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Siddhartha
30.12.2013, 13:02
Garantiert unser Grundgesetz wirklich unsere Grundrechte oder ist es eher ein politisches Machtinstrument?

Dieser denkwürdige Vortrag zu diesem Thema wurde von dem Historiker Josef Foschenpoth auf dem diesjährigen Chaos Communications Congress gehalten:


Chaos Communication Congress
„Ausgerechnet 1968 wurde das Grundgesetz schäbig geändert“

29.12.2013 · Die Spähaffäre ist die Fortsetzung einer langen Überwachungsgeschichte. Schon immer haben Geheimdienste in Deutschland spioniert, erklärt der Historiker Josef Foschepoth. Nur unter Willy Brand sei das anders gewesen.
Von MORTEN FREIDEL, HAMBURG

Zum Schluss dieses Vortrages, als der Freiburger Historiker Josef Foschepoth von den Konsequenzen spricht, die man aus der Spähaffäre ziehen müsse, entsteht eine fast denkwürdige Stimmung. „Wir müssen endlich dafür sorgen“, sagt Foschepoth mit einer Lautstärke, die gerade noch als kontrolliert gelten kann, „dass unsere Grundrechte wieder unverbrüchliches Recht sind.“ Die Zuhörer im großen Saal des Chaos Communication Congress applaudieren ebenso laut. Hätte sich diese Szene 1990 abgespielt, dem Jahr, in dem die deutsche Teilung politisch endete und die vollständige staatliche Souveränität ihren Anfang nahm, man hätte sie wohl als befreiend bezeichnen können. Heute aber wirkt sie bedrückend.

Denn sie zeigt, dass die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland noch immer in Teilen keine Gültigkeit besitzen. Stück für Stück setzt Foschepoth das Mosaik einer Republik zusammen, die in der Geheimdienstfrage ihre Unsouveränität zeigte, und zwar durchgängig seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs. „Die NSA-Affäre ist nur der bisherige Höhepunkt einer gradlinigen Entwicklung“, sagt er, „die in unsere Gegenwart hineinführt“. Man könne den Geheimdienstskandal nicht richtig verstehen, wenn man nicht in die Geschichte der BRD zurückschaue.

Es begann mit den Pariser Verträgen 1955. In Verhandlungen mit den Außenministern der Alliierten konnte der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Erfolg erringen, der in den Geschichtsbüchern als Souveränität verzeichnet ist. Tatsächlich aber gab Deutschland fast alle Rechte, die vor geheimdienstlicher Überwachung schützten, preis.

„Wir haben die Deutschen zum ersten Mal festgenagelt“

Foschepoth erklärt, dass Adenauer die Truppen-Stationierung der Alliierten bilateral regeln wollte. Aber sie weigerten sich. Deshalb habe weiterhin das aus dem „Besatzungswillen“ entstandene Recht auf Truppen-Stationierung gegolten, mit allen Freiheiten für die Geheimdienste. Seitdem können die Amerikaner ihre Militärbasen in Deutschland nutzen, als stünden sie auf amerikanischen Staatsgebiet. Sie können Flugzeuge starten, wohin sie wollen, sie können sie landen, woher sie auch kommen, und sie können nach außen hin vollkommen versiegelte Überwachungsstationen bauen, wie beispielsweise das derzeit im Bau befindliche Intelligence Center in Wiesbaden.

Foschepoth zeigt ein Foto auf der Leinwand: Man sieht Baukräne und einen riesigen, bereits im Rohbau von Zäunen umringten Gebäudekomplex. Er wundere sich, sagt Foschepoth, dass bisher noch niemand auf die Idee gekommen sei, die Ablehnung des No-Spy-Abkommens seitens der Vereinigten Staaten mit diesem Bau in Verbindung zu bringen.

Der Vertrag von 1955 habe zwei geheime Zusatzvereinbarungen enthalten, die alliierte Vorbehaltsrechte zementierten: die Überwachung des gesamten Post- und Fernmeldebereichs sowie die Freiheit ausländischer Geheimdienste. In einem diplomatischen Brief zeigten sich die Amerikaner erfreut: „Das ist das erste Mal, dass wir es geschafft haben, die Deutschen in dieser Sache festzunageln.“

Und das gelte bis heute. Denn immer wieder wurden diese Rechte weitergegeben und in alle folgenden Staatsverträge aufgenommen, wie bei einem Staffellauf. „Ausgerechnet 1968“, als die Leute auf der Straße für die Zivilgesellschaft kämpften, sei das Grundgesetz „schäbig geändert“ worden. Seitdem stehe im Artikel 10 des Grundgesetzes, dass der Bruch des Briefgeheimnisse durch Gesetze ermöglicht werden kann und dem Betroffenen nicht mitgeteilt werden muss, und dass „an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt“. Die parlamentarische Kontrolle ist also de facto aufgehoben, samt der Möglichkeiten rechtlicher Überprüfungen.

Auch im „Zwei-Plus-Vier-Vertrag“, der die Wiedervereinigung regelt, seien diese Rechte fortgeschrieben worden, erklärt Foschepoth. Wenn also Politiker heute davon sprächen, dass auf deutschem Boden auch deutsche Gesetze gelten müssten, dann sei an dieser Behauptung ziemlich viel falsch.

Wie lief die Überwachung ab? Die Alliierten bezogen einen Raum in den Postämtern, zogen systematisch die Briefe aus dem Verkehr, und gaben sie dann wieder zurück. Da sie die Briefe öffneten, mussten sie sie anschließend neu frankieren. „Und da stellte sich schon die Frage: Wer bezahlt das Porto?“ Jedenfalls war der Betrag groß, denn allein von 1955 bis 1972 wurden etwa 110 Millionen Briefe geöffnet. Als deutsche Staatsbeamte diesen Job von den Alliierten übernahmen, hätten sie nur das Eingangsschild geändert. Auch von der DDR-Post seien in der Regel achtzig Prozent konfisziert worden, Aussonderungsstellen hätten sich in Hamburg, Hannover oder Bad-Hersfeld befunden. Da die deutschen Postbeamten die Briefe nicht selbst öffnen durften, gaben sie sie an den Zoll weiter. Weil der Zoll aber nur Waren überprüfen durfte, wurde alles, was sich nur irgendwie dazu eignete, als Ware deklariert. Staatsanwaltschaft und Richter lieferten die erforderlichen Beschlüsse. „Eine Farce“, sagt Foschepoth.

Auch die Telefonüberwachung der Deutschen gibt es nicht erst seitdem das Handy der Kanzlerin abgehört wird. Seit den fünfziger Jahren hätten Alliierte und Deutsche mehrere Millionen Anrufe pro Tag abgehört. Abhörstellen seien in Nürnberg und Frankfurt eingerichtet worden, an Schnittstellen, über die auch der gesamte Telefonverkehr aus Südeuropa und Richtung Westeuropa laufe. Als schließlich jemand fragt, wo da der Unterschied zur DDR liege, sagt Foschepoth: eigentlich nur in der Aktenlage, die noch kaum jemand kenne. Auch Westdeutschland brauche deshalb eine Art Gauck-Behörde, die die geheimdienstliche Überwachung aufarbeitet.

In der Mitte seines Vortrags hatte Foschepoth noch erwähnt, dass die gegenseitige Überwachung nach 1972, dem Amtsantritt Willy Brandts, kurzzeitig stark gesunken sei. Denn „nicht die Gesetze sind entscheidend, sondern der politische Wille“.

Quelle: FAZ.NET http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/chaos-communication-congress-ausgerechnet-1968-wurde-das-grundgesetz-schaebig-geaendert-12730556.html


Wir wissen schon längst, wir werden abgehört, unsere Post wird geöffnet, unser Datenverkehr überwacht und unsere Meinungsfreiheit wird zunehmend eingeschränkt. Das Grundgesetz wird zunehmend missbraucht, um unsere Grundrechte einzuschränken.

Ist das Grundgesetz eine Verfassung freier Bürger?
Grantiert es die Freiheit, die wir haben wollen?
Oder leben wir nur in einer Scheinfreiheit, die uns unsere Politiker vorgaukeln?
Wie erfahren wir die Beeinträchtigungen unserer Grundrechte im täglichen Leben?
Leben wir nicht schon in einer weitestgehend überwachten Diktatur politischer Korrektheit?

Wenn das so ist - wie sollte dann eine echte Verfassung freier Bürger eines freien Volkes aussehen?

-jmw-
30.12.2013, 21:19
Immerhin stehts in der FAZ und wird also von vielen zur Kenntnis genommen.
Allein, ich zweifle am Erfolg...