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Vollständige Version anzeigen : Neues Wahlgesetz - Überhangmandate



Harry Krischner
04.09.2013, 20:19
Das Bundesverfassungsgericht hat unsere Regierung ja gleich zweimal auffordern müssen, ein Wahlgesetz zu gestalten, daß dem Grundgesetz für die BRD konform ist.
Strittig war die Verteilung der Überhangmandate, die nun gerechter verteilt werden.

Wie funktionierts nun? Die Bundeszentrale für politische Bildung informiert: "Überhangs- und Ausgleichsmandate" (http://www.bpb.de/mediathek/618/ueberhang-und-ausgleichsmandate)
Ab 04:50 werden Zahlen genannt:

Die Zahl der Abgeordneten kann sich nach dem neuen Wahlgesetz durch Überhangmandate von 598 auf 800* erhöhen.
Das sind potentiell 33% mehr Abnicker im Bundestag!

Im Vergleich dazu gab es bei den vergangenen Wahlen nach dem alten Wahlgesetz im Mittel sechs Sitze durch Überhangmandate, was einer Aufblähung des Bundestags um nur 1% entspricht!

Für die vergangene Bundestagswahl hätte es bedeutet, statt 24 (höchste Zahl bisher) Übhangsmandaten 73 zu vergeben und damit fast die dreifache Menge auf zusätzliche Bundestagsplätze verteilt hätte!
Unter Realbedingungen also 12% steuerfinanzierte Edeldemokraten obendrauf.

Wollten 'wir' das so?





* habe auch schon von über 1000 gelesen, leider fehlt mir die Berechnungsgrundlage um exakte Zahlen zu nennen.

Ruepel
04.09.2013, 20:20
Wer soll die Bezahlen,wer hat die bestellt?

Harry Krischner
04.09.2013, 20:22
Wer soll das Bezahlen?

Die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten. Wer sonst?

Harry Krischner
04.09.2013, 21:19
[... hält] es für geboten, die gesetzlichen Wertungen in einem handhabbaren Maßstab zusammenzuführen, an den der Gesetzgeber anknüpfen kann. Daraus ergibt sich eine zulässige Höchstgrenze von etwa 15 Überhangmandaten. Quelle (http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-058.html)

etwa 15 ... nicht 200 oder mehr!

Harry Krischner
04.09.2013, 21:21
wer hat die bestellt?

Ich wars nicht!!
Wo kann man die wieder abbestellen?

Harry Krischner
04.09.2013, 21:41
Der Gesetzgeber ist daher gehalten, Vorkehrungen zu treffen, die ein Überhandnehmen ausgleichsloser Überhangmandate unterbinden.

200 Schweine mehr an den Trog zu stellen ist das ziemliche Gegenteil von 'unterbinden'.