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Vollständige Version anzeigen : Türkin darf nicht Wahlhelferin werden



Patriotistin
26.08.2013, 13:38
Eine 21-jährige Türkin will bei der Auszählung der Stimmen helfen. Doch ohne deutschen Pass darf sie das nicht. Nun hat sie Klage beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht.

Am 22. September ist nicht nur Bundestagswahl, sondern in Hamburg auch der Volksentscheid über den Netzerückkauf. Dafür braucht die Stadt wieder ehrenamtliche Wahlhelfer – insgesamt rund 15.000 müssen es sein, damit in den rund 1800 Wahl- und Briefwahllokalen in der Hansestadt alles reibungslos läuft.

Auch Gülsüm, eine junge Frau, die ihren Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchte, will am Wahlsonntag helfen. Das allerdings ist der 21 Jahre alten Frau verboten. Zwar wurde sie in Hamburg geboren, hat aber einen türkischen Pass. Sie ist deshalb nicht wahlberechtigt – und nur Wahlberechtigte dürfen als Wahlhelfer tätig sein.

Für Gülsüm hat sich die Sache damit allerdings nicht erledigt. Die Einzelhandelskauffrau ist in Hamburg groß geworden, spricht perfekt Deutsch und versteht nicht, warum sie nicht bei der Wahl helfen kann.

"Ich fühle mich diskriminiert", sagt sie – und hat sich entschlossen, juristisch dagegen vorzugehen. Sie bezieht sich bei ihrer Begründung vor allem auf Paragraf 6 Absatz 2 der Bundeswahlordnung.

Darin heißt es, die Wahlhelfer "sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden". Die Wortwahl "sollen möglichst" ist dabei Dreh- und Angelpunkt für die junge Frau. "Schließlich ist da nicht von einem Muss die Rede", sagt sie.

Klage beim Hamburger Arbeitsgericht

Ihre Klage gegen die Stadt hat sie zunächst beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht. Weil dieses allerdings nicht zuständig ist, wird die Angelegenheit nach Ablauf der Stellungnahmefrist am 28. August an das Verwaltungsgericht verwiesen. Gülsüm wird also noch ein paar Tage auf eine Antwort warten müssen.

Genug Wahlhelfer wird es ohnehin geben. Manche Bezirke hätten schon jetzt entsprechend viele Freiwillige gefunden, hieß es aus dem Landeswahlamt. Man habe auch noch nie jemanden als Wahlhelfer verpflichten müssen, wie es im Notfall vorgesehen ist.

Weiter unter:http://www.welt.de/regionales/hamburg/article119385148/Tuerkin-darf-nicht-Wahlhelferin-werden.html

*******************************

Soll sie in die Türkei fahren und Wahlhelferin spielen................

cajadeahorros
26.08.2013, 13:45
Der Begriff Staatsbürger soll nach und nach verloren gehen. Sieht man ja schon im Bundestagsinnenhof, dort steht nur noch "Der Bevölkerung".

Im zukünftigen Einheitsstaat hängt das wertlose Wahlrecht dann nur noch vom aktuellen Wohnsitz des globalen Wanderarbeiters ab. Als die Bürger in den 1990ern das verfassungswidrige kommunale Ausländerwahlrecht schluckten, wurde dieser Entwicklung die Tür geöffnet.

purple
26.08.2013, 13:48
Dieses blöde Weib soll dahin gehen, wo sie hingehört.
Die hat hier nicht an den Wahlen rumzumachen.
Ich kotz im Strahl..........

Demokrat
26.08.2013, 13:51
"Ich fühle mich diskriminiert"... Das scheint ein neues Argument zu werden, mit dem man sich alles mögliche zu erreichen erhofft. Die Gesetzeslage ist doch klar. Wie kann man nun mit so einem Vorstoß darauf reagieren?! Wenn wir erst einmal damit beginnen, unser ganz persönliches Recht einzuklagen, dann könnte man die Gesetze doch von Fall zu Fall ganz individuell auslegen und anwenden. Ja, dann bräuchte man doch im Grunde gar keine fest vereinbarten Spielregeln mehr. Ich fühle mich übrigens diskriminiert, wenn der zahlende Kunde eine Kiste Bier bekommt, während ich leer ausgehe :cool:

Strandwanderer
26.08.2013, 13:51
:
Die Türkin hätte sich besser informieren sollen.

Wahlhelfer müssen grundsätzlich selbst bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Die von ihr genannte Vorschrift betrifft nur die örtliche Auswahl.


Demnächst kommt eine Dorfbesatzung aus Timbuktu und möchte hier bei Wahlen mitmischen.

Zum Irrenhaus BRD würde das passen!

Sprecher
26.08.2013, 13:55
Warum ist die so scharf auf den Job? Will die vielleicht ein bißchen die Stimmauszählung türken?

Demokrat
26.08.2013, 13:58
warum ist die so scharf auf den job? Will die vielleicht ein bißchen die stimmauszählung türken?
Hehehehe... :D

Strandwanderer
26.08.2013, 14:00
"Ich fühle mich diskriminiert"... Das scheint ein neues Argument zu werden, mit dem man sich alles mögliche zu erreichen erhofft. Die Gesetzeslage ist doch klar. . . .

lateinisch "discrimere" bedeutet unterscheiden.

Und genau das erfolgt und sollte viel stärker erfolgen - in diesem Fall zwischen Deutschen und Türken.

Patriotistin
26.08.2013, 14:01
Warum ist die so scharf auf den Job? Will die vielleicht ein bißchen die Stimmauszählung türken?

Dran hab ich auch gedacht :dg:

purple
26.08.2013, 14:09
Wir sollen nur vereinnahmt werden und zwar komplett.
Die haben ihre dreckigen Pfoten schon überall drin und nun streckt
das Pack die gierigen Krallen auch noch nach den Wahlen aus.
Unfassbar, das ist nur bei uns möglich.

tommy3333
26.08.2013, 14:14
Auch Gülsüm, eine junge Frau, die ihren Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchte, will am Wahlsonntag helfen. Das allerdings ist der 21 Jahre alten Frau verboten. Zwar wurde sie in Hamburg geboren, hat aber einen türkischen Pass. Sie ist deshalb nicht wahlberechtigt – und nur Wahlberechtigte dürfen als Wahlhelfer tätig sein.

Für Gülsüm hat sich die Sache damit allerdings nicht erledigt. Die Einzelhandelskauffrau ist in Hamburg groß geworden, spricht perfekt Deutsch und versteht nicht, warum sie nicht bei der Wahl helfen kann.Ein deutscher, der in Österreich oder der Schweiz lebt, ist ohne deren pass genauso wenig wahlberechtig trotz Beherrschung der dt. Sprache. Die frau sollte sich daran gewöhnen als Extrawürste zu fordern.


"Ich fühle mich diskriminiert", sagt sie – und hat sich entschlossen, juristisch dagegen vorzugehen. Sie bezieht sich bei ihrer Begründung vor allem auf Paragraf 6 Absatz 2 der Bundeswahlordnung.

Darin heißt es, die Wahlhelfer "sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden". Die Wortwahl "sollen möglichst" ist dabei Dreh- und Angelpunkt für die junge Frau. "Schließlich ist da nicht von einem Muss die Rede", sagt sie.
Dann ist ihr Verständnis der dt. Sprache offenbar doch nicht so perfekt, wie diese Frau oder die Qualitätsschmierfinken Glauben machen wollen. In dem zitierten Paragraphen liegt der Kontext von "sollen möglichst" nicht auf "Wahlberechtigte", sondern auf "der Gemeinde" bzw. "des Wahlbezirks". Das heißt, dass Wahlhelfer auch Wahlberechtigte außerhalb der Gemeinde bzw. des Wahlkreises sein können.

Niesmitlust
26.08.2013, 14:15
Klar, damit die Grünen wie durch Zauberhand mehr Stimmen bekommen. Elendes Forderpack.

Shahirrim
26.08.2013, 15:21
Fremd im eigenem Land wird immer mehr sichtbar.

Man sollte hier dranbleiben, wie das Gericht entscheidet.

Sterntaler
26.08.2013, 15:25
Warum ist die so scharf auf den Job? Will die vielleicht ein bißchen die Stimmauszählung türken?

damit sie gewisse Zettel verschwinden lassen kann, was soll ein Analphabet bei der Stimmenauswahl , die kann sich nach Anatolien verpissen, wo die hin gehört.

Alma Mater
26.08.2013, 15:32
Warum will sie in den politischen Innenangelegenheiten dieses Landes mitmischen, wenn sie es in 21 Jahren hier nicht für nötig gehalten hat, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen?

Cleopatra
26.08.2013, 15:38
Woher hat diese Volksgruppe das Geld zum Klagen? Stehen da die Saudis dahinter? Oder die Juden? Was auf dasselbe hinausläuft.

Chandra
26.08.2013, 15:41
Eine 21-jährige Türkin will bei der Auszählung der Stimmen helfen. Doch ohne deutschen Pass darf sie das nicht. Nun hat sie Klage beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht.

Am 22. September ist nicht nur Bundestagswahl, sondern in Hamburg auch der Volksentscheid über den Netzerückkauf. Dafür braucht die Stadt wieder ehrenamtliche Wahlhelfer – insgesamt rund 15.000 müssen es sein, damit in den rund 1800 Wahl- und Briefwahllokalen in der Hansestadt alles reibungslos läuft.

Auch Gülsüm, eine junge Frau, die ihren Nachnamen nicht in der Zeitung lesen möchte, will am Wahlsonntag helfen. Das allerdings ist der 21 Jahre alten Frau verboten. Zwar wurde sie in Hamburg geboren, hat aber einen türkischen Pass. Sie ist deshalb nicht wahlberechtigt – und nur Wahlberechtigte dürfen als Wahlhelfer tätig sein.

Für Gülsüm hat sich die Sache damit allerdings nicht erledigt. Die Einzelhandelskauffrau ist in Hamburg groß geworden, spricht perfekt Deutsch und versteht nicht, warum sie nicht bei der Wahl helfen kann.

"Ich fühle mich diskriminiert", sagt sie – und hat sich entschlossen, juristisch dagegen vorzugehen. Sie bezieht sich bei ihrer Begründung vor allem auf Paragraf 6 Absatz 2 der Bundeswahlordnung.

Darin heißt es, die Wahlhelfer "sollen möglichst aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des Wahlbezirks berufen werden". Die Wortwahl "sollen möglichst" ist dabei Dreh- und Angelpunkt für die junge Frau. "Schließlich ist da nicht von einem Muss die Rede", sagt sie.

Klage beim Hamburger Arbeitsgericht

Ihre Klage gegen die Stadt hat sie zunächst beim Hamburger Arbeitsgericht eingereicht. Weil dieses allerdings nicht zuständig ist, wird die Angelegenheit nach Ablauf der Stellungnahmefrist am 28. August an das Verwaltungsgericht verwiesen. Gülsüm wird also noch ein paar Tage auf eine Antwort warten müssen.

Genug Wahlhelfer wird es ohnehin geben. Manche Bezirke hätten schon jetzt entsprechend viele Freiwillige gefunden, hieß es aus dem Landeswahlamt. Man habe auch noch nie jemanden als Wahlhelfer verpflichten müssen, wie es im Notfall vorgesehen ist.

Weiter unter:http://www.welt.de/regionales/hamburg/article119385148/Tuerkin-darf-nicht-Wahlhelferin-werden.html

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Soll sie in die Türkei fahren und Wahlhelferin spielen................

:D genau, ich helfe ihr gerne beim packen ihrer Koffer ..

Mokdo
26.08.2013, 15:42
Vor allen Dingen was will sie vor einem Arbeitsgericht. Erstens ist das eine ehrenamtliche Tätigkeit, und es ist im Wahlgesetz verankert wer Wahlhelfer werden darf. In diesem Fall jeder DEUTSCHE ab 18 Jahren. Ein Arbeitsgericht kann Wahlgesetze nicht
ändern. Jedes Gericht muss sich bei Urteilen an geltende Gesetz halten.

bernhard44
26.08.2013, 15:46
sie ist weder Wahlberechtigte noch deutsche Staatsbürgerin! Was also will sie eigentlich.......in die Medien?

cajadeahorros
26.08.2013, 15:51
sie ist weder Wahlberechtigte noch deutsche Staatsbürgerin! Was also will sie eigentlich.......in die Medien?

Wie unten gesagt, es geht um die Ausweitung des Wahlrechts auf alle Bewohner eines Staates, die Aufweichung und Abschaffung des Begriffs Staatsbürgers. Dafür hat man jetzt irgendeine billige Darstellerin gefunden, genauso wie die Kopftuchdarstellerin Ludin.

Hier ein Beispiel aus Wien, wo man auch schon einen willigen "Verfassungsrechtler" gefunden hat.

http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_integration/politik_und_recht/569712_Wahlrecht-auch-ohne-Staatsbuergerschaft.html

Mokdo
26.08.2013, 15:55
Das "sagt" der Bundeswahlleiter da zu:


http://www.bundeswahlleiter.de/de/glossar/texte/Wahlhelfer.html
Wahlhelfer müssen wahlberechtigt sein.

bernhard44
26.08.2013, 16:09
Wie unten gesagt, es geht um die Ausweitung des Wahlrechts auf alle Bewohner eines Staates, die Aufweichung und Abschaffung des Begriffs Staatsbürgers. Dafür hat man jetzt irgendeine billige Darstellerin gefunden, genauso wie die Kopftuchdarstellerin Ludin.

Hier ein Beispiel aus Wien, wo man auch schon einen willigen "Verfassungsrechtler" gefunden hat.

http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_integration/politik_und_recht/569712_Wahlrecht-auch-ohne-Staatsbuergerschaft.html

ja da trappst sie wieder die Nachtigall.......

cajadeahorros
26.08.2013, 16:25
Was der Bundeswahlleiter sagt ist scheißegal weil es in Gesetzen und Verordnungen geregelt ist:

Rechtsgrundlagen
Erlass des Bundesministerium des Innern vom 8. April 2009, Az.: Z1 - 001 003-1/86
Bundestagswahl: §§ 8 bis 11 BWG, §§ 6, 9, 10 BWO
Europawahl: § 5 EuWG; § 4 EuWG i.V.m. §§ 9 - 11 BWG; §§ 6, 9, 10 EuWO

Genauso wie die Wahlberechtigung im Grundgesetz geregelt ist, nämlich im Artikel 116 GG. Entweder man ändert ihn oder Nicht-Staatsbürger wählen eben nicht, aber unter dem Vorwand der Demokratiiiiiiiiiiiiiie Recht zu brechen, das ist so abenteuerlich daß man vor der Dummheit und Unbildung dieser Menschen fast zu Boden sinken möchte, wenn dieser völlige Verlust von Rechtsverständnis (bzw. Lesekompetenz) nicht so gefährlich wäre.

http://www.welt.de/politik/article2476105/SPD-fordert-kommunales-Auslaenderwahlrecht.html

BlackForrester
26.08.2013, 21:01
Was soll der ganze Aufstand???

Der Frau wird vor dem Verwaltungsgericht erklärt werden, dass mitnichten eine Diskrimierung stattfindet...sondern dass die Frau keinen Anspruch darauf hat Wahlhelferin zu sein und dafür auch die Vorraussetzungen nicht vorhanden sind.

Also was soll´s...keine Meldung und kein Aufreger wert...

meckerle
26.08.2013, 21:14
:
Die Türkin hätte sich besser informieren sollen.

Wahlhelfer müssen grundsätzlich selbst bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Die von ihr genannte Vorschrift betrifft nur die örtliche Auswahl.


Demnächst kommt eine Dorfbesatzung aus Timbuktu und möchte hier bei Wahlen mitmischen.

Zum Irrenhaus BRD würde das passen!
Die Wahlhelfer werden von der kommunalen Verwaltung bestimmt und sonst von Niemandem.

meckerle
26.08.2013, 21:17
lateinisch "discrimere" bedeutet unterscheiden.

Und genau das erfolgt und sollte viel stärker erfolgen - in diesem Fall zwischen Deutschen und Türken.
Die sollten die Kosten für ihre Klagen selber bezahlen müssen, dann hört der Zirkus auf.

meckerle
26.08.2013, 21:20
Warum will sie in den politischen Innenangelegenheiten dieses Landes mitmischen, wenn sie es in 21 Jahren hier nicht für nötig gehalten hat, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen?
Menno, sei doch froh dass sie es nicht getan hat.

meckerle
26.08.2013, 21:23
sie ist weder Wahlberechtigte noch deutsche Staatsbürgerin! Was also will sie eigentlich.......in die Medien?
In die Medien ist wichtig, damit das Thema am Kochen bleibt.

Nationalix
26.08.2013, 21:28
"Ich fühle mich diskriminiert"... Das scheint ein neues Argument zu werden, mit dem man sich alles mögliche zu erreichen erhofft. Die Gesetzeslage ist doch klar. Wie kann man nun mit so einem Vorstoß darauf reagieren?! Wenn wir erst einmal damit beginnen, unser ganz persönliches Recht einzuklagen, dann könnte man die Gesetze doch von Fall zu Fall ganz individuell auslegen und anwenden. Ja, dann bräuchte man doch im Grunde gar keine fest vereinbarten Spielregeln mehr. Ich fühle mich übrigens diskriminiert, wenn der zahlende Kunde eine Kiste Bier bekommt, während ich leer ausgehe :cool:

So allmählich wirst Du ja ganz brauchbar mit Deinen Beiträgen.

Ebbelwoi
27.08.2013, 03:58
Nachdem der Begriff Deutsche(r) bereits erfolgreich ab adsurdum geführ worden ist, muss man den Restdeutschen jetzt auch die Staatsangehörigkeit aberkennen bzw. nicht Staatsangehörige mit den Papierdeutschen gleichstellen, damit ultimativ klar ist, dass es kein deutsches Volk gibt, nichtmal auf dem Papier.

Ironischerweise gibt es da einen Zusammenhang zwischen Umvolkungsbefürwortern und den letzten Restdeutschen: Mit dem BRD-Pass kann man sich bestenfalls den Hintern abwischen.

Papa Haus.ser
27.08.2013, 04:06
Der Begriff Staatsbürger soll nach und nach verloren gehen. Sieht man ja schon im Bundestagsinnenhof, dort steht nur noch "Der Bevölkerung".

Im zukünftigen Einheitsstaat hängt das wertlose Wahlrecht dann nur noch vom aktuellen Wohnsitz des globalen Wanderarbeiters ab. Als die Bürger in den 1990ern das verfassungswidrige kommunale Ausländerwahlrecht schluckten, wurde dieser Entwicklung die Tür geöffnet.

wie lange es wohl noch dauern wird, bis "dem deutschen Volke" Hammer und Meißel zum opfer fallen wird?

Papa Haus.ser
27.08.2013, 04:09
"Ich fühle mich diskriminiert"... Das scheint ein neues Argument zu werden, mit dem man sich alles mögliche zu erreichen erhofft. Die Gesetzeslage ist doch klar. Wie kann man nun mit so einem Vorstoß darauf reagieren?! Wenn wir erst einmal damit beginnen, unser ganz persönliches Recht einzuklagen, dann könnte man die Gesetze doch von Fall zu Fall ganz individuell auslegen und anwenden. Ja, dann bräuchte man doch im Grunde gar keine fest vereinbarten Spielregeln mehr. Ich fühle mich übrigens diskriminiert, wenn der zahlende Kunde eine Kiste Bier bekommt, während ich leer ausgehe :cool:

Das was du da ironisch schilderst, ist doch längst gang und gäbe. das gesetz wird immer mehr pervertiert und gesetz ist schon lange kein recht mehr in der BRD.

Papa Haus.ser
27.08.2013, 10:44
sie ist weder Wahlberechtigte noch deutsche Staatsbürgerin! Was also will sie eigentlich.......in die Medien?

aufmerksamkeit. und die grüne pest wird sicher den ball annehmen und weiterspielen.

Papa Haus.ser
27.08.2013, 11:01
Wie unten gesagt, es geht um die Ausweitung des Wahlrechts auf alle Bewohner eines Staates, die Aufweichung und Abschaffung des Begriffs Staatsbürgers. Dafür hat man jetzt irgendeine billige Darstellerin gefunden, genauso wie die Kopftuchdarstellerin Ludin.

Hier ein Beispiel aus Wien, wo man auch schon einen willigen "Verfassungsrechtler" gefunden hat.


Ja na klar:


im Rahmen der von den Grünen initiierten Wienwoche auf, dass Wahlberechtigte im Auftrag von Nichtwahlberechtigten per Briefwahlkarte ihre Stimme abgeben. Rechtlich sei diese Aktion heikel, sagt Robert Stein, Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium: Wähler geben bei der Briefwahl eine eidesstattliche Erklärung ab, dass sie "persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst" gestimmt haben.

http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_integration/politik_und_recht/569712_Wahlrecht-auch-ohne-Staatsbuergerschaft.html

"grün" habe ich mit bedacht "gewählt".

Ich platze jeden tag ein stückchen mehr.....einfach nur noch unglaublich was hier und in der ostmark vorgeht :vogel:

Asyl
27.08.2013, 11:22
Eine 21-jährige Türkin will bei der Auszählung der Stimmen helfen.

Bei der Auszählung oder Aussortierung ausländerfeindlicher Parteien? ;)

Patriotistin
27.08.2013, 11:28
Bei der Auszählung oder Aussortierung ausländerfeindlicher Parteien? ;)

Wenn wir nicht so ahnungslos wäre könnt man glatt auf die Idee kommen :))

Affenpriester
27.08.2013, 11:42
Ich darf in der Türkei auch nicht an den Wahlzetteln rumwurschteln. Hätte ich auch kein Bestreben.
Die kann doch in der Türkei helfen, wählen darf sie dort auch, nehme ich an. Wo leben wir denn eigentlich? In zwei Ländern gleichzeitig an den Wahlurnen rumhantieren?
Auf sowas kommen nur Nomaden oder dreiste Türken.