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Vollständige Version anzeigen : Drei dreiste Tricks: So führen Zuwanderer den Sozialstaat hinters Licht



Patriotistin
10.01.2014, 18:32
Auch Zuwanderer haben Anspruch auf Leistungen des deutschen Sozialstaats. Doch wie kontrollieren die Behörden eigentlich die Angaben? FOCUS Online zeigt: Wer es darauf anlegt, findet Schlupflöcher, um sich Sozialleistungen zu erschleichen.

Grundsätzlich herrschen in Deutschland klare Vorgaben, auf welche Leistungen Zuwanderer wann Anspruch haben: Um Kindergeld zu beziehen, genügt ein Wohnsitz auf deutschem Boden; für Hartz IV müssen sie nachweisen, in Deutschland beschäftigt gewesen zu sein. Nur nach Arbeit zu suchen reicht nicht. Für Verwirrung sorgen allerdings davon aktuelle, abweichende Urteile deutscher Gerichte, die erstmals auch Arbeit suchenden Migranten ein Recht auf Hartz IV eingeräumt haben.

Doch auch abseits dieser umstrittenen Urteile reichen die Vorgaben und Bedingungen der Behörden oft nicht aus, um einen Missbrauch des Sozialstaats durch Zuwanderer völlig zu verhindern. Wie kontrollieren die Behörden eigentlich die Angaben der Zuwanderer zu Kindern, Vermögen und Berufsstatus? FOCUS Online fragte bei der Bundesagentur für Arbeit nach. Das Ergebnis: Wer es darauf anlegt, findet Schlupflöcher.
Kindergeld mit gekauften Geburtsurkunden

Eine lukrative Einnahmequelle ist das Kindergeld: Eltern mit vier Kindern etwa bekommen in Deutschland 773 Euro im Monat – das entspricht fast dem doppelten Hartz IV-Regelsatz. Entsprechend groß ist der Anreiz, gerade bei dieser Leistung den Sozialstaat auszutricksen. Dabei ist die bisherige Gesetzeslage gegenüber Zuwanderern schon großzügig: Aus einer aktuellen Broschüre der Bundesagentur (BA) geht hervor, dass EU-Ausländer weder eine Niederlassungserlaubnis noch eine Aufenthaltserlaubnis brauchen, um Kindergeld zu erhalten. Auch eine Beschäftigung ist nicht notwendig, einzig der Wohnsitz der Eltern muss in Deutschland liegen. Für die Kinder gilt das nicht: Selbst wenn diese in einem anderen EU-Staat leben, fließt das Kindergeld. Dieser Aspekt wurde zuletzt immer wieder kritisiert, denn genau an dieser Stelle öffnet sich ein erstes Schlupfloch.
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Wer Kindergeld beziehen will, muss eine Geburtsurkunde vorlegen. Für Kinder, die im Ausland leben, verlangen wir zudem regelmäßig einen Lebensnachweis, etwa einen Mietvertrag oder eine Schulbescheinigung“, sagt Paul Ebsen von der BA. Das klingt zwar erst einmal sicher. Doch wie leicht sich das Kontrollsystem umgehen lässt, zeigt ein einfaches Fallbeispiel: Ebsen selbst ist der Fall eines Ehepaars bekannt, das sich Geburtsurkunden kaufte und den Behörden so sechs Kinder vorgaukelte. Große Aufmerksamkeit erregte auch das griechische Roma-Paar Eletheria D. und Christos S., die ein Mädchen als ihre Tochter ausgaben, um in Griechenland Sozialleistungen zu kassieren. Genauso ist es vorstellbar, dass jemand eine Schulbescheinigung fälscht.
Hartz IV trotz Vermögen in der Heimat

Ein noch dreisterer Trick als das Vorgaukeln von Kindern besteht darin, sich arm zu rechnen und Vermögen in der Heimat zu verschleiern, um trotzdem von Hartz IV-Zahlungen zu profitieren. „Wenn Zuwanderer noch Vermögen im Ausland haben, können sie es theoretisch vor den Kontrollsystemen verbergen, indem sie es auf andere übertragen“, erklärt Ebsen. Bis auf diese Masche funktionieren die Kontrollsysteme jedoch, beteuert die BA. „Bei einem Hartz IV-Antrag wird immer nach bestehendem Vermögen gefragt. Das gilt auch für Zuwanderer. Wo das Vermögen lagert spielt keine Rolle“, sagt Ebsen. Denn die BA könne die Angaben überprüfen, indem sie einen Steuerdaten -Abgleich beantrage: „Das läuft über das Finanzsystem, die Finanzämter sind EU-weit miteinander verbunden“, erklärt Ebsen.
Problem Scheinselbstständigkeit

Auch das Thema Scheinselbstständigkeit kommt immer wieder zur Sprache, wenn es um den Missbrauch des Sozialsystemsgeht. So forderte Stephan Articus, Hauptgeschäftsführer des deutschen Städtetages erst in dieser Woche, dass für eine selbstständige Tätigkeit Nachweise verlangt werden müssten, um Scheinselbstständigkeit zu bekämpfen. Denn dieser Trick der Betrüger ist eigentlich sehr simpel: Da sie einen Job nachweisen müssen, um Hartz IV-berechtigt sein, ist nichts leichter, als einfach vorzugeben, selbstständig zu arbeiten. Und das ist ganz leicht: mit einem Gewerbeschein für 26 Euro. Auch Paul Ebsen sieht bei diesem Thema einigen Nachholbedarf: „Da funktioniert der Datenabgleich schon bei den Deutschen nicht optimal.“

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Ja man lässt zu das man uns ausnimmt wie die Weihnachtsgänse....Ich hab das Gefühl
man will das ganze gar-nicht stoppen......