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Vollständige Version anzeigen : Nicht nur die NSA interessiert sich für unsere Daten



freelander
13.01.2014, 19:08
Viele Bürger geben leichsinnig viel mehr von ihreren Daten preis, als es sein müsste.

Und viele Grossfirmen nehmen oft einfach Zugriff auf unsere Daten ohne uns eine Wahl zu lassen.

Wer schon mal Bankgeschfte am Telefon erledigt hat, weiss sicherlich wovon ich rede. Zu Beginn des Gesprächs wird mitgeteilt, dass das Gespräch zu Sicherheitszwecken aufgezeignet wird. Fragt man nach, wie lange es gespeichert wird (habe ich vor kurzem getan) stellt sich heraus, dass der Callcenter-Mitarbeiter keine Ahnung davon hat. Möchte ich dagegen im Gegenzug ebenfalls das Gespräch zu meiner Sicherheit aufzeichnen, so wird erklärt, dass das nicht zulässig sei.....Die rechliche Grundlage, für diese Massnahme wird mir als Kundem dabei aber vorenthalten.
Das nenne ich Ungeleichbehandlung, die aus der Stellung eines Gross-Unternehmens erwächst, das verhindern will, dass evtl. von Mitarbeitern gegebenen Fehlinformationen später gegen das Unternehmen verwendet werden können . mit allen möglichen daraus erwachsenden Folgen......

Callcentermitarbeiter sind ja leider meist nur unzureichend ausgebildet und ihre Auskïünfen sind daher macnhmal nicht ganz zutreffend.

hier ein Link, worüber Kfz-Versicherungen derzeit nachdenken:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/ueberwachtes-fahrverhalten-revolution-der-kfz-versicherung-12747505.html

"1984" ist schon lange überholt :irre:
(http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/ueberwachtes-fahrverhalten-revolution-der-kfz-versicherung-12747505.html)

Gehirnnutzer
13.01.2014, 20:14
Viele Bürger geben leichsinnig viel mehr von ihreren Daten preis, als es sein müsste.

Und viele Grossfirmen nehmen oft einfach Zugriff auf unsere Daten ohne uns eine Wahl zu lassen.

Wer schon mal Bankgeschfte am Telefon erledigt hat, weiss sicherlich wovon ich rede. Zu Beginn des Gesprächs wird mitgeteilt, dass das Gespräch zu Sicherheitszwecken aufgezeignet wird. Fragt man nach, wie lange es gespeichert wird (habe ich vor kurzem getan) stellt sich heraus, dass der Callcenter-Mitarbeiter keine Ahnung davon hat. Möchte ich dagegen im Gegenzug ebenfalls das Gespräch zu meiner Sicherheit aufzeichnen, so wird erklärt, dass das nicht zulässig sei.....Die rechliche Grundlage, für diese Massnahme wird mir als Kundem dabei aber vorenthalten.
Das nenne ich Ungeleichbehandlung, die aus der Stellung eines Gross-Unternehmens erwächst, das verhindern will, dass evtl. von Mitarbeitern gegebenen Fehlinformationen später gegen das Unternehmen verwendet werden können . mit allen möglichen daraus erwachsenden Folgen......

Callcentermitarbeiter sind ja leider meist nur unzureichend ausgebildet und ihre Auskïünfen sind daher macnhmal nicht ganz zutreffend.

hier ein Link, worüber Kfz-Versicherungen derzeit nachdenken:

http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/ueberwachtes-fahrverhalten-revolution-der-kfz-versicherung-12747505.html

"1984" ist schon lange überholt :irre:
(http://www.faz.net/aktuell/finanzen/meine-finanzen/versichern-und-schuetzen/nachrichten/ueberwachtes-fahrverhalten-revolution-der-kfz-versicherung-12747505.html)

freelander, das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist strafbar (§ 201 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html)). Mit der Erlaubnis des Gesprächspartner ist das Mitschneiden zulässig.

Nationalix
13.01.2014, 21:00
freelander, das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist strafbar (§ 201 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html)). Mit der Erlaubnis des Gesprächspartner ist das Mitschneiden zulässig.

Muss ja keiner wissen.

Gehirnnutzer
13.01.2014, 21:57
Muss ja keiner wissen.

Das ist aber das Problem. Wenn du das Gespräch unerlaubt aufzeichnest, um es z.B. in einem Zivilprozess zu verwenden, nützt es dir nichts, weil es nicht zugelassen wird.

freelander
13.01.2014, 23:52
freelander, das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist strafbar (§ 201 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html)). Mit der Erlaubnis des Gesprächspartner ist das Mitschneiden zulässig.


Die Rechtslage ist mir durchaus bekannt.


@ Nationalix



Muss ja keiner wissen.


Keiner nicht - aber die Betroffenen schon

Ich finde es bemerkenswert, dass in Zukunft offenbar nicht nur staatliche Institutionen wie Industrie, Handel und Gewerbe noch mehr als jetzt schon, in unsere Privatsphäre eindringen werden und das hier keinerlei Echo hervorruft.

Gehirnnutzer
14.01.2014, 00:09
Die Rechtslage ist mir durchaus bekannt.


@ Nationalix





Keiner nicht - aber die Betroffenen schon

Ich finde es bemerkenswert, dass in Zukunft offenbar nicht nur staatliche Institutionen wie Industrie, Handel und Gewerbe noch mehr als jetzt schon, in unsere Privatsphäre eindringen werden und das hier keinerlei Echo hervorruft.

freelander, hinsichtlich der KFZ-Versicherung ist es eine freiwillige Entscheidung, das heißt also es geschieht nur mit deinem Einverständnis. Wer das unbedingt will.........................
Tschuldingung, wer freiwillig oder durch unbedacht sein sich überwachen lässt, hat es nicht besser verdient.

Internetflät am Handy, Paybackkarte, bargeldlos einkaufen etc. pp..

freelander
14.01.2014, 00:37
freelander, hinsichtlich der KFZ-Versicherung ist es eine freiwillige Entscheidung, das heißt also es geschieht nur mit deinem Einverständnis. Wer das unbedingt will.........................
Tschuldingung, wer freiwillig oder durch unbedacht sein sich überwachen lässt, hat es nicht besser verdient.

Internetflät am Handy, Paybackkarte, bargeldlos einkaufen etc. pp..

wenn du das so siehst, ist auch die Nutzung von Festnetztelefon, Handy und Internet freiwillig - niemand zwingt Menschen dazu. "Wer das unbedingt will..............................."

sogar die Nutzung eines Bankkontos kann minimiert werden

dann sind Kontobewegungen nicht mehr nachvollziehbar und eine Übermittlung der Daten ist ausgeschlossen

bei dieser Argumentation sind sogar Flugreisen, deren Daten auch weitergemeldet werden verzichtbar......

warum also dann die ganze Aufregung wegen der Überwachung durch die NSA und andere Geheimdienste ?????

Oder sind da nur die Möglichkeiten der Vergangenheit zur Gegenwart geworden und und bestimmen heute unser Leben - genauso wie die Neuerungen von heute die technischen Möglichkeiten künftig das Leben der Menschen bestimmen werden?

Wie oft wurden z.B Kfz-Versicherungsverträge in der Vergangenheit angepasst - ohne dass wir Verbraucher eine Ausweichmöglichkeit hatten -da alle Versicherer, im Wesentlichen übereinstimmten?


Wo endet unsere persönliche Freiheit zu entscheiden was wir konsumieren wollen und wo beginnt der "Konsumzwang" hinsichtlich neuer, innovativer Produkte der Wirtschaft zu denen z.B. auch veränderte Versicherungsbestimmungen zählen können?

Felix Krull
14.01.2014, 01:04
Das ist aber das Problem. Wenn du das Gespräch unerlaubt aufzeichnest, um es z.B. in einem Zivilprozess zu verwenden, nützt es dir nichts, weil es nicht zugelassen wird.

Das ist glatt gelogen.

Es gibt in der BRD kein pauschales Beweisverwertungsverbot für illegal erhobene Beweise. Bestes Beispiel: "Steuer CDs", d.h. CDs mit Daten von Steuersündern aus der Schweiz.

Das müßtest Du eigentlich wissen, Du Möchtegernjurist.

Gehirnnutzer
14.01.2014, 04:10
Das ist glatt gelogen.

Es gibt in der BRD kein pauschales Beweisverwertungsverbot für illegal erhobene Beweise. Bestes Beispiel: "Steuer CDs", d.h. CDs mit Daten von Steuersündern aus der Schweiz.

Das müßtest Du eigentlich wissen, Du Möchtegernjurist.

Felix Krull, soll ich das als Beleidigung werten oder als Irrtum deinerseits?

Leitsatzentscheidung des BGH XI ZR 165/02 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003-2&Seite=3&nr=25752&pos=110&anz=236)


a) Zu dem von Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG - u.a. - geschützten Recht amgesprochenen Wort gehört auch die Befugnis, selbst zu bestimmen, ob der
Kommunikationsinhalt einzig dem Gesprächspartner, einem bestimmten Personenkreis
oder der Öffentlichkeit zugänglich sein soll.


b) Der Schutz des Rechts am gesprochenen Wort hängt weder davon ab,
ob es sich bei den ausgetauschten Informationen um personale Kommunikationsinhalte
oder gar um besonders persönlichkeitssensible Daten
handelt, noch kommt es auf die Vereinbarung einer besonderen Vertraulichkeit
des Gesprächs an.


c) Allein das Interesse, sich ein Beweismittel für zivilrechtliche Ansprüche
zu sichern, reicht nicht aus, um die Verletzung des Persönlichkeitsrechts
der anderen Prozeßpartei zu rechtfertigen.

d) Stellt die Vernehmung eines Zeugen über ein von ihm belauschtes Telefonat
einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Gesprächspartners
dar, kommt eine Verwertung der Aussage als Beweismittel
im zivilgerichtlichen Verfahren nicht in Betracht.

Felix Krull
14.01.2014, 04:14
Felix Krull, soll ich das als Beleidigung werten oder als Irrtum deinerseits?

Sag mal kannst oder willst Du nicht lesen?

Es geht nicht um die Legalität der Beweiserhebung, sondern um die Legalität der Beweisverwertung.

fatalist
14.01.2014, 04:32
Das ist glatt gelogen.

Es gibt in der BRD kein pauschales Beweisverwertungsverbot für illegal erhobene Beweise. Bestes Beispiel: "Steuer CDs", d.h. CDs mit Daten von Steuersündern aus der Schweiz.

Das müßtest Du eigentlich wissen, Du Möchtegernjurist. :gp:

Der Gehirnnutzer legt sich alles schafmässig zurecht, wie es ihm gerade passt.
DER Obermichel überhaupt.

Felix Krull
14.01.2014, 04:46
:gp:

Der Gehirnnutzer legt sich alles schafmässig zurecht, wie es ihm gerade passt.
DER Obermichel überhaupt.

Die BRD ist sogar weltweit einer der wenigen Staaten, in denen das Beweisverwertungsverbot überhaupt größtenteils nicht gilt.

Generell ist unter der nach wie vor geltenden Feindstaatklausel die juristische Verfolgung jedes einzelnen deutschen Bürgers oder deutscher Menschen möglich, und zwar ausgewiesen gegen jedwede Grundlage völkerrechtlicher Prinzipien.

Prinzipiell sind gemäß den alliierten UNO-Statuten alle Deutschen bis heute vogelfrei, und dürfen sogar ohne Hinweis auf eine Anklage rechtmäßig hingerichtet werden.

fatalist
14.01.2014, 04:50
... Feindstaatenklausel müssen weg, Friedensvertrag muss her, Besatzer müssen abziehen. Ausplünderung Deutschlands durch EU, Euro und ESM muss beendet werden.

Kurz: SOUVERÄNITÄT. Danach Tribunal wie in Südafrika damals.

fatalist
14.01.2014, 04:53
http://www.youtube.com/watch?v=KNdipb2m--Y Hammer, anschauen!!!!

Felix Krull
14.01.2014, 05:04
Feindstaatenklausel müssen weg, Friedensvertrag muss her, Besatzer müssen abziehen. Ausplünderung Deutschlands durch EU, Euro und ESM muss beendet werden.

Kurz: SOUVERÄNITÄT. Danach Tribunal wie in Südafrika damals.

Frankreich, Deutschland und Russland müssen sich in Europa zusammen schließen, und zwar schnell, ernsthaft und nachhaltig - und dann muß massiv aufgerüstst und furchtlos endlich Welt- und Interessenpolitik betrieben werden, denn sonst werden wir Europäer zwischen den USA, China, Indien, Afrika und der Arabischen Welt wie bröckelnder Kalk zerrieben werden.

Der erste Schritt zu Allem ist, daß das deutsche Volk souverän wird und entscheidet.

fatalist
14.01.2014, 05:12
Frankreich, Deutschland und Russland müssen sich in Europa zusammen schließen, und zwar schnell, ernsthaft und nachhaltig - und dann muß massiv aufgerüstst und furchtlos endlich Welt- und Interessenpolitik betrieben werden, denn sonst werden wir Europäer zwischen den USA, China, Indien, Afrika und der Arabischen Welt wie bröckelnder Kalk zerrieben werden.

Der erste Schritt zu Allem ist, daß das deutsche Volk souverän wird und entscheidet. Ganz genau so :hsl:

Souveränität schenkt einem keiner, man nimmt sie sich.
Dazu brauchen die Deutschen Russland. Frankreich ist willkommen, das perfide Albion nicht.

Multiplex
14.01.2014, 06:14
freelander, hinsichtlich der KFZ-Versicherung ist es eine freiwillige Entscheidung, das heißt also es geschieht nur mit deinem Einverständnis. Wer das unbedingt will.........................
Tschuldingung, wer freiwillig oder durch unbedacht sein sich überwachen lässt, hat es nicht besser verdient.

Internetflät am Handy, Paybackkarte, bargeldlos einkaufen etc. pp..
Es geht nicht darum, wer was zulässt und wer nicht, sondern dass man in einigen Jahren keine andere Wahl hat und es alle für völlig normal halten, genauso wie die NSA-Schnüffelei. Generation Doof eben. Vor 25 Jahren noch wären die Brocken geflogen. Eine Versicherung, die sowas geplant hätte, wäre rücksichtslos boykottiert worden. Heute bei der fortgeschrittenen Verblödung undenkbar.

fatalist
14.01.2014, 06:16
Heute bei der fortgeschrittenen Verblödung undenkbar. Ich weiss, wen Du meinst, und Du hast Recht ;)

Multiplex
14.01.2014, 06:17
Felix Krull, soll ich das als Beleidigung werten oder als Irrtum deinerseits?

Leitsatzentscheidung des BGH XI ZR 165/02 (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003-2&Seite=3&nr=25752&pos=110&anz=236)
Schon wieder so ein Juradepp, der die Rechtspraxis mit der Rechtstheorie widerlegen will? :hdf:

Wo lernt man eigentlich so ein Scheuklappendenken?

opppa
14.01.2014, 06:43
freelander, das unbefugte Mitschneiden von Telefongesprächen ohne Einwilligung des Gesprächspartners ist strafbar (§ 201 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/201.html)). Mit der Erlaubnis des Gesprächspartner ist das Mitschneiden zulässig.

. . . . . und Du glaubst an den Weihnachtsmann und daran, daß die NSA sich an Gesetze hält!

:haha:

opppa
14.01.2014, 06:47
Es geht nicht darum, wer was zulässt und wer nicht, sondern dass man in einigen Jahren keine andere Wahl hat und es alle für völlig normal halten, genauso wie die NSA-Schnüffelei. Generation Doof eben. Vor 25 Jahren noch wären die Brocken geflogen. Eine Versicherung, die sowas geplant hätte, wäre rücksichtslos boykottiert worden. Heute bei der fortgeschrittenen Verblödung undenkbar.

Fettung durch mich!

. . . . und Du bist der Ansicht, daß sich - auch damals - die Versicherungsnehmer nicht durch einen "angemessenen" Preisnachlaß bei der Versicherung würden ködern lassen?

:?

Gehirnnutzer
14.01.2014, 12:07
Sag mal kannst oder willst Du nicht lesen?

Es geht nicht um die Legalität der Beweiserhebung, sondern um die Legalität der Beweisverwertung.

Ich bezog mich auf deine Behauptung der Lüge, mein lieber Felix Krull.

Meine Aussage war nicht gelogen, sondern allgemein gehalten.

Du bist juristisch korrekt, das es im deutschen Recht kein Beweisverwertungsverbot per se gibt. Natürlich hätte es dir gegenüber neben dem Verweis auf die Leitsatzentscheidung einer ausführlicheren Erklärung bedurft, was sich im nachhinein jetzt herausstellt.
Es ist aber die Frage, ob eine Erläuterung über die Abwägung von Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten, bzw. zivilrechtlich die Abwägung zwischen den Rechtsgütern der Prozessparteien, hier nicht mehr zur Verwirrung als zur Klarheit beigetragen hätte.
Strafrechtlich gibt es diverse Fälle, bei denen aus dem durch das unbefugte Mitschneiden entstehenden Beweiserhebungsverbot kein Beweisverwertungsverbot resultiert, zivilrechtch und darauf bezog ich mich hauptsächlich, geht es sehr sehr selten hinsichtlich der besprochenen Thematik um etwas anderes als Anspruchssicherung und die, wie du dem erwähntem Urteil und auch anderen Urteilen, z.B.
BGH, Urteil vom 17.02.2010, Az.: VIII ZR 70/07, entnehmen kannst, rechtfertigt keine Persönlichkeitsrechtsverletzung, was eben dort ständig zum Beweisverwertungsverbot führt. Ist eben gängige Rechtsprechung.

Rechtsanwälte halten sich gegenüber Laien auch allgemein. (http://www.internetrecht-rostock.de/rechtslage-mitschneiden-von-telefonaten.htm)


:gp:

Der Gehirnnutzer legt sich alles schafmässig zurecht, wie es ihm gerade passt.
DER Obermichel überhaupt.

fatalist, ich lege mir nichts zurecht, ich halte mich nur allgemein um Leute, die nicht so wie du aus persönlichen Gründen Tatsachen und faktenresistent sind, nicht unnötig zu verwirren.

JensVandeBeek
14.01.2014, 12:24
Feindstaatenklausel müssen weg, Friedensvertrag muss her, Besatzer müssen abziehen. Ausplünderung Deutschlands durch EU, Euro und ESM muss beendet werden.

Kurz: SOUVERÄNITÄT. Danach Tribunal wie in Südafrika damals.

Mit wem willst du das alles schaffen? Mit dem Michels, die Jahre lange jammern und sich beschweren aber weiterhin untätig zu schauen, so lange ihnen gut geht, gleichgültig handeln und alle vier Jahre fleißig gleiche Stelle ankreuzen?

fatalist
14.01.2014, 12:26
Mit wem willst du das alles schaffen? Mit dem Michels, die Jahre lange jammern und sich beschweren aber weiterhin untätig zu schauen, so lange ihnen gut geht, gleichgültig handeln und alle vier Jahre fleißig gleiche Stelle ankreuzen? Genau, mit Gehirnnutzer und Gsch :D