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Vollständige Version anzeigen : Muslim braucht im Getränkemarkt keine Bierkisten zu schleppen



Freikorps
08.09.2013, 20:50
Kündigung: Ein Muslim muss keine Bierkästen schleppen

Aktenzeichen: BAG, 2 AZR 636/09

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem muslimischen Arbeitnehmer nicht zwingend wegen "beharrlicher Arbeitsverweigerung" gekündigt werden darf, wenn er sich aus religiösen Gründen weigert, im Rahmen seiner Tätigkeit als Ladenhilfe im Einzelhandel Bierkisten zu transportieren. Sein Argument: Sein Glauben verbiete ihm "jegliche Mitwirkung bei der Verbreitung von Alkoholika".


http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Rumburak
08.09.2013, 20:54
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Aha und wenn er in einer Schlachterei anfängt, darf er sich bei vollem Lohn in die Ecke setzen, wenn da Schweine geschlachtet werden. Absurd....

Margok
08.09.2013, 21:03
Was denn?
Wertlose Dhimmis haben den Herrenmenschen aus dem Morgenland doch nichts zu verbieten.:ironie:
In jedem vernünftigen Staat säße so was längst im Flieger nach Eselfic*istan zurück.

herberger
08.09.2013, 21:08
Früher war der formale rechtmässige Kündigungsgrund "Ungeeignet"

Ich habe die Brüder selber erlebt,die denken die werden dafür bezahlt das sie sich überhaupt auf einer Arbeitsstelle aufhalten.

Niesmitlust
08.09.2013, 21:40
So ein Schwachsinn. Dadurch ist er völlig ungeeignet für die Arbeit.
Mann, es ist nicht mehr normal, was hier abgeht.

Bieleboh
08.09.2013, 21:44
So ein Schwachsinn. Dadurch ist er völlig ungeeignet für die Arbeit.
Mann, es ist nicht mehr normal, was hier abgeht.

Für einen reinen Saftladen ist er wohl geeignet. :D ...oder er schleppt nur die Sprudelkisten

BRDDR_geschaedigter
08.09.2013, 21:46
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Das alles geht nur wegen dem "Arbeitnehmerschutz". Die meisten hier im Forum wollen das ja.

Corpus Delicti
08.09.2013, 21:48
Ist doch eine gute Idee für die Muslims mit nichtstun Geld zu verdienen.Sollen die dummen Michel doch zahlen.Wer als Deutscher heute noch in Deutschland arbeitet, ist selber Schuld.

NERTHUS
08.09.2013, 21:55
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!
Ja ich arbeite als Messner in der hiesigen Katholischen Kirche. Aber arbeiten kann man das eigentlich nicht nennen, da ich aus religiösen Gründen die Kirche nicht betreten darf - ist echt ein cooler Job

herberger
08.09.2013, 21:57
Deutsche Arbeitsgerichte haben vom Arbeitsleben genau so viel Ahnung wie die Kuh vom Eiskunstlaufen.

Man muss sich das mal vorstellen in einem Kleinbetrieb,wo 2 Muftis aus religiösen Gründen nur bedingt arbeiten können,wenn der Betrieb zusätzlich Arbeitskräfte einstellen muss geht er pleite oder der Boss genehmigt sich einen 12 (x 7) Stunden Arbeitstag.

Shahirrim
08.09.2013, 22:00
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Irgendwann werden sie nur noch Dinar als Geld akzeptieren. Und bitte nur in Gold.

Heifüsch
08.09.2013, 22:06
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Das Gericht hat völlig korrekt entschieden. Allerdings sollte der Arbeitsverweigerer jetzt nicht die Frechheit besitzen, sich von uns Bier- und Weintrinkern aushalten zu lassen, wenn ihm der Lohn gekürzt wird. Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen! >:-(

elbasyr6
09.09.2013, 04:09
Einfach vor die Tür treten

Pappenheimer
09.09.2013, 04:33
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Was passiert wenn ich als Besitzer eines Getraenkemarktes die Einstellung eines Moslemes aufgrund dieses Urteils verneine? Werde ich dann wegen Diskriminierung verklagt obwohl von vornherein klar war dass der Moslem keine Getraenkekisten tragen wird?

Absurder geht es wirklich nicht...

Antisozialist
09.09.2013, 04:38
Aha und wenn er in einer Schlachterei anfängt, darf er sich bei vollem Lohn in die Ecke setzen, wenn da Schweine geschlachtet werden. Absurd....

Die Verweigerung einer Arbeit aus moralischen Gründen stellt in Deutschland keine schuldhafte Verletzung des Arbeitsvertrags dar.

Jedoch kann der Arbeitgeber personenbedingt kündigen, wenn ihm eine Versetzung des betroffenen Arbeitsnehmers nicht zuzumuten ist.

In dem Fall aus dem Eröffnungsbeitrag ist der Betroffene im Unternehmen schon einmal aus Arbeitgeberinteresse in einen anderen Aufgabenbereich versetzt worden.

Daher hätte der Arbeitgeber vor der Aussprache einer Kündigung alternative Einsatzmöglichkeiten ausschließen müssen.

Wenn jemand nur als Schlachter eingestellt und eingesetzt wurde, sieht die Rechtslage anders aus.

Sathington Willoughby
09.09.2013, 07:54
Die Verweigerung einer Arbeit aus moralischen Gründen stellt in Deutschland keine schuldhafte Verletzung des Arbeitsvertrags dar.

Jedoch kann der Arbeitgeber personenbedingt kündigen, wenn ihm eine Versetzung des betroffenen Arbeitsnehmers nicht zuzumuten ist.

In dem Fall aus dem Eröffnungsbeitrag ist der Betroffene im Unternehmen schon einmal aus Arbeitgeberinteresse in einen anderen Aufgabenbereich versetzt worden.

Daher hätte der Arbeitgeber vor der Aussprache einer Kündigung alternative Einsatzmöglichkeiten ausschließen müssen.

Wenn jemand nur als Schlachter eingestellt und eingesetzt wurde, sieht die Rechtslage anders aus.

Der Kloran verbietet das Trinken von Aklohol, nicht aber das Schleppen.
Das wird durch die büerlegene Herrenmenschenart verboten.

herberger
09.09.2013, 08:09
Ich kenne ein Fall aus dem Grünflächenamt hier vor Ort,ein muslim.Platzwart weigerte sich aus religiösen Gründen die Sanitäreinrichtungen auf dem Sportplatz zu reinigen,man schickte zum reinigen extra eine Arbeitskraft dort hin,der Moslem hatte ab dann nichts mehr zu tun,ausser ein bisschen Papier auf dem Platz einsammeln.Super Job er ist auf dem Sportplatz alleine und sein eigener Boss,und hat die üppigen Lohntarife im öffentlichen Dienst mit Leistungszulage.

Brotzeit
09.09.2013, 08:12
Die Verweigerung einer Arbeit aus moralischen Gründen stellt in Deutschland keine schuldhafte Verletzung des Arbeitsvertrags dar.

Jedoch kann der Arbeitgeber personenbedingt kündigen, wenn ihm eine Versetzung des betroffenen Arbeitsnehmers nicht zuzumuten ist.

In dem Fall aus dem Eröffnungsbeitrag ist der Betroffene im Unternehmen schon einmal aus Arbeitgeberinteresse in einen anderen Aufgabenbereich versetzt worden.

Daher hätte der Arbeitgeber vor der Aussprache einer Kündigung alternative Einsatzmöglichkeiten ausschließen müssen.

Wenn jemand nur als Schlachter eingestellt und eingesetzt wurde, sieht die Rechtslage anders aus.

In einer Schlachterei muss er auch Schweinefleisch anfassen und transportieren!
Auf einem LKW als Fahrer wirkt er auch bei der Verteilung von Waren mit , die nicht mit seinen religiösen Vorstellungen in Übereinklang zu bringen zu bringen sind. Die Islahmarschkriecherei ist einfach nur pervers und dekadent!
Ich gründe auch meine eigne Religion ; schreie irgendwelche pseudo-intellektuellen Schei ss haus parolen und wenn es auf dem Arbeitsplatz eng wird, weil ich zu faul zu arbeiten bin, suche ich mir einen dekadenten RA mit einem grossen M au l ...

Erik der Rote
09.09.2013, 08:13
im Getränkeladen keine Kisten schleppen das ist cool !!! :D

was für eine Posse !!!

was kommt als nächstes ! in der Bücherei darf er nur den Quran ausleihen ???

Heiliger
09.09.2013, 08:20
Den würde ich Limo Kisten schleppen lassen, bis ihm der Arsch blutet!:D

Don_Stefano
09.09.2013, 08:30
Richter, die solche Urteile sprechen schädigen damit vorsätzlich die Wirtschaft! Als betroffener Arbeitgeber würde ich den Richter wegen Rechtsbeugung vor den Kadi bringen.

rechtsvonlinks
09.09.2013, 19:44
Keine Moslems mehr einstellen! Fertig!!

Gärtner
09.09.2013, 20:00
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Witzig. Bei uns im Ort gibt's einen Getränkemarkt, der von sehr freundlichen Türken betrieben wird. Und die bieten nicht nur Wasser und Saft an.

Diese Art der Sonderrechte hatte ihren Sinn, als es nur ein paar Muslime im Land gab. Wenn der Islam heute zu Deutschland gehört, hat er sich auch den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen.

Gärtner
09.09.2013, 20:01
Keine Moslems mehr einstellen! Fertig!!

Das ist sowohl in menschlicher als auch juristischer Hinsicht kompletter Humbug.

Maximilian
09.09.2013, 20:15
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Der Kläger war zunächst als Helfer in der "Waschstraße" tätig. Nach deren Stilllegung wurde er ab Oktober 2003 in dem zugehörigen Warenhaus als "Ladenhilfe" weiterbeschäftigt.

http://lexetius.com/2011,4048

Patriotistin
09.09.2013, 20:50
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Dann soll der Typ erst garnicht im Getränkemarkt anfangen...
den dann darf er auch keine Regale mit Alkohol auffüllen auspacken und und und ...
Geschweige sollt ihn jemand einstellen der auch nur annähernd Alkohol in seinem Sortiment hat....

Alma Mater
09.09.2013, 22:57
Ich verstehe immer noch nicht, warum hier solche Leute überhaupt eingestellt werden. Der Arbeitgeber ist selber schuld, wenn Probleme auftauchen. Und wenn der AG einem Moslem nachgibt, diskriminiert er den Rest der Mitarbeiter.

Affenpriester
10.09.2013, 04:28
Jaja, die Moslems...


http://www.youtube.com/watch?v=-zFY0_G-6lI

schlaufix
10.09.2013, 05:34
Ich verstehe immer noch nicht, warum hier solche Leute überhaupt eingestellt werden. Der Arbeitgeber ist selber schuld, wenn Probleme auftauchen. Und wenn der AG einem Moslem nachgibt, diskriminiert er den Rest der Mitarbeiter.

Da wollte der AG wohl eine günstige Arbeits-oder besser gesagt eine günstige Fachkraft.

tabasco
10.09.2013, 06:01
Das ist sowohl in menschlicher als auch juristischer Hinsicht kompletter Humbug.
Ich würde weder Nazis noch Antifanten noch Moslems einstellen.

Gehirnnutzer
10.09.2013, 06:51
Man sollte den Artikel bzw. die Urteilsbegründung mal wirklich genau lesen. Das BAG beanstandet den Kündigungsgrund "beharrliche Arbeitsverweigerung". Defakto gibt das Gericht indirekt auch an, wie die Kündigung richtig zu erfolgen hat. Ein Arbeitgeber braucht den Betriebszweck nicht zu ändern (Betrieb auf den Kopf stellen). Falscher Kündigungsgrund, mehr ist das nicht.

Stanley_Beamish
10.09.2013, 06:54
Witzig. Bei uns im Ort gibt's einen Getränkemarkt, der von sehr freundlichen Türken betrieben wird. Und die bieten nicht nur Wasser und Saft an.

Diese Art der Sonderrechte hatte ihren Sinn, als es nur ein paar Muslime im Land gab. Wenn der Islam heute zu Deutschland gehört, hat er sich auch den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen.

So sollte es sein. Aber es wird wohl so sein, dass sich das Recht und die Rechtsprechung dem Islam anpassen wird.

Schrottkiste
10.09.2013, 06:59
OK, dann mal ab an die Arbeit, es gibt noch genug zu tun :-)

LKW abladen...

http://www.maz-online.de/var/storage/images/maz/lokales/oberhavel/mineralwasser-besonders-gefragt/49859145-1-ger-DE/Mineralwasser-besonders-gefragt_pdaArticleWide.jpg

Commodus
10.09.2013, 07:10
Richter, die solche Urteile sprechen schädigen damit vorsätzlich die Wirtschaft! Als betroffener Arbeitgeber würde ich den Richter wegen Rechtsbeugung vor den Kadi bringen.

Bei Arbeitgeber die nicht ideologisiert sind, sondern nur den gesunden Menschenverstand folgen, werden bei künftigen Einstellungskandidaten bestimmte Selektionsreflexe entstehen. Vielleicht sind nicht alle Moslems so, aber lieber ein Vorurteil als ein Nachteil.

Pech für die Ziegenficker, ne? Jo ... egal!

Stanley_Beamish
10.09.2013, 07:28
Man sollte den Artikel bzw. die Urteilsbegründung mal wirklich genau lesen. Das BAG beanstandet den Kündigungsgrund "beharrliche Arbeitsverweigerung". Defakto gibt das Gericht indirekt auch an, wie die Kündigung richtig zu erfolgen hat. Ein Arbeitgeber braucht den Betriebszweck nicht zu ändern (Betrieb auf den Kopf stellen). Falscher Kündigungsgrund, mehr ist das nicht.

Vielleicht solltest du mal verstehend den Artikel lesen.
Das Gericht hat nämlich für rechtens erklärt, dass auch nicht sittenwidrige Arbeitsverträge, in denen ja wohl eine Stellen/Tätigkeitsbeschreibung enthalten ist, Makulatur sind.
Die Verweigerung einer Arbeit, deren Ausführung der Arbeitnehmer ja durch den Abschluss des Arbeitsvertrages zugestimmt hat, ist offensichtlich nach Meinung des BAG gesetzeskonform.

Bruddler
10.09.2013, 07:29
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Wieso wurde er überhaupt eingestellt ?

Bruddler
10.09.2013, 07:33
Witzig. Bei uns im Ort gibt's einen Getränkemarkt, der von sehr freundlichen Türken betrieben wird. Und die bieten nicht nur Wasser und Saft an.

Diese Art der Sonderrechte hatte ihren Sinn, als es nur ein paar Muslime im Land gab. Wenn der Islam heute zu Deutschland gehört, hat er sich auch den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen.

Wer sich wem unterwerfen wird, werden wir in nicht allzu ferner Zukunft sicherlich erfahren... :pfeif:

opppa
10.09.2013, 07:39
Ich würde weder Nazis noch Antifanten noch Moslems einstellen.

Und was wäre mit Hardliner-Jooden?

:?

opppa
10.09.2013, 07:42
Bei Arbeitgeber die nicht ideologisiert sind, sondern nur den gesunden Menschenverstand folgen, werden bei künftigen Einstellungskandidaten bestimmte Selektionsreflexe entstehen. Vielleicht sind nicht alle Moslems so, aber lieber ein Vorurteil als ein Nachteil.

Pech für die Ziegenficker, ne? Jo ... egal!

Nur, wenn der Arbeitgeber dann bei der Ablehnung einer Bewerbung den wahren Grund für die Ablehnung angibt, ist am Ende nicht nur der Esel der Gefickte!

:ja:

Bruddler
10.09.2013, 07:44
Ich würde weder Nazis noch Antifanten noch Moslems einstellen.

Bei Dir würde sich sicherlich auch niemand bewerben... :compr:

Commodus
10.09.2013, 07:45
Nur, wenn der Arbeitgeber dann bei der Ablehnung einer Bewerbung den wahren Grund für die Ablehnung angibt, ist am Ende nicht nur der Esel der Gefickte!

:ja:

Jo ... wenn!

tabasco
10.09.2013, 07:51
Bei Dir würde sich sicherlich auch niemand bewerben... :compr:

Vermutlich weil ich nie wieder Angestellte haben werde. Ein mal reicht's ...

Bruddler
10.09.2013, 07:59
Vermutlich weil ich nie wieder Angestellte haben werde. Ein mal reicht's ...

Hast Du etwa Deine "Firma" an die Wand gefahren ? :hmm:

Alma Mater
10.09.2013, 07:59
Ich würde weder Nazis noch Antifanten noch Moslems einstellen.

Ich habe mal in einer Spedition gearbeitet. Ein Drittel der Mitarbeiter waren Ausländer. Einer der deutschen Kollegen war NPD-Mitglied, das war der, der am längsten dort beschäftigt war. Als Kollege / Mitarbeiter hat er sich nicht einmal daneben benommen, er hat seine Arbeit erledigt und die Anderen unterstützt, wo er nur konnte. Ich und die anderen ausländischen Mitarbeiter haben nur durch Zufall erfahren, welche seine Gesinnung war. Was der Typ in seiner Freizeit so getrieben hat, hat uns nicht im geringsten interessiert. Er hat seine "privaten Probleme" nicht mit zur Arbeit gebracht. Das ist der Unterschied zu den meisten Moslems, die hier arbeiten. Wie sich die Antifanten auf der Arbeit benehmen, weiss ich nicht. Arbeiten die überhaupt?

tabasco
10.09.2013, 08:07
Hast Du etwa Deine "Firma" an die Wand gefahren ? :hmm:

Quatsch.

Bruddler
10.09.2013, 08:09
Quatsch.

War nur ne Frage. :hi:

Gehirnnutzer
10.09.2013, 08:29
Vielleicht solltest du mal verstehend den Artikel lesen.
Das Gericht hat nämlich für rechtens erklärt, dass auch nicht sittenwidrige Arbeitsverträge, in denen ja wohl eine Stellen/Tätigkeitsbeschreibung enthalten ist, Makulatur sind.
Die Verweigerung einer Arbeit, deren Ausführung der Arbeitnehmer ja durch den Abschluss des Arbeitsvertrages zugestimmt hat, ist offensichtlich nach Meinung des BAG gesetzeskonform.

Mein lieber Stanley, lies dir das vollständige Urteil durch, hier (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=be6c6d4c013365df7265534965f5d2f4&nr=15389&pos=0&anz=1), siehe 47 bis 49. Nichts Makulatur.

Brotzeit
10.09.2013, 08:43
....... Wenn der Islam heute zu Deutschland gehört, hat er sich auch den hiesigen Gesetzen zu unterwerfen.

Das ist genau das was die sogenannte "Religion des Friedens" nie tun wird"!
Demzufolge wird es auch immer Krieg geben wo immer der Islam auftritt!

Prof. Flimmerich
10.09.2013, 09:00
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Man hat in Euerem dummen,kleingeistigen Land einen grossen Vorteil, wenn man Muslim ist.
Die Einheimischen kuessen einem die Fuesse, die Jobcenter verlangen nichts von einem und vergewaltigen lieber die Autochtonen und man kann Deutsche verpruegeln und die Politiker bedanken sich noch dafuer.

So ist es bei uns nicht. Gottseidank.

herberger
10.09.2013, 09:14
Ich würde weder Nazis noch Antifanten noch Moslems einstellen.

Diese Leute werden nie erfahren was sie für ein Glück hatten.

Azrael
10.09.2013, 09:16
Mal unabhängig davon dass die Urteile unserer Gerichte in nicht unbeträchtlichen Teilen an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten sind:

"Das Gericht meint, dass der Arbeitgeber versuchen müsse, ein anderes Betätigungsfeld für ihn zu finden."

...den würd ich von früh bis spät Limo-Kisten schleppen lassen. Naja, bis das ganze ansprechend präsentiert ist, muss man doch a bisserl rumprobieren...:D

Tantalit
10.09.2013, 09:17
Richtig so, Deutschland ist mittlerweile eine Irrenanstalt und es wird immer schlimmer.

Azrael
10.09.2013, 09:24
Was passiert wenn ich als Besitzer eines Getraenkemarktes die Einstellung eines Moslemes aufgrund dieses Urteils verneine? Werde ich dann wegen Diskriminierung verklagt obwohl von vornherein klar war dass der Moslem keine Getraenkekisten tragen wird?

Absurder geht es wirklich nicht...

In diesem unserem Irrenhaus: Ja! Und zwar nicht zu knapp! Mit nem Vergleich bist du so mit 4-5.000 € dabei!

Brotzeit
10.09.2013, 09:29
Richtig so, Deutschland ist mittlerweile eine Irrenanstalt und es wird immer schlimmer.

Richtig !

Reilinger
10.09.2013, 09:32
Ähnlich gelagerte Fälle gab und gibt es immer wieder. Unverständlich, wieso Arbeitgeber immer noch den Fehler begehen, sich mit diesen Bekloppten einzulassen. Der sicherste Weg ist, keine Mohammedaner einzustellen. Darauf zielen diese ganzen Prozessierereien ja letzlich ab: Mohammedaner von der Arbeit grundsätzlich freizustellen. Egal ob Kopftuchweiber, die im Friseursalon "arbeiten" wollen, oder Kassierer, die sich weigern, bestimmte Waren abzukassieren oder jetzt dieser Fall. Immer und überall verurachen die Mohammedaner die selben Probleme und prozessieren sich mit Unterstützung ihrer Lobbygruppen durch sämtliche Instanzen, bis sie abkassieren können. Der Deutsche ist dabei stets der Geschädigte. Sollen sie Döner schnibbeln und Gemüse verticken oder daheim ihrem Herrn und Meister die Hausschuhe polieren. In der normalen Arbeitswelt sind sie nur ein unkalkulierbarer Risikofaktor.

Asyl
10.09.2013, 09:36
"Sein Argument: Sein Glauben verbiete ihm jegliche Mitwirkung bei der Verbreitung von Alkoholika".

Wieso arbeitet er dann überhaupt erst in einem Getränkemarkt?

feuermax2
10.09.2013, 09:56
Ähnlich gelagerte Fälle gab und gibt es immer wieder. Unverständlich, wieso Arbeitgeber immer noch den Fehler begehen, sich mit diesen Bekloppten einzulassen. Der sicherste Weg ist, keine Mohammedaner einzustellen. Darauf zielen diese ganzen Prozessierereien ja letzlich ab: Mohammedaner von der Arbeit grundsätzlich freizustellen. Egal ob Kopftuchweiber, die im Friseursalon "arbeiten" wollen, oder Kassierer, die sich weigern, bestimmte Waren abzukassieren oder jetzt dieser Fall. Immer und überall verurachen die Mohammedaner die selben Probleme und prozessieren sich mit Unterstützung ihrer Lobbygruppen durch sämtliche Instanzen, bis sie abkassieren können. Der Deutsche ist dabei stets der Geschädigte. Sollen sie Döner schnibbeln und Gemüse verticken oder daheim ihrem Herrn und Meister die Hausschuhe polieren. In der normalen Arbeitswelt sind sie nur ein unkalkulierbarer Risikofaktor.

In Berlin sind doch schon viele dieser Leute von der Arbeit "freigestellt" bzw. es ist keine für sie da. Also wird weiter "unterstützt.!"

Zausel
10.09.2013, 09:58
Aha und wenn er in einer Schlachterei anfängt, darf er sich bei vollem Lohn in die Ecke setzen, wenn da Schweine geschlachtet werden. Absurd....

Nein, er darf dann seiner Lieblingsbeschäftigung nachgehen:

http://www.youtube.com/watch?v=n1seP_nNN7A

feuermax2
10.09.2013, 09:58
Hast Du etwa Deine "Firma" an die Wand gefahren ? :hmm:

Kann nicht sein. Schuld sind in solchen Fällen immer die Angestellten - siehe Schlecker. Achting Ironie.

Bruddler
10.09.2013, 10:17
Kann nicht sein. Schuld sind in solchen Fällen immer die Angestellten - siehe Schlecker. Achting Ironie.

Tja. so ist nun mal die "Rollenverteilung".... :pfeif:

Bruddler
10.09.2013, 10:19
"Sein Argument: Sein Glauben verbiete ihm jegliche Mitwirkung bei der Verbreitung von Alkoholika".

Wieso arbeitet er dann überhaupt erst in einem Getränkemarkt?

Vielleicht dachte der Dummkopf, dass in einem Getränkemarkt nur Wasser, Apfeltee sowie Ziegen- und Kamel-Milch verkauft wird ?! :hmm:

ochmensch
10.09.2013, 10:40
// Bullenbeißer ist raus.

Stanley_Beamish
10.09.2013, 17:10
Mein lieber Stanley, lies dir das vollständige Urteil durch, hier (http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=be6c6d4c013365df7265534965f5d2f4&nr=15389&pos=0&anz=1), siehe 47 bis 49. Nichts Makulatur.

Selbstverständlich sind damit Arbeitsverträge Makulatur.
Soll ein vegetarischer Lagerarbeiter jetzt das Stapeln von Würstchendosen, eine Tierschützerin das Auspreisen von Katzenfutter, und ein männlicher Hilfsarbeiter das Einräumen von Damenbinden aus fadenscheinigen Gründen verweigern, und die Beschäftigung an anderer Stelle verlangen dürfen?
So bekloppr und hirnrissig kann ein Urteil oder ein rechtlicher Sachverhalt offensichtlich gar nicht sein, als dass du nicht noch eine allen unseren westlichen Wert- und Rechtsvorstellungen widersprechende Begründung und Rechtfertigung dafür finden würdest.
Was stimmt mit dir nicht, was läuft da bei dir falsch, "Gehirnnutzer"?

Leipziger123
10.09.2013, 17:16
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Das Urteil beinhaltet allerdings noch etwas:

"Allerdings brauche er seinen Betrieb auch nicht "auf den Kopf zu stellen", um dem Moslem einen religionsgerechten Arbeitsplatz zu verschaffen. Das Landesarbeitsgericht muss diese Details nun noch klären und dann endgültig entscheiden. "

Heißt also, dass der Muselmann noch nicht vollends Recht bekommen hat.
G.

Langwitsch
10.09.2013, 17:22
Das Urteil beinhaltet allerdings noch etwas:

"Allerdings brauche er seinen Betrieb auch nicht "auf den Kopf zu stellen", um dem Moslem einen religionsgerechten Arbeitsplatz zu verschaffen. Das Landesarbeitsgericht muss diese Details nun noch klären und dann endgültig entscheiden. "

Heißt also, dass der Muselmann noch nicht vollends Recht bekommen hat.
G.

Dennoch ist es unfassbar, dass sich die Gerichte überhaupt mit so einem Dünnpfiff auseinandersetzen.

Leipziger123
10.09.2013, 18:26
Dennoch ist es unfassbar, dass sich die Gerichte überhaupt mit so einem Dünnpfiff auseinandersetzen.

Zustimmung!
G.

tabasco
10.09.2013, 18:46
Ich habe mal in einer Spedition gearbeitet. Ein Drittel der Mitarbeiter waren Ausländer. Einer der deutschen Kollegen war NPD-Mitglied, das war der, der am längsten dort beschäftigt war. Als Kollege / Mitarbeiter hat er sich nicht einmal daneben benommen, er hat seine Arbeit erledigt und die Anderen unterstützt, wo er nur konnte. Ich und die anderen ausländischen Mitarbeiter haben nur durch Zufall erfahren, welche seine Gesinnung war. Was der Typ in seiner Freizeit so getrieben hat, hat uns nicht im geringsten interessiert. Er hat seine "privaten Probleme" nicht mit zur Arbeit gebracht. Das ist der Unterschied zu den meisten Moslems, die hier arbeiten. Wie sich die Antifanten auf der Arbeit benehmen, weiss ich nicht. Arbeiten die überhaupt?
Sprach ist von Nazis oder NPD-Mitgliedern? Oder sind die alle Nazis?

Chandra
10.09.2013, 18:54
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Dieses Muselpack verbindet doch alles mit ihrer verlogenen Religion , diese Bastarde schrecken vor nichts zurück , nichteinmal vor Kinderseelen .........:germane:

Makkabäus
10.09.2013, 18:57
Die ganze Welt ist ein Irrenhaus, aber Deutschland ist die Zentrale :wand:

Herr Gott, lass es Gehirne regnen :crazy:

Langwitsch
10.09.2013, 19:01
Letzte Woche war ich im Holiday Park, dort stand so ein Musel am Grill und hat Schweinesteaks zubereitet, er war sogar sehr motiviert und freundlich bei der Arbeit. Vielleicht stecken die Gewerkschaften hinter solchen Klagen?

Margok
10.09.2013, 19:07
Letzte Woche war ich im Holiday Park, dort stand so ein Musel am Grill und hat Schweinesteaks zubereitet, er war sogar sehr motiviert und freundlich bei der Arbeit. Vielleicht stecken die Gewerkschaften hinter solchen Klagen?
Wahrscheinlich Alevit.

Chandra
10.09.2013, 19:08
Mal unabhängig davon dass die Urteile unserer Gerichte in nicht unbeträchtlichen Teilen an Schwachsinnigkeit kaum zu überbieten sind:

"Das Gericht meint, dass der Arbeitgeber versuchen müsse, ein anderes Betätigungsfeld für ihn zu finden."

...den würd ich von früh bis spät Limo-Kisten schleppen lassen. Naja, bis das ganze ansprechend präsentiert ist, muss man doch a bisserl rumprobieren...:D

Ich hätte den erst garnicht eingestellt :D

Drache
10.09.2013, 19:13
Ich will auch nicht, dass irgendein fundamentalistischer Musel die Bierkisten anfasst,
die ich kaufen will. Da kann man sich ja wer weiß was holen.... bähhh.
Da wird das Bier bestimmt beim Anblick von dem Musel schon schal.

Warum stellt man Moslems überhaupt ein?
Den würde ich rausmobben... auch in einem Getränkemarkt müssen Klos
geputzt werden. Dafür würde ich sogar der Putzfrau für zwei Monate bezahlten
Urlaub gewähren!

Cinnamon
10.09.2013, 19:53
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Das kommt davon, wenn man die Religionsfreiheit ins Privatrecht hineinstrahlen lässt.

Gehirnnutzer
10.09.2013, 21:03
Selbstverständlich sind damit Arbeitsverträge Makulatur.
Soll ein vegetarischer Lagerarbeiter jetzt das Stapeln von Würstchendosen, eine Tierschützerin das Auspreisen von Katzenfutter, und ein männlicher Hilfsarbeiter das Einräumen von Damenbinden aus fadenscheinigen Gründen verweigern, und die Beschäftigung an anderer Stelle verlangen dürfen?
So bekloppr und hirnrissig kann ein Urteil oder ein rechtlicher Sachverhalt offensichtlich gar nicht sein, als dass du nicht noch eine allen unseren westlichen Wert- und Rechtsvorstellungen widersprechende Begründung und Rechtfertigung dafür finden würdest.
Was stimmt mit dir nicht, was läuft da bei dir falsch, "Gehirnnutzer"?

Man merkt, dass du das Urteil auch nicht im kompletten Wortlaut durchgelesen hast. Man könnte zwar das schwere Deutsch eines Urteils als Entschuldigung nehmen, jedoch ist es bei dir nicht der Fall, denn du liest nicht das, was wirklich da steht, sondern das, was du daraus lesen willst.
Falls es dir nicht aufgefallen ist, es geht in dem Verfahren hauptsächlich um die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung und die ist tatsächlich unzulässig. Richtig ist zwar, das der Arbeitgeber den Glaubenskonflikt beachten muss, jedoch nicht um jeden Preis. Wenn er dem Moslem keinen anderen Arbeitsplatz bieten kann, bei dem der Glaubenskonflikt nicht besteht, kann er dem Moslem ordentlich kündigen und das ist schon der Fall, wenn eine entsprechende Stelle durch einen anderen Arbeitnehmer besetzt ist. Er ist nicht verpflichtet, einen Tausch vorzunehmen.
Hätte der AG gesagt, tut mir leid, ich habe keinen anderen freien Arbeitsplatz für dich, wo kein Glaubenskonflikt besteht, ab nächsten 1. ohne dich, also ordentlich gekündigt, wäre es nicht soweit gekommen.
Das dadurch Verträge Makulatur werden, so wie du behauptest, wäre nur der Fall, wenn der Glaubenskonflikt auch eine ordentliche Kündigung ausschließt.

Die Zaunpfähle, die die Richter des BAG ihren Kollegen beim Landesarbeitsgericht und beim Arbeitsgericht mit dem Urteil um die Ohren hauen, überliest nur jemand, der das Urteil nicht nach seinem Inhalt beurteilt, sondern auf Grund seiner persönlichen Einstellung, so wie du.

Vereinfacht dargestellt steht in dem Urteil:

Liebe Kollegen beim LAG und beim AG, wie blind seid ihr überhaupt, warum macht ihr uns unnütze Arbeit, es gibt genug Gründe im Bezug auf den Glaubenkonflikt den Burschen mit ner ordentlichen Kündigung loszuwerden, warum verplempert ihr das Geld des AGs und über die PKH, das Geld des Steuerzahlers.

meckerle
10.09.2013, 21:11
Ja ich arbeite als Messner in der hiesigen Katholischen Kirche. Aber arbeiten kann man das eigentlich nicht nennen, da ich aus religiösen Gründen die Kirche nicht betreten darf - ist echt ein cooler Job
Und dann bist du als Messner in einer katholischen Kirche angestellt? Wie geht das denn?
Welcher Religion gehörst du denn an?

meckerle
10.09.2013, 21:19
Das alles geht nur wegen dem "Arbeitnehmerschutz". Die meisten hier im Forum wollen das ja.

Ich will so etwas nicht. Wenn Jemand arbeitet soll er/sie einen gerechten Lohn bekommen. Allein fürs Dasein wird bei uns Niemand bezahlt.

meckerle
10.09.2013, 21:30
"Sein Argument: Sein Glauben verbiete ihm jegliche Mitwirkung bei der Verbreitung von Alkoholika".

Wieso arbeitet er dann überhaupt erst in einem Getränkemarkt?
Die finden doch schneller als eine Maus ein Loch. Sie können nur im Hinblick auf ihren "Glauben" vielfältige Argumente vorbringen. Ob das von den Richtern der einzelnen Instanzen genau so gesehen wird, bleibt abzuwarten.

meckerle
10.09.2013, 21:38
Dennoch ist es unfassbar, dass sich die Gerichte überhaupt mit so einem Dünnpfiff auseinandersetzen.
....müssen!

Chandra
10.09.2013, 21:40
Vielleicht dachte der Dummkopf, dass in einem Getränkemarkt nur Wasser, Apfeltee sowie Ziegen- und Kamel-Milch verkauft wird ?! :hmm:

Für rechtens erklärte Arbeitsverweigerung von "Bürgern mit Migrationshintergrund", das hat doch was:D

meckerle
10.09.2013, 21:44
Das Urteil beinhaltet allerdings noch etwas:

"Allerdings brauche er seinen Betrieb auch nicht "auf den Kopf zu stellen", um dem Moslem einen religionsgerechten Arbeitsplatz zu verschaffen. Das Landesarbeitsgericht muss diese Details nun noch klären und dann endgültig entscheiden. "

Heißt also, dass der Muselmann noch nicht vollends Recht bekommen hat.
G.
Ich stelle mir gerade vor, so ein "gläubiger" Musel wäre bei uns beschäftigt und würde 5 * am Tag sein Gebet verrichten wollen. :crazy:

Metabo
10.09.2013, 22:07
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Ist doch schon irgendwie eigenartig...!

Einerseits soll ein Moslem -angeblich- Aufgrund den "Befehlen" seines Märchenbuches (dem Koran) den "Ungläubigen" Schaden zufügen, wo er nur kann !!

Er selbst darf keinen Alkohol trinken, da es schädlich für ihn sei, und deshalb Aufgrund seiner Religion für ihn verboten ist !!

Wenn er jedoch den "Ungläubigen" die Bierkisten zuträgt, kommt er mit dem Alkohol gar nicht in Berührung; und eine diesbezügliche Arbeitsverweigerung lässt meiner Meinung nach eher auf Faulheit schließen...!

Wenn er Aufgrund den "Vorschriften" seines "Märchenbuches" den "Ungläubigen" Schaden zufügen wollte, müsste er diesen die "schädlichen " Bierkisten sogar mit freuden ins Auto laden...!!!

Wer erkennt den Wiederspruch...???

NERTHUS
10.09.2013, 22:52
Und dann bist du als Messner in einer katholischen Kirche angestellt? Wie geht das denn?
Welcher Religion gehörst du denn an?
Ich bin mit dem Pfarrer intim, da spielt die Glaubensfrage keine Rolle mehr.

Affenpriester
11.09.2013, 02:13
Immer weiter so machen, immer weiter so. :sage nichts:

Reilinger
11.09.2013, 10:01
Aha und wenn er in einer Schlachterei anfängt, darf er sich bei vollem Lohn in die Ecke setzen, wenn da Schweine geschlachtet werden. Absurd....

Erinnert sich noch jemand an die Serie "Liebling - Kreuzberg" mit Manfred Krug als Anwalt? Da wurde damals schon ein solcher "Fall" thematisiert, wo sich ein türkischer Mohammedaner weigerte, in einer Schlachterei die Därme von Schweinen auszuwaschen und daraufhin irgendwie sanktioniert werden sollte. Da wurde dann eine "Ortsbegehung" anberaumt, wo sich die Frau Richterin ansehen durfte, wie unzumutbar diese Tätigkeit sei und natürich bekam der klagende Ali recht. Daß dann halt irgend ein anderer diesen Job machen muß, ließ man im Erziehungsfernsehen natürlich vornehm unter den Tisch fallen.

Wie man sieht, schon damals wurden die Grundsteine der Meinungsmanipulation gelegt, aus denen das Fundament der Sonderbehandlungen gebaut wurde, die sich heute schon zu einer Riesenmoschee weiterentwickelt haben...

Alma Mater
11.09.2013, 12:08
Sprach ist von Nazis oder NPD-Mitgliedern? Oder sind die alle Nazis?

Du weisst schon, heutzutage werden schnell alle Nazis genannt (sogar du und ich, als Ausländer, sollten wir eine von der politischen Korrektheit abweichende Meinung haben) und NPD-Mitglieder werden sowieso schon im Vorfeld als Nazis gestempelt. Wenn du eine der wenigen bist, die da einen Unterschied machen, dann hast du von Nazis gesprochen, ganz klar. Falsche Annahme meinerseits.

Leipziger123
11.09.2013, 17:25
Ich stelle mir gerade vor, so ein "gläubiger" Musel wäre bei uns beschäftigt und würde 5 * am Tag sein Gebet verrichten wollen. :crazy:

In seinen Pausen kann er doch machen was er will. Nur, in keinem Betrieb den ich kenne, gibt es 5 Pausen. Tja, und nun, Bückbeter? :haha:

Stanley_Beamish
12.09.2013, 09:37
Man merkt, dass du das Urteil auch nicht im kompletten Wortlaut durchgelesen hast. Man könnte zwar das schwere Deutsch eines Urteils als Entschuldigung nehmen, jedoch ist es bei dir nicht der Fall, denn du liest nicht das, was wirklich da steht, sondern das, was du daraus lesen willst.
Falls es dir nicht aufgefallen ist, es geht in dem Verfahren hauptsächlich um die fristlose Kündigung wegen Pflichtverletzung und die ist tatsächlich unzulässig. Richtig ist zwar, das der Arbeitgeber den Glaubenskonflikt beachten muss, jedoch nicht um jeden Preis. Wenn er dem Moslem keinen anderen Arbeitsplatz bieten kann, bei dem der Glaubenskonflikt nicht besteht, kann er dem Moslem ordentlich kündigen und das ist schon der Fall, wenn eine entsprechende Stelle durch einen anderen Arbeitnehmer besetzt ist. Er ist nicht verpflichtet, einen Tausch vorzunehmen.
[COLOR=#000000][FONT=Helvetica]Hätte der AG gesagt, tut mir leid, ich habe keinen anderen freien Arbeitsplatz für dich, wo kein Glaubenskonflikt besteht, ab nächsten 1. ohne dich, also ordentlich gekündigt, wäre es nicht soweit gekommen.
Das dadurch Verträge Makulatur werden, so wie du behauptest, wäre nur der Fall, wenn der Glaubenskonflikt auch eine ordentliche Kündigung ausschließt.
(...)


Gehirnnutzer, dir merkt man an, dass du ein Urteil vielleicht vollständig durchgelesen, aber wie so oft in seiner Tragweite nicht verstanden hast. Wenn solche Urteile wie dieses Schule machen, dann sind Arbeitsverträge Makulatur.
Es geht nicht um die Unvereinbarkeit von Religion und der im Beruf ausgeübten Tätigkeit, sondern darum, dass zwar in den Arbeitsvertrag als Stellenbeschreibung Lagerarbeiter, Helfer etc. hineingeschrieben werden, nach diesem Urteil aber ein Arbeitnehmer aufgrund fadenscheiniger Gründe, die Ausübung dieser im Vertrag von ihm unterschriebenen Tätigkeit ablehnen kann. Andere Beispiele von Ablehnungsgründen habe ich schon aufgeführt.
Wie ein Firmeninhaber den Betriebsablauf gestaltet, wen er wie in seinem Betrieb entsprechend der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen einsetzt, hat ein Gericht nicht zu interessieren, solange kein Verstoß gegen andere Gesetze, wie Jugendschutzgesetz oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
Und dass du dem klagenden Arbeitgeber rätst, Methoden aus dem Handbuch für Winkeladvokaten anzuwenden, zeigt mal wieder sehr deutlich dein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gesetz auf.

Wolfger von Leginfeld
12.09.2013, 09:43
Und im Supermarkt kein Schweinefleisch und alles was nicht Halal ist auch? :)


http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Gehirnnutzer
12.09.2013, 10:55
Gehirnnutzer, dir merkt man an, dass du ein Urteil vielleicht vollständig durchgelesen, aber wie so oft in seiner Tragweite nicht verstanden hast. Wenn solche Urteile wie dieses Schule machen, dann sind Arbeitsverträge Makulatur.
Es geht nicht um die Unvereinbarkeit von Religion und der im Beruf ausgeübten Tätigkeit, sondern darum, dass zwar in den Arbeitsvertrag als Stellenbeschreibung Lagerarbeiter, Helfer etc. hineingeschrieben werden, nach diesem Urteil aber ein Arbeitnehmer aufgrund fadenscheiniger Gründe, die Ausübung dieser im Vertrag von ihm unterschriebenen Tätigkeit ablehnen kann. Andere Beispiele von Ablehnungsgründen habe ich schon aufgeführt.
Wie ein Firmeninhaber den Betriebsablauf gestaltet, wen er wie in seinem Betrieb entsprechend der im Arbeitsvertrag getroffenen Vereinbarungen einsetzt, hat ein Gericht nicht zu interessieren, solange kein Verstoß gegen andere Gesetze, wie Jugendschutzgesetz oder Sittenwidrigkeit vorliegt.
Und dass du dem klagenden Arbeitgeber rätst, Methoden aus dem Handbuch für Winkeladvokaten anzuwenden, zeigt mal wieder sehr deutlich dein gestörtes Verhältnis zu Recht und Gesetz auf.

Du hast das Urteil nicht gelesen, mein lieber Stanley Beamish. Er kann die Arbeit verweigern, jedoch braucht der Arbeitgeber nicht weiter beschäftigen, wenn er ihn anderweitig nicht einsetzen kann. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen oder die Arbeitsplätze tauschen zu lassen. Er braucht ihn nicht mal weiter beschäftigen, wenn er freie Stellen hat, aber die Qualifikation des Arbeitnehmers nicht ausreicht. Das einzige was er nicht kann, ist ihm fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen oder eine personenbedingte ordentliche Kündigung (gründet auf dem Verhalten der Person) aussprechen, er kann nur eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung aussprechen und die Kündigungsfristen.
Er wird ihn jederzeit loswerden, zwar nicht fristlos, aber einfacher als sonst bei betriebsbedingten Kündigungen.

Stanley_Beamish
12.09.2013, 12:53
Du hast das Urteil nicht gelesen, mein lieber Stanley Beamish. Er kann die Arbeit verweigern, jedoch braucht der Arbeitgeber nicht weiter beschäftigen, wenn er ihn anderweitig nicht einsetzen kann. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, einen neuen Arbeitsplatz zu schaffen oder die Arbeitsplätze tauschen zu lassen. Er braucht ihn nicht mal weiter beschäftigen, wenn er freie Stellen hat, aber die Qualifikation des Arbeitnehmers nicht ausreicht. Das einzige was er nicht kann, ist ihm fristlos wegen Arbeitsverweigerung kündigen oder eine personenbedingte ordentliche Kündigung (gründet auf dem Verhalten der Person) aussprechen, er kann nur eine ordentliche betriebsbedingte Kündigung aussprechen und die Kündigungsfristen.
Er wird ihn jederzeit loswerden, zwar nicht fristlos, aber einfacher als sonst bei betriebsbedingten Kündigungen.

Gehirnnutzer, was sollen diese dauernden Unterstellungen, ich hätte das Urteil nicht gelesen?
Du hast es nur nicht verstanden, und bist nicht in der Lage, die Folgen abzusehen. Das ist der Punkt. :auro:
Der Arbeitgeber muss ihn an anderer Stelle beschäftigen, wenn er denn eine andere Stelle hat, und dafür jemand anderes seine Arbeit, die zu verrichten er im Arbeitsvertrag unterschrieben hat, machen lassen. Das ist eine unzulässige Einschränkung der innerbetrieblichen Abläufe, die allein dem Arbeitgeber obliegen, und macht jeden Arbeitsvertrag zur Makulatur.
Es geht nicht um das Loswerden eines Mitarbeiters, sondern um die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.

Gehirnnutzer
12.09.2013, 13:22
Gehirnnutzer, was sollen diese dauernden Unterstellungen, ich hätte das Urteil nicht gelesen?
Du hast es nur nicht verstanden, und bist nicht in der Lage, die Folgen abzusehen. Das ist der Punkt. :auro:
Der Arbeitgeber muss ihn an anderer Stelle beschäftigen, wenn er denn eine andere Stelle hat, und dafür jemand anderes seine Arbeit, die zu verrichten er im Arbeitsvertrag unterschrieben hat, machen lassen. Das ist eine unzulässige Einschränkung der innerbetrieblichen Abläufe, die allein dem Arbeitgeber obliegen, und macht jeden Arbeitsvertrag zur Makulatur.
Es geht nicht um das Loswerden eines Mitarbeiters, sondern um die Weisungsbefugnis des Arbeitgebers.

Das muss er nur, wenn es eine solche freie Stelle gibt. Er braucht weder eine solche Stelle schaffen, noch eine anderen Arbeitnehmer zu Wechsel der Stelle nötigen/zwingen. Er braucht ihn auch nicht weiterbeschäftigen, wenn er zwar eine freie Stelle hat, die Qualifikationen des Musels dafür aber nicht ausreichen.

Revival
12.09.2013, 13:25
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Es gibt also doch, den Hauch von Religionsfreiheit in Deutschland.

Bruddler
12.09.2013, 13:29
Es gibt also doch, den Hauch von Religionsfreiheit in Deutschland.

Was Du so als "Religionsfreiheit" bezeichnest, ist nichts anderes, als ein Freibrief (Legitimation) für alle barbarischen Sekten aus aller Herren Länder...

Revival
12.09.2013, 13:33
Was Du so als "Religionsfreiheit" bezeichnest, ist nichts anderes, als ein Freibrief (Legitimation) für alle barbarischen Sekten aus aller Herren Länder...

Bist also gegen Religionsfreiheit und somit auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Menschenrechte?

Brotzeit
12.09.2013, 13:39
Bist also gegen Religionsfreiheit und somit auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Menschenrechte?

Wir sind gegen die Beschneidung unserer Rechte und Freiheiten durch religiös motivierte Fanatiker wie Dich!

Revival
12.09.2013, 13:47
Wir sind gegen die Beschneidung unserer Rechte und Freiheiten durch religiös motivierte Fanatiker wie Dich!

Du beschneidest doch selber deine Rechte, wenn du gegen Religionsfreiheit bist und für uneingeschränkte Freiheit (Anarchie) plädierst.

Bruddler
12.09.2013, 13:50
Bist also gegen Religionsfreiheit und somit auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Menschenrechte?

Ich bin dafür, dass die "Religionsfreiheit" neu überdacht und notfalls eingeschränkt wird.
Nein, ich bin keinesfalls gegen die "Religionsfreiheit".

Übrigens, barbarische Steinzeit-Ideologien sollten sich bei uns nicht auf die "Religionsfreiheit" berufen dürfen !

Revival
12.09.2013, 13:53
Ich bin dafür, dass die "Religionsfreiheit" neu überdacht und notfalls eingeschränkt wird.
Nein, ich bin keinesfalls gegen die "Religionsfreiheit".

Du willst also das Grundgesetz ändern, habe ich dich richtig verstanden?
Du bist gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland?

Stanley_Beamish
12.09.2013, 13:57
Das muss er nur, wenn es eine solche freie Stelle gibt. Er braucht weder eine solche Stelle schaffen, noch eine anderen Arbeitnehmer zu Wechsel der Stelle nötigen/zwingen. Er braucht ihn auch nicht weiterbeschäftigen, wenn er zwar eine freie Stelle hat, die Qualifikationen des Musels dafür aber nicht ausreichen.

Sag mal, Gehirnnutzer, liest du eigentlich das, was man dir schreibt?
Es geht nicht nur um eine freie Stelle,die geschaffen werden, sondern in erster Linie um die Arbeit, die auf dieser Stelle ausgeführt werden muss. Wenn zwei Leute zum Regale einräumen eingeteilt werden, und der eine diese Arbeit verweigert, weil sich unter den einzuräumenden Waren Dinge befinden, die sich nicht mit seiner Weltanschauung in Einklang bringen lassen, dann muss nicht eine Stelle geschaffen oder umbesetzt , sondern die auszuführende Arbeit anders organisiert werden.
Und darüber hat in unserer Wirtschaftsordnung kein Gericht zu befinden, sondern einzig und allein der Arbeitgeber, im gesetzlichen Rahmen natürlich.

bernhard44
12.09.2013, 13:58
mit ihrem pseudoreligiösen Scheiß beschäftigen diese Querulanten die deutschen Gerichte bis zur höchsten Instanz! Mir soll keiner kommen und sagen die Klagerei ist von der Familie privat angestrebt und privat finanziert.......



Burkini-Urteil Muslime müssen am Schwimmunterricht teilnehmen


11. September 2013, 18:32 Uhr



Eine junge Muslima ist mit ihrer Klage gegen die Teilnahmepflicht am Schulschwimmen gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht hält Schwimmen im Burkini für zumutbar - die türkische Gemeinde auch.

Muslimische Mädchen dürfen dem Schwimmunterricht (http://www.stern.de/reise/europa/schwimmunterricht-90841372t.html) in Schulen nicht ohne weiteres aus religiösen Gründen fernbleiben. Die Teilnahme in einem Burkini - einem Ganzkörperbadeanzug - sei ihnen zuzumuten, entschied das Bundesverwaltungsgericht. Es wies damit die Klage einer 13 Jahre alten Gymnasiastin aus Frankfurt/Main ab. Sie hatte eine Befreiung vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen erwirken wollen und sich auf die Religionsfreiheit berufen.
Die Richter urteilten, eine Unterrichtsbefreiung aus religiösen Gründen sei nur in Ausnahmefällen möglich. Bei der muslimischen Schülerin kollidiere ihre grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit mit dem verfassungsrechtlichen verankerten Erziehungsauftrag des Staates. In solchen Konflikten müsse grundsätzlich abgewogen werden, und es müsse auch nach Kompromissen gesucht werden, sagte der Vorsitzende Richter. Der Burkini - ein islamkonformer Badeanzug, der nur Gesicht, Hände und Füße freilässt sei eine Möglichkeit.
#


Anblick leichtbekleideter Männer in Deutschland Alltag

Die Schülerin hatte argumentiert, die Teilnahme am Schwimmunterricht verletze ihre religiösen Bekleidungsvorschriften. Auch das Tragen eines Burkinis lehnte sie ab. "Der Weg, einen Burkini zu tragen, der stigmatisiert sie, der führt zu ihrer Ausgrenzung", sagte ihr Anwalt Klaus Meissner. Zudem dürfe sie sich auch nicht dem Anblick leichtbekleideter Jungen im Schwimmbad aussetzen.
Dem folgten die Bundesverwaltungsrichter nicht. Leichtbekleidete junge Männer seien in Deutschland im Sommer überall zu sehen, auch auf den allgegenwärtigen Werbeplakaten sei das Alltag. Der Anblick leichtbekleideter männlicher Schüler im Schwimmbad beinträchtige die 13-Jährige somit nur "geringfügig" in ihrer Glaubensfreiheit, erklärte Neumann. In dem Falle überwiege der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag.

http://d1.stern.de/bilder/stern_5/panorama/2013/KW37/1109_schwimmunterricht_1260_fitwidth_489.jpg





Ist es uns eigentlich zuzumuten die "Pinguine" im Becken ertragen zu müssen!

http://www.stern.de/panorama/burkini-urteil-muslime-muessen-am-schwimmunterricht-teilnehmen-2057109.html

Bruddler
12.09.2013, 13:58
Du willst also das Grundgesetz ändern, habe ich dich richtig verstanden?
Du bist gegen die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland?

Du willst mich bewusst falsch verstehen, auch gut, Diskussion beendet...

Hrafnaguð
12.09.2013, 14:12
:lol:Mir macht das säuerliche Gesicht der bekopftuchten Kassierein im Supermarkt
große Freude wenn sie gezwungen ist Schinken und Kottelets über den Scanner zu ziehen.

Gehirnnutzer
12.09.2013, 14:48
Sag mal, Gehirnnutzer, liest du eigentlich das, was man dir schreibt?
Es geht nicht nur um eine freie Stelle,die geschaffen werden, sondern in erster Linie um die Arbeit, die auf dieser Stelle ausgeführt werden muss. Wenn zwei Leute zum Regale einräumen eingeteilt werden, und der eine diese Arbeit verweigert, weil sich unter den einzuräumenden Waren Dinge befinden, die sich nicht mit seiner Weltanschauung in Einklang bringen lassen, dann muss nicht eine Stelle geschaffen oder umbesetzt , sondern die auszuführende Arbeit anders organisiert werden.


Die übersiehst den folgenden Satz:
"Allgemein gilt, dass die Verpflichtung zur Berücksichtigung einer konfliktvermeidenden Beschäftigungsalternative vom Arbeitgeber nicht verlangt, die Belange des Arbeitnehmers unter Hintanstellung eigener schutzwürdiger Interessen oder der anderer Arbeitnehmer durchzusetzen."

Freikorps
12.09.2013, 14:55
Bist also gegen Religionsfreiheit und somit auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Menschenrechte?

Würdest du so jemanden beschäftigen, wenn du der Arbeitgeber wärst?

Freikorps
12.09.2013, 14:58
Es gibt also doch, den Hauch von Religionsfreiheit in Deutschland.

Warum bewirbt sich dann ein Moslem auf so eine stelle, wo es ihm doch klar sein muss, früher oder später mit solchen Arbeiten konfrontiert zu werden? Was lernen wir daraus? Keine Moslems einstellen und sich eine Menge Ärger ersparen!

Freikorps
12.09.2013, 15:01
mit ihrem pseudoreligiösen Scheiß beschäftigen diese Querulanten die deutschen Gerichte bis zur höchsten Instanz! Mir soll keiner kommen und sagen die Klagerei ist von der Familie privat angestrebt und privat finanziert.......




Ist es uns eigentlich zuzumuten die "Pinguine" im Becken ertragen zu müssen!



Bei uns im Hallenbad sind "Burkinis" verboten! Es gibt auch keine "islamischen Schwimmtage" und all so nen Müll!:D - Und die Prozeßkosten hat bestimmt der Steuerzahler berappt. Das Mädel will ja trotz des Urteils nicht am Schwimmunterricht teilnehmen, da sieht man mal das Rechtsverständnis der Ölaugen!

MANFREDM
12.09.2013, 15:02
Hier mal die genaueren Gründe:


Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer mit der Zuweisung von Arbeitsaufgaben rechnen muss, die den Umgang mit Alkoholika erfordern. Macht er geltend, aus religiösen Gründen an der Ausübung vertraglich geschuldeter Tätigkeiten gehindert zu sein, muss er dem Arbeitgeber mitteilen, worin genau die religiösen Gründe bestehen, und aufzeigen, an welchen Tätigkeiten er sich gehindert sieht. Besteht für den Arbeitgeber im Rahmen der von ihm zu bestimmenden betrieblichen Organisation die Möglichkeit einer vertragsgemäßen Beschäftigung, die den religionsbedingten Einschränkungen Rechnung trägt, muss er dem Arbeitnehmer diese Tätigkeit zuweisen.
In Anwendung dieser Grundsätze hat der Zweite Senat die Entscheidung der Vorinstanz aufgehoben, die die - ordentliche - Kündigung des Arbeitsverhältnisses für wirksam erachtet hat. Ob die Weigerung des Klägers, in der Getränkeabteilung zu arbeiten, dem Arbeitgeber einen Grund zur Kündigung gab, bedarf der weiteren Sachaufklärung. Den Darlegungen des Klägers lässt sich nicht entnehmen, welche Tätigkeiten ihm seine religiöse Überzeugung verbietet. Dementsprechend kann auch nicht abschließend beurteilt werden, ob es der Beklagten möglich war, dem Kläger eine andere Arbeit zu übertragen.

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/kuendigung-wegen-arbeitsverweigerung-aus-glaubensgruenden-bag-2-azr-636-09

D.h. das ganze wird an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Wenn der Arbeitnehmer Tätigkeiten angibt, welche ihm nicht zuzumuten sind, dann muss geklärt werden, ob der Arbeitgeber ihn weiter beschäftigen muss.

Chronos
12.09.2013, 15:18
Bist also gegen Religionsfreiheit und somit auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und gegen die Menschenrechte?
Wieder mal so eine Falschauslegung der grundgesetzlich verankerten Religionsfreiheit (wie sie anscheinend auch von manchen Juristen falsch ausgelegt wird).

Religionsfreiheit besagt, dass jemand seinem Glauben ohne Benachteiligungen und Ausgrenzungen anhängen darf. Mehr nicht!

Aber nirgends steht, dass man das Land mit völlig überzogenem Moscheeneubau vollpflastern kann, dass man laufend Extrawürste hinsichtlich herbeikaprizierter Sonderstunden in Schwimmbädern braten darf und dass Schulen verpflichtet sind, für bestimmte Religionen extra Gebetsräume einzurichten, geschweige denn, in Gerichtsgebäude aus religiösen Gründen für die Musels Fußwaschanlagen einzubauen, wie kürzlich in NRW geschehen.

Man sollte euch mal nachdrücklich klarmachen, wo die Grenzen der Religionsfreiheit gezogen sind, nämlich in dem allgemein verständlichen Grundsatz, dass die Freiheit des Einzelnen dann zu Ende ist, wenn die Freiheit der Allgemeinheit eingeschränkt wird!

Eridani
12.09.2013, 15:22
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal etwas Tolles aus der deutschen Justiz!

Dann sollen sie das faule Schwein in einen Obstmarkt stecken. Da kann er dann Obstkisten "schleppen"..

http://www.siziliengemuese.de/gelb%20grun%20paprika.jpg

Xarrion
12.09.2013, 15:30
Selbstverständlich sind damit Arbeitsverträge Makulatur.
Soll ein vegetarischer Lagerarbeiter jetzt das Stapeln von Würstchendosen, eine Tierschützerin das Auspreisen von Katzenfutter, und ein männlicher Hilfsarbeiter das Einräumen von Damenbinden aus fadenscheinigen Gründen verweigern, und die Beschäftigung an anderer Stelle verlangen dürfen?
So bekloppr und hirnrissig kann ein Urteil oder ein rechtlicher Sachverhalt offensichtlich gar nicht sein, als dass du nicht noch eine allen unseren westlichen Wert- und Rechtsvorstellungen widersprechende Begründung und Rechtfertigung dafür finden würdest.
Was stimmt mit dir nicht, was läuft da bei dir falsch, "Gehirnnutzer"?

Naja, nicht ohne Grund müssen Juristen schwarze Talare tragen.
Dem großen Friedrich sei Dank. Er wußte schon, warum er das damals angeordnet hat.

Wolfger von Leginfeld
12.09.2013, 15:32
Ist das Obst auch genug halal ? :)


Dann sollen sie das faule Schwein in einen Obstmarkt stecken. Da kann er dann Obstkisten "schleppen"..

http://www.siziliengemuese.de/gelb%20grun%20paprika.jpg

Xarrion
12.09.2013, 15:33
mit ihrem pseudoreligiösen Scheiß beschäftigen diese Querulanten die deutschen Gerichte bis zur höchsten Instanz! Mir soll keiner kommen und sagen die Klagerei ist von der Familie privat angestrebt und privat finanziert.......




Ist es uns eigentlich zuzumuten die "Pinguine" im Becken ertragen zu müssen!

http://www.stern.de/panorama/burkini-urteil-muslime-muessen-am-schwimmunterricht-teilnehmen-2057109.html

Und die gutmenschliche "Leererin" kümmert sich natürlich ganz besonders aufopferungsvoll um die mohammedanischen "Grazien".
Man kann nur noch kotzen!

Xarrion
12.09.2013, 15:36
Ist das Obst auch genug halal ? :)

Bei der Vergärung des Obstes entsteht Alkohol. Nix mit halal.
Man kann ja schließlich nicht wissen, ob da womöglich einige faule Früchte in der Kiste liegen und vor sich hin gären.
Also, Obstkisten schleppen geht für den Musel auch nicht.

Eridani
12.09.2013, 15:37
Mit ihrem pseudoreligiösen Scheiß beschäftigen diese Querulanten die deutschen Gerichte bis zur höchsten Instanz! Mir soll keiner kommen und sagen, die Klagerei ist von der Familie privat angestrebt und privat finanziert.......




Ist es uns eigentlich zuzumuten die "Pinguine" im Becken ertragen zu müssen!

http://www.stern.de/panorama/burkini-urteil-muslime-muessen-am-schwimmunterricht-teilnehmen-2057109.html

Richtig! Ist es eigentlich deutschen Jungen zuzumuten, mit diesen geistesgestörten Türkinnen zusammen ins Wasser zu gehen?

Wenn sie unsere Kultur nicht wollen - keiner hindert sie, in die Türkei zurück zu gehen.
#
Mein Gott, ich bin schon 1954 (6.Klasse), mit Mädchen zusammen ins Schwimmbecken gesprungen, die hatten sich nicht so bescheuert.

http://www.nordwalde.de/pics/medien//big_image_1311863910715.jpeg

Eridani
12.09.2013, 15:43
Bei der Vergärung des Obstes entsteht Alkohol. Nix mit halal.
Man kann ja schließlich nicht wissen, ob da womöglich einige faule Früchte in der Kiste liegen und vor sich hin gären.
Also, Obstkisten schleppen geht für den Musel auch nicht.

Au man ....diese Türken aber auch...na gut, dann soll er in einer Pizzeria anfangen und Mehlsäcke schleppen

Stunde = 1,59€ :)
http://www.berliner-kurier.de/brandenburg/1-59-euro-pro-stunde-hier-gab-s-die-pizza-hungerlohn,7169130,24287352.html

http://www.berliner-kurier.de/image/view/2013/8/11/24287388,21674624,highRes,maxh,480,maxw,480,k12_13-12%252371-59180882.jpg
(http://www.berliner-kurier.de/brandenburg/1-59-euro-pro-stunde-hier-gab-s-die-pizza-hungerlohn,7169130,24287352.html)

bernhard44
12.09.2013, 15:44
Richtig! Ist es eigentlich deutschen Jungen zuzumuten, mit diesen geistesgestörten Türkinnen zusammen ins Wasser zu gehen?

Wenn sie unsere Kultur nicht wollen - keiner hindert sie, in die Türkei zurück zu gehen.
#
Mein Gott, ich bin schon 1954 (6.Klasse), mit Mädchen zusammen ins Schwimmbecken gesprungen, die hatten sich nicht so bescheuert.

man dachte wirklich diese Zeiten seien überwunden und ein für allemal vorbei!

http://2.bp.blogspot.com/-ENmJDBK9FR8/TceswiyaeyI/AAAAAAAAEug/lS-NQUnfzjc/s1600/2-1920-53.jpg

Nun kommen sie unter dem Deckmantel der religiösen Gefühle wieder durch die Hintertür! Völlig ohne Protest derer, die sich Jahrhunderte für die eigene Emanzipation eingesetzt und gekämpft haben. Es wird hingenommen klaglos, widerspruchslos im Namen der Toleranz! Was für ein Irrsinn!

Trantor
12.09.2013, 15:51
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Lächerlich, der würd von mir und 90% der Gesellschaft so einen Tritt bekommen das er von hier bis nach anatolien fliegt.

Wie dumm kann der Gesetzgeber denn sein, was glaubt er denn was die Konsequenz ist?
die konsequenz wird sein das jeder Arbeitgeber versuchen wird blos keine Muslime mehr einzustellen da man mit ihnen nur zusätzliche Arbeit und zusätzlich Kosten zu erwarten hat. Und dann wundern sich wieder alle das die keiner will und die "Ablehnung" in der Bevölkerung so gross ist, dabei ist der Gestzgeber selbst schuld.
Hätte er entschieden Junge entweder du stapelst Bierkisten wie es deine Stellenbeschreibung auch vorsieht oder du kannst packen und dir nen neuen Job suchen hätte keiner ein Problem und es wäre auch keiner böse auf den Moslem, schliesslich ist es ja seine Entscheidung. aber sowas kapiert in D keiner....

willy
12.09.2013, 16:23
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!

Weil es für nicht mehr reicht, als als Flaschen und Kistenschlepper.

willy
12.09.2013, 16:26
Lächerlich, der würd von mir und 90% der Gesellschaft so einen Tritt bekommen das er von hier bis nach anatolien fliegt.

Wie dumm kann der Gesetzgeber denn sein, was glaubt er denn was die Konsequenz ist?
die konsequenz wird sein das jeder Arbeitgeber versuchen wird blos keine Muslime mehr einzustellen da man mit ihnen nur zusätzliche Arbeit und zusätzlich Kosten zu erwarten hat. Und dann wundern sich wieder alle das die keiner will und die "Ablehnung" in der Bevölkerung so gross ist, dabei ist der Gestzgeber selbst schuld.
Hätte er entschieden Junge entweder du stapelst Bierkisten wie es deine Stellenbeschreibung auch vorsieht oder du kannst packen und dir nen neuen Job suchen hätte keiner ein Problem und es wäre auch keiner böse auf den Moslem, schliesslich ist es ja seine Entscheidung. aber sowas kapiert in D keiner....

Mir geht diese kranke Auslegung der Religionsfreiheit sowieso sowas von auf den Sack! Die sollen von mir aus glauben, woran sie wollen ohne dafür totgeprügelt zu werden, aber doch bitte ohne in irgendeiner Form darüber Sonderrechte einzufordern. Unglaublich!

Wolfger von Leginfeld
13.09.2013, 13:09
Was ist den "Armen" dann eigentlich überhaupt noch zuzumuten? Oder dürfen nur Dhimmis gewisse Tätigkeiten vollführen?


Bei der Vergärung des Obstes entsteht Alkohol. Nix mit halal.
Man kann ja schließlich nicht wissen, ob da womöglich einige faule Früchte in der Kiste liegen und vor sich hin gären.
Also, Obstkisten schleppen geht für den Musel auch nicht.

JensVandeBeek
13.09.2013, 14:14
Bis vor etwa 2 Jahren könnte man in eine Filiale der Burger King in Düsseldorf (in der Nähe von Hbf) auch Bier bestellen (Millers). Wenn die Angaben von damalige Filialleiter stimmt; hat man das abgeschafft, da immer wieder Probleme mit arabischen Mitarbeiter gegeben haben, die keine Bierflasche anfassen wollten.
Einfach Absurd!

Ajax
13.09.2013, 14:33
Was zieht diese Irren bloß in ein Land, in dem Bier- und Schweinefleischgenuss zur Tagesordnung gehören?

Revival
13.09.2013, 16:06
Würdest du so jemanden beschäftigen, wenn du der Arbeitgeber wärst?

ja.

Revival
13.09.2013, 16:08
Warum bewirbt sich dann ein Moslem auf so eine stelle, wo es ihm doch klar sein muss, früher oder später mit solchen Arbeiten konfrontiert zu werden? Was lernen wir daraus? Keine Moslems einstellen und sich eine Menge Ärger ersparen!

Erinnert mich an "Keine Juden einstellen".

Revival
13.09.2013, 16:09
..., nämlich in dem allgemein verständlichen Grundsatz, dass die Freiheit des Einzelnen dann zu Ende ist, wenn die Freiheit der Allgemeinheit eingeschränkt wird!


Dann akzeptiere die Entscheidung der Richter! Weil diese Grundgesetzkonform handeln.

Chronos
13.09.2013, 16:11
Erinnert mich an "Keine Juden einstellen".
Hat das jemals jemand gesagt oder geschrieben?

Es scheint mittlerweile zum Standardrepertoire der Musels zu gehören, in jedem zweiten Beitrag einen Bezug zu den Juden herzustellen.

Hat euch dieser Aiman Mazyek vom ZdM diesen Floh ins Ohr gesetzt?

Wadenkater
13.09.2013, 16:12
Richter, die solche Urteile sprechen schädigen damit vorsätzlich die Wirtschaft! Als betroffener Arbeitgeber würde ich den Richter wegen Rechtsbeugung vor den Kadi bringen.

wg. Rechtsbeug. ist so gut wie noch nie ein richter in der BRD verurteilt worden, selbst wenn ein richter einen Massenmörder freispricht, kann ein Richter nicht verurteilt werden. Ein richter steht in der BRD über ALLEM! Das einzige was so ein Drecksrichter beeindruckt ist so ein Spruch a la:"Eh alter, isch weiß wo Dein Haus wohnt!"

Ajax
13.09.2013, 16:12
Erinnert mich an "Keine Juden einstellen".

Achtung Nazivergleich!

Immer das gleiche.

Komm jetzt bloß nicht mit dem blöden Vergleich Muslime = die neuen Juden. Das ist Schwachsinn hoch 4. Wer hier lebt, muss sich an geltende Gesetze, Sitten und Gebräuche halten. Das gilt auch für Muslime, ohne Ausnahme.

Revival
13.09.2013, 16:14
Hat das jemals jemand gesagt oder geschrieben?

Es scheint mittlerweile zum Standardrepertoire der Musels zu gehören, in jedem zweiten Beitrag einen Bezug zu den Juden herzustellen.

Hat euch dieser Aiman Mazyek vom ZdM diesen Floh ins Ohr gesetzt?

Wenn du keine Parallelen zwischen "Keine Juden einstellen" und "Eine Moslems einstellen" erkennen kannst, dann zeig das nur deine Ignoranz.

Chronos
13.09.2013, 16:15
Dann akzeptiere die Entscheidung der Richter! Weil diese Grundgesetzkonform handeln.
Unsere Richter nehme ich schon lange nicht mehr ernst.

Wenn ich könnte, würde ich diesen Idioten von Richter seines Amtes entheben!

Der besagte Musel braucht das Zeug ja nicht zu trinken, das sich in den von ihm gestapelten Kisten oder Flaschen befindet. Er soll ja nur arbeiten!

One-Way-Ticket in ein Land seiner Wahl, in dem es keine Getränkekisten gibt. Aus die Maus.

Revival
13.09.2013, 16:16
Achtung Nazivergleich!

Immer das gleiche.

Komm jetzt bloß nicht mit dem blöden Vergleich Muslime = die neuen Juden. Das ist Schwachsinn hoch 4. Wer hier lebt, muss sich an geltende Gesetze, Sitten und Gebräuche halten. Das gilt auch für Muslime, ohne Ausnahme.

Das gilt besonders für Grundgesetzleugner und Verfassungsfeinde, die die Religionsfreiheit abschaffen wollen.

Revival
13.09.2013, 16:17
Unsere Richter nehme ich schon lange nicht mehr ernst.

Wenn ich könnte, würde ich diesen Idioten von Richter seines Amtes entheben!

Der besagte Musel braucht das Zeug ja nicht zu trinken, das sich in den von ihm gestapelten Kisten oder Flaschen befindet. Er soll ja nur arbeiten!

One-Way-Ticket in ein Land seiner Wahl, in dem es keine Getränkekisten gibt. Aus die Maus.

Deportation?

Chronos
13.09.2013, 16:18
Wenn du keine Parallelen zwischen "Keine Juden einstellen" und "Eine Moslems einstellen" erkennen kannst, dann zeig das nur deine Ignoranz.
Jaja, Muselchen, auf diesen idiotischen Vergleich bin ich schon vor 10 Jahren nicht mehr reingefallen!

Ab nach Hause ins islamische Paradies ohne Getränkekisten, sonst wird die Kamelmilch sauer!

Chronos
13.09.2013, 16:20
Deportation?
Nö.

Reine Hilfestellung für die Reisevorbereitungen!

Gerne helfe ich auch, die Zug- oder Flugverbindungen herauszusuchen, falls Hilfe benötigt wird. :D

Brathering
13.09.2013, 16:20
ja.

Und einen Einarmigen als Rettungsschwimmer... oh man

Für die Arbeit in einem gut sortierten Getränkemarkt, der natürlich auch Alkohol anbietet, ist ein gläubiger Muslim, wie dieser, unnütz.

Chronos
13.09.2013, 16:26
Das gilt besonders für Grundgesetzleugner und Verfassungsfeinde, die die Religionsfreiheit abschaffen wollen.
Man wird langsam müde, euch Museldeppen immer und immer wieder zu erklären, dass keine Religionsfreiheit eingeschränkt wird, wenn ein Musel eine Kiste Bier schleppt.

Dieser Bierkistenmusel braucht das Zeug ja nicht zu trinken! Also kann er sich abends mit gutem Gewissen auf seinen Gebetsteppich werfen und Allah samt Mohammed mitteilen, dass er der Versuchung, Alkohol zu trinken, glaubensfest widerstanden hat.

Dann ist doch alles bestens. Er kann seine Religion frei ausüben und trotzdem etwas arbeiten, um sich hier nützlich zu machen.

Revival
13.09.2013, 16:27
Jaja, Muselchen, auf diesen idiotischen Vergleich bin ich schon vor 10 Jahren nicht mehr reingefallen!

Ab nach Hause ins islamische Paradies ohne Getränkekisten, sonst wird die Kamelmilch sauer!

Willst du mich deportieren lassen?

Revival
13.09.2013, 16:28
Nö.

Reine Hilfestellung für die Reisevorbereitungen!

Gerne helfe ich auch, die Zug- oder Flugverbindungen herauszusuchen, falls Hilfe benötigt wird. :D

Wie wäre es mit Konzentrationslager für "Musels"?

Revival
13.09.2013, 16:29
Und einen Einarmigen als Rettungsschwimmer... oh man

Für die Arbeit in einem gut sortierten Getränkemarkt, der natürlich auch Alkohol anbietet, ist ein gläubiger Muslim, wie dieser, unnütz.

Ich würde als Geschäftsmann erst keine Drogen verkaufen, daher hätte ich keine Probleme damit.

Chronos
13.09.2013, 16:30
Willst du mich deportieren lassen?


Wie wäre es mit Konzentrationslager für "Musels"?
Aber nein, wo denkst du hin!

Ich möchte dich allerhöchstens höflichst auffordern, den Heimweg anzutreten, weil du die Gastfreundschaft Deutschlands überstrapaziert hast.

Revival
13.09.2013, 16:32
Man wird langsam müde, euch Museldeppen immer und immer wieder zu erklären, dass keine Religionsfreiheit eingeschränkt wird, wenn ein Musel eine Kiste Bier schleppt.

Dieser Bierkistenmusel braucht das Zeug ja nicht zu trinken! Also kann er sich abends mit gutem Gewissen auf seinen Gebetsteppich werfen und Allah samt Mohammed mitteilen, dass er der Versuchung, Alkohol zu trinken, glaubensfest widerstanden hat.

Dann ist doch alles bestens. Er kann seine Religion frei ausüben und trotzdem etwas arbeiten, um sich hier nützlich zu machen.

Wieso denkst du nicht andersrum? Warum muss der "Musel" oder ein "Nichtmusel" dabei helfen eine gefährliche Substanz wie Alkohol unters Volk zu verbreiten, damit dieses sich dumm und dämlich betrinkt und damit sich selbst und anderen schadet. Über Gefahren des Alkohols müsste jeder informiert sein. Verstehe also die Handlung des "Musels" als ein Denkanstoß.

Revival
13.09.2013, 16:35
Aber nein, wo denkst du hin!

Ich möchte dich allerhöchstens höflichst auffordern, den Heimweg anzutreten, weil du die Gastfreundschaft Deutschlands überstrapaziert hast.

Indem ich gesagt habe, dass du das Grundgesetz und die Verfassung der Bundesrepublik respektieren sollst? Du bist mehr ein Feind Deutschlands als ich.

moishe c
13.09.2013, 16:39
Wieso denkst du nicht andersrum? Warum muss der "Musel" oder ein "Nichtmusel" dabei helfen eine gefährliche Substanz wie Alkohol unters Volk zu verbreiten, damit dieses sich dumm und dämlich betrinkt und damit sich selbst und anderen schadet. Über Gefahren des Alkohols müsste jeder informiert sein. Verstehe also die Handlung des "Musels" als ein Denkanstoß.

Jaja, issjaguut! :isgut:

Mache bitte nicht gleich auf Weltuntergang!

Ich habe mir beim letzten Einkauf einen kleinen Vorrat Bad Köstritzer Schwarzbier geleistet. Zwei Fläschchen haben wir schon gemeinsam verkasematuckelt (wenn ich dabei bin, darf auch meine Frau mal Allohool trinken :sark: ).

Ich hoffe nur, daß ich mich jetzt nicht zu dumm und zu dämlich betrunken habe? :haha:

Chronos
13.09.2013, 16:41
Wieso denkst du nicht andersrum? Warum muss der "Musel" oder ein "Nichtmusel" dabei helfen eine gefährliche Substanz wie Alkohol unters Volk zu verbreiten, damit dieses sich dumm und dämlich betrinkt und damit sich selbst und anderen schadet. Über Gefahren des Alkohols müsste jeder informiert sein. Verstehe also die Handlung des "Musels" als ein Denkanstoß.
Erstens geht es euch Musels einen feuchten Kehricht an, wer in diesem Land was trinkt, solange damit nicht gegen ein allgemein gültiges Verbot verstoßen wird.

Zweitens steht es euch Musels nicht zu, über die Arbeit, die man euch zuteilt, zu urteilen.

Drittens ist es hirnrissiger Schwachsinn, sich wegen des Inhalts von Behältnissen vor Arbeit zu drücken, solange dieser Inhalt keine Gefährdung für den Arbeitnehmer darstellt.

Du kannst dich hier noch so dumm stellen, aber die Absicht dieses Drückeberger-Musels mit den Bierkisten ist zu durchsichtig!
Er hatte halt keinen Bock auf Arbeit mehr und hat die bundesrepublikanische Schwachsinns-Juristerei für sich ausgenutzt.
Ganz einfach!

Freikorps
13.09.2013, 16:42
Dann wärst du bald pleite!

Freikorps
13.09.2013, 16:44
Erinnert mich an "Keine Juden einstellen".

Klar, wenn man keine Argumente hat wird die Nazi-Keule ausgepackt! Erbärmlich!

Stell dir mal die Frage, warum man eigentlich immer nur mit Musel Probleme hat, nie mit Griechen, Italienern, Spaniern die sich hier wunderbar integrieren!

Catholicus Romanus
13.09.2013, 16:47
Früher war der formale rechtmässige Kündigungsgrund "Ungeeignet"

Ich habe die Brüder selber erlebt,die denken die werden dafür bezahlt das sie sich überhaupt auf einer Arbeitsstelle aufhalten.

Oh ja, da kann ich ein Liedchen von singen. Null Arbeitsmoral geschweige denn Verantwortungsbewusstsein.

moishe c
13.09.2013, 16:49
Das ist die Pest und Cholera dieser Zeit, daß sogenannte "deutsche" Höchst-Gerichte, hier das "Bundesarbeitsgericht", so einen Unfug beschließen und qua Urteil sanktionieren!

Der gleiche Bockmist, wie bei diesem Schwimmburka-Urteil für die 15-jährige Göre!

Aber auch "dieser Krug geht zum Brunnen, bis er bricht"!!! Ganz sicher!

Freikorps
13.09.2013, 16:50
Wieso denkst du nicht andersrum? Warum muss der "Musel" oder ein "Nichtmusel" dabei helfen eine gefährliche Substanz wie Alkohol unters Volk zu verbreiten, damit dieses sich dumm und dämlich betrinkt und damit sich selbst und anderen schadet. Über Gefahren des Alkohols müsste jeder informiert sein. Verstehe also die Handlung des "Musels" als ein Denkanstoß.

Warum arbeitet der Musel dann in einem Getränkemarkt, da ist es doch für jeden normalen Menschen klar, dass er dort mit Alkohol zu tun haben wird? Das ganze ist mal wieder rotzfreches Musel-Gehabe! Soll der Kerl doch im Straßenbau arbeiten, oder bei der Müllabfuhr, da muß er keine bösen Bierträger schleppen, aber zu solchen Jobs wird er halt zu faul sein.

Ihr kommt in unser Land und glaubt dann, dass wir unsere Kultur über Bord schmeißen und uns euren Sitten und Gebräuchen anzupassen haben. Dieser Irrsinn wird noch einmal auf euch zurückfallen!

Revival
13.09.2013, 16:52
Erstens geht es euch Musels einen feuchten Kehricht an, wer in diesem Land was trinkt, solange damit nicht gegen ein allgemein gültiges Verbot verstoßen wird.

Zweitens steht es euch Musels nicht zu, über die Arbeit, die man euch zuteilt, zu urteilen.

Drittens ist es hirnrissiger Schwachsinn, sich wegen des Inhalts von Behältnissen vor Arbeit zu drücken, solange dieser Inhalt keine Gefährdung für den Arbeitnehmer darstellt.

Du kannst dich hier noch so dumm stellen, aber die Absicht dieses Drückeberger-Musels mit den Bierkisten ist zu durchsichtig!
Er hatte halt keinen Bock auf Arbeit mehr und hat die bundesrepublikanische Schwachsinns-Juristerei für sich ausgenutzt.
Ganz einfach!

Der Jude will nicht arbeiten...

Revival
13.09.2013, 16:54
Klar, wenn man keine Argumente hat wird die Nazi-Keule ausgepackt! Erbärmlich!

Stell dir mal die Frage, warum man eigentlich immer nur mit Musel Probleme hat, nie mit Griechen, Italienern, Spaniern die sich hier wunderbar integrieren!

Aus demselben Grund warum man damals nur mit Juden Probleme hatte.

Shahirrim
13.09.2013, 16:55
Warum arbeitet der Musel dann in einem Getränkemarkt, da ist es doch für jeden normalen Menschen klar, dass er dort mit Alkohol zu tun haben wird? Das ganze ist mal wieder rotzfreches Musel-Gehabe! Soll der Kerl doch im Straßenbau arbeiten, oder bei der Müllabfuhr, da muß er keine bösen Bierträger schleppen, aber zu solchen Jobs wird er halt zu faul sein.

Ihr kommt in unser Land und glaubt dann, dass wir unsere Kultur über Bord schmeißen und uns euren Sitten und Gebräuchen anzupassen haben. Dieser Irrsinn wird noch einmal auf euch zurückfallen!

Es sind alles faule Ausreden.

Kein Moslem klagt gegen die Sachen, wo kriminelle Moslems ganz oben mitspielen, selbst wenn es nicht dem Koran entspricht!

Chronos
13.09.2013, 16:55
Der Jude will nicht arbeiten...

Aber der Musel erst recht nicht, denn sonst wären eure Herkunftsländer nicht so verwahrlost und verrottet.

Revival
13.09.2013, 16:56
Das ist die Pest und Cholera dieser Zeit, daß sogenannte "deutsche" Höchst-Gerichte, hier das "Bundesarbeitsgericht", so einen Unfug beschließen und qua Urteil sanktionieren!

Der gleiche Bockmist, wie bei diesem Schwimmburka-Urteil für die 15-jährige Göre!

Aber auch "dieser Krug geht zum Brunnen, bis er bricht"!!! Ganz sicher!

Soll die "Göre" sich wie eine Nutte ausziehen? Nur weil du deine Tochter vor den fremden Männern nackt rumlaufen lässt, musst du nicht gleich denken, dass alle so ehrenlos sind.

opppa
13.09.2013, 16:57
Willst du mich deportieren lassen?

Y not?

:?

Shahirrim
13.09.2013, 16:57
Aber der Musel erst recht nicht, denn sonst wären eure Herkunftsländer nicht so verwahrlost und verrottet.

Nur Pferdezucht ist laut Koran eine moslemwürdige Arbeit! Für den Rest hat man mehr Neger aus Afrika versklavt, als es Europa später in Amerika tat!

Revival
13.09.2013, 16:59
Aber der Musel erst recht nicht, denn sonst wären eure Herkunftsländer nicht so verwahrlost und verrottet.

Aha. Also der Jude und Musel wollen nicht arbeiten?

Freikorps
13.09.2013, 17:00
Aus demselben Grund warum man damals nur mit Juden Probleme hatte.

Ich habe nie gehört, dass jüdische Schlägertrupps deutsche Bürger totgeprügelt hätten.
Ich habe nie gehört, dass Juden dem deutschen Staat zu Millionen auf der Tasche gelegen wären.
Ich habe nie gehört, dass Juden sich zu fein gewesen wären Bierkisten zu schleppen
Ich habe nie gehört, dass Juden zu faul gewesen wären um deutsch zu lernen.

Lies mal ein Geschichtsbuch über die Juden im Mittelalter und die Juden im 3. Reich, du wirst feststellen, dass das eine ganz andere Geschichte war als das heutige Muselproblem in Europa!


Du verdrehst auch noch die Geschichte, da sieht man mal wie dummdreist ihr Musel rüberkommt!

Shahirrim
13.09.2013, 17:00
Aha. Also der Jude und Musel wollen nicht arbeiten?

Höre doch mal selbst diesem Ägypter zu:


http://www.youtube.com/watch?v=3Pk2-vr4sSw

Freikorps
13.09.2013, 17:03
Soll die "Göre" sich wie eine Nutte ausziehen? Nur weil du deine Tochter vor den fremden Männern nackt rumlaufen lässt, musst du nicht gleich denken, dass alle so ehrenlos sind.

Ah, alle westlichen Frauen sind "Nutten", nur weil sie im Bikini baden gehen? Wir wollen halt keine stinkenden Muselweiber, die sich in ihrer Kluft verstecken, weil sie scheinbar zu hässlich sind um ihre Visagen zu zeigen! Auslüften würde denen bestimmt nicht schaden!

Revival
13.09.2013, 17:08
Höre doch mal selbst diesem Ägypter zu:



Arbeit heißt nicht gleich Raumschiff zu bauen. Die meisten Muslime in Deutschland und woanders arbeiten ganz normal und zahlen steuer. Was die unausgeprägte technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen in den islamischen Ländern angeht, so ist das kein Geheimnis , dass Muslime Jahrhunderte lang von Westmächten kolonialisiert und ausgeneutet wurden sind. Die meisten sind seit dem damit beschäftigt ihr täglich Brot zu finden, weil der Neokolonialismus noch weiterhin existiert.

Shahirrim
13.09.2013, 17:11
Arbeit heißt nicht gleich Raumschiff zu bauen. Die meisten Muslime in Deutschland und woanders arbeiten ganz normal und zahlen steuer. Was die unausgeprägte technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen in den islamischen Ländern angeht, so ist das kein Geheimnis , dass Muslime Jahrhunderte lang von Westmächten kolonialisiert und ausgeneutet wurden sind. Die meisten sind seit dem damit beschäftigt ihr täglich Brot zu finden, weil der Neokolonialismus noch weiterhin existiert.

Hm, aus Yusuf al-Qaradawis Mund hört sich das etwas anders an!

Außerdem ist Deutschland auch seit 1945 eine Kolonie des Westens, die geplüdnert wurde und dennoch arbeiten hier die Menschen mit Spitzentechnologie!

Don_Stefano
13.09.2013, 17:11
@ Revival

Nein, Konzentrationslager sind ist zuviel Aufwand. Einfach raus damit und zwar der GESAMTE Museldreck.

moishe c
13.09.2013, 17:17
Soll die "Göre" sich wie eine Nutte ausziehen? Nur weil du deine Tochter vor den fremden Männern nackt rumlaufen lässt, musst du nicht gleich denken, dass alle so ehrenlos sind.

Ich sehe, ich muß hier mal was klären!

Wenn du mich hier - auf dem Rechnerbildschirm - beleidigst, dann ist das GENAU SO, wie wenn mich eine "Fußhupe" von HINTER :fizeig: dem Zaun anbellt! :sark:

Spar dir solche Anstrengungen :sark: auf, für den Fall, daß wir uns irgendwo - zufällig - über den Weg laufen.

DANN wäre der einzig richtige Zeitpunkt, mir dein Herz auszuschütten ... :sark:

Revival
13.09.2013, 17:17
Ah, alle westlichen Frauen sind "Nutten", nur weil sie im Bikini baden gehen? Wir wollen halt keine stinkenden Muselweiber, die sich in ihrer Kluft verstecken, weil sie scheinbar zu hässlich sind um ihre Visagen zu zeigen! Auslüften würde denen bestimmt nicht schaden!

Lass doch von mir aus deine ganze weibliche Familienangehörigen nackt rumlaufen, interessiert mich nicht. Aber unsere Frauen sollen genauso in ruhe gelassen werden.

Xarrion
13.09.2013, 17:20
Lass doch von mir aus deine ganze weibliche Familienangehörigen nackt rumlaufen, interessiert mich nicht. Aber unsere Frauen sollen genauso in ruhe gelassen werden.

Kein Problem.
In den islamischen Staaten könnt ihr machen, was ihr wollt.
Ob eure Frauen damit allerdings glücklich sind, darf bezweifelt werden.

Revival
13.09.2013, 17:20
Ich sehe, ich muß hier mal was klären!

Wenn du mich hier - auf dem Rechnerbildschirm - beleidigst, dann ist das GENAU SO, wie wenn mich eine "Fußhupe" von HINTER :fizeig: dem Zaun anbellt! :sark:

Spar dir solche Anstrengungen :sark: auf, für den Fall, daß wir uns irgendwo - zufällig - über den Weg laufen.

DANN wäre der einzig richtige Zeitpunkt, mir dein Herz auszuschütten ... :sark:

Du kannst mich ruhig zu einem Kaffee einladen. Wir können das auch vor Ort klären.

moishe c
13.09.2013, 17:29
Du kannst mich ruhig zu einem Kaffee einladen. Wir können das auch vor Ort klären.

Kaffee ist berauschend, und was steht dazu im Koran? Na? Thema: "berauschende Getränke"! Klingelt's?

Aber ich kann dir ein leckeres Schinken-Brötchen anbieten! Also für den Fall, daß du hungrig wärst UND wenn du mich nicht versuchst! :sark: zu "messern" ...

Tja, das könnte der Beginn einer langen Bekanntschaft werden!

Freikorps
13.09.2013, 18:00
Lass doch von mir aus deine ganze weibliche Familienangehörigen nackt rumlaufen, interessiert mich nicht. Aber unsere Frauen sollen genauso in ruhe gelassen werden.

Hier gelten unsere Regeln, jeder der damit nicht zurecht kommt, soll einen Abgang machen, in Anatolien ist noch viel Platz. Außerdem gibt es auch Musel, die ihre Frauen nicht si unterdrücken, wie die Hinterwäldler in euren Reihen. Geh mal an Ägyptische Badestrände, oder nach Tunesien, oder von mir aus sogar in den türkischen Urlaubsorten, da sieht man auch kaum solche Schleiereulen, da sind viele Einheimische auch nicht mehr so bekloppt in den alten stinkenden Klamotten rumzulaufen. Aber scheinbar gehörst du der islamistischen Hardliner Fraktion an. Hast du auch einen Salafistenbart?

Revival
13.09.2013, 18:04
Hier gelten unsere Regeln, jeder der damit nicht zurecht kommt, soll einen Abgang machen, in Anatolien ist noch viel Platz. Außerdem gibt es auch Musel, die ihre Frauen nicht si unterdrücken, wie die Hinterwäldler in euren Reihen. Geh mal an Ägyptische Badestrände, oder nach Tunesien, oder von mir aus sogar in den türkischen Urlaubsorten, da sieht man auch kaum solche Schleiereulen, da sind viele Einheimische auch nicht mehr so bekloppt in den alten stinkenden Klamotten rumzulaufen. Aber scheinbar gehörst du der islamistischen Hardliner Fraktion an. Hast du auch einen Salafistenbart?

Unsere Regeln? Was besagen die denn? Dass Frauen sich ausziehen müssen?

Ajax
13.09.2013, 18:05
Was die unausgeprägte technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen in den islamischen Ländern angeht, so ist das kein Geheimnis , dass Muslime Jahrhunderte lang von Westmächten kolonialisiert und ausgeneutet wurden sind.

Wann soll das gewesen sein? Immer sollen europäische Großmächte an allem schuld sein. Das ist nicht haltbar, also spar dir diese Märchen.

OneDownOne2Go
13.09.2013, 18:06
Unsere Regeln? Was besagen die denn? Dass Frauen sich ausziehen müssen?

Was sagen sie denn zu der Frage, ob sie es dürfen, wenn sie es wollen?

Brathering
13.09.2013, 18:10
Arbeit heißt nicht gleich Raumschiff zu bauen. Die meisten Muslime in Deutschland und woanders arbeiten ganz normal und zahlen steuer. Was die unausgeprägte technologischen und wissenschaftlichen Entwicklungen in den islamischen Ländern angeht, so ist das kein Geheimnis , dass Muslime Jahrhunderte lang von Westmächten kolonialisiert und ausgeneutet wurden sind. Die meisten sind seit dem damit beschäftigt ihr täglich Brot zu finden, weil der Neokolonialismus noch weiterhin existiert.

Bei diesen Antworten erwarten wir auch nicht, dass ihr es je zu was bringt. Verharrt nur dort und heult rum.

Revival
13.09.2013, 18:23
Was sagen sie denn zu der Frage, ob sie es dürfen, wenn sie es wollen?

keiner darf zu etwas gezwungen werden. Weder darf eine Frau gezwungen werden, dass sie sich bedeckt noch dazu, dass sie sich auszieht.

Rocko
13.09.2013, 18:25
Das ist bei den dummen Deutschen normal...

Tantalit
13.09.2013, 18:26
keiner darf zu etwas gezwungen werden. Weder darf eine Frau gezwungen werden, dass sie sich bedeckt noch dazu, dass sie sich auszieht.

Was ist mit Arbeitszwang (Arge) und der Drohung jemanden der nicht spurt verhungern zu lassen?

Revival
13.09.2013, 18:26
Wann soll das gewesen sein? Immer sollen europäische Großmächte an allem schuld sein. Das ist nicht haltbar, also spar dir diese Märchen.

Leugnest du Kolonialismus, Imperialismus und den Neokolonialismus.
Wenn es ums Sturz deiner eigenen Regierung geht, dann bist du bereit deinen Machthabern Mitarbeit mit dem Teufel vorzuwerfen, aber wenn es um das Verbrechen an andere Völker geht, dann seid ihr immer brav gewesen. Heuchlerisch sowas.

OneDownOne2Go
13.09.2013, 18:30
keiner darf zu etwas gezwungen werden. Weder darf eine Frau gezwungen werden, dass sie sich bedeckt noch dazu, dass sie sich auszieht.

Darf eine gute Muslima also auch nackt in die Öffentlichkeit gehen, wenn sie es will?

Revival
13.09.2013, 18:35
Darf eine gute Muslima also auch nackt in die Öffentlichkeit gehen, wenn sie es will?

Wenn sie es will kann sie, ob sie noch als gut im Sinne des Islam bezeichnet werden kann, ist dann die andere Frage, aber tun kann sie was sie möchte, keiner kann sie zu etwas zwingen, vorausgesetzt ist Nacktlaufen in dem jeweiligen Land per Gesetzt nicht verboten.

OneDownOne2Go
13.09.2013, 18:37
Wenn sie es will kann sie, ob sie noch als gut im Sinne des Islam bezeichnet werden kann, ist dann die andere Frage, aber tun kann sie was sie möchte, keiner kann sie zu etwas zwingen, vorausgesetzt ist Nacktlaufen in dem jeweiligen Land per Gesetzt nicht verboten.

Die Frage war ganz konkret, ob der Islam sagt, dass eine Muslima nackt in die öffentlichkeit darf, wenn sie es will. Wenn sie dann keine "gute Muslima" mehr ist, darf sie es nicht. Das genügt mir als Antwort vollkommen.

Revival
13.09.2013, 18:40
Die Frage war ganz konkret, ob der Islam sagt, dass eine Muslima nackt in die öffentlichkeit darf, wenn sie es will. Wenn sie dann keine "gute Muslima" mehr ist, darf sie es nicht. Das genügt mir als Antwort vollkommen.

Darfst du auf der Straße nackt rumlaufen ?

OneDownOne2Go
13.09.2013, 18:49
Darfst du auf der Straße nackt rumlaufen ?

Zumindest verbietet es mir kein Gott und sein seltsamer Prophet.

Revival
13.09.2013, 18:55
Zumindest verbietet es mir kein Gott und sein seltsamer Prophet.

Aber ein Mensch verbietet es dir, somit bist du ein Sklave von einem Menschen. Ich befolge lieber Anweisungen Gottes als mich anderen Menschen niederzuwerfen und nach ihrer Pfeife zu tanzen.

OneDownOne2Go
13.09.2013, 18:56
Aber ein Mensch verbietet es dir, somit bist du ein Sklave von einem Menschen. Ich befolge lieber Anweisungen Gottes als mich anderen Menschen niederzuwerfen und nach ihrer Pfeife zu tanzen.

Das ändert aber nichts daran, dass diese Aussage deinen Gott und seinen Propheten zu Sklavenhalter und Aufseher macht, und der Islam die Rechte der Frau einschränkt. :)

tabasco
13.09.2013, 18:57
(...) Ich befolge lieber Anweisungen Gottes (...)

Neuroleptika könnte helfen.

OneDownOne2Go
13.09.2013, 18:59
Neuroleptika könnte helfen.

Du meinst, wir setzten alle Islamisten auf Dauermedikation mit Haloperidol? :D

Revival
13.09.2013, 19:02
Neuroleptika könnte helfen.

Kenne mich mit Psychopharmaka nicht so aus, aber du musst es ja aus irgendeinem Grund wissen :D

tabasco
13.09.2013, 19:21
Kenne mich mit Psychopharmaka nicht so aus, aber du musst es ja aus irgendeinem Grund wissen :D

Natürlich. Der Grund nennt sich "Bildung". Soll ich das Wort buchstabieren?

Chronos
13.09.2013, 19:22
Aber ein Mensch verbietet es dir, somit bist du ein Sklave von einem Menschen. Ich befolge lieber Anweisungen Gottes als mich anderen Menschen niederzuwerfen und nach ihrer Pfeife zu tanzen.
Stehst du in direktem Skype-Kontakt mit Allah?

Oder simst ihr beide nur oder schickt E-Mails hin- und her?

Sterntaler
13.09.2013, 20:04
gibt es keine verdreckte Latrine zum Putzen, oder sonst was schönes?

opppa
14.09.2013, 09:22
Ah, alle westlichen Frauen sind "Nutten", nur weil sie im Bikini baden gehen? Wir wollen halt keine stinkenden Muselweiber, die sich in ihrer Kluft verstecken, weil sie scheinbar zu hässlich sind um ihre Visagen zu zeigen! Auslüften würde denen bestimmt nicht schaden!

Nur gehen unsere mohammedanischen Freunde gerne an Orte, wo sie sich am Anblick solcher Nutten (aufgeil....äh) erfreuen können!

(fieses):D

opppa
14.09.2013, 09:26
Lass doch von mir aus deine ganze weibliche Familienangehörigen nackt rumlaufen, interessiert mich nicht. Aber unsere Frauen sollen genauso in ruhe gelassen werden.

Bei uns entscheiden darüber normalerweise die weiblichen Familienangehörigen selbst, und weder der jeweilige Herr und gebieter, noch die Ummah!

Denk Mal drüber nach!

:hmm:

opppa
14.09.2013, 09:27
Kein Problem.
In den islamischen Staaten könnt ihr machen, was ihr wollt.
Ob eure Frauen damit allerdings glücklich sind, darf bezweifelt werden.

Die haben gefälligst glücklich zu sein - ob sie das wollen oder nicht!

:D

opppa
14.09.2013, 12:08
keiner darf zu etwas gezwungen werden. Weder darf eine Frau gezwungen werden, dass sie sich bedeckt noch dazu, dass sie sich auszieht.

Das erkläre bitte zuerst mal Deinen mohammedanischen Glaubensbrüdern in Saudi-Arabien oder im Iran!

(Und dann komm wieder und versuche uns was anderes (vorzulüg....äh) erzählen!)

:aggr:

opppa
14.09.2013, 12:10
Darf eine gute Muslima also auch nackt in die Öffentlichkeit gehen, wenn sie es will?

Natürlich darf sie das!
Nur sollte sich sich dann (und danach) nicht mehr in die Reichweite ihrer Familie und/oder des mohammedanischen "Rechts" begeben!

:ja:

opppa
14.09.2013, 12:16
Die Frage war ganz konkret, ob der Islam sagt, dass eine Muslima nackt in die öffentlichkeit darf, wenn sie es will. Wenn sie dann keine "gute Muslima" mehr ist, darf sie es nicht. Das genügt mir als Antwort vollkommen.

Der wird - wie üblich - der Antwort auf diese Frage ausweichen!

Aber:
Der Koran schreibt vor, daß sich eine "gute" Mohammedanerin sich züchtig zu bedecken hat!
(Den Begriff "züchtig" haben dann die (alten Säcke . . . . äh) Religionsgelehrten in den Medresen so ausgelegt, daß keine Gefahr mehr besteht, daß der "gute" Mohammedaner beim Anblick einer "züchtig" bedeckten Dame mit einer Erektion durch die Wüste rennt)

:hmm:

opppa
14.09.2013, 12:18
Natürlich. Der Grund nennt sich "Bildung". Soll ich das Wort buchstabieren?

Gaaaanz laaaangsaaaam tippen dürfte wohl reichen!

:ja:

BlackForrester
14.09.2013, 15:58
Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!



Naja...wenn man das Urteil so liest (und nicht nur "ein Muslim muss keine Bierkisten schleppen"), dann scheint mir die Argumentation des Gerichtes doch in weiten Teilen schlüssig....vor allem wenn man sich mit dem gesamten Ablauf beschäftigt.

Dies Urteil heißt aber nun nicht, dass dem Mann nicht gekündigt werden darf...sondern "nicht zwingend" heißt...sofern man einen anderen Arbeitsplatz findet.

Metabo
15.09.2013, 01:19
Der Islam und das Judentum sind beide nicht als "Religion" anzusehen, sondern als Ideologien, welche beide die Weltherrschaft anstreben...!

In keiner anderen "Religion" findet man Vorschriften zur Tierquälerei (Schächten), und zur Misshandlung und absichtlicher Körperverletzungen von Kindern (Beschneidung)...!

Wem unsere Gesetze hier nicht gefallen, möchte sich in das nächste Flugzeug setzen...!!! Wir halten niemanden auf...!!

Gute Reise....!!!

opppa
15.09.2013, 12:24
Der Islam und das Judentum sind beide nicht als "Religion" anzusehen, sondern als Ideologien, welche beide die Weltherrschaft anstreben...!

In keiner anderen "Religion" findet man Vorschriften zur Tierquälerei (Schächten), und zur Misshandlung und absichtlicher Körperverletzungen von Kindern (Beschneidung)...!

Wem unsere Gesetze hier nicht gefallen, möchte sich in das nächste Flugzeug setzen...!!! Wir halten niemanden auf...!!

Gute Reise....!!!

Die von Dir zitierten (kruden) Vorschriften von Mohammedanern und Juden sind einfach "nur" einer der Nachweise dafür, daß deren Religionen noch nicht gelernt haben, daß so ein Absolutismus(wahn) noch aus Urzeiten stammt - und damals (vielleicht) irgendwie eine Berechtigung gehabt haben mag.

Dazu kommt dann auch noch die Tatsache, daß auch bei Christens im Mittelalter die Gängelung von Menschen, die sich gegen (blödsinnige) Vorschriften wehrten, mit (mehr oder weniger) ähnlichen Mittel üblich war, um Ketzer oder ähnliches Getier von der Richtigkeit des offiziellen Glaubens zu "überzeugten".
Sobald Religion und Obrigkeit sich - warum auch immer - einig sind, irgendeinen Glauben durchzusetzen, hat der Mensch verloren!

:hmm:

Seefreiheit
15.09.2013, 12:40
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!


Letztendlich hat er bei seiner Bewerbung schon falsche Tatsachen vorgespielt, denn dass er nicht alle der ihm zugeteilten Aufgaben erfüllen wird, war ihm doch schon vorher klar.
Demnach hat er von Anfang an eine Täuschung begangen, um die Stelle zu erhalten und der Arbeitgeber soll es nun ausbaden.
Welcher Dödel hat da schon wieder auf dem Richterstuhl gesessen?

Peaky
15.09.2013, 13:08
Man bekommt nur noch die kalte Wut, wenn man so etwas liest !

Wut auf diese unverschämten und dummdreisten Orientalen, auf unsere Volksvertreter ( ja, wen vertreten sie denn ??? ) und eine abgrundtiefe Wut auf unsere Justiz, die solchen Leuten noch die Hand vor den Hintern hält.

Als Deutscher , der , aus welchem Grund auch immer, arbeitslos ist, braucht man auf ein solch menschenfreundliches Entgegenkommen nicht zu hoffen. Da wird selbst noch ein Einbeiniger gezwungen, als Fahrradkurier zu arbeiten !

Alles Pack !

Hoamat
15.09.2013, 13:12
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!


Andere Frage: warum werden Musel überhaupt in Supermärkten als "Arbeitskräfte" aufgenommen ?

:?

Freikorps
15.09.2013, 13:17
Andere Frage: warum werden Musel überhaupt in Supermärkten als "Arbeitskräfte" aufgenommen ?

:?

Weil die meisten von Ihnen nur für einfachste Arbeiten wie z.B. Regalauffüllen zu gebrauchen sind!

Hoamat
15.09.2013, 13:24
Weil die meisten von Ihnen nur für einfachste Arbeiten wie z.B. Regalauffüllen zu gebrauchen sind!


Wenn z.B. der Nächste daherkommt, und keine Schweinefleischprodukte anfassen will ? Da nutzt mir das ganze "NUR" überhaupt nichts.

Weg mit Denen, allesamt !

Don
15.09.2013, 13:31
Deutsche Arbeitsgerichte haben vom Arbeitsleben genau so viel Ahnung wie die Kuh vom Eiskunstlaufen.

Man muss sich das mal vorstellen in einem Kleinbetrieb,wo 2 Muftis aus religiösen Gründen nur bedingt arbeiten können,wenn der Betrieb zusätzlich Arbeitskräfte einstellen muss geht er pleite oder der Boss genehmigt sich einen 12 (x 7) Stunden Arbeitstag.

Tja, der Betreffende war sicher überzeugt von der Gutmenschenpropaganda, sonst hätte er ja keinen Mufti bezahlt.
Ich nehme an er wurde geheilt, vielleicht lernen auch noch ein paar andere die über das Urteil lesen etwas über Lebensrealitäten.

Chronos
15.09.2013, 13:39
Wenn z.B. der Nächste daherkommt, und keine Schweinefleischprodukte anfassen will ? Da nutzt mir das ganze "NUR" überhaupt nichts.

Weg mit Denen, allesamt !
Weisst Du, wir begehen allesamt gemeinsam denselben Fehler, indem wir die Musels für dumm halten!

Die sind zwar für das, was wir als erstrebenswerte Intelligenz halten und was letztlich den Erfolg Europas hinsichtlich kultureller, wissenschaftlicher und industrieller Errungenschaften ausmacht, tatsächlich viel zu doof.

Aber in einem Punkt sind sie uns voraus: In Gerissenheit und sogenannter Bauernschläue!

Die ziehen uns über den Tisch und grinsen uns dabei noch frech an! Levantinische Kunstfertigkeit im Bescheissen und Verarschen (sorry für die etwas rustikalen Ausdrücke).

Hoamat
15.09.2013, 13:50
Weisst Du, wir begehen allesamt gemeinsam denselben Fehler, indem wir die Musels für dumm halten!

Die sind zwar für das, was wir als erstrebenswerte Intelligenz halten und was letztlich den Erfolg Europas hinsichtlich kultureller, wissenschaftlicher und industrieller Errungenschaften ausmacht, tatsächlich viel zu doof.

Aber in einem Punkt sind sie uns voraus: In Gerissenheit und sogenannter Bauernschläue!

Die ziehen uns über den Tisch und grinsen uns dabei noch frech an! Levantinische Kunstfertigkeit im Bescheissen und Verarschen (sorry für die etwas rustikalen Ausdrücke).


Das mit der Bauernschläue ist mir schon klar. Aber ... da kommt noch eine gewisse Zockermentalität dazu, der Michel nicht gewachsen scheint.

Deshalb: weg, mit Denen allesamt, der Michel ist zu gutgläubig !!!

:cool:

Don
15.09.2013, 13:51
Weisst Du, wir begehen allesamt gemeinsam denselben Fehler, indem wir die Musels für dumm halten!

Die sind zwar für das, was wir als erstrebenswerte Intelligenz halten und was letztlich den Erfolg Europas hinsichtlich kultureller, wissenschaftlicher und industrieller Errungenschaften ausmacht, tatsächlich viel zu doof.

Aber in einem Punkt sind sie uns voraus: In Gerissenheit und sogenannter Bauernschläue!

Die ziehen uns über den Tisch und grinsen uns dabei noch frech an! Levantinische Kunstfertigkeit im Bescheissen und Verarschen (sorry für die etwas rustikalen Ausdrücke).

Da nicht für.
Die Einschätzung ist völlig korrekt. Im Grunde ist dieses Urteil aber zu begrüßen. Es steht in Zeitungen, andere lesen das auch und es wird ihnen wieder in den Sinn kommen so sich ein Ali bei ihnen bewirbt.
"Wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen daß wir uns für einen anderen Bewerber....."

Margok
15.09.2013, 14:06
Da nicht für.
Die Einschätzung ist völlig korrekt. Im Grunde ist dieses Urteil aber zu begrüßen. Es steht in Zeitungen, andere lesen das auch und es wird ihnen wieder in den Sinn kommen so sich ein Ali bei ihnen bewirbt.
"Wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen daß wir uns für einen anderen Bewerber....."
Nur fühlen sie sich dann diskriminiert, weil einer dieser Dhimmi-Kartoffeln einem Herren"menschen" aus dem Morgenland vorgezogen wurde.

Hoamat
15.09.2013, 14:08
Da nicht für.
Die Einschätzung ist völlig korrekt. Im Grunde ist dieses Urteil aber zu begrüßen. Es steht in Zeitungen, andere lesen das auch und es wird ihnen wieder in den Sinn kommen so sich ein Ali bei ihnen bewirbt.
"Wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen daß wir uns für einen anderen Bewerber....."

Solche Anmeldungen müssten eigentlich lauten: "Suchen Regalbetreuer für das gesamte Warenangebot."

Don
15.09.2013, 14:21
Nur fühlen sie sich dann diskriminiert, weil einer dieser Dhimmi-Kartoffeln einem Herren"menschen" aus dem Morgenland vorgezogen wurde.

Na und? Das ist ja der Zweck der Übung.

Margok
15.09.2013, 14:25
Na und? Das ist ja der Zweck der Übung.
Aber perverserweise wird ihm mindestens ein Gutmensch bestätigen, daß er ja so im Recht ist und ihm so indirekt signalisieren, daß er tatsächlich wertvoller als ein Biodeutscher ist.
Das wird den Eselficker in Rage bringen und die muß er irgendwie ablassen- und siehe da, der nächste Kopftreter aus dem Morgenland ist gefunden.

Don
15.09.2013, 14:27
Aber perverserweise wird ihm mindestens ein Gutmensch bestätigen, daß er ja so im Recht ist und ihm so indirekt signalisieren, daß er tatsächlich wertvoller als ein Biodeutscher ist.
Das wird den Eselficker in Rage bringen und die muß er irgendwie ablassen- und siehe da, der nächste Kopftreter aus dem Morgenland ist gefunden.

Das kann dem deutschen Michel wohl niemand ersparen. Wer nicht hören will muß fühlen.

Margok
15.09.2013, 14:28
Das kann dem deutschen Michel wohl niemand ersparen. Wer nicht hören will muß fühlen.
jep. Da müssen wir wohl durch.
Auch wenn's mich zur Weißglut treibt.

Metabo
15.09.2013, 21:59
Die von Dir zitierten (kruden) Vorschriften von Mohammedanern und Juden sind einfach "nur" einer der Nachweise dafür, daß deren Religionen noch nicht gelernt haben, daß so ein Absolutismus(wahn) noch aus Urzeiten stammt - und damals (vielleicht) irgendwie eine Berechtigung gehabt haben mag.

Dazu kommt dann auch noch die Tatsache, daß auch bei Christens im Mittelalter die Gängelung von Menschen, die sich gegen (blödsinnige) Vorschriften wehrten, mit (mehr oder weniger) ähnlichen Mittel üblich war, um Ketzer oder ähnliches Getier von der Richtigkeit des offiziellen Glaubens zu "überzeugten".
Sobald Religion und Obrigkeit sich - warum auch immer - einig sind, irgendeinen Glauben durchzusetzen, hat der Mensch verloren!

:hmm:

Eine derartig zurückgebliebene Steinzeitideologie ist beileibe keine Religion, sondern eine Beleidigung der Religionen...!!!
Derartige Perversionen haben in unserer westlichen Zivilisation absolut gar nichts verloren...!!

Der hier ansässige Türke verkauft auch Bier, Wein, Spirituosen und liefert diese sogar nach Hause...! Die Frauen in seinem Laden tragen zwar Kopftücher, aber das scheint dort kein Problem zu sein...! Nur Tabakwaren hat er nicht mehr, weil dieses Jahr schon 3 mal bei ihm eingebrochen wurde und diese gestohlen wurden...!!
Er kann auch seinen Lieferwagen hier nicht mehr offen lassen wenn er vom Großmarkt kommt, hat er geklagt...! Ich hatte diesen Laden zwar äußerst selten betreten, aber wenn sich hier schon ein Türke beklagt, steht uns hier bald noch einiges bevor...!!!

Was soll also das geplärre von dem Musel in einem Getränkeladen...???

Don_Stefano
15.09.2013, 22:14
Andere Frage: warum werden Musel überhaupt in Supermärkten als "Arbeitskräfte" aufgenommen ?

:?

Ganz andere Frage: Was haben die Musels überhaupt bei uns verloren?

kotzfisch
15.09.2013, 22:31
Nur fühlen sie sich dann diskriminiert, weil einer dieser Dhimmi-Kartoffeln einem Herren"menschen" aus dem Morgenland vorgezogen wurde.

Nein, neutral formuliert ist das in Ordnung.
Falls Du schreibst: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir einen Dattelfresser und arabisch radebrechenden Dünenbewohner wie Sie aus Sandland nicht ums verrecken einstellen wollen, da Ihre DNA Ausstattung zu windig ist, um erwarten zu können, dass Sie zivilisatorische Mindeststandards in etwa beherrschen."

Könntest Du ein Problem bekommen, obwohl jedes Wort stimmt.

kotzfisch
15.09.2013, 22:31
Ganz andere Frage: Was haben die Musels überhaupt bei uns verloren?

Nichts, nitschewo, nothing, nada.

Don_Stefano
15.09.2013, 22:34
Nichts, nitschewo, nothing, nada.

Ganz genau. So sehe ich das auch.

Hoamat
15.09.2013, 22:47
Ganz andere Frage: Was haben die Musels überhaupt bei uns verloren?


Phuuuuu* Gute Frage, falsche Adresse. Das muß man mal die Guties fragen.

JensVandeBeek
16.09.2013, 00:08
Ganz andere Frage: Was haben die Musels überhaupt bei uns verloren?

Die haben nichts verloren, aber ganze Menge gefunden !

Agesilaos Megas
16.09.2013, 02:01
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!




Das ist aber komisch, verhält sich doch dieser Muslim ganz und gar nicht wie ein Muslim: Er handelt undankbar gegenüber seinem Arbeitgeber und fördert Faulheit, indem er den Menschen nicht hilft, sondern Lücken sucht, um nicht zu arbeiten:

"Wer den Menschen nicht dankt, dankt auch Allah, dem Erhabenen, nicht." (Abu Daawuud, Adab: 11)

"Erbarme dich derjenigen, die auf der Erde sind, so erbarmen sich diejenigen deiner, die im Himmel sind." (Qudaa'ii, Musnadu s, Schihaab, I, 375)

"Oh mein Allah, ich flüchte mich zu Dir vor Unfähigkeit, Faulheit, Feigheit, Geiz, Altersschwäche und vor Strafe im Grab." (Muslim, Duaa: 73)

"Wem seine zwei Tage gleich blieben, der ist in Verlust." (Daylamii, Al-Firdaws, III, 611)

"Wahrlich, Allah ist mit den Geduldigen." (Al- Baqarah 2:153)

"Und marschiere nicht auf der Erde arrogant herum, denn du kannst weder die Erde durchlöchern, noch die Gebirge an Höhe erreichen!" (Al-Israa 17:37)


Mh, Allah vorzuschützen, um nicht arbeiten zu müssen - ob ihm das gefällt? Komisch, dass da muslimische Theologen nicht eingreifen...

Margok
16.09.2013, 18:02
Nein, neutral formuliert ist das in Ordnung.
Falls Du schreibst: "Wir bedauern Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir einen Dattelfresser und arabisch radebrechenden Dünenbewohner wie Sie aus Sandland nicht ums verrecken einstellen wollen, da Ihre DNA Ausstattung zu windig ist, um erwarten zu können, dass Sie zivilisatorische Mindeststandards in etwa beherrschen."

Könntest Du ein Problem bekommen, obwohl jedes Wort stimmt.
:haha::haha:
Schön formuliert.
Aber ich wollte das eher aus der Sicht gewisser Eselbegatter formulieren.
Denen ist doch egal, wenn ihnen als Straßenkehrer ein deutscher Ingenieur als Technikboß eines Großkonzerns vorgezogen wird.
Da sie ja Muselmannen sind, ist jede von ihnen schief gespielte Tonleiter als höherwertig einzustufen als Wagners gesamte Werke.
So scheint zumindest das Weltbild einiger dieses Gesindels zu sein.

meckerle
17.09.2013, 19:21
In seinen Pausen kann er doch machen was er will. Nur, in keinem Betrieb den ich kenne, gibt es 5 Pausen. Tja, und nun, Bückbeter? :haha:

Bei uns könnte er 4x in der1-stündigen Mittagspause beten, das 5. x könnte er ja am Abend zu Hause beten. :))

Leipziger123
18.09.2013, 18:52
Bei uns könnte er 4x in der1-stündigen Mittagspause beten, das 5. x könnte er ja am Abend zu Hause beten. :))

:appl:

Filofax
20.09.2013, 00:08
Ja ich arbeite als Messner in der hiesigen Katholischen Kirche. Aber arbeiten kann man das eigentlich nicht nennen, da ich aus religiösen Gründen die Kirche nicht betreten darf - ist echt ein cooler Job

Was für ein "geiler" Kommentar! :)

Filofax
20.09.2013, 00:18
Da nicht für.
Die Einschätzung ist völlig korrekt. Im Grunde ist dieses Urteil aber zu begrüßen. Es steht in Zeitungen, andere lesen das auch und es wird ihnen wieder in den Sinn kommen so sich ein Ali bei ihnen bewirbt.
"Wir bedauern ihnen mitteilen zu müssen daß wir uns für einen anderen Bewerber....."

So ist es!
Im Grunde ist es für Moslems ein grosses Problem, je mehr solche "Urteile" gefällt werden.
Der Musel wird bald von selber gehen, weil der bei seinen Kollegen unten durch ist, vor allem wenn da noch andere Türken in dem markt arbeiten die für ihn jetzt die Kisten schleppen dürfen. Das ist kein Zuckerschlecken. Natürlich kann er dann noch einen auf Psycho machen, Mobbingopfer, der Arbeitgeber wird noch mehr Ärger bekommen und wird sich in Zukunft noch mehr vorsehen. Die Politik wird mit ncoh weiteren "Schutzprogrammen" für muselmanische Arbeitnehmer antworten, mit dem Ergebnis das Arbeitnehmer noch vorsichtiger werden wenn es darum geht solche Leute einzustellen...

Es ist so wie bei einem Behinderten, der hat praktisch keine Chance einen Job in der freien Wirtschaft zu bekommen. Der ist praktisch unkündbar sobald der die erste Minute in seinem Job sitzt, das Risiko geht kein Arbeitgeber ein.

Hoamat
20.09.2013, 02:25
So ist es! .....
Es ist so wie bei einem Behinderten, der hat praktisch keine Chance einen Job in der freien Wirtschaft zu bekommen. Der ist praktisch unkündbar sobald der die erste Minute in seinem Job sitzt, das Risiko geht kein Arbeitgeber ein.

Stimmt das wirklich ? Die Behinderten müssten doch auch eine gewisse Probezeit haben.
In Ö muß jeder 50. Arbeitsplatz in Firmen mit Behinderten besetzt werden, ansonst hagelt es Abschlagszahlungen.
Es gibt jedoch sehr viele Behinderte durch Arbeitsunfälle, welche sehr gut brauchbar sind.

Registrierter
24.09.2013, 09:09
http://www.attendorn.de/recht/arbeit/index40.html

Wieso bewirbt sich dann so ein Spacko überhaupt im Getränkemarkt? Wieder einmal ein tolles der deutschen Justiz!



Im Gespräch mit Akif Pirinçci: “Am Ende werden sich die Deutschen in den „Islam“ integrieren, nicht umgekehrt.”
http://wanus.de/wp-content/uploads/akip-300x136.jpg
Wanus: Man möchte Ihnen wegen ihrer kritischen Texte zum Islam und zur (mangelnden) Integrationsbereitschaft vieler Muslime nicht selten einen wie auch immer gearteten „Rassismus“ oder Rechtspopulismus in die Schuhe schieben. Was sagen Sie dazu?

Akif Pirinçci:Ich kenne meine Feinde sehr genau und weiß, dass sie das eben gar nicht tun. „Rassismus“ und „Rechtspopulismus“ sind in Wahrheit rhetorische Waffen, mit dem ein Andersdenkender zum Schweigen gebracht soll. Sie sind sozusagen Abrakadabras, die, einmal ausgesprochen, den Gegner schlagartig in Lähmung versetzen sollen. Nach dem Aussprechen dieser Zauberwörter soll und muss es normalerweise folgendermaßen ablaufen: Ich gerate in Panik und beteuere, dass ich kein Rassist und Hetzer bin, sage, dass man mich missverstanden habe, rudere und nehme Aussagen zurück, relativiere sie, bis ich am Ende gelobe, so etwas nie mehr zu tun, und wieder um öffentliche, also linksgesinnte Liebe bettele. So reagiere ich aber nicht. Ganz im Gegenteil. Wenn ich angegriffen werde, greife ich den Angreifer mit doppelter Wucht zurück an und setze noch einen drauf. Und da sind die Herrschaften einigermaßen konsterniert, denn so kennen sie das Spiel gar nicht.

Es ist mir scheißegal, ob man mich einen Rassisten nennt oder eine Klobürste. Wieso soll ich denn ein Rassist sein, wenn ich sage, dass bekopftuchte und verschleierte Frauen wie ein Haufen Scheiße aussehen und die Anziehungskraft zwischen den Geschlechtern und die Sexualität wieder demonstrativ unter die Knute der Religion und des Aberglaubens zwingen wollen, als lebten wir noch in der Höhle. Und der rechtschaffene muslimische Mann kann ficken, was ihm vor die Flinte läuft, oder wie? Die Pointe ist, dass jeder, einschließlich jener, die mich als Rassist schimpfen, eine Kopftuchtante ebenso als eine ästhetische Katastrophe empfinden. Nur getrauen sie sich nicht, das zu sagen, weil denen wer ins Hirn geschissen hat. Ich schon.
http://wanus.de/2013/09/23/im-gespraech-mit-akif-pirincci-am-ende-werden-sich-die-deutschen-in-den-islam-integrieren-nicht-umgekehrt/