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Vollständige Version anzeigen : Eine ganz besonders dreiste Form von Ausländerkriminalität



Beißer
19.12.2013, 10:00
Überraschung für deutsche Sonderermittler: 200 als gestohlen gemeldete Fahrzeuge wurden in Tadschikistan aufgespürt, einige Autos wurden von der Familie des einheimischen Präsidenten Emomalii Rahmon genutzt. Mehr: http://www.rp-online.de/panorama/ausland/gestohlene-autos-bei-praesidenten-familie-aufgespuert-aid-1.3898714

Und was geschieht nun? Nichts.

Agnostiker
19.12.2013, 10:46
Was sollte den deiner Meinung nach Geschehen? Nato Einsatz für etwas Blech? Betrachte das ganze einfach als Entwicklungshilfe, die man dem Land bei der nächsten Zahlung die man es zukommen lassen will aus D einfach abzieht.

opppa
19.12.2013, 10:57
Was sollte den deiner Meinung nach Geschehen? Nato Einsatz für etwas Blech? Betrachte das ganze einfach als Entwicklungshilfe, die man dem Land bei der nächsten Zahlung die man es zukommen lassen will aus D einfach abzieht.

Das wird aber nur möglich sein, wenn der eigentliche (noch) Eigentümer (großzügig - das Geld kommt ja vom Staat und) angemessen entschädigt wird!

:D

Beißer
19.12.2013, 15:00
Was sollte den deiner Meinung nach Geschehen?

Abbruch der diplomatischen Beziehungen, Klage vor dem Internationalen Gerichtshof, UNO-Resolution beantragen etc. pp. Möglichkeiten gibt es genug.

Patriotistin
19.12.2013, 15:22
Überraschung für deutsche Sonderermittler: 200 als gestohlen gemeldete Fahrzeuge wurden in Tadschikistan aufgespürt, einige Autos wurden von der Familie des einheimischen Präsidenten Emomalii Rahmon genutzt. Mehr: http://www.rp-online.de/panorama/ausland/gestohlene-autos-bei-praesidenten-familie-aufgespuert-aid-1.3898714

Und was geschieht nun? Nichts.

D ist doch der Selbstbedienungsladen der Welt wenn wundert da noch was....

Beißer
19.12.2013, 15:28
Die Bundesregierung kommt ihren Amtspflichten nicht nach.

schastar
19.12.2013, 16:17
Was sollte den deiner Meinung nach Geschehen? Nato Einsatz für etwas Blech? Betrachte das ganze einfach als Entwicklungshilfe, die man dem Land bei der nächsten Zahlung die man es zukommen lassen will aus D einfach abzieht.

Eine Gesetzesänderung die es erlaubt sich gegen Diebe effektiv zu Wehr zu setzen wäre ein Anfang.

Ist schon viele Jahre her da wurde einem Berliner das Auto von sogenannten Crashkids gestohlen, um dies in Zukunft zu unterbinden baute er ein zweites Lenkradschloß ein das erst nach dem gewaltsamen öffnen des normalen sperrte.
Im Ergebnis fuhren die Diebe gegen einen Laster und einer der Diebe kam dabei um, was ihm einen weitern Diebstahl unmöglich machte. Also sehr effektiv. Dennoch wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

schastar
19.12.2013, 16:18
Die Bundesregierung kommt ihren Amtspflichten nicht nach.

sie kämpft gegen Rechts.

Agnostiker
19.12.2013, 16:51
Eine Gesetzesänderung die es erlaubt sich gegen Diebe effektiv zu Wehr zu setzen wäre ein Anfang.

Ist schon viele Jahre her da wurde einem Berliner das Auto von sogenannten Crashkids gestohlen, um dies in Zukunft zu unterbinden baute er ein zweites Lenkradschloß ein das erst nach dem gewaltsamen öffnen des normalen sperrte.
Im Ergebnis fuhren die Diebe gegen einen Laster und einer der Diebe kam dabei um, was ihm einen weitern Diebstahl unmöglich machte. Also sehr effektiv. Dennoch wurde der Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Da hat der Berliner einfach 2 Fehler gemacht. 1. Fehler, er hätte das zweite Lenkradschloss vom Tüv abnehmen lassen und sich 2. einen fähigen Anwalt nehmen sollen.

schastar
20.12.2013, 05:27
Da hat der Berliner einfach 2 Fehler gemacht. 1. Fehler, er hätte das zweite Lenkradschloss vom Tüv abnehmen lassen und sich 2. einen fähigen Anwalt nehmen sollen.

Das mag durchaus sein, nur:

http://www.tz.de/muenchen/stadt/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html

autochthon
29.12.2013, 13:28
Das mag durchaus sein, nur:

http://www.tz.de/muenchen/stadt/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html

Der Staatsanwalt kommt zu dem Schluss: "Der Stich war für die Notwehr nicht nötig gewesen". Was wäre denn angemessen gewesen!? Winseln?? Wir müssen das mit dem Notwehrexzess in unserem Land nochmal neu definieren und es den gegebenheiten anpassen.
Ich schildere hier lieber nicht, was(!) ich alles für angemessen halte...

bernhard44
29.12.2013, 13:32
Das mag durchaus sein, nur:

http://www.tz.de/muenchen/stadt/tz-messerstich-notwehr-student-bekommt-neuen-prozess-465262.html

die Münchner Justiz war schon immer etwas besonders......


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-student-sven-g-auf-freiem-fuss-a-660228.html

schastar
29.12.2013, 18:22
Der Staatsanwalt kommt zu dem Schluss: "Der Stich war für die Notwehr nicht nötig gewesen". Was wäre denn angemessen gewesen!? Winseln?? Wir müssen das mit dem Notwehrexzess in unserem Land nochmal neu definieren und es den gegebenheiten anpassen.
Ich schildere hier lieber nicht, was(!) ich alles für angemessen halte...


die Münchner Justiz war schon immer etwas besonders......


http://www.spiegel.de/panorama/justiz/streitfall-notwehr-student-sven-g-auf-freiem-fuss-a-660228.html

Ich persönlich sehe jeder Form der Notwehr als gerechtfertig die notwenig ist um jeglichen körperliche Verletzung bei einem Angriff zu vermeiden.

Das heißt, ich werde mich, wenn nur irgendwie möglich, nicht auf eine Schlägerei, etc. einlassen.

Ob jemand körperlich überlegen ist oder nicht kann dieses Stück von Staatsanwälten nicht sagen, ich selber habe eine Schlägerei gesehen bei jener einer um einen Kopf größer war und um die Hälfte breiter. Der andere sah auch wie ein Keks. Im Ergebnis war ein Notarztwagen nötig und die Polizei.

kotzfisch
29.12.2013, 19:14
Ich kann nicht schildern, wie man sich selbst bewaffnet und verteidigt.
Es kostet 30 Euro.
Es ist nicht ganz konform mit dem deutschen Waffenrecht, deswegen schweige ich lieber.

autochthon
29.12.2013, 20:15
kann ich die Lösung googlen!?

grüße Autochthon - bei dem Bedarf und Interesse besteht..

BlackForrester
30.12.2013, 00:34
Da hat der Berliner einfach 2 Fehler gemacht. 1. Fehler, er hätte das zweite Lenkradschloss vom Tüv abnehmen lassen und sich 2. einen fähigen Anwalt nehmen sollen.



Die TÜV-Abnahme hätte er doch nie gekriegt, wenn das Lenkradschloss während der Fahrt sperren kann und - nach deutscher Rechtssprechung - hätte da wohl auch der fähigste Anwalt nichts genützt.

(ACHTUNG: Satire)
Wir müssen doch verstehen, dass in solchen Fällen nicht (wie in diesem Fall der Autodiebstahl) Täter dafür verantwortlich ist - sondern Derjenige, welcher sich zur Wehr setzt. Wir müssen doch die Auffassung deutscher Gerichte und Staatsanwälte teilen, dass man lieber totschlagen lasse muss bevor man sich wehrt - dann wird geschaut was für eine schlimme Kindheit der Täter dann hatte und mehr als ein paar ermahnende "DU, DU, DU bist aber ein ganz böser gewesen" müssen doch akzeptiert werden. Wo kämen wir in einem Rechtsstaat auch hin, wenn ein Opfer sich wehrt (weil, NUR der Staat hat das Gewaltmonopol) und wehrt sich ein Opfer, dann muss hier aber mit der ganzen Härte des Gesetzes durchgegriffen werden (wo kämen wir auch hin, wenn Hinz und Kunz das Gewaltmonopol des Staates bricht.

Wir müssen also unsere Richter und Staatsanwälte verstehen...man will doch nur helfen...dem Täter...und das kann doch kein schlechter Ansatz sein. Denn, man stelle sich vor so ein Täter wird resozailsiert, dann kann man einen Sieg feiern...was gäbe es denn bei einem sich wehrenden Opfer zu resozialiesren? Damit kann man doch dann die Statistiken nicht verbessern...die also...an in den Knast und damit die Resozialisierung auch klappt steht dem Täter natürlich ein betrachtliches Schmerzensgeld zu.

Alles klar :schreck:

Agnostiker
30.12.2013, 02:13
Die TÜV-Abnahme hätte er doch nie gekriegt, wenn das Lenkradschloss während der Fahrt sperren kann und - nach deutscher Rechtssprechung - hätte da wohl auch der fähigste Anwalt nichts genützt.


Mach dir erst mal klar wofür ein Schloss eigentlich da ist, zu dem Zwecke das andere unberechtigte kein Zugriff auf die Sache bekommen. Jedoch war es in diesem Fall so, das der Mann dieses Schloss nicht zur Sicherung eingebaut hat, sondern sozusagen als Rache, mit der Absicht den Täter zu schädigen, aber wie der gesunde Menschenverstand weisst,ist ein fahrendes Auto auch immer eine gefahren Quelle für andere Verkehrteilnehmer. Ich will es dir mal anhand eines Beispiel klar machen. Da ist jemand der seine Geld/Schmuck/Wertkasette mit einer enormen Sprengladung gesichert hat,die jedoch nicht beim Öffnen hochgeht oder beim anheben , nein sondern irgendwann beim Transport, zB in einem voll besetzen Bus und es ist demjenigen auch völlig egal, den sonst hätte er so eine Sicherung, die so funktioniert nicht eingebaut und wenn man es genau Betrachtet ist es eine vorsätzliche Straftat.

Und zum Schluss unterschätze nie einen wirklichen guten Rechtsverdreher, den wie der Name schon sagt, er versteht es das Recht zu verdrehen.

BlackForrester
30.12.2013, 09:51
Mach dir erst mal klar wofür ein Schloss eigentlich da ist, zu dem Zwecke das andere unberechtigte kein Zugriff auf die Sache bekommen. Jedoch war es in diesem Fall so, das der Mann dieses Schloss nicht zur Sicherung eingebaut hat, sondern sozusagen als Rache, mit der Absicht den Täter zu schädigen, aber wie der gesunde Menschenverstand weisst,ist ein fahrendes Auto auch immer eine gefahren Quelle für andere Verkehrteilnehmer. Ich will es dir mal anhand eines Beispiel klar machen. Da ist jemand der seine Geld/Schmuck/Wertkasette mit einer enormen Sprengladung gesichert hat,die jedoch nicht beim Öffnen hochgeht oder beim anheben , nein sondern irgendwann beim Transport, zB in einem voll besetzen Bus und es ist demjenigen auch völlig egal, den sonst hätte er so eine Sicherung, die so funktioniert nicht eingebaut und wenn man es genau Betrachtet ist es eine vorsätzliche Straftat.

Und zum Schluss unterschätze nie einen wirklichen guten Rechtsverdreher, den wie der Name schon sagt, er versteht es das Recht zu verdrehen.



Schau...damit machst Du den Bock zum Gärtner.

Man könnte auch anders herum argumentieren. Wenn ich bei der widerrechtlichen Entwendung einer Sache nicht weiß, ob mich diese Entwendung nicht meine Gesundheit und ggf. mein Leben kosten kann - dann würde ich einmal behaupten dies wirkt ziemlich abschreckend.

Fakt ist - hätte man das Auto nicht geklaut - es hätte den Unfall nicht gegegen - es hätte keine Toten gegeben.
In erster Linie sind also die Autodiebe einmal selber schuld und da würde ich nun - nach meiner Auffassung - nicht die Notwendigkeit eines Strafverfahrens und / oder Verurteilung sehen. Wer sich in die Gefahr begibt der kann darin umkommen - wie ein Sprichwort so schon sagt.

DAS Problem dabei ist nur - dieser gute Mann hat mit seiner Maßnahme (wie Du es mit Deinem Sprengstoffvergleich gut dargestellt hast) auch das Leben und Gesundheit Unbeteiligter, zumindest fahrlässig, gefährdet und in Kauf genommen, dies - nun, dies muss auf jeden Fall strafbewehrt bleiben und auch entsprechend sanktioniert werden.

Da dieser Mann ja erst einmal "Opfer" und nicht "Täter" war, dann aber zum "Täter" wurde hilft der beste Rechtsverdreher in diesem Lande nichts.
Denn deutschen Gerichte geht - faktisch ausnahmslos - der Täterschutz vor einem sich zur Wehr setzenden Opfer über alles und dan wird man in diesem Land - richterlich wie staatsanwaltschaftlich vom Opfer zum Täter gemacht. Traurig...aber leider wahr.