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Vollständige Version anzeigen : was sagt uns eine zeile über den schreiber?



Nomen Nescio
25.11.2013, 00:53
ich las ein buch. blätterte zuerst durch und merkte eine zeile auf


Alfred Jodl vor Beendigung seines Martyriums am Galgen
was sagt uns diese zeile über den schreiber???

KuK
25.11.2013, 01:44
Es besagt auf Deutsch, daß man Alfred Jodl bei seinen "Vernehmungen" mißhandelt hat. Es besagt, daß Folter benutzt wurde, um die "passenden" Geständnisse zu erhalten. Außerdem besagt es, daß man Leute verurteilte für Tatbestände, die zum Zeitpunkt der Begehung nicht strafwürdig waren.

Es besagt, daß hier bei den Nürnberger Prozessen Urteile gefällt wurden über "Straftaten", die zum Zeitpunkt des Begehens weder definiert noch strafbewehrt waren.

Zudem besagt es, daß Alfred Jodl nicht gültig verurteilt wurde. Das nennt man "Ermordung":

"Vorsatz, niedriges Motiv und Arglist": alles gegeben....

Man wird es sicher einmal auf den Punkt bringen, was es war: Siegerjustiz von anglo-amerkanischen Juden und ihren sowjetischen Dependancen gegen Deutsche in aller Konsequenz. Massenmord mit Sieger-Billigung.

Alfred Jodl war ein exzellenter Taktiker und Stratege.

"De Mortuis Nihil Nisi Bene!"

Ich achte Herrn Jodl.

KuK

Sander
25.11.2013, 01:48
Alfred Jodl war ein super Kerl, was soll uns das ueber den Schreiber aussagen?

C-Dur
25.11.2013, 04:26
Alfred Jodl war ein super Kerl, was soll uns das ueber den Schreiber aussagen?Nomen Nescio, der Deutschenhasser, sucht nach einem neuen Ansatzpunkt, um seinen Hass immer wieder aufs Neue ueber die Deutschen ergiessen zu koennen, so wie es die Allierten 1945 taten, als sie auch Jodl haengten. Der durfte sich ja, wie alle anderen Angeklagten, auch nicht verteidigen.

Im Nürnberger-Terrorprozess hat der jüdische Ankläger Kempner die Dokumente zum Beweis der Unschuld der Angeklagten verschwinden lassen.

Die Dimension des Zivilisationsbruchs von Nürnberg (bekannt als “Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher”) ist für das normale menschliche Gehirn kaum zu erfassen. Nur die bildhafte Sprache kann vielleicht ein wenig davon vermitteln, was dort geschah.

Mit den grauenhaftesten Lügen gegen die Deutschen wurden sowohl die Millionen Ermordeten im Zuge der Vertreibung, wie auch all jene, die millionenfach nach dem Einzug der Sieger aus reiner Mordlust getötet wurden, beschuldigt, an ihrem Schicksal selbst schuld gewesen zu sein: “nach allem, was geschehen ist”, hieß es und heißt es seit Nürnberg zur Rechtfertigung des Völkermordes an den Deutschen.

Nachdem die Sieger ihren Blutdurst im besiegten Deutschland zunächst gestillt hatten (zum Beispiel Eisenhower mit seinen Todeslagern), töteten sie in Nürnberg die Angeklagten grauenhaft am Galgen.
http://globalfire.tv/nj/13de/zeitgeschichte/15nja_roosevelts_weg_in_den_krieg.htm
----------------------
Die Sieger durften eben alles machen... luegen und unpassende Dokumente verschwinden lassen.

Sander
25.11.2013, 04:47
Nomen Nescio, der Deutschenhasser, sucht nach einem neuen Ansatzpunkt, um seinen Hass immer wieder aufs Neue ueber die Deutschen ergiessen zu koennen, so wie es die Allierten 1945 taten, als sie auch Jodl haengten. Der durfte sich ja, wie alle anderen Angeklagten, auch nicht verteidigen.

Im Nürnberger-Terrorprozess hat der jüdische Ankläger Kempner die Dokumente zum Beweis der Unschuld der Angeklagten verschwinden lassen.

http://globalfire.tv/nj/13de/zeitgeschichte/15nja_roosevelts_weg_in_den_krieg.htm
----------------------
Die Sieger durften eben alles machen... luegen und unpassende Dokumente verschwinden lassen.

Da bekommt man einfach starke Kopfschmerzen.

fatalist
25.11.2013, 05:11
Da bekommt man einfach starke Kopfschmerzen. Same same, daher beachte ich diese Spinner für gewöhnlich gar nicht: Den Kaaskopp und den Kempner.


Kempner hat das sogenannte Wannsee-Protokoll gefunden, in dem der Beschluss zur „Endlösung der Judenfrage” schriftlich festgehalten wurde geboren in Deutschland, emigriert, und dann als Ankläger aller Deutschen zum Fälscher zu werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Kempner

Das ist Abschaum. Jüdischer Fälscher-Abschaum.

Geronimo
25.11.2013, 05:56
ich las ein buch. blätterte zuerst durch und merkte eine zeile auf


was sagt uns diese zeile über den schreiber???

Ich finde die OFL sollte den Strangersteller endlich erlösen. Da er weder willens noch fähig zu sein scheint, den Sinn eines Diskussionsforums zu erfassen, sondern dieses als eine Art Tribunal gegen eine ganze Nation versucht zu mißbrauchen. So eine Art Nürnberg gegen uns alle.

Ich fordere die OFL auf diesen Nutzer auf Dauer zu entfernen. Deutlicher als dieser kann man seine Verachtung gegen unser Forum nicht zum Ausdruck bringen. Möge er bei Indymedia sein Glück finden. Der Beifall dort ist ihm gewiss.

Stopblitz
25.11.2013, 08:44
Ich finde die OFL sollte den Strangersteller endlich erlösen. Da er weder willens noch fähig zu sein scheint, den Sinn eines Diskussionsforums zu erfassen, sondern dieses als eine Art Tribunal gegen eine ganze Nation versucht zu mißbrauchen. So eine Art Nürnberg gegen uns alle.

Ich fordere die OFL auf diesen Nutzer auf Dauer zu entfernen. Deutlicher als dieser kann man seine Verachtung gegen unser Forum nicht zum Ausdruck bringen. Möge er bei Indymedia sein Glück finden. Der Beifall dort ist ihm gewiss.

Dem Niederländer musst du nur mit Sachargumenten kommen, dann gerät er völlig aus der Fassung und du landest auf seiner Ignore-Liste. Irgendwann schreibt er sich dann nur noch selbst.

Strandwanderer
25.11.2013, 09:05
ich las ein buch. blätterte zuerst durch und merkte eine zeile auf



Alfred Jodl vor Beendigung seines Martyriums am Galgen


was sagt uns diese zeile über den schreiber???


Was sagt uns dieser Startbeitrag über den Ersteller?

Offensichtlich handelt es sich bei der zitierten Zeile um eine Bildunterschrift.

Der Strangersteller, der erklärtermaßen seinen Namen nicht weiß, ist also unfähig, den Zusammenhang von Bild und Bildunterschrift zu erfassen. Aushilfsweise versucht er gegen den Chronisten zu hetzen, der beides zur Verfügung gestellt hat.

Tipp:
Falls der Strangersteller nicht weiß, was ein "Martyrium am Galgen" ist:
ein Selbstversuch mit einer Schlinge um den Kopf könnte Aufschluß geben.

Chronos
25.11.2013, 09:51
Ich finde die OFL sollte den Strangersteller endlich erlösen. Da er weder willens noch fähig zu sein scheint, den Sinn eines Diskussionsforums zu erfassen, sondern dieses als eine Art Tribunal gegen eine ganze Nation versucht zu mißbrauchen. So eine Art Nürnberg gegen uns alle.

Ich fordere die OFL auf diesen Nutzer auf Dauer zu entfernen. Deutlicher als dieser kann man seine Verachtung gegen unser Forum nicht zum Ausdruck bringen. Möge er bei Indymedia sein Glück finden. Der Beifall dort ist ihm gewiss.
Da in meinem IE-10 die Bewertungstaste abhanden gekommen ist, bitte ich Dich hiermit, Dich als begrünt zu betrachten.

Diesem als Holländer verkleideten Auserwählten geht es nicht um irgendwelche Diskussionen oder Standpunkte, sondern um ein Zielobjekt seiner Deutschenhass-Sublimierung. Und dazu hat er sich das HPF auserkoren.

Patriotistin
25.11.2013, 09:58
Ich hab den Troll schon lange auf Igno, kann ich nur jedem empfehlen....

sibilla
25.11.2013, 10:29
Ich hab den Troll schon lange auf Igno, kann ich nur jedem empfehlen....

ich auch.

nach seinen ersten paar beiträgen ging er mir auf den nichtvorhandenen s... und er flog im hohen bogen.

der reggt mi oifach uff, des muaß i mir ned andoa. :basta:

grüßle s.

Seligman
25.11.2013, 10:31
ihr sprecht mir !alle! (bis jetzt) aus der Seele. :)

Patriotistin
25.11.2013, 10:55
ich auch.

nach seinen ersten paar beiträgen ging er mir auf den nichtvorhandenen s... und er flog im hohen bogen.

der reggt mi oifach uff, des muaß i mir ned andoa. :basta:

grüßle s.

So ist datt mien Deern:dg:

Nomen Nescio
25.11.2013, 13:20
Da in meinem IE-10 die Bewertungstaste abhanden gekommen ist, bitte ich Dich hiermit, Dich als begrünt zu betrachten.

Diesem als Holländer verkleideten Auserwählten geht es nicht um irgendwelche Diskussionen oder Standpunkte, sondern um ein Zielobjekt seiner Deutschenhass-Sublimierung. Und dazu hat er sich das HPF auserkoren.
ha, ich fragte, was der schreiber uns sagt.

wohlan, an den reaktionen zu sehen bin ich nicht enttäuscht. er ist bekannt als revisionist: Hoggan, David - Das Blinde Jahrhundert 2 Europa.

kurz: mit diesem test ist genau das bewiesen, was ich vermutete. es gibt eine gruppe menschen, die die wahrheit nicht akzeptieren kann.
ihr könnt 100 mal sagen, das jodl ein held war. ebenso oft gibt es unzählig viel menschen die anders denken.

Chronos
25.11.2013, 15:24
ha, ich fragte, was der schreiber uns sagt.

wohlan, an den reaktionen zu sehen bin ich nicht enttäuscht. er ist bekannt als revisionist: Hoggan, David - Das Blinde Jahrhundert 2 Europa.

kurz: mit diesem test ist genau das bewiesen, was ich vermutete. es gibt eine gruppe menschen, die die wahrheit nicht akzeptieren kann.
ihr könnt 100 mal sagen, das jodl ein held war. ebenso oft gibt es unzählig viel menschen die anders denken.
Wohlan, auch mir sagt deine Reaktion etwas, aber ich möchte dies nicht weiter ausführen.

Nur noch soviel: deine ewigen Versuche, am laufenden Band antideutsche Hetzstränge zu eröffnen, sind nur noch ermüdend. Es geht dir ganz einfach nicht um geschichtliche Fakten und Aspekte, sondern um schlichte Deutschenhetze.

Esreicht!
25.11.2013, 16:19
Nomen Nescio, der Deutschenhasser, sucht nach einem neuen Ansatzpunkt, um seinen Hass immer wieder aufs Neue ueber die Deutschen ergiessen zu koennen, so wie es die Allierten 1945 taten, als sie auch Jodl haengten. Der durfte sich ja, wie alle anderen Angeklagten, auch nicht verteidigen.

Im Nürnberger-Terrorprozess hat der jüdische Ankläger Kempner die Dokumente zum Beweis der Unschuld der Angeklagten verschwinden lassen.

http://globalfire.tv/nj/13de/zeitgeschichte/15nja_roosevelts_weg_in_den_krieg.htm
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Die Sieger durften eben alles machen... luegen und unpassende Dokumente verschwinden lassen.

Die BRD-Freislers haben es in politischen Prozessen nicht mehr nötig, Entlastungsbeweise für den Angeklagten verschwinden zu lassen, sondern Entlastungsbeweise dürfen nicht in das Verfahren eingebracht werden, da sich sonst Verteidiger-Anwälte strafbar machen:schlecht:

kd

Kuchenhuber
25.11.2013, 16:45
ebenso oft gibt es unzählig viel menschen die anders denken.

Kannst doch gleich sagen wie du tickst! Nämlich nicht ganz richtig!

Hrafnaguð
25.11.2013, 16:47
Wenn ich mir die 4 Hauptanklagepunkte anschaue für die Jodl umgebracht wurde und das
wortwörtlich auf die heutige Situation übertrage - da wüßte ich ehrlich nicht mehr wo man mit dem Hängen
anfangen sollte......

truthCH
25.11.2013, 18:09
Nomen Nescio, der Deutschenhasser, sucht nach einem neuen Ansatzpunkt, um seinen Hass immer wieder aufs Neue ueber die Deutschen ergiessen zu koennen, so wie es die Allierten 1945 taten, als sie auch Jodl haengten. Der durfte sich ja, wie alle anderen Angeklagten, auch nicht verteidigen.

Im Nürnberger-Terrorprozess hat der jüdische Ankläger Kempner die Dokumente zum Beweis der Unschuld der Angeklagten verschwinden lassen.

http://globalfire.tv/nj/13de/zeitgeschichte/15nja_roosevelts_weg_in_den_krieg.htm
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Die Sieger durften eben alles machen... luegen und unpassende Dokumente verschwinden lassen.

:gib5: - ich sehe, Dich führte es noch weiter ...

truthCH
25.11.2013, 18:12
Wenn ich mir die 4 Hauptanklagepunkte anschaue für die Jodl umgebracht wurde und das
wortwörtlich auf die heutige Situation übertrage - da wüßte ich ehrlich nicht mehr wo man mit dem Hängen
anfangen sollte......

Würfeln wäre noch so eine gängige Variante ... bei einer 6 kommste frei darunter gibts ..

1. Erhängen
2. Erschiessen
3. Zu Tode geprügelt werden
4. Gaskammer?
5. Sexueller Tod

Also mit vielleicht ein bisschen Glück bekommt man dann ne 5 und wird ganz böse überrascht sein, dass es eben nicht die Amazone ist, sondern .... Such Dir was aus :D

Hrafnaguð
25.11.2013, 18:14
Würfeln wäre noch so eine gängige Variante ... bei einer 6 kommste frei darunter gibts ..

1. Erhängen
2. Erschiessen
3. Zu Tode geprügelt werden
4. Gaskammer?
5. Sexueller Tod

Also mit vielleicht ein bisschen Glück bekommt man dann ne 5 und wird ganz böse überrascht sein, dass es eben nicht die Amazone ist, sondern .... Such Dir was aus :D

.....sowjetische Hammerwerferinnen? Huh..was für ein schrecklicher Tod.

truthCH
25.11.2013, 18:16
.....sowjetische Hammerwerferinnen? Huh..was für ein schrecklicher Tod.

:hmm: ob das wohl jene sind, die mit den Lippen Nüsse knacken können :D

C-Dur
25.11.2013, 18:25
Die BRD-Freislers haben es in politischen Prozessen nicht mehr nötig, Entlastungsbeweise für den Angeklagten verschwinden zu lassen, sondern Entlastungsbeweise dürfen nicht in das Verfahren eingebracht werden, da sich sonst Verteidiger-Anwälte strafbar machen:schlecht:

kdJa, genau! So war das bei der Verteidigung von Ernst Zuendel. Seine Rechtsanwaeltin wurde prompt verdonnert.

C-Dur
25.11.2013, 18:32
:gib5: - ich sehe, Dich führte es noch weiter ...Ja, ich habe viel gewuehlt und gelesen in den letzten paar Tagen, Dank Deines Anstosses.:gib5:

truthCH
25.11.2013, 18:37
Ja, ich habe viel gewuehlt und gelesen in den letzten paar Tagen, Dank Deines Anstosses.:gib5:

Auf jener Seite gibt es sehr viele und gute Informationen - aber viele sind nicht bereit zu lesen, weil die Schreiberlinge zum Teil verurteilt wurden für das was sie in der Vergangenheit geschrieben haben ... und manches ist auch ein bisschen abstrakt, wo man sich dann aber die Frage stellen muss, ob es Leute gibt die dem beschriebenen folgen und welche Möglichkeiten und Macht jene [die daran glauben und danach walten] inne halten ...

Nomen Nescio
25.11.2013, 18:49
Kannst doch gleich sagen wie du tickst! Nämlich nicht ganz richtig!
du bist natürlich qualifiziert um darüber zu urteilen. :D

Nomen Nescio
25.11.2013, 18:55
Wenn ich mir die 4 Hauptanklagepunkte anschaue für die Jodl umgebracht wurde und das
wortwörtlich auf die heutige Situation übertrage - da wüßte ich ehrlich nicht mehr wo man mit dem Hängen
anfangen sollte......
wenn du damit sagen willst, daß über die heutigen generäle auch mal geurteilt werden sollte, bin ich damit einverstanden.
noch eher aber über politiker von ländern die aggressiv waren. also china; indonesien; india; pakistan; mehrere in afrika sowie einige arabischen länder; auf dem balkan gibt es auch zeug; (weiß-)rußland; USA; und in mehreren amerikanischen staaten.

C-Dur
25.11.2013, 19:28
Würfeln wäre noch so eine gängige Variante ... bei einer 6 kommste frei darunter gibts ..

1. Erhängen
2. Erschiessen
3. Zu Tode geprügelt werden
4. Gaskammer?
5. Sexueller Tod

Also mit vielleicht ein bisschen Glück bekommt man dann ne 5 und wird ganz böse überrascht sein, dass es eben nicht die Amazone ist, sondern .... Such Dir was aus :DZu No. 5:
Allen außer zweien von 139 Deutschen, deren Fälle untersucht wurden, waren die Hodensäcke so zerschlagen worden, daß sie nicht mehr zu heilen waren. Harwood berichtet auf Seite 14:

Geständnisse unter Folter

“Jedoch, am meisten erschütternd waren die Methoden, die in Nürnberg angewandt wurden, um Erklärungen und “Schuldgeständnisse” vor allem bei den SS-Führem herauszupressen, damit dadurch die Anklage der Vernichtung untermauert werden konnte.
Der amerikanische Senator Joseph Mc Carthy hatte in einer Erklärung, die er der amerikanischen Presse am 20. Mai 1949 übergab, die Aufmerksamkeit auf folgende Fälle von Folter gelenkt, wobei derartige Erklärungen herausgeprügelt wurden. Er stellte fest, daß in den Gefängnissen von Schwäbisch-Hall, Offiziere der SS-Leibstandarte Adolf Hitler geschlagen wurden, bis sie dann blutüberströmt waren. Wenn sie dann hilflos am Boden lagen, hat man ihnen ihre Geschlechtsorgane zertrampelt.
usw.Mein aeltester Bruder war bei der Leibstandarte Adolf Hitler. Er hatte Glueck - er fiel an der Ost-Front 1941.

truthCH
25.11.2013, 20:21
Zu No. 5:Mein aeltester Bruder war bei der Leibstandarte Adolf Hitler. Er hatte Glueck - er fiel an der Ost-Front 1941.

Es tröstet Dich sicher, dass Du weisst, dass er wenigstens in "der Ehre des Kampfes" sprich würdig sterben durfte, welches ich ihm ohne nachzudenken auch gewähren würde und werde, falls es jemals zu einer solchen Frage kommen würde. Ich danke Dir für Deine Ehrlichkeit - muss nicht leicht sein hier und anderswo darüber zu sprechen, dafür hab ich einen sehr grossen Respekt vor Dir.

Ich hoffe, Du wirst noch die Zeit erleben, wo der ganze Schmu endlich "richtig" gestellt wird ......

Ruepel
25.11.2013, 21:34
Auch niederländische Deutschenhasser sollten das Recht haben,von Verbrechen,Raub und Massenmorde der Niederländer an den Einheimischen der Niederländischen Kollonien abzulenken.
Nebenbei möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich bei den tausenden Niederländen bedanken,die in der Deutschen Wehrmacht und Waffen-SS dienten um den Bolschewistischen Horden deren Weg nach Europa zu einem tötlichen Spießrutenlauf werden zu lassen.
Selbstverständlich schäme ich mich stellvertretend für die wenigen anständischen Niederländer,
die nicht die Gelegenheit nutzten durch Denunziation an Hab und Gut ihrer Verhassten jüdischen Nachbarn zu gelangen.

C-Dur
25.11.2013, 22:36
Es tröstet Dich sicher, dass Du weisst, dass er wenigstens in "der Ehre des Kampfes" sprich würdig sterben durfte, welches ich ihm ohne nachzudenken auch gewähren würde und werde, falls es jemals zu einer solchen Frage kommen würde. Ich danke Dir für Deine Ehrlichkeit - muss nicht leicht sein hier und anderswo darüber zu sprechen, dafür hab ich einen sehr grossen Respekt vor Dir.

Ich hoffe, Du wirst noch die Zeit erleben, wo der ganze Schmu endlich "richtig" gestellt wird ......Danke fuer Deine teilnehmenden Worte, lieber Thruth. Es ist ja schon sooo lange her, ich war zu der Zeit erst sechs Jahre alt und kann mich kaum noch an meinen 13 Jahre aelteren Bruder erinnern.

Dank meiner guten Erziehung bin ich immer ein ehrlicher Mensch gewesen und werde es auch sehr wahrscheinlich weiterhin bleiben und nicht wie Dr. Wilhelm Hoettl, mich staendig nach dem Wind drehen:
Einziger von allen Historikern zitierter Belastungszeuge der Anklage des Tribunals von Nürnberg.
http://www.vho.org/D/ffh/Zeuge14.htmlDas musst Du lesen, falls noch nicht bekannt.

Waere schoen, wenn ich den Umschwung oder Durchbruch zur Wahrheit noch erleben koennte, aber Du kannst Dir ausrechnen, dass ich nicht mehr die Juengste bin.:schreck:

:happy:

Gehirnnutzer
26.11.2013, 23:48
Ja, genau! So war das bei der Verteidigung von Ernst Zuendel. Seine Rechtsanwaeltin wurde prompt verdonnert.

Weil sie eine recht dumme Anwältin gewesen ist, wenn ich es so sagen darf. Als Anwältin, also als Mensch mit abgeschlossenen Jura-Studium, müsste ihr die Natur von vielen Gesetzen eigentlich klar sein. Nun dem Laien sei entschuldigt, das sie nicht erfassen, das die Absätze 3 und 4 des 130er nur scheinbar die selbe Wirkung haben wie eine andere Art von Gesetzen. Eine Laie neigt nämlich dazu, ein Gesetz danach zu beurteilen, wie er seine Folgen wahrnimmt und nicht nach seinem tatsächlichen Inhalt, deswegen erfasst er auch nicht, was tatsächlich den Tatbestand der Absätze 3 und 4 des 130er erfüllt. Er wird das Gesetz als Meinungsverbot sehen.

Das dumme ist nur, bei den Absätzen 3 und 4 des 130er handelt es sich nicht um ein Meinungsverbot, denn bei ihnen wird der Tatbestand nicht durch die Meinung selber erfüllt. Bei diesem Gesetz wird der Tatbestand erst durch eine bestimmte Art und Weise der Meinungsäußerung erfüllt, dadurch handelt es sich nicht um ein Meinungsverbot sondern um eine Einschränkung der Meinungsäußerung.
Das subtile an gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist, das eine Verteidigung, die auf die Meinung und ihren Inhalt selber abzielt, unabhängig davon, das sie eine neue Verletzung des Gesetzes darstellen kann, irrelevant ist, weil die Meinung selber nicht die "Schuld" des Angeklagten ausgelöst hat.
Über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheidet die Frage, hat er die Meinung in der vom Gesetz beschriebenen Art und Weise geäußert oder nicht?
Diese Frage kann nicht durch Beweise, die sich mit dem Inhalt der Meinung beschäftigen beantwortet werden, weil die Meinung selber nicht Verfahrensgegenstand ist. Das subtile an der Geschichte ist, selbst wenn diese Beweise keine neue Verletzung des Gesetzes auslösen würden, sie wären trotzdem nicht zulässig, weil die Meinung selber nicht Verfahrensgegenstand ist.

Deswegen ist ein Anwalt, der in einem solchen Verfahren eine Verteidigungsstrategie, die auf den Inhalt der Meinung zielt, entweder dumm oder will eine politische Aussage machen, jedoch nicht seinen Mandanten verteidigen, was eigentlich seine Aufgabe ist.

Damit hier jetzt keiner behauptet ich schreibe Stus, verweise ich auf einen Thread von fatalist, auch wenn er dort die Bedeutung des Urteils verkennt und zusätzlich auf die entsprechende Entscheidung des BVerfG.

http://www.politikforen.org/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html?Suchbegriff=Zweckl%FCge

Die Petze
27.11.2013, 00:19
ich las ein buch. blätterte zuerst durch und merkte eine zeile auf


was sagt uns diese zeile über den schreiber???


Das man sein Buch nicht lesen sollte?.....:kk:

Seligman
27.11.2013, 00:23
Weil sie eine recht dumme Anwältin gewesen ist, wenn ich es so sagen darf. Als Anwältin, also als Mensch mit abgeschlossenen Jura-Studium, müsste ihr die Natur von vielen Gesetzen eigentlich klar sein. Nun dem Laien sei entschuldigt, das sie nicht erfassen, das die Absätze 3 und 4 des 130er nur scheinbar die selbe Wirkung haben wie eine andere Art von Gesetzen. Eine Laie neigt nämlich dazu, ein Gesetz danach zu beurteilen, wie er seine Folgen wahrnimmt und nicht nach seinem tatsächlichen Inhalt, deswegen erfasst er auch nicht, was tatsächlich den Tatbestand der Absätze 3 und 4 des 130er erfüllt. Er wird das Gesetz als Meinungsverbot sehen.

Das dumme ist nur, bei den Absätzen 3 und 4 des 130er handelt es sich nicht um ein Meinungsverbot, denn bei ihnen wird der Tatbestand nicht durch die Meinung selber erfüllt. Bei diesem Gesetz wird der Tatbestand erst durch eine bestimmte Art und Weise der Meinungsäußerung erfüllt, dadurch handelt es sich nicht um ein Meinungsverbot sondern um eine Einschränkung der Meinungsäußerung.
Das subtile an gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist, das eine Verteidigung, die auf die Meinung und ihren Inhalt selber abzielt, unabhängig davon, das sie eine neue Verletzung des Gesetzes darstellen kann, irrelevant ist, weil die Meinung selber nicht die "Schuld" des Angeklagten ausgelöst hat.
Über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheidet die Frage, hat er die Meinung in der vom Gesetz beschriebenen Art und Weise geäußert oder nicht?
Diese Frage kann nicht durch Beweise, die sich mit dem Inhalt der Meinung beschäftigen beantwortet werden, weil die Meinung selber nicht Verfahrensgegenstand ist. Das subtile an der Geschichte ist, selbst wenn diese Beweise keine neue Verletzung des Gesetzes auslösen würden, sie wären trotzdem nicht zulässig, weil die Meinung selber nicht Verfahrensgegenstand ist.

Deswegen ist ein Anwalt, der in einem solchen Verfahren eine Verteidigungsstrategie, die auf den Inhalt der Meinung zielt, entweder dumm oder will eine politische Aussage machen, jedoch nicht seinen Mandanten verteidigen, was eigentlich seine Aufgabe ist.

Damit hier jetzt keiner behauptet ich schreibe Stus, verweise ich auf einen Thread von fatalist, auch wenn er dort die Bedeutung des Urteils verkennt und zusätzlich auf die entsprechende Entscheidung des BVerfG.

http://www.politikforen.org/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html?Suchbegriff=Zweckl%FCge

Trotzdem verstoesst die Brd gegen die Menschenrechte der Un Charta wenn sie Meingsfreiheit einschraenkt und gar verbietet.
Genauso verhaelt es sich mit Zensur, einer Vorzensur gibt es nicht wirklich, eine Nachzensur gibt es sehr wohl. Und bei google.de wird auch schon vorzensiert.
(Und nicht kommt jetzt einer und zeigt auf das es totale meinungsfreiheit gibt, weil denken darf man ja was man will, es ist jedem klar das die Meinungsfreiheit die Aeusserung der selben miteinschliesst)
Hier ein Urteil:
„Ein Richter, der für ein bloßes Meinungsdelikt eine langjährige Haftstrafe verhängt, begeht einen unerträglichen Willkürakt und damit Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist schweres Unrecht. Wenn Rechtsbeugung aber zu Freiheitsentzug führt, handelt es sich um schwerstes kriminelles Unrecht!“ - Bundesverfassungsgericht / Az. 2 BvR 2560/95


Die Farce des Tages:
Das (im Dezember 2009) gegen Liu Xiaobo in China ergangene Urteil zu einer 11-jährigen Haftstrafe
wegen eines Meinungsdeliktes, wurde von Politikern der westlichen Welt unisono als nicht nur
drakonisch, sondern gegen universelles Menschenrecht gerichtet bezeichnet.

_________
„Das Prinzip der Gedankenfreiheit ist nicht Gedankenfreiheit für diejenigen, die mit uns übereinstimmen, sondern Freiheit für die Gedanken, die wir hassen.“ - Oliver Wendell Holmes, Jr.

Gehirnnutzer
27.11.2013, 01:10
Trotzdem verstoesst die Brd gegen die Menschenrechte der Un Charta wenn sie Meingsfreiheit einschraenkt und gar verbietet.
Genauso verhaelt es sich mit Zensur, einer Vorzensur gibt es nicht wirklich, eine Nachzensur gibt es sehr wohl. Und bei google.de wird auch schon vorzensiert.
(Und nicht kommt jetzt einer und zeigt auf das es totale meinungsfreiheit gibt, weil denken darf man ja was man will, es ist jedem klar das die Meinungsfreiheit die Aeusserung der selben miteinschliesst)
Hier ein Urteil:
„Ein Richter, der für ein bloßes Meinungsdelikt eine langjährige Haftstrafe verhängt, begeht einen unerträglichen Willkürakt und damit Rechtsbeugung. Rechtsbeugung ist schweres Unrecht. Wenn Rechtsbeugung aber zu Freiheitsentzug führt, handelt es sich um schwerstes kriminelles Unrecht!“ - Bundesverfassungsgericht / Az. 2 BvR 2560/95


Die Farce des Tages:
Das (im Dezember 2009) gegen Liu Xiaobo in China ergangene Urteil zu einer 11-jährigen Haftstrafe
wegen eines Meinungsdeliktes, wurde von Politikern der westlichen Welt unisono als nicht nur
drakonisch, sondern gegen universelles Menschenrecht gerichtet bezeichnet.

_________
„Das Prinzip der Gedankenfreiheit ist nicht Gedankenfreiheit für diejenigen, die mit uns übereinstimmen, sondern Freiheit für die Gedanken, die wir hassen.“ - Oliver Wendell Holmes, Jr.

Seligmann, ich treffe keine Aussagen oder mache Erklärungen zu Rechtssystemen die nicht kenne, deswegen bleiben wir in Deutschland.

Ich gehe davon aus, das du auf die angebliche Völkerrechtswidrigkeit des 130er und den Beschluss des Human Rights Commitee hinaus willst, wie der liebe Beißer in diesem Thread (http://www.politikforen.org/showthread.php?129457-%C2%A7-130-StGB-seit-mehr-als-einem-Jahr-gundgesetzwidrig&highlight=grundgesetzwidrig).

Die meisten Menschen unterliegen dem Irrtum, dass das Human Rights Commitee die Einhaltung des UN-Menschenrechts-Charta überwacht, vereinfacht dargestellt stimmt es sogar, unterschlägt aber den Umstand das die UN-Menschenrechts-Charta keine rechtlich bindende Wirkung hat. Diese Wirkung hat nämlich erst die rechtliche Umsetzung der Menschenrechtscharta, der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) und über dessen Einhaltung wacht das Human Rights Comitee.

Der Artikel 19 des Paktes setzt sich mit der Meinungsfreiheit auseinander


Artikel 19(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Nun, wer den Gesetzestext des 130er kennt, wird die Vereinbarkeit mit Artikel 19 Absatz 3 erkennen.

C-Dur
27.11.2013, 02:17
Weil sie eine recht dumme Anwältin gewesen ist, wenn ich es so sagen darf. Als Anwältin, also als Mensch mit abgeschlossenen Jura-Studium, müsste ihr die Natur von vielen Gesetzen eigentlich klar sein. Nun dem Laien sei entschuldigt, das sie nicht erfassen, das die Absätze 3 und 4 des 130er nur scheinbar die selbe Wirkung haben wie eine andere Art von Gesetzen. Eine Laie neigt nämlich dazu, ein Gesetz danach zu beurteilen, wie er seine Folgen wahrnimmt und nicht nach seinem tatsächlichen Inhalt, deswegen erfasst er auch nicht, was tatsächlich den Tatbestand der Absätze 3 und 4 des 130er erfüllt. Er wird das Gesetz als Meinungsverbot sehen.

Das dumme ist nur, bei den Absätzen 3 und 4 des 130er handelt es sich nicht um ein Meinungsverbot, denn bei ihnen wird der Tatbestand nicht durch die Meinung selber erfüllt. Bei diesem Gesetz wird der Tatbestand erst durch eine bestimmte Art und Weise der Meinungsäußerung erfüllt, dadurch handelt es sich nicht um ein Meinungsverbot sondern um eine Einschränkung der Meinungsäußerung.
Das subtile an gesetzlichen Einschränkungen der Meinungsfreiheit ist, das eine Verteidigung, die auf die Meinung und ihren Inhalt selber abzielt, unabhängig davon, das sie eine neue Verletzung des Gesetzes darstellen kann, irrelevant ist, weil die Meinung selber nicht die "Schuld" des Angeklagten ausgelöst hat.
Über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entscheidet die Frage, hat er die Meinung in der vom Gesetz beschriebenen Art und Weise geäußert oder nicht?
Diese Frage kann nicht durch Beweise, die sich mit dem Inhalt der Meinung beschäftigen beantwortet werden, weil die Meinung selber nicht Verfahrensgegenstand ist. Das subtile an der Geschichte ist, selbst wenn diese Beweise keine neue Verletzung des Gesetzes auslösen würden, sie wären trotzdem nicht zulässig, weil die Meinung selber nicht Verfahrensgegenstand ist.

Deswegen ist ein Anwalt, der in einem solchen Verfahren eine Verteidigungsstrategie, die auf den Inhalt der Meinung zielt, entweder dumm oder will eine politische Aussage machen, jedoch nicht seinen Mandanten verteidigen, was eigentlich seine Aufgabe ist.

Damit hier jetzt keiner behauptet ich schreibe Stus, verweise ich auf einen Thread von fatalist, auch wenn er dort die Bedeutung des Urteils verkennt und zusätzlich auf die entsprechende Entscheidung des BVerfG.

http://www.politikforen.org/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111109_1bvr046108.html?Suchbegriff=Zweckl%FCge Vielen Dank fuer Deine gute Tat der Aufklaerung.
Das Gesetz war also eine Art Falle? Zuendel waere so oder so hinter Gitter gekommen, weil er seine h c Erkenntnisse oeffentlich verbreitete. DAS, so habe ich es verstanden, war der springende Punkt.

In Amerika, also USA, darf er sagen und schreiben was er will. Dort gibt es den 130er nicht. Seine Frau Ingrid Rimland schreibt auch jetzt noch die "Zuendelbriefe".

Ich las Falalists Link und...
Commodus schrieb unten drunter:
Nun ... ich könnte mit Knobloch bei einem 4-Augen-Gespräch den HC leugnen und sie müsste in die Tischkannte beissen. Ist doch schon mal was. Generell muß die Aufklärungsarbeit im Einzelnen erfolgen (leider). Wenn man sich das merkt, kommt man nicht in Schwulitaeten. Habe ich das richtig erfasst, lieber Gehirnnutzer?

Im Jahre 2006 z.B. wurden in der BRD wegen Meinungsdelikten 16,550 Menschen strafrechtlich verfolgt!

Es soll angenehmer sein, in dem deutschen (Mannheim) Gefaengnis als bei uns in Toronto (Kingston Penetentiary) einzusitzen.
Siehe hier:
http://www.revisionists.com/zundel/letters.html

Obige Briefe habe ich alle gelesen, sind stubenrein!

Seligman
27.11.2013, 09:11
Seligmann, ich treffe keine Aussagen oder mache Erklärungen zu Rechtssystemen die nicht kenne, deswegen bleiben wir in Deutschland.

Ich gehe davon aus, das du auf die angebliche Völkerrechtswidrigkeit des 130er und den Beschluss des Human Rights Commitee hinaus willst, wie der liebe Beißer in diesem Thread (http://www.politikforen.org/showthread.php?129457-%C2%A7-130-StGB-seit-mehr-als-einem-Jahr-gundgesetzwidrig&highlight=grundgesetzwidrig).

Die meisten Menschen unterliegen dem Irrtum, dass das Human Rights Commitee die Einhaltung des UN-Menschenrechts-Charta überwacht, vereinfacht dargestellt stimmt es sogar, unterschlägt aber den Umstand das die UN-Menschenrechts-Charta keine rechtlich bindende Wirkung hat. Diese Wirkung hat nämlich erst die rechtliche Umsetzung der Menschenrechtscharta, der Internationale Pakt über politische und bürgerliche Rechte (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) und über dessen Einhaltung wacht das Human Rights Comitee.

Der Artikel 19 des Paktes setzt sich mit der Meinungsfreiheit auseinander



Nun, wer den Gesetzestext des 130er kennt, wird die Vereinbarkeit mit Artikel 19 Absatz 3 erkennen.

Wenn mir als Mensch untersagt wird meine sogar !begruendete! Meinung ueber etwas zu aeussern, fuehle ich mich in meinen Rechten frei zu leben beraubt! Was du dir hier zurechtspinnst um dir das Leben zu versuessen ist mir dabei recht egal, aber es ist ja deine politisch korrekte Meinung.

Und der Satz :"bleiben wir in Deutschland" um von der Farce abzulenken stoesst auch sauer auf.
Guten Tag :hi: sie Systemkonformer Wicht.

Gehirnnutzer
27.11.2013, 09:44
Vielen Dank fuer Deine gute Tat der Aufklaerung.
Das Gesetz war also eine Art Falle? Zuendel waere so oder so hinter Gitter gekommen, weil er seine h c Erkenntnisse oeffentlich verbreitete. DAS, so habe ich es verstanden, war der springende Punkt.

In Amerika, also USA, darf er sagen und schreiben was er will. Dort gibt es den 130er nicht. Seine Frau Ingrid Rimland schreibt auch jetzt noch die "Zuendelbriefe".


Sorry, C-Dur, eine Falle ist das nicht. Eine Falle ist für niemanden ersichtlich, außer für den der sie aufgestellt hat. Die Natur des 130er ist für jeden, der sich ein wenig mit dem Recht und der Rechtsauslegung beschäftigt, ersichtlich.

Übrigens so einfach ist das in der USA auch nicht mit der Meinungsäußerung, denn es gibt zwar keine strafrechtliche Verfolgung, aber das ganze kann zivilrechtlich mit Schadenersatzpflicht behandelt werden.
Der Staat mischt sich dort nicht in die Meinungsfreiheit ein, so wie es der 1. Verfassungszusatz es gebietet, jedoch setzt er durch die zivilrechtliche Behandlung, die allgemein anerkannte Grenze bei der Verletzung der Rechte anderer. Diese Regelung wird sowohl der Meinungsfreiheit gerecht, als auch den Rechten anderer, weil sie nur dann greift, wenn wirklich jemand sich in seinen Rechten durch die Meinungsäußerung verletzt fühlt und die Abwägung zwischen den Rechten und die tatsächliche Feststellung über die Verletzung trifft.

Auch wenn es sich auf strafrechtlicher Ebene abspielte, wurde dies vor Einführung der Absätze 3 und 4 im 130er auch in Deutschland praktiziert, denn vor ihrer Einführung wurde die HC-Leugnung nach den §§ 185 ff, StGB verfolgt, Beleidigung, Verleumdung, alles im Gegensatz zu den Absätzen 2 und 4 des 130er Antragsdelikte, also nach dem Prinzip wo kein Kläger da kein Richter.

Gehirnnutzer
27.11.2013, 10:04
Wenn mir als Mensch untersagt wird meine sogar !begruendete! Meinung ueber etwas zu aeussern, fuehle ich mich in meinen Rechten frei zu leben beraubt! Was du dir hier zurechtspinnst um dir das Leben zu versuessen ist mir dabei recht egal, aber es ist ja deine politisch korrekte Meinung.

Und der Satz :"bleiben wir in Deutschland" um von der Farce abzulenken stoesst auch sauer auf.
Guten Tag :hi: sie Systemkonformer Wicht.

Mein lieber Seligmann, ich erkläre hier nur die Sachlage, mehr nicht, eine Sachlage hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Ich spinne mir nichts zu recht. Ob ein Gesetz gut oder schlecht ist, spielt keine Rolle, bei der Erklärung seiner Rechtsnatur oder seinem Verhältnis zu anderen Rechtsnormen.
Deine Meinung und meine Meinung ändern nichts an der Existenz des 130er oder daran das die Bundesrepublik das Völkerrechtssubjekt Deutschland ist, so wie das Deutsche Reich oder das Kaiserreich es war.
Sokrates sagte, schlechte Gesetze soll man ändern, aber nicht brechen.

Das Verstehen der Sachlage ermöglicht die Umgehung des Gesetzes und das Finden eines Weges das Gesetz zu ändern.

Und auch auf die Gefahr einer Sanktion, weil mir es langsam reicht, nur selbstgefällige egozentrische Flachwichser können zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden und beschimpfen andere Leute dafür, das sie Fakten erklären.

Seligman
27.11.2013, 12:35
Mein lieber Seligmann, ich erkläre hier nur die Sachlage, mehr nicht, eine Sachlage hat nichts mit meiner persönlichen Meinung zu tun. Ich spinne mir nichts zu recht. Ob ein Gesetz gut oder schlecht ist, spielt keine Rolle, bei der Erklärung seiner Rechtsnatur oder seinem Verhältnis zu anderen Rechtsnormen.
Deine Meinung und meine Meinung ändern nichts an der Existenz des 130er oder daran das die Bundesrepublik das Völkerrechtssubjekt Deutschland ist, so wie das Deutsche Reich oder das Kaiserreich es war.
Sokrates sagte, schlechte Gesetze soll man ändern, aber nicht brechen.

Das Verstehen der Sachlage ermöglicht die Umgehung des Gesetzes und das Finden eines Weges das Gesetz zu ändern.

Und auch auf die Gefahr einer Sanktion, weil mir es langsam reicht, nur selbstgefällige egozentrische Flachwichser können zwischen Meinung und Sachlage nicht unterscheiden und beschimpfen andere Leute dafür, das sie Fakten erklären.


Ich werde mal genauer drueber nachdenken, was du so dargelegt hast. Vieleicht komm ich zu deinem gewuenschten Schluss, dass es kein Meinungsaeusserungsverbot, welches meine Menschenrechte einschraenkt gibt.
Oder hab ich dich falsch verstanden?