truthCH
08.09.2013, 08:07
Ich las gerade vorhin so eine Infobox zu einem deutschen Bundestags-Fritz bzw. Fritzine ...
Ich möchte in erster Linie mal wissen ob das stimmt?
Pflichten:
Jeder Abgeordnete muss dem BT-Präsidenten seine Nebeneinkünfte offen legen
Der BT Abgeordnete muss bei den Sitzungen des Bundestages zugegen sein ( er muss nicht direkt im Plenium sein, aber im Gebäude ). Im Falle einer unentschuldigten Abwesenheit wir die Kostenpauschale gekürzt
Rechte:
Der BTA ist immun gegen Strafverfolgung, diese kann aber durch den BT aufgehoben werden
Der BTA besitzt Indemnität ( kann für Aussagen nicht zur Verantwortung gezogen werden ), welche nicht aufgehoben werden kann
Der BTA hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, sofern er es begründen kann
Der BTA hat Zugang zu den Einrichtungen der Bundeswehr (was immer das heisst)
Vorteile:
Innerhalb Berlins ist der Dienstwagen gratis
Der BTA kriegt ne Karte der DB
Beiträge zur Altersvorsorge, 2,5% der Entschädigung pro Mitgliedsjahr ... Maximal 67,5% nach 27 Jahren
Vorruhestand nach 8 Jahren BT pro weiterem Jahr ein Jahr früher Pension, maximal 18 Jahre ...
Gehalt und Diäten:
Gesamtbezug: ~27'584 Euro / Monat
davon 8'252 Euro Grundgehalt
davon 15'053 für Gehälter der Mitarbeiter (sie dürfen nicht verwandt sein mit dem BTA)
davon 250 für Krankenversicherung
davon 4'029 pauschaler Steuer-freibetrag
Was mich interessiert sind die fetten Punkte bzw. davon vor allem der 2. Mir ist klar, dass natürlich ein Politiker für seine Reden insofern nicht haften darf, da diese doch die Grundfeste der Demokratie darstellen. Was aber, wenn jetzt einer dieser BTA's eigentlich am Laufmeter lügt, kann er sich trotzdem auf die Indemnität berufen? Somit würde sich dann nämlich ein hässliches Bild abgeben, wenn man die Leute zur Rechenschaft ziehen würde und die dann dank dieses Passus schleifen könnten.
Also ich würde mich natürlich darauf berufen als Politiker - Man wäre ja ziemlich blöd, das Volk absichtlich zu belügen, wenn man nicht einen Ausweg kennen würde!
Quelle: http://www.20min.ch/interaktiv/vizualne/2013_08_Wahlen_zum_Deutschen_Bundestag/2013_08_nemeckeVolby_CHE.html
Ich möchte in erster Linie mal wissen ob das stimmt?
Pflichten:
Jeder Abgeordnete muss dem BT-Präsidenten seine Nebeneinkünfte offen legen
Der BT Abgeordnete muss bei den Sitzungen des Bundestages zugegen sein ( er muss nicht direkt im Plenium sein, aber im Gebäude ). Im Falle einer unentschuldigten Abwesenheit wir die Kostenpauschale gekürzt
Rechte:
Der BTA ist immun gegen Strafverfolgung, diese kann aber durch den BT aufgehoben werden
Der BTA besitzt Indemnität ( kann für Aussagen nicht zur Verantwortung gezogen werden ), welche nicht aufgehoben werden kann
Der BTA hat ein Zeugnisverweigerungsrecht, sofern er es begründen kann
Der BTA hat Zugang zu den Einrichtungen der Bundeswehr (was immer das heisst)
Vorteile:
Innerhalb Berlins ist der Dienstwagen gratis
Der BTA kriegt ne Karte der DB
Beiträge zur Altersvorsorge, 2,5% der Entschädigung pro Mitgliedsjahr ... Maximal 67,5% nach 27 Jahren
Vorruhestand nach 8 Jahren BT pro weiterem Jahr ein Jahr früher Pension, maximal 18 Jahre ...
Gehalt und Diäten:
Gesamtbezug: ~27'584 Euro / Monat
davon 8'252 Euro Grundgehalt
davon 15'053 für Gehälter der Mitarbeiter (sie dürfen nicht verwandt sein mit dem BTA)
davon 250 für Krankenversicherung
davon 4'029 pauschaler Steuer-freibetrag
Was mich interessiert sind die fetten Punkte bzw. davon vor allem der 2. Mir ist klar, dass natürlich ein Politiker für seine Reden insofern nicht haften darf, da diese doch die Grundfeste der Demokratie darstellen. Was aber, wenn jetzt einer dieser BTA's eigentlich am Laufmeter lügt, kann er sich trotzdem auf die Indemnität berufen? Somit würde sich dann nämlich ein hässliches Bild abgeben, wenn man die Leute zur Rechenschaft ziehen würde und die dann dank dieses Passus schleifen könnten.
Also ich würde mich natürlich darauf berufen als Politiker - Man wäre ja ziemlich blöd, das Volk absichtlich zu belügen, wenn man nicht einen Ausweg kennen würde!
Quelle: http://www.20min.ch/interaktiv/vizualne/2013_08_Wahlen_zum_Deutschen_Bundestag/2013_08_nemeckeVolby_CHE.html