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Vollständige Version anzeigen : EBay und Amazon müssen Finanzamt vollen Zugang zu Nutzerdaten gewähren



Candymaker
12.07.2013, 17:06
Internetplattformen wie eBay oder Amazon müssen die Steuerfahndung mit Umsatzdaten ihrer Nutzer unterstützen. Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) stellt klar, dass solche Angaben nicht geschützt sind. Das betrifft nicht nur hauptberufliche Verkäufer: Die Grenze zur Steuerpflicht ist schnell erreicht, wenn viele und vor allem teure Artikel verkauft werden.

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_64420668/ebay-und-amazon-muessen-steuerfanhndung-ueber-nutzer-informieren.html

Die Schlinge zieht sich enger...

mick31
12.07.2013, 17:58
Kann der Schäuble nicht mal bei seinen Kumpels auf der anderen Seite des Atlantiks nachfragen, auf dem kleinen Dienstweg?

BlackForrester
12.07.2013, 21:18
Ja nu...wenn es in Deutschland um die Betreibung von Steuern und Abgaben geht, dann gilt hier der Datenschutz noch viel weniger als in den USA...dann biste hemmungslos den Finanzbehörden und deren Willkürhandlungen ausgeliefert.

latinroad
12.07.2013, 22:01
Deutschland braucht ja das ganze Geld, damit wir ja alle unsere dauerhaften Sozialgäste wie Asylanten durchzufüttern. Deutschland der größte Sozialstaat der Welt.

opppa
13.07.2013, 07:08
Ja nu...wenn es in Deutschland um die Betreibung von Steuern und Abgaben geht, dann gilt hier der Datenschutz noch viel weniger als in den USA...dann biste hemmungslos den Finanzbehörden und deren Willkürhandlungen ausgeliefert.

Das Finanzamt kann solchen Firmen doch ein Angebot machen, das nicht mal eBay oder Amazon ablehnen können.

Die Firmen werden vor die Wahl gestellt, daß sich anlässlich einer Prüfung ganze Rudel von Prüfern nur noch damit befassen, Nachforschungsaufträge über jeden einzelnen Verkaufsvorgang zu produzieren, damit bei den jeweiligen Verkäufern geprüft werden kann, ob auch alle Verkaufsvorgänge den Weg in die Bücher gefunden haben.

Dadurch würde dann ein nicht unerheblicher Arbeitsaufwand bei den Firmen (wie eBay) erzeugt. Als Alternative kann der Prüfer dann anbieten, daß dem Prüfer fertige Listen (mit Adressen und getätigtem Umsatz) zur Verfügung gestellt werden damit die eigentliche Arbeit dann im Amt erledigt werden kann.

:D:D

Mir hat irgendwann mal ein Finanzamtsprüfer gesagt, daß er noch 3 Jahre bis zur Rente hat, daß es ihm in der Firma redcht gut gefiel, und daß er sich ab sofort nur nich damit beschäftigen werde, Nachforschungsaufträge zu schreiben! Ich habe mich dann dafür entschieden, die da in Frage stehenden Beträge (runterzuhandeln und) pauschal zu versteuern.

:ja;