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Vollständige Version anzeigen : Lotto-Krieg



Helgoland
16.10.2013, 16:54
Wenn die Gier größer als der Stolz ist:


Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mann einen sechsstelligen Lottogewinn mit seiner Ex-Ehefrau teilen muss - obwohl er zum Zeitpunkt des Gewinns bereits seit Jahren getrennt von ihr lebte.

Nach einem jahrelangen Gerichtsstreit um eine halbe Lottomillion muss ein Rentner das Geld mit seiner Ex-Frau teilen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden.

Das Gericht sollte klären, ob der Mann 242.500 Euro an die Frau abgeben muss - obwohl er zum Zeitpunkt des Lottoglücks im November 2008 schon seit acht Jahren von ihr getrennt lebte. Die Scheidung reichte er allerdings erst zwei Monate nach dem Gewinn ein.

Die Ex-Frau und Mutter der drei gemeinsamen Kinder hatte seitdem auf einen sechsstelligen Betrag geklagt und sich auf den sogenannten Zugewinnausgleich berufen. Demnach muss das während der Ehezeit hinzugewonnene Vermögen bei Scheidung auf beide Partner aufgeteilt werden.

Strittig war, ob die lange Trennungszeit als Grund dafür genügen kann, dem Mann das Geld alleine zuzusprechen. Das hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf so gesehen. Es wies die Ansprüche der Frau wegen "grober Unbilligkeit" zurück. Sie ging leer aus.


http://www.sueddeutsche.de/panorama/bundesgerichtshof-zu-scheidungskrieg-mann-muss-lottogewinn-mit-ex-frau-teilen-1.1796194

Deutschmann
16.10.2013, 16:57
Ich bin der Meinung: richtig so. Wenn er so lange getrennt lebt, hätte er sich auch früher Scheiden lassen können. Irgendwo muss man ja eine Grenze ziehen. Hat aber nichts damit zu tun ob ich die Klage der Frau jetzt befürworte oder nicht.

Rocko
16.10.2013, 16:59
Wer so dumm ist, und vergisst, die Scheidung einzureichen, der hat normalerweise nix anderes verdient!
Obwohl das Verhalten des Weibs eine Frechheit sondersgleichen ist...getrennt ist getrennt...

Helgoland
16.10.2013, 17:05
Ich bin der Meinung: richtig so. Wenn er so lange getrennt lebt, hätte er sich auch früher Scheiden lassen können. Irgendwo muss man ja eine Grenze ziehen. Hat aber nichts damit zu tun ob ich die Klage der Frau jetzt befürworte oder nicht.

Sie dürfte ohnehin jetzt ein Problem haben:

"Rentner Hermann N. muss jetzt wohl auch auf die Bremse treten. Zum einen ist er noch bis März 2014 zu Unterhaltsleistungen an seine Ex-Frau verpflichtet, eine 64-Jährige Hartz-IV-Empfängerin. Zum anderen muss der Unterlegene nach dem Prozess nicht nur die Viertelmillion abgeben. Er trägt auch die Kosten des Verfahrens, rund 66.000 Euro."

Das "Amt" wird sich vermutlich die Hände reiben.

Esreicht!
16.10.2013, 17:08
Hallo,

Der Rentner war knapp 30 Jahre verheiratet, hat 3 Kinder. Trotz der Trennung aus welchen Gründen auch immer, hätte er seine Ex und Kindern einen selbst bestimmten Anteil vom Gewinn rüberwachsen lassen können und so vermutlich die gerichtliche Einforderung seiner Ex vermieden. Kann natürlich auch sein, daß seine Ex ob der Trennung sowas von sauer war und dennoch mehr gefordert hätte:D

Wie zu lesen, hat der Rentner ja eine neue Lebensgefährtin, mit der er es dank des Geldsegens wohl richtig krachen ließ. Hat er denn noch Geld vom Gewinn übrig?:))



kd

Esreicht!
16.10.2013, 17:14
Sie dürfte ohnehin jetzt ein Problem haben:

"Rentner Hermann N. muss jetzt wohl auch auf die Bremse treten. Zum einen ist er noch bis März 2014 zu Unterhaltsleistungen an seine Ex-Frau verpflichtet, eine 64-Jährige Hartz-IV-Empfängerin. Zum anderen muss der Unterlegene nach dem Prozess nicht nur die Viertelmillion abgeben. Er trägt auch die Kosten des Verfahrens, rund 66.000 Euro."

Das "Amt" wird sich vermutlich die Hände reiben.

Und jetzt hat er weniger als seine Ex...




kd

hamburger
16.10.2013, 17:44
Typischer Fall von selber schuld. Ihm ist genug Zeit geblieben, die Sache zu regeln.
Niemand hätte von seinem Gewinn erfahren müssen.....Dummheit muss bestraft werden...

tabasco
16.10.2013, 18:11
Lottogewinn macht nämlich nicht lange glücklich.

Rumburak
16.10.2013, 18:15
Ich bin der Meinung: richtig so. Wenn er so lange getrennt lebt, hätte er sich auch früher Scheiden lassen können. Irgendwo muss man ja eine Grenze ziehen. Hat aber nichts damit zu tun ob ich die Klage der Frau jetzt befürworte oder nicht.

Unsinn. Wer getrennt lebt ist laut Gesetz auch getrennt und damit ist das Urteil schwachsinnig. Der getrennt lebende Partner muß ja auch nicht für die Schulden des anderen aufkommen.

Hydrant
16.10.2013, 18:25
Nun gut, dieses Urteil besteht ja jetzt für beide Parteien, also nicht nur für Weibliche.
Und nun hoffe ich mal, dass dies in Zukunft auch sehr viele Weiber betrifft.

Sprecher
17.10.2013, 11:57
Ob das Urteil auch bei umgekehrter Geschlechterverteilung so gefällt worden wäre? Ich wette nein!

Sprecher
17.10.2013, 11:58
Nun gut, dieses Urteil besteht ja jetzt für beide Parteien, also nicht nur für Weibliche.
Und nun hoffe ich mal, dass dies in Zukunft auch sehr viele Weiber betrifft.

Nö, da wird man sicher wieder Sonderregelungen treffen.

Brotzeit
17.10.2013, 11:59
Lottogewinn macht nämlich nicht lange glücklich.

Gibt - Wenn man es gescheit anstellt - das gute Gefühl sicher zu sein, solange kein "Sozialist" in der Nähe ist! .....

tabasco
17.10.2013, 13:02
Gibt - Wenn man es gescheit anstellt - das gute Gefühl sicher zu sein, solange kein "Sozialist" in der Nähe ist! .....

Aber eben nicht lange.

Sprecher
17.10.2013, 13:41
Lottogewinn macht nämlich nicht lange glücklich.

Kein Lottogewinn erst recht nicht.

truthCH
17.10.2013, 13:53
Unsinn. Wer getrennt lebt ist laut Gesetz auch getrennt und damit ist das Urteil schwachsinnig. Der getrennt lebende Partner muß ja auch nicht für die Schulden des anderen aufkommen.

Hmmm bei uns in der Schweiz haftest Du als Ehepartner weiter, auch wenn Du nicht mehr zusammenlebst (die Scheidung ist entscheidend) - macht doch auch Sinn, denn schliesslich kannst Du als Lebenspartner (ohne Heirat und Co) auch nicht herangezogen werden, wenn der andere Schulden macht?

Und selbst wenn Du schon lange nicht mehr verheiratet bist, wenn einer von beiden in Pension geht, werden alle Ehepartner (bei manchen sind es ja mehrere) wieder aufgerufen - da man ja von jedem Partner etwas zu Gute hat bzw. abtreten muss (je nachdem wer mehr verdiente während der verheirateten Zeit)

moishe c
17.10.2013, 13:53
Typischer Fall von selber schuld. Ihm ist genug Zeit geblieben, die Sache zu regeln.
Niemand hätte von seinem Gewinn erfahren müssen.....Dummheit muss bestraft werden...


Genau SO!

Lottogewinne sind anonym, bis der Gewinner sich selbst outet!

Wenigstens müssen jetzt die Anwälte und ihre vielen unmündigen Kinder :sark: im kommenden Winter nicht hungern und frieren ... :haha:

Xarrion
17.10.2013, 14:06
Unsinn. Wer getrennt lebt ist laut Gesetz auch getrennt und damit ist das Urteil schwachsinnig. Der getrennt lebende Partner muß ja auch nicht für die Schulden des anderen aufkommen.

Vollkommen richtig.
Bei Zugewinn und Versorgungsausgleich ist der Tag der Trennung maßgeblich, nicht der Tag der gerichtlichen Ehescheidung.

Wenn es darum geht, einem gierigen Weib etwas zuzuschanzen, gilt das aber offensichtlich auf einmal nicht mehr.
Dieses Urteil ist ein Skandal!

Rumburak
17.10.2013, 14:13
Vollkommen richtig.
Bei Zugewinn und Versorgungsausgleich ist der Tag der Trennung maßgeblich, nicht der Tag der gerichtlichen Ehescheidung.

Wenn es darum geht, einem gierigen Weib etwas zuzuschanzen, gilt das aber offensichtlich auf einmal nicht mehr.
Dieses Urteil ist ein Skandal!

Eben. Dieses Urteil wiederspricht absolut den geltenden Gesetzen. Da ich geschieden bin, kenne ich mich damit aus.

Xarrion
17.10.2013, 14:19
Eben. Dieses Urteil wiederspricht absolut den geltenden Gesetzen. Da ich geschieden bin, kenne ich mich damit aus.

War bei meiner Scheidung ebenso. Es galt als Stichtag für alle gegenseitigen Ansprüche der Tag der Trennung.
Der Tag der gerichtlichen Ehescheidung war irrelevant.

Rumburak
17.10.2013, 14:24
War bei meiner Scheidung ebenso. Es galt als Stichtag für alle gegenseitigen Ansprüche der Tag der Trennung.
Der Tag der gerichtlichen Ehescheidung war irrelevant.

Alles andere wäre ja auch unsinnig. Warum soll die Ex noch Knete kassieren, wenn sie längst mit einem anderen vögelt?
Dann würde ja auch jede Anschaffung, die man tätigt, wie ein Haus, immer noch automatisch zur Hälfte ihr gehören.

Hydrant
17.10.2013, 14:40
Nö, da wird man sicher wieder Sonderregelungen treffen.

DAS mag wohl sein.