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Vollständige Version anzeigen : Mindestwahlbeteiligung



Gratian
30.08.2013, 20:18
Wo liegt die Grenze der Mindestwahlbeteiligung? Ab welcher Mindestwahlbeteiligung wird das Ergebniss einer Bundestagswahl als gültig erklärt. Oder ist eine Bundestagswahl mit max. 10000 Wählern auch schon gültig?:?:?
Den Politikern gehts doch nur um ihr leistungsloses Einkommen. Ich glaub nicht das es die wirklich juckt, wenn sich mehr und mehr Bürger von "der" Demokratie zurückziehen. Momentan ist Mode sich um die Belange des Bürgers zu kümmern, das ist mein Eindruck. Nach der wahl heisst es dann "Wahlbeteiligung?".
Danke für die Antworten

Geronimo
30.08.2013, 20:20
Den Ausdruck "Mindestwahlbeteiligung" gibt es gar nicht. Also nicht im deutschen Wahlrecht. Selbst wenn nur EIN Bürger die Stimme abgibt, ist die Wahl vollzogen.

Margok
30.08.2013, 20:32
Wo liegt die Grenze der Mindestwahlbeteiligung? Ab welcher Mindestwahlbeteiligung wird das Ergebniss einer Bundestagswahl als gültig erklärt. Oder ist eine Bundestagswahl mit max. 10000 Wählern auch schon gültig?:?:?

Ja ist sie:
http://de.wikipedia.org/wiki/Quorum_%28Politik%29

Eine Mindestwahlbeteiligung (sprich: Beteiligungsquorum) gibt es in Deutschland weder für Wahlen zum Deutschen Bundestag (https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bundestag) noch zu den Länderparlamenten.


Den Politikern gehts doch nur um ihr leistungsloses Einkommen.
Was heißt hier "leistungslos"? Die leisten doch was- für die Hochfinanzmafia.
Weshalb ich allerdings dieses Lumpenpack dafür durchfüttern soll, hat sich mir auch noch nicht erschloßen.

BlackForrester
31.08.2013, 12:04
Den Ausdruck "Mindestwahlbeteiligung" gibt es gar nicht. Also nicht im deutschen Wahlrecht. Selbst wenn nur EIN Bürger die Stimme abgibt, ist die Wahl vollzogen.



Vollzogen wohl schon...aber wäre dann eine Wahl auch gültig?

Gäbe nur ein Bürger seine Stimme ab, dann blieben zumindest 299 Sitze im Parlament unbesetzt (es gäbe ja keine weiteren Direktkandidaten)