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Vollständige Version anzeigen : Diskothekenbesitzerin verurteilt wegen Abweisung eines Ausländers



Abendländer
16.08.2013, 10:02
Brauche mal dringend Eure Hilfe.
In Hannover wurde eine Diskothekenbesitzerin zu Schadensersatz gegenüber einem Türken verurteilt, weil sie diesem den Zutritt verweigert hat.

Mir ist in Erinnerung, daß es ein Urteil gibt, indem es dem Besitzer erlaubt, sich seine Gäste selbst auszusuchen.
Beispiel: Ein Hotelbesitzer aus der Nähe von Frankfurt/Oder bekam vom Gericht Recht, NPD-Vogt kein Zimmer zu vermieten.

Kann mir jemand das Aktenzeichnen dieses Urteils nennen?
Denn das würde zweierlei Maß betreffen

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M55e1fcb8b6a.0.html

Antisozialist
17.08.2013, 13:15
Brauche mal dringend Eure Hilfe.
In Hannover wurde eine Diskothekenbesitzerin zu Schadensersatz gegenüber einem Türken verurteilt, weil sie diesem den Zutritt verweigert hat.

Mir ist in Erinnerung, daß es ein Urteil gibt, indem es dem Besitzer erlaubt, sich seine Gäste selbst auszusuchen.
Beispiel: Ein Hotelbesitzer aus der Nähe von Frankfurt/Oder bekam vom Gericht Recht, NPD-Vogt kein Zimmer zu vermieten.

Kann mir jemand das Aktenzeichnen dieses Urteils nennen?
Denn das würde zweierlei Maß betreffen

http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M55e1fcb8b6a.0.html

Türken fallen unter das Antidiskriminierungsgesetz, aber NPD-Mitglieder nicht.

DerKoch
19.08.2013, 00:05
Kann mir jemand das Aktenzeichnen dieses Urteils nennen?


>>>Az.: 1 U 4/10<<<

>>>http://openjur.de/u/284493.html<<<

Die Petze
19.08.2013, 00:10
Sie hätte ausdrücklich vom Hausreht Gebrauch machen müssen.....sprich geschlossene Gesellschaft oÄ.....
Das muss man bei unerwünschten Publikum dem Türsteher auch so vermitteln zu kommunzieren....

DerKoch
19.08.2013, 00:21
Sie hätte ausdrücklich vom Hausreht Gebrauch machen müssen.....sprich geschlossene Gesellschaft oÄ.....
Das muss man bei unerwünschten Publikum dem Türsteher auch so vermitteln zu kommunzieren....

Es war aber keine geschlossene Gesellschafft... so blöd sind Richter nun auch wieder nicht.

Man kann als Gastronom tatsächlich nicht jeden der einem aus persönlichen Gründen nicht passt den Eintritt verwehren.

Wenn irgendwo nur Schlipsträger verkehren kann man den Typ im T-Shirt rausschmeißen oder wenn man jemandem ansieht dass er gleich stänkern wird oder besoffen ist kann man den Eintritt auch verwehren.

Wie das bei dem Türken war weiß ich nicht aber beim NPD Vogt war die Begründung dass sich andere Gäste in seiner Gegenwart unwohl fühlen und womöglich sogar abreisen.

Das Vogt-Urteil ist m.E. wenig spektakulär hat aber selbstverständlich nichts mit dem "Türke in Disco" zu tun.

Die Petze
19.08.2013, 00:29
Es war aber keine geschlossene Gesellschafft... so blöd sind Richter nun auch wieder nicht.

Man kann als Gastronom tatsächlich nicht jeden der einem aus persönlichen Gründen nicht passt den Eintritt verwehren.

Wenn irgendwo nur Schlipsträger verkehren kann man den Typ im T-Shirt rausschmeißen oder wenn man jemandem ansieht dass er gleich stänkern wird oder besoffen ist kann man den Eintritt auch verwehren.

Wie das bei dem Türken war weiß ich nicht aber beim NPD Vogt war die Begründung dass sich andere Gäste in seiner Gegenwart unwohl fühlen und womöglich sogar abreisen.

Das Vogt-Urteil ist m.E. wenig spektakulär hat aber selbstverständlich nichts mit dem "Türke in Disco" zu tun.

Ich kann dir nur erählen was ich aus der Praxis kenne....
Ich war jahrelang in D nebenberuflich Türsteher....

Es gab zB öffentliche kurdische Veranstaltungen bei denen angewiesen wurde keine Türken reinzulassen....witzig....:crazy:
Hat natürlich null gefunzt...gab öfter mal Keilereien....

DerKoch
19.08.2013, 00:39
Das bestätigt doch sehr schön was ich sagte.

Da es zwischen Kurden und Türken schon immer Konflikte gab war es auch wahrscheinlich dass durch Türken die kurdische Veranstaltung gestört wird.

Die rechtliche Grundlage insbesondere Türken nicht einzulassen war gegeben, dass es nicht immer geklappt hat ist ein anderes Problem.

Das ist vergleichbar mit einer Schwulenparty zu der keine Schwulenhasser zugelassen werden oder dass bei einer Ü 40 Party keine 25 jährigen Sexbomben reinkommen weil sie die Veranstaltung eskalieren ließen.

Die Petze
19.08.2013, 00:48
Das bestätigt doch sehr schön was ich sagte.

Da es zwischen Kurden und Türken schon immer Konflikte gab war es auch wahrscheinlich dass durch Türken die kurdische Veranstaltung gestört wird.

Die rechtliche Grundlage insbesondere Türken nicht einzulassen war gegeben, dass es nicht immer geklappt hat ist ein anderes Problem.

Das ist vergleichbar mit einer Schwulenparty zu der keine Schwulenhasser zugelassen werden oder dass bei einer Ü 40 Party keine 25 jährigen Sexbomben reinkommen weil sie die Veranstaltung eskalieren ließen.

Das alles kam da schon vor....ohne Anzeige wegen Diskriminierung...gut ich spreche bis Zeitraum 2006

Wir haben alles was der Kunde wollte draussengehalten....ich erinnere mich ganz explizit an mehrere Faschingsparties ...
Vorgabe: grössere arabische oder türkische Gruppen nicht reinzulassen...

Rumburak
19.08.2013, 00:56
Selber schuld, wer sich sowas gefallen läßt...

DerKoch
19.08.2013, 01:06
Wir haben alles was der Kunde wollte draussengehalten....ich erinnere mich ganz explizit an mehrere Faschingsparties ...
Vorgabe: grössere arabische oder türkische Gruppen nicht reinzulassen...

Na ja, das ist schon grenzwertig aber wie schon geschrieben wurde "wenn sie sich´s gefallen lassen..."

Die Petze
19.08.2013, 01:39
Na ja, das ist schon grenzwertig aber wie schon geschrieben wurde "wenn sie sich´s gefallen lassen..."

Mussten sie wohl....
Standardspruch...Es ist zu voll....

Ich hätte sie (teilweise) reingelassen....eigentlich ordentliche Jungs, (sogar teils verkleidet).....im Schnellcheck zumindest....
...aber Kunde ist König...

DerKoch
19.08.2013, 01:52
...eigentlich ordentliche Jungs, (sogar teils verkleidet)....

Als Terroristen? Nur Spaß aber ist mit halt grad als erstes eingefallen.

Wie Du sagst "der Kunde ist König".

Der Gastronom, Veranstalter oder was auch immer lässt sich bezgl. des Hausrechts von den Mitarbeitern der Sicherheitsfirma vertreten und die machen eben das was der "Chef" will.
Im Fall dass ein nicht eingelassener klagt trifft es aber auch den Auftraggeber und nicht den Ausführenden, es sei denn dieser hat es eigenmächtig übertrieben.

Pappenheimer
19.08.2013, 04:54
Solche Schwachsinnsurteile gibt es wirklich nur in Deutschland. Dass solche eine laecherliche Klage vom Gericht ueberhaupt angenommen wird ist fuer mich ein Armutszeugnis fuer diesen Staat. Aber in Deutschland werden ja sogar Gartenzwerge verklagt...

schastar
19.08.2013, 05:01
Sie hätte ausdrücklich vom Hausreht Gebrauch machen müssen.....sprich geschlossene Gesellschaft oÄ.....
Das muss man bei unerwünschten Publikum dem Türsteher auch so vermitteln zu kommunzieren....

Es hätte schon gereicht ohne jede Begründung abzulehnen. Da gibt es im Fernsehen so eine Sendung mit Ordnungshütern und so, da kommen auch immer wieder Discotheken vor und deren Einlasskontrollen. Die sind da immer stets bemüht kein Begründung anzugeben, müssen sie auch nicht, oder Dinge wie falsche Kleidung, oder alkoholisiert.

schastar
19.08.2013, 05:05
Es war aber keine geschlossene Gesellschafft... so blöd sind Richter nun auch wieder nicht.

Man kann als Gastronom tatsächlich nicht jeden der einem aus persönlichen Gründen nicht passt den Eintritt verwehren.

Wenn irgendwo nur Schlipsträger verkehren kann man den Typ im T-Shirt rausschmeißen oder wenn man jemandem ansieht dass er gleich stänkern wird oder besoffen ist kann man den Eintritt auch verwehren.

Wie das bei dem Türken war weiß ich nicht aber beim NPD Vogt war die Begründung dass sich andere Gäste in seiner Gegenwart unwohl fühlen und womöglich sogar abreisen.

Das Vogt-Urteil ist m.E. wenig spektakulär hat aber selbstverständlich nichts mit dem "Türke in Disco" zu tun.

Wer sagt daß ich mich in Gegenwart von Türken nicht auch unwohl fühle und die Disco verlassen werden wenn der rein darf?

Deutschmann
19.08.2013, 07:02
Solche Schwachsinnsurteile gibt es wirklich nur in Deutschland. Dass solche eine laecherliche Klage vom Gericht ueberhaupt angenommen wird ist fuer mich ein Armutszeugnis fuer diesen Staat. Aber in Deutschland werden ja sogar Gartenzwerge verklagt...

Da haben die Medien ordentlich mitgetrommelt. Letztens kam in einer Reportage ein Selbstversuch. Da haben ausländische Männer reihenweise Discos und Bars abgeklappert und dann ne Liste geführt wo sie abgewiesen wurden.

DerKoch
19.08.2013, 20:04
Wer sagt daß ich mich in Gegenwart von Türken nicht auch unwohl fühle und die Disco verlassen werden wenn der rein darf?

Das ist bestimmt schon häufiger der Fall gewesen besonders wenn eine ganze Horde Türken, Araber oder was auch immer kommt aber es ist eben eine deutsche Eigenart dass man auf keinen Fall gegen Ausländer sein darf (ganz gleich was die schon für Dreck am Stecken haben) aber gegen (vermeintliche) Nazis zu sein gehört zum guten Ton.

Ich selbst habe hier das Problem dass ich mit beiden Gruppen nichts zu tun haben will aber ich will ja auch nicht in die Disco.