Maggie
13.01.2014, 16:45
http://www.bild.de/politik/inland/europaeische-kommission/richtlinien-zum-schutz-gegen-armutszuwanderer-34219294.bild.html
Brüssel – Neuer Vorstoß der EU-Kommission im Streit über Sozialleistungen für Armutszuwanderer aus Bulgarien und Rumänien!
In bester Bürokraten-Manier schlägt EU-Sozialkommissar Lásló Andor jetzt den EU-Staaten vor, sie sollen den Aufenthaltsstatuts der Zuwanderer ermitteln.
Dann sei es leichter über mögliche Sozialleistungs-Ansprüche zu entscheiden. Dazu haben die Eurokraten einen umfangreichen „Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes für die Zwecke der sozialen Sicherheit“ ausgearbeitet.
„Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen“, betont Andor.
„Dieser Leitfaden wird es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden.“
Wenn es so einfach wäre . . .
Im Prinzip sagt die EU nichts anderes, als das, was sie schon vor wenigen Tagen von sich gegeben hat, wie, dass z. B. im Einzelfall auch nicht-arbeitende EU-Bürger trotzdem Transferleistungen wie Hartz4 erhalten sollen.
Als Beruhigungspille gegen die Angst gegen den Sozialmissbrauch kann man den Leitfaden auf keinen Fall bezeichnen.
Brüssel – Neuer Vorstoß der EU-Kommission im Streit über Sozialleistungen für Armutszuwanderer aus Bulgarien und Rumänien!
In bester Bürokraten-Manier schlägt EU-Sozialkommissar Lásló Andor jetzt den EU-Staaten vor, sie sollen den Aufenthaltsstatuts der Zuwanderer ermitteln.
Dann sei es leichter über mögliche Sozialleistungs-Ansprüche zu entscheiden. Dazu haben die Eurokraten einen umfangreichen „Leitfaden zur Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltes für die Zwecke der sozialen Sicherheit“ ausgearbeitet.
„Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen“, betont Andor.
„Dieser Leitfaden wird es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, die Schutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem gewöhnlichen Aufenthaltsort anzuwenden.“
Wenn es so einfach wäre . . .
Im Prinzip sagt die EU nichts anderes, als das, was sie schon vor wenigen Tagen von sich gegeben hat, wie, dass z. B. im Einzelfall auch nicht-arbeitende EU-Bürger trotzdem Transferleistungen wie Hartz4 erhalten sollen.
Als Beruhigungspille gegen die Angst gegen den Sozialmissbrauch kann man den Leitfaden auf keinen Fall bezeichnen.