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Vollständige Version anzeigen : Klage abgewiesen – Burkini zumutbar



Patriotistin
11.09.2013, 18:13
Musliminnen müssen
am Schwimmunterricht teilnehmen.....

Eine 13-jährige Muslimin hat dagegen geklagt, am gemeinsamen Schwimmunterricht ihrer Klasse teilnehmen zu müssen – erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ließ die religiösen Gründe für eine Befreiung vom Unterricht nicht gelten.
Muslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini – einem Ganzkörperbadeanzug – sei ihnen zuzumuten, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Es wies damit die Klage einer 13 Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt/Main ab. Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen und sich auf die Religionsfreiheit berufen. (Az.: 6 C 25.12)

Die Bundesverwaltungsrichter urteilten, eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der muslimischen Schülerin kollidiere ihre grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen verankerten Erziehungsauftrag des Staates. In solchen Konflikten müsse grundsätzlich abgewogen werden, und es müsse auch nach Kompromissen gesucht werden, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Der Burkini – ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt – sei eine Möglichkeit.

Leichtbekleidete Männer überall
Die Schülerin hatte argumentiert, die Teilnahme am Schwimmunterricht verletze ihre religiösen Bekleidungsvorschriften. Auch das Tragen eines Burkinis lehnte sie ab. „Der Weg, einen Burkini zu tragen, der stigmatisiert sie, der führt zu ihrer Ausgrenzung“, sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem dürfe sie sich auch nicht dem Anblick leichtbekleideter Jungen im Schwimmbad aussetzen.

Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter nicht. Leichtbekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, auch auf den allgegenwärtigen Werbeplakaten sei das Alltag. Der Anblick leichtbekleideter männlicher Schüler im Schwimmbad beinträchtige die 13-Jährige somit nur „geringfügig“ in ihrer Glaubensfreiheit, erklärte Neumann. In dem Falle überwiege der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Vater der 13-Jährigen hatte vor der Urteilsverkündung erklärt, er wolle die Entscheidung akzeptieren.

Weiter unter:http://www.focus.de/politik/deutschland/klage-abgewiesen-musliminnen-muessen-am-schwimmunterricht-teilnehmen_aid_1098100.html

************************************************** ***

Na geht doch !!!!!!!

tabasco
11.09.2013, 18:14
Gutes Urteil!

JensVandeBeek
11.09.2013, 18:17
Gutes Urteil!

So isses ...

hthor
11.09.2013, 18:24
in den westl. Bundesländer hätte warscheinlich die 13- jährige Recht bekommen

Shahirrim
11.09.2013, 18:26
in den westl. Bundesländer hätte warscheinlich die 13- jährige Recht bekommen

Der Fall ist aus Hessen!

hthor
11.09.2013, 18:29
Der Fall ist aus Hessen! Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ließ die religiösen Gründe für eine Befreiung vom Unterricht nicht gelten.

das ist in Sachsen :auro:

Makkabäus
11.09.2013, 18:34
Irgendwo muss auch mal mit der Rechtsbeugung für bestimmte Gruppen Schluss sein !

Rocko
11.09.2013, 18:36
Na in Einzelfällen geht es doch!

Algebra
11.09.2013, 18:36
Und jetzt?
100 m schwimmen in solch einem Teil, gibt es dann den Muslima-Zeitbonus ? :haha:

Hat sich das Ministerium dafür schon etwas überlegt? Immerhin ist Sport ein Schulfach, und es geht um Leistungen.

Erik der Rote
11.09.2013, 21:00
komisch die Klägerin das muslimsiche Mädchen ist total zurückgeblieben (siehe tagesschau) aber da sie nicht deutsch und christlich ist rückt keine SEK Truppe an und niemand nimmt den Eltern das Sorgerecht weg! Muslimische Papa sitzt mit Salafistenbart bei Gericht und läßt Töchterchen klagen wegen Religiosnfreiheit

zwei Masstäbe !!!

kotzfisch
11.09.2013, 21:05
Richtig wäre es, wenn die kleine Schlampe in Zukunft mitsamt ihrer Sippe wieder in Agadir badet und nicht in Deutschland.

moishe c
11.09.2013, 21:17
Mir gefällt dieses Urteil überhaupt nicht!

Jetzt kriegt so ne Göre auch noch die höchstrichterliche Erlaubnis, mit ihrer verfurzten Pluderhose ins Schwimmbecken zu steigen, schönen Dank auch ihr Paragraphen-Heinis!

Im übrigen ist schon die Klageerhebung von dem Zauselbart und seiner Tochter der Beweis, daß Multikulti im Sinne der Propaganda der Befürworter nicht funktioniert. Multikulti läuft ganz klar auf die Unterdrückung der autochthonen Bevölkerung hinaus!

Das Mädchen sollte zum Schutze ihres kindlichen Seelenheiles unverzüglich in ihre angestammte Heimat in Sicherheit gebracht werden! Inklusive Familienzusammenführung!

Ansonsten sollten sich die Spät-Germanen wieder auf das Nackichbaden besinnen, so wie die Rus-Kis im Winter an der Moskwa. Die Europäer baden schon immer Männlein und Weiblein nackich zusammen - so wie die :bongo: Nescher :bongo: und die Fidschi-Insulaner auch! :haha:

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:19
Hm, ich hab keine Kinder in der Schule... Aber man müsste mal sehen, ob der Anblick der Schleiereule in ihrem Schwimm-Kondom für deutsche Kinder zumutbar ist...

Helgoland
11.09.2013, 21:20
Da lob ich mir doch Micaela Schäfer. Für die ist schon der Bikini eine Burka.

Shahirrim
11.09.2013, 21:22
Hm, ich hab keine Kinder in der Schule... Aber man müsste mal sehen, ob der Anblick der Schleiereule in ihrem Schwimm-Kondom für deutsche Kinder zumutbar ist...

Hat was von Gespensterklamotten!

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:22
Da lob ich mir doch Micaela Schäfer. Für die ist schon der Bikini eine Burka.

Da wäre mir lieber, man würde ihr das Ausziehen verbieten... uahhh...

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:23
Hat was von Gespensterklamotten!

Vielleicht gibt's Modelle mit Bleieinlagen in den Fußsäcken?

Helgoland
11.09.2013, 21:26
Da wäre mir lieber, man würde ihr das Ausziehen verbieten... uahhh...

Mit was sollte sie auch sonst auffallen?

kotzfisch
11.09.2013, 21:27
Micaela Schäfer ist das beste Arguemtn zu Vollverschleierung seit Claudi R, dem fränkischen Multikultischweinderl.

Bruddler
11.09.2013, 21:27
Mir gefällt dieses Urteil überhaupt nicht!

Jetzt kriegt so ne Göre auch noch die höchstrichterliche Erlaubnis, mit ihrer verfurzten Pluderhose ins Schwimmbecken zu steigen, schönen Dank auch ihr Paragraphen-Heinis!

Im übrigen ist schon die Klageerhebung von dem Zauselbart und seiner Tochter der Beweis, daß Multikulti im Sinne der Propaganda der Befürworter nicht funktioniert. Multikulti läuft ganz klar auf die Unterdrückung der autochthonen Bevölkerung hinaus!

Das Mädchen sollte zum Schutze ihres kindlichen Seelenheiles unverzüglich in ihre angestammte Heimat in Sicherheit gebracht werden! Inklusive Familienzusammenführung!

Ansonsten sollten sich die Spät-Germanen wieder auf das Nackichbaden besinnen, so wie die Rus-Kis im Winter an der Moskwa. Die Europäer baden schon immer Männlein und Weiblein nackich zusammen - so wie die :bongo: Nescher :bongo: und die Fidschi-Insulaner auch! :haha:

In einigen Jahren werden wir es sein, die irgendetwas einklagen müssen... :pfeif:

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:28
Mit was sollte sie auch sonst auffallen?

Äh.. gar nicht mehr, wenn's geht? An inhaltsarmen Ausziehpuppen mit Fall-Spreizsucht herrscht ja nun nirgends der geringste Mangel ...

Helgoland
11.09.2013, 21:32
Äh.. gar nicht mehr, wenn's geht? An inhaltsarmen Ausziehpuppen mit Fall-Spreizsucht herrscht ja nun nirgends der geringste Mangel ...

Der Erfolg dieser Püppchen liegt aber auch daran, dass bei den meisten Betrachtern die Augen besser funktionieren als der Verstand.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:34
Der Erfolg dieser Püppchen liegt aber auch daran, dass bei den meisten Betrachtern die Augen besser funktionieren als der Verstand.

Das sind nicht die Augen.. das Problem liegt weiter unten. Aber was dieses lästige Insekt betrifft, darf ich mal einen alten Freund zitieren: Die könntest du mir naggisch auf den Bauch schweißen... da würd' ich mich nur losrosten!

kotzfisch
11.09.2013, 21:34
Fall - Spreizsucht?

ICMoNRPSCSD- 56.12?

(International Classification Manual of Non Really Prominent, Seeking Celebrity Status Desperately)

kotzfisch
11.09.2013, 21:35
Das sind nicht die Augen.. das Problem liegt weiter unten. Aber was dieses lästige Insekt betrifft, darf ich mal einen alten Freund zitieren: Die könntest du mir naggisch auf den Bauch schweißen... da würd' ich mich nur losrosten!

Die redet beim Oralsex noch Scheisse.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:35
Fall - Spreizsucht?

ICMoNRPSCSD- 56.12?

(International Classification Manual of Non Really Prominent, Seeking Celebrity Status Desperately)

Ah, du hast das "Handbuch für billige Flittchen" auch bestellt? ;)

ABAS
11.09.2013, 21:42
Das Urteil spielt den fundamentalistischen Muslimen zu. Man muss verstehen wie diese
Steinzeitbetonkopefe des Islams ticken und mit den Gerichten spielen. Mit dem Urteil
ist jetzt gerichtlich das tragen von Burkinis beim Schulschwimmen legalisiert und so
wie ich annehme ging das den listigen Klaegern nur darum.

Das Gericht hat sich von den Hardlinern verarschen lassen. Es laeuft immer so. Da
Maedchen wurde vorgeschoben. Die Richter haetten entscheiden muessen das alle
muslimischen Maedchen in ueblichen Badeanzuegen wie alle anderen Maedchen und
Jungen unabhaengig von der religioesen Praegung am Schwimmen teilnehmen, weil
es in Deutschland eine Schulpflicht gibt und diese Rechtsnorm ueber Schariarecht
steht.

Dieses Urteil ist ein Punktsieg fuer die Schariaverfechter. Mit den Kopftuchurteile ist
es nicht anders. Es sollten alle religioesen Symbolzeichen ueber die Kleidung in der
Oeffentlichkeit per Gesetz verboten werden. Schariabrauchtum und Schariarecht
darf nicht ueber Gerichtsurteile zu einem Subrechtssystem in Deutschland und auch
in keinem anderen Land Europas werden.

Das Gericht in Leipzig hat sich reinlegen und ausnutzen lassen! Jedes muslimische
Maedchen kann sich nach dem Urteil darauf berufen und am Schwimmunterricht
in den Schulen mit Burkini fuer den Islam eine Showlaufen veranstalten. Ein derartig
daemlicher Fehler kann auch nur einem Gericht im ehemaligen Ossiland unterlaufen.

kotzfisch
11.09.2013, 21:43
Ah, du hast das "Handbuch für billige Flittchen" auch bestellt? ;)

Klar- geht bis 59.13 (Heidi Klum Syndrom- teurere Spielart gutbezahlter Prostitution)

Rolf1973
11.09.2013, 21:43
Schächtung, Beschneidung, Dawa, Moscheenbau etc.-nichts davon wird durch die Religionsfreiheit
im Sinne des Grundgesetzes gerechtfertigt/geschützt. Nur das innere Bekenntnis, nicht jedoch das
äußere Handeln fällt unter den Schutz des GG-vergl. Prof. Schachtschneider "Grenzen der Religions-
freiheit am Beispiel des Islam".

Und auch eine Befreiung vom Schwimmuntericht kann nicht mit dem Verweis auf den ohnehin von
deutschen Gerichtsentscheiden schon stark überdehnten Begriff Religionsfreiheit erstritten werden.
Also: die zumutbare Pflichteilnahme am Schwimmunterricht hinnehmen. Oder Heimflug!

kotzfisch
11.09.2013, 21:44
Das Urteil spielt den fundamentalistischen Muslimen zu. Man muss verstehen wie diese
Steinzeitbetonkopefe des Islams ticken und mit den Gerichten spielen. Mit dem Urteil
ist jetzt gerichtlich das tragen von Burkinis beim Schulschwimmen legalisiert und so
wie ich annehme ging das den listigen Klaegern nur darum.

Das Gericht hat sich von den Hardlinern verarschen lassen. Es laeuft immer so. Da
Maedchen wurde vorgeschoben. Die Richter haetten entscheiden muessen das alle
muslimischen Maedchen in ueblichen Badeanzuegen wie alle anderen Maedchen und
Jungen unabhaengig von der religioesen Praegung am Schwimmen teilnehmen, weil
es in Deutschland eine Schulpflicht gibt und diese Rechtsnorm ueber Schariarecht
steht.

Dieses Urteil ist ein Punktsieg fuer die Schariaverfechter. Mit den Kopftuchurteile ist
es nicht anders. Es sollten alle religioesen Symbolzeichen ueber die Kleidung in der
Oeffentlichkeit per Gesetz verboten werden. Schariabrauchtum und Schariarecht
darf nicht ueber Gerichtsurteile zu einem Subrechtssystem in Deutschland und auch
in keinem anderen Land Europas werden.

Das Gericht in Leipzig hat sich reinlegen und ausnutzen lassen!

Ich befürchte, Du hast scharfsinnigerweise vollkommen recht.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:44
Klar- geht bis 59.13 (Heidi Klum Syndrom- teurere Spielart gutbezahlter Prostitution)

Das müsste dann aber schon Band 2 sein - "Dämliche Flittchen, die einen teuer zu stehen kommen"...

Strandwanderer
11.09.2013, 21:47
.
Der Aufenthalt in Deutschland ist für Muselmanen generell nicht zumutbar!

Hoffentlich ziehen sie bald die Konsequenzen aus dieser Tatsache.

Ich würde sogar für die Rückflugtickets spenden.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:47
Das Urteil spielt den fundamentalistischen Muslimen zu. Man muss verstehen wie diese
Steinzeitbetonkopefe des Islams ticken und mit den Gerichten spielen. Mit dem Urteil
ist jetzt gerichtlich das tragen von Burkinis beim Schulschwimmen legalisiert und so
wie ich annehme ging das den listigen Klaegern nur darum.

Das Gericht hat sich von den Hardlinern verarschen lassen. Es laeuft immer so. Da
Maedchen wurde vorgeschoben. Die Richter haetten entscheiden muessen das alle
muslimischen Maedchen in ueblichen Badeanzuegen wie alle anderen Maedchen und
Jungen unabhaengig von der religioesen Praegung am Schwimmen teilnehmen, weil
es in Deutschland eine Schulpflicht gibt und diese Rechtsnorm ueber Schariarecht
steht.

Dieses Urteil ist ein Punktsieg fuer die Schariaverfechter. Mit den Kopftuchurteile ist
es nicht anders. Es sollten alle religioesen Symbolzeichen ueber die Kleidung in der
Oeffentlichkeit per Gesetz verboten werden. Schariabrauchtum und Schariarecht
darf nicht ueber Gerichtsurteile zu einem Subrechtssystem in Deutschland und auch
in keinem anderen Land Europas werden.

Das Gericht in Leipzig hat sich reinlegen und ausnutzen lassen! Jedes muslimische
Maedchen kann sich nach dem Urteil darauf berufen und am Schwimmunterricht
in den Schulen mit Burkini fuer den Islam eine Showlaufen veranstalten. Ein derartig
daemlicher Fehler kann auch nur einem Gericht im ehemaligen Ossiland unterlaufen.

Ich bin zwar nicht sicher, dass das bereits in der Absicht der Kläger lag, in der Konsequenz hast du aber natürlich Recht.

kotzfisch
11.09.2013, 21:48
Das müsste dann aber schon Band 2 sein - "Dämliche Flittchen, die einen teuer zu stehen kommen"...

Ja stimmt- mit besonderer Auflistung talentloser B Promischlampen ohne irgendeinen erkennbaren Sinn.
60.12 Hilton/Paris.

kotzfisch
11.09.2013, 21:48
.
Der Aufenthalt in Deutschland ist für Muselmanen generell nicht zumutbar!

Hoffentlich ziehen sie bald die Konsequenzen aus dieser Tatsache.

Ich würde sogar für die Rückflugtickets spenden.

One way mit Turkish Airlines- ist ja wohl nicht zuviel verlangt, dass die selbst bezahlen.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 21:49
Ja stimmt- mit besonderer Auflistung talentloser B Promischlampen ohne irgendeinen erkennbaren Sinn.
60.12 Hilton/Paris.

Wir müssen damit aufhören. Sonst gelten wir am Ende noch als verstockte Chauvie-Schweine ...

Branka
11.09.2013, 21:50
One way mit Turkish Airlines- ist ja wohl nicht zuviel verlangt, dass die selbst bezahlen.

Hast Du ne Ahnung Kotzi.... Die ewig Berufsbeleidgten jammerer wollen das bezahlt bekommen und das noch in First-Class!

ABAS
11.09.2013, 21:51
Ich befürchte, Du hast scharfsinnigerweise vollkommen recht.

Derartige " Prozesse " sind auffallend und haeufen sich. Die Faelle werden
offenbar von fundamentalistischen Muslimen konstruiert, dann oeffentlich
vor Gericht verhandelt und anschliessend in den Medien breitgetreten. Die
Verfahren zahlen die Moslembrueder falls der Prozess verloren geht und
wenn die Klaegerin oder der Klaeger gewinnen zahlt die Staatskassen.

In beiden Faellen gewinne die Muslime aber an oeffentlichen Aufmerksamkeit
und darauf kommt es den Hardliner unter den Muslimen an. Schariaverfechter
"ficken" damit damit gezielt das Rechtssystem in der westlichen Welt.

In diesem Fall war das Maedchen weder geschaeftsfaehig noch prozessfaehig
und die Klage muss im Auftrag der Eltern oder eines Moslemverbandes
als der gesetzliche Vertreter fuer das Maedchen erhoben worden sein. Der Anwalt
war natuerlich ein Muslime oder Vasalle auf der Gehaltsliste von Muslimen.

Man haette die Klage schlicht und einfach abweisen sollen!

Ausserdem zweifel ich schon laenger am geistigen Gesundheitszustand
von fundamentalistischen Muslimen. Durch die strenge Auslegung nach
der Scharia legen sie ueber die Kleidungssymbolik selbst Hemmnisse fuer
eine Integration und foedern das Diskriminierungspotential.

Dabei erfolgt das noch freiwillig und nicht wie seinerzeit bei den Juden
ueber die Vorschrift des Tragens von gelben Sternen auf der Kleidung
damit jeder sofort sehen kann das er es mit Juden zu tun hat.

Religion gehoert ins Privatleben verbannt, egal ob es sich um Buddhisten,
Christen, Juden, Muslime oder was auch immer handelt. Religionen im
Aussenverhaeltnis ueber Symbolik wahrnehmbar bringen nur Konflikte
die nicht noetig sind.

Defacto ist religioese Glaeubigkeit eine Geisteskrankheit und Stoerung
der sozialen Kompetenz. Das sollte zumindest im 21. Jahrhundert den
aufgeklaerten Mensch klar werden und den Politikern ebenfalls. Wenn
sich Poliktier, die Regierung und die Justiz zu " Affen " von Glaeubigen
machen, sind sie in ihrem Amt ueberfordert und fehlbesetzt!

Kuddel
11.09.2013, 21:59
Hast Du ne Ahnung Kotzi.... Die ewig Berufsbeleidgten jammerer wollen das bezahlt bekommen und das noch in First-Class!

Ist OK. Machen wir. Sie müssen nur die Fallschirme selbst bezahlen und falten ( :fizeig: ). Von Landung sprach keiner.

Branka
11.09.2013, 22:02
Ist OK. Machen wir. Sie müssen nur die Fallschirme selbst bezahlen und falten ( :fizeig: ). Von Landung sprach keiner.

Hahahahahaha... :haha: :haha:

kotzfisch
11.09.2013, 22:03
Hahahahahaha... :haha: :haha:

Warum Fallschirme? Verstehe nicht, wovon Ihr sprecht, Kuddel und Du Branka.

Grenzer
11.09.2013, 22:04
Derartige " Prozesse " sind auffallend und haeufen sich.
Man haette die Klage schlicht und einfach abweisen sollen!

Nö,- finde ich nicht !

Gerade durch den Richterspruch des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes
wurde Klarheit geschaffen und künftigen Klagen ein Riegel vorgeschoben.
Man nennt das wohl auch " wehrhafte Demokratie " oder so.... :)

( Übrigens,- interessant fand ich die breite Unterstützung der Türken in Deutschland für diesen Richterspruch ! )

Kuddel
11.09.2013, 22:04
Hahahahahaha... :haha: :haha:

Ich hatte heute zwei Türken als Kunden nacheinander am Telefon. Beiden sagte ich zum Schluß: "Wenn Sie einen Bazar suchen, sind Sie hier im falschen Land"
Auftrag abgelehnt.

Branka
11.09.2013, 22:05
Ich hatte heute zwei Türken als Kunden nacheinander am Telefon. Beiden sagte ich zum Schluß: "Wenn Sie einen Bazar suchen, sind Sie hier im falschen Land"
Auftrag abgelehnt.

Sehr gut.... Du bist genial .... :haha: :haha:

Kuddel
11.09.2013, 22:05
Warum Fallschirme? Verstehe nicht, wovon Ihr sprecht, Kuddel und Du Branka.

Sonst merken die noch was. Aber egal, falten können die die sowieso nicht. Wird vermutlich ein Burkini draus: Batwoman.

kotzfisch
11.09.2013, 22:10
Sonst merken die noch was. Aber egal, falten können die die sowieso nicht. Wird vermutlich ein Burkini draus: Batwoman.

In dem Fall: Patschwomen- hoffentlich.
Bruharharharra.....tränenabwischvorlachen.

ABAS
11.09.2013, 22:10
Nö,- finde ich nicht !

Gerade durch den Richterspruch des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes
wurde Klarheit geschaffen und künftigen Klagen ein Riegel vorgeschoben.
Man nennt das wohl auch " wehrhafte Demokratie " oder so.... :)

( Übrigens,- interessant fand ich die breite Unterstützung der Türken in Deutschland für diesen Richterspruch ! )


Du hast es nicht begriffen! Natuerlich klatchen die Muslime und Moslemverbaende
in Deutschland Beifall weil sich das Gericht gebeugt hat und jedes Moslemmaedchen
jetzt beim Schwimmunterricht in der Schule Burkini tragen darf.

Das Urteil waere nur korrekt gewesen wenn die Teilnahme der muslimischen
Maedchen in westlichen Badekleidung nach den Gesetzen der Schulpflicht klar
und ohne Einschraenkung mit dem Burkine vom Gericht bestaetigt wurde.

Dein Problem und das Problem der Richter ist das sie nicht wissen wie Moslems
ticken und die Gerichte fuer ihre ihre Zwecke ausnutzen. Jeder Sportlehrer an
einen deutschen Schule muss sich jetzt mit den Gummi-Burkini Pinguinen im
Schwimmbad heraergern und herumschlagen. Das Urteil ist ein klarer Fehler!

Rechtssicherheit ist einfach zu schaffen. Verbot aller oeffentlichen Kleidung
die auf religioese Symbolik schliessen laesst. Das heisst fuer Muslime die in
Deutschland Integration sichtbar praktizieren wollen:

Kein Kopftuch, Kein Schleier, Keine Burka, Kein Hihab, Kein Burkini!

Kuddel
11.09.2013, 22:11
In dem Fall: Patschwomen- hoffentlich.
Bruharharharra.....tränenabwischvorlachen.

Klar, nach der Landung als Batwoman ;)

Kuddel
11.09.2013, 22:13
Du hast es nicht begriffen! Natuerlich klatchen die Muslime und Moslemverbaende
in Deutschland Beifall weil sich das Gericht gebeugt hat und jedes Moslemmaedchen
jetzt beim Schwimmunterricht in der Schule Burkini tragen darf.

Das Urteil waere nur korrekt gewesen wenn die Teilnahme der muslimischen
Maedchen in westlichen Badekleidung nach den Gesetzen der Schulpflicht klar
und ohne Einschraenkung mit dem Burkine vom Gericht bestaetigt wurde.

Dein Problem und das Problem der Richter ist das sie nicht wissen wie Moslems
ticken und die Gerichte fuer ihre ihre Zwecke ausnutzen. Jeder Sportlehrer an
einen deutschen Schule muss sich jetzt mit den Gummi-Burkini Pinguinen im
Schwimmbad heraergern und herumschlagen. Das Urteil ist ein klarer Fehler!

Rechtssicherheit ist einfach zu schaffen. Verbot aller oeffentlichen Kleidung
die auf religioese Symbolik schliessen laesst. Das heisst fuer Muslime:

Kein Kopftuch, Kein Schleier, Keine Burka, Kein Hihab, Kein Burkini!

Kann man das Urteil, insbesondere die Urteilsbegründung, irgendwo nachlesen?

OneDownOne2Go
11.09.2013, 22:16
Kann man das Urteil, insbesondere die Urteilsbegründung, irgendwo nachlesen?

Nach einer Entscheidung des BVerwG von 1997(?) müssen Urteile der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, ich würde also erwarten, dass wir demnächst Urteil und Begründung einsehen können. Das dürfte allerdings wohl noch ein paar Tage dauern, da das ganze wohl noch nicht mal schriftlich fixiert ist.

Deutschmann
11.09.2013, 22:16
Was für ein Popanz. Ich war in meiner Schulzeit vielleicht 10x beim Schwimmen. Vom Sportunterricht ganz zu schweigen. Das waren für mich immer 45-Minuten-Rauchpausen. Und "kei Sau hats gjuckt".

Adunaphel
11.09.2013, 22:17
Kann man das Urteil, insbesondere die Urteilsbegründung, irgendwo nachlesen?

Guggst Du hier: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=63

Da hast Du auf jeden Fall das Aktenzeichen des Urteils. Das Urteil selbst dürfte später auch in die Entscheidungsdatenbak des Gerichts gestellt werden.

Kuddel
11.09.2013, 22:20
Guggst Du hier: http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=63

Da hast Du auf jeden Fall das Aktenzeichen des Urteils. Das Urteil selbst dürfte später auch in die Entscheidungsdatenbak des Gerichts gestellt werden.

Danke. Ist ja bisher recht interessant:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Das Tragen eines Burkini war der Klägerin zumutbar. Die Klägerin hat nicht hinreichend verdeutlichen können, dass und inwiefern die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht bei Anlegen eines Burkini die aus ihrer Sicht maßgeblichen muslimischen Bekleidungsvorschriften verletzt hätte. Eine Befreiung war auch nicht deshalb geboten, weil sie im Schwimmunterricht den Anblick männlicher Mitschüler in Badekleidung hätte auf sich nehmen müssen. Das Grundrecht der Glaubensfreiheit vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter - einschließlich solcher auf dem Gebiet der Bekleidung - konfrontiert zu werden, die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind. Die Schulpflicht steht nicht unter dem Vorbehalt, dass die Unterrichtsgestaltung die gesellschaftliche Realität in solchen Abschnitten ausblendet, die im Lichte individueller religiöser Vorstellungen als anstößig empfunden werden mögen. Die Gefahr zufälliger Berührungen mit männlichen Mitschülern hätte durch eine entsprechend umsichtige Unterrichtsdurchführung seitens der Lehrer sowie durch eigene Vorkehrungen der Klägerin auf ein hinnehmbares Maß reduziert werden können.

Von mir gefettet. Im Grunde eine Aufforderung zur Heimreise. War wohl ein NPD-Richter ;)

Man beachte: wir sind nur noch DRITTE!

ABAS
11.09.2013, 22:21
Der Vorstand des Zentralrates der Muslime (Tuerkische Gemeinde) klatscht bei so einem Urteil
natuerlich Beifall:


Schwimmunterricht: Türkische Gemeinde begrüßt Burkini-Urteil

Für die türkische Gemeinde in Deutschland ist es wichtig, dass muslimische Kinder am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Deshalb sei das Burkini-Urteil weise.

Berlin - Der Vorsitzende der türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, hat das Burkini-Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes als "weise" begrüßt. Kolat sagte der "Saarbrücker Zeitung": "Ich finde, das Gericht hat einen hinnehmbaren Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Bildungsauftrag gefunden." Es sei wichtig, dass muslimische Kinder am gesellschaftlichen Leben teilhaben könnten. Dazu gehöre auch der Schwimm- und Sportunterricht.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte zuvor entschieden, dass muslimischen Schülerinnen die Teilnahme am gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen zugemutet werden kann. Um ihren religiösen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, könnten sie einen Burkini, einen Ganzkörperbadeanzug, tragen.

Eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt am Main scheiterte damit mit ihrer Klage. Die Eltern des marokkanisch-stämmigen Mädchens hatten die Befreiung ihrer damals elf Jahre alten Tochter vom gemeinsamen Schwimmunterricht von Jungen und Mädchen beantragt. Die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht sei mit den muslimischen Bekleidungsvorschriften nicht vereinbar. Die Schule lehnte die Befreiung vor rund zwei Jahren ab.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte der Schule recht gegeben und die Klage abgewiesen. Es sei der Schülerin zuzumuten, in einem Ganzkörperbadeanzug teilzunehmen. In dem Revisionsverfahren ging es jetzt darum, wann das Grundrecht auf Glaubensfreiheit eine Befreiung vom Schulunterricht begründen kann.

Dass muslimische Mädchen im Schwimmbad einen Burkini tragen, ist immer häufiger zu sehen. Der Badeanzug verhüllt bis auf Gesicht, Hände und Füße alle Körperpartien. Jeder Burkini hat auch eine integrierte Kopfbedeckung, an der ein Kopftuch angenäht ist. Sie erinnert an die Haube der Eisschnellläufer.

http://www.spiegel.de/schulspiegel/tuerkische-gemeinde-begruesst-burkini-urteil-a-921758.html

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mal wieder unanstaendig
von den Interessevertretern der Muslime vorfuehren lassen. Wie erbaermlich!

Kuddel
11.09.2013, 22:21
Was für ein Popanz. Ich war in meiner Schulzeit vielleicht 10x beim Schwimmen. Vom Sportunterricht ganz zu schweigen. Das waren für mich immer 45-Minuten-Rauchpausen. Und "kei Sau hats gjuckt".

Ich war nie in der Schule.

Deutschmann
11.09.2013, 22:24
Ich war nie in der Schule.

Du kannst dich nur nicht mehr erinnern.

Adunaphel
11.09.2013, 22:24
Danke. Ist ja bisher recht interessant:


Von mir gefettet. Im Grunde eine Aufforderung zur Heimreise. War wohl ein NPD-Richter ;)

Man beachte: wir sind nur noch DRITTE!

Aber auch nur deshalb, weil es um die Beziehung Schule-Schülerin geht...Da sind dann alle Anderen Dritte.

Kuddel
11.09.2013, 22:29
Aber auch nur deshalb, weil es um die Beziehung Schule-Schülerin geht...Da sind dann alle Anderen Dritte.

Nee, eben nicht. Es geht ja in der Bergündung gerade um DRITTE außerhalb der Schule.

Kuddel
11.09.2013, 22:29
Du kannst dich nur nicht mehr erinnern.

Auch möglich :hzu:

OneDownOne2Go
11.09.2013, 22:30
Nee, eben nicht. Es geht ja in der Bergündung gerade um DRITTE außerhalb der Schule.

Ja, aber in dem Fall hast du es mir Jura-Sprech zu tun, und da sind alle nicht direkt Verfahrensbeteiligten "Dritte", ganz unabhängig vom eventuellen Grad ihrer Betroffenheit.

Kuddel
11.09.2013, 22:30
Ja, aber in dem Fall hast du es mir Jura-Sprech zu tun, und da sind alle nicht direkt Verfahrensbeteiligten "Dritte", ganz unabhängig vom eventuellen Grad ihrer Betroffenheit.

So will man es uns weismachen.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 22:34
So will man es uns weismachen.

Das ist selbst bei Dingen so, die keinerlei Relevant für Nichtverfahrensbeteiligte oder die Öffentlichkeit haben. Um den tatsächlichen Tenor der Entscheidung beurteilen zu können, müssen wir auf die Veröffentlichung warten. Aus der kann sich dann noch immer das ergeben, was du vermutest, aber nur aus dieser Formulierung kann man's nicht schlüssig ableiten.

Glaub's mir, hab meine "Hausjuristin" gefragt, und die ist a) kompetent und b) ganz sicher weder liberal noch gar muselfreundlich.

Adunaphel
11.09.2013, 22:35
Nee, eben nicht. Es geht ja in der Bergündung gerade um DRITTE außerhalb der Schule.

Das lese ich anders. In dem Zusammenhang steht in der Pressemitteilung "im Rahmen der Schule" bestehe eben kein Anspruch darauf, vor den Verhaltensweisen Dritter -hier der Bekleidungsgewohnheiten- geschützt zu werden.

Kuddel
11.09.2013, 22:36
Das ist selbst bei Dingen so, die keinerlei Relevant für Nichtverfahrensbeteiligte oder die Öffentlichkeit haben. Um den tatsächlichen Tenor der Entscheidung beurteilen zu können, müssen wir auf die Veröffentlichung warten. Aus der kann sich dann noch immer das ergeben, was du vermutest, aber nur aus dieser Formulierung kann man's nicht schlüssig ableiten.

Glaub's mir, hab meine "Hausjuristin" gefragt, und die ist a) kompetent und b) ganz sicher weder liberal noch gar muselfreundlich.

Ich spielte darauf an, daß es keine Hetze gegen Deutsche geben kann. Ebenfalls Dritte? Nein, diesmal nicht.

Siehst Du den Widerspruch? Naja, ich schrieb ja schon einmal, daß Logik und Jura keine gemeinsame Schnittmenge haben.

Kuddel
11.09.2013, 22:37
Das lese ich anders. In dem Zusammenhang steht in der Pressemitteilung "im Rahmen der Schule" bestehe eben kein Anspruch darauf, vor den Verhaltensweisen Dritter -hier der Bekleidungsgewohnheiten- geschützt zu werden.

Einfach weiterlesen:

die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind

ABAS
11.09.2013, 22:37
Nee, eben nicht. Es geht ja in der Bergündung gerade um DRITTE außerhalb der Schule.

Die Klage ist nichts als Augenwischerei. Das Maedchen wurde wahrscheinlich
von den Eltern oder einem Moslemverband vorgeschickt. Das sie angeblich
beim Anblick von nackten maennlichen Schuelern in Badekleidung in ihrem
sittlichen Empfinden gestoert wird, halte ich fuer einen Vorwand. Das ist nur
fuer das Aussenverhaeltnis.

Es weiss doch jeder das so manch 13-14 jaehriges muslimisches Maedchen
schon zu Hause den "Blasebalg" fuer Vater, die Brueder und Onkel gibt und
mehr Schwaenze gelutscht hat als eine Hure von Strassenstrich, falls sie nicht
schon im Altern von 7-9 Jahren zwangsverheiratet worden ist. :haha:

Leif
11.09.2013, 22:38
Ich sollte ein muslimisches Fast-Food Restaurant aufmachen, alles halal. Unser Highlight: Hamburka Royal TS.

Kuddel
11.09.2013, 22:39
Die Klage ist nichts als Augenwischerei. Das Maedchen wurde wahrscheinlich
von den Eltern oder einem Moslemverband vorgeschickt. Das sie angeblich
beim Anblick von nackten maennlichen Schuelern in Badekleidung in ihren
sittlichen Empfinden gestoert wird, halte ich fuer einen Vorwand. Das ist nur
fuer das Aussenverhaeltnis.

Es weiss doch jeder das so manch 13-14 jaehriges muslimisches Maedchen
schon zu Hause den "Blasebalg" fuer Vater, die Brueder und Onkel gibt und
mehr Schwaenze gelutscht hat als eine Hure von Strassenstrich! :haha:

Ich wollte Dir keinesfalls widersprechen. Deine Anmerkungen hierzu halte ich für sehr durchdacht.

OneDownOne2Go
11.09.2013, 22:40
Ich spielte darauf an, daß es keine Hetze gegen Deutsche geben kann. Ebenfalls Dritte? Nein, diesmal nicht.

Siehst Du den Widerspruch? Naja, ich schrieb ja schon einmal, daß Logik und Jura keine gemeinsame Schnittmenge haben.

Ja, ich sehe schon, wo du den Widerspruch siehst. Logik und Jura haben tatsächlich nur minimale Schnittmengen, und bei solchen Abwägungen von Rechtsgütern mit Verfassungsrang gegeneinander spielt Logik gar keine erkennbare Rolle mehr, da geht es eher um Rechtstraditionen und Gewichtungen.

Es ist so: Juristen könnten sich dieser Formulierungen durchaus bedienen, um das auszudrücken, was du darin erkennst. Sie könnten sich aber auch schlicht aus Gewohnheit so ausdrücken. Was der Fall ist erfahren wir frühestens, wenn die ganze Begründung veröffentlich ist.

Adunaphel
11.09.2013, 22:41
Einfach weiterlesen:

Eben. Ist nach meiner Ansicht kein Widerspruch.....

Kuddel
11.09.2013, 22:42
Eben. Ist nach meiner Ansicht kein Widerspruch.....

Doch. Es ist logisch sogar eine Ausweisung.

Kuddel
11.09.2013, 22:43
Ja, ich sehe schon, wo du den Widerspruch siehst. Logik und Jura haben tatsächlich nur minimale Schnittmengen, und bei solchen Abwägungen von Rechtsgütern mit Verfassungsrang gegeneinander spielt Logik gar keine erkennbare Rolle mehr, da geht es eher um Rechtstraditionen und Gewichtungen.

Es ist so: Juristen könnten sich dieser Formulierungen durchaus bedienen, um das auszudrücken, was du darin erkennst. Sie könnten sich aber auch schlicht aus Gewohnheit so ausdrücken. Was der Fall ist erfahren wir frühestens, wenn die ganze Begründung veröffentlich ist.

Ich bin oft für Gerichte tätig. Aber als Techniker. Daher weiß ich das schon. Wenn ich was schreibe, mnache ich das bunt und kinderfreundlich.

herberger
11.09.2013, 22:43
Das Mädchen hat gesagt sie geht trotzdem nicht zum Schwimmen,aber auch egal,hätten wir echte Medien die aufklären und berichten,dann wüsste man auch wer hinter dieser Klage steckt,der Zentralrat der Muslime findet das Urteil in Ordnung was man anzweifeln kann,was sollte er auch jetzt weiter sagen.Vermutlich arbeiten der und seine Glaubensbrüder bereits an einen neuen konstruierten Fall.Aber auf die Idee in ein islam.Land zu gehen darauf kommt scheinbar niemand.

Kuddel
11.09.2013, 22:44
Das Mädchen hat gesagt sie geht trotzdem nicht zum Schwimmen,aber auch egal,hätten wir echte Medien die aufklären und berichten,dann wüsste man auch wer hinter dieser Klage steckt,der Zentralrat der Muslime findet das Urteil in Ordnung was man anzweifeln kann,was sollte er auch jetzt weiter sagen.Vermutlich arbeiten der und seine Glaubensbrüder bereits an einen neuen konstruierten Fall.Aber auf die Idee in ein islam.Land zu gehen darauf kommt scheinbar niemand.

Doch, Aber ohne zu gehen. Sie machen hier ein islamisches Land.

Adunaphel
11.09.2013, 22:52
Doch. Es ist logisch sogar eine Ausweisung.

So ist das nunmal: Ein Satz, mehrere Auslegungen...

Branka
11.09.2013, 22:53
So ist das nunmal: Ein Satz, mehrere Auslegungen...

Wie im Koran auch - anders kennen die das nicht. Der Koran ist ja eine einzige Auslegungsache, jede Sure wird von jedem anders ausgelegt :crazy:

Adunaphel
11.09.2013, 22:57
Wie im Koran auch - anders kennen die das nicht. Der Koran ist ja eine einzige Auslegungsache, jede Sure wird von jedem anders ausgelegt :crazy:

Ich dachte, der Koran kann nicht ausgelegt werden, weil er das offenbarte Wort Allahs ist.

Kuddel
11.09.2013, 22:58
So ist das nunmal: Ein Satz, mehrere Auslegungen...

Nein, sondern genau zwei:
eine juristische Auslegung: falsch
eine logische Aussage: Richtig

Adunaphel
11.09.2013, 23:01
Nein, sondern genau zwei:
eine juristische Auslegung: falsch
eine logische Aussage: Richtig

So lassen sich aber keine Prozesse gewinnen. ;)

Branka
11.09.2013, 23:03
Ich dachte, der Koran kann nicht ausgelegt werden, weil er das offenbarte Wort Allahs ist.

Da fragt man sich dann, woran die glauben und warum die den Koran überhaupt lesen? :crazy:

Kuddel
11.09.2013, 23:03
So lassen sich aber keine Prozesse gewinnen. ;)

Nein, aber ein Volk zerstören. Das ist ja der Sinn des Ganzen.

Adunaphel
11.09.2013, 23:04
Da fragt man sich dann, woran die glauben und warum die den Koran überhaupt lesen? :crazy:

Lesen die den Koran überhaupt? Wird der nicht auf arabisch Sure für Sure auswendig gelernt ohne die Übersetzung (weil Verfälschung) zu kennen?

Branka
11.09.2013, 23:05
Lesen die den Koran überhaupt? Wird der nicht auf arabisch Sure für Sure auswendig gelernt ohne die Übersetzung (weil Verfälschung) zu kennen?

Die Vermutung liegt nahe... Supi wie die das machen, keiner weiss wirklich Bescheid aber alle gröhlen mit :D

Adunaphel
11.09.2013, 23:10
Nein, aber ein Volk zerstören. Das ist ja der Sinn des Ganzen.

Ja und das ist letzten Endes das Schlimme daran. Es gibt kein "bis hierher und nicht weiter" mehr.

Normalerweise hätte es für die Nichtteilnahme am Schwimmunterricht die Note "6" geben müssen und damit hätte das Thema beendet sein müssen.

Adunaphel
11.09.2013, 23:11
Die Vermutung liegt nahe... Supi wie die das machen, keiner weiss wirklich Bescheid aber alle gröhlen mit :D

Wie ne Schafherde. Alle blöken.

Kuddel
11.09.2013, 23:12
Ja und das ist letzten Endes das Schlimme daran. Es gibt kein "bis hierher und nicht weiter" mehr.

Normalerweise hätte es für die Nichtteilnahme am Schwimmunterricht die Note "6" geben müssen und damit hätte das Thema beendet sein müssen.

Siehst Du: genau das ist Logik ;)

Branka
11.09.2013, 23:12
Wie ne Schafherde. Alle blöken.

Hahahahahahahahaha...... :haha: :haha:

Dein Vergleiche, immer kurz und knapp, liebe ich... Genauso ist es :haha:

Minion
12.09.2013, 07:11
Moinsen Foris

Ich sah den Beitrag heute Morgen auf RTL im TV und musste erst mal kotzen gehen, nachdem ich den glatzköpfigen Gesichtsunkrautträger mit erhobenem Zeigefinger in den Gerichtssaal habe gehen sehen. Da fehlte nur noch eine Sprechblase mit dem Text: "Isch bin hier da Scheff" :kotz:

Dann viel mir auf "Gymnasiastin" ??? Ich lebe hier ja quasi auf einer Insel der Glückseligkeit in unserer kleinen Stadt. Bislang gibt es bei uns noch keine Musels auf dem Gymnasium. Dort tummeln sich hauptsächlich die Kinder von Ärzten, Anwälten und Beamten herum. Die Hauptschule dagegen denkt mittlerweile über die Einrichtung einer reinen deutschen Klasse pro Jahrgang nach, da die Anzahl der deutschen Schüler pro Jahrgang gerade mal noch einen Klassenraum füllt.


Das Urteil spielt den fundamentalistischen Muslimen zu. Man muss verstehen wie diese
Steinzeitbetonkopefe des Islams ticken und mit den Gerichten spielen. Mit dem Urteil
ist jetzt gerichtlich das tragen von Burkinis beim Schulschwimmen legalisiert und so
wie ich annehme ging das den listigen Klaegern nur darum.

Leider dürftest Du mit dieser Annahme vollkommen richtig liegen. Ich kann mich noch erinnern, wie vor langer Zeit einmal ein Muselmädchen mit Klamotten ins Freibad gesprungen ist, und unverzüglich vom Bademeister wieder rausgeholt wurde. Es war verboten!


Das Gericht hat sich von den Hardlinern verarschen lassen. Es laeuft immer so. Da
Maedchen wurde vorgeschoben. Die Richter haetten entscheiden muessen das alle
muslimischen Maedchen in ueblichen Badeanzuegen wie alle anderen Maedchen und
Jungen unabhaengig von der religioesen Praegung am Schwimmen teilnehmen, weil
es in Deutschland eine Schulpflicht gibt und diese Rechtsnorm ueber Schariarecht
steht.

Sag das mal unseren Gerichten! Aber auch die Richter haben viel zu viel Angst davor, ihre Pension zu verlieren, wenn sie in einem Fall mit Migrationshintergrund nicht kultursensibel urteilen. Die Musels nehmen deutsche Gerichte doch nicht für voll. Für die sind deutsche Gerichte eine einzige Lachnummer, leider.


Dieses Urteil ist ein Punktsieg fuer die Schariaverfechter. Mit den Kopftuchurteile ist
es nicht anders. Es sollten alle religioesen Symbolzeichen ueber die Kleidung in der
Oeffentlichkeit per Gesetz verboten werden. Schariabrauchtum und Schariarecht
darf nicht ueber Gerichtsurteile zu einem Subrechtssystem in Deutschland und auch
in keinem anderen Land Europas werden.

Ich als Atheist bin ja eh der Meinung dass Religion heutzutage vollkommen überflüssig ist. Die meisten aktuellen Kriege gäbe es nicht ohne Religion und erst recht in der Vergangenheit war Religion verantwortlich für sehr viele Kriege.
"Religion ist ein Überbleibsel aus der Steinzeit, als die Menschen noch zu dämlich waren, Blitz und Donner zu erklären!"


Das Gericht in Leipzig hat sich reinlegen und ausnutzen lassen! Jedes muslimische
Maedchen kann sich nach dem Urteil darauf berufen und am Schwimmunterricht
in den Schulen mit Burkini fuer den Islam eine Showlaufen veranstalten. Ein derartig
daemlicher Fehler kann auch nur einem Gericht im ehemaligen Ossiland unterlaufen.

Wie gesagt, ich glaube das die Richter sich bewusst haben reinlegen lassen, weil sie Angst vor Repressalien haben, wenn das Urteil nicht im Sinne des Umvolkungsprogramms ist. Eigentlich sollten jetzt reihenweise deutsche Eltern vor Gericht ziehen, weil sie nicht wollen, dass ihre Kinder im Schwimmunterricht dieser Religionspropaganda in Kleidungsform ausgesetzt sind. Aber hier im Lande wurde mittlerweile eine Atmosphäre geschaffen, in der jeder Deutsche es sich zweimal überlegt, etwas Negatives gegen die Muselmanen anzustrengen. Wie schnell man in die rechte Ecke verbannt wird, ist allgemein bekannt. Und die Erfolgsqoute der Musels vor Gericht spricht für sich.

Gestern wurde doch das Urteil in dem Vergewaltigungsfall in Indien gesprochen. Ich saß mit mehreren Leuten in einer Runde und fragte die Leute: "Was würdet Ihr machen, wenn Ihr in der U-Bahn sitzt und beobachtet wie drei Musels auf einen deutschen Jugendlichen losgehen?" Bis auf einen (fast 2 Meter groß und Bodybuilder!) haben alle gesagt, das sie sich ganz klein machen würden und versuchen würden nicht aufzufallen, um nicht in die Sache verwickelt zu werden. Sätze wie: "Die haben doch alle Messer einstecken und benutzen sie auch sehr schnell!" oder "Selbst wenn man aus der Sache als Gewinner rauskommt, bekommt man später Besuch vom ganzen Muselmanenclan, der einem dann die Wohnung zerlegt. Nein Danke kein Bedarf" bekam ich zu hören.

Traurig aber wahr, die haben sich mittlerweile überall eingenistet. Als Deutsche haben wir in unserem Land bald nichts mehr zu melden.

ABAS
12.09.2013, 07:42
Moinsen Foris

Ich sah den Beitrag heute Morgen auf RTL im TV und musste erst mal kotzen gehen, nachdem ich den glatzköpfigen Gesichtsunkrautträger mit erhobenem Zeigefinger in den Gerichtssaal habe gehen sehen. Da fehlte nur noch eine Sprechblase mit dem Text: "Isch bin hier da Scheff" :kotz:

Dann viel mir auf "Gymnasiastin" ??? Ich lebe hier ja quasi auf einer Insel der Glückseligkeit in unserer kleinen Stadt. Bislang gibt es bei uns noch keine Musels auf dem Gymnasium. Dort tummeln sich hauptsächlich die Kinder von Ärzten, Anwälten und Beamten herum. Die Hauptschule dagegen denkt mittlerweile über die Einrichtung einer reinen deutschen Klasse pro Jahrgang nach, da die Anzahl der deutschen Schüler pro Jahrgang gerade mal noch einen Klassenraum füllt.



Leider dürftest Du mit dieser Annahme vollkommen richtig liegen. Ich kann mich noch erinnern, wie vor langer Zeit einmal ein Muselmädchen mit Klamotten ins Freibad gesprungen ist, und unverzüglich vom Bademeister wieder rausgeholt wurde. Es war verboten!



Sag das mal unseren Gerichten! Aber auch die Richter haben viel zu viel Angst davor, ihre Pension zu verlieren, wenn sie in einem Fall mit Migrationshintergrund nicht kultursensibel urteilen. Die Musels nehmen deutsche Gerichte doch nicht für voll. Für die sind deutsche Gerichte eine einzige Lachnummer, leider.



Ich als Atheist bin ja eh der Meinung dass Religion heutzutage vollkommen überflüssig ist. Die meisten aktuellen Kriege gäbe es nicht ohne Religion und erst recht in der Vergangenheit war Religion verantwortlich für sehr viele Kriege.
"Religion ist ein Überbleibsel aus der Steinzeit, als die Menschen noch zu dämlich waren, Blitz und Donner zu erklären!"



Wie gesagt, ich glaube das die Richter sich bewusst haben reinlegen lassen, weil sie Angst vor Repressalien haben, wenn das Urteil nicht im Sinne des Umvolkungsprogramms ist. Eigentlich sollten jetzt reihenweise deutsche Eltern vor Gericht ziehen, weil sie nicht wollen, dass ihre Kinder im Schwimmunterricht dieser Religionspropaganda in Kleidungsform ausgesetzt sind. Aber hier im Lande wurde mittlerweile eine Atmosphäre geschaffen, in der jeder Deutsche es sich zweimal überlegt, etwas Negatives gegen die Muselmanen anzustrengen. Wie schnell man in die rechte Ecke verbannt wird, ist allgemein bekannt. Und die Erfolgsqoute der Musels vor Gericht spricht für sich.

Gestern wurde doch das Urteil in dem Vergewaltigungsfall in Indien gesprochen. Ich saß mit mehreren Leuten in einer Runde und fragte die Leute: "Was würdet Ihr machen, wenn Ihr in der U-Bahn sitzt und beobachtet wie drei Musels auf einen deutschen Jugendlichen losgehen?" Bis auf einen (fast 2 Meter groß und Bodybuilder!) haben alle gesagt, das sie sich ganz klein machen würden und versuchen würden nicht aufzufallen, um nicht in die Sache verwickelt zu werden. Sätze wie: "Die haben doch alle Messer einstecken und benutzen sie auch sehr schnell!" oder "Selbst wenn man aus der Sache als Gewinner rauskommt, bekommt man später Besuch vom ganzen Muselmanenclan, der einem dann die Wohnung zerlegt. Nein Danke kein Bedarf" bekam ich zu hören.

Traurig aber wahr, die haben sich mittlerweile überall eingenistet. Als Deutsche haben wir in unserem Land bald nichts mehr zu melden.



Nach diesem Urteil ist rechtsanalog das tragen von Burkinis in Schwimmbaeder offiziell
gestattet. Da werden sich die Bademeister und Schwimmlehrer freuen wenn sich sich
mit den Burkini Pinguinen herumschlagen muessen. Fehlt nur noch das die Maedels mit
Strassenschuhen ins Schwimmbad laufen und sich verweigern vorher mit dem Burkini
unter die Dusche zu gehen.

Nach diesem Urteil wird der naechste Schritt islamistischer Unterwanderungsstraetegie
zwecks Schaffung eines Scharia Subrechtssystem sein das eine Forderung nach eigenen
Schwimmbaedern fuer Muslime ergeht und gegen die Gemeinden durchgeklagt wird.

Meiner Ansicht nach sollte alle Muslime die sich in westlichen Laendern oeffentlich nach
den Sittlichkeitsregeln der Scharia symbolisch kleiden wegen Integrationsunwilligkeit
abgelehnt und ausgewiesen werden. Wer aus einer fremden Kultur freiwillig in einen
anderen Kulturkreis zieht und dort integriert leben und arbeiten will, hat sich sichtbar
anzupassen und nicht umgekehrt.

Die Kleidungsvorschriften des Islams sind in den Gesellschaften des 21. Jahrhunderts
unangebracht und stellen wegen der unzweifelhaft symbolischen Wirkung lediglich ein
Marketinginstrument der Muslime da. Es wird Showgelaufen fuer eine Religion die auf
Steinzeitniveau stehengeblieben ist und an der Submissionierung von Frauen beharrlich
festhaelt.

Schleier, Kopftuch, Burka, Hijab und Burkini sollten unter Strafandrohung mit hohen
Geldstrafen in der Oeffentlichkeit und im Aussenverhaeltnis streng verboten werden. Die
muslimischen Fundamentalisten betreiben beharrlich eine Taeuschung und Verhoehnung
des westlichen Rechtssystems. Wer Schariaregeln einfuehren will verhaelt sich wider der
geltenden Rechtsordnung und ist damit entweder Integrationsunwillig oder - unfaehig.

JensVandeBeek
12.09.2013, 10:20
Nach diesem Urteil ist rechtsanalog das tragen von Burkinis in Schwimmbaeder offiziell
gestattet. Da werden sich die Bademeister und Schwimmlehrer freuen wenn sich sich
mit den Burkini Pinguinen herumschlagen muessen. Fehlt nur noch das die Maedels mit
Strassenschuhen ins Schwimmbad laufen und sich verweigern vorher mit dem Burkini
unter die Dusche zu gehen.

Nach diesem Urteil wird der naechste Schritt islamistischer Unterwanderungsstraetegie
zwecks Schaffung eines Scharia Subrechtssystem sein das eine Forderung nach eigenen
Schwimmbaedern fuer Muslime ergeht und gegen die Gemeinden durchgeklagt wird.

Meiner Ansicht nach sollte alle Muslime die sich in westlichen Laendern oeffentlich nach
den Sittlichkeitsregeln der Scharia symbolisch kleiden wegen Integrationsunwilligkeit
abgelehnt und ausgewiesen werden. Wer aus einer fremden Kultur freiwillig in einen
anderen Kulturkreis zieht und dort integriert leben und arbeiten will, hat sich sichtbar
anzupassen und nicht umgekehrt.

Die Kleidungsvorschriften des Islams sind in den Gesellschaften des 21. Jahrhunderts
unangebracht und stellen wegen der unzweifelhaft symbolischen Wirkung lediglich ein
Marketinginstrument der Muslime da. Es wird Showgelaufen fuer eine Religion die auf
Steinzeitniveau stehengeblieben ist und an der Submissionierung von Frauen beharrlich
festhaelt.

Schleier, Kopftuch, Burka, Hijab und Burkini sollten unter Strafandrohung mit hohen
Geldstrafen in der Oeffentlichkeit und im Aussenverhaeltnis streng verboten werden. Die
muslimischen Fundamentalisten betreiben beharrlich eine Taeuschung und Verhoehnung
des westlichen Rechtssystems. Wer Schariaregeln einfuehren will verhaelt sich wider der
geltenden Rechtsordnung und ist damit entweder Integrationsunwillig oder - unfaehig.

Genau genommen, diese Bekleidungsstücke, die du oben erwähnt hast, haben direkt mit Islam nicht zutun, somit können sie auch nicht diese Religion symbolisieren.

Es sieht nicht immer gut aus, wie einige muslimische Frauen sich bekleiden, aber in dem Demokratien in dem wir -Gott sei Dank- leben dürfen ist die Religionsfreiheit und persönliche Entfaltung großgeschrieben. Daher müssen solche Anblicke hingenommen werden. Entweder man lässt solche Personen überhaupt nicht ins Land oder aber lebt mit daraus entstandene Situationen.

Integration hat auch nicht mit Kleidung zu tun. Ein Kopftuch-Frau, die sich benehmen kann, ordentliches deutsch spricht, sich an die Gesetze hält und niemanden schadet ist mir lieber, als halbnackte mit einem Pfund Make-Up auf Gesicht die nicht Mal Hauptschuleabschluss hat, nichts leistet, mit Smartphone in der Hand in McDonald rumhängt.

Bei dem Urteil ging es vordergründig um Teilnahme an Schwimmunterricht und nicht um die Kleidung. Diese "Musel"-Familie aus Marokko wollte das Mädchen überhaupt nicht an den Unterricht teilnehmen lassen. Gegen deren Begründung hat der Richter mit Burkini vorgegangen, was auch richtig war. Somit muss das Mädchen mitschwimmen und braucht sich dabei aber nicht nackt zu zeigen. (Dass dabei die Burkini wirklich Scheiß aussieht und schwimmen erschwert ist ein andere Sache;) )

Wer sich Deutschland als Lebensmittelpunkt aussucht, muss eben den Anblick von Kindern in Badehosen aushalten können. So einfach ist es. Wer das nicht passt, kann sich ja ein anderes Land suchen, wo man nicht schwimmen muss.

Die Religionsfreiheit ist mit Burkini nicht eingeschränkt, ebenso wenig wie das Erziehungsrecht der Eltern. Dabei sollte man (auch die Muslime) nicht vergessen, dass der Staat ebenfalls einen Bildungs- und Erziehungsauftrag hat.

Völlig richtiges Urteil.

bullenbeißer
12.09.2013, 10:50
Musliminnen müssen
am Schwimmunterricht teilnehmen.....

Eine 13-jährige Muslimin hat dagegen geklagt, am gemeinsamen Schwimmunterricht ihrer Klasse teilnehmen zu müssen – erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ließ die religiösen Gründe für eine Befreiung vom Unterricht nicht gelten.
Muslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini – einem Ganzkörperbadeanzug – sei ihnen zuzumuten, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Es wies damit die Klage einer 13 Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt/Main ab. Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen und sich auf die Religionsfreiheit berufen. (Az.: 6 C 25.12)

Die Bundesverwaltungsrichter urteilten, eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der muslimischen Schülerin kollidiere ihre grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen verankerten Erziehungsauftrag des Staates. In solchen Konflikten müsse grundsätzlich abgewogen werden, und es müsse auch nach Kompromissen gesucht werden, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Der Burkini – ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt – sei eine Möglichkeit.

Leichtbekleidete Männer überall
Die Schülerin hatte argumentiert, die Teilnahme am Schwimmunterricht verletze ihre religiösen Bekleidungsvorschriften. Auch das Tragen eines Burkinis lehnte sie ab. „Der Weg, einen Burkini zu tragen, der stigmatisiert sie, der führt zu ihrer Ausgrenzung“, sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem dürfe sie sich auch nicht dem Anblick leichtbekleideter Jungen im Schwimmbad aussetzen.

Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter nicht. Leichtbekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, auch auf den allgegenwärtigen Werbeplakaten sei das Alltag. Der Anblick leichtbekleideter männlicher Schüler im Schwimmbad beinträchtige die 13-Jährige somit nur „geringfügig“ in ihrer Glaubensfreiheit, erklärte Neumann. In dem Falle überwiege der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Vater der 13-Jährigen hatte vor der Urteilsverkündung erklärt, er wolle die Entscheidung akzeptieren.

Weiter unter:http://www.focus.de/politik/deutschland/klage-abgewiesen-musliminnen-muessen-am-schwimmunterricht-teilnehmen_aid_1098100.html

************************************************** ***

Na geht doch !!!!!!!Ist eigentlich nichts neues, in Niedersachsen war das auch vorher schon so. Sie werden, wie ich aus langjähriger ERfahrung weiß, trotzdem nicht am Schwimmunterricht teil nehmen, auch wenn sie dann im Fach Sport mit der Note 6 bewertet werden müssen. Ein Gerichtsurteil ändert hier an der Praxis gar nichts. Ich persönlich finde diese Burkini, ich durfte diese geschmacklosen Dinger schon einige Male besichtigen, den Gipfel der Scheinheiligkeit. Diese Burkini zeigen mehr als sie verhüllen, denn sie sitzen wie eine zweite Haut und man kann Brustwarzen, besonders beim nassen Anzug, wunderbar sehen, auf andere Körperteile, -falten, -spalten möchte ich hier nicht näher eingehen. Man sieht, es gibt unter Muslimen genau so viele Leute wie bei uns, die einen Schuss raus haben.

RmdP
12.09.2013, 11:11
Die Klage ist nichts als Augenwischerei. Das Maedchen wurde wahrscheinlich
von den Eltern oder einem Moslemverband vorgeschickt. Das sie angeblich
beim Anblick von nackten maennlichen Schuelern in Badekleidung in ihrem
sittlichen Empfinden gestoert wird, halte ich fuer einen Vorwand. Das ist nur
fuer das Aussenverhaeltnis.

Es weiss doch jeder das so manch 13-14 jaehriges muslimisches Maedchen
schon zu Hause den "Blasebalg" fuer Vater, die Brueder und Onkel gibt und
mehr Schwaenze gelutscht hat als eine Hure von Strassenstrich, falls sie nicht
schon im Altern von 7-9 Jahren zwangsverheiratet worden ist. :haha:

Wobei Ich mich immer wunder im Sommer im Freibad das es da diese kleinen Muselschl.... anscheinend nicht stört wen da männliche nackte Haut zu sehen ist. Und sie selber auch nicht gerade keusch rumlaufen.

RmdP
12.09.2013, 11:13
Ich sollte ein muslimisches Fast-Food Restaurant aufmachen, alles halal. Unser Highlight: Hamburka Royal TS.

Gibt's hier schon.....nennt sich Mr.Chicken.

Da trifft sich die BMW Werksfahrer Elite :anbeten:

RmdP
12.09.2013, 11:17
Da fragt man sich dann, woran die glauben und warum die den Koran überhaupt lesen? :crazy:

Eine sehr gute Frage...aber Ich denke mal die meisten von den Zauselbartträgern können gar nicht lesen.....

Reilinger
12.09.2013, 13:05
Ich habe die dumme Pute im TV-Interview stammeln sehen. Sie möchte ja schon schwimmen lernen, aber halt privat... Wie alt ist die inzwischen? 13 Jahre! Und kann noch nicht schwimmen? Wann gedachte sie damit anzufangen? Unsereins hat das als Grundschulkind schon drauf gehabt. Und in welchem privaten Pool wollte sie dann in den nächsten 30 oder 40 Jahren männerfrei das Schwimmen lernen? Vergeßt es doch einfach.

Man sollte so etwas wie einen Schwimmpaß einführen, der beim Betreten eines öffentlichen Bades vorzuweisen ist. Wer den nicht hat, der darf nicht rein. Punkt. Oder sollen sich Bademeister und Rettungsschwimmer zusammenschlagen lassen, wenn sie so einem absaufenden Stoffsack das Leben retten wollen? Von der unsäglichen Unhygiene dieser Personen ganz zu schweigen. Nein, das muß man sich nicht antun.

BlackForrester
14.09.2013, 10:13
Einmal abgesehen davon dass das Urteil vollkommen richtig ist.

Es bleibt den Eltern wie der Schülerin unbenommen eine reine Mädchenschule zu besuchen, dann sind alle "religiösen" Vorbehalte nur noch Schall und Rauch.

Max Kraft
14.09.2013, 10:38
Musliminnen müssen
am Schwimmunterricht teilnehmen.....

Eine 13-jährige Muslimin hat dagegen geklagt, am gemeinsamen Schwimmunterricht ihrer Klasse teilnehmen zu müssen – erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig ließ die religiösen Gründe für eine Befreiung vom Unterricht nicht gelten.
Muslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht in Schulen nicht ohne weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini – einem Ganzkörperbadeanzug – sei ihnen zuzumuten, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Es wies damit die Klage einer 13 Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt/Main ab. Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen und sich auf die Religionsfreiheit berufen. (Az.: 6 C 25.12)

Die Bundesverwaltungsrichter urteilten, eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der muslimischen Schülerin kollidiere ihre grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen verankerten Erziehungsauftrag des Staates. In solchen Konflikten müsse grundsätzlich abgewogen werden, und es müsse auch nach Kompromissen gesucht werden, sagte der Vorsitzende Richter Werner Neumann. Der Burkini – ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt – sei eine Möglichkeit.

Ein sehr vernünfiges Urteil! Ich höre schon das Assimilations-Geschrei von den Herren Erdogan, Kolat und Konsorten.



Leichtbekleidete Männer überall
Die Schülerin hatte argumentiert, die Teilnahme am Schwimmunterricht verletze ihre religiösen Bekleidungsvorschriften. Auch das Tragen eines Burkinis lehnte sie ab. „Der Weg, einen Burkini zu tragen, der stigmatisiert sie, der führt zu ihrer Ausgrenzung“, sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem dürfe sie sich auch nicht dem Anblick leichtbekleideter Jungen im Schwimmbad aussetzen.

Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter nicht. Leichtbekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, auch auf den allgegenwärtigen Werbeplakaten sei das Alltag. Der Anblick leichtbekleideter männlicher Schüler im Schwimmbad beinträchtige die 13-Jährige somit nur „geringfügig“ in ihrer Glaubensfreiheit, erklärte Neumann. In dem Falle überwiege der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Der Vater der 13-Jährigen hatte vor der Urteilsverkündung erklärt, er wolle die Entscheidung akzeptieren.

Weiter unter:http://www.focus.de/politik/deutschland/klage-abgewiesen-musliminnen-muessen-am-schwimmunterricht-teilnehmen_aid_1098100.html

************************************************** ***

Na geht doch !!!!!!!

So wie die aussieht, würde die ohne Burkini auch keine Blicke auf sich ziehen.

Murmillo
14.09.2013, 10:45
Und jetzt?
100 m schwimmen in solch einem Teil, gibt es dann den Muslima-Zeitbonus ? :haha:

Hat sich das Ministerium dafür schon etwas überlegt? Immerhin ist Sport ein Schulfach, und es geht um Leistungen.

Nein, den gibt es natürlich nicht. Aber um die Chancengleichheit wieder herzustellen, müssen nun alle Mädchen dieser Klasse beim Schwimmunterricht so ein Bade-Ganzkörperkondom tragen.

Algebra
14.09.2013, 10:52
. Man sieht, es gibt unter Muslimen genau so viele Leute wie bei uns, die einen Schuss raus haben.

Endlich siehst du ein, dass ihr Linken und euer Stammklientel einen gewaltigen Sockenschuss habt.

latrop
14.09.2013, 10:54
Ein sehr vernünfiges Urteil! Ich höre schon das Assimilations-Geschrei von den Herren Erdogan, Kolat und Konsorten.



So wie die aussieht, würde die ohne Burkini auch keine Blicke auf sich ziehen.

Meistens ist das so.
Wer scheisse aussieht, geht auch nicht verkleidet in die Öffentlichkeit.
Oder doch ? :crazy:

Murmillo
14.09.2013, 11:15
Du hast es nicht begriffen! Natuerlich klatchen die Muslime und Moslemverbaende
in Deutschland Beifall weil sich das Gericht gebeugt hat und jedes Moslemmaedchen
jetzt beim Schwimmunterricht in der Schule Burkini tragen darf.

Das Urteil waere nur korrekt gewesen wenn die Teilnahme der muslimischen
Maedchen in westlichen Badekleidung nach den Gesetzen der Schulpflicht klar
und ohne Einschraenkung mit dem Burkine vom Gericht bestaetigt wurde.

Dein Problem und das Problem der Richter ist das sie nicht wissen wie Moslems
ticken und die Gerichte fuer ihre ihre Zwecke ausnutzen. Jeder Sportlehrer an
einen deutschen Schule muss sich jetzt mit den Gummi-Burkini Pinguinen im
Schwimmbad heraergern und herumschlagen. Das Urteil ist ein klarer Fehler!

Rechtssicherheit ist einfach zu schaffen. Verbot aller oeffentlichen Kleidung
die auf religioese Symbolik schliessen laesst. Das heisst fuer Muslime die in
Deutschland Integration sichtbar praktizieren wollen:

Kein Kopftuch, Kein Schleier, Keine Burka, Kein Hihab, Kein Burkini!

Wenn dem so wäre, wie du schreibst- warum hat man dann nicht die vorher für die selbe Klägerin in der gleichen Sache ergangene Urteile des VG Frankfurt/Main, (26.04.2012 - 5 K 3954/11) und des VGH Hessen,(28.09.2012 - 7 A 1590/12), hier nachzulesen:

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/s15/page/bslaredaprod.psml?&doc.id=MWRE120003921%3Ajuris-r01&showdoccase=1&doc.part=L

anerkannt ? Beide Gerichte hatten bereits vorher genau so wie das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Gang vor den BGH macht nur Sinn, wenn sie wirklich gehofft hatte, gänzlich vom Schwimmunterricht befreit zu werden.

Bolle
30.08.2016, 03:48
Mal ganz abgesehen von der Ästhetik und dem hygienischen Aspekt für die anderen Badegäste, ist das tragen so eines klatschnassen Ganzkörperkondoms nicht auch für die Trägerinnen ungesund? Die ganze Zeit diesen nassen Lappen auf der Haut, dürfte doch zu Unterkühlungen und anderen Beschwerden führen. Jeder normale Mensch ist bestrebt so schnell als möglich aus den nassen Klamotten zu kommen. Die Burkiniträgerinnen anscheinend nicht oder ziehen die sich dauernd um? Was die darunter noch anhaben möchte man gar nicht wissen.....

http://www.berliner-zeitung.de/image/24658886/2x1/940/470/70775182781434eab148ad1d447cd309/lj/71-104441331--null--28-08-2016-15-15-31-067-.jpg
Sommerbad im Humboldthain