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Vollständige Version anzeigen : Jobcenter muss Rumänen Hartz IV zahlen



spezialeinheit
30.11.2013, 09:34
Essen – Jobcenter dürfen Ausländer nicht von Hartz-IV-Leistungen ausschließen. Auch wenn die nur zur Arbeitssuche nach Deutschland gekommen sind.
Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem gestern veröffentlichten Urteil entschieden. Geklagt hatte ein rumänisches Paar, das seit 2009 in Deutschland lebt. 2010 hatte es einen Hartz-IV-Antrag gestellt.
Den lehnte das Jobcenter ab.
Jetzt entschieden die Richter: Die Entscheidung verstieß gegen Europarecht. Sie widerspreche dem Gleichbehandlungsgebot! Im Einzelfall muss das Amt die Stütze zahlen.
http://www.bild.de/politik/inland/urteil/jobcenter-muss-rumaenen-hartz-iv-zahlen-33606158.bild.html



Ein weiteres Urteil aus dem Brd-Irrenhaus...

Nachbar
30.11.2013, 09:51
http://www.bild.de/politik/inland/urteil/jobcenter-muss-rumaenen-hartz-iv-zahlen-33606158.bild.html

Ein weiteres Urteil aus dem Brd-Irrenhaus...
Seltsamer Strang, welche Anlaufstelle sonst sollte für die H4-Leistungen zuständig sein?
Natürlich das Hartz-4-Amt.

Tantalit
30.11.2013, 09:55
Seltsamer Strang, welche Anlaufstelle sonst sollte für die H4-Leistungen zuständig sein?
Natürlich das Hartz-4-Amt.

Vielleicht dachten die das Forstamt, wegen Harz. :haha:

Felix Krull
30.11.2013, 09:59
http://www.bild.de/politik/inland/urteil/jobcenter-muss-rumaenen-hartz-iv-zahlen-33606158.bild.html

Ein weiteres Urteil aus dem Brd-Irrenhaus...

Damit wird das Solidaritätsprinzip gründlich ausgehöhlt.

BlackForrester
30.11.2013, 10:05
Ein weiteres Urteil aus dem Brd-Irrenhaus...



Über manche Urteile kann man nur noch den Kopf schütteln...die sogenannte "Freizügigkeit" gilt für Rumänen und Bulgaren erst ab 2014, vorher bräuchte man als Rumäne oder Bulgare eine Arbeitserlaubnis und die kann und muss nicht ausgestellt werden.

hubb
30.11.2013, 10:49
ja anders ist das wohl nicht zu bezeichnen

spezialeinheit
30.11.2013, 12:30
Seltsamer Strang, welche Anlaufstelle sonst sollte für die H4-Leistungen zuständig sein?
Natürlich das Hartz-4-Amt.

In diesem Strang sollte diskutiert werden warum der Deutsche Michel auch für dieses Drecksvolk zahlen soll!
Durch dieses EU-Recht kann jedes andere EU-Land ein Großteil seiner Arbeitslosen in der Brd entsorgen!

spezialeinheit
30.11.2013, 12:33
Über manche Urteile kann man nur noch den Kopf schütteln...die sogenannte "Freizügigkeit" gilt für Rumänen und Bulgaren erst ab 2014, vorher bräuchte man als Rumäne oder Bulgare eine Arbeitserlaubnis und die kann und muss nicht ausgestellt werden.

Man kann über die ganze EU-Scheiße nur den Kopf schütteln! Es vergeht kaum ein Tag ohne eine Schocknachricht aus Brüssel. Man bekommt den Eindruck das so ziemlich alles gegen den Michel arbeitet.

Cinnamon
30.11.2013, 12:34
In diesem Strang sollte diskutiert werden warum der Deutsche Michel auch für dieses Drecksvolk zahlen soll!
Durch dieses EU-Recht kann jedes andere EU-Land ein Großteil seiner Arbeitslosen in der Brd entsorgen!

Das Entsorgen der Arbeitslosen in der BRD ist ja auch Sinn des Ganzen. Warum sollten sonst Armutsstaaten wie Rumänien und Co. in die EU kommen? Doch nur, um uns diese Typen aufs Auge zu drücken. Und wir sind so blöde und sagen noch Danke!

schlaufix
30.11.2013, 12:37
Schon abartig, dass die dann genausoviel bekommen wie jemand der mit 50 . Arbeitslos wird.

Nachbar
30.11.2013, 12:41
Seltsamer Strang, welche Anlaufstelle sonst sollte für die H4-Leistungen zuständig sein?
Natürlich das Hartz-4-Amt.


In diesem Strang sollte diskutiert werden warum der Deutsche Michel auch für dieses Drecksvolk zahlen soll!
Durch dieses EU-Recht kann jedes andere EU-Land ein Großteil seiner Arbeitslosen in der Brd entsorgen!

Da hast Du nicht ganz Unrecht, Freund, da hast Du nicht ganz Unrecht.
Deshalb muß manches geändert werden, z.B. auch dieses hier:

Abschaffung des Prinzips des sicheren Drittlandes.
Die Vorgabe, die auf deutschem Vergewaltigungsakt basiert, wird abgeschafft,
daß man nur in dem EU-Land einen Asylantrag stellen kann und in diesem verweilen muss.

Das hatte zur Folge, dass in DE kaum Asylanten durchkommen, dafür aber Griechenland mit solchen Asylanten überrannt wird.

Analogie zur Gesamtbevölkerung Deutschland hätten hier ca. 25.000.000 Asylanten leben müssen.


--
Nachzulesen im Thread: 90% aller EU-Asylanten sind in Griechenland
http://www.politikforen.org/showthread.php?119081-90-aller-EU-Asylanten-%C3%BCber-GR-nach-EU

spezialeinheit
30.11.2013, 12:43
Das Entsorgen der Arbeitslosen in der BRD ist ja auch Sinn des Ganzen. Warum sollten sonst Armutsstaaten wie Rumänien und Co. in die EU kommen? Doch nur, um uns diese Typen aufs Auge zu drücken. Und wir sind so blöde und sagen noch Danke!

So ist es. Und obendrein zahlt der Steuerzahler noch dafür das deutsche Firmen hier den einen oder anderen Produktionsstandort schließen und EU subventioniert im billigen Osten wieder errichtet.
Das gesamte EU Konstrukt dient der Ausbeutung und Schwächung Deutschlands!

Kater
30.11.2013, 12:58
Wieviel Stütze würden Deutsche eigentlich in Rumänien bekommen, wenn es nicht so klappt? Welche Kaufkraft hätte das hier? Daran sollten sich die Transferleistungen an diese Schmarotzer Zuwanderer orientieren, dann wäre wahrscheinlich sehr bald Ruhe im Karton.

Frankenberger_Funker
30.11.2013, 13:10
http://www.bild.de/politik/inland/urteil/jobcenter-muss-rumaenen-hartz-iv-zahlen-33606158.bild.html



Ein weiteres Urteil aus dem Brd-Irrenhaus...

Das Europarecht sieht in diesem Fall gar keine Gleichbehandlung fremder Handaufhalter mit deutschen Staatsbürgern vor. In Dänemark und den Niederlanden erhalten ausländische "Sozialfälle" deutlich geringere Leistungen als Inländer, und Großbritannien verschärft nun auch diesbezügliche Regelungen.

Es ist überhaupt nicht zu rechtfertigen und rational zu begründen, dass Deutschland jeden "Flüchtling" hier durchfüttern soll.

Margok
30.11.2013, 13:14
Das Irrenhaus BRD ist fleißig dabei, sein eigenes Grab auszuheben.
So viel Arbeitswut wird bald belohnt werden.

Leberecht
30.11.2013, 13:27
Man bekommt den Eindruck das so ziemlich alles gegen den Michel arbeitet.

Die einzige Regel ohne Ausnahme. Michel wird solange gemolken, geschunden und drangsaliert bis er tot umfällt. Danach werden allerdings auch die Melker, Schinder und Drangsalierer tot umfallen oder sie schlagen sich gegeseitig tot.

Buella
30.11.2013, 13:29
In diesem Strang sollte diskutiert werden warum der Deutsche Michel auch für dieses Drecksvolk zahlen soll!
Durch dieses EU-Recht kann jedes andere EU-Land ein Großteil seiner Arbeitslosen in der Brd entsorgen!

Hattest Du etwa Zweifel, daß es anders sein könnte?

Buella
30.11.2013, 13:31
Man kann über die ganze EU-Scheiße nur den Kopf schütteln! Es vergeht kaum ein Tag ohne eine Schocknachricht aus Brüssel. Man bekommt den Eindruck das so ziemlich alles gegen den Michel arbeitet.

Den Eindruck darf man, mit etwas Geschichts-Beflissenheit, schon seit um die Jahrhundertwende des letzten Jahrunderts haben!

Dummerweise wird in Sieger-Schulunterrichten und -Medien etwas ganz anderes erzählt!

schlaufix
30.11.2013, 14:13
Den Eindruck darf man, mit etwas Geschichts-Beflissenheit, schon seit um die Jahrhundertwende des letzten Jahrunderts haben!

Dummerweise wird in Sieger-Schulunterrichten und -Medien etwas ganz anderes erzählt!

Die Vision einiger bestimmender Politiker ist ein Europa ohne Vaterländische Wurzeln. Und da will Deutschland, wie auch in vielen anderen Dingen, den Vorreiter machen. Scheinbar gelingt das auch.

Gehirnnutzer
30.11.2013, 14:13
Interessant, was der Artikel so verschweigt:

Hier das Urteil:

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_nrw/j2013/NRWE_L_19_AS_129_13.html

spezialeinheit
30.11.2013, 16:02
Hattest Du etwa Zweifel, daß es anders sein könnte?

Nein. Ich hätte nur nicht erwartet das es so offensichtlich und schamlos erfolgt. Allein diese Meldung sollte schon Grund genug sein gegen die Eudssr zu kämpfen.

Volksclub
30.11.2013, 16:08
Das Irrenhaus BRD ist fleißig dabei, sein eigenes Grab auszuheben.
So viel Arbeitswut wird bald belohnt werden.

Nicht hier meckern, sondern auswandern. Die Welt ist groß. Dann werde Merkel schon merken, wenn keine Steuerkohle mehr in ihre Kassen klingeln.

bernhard44
30.11.2013, 16:09
Wieviel Stütze würden Deutsche eigentlich in Rumänien bekommen, wenn es nicht so klappt? Welche Kaufkraft hätte das hier? Daran sollten sich die Transferleistungen an diese Schmarotzer Zuwanderer orientieren, dann wäre wahrscheinlich sehr bald Ruhe im Karton.

ja wenn die Rumänen das zahlen müssten......warum sollte der Deutsche Steuerzahler rumänisches Wandervolk freihalten? Sollen die Rumänen das machen, wenn sie schon ihr Roma-Problem hierher transferieren!

spezialeinheit
30.11.2013, 16:10
Den Eindruck darf man, mit etwas Geschichts-Beflissenheit, schon seit um die Jahrhundertwende des letzten Jahrunderts haben!

Dummerweise wird in Sieger-Schulunterrichten und -Medien etwas ganz anderes erzählt!

Exakt. Der Kampf gegen das leistungsstarke Deutschland begann mit der Reichsgründung. Antideutsche Medien und Schulunterricht und alle Regierungen ab 45 haben dafür gesorgt das dies ungehindert vorgeführt werden kann. Bis zum bitteren Ende!

Margok
30.11.2013, 16:22
Nicht hier meckern, sondern auswandern. Die Welt ist groß. Dann werde Merkel schon merken, wenn keine Steuerkohle mehr in ihre Kassen klingeln.
Und wohin, ohne meine Ahnen zu verraten?

Murmillo
30.11.2013, 16:34
Über manche Urteile kann man nur noch den Kopf schütteln...die sogenannte "Freizügigkeit" gilt für Rumänen und Bulgaren erst ab 2014, vorher bräuchte man als Rumäne oder Bulgare eine Arbeitserlaubnis und die kann und muss nicht ausgestellt werden.

Eigentlich ist das Urteril nur logisch. Lt. Europarecht hätten die Rumänen nach 1/2 Jahr ohne Arbeit das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht verloren und abgeschoben werden müssen. Diese hier sind aber mit Duldung der Behörden seit 2009 im Land. Nach einem Jahr hatten sie den Antrag auf H4 gestellt..
Wie hätte das Gericht denn nun entscheiden sollen ?

Kater
30.11.2013, 16:45
Das es nichts gibt.

Murmillo
30.11.2013, 16:50
Das es nichts gibt.

Da wäre ich ja auch dafür.

BlackForrester
30.11.2013, 20:44
Eigentlich ist das Urteril nur logisch. Lt. Europarecht hätten die Rumänen nach 1/2 Jahr ohne Arbeit das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht verloren und abgeschoben werden müssen. Diese hier sind aber mit Duldung der Behörden seit 2009 im Land. Nach einem Jahr hatten sie den Antrag auf H4 gestellt..
Wie hätte das Gericht denn nun entscheiden sollen ?



Man korrigiere mich, wenn ich Schwachsinn schreibe :D

Um ALGII-berechtigt zu sein muss man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - was dann wohl zwingend voraussetzt, dass diese Rumänen in Besitz einer, von einer deutschen Behörde ausgestellten, Arbeitserlaubnis sind.
Diese Arbeitserlaubnis entfällt erst zum Jahre 2014, wo dann auch Rumänen und Bulgaren ohne entsprechende Arbeitserlaubtnis in diesem Land einer Arbeit nachgehen können-

Mit dem Freizügig- und Aufenthaltsrecht hat dies wenig zu - denn ich kann in der EU leben wo ich will, sofern ich Bürger eines EU-Staates bin. Dies kann mir kein EU-Mitgliedsland verwehren, so lange ich meinen Lebensunterhalt, wie auch immer, selber bestreite.

Murmillo
01.12.2013, 08:06
Man korrigiere mich, wenn ich Schwachsinn schreibe :D

Um ALGII-berechtigt zu sein muss man dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - was dann wohl zwingend voraussetzt, dass diese Rumänen in Besitz einer, von einer deutschen Behörde ausgestellten, Arbeitserlaubnis sind.
Diese Arbeitserlaubnis entfällt erst zum Jahre 2014, wo dann auch Rumänen und Bulgaren ohne entsprechende Arbeitserlaubtnis in diesem Land einer Arbeit nachgehen können-

Mit dem Freizügig- und Aufenthaltsrecht hat dies wenig zu - denn ich kann in der EU leben wo ich will, sofern ich Bürger eines EU-Staates bin. Dies kann mir kein EU-Mitgliedsland verwehren, so lange ich meinen Lebensunterhalt, wie auch immer, selber bestreite.

Woraus entnimmst du, dass diese Arbeitserlaubnis nicht vorlag ? Diese Sie können ja trotzdem keinem Job gefunden haben, und in diesem Fall hätte wieder das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht zur Anwendung gebracht werden müssen.
Hatten sie keine Arbeitserlaubnis und wurden von den Behörden hier geduldet, ist es genau so eine behördliche Schlamperei.

Das Gericht begründet ja sein Urteil:

Da die Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als einem Jahr "erfolglos und auch für die Zukunft nicht erfolgversprechend" Arbeit gesucht hätten, gehörten sie laut Urteil nicht mehr zu dem vom Hartz-IV-Gesetz ausgeschlossenen Kreis der Arbeitssuchenden. Aufgrund ihres Aufenthaltsrechts als EU-Bürger hätten sie Anspruch auf die Grundsicherung.

Das Gericht macht also sehr wohl die Länge des Aufenthaltes hier zu einer der Grundlagen des Urteils.
Hätte man das EU-Recht konsequent angewendet und sie ,wie im Freizügigkeitsgesetz verankert, nach 1/2 Jahr erfolgloser Arbeitssuche ausgewiesen, wäre das alles nicht passiert.

Gehirnnutzer
01.12.2013, 09:35
Woraus entnimmst du, dass diese Arbeitserlaubnis nicht vorlag ? Diese Sie können ja trotzdem keinem Job gefunden haben, und in diesem Fall hätte wieder das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht zur Anwendung gebracht werden müssen.
Hatten sie keine Arbeitserlaubnis und wurden von den Behörden hier geduldet, ist es genau so eine behördliche Schlamperei.

Das Gericht begründet ja sein Urteil:

Da die Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als einem Jahr "erfolglos und auch für die Zukunft nicht erfolgversprechend" Arbeit gesucht hätten, gehörten sie laut Urteil nicht mehr zu dem vom Hartz-IV-Gesetz ausgeschlossenen Kreis der Arbeitssuchenden. Aufgrund ihres Aufenthaltsrechts als EU-Bürger hätten sie Anspruch auf die Grundsicherung.

Das Gericht macht also sehr wohl die Länge des Aufenthaltes hier zu einer der Grundlagen des Urteils.
Hätte man das EU-Recht konsequent angewendet und sie ,wie im Freizügigkeitsgesetz verankert, nach 1/2 Jahr erfolgloser Arbeitssuche ausgewiesen, wäre das alles nicht passiert.

Lobenswert, einer der sich das Urteil mal durchgelesen hat. Viele vergessen immer, das die Gerichte an das Gesetz gebunden und das nicht immer ein Gesetz betroffen ist.

Murmillo hat es schon gesagt, die Ursache liegt hier nicht bei dem Gericht, sondern weit vorher. Hier haben die Behörden dies verschlampt, bzw. die notwendige Konsequenz fehlen lassen. Dieses Verhalten der Behörden hat vier Gründe, die das heißen Geschichte, grün, rechts und Presse.

Geschichte
Die deutsche Geschichte oder besser 12 Jahre daraus sind der ideale Vorwurf und die ideale Begründung, für die Durchsetzung einer realitätsfremde Friede, Freude, Eierkuchen Mentalität, die die Grünen propagieren.

Rechts,
weil es gerade die Rechten sind, die mit ihren pauschalisierenden undifferenzierten, teilweise ideologisch von den 12 Jahren geprägten, phrasengeschwängerten Ausländergeplärre dafür sorgen, das berechtigte Kritik als eben dieses rechte Geplärre abgetan wird oder das die Kritiker zur falschen Wortwahl greifen und dadurch das gleiche geschieht.

grün
weil sie zum einen wie gesagt, eine realitätsfremde Mentalität propagieren und weil sie konsequentes legales Handeln immer wieder blockieren.

die Presse
weil sie aus kommerziellen Interesse Informationen manipulieren, schließlich verkaufen sich Nachrichten besser, wenn sie an die Emotionen gerichtet sind und dem Verstand nicht die Möglichkeit bieten, die richtigen Schlussfolgerungen zu treffen.

Gegen die Geschichte und die Presse kann man kaum etwas unternehmen.

Ob man die Grünen wieder Realitätsnähe, die tatsächliche Bedeutung von Menschenrechten und das diese Menschenrechte nicht einseitig wirken, beibringen kann, ist wenn man solche Personen wie Claudia Roth sieht, zu bezweifeln.

Auch wenn man bei einigen rechten Strömungen die richtigen Tendenzen erkennen kann, ist es auch bei ihnen zu bezweifeln, das sich etwas ändert.

Es wäre wünschenswert, wenn man schon kaum etwas ändern kann, dass den Grünen das selbe Schicksal wie der FDP widerfährt.

Gehirnnutzer
01.12.2013, 10:11
Das es nichts gibt.

Kater, die Gerichte sind an die Gesetze gebunden. Wenn ein Gesetz definiert, wann eine Leistung nicht gezahlt wird, die vorliegenden Umstände aber nicht auf diese Definition nicht zutreffen, dann kann das Gericht nur entscheiden. Dazu muss es die Umstände auch nach den vorliegenden Gesetzen prüfen.
Ein jobcenter muss einen Antrag nach den für ihren Bereich geltenden Gesetzen prüfen und das ist das SGBII. Unklarheiten, die aus anderen Rechtsbereichen kommen, kann es nach eigenen Ermessen würdigen, schließlich steht dem Antragssteller der Rechtsweg offen. Aufenhaltsrecht ist nicht Sache des jobcenters. Lässt sich die Herkunft eines Aufenhaltsrechtes für das jobcenter nicht mit allgemeinen Mitteln definieren, so kann das jobcenter dies zu seinen Gunsten auslegen.

Wie Murmillo schon gesagt hat, hier haben die Behörden Vorwege geschlampt.

BlackForrester
01.12.2013, 10:13
Woraus entnimmst du, dass diese Arbeitserlaubnis nicht vorlag ? Diese Sie können ja trotzdem keinem Job gefunden haben, und in diesem Fall hätte wieder das Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht zur Anwendung gebracht werden müssen.
Hatten sie keine Arbeitserlaubnis und wurden von den Behörden hier geduldet, ist es genau so eine behördliche Schlamperei.

Das Gericht begründet ja sein Urteil:

Da die Eltern zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als einem Jahr "erfolglos und auch für die Zukunft nicht erfolgversprechend" Arbeit gesucht hätten, gehörten sie laut Urteil nicht mehr zu dem vom Hartz-IV-Gesetz ausgeschlossenen Kreis der Arbeitssuchenden. Aufgrund ihres Aufenthaltsrechts als EU-Bürger hätten sie Anspruch auf die Grundsicherung.

Das Gericht macht also sehr wohl die Länge des Aufenthaltes hier zu einer der Grundlagen des Urteils.
Hätte man das EU-Recht konsequent angewendet und sie ,wie im Freizügigkeitsgesetz verankert, nach 1/2 Jahr erfolgloser Arbeitssuche ausgewiesen, wäre das alles nicht passiert.



Der Knackpunkt des Urteils ist die Arbeitserlaubnis - denn unter die ALGII-Gesetzgebung fallen nur Menschen, welche dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" stehen.

Rumänen wie Bulgaren können sich erst ab 2014 auf das "Freizügigkeitsrecht" (ohne entsprechende Arbeitserlaubnis) berufen, denn erst ab 2014 können und dürfen Bürger dieser Länder sich EU-weit (ohne entsprechende Arbeitserlaubnis) um Arbeit bemühen und auch in entsprechend zuwandern.

Hier muss also, wer auch immer, eine Arbeitserlaubnis ausgestellt haben und dann bleibt den Richtern nichts anders über als so zu urteilen wie man geurteilt hat...und dies hat nichts mit dem "Freizügigkeitsgesetz" zu tun, da dieses für Rumänen wie Bulgaren noch gar nicht anwendbar ist.

Murmillo
01.12.2013, 10:41
Der Knackpunkt des Urteils ist die Arbeitserlaubnis - denn unter die ALGII-Gesetzgebung fallen nur Menschen, welche dem Arbeitsmarkt "zur Verfügung" stehen.

Rumänen wie Bulgaren können sich erst ab 2014 auf das "Freizügigkeitsrecht" (ohne entsprechende Arbeitserlaubnis) berufen, denn erst ab 2014 können und dürfen Bürger dieser Länder sich EU-weit (ohne entsprechende Arbeitserlaubnis) um Arbeit bemühen und auch in entsprechend zuwandern.

Hier muss also, wer auch immer, eine Arbeitserlaubnis ausgestellt haben und dann bleibt den Richtern nichts anders über als so zu urteilen wie man geurteilt hat...und dies hat nichts mit dem "Freizügigkeitsgesetz" zu tun, da dieses für Rumänen wie Bulgaren noch gar nicht anwendbar ist.

Das Freizügigkeitsgesetz besteht nicht nur aus Regelungen zum Arbeitsmarkt, insofern gilt es selbstverständlich auch für Rumänen und Bulgaren- aber mit entsprechenden Einschränkungen.

Mit der Ausstellung einer Arbeitserlaubnis ist das so eine Sache. Meines Wissens nach müssten sie dafür einen Arbeitsvertrag vorweisen, den der Betrieb aber nur geben darf, nachdem von der Arbeitsagentur keine oder ungeeignete deutsche Kandidaten kamen. Allerdings stellt ja eigenartigerweise nicht die Arbeitsagentur die Erlaubnis aus, sondern die Ausländerbehörde trägt selbige im Aufenthaltstitel ein - nur den benötigen Rumänen und Bulgaren als EU-Bürger ja gar nicht.
Für sie gibt es die Arbeitsgenehmigung-EU, und die wird Unionsbürgern aus den jüngsten Beitrittsstaaten (das sind derzeit Bulgarien, Kroatien und Rumänien) und ihren Familienangehörigen erteilt, solange die europarechtliche Arbeitnehmerfreizügigkeit für Staatsangehörige dieser Staaten noch nicht besteht.
Dann lies dir auch mal den §284 des SGB III hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__284.html und den darin erwähnten §39 des Aufenthaltsgesetzes, hier http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__39.html, durch, und du wirst erkennen, wie schwierig es sein kann, eine EU-Arbeitsgenehmigung nicht zu erteilen.

BlackForrester
09.12.2013, 19:07
...und du wirst erkennen, wie schwierig es sein kann, eine EU-Arbeitsgenehmigung nicht zu erteilen.#



Ich sage ja nicht, dass es einfach wäre - es gäbe aber genügend Möglichkeiten diese zu verweigern - wenn man diese aber erteilt, dann bleibt eben einem Richter nichts anderes über als so zu urteilen...

Mutti
10.12.2013, 17:27
Das ist doch pervers...da könnten ja gleich alle Polen kommen und hier ihr Alg2 Antrag stellen, wozu in Slubice in Frankfurt Oder arbeiten gehen und Borsch kochen und Zigaretten verkaufen, - können wir Ihnen das Geld schenken, - es ist doch paradox und pervers zugleich, teilweise wird diskret abgeschoben wenn es um schwarzafrikaner geht, - aber zeitgleich musste man ja für Ersatz aus Rumänien sorgen.
Was sind das bloss für Richter, die dass so entschieden haben ?