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Vollständige Version anzeigen : Salafisten mit Bewährung- die Kette verrückter Urteile reisst nicht ab.



kotzfisch
27.08.2013, 16:21
Solingen: Bewährungsstrafe für Salafisten

Mehr als ein Jahr nach Übergriffen von Salafisten auf einer Kundgebung in Solingen hat der Organisator der Demonstration eine Bewährungsstrafe von neun Monaten erhalten. Das Amtsgericht Solingen verurteilte den 28-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. In Solingen hatten am 1. Mai 2012 radikale Islamisten gegen eine Aktion der rechtsgerichteten Partei Pro NRW demonstriert. Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei wurden zwei Beamte verletzt.




Das soll mal einer aus einer anderen Ecke veranstalten.
Dann gibt's 4 Jahre netto. Ohne Halbstrafe!

romeo1
29.08.2013, 07:07
Bei der angeblichen Inderhatz von Mügeln wurde ein Deutscher ohne Bewährung verknackt weil er es nicht so doll fand, daß sein Freund von einem angetrunkenen Inder mit einer abgebrochenen Bierflasche angestochen wurde.

Das sind schon interessante Unterschiede.

romeo1
29.08.2013, 07:08
doppelt

Jodlerkönig
29.08.2013, 07:09
eine sauerei! bei uns ist die gesamte Staatsführung (Politik, Gerichte, Verwaltung) ein einziger scheisshaufen.

Don_Stefano
29.08.2013, 07:20
Leider normal für unsere Justiz. Mal schauen vielleicht bekommen sie ja noch einen Segeltörn im Mittelmeer zur Belohnung. Soll ja auch öfters mal vorkommen. Und wenn nicht, dann gibts bestimmt wöchentlich regelmäßig Kaffee und Kuchen beim Bewährungshelfer - natürlich auch auf unsere Kosten. Hauptsache den lieben Schätzchen gehts gut. Die Justiz in diesem Lande ist ein einziger Affenstall.

Bruddler
29.08.2013, 07:29
eine sauerei! bei uns ist die gesamte Staatsführung (Politik, Gerichte, Verwaltung) ein einziger scheisshaufen.

Ich wusste gar nicht, dass Marionetten scheißen können ?! :hmm:

Murmillo
29.08.2013, 07:42
Solingen: Bewährungsstrafe für Salafisten

Mehr als ein Jahr nach Übergriffen von Salafisten auf einer Kundgebung in Solingen hat der Organisator der Demonstration eine Bewährungsstrafe von neun Monaten erhalten. Das Amtsgericht Solingen verurteilte den 28-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. In Solingen hatten am 1. Mai 2012 radikale Islamisten gegen eine Aktion der rechtsgerichteten Partei Pro NRW demonstriert. Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei wurden zwei Beamte verletzt.




Das soll mal einer aus einer anderen Ecke veranstalten.
Dann gibt's 4 Jahre netto. Ohne Halbstrafe!

Das kann so nicht stimmen !

StGB, §56a:

§ 56a Bewährungszeit

(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.

(2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung. Sie kann nachträglich bis auf das Mindestmaß verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf das Höchstmaß verlängert werden

Also- Mindestbewährungszeit sind 2 Jahre. Ich nehme also an, dass er zu 9 Monaten Haft verknackt , die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie lange die Bewährungszeit dauert, kann ich leider auch aus keinem der Zeitungsartikel entnehmen.
Die kürze der Haftstrafe allerdings ist verwunderlich. Offensichtlich ging das Gericht von Körperverletzung in einem minderschweren Fall aus.

Gärtner
29.08.2013, 08:59
Das kann so nicht stimmen !

StGB, §56a:

§ 56a Bewährungszeit

(1) Das Gericht bestimmt die Dauer der Bewährungszeit. Sie darf fünf Jahre nicht überschreiten und zwei Jahre nicht unterschreiten.

(2) Die Bewährungszeit beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung über die Strafaussetzung. Sie kann nachträglich bis auf das Mindestmaß verkürzt oder vor ihrem Ablauf bis auf das Höchstmaß verlängert werden

Also- Mindestbewährungszeit sind 2 Jahre. Ich nehme also an, dass er zu 9 Monaten Haft verknackt , die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt wurde. Wie lange die Bewährungszeit dauert, kann ich leider auch aus keinem der Zeitungsartikel entnehmen.
Die kürze der Haftstrafe allerdings ist verwunderlich. Offensichtlich ging das Gericht von Körperverletzung in einem minderschweren Fall aus.

Hier:


Ein 28-jähriger, aus Hemer stammender Salafist ist am Dienstag vor dem Solinger Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch und Bedrohung zu einer neunmonatigen Freiheitsststrafe verurteilt worden. Da der Mann nicht vorbestraft ist und nach Ansicht des Gerichts nicht prinzipiell gewaltbereit sei, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

http://www.derwesten.de/staedte/hemer/bewaehrung-fuer-salafisten-aus-hemer-id8368084.html


Über die Dauer der Bewährung konnte ich nichts finden.

kotzfisch
29.08.2013, 09:36
9 Monate zur Bewährung- nichts anderes hatte ich berichtet.

Murmillo
29.08.2013, 11:32
9 Monate zur Bewährung- nichts anderes hatte ich berichtet.

Wäre aber gegen das Gesetz, 2 Jahre ist hier nach StGB §56a (1) die Mindestzeit.
Das "Solinger Tageblatt" ist da etwas genauer.

http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Bewaehrungsstrafe-fuer-Salafisten-Prediger-d550bff8-0ad0-48f6-8c7f-c073cf11cbc6-ds

Einen als Wortführer der Salafisten angeklagten 28-jährigen Gastronomen aus Hemer hat das Amtsgericht Solingen wegen seiner Rolle bei Ausschreitungen in der Innenstadt am 1. Mai 2012 zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Vollstreckung setzte das Gericht zur Bewährung aus: Der nicht vorbestrafte Angeklagte sehe Gewalt nicht als Mittel für Auseinandersetzungen. Als Auflage muss der 28-Jährige 1000 Euro an das Kinderhilfswerk Terre des Hommes zahlen.

Wie lange die Bewährungszeit dauert, werden wir dann ja hoffentlich in dem für Mittwoch angekündigten , ausführlichen Bericht ebenda lesen können.

kotzfisch
29.08.2013, 17:51
Wäre aber gegen das Gesetz, 2 Jahre ist hier nach StGB §56a (1) die Mindestzeit.
Das "Solinger Tageblatt" ist da etwas genauer.

http://www.solinger-tageblatt.de/Home/Solingen/Bewaehrungsstrafe-fuer-Salafisten-Prediger-d550bff8-0ad0-48f6-8c7f-c073cf11cbc6-ds

Einen als Wortführer der Salafisten angeklagten 28-jährigen Gastronomen aus Hemer hat das Amtsgericht Solingen wegen seiner Rolle bei Ausschreitungen in der Innenstadt am 1. Mai 2012 zu neun Monaten Haft verurteilt. Die Vollstreckung setzte das Gericht zur Bewährung aus: Der nicht vorbestrafte Angeklagte sehe Gewalt nicht als Mittel für Auseinandersetzungen. Als Auflage muss der 28-Jährige 1000 Euro an das Kinderhilfswerk Terre des Hommes zahlen.

Wie lange die Bewährungszeit dauert, werden wir dann ja hoffentlich in dem für Mittwoch angekündigten , ausführlichen Bericht ebenda lesen können.

Du kannst auch 6 Monate auf 2 Jahre auf Bewährung bekommen.
Wo liegt Dein Verständnisproblem?

Murmillo
29.08.2013, 18:42
Du kannst auch 6 Monate auf 2 Jahre auf Bewährung bekommen.
Wo liegt Dein Verständnisproblem?

Kein Verständnisproblem. Das heisst, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, dass jederzeit deine Bewährung von 2 auf bis zu 5 Jahre verlängert werden kann und dass du innerhalb der Bewährungszeit, so du gegen die Bewährungsauflagen verstößt, die volle Zeit deiner Haftstrafe ableisten musst.

kotzfisch
29.08.2013, 19:49
Kein Verständnisproblem. Das heisst, um mal bei deinem Beispiel zu bleiben, dass jederzeit deine Bewährung von 2 auf bis zu 5 Jahre verlängert werden kann und dass du innerhalb der Bewährungszeit, so du gegen die Bewährungsauflagen verstößt, die volle Zeit deiner Haftstrafe ableisten musst.

Horch- ich habe beruflich mit Strafzeitberechnungen zu tun.
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Akzeptiere, dass er 9 Monate Haftsrafe bekam, die xxlang zur BEWÄHRUNG ausgesetzt wurde.
Das erscheint mir zuwenig.Kapiert?

Murmillo
30.08.2013, 07:04
Horch- ich habe beruflich mit Strafzeitberechnungen zu tun.
Ich verstehe Dein Problem nicht.
Akzeptiere, dass er 9 Monate Haftsrafe bekam, die xxlang zur BEWÄHRUNG ausgesetzt wurde.
Das erscheint mir zuwenig.Kapiert?

Aber genau das schreibe ich doch auch. Und das mir die Kürze der Haftstrafe verwunderlichscheint, schrieb ich ja schon in Post#7.

Tantalit
30.08.2013, 07:31
Gegen einheimische Deutsche wird das Feindstrafrecht der Besatzer angewendet.

Ausländer sind ja keine Feinde der Besatzer also gegen sie weniger harte Strafen durch unsere "Schiedsgerichte".

Die BRD hat keine Staatsgerichte – BRD-Dokumente beweisen es!
http://deinerechte.wordpress.com/2012/04/27/brd-ohne-staatsgerichte-beweise/

Azrael
30.08.2013, 12:43
Solingen: Bewährungsstrafe für Salafisten

Mehr als ein Jahr nach Übergriffen von Salafisten auf einer Kundgebung in Solingen hat der Organisator der Demonstration eine Bewährungsstrafe von neun Monaten erhalten. Das Amtsgericht Solingen verurteilte den 28-Jährigen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. In Solingen hatten am 1. Mai 2012 radikale Islamisten gegen eine Aktion der rechtsgerichteten Partei Pro NRW demonstriert. Bei Auseinandersetzungen mit der Polizei wurden zwei Beamte verletzt.

Das soll mal einer aus einer anderen Ecke veranstalten.
Dann gibt's 4 Jahre netto. Ohne Halbstrafe!

Absolut nicht nachvollziehbar. Da kannste echt nur noch fassungslos den Kopf schütteln...

Gärtner
30.08.2013, 13:08
9 Monate zur Bewährung- nichts anderes hatte ich berichtet.

Es ist zu unterscheiden, ob die Bewährungsfrist neun Monate beträgt oder ob eine neunmonatige Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Letzteres ist der Fall, wobei ich über die Dauer der Bewährung keine Angaben gefunden habe.

kotzfisch
30.08.2013, 14:07
Aber genau das schreibe ich doch auch. Und das mir die Kürze der Haftstrafe verwunderlichscheint, schrieb ich ja schon in Post#7.

Offensichtlich haben wir dasselbe gemeint und aneinander vorbeigeredet.

BlackForrester
31.08.2013, 11:07
Zitat:
"Der Angeklagte gab die Vorwürfe der gefährlichen Körperverletzung, des schweren Landfriedensbruchs, des Widerstands gegen Polizisten und der Bedrohung zu".

Wie man dann als Gericht zur Auffassung kommt, dass (Zitat) "Der nicht vorbestrafte Angeklagte sehe Gewalt nicht als Mittel für Auseinandersetzungen" - nun, dies ist mir dann doch ein wenig mehr als nur schleierhaft. Wir reden hier ja nicht von einer Rangelei auf einem Schulhof, sondern von erheblichen Tatvorwürfen und Tatbeständen.

Man sollte diese Richter wohl einmal fragen, wie das Urteil ausgefallen wäre, wäre diese Taten von einem bekannten "Rechtsradikalen" ausgeübt worden wären.

Nicht nur als Polizeibeamter, der hier zumindest seine Gesundheit auf Spiel gesetzt hat, muss man sich nach so einem Urteil doch von der deutschen Justiz im Stich gelassen vorkommen - sondern man ermutigt diesen Kreis ja noch schlimmer zu wüten.