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Vollständige Version anzeigen : Anzeige wegen Versicherungsbetrug



Ruepel
16.09.2013, 18:56
Gibt es die Möglichkeit eine Haftpflichtversicherung wegen Versicherungsbetrug anzuzeigen und wenn ja,wie wäre
die Vorgehensweise und was ist dabei zu beachten.

Stadtknecht
17.09.2013, 06:49
Hmmm, gib mal ein bisschen mehr "Futter", juristische Glaskugelguckerei ist nicht wirklich zielführend.

Was Betrug z.N. einer Versicherung angeht, kann den m.E. nur der Versicherungsnehmer begehen, in dem er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft.

Ruepel
17.09.2013, 07:25
Hmmm, gib mal ein bisschen mehr "Futter", juristische Glaskugelguckerei ist nicht wirklich zielführend.

Was Betrug z.N. einer Versicherung angeht, kann den m.E. nur der Versicherungsnehmer begehen, in dem er durch Vorspiegelung falscher Tatsachen sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschafft.

Genau diesen Vermögensvorteil will sich die EUROPA Versicherung durch eine Zurückstufung der Schadensfreiheitsklasse von SF20 in SF2,mit der Begründung, das das Fahrzeug beim Vorversicherer als Zweitwagen versichert war,verschaffen.
Während ich mich frage,seit wann die Schadensfreiheit Jahre an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind?

Deutschmann
17.09.2013, 07:57
Genau diesen Vermögensvorteil will sich die EUROPA Versicherung durch eine Zurückstufung der Schadensfreiheitsklasse von SF20 in SF2,mit der Begründung, das das Fahrzeug beim Vorversicherer als Zweitwagen versichert war,verschaffen.
Während ich mich frage,seit wann die Schadensfreiheit Jahre an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind?

Habe momentan das selbe Problem. Ein mal ein Versuch mit einer Online-Versicherung und schon gehts in die Hose. Ich mach da jetzt gar nicht viel Wind. Auto wird wieder bei einem Makler versichert ... dem ich im Zweifel auf die Füße treten kann.

Übringes - Hintergrund dieser Einstufung ist meist, dass die alte Versicherung die Rabatte nicht rausrückt. Da muss man massiv nachhaken.

Deutschmann
17.09.2013, 08:02
Noch was. Schau dir mal deine Kontoauszüge an. Bei mir haben die den Mehrbetrag schon abgebucht bevor ich das Schreiben aus dem Postfach geholt habe.

Stadtknecht
17.09.2013, 08:33
Und wo ist da der Straftatbestand bzw. die rechtswidrige Handlung?

Pillefiz
17.09.2013, 08:50
Und wo ist da der Straftatbestand bzw. die rechtswidrige Handlung?

in der unterlassenen Vorankündigung? Damit der Versicherungsnehmer notfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Die können doch nicht einfach Beiträge abbuchen, denen man nicht zugestimmt hat, wo leben wir denn

Karnivore
17.09.2013, 09:17
Genau diesen Vermögensvorteil will sich die EUROPA Versicherung durch eine Zurückstufung der Schadensfreiheitsklasse von SF20 in SF2,mit der Begründung, das das Fahrzeug beim Vorversicherer als Zweitwagen versichert war,verschaffen.
Während ich mich frage,seit wann die Schadensfreiheit Jahre an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind?

um erstmal deine frage zu beantworten: schon immer, nämlich an dein erstfahrzeug.

du beginnst in der sf-jahre zu sammeln, wenn du das erste mal ein fahrzeug auf dich zulässt und es mindestens ein halbes jahr auf dich zugelassen ist. diesen sog. "sf-rabatt" nimmst du immer weiter auf dein nächstes fahrzeug mit, jedoch nur auf ein fahrzeug.

versicherungsgesellschaften, die entweder nicht so marktstark sind oder bei regulierungen gerne sämtliche Register ziehen, um nicht regulieren zu müssen, arbeiten gerne mit sog. "sondereinstufungen" im zweitwagengeschäft. den zweitwagen mit der selben sf-klasse wie den erstwagen zu versichern, ist so eine sondereinstufung. die rabatte werden beim versicherungswechsel natürlich nicht mit übertragen, weil sie nicht existieren. das steht aber auch in den bedingungen und wird von dir unterschrieben. es ist ein typisches lockmittel für gierige menschen. seriöse gesellschaften stufen deinen zweitwagen i.d.r. mit sf2 ein und übertragen die dann auch.

Murmillo
17.09.2013, 09:17
Genau diesen Vermögensvorteil will sich die EUROPA Versicherung durch eine Zurückstufung der Schadensfreiheitsklasse von SF20 in SF2,mit der Begründung, das das Fahrzeug beim Vorversicherer als Zweitwagen versichert war,verschaffen.
Während ich mich frage,seit wann die Schadensfreiheit Jahre an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden sind?

Die SF-Klasse ist immer an die Person, nicht an das Fahrzeug gebunden.Im Falle der Anmeldung eines neuen Autos fängst Du ja auch nicht wieder bei SF1 an.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, willst Du nach einem Versicherungswechsel nun den Zweit- zum Erstwagen machen. Auf diesen Umstand und den, dass Du mit dem bisherigen Erstwagen in SF20 eingestuft warst, würde ich die Versicherung mal hinweisen.

Karnivore
17.09.2013, 09:19
in der unterlassenen Vorankündigung? Damit der Versicherungsnehmer notfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Die können doch nicht einfach Beiträge abbuchen, denen man nicht zugestimmt hat, wo leben wir denn

du kannst doch trotzdem von deinem sonderkündigungsrecht gebrauch machen. du hast dann anspruch auf die rückerstattung der zuviel gezahlten beiträge.

Karnivore
17.09.2013, 09:23
Die SF-Klasse ist immer an die Person, nicht an das Fahrzeug gebunden.Im Falle der Anmeldung eines neuen Autos fängst Du ja auch nicht wieder bei SF1 an.

jein! beides trifft zu... sf-jahre sammelst du erst, wenn ein kfz auf die zugelassen und versichert ist. diese übertragen sich im falle des fahrzeugwechsels auf ein folgefahrzeug, aber nicht auf mehrere.

Murmillo
17.09.2013, 09:26
um erstmal deine frage zu beantworten: schon immer, nämlich an dein erstfahrzeug.

du beginnst in der sf-jahre zu sammeln, wenn du das erste mal ein fahrzeug auf dich zulässt und es mindestens ein halbes jahr auf dich zugelassen ist. diesen sog. "sf-rabatt" nimmst du immer weiter auf dein nächstes fahrzeug mit, jedoch nur auf ein fahrzeug.

versicherungsgesellschaften, die entweder nicht so marktstark sind oder bei regulierungen gerne sämtliche Register ziehen, um nicht regulieren zu müssen, arbeiten gerne mit sog. "sondereinstufungen" im zweitwagengeschäft. den zweitwagen mit der selben sf-klasse wie den erstwagen zu versichern, ist so eine sondereinstufung. die rabatte werden beim versicherungswechsel natürlich nicht mit übertragen, weil sie nicht existieren. das steht aber auch in den bedingungen und wird von dir unterschrieben. es ist ein typisches lockmittel für gierige menschen. seriöse gesellschaften stufen deinen zweitwagen i.d.r. mit sf2 ein und übertragen die dann auch.

Da muss ich Dir widersprechen. Es gilt nämlich die Führerscheinregelung. Unabhängig, davon, ob Du ein Auto hattest oder nicht, kannst du so die besonderest teueren SF-Klassen überspringen und startest mit nur etwa 100%, wenn Du zwar einen Führerschein hattest, aber innerhalb der ersten 3 Jahre kein Fahrzeug auf Dich zugelassen war.
Hier wird so etwas erklärt: http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklassen.html , ich zitiere mal:

Führerschein ganz neu

Die Schadenfreiheitsklasse (http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklassen.html) 0 – oder auch SF 0 abgekürzt – tritt automatisch in Kraft, wenn ein Fahranfänger seinen ersten Wagen anmeldet und versichert. SF 0 bedeutet, dass die Beiträge für die Haftpflichtversicherung 230 % bis 240 % des Basiswertes entsprechen. Eine bessere Einstufung ist nach regulären Maßgaben nicht möglich. Erst wenn man den Führerschein mind. 3 Jahre besitzt - egal ob man ein Auto gefahren ist oder nicht - gibt es eine bessere Einstufung.

Führerschein mind. 3 Jahre

Besitzt der Versicherungsnehmer bereits seit mindestens drei Jahren einen gültigen EU-Führerschein, wird er automatisch in die Schadenfreiheitsklasse ½ für die Kfz-Haftpflicht (http://www.kfz-versicherungen.cc/kfz-haftpflichtversicherung.html) und (bei Bedarf) Vollkasko eingestuft. Die SF 0 und SF S kann man somit also überspringen.

Führerschein seit deutlich mehr als 3 Jahren

Wer den Führerschein bspw. bereits 10 oder 20 Jahre hat und noch nie ein Auto selbst versichert hatte, für den ist regulär keine bessere Einstufung als SF-Klasse (http://www.kfz-versicherungen.cc/ratgeber/schadenfreiheitsklassen.html) ½ möglich. Vor diesem Problem stehen oft Frauen nach einer Trennung, in deren Familien nur ein Auto vorhanden war und dies dann meist auf den Mann versichert und angemeldet wurde.
Die Eingruppierung startet also auch hier wie bei einem frischen Fahranfänger. Nachfolgend werden jedes Jahr zwischen fünf bis zehn Prozent von der Beitragsberechnung abgezogen. Ab einer Zeitdauer von mehr als 25 Jahren ist dieser Wert fix auf 25% bzw. 30% eingestellt (Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung).

Stadtknecht
17.09.2013, 09:28
in der unterlassenen Vorankündigung? Damit der Versicherungsnehmer notfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Die können doch nicht einfach Beiträge abbuchen, denen man nicht zugestimmt hat, wo leben wir denn

Das ist, wenn überhaupt, Zivilrecht, aber doch kein Betrug.

Stadtknecht
17.09.2013, 09:59
in der unterlassenen Vorankündigung? Damit der Versicherungsnehmer notfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Die können doch nicht einfach Beiträge abbuchen, denen man nicht zugestimmt hat, wo leben wir denn

Ich kenne die Vertragsbedingungen nicht.

Außerdem kannst Du auch kündigen.

Chronos
17.09.2013, 10:26
Ich kenne die Vertragsbedingungen nicht.

Außerdem kannst Du auch kündigen.
Dass Versicherungen heutzutage in die Berufsgruppe der Strauchdiebe und Wegelagerer einzuordnen sind, dürfte wohl unumstritten sein.

Wer einmal tatsächlich einen Versicherungsfall im Bereich der Hausrat- und Haftpflichtversicherungen erleben musste, wird mir zustimmen.

Ein tatsächlich vorgekommenes Beispiel aus der Gaunerei dieser Abzocker-Hausratversicherungen:
Eine Waschmaschine wurde defekt und ließ das ganze Stockwerk voll Wasser laufen.
Ausrede der Versicherung: Nur ein Frischwasserschaden aus der Leitung fällt unter den Versicherungsschutz, aber kein Brauchwasser aus der Maschine!

Wer den Fall des Türken-Versicherungspolicen-Gauners Mehmet E. Göker mit seinem Versicherungsvertrieb MEG kennt, der nach einem Millionenschaden in die Türkei abgehauen ist, ahnt, was da so alles läuft.

Aus früher seriösen Unternehmen sind mittlerweile Rosstäuscher geworden.

Deutschmann
17.09.2013, 10:57
Dass Versicherungen heutzutage in die Berufsgruppe der Strauchdiebe und Wegelagerer einzuordnen sind, dürfte wohl unumstritten sein.

Wer einmal tatsächlich einen Versicherungsfall im Bereich der Hausrat- und Haftpflichtversicherungen erleben musste, wird mir zustimmen.

Ein tatsächlich vorgekommenes Beispiel aus der Gaunerei dieser Abzocker-Hausratversicherungen:
Eine Waschmaschine wurde defekt und ließ das ganze Stockwerk voll Wasser laufen.
Ausrede der Versicherung: Nur ein Frischwasserschaden aus der Leitung fällt unter den Versicherungsschutz, aber kein Brauchwasser aus der Maschine!

Wer den Fall des Türken-Versicherungspolicen-Gauners Mehmet E. Göker mit seinem Versicherungsvertrieb MEG kennt, der nach einem Millionenschaden in die Türkei abgehauen ist, ahnt, was da so alles läuft.

Aus früher seriösen Unternehmen sind mittlerweile Rosstäuscher geworden.

Klar. Deswegen bin ich auch überzeugter freiwillig gesetzlich Versichert. Die müssen zahlen. Bei den Privaten werden sich 5 kluge Köpfe zusammensetzen und beraten wie sie un die Zahlung herumkommen. Ebenso Gebäudebrand. Seit irgendwann das Monopol gefallen ist ...

hamburger
17.09.2013, 12:42
Die Versicherung ist immer Personengebunden. Aufgrund meiner Firma hatte ich mehrere Fahrzeuge....
Alle Fahrzeuge erfuhren im Laiufe der Zeit einen SF, über den ich verfügenkonnte, incl. Übertragung..
In einem Fall gab es Probleme, dort wurde ein Neufahrzeug von einer dritten Person dann in eine günstigere SF Klasse eingestuft....nach einem kurzem hin und her...
Dabei wurde aber dann ausdrücklich hingewiesen, dass dieser SF nicht, bzw. erst nach 3 Jahren Laufzeit auf andere Versicherungen übertragen werden kann.
Gut ist es aber, wenn mein einen Ansprechpartner direkt bei der Versicherung hat.

Karnivore
17.09.2013, 13:21
Da muss ich Dir widersprechen. Es gilt nämlich die Führerscheinregelung. Unabhängig, davon, ob Du ein Auto hattest oder nicht, kannst du so die besonderest teueren SF-Klassen überspringen und startest mit nur etwa 100%, wenn Du zwar einen Führerschein hattest, aber innerhalb der ersten 3 Jahre kein Fahrzeug auf Dich zugelassen war.

auch die sog. "führerscheinregelung" ist eine sondereinstufung, die irgendwann mal von einer gesellschaft als kundenfänger erfunden wurde und wo dann die anderen nachzogen... im übrigen sagt die sf-klasse nichts über den preis. es ist durchaus möglich, dass ein versicherungsnehmer mit der niedrigsten klasse, sf 30, mit einen absolut identischen kfz, mehr bezahlt als ein versichetungsnehmer mit sf 15 bei der gleichen gesellschaft.

Karnivore
17.09.2013, 13:26
Die Versicherung ist immer Personengebunden.

wie gesagt: jein.

wäre sie personengebunden, dann gäbe es keinen risikowegfall und damit kein kündigungsrecht wenn man das fahrzeug verkauft.

Murmillo
17.09.2013, 13:59
auch die sog. "führerscheinregelung" ist eine sondereinstufung, die irgendwann mal von einer gesellschaft als kundenfänger erfunden wurde und wo dann die anderen nachzogen... im übrigen sagt die sf-klasse nichts über den preis. es ist durchaus möglich, dass ein versicherungsnehmer mit der niedrigsten klasse, sf 30, mit einen absolut identischen kfz, mehr bezahlt als ein versichetungsnehmer mit sf 15 bei der gleichen gesellschaft.

Das die Führerscheinregel eine Sondereinstufung ist, mag ja sein. Gerechtfertigt ist sie aber doch, weil ich ja z.B. kein eigenes Fahrzeug besessen haben muss, aber trotzdem über Jahre einen Firmenwagen hatte.

Wie aber soll dein Beispiel mit den unterschiedlichen SF-Klassen und identischem Fahrzeug funktionieren ? Ein identisches Fahrzeug hat auch immer die gleiche Regional- und Typklasse. Daraus lässt sich für die Versicherung der 100%-Wert für die Haftpflicht oder Kasko errechnen. Wie soll dann jemand mit SF 30, der etwa 25-30% von diesem Wert bezahlt, mehr bei der gleichen Versicherung bezahlen als ein anderer Kunde, der SF15 hat und somit 35-40% des 100%-Wertes bezahlt ?

Ruepel
17.09.2013, 14:43
Und wo ist da der Straftatbestand bzw. die rechtswidrige Handlung?

Erpressung,Nötigung,Diebstal.
Möchtest jetzt auch noch eine Begründigung für meine Unterstellung?

Ruepel
17.09.2013, 17:04
Noch was. Schau dir mal deine Kontoauszüge an. Bei mir haben die den Mehrbetrag schon abgebucht bevor ich das Schreiben aus dem Postfach geholt habe.

Das hatten die Betrüger auch schon getan,habe das gestolene Geld einfach von der Bank Rückbuchen lassen,bin doch nicht mit dem Klammerbeutel gepudert.

latrop
17.09.2013, 17:34
Ein tatsächlich vorgekommenes Beispiel aus der Gaunerei dieser Abzocker-Hausratversicherungen:
Eine Waschmaschine wurde defekt und ließ das ganze Stockwerk voll Wasser laufen.
Ausrede der Versicherung: Nur ein Frischwasserschaden aus der Leitung fällt unter den Versicherungsschutz, aber kein Brauchwasser aus der Maschine!



Nicht ganz:
Ein Wasserschaden aus einem defekten Abflussrohr fällt auch unter den Versicherungsschutz, jedoch nicht ein Regenfallrohr - auch wenn es innerhalb des Hauses unter Putz verlegt ist.

Grenzer
17.09.2013, 17:41
in der unterlassenen Vorankündigung? Damit der Versicherungsnehmer notfalls von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann? Die können doch nicht einfach Beiträge abbuchen, denen man nicht zugestimmt hat, wo leben wir denn

Du bist ja heute so richtig niedlich,- hättest auch gleich schreiben können :

Die können doch nicht unsere Steuergelder einfach nach Griechenland verschenken,- wenn wir dem garnicht zugestimmt haben... :))

Pillefiz
17.09.2013, 19:16
Du bist ja heute so richtig niedlich,- hättest auch gleich schreiben können :

Die können doch nicht unsere Steuergelder einfach nach Griechenland verschenken,- wenn wir dem garnicht zugestimmt haben... :))

Das Leben ist so einfach, wenn man einfach immer davon aus geht, von Verbrechern übern Tisch gezogen zu werden. Die Mafia ist ein Dreck gegen das, was hier offiziell so alles praktiziert wird

Don_Stefano
17.09.2013, 19:19
Leider zocken die Onlineversicherungen ab wo immer es geht...

Bei mir lief das so:

Ich hatte mein Auto bei einer großen Versicherung über einen örtlichen Makler versichert. Viele Jahre lang. Eines Tages habe ich dann mal die Tarife verglichen und ein sehr gutes Angebot einer ebenfalls namhaften Online-Versicherung erhalten, bei dem ich deutlich gespart habe. Ich habe den Vertrag abeschlossen und alles war gut.

Zwei Monate später erhielt ich ein Schreiben von der neuen Versicherung dass mein Beitrag um 10% erhöht wird weil meine Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt nicht gestimmt haben und ich eine niedrige Schadenfreiheitsklasse habe als angegeben. Lt. meiner letzten Rechnung der alten Versicherung hatte ich 35% bei der Haftpflicht. Neu eingestuft wurde ich dann mit 45%.

Mein Recherchen ergaben folgendes: 2 Jahre vorher hatte ich einen kleinen Schaden (Parkrempler) verursacht den meine alte Versicherung anstandslos reguliert hat (Schaden belief sich auch wenige 100 Euro). Mein Vertrag behinhaltete einen Rabatt-Retter der verhinderte dass ich hochgestuft wurde. Die neue Versicherung behauptete nun, dass der Rabattretter nur im Innenverhältnis meiner bisherigen Versicherung gilt. Extern gilt das nicht und ich muss die Hochstufung wegen des Schadens nun in Kauf nehmen. Damit war die Ersparnis für mich dahin und ich hatte nichts von diesem Versicherungswechsel.

Mit dem neuen Auto bin ich nun wieder bei meinem alten Versicherungsmakler, habe meine alten Konditionen wieder bekommen und auch wieder Rabattretter. Für mich gilt: Nie wieder eine Online-Versicherung!!

Ruepel
17.09.2013, 20:21
Leider zocken die Onlineversicherungen ab wo immer es geht...

Bei mir lief das so:

Ich hatte mein Auto bei einer großen Versicherung über einen örtlichen Makler versichert. Viele Jahre lang. Eines Tages habe ich dann mal die Tarife verglichen und ein sehr gutes Angebot einer ebenfalls namhaften Online-Versicherung erhalten, bei dem ich deutlich gespart habe. Ich habe den Vertrag abeschlossen und alles war gut.

Zwei Monate später erhielt ich ein Schreiben von der neuen Versicherung dass mein Beitrag um 10% erhöht wird weil meine Angaben zum Schadenfreiheitsrabatt nicht gestimmt haben und ich eine niedrige Schadenfreiheitsklasse habe als angegeben. Lt. meiner letzten Rechnung der alten Versicherung hatte ich 35% bei der Haftpflicht. Neu eingestuft wurde ich dann mit 45%.

Mein Recherchen ergaben folgendes: 2 Jahre vorher hatte ich einen kleinen Schaden (Parkrempler) verursacht den meine alte Versicherung anstandslos reguliert hat (Schaden belief sich auch wenige 100 Euro). Mein Vertrag behinhaltete einen Rabatt-Retter der verhinderte dass ich hochgestuft wurde. Die neue Versicherung behauptete nun, dass der Rabattretter nur im Innenverhältnis meiner bisherigen Versicherung gilt. Extern gilt das nicht und ich muss die Hochstufung wegen des Schadens nun in Kauf nehmen. Damit war die Ersparnis für mich dahin und ich hatte nichts von diesem Versicherungswechsel.

Mit dem neuen Auto bin ich nun wieder bei meinem alten Versicherungsmakler, habe meine alten Konditionen wieder bekommen und auch wieder Rabattretter. Für mich gilt: Nie wieder eine Online-Versicherung!!

Was hält dich davon ab die Versicherungsbetrüger beim Namen zu nennen?
Willst du das Andere den gleichen Versicherungsbetrügern zur Beute werden?

Ruepel
17.09.2013, 20:27
Habe momentan das selbe Problem. Ein mal ein Versuch mit einer Online-Versicherung und schon gehts in die Hose. Ich mach da jetzt gar nicht viel Wind. Auto wird wieder bei einem Makler versichert ... dem ich im Zweifel auf die Füße treten kann.

Übringes - Hintergrund dieser Einstufung ist meist, dass die alte Versicherung die Rabatte nicht rausrückt. Da muss man massiv nachhaken.

Wie lautet der Name der Versicherung?
Andere wollen vor diesen Betrügern auch gewarnt sein.

Karnivore
17.09.2013, 21:43
Das die Führerscheinregel eine Sondereinstufung ist, mag ja sein. Gerechtfertigt ist sie aber doch, weil ich ja z.B. kein eigenes Fahrzeug besessen haben muss, aber trotzdem über Jahre einen Firmenwagen hatte.

Wie aber soll dein Beispiel mit den unterschiedlichen SF-Klassen und identischem Fahrzeug funktionieren ? Ein identisches Fahrzeug hat auch immer die gleiche Regional- und Typklasse. Daraus lässt sich für die Versicherung der 100%-Wert für die Haftpflicht oder Kasko errechnen. Wie soll dann jemand mit SF 30, der etwa 25-30% von diesem Wert bezahlt, mehr bei der gleichen Versicherung bezahlen als ein anderer Kunde, der SF15 hat und somit 35-40% des 100%-Wertes bezahlt ?

natürlich ist es nur gerecht, jemandem, der seit 10 jahren im jahr 100.000 km mit dem firmenwagen abspult andere konditionen einzuräumen, als einem fahranfänger. aber glaub mir, das war nicht die intention.

es ist eben nicht der "100% wert"! die prozentangaben gibt es nur noch, weil die leute daran gewöhnt sind.

ich will dir ein beispiel liefern:

opa o ist seit 35 jahren treuer kunde der pfefferminzia und hat dort auch seit dieser zeit sein auto versichert. jedes jahr im november bekommt er seine beitragsrechnung und da er unfallfrei gefahren ist sinkt auch jedesmal die sf-klasse... sein sinkt auch immer etwas oder erhöht sich nur unwesentlich...

nebenan zieht der lebemann l ein. ein typ in den besten jahren, fährt ebenso wie opa o einen nagelneuen benz, sogar noch schärfer motorisiert. beim gespräch über den gartenzaun erzählt l, dass er jetzt mit seinem auto von der banania zur pfefferminzia gewechselt sei, da er dort mit seiner sf 15 sage und schreibe nur den betrag von x euro/jahr zahle.

opa o ist entsetzt, denn er zahlt 5 euro im jahr mehr. wie ist das möglich?

ganz einfach: jedes jahr beginnt im september die kraftabwerbezeit bei den versicherern und jedes jahr bringt jeder kfz-versicherer einen neu kalkulierten tarif auf den markt, der auf jeden fall günstiger als der vorjahrestarif ist. wer wechselt bekommt den neuen tarif, aber wer seiner kfz-versicherung die treue hält, behält seinen alten tarif, der unter garantie, selbst wenn die prämien sinken, nie unter den preis des neuen tarifes fällt. der treue kunde nimmt jede anpassung des tarifes nach oben mit...

deshalb jeden herbst nach den aktuellen konditionen deiner kfz-versicherung fragen und durchblicken lassen, dass man bereit ist zu kündigen.... es lohnt sich, denn so bekommt man den preis, den ein neukunde, den die versicherung ja haben will, bekommen würde.

das kraft-geschäft ist für die versicherer das einstiegsgeschäft. so kommt man an potentielle neukunden für die anderen sparten. man erfährt, ob der neukunde kinder hat (unfall, sparpläne, haftpflicht, zahnzusatz), ob er ein eigenes haus hat (gebäudeversicherung, hausrat, finanzierunge)... etc.pp.

die meisten versicherer arbeiten ja im kraftgeschäft ohnehin defizitär, d.h. die regulierungszahlungen übersteigen die beitragseinnahmen... außer bei den großen, allianz und ergo, dürfte das für fast alle zutreffen.

Karnivore
17.09.2013, 21:57
Erpressung,Nötigung,Diebstal.
Möchtest jetzt auch noch eine Begründigung für meine Unterstellung?

erpressung? wo hat denn die versicherung gewalt angewendet oder dir mit einem empfindlichen übel gedroht? die bereicherung war auch nicht rechtswidrig, da du ja eine gegenleistung, nämlich den versicherungsschutz erhalten hast. erpressung und nötigung kannst du vergessen.

diebstahl? welche fremde bewegliche sache hat dir die versicherung den weg genommen?

Ruepel
17.09.2013, 22:03
erpressung? wo hat denn die versicherung gewalt angewendet oder dir mit einem empfindlichen übel gedroht? die bereicherung war auch nicht rechtswidrig, da du ja eine gegenleistung, nämlich den versicherungsschutz erhalten hast. erpressung und nötigung kannst du vergessen.

diebstahl? welche fremde bewegliche sache hat dir die versicherung den weg genommen?

Solltest du nicht schon längst in deinem Bettchen liegen,verhinderter Rechtsgelehrter?

Karnivore
17.09.2013, 22:09
Solltest du nicht schon längst in deinem Bettchen liegen,verhinderter Rechtsgelehrter?

nein.

ein verhinderter bin ich auch nicht, examen herbstkampagne 2000.

Ruepel
17.09.2013, 22:18
nein.

ein verhinderter bin ich auch nicht, examen herbstkampagne 2000.

Aha,daher die permanente Kleinschrift.

Ach noch etwas,Carnivore wird mit C geschrieben,
weil Lateinisch.

Karnivore
17.09.2013, 22:35
Aha,daher die permanente Kleinschrift.

Ach noch etwas,Carnivore wird mit C geschrieben,
weil Lateinisch.

ja.

es kann sowohl mit k als auch mit c geschrieben werden, die bedeutung ist ein und die selbe. viel spass beim carneval in köln... oder war's doch beim karneval... hmmm...? schlaubold, übernehmen sie!

Stadtknecht
18.09.2013, 10:19
Erpressung,Nötigung,Diebstal.
Möchtest jetzt auch noch eine Begründigung für meine Unterstellung?

Hehehe! Ja, gerne!

Aber bitte eine juristisch wasserdichte!