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Vollständige Version anzeigen : Lohnwucher § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch



Hypergrover
18.07.2013, 05:01
Wikipedia:
Lohnwucher ist nach § 291 Abs. 1 Strafgesetzbuch strafbar und wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. In besonders schweren Fällen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer durch die wucherische Entlohnung in wirtschaftliche Not gerät oder die Tat gewerbsmäßig begangen wird.

Lohnwucher ist ein Offizialdelikt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs. 2 BGB in der Regel vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.Nach dieser Regel urteilen auch die Strafgerichte.

Soviel zur Rechtslage. Ich frage deshalb:

1) Warum bevorzugen Politiker und Medien stets das politische Schlagwort Lohndumping, anstatt Straftaten klar beim Namen zu nennen? Inwiefern wären Absichtserklärungen glaubwürdig, das Lohndumping in Zukunft stärker bekämpfen zu wollen, wenn, siehe Frage 2, noch nicht einmal bekannte Straftatsbestände streng geahndet werden?

2) Da Lohnwucher ein Offizialdelikt ist, das stets von Amts wegen verfolgt werden muß, in wievielen Fällen wurden also im vergangenen Jahr von Amts wegen Anzeigen erstattet? Gibt es da Statistiken? Ich habe jedenfalls keine gefunden. Mich deucht, Argen und Sozialzentren z.B. müßten durch ihre Kenntnisse von Einkommensverhältnissen bei Aufstockern besonders rührig sein, schon deshalb, weil die Aufstocker Anspruch auf Schadensersatz bei ihren Arbeitgebern hätten, was die Sozialkassen entlasten würde.

Murmillo
18.07.2013, 08:06
1) Warum bevorzugen Politiker und Medien stets das politische Schlagwort Lohndumping, anstatt Straftaten klar beim Namen zu nennen? Inwiefern wären Absichtserklärungen glaubwürdig, das Lohndumping in Zukunft stärker bekämpfen zu wollen, wenn, siehe Frage 2, noch nicht einmal bekannte Straftatsbestände streng geahndet werden?


Lohnwucher wird totgeschwiegen und stattdessen das politische Schlagwort Lohndumping verwendet,um die juristischen Folgen, die es nach sich zöge, Lohnwucher beim Namen zu nennen, nicht eintreten zu lassen.
Obwohl es ein Offizialdelikt ist, kommt es kaum zu einer Strafverfolgung von Amts wegen.
Wenn die Arbeitnehmer selbst Anzeige erstatten würden,die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, wäre natürlich eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses die Folge ,mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist also die Untätigkeit der Behörden, die Lohnwucher begünstigt und weiter bestehen läßt.



2) Da Lohnwucher ein Offizialdelikt ist, das stets von Amts wegen verfolgt werden muß, in wievielen Fällen wurden also im vergangenen Jahr von Amts wegen Anzeigen erstattet? Gibt es da Statistiken? Ich habe jedenfalls keine gefunden. Mich deucht, Argen und Sozialzentren z.B. müßten durch ihre Kenntnisse von Einkommensverhältnissen bei Aufstockern besonders rührig sein, schon deshalb, weil die Aufstocker Anspruch auf Schadensersatz bei ihren Arbeitgebern hätten, was die Sozialkassen entlasten würde.


Etwaige Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Lohnwuchers gehen in die jährlich von der Zollverwaltung ausgewiesene Zahl der Ermittlungsverfahren ein. Eine gesonderte Erfassung des Lohnwuchers erfolgt nicht.
Da wirst du also nichts finden- rate mal, warum.

Jodlerkönig
18.07.2013, 10:46
gibt's im stgb auch den Tatbestand des steuerwuchers? immer weniger netto vom brutto! die firmen bezahlen in der regel nicht schlecht, nur der gefrässige Staat hat ständig einen immer größer werdenden Appetit!

Schwarzer Rabe
18.07.2013, 11:28
gibt's im stgb auch den Tatbestand des steuerwuchers? immer weniger netto vom brutto! die firmen bezahlen in der regel nicht schlecht, nur der gefrässige Staat hat ständig einen immer größer werdenden Appetit!

Das ist der Punkt!

opppa
18.07.2013, 16:35
Das ist der Punkt!

Näää!

Der Punkt ist, daß sich die SPD unter ihrem Arbeiterführer Clement mit den Vorschriften für Hartz-IV zur Beihilfe für Clements Zeitarbeitsfirmen hat bewegen lassen, den (auch Clement-)Zeitarbeitsfirmen den Nachschub an spottbilligen Arbeitkräften (praktisch zwangsweise) zuzutreiben.

:hmm:

Jodlerkönig
18.07.2013, 19:51
Näää!

Der Punkt ist, daß sich die SPD unter ihrem Arbeiterführer Clement mit den Vorschriften für Hartz-IV zur Beihilfe für Clements Zeitarbeitsfirmen hat bewegen lassen, den (auch Clement-)Zeitarbeitsfirmen den Nachschub an spottbilligen Arbeitkräften (praktisch zwangsweise) zuzutreiben.

:hmm:vielleicht hilft dir das weiter...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/brutto-netto-rechner-was-von-ihrem-lohn-noch-uebrig-bleibt-a-223811.html

Kater
18.07.2013, 20:05
Wenn die Arbeitnehmer selbst Anzeige erstatten würden,die Verjährungsfrist beträgt hier drei Jahre, wäre natürlich eine Zerrüttung des Arbeitsverhältnisses die Folge ,mit Kündigung des Arbeitsverhältnisses.
Es ist also die Untätigkeit der Behörden, die Lohnwucher begünstigt und weiter bestehen läßt.
.

Und da geht nichts im Rahmen von "Hinweisen" an die Behörden, dass in einem Unternehmen Lohnwucher betrieben wird? Ich meine, wenn man anonym einen schwarzarbeitenden Hartzer verpfeift, dann haut das doch auch hin.

opppa
18.07.2013, 20:23
vielleicht hilft dir das weiter...
http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/brutto-netto-rechner-was-von-ihrem-lohn-noch-uebrig-bleibt-a-223811.html

Versuch mir da bitte nichts beizubringen!

Ich habe sowas ca. 35 Jahre teilweise von der Akkordermittlung bis zum Nettolohn - in den ersten Jahren manuell gerechnet.

:haha:

Jodlerkönig
18.07.2013, 20:32
Versuch mir da bitte nichts beizubringen!

Ich habe sowas ca. 35 Jahre teilweise von der Akkordermittlung bis zum Nettolohn - in den ersten Jahren manuell gerechnet.

:haha:schlimm genug, das du was ausgerechnet hast, was du nicht einschätzen kannst. wer die Differenz zwischen brutto und netto für normal hält, hat was an der murmel zumal vom netto dann schon wieder 19% mwst. abgehen...usw.uvm.