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Vollständige Version anzeigen : Warum ist es problematisch, einen Nichtjuden zu heiraten?



Registrierter
24.11.2013, 15:04
bei der Anaylse des jahrtausendealten religiös kodifizierten jüdischen Rassismus gegen Nichtjuden kommen so manche interessante Delikatessen ans Tageslicht:

Warum ist es problematisch, einen Nichtjuden zu heiraten?
Das ist seit dem Holocaust noch wichtiger geworden. Mischehen kann man als Hochverrat am jüdischen Volk betrachten, denn anstatt mehr Juden auf die Welt zu bringen, beteiligt man sich an der Dezimierung unseres Volkes. Man steuert sozusagen zu Hitler’s „Endlösung“ bei, die er und seine Genossen beinahe erfolgreich durchgefuehrt hatten. Man kann den schrecklich hohen Prozentsatz der Mischehen als heimliche Auslöschung unseres Volkes betrachten.
http://www.de.chabad.org/library/article_cdo/aid/691905/jewish/Warum-ist-es-problematisch-einen-Nichtjuden-zu-heiraten.htm

Wenn der Rabbi „Nein“ sagt
„Die Frage der Trauung von gemischten Paaren ist sehr heikel“
http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/6225

Spricht der Rabbi:
"Ein Jude und eine Nichtjuden können vom Gesetzt her nicht heiraten!"
Ab Minute 21, 50 Sekunden:

http://www.youtube.com/watch?v=7PU_WrpMJ18#t=21m50s


Die Auserwählten bekamen in der antideutschen BRD nun auch ein eigenes Gesetz, um ohne Standesamt eine gültige Ehe schliessen zu können, was uns einfachem Vieh, als was uns das auserwählte Volk betrachtet, natürlich verwehrt bleibt:

Ohne Segen des Standesbeamten
Ab 2009 können religiöse Brautpaare auf den Gang zum Standesamt in Deutschland verzichten
http://www.j-zeit.de/archiv/artikel.1332.html

Klopperhorst
24.11.2013, 15:08
Knallharte Rassengesetze. Nur die europäischen/weißen Völker dürfen das nicht.

---

alberich1
24.11.2013, 15:22
Jede Religion hat Fanatiker.
Und jede Religion versucht sich, von anderen abzugrenzen und hält sich für auserwählt.
Darum sollte man sich als vernünftig denkender Mensch auch von Religionen fernhalten.
Nur so ist ein vorbehaltloses Zusammenleben möglich.

GSch
24.11.2013, 17:26
[b]Ohne Segen des Standesbeamten
Ab 2009 können religiöse Brautpaare auf den Gang zum Standesamt in Deutschland verzichten

Es gibt doch genügend Leute, die wie ein Ehepaar zusammenleben, aber nicht zum Standesamt gehen. Nur gilt eine solche Gemeinschaft dann gesetzlich nicht als Ehe und wird bei der Steuer, bei Renten- und Erbschaftsangelegenheiten usw. nicht als solche anerkannt.

-jmw-
24.11.2013, 20:56
Derartige Regelungen kennen Christen, Muslime und vermutlich andere auch.
Und es ist an ihnen nichts auszusetzen!

Registrierter
24.11.2013, 23:35
Es gibt doch genügend Leute, die wie ein Ehepaar zusammenleben, aber nicht zum Standesamt gehen. Nur gilt eine solche Gemeinschaft dann gesetzlich nicht als Ehe und wird bei der Steuer, bei Renten- und Erbschaftsangelegenheiten usw. nicht als solche anerkannt.

Eben das war ja das Handicap für die Auserwählten im Staat der Schweinefresser.
Darum haben die Goyim extra für sie ein neues Gesetz geschaffen.
War das jetzt auch für Dich verständlich?

tabasco
25.11.2013, 06:02
Knallharte Rassengesetze. (...)

---
Man muss sich nicht unter der Hupe trauen. Ansonsten - finde ich gut.

Gehirnnutzer
25.11.2013, 06:41
Eben das war ja das Handicap für die Auserwählten im Staat der Schweinefresser.
Darum haben die Goyim extra für sie ein neues Gesetz geschaffen.
War das jetzt auch für Dich verständlich?

Registrierter fängst du wieder an auf Grund deiner Einstellung zu den Juden Falschinformationen zu verbreiten. Es wurde kein spezielles Gesetz für Juden geschaffen, sondern die Pflicht der zivilrechtlichen Trauung vor der religiösen Trauung abgeschafft, für alle Konfessionen.
Rechtlich werden in Deutschland nur die Menschen als Ehepaar anerkannt, die sich zivilrechtlich auf dem Standesamt trauen lassen. Wer auf die zivilrechtliche Trauung verzichtet, gilt als ledig mit allen seinen rechtliche Vor- und Nachteilen.
Und wie der Staat Israel die Eheschließungen in seinem Lande handhabt, geht mir persönlich und wahrscheinlich den meisten hier am Arsch vorbei und ist übrigens nur für die Hardcore-religiösen Juden von Relevanz. Issrael ist Mitglied der Haager Konferenz für internationales Privatrecht und hat das Übereinkommen über die Schließung und die Anerkennung der Gültigkeit von Ehen vom 14.03.1978 unterzeichnet und erkennt die Ehen, die in den anderen Unterzeichnerstaaten geschlossen worden sind rechtlich an.
Was glaubst du, wie viele Juden ihrem Rabbi den Stinkefinger zeigen und ins Ausland reisen und die Person heiraten, die sie wollen?!

Im Übrigen sollte man um Israel und die Palistinänsischen Gebiete eine 20 Meter hohen Zaun ziehen und 20 Jahre niemanden rein oder raus lassen, kein Support für beide Seiten. Nach 20 Jahren den Zaun einreisen, entweder hat man dann Menschen, die das friedliche Zusammenleben kapiert haben und sich ihrer Kriegstreiberidioten entledigt haben oder man hat ein Gebiet das man besiedeln kann.

Vielleicht hätten wir dann auch Ruhe vor solchem unbedeutenen Müll den du bringst, wie diesen hier.

Klopperhorst
25.11.2013, 08:45
Man muss sich nicht unter der Hupe trauen. Ansonsten - finde ich gut.

Ich kann mich einer gewissen Sympathie dessen, was der Rabbi sagt, nicht entwehren.
Er sagt: Wir wollen unsere Kultur erhalten, dafür brauchen wir Nachwuchs, gesunde Familie und unser angestammtes Land.
Das ist eine konservative Einstellung, wie sie jedem Volk gut tut.
Das Problem ist nur, dass sie uns Deutschen verwehrt bleibt.

---

tabasco
25.11.2013, 08:54
Ich kann mich einer gewissen Sympathie dessen, was der Rabbi sagt, nicht entwehren.
Er sagt: Wir wollen unsere Kultur erhalten, dafür brauchen wir Nachwuchs, gesunde Familie und unser angestammtes Land.
Das ist eine konservative Einstellung, wie sie jedem Volk gut tut.
Das Problem ist nur, dass sie uns Deutschen verwehrt bleibt.

---Das ist dem Einzelnen keines falls "verwehrt".

Klopperhorst
25.11.2013, 09:01
Das ist dem Einzelnen keines falls "verwehrt".

Heiraten, Kinder bekommen, Traditionen im familiären Kreis leben, das ist niemandem verwehrt. Aber wenn man das negative Recht in ein positives umformulieren will, wie es Israel tut, also zu sagen: Das ist unser angestammtes Land und andere Völker haben hier nichts zu suchen, sind höchstens Gäste, dann wird man in der BRD bekämpft.

"Orthodoxe Deutsche" darf es hier nicht geben. Das sind Nazis, Rassisten - die mit dem §130 bis zu 15 Jahre im Gefängnis landen.

--

GSch
25.11.2013, 09:18
Eben das war ja das Handicap für die Auserwählten im Staat der Schweinefresser.
Darum haben die Goyim extra für sie ein neues Gesetz geschaffen.
War das jetzt auch für Dich verständlich?
Nein. Es gibt kein Ausnahmegesetz. Es gilt das gleiche Recht für alle Religionsgemeinschaften, die religiöse Ehschließungen vornehmen. Früher durfte die erst nach der standesamtlichen Trauung stattfinden. Man musste also dem Pfarrer oder auch dem Rabbi die Trauungsurkunde vorlegen, bevor der zur Tat schreiten durfte.

Das gilt nicht mehr. (Der Kulturkampf darf wohl als ausgestanden angesehen werden.) Es bleibt aber dabei, dass eine vor dem Gesetz gültige Ehe nur auf dem Standesamt geschlossen werden kann. Und das gilt für alle. Alles andere sind rein private Partnerschaften.

Wie die Religionsgemeinschaften das ansehen, ist deren interne Sache, das kümmert den Staat nicht.

P.S.: Ich sehe gerade, dass Gehirnnutzer das auch schon geschrieben hat. Ob es hilft, werden wir sehen.

feuermax2
25.11.2013, 10:04
Ich kann mich einer gewissen Sympathie dessen, was der Rabbi sagt, nicht entwehren.
Er sagt: Wir wollen unsere Kultur erhalten, dafür brauchen wir Nachwuchs, gesunde Familie und unser angestammtes Land.
Das ist eine konservative Einstellung, wie sie jedem Volk gut tut.
Das Problem ist nur, dass sie uns Deutschen verwehrt bleibt.

---

Wir "verwehren" uns das auch selbst. Viele stehen schon morgens nur schwerlich auf, weil sie den Druck der "Geschichte" auf ihrem Brustkorb spüren. Weicheier halt, die viele Forderungen erfüllen, die nicht erfüllt werden müssten. Erstaunlich finde ich tagtäglich, dass so viele Menschen auf unser Land schimpfen, aber sehr gern hier leben.

schastar
25.11.2013, 10:08
...

Wie kommst du darauf daß es problematisch wäre?
99% der Weltbevölkerung heiraten einen Nichtjuden.

Klopperhorst
25.11.2013, 10:12
Wir "verwehren" uns das auch selbst. Viele stehen schon morgens nur schwerlich auf, weil sie den Druck der "Geschichte" auf ihrem Brustkorb spüren. Weicheier halt, die viele Forderungen erfüllen, die nicht erfüllt werden müssten. Erstaunlich finde ich tagtäglich, dass so viele Menschen auf unser Land schimpfen, aber sehr gern hier leben.

Bitte nicht die staatlichen Repressionen vergessen.
Viele trauen sich nicht, diese legitimen Forderungen nach einem eigenen Land zu stellen, wie es Zionisten alltäglich tun.
Nur Deutsche dürfen das nicht.

---

feuermax2
25.11.2013, 10:34
Bitte nicht die staatlichen Repressionen vergessen.
Viele trauen sich nicht, diese legitimen Forderungen nach einem eigenen Land zu stellen, wie es Zionisten alltäglich tun.
Nur Deutsche dürfen das nicht.

---

Nein, nichts vergessen. Aber der aufrechte Gang sollte langsam mal wieder eingeübt werden. Wer sich übrigens unglücklich machen will, soll heiraten wen er will. Wenn Mann/Frau sich nicht informiert, welche Folgen das haben kann, auch und besonders für Kinder, fehlt mein Mitleid. "Vieles, was manche Menschen als Schicksal bezeichnen, ist auf ihre eigene Dummheit gegründet." Habe ich mal gelesen, stand aber kein Verfasser unter dem Spruch.

feuermax2
25.11.2013, 10:44
Heiraten, Kinder bekommen, Traditionen im familiären Kreis leben, das ist niemandem verwehrt. Aber wenn man das negative Recht in ein positives umformulieren will, wie es Israel tut, also zu sagen: Das ist unser angestammtes Land und andere Völker haben hier nichts zu suchen, sind höchstens Gäste, dann wird man in der BRD bekämpft.

"Orthodoxe Deutsche" darf es hier nicht geben. Das sind Nazis, Rassisten - die mit dem §130 bis zu 15 Jahre im Gefängnis landen.

--

Ist der 130er verschärft worden? Bei mir steht noch "bis zu fünf Jahren." Stand April 1989.

Klopperhorst
25.11.2013, 10:45
Ist der 130er verschärft worden? Bei mir steht noch "bis zu fünf Jahren." Stand April 1989.

Er kann mehrfach angewendet werden, siehe Fall Mahler.
Dann kommen mal schnell 15 Jahre oder mehr als für so manchen Doppelmörder zusammen.

---

Klopperhorst
25.11.2013, 10:47
Nein, nichts vergessen. Aber der aufrechte Gang sollte langsam mal wieder eingeübt werden. ....

Du verlangst zu viel von den normalen Leuten. Die wollen keinen Stress mit der Demokratur. Die wollen ihr Leben einigermaßen durchbringen.

---

Tantalit
25.11.2013, 10:50
Du verlangst zu viel von den normalen Leuten. Die wollen keinen Stress mit der Demokratur. Die wollen ihr Leben einigermaßen durchbringen.

---

Es gibt ja auch nicht viele Beispiele bei denen die Revoluzzer, Aufrührer und Patrioten gut bei weggekommen sind.

Heutzutage leben die Arschkriecher und Systemlinge wie seit eh und je am besten und ruhigsten.

„Wenn Euch Wohlstand lieber ist als Freiheit, die Ruhe der Knechtschaft lieber als der belebende Kampf der Freiheit, dann geht in Frieden nach Hause.
Duckt Euch und leckt die Hände, die Euch füttern. Mögen Eure Ketten leicht auf Euch liegen und möge die Nachwelt vergessen, daß Ihr Deutsche wart.“
http://vetschaufenster.info/

feuermax2
25.11.2013, 10:52
Er kann mehrfach angewendet werden, siehe Fall Mahler.
Dann kommen mal schnell 15 Jahre oder mehr als für so manchen Doppelmörder zusammen.

---

Ach so. Danke für die Aufklärung. Steht in keinem Verhältnis zu Mord und anderen schweren Straftaten.

Gehirnnutzer
25.11.2013, 15:33
Ach so. Danke für die Aufklärung. Steht in keinem Verhältnis zu Mord und anderen schweren Straftaten.

Ist auch der falsche Vergleich, weil es sich um ein vollkommen straftatunabhängiges Verfahren handelt.Wird jemand in mehreren Verfahren, wegen mehreren Straftaten verurteilt, so hat er die Summe der Verfahrensstrafen abzusitzen. Horst Mahler wurde von Gerichten in Hamburg, München, Mainz und Potsdam in verschiedenen Verfahren wegen mehreren Straftaten des gleichen Tatbestandes verurteilt und eine Aussetzung zur Bewährung wurde aufgehoben.
Mahler ist kein straftatabhängiger und tatbestandsabhängiger Sonderfall. Auch ein Dieb der für mehrere Diebstähle in verschiedenen Verfahren verurteilt wird, muss die Summe der Strafen aus diesen Verfahren absitzen.

Registrierter
30.11.2013, 18:24
Nein. Es gibt kein Ausnahmegesetz. Es gilt das gleiche Recht für alle Religionsgemeinschaften, die religiöse Ehschließungen vornehmen. Früher durfte die erst nach der standesamtlichen Trauung stattfinden. Man musste also dem Pfarrer oder auch dem Rabbi die Trauungsurkunde vorlegen, bevor der zur Tat schreiten durfte.


Was glaubst Du wohl, auf Druck WELCHER "Religionsgemeinschaft", de facto welcher Sekte Satans, dieses Gesetz von den BRD-Deppen angefertigt wurde?

Du bist in der Tat reichlich naiv in Deinem begrenzten Weltbild.
Kannst Du denn nicht erkennen, dass ALLES, aber auch AUSNAHMSLOS ALLES, was im Westen geschieht, in Richtung Judaisierung und NIEMALS zum Wohle der Nichtjuden geschieht?

Die langfristige Entwicklung erlaubt nach heutiger Sicht keine bessere Zukunft für die Nichtjuden. Die Juden jedoch können sich Jahr für Jahr freuen, dass ihre alttestamentarischen Visionen schon bald Wirklichkeit werden.

Meinst Du das alles ist Zufall?

Registrierter
30.11.2013, 18:35
Ist auch der falsche Vergleich, weil es sich um ein vollkommen straftatunabhängiges Verfahren handelt.Wird jemand in mehreren Verfahren, wegen mehreren Straftaten verurteilt, so hat er die Summe der Verfahrensstrafen abzusitzen. Horst Mahler wurde von Gerichten in Hamburg, München, Mainz und Potsdam in verschiedenen Verfahren wegen mehreren Straftaten des gleichen Tatbestandes verurteilt und eine Aussetzung zur Bewährung wurde aufgehoben.
Mahler ist kein straftatabhängiger und tatbestandsabhängiger Sonderfall. Auch ein Dieb der für mehrere Diebstähle in verschiedenen Verfahren verurteilt wird, muss die Summe der Strafen aus diesen Verfahren absitzen.


Zum einen gibt es eine solche Straftat wie sie Mahler vorgeworfen wird, Meinungsverbrechen, in keinem zivilisierten Rechtsstaat, sondern nur unter einer Fremdherrschaft und Gesinnungsdiktatur, zum anderen aber, und das ist von noch größrerer Tragweite, führt sich der selbsternannte Rechtsstaat hier mit dem Vorgehen ad absurdum, dass die Strafe von Gedankenverbrechern in der BRD grundsätlich dadurch verlängert wird, dass sie sich wegen eben dieses von der BRD als Straftatbestand erfundenen Gedankenverbrechens in der Sache selbst verteidigen.
Das heisst, die Verteidigung selber führt zu einem erneuten Straftatbestand.

DAS ist Gesinnungsterror par excellence, wie sie die Organisationsform der Fremdherrschaft, die BRD, live jedesmal praktiziert.

Horst Mahler erklärt es als Anwalt selber sehr gut in diesem Video:
einfach mal googlen:
Der Feldzug gegen die Offenkundigkeit
https://www.google.de/search?safe=off&client=firefox-a&rls=org.mozilla:de:official&q=feldzug+gegen+die+offenkundigkeit

Nationalix
30.11.2013, 18:45
Knallharte Rassengesetze. Nur die europäischen/weißen Völker dürfen das nicht.

---

Einspruch, Euer Ehren.


Katholische Geistliche dürfen Ehepaare künftig in bestimmten Fällen auch ohne standesamtliche Eheschließung trauen. Der Bischof muss allerdings einwilligen.

Die katholische Kirche wird Ehepaare künftig in Ausnahmefällen auch ohne vorherige standesamtliche Heirat trauen. Allerdings bräuchten solche Paare eine Genehmigung ihres Bischofs, sagte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, am Freitag in Fulda.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/katholische-kirche-trauung-auch-ohne-standesamt-1.708869

Registrierter
30.11.2013, 18:50
Das Einwanderungsgesetz in Israel basiert auf Hitlers Nürnberger Rassegesetzen:

There is also fierce debate surrounding the question of “Who is a Jew,” and by extension, who is eligible to make aliyah under the Law of Return. At present, the definition is based on Hitler’s Nuremberg Laws: the right of Return is granted to any individual with one Jewish grandparent, or who is married to someone with one Jewish grandparent. As a result, thousands of people with no meaningful connection to the Jewish people theoretically have the right to immigrate
http://www.jewishvirtuallibrary.org/jsource/Politics/return.html

Nachbar
30.11.2013, 19:00
Heiraten, Kinder bekommen, Traditionen im familiären Kreis leben, das ist niemandem verwehrt. Aber wenn man das negative Recht in ein positives umformulieren will, wie es Israel tut, also zu sagen: Das ist unser angestammtes Land und andere Völker haben hier nichts zu suchen, sind höchstens Gäste, dann wird man in der BRD bekämpft.

"Orthodoxe Deutsche" darf es hier nicht geben. Das sind Nazis, Rassisten - die mit dem §130 bis zu 15 Jahre im Gefängnis landen.
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Nun fange bitte nicht auch Du an, den unterentwickelten, hassüberladenen und genozidverehrenden Wesen etwas zuzuschieben, was ihnen nicht zusteht.

Nichts von dem haben sie entwickelt oder erfunden, was sie für sich beanspruchen,
zum Beispiel haben sie mit dem platonischen Begriff "orthodox" nichts zu tun.

Man kann einen solchen philosophischen Begriff nicht mit den faschistoiden Juden gleichsetzen,
soviel Anstand sollte schon sein.

GSch
30.11.2013, 19:07
Was glaubst Du wohl, auf Druck WELCHER "Religionsgemeinschaft", de facto welcher Sekte Satans, dieses Gesetz von den BRD-Deppen angefertigt wurde?
Nö, jedenfalls hier nicht. Es dürfte in diesem Land viel mehr Pfarrer als Rabbiner geben, so dass der Nutzen für die Juden bedeutend geringer ist als der für die Kirchen. Wobei von "Nutzen" kaum die Rede sein kann - wo liegt der eigentlich?


Kannst Du denn nicht erkennen, dass ALLES, aber auch AUSNAHMSLOS ALLES, was im Westen geschieht, in Richtung Judaisierung und NIEMALS zum Wohle der Nichtjuden geschieht?
Die Juden haben nicht weniger unter der allgemeinen Abkehr von der Religion zu leiden als die Kirchen.


Meinst Du das alles ist Zufall?
Du leidest unter paranoiden Zwangsvorstellungen. Wenn die israelischen Politiker in die Zeitung sehen, sind sie nicht weniger ratlos als die deutschen oder russischen.

dZUG
30.11.2013, 19:17
Du seien echt gut informiert Gsch muss man schon sagen, das ist ja schon auffällig hahahahaha

tabasco
30.11.2013, 19:47
Warum ist es problematisch, einen Nichtjuden zu heiraten?
Binationale Ehen (http://www.politikforen.org/showthread.php?140087-Wo-die-Liebe-hinf%C3%A4llt-gt-Mischehen) sind meiner Meinung nach abzulehnen. Aber nicht zu verbieten.

Gehirnnutzer
30.11.2013, 20:56
Zum einen gibt es eine solche Straftat wie sie Mahler vorgeworfen wird, Meinungsverbrechen, in keinem zivilisierten Rechtsstaat, sondern nur unter einer Fremdherrschaft und Gesinnungsdiktatur, zum anderen aber, und das ist von noch größrerer Tragweite, führt sich der selbsternannte Rechtsstaat hier mit dem Vorgehen ad absurdum, dass die Strafe von Gedankenverbrechern in der BRD grundsätlich dadurch verlängert wird, dass sie sich wegen eben dieses von der BRD als Straftatbestand erfundenen Gedankenverbrechens in der Sache selbst verteidigen.
Das heisst, die Verteidigung selber führt zu einem erneuten Straftatbestand.

DAS ist Gesinnungsterror par excellence, wie sie die Organisationsform der Fremdherrschaft, die BRD, live jedesmal praktiziert.

Horst Mahler erklärt es als Anwalt selber sehr gut in diesem Video:
einfach mal googlen:
Der Feldzug gegen die Offenkundigkeit
https://www.google.de/search?safe=off&client=firefox-a&rls=org.mozilla:de:official&q=feldzug+gegen+die+offenkundigkeit

Mein lieber Registrierter, ich kann nichts für die offenkundige Unfähigkeit von zwei Anwälten die Natur eines Gesetzes zu erkennen, was sie eigentlich müssten, schließlich haben sie ja Jura studiert. Ich kann auch nichts für die Ignoranz für Sachlagen deinerseits.
Bei dir kann man die Unfähigkeit den Unterschied zwischen einem Meinungsverbot und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und die daraus resultierende jeweiligen Eigenheiten nicht zu erkennen, noch mit Ignoranz und anderen individuellen Eigenschaften von dir entschuldigen, aber bei zwei Anwälten?

Eine Verteidigung, die auf den Inhalt einer Meinung abzielt, ist der richtige Weg bei einem Meinungsverbot, funktioniert aber nicht bei einer Einschränkung der Meinungsäußerung.

Bei einer Einschränkung der Meinungsäußerung wird der strafbare Tatbestand nicht durch die Meinung ausgelöst, wie es bei einem Meinungsverbot der Fall wäre, sondern durch die Art und Weise der Äußerung.
Jeder Tatsache kann eine Meinung sein, aber nicht jede Meinung eine Tatsache. Für eine Einschränkung der Meinungsäußerung ist es irrelevant, ob es sich um eine durch Tatsachen belegte Meinung handelt oder nicht, weil dieser Umstand nicht Gegenstand der strafbewehrten Handlung ist.

Nehmen wir mal an, das Gesetz würde lauten:

Wer in einer Weise, die den öffentlichen Frieden stört, behauptet, das der FC Bayern Deutscher Meister der Saison 2012/2013 ist, wird mit Geldstrafe bestraft.

könnte anstatt behauptet auch äußert stehen, denn man macht sich solange nicht strafbar, solange man durch seine Behauptung/Äußerung den öffentlichen Frieden nicht stört.

Mahler führt einen sinnlosen Feldzug, weil der Wahrheitsgehalt der Meinung irrelevant ist, denn die Meinung ist nicht der Tatbestand.

Tja, hier noch ein kleiner Nachweis der Sache durch das von fatalist eingestellte Thema (http://www.politikforen.org/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung).

Registrierter
30.11.2013, 21:47
Mein lieber Registrierter, ich kann nichts für die offenkundige Unfähigkeit von zwei Anwälten die Natur eines Gesetzes zu erkennen, was sie eigentlich müssten, schließlich haben sie ja Jura studiert. Ich kann auch nichts für die Ignoranz für Sachlagen deinerseits.
Bei dir kann man die Unfähigkeit den Unterschied zwischen einem Meinungsverbot und einer Einschränkung der Meinungsfreiheit und die daraus resultierende jeweiligen Eigenheiten nicht zu erkennen, noch mit Ignoranz und anderen individuellen Eigenschaften von dir entschuldigen, aber bei zwei Anwälten?


entweder hast du deren Argumente nicht gehört, oder Du kannst nicht bis vier zählen.
Es sind nämlich vier Verteidiger in dem Video zu sehen.
Dass Du dieses Unrechtsregime,w welches gan OFFENKUNDIG gegen internationales Recht verstößt, verteidigst, ist als für einen indoktrinierten Bewohner eines besetzten Staat nicht ungewöhnlich.
Was jedoch histirsch einmalig sein dürfte, und jeden souverän denkenden Bürger mit Ekel erfüllt, ist die Verve, mit der die programmierten unterworfenen Schafe, ihre Sklaverei und ihr Unrechtsregime verteidigen.

Die BRD ist als Vernichtungssystem zur Vernichtung des deutschen Volkes und der deutschen Kultur von unseren Feinden errichtet.

Jedem GESUNDEN Menschen sträuben sich angeischts dieses geplanten und vor unser aller Augen vollzogenen Völkermord am deutschen Volk die Haare.

Man fragt sich also, WELCHE Deformation jemand in seinem Hirn eingefangen haben muss, um den eigenen Volkstod und dessen Protagonisten mit solcher Energie zu verteidigen.


„Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu s c h ü t z e n d e s R e c h t s g u t der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe!“ Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Becshluß:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn es verweist eindeutig mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): „Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/06/08/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/

Registrierter
30.11.2013, 21:51
zur Ergänzung: Meinungsverbrechen wie in der BRD werden darin explizit ausgeschlossen!

Ich habe S. 3 des CCPR/C/GC/34 gelesen. Darin steht unter Verweis auf Faurisson auf S. 3:
“ No person may be subject to the impairment of any rights under the Covenant on the basis of his or her actual, perceived or supposed opinions. All forms of opinion are protected, including opinions of a political, scientific, historic, moral or religious nature. It is incompatible with paragraph 1 to criminalise the holding of an opinion.(9) The harassment, intimidation or stigmatisation of a person, including arrest, detention, trial or imprisonment for reasons of the opinions they may hold, constitutes a violation of article 19, paragraph 1.(10)” .

Auf S. 2 steht: 7. The obligation to respect freedoms of opinion and expression is binding on every State party as a whole. All branches of the State (executive, legislative and judicial) and other public or governmental authorities, at whatever level – national, regional or local – are in a position to engage the responsibility of the State party.6 Such responsibility may also be incurred by a State party under some circumstances in respect of acts of semi-State entities.7 The obligation also requires States parties to ensure that persons are protected from any acts of private persons or entities that would impair the enjoyment of the freedoms of opinion and expression to the extent that these Covenant rights are amenable to application between private persons or entities.8

8. States parties are required to ensure that the rights contained in article 19 of the Covenant are given effect to in the domestic law of the State, in a manner consistent with the guidance provided by the Committee in its general comment No. 31 on the nature of the general legal obligation imposed on States parties to the Covenant. It is recalled that States parties should provide the Committee, in accordance with reports submitted pursuant to article 40, with the relevant domestic legal rules, administrative practices and judicial decisions, as well as relevant policy level and other sectorial practices relating to the rights protected by article 19, taking into account the issues discussed in the present general comment. They should also include information on remedies available if those rights are violated.

http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/docs/gc34.pdf :

Human Rights Committee
One Hundred and second session
Geneva, 11-29 July 2011
General comment No. 34
Article 19: Freedoms of opinion and expression.
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/06/08/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/

GSch
30.11.2013, 21:56
Es ist ja auch noch niemand in der Bundesrepublik dafür verurteilt worden, dass er der Meinung war, die Judenvernichtung habe es nicht gegeben und die KZs seien eine Art Frühform des Club Mediteranné gewesen.

Gehirnnutzer
30.11.2013, 23:08
entweder hast du deren Argumente nicht gehört, oder Du kannst nicht bis vier zählen.
Es sind nämlich vier Verteidiger in dem Video zu sehen.
Dass Du dieses Unrechtsregime,w welches gan OFFENKUNDIG gegen internationales Recht verstößt, verteidigst, ist als für einen indoktrinierten Bewohner eines besetzten Staat nicht ungewöhnlich.
Was jedoch histirsch einmalig sein dürfte, und jeden souverän denkenden Bürger mit Ekel erfüllt, ist die Verve, mit der die programmierten unterworfenen Schafe, ihre Sklaverei und ihr Unrechtsregime verteidigen.

Die BRD ist als Vernichtungssystem zur Vernichtung des deutschen Volkes und der deutschen Kultur von unseren Feinden errichtet.

Jedem GESUNDEN Menschen sträuben sich angeischts dieses geplanten und vor unser aller Augen vollzogenen Völkermord am deutschen Volk die Haare.

Man fragt sich also, WELCHE Deformation jemand in seinem Hirn eingefangen haben muss, um den eigenen Volkstod und dessen Protagonisten mit solcher Energie zu verteidigen.


„Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechtskommitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu s c h ü t z e n d e s R e c h t s g u t der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe!“ Das Kommitee faßte für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, also auch die Bundesrepublik Deutschland, Österreich und Schweiz, folgenden verbindlichen Becshluß:

„Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.“ (Absatz 49., CCPR/C/GC/34)

Das Kommitee bezieht sich hauptsächlich auf das Bestreiten der Holocaust-Lügen, denn es verweist eindeutig mit der Fußnote 166 extra auf das französische Holocaust-Verfolgungsgesetz (Lex Faurisson): „Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson gegen Frankreich, Nr. 550/93.“
http://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/06/08/kolumne-holocaustleugnung-ist-menschenrecht/

Weißt du was, Registrierter, du scheinst immer noch zu glauben, durch dauerndes Wiederholen, könnten Aussagen von dir, die man bereits zig mal widerlegt wurden, richtig werden.

Man sollte auch mal genannte Referenzen überprüfen, bevor man Schlußfolgerungen macht. Auch sollte man nicht nur die Teile, die einem in einer Aussage passen, beachten, sondern sich mit der kompletten Aussage beschäftigen.
Diesen Satz sollte man nicht ignorieren, weil man sonst böse Überraschungen erlebt:


8. States parties are required to ensure that the rights contained in article 19 of the Covenant are given effect to in the domestic law of the State, in a manner consistent with the guidance provided by the Committee in its general comment No. 31 on the nature of the general legal obligation imposed on States parties to the Covenant.

Der Artikel 19 hat so seine Tücken für Leute wie dich, die gerne Sachverhalte ignorieren. Der Absatz 3 des Artikels ist wirklich nett:


Artikel 19(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.


Da der 130er keine Meinungsverbot ist, sondern, was du bewusst ignorierst, eine Einschränkung der Meinungsäußerung ist, die gemäß Artikel 19 Absatz 3 (http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/360794/publicationFile/3613/IntZivilpakt.pdf) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, bei dem es sich um die völkerrechtlich bindende Umsetzung der UN-Menschrechtscharta handelt, kann er nicht gegen das internationale Recht verstoßen.


Frankreich
Als Ergänzung zu Artikel 24 des Gesetzes vom 29. Juli 1881 über die Freiheit der Presse, Art. 24 (c) heißt es : <<Art. 24 (a). - Wer die Existenz eines oder mehrerer Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Frage stellt, definiert in Art. 6 des Statuts des Internationalen Militärtribunals, festgehalten im Londoner Abkommen vom 8. August 1945 und welche von Mitgliedern einer als kriminell unter Art. 9 des genannten Statuts genannten Organisation oder einer Person die unter französischer oder internationaler Gesetzgebung solcher Verbrechen schuldig befunden wurde ausgeführt wird, „soll von einem Monat bis zu einem Jahr Gefängnis oder Bußgeld bestraft werden.“


Deutschland
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 (http://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__6.html) Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches (http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerstrafgesetzbuch) bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Zu dumm, das bei der Beurteilung und Bewertung von Gesetzen ihr Inhalt von Bedeutung ist und nicht die subjektive Bewertung auf Grund der Meinung über die Folgen.

Übrigens, ich verteidige gar nichts, ich schildere nur die Sachlage, meine Meinung zum 130er habe ich hier schon oft genug geäußert.

Nur wer Gesetze kennt, der weiß auch sie legal zu umgehen. Bei Leuten wie dir, Mahler und Konsorten braucht der Staat dies nicht zu fürchten, dazu ist eure an Dämlichkeit grenzende Ignoranz hinsichtlich des Rechtes zu groß.
Im Grunde ist es traurig, anstatt etwas gegen ein schlechtes Gesetz zu unternehmen, der 130er Absätze 3 und 4 ist ein schlechtes Gesetz, auch wenn hinsichtlich Völkerrecht und Verfassung legal, tragt ihr nur dazu bei, ihn weiter zu zementieren.

Sokrates sagte mal, schlechte Gesetze soll man ändern, nicht brechen.

Den 130er bekommt man nur über einen Weg weg, nämlich über den reinen Weg der Legislative. Von diesem Weg seit ihr unendlich weit entfernt.

Gehirnnutzer
30.11.2013, 23:13
Es ist ja auch noch niemand in der Bundesrepublik dafür verurteilt worden, dass er der Meinung war, die Judenvernichtung habe es nicht gegeben und die KZs seien eine Art Frühform des Club Mediteranné gewesen.

GSch, das hat Registrierter trotz Beweis (fatalists Beitrag) und Hinweis auf die Sachlage immer noch nicht kapiert und wir beide gewinnen eher einen Jackpot im Lotto, als das Registrierter in Zukunft diese Sache doch mal kapiert.

Registrierter
01.12.2013, 09:25
Nö, jedenfalls hier nicht. Es dürfte in diesem Land viel mehr Pfarrer als Rabbiner geben, so dass der Nutzen für die Juden bedeutend geringer ist als der für die Kirchen. Wobei von "Nutzen" kaum die Rede sein kann - wo liegt der eigentlich?


So langsam scheint´s im Oberstübchen ja dann doch bald zu klingeln.
Für Nichtjuden ist der Nutzen eher trivial.
Für die selbstauserwählte Herrenrasse aber gibt es keine Zivilehe.
Eben deshalb müssen die Nichtjuden ihre Gesetze zu deren Gunsten judaisieren.
Das zieht sich quer durch die gesamte Kultur.

Meine These:
Schon die Religionsfreiheit wurde den Nichjuden von den Juden auf´s Auge gedrückt, um den seit Jahrhunderten verfolgten Juden eine ewige Hintertür in alle Länder aufzustossen, was ja bekanntlich seither hervorragend funktioniert, indem man jedem Land das eventuelle Fehlen dieses Hintereingangs als menschenfeindlich auslegt.

In Wahrheit wurde bisher noch jeder Staat von i(h)nnen zerstört.
Russland ist das letzte Beispiel, wie schnell es mit einem Land bergauf gehen kann, sobald man diese Systemzersetzer ausser Landes befördert, und aus allen tragenden Funktionen entläßt.

Ob Kinderlosigkeit durch die vermeintliche Befreiung der Frau, Masseninvasion von kulturfremden Migranten und derlei mehr, alle diese Projekte wurden von jüdischen Ideologen angestossen und in die Mitte der Gesellschaft der Nichtjuden hineingetragen, hier vorzugsweise, um die weisse Rasse zu zerstören.

Leila
01.12.2013, 09:29
[…] "Orthodoxe Deutsche" darf es hier nicht geben. Das sind Nazis, Rassisten - die mit dem §130 bis zu 15 Jahre im Gefängnis landen.

Eine kluge Bemerkung und Feststellung!

GSch
01.12.2013, 10:18
GSch, das hat Registrierter trotz Beweis (fatalists Beitrag) und Hinweis auf die Sachlage immer noch nicht kapiert und wir beide gewinnen eher einen Jackpot im Lotto, als das Registrierter in Zukunft diese Sache doch mal kapiert.

Ist mir völlig klar, aber es sollte doch gesagt werden, zum Nutzen der Mitleser.

GSch
01.12.2013, 11:06
Für Nichtjuden ist der Nutzen eher trivial.
Für die selbstauserwählte Herrenrasse aber gibt es keine Zivilehe.
Ich verstehe schon, welche Herrenrasse du meinst. Die römisch-katholische Kirche. Die beansprucht ja zumindest prinzipiell die alleinige Hoheit über das Personenstandsrecht. Wer nicht katholisch getraut ist, der ist nicht verheiratet. Wer später gesetzlich geschieden wird, ist immer noch katholisch verheiratet. Die Zivilehe wird im Kirchenrecht ignoriert. Als der Staat in den 1870er Jahren das Personenstandsrecht in seine eigene Gewalt überführte, gab es bekanntlich deswegen die wüstesten Kräche zwischen Bismarck und der katholischen Kirche. Eine Folge davon war auch die Vorschrift, dass religiöse Eheschließungen nur nach einer gesetzlichen erfolgen dürfen. Das alles hatte mit den Juden überhaupt nichts zu tun. Muss man aber nicht wissen.

Nun, inzwischen hat sich die Kirche zumindest in der Praxis (nicht in der Theorie!) mit der Gesetzeslage arrangiert, und daher dürfte die neue Regelung wohl auch dort nur geringe Aufregung verursachen. Die alte hatte einfach ihren Zweck verloren. Mit den Juden hat das immer noch nichts zu tun.


Meine These:
Schon die Religionsfreiheit wurde den Nichjuden von den Juden auf´s Auge gedrückt, um den seit Jahrhunderten verfolgten Juden eine ewige Hintertür in alle Länder aufzustossen, was ja bekanntlich seither hervorragend funktioniert, indem man jedem Land das eventuelle Fehlen dieses Hintereingangs als menschenfeindlich auslegt.
Wenn es so wäre, dann sei den Juden mein herzlichster Dank. Nur stimmt es nicht. Die Religionsfreiheit verdankt ihren Ursprung eher der Aufklärung sowie dem Bestreben, den Gegensatz zwischen Katholiken und Protestanten auf einem Niveau zu halten, das den Staat nicht gefährdet. Es dauerte noch ziemlich lange, bis die Juden daraus vollen Nutzen zogen. Erst seit 1871 gab es in Deutschland keine (Reichs-) Gesetze mehr, nach denen Juden von bestimmten Ämtern und Laufbahnen ausgeschlossen waren. (In der Praxis waren sie es aber nach wie vor.) Also: Bismarck war auch ein Judenknecht.


Ob Kinderlosigkeit durch die vermeintliche Befreiung der Frau, Masseninvasion von kulturfremden Migranten und derlei mehr, alle diese Projekte wurden von jüdischen Ideologen angestossen und in die Mitte der Gesellschaft der Nichtjuden hineingetragen, hier vorzugsweise, um die weisse Rasse zu zerstören.
Komisch - die rassistischen Extremisten unter den Juden in Israel jammern mindestens genau so laut über die gleichen Vorgänge. Du würdest dich gewiss glänzend mit diesem Leuten verstehen. Im Übrigen würde ich die Juden auf jeden Fall zu den "weißen" Rassen zählen - oder sind das vielleicht Neger, Chinesen oder Indianer?

Klopperhorst
01.12.2013, 11:52
...

Komisch - die rassistischen Extremisten unter den Juden in Israel jammern mindestens genau so laut über die gleichen Vorgänge. ...

Der Unterschied ist nur, dass sie das dürfen, wir nicht.
Stell dir vor, wir bauen wieder Siedlungen in Westpolen, weil diese Ländereien vor 1000 Jahren zu Deutschland gehörten, und wir werden dabei
von der BRD nicht gehindert, können uns gegen Polen in jeglicher Hinsicht zur Wehr setzen, sie vertreiben und gar töten.

Dann hätten wir das gleiche "Recht" wie israelische Siedler.

---

GSch
01.12.2013, 17:05
Der Unterschied ist nur, dass sie das dürfen, wir nicht.
Niemand hindert dich. Dieses Forum hier ist voll davon.


Stell dir vor, wir bauen wieder Siedlungen in Westpolen, weil diese Ländereien vor 1000 Jahren zu Deutschland gehörten, und wir werden dabei
von der BRD nicht gehindert, können uns gegen Polen in jeglicher Hinsicht zur Wehr setzen, sie vertreiben und gar töten.

Dann hätten wir das gleiche "Recht" wie israelische Siedler.
Ob die israelischen Siedler das Recht haben, ist ja wohl sehr eine Sache des Standpunktes. Jedenfalls haben Sie die Gewalt, das zu tun, während die Palästinenser nicht die Gewalt haben, es zu verhindern. In Polen liegen die Dinge ein wenig anders.

Aber du hast doch Niederlassungsfreiheit in der ganzen EU. Zieh doch nach Polen und wohne da. Nimm auch gerne noch ein paar Gesinnungsgenossen mit, eröffnet dort ein original deutsches Dorf. So lange ihr euch nicht einbildet, das wäre Deutschland, dürfte das kein Problem geben, jedenfalls nicht mit dem Gesetz.

Registrierter
01.12.2013, 19:42
Komisch - die rassistischen Extremisten unter den Juden in Israel jammern mindestens genau so laut über die gleichen Vorgänge. Du würdest dich gewiss glänzend mit diesem Leuten verstehen. Im Übrigen würde ich die Juden auf jeden Fall zu den "weißen" Rassen zählen - oder sind das vielleicht Neger, Chinesen oder Indianer?

Wie anhand diener vorigen Scheinargumentation deutlich erkennbar, ist dir das jüdische dneken und Vorgehen vollkommnen fremd.
Ansonsten wäre dir geläufig, dass Juden sich selber nicht als Weisse betrachten und uns Weisse als Amalek, den ewigen Feind der Juden, den es zu venrichten gilt, betrachten.

Nicht wie wir sehen, ist entscheidend, sondern allein, dass sie uns aus religiösen Motiven seit jeher verachten und auf uns als Viehbestand herabblicken.

„Schafft die weiße Rasse ab – mit allen notwendigen Mitteln“
Wenn Du ein weisser Mann bist, verdienst Du es nicht zu leben!
http://www.politikforen.org/showthread.php?126067-%E2%80%9ESchafft-die-wei%C3%9Fe-Rasse-ab-%E2%80%93-mit-allen-notwendigen-Mitteln%E2%80%9C/page31

der jüdische Imperativ zur Vernichtung der weissen Rasse
http://www.politikforen.org/showthread.php?112332-der-j%C3%BCdische-Imperativ-zur-Vernichtung-der-weissen-Rasse

Quellen gibt es nun wirklich genug.
Vor allem aber:
An ihren Taten sollt Ihr sie erkennen!

Weltweit sind alle Rassen auf Wahstumskurs, ausser der weissen Rasse.
Wenn man nun untersucht, wann dieser Kollaps der weissen Population begann und welche Ursachen er hat, dann kommt man sehr schnell dem jüdisch initiierten Genozid-Projekt auf die Spur.

Multi Kultur Report 2013
ASYLPOLITIK. EINWANDERUNGSPOLITIK. AUFBAU DER MULTIRASSISCHEN GESELLSCHAFT. DER VERSUCH EINER ERKLÄRUNG FÜR DIE HEUTIGEN ZUSTÄNDE:
http://***************

Auf dem Schwertasblog finden sich einige wissenschafltiche autoren, die den Ursprüngen dieses jüdischen Genozids ander weissen rassse auf den Grund gegangen sind:

http://schwertasblog.wordpress.com

Besonders empfohlen seien hier:
Professor Kevin Macdonald
Dr David Duke
Herve Ryssen
und andere

Ich gehe davon aus, dass Du Dich der Grundlagen-Lektüre sowieso verwiegern wirst, um Dien indokriniertes BRD-Wohlfühl-Weltbild nicht zu gefährden.
In Deinem Alter findet eine neujustierung des eigenen ideologisch zementierten Weltbildes in aller Regel nicht mehr statt, wie wir an den klassiche betonköpfen Honecker etc ja sehr gut ablesen können.

Die BRD hat den subtilsten aller Völkermorde am deutschen Volk inzwischen mit aller ihr von den Allierten oktruierten Gesetzeskraft dermassen abgeschirmt, dass radikal und ausnahmslos jeder verfolgt und ins soziale aus befördert wird, der sich für das Überleben des deutschen Volkes einsetzt.

Der jüngste Wahlkampf zeigte zu deutlich, dass die Hauptthemen des Wahlkampfes jedes Thema ausbelndeten, welches dem Wohl des deutschen Volkes dient und stattdessen Schwulenehe und derlei mehr die Zersetzungsagend vorantrieben.

Auffällig ist einfach quer über alle Länder, dass man NIRGENDS auch nur einen Juden finden wird, der sich FÜR das Wohl seiner Gastgebergesellschaft einsetzen wird und überall die Zersetzung mit denselben Mitteln und Themen vorantreiben wird:
Massenimmigration, Zerstörung der Familie, Abtreibung

In Israel nun wiederum gelten natürlich die umgekehrten Vorzeichen.

Registrierter
01.12.2013, 20:03
Aber du hast doch Niederlassungsfreiheit in der ganzen EU. Zieh doch nach Polen und wohne da. Nimm auch gerne noch ein paar Gesinnungsgenossen mit, eröffnet dort ein original deutsches Dorf. So lange ihr euch nicht einbildet, das wäre Deutschland, dürfte das kein Problem geben, jedenfalls nicht mit dem Gesetz.


Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]),
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet,
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Rein völkerrechtlich existiert das Deutsche Reich noch immer in den Grenzen von 1937, ist aber wegen der Besetzung durch das Besatzerkonstrukt BRD handlungsunfähig, bis das deutsche Volk sich aus der Besatzung befreien wird.

Nicht jeder kriecht den Besatzern mit ihren Besatzungs-Vorschriften bis zur ersten Darmbiegung ins Rektum wie Du.
Gehe einfach getrost davon aus, dass sich auch in Zukunft noch genug aufrechte Deutsche mit Rückgrat auf ihr rechtmäßiges Territorium berufen, um das nach dem WK2 begangene Unrecht in Erinnerung zu halten.
Die Bestazung von einem drittel des Reiches durch Polen udn Russland währt nicht wig.
Immerhin bot Russland schon die Rückgabe des russisch besetzten Ostpreussens an:

Moskau bot Verhandlungen über Ostpreußen an
Brisantes Dokument zur Zeitgeschichte: Moskau brachte nach SPIEGEL-Informationen während der Verhandlungen zur deutschen Einheit Gespräche über den sowjetischen Teil Ostpreußens ins Spiel. Doch die deutsche Seite wehrte ab.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wiedervereinigung-moskau-bot-verhandlungen-ueber-ostpreussen-an-a-695928.html


Die BRD-Satrapen lehnten die Rückgabe des Reichsterritoriums Ospreussen jedoch auf höheren Befehl der Besatzungsmächte (Washington, Tel Aviv) ab.
Das ist als Hochverrat zu werten und entsprechend am Tag der Befreiung zu ahnden.

Cinnamon
01.12.2013, 20:11
Was glaubst Du wohl, auf Druck WELCHER "Religionsgemeinschaft", de facto welcher Sekte Satans, dieses Gesetz von den BRD-Deppen angefertigt wurde?

Du bist in der Tat reichlich naiv in Deinem begrenzten Weltbild.
Kannst Du denn nicht erkennen, dass ALLES, aber auch AUSNAHMSLOS ALLES, was im Westen geschieht, in Richtung Judaisierung und NIEMALS zum Wohle der Nichtjuden geschieht?

Die langfristige Entwicklung erlaubt nach heutiger Sicht keine bessere Zukunft für die Nichtjuden. Die Juden jedoch können sich Jahr für Jahr freuen, dass ihre alttestamentarischen Visionen schon bald Wirklichkeit werden.

Meinst Du das alles ist Zufall?

Eine Eheschließung vor einer religiösen Instanz ist eben keine rechtliche Ehe. Und weshalb die Juden Druck hätten ausüben sollen, die verpflichtende standesamtliche Voraustrauung aufzuheben, bevor religiös geheiratet werden darf ist nochmal eine Frage für sich.

Cinnamon
01.12.2013, 20:13
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]),
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet,
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Rein völkerrechtlich existiert das Deutsche Reich noch immer in den Grenzen von 1937, ist aber wegen der Besetzung durch das Besatzerkonstrukt BRD handlungsunfähig, bis das deutsche Volk sich aus der Besatzung befreien wird.

Nicht jeder kriecht den Besatzern mit ihren Besatzungs-Vorschriften bis zur ersten Darmbiegung ins Rektum wie Du.
Gehe einfach getrost davon aus, dass sich auch in Zukunft noch genug aufrechte Deutsche mit Rückgrat auf ihr rechtmäßiges Territorium berufen, um das nach dem WK2 begangene Unrecht in Erinnerung zu halten.
Die Bestazung von einem drittel des Reiches durch Polen udn Russland währt nicht wig.
Immerhin bot Russland schon die Rückgabe des russisch besetzten Ostpreussens an:

Moskau bot Verhandlungen über Ostpreußen an
Brisantes Dokument zur Zeitgeschichte: Moskau brachte nach SPIEGEL-Informationen während der Verhandlungen zur deutschen Einheit Gespräche über den sowjetischen Teil Ostpreußens ins Spiel. Doch die deutsche Seite wehrte ab.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wiedervereinigung-moskau-bot-verhandlungen-ueber-ostpreussen-an-a-695928.html


Die BRD-Satrapen lehnten die Rückgabe des Reichsterritoriums Ospreussen jedoch auf höheren Befehl der Besatzungsmächte (Washington, Tel Aviv) ab.
Das ist als Hochverrat zu werten und entsprechend am Tag der Befreiung zu ahnden.

Bitte aufhören :D :D :D. Dieser Schwachsinn von wegen das Reich existiert noch ist seit über 10 Jahren auf dieser Seite hier hinreichend aufgearbeitet:

www.krr-faq.net

GSch
01.12.2013, 20:28
Wie anhand diener vorigen Scheinargumentation deutlich erkennbar, ist dir das jüdische dneken und Vorgehen vollkommnen fremd.
...

Quellen gibt es nun wirklich genug.

Wenn du das jüdische Denken aus den von dir zitierten Quellen kennengelernt hast, dann wundert mich gar nichts mehr.

GSch
01.12.2013, 20:32
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]),
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet.
Stimmt. Der deutsche Nationalstaat, einst auch mal als Deutsches Reich bekannt, heißt heute Bundesrepublik Deutschland.


Gehe einfach getrost davon aus, dass sich auch in Zukunft noch genug aufrechte Deutsche mit Rückgrat auf ihr rechtmäßiges Territorium berufen, um das nach dem WK2 begangene Unrecht in Erinnerung zu halten.
Na, ich wünsche viel Spaß dabei.


Moskau bot Verhandlungen über Ostpreußen an
Brisantes Dokument zur Zeitgeschichte: Moskau brachte nach SPIEGEL-Informationen während der Verhandlungen zur deutschen Einheit Gespräche über den sowjetischen Teil Ostpreußens ins Spiel.
Ja, verkaufen wollten sie es, falls die Geschichte stimmt (sie weist allerdings einige Unstimmigkeiten auf). Aber selbst wenn: verkaufen kann man doch nur, was man hat. Und die deutsche Seite hat, wie man im SPIEGEL lesen kann, das Angebot nicht abgelehnt, weil ihr das Land ohnehin gehörte, sondern weil es ein ungeheuerer Klotz am Bein gewesen wäre.

Im Übrigen bin ich geradezu gerührt, dein Vertrauen in den SPIEGEL beoachten zu dürfen.

Registrierter
01.12.2013, 20:58
Wenn du das jüdische Denken aus den von dir zitierten Quellen kennengelernt hast, dann wundert mich gar nichts mehr.

Dass Dich nichts verwundert, verwundert wohl niemanden, dem die Psychologie programiertr Skalven geläufig ist.
Natürlich fehlt Dir auch jede Neugier für die Ursachen des Niedergangs aller westlichen Staaten in historisch kurzer Zeit seit dem WK2.

Eigenartigerweise wird doch das Ende des WK2 als Befreiung gefeiert, zeigt uns jedoch allen nur zu deutlich, dass mit dem Ende des KW2 auch das Ende der westlichen, von der weissen rasse geprägten Kultur eingeläutet wurde.

es ist nicht erkennbar, dass Dir dieser Zusammenhang überhaupt auffällt, geschweige denn Dir Anlaß gebietet, über diese Parallele zu sinnieren.

Eigenartigerweise vermochten auch die zwei in Deutschland von den Besatzern installierten Demokratien niemals einen solch explosionsartigen Aufschwung und solche Zufriedenheit und Zukunftsfreude im Volk zu erzeugen, wie das Bismarck- und das Dritte-Reich.

Demokratie ist immer mit Auflösung von Moral und Volk verknüpft.

Der Niedergang jedes Volkes wird durch die Demokratie beschleunigt.

Deshalb muß das deutsche Volk die BRD so schnell wie möglich entmachten, wenn es überleben will.
Entweder schafft die BRD witerhin das deutsche Volk ab, oder das deutsche Volk schafft die BRD ab.
Tertiam non datur.

Klopperhorst
01.12.2013, 21:04
.
Aber du hast doch Niederlassungsfreiheit in der ganzen EU. Zieh doch nach Polen und wohne da. Nimm auch gerne noch ein paar Gesinnungsgenossen mit, eröffnet dort ein original deutsches Dorf. So lange ihr euch nicht einbildet, das wäre Deutschland, dürfte das kein Problem geben, jedenfalls nicht mit dem Gesetz.

Zwischen Individual-Ansieldlung und Massen-Ansiedlung existiert ein Unterschied. Und diese Gesetze der "Niederlassungsfreiheit" werden
dann sehr schnell gebrochen, wie wir ja im Rahmen der Euro-"Rettung" wissen, ist das Geschmiere das Papier nicht wert.

---

GSch
01.12.2013, 21:07
Zwischen Individual-Ansieldlung und Massen-Ansiedlung existiert ein Unterschied. Und diese Gesetze der "Niederlassungsfreiheit" werden
dann sehr schnell gebrochen, wie wir ja im Rahmen der Euro-"Rettung" wissen, ist das Geschmiere das Papier nicht wert.

Ach, die Trauben sind ja derart sauer - total ungenießbar.

Kosmopolit
03.12.2013, 22:31
Ich kann mich einer gewissen Sympathie dessen, was der Rabbi sagt, nicht entwehren.
Er sagt: Wir wollen unsere Kultur erhalten, dafür brauchen wir Nachwuchs, gesunde Familie und unser angestammtes Land.
Das ist eine konservative Einstellung, wie sie jedem Volk gut tut.
Das Problem ist nur, dass sie uns Deutschen verwehrt bleibt.

Es ist interessant, anscheinend tickt der goyische Verstand doch anders als der jüdische! In den Worten des Rabbiners ist kein Funke von Rassismus! Auch spricht er über keine jüdische Rasse! Und macht auch keinen Unterschied zwischen Rassen!

Sonst würde sich das ja damit widersprechen:


http://www.youtube.com/watch?v=UB1lahhP0r0

Wenn du möchtest, dass ich die das erkläre, sage Bescheid!

zeus1
08.12.2013, 23:38
Vor demzweiten Weltkrieg gab es in Deutschland viele solcher "Mischlinge"

Gehirnnutzer
10.12.2013, 07:13
Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]),
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet,
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Reich#Staatsrechtliche_Fragen

Rein völkerrechtlich existiert das Deutsche Reich noch immer in den Grenzen von 1937, ist aber wegen der Besetzung durch das Besatzerkonstrukt BRD handlungsunfähig, bis das deutsche Volk sich aus der Besatzung befreien wird.

Nicht jeder kriecht den Besatzern mit ihren Besatzungs-Vorschriften bis zur ersten Darmbiegung ins Rektum wie Du.
Gehe einfach getrost davon aus, dass sich auch in Zukunft noch genug aufrechte Deutsche mit Rückgrat auf ihr rechtmäßiges Territorium berufen, um das nach dem WK2 begangene Unrecht in Erinnerung zu halten.
Die Bestazung von einem drittel des Reiches durch Polen udn Russland währt nicht wig.
Immerhin bot Russland schon die Rückgabe des russisch besetzten Ostpreussens an:

Moskau bot Verhandlungen über Ostpreußen an
Brisantes Dokument zur Zeitgeschichte: Moskau brachte nach SPIEGEL-Informationen während der Verhandlungen zur deutschen Einheit Gespräche über den sowjetischen Teil Ostpreußens ins Spiel. Doch die deutsche Seite wehrte ab.
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/wiedervereinigung-moskau-bot-verhandlungen-ueber-ostpreussen-an-a-695928.html


Die BRD-Satrapen lehnten die Rückgabe des Reichsterritoriums Ospreussen jedoch auf höheren Befehl der Besatzungsmächte (Washington, Tel Aviv) ab.
Das ist als Hochverrat zu werten und entsprechend am Tag der Befreiung zu ahnden.

Registrierter, du brauchst nicht immer wieder auf die Urteile verweisen, wir alle wissen von der Weiterexistenz des Deutschen Reiches. Aber auch wenn du die Urteile ständig wiederholst und geflissentlich Teile der Urteile ignorierst, ändert sich nichts.
Jedes dieser Urteile enthält in der ein oder anderen Form neben der Aussage über die Existenz des Deutschen Reiches folgende Aussage:

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", ..............

Nun, wenn du diesen Teile als nicht gültig ansiehst, dann stellst die Gültigkeit der ganzen Urteile in Frage.

Du solltest dich übrigens nicht auf die Grenzen von 1937 versteifen, denn in dieser Form ist das Deutsche Reich nicht mehr existent, da es diesen Grenzverlauf teilweise nicht mehr gibt und das hat nur indirekt mit dem Recht zu tun. In den damaligen Grenzverträgen wurden die Grenzverläufe Ostpreußen bei Marienwerder und bei Tilsit, mit der Flussmitte der Weichsel und der Memel festgelegt und die hat sich wie bei jedem anderen Fluss in den letzten 70 Jahren allein schon durch natürliche Einflüsse verschoben.