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Vollständige Version anzeigen : Amtsgericht Brief erhalten



Cybeth
25.10.2013, 13:50
Hallo Leute,

heute habe ich eine Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem folgendes drin steht.

"In dem Strafverfahren gegen xxxxxx, wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßiger gekennzeichneter Fahrzeugteile".

Ich habe keinen blassen Schimmer was das bedeuten soll?

Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft. Am Amtsgericht ist leider keiner mehr da, machen um 12 Uhr dicht.

Jemand einen Plan was das sein soll?

Gruß

kotzfisch
25.10.2013, 14:27
Hallo Leute,

heute habe ich eine Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem folgendes drin steht.

"In dem Strafverfahren gegen xxxxxx, wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßiger gekennzeichneter Fahrzeugteile".

Ich habe keinen blassen Schimmer was das bedeuten soll?

Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft. Am Amtsgericht ist leider keiner mehr da, machen um 12 Uhr dicht.

Jemand einen Plan was das sein soll?

Gruß

Trink ein Bier und geh ins Bett!

Asyl
25.10.2013, 14:33
Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft.

Aber ev. warst Du Zeuge oder hast irgendeine Aussage gemacht.

bernhard44
25.10.2013, 14:36
überprüfe mal deinen ebay-Account!

Cybeth
25.10.2013, 14:41
Meinem ebay Account habe ich schon geprüft, nichts auffälliges. Keine Käufe oder Verkäufe in den letzten 6 Monaten.

Schon merkwürdig. Muss halt bis Montag warten, bis das Amtsgericht wieder geöffnet hat.

Zeugenaussage habe ich auch keine getätigt!

JensVandeBeek
25.10.2013, 14:43
Meinem ebay Account habe ich schon geprüft, nichts auffälliges. Keine Käufe oder Verkäufe in den letzten 6 Monaten.

Schon merkwürdig. Muss halt bis Montag warten, bis das Amtsgericht wieder geöffnet hat.

Zeugenaussage habe ich auch keine getätigt!

Hier bei uns in Düsseldorf, würde man sagen ;

Von nix kütt nix!

Cybeth
25.10.2013, 14:50
Vielleicht eine Verwechselung. Namensvetter etc... Abwarten bis Montag.

Asyl
25.10.2013, 15:21
Vielleicht eine Verwechselung. Namensvetter etc... Abwarten bis Montag.

Oder Identitätsdiebstahl, sprich irgendjemand hat online Sachen zum Verkauf angeboten und Deine Adresse verwendet.

Cybeth
25.10.2013, 15:27
Oder Identitätsdiebstahl, sprich irgendjemand hat online Sachen zum Verkauf angeboten und Deine Adresse verwendet.

War auch mein erster Gedanke! Montag werde ich bestimmt erfahren, was tatsächlich Sache ist.

KuK
25.10.2013, 15:37
Moin, Cybeth!

Unter dem Begriff "feilbieten" fällt auch, Ware als käuflich darzustellen. Wenn ein Bauer vor seiner Hof-Tür auf einem kleinen Podest einen Sack verkaufsfähige Kartoffeln hinstellt, braucht es noch nicht mal ein Verkaufsschild : der Bauer bietet die Ware an (feil). Dito mit Erdbeeren oder Honigständen am Straßenrand.

Dazu mußt Du noch nichts ge- oder verkauft haben. "Gewerbsmäßig" wird ein "Feilbieten" schon dann, wenn ein Preis neben der Ware sichtbar ist.

Vielleicht fällt Dir ja jetzt etwas ein....

Schönen Gruß,

KuK

Cybeth
25.10.2013, 15:42
Moin,

also ich habe in den letzten 2 Jahren keinerlei Waren gekauft und verkauft. Das einzige was ich in den letzten 12 Monate verkauft habe, war mein altes Funkgerät und das habe ich bei eBay versteigert.

Ich habe auch keinen Gewerbeschein, zum An- und Verkauf von Waren. Nichts der gleichen. Bin so sauber, wie der Kittel von einer OP-Schwester. Wenn da jemand auf meinen Namen irgendwelchen Unfug getätigt hat, kommt das sowieso raus.

Quo vadis
25.10.2013, 15:46
Anzeige Verleumdung passiert heute schneller als man bei 3 auf dem Baum ist. Ich glaube dir schon aber irgendwie müssen die an deinen Namen oder Adresse gekommen sein, normalerweise kauft einer einen Artikel von dir um an die Adresse zu kommen und macht dann ne Anzeige. Haben die denn deinen Accountnamen angegeben?

Cybeth
25.10.2013, 15:51
In dem Brief vom Amtsgerichts steht nichts weiter, als das was ich oben bereits schon gepostet habe. Also Strafverfahren gegen mich, vom 6.09.2013 :kahn:

Davon habe ich absolut keine Kenntnis.

Ansonsten sind in dem Brief nur die Rechtsbelehrungen etc... dass ich eine Woche Zeit habe, mich bei der Geschäftsstelle zum Vorfall zu äußern, bzw. Zeugen zu benennen.

Asyl
25.10.2013, 15:57
Wenn da jemand auf meinen Namen irgendwelchen Unfug getätigt hat, kommt das sowieso raus.

Nö, in der Regel kommt sowas nicht raus. Derjenige wählt ja extra einen fremden Namen, damit er nicht zurückverfolgt werden kann.

Es sieht wohl so aus, als ob jemand gefälschte KFZ-Teile in Deinem Namen vertickt hat.

Aber was steht denn noch im Brief? Ist das eine Vorladung, ein Urteil, ein Bescheid, ...?

Cybeth
25.10.2013, 16:11
Also hier ist der komplette Brief...

Vom 24.10.2013

Aktenzeichen bla,bla,

In dem Strafverfahren gegen (mich) geboren am XXXXX wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekenntzeichneter Fahrzeugteile.

Sehr geehrter Herr XXXXX

in der Strafsache gegen Sie wegen Gewerbsmäßiger Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekennzeichneter Fahrzeugteile, wird Ihnen die Anklageschrift vom 06.09.2012 übersandt.

Sie können innerhalb einer Frist von 1 Woche

die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.
Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen, müssen Sie die Tatsachen angeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll.

Alle Anträge können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei Gericht eingeht.


Das ist der komplette Brief.

GSch
25.10.2013, 16:14
Und ... steht in der Anklageschrift denn nicht, worum es geht?

Wie wäre es, mal zu einem Anwalt zu gehen? Die können meistens lesen.

bernhard44
25.10.2013, 16:17
Also hier ist der komplette Brief...

Vom 24.10.2013

###edit###


Das ist der komplette Brief.

schau mal hier nach: http://www.it-recht-kanzlei.de/fahrzeugteile-ohne-pruefzeichen-vertriebsverbot.html


http://dejure.org/gesetze/StVG/23.html (http://www.it-recht-kanzlei.de/fahrzeugteile-ohne-pruefzeichen-vertriebsverbot.html)

Cybeth
25.10.2013, 16:18
Da steht sonst nichts! Das ist der einzige Brief den ich bekommen habe. Von einer Anklageschrift, ist mir nichts bekannt. Ich finde das alles sehr seltsam.

Helgoland
25.10.2013, 16:21
Also hier ist der komplette Brief...

Vom 24.10.2013

Aktenzeichen bla,bla,

In dem Strafverfahren gegen (mich) geboren am XXXXX wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekenntzeichneter Fahrzeugteile.

Sehr geehrter Herr XXXXX

in der Strafsache gegen Sie wegen Gewerbsmäßiger Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekennzeichneter Fahrzeugteile, wird Ihnen die Anklageschrift vom 06.09.2012 übersandt.

Sie können innerhalb einer Frist von 1 Woche

die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.
Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen, müssen Sie die Tatsachen angeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll.

Alle Anträge können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei Gericht eingeht.


Das ist der komplette Brief.

Es müsste eigentlich "wegen gewerbsmässigen Feilbietens" heissen. Kann mir nicht vorstellen, dass die Geschäftsstelle eines Amtsgerichts so etwas verfasst. Vielleicht ein Fake?

Cybeth
25.10.2013, 16:25
Ich scanne den Brief mal ein.

Cinnamon
25.10.2013, 16:25
Ruf beim Amtsgericht an und lass dir alles erklären. Du kannst ja Einwendungen vornehmen und Beweisanträge stellen. Nimm dir da am Besten einen Anwalt.

Quo vadis
25.10.2013, 16:29
Nö, in der Regel kommt sowas nicht raus. Derjenige wählt ja extra einen fremden Namen, damit er nicht zurückverfolgt werden kann.


Geht nicht, ebay verteilt einen Account nicht zweimal. Wenn sein Account genannt wurde, dann haben auf dem auch Verkaufsaktivitäten stattgefunden. Die weisen das sowieso mit Ausdrucken nach.

Asyl
25.10.2013, 16:40
Geht nicht, ebay verteilt einen Account nicht zweimal.

Selbstverständlich lässt eBay mehrere Konten pro Person zu! Man muss lediglich eine andere eMail-Adresse benutzen, Anschrift und Bankverbindung können gleich sein.

konfutse
25.10.2013, 16:46
Hallo Leute,

heute habe ich eine Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem folgendes drin steht.

"In dem Strafverfahren gegen xxxxxx, wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßiger gekennzeichneter Fahrzeugteile".

Ich habe keinen blassen Schimmer was das bedeuten soll?

Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft. Am Amtsgericht ist leider keiner mehr da, machen um 12 Uhr dicht.

Jemand einen Plan was das sein soll?

Gruß
Da steht noch mehr drin. Z.B. ob du als Zeuge geladen bist oder als Beschuldigter.

konfutse
25.10.2013, 16:47
überprüfe mal deinen ebay-Account!
Da kommt erst eine Einladung von der Polizei, dann Staatsanwalt und am Ende erst die vom Gericht.

Cybeth
25.10.2013, 16:50
Also hier ist der Brief.

40281

Auf dem zweiten Blatt ist nur die Unterschrift des Sachbearbeiters.

Deutschmann
25.10.2013, 16:51
Hallo Leute,

heute habe ich eine Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem folgendes drin steht.

"In dem Strafverfahren gegen xxxxxx, wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßiger gekennzeichneter Fahrzeugteile".

Ich habe keinen blassen Schimmer was das bedeuten soll?

Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft. Am Amtsgericht ist leider keiner mehr da, machen um 12 Uhr dicht.

Jemand einen Plan was das sein soll?

Gruß

Feilbieten? Feilbieten hört sich so gar nicht "gerichtlich" an.

bernhard44
25.10.2013, 16:51
sicher eine Verwechslung!

Oder hast du mal Autoteile vertickt?

bernhard44
25.10.2013, 16:52
Feilbieten? Feilbieten hört sich so gar nicht "gerichtlich" an.

doch sogar sehr!

http://dejure.org/gesetze/StVG/23.html

Bulldog
25.10.2013, 16:55
Mit dem Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft hatte ich auch schon mal zu tun.

Ich war auf einen Idioten losgegangen, der mich belästigte ( Bedrohung mit Schlagwaffe).

Die ganze Sache ging aber ohne Verfahren aus, wie das Hornberger schießen.

Deutschmann
25.10.2013, 16:55
doch sogar sehr!

http://dejure.org/gesetze/StVG/23.html

Ouupss. Das hatte ich bis dato noch nie gehört. Hätte nicht gedacht dass Gerichte so geschwollen schreiben.

jack000
25.10.2013, 16:56
Vom 24.10.2013
Stand das als Datum in dem Brief drin, den du heute am 25.10.2013 bekommen hast? Das kann normalerweise nicht so fix gehen, da bei Behörden das ganze ja erstmal durch die Hauspost muss.


In dem Strafverfahren gegen (mich) geboren am XXXXX wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekenntzeichneter Fahrzeugteile.
Haben dir nicht bekannte Menschen die Möglichkeit an deine Adresse und vor allem das Geburtsdatum heranzukommen? (z.B. über Facebook?). Wenn nicht und falls dieser Brief echt ist, dann bist du erstmal keine Verwechslung.

Aber wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast, hast du auch nichts zu befürchten. Ein Telefonat am Montag (Telefonnummer steht doch drauf?) wird die Sache ruck zuck klären.

Ich hatte mal sowas ähnliches mit einer Anzeige wegen entgegengesetzen Fahrens in einer Einbahnstrasse auf einem Supermarktparkplatz in einer 40km entfernten Stadt, Samstags um 9:xy Uhr.
Ein Anruf bei der Polizei (Von denen kam der Brief) hat ergeben, dass die Zeugen weder Wagentyp noch Kennzeichen zu 100% identifizieren konnten und daher einfach mehrere Personen angeschrieben wurden ...
Trotzdem musste ich natürlich das Wiederspruchsformular ausfüllen (Meine Begründung: "Um die Uhrzeit schlafe ich Samstags noch und einen Ford habe ich auch nicht").
Seit dem habe ich nie wieder was von denen gehört.

Xarrion
25.10.2013, 17:02
Ouupss. Das hatte ich bis dato noch nie gehört. Hätte nicht gedacht dass Gerichte so geschwollen schreiben.

Oha, Behörden haben noch ganz andere geschwollene Begriffe drauf.
Als ich noch meine Spedition führte, bekam ich zwangsläufig oft Post von diversen Behörden. Es war teilweise wirklich abartig, was die sich da für verbale Höhenflüge geleistet haben. Ein Sprachduktus wie zu Kaisers Zeiten.
Hauptsache, sie können sich wichtig machen.

konfutse
25.10.2013, 17:03
sicher eine Verwechslung!
...
Mit Sicherheit. Ohne polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen incl. Beschuldigtenanhörung wird kein Strafverfahren eröffnet. Außerdem fehlt die angekündigte Anklageschrift.

Asyl
25.10.2013, 17:07
Außerdem fehlt die angekündigte Anklageschrift.

Ja ohne die brauchen wir auch nicht weiter rumrätseln... also bis Montag warten ;)

bernhard44
25.10.2013, 17:08
Mit Sicherheit. Ohne polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen incl. Beschuldigtenanhörung wird kein Strafverfahren eröffnet. Außerdem fehlt die angekündigte Anklageschrift.

sicher! Auf jeden Fall findet vorher immer eine Anhörung bzw. schriftliche Befragung statt!

Bulldog
25.10.2013, 17:20
Oha, Behörden haben noch ganz andere geschwollene Begriffe drauf.
Als ich noch meine Spedition führte, bekam ich zwangsläufig oft Post von diversen Behörden. Es war teilweise wirklich abartig, was die sich da für verbale Höhenflüge geleistet haben. Ein Sprachduktus wie zu Kaisers Zeiten.
Hauptsache, sie können sich wichtig machen.

Hinter den Bütteln stecken aber unsere schwachsinnigen Politiker , gelle.

Es soll ehemalige Minister geben, die heute, lange nach ihrem Aussscheiden aus dem Amt, mit der Anzahl der Vorschriften und Regelungen prahlen, die sie geschaffen haben.

Cybeth
25.10.2013, 18:06
Ja das ist ja was mich so stutzig macht. War weder bei der Polizei, noch habe ich einen Brief von der Polizei erhalten, noch sonst irgendetwas zu diesem Vorwurf. Heute war der gelbe Brief im Kasten. Ich hoffe am Montag klärt sich die ganze Sachlage.

Xarrion
25.10.2013, 18:20
Ja das ist ja was mich so stutzig macht. War weder bei der Polizei, noch habe ich einen Brief von der Polizei erhalten, noch sonst irgendetwas zu diesem Vorwurf. Heute war der gelbe Brief im Kasten. Ich hoffe am Montag klärt sich die ganze Sachlage.

Gelber Brief?
Dann war es eine amtliche Sendung mit Zustellungsurkunde, die der Postbote an den Absender zurückschicken muß.
Somit kannst Du davon ausgehen, daß dieses Schreiben tatsächlich vom Gericht kommt.

Mein Rat:
Telefoniere am Montag lieber nicht mit dem Amtsgericht, sondern beauftrage schnellstens einen Anwalt. Irgendetwas stimmt da offensichtlich nicht.
Laß´Dich in jedem Fall anwaltschaftlich beraten.

Quo vadis
25.10.2013, 19:26
Selbstverständlich lässt eBay mehrere Konten pro Person zu! Man muss lediglich eine andere eMail-Adresse benutzen, Anschrift und Bankverbindung können gleich sein.

So meinte ich das nicht, sondern dass der Account genau der Person zuzuordnen ist und keinem Dritten. Bei Mehrfachaccounts ist das ebenso.

Quo vadis
25.10.2013, 19:30
Feilbieten? Feilbieten hört sich so gar nicht "gerichtlich" an.

Den Begriff kenne ich sogar noch, die Jugend nicht mehr. Frag mal Gehirnnutzer was er von feilbieten hält.

Quo vadis
25.10.2013, 19:33
In dem Brief vom Amtsgerichts steht nichts weiter, als das was ich oben bereits schon gepostet habe. Also Strafverfahren gegen mich, vom 6.09.2013 :kahn:

Davon habe ich absolut keine Kenntnis.

Ansonsten sind in dem Brief nur die Rechtsbelehrungen etc... dass ich eine Woche Zeit habe, mich bei der Geschäftsstelle zum Vorfall zu äußern, bzw. Zeugen zu benennen.

Wenn du in deinem Leben noch nie mit Autoteilen gehandelt hast, dann geben das genau so zu Protokoll und sage das an Eides statt. Ich könnte z.b. so etwas von mir behaupten und würde das bei dieser Art Beschuldigung genau so aussagen.

Cybeth
25.10.2013, 19:53
Als ich den Brief geöffnet habe, habe ich erst mal ein wenig schmunzeln müssen. Das ist wirklich ein geschwollenes Deutsch. Feilbieten :schreck:

Ich habe nichts verbrochen, deshalb sehe ich der Sache auch entspannt entgegen. Es kann sich nur um eine Verwechslung handeln.

Ich habe in meinem Leben noch nie mit Autoteilen gehandelt.

Hoffentlich endet das nicht so wie der Fall Mollath oder Horst A. Den deutschen Gerichten kann man mittlerweile alles zutrauen. Hauptsache einen Deppen gefunden und verurteilt.

latrop
25.10.2013, 20:31
Ja das ist ja was mich so stutzig macht. War weder bei der Polizei, noch habe ich einen Brief von der Polizei erhalten, noch sonst irgendetwas zu diesem Vorwurf. Heute war der gelbe Brief im Kasten. Ich hoffe am Montag klärt sich die ganze Sachlage.

Gelb ??

Ich weiss nur, dass die immer blaue Umschläge haben.

latrop
25.10.2013, 20:32
Gelber Brief?
Dann war es eine amtliche Sendung mit Zustellungsurkunde, die der Postbote an den Absender zurückschicken muß.
Somit kannst Du davon ausgehen, daß dieses Schreiben tatsächlich vom Gericht kommt.

Mein Rat:
Telefoniere am Montag lieber nicht mit dem Amtsgericht, sondern beauftrage schnellstens einen Anwalt. Irgendetwas stimmt da offensichtlich nicht.
Laß´Dich in jedem Fall anwaltschaftlich beraten.

Die muss der Empfänger aber unterschreiben.

Hast du das ?

Xarrion
25.10.2013, 20:35
Die muss der Empfänger aber unterschreiben.

Hast du das ?

Nein.
Nur der Postbote quittiert auf dem Briefumschlag und füllt zusätzlich ein Formular aus, das er dann an den Absender zurückschickt.
Ich hatte diesen Fall erst vorgestern; war auch ein Brief vom Gericht.

Mythras
25.10.2013, 20:41
Die Trottel können ja nicht mal richtig schreiben...

"wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten"

Deutsche Sprache, schwere Sprache. :haha:

Schreib nen Brief zurück und sage sie sollen sich das nächste mal doch bitte etwas mehr Mühe geben. Frist: 1 Woche. :D

GSch
25.10.2013, 21:17
Also hier ist der komplette Brief...

Vom 24.10.2013

Aktenzeichen bla,bla,

... wird Ihnen die Anklageschrift vom 06.09.2012 übersandt.

Sie können inner ...

Irgendwie komisch, und dann ist die Anklageschrift noch nicht mal dabei. Wirklich, geh zum Anwalt.

Rumburak
25.10.2013, 21:41
Also hier ist der komplette Brief...

Vom 24.10.2013

Aktenzeichen bla,bla,

In dem Strafverfahren gegen (mich) geboren am XXXXX wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekenntzeichneter Fahrzeugteile.

Sehr geehrter Herr XXXXX

in der Strafsache gegen Sie wegen Gewerbsmäßiger Feilbieten nicht vorschriftsmäßig gekennzeichneter Fahrzeugteile, wird Ihnen die Anklageschrift vom 06.09.2012 übersandt.

Sie können innerhalb einer Frist von 1 Woche

die Vornahme einzelner Beweiserhebungen vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorbringen.
Wenn Sie die Vernehmung von Zeugen beantragen, müssen Sie die Tatsachen angeben, über die jeder einzelne Zeuge vernommen werden soll.

Alle Anträge können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Gerichts stellen.
Bei schriftlicher Erklärung genügt es zur Fristwahrung nicht, dass die Erklärung innerhalb der Frist zur Post gegeben wird. Die Frist ist vielmehr nur dann gewahrt, wenn die Erklärung vor Fristablauf bei Gericht eingeht.


Das ist der komplette Brief.

Klingt für mich nicht mal nach einem Schreiben vom Gericht.

Neu
25.10.2013, 21:58
Hallo Leute,

heute habe ich eine Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem folgendes drin steht.

"In dem Strafverfahren gegen xxxxxx, wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßiger gekennzeichneter Fahrzeugteile".

Ich habe keinen blassen Schimmer was das bedeuten soll?

Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft. Am Amtsgericht ist leider keiner mehr da, machen um 12 Uhr dicht.

Jemand einen Plan was das sein soll?

Gruß

Erst mal Ruhe bewahren. Und am Montag / oder Mittwoch, egal, geht man PERSÖNLICH zum Rechtspfleger oder irgendjemandem beim Amtsgericht, am allerbesten zur Geschäftsleitung. Anwaltszwang ist nicht, kein Geld ausgeben. Und einen Strafprozess wegen sowas wird normalerweise niedergeschlagen. Man braucht starke Nerven, nichts weiter, und verwendet die gleichen Waffen wie die Zeitlosen: Die Zeit. Oftmals stecken dubiose Abmahnungsgesellschaften hinter sowas. Und: Keine Aussagen machen, nur Informationen einholen, keine Zugeständnisse.

Großadmiral
25.10.2013, 22:35
Hallo Leute,

heute habe ich eine Brief vom Amtsgericht bekommen, in dem folgendes drin steht.

"In dem Strafverfahren gegen xxxxxx, wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten nicht vorschriftsmäßiger gekennzeichneter Fahrzeugteile".

Ich habe keinen blassen Schimmer was das bedeuten soll?

Ich habe weder etwas verkauft, noch gekauft. Am Amtsgericht ist leider keiner mehr da, machen um 12 Uhr dicht.

Jemand einen Plan was das sein soll?

Gruß

Strafverfahren gegen wen? Worum geht es in dem schreiben?

Großadmiral
25.10.2013, 22:38
In dem Brief vom Amtsgerichts steht nichts weiter, als das was ich oben bereits schon gepostet habe. Also Strafverfahren gegen mich, vom 6.09.2013 :kahn:

Davon habe ich absolut keine Kenntnis.

Ansonsten sind in dem Brief nur die Rechtsbelehrungen etc... dass ich eine Woche Zeit habe, mich bei der Geschäftsstelle zum Vorfall zu äußern, bzw. Zeugen zu benennen.

Anwalt einschalten, beraten lassen ansonsten Vorwurf abstreiten und um nähere Informationen(Akteneinsicht) bitten, Frist beachten.

Großadmiral
25.10.2013, 22:42
Da steht sonst nichts! Das ist der einzige Brief den ich bekommen habe. Von einer Anklageschrift, ist mir nichts bekannt. Ich finde das alles sehr seltsam.

Das läuft auf einen Strafbefehl hinaus anklage kommt später.

kotzfisch
25.10.2013, 22:44
Also hier ist der Brief.

40281

Auf dem zweiten Blatt ist nur die Unterschrift des Sachbearbeiters.

Willst Du uns verarschen? Auf dem Wisch steht, dass die Anklageschrift "anliegend" ist.
Also da steht ja wohl drinnen, was Du angestellt hast- lies mal vor!

Dolohov
25.10.2013, 22:49
Ist ein Siegel drauf?

JensVandeBeek
25.10.2013, 22:59
Das läuft auf einen Strafbefehl hinaus anklage kommt später.

Nicht unbedingt. Strafbefehl kann zu einer rechtskräftigen Verurteilung ohne mündliche Hauptverhandlung führen. Es wird meistens bei kleinere Delikten Anhand der Aktenlage entschieden um ein Prozes bzw. Kosten zu vermeiden. Wenn Strafbefehl angenommen und kein Einspruch gelegt wird, dann ist es rechtkräftig, danach kommt keine Anklage mehr.

Cybeth
25.10.2013, 23:11
Willst Du uns verarschen? Auf dem Wisch steht, dass die Anklageschrift "anliegend" ist.
Also da steht ja wohl drinnen, was Du angestellt hast- lies mal vor!
Es gibt 2 Seiten. Auf der ersten Seite das 1 Bild und auf der 2 Seite nur die Unterschrift des Justizbeschäftigten.

Anbei ein Bild. Mehr gibt es nicht.

40292

kotzfisch
25.10.2013, 23:22
Aber es steht auf Blatt eindeutig: "anliegende" Anklageschrift.
Da spielt Dir einer einen Streich.
Ruf beim AG an und gib das Aktenzeichen durch.
Gibts es das nicht, dann mach Dir ne Flasche Bier auf.

Cybeth
25.10.2013, 23:26
Ja das habe ich auch gelesen. Aber es gibt keine Anklageschrift, jedenfalls nicht in diesem Brief. Ich denke mal das ist ein echtes Schreiben vom Amtsgericht. Da ist gründlich was daneben gegangen und ich kann mich erst ab Montag drum kümmern. Ist ja meistens so, dass unangenehme Briefe Freitags oder Samstags kommen, um den Leuten das WE zu versauen.

kotzfisch
26.10.2013, 00:12
Ja das habe ich auch gelesen. Aber es gibt keine Anklageschrift, jedenfalls nicht in diesem Brief. Ich denke mal das ist ein echtes Schreiben vom Amtsgericht. Da ist gründlich was daneben gegangen und ich kann mich erst ab Montag drum kümmern. Ist ja meistens so, dass unangenehme Briefe Freitags oder Samstags kommen, um den Leuten das WE zu versauen.

Hast Du einen Rechtsschutz?

Die Petze
26.10.2013, 00:18
In dem Brief vom Amtsgerichts steht nichts weiter, als das was ich oben bereits schon gepostet habe. Also Strafverfahren gegen mich, vom 6.09.2013 :kahn:

Davon habe ich absolut keine Kenntnis.

Ansonsten sind in dem Brief nur die Rechtsbelehrungen etc... dass ich eine Woche Zeit habe, mich bei der Geschäftsstelle zum Vorfall zu äußern, bzw. Zeugen zu benennen.

Ist das Teil unterschrieben?

Deutschmann
26.10.2013, 00:22
Sinnlose Diskussion. Entweder bist du veräppelt worden oder du willst uns veräppeln.

Die Petze
26.10.2013, 00:27
Sinnlose Diskussion. Entweder bist du veräppelt worden oder du willst uns veräppeln.

So ne Vorladung muss mW von nem Richter unterschrieben sein....und nicht von nem Sachbearbeiter....da konnt ja jeder kommen

Deutschmann
26.10.2013, 00:33
So ne Vorladung muss mW von nem Richter unterschrieben sein....und nicht von nem Sachbearbeiter....da konnt ja jeder kommen

Ach ... auf dem Briefkopf steht "Amtsgericht". Ja zum Henker - welches Amtsgericht denn? Hamburg, Dresden, München .... ? Und noch viel mehr Ungereimtheiten.

Cybeth
26.10.2013, 00:37
Rechtsschutz habe ich!

Es muss kein Richter oder sonst wer unterschreiben, um eine Gültigkeit eines Amtsschreibens zu bekräftigen. Ich habe meine alten Akten nochmal hervorgekramt. Da ging es um Beleidigung per Telefon. In keinem der Schreiben vom Amtsgericht sind Dokumente unterschrieben worden, noch nicht mal die Urteilszustellung, die ich nach der Verhandlung damals auch per Post bekommen habe. Auch nicht vom Richter.

Ich gebe keine weiteren Daten vom Amtsgericht hier weiter. Nachher komme ich noch ins Teufels Küche.

Die Petze
26.10.2013, 00:38
Ach ... auf dem Briefkopf steht "Amtsgericht". Ja zum Henker - welches Amtsgericht denn? Hamburg, Dresden, München .... ? Und noch viel mehr Ungereimtheiten.

Ist doch schnurz...is ein und dieselbe Firma:D

Deutschmann
26.10.2013, 00:43
Rechtsschutz habe ich!

Es muss kein Richter oder sonst wer unterschreiben, um eine Gültigkeit eines Amtsschreibens zu bekräftigen. Ich habe meine alten Akten nochmal hervorgekramt. Da ging es um Beleidigung per Telefon. In keinem der Schreiben vom Amtsgericht sind Dokumente unterschrieben worden, noch nicht mal die Urteilszustellung, die ich nach der Verhandlung damals auch per Post bekommen habe. Auch nicht vom Richter.

Ich gebe keine weiteren Daten vom Amtsgericht hier weiter. Nachher komme ich noch ins Teufels Küche.

Aha. Und hier geht es um "feilbietung von Autoteilen"? Toll. Machst du selbst Schluss mit dem Thema?

Rocko
26.10.2013, 00:45
Ach ... auf dem Briefkopf steht "Amtsgericht". Ja zum Henker - welches Amtsgericht denn? Hamburg, Dresden, München .... ? Und noch viel mehr Ungereimtheiten.

Das wurde doch ausgeschwärzt.
Aber irgendwie...da steht in der ersten Zeile "wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten..."...das muss doch "wegen Gewerbsmäßigen Feilbietens nach Artikel 23 StVG" o.Ä. heißen?
Ich meine, da muss zumindest genau mit Gesetzesverweis drinstehen, was das Gericht nun dem Angeklagten vorwirft...ich kann mich auch irren, aber nach der Logik her kann man doch nicht einfach "Sie werden angeklagt!" schreiben, ohne hinterher zumindest genaue Verweise zu bringen!

Geronimo
26.10.2013, 00:47
Aha. Und hier geht es um "feilbietung von Autoteilen"? Toll. Machst du selbst Schluss mit dem Thema?

Es geht wohl darum, das kein Richter das unterschrieben hat. Der Beweis der Existenz des Reichs! Hier ist er endlich. Genial.:kich:

Deutschmann
26.10.2013, 00:48
Das wurde doch ausgeschwärzt.
Aber irgendwie...da steht in der ersten Zeile "wegen Gewerbsmäßiges Feilbieten..."...das muss doch "wegen Gewerbsmäßigen Feilbietens nach Artikel 23 StVG" o.Ä. heißen?
Ich meine, da muss zumindest genau mit Gesetzesverweis drinstehen, was das Gericht nun dem Angeklagten vorwirft...ich kann mich auch irren, aber nach der Logik her kann man doch nicht einfach "Sie werden angeklagt!" schreiben, ohne hinterher zumindest genaue Verweise zu bringen!

Aber nicht sorgfältig genug. Über der Adresse steht immer noch der Absender.

Cybeth
26.10.2013, 00:49
Aha. Und hier geht es um "feilbietung von Autoteilen"? Toll. Machst du selbst Schluss mit dem Thema?Was meinst du?

Ich habe euch beide Seite eingescannt, mehr habe ich nicht. Da steht nichts von Paragraphen XXXX oder sonst irgendetwas, außer ein Aktenzeichen. Ich kann euch nicht mehr mitteilen, wie bereits bekannt ist. Erst am Montag kann ich euch exakte Auskünfte geben.

Deutschmann
26.10.2013, 00:50
//OK. Da wir sowieso kein Rechtsberatungsforum sind - und schon gar nicht bei Dingen die uns nichts angehen - ist das Thema beendet.