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Vollständige Version anzeigen : Kriminelle Asylbewerber bekommen volle Sozialbezüge ! Nach Richterurteil !



latinroad
25.10.2013, 18:05
Deutschlands Richter - wie immer :

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5dd20160882.0.html

Der Asylbewerber kam illegalnach Deutschland, verweigerte seine Identität. Die Behörde kürzte die Zahlung. Daraufhin klagte der Asylbewerber?

Das Urteil liest ihr im Text. Wer bezahlt eigentlich den Rechtsanwalt des Asylbewerbers ? Der liebe Gott oder die SPD?

Skaramanga
25.10.2013, 18:57
Deutschlands Richter - wie immer :

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M5dd20160882.0.html

Der Asylbewerber kam illegalnach Deutschland, verweigerte seine Identität. Die Behörde kürzte die Zahlung. Daraufhin klagte der Asylbewerber?

Das Urteil liest ihr im Text. Wer bezahlt eigentlich den Rechtsanwalt des Asylbewerbers ? Der liebe Gott oder die SPD?

Seine Schleuser. Schließlich haben die noch Geld von ihm zu bekommen, also muss er erst mal welches kriegen. Und inzwischen glaube ich langsam dass da auch manche Richter mit absahnen. In dieser "Flüchtlingsindustrie" werden Summen umgesetzt, da macht man sich keine Vorstellungen. Erinnert sich noch jemand an die "Visumaffäre" im Auswärtigen Amt unter Joschka und Konsorten? Das wurde nie aufgearbeitet. Da gab es verbeamtete Botschaftsangehörige, die haben fünfstellige Summen nebenher kassiert - im Monat, und über zwei Jahre hinweg!

schastar
25.10.2013, 19:03
Die meisten, um nicht zu behaupten alle, dieser Asylanten sind wertloses Pack welches dem Steuerzahler. Das fehlende Geld für die einheimische Bevölkerung geht zu Lasten der einheimischen Kinder bis zu den Rentner.

Besonders schlimm ist das diese ausländischen Sozialleistungsschmarotzer dies auch immer bleiben werden.

Margok
25.10.2013, 19:24
Zwar wurde der Asylantrag des Mannes abgelehnt, jedoch darf er wegen des fehlenden Passes nicht abgeschoben werden.
Dann würde ich ihm schleunigst ein lauschiges Plätzchen verschaffen.
Im Steinbruch natürlich.
Allein schon wegen seinem fehlenden Paß.
Den hat er garantiert weggeschmißen.
Die BRD hampelt fröhlich dem Abgrund entgegen.

Ingeborg
25.10.2013, 19:27
https://www.youtube.com/watch?v=vgbjbRZPUw4&feature=player_embedded

Gehirnnutzer
25.10.2013, 23:59
Zu beanstanden ist, das die Junge Freiheit einen Beschluss über eine einstweilige Anordnung als Urteil darstellt und auch die Sachverhalte anders darstellt als in dem Beschluss. Zusätzlich ist zu beanstanden, dass das Aktenzeichen der Entscheidung nicht angegeben wird (S 20 AY 11/13 ER ).
Ich frage mich auch, warum nicht zum Beschluss verlinkt wird.

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=164640

Ob die mangelnde Identitätsfestellung durch den Inder zu vertreten ist oder wie nach Meinung des Gerichtes nicht, mag ich nicht beurteilen. Ich frage mich eher, welche tatsächlichen und rechtlichen Gründe die Abschiebung des abgelehnten indischen Asylbewerbers unmöglich machen (§ 64a Abs. 2 Satz 1 (http://dejure.org/gesetze/AufenthG/60a.html)).

Warum saß der Bursche nicht schon längst im Flugzeug nach Indien.

Entschuldigung, mit Ablehnung des Asylantrages und damit der Rechtsweg gewahrt bleibt, Ablehnung des einmaligen Widerspruches gegen diesen Bescheid, sind bei Zustellung der Entscheidung sofort die Koffer zu packen und es geht ohne Umwege ab vom Hof.
Asylrecht ist ein wichtiges Recht, aber es muss auch konsequent durchgeführt werden, wird dem Asylantrag stattgegeben, darf die Person bleiben, solange der Asylgrund besteht, fällt der Asylgrund weg oder wird der Antrag abgelehnt, geht es ohne langes Larifari nach Hause.
Maximale Dauer eines Asylverfahren von Antragsstellung bis zur Entscheidung 6 Monate, in Ausnahmefällen maximal 1 Jahr.

Hammerkopf
26.10.2013, 00:14
(...) fällt der Asylgrund weg oder wird der Antrag abgelehnt, geht es ohne langes Larifari nach Hause.
Maximale Dauer eines Asylverfahren von Antragsstellung bis zur Entscheidung 6 Monate, in Ausnahmefällen maximal 1 Jahr.(...)



Würdest du uns erzählen, wann dem in den letzten 20 Jahren in der BRD jemals so gewesen wäre?

Anzunehmen, so würde tatsächlich verfahren und gehandelt werden, ist lächerlich.

Gehirnnutzer
26.10.2013, 00:19
Würdest du uns erzählen, wann dem in den letzten 20 Jahren in der BRD jemals so gewesen wäre?

Anzunehmen, so würde tatsächlich verfahren und gehandelt, ist lächerlich.

Entschuldige, das war meine Vorstellung der richtigen Anwendung von Asylrecht.

Hammerkopf
26.10.2013, 00:45
Entschuldige, das war meine Vorstellung der richtigen Anwendung von Asylrecht.

Ahso, alles klar. Ja, so sollte es denn sein........