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Vollständige Version anzeigen : Ist Fraktionszwang undemokratisch?



Alfred Tetzlaff
09.09.2013, 20:21
Nach unserer Verfassung ist jeder Abgeordnete nur seinem Gewissen verpflichtet. Einen Fraktionszwang kennt das Grundgesetz nicht. Fraktionen, die so etwas vorsehen, sind undemorkratisch. Deshalb verstehe ich nicht ganz die Forderung nach Aufhebung des Fraktionszwangs. Abgeordnete sollen IMMER nach ihrem Gewissen abstimmen

http://www.focus.de/politik/deutschland/fraktionszwang-ist-undemokratisch-gesellschaft-kommentar_4721328.html

Ich finde auch, ohne Fraktionszwang wären auch Koalitionen möglich, auf die man sich heute nicht einlässt, weil man die knappe Mehrheit als unsicher empfindet.

Shahirrim
09.09.2013, 20:25
http://www.focus.de/politik/deutschland/fraktionszwang-ist-undemokratisch-gesellschaft-kommentar_4721328.html

Ich finde auch, ohne Fraktionszwang wären auch Koalitionen möglich, auf die man sich heute nicht einlässt, weil man die knappe Mehrheit als unsicher empfindet.

Ich würde mich davon sowieso nicht beeindrucken lassen, aber die Abgeordneten haben sicher eine Leiche im Keller, mit der man sie auf Linie bringt. Zur Not findet man bei zu viel Ungehorsam Kinderpornos.

BlackForrester
09.09.2013, 23:05
Fraktionszwang ist vom Prinzip und Grunde her nicht mehr und nicht weniger als die Anwendung eines Verfassungsbruches.

Jedoch...es ist NIE eine Partei, welche zum Fraktionszwang aufruft und diesen erzwingt, sondern immer ein Mitglied es Bundestages (in der Regel der Fraktionsvorsitzende) und diese genießen ja Immuninat und Indimitdingsbums...also kann man hemmungslos die Verfassung brechen...was allerdings aufzeigt, was diese Mandatsträger von der Verfassung halten.

Deutschmann
09.09.2013, 23:13
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

Freikorps
09.09.2013, 23:49
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

Trotzdem kann es nicht angehen, dass ein Großteil der Abgeordneten über Milliardenhilfen abstimmt, von denen sie keinerlei Ahnung haben, bei wichtigen Abstimmungen sollte jeder nach seinem Gewissen abstimmen, sonst brauchen wir ja keine Abgeordneten, dann kann gleich der Parteivorstand alleine abstimmen, mit der Gewichtung seines letzten Wahlergebnisses!

Nachbar
09.09.2013, 23:54
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

Bescheidene Frage:
Wann wurden denn zuletzt Parteiprogramme umgesetzt?

Syntrillium
09.09.2013, 23:58
hi,

Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

eine abgeordneter ist aber nur seinem eigenem gewissen und dem deutschen Volke verantwortlich ... hähä... schöne Theorie, aber keiner Partei.

mfg

Alfred Tetzlaff
10.09.2013, 00:04
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

In GB funzt es hervorragend. Die kennen keine Listenwahl und wählen nur die Eliten, die in der Lage sind selbständig zu analysieren und zu denken. Das scheint mir bei einigen Abgeordneten, die es in Deutschland durch die Liste in das Gremium geschafft haben, nicht der Fall zu sein. Unsere Abgeordnete sind in meinen Augen nichts mehr als hochbezahltes Stimmvieh.

Grafenwalder
10.09.2013, 00:06
Fraktionszwang ist eine Pervertierung der parlamentarischen Demokratie. Wenn sowieso alle so abstimmen, wie es die Spitze einer Fraktion, i.d.R. eine kleine Clique, verlangt, dann brauchen wir auch nicht 800 Schmarotzer im Bundestag, sondern dann reichen 11, wovon 6 die Regierungsfraktion stellt.

Quo vadis
10.09.2013, 00:08
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

Sehe ich nicht so, die Abgeordneten sind a, nur ihrem Gewissen und b, den Wählern ihres Wahlkreises verpflichtet.

Gärtner
10.09.2013, 00:16
Ich verstehe die Ablehnung des Fraktionszwangs. Andererseits argumentieren die Parteien durchaus wirklichkeitsnah, wenn sie darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Schmitz nicht wegen seiner blauen Augen im Parlament sitzt, sondern wegen eines Parteitickets.

Wer A sagt, muß auch B sagen, und so.

Gottfried
10.09.2013, 00:22
Ich verstehe die Ablehnung des Fraktionszwangs. Andererseits argumentieren die Parteien durchaus wirklichkeitsnah, wenn sie darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Schmitz nicht wegen seiner blauen Augen im Parlament sitzt, sondern wegen eines Parteitickets.

Wer A sagt, muß auch B sagen, und so.

Also sind offensichtlich die Parteien das Problem.

Deswegen frage ich mich schon lange, warum der Bundestag gewählt und nicht ausgelost wird.

Chronos
10.09.2013, 05:51
Fraktionszwang ist nicht undemokratisch, sondern antidemokratisch, wie auch der ganze Rest des Wahlbetruges und der Volksverarschung samt dem sinnlosen Amtseid!

Der Schwindel geht ja schon übernächsten Sonntag schon wieder damit los, dass wir keine Personen wählen, sondern Listen.

Wie sich die darauf befindlichen Top-Leute nach oben gekungelt haben, sei mal eine ganz andere Baustelle.

Mit einer wirklichen Demokratie, wie sie die alten Griechen oder die SPQR-Leute vor Gajus Julius Cäsar noch ausübten oder heutzutage die Schweizer praktizieren, hat der Listenschwindel in Deutschland überhaupt nichts mehr zu tun!

opppa
10.09.2013, 07:54
Jeder Abgeordnete wird bei jeder Abstimmung seinem Gewissen folgen!

Es kann aber durchaus sein, daß ein Abgeordneter sich dem Fraktionszwang beugt, weil er es vor seinem Gewissen nicht vertreten kann, in der nächsten Legislaturperiode von der Fraktion (oder Partei) nicht mehr nominiert zu werden und dann gezwungen zu sein, einer ehrlichen Arbeit nachzugehen!

:ja:

Deutschmann
10.09.2013, 07:59
Ich kann nicht allen antworten ... aber ich habe gesagt der ist "unausweichlich". Ob das richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Demokrat
10.09.2013, 09:27
Trotzdem kann es nicht angehen, dass ein Großteil der Abgeordneten über Milliardenhilfen abstimmt, von denen sie keinerlei Ahnung haben, bei wichtigen Abstimmungen sollte jeder nach seinem Gewissen abstimmen, sonst brauchen wir ja keine Abgeordneten, dann kann gleich der Parteivorstand alleine abstimmen, mit der Gewichtung seines letzten Wahlergebnisses!
Sehe ich ganz ähnlich. Sicher sollte ein Abgeordneter die Politik seiner Partei im Hinterkopf behalten, aber auch ich wünsche mir wieder mehr echten Parlamentarismus. Heute hingegen gilt fast immer der Fraktionszwang, der die politische Beratschlagung zum Teil aufs deutlichste konterkariert. Mal ein Beispiel:

Zu Zeiten von Rotgrün wurde erstmalig über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. SPD und Grüne waren geschlossen dafür, die oppositionelle CDU/CSU stimmte aber dagegen. Wegen einer oppositionellen Mehrheit im Bundesrat kam der Vorschlag nicht durch. Einige Jahre später, jetzt während der großen Koalition, wurde erneut abgestimmt, weil Brüssel die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Spiel gebracht hatte. Nun stimmten nicht nur SPD und Grüne dafür, sondern auch die CDU. Der Fraktionszwang hatte das Stimmverhalten der CDU/CSU-Abgeordneten von "Nein" in "Ja" verkehrt. Kein Abgeordneter vertrat hier eine eigene Meinung, und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Dardonthinis
10.09.2013, 10:33
Ich finde auch, ohne Fraktionszwang wären auch Koalitionen möglich, auf die man sich heute nicht einlässt, weil man die knappe Mehrheit als unsicher empfindet.

Der Fraktionszwang ist schlicht und einfach verfassungswidrig! Die Idee wechselnder und nicht festgeschriebener Koalitionen ist sehr gut, denn sie würde das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung wiederherstellen, wie es in einer Demokratie eigentlich sein müsste: Das Parlament wählt die Regierung, und die Regierung muss sich für ihre Vorhaben die Zustimmung des Parlaments einholen, und da könnten sich bei Entscheidungen über verschiedene Themen auch verschiedene Koalitionen und Bündnisse ergeben. Wir erleben das ja ab und zu, wenn den Abgeordneten ihre Entscheidung freigestellt wird, sie also vom Fraktionszwang entbunden werden, besonders in schwierigen ethischen Entscheidungen. Das und nichts anderes müsste eigentlich die Regel sein, und alle Abweichungen davon müssten unter Strafe gestellt werden, denn es ist ein arrogantes und verbrecherisches Hinwegsetzen der Parteien und ihrer Fraktionen über den Volkswillen und über das Gewissen der Abgeordneten, von Partei- und Regierungsseite mit einem Fraktionszwang den Gang der politischen Willensbildung auf den Kopf zu stellen und die Abgeordneten zu einer bestimmten von den Parteien und Regierungen vorgegebenen Abstimmung zu zwingen.

So wird auch die Gewaltenteilung zur Farce: Nach ihr sind Regierung, Verwaltung und Gerichte an die vom Parlament erlassenen Gesetze gebunden; nicht umsonst spricht man bei der Gesetzgebung auch von der Ersten Gewalt, bei Regierung und Verwaltung von der Zweiten und bei der Rechtsprechung von der Dritten Gewalt. Alles, was diese Richtung der politischen Willensbildung gefährdet, beeinträchtigt oder gar umkehrt, ist verfassungswidrig - so auch der Fraktionszwang, durch den den Abgeordneten, also den Vertretern der Ersten Gewalt, von den die Regierung stützenden Fraktionen, also letzten Endes von Vertretern der Zweiten Gewalt, Vorschriften gemacht werden, wie sie über Gesetzesvorlagen abstimmen sollen, d.h., von Organisationen, die außerhalb der Ersten Gewalt stehen, wird über deren Gesetze mitbestimmt, an die sie sich nachher halten sollen, ohne dass sie jedoch, wie die Abgeordneten, durch eine Wahl dazu legitimiert wären.
Natürlich üben auch die Oppositionsparteien über den Fraktionszwang den selben Druck auf ihre Abgeordneten aus, aber auch wenn sie nicht an der Regierung und damit an der Spitze der Zweiten Gewalt beteiligt sind, höhlen auch sie mit dem Fraktionszwang die Gewaltenteilung aus, indem sie den demokratisch legitimierten Abgeordneten von außerhalb der Legitimationskette Vorgaben machen. Fraktionen von Parteien sind im Grundgesetz nicht vorgesehen, auch nicht das real existierende Wahlsystem mit Parteienlisten sowie Erst- und Zweitstimme. Im Grundgesetz steht in Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 nur, dass die Abgeordneten nicht an Aufträge und Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen verpflichtet sind, sonst nichts.
Das in Jahrzehnten neben dem Grundgesetz her etablierte System führt auch zum Fraktionszwang, denn wenn die Parteien Kandidaten auf ihre Listen setzen, werden diese im Fall ihrer Wahl zum Abgeordneten auch von der Partei, von der sie auf ihre Liste gesetzt wurden, abhängig und dem von der selben Partei ausgehenden Fraktionszwang unterworfen. Damit ist der Verfassungsverstoß offensichtlich.

Infolge dessen bedarf es auch eines Wahlsystems, das keinen Fraktionszwang zur Folge hat. Wie ein solches aussehen könnte, kann ja in diesem Themenstrang besprochen/geschrieben werden.

Wenn es im Parlament keinen Fraktionszwang gäbe, würden sich zu verschiedenen Themenbereichen auch jeweils verschiedene Abstimmungskoalitionen ergeben, und damit wäre es eher und jedenfalls mehr als jetzt so, dass die Abgeordneten und damit die Erste Gewalt das Sagen haben. Parteien und Regierungen erheben im real existierenden Parlamentssystem einen durch nichts gerechtfertigten und sogar verfassungswidrigen Anspruch darauf, das Abstimmungsverhalten der Abgeordneten im Voraus festzulegen, und das muss aufhören.
Selbstverständlich kommen jetzt die Bedenkenträger mit dem Einwand, dass das Parlament dann im Chaos versinken und das Land unregierbar werden würde, und selbstverständlich ohne Begründung. Denn daran, dass im Parlament von den Abgeordneten und vom Bundesrat und von der Regierung Gesetzesvorlagen eingebracht werden und das Parlament darüber abstimmt, würde sich nichts ändern - nur dass die Abgeordneten dann verfassungsgemäß frei in ihrer Entscheidung wären und nicht, wie heute über den Fraktionszwang, ihr Abstimmungsverhalten im Voraus verfassungswidrig festgelegt wird.
Natürlich würde es dann oft dazu kommen, dass eine Gesetzesvorlage im Parlament durchfällt, aber ich wage zu fragen: Ist nicht genau das das Kennzeichen der Demokratie, dass nämlich Vorschläge gemacht werden und nur einem Teil davon zugestimmt wird? Es gibt kein, aber auch gar kein Bedürfnis, geschweige denn eine Rechtfertigung dafür, dass Regierungen und Parteien es sich mit Fraktionsvorgaben und Koalitionsverträgen so bequem und sicher wie möglich machen wollen; die Demokratie ist ein so hochrangiger Grundwert, dass es Regierungen und Parteien durchaus zuzumuten wäre, sich mehr anzustrengen, um für ihre Vorschläge im Parlament eine Mehrheit zu bekommen!

Das heutige eingefahrene System hat auch dazu geführt, dass wichtige Grundentscheidungen wie die Euro-Einführung und jetzt die Entscheidungen über den ESM und den damit zusammenhängenden Komplex ohne oder gar gegen den Volkswillen getroffen wurden, weil es die jeweilige Regierung, also die Vertretung der Zweiten Gewalt, so wollte und auch noch meinte, es den Vertretern der Ersten Gewalt so vorschreiben zu müssen.

Humer
10.09.2013, 11:52
Wenn nur eine der im Bundestag vertretenen Parteien den Fraktionszwang durchsetzt, sind alle anderen Abgeordneten, wenn sie diesem Zwang nicht unterliegen,
ohne jeden Einfluss auf Entscheidungen.
Das Problem ist nicht aufzulösen. Innerparteiliche Demokratie und das Ziel handlungsfähige Mehrheiten zu schaffen, geht nicht unter einen Hut.
Das ist bei allen Organisationen so, vom Fußballverein bis zum ADAC. Die Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten, könnte das Problem abmildern, aber im Prinzip bleibt es bestehen.

Tantalit
10.09.2013, 11:55
Wenn nur eine der im Bundestag vertretenen Parteien den Fraktionszwang durchsetzt, sind alle anderen Abgeordneten, wenn sie diesem Zwang nicht unterliegen,
ohne jeden Einfluss auf Entscheidungen.
Das Problem ist nicht aufzulösen. Innerparteiliche Demokratie und das Ziel handlungsfähige Mehrheiten zu schaffen, geht nicht unter einen Hut.
Das ist bei allen Organisationen so, vom Fußballverein bis zum ADAC. Die Entscheidungsprozesse transparent zu gestalten, könnte das Problem abmildern, aber im Prinzip bleibt es bestehen.

Das ist dann wohl wie bei der Mafia!

Bruddler
10.09.2013, 11:55
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

Wozu noch so viele kostspielige Abgeordnete, wenn doch eh' Fraktionszwang herrscht ?! :hmm:

Bruddler
10.09.2013, 12:02
Sehe ich ganz ähnlich. Sicher sollte ein Abgeordneter die Politik seiner Partei im Hinterkopf behalten, aber auch ich wünsche mir wieder mehr echten Parlamentarismus. Heute hingegen gilt fast immer der Fraktionszwang, der die politische Beratschlagung zum Teil aufs deutlichste konterkariert. Mal ein Beispiel:

Zu Zeiten von Rotgrün wurde erstmalig über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. SPD und Grüne waren geschlossen dafür, die oppositionelle CDU/CSU stimmte aber dagegen. Wegen einer oppositionellen Mehrheit im Bundesrat kam der Vorschlag nicht durch. Einige Jahre später, jetzt während der großen Koalition, wurde erneut abgestimmt, weil Brüssel die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Spiel gebracht hatte. Nun stimmten nicht nur SPD und Grüne dafür, sondern auch die CDU. Der Fraktionszwang hatte das Stimmverhalten der CDU/CSU-Abgeordneten von "Nein" in "Ja" verkehrt. Kein Abgeordneter vertrat hier eine eigene Meinung, und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Tatsache ist auch, dass die Abgeordneten oftmals gar nicht genau wissen, worüber sie (inhaltlich) abstimmen sollen, sie wissen lediglich, wie sie abstimmen sollen (müssen)...

Beispiel gefällig ?
Der Lissabonner Vertrag u.v.m. ...

Humer
10.09.2013, 12:02
Das ist dann wohl wie bei der Mafia!

Bei der Mafia gibt es doch einen Chef, der bestimmt wo es langgeht. Die haben sich eindeutig entschieden für eine hierarchische Struktur und sind dabei sehr erfolgreich, muss man zugeben. Sollte es mal eine Opposition geben, wird es lebensgefährlich.
Genaues weiß ich nicht, vielleicht fragen wir mal Don.:D

Bruddler
10.09.2013, 12:19
Ich kann nicht allen antworten ... aber ich habe gesagt der ist "unausweichlich". Ob das richtig ist, steht auf einem anderen Blatt.

Jede Fraktion sollte zuerst eine interne, geheime Abstimmung durchführen, dann würde der Fraktionsvorsitzende zumind. den Trend seiner "Schützlinge" kennen.
Wenn er dann anschl. dennoch ein anderes Abstimmungsverhalten einfordert, wäre etwas oberfaul...

Bruddler
10.09.2013, 12:23
Sehe ich ganz ähnlich. Sicher sollte ein Abgeordneter die Politik seiner Partei im Hinterkopf behalten, aber auch ich wünsche mir wieder mehr echten Parlamentarismus. Heute hingegen gilt fast immer der Fraktionszwang, der die politische Beratschlagung zum Teil aufs deutlichste konterkariert. Mal ein Beispiel:

Zu Zeiten von Rotgrün wurde erstmalig über die Vorratsdatenspeicherung abgestimmt. SPD und Grüne waren geschlossen dafür, die oppositionelle CDU/CSU stimmte aber dagegen. Wegen einer oppositionellen Mehrheit im Bundesrat kam der Vorschlag nicht durch. Einige Jahre später, jetzt während der großen Koalition, wurde erneut abgestimmt, weil Brüssel die Vorratsdatenspeicherung wieder ins Spiel gebracht hatte. Nun stimmten nicht nur SPD und Grüne dafür, sondern auch die CDU. Der Fraktionszwang hatte das Stimmverhalten der CDU/CSU-Abgeordneten von "Nein" in "Ja" verkehrt. Kein Abgeordneter vertrat hier eine eigene Meinung, und das ist nur ein Beispiel von vielen.

Und so etwas nennt sich "demokratischer Rechtsstaat"... :umkipp:

Dardonthinis
11.09.2013, 13:29
Wenn nur eine der im Bundestag vertretenen Parteien den Fraktionszwang durchsetzt, sind alle anderen Abgeordneten, wenn sie diesem Zwang nicht unterliegen, ohne jeden Einfluss auf Entscheidungen.Wie kommst Du auf die Idee, dass der Fraktionszwang nicht generell, also für alle Fraktionen, verboten werden könnte?


Das Problem ist nicht aufzulösen. Doch; siehe oben mein Beitrag #17! Sei gefälligst nicht so faul!

Humer
11.09.2013, 18:03
Wie kommst Du auf die Idee, dass der Fraktionszwang nicht generell, also für alle Fraktionen, verboten werden könnte?

Doch; siehe oben mein Beitrag #17! Sei gefälligst nicht so faul!

Das ist doch ganz einfach. Ob die Devise nun nur intern ausgegeben wird, wir müssen zusammenhalten um uns durchzusetzen oder Fraktionszwang, ist egal. Einigkeit macht stark. Die Parteien würden unkenntlich werden und die Wähler könnten dann zu der Auffassung kommen, dass die mal wieder nicht wissen, was sie wollen. Schon heute wird jeder Abweichler von der Presse aufgespürt und gefragt, ob er nicht lieber die Partei wechseln möchte.

Dardonthinis
12.09.2013, 19:06
Das ist doch ganz einfach. Ob die Devise nun nur intern ausgegeben wird, wir müssen zusammenhalten um uns durchzusetzen oder Fraktionszwang, ist egal. Einigkeit macht stark. Die Parteien würden unkenntlich werden und die Wähler könnten dann zu der Auffassung kommen, dass die mal wieder nicht wissen, was sie wollen. Schon heute wird jeder Abweichler von der Presse aufgespürt und gefragt, ob er nicht lieber die Partei wechseln möchte.

Jein, Du hast nicht/Recht, solang es kein Verfahren gibt, die Abgeordneten an das zu binden, was sie den Wählern ihres Wahlkreises versprochen haben. Ich könnte mir auch vorstellen, dass man eine Verpflichtung für die Abgeordneten einführt, die Bevölkerung ihres jeweiligen Wahlkreises zu befragen, wenn ihre Gewissensentscheidung von der Parteilinie abweicht, wenn die Parteilinie von den Versprechungen im vorausgegangenen Wahlkampf abweicht, u.a.

Feldmann
12.09.2013, 19:28
Also sind offensichtlich die Parteien das Problem.

Das Parteiensystem in Kombination mit dem Listenwahlrecht sind meiner Ansicht nach die Ursachen des Problems.


Man könnte natürlich auch die Frage stellen, warum das Volk nicht direkt über die Themen abstimmen darf.

Wozu brauchen wir überhaupt "Volksvertreter"?

Feldmann
12.09.2013, 19:35
Der Fraktionszwang ist schlicht und einfach verfassungswidrig!

Stimmt!



Die Idee wechselnder und nicht festgeschriebener Koalitionen ist sehr gut, denn sie würde das Verhältnis zwischen Parlament und Regierung wiederherstellen, wie es in einer Demokratie eigentlich sein müsste: Das Parlament wählt die Regierung, und die Regierung muss sich für ihre Vorhaben die Zustimmung des Parlaments einholen, und da könnten sich bei Entscheidungen über verschiedene Themen auch verschiedene Koalitionen und Bündnisse ergeben.

Das würde ein direktes Wahlrecht erfordern, damit der Abgeordnete weniger an seine Partei gebunden ist.



Fraktionen von Parteien sind im Grundgesetz nicht vorgesehen, auch nicht das real existierende Wahlsystem mit Parteienlisten sowie Erst- und Zweitstimme.

Das ist ein sehr wichtiger Punkt!



Natürlich würde es dann oft dazu kommen, dass eine Gesetzesvorlage im Parlament durchfällt, aber ich wage zu fragen: Ist nicht genau das das Kennzeichen der Demokratie, dass nämlich Vorschläge gemacht werden und nur einem Teil davon zugestimmt wird? Es gibt kein, aber auch gar kein Bedürfnis, geschweige denn eine Rechtfertigung dafür, dass Regierungen und Parteien es sich mit Fraktionsvorgaben und Koalitionsverträgen so bequem und sicher wie möglich machen wollen; die Demokratie ist ein so hochrangiger Grundwert, dass es Regierungen und Parteien durchaus zuzumuten wäre, sich mehr anzustrengen, um für ihre Vorschläge im Parlament eine Mehrheit zu bekommen!

:gp:

Gottfried
13.09.2013, 06:19
Das Parteiensystem in Kombination mit dem Listenwahlrecht sind meiner Ansicht nach die Ursachen des Problems.


Man könnte natürlich auch die Frage stellen, warum das Volk nicht direkt über die Themen abstimmen darf.

Wozu brauchen wir überhaupt "Volksvertreter"?

In anderen Ländern gibt es nur Direktmandate und da gibt es diese Probleme auch.

Wählen ist scheisse.

Feldmann
13.09.2013, 11:46
In anderen Ländern gibt es nur Direktmandate und da gibt es diese Probleme auch.

An welches Land hast du da gedacht?



Wählen ist scheisse.

Gar keine Wahl zu haben, ist noch beschissener.

Lamm
13.09.2013, 13:18
Tatsache ist auch, dass die Abgeordneten oftmals gar nicht genau wissen, worüber sie (inhaltlich) abstimmen sollen, sie wissen lediglich, wie sie abstimmen sollen (müssen)...

Beispiel gefällig ?
Der Lissabonner Vertrag u.v.m. ...

Das ist ja auch kein Wunder (abgesehen von dem Umstand, dass mangels Übersetzung und angesichts des Umfangs von Hunderten Seiten die erst kurz vor der Abstimmung kommen das an sich nicht möglich ist), da die Mehrheit unserer Parlamentarier entweder Berufspolitiker, oder Beamte sind. Der Umstand, dass man sich über viele Jahre hoch"dienen" muss und auf zugewiesene Listenplätze angewiesen ist (Brot->Lied singen) bringt nunmal nur glitschige Mittelbegabte nach vorn.

Für die Europawahl noch viel schlimmer, da gibt's nur Listen (in DE). Ich habe gar keine Chance mich ernsthaft zur Wahl aufzustellen als "Außenseiter". Politik ist ein Closed Shop, willst's rein, musste (bei den Parteien) rein.

Die Parteien haben sich das alles selber gebastelt! Abschaffen!

Bruddler
13.09.2013, 13:32
Das ist ja auch kein Wunder (abgesehen von dem Umstand, dass mangels Übersetzung und angesichts des Umfangs von Hunderten Seiten die erst kurz vor der Abstimmung kommen das an sich nicht möglich ist), da die Mehrheit unserer Parlamentarier entweder Berufspolitiker, oder Beamte sind. Der Umstand, dass man sich über viele Jahre hoch"dienen" muss und auf zugewiesene Listenplätze angewiesen ist (Brot->Lied singen) bringt nunmal nur glitschige Mittelbegabte nach vorn.

Für die Europawahl noch viel schlimmer, da gibt's nur Listen (in DE). Ich habe gar keine Chance mich ernsthaft zur Wahl aufzustellen als "Außenseiter". Politik ist ein Closed Shop, willst's rein, musste (bei den Parteien) rein.

Die Parteien haben sich das alles selber gebastelt! Abschaffen!

Da fragt man sich so langsam, was hat das alles (noch) mit Demokratie zu tun ?! :hmm:

Stättler
13.09.2013, 13:32
Für die Europawahl noch viel schlimmer, da gibt's nur Listen (in DE). Abschaffen!

Schon gewußt , daß die deutschen Parlamentsplätze nach Bevölkerungsschlüssel betrachtet im EU - Parlament auch noch absichtlich verringert sind ?
Soviel zur Gleichheit .........

Lamm
13.09.2013, 13:40
Schon gewußt , daß die deutschen Parlamentsplätze nach Bevölkerungsschlüssel betrachtet im EU - Parlament auch noch absichtlich verringert sind ?
Soviel zur Gleichheit .........

Ja, gewusst.
Bedanke Dich bei Frankreich u.a.(oder Hauptsächlich)
Aus dem Kopf haben Maltanerinnen und Maltaner (im Radio die Tage: Syrerinnen und Syrer fliehen :crazy: ) das 90-fache Stimmgewicht der Deutschen. Demokratie my Ass.

Gottfried
13.09.2013, 15:50
An welches Land hast du da gedacht?

GB.


Gar keine Wahl zu haben, ist noch beschissener.

Politische Vertreter sollten nicht gewählt, sondern ausgelost werden.

kotzfisch
13.09.2013, 16:53
Ob undemokratisch oder nicht ... Fraktionszwang ist unausweichlich. Sonst hätten wir einen Bundestag voller "freiberuflicher Politiker" die nach ihrem Vorteil entscheiden und die Parteiprogramme wären für den Hintern.

Nein- der Fraktionszwang ist nicht nur zutiefst undemokratisch, sondern verfassungsrechtlich ein klarer Verstoß, kein Frage.
Wir hätten auch sonst vermutlich Abgeordnete, die mit ihrer Fraktion stimmen würden.
Deine Befürchtungen in Bezug auf Abstimmchaos sind doch übertrieben.Ebenso würden wir kein Chaos haben, wenn
wir die 5 % Klausel strichen, die total undemokratisch ist.

kotzfisch
13.09.2013, 16:53
GB.



Politische Vertreter sollten nicht gewählt, sondern ausgelost werden.

Ein guter Gedanke.

Feldmann
13.09.2013, 19:04
GB.

Man sollte nicht das britische System kopieren, dass hat wieder andere Nachteile. Es gibt in Deutschland mehrere Möglichkeiten wie man das Wahlrecht ändern könnte, z.B. durch "offene Listen" wie in der Schweiz.



Politische Vertreter sollten nicht gewählt, sondern ausgelost werden.

Und nach welchem System?

Es wäre meiner Ansicht nach hilfreicher dem Parlament durch mehr direkte Demokratie einfach Macht zu entziehen. Man könnte auch über eine Reform des Bundesrates nachdenken, der ja als eine Art Gegengewicht zum Bundestag gedacht war, aber zu einem Blockadeinstrument der "Opposition" verkommen ist.

Freier Denker
13.09.2013, 19:16
Nein- der Fraktionszwang ist nicht nur zutiefst undemokratisch, sondern verfassungsrechtlich ein klarer Verstoß, kein Frage.
Wir hätten auch sonst vermutlich Abgeordnete, die mit ihrer Fraktion stimmen würden.
Deine Befürchtungen in Bezug auf Abstimmchaos sind doch übertrieben.Ebenso würden wir kein Chaos haben, wenn
wir die 5 % Klausel strichen, die total undemokratisch ist.
So ist es, wobei grundsätzlich eine Sperrklausel schon sinnvoll ist, nur sie müsste eben eher bei 2-3 Prozent anstatt bei 5 liegen.

kotzfisch
13.09.2013, 19:27
So ist es, wobei grundsätzlich eine Sperrklausel schon sinnvoll ist, nur sie müsste eben eher bei 2-3 Prozent anstatt bei 5 liegen.

Wenn eine Gruppierung 1% erreicht und drei Mandate erhält, gibt's systematisch gesehen keinen Grund diesen Wählern die Repräsentation ihres Votums zu verweigern.
Siehe SSW -Urteil heute.
5% ist Willkür, 3% ist Willkür, 2,5% ist Willkür.

Freier Denker
13.09.2013, 19:45
Wenn eine Gruppierung 1% erreicht und drei Mandate erhält, gibt's systematisch gesehen keinen Grund diesen Wählern die Repräsentation ihres Votums zu verweigern.
Siehe SSW -Urteil heute.
5% ist Willkür, 3% ist Willkür, 2,5% ist Willkür.
Ohne zu sehr vom Thema Fraktionszwang abzuweichen, eine Sperrklausel von 2 % ist jedoch schon mehr als sinnvoll um eine Zersplitterung zu verhindern, es gibt meines Wissens auch keine westliche "Demokratie" die nicht mind. eine Sperrklausel von 2 % hat.
Was im übrigen das heutige Urteil zur SSW angeht, so ging es ja in erster Linie darum das die in der Verfassung geforderte politische Mitwirkung der dänischen Minderheit garantiert wird.

Don
13.09.2013, 19:57
Fraktionszwang ist vom Prinzip und Grunde her nicht mehr und nicht weniger als die Anwendung eines Verfassungsbruches.


Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.

kotzfisch
13.09.2013, 20:02
Ohne zu sehr vom Thema Fraktionszwang abzuweichen, eine Sperrklausel von 2 % ist jedoch schon mehr als sinnvoll um eine Zersplitterung zu verhindern, es gibt meines Wissens auch keine westliche "Demokratie" die nicht mind. eine Sperrklausel von 2 % hat.
Was im übrigen das heutige Urteil zur SSW angeht, so ging es ja in erster Linie darum das die in der Verfassung geforderte politische Mitwirkung der dänischen Minderheit garantiert wird.

Eben-warum nicht der muslimischen Minderheit?
Wo sind die Grenzen, wo der Anfang.
Es ist ein Bruch des Geistes de GG.
Beides: Fraktionszwang und Sperrklausel.

Großadmiral
13.09.2013, 20:13
Wenn eine Gruppierung 1% erreicht und drei Mandate erhält, gibt's systematisch gesehen keinen Grund diesen Wählern die Repräsentation ihres Votums zu verweigern.
Siehe SSW -Urteil heute.
5% ist Willkür, 3% ist Willkür, 2,5% ist Willkür.

Das war da Schleswig-Holsteinische Verfassungsgericht und die haben die 5% Hürde bestätigt.

Großadmiral
13.09.2013, 20:15
Ohne zu sehr vom Thema Fraktionszwang abzuweichen, eine Sperrklausel von 2 % ist jedoch schon mehr als sinnvoll um eine Zersplitterung zu verhindern, es gibt meines Wissens auch keine westliche "Demokratie" die nicht mind. eine Sperrklausel von 2 % hat.
Was im übrigen das heutige Urteil zur SSW angeht, so ging es ja in erster Linie darum das die in der Verfassung geforderte politische Mitwirkung der dänischen Minderheit garantiert wird.

Es geht auch ohne Sperrklausel, geht eh nur bei Verhältniswahlrecht, nur gibt es dann mehr klein Parteien im Parlament was auch nur in einen System mit Gewaltenverschränkung stört.

Großadmiral
13.09.2013, 20:16
Eben-warum nicht der muslimischen Minderheit?
Wo sind die Grenzen, wo der Anfang.
Es ist ein Bruch des Geistes de GG.
Beides: Fraktionszwang und Sperrklausel.

In der Verfassung des Landes SW steht das so, Muslime tauchen in keiner dt. Verfassung als explizit zu Schützende Gruppe auf.

kotzfisch
13.09.2013, 20:25
In der Verfassung des Landes SW steht das so, Muslime tauchen in keiner dt. Verfassung als explizit zu Schützende Gruppe auf.

Ich meinte es auch nicht ganz ernst, mon chefe maritime!

Don
14.09.2013, 08:47
Ich verstehe die Ablehnung des Fraktionszwangs. Andererseits argumentieren die Parteien durchaus wirklichkeitsnah, wenn sie darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Schmitz nicht wegen seiner blauen Augen im Parlament sitzt, sondern wegen eines Parteitickets.

Wer A sagt, muß auch B sagen, und so.

Das ist aus Sicht der Machtkartelle natürlich richtig. Nur wozu dann 600 Hanswurste im Parlament? Es reichten die Parteivorstände die anhand ihrer bei der Wahl ermittelten Stimmenprozente abstimmen dürfen. Wie die Anteilseigner einer GmbH auch.
Wo bleibt bei Deiner Sicht die verfassungsmäßige Definition als Volksvertreter die in frfeier und geheimer Wahl bestimmt und niemandem verpflichtet sind? Wozu Prinzipien in eine Verfassung schreiben wenn keiner die Absicht hat, nichtmal als Fassade, sich dran zu halten?
Wer bereits Grundprinzipien für obsolet erklärt weil sie unbequem sind sollte sich nicht drüber wundern wenn er das bekommt was er verdient.

Don
14.09.2013, 08:56
In der Verfassung des Landes SW steht das so, Muslime tauchen in keiner dt. Verfassung als explizit zu Schützende Gruppe auf.

Sie werden sich aber darauf berufen, und das BVerfG wird ihnen das anhand des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch zubilligen.
Das Einzige das mich wundert ist, weshalb sie das nicht bereits gefordert haben. Nicht als Mohammedaner, aber als Türken mit nachgeworfener deutscher Staatsangehörigkeit zum Beispiel.
Es wird das Gleiche passieren wie bei jedem gutgemeinten aber miserabel gemachten Artukel des GG, sie nutzen wie sie seit Jahrzehnten offen ankündigen die "Demokratie" als Vehikel um sich in Machtpositionen zu schwingen mit der sie die Gesellschaft der sie das verdanken abschaffen können.
Und jetzt haben sie auch noch ein Urteil das ihnen 90% der damit verbundenen Mühe abnimmt.

Erinnert euch an meine Worte. Dieses Urteil ist der Startschuß für eine Türkenpartei mit Mandaten ohne 5% Hürde.

Don
14.09.2013, 08:57
Ich meinte es auch nicht ganz ernst, mon chefe maritime!

Meine es lieber ernst. Denn es wird Ernst werden.

Großadmiral
14.09.2013, 09:13
Sie werden sich aber darauf berufen, und das BVerfG wird ihnen das anhand des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch zubilligen.
Das Einzige das mich wundert ist, weshalb sie das nicht bereits gefordert haben. Nicht als Mohammedaner, aber als Türken mit nachgeworfener deutscher Staatsangehörigkeit zum Beispiel.
Es wird das Gleiche passieren wie bei jedem gutgemeinten aber miserabel gemachten Artukel des GG, sie nutzen wie sie seit Jahrzehnten offen ankündigen die "Demokratie" als Vehikel um sich in Machtpositionen zu schwingen mit der sie die Gesellschaft der sie das verdanken abschaffen können.
Und jetzt haben sie auch noch ein Urteil das ihnen 90% der damit verbundenen Mühe abnimmt.

Erinnert euch an meine Worte. Dieses Urteil ist der Startschuß für eine Türkenpartei mit Mandaten ohne 5% Hürde.

Die Rechtsprechung des SW Verfassungsgericht ist für das BVerfG nicht verbindlich. Es handelt sich um Verfassungsrecht welches im Rahmen der Landesverfassung von SW auf der selben Stufe steht wie das Gleichheitsgebot. Das BVerfG könnte so entscheiden dogmatisch gesehen wäre dies aber Falsch den es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Großadmiral
14.09.2013, 09:17
Ich meinte es auch nicht ganz ernst, mon chefe maritime!

Man kann beim Thema Muslime nie Wissen wie ernst es gemeint ist.

Skaramanga
14.09.2013, 10:01
Fraktionszwang ist eine Pervertierung der parlamentarischen Demokratie. Wenn sowieso alle so abstimmen, wie es die Spitze einer Fraktion, i.d.R. eine kleine Clique, verlangt, dann brauchen wir auch nicht 800 Schmarotzer im Bundestag, sondern dann reichen 11, wovon 6 die Regierungsfraktion stellt.

Vor allem ist es eine irrsinnige Geldverschwendung. Denn wenn die Fraktionen ohne abstimmen "wie 1 Mann", dann würde das auch vollkommen ausreichen. Ein Abgeordneter pro Partei, mit entsprechender Stimmengewichtung. Wozu diese ganzen Hansels durchfüttern, wenn sie ohnehin im Gleichtakt funktionieren wie die Zombies? Überflüssige Esser. Parasiten.

Die Petze
14.09.2013, 10:31
http://www.focus.de/politik/deutschland/fraktionszwang-ist-undemokratisch-gesellschaft-kommentar_4721328.html

Ich finde auch, ohne Fraktionszwang wären auch Koalitionen möglich, auf die man sich heute nicht einlässt, weil man die knappe Mehrheit als unsicher empfindet.

Das komplette representative System ist undemokratisch.....das sitzen mittlerweile nur noch Lobbyisten im BT....

Die Urdemokratie war anders konzipiert......

Die Lösung dieser subtilen Diktatur liegt in der Subsidiarität...
...einzelne Kommunen und Städte müssen selbst über ihre Politik bestimmen, und am Besten jährlich ihre Richter und Bürgermeister bestätigen...
...das Ganze unter einer natinalbündischen, freiheitlichen Verfassung.....um abschweifende Kleinstaaterei zu vermeiden

opppa
14.09.2013, 12:26
Das komplette representative System ist undemokratisch.....das sitzen mittlerweile nur noch Lobbyisten im BT....

Die Urdemokratie war anders konzipiert......

Die Lösung dieser subtilen Diktatur liegt in der Subsidiarität...
...einzelne Kommunen und Städte müssen selbst über ihre Politik bestimmen, und am Besten jährlich ihre Richter und Bürgermeister bestätigen...
...das Ganze unter einer natinalbündischen, freiheitlichen Verfassung.....um abschweifende Kleinstaaterei zu vermeiden

Fettung durch mich!

Das Grundgesetz der BRD wollte nie eine Urdemokratie!

Dazu waren bei den Beratungen über das Grundgesetz die Parteien schon zu stark!


:hmm:

kotzfisch
14.09.2013, 12:47
Sie werden sich aber darauf berufen, und das BVerfG wird ihnen das anhand des Gleichbehandlungsgrundsatzes auch zubilligen.
Das Einzige das mich wundert ist, weshalb sie das nicht bereits gefordert haben. Nicht als Mohammedaner, aber als Türken mit nachgeworfener deutscher Staatsangehörigkeit zum Beispiel.
Es wird das Gleiche passieren wie bei jedem gutgemeinten aber miserabel gemachten Artukel des GG, sie nutzen wie sie seit Jahrzehnten offen ankündigen die "Demokratie" als Vehikel um sich in Machtpositionen zu schwingen mit der sie die Gesellschaft der sie das verdanken abschaffen können.
Und jetzt haben sie auch noch ein Urteil das ihnen 90% der damit verbundenen Mühe abnimmt.

Erinnert euch an meine Worte. Dieses Urteil ist der Startschuß für eine Türkenpartei mit Mandaten ohne 5% Hürde.

So ist es- darauf wollte ich ja hinaus.Es hat außer Dir nur keiner geschnallt.

Gärtner
14.09.2013, 13:05
Das ist aus Sicht der Machtkartelle natürlich richtig. Nur wozu dann 600 Hanswurste im Parlament? Es reichten die Parteivorstände die anhand ihrer bei der Wahl ermittelten Stimmenprozente abstimmen dürfen. Wie die Anteilseigner einer GmbH auch.
Wo bleibt bei Deiner Sicht die verfassungsmäßige Definition als Volksvertreter die in frfeier und geheimer Wahl bestimmt und niemandem verpflichtet sind? Wozu Prinzipien in eine Verfassung schreiben wenn keiner die Absicht hat, nichtmal als Fassade, sich dran zu halten?
Wer bereits Grundprinzipien für obsolet erklärt weil sie unbequem sind sollte sich nicht drüber wundern wenn er das bekommt was er verdient.

Oh, ich habe lediglich den Zustand geschildert, ich habe nicht behauptet, ihn gutzuheißen oder gar zu unterstützen. Ich habe mich schon oft genug über die potemkinsche und m.E. auch verfassungsfeindliche (sic!) Demokratiesimulation ausgelassen, zu der unsere Politik verkommen ist.

Bereits die Arbeitsabläufe des Bundestages entsprechen immer weniger den Geboten des Grundgesetzes und produzieren damit verfassungswidrige Gesetze am laufenden Meter.

Artikel 42 Grundgesetz besagt "Der Bundestag verhandelt öffentlich". Tatsächlich wird diese Regel gleich durch einen doppelten Mißbrauch ausgehebelt: zum einen ist da die unselige Sitte, Parlamentsreden nicht mehr vor dem Plenum zu halten, sondern lediglich in Schriftform "zu Protokoll" zu geben und die eigentliche Arbeit sodann in die - nichtöffentlichen! - Ausschüsse zu verlagern. Deren Arbeit ist allerdings jeder öffentlichen Kontrolle entzogen. Honi soit qui mal y pense. Sodann noch die vielfältige Verschränkung mit Verbands- und Lobbyinteressen, dank derer private Verbandsleute in Ministerien sitzen und Gesetzentwürfe zum Wohle ihrer eigentlichen Herren mitstricken. Dazu kommt schlußendlich noch die bekannte Regelung "das Nähere regelt eine Durchführungsverordnung". Die aber wird von der Verwaltung produziert und unterliegt überhaupt keiner parlamentarischen Kontrolle mehr.

Demokrat
14.09.2013, 13:09
Das Grundgesetz der BRD wollte nie eine Urdemokratie!

Dazu waren bei den Beratungen über das Grundgesetz die Parteien schon zu stark!
Sagen wir mal so, die Bundesrepublik ist als parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem formuliert. Das war bereits in der Weimarer Republik der Fall, und man hat diese Bedingungen von dort übernommen. Die meisten europäischen Staaten handhaben das genauso.

Lamm
14.09.2013, 13:21
Ich verstehe die Ablehnung des Fraktionszwangs. Andererseits argumentieren die Parteien durchaus wirklichkeitsnah, wenn sie darauf hinweisen, daß der Abgeordnete Schmitz nicht wegen seiner blauen Augen im Parlament sitzt, sondern wegen eines Parteitickets.

Wer A sagt, muß auch B sagen, und so.

Wirklichkeitsnah ja, aber es sagt auch alles über das Demokratieverständnis unserer Parteien.
Der Abgeordnete Schmitz sitzt realistisch gesehen wegen des Parteitickets da, Listen untergraben die Wahlmöglichkeiten der Wähler massiv, er sollte dort aber sitzen, weil er mehr (am meisten) Stimmen der Wähler erhalten hat.

Lamm
14.09.2013, 13:23
Es wird das Gleiche passieren wie bei jedem gutgemeinten aber miserabel gemachten Artukel des GG, sie nutzen wie sie seit Jahrzehnten offen ankündigen die "Demokratie" als Vehikel um sich in Machtpositionen zu schwingen mit der sie die Gesellschaft der sie das verdanken abschaffen können.


Hat was vom sozialistischen Wahlsystem:

One man, one vote, one time.

kotzfisch
14.09.2013, 14:00
Oh, ich habe lediglich den Zustand geschildert, ich habe nicht behauptet, ihn gutzuheißen oder gar zu unterstützen. Ich habe mich schon oft genug über die potemkinsche und m.E. auch verfassungsfeindliche (sic!) Demokratiesimulation ausgelassen, zu der unsere Politik verkommen ist.

Bereits die Arbeitsabläufe des Bundestages entsprechen immer weniger den Geboten des Grundgesetzes und produzieren damit verfassungswidrige Gesetze am laufenden Meter.

Artikel 42 Grundgesetz besagt "Der Bundestag verhandelt öffentlich". Tatsächlich wird diese Regel gleich durch einen doppelten Mißbrauch ausgehebelt: zum einen ist da die unselige Sitte, Parlamentsreden nicht mehr vor dem Plenum zu halten, sondern lediglich in Schriftform "zu Protokoll" zu geben und die eigentliche Arbeit sodann in die - nichtöffentlichen! - Ausschüsse zu verlagern. Deren Arbeit ist allerdings jeder öffentlichen Kontrolle entzogen. Honi soit qui mal y pense. Sodann noch die vielfältige Verschränkung mit Verbands- und Lobbyinteressen, dank derer private Verbandsleute in Ministerien sitzen und Gesetzentwürfe zum Wohle ihrer eigentlichen Herren mitstricken. Dazu kommt schlußendlich noch die bekannte Regelung "das Nähere regelt eine Durchführungsverordnung". Die aber wird von der Verwaltung produziert und unterliegt überhaupt keiner parlamentarischen Kontrolle mehr.

So ist es.Herr von Arnim hat das ja phantastisch beschrieben.

Dardonthinis
14.09.2013, 14:08
So ist es- darauf wollte ich ja hinaus.Es hat außer Dir nur keiner geschnallt.

Musstet Ihr den unbedingt schlafende Hunde wecken? Eine Türkenpartei gibt es ja schon; sie nimmt auch an der Bundestagswahl teil: BIG.

Dardonthinis
14.09.2013, 14:34
Artikel 42 Grundgesetz besagt "Der Bundestag verhandelt öffentlich". Tatsächlich wird diese Regel gleich durch einen doppelten Mißbrauch ausgehebelt: zum einen ist da die unselige Sitte, Parlamentsreden nicht mehr vor dem Plenum zu halten, sondern lediglich in Schriftform "zu Protokoll" zu geben und die eigentliche Arbeit sodann in die - nichtöffentlichen! - Ausschüsse zu verlagern. Deren Arbeit ist allerdings jeder öffentlichen Kontrolle entzogen. Honi soit qui mal y pense. Sodann noch die vielfältige Verschränkung mit Verbands- und Lobbyinteressen, dank derer private Verbandsleute in Ministerien sitzen und Gesetzentwürfe zum Wohle ihrer eigentlichen Herren mitstricken. Dazu kommt schlußendlich noch die bekannte Regelung "das Nähere regelt eine Durchführungsverordnung". Die aber wird von der Verwaltung produziert und unterliegt überhaupt keiner parlamentarischen Kontrolle mehr.
Zum Einen hättest Du in diesem Zusammenhang den ganzen Absatz 1 des Artikel 42 zitieren sollen:
(1) Der Bundestag verhandelt öffentlich. Auf Antrag eines Zehntels seiner Mitglieder oder auf Antrag der Bundesregierung kann mit Zweidrittelmehrheit die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung entschieden.

Zum Anderen kannst Du daraus ersehen, dass das Grundgesetz geändert werden müsste, um die von Dir zutreffend beschriebenen und immer mehr Leute nervenden Gepflogenheiten zu ändern - aber Du weißt ja, was das bedeutet: Änderungen des Grundgesetzes bedürfen einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundestag. Und damit weißt Du auch gleich, wie (un-) wahrscheinlich es ist, dass Änderungen, die erforderlich wären, um diese Missstände zu beseitigen, zustand kommen.
Man sollte deswegen aber nicht die Flinte ins Korn werfen, sondern unverdrossen weiter machen, Änderungsvorschläge erarbeiten, Gleichgesinnte suchen, mit ihnen eine schlagkräftige Organisation aufbauen, diese zur Partei weiterentwickeln, aber von Anfang an dafür sorgen, dass sie sich nicht wie die anderen Parteien entwickelt (z.B. durch geeignete Bindungsregelungen für die Parteifunktionäre an das von unten nach oben aufgebaute Parteiprogramm und durch Willensbildungsverfahren für Fälle neuer oder geänderter Anforderungen, für die im Parteiprogramm noch nichts steht. Das müsste natürlich schon ein neuer Typus von Partei sein, aber wenn wir immer nur in den Foren herumlamentieren und sonst nichts tun, wird sich bestimmt nichts ändern, und die, die wir ständig kritisieren, können erst recht machen, was sie wollen.

Um zum Thema zurück zu kommen: Wir haben ja nicht nur mit der Zulassung des Fraktionszwangs einen groben Verstoß gegen unser Grundgesetz, sondern noch mehrere weitere. Während z.B. im Grundgesetz steht, dass Gewaltenteilung herrschen solle (Art. 20 Abs. 2 und 3), können Regierungsmitglieder, also die Angehörigen der Spitzen der Verwaltung bzw. der Zweiten Gewalt, im Bundestag, dem Sitz der Gesetzgebung und damit der Ersten Gewalt, munter ihren Parlamentssitz behalten. Und schauen wir uns mal an, wie der Bundesrat, also die zweite Kammer der Gesetzgebung, besetzt wird:
"Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden." (Art. 51 Abs. 1). Das bedeutet, die Verwaltungsspitzen der Länder, also Angehörige der Zweiten Gewalt, bestimmen über die Besetzung der zweiten Kammer der Ersten Gewalt und nehmen dadurch mehr oder weniger direkten Einfluss auf den Inhalt der Gesetze, die von der Ersten Gewalt erlassen werden und an die sie sich, die Vertreter der Zweiten Gewalt, nachher halten sollen. Stattdessen müssten die Mitglieder des Bundesrats nicht von den Landesregierungen, sondern von den Landesparlamenten eingesetzt werden. Das ist aber noch längst nicht alles; aber da wir uns in diesem Themenstrang vordringlich mit dem Fraktionszwang beschäftigen, sollten wir uns bewusst machen, dass das nur eine unter vielen Baustellen ist, die unser politisches System eigentlich zu einer einzigen Großbaustelle machen.

Don
14.09.2013, 15:30
Die Rechtsprechung des SW Verfassungsgericht ist für das BVerfG nicht verbindlich. Es handelt sich um Verfassungsrecht welches im Rahmen der Landesverfassung von SW auf der selben Stufe steht wie das Gleichheitsgebot. Das BVerfG könnte so entscheiden dogmatisch gesehen wäre dies aber Falsch den es gibt keine Gleichheit im Unrecht.

Ich hatte nicht begauptet daß dies alles nun sofort und widerstandslos geschehen würde. Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber sie ist völlig irrelevant. Das BVerfG urteilt nicht aufgrund von Recht, sondern aufgrund politischer Opportunität.
Zu der auch Verfassungsartikel gehören die dem Rechtsempfinden jedes geistig normalen Menschen ein Greuel sind.
Nochmal, erinnnert euch an meine Worte.

Feldmann
14.09.2013, 17:07
Sagen wir mal so, die Bundesrepublik ist als parlamentarische Demokratie mit Mehrparteiensystem formuliert. Das war bereits in der Weimarer Republik der Fall, und man hat diese Bedingungen von dort übernommen.

Die Möglichlkeiten der direkten Demokratie hat man dabei aber vergessen.

Großadmiral
15.09.2013, 12:55
Ich hatte nicht begauptet daß dies alles nun sofort und widerstandslos geschehen würde. Deine persönliche Rechtsauffassung in allen Ehren, aber sie ist völlig irrelevant. Das BVerfG urteilt nicht aufgrund von Recht, sondern aufgrund politischer Opportunität.
Zu der auch Verfassungsartikel gehören die dem Rechtsempfinden jedes geistig normalen Menschen ein Greuel sind.
Nochmal, erinnnert euch an meine Worte.

Welche Artikel den? Das die Teilweise vom Ergebnis her Arbeiten oder gar nicht würde ich nicht bestreiten.

dirty_mind
18.09.2013, 15:03
http://www.focus.de/politik/deutschland/fraktionszwang-ist-undemokratisch-gesellschaft-kommentar_4721328.html

Ich finde auch, ohne Fraktionszwang wären auch Koalitionen möglich, auf die man sich heute nicht einlässt, weil man die knappe Mehrheit als unsicher empfindet.

aus dem Beitrag:



Unionsfrauen gegen Fraktionszwang bei Abstimmung über Frauenquoten

Die Vorsitzende der Gruppe der Frauen, Rita Pawelski (CDU), sagte dem „Focus“: „Ich werde darauf drängen, dass der Fraktionszwang aufgehoben wird.“
Sie setze auf das „frauenpolitische Gewissen“ der Abgeordneten.
Mit ihrem Vorstoß hofft Pawelski, dass sich trotz des Widerstands der FDP sowie in der CSU und CDU doch noch eine Mehrheit im Parlament formiert.

Selbstverständlich ist Fraktionszwang undemokratisch. Im alten Rom kostete es mitunter eine Batzen Geld eine Fraktion zu kaufen.
Man nennt das Korruption und das gibt es heute nur noch nur in lateinamerikanischen Bananenrepubliken :D


btw: eine Frauenquote wäre natürlich sehr demokratisch :haha:


Nach den Plänen der Mehrheit in der Länderkammer sollen von 2018 an 20 Prozent der !!!Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten großer börsennotierter Unternehmen!!! Frauen sein.

Fünf Jahre später soll der Anteil auf 40 Prozent steigen.

Holdus
21.10.2013, 21:44
Also sind offensichtlich die Parteien das Problem.

Deswegen frage ich mich schon lange, warum der Bundestag gewählt und nicht ausgelost wird.

Interessanter Gedanke. Bürger aus dem Volk auswählen und in den Bundestag abordnen. Das wären dann ja echte Abgeordnete und nicht solche, die sich nur so nennen.

Alfred Tetzlaff
22.10.2013, 00:00
Interessanter Gedanke. Bürger aus dem Volk auswählen und in den Bundestag abordnen. Das wären dann ja echte Abgeordnete und nicht solche, die sich nur so nennen.

So wird es doch in GB seit Jahrzehnten praktiziert. Dort wird ein Kandidat ohne Liste gewählt. Wir haben ein Mischsystem, deswegen kommen durch die Liste viele Arschlö.... ins Parlament.

Mr.Smith
22.10.2013, 12:32
Das gesamte korrupte System aus Parteienfilz und Lobbyistentum ist undemokratisch.

Bruddler
22.10.2013, 15:02
Fraktionszwang ist vom Prinzip und Grunde her nicht mehr und nicht weniger als die Anwendung eines Verfassungsbruches.

Jedoch...es ist NIE eine Partei, welche zum Fraktionszwang aufruft und diesen erzwingt, sondern immer ein Mitglied es Bundestages (in der Regel der Fraktionsvorsitzende) und diese genießen ja Immuninat und Indimitdingsbums...also kann man hemmungslos die Verfassung brechen...was allerdings aufzeigt, was diese Mandatsträger von der Verfassung halten.

Fraktionszwang ist, wenn der Beschluss bereits schon vor der Abstimmung feststeht, d.h. das einzelne Fraktionsmitglied wird dazu genötigt, den bereits festgelegten Beschluss abzunicken.
Wer dagegen verstößt, wird zu einem klärenden Vier-Augen-Gespräch vorgeladen...