Vollständige Version anzeigen : Deutscher Staatsbürger braucht die deutsche Sprache nicht vollständig beherrschen!
 
 
latinroad
20.10.2005, 20:25
Bundesgericht: Einbürgerung nur bei Kenntnis der Schriftsprache 
Leipzig - Ausländer ohne Kenntnisse der deutschen Schrift haben keinen automatischen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Fall eines Mannes aus Rheinland-Pfalz entschieden, der seit 27 Jahren in Deutschland lebt und eingebürgert werden will. Nicht entschieden wurde, ob der Mann im Rahmen des Ermessensspielraumes von Behörden eingebürgert werden darf. (Az.: BVerwG 5 C 8.05 und 5 C 17.05)  
Im Fall eines Mannes aus Baden-Württemberg korrigierte das Gericht eine Entscheidung der Vorinstanz. Der Mann könne zwar nicht deutsch schreiben, aber lesen. Deshalb habe er einen Anspruch auf Einbürgerung. Es reiche aus, wenn er einen "Text des täglichen Lebens lesen und deutsch diktieren" könne, um dann den von einem anderen aufgeschriebenen Text als seine persönliche Äußerung zu erkennen. EPD 
Warum wurde eigentlich die Einbürgerung auf 8 Jahre heruntergefahren? Normalerweise gehört sie doch erhöht!
Bei 15 Millionen Ausländern und Deutsche ausländischer Abstammung wundert es mich nicht mehr, das die deutsche Staatsbürgerschaft so verschenkt wird!
JosephBlücher
20.10.2005, 20:27
Sie ist doch eh nichts wert!
Manfred_g
20.10.2005, 20:31
Sie ist doch eh nichts wert!
Aber du machst doch gerade davon Gebrauch indem du hier schreibst. Stell dir vor, du könntest nicht Deutsch, wer weiß was für unsinnige Dinge du grade tun würdest. :D
JosephBlücher
20.10.2005, 20:33
Aber du machst doch gerade davon Gebrauch indem du hier schreibst. Stell dir vor, du könntest nicht Deutsch, wer weiß was für unsinnige Dinge du grade tun würdest. :D
Sorry, hätte zitieren sollen. Meinte die Staatsbürgerschaft, nicht die Sprache.
latinroad
20.10.2005, 20:42
Einbürgerungs-Urteil: Ausländer muß deutsche Sprache nicht schreiben können
Donnerstag, 20. Oktober 2005, 16.45 Uhr
Ein Ausländer muß die deutsche Sprache nicht in der Schriftform beherrschen, um eingebürgert zu werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reicht es aus, wenn der Betreffende mit Hilfe von Verwandten im geschäftlichen Umfeld oder aber mit Behörden die notwendige Korrespondenz führen kann. Der 5. Senat hob mit seiner Entscheidung ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg auf. Ein türkischer Geschäftsmann (42) aus Stuttgart hatte zwei Mal einen schriftlichen Deutschtest nicht bestanden. Deshalb verwehrten ihm Verwaltungsrichter aus Baden-Württemberg den Anspruch auf Einbürgerung. Dagegen hatte der Geschäftsmann geklagt.
Prediger
20.10.2005, 21:56
Sie ist doch eh nichts wert!
Das ist falsch. Sie sichert dem Inhaber derzeit noch den Zugang zu gewissen Sozialleistungen, die die Einbürgerungswilligen in ihren Herkunftsstaaten niemals erhalten würden. 
Allein die ALGII-Kröten stellen einen Lebensstandard her, den bspw. ein Anatolier in seinem Heimatland auch bei härtester Arbeit kaum erreichen könnte.
Gruß vom Prediger
Prediger
20.10.2005, 21:58
Einbürgerungs-Urteil: Ausländer muß deutsche Sprache nicht schreiben können
Donnerstag, 20. Oktober 2005, 16.45 Uhr
Ein Ausländer muß die deutsche Sprache nicht in der Schriftform beherrschen, um eingebürgert zu werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reicht es aus, wenn der Betreffende mit Hilfe von Verwandten im geschäftlichen Umfeld oder aber mit Behörden die notwendige Korrespondenz führen kann. Der 5. Senat hob mit seiner Entscheidung ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg auf. Ein türkischer Geschäftsmann (42) aus Stuttgart hatte zwei Mal einen schriftlichen Deutschtest nicht bestanden. Deshalb verwehrten ihm Verwaltungsrichter aus Baden-Württemberg den Anspruch auf Einbürgerung. Dagegen hatte der Geschäftsmann geklagt.
Das naheliegend korrekte Verhalten der Richter wäre gewesen, dem Mann einen Deutschkurs bei der VHS seiner Wahl zu verordnen.
Gruß vom Prediger
Das Ende
20.10.2005, 22:03
Einbürgerungs-Urteil: Ausländer muß deutsche Sprache nicht schreiben können
Donnerstag, 20. Oktober 2005, 16.45 Uhr
Ein Ausländer muß die deutsche Sprache nicht in der Schriftform beherrschen, um eingebürgert zu werden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig reicht es aus, wenn der Betreffende mit Hilfe von Verwandten im geschäftlichen Umfeld oder aber mit Behörden die notwendige Korrespondenz führen kann. Der 5. Senat hob mit seiner Entscheidung ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichtshofes von Baden-Württemberg auf. Ein türkischer Geschäftsmann (42) aus Stuttgart hatte zwei Mal einen schriftlichen Deutschtest nicht bestanden. Deshalb verwehrten ihm Verwaltungsrichter aus Baden-Württemberg den Anspruch auf Einbürgerung. Dagegen hatte der Geschäftsmann geklagt.
Natürlich....ein Geschäftsmann.....wenn der ordentlich Kohle ins Land bringt hätten die sicher nichts dagegen gehabt.....
Siehe Fußballspieler Asamoah...obwohl der sicher besser deutsch kann.
Allein die ALGII-Kröten stellen einen Lebensstandard her, den bspw. ein Anatolier in seinem Heimatland auch bei härtester Arbeit kaum erreichen könnte.
Tut mir leid dass ich das so drastisch sage, aber diese Äusserung ist nichts als dummes Gelaber... :rolleyes:  :O
sparty2
Pidgin-Deutsch reicht für Sozialabzocke und Kriminalität völlig aus !
Lord Solar Plexus
21.10.2005, 09:51
Warum wurde eigentlich die Einbürgerung auf 8 Jahre heruntergefahren? Normalerweise gehört sie doch erhöht!
Wieso gehört sie erhöht? Das ist doch nur deine unverbindliche Privatmeinung. Acht Jahre sind eine ausreichend lange Zeit.
Pidgin-Deutsch reicht für Sozialabzocke und Kriminalität völlig aus !
[edit- kaos]
Prediger
21.10.2005, 20:59
Tut mir leid dass ich das so drastisch sage, aber diese Äusserung ist nichts als dummes Gelaber... :rolleyes:  :O
sparty2
Hm. Die vielen in D sozialhilfeabzockenden Türken, die ausser Kameltreiben nie einen Beruf gelernt haben, sollen in der Türkei einen Lebensstandard erreichen können, der dem eines hiesigen ALGII-Empfängers entspricht ?
 
Also Wohnung nach mitteleuropäischem Standard mit fließend Warmwasser, innenliegendem WC, Badezimmer, Zentralheizung ?
PLUS die monatlich 350 EURO-ALGII-Taschengeld ?
 
Sparty, das ist lachhaft!
 
So einen Lebensstandard hat in der Türkei die untere Mittelschicht in den Städten. Und die müssen hart dafür arbeiten.
 
Auf den anatolischen Dörfern haben sie meist nicht mal fließend Kaltwasser im Haus, sondern müssen zum Brunnen laufen.
 
Gruß vom Prediger
 
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