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Vollständige Version anzeigen : Unglaublich, aber wahr: dänische Quarktante will "Mörder" aus der deutschen Sprache streichen



JWalker
13.11.2013, 20:27
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Sturmlaterne
13.11.2013, 20:45
Zunehmendes Neusprech allerorts.

Wen wundert es noch?

Wie viele werden sich in 30 Jahren beispielsweise noch an den Begriff "Ausländer" zurückerinnern können, als dieser einfach so und ganz normal verwendet wurde, ohne dass man dabei politisch korrekt sowie peinlich berührt zusammenzucken und demütige antirassistische tolerante Büßerhaltung einnehmen musste?:fuck:


Und da zudem Mörder wie Kopftreter und Messerstecher ja nur sehr selten Täter sondern fast immer Opfer sind, war dies natürlich eh schon lange überfällig.:kirre:

Tentakel
13.11.2013, 20:48
Das Foto von der Tante spricht eine deutliche Sprache. Kein Wunder, dass man dann solche Hirngespinste entwickelt.

jack000
13.11.2013, 20:51
Das Foto von der Tante spricht eine deutliche Sprache. Kein Wunder, dass man dann solche Hirngespinste entwickelt.
Das war auch der erste Gedanke der mir kam ...

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Tentakel
13.11.2013, 20:52
Das war auch der erste Gedanke der mir kam ...

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Wenn unten nicht "Ministerin" stehen würde, wäre ich mir mit der Bezeichnung "Tante" auch ziemlich unsicher.

Intolerist
13.11.2013, 20:53
Bin auch dafür. Killer kommt cooler als Mörder :hi:

moishe c
13.11.2013, 20:56
Das war auch der erste Gedanke der mir kam ...

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Mit solchen "Mädels" im Dorf würde ich mich auch ständig im Langboot auf der Nordsee herumtreiben ... bloß wech ... :haha:

Was sind die Fickinger doch für arme Schweine! :sark:

Stanley_Beamish
13.11.2013, 20:56
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Naja, eigentlich will sie ja nicht wirklich den Begriff Mörder aus der deutschen Sprache streichen, sondern die Formulierung des §211 StGB von der heutigen Beschreibung eines Tätermerkmals zur Tatbeschreibung ändern.

Valdyn
13.11.2013, 20:59
wenn unten nicht "ministerin" stehen würde, wäre ich mir mit der bezeichnung "tante" auch ziemlich unsicher.

:D

Also ob die nicht andere Sorgen hätte.

opppa
13.11.2013, 21:37
Mit welcher Bezeichnung (und welchem Stragmaß) sollten wir solche Mordversuche an der deutschen Sprache ahnden?

(Der zwangsweise Genuß von Zigeunerschnitzel und/oder Negerküssen dürfte da nicht ausreichen!)

:haha:

ErhardWittek
13.11.2013, 23:16
Das Foto von der Tante spricht eine deutliche Sprache. Kein Wunder, dass man dann solche Hirngespinste entwickelt.
An die kann ich mich noch gut erinnern, weil sie vor Jahren vor Enttäuschung und Zorn geweint hat, als ihr SH-Wählerverband an der 3%-Minderheitenhürde gescheitert ist. Die Alte ist mindestens so machtgeil wie unsere Bundesmutti.

Jetzt versucht sie's also mit der Nazikeule, weil sonst keiner von ihr Notiz nimmt. Ja klar, wenn sonst nix geht, "Nazi" zieht immer in dieser hysterisierten BRD.

ErhardWittek
13.11.2013, 23:20
Naja, eigentlich will sie ja nicht wirklich den Begriff Mörder aus der deutschen Sprache streichen, sondern die Formulierung des §211 StGB von der heutigen Beschreibung eines Tätermerkmals zur Tatbeschreibung ändern.
Die will sich ins Gespräch bringen, sonst nix. Das wollen die faschistischen BRD-Systemschranzen alle. Und was eignet sich dafür besser, als "Haltet den Dieb" zu kreischen.

Heifüsch
13.11.2013, 23:22
Man kann nur hoffen, daß die nie ermordet wird >%.(

BRDDR_geschaedigter
13.11.2013, 23:23
Mit welcher Bezeichnung (und welchem Stragmaß) sollten wir solche Mordversuche an der deutschen Sprache ahnden?

(Der zwangsweise Genuß von Zigeunerschnitzel und/oder Negerküssen dürfte da nicht ausreichen!)

:haha:

Wird wahrscheinlich durch "kulturelle Bereicherung" ersetzt.

Geronimo
13.11.2013, 23:24
Man kann nur hoffen, daß die nie ermordet wird >%.(

Welch beißende Ironie.:sark:

ErhardWittek
13.11.2013, 23:25
:D

Also ob die nicht andere Sorgen hätte.
:dg:

Für solche Leute wurde die Genderideologie erfunden. Sie gehört zu einer dieser Minderheiten, die sich nicht so recht entscheiden konnten, ob sie Männlein oder Weiblein sind. Jetzt aber hat sie bald die Auswahl zwischen mindestens 10 Varianten dazwischen. Aber ob ihr damit wirklich geholfen ist?

KuK
14.11.2013, 00:03
Moin, Tentakel!


Das Foto von der Tante spricht eine deutliche Sprache. Kein Wunder, dass man dann solche Hirngespinste entwickelt.

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Düsse Deern is das nich weert, dat uns öllig Gesetz "neu" klareert ward. De seeht doch schon ut, dat ehr "Jhonny" nich aln's richtig mooken deit. Kiek Di de Pootens und de verquaste Schnute an: wat schullt wi doovon vernaamen. So kunnt keen "Seute Deern" inne Optik kieken: dat is een beduurlichen Fall von "Schiet inne Optik" un' Fruunslüü, de nich schnacken schullt. Mit eern dösbaddeliken Klammers un' eern verdwaarsten Blick wullt ick woll seggen: "ein bedauerlicher Fall der menschlichen Entwicklung in Norden! : Kiekt je düt Monster mol an: füür'n Minsch to blööd un' für'n Schwiin to lütte Lachklammers,

de Deern mööt wech...

und se schnackt breegenklöterich Kroom.

Het see nich weehlt,

KuK

Der Altdeutsche
14.11.2013, 03:04
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern


Gibts denn da noch einen Grund, sich aufzuregen? Ich würde den Text auch ändern. Und zwar dass man ziemlich genau erkennt, wer was getan hat: der eingewanderte Mörder wird zu..... der einheimische Mörder wird..... der Kopftreter wird gevierteilt (oder gehenkt, oder vergiftet.....). So wird n Schuh draus.....

Der Altdeutsche
14.11.2013, 03:08
Moin, Tentakel!



http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Düsse Deern is das nich weert, dat uns öllig Gesetz "neu" klareert ward. De seeht doch schon ut, dat ehr "Jhonny" nich aln's richtig mooken deit. Kiek Di de Pootens und de verquaste Schnute an: wat schullt wi doovon vernaamen. So kunnt keen "Seute Deern" inne Optik kieken: dat is een beduurlichen Fall von "Schiet inne Optik" un' Fruunslüü, de nich schnacken schullt. Mit eern dösbaddeliken Klammers un' eern verdwaarsten Blick wullt ick woll seggen: "ein bedauerlicher Fall der menschlichen Entwicklung in Norden! : Kiekt je düt Monster mol an: füür'n Minsch to blööd un' für'n Schwiin to lütte Lachklammers,

de Deern mööt wech...

und se schnackt breegenklöterich Kroom.

Het see nich weehlt,

KuK


Ich lach mich tüddelich.......

opppa
14.11.2013, 06:46
Wird wahrscheinlich durch "kulturelle Bereicherung" ersetzt.

Vollkommen neu ist aber, daß jetzt so eine Bereicherung aus dem Norden und nicht mehr aus dem Südosten zu uns kommt.

Allerdings wollen Madame ja beim Gesetzestext (noch) mehr Wert darauf legen, daß der Mörder ja (nur) als Produkt seiner Umwelt zum Mörder wurde.
Will die Tante damit vorbereiten, daß den NSU-Mördern - so sie denn göchstpersönlich gemordet haben - dies als "normale" Reaktion ausgelegt wird, oder will sie sicherstellen, daß die Versuche der Antifaschisten zur gewaltsamen Unterdrückung der freien Meinungsäußerung von zu Nazis deklarierten von Gerichten als Wohltäter prämiert werden?

Ich jedenfalls kann da noch nicht absehen, was so eine (aus Dänemark importierte) mit so einer Änderung der Definition von "Mörder" beabsichtigt.

;hmm:

Pius12
14.11.2013, 06:51
HERR , vergib Ihnen, denn Sie wissen nicht was tun

Apollyon
14.11.2013, 06:52
Irgendwie sind diese Sterotypen der geistig verwirrten alle gleich. Erinnert mich an diesen Video mit der Videospielexpertin.
Typische Merkmale bei Frauen: Merkwürdiger Blick, kurze Haare, maskuline Gesichtsproportionen, in der Regel penetrante Pseudointellektuelle ausprache (bei tieferen Gesprächen merkt man die pure unwissenheit und dummheit), autoritärfaschistische Gesinnung.

-Videospieleexpertin: damit ihr euch ein Bild machen könnt.
http://cdn.code-lib.de/klickhure/files/515d64b13b11f

Sathington Willoughby
14.11.2013, 07:33
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Das gilt natürlich NICHT für die Mörder der Nazis sowie der vorgeblichen NSU...

Eridani
14.11.2013, 07:44
Das war auch der erste Gedanke der mir kam ...

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Ist doch klar. Diese linke Dänin ist eine extreme Deutschlandhasserin.

Tantalit
14.11.2013, 07:50
Sie will also das Wort Mörder ermorden, hihi, was eine Ironie. :)

Bergischer Löwe
14.11.2013, 07:59
Dann kann man nur für diese seltsame Dame hoffen, daß die von ihr kritisierte "nationalsozialistische Lesart" nicht in Form eines - möglicherweise aus Bereichererkreisen stammenden - Mörders eines Tages auf sie höchstpersönlich oder ihr Nahestehende zurückfällt.

Ansonsten verstehe ich den Sonderstatus dieser sogenannten "Dänischen Minderheit" nicht. Weshalb haben die in Zeiten offener Grenzen und dezidierter EU Minderheitenpolitik diesen Sonderstatus noch zusätzlich und zu was kann er ge- bzw. missbraucht werden? Ich empfinde ihn als "guter Europäer" :D als nicht mehr notwendigen Anachronismus.

Er gehört in die Mottenkiste prä-EU Ideologien...:D

Cinnamon
14.11.2013, 19:03
Erstmal lesen, denn Lesen bildet. Die Frau will nicht den Mörder aus der deutschen Sprache streichen, sondern lediglich die §§ zu Mord und Totschlag neu fassen, damit sie sich ins sonstige Strafrecht einpassen. Und dabei hat sie Recht. Es heißt ja auch nicht "Dieb ist, wer....", sondern "Diebstahl wird so und so betraft". Zumal es nach einer Neuformulierung auch so absurde Zustände nicht mehr geben würde, dass der Mord an einem Kleinkind nur Totschlag ist, weil Kleinkinder ja keinen Argwohn haben und folglich rechtlich gesehen nicht heimtückisch getötet werden können....... Solche Eskapaden kommen daher, wenn man einen Mordparagraphen hat, der nur Lebenslang als Strafe kennt statt Lebenslang als Höchststrafe und der an Merkmale anknüpft, die oft genug lebensfremd sind. Wenn man Lebenslang als Höchstrafe festsetzt, aber durchaus abgestufte Strafen ermöglicht, werden die richtig harten Jungs auch wieder zu Lebenslang verurteilt, statt ihnen "nur" eine Strafe wegen Totschlags zu geben.

JWalker
14.11.2013, 19:14
...

Ansonsten verstehe ich den Sonderstatus dieser sogenannten "Dänischen Minderheit" nicht. Weshalb haben die in Zeiten offener Grenzen und dezidierter EU Minderheitenpolitik diesen Sonderstatus noch zusätzlich und zu was kann er ge- bzw. missbraucht werden? ...


weil diese sehr "geehrten" Damen und Herren die Klage der JU gegen diesen obsoleten und zutiefst undemokratischen Sonderstatus abgeschmettert haben:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/verfassungsrichter-lehnen-klage-gegen-sonderregel-fuer-ssw-ab-a-922092.html

Esreicht!
14.11.2013, 19:17
An die kann ich mich noch gut erinnern, weil sie vor Jahren vor Enttäuschung und Zorn geweint hat, als ihr SH-Wählerverband an der 3%-Minderheitenhürde gescheitert ist. Die Alte ist mindestens so machtgeil wie unsere Bundesmutti.

Jetzt versucht sie's also mit der Nazikeule, weil sonst keiner von ihr Notiz nimmt. Ja klar, wenn sonst nix geht, "Nazi" zieht immer in dieser hysterisierten BRD.

War auch mein erster Gedanke.


Nach nationalsozialistischer Lesart sei ein Mörder bereits von vornherein als solcher geboren, sagte Spoorendonk.

Nicht die Nazis haben Mörder qua Geburt als Mörder bezichtigt, sondern Juden haben uns Nachkriegsdeutschen vorgeworfen , daß wir "Mördergene im Blut" hätten, ein gewaltiger Unterschied, für den bis heute eine jüdische Entschuldigung noch aussteht:schlecht:


kd

Headroom
14.11.2013, 19:32
jüdische Entschuldigung
Hat es so etwas in der Geschichte der Menschheit jemals gegeben?

Strandwanderer
14.11.2013, 19:39
.
http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Wenn alle Frauen so aussähen wie dieses Huhn, müßte man auch das Wort "Frau" aus der deutschen Sprache streichen.

Seligman
14.11.2013, 19:40
Das war auch der erste Gedanke der mir kam ...

http://www.kn-online.de/var/storage/images/kn/schleswig-holstein/landespolitik/strafgesetzbuch-spoorendonk-will-paragrafen-aus-ns-zeit-aendern/59002591-1-ger-DE/Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern_ArtikelQuer.jpg

Sicher eine lesbische gruene Feministin.

Bieleboh
14.11.2013, 19:44
Sicher eine lesbische gruene Feministin.

Verwitwet, zwei Kinder.

elas
14.11.2013, 19:44
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Diese Frau ist ein Zwitter ein weiblicher Homo oder eine Mischung aus Mensch und Tier.

Seligman
14.11.2013, 19:45
Verwitwet, zwei Kinder.

Ok, ....Gruene Feministin?

Bieleboh
14.11.2013, 19:48
Ok, ....Gruene Feministin?

Dann wäre sie bestimmt bei den Grünen selbst. Die Dame ist bereits 66, da sieht man nicht mehr "aus" wie einst :-)

http://www.spoorendonk.de/gfx/pics/kiju_spoorendonk2.jpg

Hans Huckebein
14.11.2013, 20:20
Bestimmt auch auf ihrer Agenda: Wolfsburg und Volkswagen!

Ruepel
14.11.2013, 21:48
68 Jahre ohne Krieg,das konnte nicht gut gehen.

Landogar
14.11.2013, 21:59
Hat irgendjemand der hier Empörten den Artikel überhaupt gelesen?

Klopperhorst
14.11.2013, 22:00
Dänen hassen Deutsche wie die Pest.
Kalundborg lässt grüßen.

---

Stanley_Beamish
14.11.2013, 22:13
Hat irgendjemand (...) den Artikel überhaupt gelesen?

Ja ich, aber bisher, glaube ich, offensichtlich als Einziger. :D

klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?146639-Unglaublich-aber-wahr-d%C3%A4nische-Quarktante-will-quot-M%C3%B6rder-quot-aus-der-deutschen-Sprache-streichen&p=6707759&viewfull=1#post6707759)

ErhardWittek
14.11.2013, 22:43
Nicht die Nazis haben Mörder qua Geburt als Mörder bezichtigt, sondern Juden haben uns Nachkriegsdeutschen vorgeworfen , daß wir "Mördergene im Blut" hätten, ein gewaltiger Unterschied, für den bis heute eine jüdische Entschuldigung noch aussteht:schlecht:
kd


Hat es so etwas in der Geschichte der Menschheit jemals gegeben?
Auf eine jüdische Entschuldigung können wir bis zum St. Nimmerleinstag warten. Ebenso wie all die zahllosen anderen Völker, die den jüdischen Intrigen und Kriegstreibereien zum Opfer gefallen sind.

Was befähigt diese Leute eigentlich, in uns die niedrigsten Instinkte zu wecken und alles Gute im Menschen zu ersticken. Kein Wunder, daß die Juden so himmelhochjauchzend aufgelegt sind, denn ihnen wird so gut wie kein nennenswerter Widerstand entgegengesetzt.

Ich bin fast geneigt, zu glauben, daß wir am Ende unserer Entwicklung angelangt und die Juden von der Natur als die Totengräber der Menschheit entworfen worden sind. Wie sonst kann es sein, daß sich alle dem offenkundig Bösen total widerstandslos unterwerfen?

Seligman
17.11.2013, 10:43
Dann wäre sie bestimmt bei den Grünen selbst. Die Dame ist bereits 66, da sieht man nicht mehr "aus" wie einst :-)

http://www.spoorendonk.de/gfx/pics/kiju_spoorendonk2.jpg

ui, ist das deine Mutti? hab ich Gefuehle verletzt? - Ehrlich gesagt hab ich nur die Ueberschrift gelesen - ich kenn die Dame nicht.
Wenn die ueberschrift der Wahrheit entspricht ist sie ein volltrottel.punkt aus. wenn nicht tu ich unrecht und werde beichten gehen.

Bruddler
17.11.2013, 10:54
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Wer einen Mord begeht, der darf demnach nicht mehr Mörder genannt werden ?!
Hat diese hässliche Fratze eigentlich nichts besseres zu tun, als mir meine Laune zu verderben ?! :umkipp:

Seligman
17.11.2013, 10:57
Ja ich, aber bisher, glaube ich, offensichtlich als Einziger. :D

klick (http://www.politikforen.net/showthread.php?146639-Unglaublich-aber-wahr-d%C3%A4nische-Quarktante-will-quot-M%C3%B6rder-quot-aus-der-deutschen-Sprache-streichen&p=6707759&viewfull=1#post6707759)

Was steht denn da so?

Seligman
17.11.2013, 10:59
Wer einen Mord begeht, der darf demnach nicht mehr Mörder genannt werden ?!
Hat diese hässliche Fratze eigentlich nichts besseres zu tun, als mir meine Laune zu verderben ?! :umkipp:

Es kann ja gar kein Mord mehr beganden werden. Es kann hoechstens jemand umgebracht werden, und der Taeter ist dann der Umbringer der geumgebracht hat. ist das wirklich so schwer?

Bruddler
17.11.2013, 11:05
Es kann ja gar kein Mord mehr beganden werden. Es kann hoechstens jemand umgebracht werden, und der Taeter ist dann der Umbringer der geumgebracht hat. ist das wirklich so schwer?

Aber der Begriff "Töter bzw. Töterin" wird dann wohl weiterhin noch erlaubt sein ?! :hmm:

Seligman
17.11.2013, 11:09
Aber der Begriff "Töter bzw. Töterin" wird dann wohl weiterhin noch erlaubt sein ?! :hmm:

oder so. Nur Mord halt nichtmehr. - ich finds schluessig- wenn man ein ganzes Leben drueber nachdenkt kommt man zu diesem Schluss! glaubs mir! ;)

Eloy
17.11.2013, 11:12
Es kann ja gar kein Mord mehr beganden werden. Es kann hoechstens jemand umgebracht werden, und der Taeter ist dann der Umbringer der geumgebracht hat. ist das wirklich so schwer?

Nach der "Verschwurbelung" war der "Addi" ja dann ein "Heilsbringer", oder wie. :hmm:

Naja, irgendwie schießen die sich mit ihrem "Neusprech" nur noch in`s Knie!

Geronimo
17.11.2013, 11:15
Dänen hassen Deutsche wie die Pest.
Kalundborg lässt grüßen.

---

Ich grüße mit den "Düppeler Schanzen" zurück!:ja:

http://www.jahrbuch-daun.de/VT/hjb1984/bilder/Image304.gif

Rolf1973
17.11.2013, 11:15
Der komplizierte und kaum zu merkende Begriff "Mörder" sollte umgehend abgeschafft und durch "Andererpersonenlebensbeender" oder "Vomlebenzumtodbeförderer" ersetzt werden.

Seligman
17.11.2013, 11:32
Der komplizierte und kaum zu merkende Begriff "Mörder" sollte umgehend abgeschafft und durch "Andererpersonenlebensbeender" oder "Vomlebenzumtodbeförderer" ersetzt werden.

Das erstere ist mir lieber, da kommen keine Umlaute drinn vor....

Vorallem ist ja im heutigen Sprachgebrauch z.B. schon eine ueberdurchschnittliche Wasserrutsche Mordergeil...

Stanley_Beamish
17.11.2013, 12:17
Was steht denn da so?

Das habe ich doch schon geschrieben. Sie will natürlich nicht das Wort "Mörder" aus unserem Sprachschatz streichen, sondern die Formulierung des Mordparagrafen weg von der Beschreibung des Täters hin zur Beschreibung der Tat ändern.
Vergleiche mal den §75 des österreichischen Strafgesetzbuches.

Kein Grund zu aufgeregter Empörung also.

Großadmiral
17.11.2013, 12:59
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Dann also wider "Wer einen Menschen Tötet wird, wenn er die Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes bestraft."
oder möchte sie tatsächlich ausformulierte Mordmerkmale beibehalten?

Großadmiral
17.11.2013, 13:06
Erstmal lesen, denn Lesen bildet. Die Frau will nicht den Mörder aus der deutschen Sprache streichen, sondern lediglich die §§ zu Mord und Totschlag neu fassen, damit sie sich ins sonstige Strafrecht einpassen. Und dabei hat sie Recht. Es heißt ja auch nicht "Dieb ist, wer....", sondern "Diebstahl wird so und so betraft". Zumal es nach einer Neuformulierung auch so absurde Zustände nicht mehr geben würde, dass der Mord an einem Kleinkind nur Totschlag ist, weil Kleinkinder ja keinen Argwohn haben und folglich rechtlich gesehen nicht heimtückisch getötet werden können....... Solche Eskapaden kommen daher, wenn man einen Mordparagraphen hat, der nur Lebenslang als Strafe kennt statt Lebenslang als Höchststrafe und der an Merkmale anknüpft, die oft genug lebensfremd sind. Wenn man Lebenslang als Höchstrafe festsetzt, aber durchaus abgestufte Strafen ermöglicht, werden die richtig harten Jungs auch wieder zu Lebenslang verurteilt, statt ihnen "nur" eine Strafe wegen Totschlags zu geben.

Mord ist nun mal eine besonders verwerfliche Tötung daher gibt es nur eine Strafe und keinen Rahmen ,zumal dein Beispiel nicht nachvollziehbar ist, es gibt mehr als ein Mordmerkmal und wenn keines passt war es halt Totschlag.

Großadmiral
17.11.2013, 13:08
Hat irgendjemand der hier Empörten den Artikel überhaupt gelesen?

Ja hab ich.

Großadmiral
17.11.2013, 13:13
Was steht denn da so?

Sie hat hiermit http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4tertypologie http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4terstrafrecht ein Problem.

alberich1
17.11.2013, 13:20
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk : Anke Sporendonk, z.Zt. Justizministerin S-H, will den Begriff des "Mörders"
aus der deutschen Sprache streichen. Achtung an alle Weichgesottenen, dieser Link ist keine Satire.
Wer schlecht einschlafen kann, oder zu hohen Blutdruck hat, bitte nicht da unten draufdrücken !

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Landespolitik/Strafgesetzbuch-Spoorendonk-will-Paragrafen-aus-NS-Zeit-aendern

Na, man braucht sich die Dame doch nur mal anzusehen, um festzustellen, dass es ihr an anderer Abwechslung wohl fehlt.
Wie sollte man denn Mord und Totschlag denn sonst nennen?
Etwa "Devitalisierung"?

Leila
17.11.2013, 13:25
Die von den nationalsozialistischen Rassisten bevorzugten Blonden und Blauäugigen sollten braune Kontaktlinsen und braune Perücken tragen!

Großadmiral
17.11.2013, 13:26
Na, man braucht sich die Dame doch nur mal anzusehen, um festzustellen, dass es ihr an anderer Abwechslung wohl fehlt.
Wie sollte man denn Mord und Totschlag denn sonst nennen?
Etwa "Devitalisierung"?

Darum geht es nicht, sie möchte das die Strafe für die Tat und nicht anlässlich der Tat verhängt wird.

Leila
17.11.2013, 13:29
Welch beißende Ironie.:sark:

Der Heifüsch sprach die politisch korrekte Sterbehilfe an.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 13:37
Darum geht es nicht, sie möchte das die Strafe für die Tat und nicht anlässlich der Tat verhängt wird.

Genau. Hier soll das Rechtsprinzip "besseren Ausdruck" finden, dass die Strafe der Tat gilt, nicht der Person des Täters. Ich persönlich halte die Diskussion für den reinen Blödsinn, weil sie an der Rechtspraxis gar nichts ändert, da könnte man sich auch mit der Frage beschäftigen, ob man im StGB nicht "gendern" muss, es also eigentlich heißen müsste "MorderIn ist" oder "Mörderin/Mörder ist", oder ähnlichen Blödsinn. Rein semantisches Thema, bei dem sich eben noch trefflich die Nazi-Keule schwingen lässt.

Die Schönheitskönigin vom SSW hat sich davon wohl eine gewisse Öffentlichkeitswirkung versprochen, und zumindest damit hat sie sich nicht verspekuliert.

alberich1
17.11.2013, 13:39
Darum geht es nicht, sie möchte das die Strafe für die Tat und nicht anlässlich der Tat verhängt wird.

Das ist doch gehüpft wie gesprungen.

alberich1
17.11.2013, 13:41
Genau. Hier soll das Rechtsprinzip "besseren Ausdruck" finden, dass die Strafe der Tat gilt, nicht der Person des Täters. Ich persönlich halte die Diskussion für den reinen Blödsinn, weil sie an der Rechtspraxis gar nichts ändert, da könnte man sich auch mit der Frage beschäftigen, ob man im StGB nicht "gendern" muss, es also eigentlich heißen müsste "MorderIn ist" oder "Mörderin/Mörder ist", oder ähnlichen Blödsinn. Rein semantisches Thema, bei dem sich eben noch trefflich die Nazi-Keule schwingen lässt.

Die Schönheitskönigin vom SSW hat sich davon wohl eine gewisse Öffentlichkeitswirkung versprochen, und zumindest damit hat sie sich nicht verspekuliert.

Eine Tat findet nicht ohne einen Täter statt.
Und eine Tat kann man auch nicht einsperren.
Also bestraft man den Täter aufgrund seiner Tat.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 13:43
Das ist doch gehüpft wie gesprungen.

Nein, in der etwas seltsamen Welt der Juristen ist das ein Unterschied. Würde die Strafe annlässlich der Tat verhängt, würde sie der Person des Täters gelten. Das ist in etwa wie "Wir hassen die Sünde, aber nicht den Sünder".

alberich1
17.11.2013, 13:44
Nein, in der etwas seltsamen Welt der Juristen ist das ein Unterschied. Würde die Strafe annlässlich der Tat verhängt, würde sie der Person des Täters gelten. Das ist in etwa wie "Wir hassen die Sünde, aber nicht den Sünder".

Aber ohne Sünder keine Sünde!

OneDownOne2Go
17.11.2013, 13:45
Eine Tat findet nicht ohne einen Täter statt.
Und eine Tat kann man auch nicht einsperren.
Also bestraft man den Täter aufgrund seiner Tat.

Trotzdem gilt die Strafe der Tat. Ich sagte ja, im "echten Leben" ist das nicht zu trennen, weil natürlich jede Tat einen Täter braucht, es ist ein semantischer Unterschied, der eigentlich nur für Juristen überhaupt von marginalem Interesse ist.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 13:46
Aber ohne Sünder keine Sünde!

Ja, Tat und Täter lassen sich so wenig trennen, wie Sünder und Sünde.

Schau, das ganz ist so gedacht: Wenn Hans Müller jemanden ermordert, dann wird er nicht deswegen verurteilt, weil er Hans Müller ist, und die Tat nun endlich einen Grund liefert, ihn zu bestrafen. Er wird bestraft, weil er etwas getan hat, dieser Handlung gilt die Strafe, und nicht seiner Person.

reflecthofgeismar
17.11.2013, 13:53
Verwitwet, zwei Kinder.

Dann kann einer der Gründe für ihr Verhalten die fehlende Penetration sein.

Leila
17.11.2013, 13:54
Nach der Abschaffung der Substantive würde ich die Abschaffung der Indefinitpronomina befürworten, also von der Schreib- und Redezuft fordern, ein Schweigegelübde abzulegen.

Stanley_Beamish
17.11.2013, 13:55
Trotzdem gilt die Strafe der Tat. Ich sagte ja, im "echten Leben" ist das nicht zu trennen, weil natürlich jede Tat einen Täter braucht, es ist ein semantischer Unterschied, der eigentlich nur für Juristen überhaupt von marginalem Interesse ist.

In allen anderen Paragrafen des StGB wird die Tat beschrieben und nicht der Tätertyp.

Zum Beispiel heißt es hier beim Diebstahl:


Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

und nicht


Der Dieb wird mit Freiheitsstrafe bestraft.

Leila
17.11.2013, 13:58
Trotzdem gilt die Strafe der Tat. Ich sagte ja, im "echten Leben" ist das nicht zu trennen, weil natürlich jede Tat einen Täter braucht, es ist ein semantischer Unterschied, der eigentlich nur für Juristen überhaupt von marginalem Interesse ist.

Eine Straftat kann nicht bestraft werden, aber der Straftäter für die von ihm begangene Straftat. Eine Straftat kann nur festgestellt werden.

Heinrich_Kraemer
17.11.2013, 14:00
Nunja da sieht man gleich wiedermal mit was die lieben Beamten so den lieben langen Tag beschäftigt sind, daß dann solche Geniestreiche dabei herauskommen.

Zudem heißt es mittlerweile korrekt: "die MörderIN". Wobei die Verweiblichung ja nur bei positiv belegten Hauptwörtern angewandt werden darf, nicht bei negativen, oder wie war das gleich nochmal. Wir bräuchten unbedingt ein eigenes Ministerium hierfür um da mal Klarheit zu schaffen.

Sinnorientiertes Absurdistan.

Lilly
17.11.2013, 14:04
Wenn unten nicht "Ministerin" stehen würde, wäre ich mir mit der Bezeichnung "Tante" auch ziemlich unsicher.

Vielleicht wurde ein Buchstabe verwechselt.

Leila
17.11.2013, 14:08
Bestraft wird nicht die vom Brandstifter verursachte Feuersbrunst, auch nicht seine Brandstiftung, sondern der Brandstifter (wegen seiner Brandstiftung).

Frumpel
17.11.2013, 14:18
Genau. Hier soll das Rechtsprinzip "besseren Ausdruck" finden, dass die Strafe der Tat gilt, nicht der Person des Täters. Ich persönlich halte die Diskussion für den reinen Blödsinn, weil sie an der Rechtspraxis gar nichts ändert, da könnte man sich auch mit der Frage beschäftigen, ob man im StGB nicht "gendern" muss, es also eigentlich heißen müsste "MorderIn ist" oder "Mörderin/Mörder ist", oder ähnlichen Blödsinn. Rein semantisches Thema, bei dem sich eben noch trefflich die Nazi-Keule schwingen lässt.

Die Schönheitskönigin vom SSW hat sich davon wohl eine gewisse Öffentlichkeitswirkung versprochen, und zumindest damit hat sie sich nicht verspekuliert.

So ist es. Die kleine Meerjungfrau hat ein Aufmerksamkeitsproblem.

Und wenn mit starken Profilneurosen behaftete Zeitgenossen krampfhaft Genus und Sexus der deutschen Sprache durcheinander hauen, dann reicht es mittlerweile nur noch für ein mitleidiges Schulterzucken.

Leberecht
17.11.2013, 14:27
Jetzt versucht sie's also mit der Nazikeule, weil sonst keiner von ihr Notiz nimmt. Ja klar, wenn sonst nix geht, "Nazi" zieht immer in dieser hysterisierten BRD.

Apropos "Nazikeule." Ein vorzüglicher Rohrkrepierer! Er muß vieeeel öfter verwandt werden. Warum gibt es noch Volkslied mit diesem Begriff? :D

Großadmiral
17.11.2013, 14:54
Genau. Hier soll das Rechtsprinzip "besseren Ausdruck" finden, dass die Strafe der Tat gilt, nicht der Person des Täters. Ich persönlich halte die Diskussion für den reinen Blödsinn, weil sie an der Rechtspraxis gar nichts ändert, da könnte man sich auch mit der Frage beschäftigen, ob man im StGB nicht "gendern" muss, es also eigentlich heißen müsste "MorderIn ist" oder "Mörderin/Mörder ist", oder ähnlichen Blödsinn. Rein semantisches Thema, bei dem sich eben noch trefflich die Nazi-Keule schwingen lässt.

Die Schönheitskönigin vom SSW hat sich davon wohl eine gewisse Öffentlichkeitswirkung versprochen, und zumindest damit hat sie sich nicht verspekuliert.

In dem Fall ist es im Ergebnis egal, aber über das Gendern sollte man nachdenken wird bei § 183 interresant.

Großadmiral
17.11.2013, 14:56
Das ist doch gehüpft wie gesprungen.

In dem Fall ist es egal ob der Mörder bestraft wird weil er ein Mörder ist oder weil er mordet. Nur wie sieht es aus wenn man einen Bolschewisten bestraft weil er ein solcher ist?
Man sieht das Problem am besten bei solchen Beispielen.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 14:58
In allen anderen Paragrafen des StGB wird die Tat beschrieben und nicht der Tätertyp.

Zum Beispiel heißt es hier beim Diebstahl:



und nicht

Ja, das ist richtig. Es macht aber in der Bedeutung keinen Unterschied. Eine Formulierung wie:


Dieb ist, wer eine fremde bewegliche Sache...

würde nichts anderes sagen. Deswegen sagte ich ja, es ist ein semantisches Problem, man kann sich an dieser Formulierung stoßen, aber auch eine Änderung würde den Rechtsgehalt des §211 StGB nicht verändern. Du siehst hier ja selbst, dass die absolute Mehrheit gar keinen Unterschied macht, ob die Strafe einer Tat oder einem Täter gilt, das ist ein Problem, das eigentlich nur Juristen beschäftigt - wenn überhaupt. Und ich sehe wenig Sinn darin, eine "PolCor-Entnazifizierung" des StGB durchzuführen, die rein semantischer Natur ist, an der Rechtspraxis aber keinen Deut ändert.

Cinnamon
17.11.2013, 15:00
Eine Straftat kann nicht bestraft werden, aber der Straftäter für die von ihm begangene Straftat. Eine Straftat kann nur festgestellt werden.

Das bestreitet niemand. Es geht einfach nur darum, das Gesetz einheitlich zu formulieren und da sonst nirgendwo steht "X ist, wer Y gemacht hat", sondern "Wer X macht, wird mit Y bestraft", ist diese Formulierung bei Mord einfach nur ein Fremdkörper. Zumal man mit der Formulierung die sonst übliche Trennung zwischen Täter und Tat aufhebt.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:02
Bestraft wird nicht die vom Brandstifter verursachte Feuersbrunst, auch nicht seine Brandstiftung, sondern der Brandstifter (wegen seiner Brandstiftung).

Bestraft wird die Brandstiftung bzw. der "Brandstifter" wegen der Brandstiftung. Ein Pyromane wird ja auch nicht bestraft, weil er Pyromane ist, es bedarf einer tatbestandlich fassbaren Handlung, auf die sich die Strafe stützt.

Cinnamon
17.11.2013, 15:03
Ja, das ist richtig. Es macht aber in der Bedeutung keinen Unterschied. Eine Formulierung wie:



würde nichts anderes sagen. Deswegen sagte ich ja, es ist ein semantisches Problem, man kann sich an dieser Formulierung stoßen, aber auch eine Änderung würde den Rechtsgehalt des §211 StGB nicht verändern. Du siehst hier ja selbst, dass die absolute Mehrheit gar keinen Unterschied macht, ob die Strafe einer Tat oder einem Täter gilt, das ist ein Problem, das eigentlich nur Juristen beschäftigt - wenn überhaupt. Und ich sehe wenig Sinn darin, eine "PolCor-Entnazifizierung" des StGB durchzuführen, die rein semantischer Natur ist, an der Rechtspraxis aber keinen Deut ändert.

Warum ist das PolCor? So wie jetzt gefordert war das Gesetz vor 1941 auch schon formuliert. Warum nicht einfach zu der bis 1941 geltenden Rechtslage zurückkehren, das Mord das vorsätzliche UND planvolle Töten eines Menschen ist, und Totschlag eben das vorsätziche Töten eines Menschen im Affekt? Mit dieser Differenzierung ist man im Reichsstrafrecht an die 70 Jahre gut gefahren, und ich sehe keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass wir damit ebenso gut fahren werden.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:03
Das bestreitet niemand. Es geht einfach nur darum, das Gesetz einheitlich zu formulieren und da sonst nirgendwo steht "X ist, wer Y gemacht hat", sondern "Wer X macht, wird mit Y bestraft", ist diese Formulierung bei Mord einfach nur ein Fremdkörper. Zumal man mit der Formulierung die sonst übliche Trennung zwischen Täter und Tat aufhebt.

Das ist wahr. Allerdings sollte man im Auge behalten, dass solche "Änderungen des Änderns wegen" nichts produzieren, außer unnötige Kosten.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:04
Warum ist das PolCor? So wie jetzt gefordert war das Gesetz vor 1941 auch schon formuliert. Warum nicht einfach zu der bis 1941 geltenden Rechtslage zurückkehren, das Mord das vorsätzliche UND planvolle Töten eines Menschen ist, und Totschlag eben das vorsätziche Töten eines Menschen im Affekt? Mit dieser Differenzierung ist man im Reichsstrafrecht an die 70 Jahre gut gefahren, und ich sehe keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass wir damit ebenso gut fahren werden.

Weil es ein "Ändern um des Änderns Willen" ist. Es verändert weder Tatbestandlichkeit noch Strafmaß noch Verjährung, noch sonst etwas am Rechtsgehalt des Paragraphen.

Cinnamon
17.11.2013, 15:04
Bestraft wird die Brandstiftung bzw. der "Brandstifter" wegen der Brandstiftung. Ein Pyromane wird ja auch nicht bestraft, weil er Pyromane ist, es bedarf einer tatbestandlich fassbaren Handlung, auf die sich die Strafe stützt.

Hm, ich überlege gerade: Aus der Formulierung ließe sich ja auch folgern, dass ein Mensch für die Tatsache, Mörder zu sein an sich bestraft werden müsste und nicht für die konkrete Tat.

Großadmiral
17.11.2013, 15:05
In allen anderen Paragrafen des StGB wird die Tat beschrieben und nicht der Tätertyp.

Zum Beispiel heißt es hier beim Diebstahl:



und nicht

§ 211 wurde 1942 reformiert daher die Formulierung nach Tätertyp die Urfassung von § 242 StGB lautet von beginn an so bzw. wurde nicht an die neue Zeit angepasst.

Cinnamon
17.11.2013, 15:06
Weil es ein "Ändern um des Änderns Willen" ist. Es verändert weder Tatbestandlichkeit noch Strafmaß noch Verjährung, noch sonst etwas am Rechtsgehalt des Paragraphen.

Ich sehe es nicht so. Im Gegenteil würde die Rückkehr zu diesem alten Grundsatz unserer Vorväter die Rechtslage wesentlich verbessern. Dann kann die Kindsmörderin unabhängig von der Argwohnfähigkeit ihres Kindes für Mord belangt werden, während der in Panik handelnde Affekttäter eine entsprechende Milderung bekommt.

Großadmiral
17.11.2013, 15:08
Warum ist das PolCor? So wie jetzt gefordert war das Gesetz vor 1941 auch schon formuliert. Warum nicht einfach zu der bis 1941 geltenden Rechtslage zurückkehren, das Mord das vorsätzliche UND planvolle Töten eines Menschen ist, und Totschlag eben das vorsätziche Töten eines Menschen im Affekt? Mit dieser Differenzierung ist man im Reichsstrafrecht an die 70 Jahre gut gefahren, und ich sehe keinen vernünftigen Grund daran zu zweifeln, dass wir damit ebenso gut fahren werden.

§ 211 lautet dann wider." Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft." Passt nicht so gut ins heutige StGB aus zwei Gründen.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:09
Hm, ich überlege gerade: Aus der Formulierung ließe sich ja auch folgern, dass ein Mensch für die Tatsache, Mörder zu sein an sich bestraft werden müsste und nicht für die konkrete Tat.

Mörder ist, im juristischen Sinn, wer einen Mord begangen hat. Er wird nicht dafür bestraft, Mörder zu sein, sondern dafür, einen Mord begangen zu haben. Nimm an, ein Mörder hat seine Strafe für die Tat verbüßt und ist wieder frei. Dann ist es noch immer ein Mörder, das hat für ihn aber keinerlei weitere juristische Folgen, weil die Strafe eben ganz eindeutig der Tat gilt, nicht dem Täter.


Ich sehe es nicht so. Im Gegenteil würde die Rückkehr zu diesem alten Grundsatz unserer Vorväter die Rechtslage wesentlich verbessern. Dann kann die Kindsmörderin unabhängig von der Argwohnfähigkeit ihres Kindes für Mord belangt werden, während der in Panik handelnde Affekttäter eine entsprechende Milderung bekommt.

Die Rechtslage würde sich durch eine reine Umformulierung in keiner Weise ändern.

Großadmiral
17.11.2013, 15:10
Hm, ich überlege gerade: Aus der Formulierung ließe sich ja auch folgern, dass ein Mensch für die Tatsache, Mörder zu sein an sich bestraft werden müsste und nicht für die konkrete Tat.

Diese Implikation ist gewollt.

alberich1
17.11.2013, 15:10
Ja, Tat und Täter lassen sich so wenig trennen, wie Sünder und Sünde.

Schau, das ganz ist so gedacht: Wenn Hans Müller jemanden ermordert, dann wird er nicht deswegen verurteilt, weil er Hans Müller ist, und die Tat nun endlich einen Grund liefert, ihn zu bestrafen. Er wird bestraft, weil er etwas getan hat, dieser Handlung gilt die Strafe, und nicht seiner Person.

Nein, sondern weil Hans Müller ein Mörder ist.
Und eine Handlung kann man nicht inhaftieren.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:11
Nein, sondern weil Hans Müller ein Mörder ist.
Und eine Handlung kann man nicht inhaftieren.

Hans Müller wird aber nicht bestraft, weil er Hans Müller ist, sondern weil Hans Müller einen Mord begangen hat. Grund für die Strafe ist die Tat, nicht die Person.

alberich1
17.11.2013, 15:11
In dem Fall ist es egal ob der Mörder bestraft wird weil er ein Mörder ist oder weil er mordet. Nur wie sieht es aus wenn man einen Bolschewisten bestraft weil er ein solcher ist?
Man sieht das Problem am besten bei solchen Beispielen.

Politische Meinungen stehen in Deutschland nicht unter Strafe, sondern lediglich politisch motivierte Straftaten.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:13
Politische Meinungen stehen in Deutschland nicht unter Strafe, sondern lediglich politisch motivierte Straftaten.

Genau. So, wie auch nicht "Mörder sein" unter Strafe steht, sondern "einen Mord begehen".

Geronimo
17.11.2013, 15:14
Politische Meinungen stehen in Deutschland nicht unter Strafe, sondern lediglich politisch motivierte Straftaten.

Du kleiner Witzbold.:sark:

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:14
Du kleiner Witzbold.:sark:

Okay, das natürlich auch :D

alberich1
17.11.2013, 15:14
Genau. So, wie auch nicht "Mörder sein" unter Strafe steht, sondern "einen Mord begehen".

Ist die Strafe abgegolten, sperrt man den Mörder ja auch nicht wieder ein. Ein Mörder bleibt er aber trotzdem.

Cinnamon
17.11.2013, 15:15
§ 211 lautet dann wider." Wer vorsätzlich einen Menschen tödtet, wird, wenn er die Tödtung mit Überlegung ausgeführt hat, wegen Mordes mit dem Tode bestraft." Passt nicht so gut ins heutige StGB aus zwei Gründen.

Ich sprach von der Tatsache, dass Mord das vorsätzliche und zugleich planvolle Töten eines Menschen ist. Nicht von veralteter Rechtschreibung oder der Todesstrafe.

Cinnamon
17.11.2013, 15:16
Mörder ist, im juristischen Sinn, wer einen Mord begangen hat. Er wird nicht dafür bestraft, Mörder zu sein, sondern dafür, einen Mord begangen zu haben. Nimm an, ein Mörder hat seine Strafe für die Tat verbüßt und ist wieder frei. Dann ist es noch immer ein Mörder, das hat für ihn aber keinerlei weitere juristische Folgen, weil die Strafe eben ganz eindeutig der Tat gilt, nicht dem Täter.



Die Rechtslage würde sich durch eine reine Umformulierung in keiner Weise ändern.

Das ist mir klar. Ich sage nur: Es ließe sich so lesen.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:16
Ist die Strafe abgegolten, sperrt man den Mörder ja auch nicht wieder ein. Ein Mörder bleibt er aber trotzdem.

Ja, genau das hab ich zwei, drei Beiträge weiter oben ja geschrieben.

OneDownOne2Go
17.11.2013, 15:16
Das ist mir klar. Ich sage nur: Es ließe sich so lesen.

Ich denke, das ist beim höchsten Tabu des Strafrechts auch durchaus gewollt.

Tantalit
17.11.2013, 15:20
Ist die Strafe abgegolten, sperrt man den Mörder ja auch nicht wieder ein. Ein Mörder bleibt er aber trotzdem.

In Deutschland sperrt man Ausländer die Deutsche töten jedoch nur noch selten ein bei einer volksfeindlichen Regierung ist das aber auch kein Wunder.

Großadmiral
17.11.2013, 15:20
Politische Meinungen stehen in Deutschland nicht unter Strafe, sondern lediglich politisch motivierte Straftaten.

Also verstehst du das Problem?

Großadmiral
17.11.2013, 15:22
Ich sprach von der Tatsache, dass Mord das vorsätzliche und zugleich planvolle Töten eines Menschen ist. Nicht von veralteter Rechtschreibung oder der Todesstrafe.

Ich meinte nicht die Rechtschreibung, das wäre kein Grund ihn nicht wider genauso ins Gesetz zu schreiben, sondern die Bestimmtheit des Tatbestandes.

Sander
17.11.2013, 15:32
HERR , vergib Ihnen, denn Sie wissen nicht was tun

Mein reden.

Stanley_Beamish
17.11.2013, 15:37
Politische Meinungen stehen in Deutschland nicht unter Strafe, sondern lediglich politisch motivierte Straftaten.

Häh, natürlich stehen bestimmte politische Meinungen in der BRD unter Strafe.

Stanley_Beamish
17.11.2013, 15:44
Ist die Strafe abgegolten, sperrt man den Mörder ja auch nicht wieder ein. Ein Mörder bleibt er aber trotzdem.

Bleibt denn jemand, der einmal gelogen hat, auch sein Leben lang Lügner? Darf dann jeder zu jeder Zeit Lügner genannt werden?

steiner50
17.11.2013, 15:57
Wenn unten nicht "Ministerin" stehen würde, wäre ich mir mit der Bezeichnung "Tante" auch ziemlich unsicher.

Die Bezeichnung "Kesser Vater" würde besser passen - das ist wahrscheinlich die Quote

Seligman
17.11.2013, 17:13
Das habe ich doch schon geschrieben. Sie will natürlich nicht das Wort "Mörder" aus unserem Sprachschatz streichen, sondern die Formulierung des Mordparagrafen weg von der Beschreibung des Täters hin zur Beschreibung der Tat ändern.
Vergleiche mal den §75 des österreichischen Strafgesetzbuches.

Kein Grund zu aufgeregter Empörung also.

Sie hat hiermit http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4tertypologie http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%A4terstrafrecht ein Problem.

Aha. Danke.

Gehirnnutzer
17.11.2013, 18:09
Nun, lassen wir mal die Wortklaubereien. Ob im 211er nun steht Mörder ist, oder der Tatbestand des Mordes ist erfüllt, wenn die Handlung bl, bla... steht, ist irrelevant Relevant ist aber eine Reformation der Tötungsdelikte, insbesondere der Strafdelikte mit Todesfolge.
Zunächst einmal sollte eine weitere Differenzierung der Tötungsdelikte erfolgen:

Mord 1. Grades, ähnlich dem jetzigen 211er, jedoch mit einer längeren Mindesthaftzeit als beim jetzigen lebenlänglich beginnend bei 20 Jahren bis zu 40 Jahren.
Mord 2. Grades für jede Art vorsätzlichen Tötungsdeliktes, dass nicht unter Mord 1. Grades fällt, Strafrahmen wie der jetzige 211er.
Mord 3. Grades für vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge, also z.B. was jetzt Körperverletzung mit Todesfolge ist, wenn der nachträgliche Tod des Opfer direkt auf die Tat zurückzuführen ist, 10 Jahre bis heutiges lebenslänglich.
Schwerer Totschlag für vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge, wenn die Tat von einer Gruppe begangen worden ist, die Aktion die schlussendlich die Todesfolge auslöst keiner Einzelperson zugewiesen werden kann (Mord 3. Grades), Mindeststrafe 8 Jahre bis heutiges lebenslänglich, zusätzlich Bewährungsausschluss für 8 Jahre. Alles sonstigen vorsätzlichen Tötungsdelikte, die heute unter Schweren Totschlag fallen und nicht unter die neuen Morddelikte einzuordnen sind.
Totschlag, für alle Tötungsdelikte, wie nicht unter die ersten 4 Stufen fallen und Straftaten mit Todesfolge, bei der die strafbare Handlung indirekt zur Todesfolge mit beigetragen hat. Strafrahmen wie heute.
Sollte man das Jugendstrafrecht in ähnlicher Form wie jetzt beibehalten, so gilt für die Morddelikte, das es zu eine Haftstrafe mit Bewährungsausschluß für die gesamte Dauer kommen muss.

Pappenheimer
17.11.2013, 19:13
Wenn unten nicht "Ministerin" stehen würde, wäre ich mir mit der Bezeichnung "Tante" auch ziemlich unsicher.

Die ist die typische Quotenlesbe. Entweder Lesbe, Schwuler oder Neger und schon stehen alle Tueren offen.

alberich1
17.11.2013, 19:35
Bleibt denn jemand, der einmal gelogen hat, auch sein Leben lang Lügner? Darf dann jeder zu jeder Zeit Lügner genannt werden?

Definitionsfrage.
Ein Mörder hat gemordet, egal, ob er es wieder tut, oder nicht.
Ein Lügner hat gelogen. Aber das ist, solange er es nicht vor Gericht tut, keine Straftat.
Es zieht also keinerlei Vorstrafen nach sich.

Kuddel
17.11.2013, 19:38
Nun, lassen wir mal die Wortklaubereien. Ob im 211er nun steht Mörder ist, oder der Tatbestand des Mordes ist erfüllt, wenn die Handlung bl, bla... steht, ist irrelevant Relevant ist aber eine Reformation der Tötungsdelikte, insbesondere der Strafdelikte mit Todesfolge.
Zunächst einmal sollte eine weitere Differenzierung der Tötungsdelikte erfolgen:

Mord 1. Grades, ähnlich dem jetzigen 211er, jedoch mit einer längeren Mindesthaftzeit als beim jetzigen lebenlänglich beginnend bei 20 Jahren bis zu 40 Jahren.
Mord 2. Grades für jede Art vorsätzlichen Tötungsdeliktes, dass nicht unter Mord 1. Grades fällt, Strafrahmen wie der jetzige 211er.
Mord 3. Grades für vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge, also z.B. was jetzt Körperverletzung mit Todesfolge ist, wenn der nachträgliche Tod des Opfer direkt auf die Tat zurückzuführen ist, 10 Jahre bis heutiges lebenslänglich.
Schwerer Totschlag für vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge, wenn die Tat von einer Gruppe begangen worden ist, die Aktion die schlussendlich die Todesfolge auslöst keiner Einzelperson zugewiesen werden kann (Mord 3. Grades), Mindeststrafe 8 Jahre bis heutiges lebenslänglich, zusätzlich Bewährungsausschluss für 8 Jahre. Alles sonstigen vorsätzlichen Tötungsdelikte, die heute unter Schweren Totschlag fallen und nicht unter die neuen Morddelikte einzuordnen sind.
Totschlag, für alle Tötungsdelikte, wie nicht unter die ersten 4 Stufen fallen und Straftaten mit Todesfolge, bei der die strafbare Handlung indirekt zur Todesfolge mit beigetragen hat. Strafrahmen wie heute.
Sollte man das Jugendstrafrecht in ähnlicher Form wie jetzt beibehalten, so gilt für die Morddelikte, das es zu eine Haftstrafe mit Bewährungsausschluß für die gesamte Dauer kommen muss.

Also ähnlich dem US-Amerikanischen System. Nichts gegen einzuwenden.

Bis auf ein Problem: wer wird bei einer tat durch eine Gruppe verurteilt?`Wenn es keiner zugibt und keiner aussagt, dann alle? Fände ich OK.

Nikolaus
17.11.2013, 19:57
Hat irgendjemand der hier Empörten den Artikel überhaupt gelesen?Mindestens zwei, soweit ich sehe, haben es getan.
Interessiert zwar niemanden, aber ich sage es auch nochmal:
Der Threadtitel ist nicht nur unglaublich, sondern, wie üblich, auch noch erstunken und erlogen.

Scheint aber niemanden abzuhalten, sich darüber aufzuregen.

Landogar
17.11.2013, 20:08
Mindestens zwei, soweit ich sehe, haben es getan.
Interessiert zwar niemanden, aber ich sage es auch nochmal:
Der Threadtitel ist nicht nur unglaublich, sondern, wie üblich, auch noch erstunken und erlogen.

Scheint aber niemanden abzuhalten, sich darüber aufzuregen.

Wir sollten das unter tradierter Folklore verbuchen. Denn seien wir mal ehrlich; so läuft es hier schon seit Jahren.

ErhardWittek
17.11.2013, 21:38
Apropos "Nazikeule." Ein vorzüglicher Rohrkrepierer! Er muß vieeeel öfter verwandt werden. Warum gibt es noch Volkslied mit diesem Begriff? :D
Oder besser noch eine Nazikeulenhymne, die bei jeder offiziellen Veranstaltung angestimmt werden muß.
Die hätte sicher gute Chancen, die neue Staatshymne der BRD zu werden. Da würde sogar der Trittin das Maul ganz weit aufreißen.

Erst wenn das Spott- und Hohngelächter der anderen Völker den Planeten fast aus dem Tritt brächte, würde den Antideutschen
bewußt, welch peinliche Figur sie abgeben.

Gehirnnutzer
18.11.2013, 10:34
Also ähnlich dem US-Amerikanischen System. Nichts gegen einzuwenden.

Bis auf ein Problem: wer wird bei einer tat durch eine Gruppe verurteilt?`Wenn es keiner zugibt und keiner aussagt, dann alle? Fände ich OK.

Kuddel, habe ich doch auch schon berücksichtigt, siehe Schwerer Totschlag in meinem Posting.

Ich gebe zu, das ganze widerspricht gewissen wissenschaftlichen Ansichten über Straftaten und der Anwendung des Rechtes, aber

a) liegt es näher am Rechtsempfinden der Bürger

b) dürfte es abschrekender sein als die bisherigen Regelungen und wen es doch nicht abschreckt, den holt es von der Straße und der Bürger ist geschützt vor ihm.

Strafzweck darf nicht durch den Resozialisierungsgedanken zu nichte gemacht werden, jedoch darf die Resozialisierung nicht außer acht gelassen werden. Maßnahmen zur Resozialisierung haben während der Haft bzw. Verbüßung der Strafe zu geschehen. Resozialisierung hat nichts mit Schuldspruch und Strafrahmen zu tun.

Kuddel
18.11.2013, 17:14
Kuddel, habe ich doch auch schon berücksichtigt, siehe Schwerer Totschlag in meinem Posting.

Ich gebe zu, das ganze widerspricht gewissen wissenschaftlichen Ansichten über Straftaten und der Anwendung des Rechtes, aber

a) liegt es näher am Rechtsempfinden der Bürger

b) dürfte es abschrekender sein als die bisherigen Regelungen und wen es doch nicht abschreckt, den holt es von der Straße und der Bürger ist geschützt vor ihm.

Strafzweck darf nicht durch den Resozialisierungsgedanken zu nichte gemacht werden, jedoch darf die Resozialisierung nicht außer acht gelassen werden. Maßnahmen zur Resozialisierung haben während der Haft bzw. Verbüßung der Strafe zu geschehen. Resozialisierung hat nichts mit Schuldspruch und Strafrahmen zu tun.

Meinst Du das hier?

Schwerer Totschlag für vorsätzliche Straftaten mit Todesfolge, wenn die Tat von einer Gruppe begangen worden ist, die Aktion die schlussendlich die Todesfolge auslöst keiner Einzelperson zugewiesen werden kann (Mord 3. Grades), Mindeststrafe 8 Jahre bis heutiges lebenslänglich, zusätzlich Bewährungsausschluss für 8 Jahre.

Ich konnte daraus nicht entnehmen, wer da nun bestraft werden soll. Wenn damit gemeint war, die gesamte Gruppe: Einverstanden!

Ich stimme völlig zu, daß es dem Rechtsempfinden, abewr auch dem Strafempfinden!, sehr entgegenkommt.

Sicher darf der Resozialisierungsgedanke nicht ganz verloren gehen. Aber bitte schön NACH der Strafe.

südstadt
20.11.2013, 07:16
Ich dachte zuerst, mich tritt ein Pferd, aber dann doch die Bestätigung:

die späte, aber nichts desto weniger grausame Rache der Dänen am deutschen Volk..................


Lass mal die Kirche im Dorf, dies ist doch ein Vorstoß vergleichbar mit dem, gegen die "Zigeunersauce".
Offensichtlich ist es doch so, dass bei allen anderen Delikten von der Tat gesprochen wird (Betrug, Körperverletzung,Vergewaltigung usw.) und nur bei Mord wird es personifiziert und es wird vom Täter gesprochen.

houston
07.07.2014, 17:43
Ich verstehe nur Bahnhof :: Mein IQ ist unter dem inhaltlichem Verständnis für den Artikel !!!:hd: