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Vollständige Version anzeigen : Legal...illegal...Wahl...



Die Petze
29.08.2013, 23:22
Meine lieben Mitforisten,

ich bemerkte nun schon des öfteren, dass es vielen nicht bewusst ist oder gewusst wird, dass das Bundeswahlrecht im letzten Jahr von BVerfG als "grundgesetzwidrig" eingestuft wurde.....

Ich dachte das sei vielen bekannt und erwartete eigentlich auch eine Änderung dieses Gesetzes....
Aber es scheint als passiere da jetzt vor der Wahl nichts mehr....

Um konkreter zu werden hier mal ein Auszug aus der Wirtschaftswoche Mitte 2012....
(und ich rate jedem das mal ganz durchzulesen)


Das Bundesverfassungsgericht hat das Wahlrecht erneut für verfassungswidrig erklärt. Nun steht die Regierung unter Druck – und das hat indirekt auch mit der Eurokrise zu tun.
...
Ein echtes Paradoxon, das die Karlsruher Richter schon 2008 für verfassungswidrig erklärten. Sie gaben der Bundesregierung drei Jahre Zeit, um das Bundeswahlgesetz zu ändern.
...
Schon die große Koalition von Union und SPD hatte keine Reform hinbekommen. Allerdings ist der Zeitpunkt des Urteils für die Regierung nun fatal.

Spätestens im nächsten Oktober muss der Bundestag neu gewählt werden. Bis dahin muss das neue Gesetz vorliegen, soll die Wahl auf dem Boden der Verfassung stattfinden. Und zwischendrin heißt es – ganz nebenbei bemerkt - schließlich auch noch: Rettet den Euro.
...ff
http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ungueltiges-wahlrecht-eine-ohrfeige-aus-karlsruhe-seite-all/6919080-all.html

Also wenn die Oberschlümpfe die Auslese zum Papaschlumpf als verschlumpft beschlumpfen...
...wer ist dann am Ende der Blödschlumpf?

https://encrypted-tbn3.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcSkNZJ9RyCjV-rHEuCGSWC_Q5TPiI3DZha-DtO8VN0fep9xruRO
Mein Tipp
Spart euch den Scheiss....sucht euch Leute, lauft zu eurem Bürgermeister und ruft die bürgernahe Demokratie aus
:ja:

Die Petze
30.08.2013, 00:20
...der 1. Kommentar gg Mitte des Beitrags ist höxt interessant


http://www.youtube.com/watch?v=mjWhgP44DDQ&html5=1

Die Petze
30.08.2013, 01:22
HAllo?

....interessiert das denn überhaupt niemanden....

....ich meine
...das Wahlrecht ist nicht GGkonform

Hhhhaaaaaallllooooooooo.....sowie Volkshetze, HC.Leugnung, Mord usw........hhaaaallloooo :hd:

Ist denn mit mir der letzte Restverstand aus diesem Land verschwunden :kk:

Ach was soll´s.....:fuck:....ihr habt´s nicht besser verdient :D

Wiesbaden
30.08.2013, 01:34
Da fällt mir folgendes Zitat ein: "Je grösser und dreister die Lüge, desto eher wird sie von der Masse geglaubt."

Das spiegelt sich auch hier im Forum wieder.

Die Petze
30.08.2013, 01:38
NA wenixtens einer der sich regt

Rumburak
30.08.2013, 01:53
Wer hängt sich denn an solchen Kleinigkeiten auf? Ist doch alles prima.:auro:

Ausonius
30.08.2013, 06:13
Das ist nicht aktuell. Es ging um die seit ihrer Einführung umstrittenen "Überhangmandate", und die hat man Anfang des Jahres abgeschafft:

http://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht156.html

Tantalit
30.08.2013, 06:24
Das ist nicht aktuell. Es ging um die seit ihrer Einführung umstrittenen "Überhangmandate", und die hat man Anfang des Jahres abgeschafft:

http://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht156.html

Und ist das neue Wahlgesetz denn schon auf Rechtmäßigkeit (proforma, hat ja eh keine Folgen) überprüft worden?

MANFREDM
30.08.2013, 09:30
HAllo?

....interessiert das denn überhaupt niemanden.... ....ich meine ...das Wahlrecht ist nicht GGkonform

Hhhhaaaaaallllooooooooo.....sowie Volkshetze, HC.Leugnung, Mord usw........hhaaaallloooo :hd:

Ist denn mit mir der letzte Restverstand aus diesem Land verschwunden :kk:

Ach was soll´s.....:fuck:....ihr habt´s nicht besser verdient :D

Wie üblich bei diesem User: mal wieder stumpf gelogen. Natürlich müssen auch Rumburak und Tantalit ihren unmassgeblichen Senf dazugeben.

Ich halte es eigentlich immer so: 1. informieren aus verschiedenen Quellen, 2. auf Plausibilität prüfen, 3. erst dann posten.

Manche andere User: 1. Posten, 2. Plausibilität was ist das?, 3. informieren nur aus Quellen, die die eigene Aussage bestätigen, 4. bei Widerspruch schimpfen und beleidigen, 5. bei eigenen Fehlern nix zugeben, sondern Themenwechsel.

Schwarzer Rabe
30.08.2013, 09:37
Die ganze BRD ist illegal, von daher ist es eh Wurst!

Stättler
30.08.2013, 09:50
Wer hängt sich denn an solchen Kleinigkeiten auf? Ist doch alles prima.:auro:


Richtig !

Übrigens sollte sich die NSA der Bundestagswahl stellen .......

denn sie wissen eh schon mehr über die Deutschen als jede einheimische Partei , jede Regierung und jeder Dienst ....
und sie schauen dem Volk ununterbrochen aufs Maul !

Welche Partei könnte das von sich schon behaupten ......:cool:

Die Petze
30.08.2013, 09:52
Das ist nicht aktuell. Es ging um die seit ihrer Einführung umstrittenen "Überhangmandate", und die hat man Anfang des Jahres abgeschafft:

http://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht156.html

Hatte ich tatsächlich übersehen....danke für den Hinweis....nun gibt es aber ein anderes Prob

Wenn das Parlament unter verfassungswidrigen Umständen gewählt wurde, wie könnte dieses nun eine Gesetzgebung vollziehen....
....es ist ja illegal....

Die Norm wäre gewesen, das Parlament aufzulösen und unmittelbar Neuwahlen anzusetzen....
Wie Tantalit auch bemerkte ist, das abgeänderte Wahlrecht nicht auf Verfassungskonformität geprüft worden...
....das gäbe es eine Chance, dass das BVerG erneut eine Klage annehmen muss, und wiederum die Wahlen als ungültig erklärt...
...und dann wieder 2-3 Jahre ein illegales Parlament im BT sitzt....mal ganz abgesehen von den vorgehenden Parlamenten

Die Petze
30.08.2013, 10:08
Wie üblich bei diesem User: mal wieder stumpf gelogen. Natürlich müssen auch Rumburak und Tantalit ihren unmassgeblichen Senf dazugeben.

Ich halte es eigentlich immer so: 1. informieren aus verschiedenen Quellen, 2. auf Plausibilität prüfen, 3. erst dann posten.

Manche andere User: 1. Posten, 2. Plausibilität was ist das?, 3. informieren nur aus Quellen, die die eigene Aussage bestätigen, 4. bei Widerspruch schimpfen und beleidigen, 5. bei eigenen Fehlern nix zugeben, sondern Themenwechsel.

Geh wieder Plausibilitäten prüfen.....

MANFREDM
30.08.2013, 10:16
Hatte ich tatsächlich übersehen....danke für den Hinweis....nun gibt es aber ein anderes Prob

Wenn das Parlament unter verfassungswidrigen Umständen gewählt wurde, wie könnte dieses nun eine Gesetzgebung vollziehen....
....es ist ja illegal....

Die Norm wäre gewesen, das Parlament aufzulösen und unmittelbar Neuwahlen anzusetzen....
Wie Tantalit auch bemerkte ist, das abgeänderte Wahlrecht nicht auf Verfassungskonformität geprüft worden...
....das gäbe es eine Chance, dass das BVerG erneut eine Klage annehmen muss, und wiederum die Wahlen als ungültig erklärt...
...und dann wieder 2-3 Jahre ein illegales Parlament im BT sitzt....mal ganz abgesehen von den vorgehenden Parlamenten

Ihre Aussagen sind dümmliche Lügen. Sehen Sie sich die entsprechenen Seiten des Bundestages an. Das Bundestagswahlgesetz von 2013 ist völlig in Ordnung.

Wie üblich beim User Petze: 1. Posten, 2. Plausibilität was ist das? 3. informieren nur aus Quellen, die die eigene Aussage bestätigen, 4. bei Widerspruch schimpfen und beleidigen, 5. bei eigenen Fehlern nix zugeben, sondern Themenwechsel.

Die Petze
30.08.2013, 10:24
Ihre Aussagen sind dümmliche Lügen. Sehen Sie sich die entsprechenen Seiten des Bundestages an. Das Bundestagswahlgesetz von 2013 ist völlig in Ordnung.
....

Wer sagt das...DU....?....na dann kann man ja beruhigt sein....
#12 nochmals lesen....und wenn´s geht verstehen

hamburger
30.08.2013, 10:41
Die Konstruktion der BRD war so ausgelegt, dass Wahlen nichts ändern können...ausser im Extremfall.
Deswegen wurde schon die KPD verboten.....wäre sie bei einer Krise an die macht gekommen, dann würde die Privilegien der Siegermächte wohl abgeschafft....geht garnicht.
Die schwätzer, die von einer Demokratie reden, sollten sich besser mal mit dem GG und dem Wahlrecht auseinandersetzen.
Die damals zugelassenen Parteien sind der Garant dafür, das sich an der Situation der BRD nichts ändert.
Folglich wurde der Euro gegen die Interessen und gegen die bevölkerung der BRD eingeführt, ein Hoheitsrecht, die Währungshoheit ohne Volksabstimmung abgegeben.
Analog dazu der ESM, Lissabon usw.
Das Wahlrecht ist lediglich eine Illusion.....wie man aus den Erfahrungen der Vergangenheit sehen kann.
Das BVerG handelt ebenfalls nur nach Vorgaben der Politik....rechtliche Hürden umgeht es....es hat ja keine Konsequenzen zu befürchten.

MANFREDM
30.08.2013, 11:24
Wer sagt das...DU....?....na dann kann man ja beruhigt sein....
#12 nochmals lesen....und wenn´s geht verstehen

Ihre Aussagen sind dümmliche Lügen. Das Bundestagswahlgesetz von 2013 ist völlig in Ordnung. Was soll daran nicht in Ordnung sein. CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne haben zugestimmt.

Die Petze
30.08.2013, 11:30
Ihre Aussagen sind dümmliche Lügen. Das Bundestagswahlgesetz von 2013 ist völlig in Ordnung. Was soll daran nicht in Ordnung sein. CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne haben zugestimmt.

CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne sind durch ein verfassungswidriges Regelwerk ins Parlament gewählt worden.....
...und somit NICHT legitimiert Gesetze zu ändern, zu beschliessen oder auszusetzen....

?Comprendes?

...nein... natürlich nicht....

MANFREDM
30.08.2013, 11:39
CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne sind durch ein verfassungswidriges Regelwerk ins Parlament gewählt worden.....
...und somit NICHT legitimiert Gesetze zu ändern, zu beschliessen oder auszusetzen.... ?Comprendes? ...nein... natürlich nicht....

Diese Aussagen sind dümmliche Lügen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich anders entschieden. Und nun geh wieder spielen, aber bitte nicht mit Gesetzen sondern mit dem Telefonbuch.

Demokrat
30.08.2013, 12:52
CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne sind durch ein verfassungswidriges Regelwerk ins Parlament gewählt worden.....
...und somit NICHT legitimiert Gesetze zu ändern, zu beschliessen oder auszusetzen....

?Comprendes?

...nein... natürlich nicht....
Nun, du hast im Eingangsbeitrag doch selbst geschrieben, dass es ab 2008 eine dreijährige Frist gab, die Überhangsmandate abzuschaffen. Also war die Wahl 2009 sehr wohl legitim, da sie in diese Frist fiel. Inzwischen, wenn auch verspätet, gibt es keine Überhangsmandate mehr, sodass die Wahlen im September ebenfalls rechtlich einwandfrei sind.

Die Petze
30.08.2013, 13:02
Nun, du hast im Eingangsbeitrag doch selbst geschrieben, dass es ab 2008 eine dreijährige Frist gab, die Überhangsmandate abzuschaffen. Also war die Wahl 2009 sehr wohl legitim, da sie in diese Frist fiel. Inzwischen, wenn auch verspätet, gibt es keine Überhangsmandate mehr, sodass die Wahlen im September ebenfalls rechtlich einwandfrei sind.
Nun ich schrieb schon, dass die Korrektur unverzgl hätte stattfinden müssen...also ab dem Urteil Juli 2012....
....das ist natürlich alles Korinthenkackerei.....aber

Die Frage ist doch....wie können die Verf-Richter ihre eigenen Wähler (Wahlausschuss des BT) als illegal gewählt erklären...
...was wiederum ihre eigene Berufung als oberste Richter in der Konsequenz nichtig macht...

Ein Teufelskreis...die Katze beisst sich in den Schwanz.... findest du nicht?

Gärtner
30.08.2013, 13:03
Meine lieben Mitforisten,

ich bemerkte nun schon des öfteren, dass es vielen nicht bewusst ist oder gewusst wird, dass das Bundeswahlrecht im letzten Jahr von BVerfG als "grundgesetzwidrig" eingestuft wurde.....

Ich dachte das sei vielen bekannt und erwartete eigentlich auch eine Änderung dieses Gesetzes....
Aber es scheint als passiere da jetzt vor der Wahl nichts mehr....

Um konkreter zu werden hier mal ein Auszug aus der Wirtschaftswoche Mitte 2012....
(und ich rate jedem das mal ganz durchzulesen)


http://www.wiwo.de/politik/deutschland/ungueltiges-wahlrecht-eine-ohrfeige-aus-karlsruhe-seite-all/6919080-all.html

Also wenn die Oberschlümpfe die Auslese zum Papaschlumpf als verschlumpft beschlumpfen...
...wer ist dann am Ende der Blödschlumpf?


Mein Tipp
Spart euch den Scheiss....sucht euch Leute, lauft zu eurem Bürgermeister und ruft die bürgernahe Demokratie aus
:ja:

Das gibt die aktuelle Rechtslage nicht korrekt wieder. Tatsächlich wurde das Gesetz geändert, die Bundesreprublik Deutschland verfügt über ein Wahlrecht für Bundestagswahlen, das den Einwednungen des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Überhangmandate nun Rechnung trägt.



"Das Bundeswahlgesetz wurde zuletzt Anfang 2013 mit der 22. Änderung des Bundestagswahlrechts geändert. Denn das bisher geltende Wahlrecht war zuvor zwei Mal (2008 und 2012) vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt worden. Am 21. Februar 2013 beschloss deshalb der Bundestag ein neues Wahlrecht, das den vollständigen Ausgleich aller Überhangmandate vorsieht."
http://www.tagesschau.de/wahl/hintergruende/wahl-abc/wahllexikon-w100.html

Gärtner
30.08.2013, 13:05
CDU, CSU, SPD, FDP und Grüne sind durch ein verfassungswidriges Regelwerk ins Parlament gewählt worden.....
...und somit NICHT legitimiert Gesetze zu ändern, zu beschliessen oder auszusetzen....

?Comprendes?

...nein... natürlich nicht....

Das ist Unsinn. Das Verfassungsgerichtsurteil von 2012 bezieht sich auf künftige Wahlen und gilt nicht rückwirkend.

GSch
30.08.2013, 13:07
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Mangel im Gesetz auf das Ergebnis nur geringfügige Auswirkungen hatte, und daher waren die vergangenen Wahlen verfassungskonform und gültig.

Wenn der Bundestag verfassungswidrig ins Amt gekommen wäre, warum hat das Gericht dann eben diesen Bundestag beauftragt, das Gesetz zu ändern?

Gärtner
30.08.2013, 13:10
Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass der Mangel im Gesetz auf das Ergebnis nur geringfügige Auswirkungen hatte, und daher waren die vergangenen Wahlen verfassungskonform und gültig.

Wenn der Bundestag verfassungswidrig ins Amt gekommen wäre, warum hat das Gericht dann eben diesen Bundestag beauftragt, das Gesetz zu ändern?

Hach, Rechtsphilosophie! ^^

Demokrat
30.08.2013, 13:12
Die Frage ist doch....wie können die Verf-Richter ihre eigenen Wähler (Wahlausschuss des BT) als illegal gewählt erklären...
...was wiederum ihre eigene Berufung als oberste Richter in der Konsequenz nichtig macht...

Ein Teufelskreis...die Katze beisst sich in den Schwanz.... findest du nicht?
Es wurde ja nicht der gesamte Bundestag für illegitim erklärt, sondern lediglich die Überhangsmandate, da sie das Wahlergebnis als solches zu Ungunsten kleinerer Parteien verzerren. So entfielen 2009 auf insgesamt 622 Abgeordnete genau 24 Überhangmandate. Außerdem gilt die Feststellung des BVerfG nicht rückwirkend.

GSch
30.08.2013, 13:18
Hach, Rechtsphilosophie! ^^
Nö, schlichte Logik.

Die Petze
30.08.2013, 13:28
Es wurde ja nicht der gesamte Bundestag für illegitim erklärt, sondern lediglich die Überhangsmandate, da sie das Wahlergebnis als solches zu Ungunsten kleinerer Parteien verzerren. So entfielen 2009 auf insgesamt 622 Abgeordnete genau 24 Überhangmandate. Außerdem gilt die Feststellung des BVerfG nicht rückwirkend.

Unabhängig vom Resultat (bzgl der Überhangmandate) zu sehen, ist die Verfassungwidrigkeit....
...also hätte man umgehend die vorangegangene Wahl als ungültig erklären müssen....
.....selbst wenn bei einem Fussballspiel eine regelwidrige Ausführung festgestellt wird, wird das Resultat als nichtig erklärt...
...und das Spiel meist wiedrholt.....

Aber gut...davon abgesehen....es ist egal denn


http://www.youtube.com/watch?v=_AYcGDCZ4zs&html5=1

Die Petze
30.08.2013, 13:31
....
Wenn der Bundestag verfassungswidrig ins Amt gekommen wäre, warum hat das Gericht dann eben diesen Bundestag beauftragt, das Gesetz zu ändern?

Das ist eine gute Frage....weil sich das Gericht bzw die Richter damit selbst die Legitimation entzogen haben :D

Shahirrim
30.08.2013, 14:09
NA wenixtens einer der sich regt
Kunststück.
Der ist Türke und darf vielleicht gar nicht wählen.

Zum Thema:

Bei so vielen Verbrechen kommt es doch auf mich nun nicht mehr an.

Bruddler
30.08.2013, 14:10
Die Konstruktion der BRD war so ausgelegt, dass Wahlen nichts ändern können...ausser im Extremfall.
Deswegen wurde schon die KPD verboten.....wäre sie bei einer Krise an die macht gekommen, dann würde die Privilegien der Siegermächte wohl abgeschafft....geht garnicht.
Die schwätzer, die von einer Demokratie reden, sollten sich besser mal mit dem GG und dem Wahlrecht auseinandersetzen.
Die damals zugelassenen Parteien sind der Garant dafür, das sich an der Situation der BRD nichts ändert.
Folglich wurde der Euro gegen die Interessen und gegen die bevölkerung der BRD eingeführt, ein Hoheitsrecht, die Währungshoheit ohne Volksabstimmung abgegeben.
Analog dazu der ESM, Lissabon usw.
Das Wahlrecht ist lediglich eine Illusion.....wie man aus den Erfahrungen der Vergangenheit sehen kann.
Das BVerG handelt ebenfalls nur nach Vorgaben der Politik....rechtliche Hürden umgeht es....es hat ja keine Konsequenzen zu befürchten.

:gp:

Die Petze
30.08.2013, 15:14
Kunststück.
Der ist Türke und darf vielleicht gar nicht wählen.

Zum Thema:

Bei so vielen Verbrechen kommt es doch auf mich nun nicht mehr an.

Nein...tut´s nicht....

Mal angenommen die UEFA würde verkünden, dass die Bundesliga 60 Jahre nach den falschen Regeln fussballgespielt hat....
Da wär was los.......

Shahirrim
30.08.2013, 15:17
Nein...tut´s nicht....

Mal angenommen die UEFA würde verkünden, dass die Bundesliga 60 Jahre nach den falschen Regeln fussballgespielt hat....
Da wär was los.......

Und du glaubst, alle würden belangt werden? Auch die, die getäuscht wurden und keine Ahnung hatten?

Nun ja, ich kenne das ja, aber ich gehe wohl dennoch hin!


http://www.youtube.com/watch?v=2H54_5aOrhc

Gärtner
30.08.2013, 16:03
Jedenfalls ist klar, daß dieser Strang gegenstandslos ist.

Die Petze
30.08.2013, 16:26
Jedenfalls ist klar, daß dieser Strang gegenstandslos ist.

Wieso?
....allein schon die Tatsache, dass die Souveränität der BRD (die hier nicht Thema sein soll) nicht geklärt ist, macht die Wahlen zur Farce...

Ich verweise auf den Text meiner Sig....als gegenstandslos würde ich eher diesen gesamten BRD-Rotz bezeichnen....

GSch
30.08.2013, 20:26
Unabhängig vom Resultat (bzgl der Überhangmandate) zu sehen, ist die Verfassungwidrigkeit....
...also hätte man umgehend die vorangegangene Wahl als ungültig erklären müssen....

Es ist ausdrücklich gesagt worden, die Wahl von 2009 sei regulär gewesen, trotz dieses Mangels beim Verfahren, nur für das nächste Mal müsse das geändert werden. Nun begreif doch endlich, dass das Gericht gesagt hat, was es als Recht erkannt hat, und nicht, was du gerne hättest.

Grenzer
30.08.2013, 20:38
Wieso?
....allein schon die Tatsache, dass die Souveränität der BRD (die hier nicht Thema sein soll) nicht geklärt ist, macht die Wahlen zur Farce...

Ich verweise auf den Text meiner Sig....als gegenstandslos würde ich eher diesen gesamten BRD-Rotz bezeichnen....

Du forderst Gerechtigkeit nach Deinen Vorstellungen ,-
aber Aufgabe eines Gerichtes ist es nicht ,-
Gerechtigkeit herzustellen.

Aufgabe eines Gerichtes ist es,- Recht zu sprechen !

Klingt zwar ähnlich ,- aber dazwischen liegen manchmal Welten......

Wiesbaden
30.08.2013, 20:44
Kunststück.
Der ist Türke und darf vielleicht gar nicht wählen.


Doch ich darf. Ich werde von meinem Recht aber kein Gebrauch machen diesmal.
Ich will nicht so tun als ob ich die freie Wahl hätte wo ich doch weiss dass ich sie nicht habe.

Die Petze
30.08.2013, 21:29
Doch ich darf. Ich werde von meinem Recht aber kein Gebrauch machen diesmal.
Ich will nicht so tun als ob ich die freie Wahl hätte wo ich doch weiss dass ich sie nicht habe.

Hast Recht....eine Lotterie wo man nix gewinnt, ist keine....;)

Die Petze
30.08.2013, 21:32
Es ist ausdrücklich gesagt worden, die Wahl von 2009 sei regulär gewesen, trotz dieses Mangels beim Verfahren, nur für das nächste Mal müsse das geändert werden. Nun begreif doch endlich, dass das Gericht gesagt hat, was es als Recht erkannt hat, und nicht, was du gerne hättest.

Siehe #37....das stimmt schon so....eine Farce....der ganze Verein...auch wenn er eingetragen ist...

GSch
31.08.2013, 14:02
Siehe #37....das stimmt schon so....eine Farce....der ganze Verein...auch wenn er eingetragen ist...

Erstens ist ein Verfassungsorgan kein eingetragener Verein.

Zweitens kannst du dich nicht mit dem einen Mundwinkel auf das Urteil berufen und zugleich mit dem anderen behaupten, das sei alles nichts wert. Na gut, du kannst es, wie man sieht, aber übermäßig logisch ist das nicht.

Die Petze
31.08.2013, 14:16
Erstens ist ein Verfassungsorgan kein eingetragener Verein.

Zweitens kannst du dich nicht mit dem einen Mundwinkel auf das Urteil berufen und zugleich mit dem anderen behaupten, das sei alles nichts wert. Na gut, du kannst es, wie man sieht, aber übermäßig logisch ist das nicht.

Das sind 2 verschiedene Dinge.....beides ist jedoch kritisch zu betrachten.....

Und unlogisch haben die eher die Oberschlümpfe geurteilt.....entweder ist etwas verfassungswidrig und man stellt es sofort ein u/o korrigiert es...
...und zwar umgehend
...oder man sagt ist nicht so dolle und macht es das näxte mal besser.....und kommuniziert es auch so
...denn andere Leute sie gg das GG verstossen landen im Knast....

Diese lauwarme Brühe ist jedenfalls Murx......

GSch
31.08.2013, 14:30
Das sind 2 verschiedene Dinge.....beides ist jedoch kritisch zu betrachten.....

Und unlogisch haben die eher die Oberschlümpfe geurteilt.....entweder ist etwas verfassungswidrig und man stellt es sofort ein u/o korrigiert es...
...und zwar umgehend

Ist doch geschehen. Das mit den Überhangmandaten war verfassungswidrig und wurde umgehend eingestellt. Beim nächsten Mal gibt es das alte Verfahren nicht mehr. Am restlichen Gesetz war nichts zu meckern. (Bis auf einen Punkt, Auslandsdeutsche betreffend, der ist auch korrigiert worden.)

Die Petze
31.08.2013, 14:53
Ist doch geschehen. Das mit den Überhangmandaten war verfassungswidrig und wurde umgehend eingestellt. Beim nächsten Mal gibt es das alte Verfahren nicht mehr. Am restlichen Gesetz war nichts zu meckern. (Bis auf einen Punkt, Auslandsdeutsche betreffend, der ist auch korrigiert worden.)

Ist alles Geschmackssache.....mE ist Rechtsstaatlichkeit anders....

Solche Fehler müssten direkt korrigiert werden....ohne wenn und aber....
...da die BRD sowie kein souveränen Staat darstellt, ist es dennoch wurscht ob es überhaupt Wahlen gibt....
....insofern...drauf GSch....:D

BlackForrester
01.09.2013, 12:35
Das ist nicht aktuell. Es ging um die seit ihrer Einführung umstrittenen "Überhangmandate", und die hat man Anfang des Jahres abgeschafft:

http://www.tagesschau.de/inland/wahlrecht156.html



Danke...muss ich das nicht schreiben :D

Ich will ja nicht schulmeisterlich wirken...aber man sollte sich doch wohl schon informieren bevor man total veraltete Meldungen ins Netz stellt...dies gehört mit zu den Aufgaben, welche ich von einem politisch mündigen Bürger erwarte.

Alfred Tetzlaff
02.09.2013, 17:41
Der Chef des CDU-nahen Studentenverbands RCDS, Gottfried Ludewig, plädiert dafür, das Wahlrecht von Rentnern und Arbeitslosen bei Bundes- und Landtagswahlen einzuschränken.



http://www.derwesten.de/politik/wahlrecht-fuer-alte-kappen-id1680306.html

Unverständlich, wie ein CDU - Parteibuchkarrierist solch einen Blödsinn verbreiten kann.

Siegfriedphirit
07.09.2013, 12:33
... Besatzungszone-Merkel und Co haben nix zu melden.

Cleopatra
07.09.2013, 12:37
Die ganze BRD ist illegal, von daher ist es eh Wurst!

Ein Kunststaat mit einem aufdiktierten GG. Grundgesetz FÜR die BRD. Das sagt schon alles. Wählen gehe ich nicht, das hieße ja, ich würde dieses Konstrukt anerkennen.