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Vollständige Version anzeigen : Rechtsmissbrauch durch Polizei ....



truthCH
14.11.2013, 16:27
Vielleicht habt Ihr es ja gehört ... die Razzia in Thun im Club N8stern ...

77 Personen anwesend, grosse Razzia, alle vorübergehend festgenommen ... was dann kommt, ist der Oberhammer!

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Jeder Gast wurde zur Urinprobe gebeten
Zusammen mit den anderen Besuchern des «N8stern» wird I. in einen Nebenraum im Keller gebracht. Erst dort wird ihm das Ausmass der Razzia bewusst. «Alle notwendigen Utensilien lagen auf den Tischen bereit. Jeder musste eine Urin- oder Speichelprobe abgeben.»
Bei 55 von den insgesamt 77 kontrollierten Personen fiel der Dorgenschnelltest denn auch positiv aus, wie die Kantonspolizei Bern in einer Mitteilung schreibt. 25 Prozent der Clubbesucher trugen Betäubungsmittel auf sich. Drei Männer wurden wegen Drogenhandels angezeigt und festgenommen. Ausserdem mussten zwei Minderjährige, die einen gefälschten Ausweis auf sich trugen, für weitere Abklärungen auf die Polizeiwache gebracht werden.
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Begründet wurde das ganze, weil angeblich der Konsum von Drogen strafbar sei, findet man auch auf dieser Seite => http://www.zh.ch/internet/sicherheitsdirektion/kapo/de/fach/jd/schwerpunkte.contenttab.3.drogen.html => Es gilt: Konsum, Erwerb, Besitz und Handel von Drogen ist strafbar.

Wenn man sich dann aber das BUNDESgesetz mal genauer anschaut, steht da nichts von KONSUM... http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19981989/index.html#a19

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer:


a.Betäubungsmittel unbefugt anbaut, herstellt oder auf andere Weise erzeugt;

b.Betäubungsmittel unbefugt lagert, versendet, befördert, einführt, ausführt oder durchführt;

c.Betäubungsmittel unbefugt veräussert, verordnet, auf andere Weise einem andern verschafft oder in Verkehr bringt;

d.Betäubungsmittel unbefugt besitzt, aufbewahrt, erwirbt oder auf andere Weise erlangt;

e.den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln finanziert oder seine Finanzierung vermittelt;

f.öffentlich zum Betäubungsmittelkonsum auffordert oder öffentlich eine Gelegenheit zum Erwerb oder Konsum von Betäubungsmitteln bekannt gibt;

g.zu einer Widerhandlung nach den Buchstaben a-f Anstalten trifft.

Sprich, der Konsum ist schlicht nicht strafbar! Auch die Drogenkontrolle ist nicht legitim, solange ausgeschlossen werden kann, dass der Betroffene kein Fahrzeug führt. Bin ich also ohne Auto da, könnten die mich kreuzweise, denn wenn sie es erzwingen ist es Körperverletzung, Freiheitsberaubung und so weiter!

Natürlich kann man auch konsumieren ohne direkt das Rauschmittel zu erwerben, aufbewahren, besitzen oder zu erlangen - nämlich dann wenn einer einen Joint rumgibt als Beispiel. In diesem Falle würde er sich sicher ab einem Punkt strafbar machen (Punkt c eventuell auch noch f). Weil das aufgreifen eines Jointes ist nicht Drogen erlangen im Sinne des Gesetzgebers, sondern da geht es um die Sache "Ich habe die 5gr Gras geschenkt bekommen"...


Es geht mir hier nicht um die Diskussion "Drogen sind gut oder schlecht" sondern schlicht darum, dass die Polizei ihre Befugnisse extrem ausgeweitet hat ohne rechtliche Grundlage - was kommt als nächstes? Es mussten sich die meisten auch ausziehen und rektal untersuchen lassen (vorbeugen und Backen spreizen) .... Gehts noch?

Und nur dass es hier gesagt ist - die Dealer sollen ihre Strafe bekommen - aber wenn jetzt einer bestraft wird, weil stoned ist aber weder Auto fährt noch was dabei hat, dann sprengt das mein Verständnis! Gerade eben auf die oben dargelegte Gesetzeslage....


Frage an Euch, Dealer sind für mich ok, dass sie bestraft werden, aber was ist mit dem Rest? Findet Ihr das normal, wenn ihr im Ausgang mal halt etwas konsumiert und ihr dann so behandelt werdet? Einbrecher werden nicht so behandelt, denen guckt man nicht hinten rein!