."
Wozu Beweise...die Richter haben die Anweisungen der Regierung befolgt...so ist das eben, wenn es keinen Rechtsstaat gibt.

Beißer
22.01.2014, 11:41
Auf den Punkt gebracht! :dg:

Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!

Und was ist mit denjenigen, die diese deine Meinung nicht teilen? Denen darf man nur deshalb ihre Menschenrechte wegnehmen? Ich sehe das nicht so. Und die Menschenrechte sehen das ebenfalls nicht so. Die sind in diesem Punkt nämlich ganz eindeutig.

iglaubnix+2fel
22.01.2014, 14:39
Auf den Punkt gebracht! :dg:

Denn die Verherrlichung des Nationalsozialismus und das Werben für seine Zielsetzungen ist eben nicht nur eine "Meinungsäußerung", sondern gleichbedeutend mit Aufruf und Anstiftung zu Verbrechen!

(87+1km/h) hoch der Gesetzeskr.ft ohne Freu.e ist auf Autob.hnen heutzutage bereits viel zu schnell!
Es nützt bald für normale Unterhaltung keine A.beit, denn die macht wegen
hirnverbrannter Idioten auch nicht fr.i!
Kürzlich konnte erhoben werden, daß die Erde linksdrehend ist, was aber auch
wieder eine Standortsfrage zumal es entweder 90°-2° nördlich oder 90°-2° südlicher Breite ist.

goldi
15.01.2023, 00:46
Er hat sich "wiederbetätigt".
Diesmal in Steyr bei
einer Demo der "Coronaleugner":

Die Oberösterreichichen Nachrichten schreiben:

Herbergsuche von Neonazis in der Christkindlstadt

Von Hannes Fehringer* 07. Dezember 2022

Der verurteilte Neonazi Gottfried Küssel marschierte mit dem Transparent mit der Aufschrift "Coronaverbrecher ins Gefängnis" beim Spaziergang mit

Der verurteilte Neonazi Gottfried Küssel marschierte beim 100. Spaziergang der Corona-Leugner mit. Die Polizeibehörde bewilligte die Umzüge bis Jahresende 2025
https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/steyr/herbergsuche-von-neonazis-in-der-christkindlstadt;art68,3755328
In
den 30er-Jahren versammelten sich Leute in Landgasthäusern und sangen friedliche Volkslieder. Die "Vorsänger" aber trugen Uniformen, Wimpel und Fahnen. Viele Anwesende stimmten fröhlich mit ein. Niemand ahnte etwas!

In Steyr marschieren bereits seit 100 Wochen jeden Sonntag sogenannte "Spaziergänger" auf, und sie werden es bis 2025 machen, weil die Polizei dies genehmigt hat. Der "Schutz" der Demonstranten kostet den Staat jeweils rund 7000 Euro. Dieses aufmarschierende Grüppchen besteht z.B. aus dem FPÖ-Vizebürgermeister, Neonazis wie Gottfried Küssel, Corona-Leugnern, Verschwörungstheoretikern und Esoterikern. Sie gehen provokant sehr langsam und erzeugen extremen Lärm und Radau. Die meisten Passanten flüchten und Kinder beginnen zu weinen vor Angst.


https://www.nachrichten.at/meinung/leserbriefe/aufmaersche-in-steyr-wehret-den-anfaengen;art11086,3757956