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Vollständige Version anzeigen : NSDAP und Unterorganisationen auch in der BRD verboten?



Mythras
08.07.2013, 10:09
Im Grunde wurde die NSDAP und ihre Unterorganisationen ja nur vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verboten. Dieser wurde aber 1990 aufgelöst.

Hat dieses "Kontrollratsgesetz Nr. 2" auch für die BRD bestand? Gibt es dazu einen Artikel im Grundgesetz?

In Österreich gibt es ja das Verbotsgesetz von 1947. Wie sieht es in der BRD aus?

elas
08.07.2013, 11:12
Im Grunde wurde die NSDAP und ihre Unterorganisationen ja nur vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verboten. Dieser wurde aber 1990 aufgelöst.

Hat dieses "Kontrollratsgesetz Nr. 2" auch für die BRD bestand? Gibt es dazu einen Artikel im Grundgesetz?

In Österreich gibt es ja das Verbotsgesetz von 1947. Wie sieht es in der BRD aus?


es gibt juristischen Kladderatatsch und das echte Leben......beide haben selten was miteinander zutun:ätsch:

Gawen
08.07.2013, 11:19
Im Grunde wurde die NSDAP und ihre Unterorganisationen ja nur vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verboten. Dieser wurde aber 1990 aufgelöst.

Hat dieses "Kontrollratsgesetz Nr. 2" auch für die BRD bestand? Gibt es dazu einen Artikel im Grundgesetz?

In Österreich gibt es ja das Verbotsgesetz von 1947. Wie sieht es in der BRD aus?

Artikel 139 GG

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Mythras
08.07.2013, 12:01
es gibt juristischen Kladderatatsch und das echte Leben......beide haben selten was miteinander zutun:ätsch:

Ich weiß. Mich interessiert nur ob man die NSDAP rein rechtlich in der BRD neu gründen könnte. ;)


Artikel 139 GG

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Danke! Sehr interessant.

Im "Gesetz Nr. 104 zur Befreiung von Militarismus und Nationalsozialismus" (auf das im Art. 139 GG Bezug genommen wird?!) steht nichts über einen Verbot der Partei. Es handelt alleinig die Bestrafung und Entnazifizierung von Nationalsozialisten ab. Es wir auch nicht Bezug genommen auf das Kontrollratsgesetz Nr.2.

Rein theoretisch dürfte die NSDAP also neu gegründet werden, oder täusche ich mich? :?

Hier noch ein Link zum Gesetzestext.

http://www.verfassungen.de/de/bw/wuertt-b-befreiungsgesetz46.htm

Schaschlik
08.07.2013, 12:54
Also die selbe Partei neu zu gründen wird wohl nicht erlaubt sein. Schließlich wurde die NSDAP nicht nur per Gesetz verboten, sie wurde auch in den Nürnberger Prozessen zur "verbrecherischen Organisation" erklärt. Dieser Rechtsauffassung werden heute noch alle Gerichte folgen.

Außerdem denke ich, dass schon der Name der Partei geeignet wäre, öffentlich erhebliche Unruhe zu stiften und somit nicht zugelassen werden würde.

Eine vergleichbare Partei mit ähnlichen Inhalten könnte man womöglich gründen, aber wegen der eindeutig den Gesetzen der Bundesrepublik widersprechenden Forderungen der damaligen NSDAP, würde diese sicher schnell verboten.

Mythras
08.07.2013, 13:53
Also die selbe Partei neu zu gründen wird wohl nicht erlaubt sein. Schließlich wurde die NSDAP nicht nur per Gesetz verboten, sie wurde auch in den Nürnberger Prozessen zur "verbrecherischen Organisation" erklärt. Dieser Rechtsauffassung werden heute noch alle Gerichte folgen.

Also wie sich mir die Lage darstellt gibt es derzeit kein Verbot der NSDAP in der BRD. Die Nürnberger Prozesse haben ja mit der BRD wenig zu tun. Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 ist auch nicht im GG verankert. Es müsste wenn dann ein neues Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.


Eine vergleichbare Partei mit ähnlichen Inhalten könnte man womöglich gründen, aber wegen der eindeutig den Gesetzen der Bundesrepublik widersprechenden Forderungen der damaligen NSDAP, würde diese sicher schnell verboten.

Wenn sich die neugegründete NSDAP an die Gesetze der BRD hält gibt es ja keinen Grund sie zu verbieten.

----

Sind jetzt natürlich nur theoretische Überlegungen aber mich interessiert ob eine Neugründung rein rechtlich machbar wäre.

-jmw-
09.07.2013, 11:15
1. sollte man darauf verzichten, den Laden "NSDAP" zu nennen.
2. sollte man darauf verzichten, ihn überhaupt "nationalsozialistisch" zu nennen.
3. sollte man darauf verzichten, das 25-Punkte-Programm zu übernehmen.
4. könnte man es sich einfacher machen und keine nationalsozialistische, sondern eine faschistische Partei gründen, denn Faschismus im eigentlichen und engeren Sinne hatten wir hierzulande ja noch nie und drum müsste sich eine solche Partei wohl an den normalen Kriterien für Gründung und Verbot messen lassen.
5. schlage ich vor, eher noch eine kemalistische Partei zu gründen, denn da sind Nationalismus und Populismus inklusive, aber wer dagegen meckert, den beschimpft man eben als türken-/türkeifeindlich. ;)

GSch
09.07.2013, 11:21
Die Kontrollratsgesetze sind alle aufgehoben, ihre Rechtsfolgen verschwinden davon aber nicht. Es sind also nicht plötzlich NSDAP, SS und der ganze Verein automatisch wieder auferstanden, als die Verbotsgesetze aufgehoben wurden.

Eine Neugründung der NSDAP hat es nicht gegeben. Sie würde auch sofort nach geltendem deutschem Recht untersagt werden. Das reicht völlig aus.

GSch
09.07.2013, 11:22
Wenn sich die neugegründete NSDAP an die Gesetze der BRD hält gibt es ja keinen Grund sie zu verbieten.

Dann ist es aber keine NSDAP mehr, wenn sie sich z. B. an §86 und 86a StGB hält.

OneDownOne2Go
09.07.2013, 11:27
Manchmal heißt vom Sozialismus lernen eben doch siegen lernen.

Ich würde den Verein PDNS nennen - Partei des demokratischen Nationalsozialismus - , um dann, nach einer Weile, einen Namenswechsel in "die Rechte" vorzunehmen. Ich würde mein Bedauern äußern, dass das mit dem Krieg und dem HC so blöd gelaufen ist, mich aber - analog zum DDR-Schießbefehl - darauf berufen, dass es gar keinen Mordbefehl an Juden gab, nur den Befehl zur "Sonderbehandlung", was ja etwas ganz anderes ist. Ach ja, und natürlich würde ich das Parteivermögen und die Liegenschaften der NSDAP beanspruchen...

Mythras
09.07.2013, 11:37
Eine Neugründung der NSDAP hat es nicht gegeben. Sie würde auch sofort nach geltendem deutschem Recht untersagt werden. Das reicht völlig aus.

Auf welcher Rechtsbasis? Zuerst müsste ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich sein.


Dann ist es aber keine NSDAP mehr, wenn sie sich z. B. an §86 und 86a StGB hält.

Wieso nicht?

Die Uniformen der SA wurden in der Weimarer Republik auch mal verboten. Sind eben alle einheitlich mit weißen Hemden aufmarschiert. Legale Ersatzsymbole gibt es reichlich.

http://www.lagis-hessen.de/img/bd/s2/183-060.jpg


§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel



1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,



2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,



3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder



4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,




Hm, da ist tatsächlich der Hund drin. Aber das "ehemalig" würde ja bei einer Neugründung und Neuformulierung der Ziele wegfallen, oder? :D Für "verfassungswidrig" wurde die NSDAP in der BRD aber bisher nicht erklärt.

Sprecher
09.07.2013, 11:50
Artikel 139 GG

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Zu deutsch: Die Siegermächte können jederzeit das "Grundgesetz" außer Kraft setzen bzw sich über dieses hinwegsetzen.
Schätze mal >99% der BRDler wissen nichts von diesem nach wie vor gültigen GG-Artikel.

joG
09.07.2013, 11:52
Zu deutsch: Die Siegermächte können jederzeit das "Grundgesetz" außer Kraft setzen bzw sich über dieses hinwegsetzen.
Schätze mal >99% der BRDler wissen nichts von diesem nach wie vor gültigen GG-Artikel.

Eigentlich kann man das so nicht sagen.

Gehirnnutzer
09.07.2013, 12:13
Im Grunde wurde die NSDAP und ihre Unterorganisationen ja nur vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verboten. Dieser wurde aber 1990 aufgelöst.

Hat dieses "Kontrollratsgesetz Nr. 2" auch für die BRD bestand? Gibt es dazu einen Artikel im Grundgesetz?

In Österreich gibt es ja das Verbotsgesetz von 1947. Wie sieht es in der BRD aus?

Mythras, auch wenn das Kontrollratsgesetz Nr. 2 aufgehoben ist, seine Rechtswirkung bleibt bestehen auf Grund Artikel 2 Absatz 1 Überleitungsvertrag (http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=27.09.90-28&sort=000-000)

Gehirnnutzer
09.07.2013, 12:17
Zu deutsch: Die Siegermächte können jederzeit das "Grundgesetz" außer Kraft setzen bzw sich über dieses hinwegsetzen.
Schätze mal >99% der BRDler wissen nichts von diesem nach wie vor gültigen GG-Artikel.

Falsch mein lieber, das heißt nur, das wenn Teile dieser Rechtsvorschriften im Widerspruch zu GG stehen, der Bürger, wenn er davon betroffen ist keine Klage einreichen kann. Beschäftige dich mal mit den Begriffen Rechtssicherheit und Rechtskontinuität.

GSch
09.07.2013, 12:23
Für "verfassungswidrig" wurde die NSDAP in der BRD aber bisher nicht erklärt.

Nein, weil es sie ja nicht mehr gibt. Und als sie aufgelöst wurde, gab es noch kein Grundgesetz. Aber ihre Neugründung oder die Weiterverfolgung ihrer Ziele sind verboten, so dass es eines erneuten Verfahrens gegen eine Nachfolgepartein in Karlsruhe nicht bedürfte.

Mythras
09.07.2013, 13:56
Mythras, auch wenn das Kontrollratsgesetz Nr. 2 aufgehoben ist, seine Rechtswirkung bleibt bestehen auf Grund Artikel 2 Absatz 1 Überleitungsvertrag (http://www.2plus4.de/chronik.php3?date_value=27.09.90-28&sort=000-000)

Hab mir den Gesetzestext mal angesehen. Bin da anderer Auffassung.

Hier der Text von Artikel 2, Absatz 1, Überleitungsvertrag:





(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind,sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.


Dieser Absatz bezieht sich auf folgendes...

Überleitungsvertrag Artikel 1, Absatz 1: (ebenfalls heute noch in Kraft)


(1) Die Organe der Bundesrepublik und der Länder sind gemäß ihrer im Grundgesetz festgelegten Zuständigkeit befugt, von den Besatzungsbehörden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern

Im Prinzip heißt das die BRD kann entweder nach Besatzungsrecht urteilen oder nach dem GG. Ich glaube kaum das heutige Richter noch so dumm sind und Besatzungsrecht anwenden. Das wäre ein riesen Skandal.

Wäre doch mal lustig das zu provozieren. :D

Einer Neugründung der NSDAP steht also meiner Auffassung nach nichts im Wege...außer vllt. der §86 Stgb. :?

GSch
09.07.2013, 15:45
Deutsche Behörden und Gerichte sind an deutsches Recht gebunden. Das ganze Besatzungsrecht wurde zum größten Teil in der zweiten Hälfte der 50er aufgehoben, der Rest spätestens 2007. Das deutsche Recht reicht für den Zweck, um den es hier geht, vollkommen aus.

Gehirnnutzer
09.07.2013, 16:32
Hab mir den Gesetzestext mal angesehen. Bin da anderer Auffassung.

Hier der Text von Artikel 2, Absatz 1, Überleitungsvertrag:



Dieser Absatz bezieht sich auf folgendes...

Überleitungsvertrag Artikel 1, Absatz 1: (ebenfalls heute noch in Kraft)



Im Prinzip heißt das die BRD kann entweder nach Besatzungsrecht urteilen oder nach dem GG. Ich glaube kaum das heutige Richter noch so dumm sind und Besatzungsrecht anwenden. Das wäre ein riesen Skandal.

Wäre doch mal lustig das zu provozieren. :D

Einer Neugründung der NSDAP steht also meiner Auffassung nach nichts im Wege...außer vllt. der §86 Stgb. :?

Hier irrst du Mythras, denn eine neugegründete NSDAP müsste theoretisch im Programm und Struktur Ähnlichkeiten zur verbotenen ursprünglichen NSDAP haben und damit schon im Widerspruch zum GG und zum Parteiengesetz stehen.

Konservativ
09.07.2013, 17:21
Wäre doch mal lustig das zu provozieren. :D

Einer Neugründung der NSDAP steht also meiner Auffassung nach nichts im Wege...außer vllt. der §86 Stgb. :?

Allein für den Gedanken den reinen Nationalsozialismus von 33-45 neu "auferstehen zu lassen" sollte man mehr als nur eine Schelle bekommen.
Es gibt die Leute nicht mehr, die dämlichen Neo Faschos sind total amerikanisiert auch wenn sie es leugnen. NIEMAND in der heutigen Zeit ist dessen würdig.
Sich so etwas anzumaßen ist eine Frechheit!

Aber zurück zum Thema... 86 des Stgb beeinhaltet das kirminalisieren von verfassungswidrigen Symbolen wie hakenkreuzen etc und hat M.mn nichts mit Parteinamen zu tun. Es gab ja schoneinmal eine NSDAP/AO (Aufbauorganisation) trotz 86

Mythras
09.07.2013, 17:46
Deutsche Behörden und Gerichte sind an deutsches Recht gebunden. Das ganze Besatzungsrecht wurde zum größten Teil in der zweiten Hälfte der 50er aufgehoben, der Rest spätestens 2007. Das deutsche Recht reicht für den Zweck, um den es hier geht, vollkommen aus.

Wenn die Ziele der Partei nicht gegen das GG verstoßen gibt es ja keinen Grund sie zu verbieten. (siehe NPD)


Hier irrst du Mythras, denn eine neugegründete NSDAP müsste theoretisch im Programm und Struktur Ähnlichkeiten zur verbotenen ursprünglichen NSDAP haben und damit schon im Widerspruch zum GG und zum Parteiengesetz stehen.

Man muss das Programm eben an die heutige Zeit und das GG anpassen, so das es keine Angriffsfläche mehr bieten kann. Im Parteiengesetz steht nur etwas von "verfassungswidrigen Parteien und Ersatzorganisationen". Da die NSDAP niemals für verfassungswidrig erklärt wurde betrifft es sie auch nicht. So sehe ich die Sache zumindest.


Allein für den Gedanken den reinen Nationalsozialismus von 33-45 neu "auferstehen zu lassen" sollte man mehr als nur eine Schelle bekommen.
Es gibt die Leute nicht mehr, die dämlichen Neo Faschos sind total amerikanisiert auch wenn sie es leugnen. NIEMAND in der heutigen Zeit ist dessen würdig.
Sich so etwas anzumaßen ist eine Frechheit!

Stimme dir teilweise zu. Man müsste dann eben vorher aussieben und nur die richtigen Leute in die Partei lassen. Das niemand heutzutage dessen würdig sein soll ist Unsinn. Hitler sagte ja auch in seinem Testament das man die nationalsozialistische Idee unbedingt weiter tragen soll.


Aber zurück zum Thema... 86 des Stgb beeinhaltet das kirminalisieren von verfassungswidrigen Symbolen wie hakenkreuzen etc und hat M.mn nichts mit Parteinamen zu tun. Es gab ja schoneinmal eine NSDAP/AO (Aufbauorganisation) trotz 86

Nein, §86 beinhaltet auch das verbreiten nationalsozialistischer Propaganda. Hier sehe ich einen großen Angriffspunkt. Ist eben Auslegungssache.

Die NSDAP-AO beschränkte sich ja nur auf die USA.


§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

(1) Wer Propagandamittel



1.
einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,



2.
einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,



3.
einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder



4.
Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen,

Konservativ
09.07.2013, 17:59
Wenn die Ziele der Partei nicht gegen das GG verstoßen gibt es ja keinen Grund sie zu verbieten. (siehe NPD)



Man muss das Programm eben an die heutige Zeit und das GG anpassen, so das es keine Angriffsfläche mehr bieten kann. Im Parteiengesetz steht nur etwas von "verfassungswidrigen Parteien und Ersatzorganisationen". Da die NSDAP niemals für verfassungswidrig erklärt wurde betrifft es sie auch nicht. So sehe ich die Sache zumindest.



Stimme dir teilweise zu. Man müsste dann eben vorher aussieben und nur die richtigen Leute in die Partei lassen. Das niemand heutzutage dessen würdig sein soll ist Unsinn. Hitler sagte ja auch in seinem Testament das man die nationalsozialistische Idee unbedingt weiter tragen soll.



Nein, §86 beinhaltet auch das verbreiten nationalsozialistischer Propaganda. Hier sehe ich einen großen Angriffspunkt. Ist eben Auslegungssache.

Die NSDAP-AO beschränkte sich ja nur auf die USA.

Nun wie ich sehe weisst du doch etwas mehr als ich zum 86er...
Dann muss ich dir zustimmen, ich glaube nicht dass man diesen Namen noch benutzen dürfte.
Wobei ich dann immer noch nicht verstehe wieso es Schandparteien NPD und Co. gibt?

joG
09.07.2013, 18:02
Im Grunde wurde die NSDAP und ihre Unterorganisationen ja nur vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verboten. Dieser wurde aber 1990 aufgelöst.

Hat dieses "Kontrollratsgesetz Nr. 2" auch für die BRD bestand? Gibt es dazu einen Artikel im Grundgesetz?

In Österreich gibt es ja das Verbotsgesetz von 1947. Wie sieht es in der BRD aus?

Wenn ich es richtig weiß, wird das Verbot über den § 86a des StGB in Deutschland durchgesetzt. Das ist eine Travestie für eine funktionierende Demokratie freiheitlicher Auslegung. Aber dass die BRD da ein Problem hat, ist wohl weithin bekannt.

detti
09.07.2013, 18:41
es gibt juristischen Kladderatatsch und das echte Leben......beide haben selten was miteinander zutun:ätsch:

37672

Mit Kladderadatsch kann ich dienen :))

Elmo allein zu Hause
09.07.2013, 18:42
Da gab es vor kurzem einen von den Republikanern der hat eine Oganisation aufgebaut mit Linken, die wussten aber gar nicht das es sich um das NSDAP Programm handelte.

Gawen
09.07.2013, 18:48
Falsch mein lieber, das heißt nur, das wenn Teile dieser Rechtsvorschriften im Widerspruch zu GG stehen, der Bürger, wenn er davon betroffen ist keine Klage einreichen kann. Beschäftige dich mal mit den Begriffen Rechtssicherheit und Rechtskontinuität.

Widerspricht halt Art 19 (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Gehirnnutzer
09.07.2013, 19:26
Widerspricht halt Art 19 (4) Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Irrtum, Gawen. Es gibt Bereiche, die Rechte verletzen, jedoch legitimiert. Ein Straftäter wird zur einer Freiheitsstrafe verurteilt, die Haft verletzt theoretisch gesehen aber sein Grundrecht bzw. sogar sein Menschenrecht, jedoch steht dem die Ahndung seines Fehlverhaltens gegenüber.

BlackForrester
09.07.2013, 19:52
Im Grunde wurde die NSDAP und ihre Unterorganisationen ja nur vom Alliierten Kontrollrat am 10. Oktober 1945 verboten. Dieser wurde aber 1990 aufgelöst.

Hat dieses "Kontrollratsgesetz Nr. 2" auch für die BRD bestand? Gibt es dazu einen Artikel im Grundgesetz?

In Österreich gibt es ja das Verbotsgesetz von 1947. Wie sieht es in der BRD aus?



Du wirst, so mein Kenntnisstand, kein Gesetz, erlassen von der Bundesrepublik Deutschland, finden, worin die NSDP verboten wäre. Dieses Verbot fußt einzig und alleine auf das von Dir zitierte Kontrollratsgesetz.

Jetzt könnte es sein, dass dieses "Gesetz" weiterhin Gültigkeit hat (könnte man im Friedensvertrag so geregelt haben)...müsste man einmal durchlesen (man kann in Verträgen ja vieles regeln).

Gawen
09.07.2013, 21:12
Irrtum, Gawen. Es gibt Bereiche, die Rechte verletzen, jedoch legitimiert. Ein Straftäter wird zur einer Freiheitsstrafe verurteilt, die Haft verletzt theoretisch gesehen aber sein Grundrecht bzw. sogar sein Menschenrecht, jedoch steht dem die Ahndung seines Fehlverhaltens gegenüber.

Trotz alledem darf der Rechtsweg nie ausgeschlossen werden, daher ja auch die Möglichkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens bei neuer Beweislage, siehe Fall Mollath.

Gawen
09.07.2013, 21:14
Jetzt könnte es sein, dass dieses "Gesetz" weiterhin Gültigkeit hat (könnte man im Friedensvertrag so geregelt haben)...müsste man einmal durchlesen (man kann in Verträgen ja vieles regeln).

Wir haben keinen Friedensvertrag, sondern nur einen Vertrag anstelle eines solchen.

Ruepel
09.07.2013, 21:35
Also wie sich mir die Lage darstellt gibt es derzeit kein Verbot der NSDAP in der BRD. Die Nürnberger Prozesse haben ja mit der BRD wenig zu tun. Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 ist auch nicht im GG verankert. Es müsste wenn dann ein neues Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.



Wenn sich die neugegründete NSDAP an die Gesetze der BRD hält gibt es ja keinen Grund sie zu verbieten.

----

Sind jetzt natürlich nur theoretische Überlegungen aber mich interessiert ob eine Neugründung rein rechtlich machbar wäre.

Wäre dann auch überflüssig.

Mythras
09.07.2013, 21:40
Wäre dann auch überflüssig.

Find ich nicht. In der Weimarer Republik musste man sich schließlich auch an die Gesetze halten und wurde sogar kurzzeitig verboten. Lässt sich später ja alles wieder ändern...

GSch
09.07.2013, 21:57
Du wirst, so mein Kenntnisstand, kein Gesetz, erlassen von der Bundesrepublik Deutschland, finden, worin die NSDP verboten wäre. Dieses Verbot fußt einzig und alleine auf das von Dir zitierte Kontrollratsgesetz.

Wenn es verboten wäre, die NSDAP wieder zu gründen, könnte einer ganz fix die NSDBP gründen. Dann brauchte man 26 Gesetze - für einen einzigen Buchstaben. Die Ziele und die Ideologie der NSDAP sind natürlich verboten, egal unter welchem Namen.

ABAS
09.07.2013, 22:29
Also wie sich mir die Lage darstellt gibt es derzeit kein Verbot der NSDAP in der BRD. Die Nürnberger Prozesse haben ja mit der BRD wenig zu tun. Das Kontrollratsgesetz Nr. 2 ist auch nicht im GG verankert. Es müsste wenn dann ein neues Verbotsverfahren beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.



Wenn sich die neugegründete NSDAP an die Gesetze der BRD hält gibt es ja keinen Grund sie zu verbieten.

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Sind jetzt natürlich nur theoretische Überlegungen aber mich interessiert ob eine Neugründung rein rechtlich machbar wäre.



Juristische betrachtet spricht nichts gegen eine leichte Abwandlung der Bezeichnung

NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiter Partei)

in

NSDEUP (Nationalsozialistische Deutsche Europa Partei)

Die Abkuerzung der Partei sollte man sich sofort als Dienstleistungsmarke (Wort /
Bildmarke) mit einem entsprechenden Logo europaweit schuetzen lassen und
wenn das geschehen ist auch entsprechende Domains *.de, *.eu, *.org, *.info, *.tv

Die Gruendung dieser Partei bewirkte durch die Aehnlichkeit mit der Bezeichung
der ehemaligen NSDAP eine hohe Aufmerksamkeit in Medien und Oeffentlichkeit.

Wenn der Aufmerksamkeitsgrad genutzt wird um im Volk ein Umdenken von der
Negativbehaftung des Nationalsozialismus in Richtung des urspruenglichen, durch
den Erfolg der Chinesen zum erfolgreichsten Gesellschafts- und Wirtschaftssystem
modifizierten Nationalsozialismus durch Ueberzeugung zu erreichen, sollte daraus
eine starke Volkspartei entstehen koennen, die Mehrheiten von mehr als 60 % in
Deutschland und Europa erreicht, was allerdings eine hohe Investionen in PR-Arbeit
erfordert um die Medien- und Meinungshoeheit zu gewinnen.

Die Chinesen haben gezeigt das Nationalsozialismus ohne Rassismus, ohne Krieg,
ohne Massenmorde und ohne religiose Konflikte als Mischsystem allen anderen auf
der Welt bestehenden klassischen Gesellschafts- und Wirtschaftsformen ueberlegen
ist. Wenn das durch eine europaweite Kampagne in Koepfen der Menschen endlich
ankommt wird die Nationalsozialistische Deutsche Europa Partei Massen bewegen!

Ruepel
09.07.2013, 22:37
Find ich nicht. In der Weimarer Republik musste man sich schließlich auch an die Gesetze halten und wurde sogar kurzzeitig verboten. Lässt sich später ja alles wieder ändern...

Sie wurde ja verboten,weil sie sich nicht an die Gesetze gehalten hat.
Wenn NSDAP,dann ohne wenn und aber und ohne VS und BKA.
Eine Partei die glaubt sich NSDAP nennen zu müssen sollte den Schaafspelz meiden,weil zuviel Läuse darin.

empedrei
09.07.2013, 23:38
Mythras, sei doch mal Empiriker ;) Gründe die Partei und siehe, was passiert. Und berichte hier, so lange du Gelegenheit dazu hast^^

ErhardWittek
10.07.2013, 01:25
Manchmal heißt vom Sozialismus lernen eben doch siegen lernen.

Ich würde den Verein PDNS nennen - Partei des demokratischen Nationalsozialismus - , um dann, nach einer Weile, einen Namenswechsel in "die Rechte" vorzunehmen. Ich würde mein Bedauern äußern, dass das mit dem Krieg und dem HC so blöd gelaufen ist, mich aber - analog zum DDR-Schießbefehl - darauf berufen, dass es gar keinen Mordbefehl an Juden gab, nur den Befehl zur "Sonderbehandlung", was ja etwas ganz anderes ist. Ach ja, und natürlich würde ich das Parteivermögen und die Liegenschaften der NSDAP beanspruchen...
Grün darf ich erstmal nicht mehr.

Daher ersatzweise: :dg::appl:

Deutsch-National
10.07.2013, 02:45
Neue Sozial Demokratische Allmenschen Partei - N.S.D.A.P

Das Programm der "Neue Sozial Demokratische Allmenschen Partei" ist ein Zeit-Programm. Die Partei lehnt es ab, nach Erreichung der im Programm aufgestellten Ziele neue aufzustellen, nur zu dem Zwecke, um durch künstlich gesteigerte Unzufriedenheit der Wähler ein Fortbestehen der Partei "Neue Sozial Demokratische Allmenschen Partei" zu ermöglichen.

1. Wir fordern die Vereinigung aller Menschen des Staatsgebietes auf Grundlage des Selbstbestimmungsrechtes der Völker, des Grundgesetzes und der Gesetzgebung der Vereinten Nationen zu einer über allem stehenden Bundesdemokratie Deutschland.

2. Wir fordern die Gleichberechtigung der Gemeinschaft der Bundesdemokratie Deutschland gegenüber den anderen Nationen, Aufhebung aller Benachteiligungen.

3. Wir fordern den Schutz der Unverletzlichkeit der Grenzen seiner inneren und äußeren Angelegenheiten der Bundesdemokratie Deutschland.

4. Staatsbürger der Bundesdemokratie Deutschland kann nur sein, wer zur Bewohnerschaft der Bundesdemokratie Deutschland gehört.

5. Wer nicht Staatsbürger ist, soll nur als Gast in der Bundesdemokratie Deutschland leben können und soll unter Gastrecht stehen.

6. Das Recht, über Führung und Gesetze des Staates zu bestimmen, darf nur dem Staatsbürger zustehen. Daher fordern wir, daß jedes öffentliche Amt, gleichgültig welcher Art, gleich ob im Bund, Land oder Gemeinde, auch nur durch Staatsbürger bekleidet werden darf.

7. Wir fordern, daß sich der Staat verpflichtet, in erster Linie für die Erwerbs- und Lebensmöglichkeit seiner Staatsbürger zu sorgen. Wenn es nicht möglich ist, die Gesamtbevölkerung des Staates zu ernähren, so sind die Angehörigen fremder Nationen (Nicht-Staatsbürger) aus der Bundesdemokratie Deutschland auszuweisen oder das Herkunftsland hat für die Ernährung zu sorgen.

8. Jede weitere Einwanderung von Nicht-Angehörigen der Bundesdemokratie Deutschland ist zu verhindern.

9. Alle Staatsbürger der Bundesdemokratie Deutschland müssen gleiche Rechte und Pflichten besitzen.

10. Erste Pflicht jedes Staatsbürgers muß sein, geistig oder körperlich zu schaffen. Die Tätigkeit des einzelnen darf nicht gegen die Interessen der Allgemeinheit verstoßen, sondern muß im Rahmen des Gesamten und zum Nutzen aller erfolgen.

11. Abschaffung des Arbeits- und mühelosen Einkommens, Abschaffung der Zinseszinswirtschaft.

12. Im Hinblick auf die ungeheuren Opfer, die jeder Krieg fordert, muß die persönliche Bereicherung durch Kriege als Verbrechen an der Menschlichkeit angesehen werden: Wir fordern daher restlose Einziehung aller Kriegsgewinne und Verbot von Gewinnen durch Kriegshandlungen.

13. Wir fordern die Verstaatlichung aller Banken.

14. Wir fordern Gewinnbeteiligung an allen Großbetrieben, die Waren in der Bundesdemokratie Deutschland verkaufen oder produzieren wollen.

15. Wir fordern einen großzügigen Ausbau der Altersversorgung.

16. Wir fordern die Schaffung eines gesunden Mittelstandes und seine Erhaltung, sofortige Verstaatlichung aller Warenhäuser und ihre Vermietung zu billigen Preisen an kleine Gewerbetreibende, schärfste Berücksichtigung aller kleinen Gewerbetreibenden bei Lieferung an den Staat, die Länder oder Gemeinden.

17. Wir fordern eine unseren regionalen Bedürfnissen angepaßte Bodenreform, Schaffung eines Gesetzes zur unentgeltlichen Enteignung von Boden für gemeinnützige Zwecke. Abschaffung des Bodenzinses und Verhinderung jeder Bodenspekulation.

18. Wir fordern den entschiedenen Kampf gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit das Gemeininteresse schädigen. Gemeine Volksverbrecher, sowie die Mitglieder der organisierten Kriminalität sind mit dem Tode oder lebenslänglicher Freiheitsstrafe zu bestrafen.

19. Wir fordern ein Ende für ein der materialistischen Weltordnung dienenden Rechtsordnung durch die Schaffung einer neuen geistigen Weltordnung dienenden Gemeinrecht.

20. Um jedem fähigen und fleißigen Staatsbürger der Bundesdemokratie Deutschland das Erreichen höherer Bildung und damit das Einrücken in führende Stellung zu ermöglichen, hat der Staat für einen gründlichen Ausbau unseres gesamten Bürgerbildungswesens Sorge zu tragen. Die Lehrpläne aller Bildungsanstalten sind den Erfordernissen des praktischen Lebens anzupassen. Das Erfassen des Staatsgedankens muß bereits mit dem Beginn des Verständnisses durch die Schule (Staatsbürgerkunde) erzielt werden. Wir fordern die Ausbildung besonders veranlagter Kinder armer Eltern ohne Rücksicht auf deren Stand oder Beruf auf Staatskosten.

21. Der Staat hat für die Hebung der Gesundheit zu sorgen durch den Schutz der Mutter und des Kindes, durch Verbot der Jugendarbeit, durch Herbeiführung der körperlichen Ertüchtigung mittels gesetzlicher Festlegung einer Turn- und Sportpflicht, durch größte Unterstützung aller sich mit körperlicher Jugendausbildung beschäftigenden Vereine.

22. Wir fordern die Abschaffung der Berufsarmee und die Einrichtung einer wehrpflichtigen Verteidigungsarmee.

23. Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen die Verbreitung von falschen Nachrichten und Meldungen und ihre Verbreitung durch die Medien. Um die Schaffung einer freien bundesdemokratischen Presse zu ermöglichen, fordern wir, daß:

a. sämtliche Schriftleiter und Mitarbeiter von Medien, die in deutscher Sprache erscheinen, Bundesdemokraten sein müssen,

b. nichtdeutsche Medien zu ihrem Erscheinen der ausdrücklichen Genehmigung der Bundesdemokratie Deutschland bedürfen. Sie dürfen auch nicht in deutscher Sprache abgedruckt werden,

c. jede finanzielle Beteiligung an deutschen Medien oder deren Beeinflussung durch Nicht-Staatsbürger gesetzlich verboten wird, und fordern als Strafe für Übertretungen die Schließung eines solchen Medienverlages sowie die sofortige Ausweisung der daran beteiligten Nicht-Staatsbürger aus der Bundesdemokratie Deutschland.

Medien, die gegen das Gemeinwohl verstoßen, sind zu verbieten. Wir fordern den gesetzlichen Kampf gegen eine Kunst und Literaturrichtung, die einen gemeinschaftsverhetzenden Einfluß auf unsere Bundesdemokratie ausübt, und die Schließung von Veranstaltungen, die gegen vorstehende Forderungen verstoßen.

24.Wir fordern die Freiheit aller religiösen Bekenntnisse im Staat, soweit sie nicht dessen Bestand gefährden oder gegen das Sittlichkeits- und Moralgefühl der Bundesdemokratie Deutschland verstoßen.

Die Partei als solche vertritt den Standpunkt eines positiven Heidenchristentums, ohne sich konfessionell an ein bestimmtes Bekenntnis zu binden. Sie bekämpft den materialistischen Geist in und außer uns und ist überzeugt, daß eine dauernde Genesung unserer Bundesdemokratie nur erfolgen kann von innen heraus auf der Grundlage:

Gemeinnutz vor Eigennutz.

25. Zur Durchführung alles dessen fordern wir: Die Schaffung einer starken Zentralgewalt der Bundesdemokratie Deutschland. Unbedingte Autorität des politischen Parlaments über die gesamte Bundesdemokratie und seine Organisationen im allgemeinen.

Die Bildung von Stände- und Berufskammern zur Durchführung der von der der Bundesdemokratie Deutschland erlassenen Rahmengesetze in den einzelnen Bundesstaaten.

Die Partei verspricht, mit allen notwendigen Einsatzmöglichkeiten für die Durchführung der vorstehenden Punkte einzutreten.

Efna
10.07.2013, 12:32
Selbst wenn sie eine partei zugelassen werden würde, würde sie nie eine mehrheit im Deutschen Volk bekommen. Was auch gut so ist...

OneDownOne2Go
10.07.2013, 12:38
Selbst wenn sie eine partei zugelassen werden würde, würde sie nie eine mehrheit im Deutschen Volk bekommen. Was auch gut so ist...

Fragt sich, wieso dann alle so ein Aufhebens um das Thema machen - wenn die Deutschen so eine Partei doch eh nicht wählen würden ...

Efna
10.07.2013, 12:40
Fragt sich, wieso dann alle so ein Aufhebens um das Thema machen - wenn die Deutschen so eine Partei doch eh nicht wählen würden ...

Die Deutschen hatten eben ihre Erfahrungen mit dem NS und ich denke nicht das sie das wiederholen wollen. allerdings weiss man auch was passierte als die NSDAP ihr Regime hier aufbaute und wo es endete. Es ist klar das dies in Deutschland dies ein wunder Punkt ist, auch wenn die Chancde einer zweiten NS Herrschaft extrem gering ist.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 12:46
Die Deutschen hatten eben ihre Erfahrungen mit dem NS und ich denke nicht das sie das wiederholen wollen. allerdings weiss man auch was passierte als die NSDAP ihr Regime hier aufbaute und wo es endete. Es ist klar das dies in Deutschland dies ein wunder Punkt ist, auch wenn die Chancde einer zweiten NS Herrschaft extrem gering ist.

Das ist doch Blödsinn. Zwar der Blödsinn, den man überall zu dem Thema hört, aber trotzdem Blödsinn.

Wenn die Deutschen keine rechte Partei wollen und wählen würden, muss man sie auch nicht verbieten, das Thema würde sich dann von ganz alleine erledigen. So ein Verbot macht nur dann überhaupt Sinn, wenn die Befürchtung besteht, dass die Deutschen so eine Partei auch wählen würden, in nennenswertem Umfang, denn nur dann könnte überhaupt irgend ein Risiko von so einer Partei ausgehen.

-jmw-
10.07.2013, 12:47
Selbst wenn sie eine partei zugelassen werden würde, würde sie nie eine mehrheit im Deutschen Volk bekommen. Was auch gut so ist...
Was bringt Dich zu dieser Ansicht?
Welche Teile des mögliche/wahrscheinlichen Programms stossen denn bei der Volksmehrheit auf Ablehnung?
Die Betonung des 'starken Staates' und des Gemeininteresses?
Kaum!
Die Forderung nach entweder 'Sozialer Marktwirtschaft' oder 'Dirigisme'?
Kaum!
Die eher liberalkonservative gesellschaftspolitische Ausrichtung?
Kaum!

Woran es scheitert, dürfte am ehesten der Rassismus sein.
Das aber nur, weil die Leute nicht gewohnt oder, besser, entwöhnt sind, in dieser Begrifflichkeit ordentlich zu denken.

-jmw-
10.07.2013, 12:49
Nachtrag: Der historische Hitlerismus ist nicht der NS, sondern ein NS.

Man stimmt ja auch nicht gegen Steinbrück, weil in dessen PP was von "Sozialismus" steht wie bei Stalin auch, nicht wahr?


Die Deutschen hatten eben ihre Erfahrungen mit dem NS und ich denke nicht das sie das wiederholen wollen. allerdings weiss man auch was passierte als die NSDAP ihr Regime hier aufbaute und wo es endete. Es ist klar das dies in Deutschland dies ein wunder Punkt ist, auch wenn die Chancde einer zweiten NS Herrschaft extrem gering ist.

Efna
10.07.2013, 12:50
Das ist doch Blödsinn. Zwar der Blödsinn, den man überall zu dem Thema hört, aber trotzdem Blödsinn.

Wenn die Deutschen keine rechte Partei wollen und wählen würden, muss man sie auch nicht verbieten, das Thema würde sich dann von ganz alleine erledigen. So ein Verbot macht nur dann überhaupt Sinn, wenn die Befürchtung besteht, dass die Deutschen so eine Partei auch wählen würden, in nennenswertem Umfang, denn nur dann könnte überhaupt irgend ein Risiko von so einer Partei ausgehen.

Ich meine keine rechte Partei sondern eine Nationalsozialistische Partei und darum geht es ja. Diese wird wohl niewieder eine wirkliche Chance in Deutschland haben. Kaum ein Deutscher will ein zweites NS Regime und deswegen wird so euine Partei in Deutschland keine Chance mehr haben.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 12:52
Ich meine keine rechte Partei sondern eine Nationalsozialistische Partei und darum geht es ja. Diese wird wohl niewieder eine wirkliche Chance in Deutschland haben. Kaum ein Deutscher will ein zweites NS Regime und deswegen wird so euine Partei in Deutschland keine Chance mehr haben.

Wenn das stimmt, dann könnte man doch eine neue NSDAP auch einfach zulassen - und der Realität die Gelegenheit geben, diese Einschätzung schlüssig zu beweisen...

Efna
10.07.2013, 12:53
Nachtrag: Der historische Hitlerismus ist nicht der NS, sondern ein NS.

Man stimmt ja auch nicht gegen Steinbrück, weil in dessen PP was von "Sozialismus" steht wie bei Stalin auch, nicht wahr?

Ich denke NS in Nichthitlerischen sinne hat hier kaum noch chancen. eine rechte Partei in Deutschland hat die meisten Chancen wenn sie sich vom NS distanziert.

Efna
10.07.2013, 12:55
Wenn das stimmt, dann könnte man doch eine neue NSDAP auch einfach zulassen - und der Realität die Gelegenheit geben, diese Einschätzung schlüssig zu beweisen...

Man hat aber trotzdem Angst davor, obwohl es rational keinen wirklichen Grund dafür gibt da eine neue NSDAP eh keinen Erfolg hätte. Aber Ängste sind oft Irrational...

OneDownOne2Go
10.07.2013, 12:56
Man hat aber trotzdem Angst davor, obwohl es rational keinen wirklichen Grund dafür gibt da eine neue NSDAP eh keinen Erfolg hätte. Aber Ängste sind oft Irrational...

Also werden unsere Politiker von irrationalen Ängsten bestimmt? Na.. das beruhigt mich ja nun wirklich sehr :D

-jmw-
10.07.2013, 12:59
Ich denke NS in Nichthitlerischen sinne hat hier kaum noch chancen. eine rechte Partei in Deutschland hat die meisten Chancen wenn sie sich vom NS distanziert.
Es stellt sich erstmal die Frage, was das überhaupt sei, "Nationalsozialismus".
Viele denken aus nachvollziehbaren Gründen an gewisse Ereignisse rund um die Regierung Hitler.
Und machen den Fehler, ihn darauf zu reduzieren.
Dass Hitler der NS sei und der NS Hitler, mag ja für Hitleristen ein guter Standpunkt sein - für Nichthitleristen ist er es nicht.
Wie auch?
Nehmen wir mal ein offensichtliches Beispiel, nämlich den Herrn Strasser, der während, öhm... "gewisser Vorkommnisse" seit Jahren im Exil war.
Wie sehr kann man ihm irgendwas in die Schuhe schieben?
Gar nicht!
Wie sehr war er NS?
100-prozentig!
Woraus wir schliessen: Nationalsozialismus und realexistierender Hitlerismus sind verwandt, aber nicht identisch.

Was ist nun NS?
NS ist der aus Schrifttum und politischer Praxis aller Nationalsozialismen und Nationalsozialisten herausgefilterte und von zeitlichen und sonstigen 'Verunreinigungen' befreite Kernbestand an Ideen dieser Bewegung.

Oder anders: NS ist ein Gerüst, um das herum vielgestaltig Politik gemacht werden kann.

Oder noch anders: NS ist das, was jemand mindestens vertreten muss, um vernünftigerweise als NS zu gelten.

Das ist erstens nicht so arg viel und zwotens nicht unbedingt das, was man mit Blick auf das sog. 3. Reich womöglich denkt.

Beispiel: Gottfried Feder schreibt im offiziellen(!) Kommentar zum Programm u.a. von Föderalismus und einem Fernziel der Abschaffung (direkter) Steuern.
Wer denkt nun bei NS an dies beides?
Kaum jemand!
Ist nun der offizielle Programmkommentar un-nationalsozialistisch?
Nein, freilich ist er das nicht!
Woraus wir lernen: Um zu verstehen, was NS ist, empfiehlt es sich, den NS anzuschauen, nicht das Tun und Unterlassen einer Regierung Hitler.

Brathering
10.07.2013, 13:03
Man stimmt ja auch nicht gegen Steinbrück, weil in dessen PP was von "Sozialismus" steht wie bei Stalin auch, nicht wahr?

manchmal bist du rührend idealistisch :D

Efna
10.07.2013, 13:04
Also werden unsere Politiker von irrationalen Ängsten bestimmt? Na.. das beruhigt mich ja nun wirklich sehr :D

Auch wenn es einige vergessen, auch Politiker sind Menschen mit Irrqationalen Ängsten. Davon abgesehen lassen sich die Politiker auch von dem Volk leiten weil sie Wählerstimmen brauchen. Solche Ängste kann man auch nutzen das ist klar Der NS war nicht nur für die Juden und anderen Minderheiten ein Trauma sondern auch für die Deutschen selber. Daraus leiten sich die ängste ab, die nicht nur in Deutschland präsent sind. Gehen wir mal in die Ukraine oder zu den Balten, die haben auch panische Angst vor Sowjetbolschewisten. alles was damit in verbindung gebracht wird reagiert man eben sehr swensibel auch wenn es unbegründet ist da eine Partei die immer noch "Väterchen Stalin" verehrt dort wohl kaum eine Chance hätte.

Efna
10.07.2013, 13:07
Es stellt sich erstmal die Frage, was das überhaupt sei, "Nationalsozialismus".
Viele denken aus nachvollziehbaren Gründen an gewisse Ereignisse rund um die Regierung Hitler.
Und machen den Fehler, ihn darauf zu reduzieren.
Dass Hitler der NS sei und der NS Hitler, mag ja für Hitleristen ein guter Standpunkt sein - für Nichthitleristen ist er es nicht.
Wie auch?
Nehmen wir mal ein offensichtliches Beispiel, nämlich den Herrn Strasser, der während, öhm... "gewisser Vorkommnisse" seit Jahren im Exil war.
Wie sehr kann man ihm irgendwas in die Schue schieben?
Gar nicht!
Wie sehr war er NS?
100-prozentig!
Woraus wir schliessen: Nationalsozialismus und realexistierender Hitlerismus sind verwandt, aber nicht identisch.

Der Hitlerismus ist ein Teil des Nationalsozialismus und ist im Prinzip die einzigste Form die weltweit wirklich irgendwann mal in staatlicher Form aufgetreten ist. Die candere theoretische Sorte wäre der NS nach Strasser der sich Gesellschaftspolitisch kaum von dem Hitlerismus unterscheidet aber eben Ökonomisch.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 13:08
Auch wenn es einige vergessen, auch Politiker sind Menschen mit Irrqationalen Ängsten. Davon abgesehen lassen sich die Politiker auch von dem Volk leiten weil sie Wählerstimmen brauchen. Solche Ängste kann man auch nutzen das ist klar Der NS war nicht nur für die Juden und anderen Minderheiten ein Trauma sondern auch für die Deutschen selber. Daraus leiten sich die ängste ab, die nicht nur in Deutschland präsent sind. Gehen wir mal in die Ukraine oder zu den Balten, die haben auch panische Angst vor Sowjetbolschewisten. alles was damit in verbindung gebracht wird reagiert man eben sehr swensibel auch wenn es unbegründet ist da eine Partei die immer noch "Väterchen Stalin" verehrt dort wohl kaum eine Chance hätte.

Mir genügt ja schon, wenn ein bekennender Linker einräumt, dass es keinen realistischen Grund gibt, rechte oder sogar nationalsozialistische Parteien zu verbieten...

Das Problem ist sowieso eher, dass jede nationalistische und sogar mehrheitlich jede wertkonservative politische Strömung mit Nationalsozialisten in einen Topf geworfen wird, und das nicht, weil davon irgend eine reale Gefahr ausgheht, sondern schlicht aus ideologischen und taktischen Gründen.

GSch
10.07.2013, 13:08
Wenn die Deutschen keine rechte Partei wollen und wählen würden, muss man sie auch nicht verbieten, das Thema würde sich dann von ganz alleine erledigen. So ein Verbot macht nur dann überhaupt Sinn, wenn die Befürchtung besteht, dass die Deutschen so eine Partei auch wählen würden, in nennenswertem Umfang, denn nur dann könnte überhaupt irgend ein Risiko von so einer Partei ausgehen.

In der Weimarer Republik war ja die NSDAP auch lange Jahre quasi nichtexistent. Das von ihr ausgehende Risiko war also ungefähr Null. Im Zuge der Wirtschaftskrise zog sie dann aber Nutzen aus der politischen Radikalisierung, die aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten folgte. Dann war es zu spät für wirksame Gegenmaßnahmen. Offenbar soll ein solches Risiko vermieden werden.

Von ethischen Grundsätzen mal ganz abgesehen.

GSch
10.07.2013, 13:09
Der Hitlerismus ist ein Teil des Nationalsozialismus und ist im Prinzip die einzigste Form die weltweit wirklich irgendwann mal in staatlicher Form aufgetreten ist.

Faschismus in Italien und Spanien! Und auch anderswo in ähnlicher Form. Wenn auch nirgends so mörderisch konsequent wie bei Adolfen.

-jmw-
10.07.2013, 13:11
Nachtrag: Man darf den NS auch nicht im Sinne des heutigen Parteienspektrums sehen.
Er ist, wenn schon, ein Weltanschauung, die sich in einem politischen und sozioökonomischen System äussert.
Also nicht Nazis - CDU - Grüne, sondern NS, demokratischer Kapitalismus, Anarchoprimitivismus odgl.

Brathering
10.07.2013, 13:11
In der Weimarer Republik war ja die NSDAP auch lange Jahre quasi nichtexistent. Das von ihr ausgehende Risiko war also ungefähr Null. Im Zuge der Wirtschaftskrise zog sie dann aber Nutzen aus der politischen Radikalisierung, die aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten folgte. Dann war es zu spät für wirksame Gegenmaßnahmen. Offenbar soll ein solches Risiko vermieden werden.

Von ethischen Grundsätzen mal ganz abgesehen.

Die Gedanken waren durchaus präsent, die Jungs waren nur nicht bei der NSDAP ;)
Ihr gelang es letztlich die bedeutendsten linken und rechten Strömungen der Gesellschaft zu vereinen und radikalisieren, nicht sie zu erschaffen.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 13:11
In der Weimarer Republik war ja die NSDAP auch lange Jahre quasi nichtexistent. Das von ihr ausgehende Risiko war also ungefähr Null. Im Zuge der Wirtschaftskrise zog sie dann aber Nutzen aus der politischen Radikalisierung, die aus den wirtschaftlichen Schwierigkeiten folgte. Dann war es zu spät für wirksame Gegenmaßnahmen. Offenbar soll ein solches Risiko vermieden werden.

Von ethischen Grundsätzen mal ganz abgesehen.

Politik und Ethik hängen wenn, dann nur Kraft vieler Lippenbekenntnisse zusammen...

Und ob es nun besser oder gar wünschenswerter ist, wenn linke radikale Parteien - an denen kein Mangel herrscht - die Ernte einfahren, wenn es zur nächsten ernsten Krise komme, darf man zumindest bezweifeln. Sollte man diese Radikalen dann nicht auch lieber einfach verbieten?

Efna
10.07.2013, 13:14
Faschismus in Italien und Spanien! Und auch anderswo in ähnlicher Form. Wenn auch nirgends so mörderisch konsequent wie bei Adolfen.

Der NS ist zwar faschistisch, aber nicht jeder Faschismus ist NS.

-jmw-
10.07.2013, 13:15
Der Hitlerismus ist ein Teil des Nationalsozialismus und ist im Prinzip die einzigste Form die weltweit wirklich irgendwann mal in staatlicher Form aufgetreten ist. Die candere theoretische Sorte wäre der NS nach Strasser der sich Gesellschaftspolitisch kaum von dem Hitlerismus unterscheidet aber eben Ökonomisch.
Richtig, der Hitlerismus ist ein Teil oder eine Möglichkeit von Nationalsozialismus.
So wie Seeheimer Kreis und Linkspartei Varianten von Sozialdemokratie sind.
Oder wie Teile von attac zwar wie Lenin einen Sozialismus fordern, deswegen aber noch lange nicht einen leninschen Sozialismus.

Innerhalb einer ns-ten Ordnung kann es, je nach Zeit, Ort, Umständen, mal "rechter" = konservativer, mal liberaler, mal "linker" = sozialistischer zugehen.

Und was NS ist und was nicht, das zu entscheiden haben ein Recht weder die historischen Nationalsozialisten noch ihre damaligen und heutigen Gegner, sondern dieses Recht haben, wenn irgendwer es hat, Politikwissenschaftler, Ideengeschichtler und Kenner politischer Philosophe.

GSch
10.07.2013, 13:16
Sollte man diese Radikalen dann nicht auch lieber einfach verbieten?

So weit sie mit ihren Zielen und ihrem Vorgehen verfassungswidrig sind, sind sie ja verboten oder können verboten werden. Das gilt für Rechte wie für Linke und für alle Anderen. Nur gibt es auf der linken Seite nicht wie auf der Rechten eine ganz konkrete Organisation und Ideologie, die man in Zukunft nicht mehr haben will.

-jmw-
10.07.2013, 13:16
Faschismus in Italien und Spanien! Und auch anderswo in ähnlicher Form. Wenn auch nirgends so mörderisch konsequent wie bei Adolfen.
Der Faschismus ist nun allerdings kein NS, wohl aber beide Erscheinungsformen des, wie ich es nennen würde, europäischen Nationalautoritarismus der 20er bis 40er.

Efna
10.07.2013, 13:17
Mir genügt ja schon, wenn ein bekennender Linker einräumt, dass es keinen realistischen Grund gibt, rechte oder sogar nationalsozialistische Parteien zu verbieten...

Das Problem ist sowieso eher, dass jede nationalistische und sogar mehrheitlich jede wertkonservative politische Strömung mit Nationalsozialisten in einen Topf geworfen wird, und das nicht, weil davon irgend eine reale Gefahr ausgheht, sondern schlicht aus ideologischen und taktischen Gründen.

Das problem ist das nicht geringen Teile dieses politischen spektrums oft verbündelt waren mit neonazis. aber möglich ist es definitiv, aber eben man sollte eben keine Neonazi mit ins Boot holen oder sich an deren symbolen sich bedienen. Dann hat man es verrissen hierzulande. Wie gesagt jedes Volk hat so seine sensiblen Themen.

GSch
10.07.2013, 13:18
Der Faschismus ist nun allerdings kein NS, wohl aber beide Erscheinungsformen des, wie ich es nennen würde, europäischen Nationalautoritarismus der 20er bis 40er.

Na gut, dann nennen wir es so. Mussolini war jedenfalls Hitlers großes Vorbild, bis er selbst an der Macht war.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 13:18
So weit sie mit ihren Zielen und ihrem Vorgehen verfassungswidrig sind, sind sie ja verboten oder können verboten werden. Das gilt für Rechte wie für Linke und für alle Anderen. Nur gibt es auf der linken Seite nicht wie auf der Rechten eine ganz konkrete Organisation und Ideologie, die man in Zukunft nicht mehr haben will.

Es gibt auf der linken Seite keine Organisation und Ideologie? :haha:

Oh je, davon muss ich mich erst mal erholen...

Und, nur mal so als Denkanstoß, auch die offen propagierten Ziele der NSDAP waren nicht gegen die (Weimarer) Verfassung, sonst wäre sie verboten worden. Wenn du den Lippenbekenntnissen der Linken zu Verfassung und Menschenrechten glaubst, dann tut's mir leid.

GSch
10.07.2013, 13:25
Es gibt auf der linken Seite keine Organisation und Ideologie?
Keine, die Deutschland in der Vergangenheit schon mal an die Wand gefahren hat - auch wenn in der DDR ebenfalls genug Schaden angerichtet wurde. Aber doch auf weit niedrigerem Niveau.


Und, nur mal so als Denkanstoß, auch die offen propagierten Ziele der NSDAP waren nicht gegen die (Weimarer) Verfassung, sonst wäre sie verboten worden.
Die NSDAP sprach sich offen gegen Demokratie und Parlamentarismus aus sowie gegen die Achtung der Menschenrechte (vor allem die von Juden und politischen Gegnern). Das war eindeutig verfassungswidrig. Aber die Weimarer Republik verfügte nicht über wirksame Instrumente, um solche Extreme zu unterdrücken. Darüber haben sich die Nazis oft amüsiert. Der Parlamentarische Rat wollte das vermeiden, daher Art. 21 (2) GG.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 14:21
Keine, die Deutschland in der Vergangenheit schon mal an die Wand gefahren hat - auch wenn in der DDR ebenfalls genug Schaden angerichtet wurde. Aber doch auf weit niedrigerem Niveau.

Vergiss dabei nicht, dass die DDR ihr Unheil zu Friedesnzeiten angerichtet hat, während die schlimmsten Verbrechen der NS-Zeit im Krieg passiert sind. Das ist schon ein Unterschied. In ihrer Aggressivität nehmen sich beide Ideologien letztlich wenig.


Die NSDAP sprach sich offen gegen Demokratie und Parlamentarismus aus sowie gegen die Achtung der Menschenrechte (vor allem die von Juden und politischen Gegnern). Das war eindeutig verfassungswidrig. Aber die Weimarer Republik verfügte nicht über wirksame Instrumente, um solche Extreme zu unterdrücken. Darüber haben sich die Nazis oft amüsiert. Der Parlamentarische Rat wollte das vermeiden, daher Art. 21 (2) GG.

Die Weimarer Verfassung erlaubte wesentlich weiter gefasst das Verbot von Parteien und Organisationen, als es das Grundgesetz tut. Sie knüpfte dieses Verbot nicht mal an feste Bedingungen, sondern ließ sie per "Sonder-Gesetzgebung" zu. Hätte zu irgend einer Zeit der tatsächliche Wille bestanden, die NSDAP zu verbieten, wäre dies ohne jedes formaljuristische Problem möglich gewesen, viel einfacher, als es heute z.B. das NPD-Verbot wäre. Aber Parteiverbote treffen maximal Organisationsstrukturen, keine Ideologien und ihre Anhänger...

mabac
10.07.2013, 14:35
Artikel 139 GG

Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt.

Vielfach wird ja nun behauptet, das z.B. diverse Motorad-Clubs in den USA früher der motorisierte Arm der NSDAP/AO in den USA waren. Einige der Clubs, die Auslands-NSKK, bestehen auch heute noch und haben deutsche Filialen.

GSch
10.07.2013, 15:04
Vergiss dabei nicht, dass die DDR ihr Unheil zu Friedesnzeiten angerichtet hat, während die schlimmsten Verbrechen der NS-Zeit im Krieg passiert sind. Das ist schon ein Unterschied. In ihrer Aggressivität nehmen sich beide Ideologien letztlich wenig.

Das liegt aber nur daran, dass der Krieg den Nazis endlich die Mittel in die Hand gab, das zu tun, was ihrer Meinung nach ihr Amt war. Die Grundlagen dafür waren aber in der Parteiideologie immanent.

OneDownOne2Go
10.07.2013, 15:11
Das liegt aber nur daran, dass der Krieg den Nazis endlich die Mittel in die Hand gab, das zu tun, was ihrer Meinung nach ihr Amt war. Die Grundlagen dafür waren aber in der Parteiideologie immanent.

Das trifft auf die sozialistische Ideologie nicht minder zu. Der kannst du nicht "gutschreiben", dass sie die äußeren Umstände an besonders extremen Auswüchsen gehindert haben. Und wer sich die DDR und Deutschland von '33-'38 betrachtet, der wird viele Gemeinsamkeiten entdecken. Zum Teil bis hin zu den Gefängnissen, Lagern, Spitzeln und Denunzianten...

GSch
10.07.2013, 15:33
Das trifft auf die sozialistische Ideologie nicht minder zu. Der kannst du nicht "gutschreiben", dass sie die äußeren Umstände an besonders extremen Auswüchsen gehindert haben. Und wer sich die DDR und Deutschland von '33-'38 betrachtet, der wird viele Gemeinsamkeiten entdecken. Zum Teil bis hin zu den Gefängnissen, Lagern, Spitzeln und Denunzianten...

Völlig richtig. Fehlte nur die Randbedingung Krieg.

Registrierter
10.07.2013, 15:36
Im Prinzip heißt das die BRD kann entweder nach Besatzungsrecht urteilen oder nach dem GG. Ich glaube kaum das heutige Richter noch so dumm sind und Besatzungsrecht anwenden. Das wäre ein riesen Skandal.

Wäre doch mal lustig das zu provozieren. :D


Hier schrieb letzte Woche jemand, dass bei der Verurteilung des DDR-Hofjuden Schalck-Golodkowski eben dies geschah: Verurteilung nach Shaef-Gesetzen.

Haben sie schon einmal von den „SHAEF-Gesetzen“ gelesen, die die Alliierten für Deutschland erlassen haben und die auch heute immer noch gelten?. Man sollte meine das dies nicht so ist aber warum wird dan eine person 1996 ( jahre nach der angeblichen Wiedervereinung und der erlangung voller Souveränität ( EINE LÜGE ) ) immer noch jemand nach Besatungsmilitärstrafrecht Verurteilt !

Da Sie aber in der Regel davon in den Medien nichts hören und auch sonst damit kaum in Berührung kommen werden, belege ich die heutige Wirksamkeit dieser alliierten Gesetze anhand der Verurteilung von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski im Jahr 1996:
„Wegen Vergehen nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 hatte das LG Berlin den Angeklagten Dr. Alexander Schalck-Golodkowski, Leiter des Bereichs “Kommerzielle Koordinierung” in der DDR, im Jahre 1996 zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Mit Urteil vom 9. Juli 1997 hatte der Senat die Revision des Angeklagten verworfen (BGH St 43, 129). Die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht jüngst nicht zur Entscheidung angenommen worden.“
Was belegt diese Verurteilung?
1. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht etwa nach dem „StGB“ verurteilt wurden, was nach Straftaten eigentlich anzunehmen wäre, sondern nach Militärrecht (SHAEF-Gesetz Nr. 53). Dies belegt eindeutig, dass dieses Recht im Jahr 1996 (so wie auch heute) noch gilt!
2. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht angenommen, da beispielsweise gemäß dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ (und anderer Abkommen) ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist!

http://www.nworesist.de/shaef-besatzungsgesetzte-gelten-noch-immer-wetten/

Registrierter
10.07.2013, 15:52
Bundesverfassungsgericht
Pressemitteilung
Nr. 37 vom 25.03.1999
Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Dr. Alexander Schalck-Golodkowski
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde des Dr. Alexander Schalck-Golodkowski nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verfassungsbeschwerde betraf seine strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes gegen Embargo-Vorschriften.
I.
Im Januar 1996 verurteilte das Landgericht Berlin (LG) den Beschwerdeführer wegen Verstoßes gegen Art. VIII Militärregierungsgesetz Nr. 53 (MRG Nr. 53 Wortlaut s. Anlage) zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/golodkow.html

Anlage zur Pressemitteilung Nr. 37/99 vom 25. März 1999

MRG Nr. 53
Devisenbewirtschaftung und Kontrolle des Güterverkehrs

ARTIKEL I
Verbotene Geschäfte

Vorbehaltlich einer von der Militärregierung oder von einer von ihr bestimmten Stelle erteilten Ermächtigung sind alle Geschäfte verboten, die zum Gegenstande haben oder sich beziehen auf:

...

d. Vermögenswerte, gleichgültig, wo sie sich befinden, sofern das Geschäft zwischen Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt, Hauptniederlassung oder Sitz im Gebiet und Personen außerhalb des Gebiets abgeschlossen wird oder sich auf solche Personen bezieht;

...

Abgesehen von üblicher persönlicher Habe dürfen Vermögenswerte nur über die zugelassenen Grenzübergangsstellen und nur mit Ermächtigung der Militärregierung oder einer von ihr bestimmten Stelle in das Gebiet oder aus dem Gebiet verbracht werden.

ARTIKEL VIII

Strafen

Wer gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes oder einer hierzu erlassenen Durchführungsverordnung oder Anordnung verstößt, macht sich strafbar und wird, wenn schuldig befunden, mit Gefängnis bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bis zu DM 25.000,-- oder dem dreifachen Wert der dem Gegenstand der strafbaren Handlung bildenden Vermögenswerte oder mit Gefängnis und Geldstrafe bestraft. Das Gericht kann auch die Einziehung der Vermögenswerte anordnen, die den Gegenstand der strafbaren Handlung bilden.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/golodkow.html

Demnach sind die alliierten Gesetze immer noch nicht auf Euro umgestellt :D

GSch
10.07.2013, 16:07
Da Sie aber in der Regel davon in den Medien nichts hören und auch sonst damit kaum in Berührung kommen werden, ...
Über den Fall wurde ausführlich berichtet, auch durch eine PM des BVerfG. Die Sache als Geheimwissen hinzustellen ist einfach nur albern.


1. Dr. Alexander Schalck-Golodkowski ist nicht etwa nach dem „StGB“ verurteilt wurden, was nach Straftaten eigentlich anzunehmen wäre, ...
Es gibt noch viele weitere Gesetze, nach denen man verurteilt werden kann. Einfach mal ausprobieren.


... sondern nach Militärrecht (SHAEF-Gesetz Nr. 53). Dies belegt eindeutig, dass dieses Recht im Jahr 1996 (so wie auch heute) noch gilt!
Nein, es belegt nur, dass es noch galt, als die Taten begangen wurden, deren er angeklagt worden war.

Das ehemalige Militärgesetz Nr. 53 war ab 1955 nach dem Überleitungsvertrag deutsches Recht. Man behielt es bei, weil es den Handel zwischen der Bundesrepublik und der DDR regelte - ein hochpolitisches Thema, an das man nicht rühren wollte. Ab 1990 war es gegenstandslos; man konnte nicht mehr dagegen verstoßen, weil es in Deutschland keine getrennten Wirtschaftsgebiete mehr gab. Die krummen Geschäfte, für die Schalck-Golodkowski vor den Kadi kam, hatten aber vorher stattgefunden.


2. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil nicht angenommen, da beispielsweise gemäß dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ (und anderer Abkommen) ein Einspruch deutscher Gerichte gegen alliiertes Recht nicht möglich ist!
Erstens gilt das „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin“ nicht in Karlsruhe, sondern in Berlin (wer hätte das gedacht). Zweitens hat das Gericht die Beschwerde aus inhaltlichen Gründen nicht angenommen. Das steht ja in der PM des Gerichts ausführlich drin, die du freundlicherweise verlinkt hast. Von Unzuständigkeit ist da keine Rede. Überdies erwartet man von Gerichten Urteile gemäß dem Gesetz, nicht "Einsprüche" gegen Gesetze.

Deutsch-National
10.07.2013, 16:49
Die Deutschen hatten eben ihre Erfahrungen mit dem NS und ich denke nicht das sie das wiederholen wollen. allerdings weiss man auch was passierte als die NSDAP ihr Regime hier aufbaute und wo es endete. Es ist klar das dies in Deutschland dies ein wunder Punkt ist, auch wenn die Chancde einer zweiten NS Herrschaft extrem gering ist.

das würde ich nicht sagen, nicht ohne grund versucht das system alles rechtslastige zu bekämpfen. ich denke eine aufgeklärte rechtsnationale partei (ähnlich dem franz. front national) könnte mühelos 20 - 25% abräumen. erst die rechtslastige partei - als eisaufbrecher - und ganz schnell rufen die deutschen auch wieder "sieg heil"!!

Deutsch-National
10.07.2013, 16:50
doppelt

-jmw-
11.07.2013, 10:53
Na gut, dann nennen wir es so. Mussolini war jedenfalls Hitlers großes Vorbild, bis er selbst an der Macht war.
Das war übrigens eine der Sachen, die die Strasseristen am Hitlerflügel kritisiert haben: Die Faschisierung.
Daneben haben sie sich noch an Verbonzung und Rechtswendung gestört.

Übrigens war der Faschismus in seiner Frühzeit auch 'linker' als zu Regierungszeiten.

Makkabäus
06.08.2013, 18:40
Alle Macht geht vom Volke aus und wenn das Volk eine "neue NSDAP" wählt, die nicht verboten ist, so steht ihr daraufhin auf Grund des demokratischen Grundsatzes auch die Macht zu.

Es wäre theoretisch sogar möglich, dass eine Partei, die glatten Wahnsinn erstrebt, das Volk hinter sich brächte; solange die demokratische Grundordnung gilt, muss man ihr dann auch die Regierung ausliefern.

NationalDemokrat
06.08.2013, 19:10
Die Deutschen hatten eben ihre Erfahrungen mit dem NS und ich denke nicht das sie das wiederholen wollen. allerdings weiss man auch was passierte als die NSDAP ihr Regime hier aufbaute und wo es endete. Es ist klar das dies in Deutschland dies ein wunder Punkt ist, auch wenn die Chancde einer zweiten NS Herrschaft extrem gering ist.

Ich denke nicht, das man den Nationalsozialismus (bewusst) aus Erfahrung ablehnt. Die Deutschen haben bis zum Kriege unter dem Nationalsozialismus nur positive Aspekte erfahren, drum stand auch EIN VOLK (nahezu) hinter der Führung/dem Führer. Den Nationalsozialismus lehnt der Deutsche in der Mehrheit heute unbewusst ab. Die Wahrheit ist doch, das die Menschen die Kriegsgräuel ablehnen die man durch die Alliierten erfahren musste. Hier gibt das Deutsche Volk schlicht der besiegten deutschen Führung die Schuld, anstatt jene, die tatsächlich den Schrecken (Unterwerfung, Vertreibung...Mord..Vergewaltigung..Enteignung) mitbrachten. Bis heute steht das Deutsche Volk unter diesen Trauma.