PDA

Vollständige Version anzeigen : Hartz-IV-Empfänger zahlen weniger für Sex im Freien



BlackForrester
28.07.2013, 10:46
Soll man da lachen...oder soll man da weinen.

Wir sich im Freien mit seinem Partner verlustiert, der wird, wenn sich ein Dritter gestört fühlt, zur Kasse gebeten...so weit so gut.

Dass man aber einen steuer- und abgabenzahlenden Arbeitnehmer / -in, welche meinen sich in der Öffentlichkeit Ihren Gelüsten hinzugeben in Berlin deutlich mehr zur Kasse zu bitten, als wenn man AlGII-Bezieher ist, so etwas kann nur in Berlin passieren.

Wenn man schon der Meinung ist, man könne Bußgelder nach "Kassenlage" des Einzelnen erheben...dann sollte man auch Rücksicht auf die Einnahmen eines Arbeitsnehmers / -in nehmen...denn wie ja eine gewisse Bertelsmann-Studie dargestellt hat...nicht Jeder der in Arbeit ist hat real mehr Geld in der Tasche wie ein ALGII-Bezieher

http://www.focus.de/panorama/welt/arbeitsagentur-kritisiert-hartz-iv-empfaenger-zahlen-weniger-fuer-sex-im-freien_aid_1053509.html

Felixhenn
28.07.2013, 10:54
Sollten da nicht eher die Spanner zahlen die den Pärchen nachspionieren?

Entfernungsmesser
28.07.2013, 10:54
Da die Strafe in Tagessätzen bezogen auf das Einkommen bemessen wird, erscheint es logisch das ein Harz IV-Empfänger weniger löhnt als ein Gutverdiener. Soziale Gerechtigkeit, auch beim Ficken...

Valdyn
28.07.2013, 10:56
Mir ist dieses Delikt des öffentlichen Ärgernisses ohnehin schleiherhaft. Wenn ich etwas nicht sehen möchte, dann sehe ich da nicht hin und gut ist. Das zeigt nur wie entfremdet der Mensch mittlerweile von der Natur ist.

tabasco
28.07.2013, 11:00
Mir ist dieses Delikt des öffentlichen Ärgernisses ohnehin schleiherhaft. Wenn ich etwas nicht sehen möchte, dann sehe ich da nicht hin und gut ist. Das zeigt nur wie entfremdet der Mensch mittlerweile von der Natur ist.

Das zeigt nur, wie versaut Du bist, dass Dir der letzte Scham- und Anstandsgefühl abgeht.

Valdyn
28.07.2013, 11:02
Das zeigt nur, wie versaut Du bist, dass Dir der letzte Scham- und Anstandsgefühl abgeht.

Ich habe mit keinem Wort gesagt, daß ich das selber tun würde, noch, daß ich es gut finde. Ich kann aber auch die Heuchelei bei sowas nicht verstehen. Vermutlich starren die alle minutenlang hin und rufen dann Ordnungsamt/Polizei. Können den Blick aber auch nicht abwenden.

Felixhenn
28.07.2013, 11:03
Da die Strafe in Tagessätzen bezogen auf das Einkommen bemessen wird, erscheint es logisch das ein Harz IV-Empfänger weniger löhnt als ein Gutverdiener. Soziale Gerechtigkeit, auch beim Ficken...

Und das setzen wir dann auch im Bußgeldkatalog fest? Jeder bekommt seinen individuellen Tarif?

Entfernungsmesser
28.07.2013, 11:07
Und das setzen wir dann auch im Bußgeldkatalog fest? Jeder bekommt seinen individuellen Tarif?

Von mir aus...

Valdyn
28.07.2013, 11:09
Und das setzen wir dann auch im Bußgeldkatalog fest? Jeder bekommt seinen individuellen Tarif?

Das ist doch nichts neues. Die Tagessätze richten sich seit jeher nach dem Einkommen. Ich versteh das Novum dieser Meldung nicht.

Rumburak
28.07.2013, 11:12
Das zeigt nur, wie versaut Du bist, dass Dir der letzte Scham- und Anstandsgefühl abgeht.

Noch nie im Freien gevögelt? Selbst schuld....

Felixhenn
28.07.2013, 11:13
Wer von Euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Ich denke, wir haben alle schon mal im Freien.

Als ich jung verheiratet war, wohnten wir in einem Haus mit Schlafzimmer im Erdgeschoss. Im Laden war ein kleiner Spalt, aber man musste schon zwei Steine hinlegen um durch den Spalt schauen zu können. Eine alte Jungfer hatte nichts besseres zu tun als Akrobatik zu betreiben um zu sehen was hinter dem Laden abging um sich dann zu beschweren. Wir mussten den Spalt dann schließen um sie nicht mehr in Versuchung zu führen.

Rutt
28.07.2013, 11:13
Hetze gegen Erwerbslose, was sonst,
da sind Focus und Bildzeitung Weltmeister drin.

mfg
rutt

Felixhenn
28.07.2013, 11:16
Das ist doch nichts neues. Die Tagessätze richten sich seit jeher nach dem Einkommen. Ich versteh das Novum dieser Meldung nicht.

Ordnungswidrigkeiten sind für jeden gleich hoch zu entrichten. Oder wird bei der Verkehrskontrolle jetzt nach Hartz IV gefragt?

Valdyn
28.07.2013, 11:20
Ordnungswidrigkeiten sind für jeden gleich hoch zu entrichten. Oder wird bei der Verkehrskontrolle jetzt nach Hartz IV gefragt?

Beim Ordnungsgeld wohl nicht, beim Bußgeld schon.

Felixhenn
28.07.2013, 11:24
Beim Ordnungsgeld wohl nicht, beim Bußgeld schon.

Ich glaube nicht, dass solche Unterschiede vor dem Verfassungsgericht Bestand haben können.

Entfernungsmesser
28.07.2013, 11:26
Das zeigt nur, wie versaut Du bist, dass Dir der letzte Scham- und Anstandsgefühl abgeht.

Ja, das Leben kann so schön langweilig sein!

Entfernungsmesser
28.07.2013, 11:27
Wer von Euch ohne Sünde ist, werfe den ersten Stein. Ich denke, wir haben alle schon mal im Freien.

Als ich jung verheiratet war, wohnten wir in einem Haus mit Schlafzimmer im Erdgeschoss. Im Laden war ein kleiner Spalt, aber man musste schon zwei Steine hinlegen um durch den Spalt schauen zu können. Eine alte Jungfer hatte nichts besseres zu tun als Akrobatik zu betreiben um zu sehen was hinter dem Laden abging um sich dann zu beschweren. Wir mussten den Spalt dann schließen um sie nicht mehr in Versuchung zu führen.

Stand die Alte mit aufgeknöpfter Bluse bei dir auf der Matte???

Valdyn
28.07.2013, 11:30
Ich glaube nicht, dass solche Unterschiede vor dem Verfassungsgericht Bestand haben können.

Geh doch klagen. Es ist aber doch ganz logisch, daß ein Hartz 4 Empfänger nicht so viel zahlen kann wie ein Multimillionär. Um beide für das selbe Vergehen in Relation zum Einkommen gleich zu bestrafen werden eben Tagessätze erhoben. Ein Tagessatz entspricht dann eben so und soviel % vom Einkommen.

Das ist aber noch nichts neues und muß auch so sein. Verstehe die Diskussion grade nicht. Sonst hätte man entweder Menschen die ihre Strafe niemals zahlen könnten oder Menschen, denen es überhaupt nicht weh tut.

Felixhenn
28.07.2013, 11:31
Stand die Alte mit aufgeknöpfter Bluse bei dir auf der Matte???

Die Haustür war gut und sicher verschlossen.

Entfernungsmesser
28.07.2013, 11:33
Die Haustür war gut und sicher verschlossen.

Besser so. Sonst stehen die noch Schlange!!

Entfernungsmesser
28.07.2013, 11:34
Geh doch klagen. Es ist aber doch ganz logisch, daß ein Hartz 4 Empfänger nicht so viel zahlen kann wie ein Multimillionär. Um beide für das selbe Vergehen in Relation zum Einkommen gleich zu bestrafen werden eben Tagessätze erhoben. Ein Tagessatz entspricht dann eben so und soviel % vom Einkommen.

Das ist aber noch nichts neues und muß auch so sein. Verstehe die Diskussion grade nicht. Sonst hätte man entweder Menschen die ihre Strafe niemals zahlen könnten oder Menschen, denen es überhaupt nicht weh tut.

:gp:

Felixhenn
28.07.2013, 11:35
Geh doch klagen. Es ist aber doch ganz logisch, daß ein Hartz 4 Empfänger nicht so viel zahlen kann wie ein Multimillionär. Um beide für das selbe Vergehen in Relation zum Einkommen gleich zu bestrafen werden eben Tagessätze erhoben. Ein Tagessatz entspricht dann eben so und soviel % vom Einkommen.

Das ist aber noch nichts neues und muß auch so sein. Verstehe die Diskussion grade nicht. Sonst hätte man entweder Menschen die ihre Strafe niemals zahlen könnten oder Menschen, denen es überhaupt nicht weh tut.

Tagessätze gibt es bei Strafen und beziehen sich auf den Täter. Ordnungsgelder und Bußgelder sind an das Vergehen gebunden, nicht an den Täter.

BlackForrester
28.07.2013, 11:35
Hetze gegen Erwerbslose, was sonst,
da sind Focus und Bildzeitung Weltmeister drin.



Es ist für Dich also in Ordnung, wenn Jemand, der in Arbeit ist für genau denselben Sachverhalt ein höheres Bußgeld zu bezahlen hat, als wenn man nicht in Arbeit ist und ALGII bezieht?

Gut...wenn dies Deine Auffassung ist...wo fangen wir an, wo hören wir auf?

Fahre ich als Arbeitnehmer in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Ticket zahle ich 40 €, fährt man als ALGII-Bezieher schwarz - was zahlt man dann?
Parke ich als Arbeitnehmer auf einem Behindertenparkplatz kostet mich das 35 € + Abschleppgebühr, parkt ein ALGII Bezieher ebenfalls dort - was zahlt dieser dann?

Wo fangen wir an...wo hören wir auf?

tabasco
28.07.2013, 11:37
Noch nie im Freien gevögelt? Selbst schuld....

Dein Sexleben interessiert mich nicht den feuchten Kehricht, daher lasse bitte das Thema außen vor.

Valdyn
28.07.2013, 11:43
Tagessätze gibt es bei Strafen und beziehen sich auf den Täter. Ordnungsgelder und Bußgelder sind an das Vergehen gebunden, nicht an den Täter.

Ja, das stimmt. Das heißt aber eben, daß entweder der ganze Artikel erstunken und erlogen ist oder es sich nicht um Bußgelder handelt, wie im Artikel formuliert, sondern um Geldstrafen.

Rumburak
28.07.2013, 11:45
Dein Sexleben interessiert mich nicht den feuchten Kehricht, daher lasse bitte das Thema außen vor.

Ich hatte auch nicht vor Dir meins zu schildern, sondern stellte eine simple Frage.

schastar
28.07.2013, 12:01
Sollten da nicht eher die Spanner zahlen die den Pärchen nachspionieren?

so ist es.
Als ich noch jünger war hatten wir mal am Abend einen Dreier auf der Liegewiese eines Badesees. Anfangs waren wir alleine, nach einer halben Stunde hatten wir 10 Zuschauer, und nicht nur Männer.

BlackForrester
28.07.2013, 12:10
Ja, das stimmt. Das heißt aber eben, daß entweder der ganze Artikel erstunken und erlogen ist oder es sich nicht um Bußgelder handelt, wie im Artikel formuliert, sondern um Geldstrafen.



Falsch...Bußgelder werden allgemein von einer Kommune erhoben und die hat Spielraum wie man die Bußgeldhöhe staffelt...eine Kommune kann also sagen...Mindeststrafe X, Höchsstrafe Y.

Metabo
28.07.2013, 12:19
Was soll der Quatsch...???

Wenn es uns "überkommt", dann reicht auch mal ein Haltestellenhäuschen, wo das Motorrad aufgebockt wird; oder mal eine Garageneinfahrt für den Quicky zwischendurch...!!!

Geniesse Dein Leben...!!!

Felixhenn
28.07.2013, 12:21
so ist es.
Als ich noch jünger war hatten wir mal am Abend einen Dreier auf der Liegewiese eines Badesees. Anfangs waren wir alleine, nach einer halben Stunde hatten wir 10 Zuschauer, und nicht nur Männer.

Und wer ist nachher mit dem Hut herumgegangen? Hoffentlich hast Du einen dabei gehabt, eine Lümmeltüte, selbst XXL, ist für ein anständiges Ergebnis zu klein.

Valdyn
28.07.2013, 12:23
Falsch...Bußgelder werden allgemein von einer Kommune erhoben und die hat Spielraum wie man die Bußgeldhöhe staffelt...eine Kommune kann also sagen...Mindeststrafe X, Höchsstrafe Y.

Nein, nicht falsch. Wenn der Artikel wahr ist, dann handelt es sich um Geldstrafen und nicht um Bußgelder.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses


Die Erregung öffentlichen Ärgernisses ist in Deutschland nach § 183a StGB eine Straftat. Nach dieser Vorschrift wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wenn die Tat nicht in § 183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) mit Strafe bedroht ist.

Und Geldstrafen werden mit Tagessätzen abgegolten die sich nach Einkommen richten.

Felixhenn
28.07.2013, 12:27
Falsch...Bußgelder werden allgemein von einer Kommune erhoben und die hat Spielraum wie man die Bußgeldhöhe staffelt...eine Kommune kann also sagen...Mindeststrafe X, Höchsstrafe Y.

Trotzdem kann die Kommune nicht das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsprinzip außer Kraft setzen. Wenn mein Nachbar für falsches Parken an der selben Stelle fünf Euro Bußgeld bekommt und ich zehn, sollte sich der Sachbearbeiter schon mal warm anziehen.

Felixhenn
28.07.2013, 12:29
Nein, nicht falsch. Wenn der Artikel wahr ist, dann handelt es sich um Geldstrafen und nicht um Bußgelder.

http://de.wikipedia.org/wiki/Erregung_%C3%B6ffentlichen_%C3%84rgernisses



Und Geldstrafen werden mit Tagessätzen abgegolten die sich nach Einkommen richten.

Wenn das eine Strafe ist, muss die vom Richter verhängt werden und die Stadt hat dann kein Mitspracherecht mehr.

Valdyn
28.07.2013, 12:32
Wenn das eine Strafe ist, muss die vom Richter verhängt werden und die Stadt hat dann kein Mitspracherecht mehr.

Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, daß der Artikel absoluter Mist ist?

Felixhenn
28.07.2013, 12:35
Vielleicht kann man sich ja darauf einigen, daß der Artikel absoluter Mist ist?

Irgendwie habe ich auch das Gefühl.

schastar
28.07.2013, 12:45
Und wer ist nachher mit dem Hut herumgegangen? Hoffentlich hast Du einen dabei gehabt, eine Lümmeltüte, selbst XXL, ist für ein anständiges Ergebnis zu klein.

So abgebrüht bin ich dann doch nicht. Hätte nicht zu meiner romantischen Ader gepasst.

Felixhenn
28.07.2013, 12:51
So abgebrüht bin ich dann doch nicht. Hätte nicht zu meiner romantischen Ader gepasst.

Hättest ja einen Hut im Biedermeier-Stil nehmen können. Und schon klappt es wieder mit der Romantik.

schastar
28.07.2013, 13:16
Hättest ja einen Hut im Biedermeier-Stil nehmen können. Und schon klappt es wieder mit der Romantik.

Da bin ich leider nicht darauf gekommen.

Don
28.07.2013, 14:32
Das beweist nur daß Stützeabzieher genügend Zeit haben im Park herumzuvögeln.

schlaufix
28.07.2013, 14:40
Und das setzen wir dann auch im Bußgeldkatalog fest? Jeder bekommt seinen individuellen Tarif?

Das ist die übliche Vorgehensweise. Ein Profifussballer zahlt bei Trunkenheit am Steuer auch mehr als ein Angestellter.

sibilla
28.07.2013, 17:06
Was soll der Quatsch...???

Wenn es uns "überkommt", dann reicht auch mal ein Haltestellenhäuschen, wo das Motorrad aufgebockt wird; oder mal eine Garageneinfahrt für den Quicky zwischendurch...!!!

Geniesse Dein Leben...!!!

"breitgrins" :D

kommt mir so bekannt vor, aber das gibt sich auch mit der zeit.

grüßle s.

Adunaphel
28.07.2013, 17:10
"breitgrins" :D

kommt mir so bekannt vor, aber das gibt sich auch mit der zeit.

grüßle s.

Besonders, wenn irgendwann mal "Rücken" kommt. ;)

sibilla
28.07.2013, 17:13
Besonders, wenn irgendwann mal "Rücken" kommt. ;)

:haha:

dann legst dich halt auf den bauch, geht alles :D

grüßle s.

Volker
28.07.2013, 17:15
Trotzdem kann die Kommune nicht das im Grundgesetz verankerte Gleichheitsprinzip außer Kraft setzen. Wenn mein Nachbar für falsches Parken an der selben Stelle fünf Euro Bußgeld bekommt und ich zehn, sollte sich der Sachbearbeiter schon mal warm anziehen.

Grundgesetz ? Wen kümmert denn noch das Grundgesetz ? :muaha:

Adunaphel
28.07.2013, 17:15
:haha:

dann legst dich halt auf den bauch, geht alles :D

grüßle s.

:kug::kug::kug::kug:

Und wenn dann ne Spinne kommt????

Metabo
28.07.2013, 17:37
"breitgrins" :D
kommt mir so bekannt vor, aber das gibt sich auch mit der zeit.

grüßle s.


Glaube ich weniger...! *ganzfrechgrins* Wir gehören zum Jahrgang `50 & `70, und das macht uns immer noch Spass...!

Selbst wenn auf dem Dach schon Schnee liegt, heißt es noch lange nicht, daß das Feuer aus ist...!!! :D

VlG
Metabo

sibilla
28.07.2013, 17:53
Glaube ich weniger...! *ganzfrechgrins* Wir gehören zum Jahrgang `50 & `70, und das macht uns immer noch Spass...!

Selbst wenn auf dem Dach schon Schnee liegt, heißt es noch lange nicht, daß das Feuer aus ist...!!! :D

VlG
Metabo

ich bin bau- und auslieferungsjahr 54, skype gerade mit meinem männe und wir reden genau da drüber.

ich fehle ihm, bei allem!;)

er hat fürchterlich entzug, hehehe

... und bei mir taut der schnee auf dem dach schon weg :hd:, wird immer dünner.

grüßle s.

kennst du eigentlich kater karlo und morena?

nur so ein kleiner verdacht.:cool:

BlackForrester
28.07.2013, 18:16
Nein, nicht falsch. Wenn der Artikel wahr ist, dann handelt es sich um Geldstrafen und nicht um Bußgelder.



Nun ja...reden wir nun von einer "grob ungehörigen" Handlung (dann Bußgeld) oder von der "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (dann eventuell Straftat mit entsprechender Ermittlung, Prozeß und Verurteilung)?

Rumburak
28.07.2013, 19:22
:kug::kug::kug::kug:

Und wenn dann ne Spinne kommt????

Die krabbelt nur zusätzlich.:D

Metabo
28.07.2013, 20:06
kennst du eigentlich kater karlo und morena?

nur so ein kleiner verdacht.:cool:


Nö, die kenne ich nicht ! Mein Süßer ist zwar auch hierzuforum unterwegs, heisst aber anders...!

VlG
Metabo

konfutse
29.07.2013, 17:02
Strafbemessung nach Höhe des Einkommens ist so ungewöhnlich nicht. Bei Gericht werden die Tagessätze ja auch so berechnet.