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Vollständige Version anzeigen : Haftbefehl für deutsche Oma



Sheldon
11.12.2013, 19:27
http://media11.shortnews.de/media/news/w/u/Wuppertal-Wegen-Schwarzfahrens-87-Jaehrige-sitzt-jetzt-im-Gefaengnis-Update_1065864.png


Die Polizei hat in Wuppertal eine 87-jährige Schwarzfahrerin gefasst und ins Gefängnis gebracht. „Oma Gertrud“ hatte ihre Gerichtsverhandlung geschwänzt und war seither mit Haftbefehl gesucht worden.

Das Wuppertaler Amtsgericht wolle der betagten Dame angesichts ihres Alters und ihrer Gesundheit noch vor Heiligabend den Prozess machen, teilte ein Sprecher am Mittwoch mit.

Weil die notorische Schwarzfahrerin 22 Mal ohne Fahrschein erwischt worden war, sollte sie sich Anfang September erneut vor Gericht verantworten. Bereits im Juni war sie wegen Schwarzfahrens zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Keinem der beteiligten Beamten sei die Festnahme leicht gefallen, hatte ein Sprecher der Bundespolizei damals gesagt - und eine Welle der Sympathie und Spendenbereitschaft für die alte Frau ausgelöst, die sich mit ihrer geringen Rente offenbar nicht über Wasser halten kann und nebenher putzen ging.

Auch der Amtsrichter hatte bemerkt, dass er den Haftbefehl „schweren Herzens“ erlassen habe. Die rot-grüne nordrhein-westfälische Landesregierung will seit längerem eine bundesweite Reform der Strafgesetzgebung anstoßen. In entsprechenden Fällen sollen Richter als Strafe künftig auch gemeinnützige Arbeit verhängen können.

http://www.express.de/panorama/wegen-schwarzfahrens-oma-gertrud--87--sitzt-nun-im-knast,2192,25594302.html


Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Affenpriester
11.12.2013, 19:30
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Hätte sie ein Kopftuch und etwas dunklere Haut, wäre es wohl besser für sie gewesen.

Mutti
11.12.2013, 19:30
Wieso wunderst du dich, Kinderschänder genießen in Deutschland auch so eine Narrenfreiheit - und werden auch sehr sanft angegangen, aber wehe du gehst stehlen dann werden schnell mal 3 Jahre Staatshotel fällig.

BlackForrester
11.12.2013, 21:43
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.



Das Pech der Oma...Wuppertal ist scheinbar nicht Berlin

Benjamin
12.12.2013, 00:17
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Die Oma kann sich nicht wehren und hinter ihr steht kein gewaltbereiter Clan.

Deutschmann
12.12.2013, 00:23
Die Oma kann sich nicht wehren und hinter ihr steht kein gewaltbereiter Clan.

Genau auf den Punkt gebracht.

Rumburak
12.12.2013, 00:33
Tja, an so eine alte Frau trauen sich die Büttel noch ran, wenn sie schwarz fährt. Da greift die volle Härte des Gesetzes.
Hochkriminelle Migrantenclans werden hingegen nicht angetastet. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich...

pixelschubser
12.12.2013, 00:36
Früher haben sie Steine geklopft und heute können sie sich nicht mal mehr die Fahrt mit der Bahn leisten und gehen in den Bau dafür!

Das nenne ich mal Respekt vor den Alten! So geht man einfach nicht mit seinem Volk um!

pixelschubser
12.12.2013, 00:39
Tja, an so eine alte Frau trauen sich die Büttel noch ran, wenn sie schwarz fährt. Da greift die volle Härte des Gesetzes.
Hochkrimminelle Migrantenclans werden hingegen nicht angetastet. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich...

Bezahl mal als Deutscher eine Geldstrafe nicht...das geht...eins...zwei...Polizei!

Was dem Migranten ein müdes Lächeln abringt, bringt den Deutschen um seine Existenz.

Rumburak
12.12.2013, 00:41
Bezahl mal als Deutscher eine Geldstrafe nicht...das geht...eins...zwei...Polizei!

Was dem Migranten ein müdes Lächeln abringt, bringt den Deutschen um seine Existenz.

Ich hatte schon Haftbefehle wegen unbezahlten Strafzetteln gegen mich laufen. Dafür haben sie Zeit.

pixelschubser
12.12.2013, 00:56
Ich hatte schon Haftbefehle wegen unbezahlten Strafzetteln gegen mich laufen. Dafür haben sie Zeit.

Kenne ich! Mit kurzzeitiger Inhaftierung unter Migranten in Plötze.

Hrafnaguð
12.12.2013, 01:07
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Ey, weissu, digger, Omma wissen nischt wo Haus von Juriste wohnt.....iss nu klar?
Oda brauchssu mach isch disch Messer?

http://derhonigmannsagt.files.wordpress.com/2010/12/islamist-mit-messer.jpg

Rumburak
12.12.2013, 01:10
Kenne ich! Mit kurzzeitiger Inhaftierung unter Migranten in Plötze.

Und die Typen die auf Köpfen rumspringen sehen nie einen Gitterstab...

pixelschubser
12.12.2013, 01:17
Und die Typen die auf Köpfen rumspringen sehen nie einen Gitterstab...

Doch! Wenn ihre Nachnamen Schulze, Meier, Müller sind. Die anderen Kopfhopser hatten ja ne schwer Kindheit oder unterliegen einer sogenannten Reifeverzögerung.

Dalmatin
12.12.2013, 01:53
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!


Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Rumburak
12.12.2013, 02:24
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Sieh an. Ein neuer Dummschwätzer, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Erleuchte uns Nichtswissenden.:D

Pappenheimer
12.12.2013, 02:44
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Toller Vortrag aus dem Maerchenland, hat aber leider mit der Realitaet wenig bis nichts zu tun.

Bruddler
12.12.2013, 03:38
Bezahl mal als Deutscher eine Geldstrafe nicht...das geht...eins...zwei...Polizei!

Was dem Migranten ein müdes Lächeln abringt, bringt den Deutschen um seine Existenz.

Absurdistan, wie es leibt und lebt.... :umkipp:

Herr B.
12.12.2013, 04:19
Es ist trotzdem schoen zu sehen das Oma Gertruds Mitbuerger sich hinter sie stellen. Wenn Oma schwarz faehrt, dann offensichtlich nur um den weiteren Lebensunterhalt bestreiten zu koennen. Ach, es wird einem weh um's Herz mitanzusehen was mit unseren Alten so geschieht.

Marlen
12.12.2013, 04:55
Sieh an. Ein neuer Dummschwätzer, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Erleuchte uns Nichtswissenden.:D
.... und dann auch noch ganze Abhandlungen :schreck:

opppa
12.12.2013, 06:47
Ich vermute mal einfach, daß Oma gerne ins Simonshöfchen einziehen wird, weil sie sich dort um Heizung und Vollpension keine Sorgen mehr machen muß.
Außerdem wird sie da wohl eher nicht den Belästigunge von WSW-Mitarbeitern ausgesetzt sein!


:hmm:

Chronos
12.12.2013, 07:14
Sieh an. Ein neuer Dummschwätzer, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Erleuchte uns Nichtswissenden.:D
Irgendwo muss ein Nest sein, wo diese Blödiane massenhaft nachwachsen!

Jetzt probiert so ein Depp hier sogar, uns das hohe Lied der bunzeldeutschen Justizgerechtigkeit zu singen.

Das HPF entwickelt sich immer mehr zum humoristischen Kabinett.

schastar
12.12.2013, 07:28
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

die Oma kann sich nicht wehren und hat keinen Familienclan der jemanden bedrohen könnte. Außerdem ist es das schlimmste Verbrechen wenn es um Geld geht, also das des Staates oder der Banken.

Sheldon
12.12.2013, 07:30
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Erklärt hast du garnichts. Du hast hier nur beschimpft, Fakten geleugnet und mit der Nazikeule rumgeschwungen.

Diese Unverhältnismässig geringen Urteile, wo Intensivtäter den Gerichtssaal als freie Menschen verlassen können, sind beileibe keine Einzelfälle. Du brauchst nur hierzuforum im Verbrechensstrang zu schauen, der ist voll davon. Auffällig ist auch, dass es ausschließlich Täter mit türkisch/arabischen Hintergrund sind,die in den Genuß eines milden Richterurteils kommen. Das ist ein Fakt, der nicht abgestritten werden kann.

Beispiel: Der Fall Onur Urkal. Der zur Tatteit volljährige, wegen mehrfacher gef. Körperverletzte vorbestrafte Boxer Onur tritt grundlos solange solange auf Jonny K. ein, bis dieser stirbt. Onur und seine Kollegas werden der Tat beschuldigt, bleiben aber freien Fuß. Onur flieht in die Türkei. Da ihm wegen dieser Tat auch in der Türkei Knast droht, kommt er "freiwillig" in die BRD zurück, wo ihm nach Jugendstrafrecht der Prozess gemacht wird. Während der Verhandlung gibt er sich keinesfalls reuhmütig, verhöhnt das Opfer und das Gericht und schiebt die Tat seinen Kollegas zu, die die Tat wiederum auch abstreiten. Die Täter werden schließlich zu maximal zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und die drei Mörder können das Gericht als freie Männer verlassen. Das ist selbst der Staatsanwaltschaft zuwenig, die Berufung einlegt. Die beiden Kollegas bleiben auf freien Fuß, nur Onur bleibt wegen akuter Fluchtgefahr in U-Haft. Was glaubst du, welche Strafe in der Berufungsverhandlung rauskommt? Die Maximalstrafe von 10 Jahren nach Jugendstrafrecht werden es wohl kaum werden und wieso eigendlich Jugendstrafrecht für volljährige? Die Begründung ist in diesen Fällen immer die gleiche: Schwere Jugend, blablabla...

Das ist wie gesagt nur ein einziger Fall, der Verbrecherstrang hierzuforum ist voll mit solchen Urteilen. Nicht immer ist es Bewährung, aber solange der Täter den besagten türkisch/arabischen Hintergrund haben, kommen sie immer mit übertrieben lächerlichen Urteilen davon. Was glaubst du denn, wie das Urteil aussehen würde, wenn eine Gruppe von jugendlichen deutschen "Neonazis" grundlos einen Türken oder einen Neger tottreten würden, anschließend ins Ausland fliehen und bei der Verhandlung sich wie der letzte asoziale Dreck verhalten würden? Von zwei Jahren auf Bewährung könnten die nur von träumen. Wahrscheinlicher wäre es, das diese die Höchststrafe nach Erwachsenenstrafrecht erwarten würden, meinst du nicht?



Ich will in diesem Strang aber nicht die milde deutscher Gerichte gegenüber hochkriminellen und für die Allgemeinheit gefährliche Ausländer aufrollen, das wurde hier im Forum schon ausgiebig genug besprochen. Was ich will, ist eine Antwort darauf, dass das Gericht die Entscheidungsfreiheit besitzt, einen gemeingefährlichen Mörder auf Bewährung freizulassen, nicht aber die Freiheit besitzt, eine arme Oma, bei der mit aller Sicherheit keine Fluchtgefahr besteht bis zur Verhandlung auf freien Fuß zu lassen.

Affenpriester
12.12.2013, 08:24
Was will man von einem Land erwarten, wo ein Gericht einem verurteilten Kinderschänder erlaubt, wieder als Kindergärtner zu arbeiten, da dieser ja Ersttäter war? Der missbrauchte glaube drei Kinder, für die er verantwortlich war.
Nach seiner Haftstrafe wollte man ihn nicht mehr als Kindergärtner arbeiten lassen. Er klagte und gewann. Ich hab die Hoffnung längst aufgegeben...

Beißer
12.12.2013, 09:02
Es liegt mir fern, die Schwarzfahrerei der Dame zu billigen, aber was mich an der Sache tatsächlich stört, ist das hier auch von einigen anderen Schreibern völlig zu Recht kritisierte Messen mit zweierlei Maß. Das ist mittlerweile kaum noch erträglich.

Kater
12.12.2013, 10:37
Dass das Muttchen schwarz fährt und dann offizielle Termine ob ihrer Verfehlung geschwänzt hat, ist eine Sache. Sie tatsächlich abzuführen eine andere. Und wenn man sich die Umstände betrachtet, ist sie wohl eher nicht aus Bosheit schwarzgefahren, sondern weil sie schlicht und ergreifend arm ist! Gut, aus diesem Grunde begehen andere Leute Raub und Gewaltverbrechen, aber Oma hat niemanden verletzt, getötet, ausgeraubt oder sonstwie bereichert. Hier wird offenbar mit Hilfe der Justiz der Makel der Altersarmut unter den Teppich gekehrt, und was die Folgen für die Betroffenen sind. Es wäre vielmehr zu überlegen, ob man für Rentner bis zu einer bestimmten Höhe nicht vielleicht Freitickets für die Öffis einführt - meinetwegen auch nach Rentenhöhe gestaffelt. Irgendwie scheint mir, dass der Fall der "kriminellen Oma" eher in diese Richtung gehen sollte.

Und wo sind die Haftbefehle für U-Bahn-Schläger und -treter mit migratorischem Hintergrund?

Sprecher
12.12.2013, 11:49
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

"Der alten Nazi-Tusse zeigen wir es mal so richtig", werden sich Gutmenschen-Juristen in diesem Fall gesagt haben.

Sprecher
12.12.2013, 11:52
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Ach noch so ein Winkeladvokat der das hohe Lied auf die tolle BRD-Justiz trällert.
Du bist nicht zufällig mit dem "Gehirnnutzer" verwandt oder verschwägert? :D

Azrael
12.12.2013, 11:52
Beispiel: Der Fall Onur Urkal. Der zur Tatteit volljährige, wegen mehrfacher gef. Körperverletzte vorbestrafte Boxer Onur tritt grundlos solange solange auf Jonny K. ein, bis dieser stirbt. Onur und seine Kollegas werden der Tat beschuldigt, bleiben aber freien Fuß. Onur flieht in die Türkei. Da ihm wegen dieser Tat auch in der Türkei Knast droht, kommt er "freiwillig" in die BRD zurück, wo ihm nach Jugendstrafrecht der Prozess gemacht wird. Während der Verhandlung gibt er sich keinesfalls reuhmütig, verhöhnt das Opfer und das Gericht und schiebt die Tat seinen Kollegas zu, die die Tat wiederum auch abstreiten. Die Täter werden schließlich zu maximal zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und die drei Mörder können das Gericht als freie Männer verlassen. Das ist selbst der Staatsanwaltschaft zuwenig, die Berufung einlegt. Die beiden Kollegas bleiben auf freien Fuß, nur Onur bleibt wegen akuter Fluchtgefahr in U-Haft. Was glaubst du, welche Strafe in der Berufungsverhandlung rauskommt? Die Maximalstrafe von 10 Jahren nach Jugendstrafrecht werden es wohl kaum werden und wieso eigendlich Jugendstrafrecht für volljährige? Die Begründung ist in diesen Fällen immer die gleiche: Schwere Jugend, blablabla...


Ich frage mich diesbezüglich schon seit längerem ob unsere Richterschaft nur aus Gehirnamputierten besteht. Ich persönlich wär ja mehr für Auge um Auge etc., was glaubst du wie vorsichtig da auf einmal notorische Schläger werden....wenn sie 1 zu 1 das zurückbekommen würden was sie ihren Opfern angetan haben. Zumindest die Zahl der Wiederholungstäter dürfte rapide zurückgehen. Aber das gehört leider in den Bereich der Phantasie....

Algebra
12.12.2013, 11:54
ein Hoch auf die Oma


http://www.youtube.com/watch?v=3uzv1D7ccuI

Azrael
12.12.2013, 11:55
Was will man von einem Land erwarten, wo ein Gericht einem verurteilten Kinderschänder erlaubt, wieder als Kindergärtner zu arbeiten, da dieser ja Ersttäter war? Der missbrauchte glaube drei Kinder, für die er verantwortlich war.
Nach seiner Haftstrafe wollte man ihn nicht mehr als Kindergärtner arbeiten lassen. Er klagte und gewann. Ich hab die Hoffnung längst aufgegeben...

Ja, da fällt einem dann echt überhaupt nix mehr ein....

Dr Mittendrin
12.12.2013, 11:56
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!



Dummschwätzer Orientalen bleiben regelmäsig fern oder kommen zu spät.

ich erlebte es bei einem Iraner mit einem GEmüsegeschäft der wegen Beleidigung im Gericht einen Termin hatte. 45 min zu spät

Ach ja sagte die GUTMENSCHNRICHTERIN, der hat ja ein Geschäft und wird etwas verhindert sein.

Hätte die bei mir nicht gemacht.

Dr Mittendrin
12.12.2013, 12:02
http://www.youtube.com/watch?v=ah-DTDjohHQ#t=139

Die Trulla sagt sie komme mit Türken gut zurecht.
Lernt türkisch........
Sagt dann es sei extrem.....echt gaga diese Deutsche

Sprecher
12.12.2013, 12:03
http://www.youtube.com/watch?v=ah-DTDjohHQ#t=139

Die Trulla sagt sie komme mit Türken gut zurecht.
Lernt türkisch........
Sagt dann es sei extrem.....echt gaga diese Deutsche

Ist das die Oma um die es hier geht?

Dr Mittendrin
12.12.2013, 12:04
Ist das die Oma um die es hier geht?

Nein

Klopperhorst
12.12.2013, 12:06
Früher haben sie Steine geklopft und heute können sie sich nicht mal mehr die Fahrt mit der Bahn leisten und gehen in den Bau dafür!
...

Wie teuer ist eine Senioren-Monatskarte dort? 35 Eur?
Sie müsste belegen, dass sie die 35 Eur nicht aufbringen konnte.

Offenbar fuhr sie notorisch schwarz.

Einbuchten ist natürlich unsinnig, wenn, dann sollte man in diesen Fällen die Strafe direkt von der Rente abbuchen
und ansonsten Kulanz walten lassen.

---

Sprecher
12.12.2013, 12:08
Nein

Hätte mich auch gewundert, eine MuKu-Gutmenschenoma würden sie kaum vor den Kadi zerren.

moishe c
12.12.2013, 12:37
Wie teuer ist eine Senioren-Monatskarte dort? 35 Eur?
Sie müsste belegen, dass sie die 35 Eur nicht aufbringen konnte.

Offenbar fuhr sie notorisch schwarz.

Einbuchten ist natürlich unsinnig, wenn, dann sollte man in diesen Fällen die Strafe direkt von der Rente abbuchen
und ansonsten Kulanz walten lassen.

---

Ah so, direkt von der Rente abbuchen, die Strafe?

Denn wenn die Oma es in den vorherigen Monaten mit der vollen Rente nicht geschafft hat, die 35 Euro für die Fahrkarte aufzubringen, dann wird sie das in dem Monat ganz bestimmt schaffen, in dem ihr dann "automatisch abgebucht" wird, gelle?

Rente abzüglich Verfahrenskosten und Strafe ... und natürlich auch noch die 35 Euro für die Fahrkarte ...

Da frage ich mich doch, weshalb der Richter die Oma nicht zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt und es gut sein läßt?

Ein Staat, der einen kommunistischen Polizistenmörder mit 70 Jahren aus dem Knast entläßt, nachdem er gerade seine Revision verloren hatte und das Urteil erneut bestätigt wurde, "aus humanitären Gründen", worauf hin der noch 19 Jahre Freiheit genießen kann,

der muß natürlich eine 90-jährige einsperren!


ES WIRD ALLERHÖCHSTE ZEIT, DASS SICH IN DIESEM SAUSTALL WAS ÄNDERT!

UND ZWAR GRUNDLEGEND!

Sheldon
12.12.2013, 12:39
Wie teuer ist eine Senioren-Monatskarte dort? 35 Eur?
Sie müsste belegen, dass sie die 35 Eur nicht aufbringen konnte.

Offenbar fuhr sie notorisch schwarz.

Einbuchten ist natürlich unsinnig, wenn, dann sollte man in diesen Fällen die Strafe direkt von der Rente abbuchen
und ansonsten Kulanz walten lassen.

---

Ein Jahresabo für ein Bärenticket für Senioren kostet im VRR 74,60 Euro im Monat. Das dieser Preis eine kleine Rente sprengen kann. ist durchaus im Rahmen des möglichen. Selbst mit dem schwarzfahren ist Oma Gertrud laut Bericht nicht über die Runden gekommen und mußte noch putzen gehen. Also immer vorsichtig mit solchen Anschuldigungen.

Klopperhorst
12.12.2013, 12:45
Ein Jahresabo für ein Bärenticket für Senioren kostet im VRR 74,60 Euro im Monat. Das dieser Preis eine kleine Rente sprengen kann. ist durchaus im Rahmen des möglichen. Selbst mit dem schwarzfahren ist Oma Gertrud laut Bericht nicht über die Runden gekommen und mußte noch putzen gehen. Also immer vorsichtig mit solchen Anschuldigungen.

Sülz nicht rum. Bei solchen Geschichtchen seid ihr immer gleich heiß vor Wut, dabei stinkt es hier gar gewaltig.
Die Frage ist, wo sie hin musste. Und dann muss man sicher keine Karte für das gesamte Ruhrgebiet kaufen.
Ausserdem gibt es Ermäßigungen (Sozialtickets), steht natürlich in keinem Prospekt, kenn das aber von Bekannten.


Wer 22 Mal erwischt wird, der ist notorischer Schwarzfahrer.

---

Tantalit
12.12.2013, 12:58
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Der Deutsche ist eben der Feind des Systems nicht Südländer, Orks und Morloks.

Tantalit
12.12.2013, 12:59
Die Oma kann sich nicht wehren und hinter ihr steht kein gewaltbereiter Clan.

So ist es leider, hinter ihr stehen höchstens ein paar Erben.

Patriotistin
12.12.2013, 13:00
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Wo bleiben die linkes/grünverrotteten Gutemenschengesindel und für die Oma ein Zeltlager auf dem
Oranienplatz aufzumachen, wo bleiben die Schulklassen die für die Freiheit der Oma Demonstrieren ..
Was ein verlogenes Drecksgesindel, für ihre eigenen Leute würde sie nie und nimmer ein en Finger rühren....

Patriotistin
12.12.2013, 13:01
Sülz nicht rum. Bei solchen Geschichtchen seid ihr immer gleich heiß vor Wut, dabei stinkt es hier gar gewaltig.
Die Frage ist, wo sie hin musste. Und dann muss man sicher keine Karte für das gesamte Ruhrgebiet kaufen.
Ausserdem gibt es Ermäßigungen (Sozialtickets), steht natürlich in keinem Prospekt, kenn das aber von Bekannten.


Wer 22 Mal erwischt wird, der ist notorischer Schwarzfahrer.

---

Wo sie hin musst, wahrscheinlich zu ihrer Putzstelle.....

Tantalit
12.12.2013, 13:01
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Wissen wir doch alles und nein du hast nicht recht es gibt eine Vorgabe aus Berlin Migranten nicht so hart zu strafen weil die wissen wo dein Haus wohnt und jetzt geh wieder spielen

Klopperhorst
12.12.2013, 13:03
Wo sie hin musst, wahrscheinlich zu ihrer Putzstelle.....

Und? Wenn diese Putzstelle nicht mal den Preis fürs Ticket reinbrachte, war sie wohl ziemlich bekloppt, in dem Alter noch zu putzen.
Wäre das meine Oma, ich hätte ihr jeden Monat nen Hunni zugesteckt.
Aber anscheinend hatte sie nicht mal eine ordentliche Familie, die ihr eine Monatskarte bezahlt. Spricht nicht gerade für guten Charakter dieser Oma.

---

Sprecher
12.12.2013, 13:06
Sülz nicht rum. Bei solchen Geschichtchen seid ihr immer gleich heiß vor Wut, dabei stinkt es hier gar gewaltig.
Die Frage ist, wo sie hin musste. Und dann muss man sicher keine Karte für das gesamte Ruhrgebiet kaufen.
Ausserdem gibt es Ermäßigungen (Sozialtickets), steht natürlich in keinem Prospekt, kenn das aber von Bekannten.


Wer 22 Mal erwischt wird, der ist notorischer Schwarzfahrer.

---

Solange die Kanacken das Gleiche tun dürfen ohne auch nur geringste Sanktionen befürchten zu müssen ist was oberfaul.

Tantalit
12.12.2013, 13:06
Wo bleiben die linkes/grünverrotteten Gutemenschengesindel und für die Oma ein Zeltlager auf dem
Oranienplatz aufzumachen, wo bleiben die Schulklassen die für die Freiheit der Oma Demonstrieren ..
Was ein verlogenes Drecksgesindel, für ihre eigenen Leute würde sie nie und nimmer ein en Finger rühren....

Die Oma war bestimmt eine Trümmerfrau und hat gedacht ihr passiert schon nix, falsch gedacht.

Klopperhorst
12.12.2013, 13:07
Solange die Kanacken das Gleiche tun dürfen ohne auch nur geringste Sanktionen befürchten zu müssen ist was oberfaul.

Bring mal einen Fall, wo Kanacken 22 Mal schwarz fahren, ohne gerichtlichen Beschluss.
Warum sollte sich die Bahn das Geld entgehen lassen und nur 87-jährige Omas anzeigen?

---

Sprecher
12.12.2013, 13:11
Bring mal einen Fall, wo Kanacken 22 Mal schwarz fahren, ohne gerichtlichen Beschluss.


Bring du doch einen Fall in dem ein Kanacke für sowas belangt wurde. Die dürfen doch sogar Leute tottreten und bekommen maximal Sozialstunden.

Patriotistin
12.12.2013, 13:13
Und? Wenn diese Putzstelle nicht mal den Preis fürs Ticket reinbrachte, war sie wohl ziemlich bekloppt, in dem Alter noch zu putzen.
Wäre das meine Oma, ich hätte ihr jeden Monat nen Hunni zugesteckt.
Aber anscheinend hatte sie nicht mal eine ordentliche Familie, die ihr eine Monatskarte bezahlt. Spricht nicht gerade für guten Charakter dieser Oma.

---

Es gibt viele alte Leute die keine Familienangehörigen mehr haben.....

Patriotistin
12.12.2013, 13:17
Die Oma war bestimmt eine Trümmerfrau und hat gedacht ihr passiert schon nix, falsch gedacht.

Ja sie ist in dem Alter...dafür war sie wahrscheinlich gut genug, und auch um dann diese Land mit hochzuarbeiten
dases uns noch relativ gut geht Heute, und nun muss sie bestimmt mit 450 Euronen
den Monat hinkommen und ist vergessen und nicht mehr wert in diesem Land :kotz:

Sheldon
12.12.2013, 13:17
Sülz nicht rum. Bei solchen Geschichtchen seid ihr immer gleich heiß vor Wut, dabei stinkt es hier gar gewaltig.
Die Frage ist, wo sie hin musste. Und dann muss man sicher keine Karte für das gesamte Ruhrgebiet kaufen.
Ausserdem gibt es Ermäßigungen (Sozialtickets), steht natürlich in keinem Prospekt, kenn das aber von Bekannten.


Wer 22 Mal erwischt wird, der ist notorischer Schwarzfahrer.

---
Der einzige, der hier vor Wut stinkt bist du.Bist hier am rumfluchen, als ob jemand deinen Hund vergewaltigen wolle. Immer ruhig Blut - das ich dir das als Mod sagen muß...

Das Bärenticket ist das einzige Ticket, was für Senioren angeboten wird und das gibt es nur für den gesamten VRR. Und das Sozialticket ist, wenn es überhaupt in Wuppertal angeboten wird nur für Sozialhilfeempfänger gültig und nicht für Rentner. Liegt die Rente der Oma nur zwei Euro fuffnzig über dem Satz, kann sie keine ergänzende Hilfe beantragen und ist damit auch nicht für das Sozialticket berechtigt. Asylanten und Faullenzer können ein ermäßigtes Ticken für 30 Euro bekommen, keine keine Rentner.

Klopperhorst
12.12.2013, 13:18
Es gibt viele alte Leute die keine Familienangehörigen mehr haben.....

Selbst Schuld, wenn man kinderlos bleibt oder nur einen egoistischen Bastard gezeugt hat.
Dann rutscht man eben in Altersarmut ab.
Jetzt sollen die gesunden Familien diese Omas sicher noch bemitleiden, die ihr Leben keine intakte
Familie aufbauten, die sie versorgen kann?

---

Patriotistin
12.12.2013, 13:20
Selbst Schuld, wenn man kinderlos bleibt oder nur einen egoistischen Bastard gezeugt hat.
Dann rutscht man eben in Altersarmut ab.
Jetzt sollen die gesunden Familien diese Omas sicher noch bemitleiden, die ihr Leben keine intakte
Familie aufbauten, die sie versorgen kann?

---

Es gibt Kinder die vor der Mutter sterben ..und nun ?

Klopperhorst
12.12.2013, 13:21
Bring du doch einen Fall in dem ein Kanacke für sowas belangt wurde. Die dürfen doch sogar Leute tottreten und bekommen maximal Sozialstunden.

Du bist in der Bringschuld, denn du hast behauptet, Kanacken würden weniger hart gerichtlich behandelt bei Schwarzfahrten.
Immer logisch argumentieren und nicht die Argumente umdrehen.
Also: Wo wurden Kanacken weniger hart bestraft?

---

Patriotistin
12.12.2013, 13:24
Du bist in der Bringschuld, denn du hast behauptet, Kanacken würden weniger hart gerichtlich behandelt bei Schwarzfahrten.
Immer logisch argumentieren und nicht die Argumente umdrehen.
Also: Wo wurden Kanacken weniger hart bestraft?

---

Ja ein Mord ist ja auch nicht so schlimmer als 22 mal Schwarzfahren:)

Sterntaler
12.12.2013, 13:35
Ja ein Mord ist ja auch nicht so schlimmer als 22 mal Schwarzfahren:)

besonders dann nicht, wenn es um eingeschleusten humanoiden Abfall geht. Die 90 jährige wird als "Intensivtäter" geführt :D :vogel:

Bieleboh
12.12.2013, 13:53
Früher haben sie Steine geklopft und heute können sie sich nicht mal mehr die Fahrt mit der Bahn leisten und gehen in den Bau dafür!

Das nenne ich mal Respekt vor den Alten! So geht man einfach nicht mit seinem Volk um!

Genau. Selbst in armen Ländern wie der Ukraine können Senioren oft kostenlos mit den Nahverkehrsmitteln reisen.

Patriotistin
12.12.2013, 14:01
Genau. Selbst in armen Ländern wie der Ukraine können Senioren oft kostenlos mit den Nahverkehrsmitteln reisen.

In diesem Land ist sowas nicht drin, hier sind Rentner nichts mehr sobald sie nicht mehr
leisten können .....Diese Sytem hat das dreckigstes mieseste und das verkommest an Moral
was es gibt, wenns um die belange der Alten und des eigenen Volkes geht .......

Gehirnnutzer
12.12.2013, 14:05
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!
Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!
Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Dalmatin, du begehst einen schwerwiegenden Fehler in dem du alles hier als Polemik abtust.

Es ist richtig, das hier Äpfel und Tomaten verglichen werden und das dieser Vergleich falsch ist. Du stellst dir aber nicht die Frage, warum es zu diesem falschen Vergleich kommt. Denn der Unmut, der in auslöst, ist berechtigt.
Es spielt keine Rolle, ob im Justizalltag die Urteile anders lauten, es wäre höchstens sinnvoll, sie zu veröffentlichen. Auch wenn nur bestimmte Urteile in den Fokus geraten und andere eben nicht, ändert es nichts daran, dass diese Urteile falsch sind und dem gesunden Menschenverstand widersprechen, weil sie den Strafgedanken ad absurdum führen.
Du schreibst, die Nationalität spielt keine Rolle, doch Nationalität und Migrationshintergrund fließen regelmäßig bei der Strafbemessung hinsichtlich der Täterbeurteilung ein. Warum fließen sie mit eine, weil man den Rasozialisierungsgedanken falsch anwendet. Resozialisirung hat beim Prozess nichts zu suchen, weil das eine Frage nicht beantwortet werden kann, ist die Person überhaupt resozialisierbar. Das kann man während des Strafvollzuges feststellen.
Unmut wird immer wieder in Polemik umschlagen und wenn wir uns nicht klar machen, was diesen Unmut auslöst oder in mit den falschen Dingen assoziieren und seine tatsächlichen Ursachen nicht erkennen,
dann passiert es, das dieser Unmut das letzte Vertrauen in das Rechtssystem zerstört und in Lynchjustiz umschlägt und das kann Unschuldige treffen.

Agnostiker
12.12.2013, 15:10
Du bist in der Bringschuld, denn du hast behauptet, Kanacken würden weniger hart gerichtlich behandelt bei Schwarzfahrten.
Immer logisch argumentieren und nicht die Argumente umdrehen.
Also: Wo wurden Kanacken weniger hart bestraft?

---
Nun ich bin zwar nicht gemeint, aber tue dir mal den gefallen und Bringe etwas http://www.express.de/bonn/immer-ohne-ticket-nach-kiel-bewaehrungsstrafe-fuer-bonns-schlimmsten-schwarzfahrer,2860,8738596.html

Cetric
12.12.2013, 15:14
Sieh an. Ein neuer Dummschwätzer, der die Weisheit mit Löffeln gefressen hat. Erleuchte uns Nichtswissenden.:D

Er ist gut. Hoffen wir, daß er dir noch öfter heimleuchten wird. Ich kann ja nicht rund um die Uhr auf dich aufpassen.

Cetric
12.12.2013, 15:17
Ich vermute mal einfach, daß Oma gerne ins Simonshöfchen einziehen wird, weil sie sich dort um Heizung und Vollpension keine Sorgen mehr machen muß.
Außerdem wird sie da wohl eher nicht den Belästigunge von WSW-Mitarbeitern ausgesetzt sein!


:hmm:
Bei notorischer Schwarzfahrerei braucht man sich auch nicht wundern wenn man im Knast landet. Juristen haben kein Problem damit, daraus Vorsatz und im großen Stil begangenen Betrug zu basteln. Übrigens hat Alter vor dem Gesetz keine Rolle zu spielen, 'Tränen rausdrücken' hin oder her. Ethnie auch nicht.

Cetric
12.12.2013, 15:21
"Der alten Nazi-Tusse zeigen wir es mal so richtig", werden sich Gutmenschen-Juristen in diesem Fall gesagt haben.

Wieso sollte ein Jurist die Oma für eine "alte Nazi-Tusse" halten? Bist du noch sauber?? Dir ist kein Versuch zu peinlich, gegen das existierende (Rechts-)System Stimmung zu machen.

Cetric
12.12.2013, 15:22
Ach noch so ein Winkeladvokat der das hohe Lied auf die tolle BRD-Justiz trällert.
Du bist nicht zufällig mit dem "Gehirnnutzer" verwandt oder verschwägert? :D

Wohl nicht. Aber er 'nutzt' sein 'Gehirn' in vorbildlich vernünftiger Weise und das wäre den Haßpredigern deiner Sorte auch mal zu empfehlen.

Chronos
12.12.2013, 15:25
Bei notorischer Schwarzfahrerei braucht man sich auch nicht wundern wenn man im Knast landet. Juristen haben kein Problem damit, daraus Vorsatz und im großen Stil begangenen Betrug zu basteln. Übrigens hat Alter vor dem Gesetz keine Rolle zu spielen, 'Tränen rausdrücken' hin oder her. Ethnie auch nicht.
Dann lass dir mal die heutige Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit der Gerichtsurteile am Fall der kriminellen Mitglieder des libanesischen Miri-Großclans in Bremen erklären.

Rumburak
12.12.2013, 15:35
Er ist gut. Hoffen wir, daß er dir noch öfter heimleuchten wird. Ich kann ja nicht rund um die Uhr auf dich aufpassen.

Mir heimleuchten? Volltrottel landen bei mir auf Igno.:D Hast du einen neuen Schatz gefunden?^^

Gehirnnutzer
12.12.2013, 17:06
Bei notorischer Schwarzfahrerei braucht man sich auch nicht wundern wenn man im Knast landet. Juristen haben kein Problem damit, daraus Vorsatz und im großen Stil begangenen Betrug zu basteln. Übrigens hat Alter vor dem Gesetz keine Rolle zu spielen, 'Tränen rausdrücken' hin oder her. Ethnie auch nicht.

Cetric, da braucht man nichts zu basteln, denn Schwarzfahren ist schon selber eine Straftat:


§ 265a
Erschleichen von Leistungen
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 (http://dejure.org/gesetze/StGB/247.html) und 248a (http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html) gelten entsprechend.

Quo vadis
12.12.2013, 17:10
Wohl nicht. Aber er 'nutzt' sein 'Gehirn' in vorbildlich vernünftiger Weise und das wäre den Haßpredigern deiner Sorte auch mal zu empfehlen.

Einseitige Gesetzesauslage stets zugunsten von Migranten und zum Nachteil der Stammbevölkerung ist knallharte politische Justiz und damit Verrat am Volk.

Quo vadis
12.12.2013, 17:14
Du bist in der Bringschuld, denn du hast behauptet, Kanacken würden weniger hart gerichtlich behandelt bei Schwarzfahrten.
Immer logisch argumentieren und nicht die Argumente umdrehen.
Also: Wo wurden Kanacken weniger hart bestraft?

---

Ist doch naiv von dir hier so zu tun als würden Migranten für gleiche Delikte wie Deutsche gleich bestraft. Du weißt genauso gut wie ich dass dem so nicht ist.

http://indexexpurgatorius.wordpress.com/2013/10/30/schwarzfahren-bald-erlaubt-nur-solltest-du-migrant-sein/

Cetric
12.12.2013, 18:04
Cetric, da braucht man nichts zu basteln, denn Schwarzfahren ist schon selber eine Straftat:


§ 265a
Erschleichen von Leistungen


(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 (http://dejure.org/gesetze/StGB/247.html) und 248a (http://dejure.org/gesetze/StGB/248a.html) gelten entsprechend.




Wenn die Dame sich die Mühe macht einen Verteidiger zu nehmen, wäre es empfehlenswert, auf 'Vergeßlichkeit' aka 'Altersdemenz' zu plädieren und so zu erklären, wieso so häufig keine Tickets gelöst werden. Bei dem Alter dürfte es leicht fallen, ein Gutachten dafür zu bekommen, falls das Gericht es verlangt. (Notfalls simuliert die Dame eben das Krankheitsbild.)

Maggie
12.12.2013, 18:06
Hätte sie ein Kopftuch und etwas dunklere Haut, wäre es wohl besser für sie gewesen.

:gp:
Bei einer Roma-Oma gehörte das zum Brauchtum.

Cetric
12.12.2013, 18:09
Einseitige Gesetzesauslage stets zugunsten von Migranten und zum Nachteil der Stammbevölkerung ist knallharte politische Justiz und damit Verrat am Volk.
Und mit genau dieser Aussage zeigst du unserem Neu-User, was für ein verzerrtes Bild du von der Wirklichkeit zeichnest. Sprich mal mit jemandem, der im Strafvollzug arbeitet. Der wird dir bestätigen, daß die Gefängnisse überproportional (zur Bevölkerungsstatistik) mit Migranten belegt sind. Und sicher nicht, weil die da freiwillig wegen Ersparnis von Heizkosten eingezogen sind!
Was folgert man daraus, wenn man tatsächlich 'Gehirnnutzer' ist? - Daß die Justiz auf die Problematik durchaus angemessen reagiert.

OneDownOne2Go
12.12.2013, 18:11
Und mit genau dieser Aussage zeigst du unserem Neu-User, was für ein verzerrtes Bild du von der Wirklichkeit zeichnest. Sprich mal mit jemandem, der im Strafvollzug arbeitet. Der wird dir bestätigen, daß die Gefängnisse überproportional (zur Bevölkerungsstatistik) mit Migranten belegt sind. Und sicher nicht, weil die da freiwillig wegen Ersparnis von Heizkosten eingezogen sind!
Was folgert man daraus, wenn man tatsächlich 'Gehirnnutzer' ist? - Daß die Justiz auf die Problematik durchaus angemessen reagiert.

Und das bringst du jetzt als Argument für eine "faire" Justiz, die keine Unterschiede macht? Sorry, aber damit hast du maximal bewiesen, dass es unter Migranten ein kriminelles Potenzial gibt, das das der "Einheimischen" bei weitem übersteigt.

Cafe Kastanie
12.12.2013, 18:18
Genau. Selbst in armen Ländern wie der Ukraine können Senioren oft kostenlos mit den Nahverkehrsmitteln reisen.

Und in einem der "reichsten Länder der Erde" müssen 90 Jährige noch putzen gehen um über die Runden zu kommen.
Was SAGT UNS DAS?

Sander
12.12.2013, 18:21
Und in einem der "reichsten Länder der Erde" müssen 90 Jährige noch putzen gehen um über die Runden zu kommen.
Was SAGT UNS DAS?

Alles Scheisse hier.

Don
12.12.2013, 18:23
Plemik, Polemik, nichts als Polemik, was hier von sich gegeben wird. Wer wirklich Ahnung vom deutschen Justizalltag hat, würde sich solch einen Müll sparen, wie er hier verzapft wird!



Ok, ich versuche es mal: hier werden Äpfel mit Tomaten verglichen und die ganze Mixtur dann auf polemischstem und unterstem BILD-Niveau zum deutschen Justizalltag erklärt, um sich hinterher am eigenen Geschwurbel maßlos aufzugeilen aufzuregen, dass mal wieder gegen arme, wehrlose deutsche Omis mit aller Härte vorgegangen wird, während die wirklich schlechten Ausländer/Migranten-Brutalos mit Samtpfötchen angefasst werden!

Das schuldhafte Ausbleiben des Angeklagten von seiner Strafverhandlung zieht die Zwangsfolgen nach § 230 II StPO automatisch nach sich - völlig wurscht, ob deutsch oder nicht! Solche Beschlüsse sind Alltag in den Strafdezernaten.

Ebenso ist es unsägliches Hohlgeschwätz, dass einem chronischen Intensivtäter, der andere Passanten grundlos ins Koma prügelt oder gar noch Schlimmeres macht, aufgrund einer schweren Jugend Bewährung gegeben würde. Das ist schwachköpfige Polemik, die dafür sorgt, dass berechtigte Kritik von rechtskonservativer Seite pauschal mit in den Topf solcher "Argumentationen" mit der üblichen Nazikeule platt gemacht wird. "Eine schwere Jugend" ist niemals der ausschlaggebende Faktor, in der Urteilsfindung eine Bewährungsstrafe auszusprechen. Da spielen andere Faktoren, wie z. B. die Beweislage des Tathergangs, eine bedeutende Rolle. Zudem sind solch unverhältnismäßig milden Urteile nicht der gerichtliche Alltag, wohl aber (und das zu recht) medialer Aufhänger. Und zu guter Letzt: unverhältnismäßige Urteile in die eine, wie aber auch in die andere Richtung gibt es zweifellos - einen Unterschied in Punkto Täternationalität in dem Zusammenhang hingegen nicht!

Ich fürchte, wenn du mal auf die Realität triffst wird es ganz schön krachen.

Cetric
12.12.2013, 18:24
Und das bringst du jetzt als Argument für eine "faire" Justiz, die keine Unterschiede macht? Sorry, aber damit hast du maximal bewiesen, dass es unter Migranten ein kriminelles Potenzial gibt, das das der "Einheimischen" bei weitem übersteigt.

Das wird dann auch so sein. :D Kein Einspruch, Euer Ehren.

Bieleboh
12.12.2013, 18:24
Und in einem der "reichsten Länder der Erde" müssen 90 Jährige noch putzen gehen um über die Runden zu kommen.
Was SAGT UNS DAS?

Dass auch hierzulande die Altersarmut zunimmt. Noch fällt dies aber kaum auf und die derzeitige Rentnergeneration ist wohl die reichste, die es je gab.

Don
12.12.2013, 18:24
Wenn die Dame sich die Mühe macht einen Verteidiger zu nehmen, wäre es empfehlenswert, auf 'Vergeßlichkeit' aka 'Altersdemenz' zu plädieren und so zu erklären, wieso so häufig keine Tickets gelöst werden. Bei dem Alter dürfte es leicht fallen, ein Gutachten dafür zu bekommen, falls das Gericht es verlangt. (Notfalls simuliert die Dame eben das Krankheitsbild.)

Und wird entrmündigt. Was für ein Penner.

Affenpriester
12.12.2013, 18:26
Und in einem der "reichsten Länder der Erde" müssen 90 Jährige noch putzen gehen um über die Runden zu kommen.
Was SAGT UNS DAS?

Wir haben den Krieg verloren, willkommen im Westen. Wollten doch alle so haben, da habt ihrs!

Sander
12.12.2013, 18:28
Wenn die Dame sich die Mühe macht einen Verteidiger zu nehmen, wäre es empfehlenswert, auf 'Vergeßlichkeit' aka 'Altersdemenz' zu plädieren und so zu erklären, wieso so häufig keine Tickets gelöst werden. Bei dem Alter dürfte es leicht fallen, ein Gutachten dafür zu bekommen, falls das Gericht es verlangt. (Notfalls simuliert die Dame eben das Krankheitsbild.)

Supertolle Loesung fuer ein ganz anderes Problem.

opppa
12.12.2013, 18:29
Bei notorischer Schwarzfahrerei braucht man sich auch nicht wundern wenn man im Knast landet. Juristen haben kein Problem damit, daraus Vorsatz und im großen Stil begangenen Betrug zu basteln. Übrigens hat Alter vor dem Gesetz keine Rolle zu spielen, 'Tränen rausdrücken' hin oder her. Ethnie auch nicht.

Rötung durch mich!

Nur mal eine Frage zum Verständnis:
Wieviele Vorstrafen hatte eigentlich der türkische Wohltäter, der dann zu spät ausgewiesen wurde und angeblich versuchen will sich wieder nach Deutschland zu klagen?

:?

Affenpriester
12.12.2013, 18:32
Supertolle Loesung fuer ein ganz anderes Problem.

Was will man von einer Generation erwarten, die ihre Eltern ins Pflegeheim abschiebt und einmal im Monat nach ihnen sieht, wenn überhaupt?
Da gibts den Ratschlag, auf senil zu machen, dass die Frau nen Betreuer bekommt und nicht einmal mehr eigenmächtig Toilettenpapier kaufen kann.
Dass sie sich wiederholt und wiederholt gesetzeswidrig verhalten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier. Das muss selbstverständlich bestraft werden.
Unwissenheit und Alter schützen eben vor Strafe nicht. Aber es geht immer um die Relation. Ein deutscher Rentner ist eben nichts wert.

Cetric
12.12.2013, 18:32
Und wird entrmündigt. Was für ein Penner.

Als 'Ersttäterin' doch nicht. Das passiert nicht mal bei Leuten, die immer wieder wegen des gleichen Deliktes inhaftiert werden. Da hier die 'Unwilligkeit' der beteiligten Kräfte so betont wird, halte ich es für unwahrscheinlich, daß gleich die ganz dicke Keule hervorgezogen wird.
Außerdem gibt es die Entmündigung heute so nicht mehr. Gepennt?

pixelschubser
12.12.2013, 18:33
Genau. Selbst in armen Ländern wie der Ukraine können Senioren oft kostenlos mit den Nahverkehrsmitteln reisen.

Das sollte hier PFLICHT werden...allein schon, um den Alten Respekt zu zollen.

Cetric
12.12.2013, 18:36
Rötung durch mich!

Nur mal eine Frage zum Verständnis:
Wieviele Vorstrafen hatte eigentlich der türkische Wohltäter, der dann zu spät ausgewiesen wurde und angeblich versuchen will sich wieder nach Deutschland zu klagen?

:?
Meinst du diesen Medienhecht 'Mehmet' ? Na, daß er ausgewiesen wurde, zeigt doch deutlich, daß die Justiz funktioniert und den Schlußstrich verfügt hat. Worüber beschwerst du dich also? Und mit einer Latte von Vorstrafen (wenn ich die mal annehme, aber du scheinst es genau zu wissen) wird sein Versuch sich nach Deutschland zu klagen ja wohl scheitern.

Sander
12.12.2013, 18:37
Was will man von einer Generation erwarten, die ihre Eltern ins Pflegeheim abschiebt und einmal im Monat nach ihnen sieht, wenn überhaupt?
Da gibts den Ratschlag, auf senil zu machen, dass die Frau nen Betreuer bekommt und nicht einmal mehr eigenmächtig Toilettenpapier kaufen kann.
Dass sie sich wiederholt und wiederholt gesetzeswidrig verhalten hat, steht auf einem anderen Blatt Papier. Das muss selbstverständlich bestraft werden.
Unwissenheit und Alter schützen eben vor Strafe nicht. Aber es geht immer um die Relation. Ein deutscher Rentner ist eben nichts wert.

Die Eltern meiner Partnerin haben jetzt schon (sind beide noch nicht einmal 50) Zimmer bei uns im Gaestehaus reserviert, "Abschieben" kommt nicht in Frage.
Aber wo du recht hast, hast du recht.
Dass dieser Fall zwar gerechtfertigt verfolgt, aber masslos uebertrieben abgeurteilt war, sollte jedem Idioten klar sein.
Mit vernuenftigen Renten, Altersunterstuetzung und Vorsorge staatsseitig sowie eventuell etwas mehr gesellschaftlicher Toleranz in Richtung "gratis Bahntickets fuer ueber 65jaehrige" wuerden sich solche absoluten Scheissthemen gar nicht ergeben.

Cafe Kastanie
12.12.2013, 18:38
Das sollte hier PFLICHT werden...allein schon, um den Alten Respekt zu zollen.

und ein Land welches dieses nicht tut ist...

opppa
12.12.2013, 18:41
Meinst du diesen Medienhecht 'Mehmet' ? Na, daß er ausgewiesen wurde, zeigt doch deutlich, daß die Justiz funktioniert und den Schlußstrich verfügt hat. Worüber beschwerst du dich also? Und mit einer Latte von Vorstrafen (wenn ich die mal annehme, aber du scheinst es genau zu wissen) wird sein Versuch sich nach Deutschland zu klagen ja wohl scheitern.

Dein Wort in Gottes (und Justitias) Gehörgang!

:ja:

Cetric
12.12.2013, 18:42
Supertolle Loesung fuer ein ganz anderes Problem.

Bei allen großen Fällen, wenn Politiker juristisch belangt werden sollen (Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Betrug...) pflegen sich spontan Erinnerungsschwächen aufzutun. Das ist ein bewährtes Einsatzmittel. Ein bißchen Zerstreutheit simulieren. Deshalb wurde auch noch kein Politiker entmündigt. Die Oma würde nur einen bewährten Trick anwenden, wenn auch nur im Maßstab ihres Falles.

OneDownOne2Go
12.12.2013, 18:42
Das wird dann auch so sein. :D Kein Einspruch, Euer Ehren.

Ich gebe dir zu, dass es sicher Gerichte gibt, die in dieser Hinsicht keine Unterschiede machen, es gibt aber auch andere. :)

Sander
12.12.2013, 18:43
Bei allen großen Fällen, wenn Politiker juristisch belangt werden sollen (Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Betrug...) pflegen sich spontan Erinnerungsschwächen aufzutun. Das ist ein bewährtes Einsatzmittel. Ein bißchen Zerstreutheit simulieren. Deshalb wurde auch noch kein Politiker entmündigt. Die Oma würde nur einen bewährten Trick anwenden, wenn auch nur im Maßstab ihres Falles.

Das wuerde weder die Ursache an sich beseitigen, noch in eine schoene Zukunft fuer die sich selbst entmuendigende Frau fuehren.

Cetric
12.12.2013, 18:46
Das wuerde weder die Ursache an sich beseitigen, noch in eine schoene Zukunft fuer die sich selbst entmuendigende Frau fuehren.

Ach was, sie muß nur aufpassen in Zukunft 'sauber' zu bleiben und sich Bahnkarten zu kaufen. Richtig zupacken wird man erst, wenn das ewig so weitergeht. Die Justiz pflegt in der Regel bei 'Wiederholungstätern' weniger Kulanz zu zeigen.

Diese Geschichte sieht natürlich nicht schön aus. Aber man darf als alter Mensch nicht damit rechnen weniger bestraft zu werden als jüngere.
Vor Jahren gab es mal eine Bankräuber-Truppe von lauter Rentnern. Die haben das aus lauter Langeweile angefangen. Wo käme man hin, wenn man sie wegen ihres Alters nicht belangen würde? Wirklich jeder muß mit Konsequenzen rechnen, so ist es richtig.

Übrigens zeigt die Geschichte doch auch was Gutes: Die Hilfestellungen von Leuten, die davon gehört haben und Geld spenden. Aber das läßt sich nicht in Polemik umwandeln, und darum geht es hauptsächlich in diesem Strang, die Oma ist nur das Mittel zum Zweck. Ihre Instrumentalisierung ist auch nicht gerade das, was ich einen feinen Umgang mit ihrem Fall nenne.

pixelschubser
12.12.2013, 18:47
und ein Land welches dieses nicht tut ist...

....ganz weit weg von Gut und Böse! Einem solchen Land vertraut man besser nicht mal seinen Hamster an.

Sander
12.12.2013, 18:48
Ach was, sie muß nur aufpassen in Zukunft 'sauber' zu bleiben und sich Bahnkarten zu kaufen. Richtig zupacken wird man erst, wenn das ewig so weitergeht. Die Justiz pflegt in der Regel bei 'Wiederholungstätern' weniger Kulanz zu zeigen.

Verstehst du nicht, dass die Problematik bestehen bleibt? Auch, dass die Dame offensichtlich nicht einmal Geld hat fuer Bahntickets. Und da wir die Grosseltern meiner Partnerin mit deren Tochter zusammen unterstuetzen muessen, finanziell, weil die Rente vorne und hinten nicht reicht, weiss ich genau wovon ich da spreche.

Bieleboh
12.12.2013, 18:52
Das sollte hier PFLICHT werden...allein schon, um den Alten Respekt zu zollen.

Bei der Überalterung käme die einem Bankrott der Verkehrsbetriebe gleich, wenn alle Rentner kostenlos fahren dürften. Dort entscheidet es der Busfahrer, wie viele Rentner er kostenlos mitnimmt.

Leberecht
12.12.2013, 18:55
Tja, an so eine alte Frau trauen sich die Büttel noch ran, wenn sie schwarz fährt. Da greift die volle Härte des Gesetzes.
Hochkriminelle Migrantenclans werden hingegen nicht angetastet. Ich kann gar nicht so viel fressen, wie ich...

Vielleicht hatte sie mal beim Ertappen´rechtes´ Gedankengut erkennen lassen und deshalb war ein Zeichen gegen ´Rechts´ überfällig. :D

Cafe Kastanie
12.12.2013, 18:56
Verstehst du nicht, dass die Problematik bestehen bleibt? Auch, dass die Dame offensichtlich nicht einmal Geld hat fuer Bahntickets. Und da wir die Grosseltern meiner Partnerin mit deren Tochter zusammen unterstuetzen muessen, finanziell, weil die Rente vorne und hinten nicht reicht, weiss ich genau wovon ich da spreche.

ein Land das gleichzeitig Milliarden an € z.B. für "Bankenrettungen" bereit stellt. Aber nicht für das eigene Volk sorgen kann...

Hay
12.12.2013, 19:00
Bei allen großen Fällen, wenn Politiker juristisch belangt werden sollen (Bestechung, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung, Betrug...) pflegen sich spontan Erinnerungsschwächen aufzutun. Das ist ein bewährtes Einsatzmittel. Ein bißchen Zerstreutheit simulieren. Deshalb wurde auch noch kein Politiker entmündigt. Die Oma würde nur einen bewährten Trick anwenden, wenn auch nur im Maßstab ihres Falles.

Der "bewährte Trick" würde ihr einen Betreuer bescheren samt Zwangseinweisung in ein schlechtes Altenheim oder sogar eine Psychiatrie. Für alte Leute kennt unser System keine Gnade!

pixelschubser
12.12.2013, 19:03
Bei der Überalterung käme die einem Bankrott der Verkehrsbetriebe gleich, wenn alle Rentner kostenlos fahren dürften. Dort entscheidet es der Busfahrer, wie viele Rentner er kostenlos mitnimmt.

Welche Überalterung? Die der Deutschen? Ach komm, Ausweis gezeigt und Geburtsort abgelesen...das kostet die Betreiber des ÖPNV ein müdes Lächeln und Oma darf für Umme mitfahren.

Wir jedoch dürften langsam als zahlende Gäste in der Minderzahl sein.

Dalmatin
12.12.2013, 19:04
Dalmatin, du begehst einen schwerwiegenden Fehler in dem du alles hier als Polemik abtust.

Es ist richtig, das hier Äpfel und Tomaten verglichen werden und das dieser Vergleich falsch ist. Du stellst dir aber nicht die Frage, warum es zu diesem falschen Vergleich kommt. Denn der Unmut, der in auslöst, ist berechtigt.
Es spielt keine Rolle, ob im Justizalltag die Urteile anders lauten, es wäre höchstens sinnvoll, sie zu veröffentlichen. Auch wenn nur bestimmte Urteile in den Fokus geraten und andere eben nicht, ändert es nichts daran, dass diese Urteile falsch sind und dem gesunden Menschenverstand widersprechen, weil sie den Strafgedanken ad absurdum führen.
Du schreibst, die Nationalität spielt keine Rolle, doch Nationalität und Migrationshintergrund fließen regelmäßig bei der Strafbemessung hinsichtlich der Täterbeurteilung ein. Warum fließen sie mit eine, weil man den Rasozialisierungsgedanken falsch anwendet. Resozialisirung hat beim Prozess nichts zu suchen, weil das eine Frage nicht beantwortet werden kann, ist die Person überhaupt resozialisierbar. Das kann man während des Strafvollzuges feststellen.
Unmut wird immer wieder in Polemik umschlagen und wenn wir uns nicht klar machen, was diesen Unmut auslöst oder in mit den falschen Dingen assoziieren und seine tatsächlichen Ursachen nicht erkennen,
dann passiert es, das dieser Unmut das letzte Vertrauen in das Rechtssystem zerstört und in Lynchjustiz umschlägt und das kann Unschuldige treffen.

Das Problem ist, dass sich solchermaßen zum Ausdruck gebrachter Unmut mit so abstrusen Vergleichen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen selber zu Fall bringt - auch dann, wenn er berechtigt ist. Hinterher wundert und beklagt man sich, dass er keine ernsthafte Diskussion nach sich zieht. Einen Großteil der Schuld tragen da aber auch die Medien. Anhand irgendwelcher Medienberichte über Strafverfahren ist immer recht leicht festgestellt, dass sie völlig unverhältnismäßig wären, aber da kennt man häufig nur einen Bruchteil des Falles... im Prinzip lediglich die Eckpunkte. Sieht man sich die Komplexität eines Falles mittels der gesamten Akte näher an, dann zeigt sich in vielen dieser Fälle ein ganz anderes Bild. Das wäre aber für die Medien weder machbar, noch ließe sich sowas an den Mann bringen. Das gleiche trifft für das Gros der völlig verhältnismäßigen Urteilen zu - sowas würde keinen Hund hinter'm Ofen hervorlocken. Urteile mit Aufhängern in reißerischer Aufmachung hingegen locken deutlich mehr Leser. Da die Masse den Rest des Justizalltages aber nicht mitbekommt, verbleibt oft der falsche Eindruck zurück, dass es so unsäglich um Deutschland und seine Justiz bestellt sei, wie medienseits vermittelt. Das gleiche Phänomen lässt sich zum Thema Kindesmissbrauch beobachten: ein paar Schlagzeilen, ein paar RTL-Sendungen und schon finden sich viele empfindungsmäßig in einem Land voll von Kinderschändern wieder, die überall nur darauf lauern, über unsere Kinder herzufallen.

Es bleibt dennoch ein Teil übrig, bei denen die Urteile tatsächlich schwer bis gar nicht mehr nachvollziehbar sind - das will ich gar nicht in Abrede stellen. Vordergündig steht da das Jugendstrafrecht im Brennpunkt - übrigens auch seitens vieler Juristen. Betriebsblindheit von Richtern, die in der juristischen Teilfokussierung den Blick für das Ganze aus den Augen verlieren, ist da mit einer der Hauptgründe.

Was aber definitiv nicht zutrifft, das ist der vielseits bemühte "Migrantenbonus". Wohl aber ist immer die Gesamtheit des Täters und seines Umfeldes mit in die Strafmaßfindung einzubeziehen - ein weiterer Punkt, in dem sich so manche Richter bisweilen völlig verfranzen. Die Einbeziehung der Gesamtheit von Täter und Umfeld gilt für Deutsche aber gleichermaßen, wie für Migranten.

Der Resozialisierungsgedanke prägt vorwiegend das Jugendstrafrecht, findet sich aber - mit Einschränkungen - auch im Erwachsenenstrafrecht wieder. Bedeutsamster Ausdruck davon ist wohl die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dein Einwand, dass Resozialisierung erst während des Strafvollzuges festgestellt werden soll, ist bereits angewandter Teil des Resozialisierungsgedanken in Form des Resozialisierungsziels. Allerdings ist der Resozialisierungsgedanke nicht das einzigste Prinzip, auf dem unser Strafrecht beruht. Auf gleicher Ebene sind durchaus nach wie vor Vergeltung und Generalpräventation zu berücksichtigende Kritereien.

pixelschubser
12.12.2013, 19:08
Der "bewährte Trick" würde ihr einen Betreuer bescheren samt Zwangseinweisung in ein schlechtes Altenheim oder sogar eine Psychiatrie. Für alte Leute kennt unser System keine Gnade!

...und ganz nebenbei würde die alte Dame vom zugereisten Pflegepersonal noch um ihr letztes bissel Habe gebracht werden. Fachkräfte eben!

Dalmatin
12.12.2013, 19:16
Dass dieser Fall zwar gerechtfertigt verfolgt, aber masslos uebertrieben abgeurteilt war, sollte jedem Idioten klar sein.

Man sollte sich besser informieren, bevor man solche voreiligen Feststellungen trifft: die Oma wurde NICHT inhaftiert, weil sie eine notorische Schwarzfahrerin ist, sondern weil sie nicht zu ihrer Strafverhandlung erschien. Sie wurde eben gerade deshalb noch nicht abgeurteilt. Zudem wird das Urteil mit Sicherheit keine Haft nach sich ziehen. Den Spaß mit der Haft hätte sie sich schenken können, wäre sie entschuldigt oder eben erst gar nicht dem Verhandlungstermin ferngeblieben.

pixelschubser
12.12.2013, 19:19
Das Problem ist, dass sich solchermaßen zum Ausdruck gebrachter Unmut mit so abstrusen Vergleichen und daraus gezogenen Schlussfolgerungen selber zu Fall bringt - auch dann, wenn er berechtigt ist. Hinterher wundert und beklagt man sich, dass er keine ernsthafte Diskussion nach sich zieht. Einen Großteil der Schuld tragen da aber auch die Medien. Anhand irgendwelcher Medienberichte über Strafverfahren ist immer recht leicht festgestellt, dass sie völlig unverhältnismäßig wären, aber da kennt man häufig nur einen Bruchteil des Falles... im Prinzip lediglich die Eckpunkte. Sieht man sich die Komplexität eines Falles mittels der gesamten Akte näher an, dann zeigt sich in vielen dieser Fälle ein ganz anderes Bild. Das wäre aber für die Medien weder machbar, noch ließe sich sowas an den Mann bringen. Das gleiche trifft für das Gros der völlig verhältnismäßigen Urteilen zu - sowas würde keinen Hund hinter'm Ofen hervorlocken. Urteile mit Aufhängern in reißerischer Aufmachung hingegen locken deutlich mehr Leser. Da die Masse den Rest des Justizalltages aber nicht mitbekommt, verbleibt oft der falsche Eindruck zurück, dass es so unsäglich um Deutschland und seine Justiz bestellt sei, wie medienseits vermittelt. Das gleiche Phänomen lässt sich zum Thema Kindesmissbrauch beobachten: ein paar Schlagzeilen, ein paar RTL-Sendungen und schon finden sich viele empfindungsmäßig in einem Land voll von Kinderschändern wieder, die überall nur darauf lauern, über unsere Kinder herzufallen.

Es bleibt dennoch ein Teil übrig, bei denen die Urteile tatsächlich schwer bis gar nicht mehr nachvollziehbar sind - das will ich gar nicht in Abrede stellen. Vordergündig steht da das Jugendstrafrecht im Brennpunkt - übrigens auch seitens vieler Juristen. Betriebsblindheit von Richtern, die in der juristischen Teilfokussierung den Blick für das Ganze aus den Augen verlieren, ist da mit einer der Hauptgründe.

Was aber definitiv nicht zutrifft, das ist der vielseits bemühte "Migrantenbonus". Wohl aber ist immer die Gesamtheit des Täters und seines Umfeldes mit in die Strafmaßfindung einzubeziehen - ein weiterer Punkt, in dem sich so manche Richter bisweilen völlig verfranzen. Die Einbeziehung der Gesamtheit von Täter und Umfeld gilt für Deutsche aber gleichermaßen, wie für Migranten.

Der Resozialisierungsgedanke prägt vorwiegend das Jugendstrafrecht, findet sich aber - mit Einschränkungen - auch im Erwachsenenstrafrecht wieder. Bedeutsamster Ausdruck davon ist wohl die Aussetzung einer Strafe zur Bewährung, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Dein Einwand, dass Resozialisierung erst während des Strafvollzuges festgestellt werden soll, ist bereits angewandter Teil des Resozialisierungsgedanken in Form des Resozialisierungsziels. Allerdings ist der Resozialisierungsgedanke nicht das einzigste Prinzip, auf dem unser Strafrecht beruht. Auf gleicher Ebene sind durchaus nach wie vor Vergeltung und Generalpräventation zu berücksichtigende Kritereien.

Ich fasse zusammen: günstige Sozialprognose = Haftverschonung/Bewährung! Trifft das so ungefähr?

Warum muss ich dann von Bösen
Mehrfachvorbestraften lesen?

Hat das Menschlein sich bewährt
wird nun Ablass ihm gewährt?

Schlägt es munter weiter Leute
Deutsche sind ja fette Beute!

Dalmatin
12.12.2013, 19:23
Wo bleiben die linkes/grünverrotteten Gutemenschengesindel und für die Oma ein Zeltlager auf dem
Oranienplatz aufzumachen, wo bleiben die Schulklassen die für die Freiheit der Oma Demonstrieren ..
Was ein verlogenes Drecksgesindel, für ihre eigenen Leute würde sie nie und nimmer ein en Finger rühren....

Ich habe es gleichermaßen noch nicht mitbekommen, dass sie das für Migranten machen würden, wenn von denen einer wegen Schwarzfahren und Nichterscheinen zum Verhandlungstermin eingebuchtet wird. Du etwa? Nein? Also was soll das???

Dalmatin
12.12.2013, 19:26
Ich fasse zusammen: günstige Sozialprognose = Haftverschonung/Bewährung! Trifft das so ungefähr?

Wäre möglich - vor allem im Jugendstrafrech. Kommt halt immer auf die jew. Tat und die Tatumstände an.

Sander
12.12.2013, 19:26
Man sollte sich besser informieren, bevor man solche voreiligen Feststellungen trifft: die Oma wurde NICHT inhaftiert, weil sie eine notorische Schwarzfahrerin ist, sondern weil sie nicht zu ihrer Strafverhandlung erschien. Sie wurde eben gerade deshalb noch nicht abgeurteilt. Zudem wird das Urteil mit Sicherheit keine Haft nach sich ziehen. Den Spaß mit der Haft hätte sie sich schenken können, wäre sie entschuldigt oder eben erst gar nicht dem Verhandlungstermin ferngeblieben.

Das hab ich schon verstanden, haengt aber zusammen. Ich kann die alte Dame nachvollziehen, denn: Was sollte sie denn sagen? "Ich habe nichts, also klaue ich denen ihr Fahrgeld"? Das funktioniert logischerweise nicht, aber entspricht mit hoechster Wahrscheinlichkeit (wurde ja nicht eindeutig, meines Wissens nach, bestaetigt) der Wahrheit.
Dass sie also wohl Angst haben musste vor einer entsprechenden Vorladung ist nachvollziehbar, oder aber sie ist tatsaechlich schon so schusselig, dass man ihr weder das Ticket nicht ziehen als auch das Nichterscheinen schwerlich ankreiden kann und sollte.

latrop
12.12.2013, 19:29
Ohne eure posts hier zu lesen, kann ich nur eines sagen, dass diese Frau, die angeblich noch putzen geht (die fällt doch um, wenn die einen Eimer Wasser halten soll), eine Querulantin und Provokateurin ist.
So doof ist die nicht, dass die nicht weiss, was sie tut. Ich habe hier die Presseberichte seit Wochen gelesen und erfuhr, dass sie Hilfe ihrer Kinder ablehnt und alle anderen nur ärgern will.
So nach dem Motto - ich bin alt, mir kann keiner was.

Patriotistin
12.12.2013, 19:32
Ich habe es gleichermaßen noch nicht mitbekommen, dass sie das für Migranten machen würden, wenn von denen einer wegen Schwarzfahren und Nichterscheinen zum Verhandlungstermin eingebuchtet wird. Du etwa? Nein? Also was soll das???

Bello geh mit Frauchen Gassi !!!

Dalmatin
12.12.2013, 19:34
Das hab ich schon verstanden, haengt aber zusammen. Ich kann die alte Dame nachvollziehen, denn: Was sollte sie denn sagen? "Ich habe nichts, also klaue ich denen ihr Fahrgeld"? Das funktioniert logischerweise nicht, aber entspricht mit hoechster Wahrscheinlichkeit (wurde ja nicht eindeutig, meines Wissens nach, bestaetigt) der Wahrheit.
Dass sie also wohl Angst haben musste vor einer entsprechenden Vorladung ist nachvollziehbar, oder aber sie ist tatsaechlich schon so schusselig, dass man ihr weder das Ticket nicht ziehen als auch das Nichterscheinen schwerlich ankreiden kann und sollte.

Wäre mal interessant zu wissen, wie es tatsächlich um ihre Finanzen aussieht. Ich kenne auch so eine notorische Schwarzfahrerin... ebenfalls schon betagten Alters. Die hätte es aber eigentlich dicke und könnte sich ihre Tickets gaaaanz locker leisten. Bei ihr ist es einfach eine deftige Aversion gegen unseren hiesigen öffentlichen Fahrbetrieb. :D

pixelschubser
12.12.2013, 19:45
Wäre möglich - vor allem im Jugendstrafrech. Kommt halt immer auf die jew. Tat und die Tatumstände an.

Jugendstrafrecht für Mitt-20er? Ich glaube, Du willst mich verkaspern! Die jeweiligen Taten kannst Du der täglichen Polizeimeldung entnehmen. Quellen hierzuforum in einem speziellen Strang unter Verbrechen/Gewalt/Terror. Soviel dann auch zu Tat und Tatumständen.

Ich fordere Jugendstrafrecht für Omi! Die hatte nämlich wirklich ne schwere Kindheit!

Tantalit
12.12.2013, 20:09
Ohne eure posts hier zu lesen, kann ich nur eines sagen, dass diese Frau, die angeblich noch putzen geht (die fällt doch um, wenn die einen Eimer Wasser halten soll), eine Querulantin und Provokateurin ist.
So doof ist die nicht, dass die nicht weiss, was sie tut. Ich habe hier die Presseberichte seit Wochen gelesen und erfuhr, dass sie Hilfe ihrer Kinder ablehnt und alle anderen nur ärgern will.
So nach dem Motto - ich bin alt, mir kann keiner was.

Die Alte macht das genau richtig, soll sie eben schwarzfahren wenn ihre Rente nicht reicht.

Einbuchten kommt noch teurer. :)

In der Zukunft machen das eh alle Rentner weil sie arm sind.

Die Asylanten bekomme ja hier auch alles umsonst jetzt sind wir Deutschen dran. :))

Ich bin eh für kostenfreien ÖPNV.

Dalmatin
12.12.2013, 22:02
Jugendstrafrecht für Mitt-20er? Ich glaube, Du willst mich verkaspern! Die jeweiligen Taten kannst Du der täglichen Polizeimeldung entnehmen. Quellen hierzuforum in einem speziellen Strang unter Verbrechen/Gewalt/Terror. Soviel dann auch zu Tat und Tatumständen.

Ich fordere Jugendstrafrecht für Omi! Die hatte nämlich wirklich ne schwere Kindheit!

14 bis 17 Jahre ist die Regel, 18 bis 21 Jahre mit Einschränkung und nach individueller Fallprüfung und in Ausnahmekonstellationen bis 22 Jahre. Hat sich nix mit Mitt20er!

Klopperhorst
13.12.2013, 09:20
Ist doch naiv von dir hier so zu tun als würden Migranten für gleiche Delikte wie Deutsche gleich bestraft. Du weißt genauso gut wie ich dass dem so nicht ist.

http://indexexpurgatorius.wordpress.com/2013/10/30/schwarzfahren-bald-erlaubt-nur-solltest-du-migrant-sein/

Die Überschrift passt nicht zum Inhalt.
Dort wurde ein Neger von den Sicherheitskräften geschlagen, weil er keine Fahrkarte hatte. Ist das jetzt schon ein Argument
für Wischiwaschi-Behandlung? Dass sich diverse Migrantenverbände und die Asylindustrie permanent auf diese Fälle stürzen, steht
wiederrum auf einem anderen Blatt.

---

Chronos
13.12.2013, 09:46
(stark gekürzt)

Was aber definitiv nicht zutrifft, das ist der vielseits bemühte "Migrantenbonus". Wohl aber ist immer die Gesamtheit des Täters und seines Umfeldes mit in die Strafmaßfindung einzubeziehen - ein weiterer Punkt, in dem sich so manche Richter bisweilen völlig verfranzen. Die Einbeziehung der Gesamtheit von Täter und Umfeld gilt für Deutsche aber gleichermaßen, wie für Migranten.


Wen willst du mit deinem Justizdilettanten-Gewäsch hier eigentlich verarschen?

Natürlich gibt es den Migrantenbonus, der sich unter vielen derartigen, nachlesbaren Urteilen in einer Urteilsbegründung für Ehrenmorde darin manifestierte, dass der Richter seine Berücksichtigung des kulturell-traditionellen Umfeldes der Täters (es handelte sich um einen Türken) begründete.

Oder willst du etwa bestreiten, dass durch Migranten verübte Gewaltverbrechen mit einem Herkunftsbonus be- und verurteilt werden?

Dann kann ich dir nur empfehlen, die unzähligen Pressemitteilungen der vergangenen zwei Jahrzehnte zu studieren und sich zum Abschluss in das Buch der selbstgemordeten Berliner Jugendrichterin Heisig zu vertiefen!

Hank Rearden
13.12.2013, 09:57
Ich bin eh für kostenfreien ÖPNV.

Und was heißt kostenfrei?
Bezahlt durch deutsche Steuerzahler!
Super Idee...

Tantalit
13.12.2013, 10:23
Und was heißt kostenfrei?
Bezahlt durch deutsche Steuerzahler!
Super Idee...

Ja bezahlt vom Steuerzahler, es wäre doch mal schön die eigenen Steuergelder ganz praktisch selber nutzen zu können. :)

Großadmiral
13.12.2013, 10:53
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.

Du bist also für das verhängen von Freiheitsstrafen für Schwarzfahrten?

Großadmiral
13.12.2013, 10:58
Erklärt hast du garnichts. Du hast hier nur beschimpft, Fakten geleugnet und mit der Nazikeule rumgeschwungen.

Diese Unverhältnismässig geringen Urteile, wo Intensivtäter den Gerichtssaal als freie Menschen verlassen können, sind beileibe keine Einzelfälle. Du brauchst nur hierzuforum im Verbrechensstrang zu schauen, der ist voll davon. Auffällig ist auch, dass es ausschließlich Täter mit türkisch/arabischen Hintergrund sind,die in den Genuß eines milden Richterurteils kommen. Das ist ein Fakt, der nicht abgestritten werden kann.

Beispiel: Der Fall Onur Urkal. Der zur Tatteit volljährige, wegen mehrfacher gef. Körperverletzte vorbestrafte Boxer Onur tritt grundlos solange solange auf Jonny K. ein, bis dieser stirbt. Onur und seine Kollegas werden der Tat beschuldigt, bleiben aber freien Fuß. Onur flieht in die Türkei. Da ihm wegen dieser Tat auch in der Türkei Knast droht, kommt er "freiwillig" in die BRD zurück, wo ihm nach Jugendstrafrecht der Prozess gemacht wird. Während der Verhandlung gibt er sich keinesfalls reuhmütig, verhöhnt das Opfer und das Gericht und schiebt die Tat seinen Kollegas zu, die die Tat wiederum auch abstreiten. Die Täter werden schließlich zu maximal zwei Jahren auf Bewährung verurteilt und die drei Mörder können das Gericht als freie Männer verlassen. Das ist selbst der Staatsanwaltschaft zuwenig, die Berufung einlegt. Die beiden Kollegas bleiben auf freien Fuß, nur Onur bleibt wegen akuter Fluchtgefahr in U-Haft. Was glaubst du, welche Strafe in der Berufungsverhandlung rauskommt? Die Maximalstrafe von 10 Jahren nach Jugendstrafrecht werden es wohl kaum werden und wieso eigendlich Jugendstrafrecht für volljährige? Die Begründung ist in diesen Fällen immer die gleiche: Schwere Jugend, blablabla...

Das ist wie gesagt nur ein einziger Fall, der Verbrecherstrang hierzuforum ist voll mit solchen Urteilen. Nicht immer ist es Bewährung, aber solange der Täter den besagten türkisch/arabischen Hintergrund haben, kommen sie immer mit übertrieben lächerlichen Urteilen davon. Was glaubst du denn, wie das Urteil aussehen würde, wenn eine Gruppe von jugendlichen deutschen "Neonazis" grundlos einen Türken oder einen Neger tottreten würden, anschließend ins Ausland fliehen und bei der Verhandlung sich wie der letzte asoziale Dreck verhalten würden? Von zwei Jahren auf Bewährung könnten die nur von träumen. Wahrscheinlicher wäre es, das diese die Höchststrafe nach Erwachsenenstrafrecht erwarten würden, meinst du nicht?



Ich will in diesem Strang aber nicht die milde deutscher Gerichte gegenüber hochkriminellen und für die Allgemeinheit gefährliche Ausländer aufrollen, das wurde hier im Forum schon ausgiebig genug besprochen. Was ich will, ist eine Antwort darauf, dass das Gericht die Entscheidungsfreiheit besitzt, einen gemeingefährlichen Mörder auf Bewährung freizulassen, nicht aber die Freiheit besitzt, eine arme Oma, bei der mit aller Sicherheit keine Fluchtgefahr besteht bis zur Verhandlung auf freien Fuß zu lassen.

Die Begründung ist eher fehlende Reife des Angeklagten.

JensVandeBeek
13.12.2013, 11:04
Ohne eure posts hier zu lesen, kann ich nur eines sagen, dass diese Frau, die angeblich noch putzen geht (die fällt doch um, wenn die einen Eimer Wasser halten soll), eine Querulantin und Provokateurin ist.
So doof ist die nicht, dass die nicht weiss, was sie tut. Ich habe hier die Presseberichte seit Wochen gelesen und erfuhr, dass sie Hilfe ihrer Kinder ablehnt und alle anderen nur ärgern will.
So nach dem Motto - ich bin alt, mir kann keiner was.

So isses. Sehr objektiv und differenziert geschrieben. Zustimmung!

Großadmiral
13.12.2013, 11:13
Ah so, direkt von der Rente abbuchen, die Strafe?

Denn wenn die Oma es in den vorherigen Monaten mit der vollen Rente nicht geschafft hat, die 35 Euro für die Fahrkarte aufzubringen, dann wird sie das in dem Monat ganz bestimmt schaffen, in dem ihr dann "automatisch abgebucht" wird, gelle?

Rente abzüglich Verfahrenskosten und Strafe ... und natürlich auch noch die 35 Euro für die Fahrkarte ...

Da frage ich mich doch, weshalb der Richter die Oma nicht zu 3 Monaten auf Bewährung verurteilt und es gut sein läßt?

Ein Staat, der einen kommunistischen Polizistenmörder mit 70 Jahren aus dem Knast entläßt, nachdem er gerade seine Revision verloren hatte und das Urteil erneut bestätigt wurde, "aus humanitären Gründen", worauf hin der noch 19 Jahre Freiheit genießen kann,

der muß natürlich eine 90-jährige einsperren!

ES WIRD ALLERHÖCHSTE ZEIT, DASS SICH IN DIESEM SAUSTALL WAS ÄNDERT!

UND ZWAR GRUNDLEGEND!

Kannst du den Fall etwas konkreter beschreiben?
Direktes Abbuchen von Geldstrafen gibt es nicht, eine Freiheitsstrafe für Schwarzfahren wäre unangemessen.

Quo vadis
13.12.2013, 12:23
Die Überschrift passt nicht zum Inhalt.
Dort wurde ein Neger von den Sicherheitskräften geschlagen, weil er keine Fahrkarte hatte. Ist das jetzt schon ein Argument
für Wischiwaschi-Behandlung? Dass sich diverse Migrantenverbände und die Asylindustrie permanent auf diese Fälle stürzen, steht
wiederrum auf einem anderen Blatt.

---


Der politische Tenor ist, dass man Migranten künftig nicht mehr kontrollieren sollte weil es rassistisch ist, man argumentiert dass Illegale auf Fahrten verzichten würden um nicht mit Kontrolleuren und Polizei in Kontakt zu kommen, man will also Illegale schützen indem man Mobilität als Menschenrecht angibt und Strafen wegen Schwarzfahren würden diesen Menschen die Mobilität nehmen bzw. sie hätten Angst vor Entdeckung.

moishe c
13.12.2013, 12:36
Ohne eure posts hier zu lesen, kann ich nur eines sagen, dass diese Frau, die angeblich noch putzen geht (die fällt doch um, wenn die einen Eimer Wasser halten soll), eine Querulantin und Provokateurin ist.
So doof ist die nicht, dass die nicht weiss, was sie tut. Ich habe hier die Presseberichte seit Wochen gelesen und erfuhr, dass sie Hilfe ihrer Kinder ablehnt und alle anderen nur ärgern will.
So nach dem Motto - ich bin alt, mir kann keiner was.

Um ehrlich zu sein, sowas habe ich sogar vermutet, als ich mir das Foto der Omma angesehen habe.

Und die Kinder sind doch doof! Omma lehnt die Hilfe ab? Da geh ich zur Schwebebahn-Gesellschaft, kaufe für Omma ne Jahreskarte (dafür gibt es wahrscheinlich noch einen Superrabat) und vereinbare mit denen, daß die ihren Kontrollettis sagen, daß Ommi Jahreskarte hat und sie, wenn sie sie in der Schwebebahn erwischen, gar nicht nach der Karte fragen, sondern ihr einfach nur ne gute Fahrt wünschen!

Und Admiral,

ich habe nicht geschrieben "Freiheitsstrafe", sondern ich habe geschrieben "3 Monate auf Bewährung"! Und dann schicke ich die Omma als Richter wieder nach Hause! Ganz einfach!

Sheldon
13.12.2013, 12:54
Du bist also für das verhängen von Freiheitsstrafen für Schwarzfahrten?
Worauf ich in diesem Strang hinauswollte ist, dass Gerichte laut Gesetz dazu verpflichtet sind, Schwarzfahrer einzubuchten, wenn sie sich unkooperativ verhalten (Geldbuße nicht bezahlen, nicht zur Verhandlung erscheinen...). Mörder hingegen können dagegen soweit mildernde Umstände zugeräumt werden, dass diese das Gericht als freie Menschen verlassen können. Diese Unverhältnismässigkeit hat für mich nichts mehr mit einem Rechtsstaat zutun.

Bagatelldelikte werden aufs härteste bestraft und Kapitalverbrecher werden für ihre Taten auch noch belohnt. Ich komm mir vor wie in einem schlechten Endzeitfilm.


Die Begründung ist eher fehlende Reife des Angeklagten.

Oder Blödheit, Psychopathie oder er hat einfach nur schlechten Stuhlgang gehabt. Mildernde Umstände interessieren mich bei Mörder, Kinderschänder ect nicht. Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehören aus dem Verkehr gezogen.

opppa
13.12.2013, 13:05
Kannst du den Fall etwas konkreter beschreiben?
Direktes Abbuchen von Geldstrafen gibt es nicht, eine Freiheitsstrafe für Schwarzfahren wäre unangemessen.

Nur solltest Du mir erklären, wie man Wiederholungstäter davon überzeugen kann, ihre Taten nicht mehr zu wiederholen?

:aggr:

tommy3333
13.12.2013, 13:07
Aha, sehr interessant. Wenn eine fast 90-jährige Oma in der Schwebebahn notorisch schwarzfährt und die Gerichtsverhandlung schwänzt, bleibt dem Gericht nichts anderes übrig, als die Oma einzubuchten. Schlägt aber ein chronischer Intensivtäter andere Passanten grundlos ins Koma oder noch schlimmer, kann ihm aufgrund einer "schweren Jugend" Bewährung gegeben werden. Diese Logik sollte mir mal ein Jurist erklären.
Das ist die dt. Gründlichkeit und dt. Pflichtbewusstsein. Dienst nach Vorschrift. Da kennt der dt. Rechtsstaat keine Gnade. Vor allem wenn es - gemäß dem OT einiger Grüner, die in ihrer Freizeit Gedenksteine verhüllen - um "Altnazis" geht. :ironie:

Klopperhorst
13.12.2013, 13:11
Der politische Tenor ist, dass man Migranten künftig nicht mehr kontrollieren sollte weil es rassistisch ist....

Das halte ich für eine Ente. Denn die Quelle ist nur dieser Blog-Artikel.

---

Quo vadis
13.12.2013, 13:27
Das halte ich für eine Ente. Denn die Quelle ist nur dieser Blog-Artikel.

---


Wie lange forschst du schon an der brd Umvolkungs AG und ihren Protagonisten? Da kannst du mir doch nicht erzählen dass dich linksgrüne Auswüchse noch wundern, oder?

http://www.globalecho.org/12515/nordrhein-westfalen-grune-wittern-auslanderdiskriminierung-wegen-mehrsprachiger-warnhinweise-fur-schwarzfahrer/

http://madrasaoftime.wordpress.com/2013/11/24/kein-scherz/


http://www.fpdwl.at/forum/wiener-linien/allgemeines/12225-pm-rassismusvorwurf-gegen-ticketkontrolleur/#post292291


„Rassismus wirkt auf die Mobilität der Migranten“
Laut Schauspieler Patrick Bongola fahren Migranten auch deshalb lieber mit dem Auto als mit den Öffis.Vor diskriminierend anmutenden Kontrollen schütze aber auch das Auto nicht, sagte Bongola. Es gebe schließlich auch Verkehrskontrollen, und auch bei der Exekutive gebe es schwarze Schafe. Mit den Worten „Ich weiß ja nicht, wie man bei Ihnen fährt, aber wir hier...“ ziehe man beispielsweise eine Grenze zwischen zwei Gruppen und suggeriere Menschen, dass sie nicht dazugehörten.

Und jeder Vorgang, mit dem zwischen „uns“ und „ihnen“ unterschieden werde, sei Rassismus, so Terkessidis. Der Exekutivbeamte Uwe Sailer gab an, dass rund ein Drittel der Polizisten rassistisch eingestellt sei.

„Rassismus wirkt auf die Mobilität der Migranten“, fasste ÖAMTC-Vizedirektor Christoph Mondl die Diskussion zusammen, der Verband werde sich damit beschäftigen. Theodora Manolakos vom Wiener Integrationsmonitoring gab zu bedenken, dass es auch um die soziale und kulturelle Mobilität der Menschen gehe.

Großadmiral
13.12.2013, 14:35
Um ehrlich zu sein, sowas habe ich sogar vermutet, als ich mir das Foto der Omma angesehen habe.

Und die Kinder sind doch doof! Omma lehnt die Hilfe ab? Da geh ich zur Schwebebahn-Gesellschaft, kaufe für Omma ne Jahreskarte (dafür gibt es wahrscheinlich noch einen Superrabat) und vereinbare mit denen, daß die ihren Kontrollettis sagen, daß Ommi Jahreskarte hat und sie, wenn sie sie in der Schwebebahn erwischen, gar nicht nach der Karte fragen, sondern ihr einfach nur ne gute Fahrt wünschen!

Und Admiral,

ich habe nicht geschrieben "Freiheitsstrafe", sondern ich habe geschrieben "3 Monate auf Bewährung"! Und dann schicke ich die Omma als Richter wieder nach Hause! Ganz einfach!

Auch eine Aussetzung zur Bewährung ändert nichts an der Artz der Strafe.

Großadmiral
13.12.2013, 14:44
Worauf ich in diesem Strang hinauswollte ist, dass Gerichte laut Gesetz dazu verpflichtet sind, Schwarzfahrer einzubuchten, wenn sie sich unkooperativ verhalten (Geldbuße nicht bezahlen, nicht zur Verhandlung erscheinen...). Mörder hingegen können dagegen soweit mildernde Umstände zugeräumt werden, dass diese das Gericht als freie Menschen verlassen können. Diese Unverhältnismässigkeit hat für mich nichts mehr mit einem Rechtsstaat zutun.

Bagatelldelikte werden aufs härteste bestraft und Kapitalverbrecher werden für ihre Taten auch noch belohnt. Ich komm mir vor wie in einem schlechten Endzeitfilm.



Oder Blödheit, Psychopathie oder er hat einfach nur schlechten Stuhlgang gehabt. Mildernde Umstände interessieren mich bei Mörder, Kinderschänder ect nicht. Sie sind eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehören aus dem Verkehr gezogen.

Es gibt nun mal einen Strafrahmen in dem sich der Richter bewegen kann, wie er den Ausnutzt und wie er dies Begründet ist erst mal seine Sache was durchaus dazu führen kann das zwei ähnliche Taten verschiedene Strafen nach sich ziehen. Wenn jemand unentschuldigt nicht zum Termin erscheint hat es in der Regel diese Konsequenz, da gibt es kaum ermessen dient der Sicherstellung des Verfahrens. Das es beim Jugendstrafrecht und der Rechtlichen Bewertung einer Tötung Urteile gibt die abwegig sind ist unstrittig.

Großadmiral
13.12.2013, 14:45
Nur solltest Du mir erklären, wie man Wiederholungstäter davon überzeugen kann, ihre Taten nicht mehr zu wiederholen?

:aggr:

Wer die Strafe nicht Zahlen kann oder will muss sie Absitzen daher gibt es stets Tagessätze.

opppa
13.12.2013, 14:50
Wer die Strafe nicht Zahlen kann oder will muss sie Absitzen daher gibt es stets Tagessätze.

Da das für jugendliche mohammedanische Gewalttäter in Deutschland offensichtlich nicht gilt, kann man dann natürlich bei einer schwarzfahrenden Oma schon mal mit Kanonen auf Spatzen schießen?

:?

Großadmiral
13.12.2013, 14:50
Da das für jugendliche mohammedanische Gewalttäter in Deutschland offensichtlich nicht gilt, kann man dann natürlich bei einer schwarzfahrenden Oma schon mal mit Kanonen auf Spatzen schießen?

:?

Die sitzen auch wenn sie nicht zahlen.

opppa
13.12.2013, 15:39
Die sitzen auch wenn sie nicht zahlen.

Bevor die sitzen, werden die ersten 25 Heldentaten mit Bewährungsstrafen geahndet!

:hmm:

Sheldon
13.12.2013, 15:40
Es gibt nun mal einen Strafrahmen in dem sich der Richter bewegen kann, wie er den Ausnutzt und wie er dies Begründet ist erst mal seine Sache was durchaus dazu führen kann das zwei ähnliche Taten verschiedene Strafen nach sich ziehen. Wenn jemand unentschuldigt nicht zum Termin erscheint hat es in der Regel diese Konsequenz, da gibt es kaum ermessen dient der Sicherstellung des Verfahrens. Das es beim Jugendstrafrecht und der Rechtlichen Bewertung einer Tötung Urteile gibt die abwegig sind ist unstrittig.

Solche verbrecherischen Gesetze, die harmlose Omas in den Knast und gemeingefährliche Mörder frei herumlaufen lassen, haben nichts mehr mit einer gerechten Justiz gemein.

Klopperhorst
13.12.2013, 15:57
Wie lange forschst du schon an der brd Umvolkungs AG und ihren Protagonisten? Da kannst du mir doch nicht erzählen dass dich linksgrüne Auswüchse noch wundern, oder?

http://www.globalecho.org/12515/nordrhein-westfalen-grune-wittern-auslanderdiskriminierung-wegen-mehrsprachiger-warnhinweise-fur-schwarzfahrer/

http://madrasaoftime.wordpress.com/2013/11/24/kein-scherz/


http://www.fpdwl.at/forum/wiener-linien/allgemeines/12225-pm-rassismusvorwurf-gegen-ticketkontrolleur/#post292291

..

Das sind keine Quellen. Nenn mir die Gesetze, die belegen, dass Migranten von Strafen bei Schwarzfahrten ausgenommen sind
und überall schwarz fahren können. Gesetzblatt + Paragraph, dazu stichhaltige Bespiele, keine Quellen von wegen Migrantenverein X fordert
das und das, oder Grüne Politikerin Y fordert dieses und jenes.

---

Großadmiral
13.12.2013, 16:09
Bevor die sitzen, werden die ersten 25 Heldentaten mit Bewährungsstrafen geahndet!

:hmm:

Es ging um unbezahlte Geldstrafen, nicht um Freiheitsstrafen die zur Bewährung ausgesetzt werden.

latrop
13.12.2013, 16:17
Nur solltest Du mir erklären, wie man Wiederholungstäter davon überzeugen kann, ihre Taten nicht mehr zu wiederholen?

:aggr:

Es gibt genug Leute, die in einem Wahn leben.
Die ändert keiner mehr.

moishe c
13.12.2013, 16:18
Ich schildere jetzt mal eine Situation, wer will, mag sie mir glauben, wer nicht, halt nicht.

Ich stehe mittags in einer Bahn (so eine auf Schienen :D ) des "ÖPNV" und fahre Richtung Zentrum. Da sehe ich am anderen Wagenende zwei junge Türken einsteigen (den einen kenne ich persönlich) und sie beginnen mit Fahrkartenkontrolle. Ich stehe am anderen Wagenende noch hinter der Türplattform, kann sie also schön beobachten, wie sie mir bei der Arbeit näherkommen. Auf der Plattform an meinem Ende, so ca. 2 Meter von mir entfernt, stehen drei oder vier junge Türken. Als die beiden türkischen Kontrollettis an meiner Plattform ankommen, begrüßen sie diese Gruppe von Türken, reden lachend mit ihnen - ohne ihre Fahrkarten zu kontrollieren - dann kommt Haltestelle, und alle steigen zusammen aus.

Tja, und so war mal wieder in der Bahn alles in Ordnung und es gab keine Türken ohne Fahrkarte! So läuft dieses Spiel!

opppa
13.12.2013, 16:22
Es ging um unbezahlte Geldstrafen, nicht um Freiheitsstrafen die zur Bewährung ausgesetzt werden.

Mir geht es darum, daß sich unsere Juridikative Straftätern gegenüber gefälligst (in der Strafzumessung) so deutlich ausdrücken, daß auch Leute, die aus archaischen Kültüren kommen, das verstehen.! Bewährung gibt es in solchen Kulturen nun mal nicht!

:D

Großadmiral
13.12.2013, 16:25
Mir geht es darum, daß sich unsere Juridikative Straftätern gegenüber gefälligst (in der Strafzumessung) so deutlich ausdrücken, daß auch Leute, die aus archaischen Kültüren kommen, das verstehen.! Bewährung gibt es in solchen Kulturen nun mal nicht!

:D

Du kannst natürlich als Richter auch solche kulturellen Besonderheiten berücksichtigen, das Geschrei was darauf folgt kannst du dir sicher vorstellen.

opppa
13.12.2013, 16:27
Es gibt genug Leute, die in einem Wahn leben.
Die ändert keiner mehr.

Vielleicht haben sich die Richter bis jetzt nicht deutlich genug ausgedrückt?

Beim Metzger wurde früher doch auch immer gefragt: "Darf es etwas mehr sein?"

:D

opppa
13.12.2013, 16:33
Du kannst natürlich als Richter auch solche kulturellen Besonderheiten berücksichtigen, das Geschrei was darauf folgt kannst du dir sicher vorstellen.

Das Geschrei würde doch nur bedeuten, daß der Richter das richtige Strafmaß gefunden hat.

:D

Großadmiral
13.12.2013, 16:43
Das Geschrei würde doch nur bedeuten, daß der Richter das richtige Strafmaß gefunden hat.

:D

So kann man das auch sehen.

Alter Stubentiger
13.12.2013, 17:23
Wie teuer ist eine Senioren-Monatskarte dort? 35 Eur?
Sie müsste belegen, dass sie die 35 Eur nicht aufbringen konnte.

Offenbar fuhr sie notorisch schwarz.

Einbuchten ist natürlich unsinnig, wenn, dann sollte man in diesen Fällen die Strafe direkt von der Rente abbuchen
und ansonsten Kulanz walten lassen.

---

Wenn man das durchgehen läßt schafft man einen Präzedenzfall auf dem sich in Zukunft jeder berufen kann.

Alter Stubentiger
13.12.2013, 17:24
Ich schildere jetzt mal eine Situation, wer will, mag sie mir glauben, wer nicht, halt nicht.

Ich stehe mittags in einer Bahn (so eine auf Schienen :D ) des "ÖPNV" und fahre Richtung Zentrum. Da sehe ich am anderen Wagenende zwei junge Türken einsteigen (den einen kenne ich persönlich) und sie beginnen mit Fahrkartenkontrolle. Ich stehe am anderen Wagenende noch hinter der Türplattform, kann sie also schön beobachten, wie sie mir bei der Arbeit näherkommen. Auf der Plattform an meinem Ende, so ca. 2 Meter von mir entfernt, stehen drei oder vier junge Türken. Als die beiden türkischen Kontrollettis an meiner Plattform ankommen, begrüßen sie diese Gruppe von Türken, reden lachend mit ihnen - ohne ihre Fahrkarten zu kontrollieren - dann kommt Haltestelle, und alle steigen zusammen aus.

Tja, und so war mal wieder in der Bahn alles in Ordnung und es gab keine Türken ohne Fahrkarte! So läuft dieses Spiel!

Erzähl keine Märchen. Ein bisserl durchsichtig.

opppa
13.12.2013, 17:32
Auch eine Aussetzung zur Bewährung ändert nichts an der Artz der Strafe.

Nur werden Menschen, die aus einer archaischen Kultur zu uns kommen, nicht verstehen, daß eine Bewährungsstrafe eine Strafe ist.

Die empfinden das als Freispruch!

:aggr:

opppa
13.12.2013, 17:41
Wenn man das durchgehen läßt schafft man einen Präzedenzfall auf dem sich in Zukunft jeder berufen kann.

Auf der anderen Seite muß man aber bitte auch berücksichtigen, daß ein Staat darauf achten muß, daß seine Vorschriften - und wenn es nur die Pflicht, Fahrgeld zu zahlen - eingehalten werden.

Wir können nicht alle Straftäter wie einen Kanzler, der sein Ehrenwort gegeben hat, unbestraft laufenlassen!

:aggr:

Alter Stubentiger
13.12.2013, 18:32
Auf der anderen Seite muß man aber bitte auch berücksichtigen, daß ein Staat darauf achten muß, daß seine Vorschriften - und wenn es nur die Pflicht, Fahrgeld zu zahlen - eingehalten werden.

Wir können nicht alle Straftäter wie einen Kanzler, der sein Ehrenwort gegeben hat, unbestraft laufenlassen!

:aggr:

Tja. Da haben wir es schon. Eine Vorgehen gegen die Oma wird abgelehnt weil andere ja auch ungeschoren davonkommen. Das ist aber sicher keine Lösung des Problems.

Über den Bimbeskanzler und sein Ehrenwort sollte man sich seperat aufregen. Und über zu milde angegangene türkische Intensivtäter auch.

opppa
13.12.2013, 19:25
Tja. Da haben wir es schon. Eine Vorgehen gegen die Oma wird abgelehnt weil andere ja auch ungeschoren davonkommen. Das ist aber sicher keine Lösung des Problems.

Über den Bimbeskanzler und sein Ehrenwort sollte man sich seperat aufregen. Und über zu milde angegangene türkische Intensivtäter auch.

Damit kann ich leben!

Rolf1973
14.12.2013, 12:55
Meinst du diesen Medienhecht 'Mehmet' ? Na, daß er ausgewiesen wurde, zeigt doch deutlich, daß die Justiz funktioniert und den Schlußstrich verfügt hat. Worüber beschwerst du dich also? Und mit einer Latte von Vorstrafen (wenn ich die mal annehme, aber du scheinst es genau zu wissen) wird sein Versuch sich nach Deutschland zu klagen ja wohl scheitern.Das zeigt nur, dass die Justiz in diesem einen Fall-und übrigens auch viel zu spät-funktioniert hat. Es gibt aber noch eine ganze Latte von Intensivtätern mit zum Teil mehr Verbrechen auf dem Kerbholz, als "Mehmet" vorzuweisen hat. Und? Nichts passiert....

Dalmatin
14.12.2013, 14:13
Wen willst du mit deinem Justizdilettanten-Gewäsch hier eigentlich verarschen?
Mein "Justizdilettanten-Gewäsch" reichte zumindest für ein Prädikatsexamen in Jura nebst Staatsdienst.
Wohingegen dein's offensichtlich nur für billige Polemik zu reichen scheint. http://politikforen.org/images/smilies/breites_grinsen.gif


Natürlich gibt es den Migrantenbonus, der sich unter vielen derartigen, nachlesbaren Urteilen in einer Urteilsbegründung für Ehrenmorde darin manifestierte, dass der Richter seine Berücksichtigung des kulturell-traditionellen Umfeldes der Täters (es handelte sich um einen Türken) begründete.

Na, wenn's denn so viele derartige, nachlesbare Urteile gibt, dann sollte es dir doch nicht schwerfallen, mir hier welche zu nennen. Also mal her damit! Ich gehe als gutes Beispiel mal voran mit dem Ehrenmordprozess vor dem LG Hagen im Juli dieses Jahres. Von deinem "Migrantenbonus" ist in der Urteilsbegründung selbstverständlich nichts vorzufinden. Das Strafmaß entspricht dem üblichen.


Oder willst du etwa bestreiten, dass durch Migranten verübte Gewaltverbrechen mit einem Herkunftsbonus be- und verurteilt werden?

Ja, das bestreite ich!


Dann kann ich dir nur empfehlen, die unzähligen Pressemitteilungen der vergangenen zwei Jahrzehnte zu studieren und sich zum Abschluss in das Buch der selbstgemordeten Berliner Jugendrichterin Heisig zu vertiefen!

Das Jurgendstrafrecht ist nunmal per se umstritten. Viele - mich eingeschlossen - vertreten da einen Reformbedarf. Der wird vermutlich früher oder später auch nach-und-nach umgesetzt werden.

Cetric
14.12.2013, 14:55
Nur werden Menschen, die aus einer archaischen Kultur zu uns kommen, nicht verstehen, daß eine Bewährungsstrafe eine Strafe ist.

Die empfinden das als Freispruch!

:aggr:

Dieser Irrglaube scheint mir auch unter autochthonen Straftätern weit verbreitet. Sie alle werden durch wiederholtes Aua lernen, was weh tut.

Cetric
14.12.2013, 15:11
Das zeigt nur, dass die Justiz in diesem einen Fall-und übrigens auch viel zu spät-funktioniert hat. Es gibt aber noch eine ganze Latte von Intensivtätern mit zum Teil mehr Verbrechen auf dem Kerbholz, als "Mehmet" vorzuweisen hat. Und? Nichts passiert....

Die Justiz arbeitet im Alltag auch wenig glamourös, von daher bekommen wir das meiste nicht mit. Es liegt in ihrem Wesen, daß sie zeitverzögert arbeitet (je rechtsstaatlicher ein System ist, desto länger dauert es Verfahren durchzuführen. Schließlich werden im Rechtsstaat keine Urteile einfach so verfügt, per Knopfdruck von oben, nein, man muß alle Ermittlungen durchführen, ausarbeiten, dann die Verhandlung vorbereiten... die Verhandlung selbst kann sich über mehrere Verhandlungstage hinziehen... Beweisanträge können dazukommen...etc), aber daß wir davon nicht viel in den Medien hören, bedeutet nicht, daß sie nicht am Brummen ist. Die wenigsten Fälle werden hochgepusht wie der von diesem 'Mehmet'.
Ich empfehle, mal bei einem 'Tag der offenen Tür' die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt zu besuchen und mit den Beschäftigten zu reden. Im Zusammenhang mit Ausländerkriminalität wäre es vielleicht besser, eine in einem westlichen Bundesland auszuwählen und nicht in Sachsen (wo immer noch relativ wenige Ausländer leben). Ich denke, danach wirst du beruhigt sein, nachdem du aus erster Hand erfahren haben wirst, daß ein großer Anteil der Insassen diesen Hintergrund hat, also keinesfalls mit irgendeinem Bonus verschont geblieben oder "nichts passiert" sei.

http://www.imgbox.de/users/Cetric/HPF_Forumsbilder/Charlie_Chaplin_Lion_The_Circus_1928.jpg

Mindestens einer von den beiden hat einen Migrationshintergrund. :D

latrop
14.12.2013, 15:48
Das zeigt nur, dass die Justiz in diesem einen Fall-und übrigens auch viel zu spät-funktioniert hat. Es gibt aber noch eine ganze Latte von Intensivtätern mit zum Teil mehr Verbrechen auf dem Kerbholz, als "Mehmet" vorzuweisen hat. Und? Nichts passiert....

...aber das wollen viele nicht wahr haben.

pixelschubser
14.12.2013, 18:02
14 bis 17 Jahre ist die Regel, 18 bis 21 Jahre mit Einschränkung und nach individueller Fallprüfung und in Ausnahmekonstellationen bis 22 Jahre. Hat sich nix mit Mitt20er!

Völliger Blödsinn! Informiere Dich bitte eingehend über einschlägige Urteile und dabei insbesondere bei der "Verurteilung" von Mehrfachtätern/Intensivtätern, die mehrfach mit einem leiden "Dudu" vorbestraft sind und mittlerweile weit in den 20ern weiterhin nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden...respektive verhätschelt.

Dalmatin
14.12.2013, 19:51
Völliger Blödsinn! Informiere Dich bitte eingehend über einschlägige Urteile und dabei insbesondere bei der "Verurteilung" von Mehrfachtätern/Intensivtätern, die mehrfach mit einem leiden "Dudu" vorbestraft sind und mittlerweile weit in den 20ern weiterhin nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden...respektive verhätschelt.

Ich kenne solche Urteile durchaus. Sowohl gegen deutsche, wie nicht-deutsche Täter. Ist eben vordergründig das Problem mit dem Jugendstrafrecht und sicherlich auch eins wegen betriebsblinder Richter. Dennoch... mit dem vielbemühten "Migrantenbonus" hat das nichts zu tun und ab 22 gibt's generell kein Jugenstrafrecht mehr. Nenne mir ein Urteil, wo ein älterer nach Jugendstrafrecht verurteilt worden wäre.

pixelschubser
14.12.2013, 20:16
Ich kenne solche Urteile durchaus. Sowohl gegen deutsche, wie nicht-deutsche Täter. Ist eben vordergründig das Problem mit dem Jugendstrafrecht und sicherlich auch eins wegen betriebsblinder Richter. Dennoch... mit dem vielbemühten "Migrantenbonus" hat das nichts zu tun und ab 22 gibt's generell kein Jugenstrafrecht mehr. Nenne mir ein Urteil, wo ein älterer nach Jugendstrafrecht verurteilt worden wäre.

Da muss ich ein bissel suchen, finde aber bestimmt was. Jetzt bin ich grad satt und will zu meinem Weib.

Dalmatin
14.12.2013, 21:06
Da muss ich ein bissel suchen, finde aber bestimmt was. Jetzt bin ich grad satt und will zu meinem Weib.

Na, dann erstmal viel Spaß! :dg: