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Vollständige Version anzeigen : Die Maer von der Bundesrepublik Deutschland GmbH



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Senator74
13.07.2013, 11:12
Trivialitäten bedürfen keines Beweises. Aber du hast doch sicherlich einen Duden, auch wenn ich nicht den Eindruck habe, dass du dich seiner oft bedienst.


Hoheitliche Aufgaben hat das Bundesfinanzministerium. In seinem Auftrag nimmt die Finanzagentur Aufgaben privatwirtschaflichen Charakters wahr (Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt usw.).

Selbstverständlich ist die Finanzagentur eine GmbH - der Handelsregisterauszug wird doch hier und anderswo oft genug vorgezeigt. Aber es gibt eine ganze Reihe von solchen Firmen im Staatsbesitz (Bund und Länder), die Aufgaben irgendwelcher Art übernehmen, die nicht hoheitlichen Charakters sind. Versuchs mal hier: http://www.now-gmbh.de

Du stellst dir nicht vor, wofür hierzuforum schon Beweise/Belege/Quellen gefordert wurden.
Absurdistan lässt grüßen!!

GSch
13.07.2013, 11:13
Aber wenn, dann wüsstest du zumindest, was diese goldumrandete Flagge bedeutet. Nämlich, dass das kein Staat, sondern eine private Firma ist. United States Co. eben.
Schwachsinn. Fransen, Bommeln usw. sind rein dekorative Elemente ohne jeglichen Symbolgehalt. Falls nicht zeig mir mal einen Beleg fürs Gegenteil, z. B. in den einschlägigen Gesetzen der USA.


Das ist alles Handelsrecht, auf das die Menschen gedrückt werden sollen.
Handeslrecht ist auch staatliches Recht.

GSch
13.07.2013, 11:14
Auf den Geldscheinen wurden ja auch alles Nationale weitgehend vernichtet.

Logisch - die Noten gelten ja in zahlreichen Ländern.

GSch
13.07.2013, 11:17
Hier haben wir ein Beispiel für die Situation nach 1990:

Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung können sich die amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen.
Gewiss doch. Da die Bundesrepublik im Gegensatz zur DDR nicht untergegangen ist, gelten alle Gesetze und Verträge weiter, so weit sie nicht geändert worden sind. Eigentlich nicht schwer zu verstehen.



Der Siegerstaat USA hat weiterhin Sonderrechte in Deutschland, die allerdings vor der Bevölkerung geheim gehalten werden.

Was darüberhinaus noch alles vor der Bevölkerung geheim gehalten wird, können wir nicht wissen, weil es, wie gesagt, geheim ist.
Dafür machst du aber recht bestimmte Behauptungen über Existenz und Inhalt solcher Vereinbarungen.

Die Petze
13.07.2013, 11:38
Trivialitäten bedürfen keines Beweises. Aber du hast doch sicherlich einen Duden, auch wenn ich nicht den Eindruck habe, dass du dich seiner oft bedienst.
Eine klare Definition per Sprache ist also unbedeutend.....naja.....was sonst....


Hoheitliche Aufgaben hat das Bundesfinanzministerium. In seinem Auftrag nimmt die Finanzagentur Aufgaben privatwirtschaflichen Charakters wahr (Emission von Wertpapieren am Kapitalmarkt usw.).

Selbstverständlich ist die Finanzagentur eine GmbH - der Handelsregisterauszug wird doch hier und anderswo oft genug vorgezeigt. Aber es gibt eine ganze Reihe von solchen Firmen im Staatsbesitz (Bund und Länder), die Aufgaben irgendwelcher Art übernehmen, die nicht hoheitlichen Charakters sind. Versuchs mal hier: http://www.now-gmbh.de

Diese GmbH schmückt sich mit dem Bundesadler (wie ein Amt), hantiert mit Steuergeldern und verpfändet Volkseigentum...
Und bedarf natürlich keinem amtseidlichen Tralalala....

Ist für dich normal.....ich meine wenn schon Staat dann richtig....und keinen solchen Mischmasch....

Aber was will man von korrupten, fremdgesteuerten Treuhändern auch erwarten......

Das Ganze funzt sowieso nur mit Anerkennung durch Duldung......wer´s mag.....

sleepwell
13.07.2013, 12:21
3. Wenn ihr eure Steuern nicht zahlt, wer kommt dann?


die frage ist beantwortet.
die finanzoligarchen, die dann die regierungen zwingen das sie eingetrieben werden.
sie sind nämlich weltweit über ihren anleihenbetrug die größten steuereintreiber.
sie kassieren geld aus der wertschöpfung für nichts (buchgeld)

kannst du dir am beispiel griechenland anschauen, wie das läuft.
alle werden zur kasse gebeten.
alle machen mit.
michel zahlt ... ;-))

bei zypern hat man die maske ganz fallen lasen.
hier wollte man sogar an die angeblich gesicherten sparanlage der kleinanleger ran.
der gesicherte garantiebetrag sollte aufgehoben werden.
mehr verlogenheit geht nicht.

-jmw-
13.07.2013, 12:30
die frage ist beantwortet.
die finanzoligarchen, die dann die regierungen zwingen das sie eingetrieben werden.
sie sind nämlich weltweit über ihren anleihenbetrug die größten steuereintreiber.
sie kassieren geld aus der wertschöpfung für nichts (buchgeld)

kannst du dier am beispiel griechenland anschauen, wie das läuft.
alle werden zur kasse gebeten.
alle machen mit.
michel zahlt ... ;-))
Eingetrieben wird es aber nach Massgabe nationaler Gesetze und von nationalen Behörden.
Ergo "Staat".
Auch in diesem Teil Mitteleuropas.

(Letztlich will ich darauf hinaus, dass Weber uns wichtiger sein sollte als Jellinek.)

Demokrat
13.07.2013, 12:33
das die brd den anspruch hat ist doch ok.
hatte die ddr temporär auch.
Die DDR hat so einen Anspruch nie wahrgenommen, sie hat sich auch nie als in der Folge deutscher Nationalstaaten verstanden, sondern als sozialistische Neugründung auf dem Boden des Deutschen Reichs.


unser thema ist, wann und wie der anspruch seine völkerrechtliche anerkennung bekam.
ist eine klare frage, wo du jetzt als nächster schwaudler um die ecke biegst.
auch kein papier gefunden, wo die alliierten das mit der brd festhalten?
kannst du auch nicht.
haben die nämlich nicht.
Dass sie diesen Anspruch anerkannt haben, zeigt sich eindeutig darin, dass die Alliierten mit beiden deutschen Staaten um den 2+4-Vertrag verhandelt haben. Das hätten sie wohl kaum getan, wenn sie nicht der Meinung gewesen wären, es hier mit legitimen Vertretern des deutschen Volkes zutun zu haben. Und ferner, wo schreibt das Völkerrecht vor, dass man eine offensichtliche Tatsache in einem gesonderten Vertrag anerkennen muss? Schließlich ist das Deutsche Reich nicht untergegangen, sondern bestand fort.


falls du alles zu ende gelesen hast, dann weißt du, dass dieser satz im zusammenhang mit der angst der teilung deutschlands stand.
dem wollte schmid vorbeugen, weil die arbeit des parlementarischen rates diesbezüglich viele kritiker hatte.
deshalb sein keinesfalls ein neuer staat, man fängt aber mal in einem teil an, dinge zu organisieren.
das dieser teil jetzt identisch mit dem völkerrechtsubjekt deutsches reich ist und der rest nicht, dass ist eine phantasievolle erfindung von dir.
sie widerspricht völlig dem kontex von schmid. es hätte genau die teilungsdiskussion, die es zu vermeiden galt, erheblich befeuert.
schmid entläßt du mal bitte wieder aus dem zeugenstand.
Schmid ging vor allem davon aus, dass eine teilweise Neuorganisation des Deutschen Reichs sowie das dafür geschaffene Grundgesetz nur vorübergehenden Charakters sein würden, und dass es in absehbarer Zeit wieder zu einer Vereinigung der deutschen Gebiete kommen würde. Das war damals die Hoffnung der meisten maßgeblich an der Schaffung der Bundesrepublik beteiligten Politiker. Insofern hat Gehirnbenutzer nicht Unrecht, wenn er sagt, dass Schmid die Bundesrepublik in der staatlichen Tradition des Deutschen Reichs betrachtete. Schmid äußerte sich ja konkret, indem er unter anderem sagte, es gelte nicht, einen neuen Staat zu schaffen.


das hat sich dann nur anders entwickelt.
dazu haben dann die beiden neuen staaten ihre rechtsauffassungen entwickelt.
Was kannst du denn zur Rechtsauffassung der ehemaligen DDR sagen? Siehe oben.


völkerrechtlich ist das aber unerheblich, wie zum beispiel die rechtsauffassung der brd des alleinvertretungsanspruches. schon vergessen?
Unerheblich, weil du behauptest, dass es unerheblich sei? Scheinbar war es überhaupt nicht unerheblich, denn die ehemaligen Alliierten haben sich auch mit der Bundesrepublik an einen Tisch gesetzt, als die 2+4-Gespräche stattfanden.


das wurde aktiv international eingefordert, war völkerrechtlich nicht durchzusetzen.
Deine komplette Argumentation stützt sich auf diese eine Behauptung, es sei notwendig, diesen Anspruch vertraglich zu untermauern, es wäre sogar international eingefordert worden. Nun wird es aber höchste Zeit, dass du einen Beleg für deine These erbringst. Ich zumindest habe noch nie davon gelesen, dass die Welt darauf gewartet hätte, dass der Anspruch der Bundesrepublik ein vertragliches Fundament erhält. Wer hätte denn auch der Vertragspartner sein sollen, wenn ein Volk von sich aus beschließt, weiterhin dieses Volk zu bleiben - äquivalent dazu das Staatswesen.


den anspruch, mit dem reich identisch zu sein hat die brd im status der formulierung des anspruchs gelassen.
das wurde international nicht eingefordert!
Eben hast du noch geschrieben, es wurde eingefordert. Was denn nun?


weil, keine chance auf umsetzung, oder sauteuer. (schon mal daran gedacht, was das für das thema reparationen bedeutet hätte)
Das ist hypothetisch. Die Westmächte zumindest waren nicht daran interessiert, übersteigerte Reparationsforderungen an die Bundesrepublik zu richten, siehe das Londoner Schuldenabkommen. Die DDR wiederum traf eigene Abmachungen mit den Sowjets, und selbst Polen erklärte die Reparationsfragen beizeiten für erledigt.


chancenlos, weil das hätte der zustimmung der vier mächte bedurft und einer einigung der beiden staaten, was das inhaltlich für jeden bedeutet.
sinnloses unterfangen.
Chancenlos ganz sicher nicht. Letztlich kam es erst 1990 zur Wiedervereinigung, weil vor allem der Graben zwischen den beiden deutschen Staaten jahrzehntelang unüberbrückbar schien. Für die Siegermächte hätte sich vor allem die Frage gestellt, welcher politischen Hemisphäre ein geeintes Deutschland angehören würde.


da hat das bvg lieber zugestanden, ja dr existiert noch, ja dr ist rechtsfähig, aber die brd stellt den anspruch identisch zu sein.
Was so ja auch zutraf. Niemand ernstzunehmendes hat das Urteil je bestritten oder gar angefechtet.


deshalb wirst du diesbezüglich solange beide existierten, auch nichts finden, was völkerrechtlich relevant ist.
das thema ruhte einfach.
Wie bereits geschrieben, woraus ergibt sich die völkerrechtliche Notwendigkeit dafür?


so und wann ab 1990 wurde das kapitel nun wie geschlossen?


im zwei plus vier?
schön wäre es.

warum zwei plus vier vertrag?
nun, weil die vier eine kriegspartei waren, die deutschland besetzt haben.
und wer war nun die kriegspartei auf der anderen seite?
brd?
nö, hat nicht krieg geführt, gabs noch nicht.
ddr?
nö, hat auch nicht krieg geführt, gabs auch noch nicht.
deutschland als ganzes?
nö, gabs zum zeitpunkt der unterzeichnung überhaupt noch nicht.
also keiner.
die kriegspartei deutschland findet im vertrag gar nicht statt.
Netter Versuch! Aber die vier Siegermächte haben die zwei deutschen Staaten als Vertragspartner anerkannt. Weshalb hätten hier Kriegsparteien einander gegenüberstehen sollen? Es herrschte bereits seit Jahrzehnten Frieden zwischen allen beteilgten Parteien, wenn auch ein beizeiten arg gespannter Frieden. Die Ursache des ehemaligen Konflikts, der Zweite Weltkrieg, hatte aber 1945 geendet.


soviel von verträgen wirst du verstehen, dass die vertretungsbefugnis der parteien festzulegen ist.
erst recht, wenn die existenz einer vertragspartei aufgrund der zeitlichen schiene ausschließt, das
sie eine kriegspartei vertritt, die vor ihrer zeit bereits kapituliert hat.
Wo steht das geschrieben? Der 2+4-Vertrag war kein Friedensvertrag, auch wenn er dessen Charakter abschließend einnimmt.

Veteran
13.07.2013, 13:18
Gewiss doch. Da die Bundesrepublik im Gegensatz zur DDR nicht untergegangen ist, gelten alle Gesetze und Verträge weiter, so weit sie nicht geändert worden sind. Eigentlich nicht schwer zu verstehen.
Wer hat behauptet, dies sei schwer zu verstehen?

Hier noch mal die Diskussion:


Man sollte einen Beitrag richtig lesen, mein lieber Veteran. Der Artikel ist als Beleg für die heutige Situation ungeeignet, weil er am Ende die Aussage trifft, das die Einschränkungen Vergangenheit sind.
Woher will denn Egon Bahr das wissen? Er hat doch keinen Einblick mehr hinter die Kulissen in die Welt der Staatsgeheimnisse!
Es geht nicht darum, was der Artikel durch seine Aussage bzw. Aussagekraft nicht belegen kann, sondern, was er belegen kann und das ist die Situation zwischen 1949 und 1990, weil auch durch andere Quellen verifizierbar. Deine Frage und meine Gegenfrage zeigen auf, das er die Situation nach 1990 in keine Richtung belegen kann, nichts anderes habe ich gesagt mit den Worten, das er die heutige Situation nicht belegen kann.

Gehirnnutzer hat behauptet, es gäbe keine Belege für die Situation nach 1990. Ich habe eben einen solchen Beleg geliefert.

Gehirnnutzer
13.07.2013, 14:18
Hier haben wir ein Beispiel für die Situation nach 1990:

Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung können sich die amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen. Gemäß Verwaltungsvereinbarungen von 1968 dürfen die Geheimdienste der Westalliierten BND und Verfassungsschutz um Aufklärungsmaßnahmen ersuchen; die deutschen Dienste haben Rohdaten zu übergeben. Das begründet ein Recht der Amerikaner auf in Deutschland nachrichtendienstlich erhobene Daten. Bis vergangenes Jahr waren die Vereinbarungen als geheim eingestuft. Nach Angaben der Bundesregierung sind sie weiter in Kraft, wurden jedoch seit 1990 nicht mehr in Anspruch genommen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/geheimdienst-affaere-amerika-darf-deutsche-abhoeren-12273496.html

Der Siegerstaat USA hat weiterhin Sonderrechte in Deutschland, die allerdings vor der Bevölkerung geheim gehalten werden.

Was darüberhinaus noch alles vor der Bevölkerung geheim gehalten wird, können wir nicht wissen, weil es, wie gesagt, geheim ist.


Der Abhörskandal macht deutlich, was eigentlich schon jeder wußte: Besatzerrecht wurde deutsches Recht. Deutschland ist nicht souverän, weil es sich in seiner verminderten Selbstbestimmung wohlfühlt. >> mehr (http://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display-mit-Komm.154+M56ce2fb3881.0.html)

That´s it. Auf den Punkt. :appl:

Vereinbarung ist immer zweiseitig und kündbar.

Die Petze
13.07.2013, 15:06
Vereinbarung ist immer zweiseitig und kündbar.

Dummerweise idF nicht durch die Betroffenen....
....aber auch hier gilt eher Anerkennung durch Duldung....

Gehirnnutzer
13.07.2013, 15:31
Wer hat behauptet, dies sei schwer zu verstehen?

Hier noch mal die Diskussion:



Gehirnnutzer hat behauptet, es gäbe keine Belege für die Situation nach 1990. Ich habe eben einen solchen Beleg geliefert.

Mein lieber Veteran, du hast keinen Beweis geliefert. Es gibt eine ultimative Beweismöglichkeit, die jedoch mit dem eigentlichen Problem verbunden ist, um das es wirklich geht. Erlangt Regierungsmacht und macht von den Kündigungrechten im EU-Vertrag, im Nato-Truppenstatut und seinen Zusatzabkommen etc. pp. Gebrauch. Wenn diese Kündigungen nicht angenommen werden, dann hast du einen echten Beweis und nicht das Pseudogeschwurbele, das als Beweis gelten soll jedoch nur zur Verschleierung der eigenen Unfähigkeit dient.

Es geht nicht um Souveränität, es geht auch nicht um die Frage ob das GG eine Verfassung ist oder das die Bundesrepublik angeblich kein Staat ist. Es geht nur um Ablehnung, Abneigung und Unfähigkeit.

Es geht um die Abneigung gegen die momentane deutsche Politik, was legitim ist. Es geht um Abneigung gegen das momentane System, das dem Bürger wenig Einflussnahme zugesteht, was auch legitim ist.

Aber alles auf einen Punkt gebracht, geht es hauptsächlich um Unfähigkeit und das in mehrerer Hinsicht.

Es geht um die Unfähigkeit und den Unwillen den Weg, den das System bereit hält um es zu verändern, zu gehen. Diese Unfähigkeit resultiert aus einer anderen Unfähigkeit, nämlich der, Menschen von etwas zu überzeugen.
Es geht um die Unfähigkeit die Argumente zu finden, um die Menschen zu erreichen, damit man sie von der Notwendigkeit von Veränderungen zu überzeugen. Es geht um die Unfähigkeit Menschen mit einer anderen Meinung, egal wie sie zu dieser Meinung gekommen sind, zu respektieren, anstatt sie als dumm gehirngewaschen etc. pp. zu beschimpfen, sonst nützen die besten Argumente nichts um jemand zu überzeugen.
Es geht um die Unfähigkeit zu erkennen, dass sich Menschen vieler Problem bewusst sind, aber mit den angebotenen Lösungen nicht einverstanden sind.
Es geht um die Unfähigkeit sich mit den Menschen, ihren Wünschen, Ängsten und Vorstellungen auseinander zusetzen, seine Argumentation dem entsprechend anzupassen und einem Kompromiß mit seinen Vorstellungen daraus zu bilden, mit dem Ziel, die Veränderungen zu erreichen. Es geht um die Unfähigkeit seine Vorstellung den Zwängen der Realität anzupassen, somit auch um die Unfähigkeit der Selbstreflektion.
Es geht um die Unfähigkeit, sich diese Unfähigkeiten selbst einzugestehen und daran zu arbeiten, sie zu beseitigen.

Es ist viel einfacher, sich ein Pseudoweltbild um die Prämisse "weil etwas nicht gemacht wird, kann es nicht gemacht werden" aufzubauen und alles zu ignorieren, was an der Prämisse oder dem Pseudoweltbild rütteln würde.

Dieser Thread und auch all die anderen Threads um Souveränität, Verfassungsfrage des GG, etc. pp. sind das beste Beispiel für das eben gesagte.

Kein einziger der Diskutanten hier hat im Ansatz versucht, die im Eingangsbeitrag aufgeführten Widersprüche zu widerlegen oder aufzulösen, sondern ist zur einer anderen Thematik oder angeblichen Beweis gesprungen, um zu belegen das die Bundesrepublik kein Staat oder nicht souverän ist. In dem Moment wo dann auch hier auf Widersprüche aufmerksam gemacht wurde, wurden diese auch nicht widerlegt, sondern ignoriert bzw. die nächste Thematik wurde aufgegriffen.

Gehirnnutzer
13.07.2013, 15:35
Dummerweise idF nicht durch die Betroffenen....
....aber auch hier gilt eher Anerkennung durch Duldung....

Petze, du ignorierst etwas bewusst, eine Vereinbarung verliert ihre rechtliche Wirkung erst, wenn sie aufgehoben bzw. gekündigt worden ist. Wenn man vergisst, sie zu kündigen oder zu ändern, ist man gezwungen, sich an sie zu halten.

Die Petze
13.07.2013, 15:51
Petze, du ignorierst etwas bewusst, eine Vereinbarung verliert ihre rechtliche Wirkung erst, wenn sie aufgehoben bzw. gekündigt worden ist. Wenn man vergisst, sie zu kündigen oder zu ändern, ist man gezwungen, sich an sie zu halten.

Und du ignorierst einige subtile Hierarchien....

Es ist ziemlich unsinnig, solch einen Vorfall (uva) mit einer Unfähigkeitstheorie zu erklären....

In der BRD werden unbezahlte Knöllchen bis über Monate hinweg verfolgt und sanktioniert....
...und du willst mir erzählen, sie haben´s halt vergessen....

Jaaaa sssüüüccchhheeerrrrr :D

Gehirnnutzer
13.07.2013, 16:33
Und du ignorierst einige subtile Hierarchien....

Es ist ziemlich unsinnig, solch einen Vorfall (uva) mit einer Unfähigkeitstheorie zu erklären....

In der BRD werden unbezahlte Knöllchen bis über Monate hinweg verfolgt und sanktioniert....
...und du willst mir erzählen, sie haben´s halt vergessen....

Jaaaa sssüüüccchhheeerrrrr :D

Ich habe nicht gesagt, man hat sie vergessen, ich habe nur ihre rechtliche Wirkung erklärt. Der Umstand, dass die Vereinbarung noch bestand, belegt nicht das Fehlen ihrer Kündbarkeit. Im Grunde genommen ist es auch irrelevant. Was macht die Vereinbarung denn, es vereinfacht nur die Arbeit für NSA & Co. und gibt umgekehrt die Möglichkeit, die gesammelten Daten selber zu bewerten.
Ansonsten, mit und ohne Vereinbarung wäre abgehört worden, wurde abgehört, wird abgehört und wird abgehört werden. Das ist nun mal Geschäft der Geheimdienste. Snowden ist ein Glücksfall für die NSA, denn es gibt genug Naivlinge, die glauben durch den Skandal, würden die Abhörprogramme eingestellt werden bzw. sind eigestellt.

Im diesen Moment sitzen genug Kaffee trinkende und Kuchen schmatzende Geheimdienstler und Geheimdiensbeauftragte in aller Welt, die beobachten, wie die hier durch unser Schreiben erzeugten Datenflüsse auf eine Festplatte oder anderen Datenträger laufen. Datenträger voll->Kaffeetasse absetzen-> Aufkleber drauf und in die Analyseabteilung geschickt->neuen Datenträger eingelegt-> Kaffee nachgeschenkt und sich schnell ein neues Stück Käse-Sahne geholt.:D

Die Petze
13.07.2013, 17:35
Ich habe nicht gesagt, man hat sie vergessen, ich habe nur ihre rechtliche Wirkung erklärt. Der Umstand, dass die Vereinbarung noch bestand, belegt nicht das Fehlen ihrer Kündbarkeit. Im Grunde genommen ist es auch irrelevant. Was macht die Vereinbarung denn, es vereinfacht nur die Arbeit für NSA & Co. und gibt umgekehrt die Möglichkeit, die gesammelten Daten selber zu bewerten.
Ansonsten, mit und ohne Vereinbarung wäre abgehört worden, wurde abgehört, wird abgehört und wird abgehört werden. Das ist nun mal Geschäft der Geheimdienste. Snowden ist ein Glücksfall für die NSA, denn es gibt genug Naivlinge, die glauben durch den Skandal, würden die Abhörprogramme eingestellt werden bzw. sind eigestellt.

In diesem Genre spielt "Recht" keine Rolle......
Es gibt 1000e Umwege wie Services an Daten kommen, die für sie als relevant erscheinen....
Auch hier erscheint ein riesiger Korporatismus....Google, Microsoft, Facebook etcpp...um mal wieder dem Thema gerecht zu werden
Allerdings stellt sich die Frage gegen wen und zu welchen Zweck sie diese Daten brauchen....

Die international relevanten Ziele, also bzgl Staatssicherheit zB der USA lassen sich an einer Hand abzählen....
Es scheint sich diese Datensammelwut eher gegen das potenzielle Dissidententum zu richten....




Im diesen Moment sitzen genug Kaffee trinkende und Kuchen schmatzende Geheimdienstler und Geheimdiensbeauftragte in aller Welt, die beobachten, wie die hier durch unser Schreiben erzeugten Datenflüsse auf eine Festplatte oder anderen Datenträger laufen. Datenträger voll->Kaffeetasse absetzen-> Aufkleber drauf und in die Analyseabteilung geschickt->neuen Datenträger eingelegt-> Kaffee nachgeschenkt und sich schnell ein neues Stück Käse-Sahne geholt.:D

Wahrscheinlich gibt es schon Software dafür....wahrscheinlich auch schon Hardware zur Kaffee- und Kuchenvernichtung :D

Veteran
13.07.2013, 19:35
Mein lieber Veteran, du hast keinen Beweis geliefert. Es gibt eine ultimative Beweismöglichkeit, die jedoch mit dem eigentlichen Problem verbunden ist, um das es wirklich geht. Erlangt Regierungsmacht und macht von den Kündigungrechten im EU-Vertrag, im Nato-Truppenstatut und seinen Zusatzabkommen etc. pp. Gebrauch. Wenn diese Kündigungen nicht angenommen werden, dann hast du einen echten Beweis und nicht das Pseudogeschwurbele, das als Beweis gelten soll jedoch nur zur Verschleierung der eigenen Unfähigkeit dient.
Du meinst also, die Tatsache, dass Deutschland Geheimverträge mit ehemaligen Siegerstaaten unterhält, die die Souveränität Deutschlands einschränken, sei kein Beweis für eine eingeschränkte Souveränität Deutschlands, weil wir nicht wissen, ob Deutschland diese Geheimverträge durch eine Willenserklärung aufheben kann?

Shahirrim
13.07.2013, 19:45
Schwachsinn. Fransen, Bommeln usw. sind rein dekorative Elemente ohne jeglichen Symbolgehalt. Falls nicht zeig mir mal einen Beleg fürs Gegenteil, z. B. in den einschlägigen Gesetzen der USA.

Na klar, alles nur dazu da, weil es so schön aussieht! :D


Handeslrecht ist auch staatliches Recht.

Sicher. Ein Schiedsrichter ist auch ein Richter. Der kann urteilen, und du musst dich dran halten, solange du in seinem Bereich spielst. Wirklich!

Was glaubst du, was passiert, wenn ein Spieler sich weigert bei der WM, nach einer roten Karte das Feld zu verlassen? Da kommt sogar die Polizei und holt den runter.


Dennoch ist staatliches Recht was anderes als Handelsrecht, denn bei Handelsrecht habe ich das Recht, die AGBs mir anzusehen und vor dem Beginn die Möglichkeit, nicht mit zu machen!

Die Petze
13.07.2013, 19:58
Du meinst also, die Tatsache, dass Deutschland Geheimverträge mit ehemaligen Siegerstaaten unterhält, die die Souveränität Deutschlands einschränken, sei kein Beweis für eine eingeschränkte Souveränität Deutschlands, weil wir nicht wissen, ob Deutschland diese Geheimverträge durch eine Willenserklärung aufheben kann?

Das würde ich ihm zutrauen.....:D

Es ist hahnebüchen zu denken die BRD wäre souverän....oder könnte es irgendwie sein....
Ein Volk das seine eigenen Okkupanten aushält, in einem Angriffspakt jener verhaftet ist und tlw seine Technologie an seltsame Unrechtsregime verschenkt...
....ist entweder strohdumm oder nicht souverän....im Falle D trifft wahrscheinlich beides zu....

Das von den Hochmaurern eingeführte Völkerrecht ist obsolet und wird, um ein umspannendes Netz um "die Rechtlosen" zu legen, ins Handelsrecht überführt....
Diese schrittweise Überführung ist zur Sicherung der Machtverhältnisse notwendig....im Volksmund NWO genannt
...und wer denkt ich spinne:
Wir sprechen uns in 5 Jahren nochmal....

Das einzige was dazwischen kommen könnte ist ein WK3....der aber nur in Gang kommt, wenn ein grösserer Block nicht mitspielt (zB Russland/China)

GSch
13.07.2013, 21:04
Du meinst also, die Tatsache, dass Deutschland Geheimverträge mit ehemaligen Siegerstaaten unterhält, die die Souveränität Deutschlands einschränken, sei kein Beweis für eine eingeschränkte Souveränität Deutschlands, weil wir nicht wissen, ob Deutschland diese Geheimverträge durch eine Willenserklärung aufheben kann?

Die freiwillige Übertragung von Souveränitätsrechten (etwa an die EU oder andere Einrichtungen) ändert an der grundsätzlichen Souveränität gar nichts. Und jeder Vertrag ist kündbar. Die Einzelheiten dazu sind in der Regel im Vertrag selbst festgehalten.

Nichts ist ewig in der Politik - im Gegensatz zu dem, was sich die Machthaber in der DDR eingebildet hatten.

GSch
13.07.2013, 21:08
Na klar, alles nur dazu da, weil es so schön aussieht!
Du hast es erfasst. Oder hast du zufällig einen Beleg fürs Gegenteil?


Was glaubst du, was passiert, wenn ein Spieler sich weigert bei der WM, nach einer roten Karte das Feld zu verlassen? Da kommt sogar die Polizei und holt den runter.
Das ist privates Hausrecht.


Dennoch ist staatliches Recht was anderes als Handelsrecht, denn bei Handelsrecht habe ich das Recht, die AGBs mir anzusehen und vor dem Beginn die Möglichkeit, nicht mit zu machen!
Das HGB ist staatliches Recht, das BGB auch. Nur ist ein Handelsvertrag kein Hoheitsakt.

Shahirrim
13.07.2013, 21:21
Du hast es erfasst. Oder hast du zufällig einen Beleg fürs Gegenteil?


Das ist privates Hausrecht.


Das HGB ist staatliches Recht, das BGB auch. Nur ist ein Handelsvertrag kein Hoheitsakt.

Eben, aber muss ich mit etwas handeln? Nein!

Deswegen trifft mich das Handelsrecht nur, wenn ich was will. Im Gegensatz zum BGB, das ist auch für den gültig, der als Aussteiger lebt.

Es ist nämlich so, dass wir staatenlos gemacht werden sollen, weil wir dann heimatlos sind. Und wer keine Heimat hat, der hat keine Rechte. Keine Rechte, ja da kannst du ja mal überlegen, warum das für manche Eliten von Vorteil ist!

GSch
13.07.2013, 21:55
Deswegen trifft mich das Handelsrecht nur, wenn ich was will. Im Gegensatz zum BGB, das ist auch für den gültig, der als Aussteiger lebt.

Ein Blick ins BGB täte dir sicher gut - da geht es Seite um Seite um Dienst- und Schuldverhältnisse aller Art.

Gawen
13.07.2013, 21:56
Die BRD GmbH braucht mal einen neuen Geschäftsführer! :D

Shahirrim
13.07.2013, 22:00
Ein Blick ins BGB täte dir sicher gut - da geht es Seite um Seite um Dienst- und Schuldverhältnisse aller Art.

Ja und? Für den Fall der Fälle ist das ja auch okay. Ich bin ja nicht dagegen.

Nur steht im BGB, dass ich was verdienen muss, um zu leben? Oder besser gefragt: Ist es laut BGB verboten, nichts zu verdienen?

Arnold
13.07.2013, 22:03
De facto ja, de jure wurde der Krieg mit den ganzen ehemaligen Gegnern (auch den Alliierten) in der ersten Hälfte der 50er Jahre durch zweiseitige Vereinbarungen beendet.

Man kann einen Krieg natürlich durch einen Friedensvertrag beenden, aber das Völkerrecht verlangt das nicht unbedingt. Gleichwertig ist die Aufnahme normaler, friedlicher Beziehungen oder auch der Abschluss von Verträgen, die einen Kriegszustand ihrer Natur nach ausschließen. Als da etwa wäre die gemeinsame Mitgliedschaft in einem militärischen Verteidigungsbündnis, ein gemeinsamer Binnenmarkt oder eine Währungsunion.

Wenn ich mal nach Brüssel fahre, was gelegentlich vorkommt, muss ich jedenfalls nicht befürchten, an der Grenze festgenommen und als feindlicher Ausländer interniert zu werden.


Ganz genau! :gp:

GSch
13.07.2013, 22:10
Nur steht im BGB, dass ich was verdienen muss, um zu leben? Oder besser gefragt: Ist es laut BGB verboten, nichts zu verdienen?

Dazu bedarf es keines BGB. Wenn du es aus Protest gegen die staatliche Ordnung aber ablehnst, erwerbstätig zu sein, wäre es auch nicht konsequent, von eben dieser Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn schon, denn schon.

Shahirrim
13.07.2013, 22:12
Dazu bedarf es keines BGB. Wenn du es aus Protest gegen die staatliche Ordnung aber ablehnst, erwerbstätig zu sein, wäre es auch nicht konsequent, von eben dieser Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn schon, denn schon.

Das sehe ich ganz genau so!:top:

Ansonsten wäre ich ja genau so wie die Banker, die sich retten lassen, nur auf der armen Seite. Ist aber die gleiche Korruption!

P.S.:
Mit verdienen war vielleicht schlecht ausgedrückt. Ich meinte damit, EZB-Papier-Geld verdienen! ;)

GSch
13.07.2013, 22:18
Mit verdienen war vielleicht schlecht ausgedrückt. Ich meinte damit, EZB-Papier-Geld verdienen!

Ich kann nicht erkennen, wie sich die Verhältnisse grundsätzlich ändern, wenn du dich in Rubel, Yen oder Kaurimuscheln bezahlen lässt.

Shahirrim
13.07.2013, 22:20
Ich kann nicht erkennen, wie sich die Verhältnisse grundsätzlich ändern, wenn du dich in Rubel, Yen oder Kaurimuscheln bezahlen lässt.

Nun, das verwundert mich jetzt nicht. :D

Wahrscheinlich willst du dieses System eben haben, so wie du dich auch hier dafür ins Zeug legst. Dann will ich dich darin auch belassen. Ist ja deine Sache.

GSch
13.07.2013, 23:33
Wahrscheinlich willst du dieses System eben haben, so wie du dich auch hier dafür ins Zeug legst. Dann will ich dich darin auch belassen. Ist ja deine Sache.

Ich habe mir dieses System nicht ausgesucht, es kam zu mir. Seine Mängel sind mir bewusst. Man kann darin aber besser leben als in so manch anderem real existierenden (Wolkenkuckucksheime werden nicht betrachtet).

Aber keiner muss. Hoch lebe die Kaurimuschel!

Shahirrim
14.07.2013, 03:04
Ich habe mir dieses System nicht ausgesucht, es kam zu mir. Seine Mängel sind mir bewusst. Man kann darin aber besser leben als in so manch anderem real existierenden (Wolkenkuckucksheime werden nicht betrachtet).

Aber keiner muss. Hoch lebe die Kaurimuschel!

Richtig. Deswegen gucke ich mir an, was geht! Musst aber nicht mitmachen, das wäre ja nicht schön. :)

Doof würde ich es nur finden, wenn man mich nicht machen lässt, weil man selber nichts verändern will!

Veteran
14.07.2013, 08:23
Die freiwillige Übertragung von Souveränitätsrechten (etwa an die EU oder andere Einrichtungen) ändert an der grundsätzlichen Souveränität gar nichts. Und jeder Vertrag ist kündbar. Die Einzelheiten dazu sind in der Regel im Vertrag selbst festgehalten.
Deutschland hat Souveränitätsrechte an den Siegerstaat USA abgegeben, als Deutschland gar nicht souverän darüber entscheiden konnte! Und eben solche Rechte sind - auch wenn sie streng geheim gehalten werden gegenüber der Bevölkerung - bis heute wirksam. Das wurde bisher vehement von Dir und Gehirnnutzer und anderen Geistesakrobaten bestritten. Nun, wo es bewiesen ist, ändert ihr eure Taktik und stellt diese bis eben noch abgestrittenen Geheimverträge als etwas völlig normales und natürliches dar. Irre!

Ich weiß nicht, worum es euch eigentlich geht. Seid ihr bezahlte Propagandaschreiber? Seid ihr Untertanen, die alles gut finden und verteidigen, was die Obrigkeit macht? Oder seid ihr einfach "gebildete" Leute, die eben "wissen", dass Deutschland 1945 befreit wurde und seitdem in guter Freundschaft mit den Befreiern lebt und mittlerweile ein gleichberechtigter Partner auf Augenhöhe ist - während nur Nazis und Verschwörungstheoretiker das anders sehen?

Veteran
14.07.2013, 08:44
De facto ja, de jure wurde der Krieg mit den ganzen ehemaligen Gegnern (auch den Alliierten) in der ersten Hälfte der 50er Jahre durch zweiseitige Vereinbarungen beendet.

Man kann einen Krieg natürlich durch einen Friedensvertrag beenden, aber das Völkerrecht verlangt das nicht unbedingt. Gleichwertig ist die Aufnahme normaler, friedlicher Beziehungen oder auch der Abschluss von Verträgen, die einen Kriegszustand ihrer Natur nach ausschließen. Als da etwa wäre die gemeinsame Mitgliedschaft in einem militärischen Verteidigungsbündnis, ein gemeinsamer Binnenmarkt oder eine Währungsunion.
Zum Verteidigungsbündnis, siehe meine Signatur: Zweck der NATO aus amerikanischer Sicht: "Kontrolle der militärischen Kapazitäten der europäischen Staaten, darunter insbesondere Kontrolle Deutschlands." (Helmut Schmidt in: Die Mächte der Zukunft)

Zur Währungsunion: Im vertraulichen Gespräch mit US-Außenminister James Baker gestand Kohl am 12. Dezember 1989 im Blick auf die Wirtschafts- und Währungsunion, so das Protokoll: "Diesen Entschluß habe er gegen deutsche Interessen getroffen." ... Mitterrand war die Wiedervereinigung unheimlich, aber er sah im Fall der Mauer auch für Frankreich ein Geschenk der Geschichte. Sie bot ihm den Hebel, die Vormacht der Mark zu brechen. Die Aussichten auf die deutsche Einheit lieferten dem Franzosen das lange herbeigesehnte Druckmittel, dem Deutschen das unbedingte Ja zur Währungsunion abzupressen und so die Vorherrschaft der Deutschen Bundesbank abzuschütteln. ... Mitterrand sagte Kohl am 24. Oktober 1989 bei einem Arbeitstreffen in Paris unmißverständlich, daß er die Währungsunion (und damit das Ende der Mark) bereits auf dem anstehenden Straßburger EU-Gipfel im Dezember 1989 definitiv beschlossen haben wolle. Der Franzose sah darin das einzig probate Mittel, die vielleicht bald vereinten 80 Millionen Deutschen unter europäische Kontrolle zu bringen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7870401.html


Die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Verteidigungsbündnis, das zur Kontrolle des unterworfenen Kriegsgegners dient, und die erzwungene Mitgliedschaft in einer Währungsunion, die gegen die Interessen des unterworfenen Kriegsgegners läuft, sollen also gleich viel wert sein wie ein Friedensvertrag? :vogel:



Ganz genau! :gp:
:crazy:

GSch
14.07.2013, 11:23
Und eben solche Rechte sind - auch wenn sie streng geheim gehalten werden gegenüber der Bevölkerung - bis heute wirksam. Das wurde bisher vehement von Dir und Gehirnnutzer und anderen Geistesakrobaten bestritten.
Wir bestreiten gar nichts. Wir hätten nur gerne Belege dafür und stellen solche Behauptungen bis zu deren Vorlage erst einmal in Zweifel. Nur wirst du Schwierigkeiten mit den Belegen haben, wenn alles geheim ist. Völkerrechtlich wirksame Verträge allerdings können nicht geheim sein, weil sie von den Parlamenten ratifiziert werden müssen.



Ich weiß nicht, worum es euch eigentlich geht. Seid ihr bezahlte Propagandaschreiber?
Ja, aber ich kann das nicht empfehlen. Die Bezahlung ist mittelprächtig, wie eben im öffentlichen Dienst üblich.

GSch
14.07.2013, 11:25
Die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Verteidigungsbündnis, das zur Kontrolle des unterworfenen Kriegsgegners dient, und die erzwungene Mitgliedschaft in einer Währungsunion, die gegen die Interessen des unterworfenen Kriegsgegners läuft, sollen also gleich viel wert sein wie ein Friedensvertrag?

Du kannst das sehen, wie du willst. Manche Engländer und Franzosen und besonders Russen sehen ja in den Deutschen heute schon wieder die eigentlichen Gewinner des Zweiten Weltkriegs. Die politischen Ziele solcher Vereinbarungen sind jedenfalls für ihre völkerrechtliche Wirksamkeit völlig irrelevant.

Veteran
14.07.2013, 11:29
Wir bestreiten gar nichts. Wir hätten nur gerne Belege dafür und stellen solche Behauptungen bis zu deren Vorlage erst einmal in Zweifel. Nur wirst du Schwierigkeiten mit den Belegen haben, wenn alles geheim ist.
Ich HABE einen Beleg für einen Geheimvertrag geliefert.

GSch
14.07.2013, 11:31
Ich HABE einen Beleg für einen Geheimvertrag geliefert.

Habe keinen gesehen. Und er wäre dann ja auch nicht mehr geheim.

Meinst du den SPIEGEL-Artikel? Dein Vertrauen zu den verlogenen Systemmedien ist regelrecht rührend. Aber von einem Vertrag war da keine Rede.

Veteran
14.07.2013, 11:53
Habe keinen gesehen. Und er wäre dann ja auch nicht mehr geheim.
Was für ein dummer Troll!

Gestern hat er sogar noch den Geheimvertrag verteidigt:


Hier haben wir ein Beispiel für die Situation nach 1990:

Nach Recherchen der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung können sich die amerikanischen Geheimdienste bei Ausspähaktionen in Deutschland auf Rechtsgrundlagen berufen, die noch aus der alten Bundesrepublik stammen. Gemäß Verwaltungsvereinbarungen von 1968 dürfen die Geheimdienste der Westalliierten BND und Verfassungsschutz um Aufklärungsmaßnahmen ersuchen; die deutschen Dienste haben Rohdaten zu übergeben. Das begründet ein Recht der Amerikaner auf in Deutschland nachrichtendienstlich erhobene Daten. Bis vergangenes Jahr waren die Vereinbarungen als geheim eingestuft. Nach Angaben der Bundesregierung sind sie weiter in Kraft, wurden jedoch seit 1990 nicht mehr in Anspruch genommen.
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/geheimdienst-affaere-amerika-darf-deutsche-abhoeren-12273496.html

Der Siegerstaat USA hat weiterhin Sonderrechte in Deutschland, die allerdings vor der Bevölkerung geheim gehalten werden.

Was darüberhinaus noch alles vor der Bevölkerung geheim gehalten wird, können wir nicht wissen, weil es, wie gesagt, geheim ist.


Gewiss doch. Da die Bundesrepublik im Gegensatz zur DDR nicht untergegangen ist, gelten alle Gesetze und Verträge weiter, so weit sie nicht geändert worden sind. Eigentlich nicht schwer zu verstehen.

Und nun bestreitet er seine Existenz!

Die Petze
14.07.2013, 12:55
Habe keinen gesehen. Und er wäre dann ja auch nicht mehr geheim.

Meinst du den SPIEGEL-Artikel? Dein Vertrauen zu den verlogenen Systemmedien ist regelrecht rührend. Aber von einem Vertrag war da keine Rede.

Der globale Korporatismus, um welchen es hier eigentlich geht, ist offensichtlich...
Zumindest für jeden, der einigermaßen informiert ist und zusammenhängendes Denken beherrscht....


Es bedarf keinem Beleg über irgendwelche (geheimen) Verträge......
....und wenn du unbedingt irgendetwas auf s/w möchtest....lies dir den ESM-Vertrag durch.....
....allein dieser dürfte jedem Zweifler die Augen öffnen

GSch
14.07.2013, 13:41
Es bedarf keinem Beleg über irgendwelche (geheimen) Verträge......
Doch, wenn man etwas über ihren Inhalt behauptet. Ich weiß, das ist viel verlangt, aber man muss es ja auch nicht behaupten.


....und wenn du unbedingt irgendetwas auf s/w möchtest....lies dir den ESM-Vertrag durch.....
....allein dieser dürfte jedem Zweifler die Augen öffnen
Gerne, aber der ist ja auch nicht geheim.

GSch
14.07.2013, 13:44
Gestern hat er sogar noch den Geheimvertrag verteidigt:
Und nun bestreitet er seine Existenz!
Ich kann mich nicht erinnern, etwas verteidigt zu haben, das ich überhaupt nicht kenne, weil es ja geheim ist. Ich hatte nur um Belege gebeten. Reine Verwaltungsvereinbarungen sind natürlich weder Gesetze noch Verträge. Aber die von dir zitierten sind ja auch nicht mehr geheim. Also gib uns doch mal eine Quelle.

Die Petze
14.07.2013, 13:49
Doch, wenn man etwas über ihren Inhalt behauptet. Ich weiß, das ist viel verlangt, aber man muss es ja auch nicht behaupten.


Gerne, aber der ist ja auch nicht geheim.

Nein......aber nicht minder pregnant und legt offen um was es sich bei dieser EUdssR/BRDDR handelt....

Veteran
14.07.2013, 13:50
Diesem dummen Troll sollte man überhaupt nicht mehr antworten. Einfach verhungern lassen. :ätsch:

truthCH
14.07.2013, 13:50
Doch, wenn man etwas über ihren Inhalt behauptet. Ich weiß, das ist viel verlangt, aber man muss es ja auch nicht behaupten.


Gerne, aber der ist ja auch nicht geheim.

Der ESM-Vertrag selber nicht - aber da drin steht zum Beispiel etwas über die "Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten und Dokumente" - Du weisst ja was das bedeutet oder?

GSch
14.07.2013, 13:54
Der ESM-Vertrag selber nicht - aber da drin steht zum Beispiel etwas über die "Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten und Dokumente" - Du weisst ja was das bedeutet oder?

Dass die Immobilien und Dokumente, die zum ESM gehören, einen ähnlichen Status haben wie die der Schweizer Botschaft in Deutschland. Dass die Dokumente geheim sind, folgt daraus noch lange nicht.

GSch
14.07.2013, 13:58
Der ESM-Vertrag selber nicht - aber da drin steht zum Beispiel etwas über die "Unverletzlichkeit der Räumlichkeiten und Dokumente" - Du weisst ja was das bedeutet oder?

Ich hab gerade mal reingesehen und finde nur in Art. 35 (1) folgendes:


Im Interesse des ESM genießen der Vorsitzende des Gouverneursrats, die Mitglieder des Gouverneursrats, die stellvertretenden Mitglieder des Gouverneursrats, die Mitglieder des Direktoriums, die stellvertretenden Mitglieder des Direktoriums sowie der Geschäftsführende Direktor und die anderen Bediensteten des ESM Immunität von der Gerichtsbarkeit hinsichtlich ihrer in amtlicher Eigenschaft vorgenommenen Handlungen und Unverletzlichkeit hinsichtlich ihrer amtlichen Schriftstücke und Unterlagen.

Wo hast du das mit den Räumlichkeiten her? Meines Wissens hat der ESM gar keine eigenen Räumlichkeiten, im Gegensatz zur EZB.

hamburger
14.07.2013, 14:00
Man sollte auf Gestalten wie GSCH nicht weiter eingehen.
Reale Fakten beantwortet er nicht....allenfalls mit Sätzen....ist nicht mehr anwendbar.
In Rechtsangelegenheiten ist alles anwendbar, was in Gesetzen niederlegt ist....bis es gestrichen wird.
Ich kenne auch in anderen Foren CDU Mitglieder, die das Hohelied auf IM Erika singen.....:D
Den Auftrag des GG, nach der Beendung der deutschen Teilung einee Verfassung zu erstellen, ddie vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung angenommen werden kann, konnte wegen der besatzungsrechte nicht umgesetzt werden.
das Konstrukt der BRD basiert auf dem Umstand, dass jederzeit ganz legal die Besatzungsmacht eingreifen kann.
Das ist der Makel, den Carlo Schmidt damals beanstandete und deswegen das GG ausdrücklich als Provisorium bezeichnete.
Jede Vorschrift, die schriftlich in einem Gesetz steht, hat eine Funktion, die abgerufen werden kann.
Ansonsten muss sie gestrichen werden.
Die Konstruktion mit dem Parteiensystem diente damals und heute nur dem Zweck, eine ständige Kontrolle der BRD zu erlangen.
Dazu sind auch militärische Einrichtungen der Siegermächte in der BRD verblieben, wogegen die Streitkräfte der UDSSR aus der DDR abgezogen worden sind.
Demnach fällt auch die ehemalige DDR unter das Besatzungstatut.
Auch mit dem GmbH Statut hatte man sich einiges gedacht......
Die absurde Beschreibungen....Dienstleistungen für sich selber.......:fizeig:...muss muss schon enorm blöd sein, um das als Grund hinzunehmen.
Eine GmbH macht man nur, um eine Haftungsbeschränkung zu erlangen.
Ein Haftungsbeschränkter Staat......wo gibts denn sowas......absolut sinnlos.....wenn nicht andere Ziele damit verknüpft werden.
Bedauernswerterweise muss ich auch dem Gehirnnutzer raten, mal über die rechtlichen Konsequenzen der im GG festgeschriebenen Passaagen nachzudenken.
Es gibt da genug Stellen, die eindeutig als gestrichen, geändert, aufgehoben markiert sind.
Wenn das nicht geschehen ist, sind diese Texte immer noch rechtsverbindlich....bis sie gestrichen werden.
In den USA werden immer wieder Präzedenzfälle als Rechtsgrundlage genommen. Diese gibt es aber hier nicht.
Wer nun meint, mit irgendwelchen Kommentaren arbeiten zu können....der sollte lieber Würstchen verkaufen....aber nicht Jura praktizieren.
Kommentare sind lediglich Erklärungshilfen, haben aber keine rechtsverbindliche Wirkung, da sie lediglich Meinung und Auslegung des Verfassers wiederspiegeln.
Die Furcht der Siegermächte vor der Rückkehr eines deutschen Staates, der selbstbewusst und im nationalen Interesse gestaltet sein könnte....war immens gross.
Deswegen wurden diverse Kontrollfunktionen in das System eingebaut, die bis heute wirken.
Man brauchte die BRD als Bollwerk gegen die UDSSR....als erstes Schlachtfeld, der Zerstörung anheim gegeben.
(Rückzug bis zum Rhein....Einsatz von taktischen Nuklearwaffen)
Deswegen hat der erste CDU Landesverräter, Adenauer, auch im Auftrag der Siegermächte die Wiedervereinigung Deutschlands als neutrales Land abgelehnt.
Da die Wirtschaft zu Beginn noch nicht entsprechend funktionierte, gab es diverse Modelle, darunter auch das Modell einer Firma......
Übrigens, der Aufbau des Beamtensystems ist ein Teil der Kontrollkonstruktion, mit dem die Allianz das deutsche Volk kontrollieren konnten.
Deswegen haben sie ihre Privilegien, wie die Capos im KZ, wie es in jedem totalitären Staat eine Kaste gibt, die im Auftrag der Besatzer arbeitet.
Was Amis und Briten möglich ist, hat Snowdon aufgezeigt.....und deswegen wollen die Amis ihn haben.
Sie müssen ein Exempel statuieren, damit es keinen zweiten Snowdon gibt.

truthCH
14.07.2013, 14:00
Dass die Immobilien und Dokumente, die zum ESM gehören, einen ähnlichen Status gehören wie die der Schweizer Botschaft in Deutschland. Dass die Dokumente geheim sind, folgt daraus noch lange nicht.

Lustiges Kerlchen - läuft das nicht auf dasselbe hinaus? Es spielt doch keine Rolle ob ich es unverletzlich oder geheim nenne, bei beiden hast Du sicherlich keine Kenntnis des Inhaltes, was somit einem Geheimnis sehr nahe kommt?

GSch
14.07.2013, 14:08
Lustiges Kerlchen - läuft das nicht auf dasselbe hinaus? Es spielt doch keine Rolle ob ich es unverletzlich oder geheim nenne, bei beiden hast Du sicherlich keine Kenntnis des Inhaltes, was somit einem Geheimnis sehr nahe kommt?

Es ist ein erheblicher Unterschied. Was unverletzlich ist, darf man nicht gegen den Willen des Inhabers nehmen (etwa mit der Polizei), aber man kann sehr wohl seine Herausgabe oder Veröffentlichung verlangen. Bei einem Dokument, das keiner kennt, ist die Unterscheidung ohnehin ohne praktische Bedeutung.

Die Schweizer Botschaft in Deutschland ist auch unverletzlich, aber nicht geheim. Jeder kann sie sehen, von der S-Bahn aus und auch sonst.

truthCH
14.07.2013, 14:09
Ich hab gerade mal reingesehen und finde nur in Art. 35 (1) folgendes:



Wo hast du das mit den Räumlichkeiten her? Meines Wissens hat der ESM gar keine eigenen Räumlichkeiten, im Gegensatz zur EZB.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01731/imfname_247806.pdf

Welche Rechte besitzt der ESM?
Laut Rechtsstellung gemäss Artikel 32 könnte man folgendes dazu festhalten

Absatz 1,2:
Der ESM ist immun gegen jegliche Anklagen, kann aber selber alle verklagen. Weiter erhält der ESM automatisch diese Rechte und "Freiheiten" in jedem Land das dem ESM zustimmt.

Absatz 3,4,5,6
Alle Vermögenswerte sind immun gegen jegliche gerichtliche Anordnung, dies gilt auch für den ESM als solches und sein Eigentum.
Die Räumlichkeiten und alle Archive und Dokumente sind unverletzlich ... das heisst: Niemand ausser den von Ihnen bestimmten Personen ist der Zugang oder die Einsicht erlaubt - auch dem Staat nicht.

Absatz 8
Nun ja, Befreiung von allem: Vorschriften, Verordnungen, Kontrollen oder Moratorien (Aussetzungen in Themen) ... also Freipass für reine Diktatur ohne rechtliche Mittel zum Stoppen dieses Terror Regimes, falls mal angenommen.

Wie haften die Mitarbeiter bzw. Angestellten (Artikel 35)
Sie alle sind immun, was für ein Wunder. Zwar steht da noch im Absatz 2 dass dies auch aufgehoben werden kann, jedoch nur vom Direktor oder dem Gouverneursrat, falls es sich um die oberen Ränge handelt. Das bedeutet die Personen können nicht zur Rechenschaft gezogen werden - weder der ESM als juristische Person noch die Mitarbeiter als natürliche Personen...

Weiter Einwände?

Die Petze
14.07.2013, 14:09
Ich hab gerade mal reingesehen und finde nur in Art. 35 (1) folgendes:



Wo hast du das mit den Räumlichkeiten her? Meines Wissens hat der ESM gar keine eigenen Räumlichkeiten, im Gegensatz zur EZB.

Was ist der Unterschied zwischen einer Räumlichkeit und einer Immo.....

Ich hab langsam den Eindruck, dass du dich nicht nur dumm stellst.....

IÜ hat der ESM Gebäude erworben

truthCH
14.07.2013, 14:16
Es ist ein erheblicher Unterschied. Was unverletzlich ist, darf man nicht gegen den Willen des Inhabers nehmen (etwa mit der Polizei), aber man kann sehr wohl seine Herausgabe oder Veröffentlichung verlangen. Bei einem Dokument, das keiner kennt, ist die Unterscheidung ohnehin ohne praktische Bedeutung.

Die Schweizer Botschaft in Deutschland ist auch unverletzlich, aber nicht geheim. Jeder kann sie sehen, von der S-Bahn aus und auch sonst.

Was aber innerhalb der Mauern abgeht entzieht sich Deiner Kenntnis und ist somit auch als Geheim einzustufen, da jeder Botschafter Geheimhaltungsvereinbarungen unterzeichnet (wie die ESM Herren auch) und sicherlich keine Auskunft geben wird. Da ist es Hans was Heiri ob ich die Botschaft sehen kann oder nicht...

Gawen
14.07.2013, 14:53
Meines Wissens hat der ESM gar keine eigenen Räumlichkeiten, im Gegensatz zur EZB.

Dann lies Dich doch erst mal ein! :D

"Der Europäische Stabilitätsmechanismus ist eine internationale Finanzinstitution (Art. 1). Er hat seinen Sitz und seine Hauptverwaltung in Luxemburg und kann ein Verbindungsbüro in Brüssel einrichten (Art. 31)."
(wiki)

Gehirnnutzer
14.07.2013, 16:51
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01731/imfname_247806.pdf

Welche Rechte besitzt der ESM?
Laut Rechtsstellung gemäss Artikel 32 könnte man folgendes dazu festhalten

Absatz 1,2:
Der ESM ist immun gegen jegliche Anklagen, kann aber selber alle verklagen. Weiter erhält der ESM automatisch diese Rechte und "Freiheiten" in jedem Land das dem ESM zustimmt.

Absatz 3,4,5,6
Alle Vermögenswerte sind immun gegen jegliche gerichtliche Anordnung, dies gilt auch für den ESM als solches und sein Eigentum.
Die Räumlichkeiten und alle Archive und Dokumente sind unverletzlich ... das heisst: Niemand ausser den von Ihnen bestimmten Personen ist der Zugang oder die Einsicht erlaubt - auch dem Staat nicht.

Absatz 8
Nun ja, Befreiung von allem: Vorschriften, Verordnungen, Kontrollen oder Moratorien (Aussetzungen in Themen) ... also Freipass für reine Diktatur ohne rechtliche Mittel zum Stoppen dieses Terror Regimes, falls mal angenommen.

Wie haften die Mitarbeiter bzw. Angestellten (Artikel 35)
Sie alle sind immun, was für ein Wunder. Zwar steht da noch im Absatz 2 dass dies auch aufgehoben werden kann, jedoch nur vom Direktor oder dem Gouverneursrat, falls es sich um die oberen Ränge handelt. Das bedeutet die Personen können nicht zur Rechenschaft gezogen werden - weder der ESM als juristische Person noch die Mitarbeiter als natürliche Personen...

Weiter Einwände?

truthCH, du solltest die Artikel richtig lesen, die Immunität der Bediensteten des ESM ist nicht mit der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten zu vergleichen. Sie ist eingeschränkt auf den Bereich der Tätigkeit bzw. des Amtes beim ESM. Im Gegensatz zu parlamentarischen Immunität, wie z.B. der Abgeordneten des Bundestages Art. 46 GG, kann ein Bediensteter des ESM wegen Straftaten, die nicht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim ESM erfolgen, ohne eine Aufhebung seiner Immunität verfolgt werden.
Vereinfacht dargestellt schützt ihn die ESM-Immunität nur, solange sie nicht aufgehoben wird, wenn er beim ESM goldener Löffel klaut.

Die den ESM als Institution betreffende Immunität schützt ihn nur vor Klagen von privat Personen und gibt einen Rechtsweg für seine Mitglieder vor.

sleepwell
14.07.2013, 16:52
Die DDR hat so einen Anspruch nie wahrgenommen, sie hat sich auch nie als in der Folge deutscher Nationalstaaten verstanden, sondern als sozialistische Neugründung auf dem Boden des Deutschen Reichs.


Das Problem mit Dir ist, das Du bei den Tatsachen nicht so zu Hause bist und deine eigenen Thesen nicht zu Ende denkst.
Für ersteres ist obiger Punkt nur ein Beispiel.
Natürlich hat die DDR anfangs den gleichen Anspruch gestellt. Dafür reicht Wiki.


Die DDR ging anfangs vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus und vertrat zunächst die Auffassung, mit ihm identisch zu sein, woraus sie einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland herleitete.[24][25] Später ging sie dann von einer Teilidentität mit ihm aus.


Nur am Rande, dazu gehört auch dein Einwurf mit Polen und der Reparationsleistung.
Polen hatte diesbezüglich gegenüber Deutschland gar nichts zu melden. Es war festgelegt, dass das die SU für Polen macht. Die Polen sind ob der Tatsache zwar vor Wut hoch und runter gehüpft, mussten die Kröte aber schlucken.

Deine restlichen Einwürfe schieben wir mal bei Seite um den Kerngedanken festzuhalten.

Der lautet:
Die Rechtsauffassung eines Landes zu einer Tatsache, die das Völkerrecht betrifft, ist durch reklamierendieses Rechtes nicht automatisch Völkerrecht.
Es bedarf entsprechender völkerrechtlicher Anerkennung.
Der Weg der Anerkennung hängt vom Anspruch ab.

Damit wir uns in dem Punkt einigen, sonst macht der Rest keinen Sinn, zwei Gedankenhilfen.
Dein erhobener Rechtsanspruch, das Dein Garten drei Meter in den Garten des Nachbarn reicht, ist uninteressant.
Deshalb hast Du die drei Meter nicht. Du kannst das jetzt jeden Tag erzählen, das bewegt den Zaun keinen Meter.

Entweder der Nachbar stimmt zu, oder er wird rechtlich dazu verdonnert.

Und dazu als zweite Gedankenhilfe nochmal internationale Beispiele.
a. Restjugoslawien
Hat den rechtlichen Anspruch erhoben, Jugoslawien zu sein.
Völkerrechtlich eingefordert.
Interessiert nicht, völkerrechtliche Anerkennung versagt.

b. Nordzypern
Hat den rechtlichen Anspruch erhoben, ein neuer Staat zu sein.
Völkerrechtlich eingefordert.
Abgelehnt, EU geht von der Einheit Zyperns aus, der Norden ist besetzt, kein neuer Staat.

c. Alleinvertretungsanspruch BRD
Hat den rechtlichen Anspruch gestellt, allein Deutschland zu vertreten.
Völkerrechtlich eingefordert.
Abgelehnt, DDR wurde paralle anerkannt.

Wenn Dir das klar ist, dann lautet die nächste Frage nur noch, wie kann der Anspruch der BRD mit dem Reichidentisch zu sein, völkerrechtlich eingefordert werden.
Klare Antwort, durch Erklärung der vier Mächte.
Das Anliegen ist bis 1990 nie vorgetragen worden.
Aus gutem Grund.

1990 hätte es nun in einem Völkerrechtsakt wie dem 2+4 Vertrag geregelt werden können und müssen.
Ist es nicht.
Beide sind ausdrücklich als die Neugründungen nach 45 an den Tisch geholt worden und nur in dieser Funktion.
Im weiteren wurde die Fusion beider geregelt und genehmigt.
Das wars.
Der Rest ist krampfhaftes hineininterpretieren als Ersatz für das fehlen einer klaren völkerrechtlichen Anerkennung im Vertrag, dass Deutschland als Ganzes
identisch mit dem Deutschen Reich ist, Unterschrift "die Besatzer".
Das ist internationales Völkerrecht.
Das akzeptiert und versteht dann auch der Chef der Fidschi Inseln … ;-))

P.S.: Und ein Friedensvertrag würde das Problem sofort hochkochen. Abgesehen vom Thema Dauerzahlung!

Gawen
14.07.2013, 17:01
Die den ESM als Institution betreffende Immunität schützt ihn nur vor Klagen von privat Personen und gibt einen Rechtsweg für seine Mitglieder vor.

Wozu braucht eine Bank Immunität? Und wie kommen Parlamentarier auf die Schnapsidee sie zu gewähren? :D

Gawen
14.07.2013, 17:05
Meines Wissens hat der ESM gar keine eigenen Räumlichkeiten, im Gegensatz zur EZB.

http://www.dw.de/image/0,,16292050_403,00.jpg

http://www.dw.de/image/0,,16292041_403,00.jpg

Die Petze
14.07.2013, 17:15
truthCH, du solltest die Artikel richtig lesen, die Immunität der Bediensteten des ESM ist nicht mit der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten zu vergleichen. Sie ist eingeschränkt auf den Bereich der Tätigkeit bzw. des Amtes beim ESM. Im Gegensatz zu parlamentarischen Immunität, wie z.B. der Abgeordneten des Bundestages Art. 46 GG, kann ein Bediensteter des ESM wegen Straftaten, die nicht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim ESM erfolgen, ohne eine Aufhebung seiner Immunität verfolgt werden.
Vereinfacht dargestellt schützt ihn die ESM-Immunität nur, solange sie nicht aufgehoben wird, wenn er beim ESM goldener Löffel klaut.

Die den ESM als Institution betreffende Immunität schützt ihn nur vor Klagen von privat Personen und gibt einen Rechtsweg für seine Mitglieder vor.

Was soll diese ständige Verharmlosung??????

...der Vertrag ist mit dem Ermächtigungsgesetz von 33 auf eine Stufe zu stellen....

Nathan
14.07.2013, 17:23
truthCH, du solltest die Artikel richtig lesen, die Immunität der Bediensteten des ESM ist nicht mit der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten zu vergleichen. Sie ist eingeschränkt auf den Bereich der Tätigkeit bzw. des Amtes beim ESM. Im Gegensatz zu parlamentarischen Immunität, wie z.B. der Abgeordneten des Bundestages Art. 46 GG, kann ein Bediensteter des ESM wegen Straftaten, die nicht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim ESM erfolgen, ohne eine Aufhebung seiner Immunität verfolgt werden.
Vereinfacht dargestellt schützt ihn die ESM-Immunität nur, solange sie nicht aufgehoben wird, wenn er beim ESM goldener Löffel klaut.

Die den ESM als Institution betreffende Immunität schützt ihn nur vor Klagen von privat Personen und gibt einen Rechtsweg für seine Mitglieder vor.
Es geht diesen Herren nicht um Fakten, es geht ihnen darum, für ein feststehendes Feindbild nachträglich aus allen Eckeln und Winkeln Begründungen an den Haaren herbeizuziehen. Dennoch ist es wichtig, diese Herren bei ihrem Stimmenfang ein wenig einzubremsen. Deswegen danke!

Aloisius
14.07.2013, 17:23
Die Bundesrepublik Deutschland GmbH gibt es wirklich, da hat eine gewisse Klientel recht, besser gesagt sie heißt genau Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH.
Nun diese Klientel behauptet, die GmbH wäre die Verwaltungsorganisationform unseres Landes.

Eine nette Aussage, denn sie ist mit Widersprüchen verbunden.

1. Widerspruch
Im Impressum (http://www.deutsche-finanzagentur.de/foot-navigation/impressum/) besagter GmbH werden als Vertretungsberechtigte folgende Personen aufgeführt:
Dr. Tammo Diemer (Geschäftsführer), Dr. Carsten Lehr (Geschäftsführer)
Sehr interessant, somit sind Merkel und Co nicht vertretungsberechtig.

2. Widerspruch
Nun eine GmbH unterliegt verschiedenen Gesetzen, dem HGB, dem GmbH-Gesetz, dem Handelsregistergesetz etc. pp..
Nun eine GmbH muss ins Handelsregister eingetragen werden, das ist gesetzliche Vorschrift. Erst mit der Eintragung wird sie existent (Juristische Person).
Wenn also die Bundesrepublik = der GmbH ist, haben wir ein kleines Problem. Eine GmbH wird auf Grund der Gesetze erst existent, wenn sie ins Handelsregister eingetragen wird. Nun diese Gesetze wurden von der Bundesrepublik erlassen oder übernommen.
Wie kann etwas, dass ohne Eintrag in Handelsregister nicht existent ist, Gesetze zu dieser Eintragung erlassen?

3. Widerspruch
Gehen wir doch auf handelsregister.de (https://www.handelsregister.de/rp_web/welcome.do) geben Amtsgericht und Handelsregisternummer der GmbH ein, also Frankfurt am Main und die HRB 51411 ein.
Ohne Gebühren sind die Veröffentlichungen zugänglich. In der ersten Veröffentlichung wird der Unternehmenszweck angegeben (11.09.2006).
Dienstleistung für das Bundesfinanzministerium ->Dienstleistungen für sich selber, irgendwie unlogisch.

4. Widerspruch
GmbHs sind verpflichtet ihren Jahresabschluss mit Bilanz und GUV im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Ist für jeden im Internet über das Unternehmensregister (https://www.unternehmensregister.de/ureg/result.html;jsessionid=9F8C50C6E5A340BEA06638699DA 74E25.www04-1) des Bundesanzeigers zugänglich.
Nun das die Bilanzsumme der GmbH nicht mal dem Wert der deutschen Goldreserven entspricht, dafür könnte man ja glaubhaft noch Pseudoerklärungen finden, aber dass die GUV mit ihren Werten nicht mal annähernd die Werte des Bundeshaushaltes erreicht, was sie eigentlich müsste, wäre die GmbH die Bundesrepublik, dafür gibt es keine Pseudoerklärung.

Die Liste könnte man weiterführen, aber es ist ersichtlich, dass das nicht notwendig ist.
Die Geschichte der Klientel über die Bundesrepublik Deutschland GmbH ist zum einen absoluter Stuss, was jedem jetzt klar seien müsste, und zum anderen Ausdruck dafür, dass entweder die Klientel minderbemittelt ist, oder den Bürger dafür hält.


somit sind Merkel und Co nicht vertretungsberechtigt Sind sie auch nicht, denn die BRD ist als solche juristisch und formal nicht existent.
Wie kann etwas, dass ohne Eintrag in Handelsregister nicht existent ist, Gesetze zu dieser Eintragung erlassen?
Kann sie nicht, denn da unsere so genannte Regierung illegitim ist, hat sie auch keinerlei Recht, Gesetze zu erlassen.
Dienstleistungen für sich selber, irgendwie unlogisch.
tut es nicht, eine Dienstleistung, die mir hilft, mein Privatkonto zu füllen, ist immer möglich, nichts Anderes zut die so genannte Regierung, denn ich vermute einmal, dass gut 60% aller Steuereinnahmen auf privaten Konten (der Politiker) landen.
aber dass die GUV mit ihren Werten nicht mal annähernd die Werte des Bundeshaushaltes erreicht, was sie eigentlich müsste, wäre die GmbH die Bundesrepublik, dafür gibt es keine Pseudoerklärung.
Wie soll der Bundeshaushalt erreicht werden, wenn die gesamte eingenommene Kohle zu 100% sinnlos verfressen wird?
Also, kann nicht entdecken, wo Du hier Widersprüche erkennen willst. Außerdem scheinst Du nicht zu wissen, dass die Bundesrepublik Deutschland seit Jahrzehnten nur mit Widersprüchen existiert, ja die gesamte BRD ein einziger Selbstwiderspruch ist.

Gehirnnutzer
14.07.2013, 17:29
Wozu braucht eine Bank Immunität? Und wie kommen Parlamentarier auf die Schnapsidee sie zu gewähren? :D

Gawen, der ESM verlangt von den Staaten, die seine Mittel in Anspruch nehmen, Maßnahmen, siehe z.B. Griechenland. Solche Maßnahmen treffen auch Privatpersonen. Solche Personen können und werden sicherlich teilweise gegen ihre eigene Administration klagen und würden, wenn dies nicht erfolgreich ist, gegen den ESM klagen.
Eine schöne Klageflut, die man vermeiden wollte. Ob das richtig ist oder nicht, das ist eine andere Frage.

Aloisius
14.07.2013, 17:29
Personal sind wir- Dein Baphomet ist natürlich Quatsch. Dann beweis doch einfach, dass es nicht das ist, als was es hier dargestellt wird.

kotzfisch
14.07.2013, 17:31
Dann beweis doch einfach, dass es nicht das ist, als was es hier dargestellt wird.

Unsinn kann oft nicht widerlegt werden.
Widerlege Astrologie.Das geht gar nicht.
Widerlege Religion.Geht nicht.

Aloisius
14.07.2013, 17:35
Hier ist jede Menge Bullshit verzapft worden. Aber Ihr solltet eigentlich wissen, dass die Bundesrepublik rechtlich und formal am 3. Oktober 1990 aufgehört hat zu existieren. Das neu entstandene Staatsgebilde hätte umbenannt werden müssen, um auch nur ansatzweise legitim zu sein.
Man sollte das nun nicht permanent mit der bis dahin existierenden alten Bundesrepublik, die es bis zum 3. Oktober 1990 gab, verwechseln.
Die Bundesrepublik die von 1949 bis 1990 existierte, und die Bundsesrepublik, die seit 1990 existiert, sind zwei paar Schuhe. Ihr solltet hier nicht ständig Äpfel mit Birnen vergleichen.

Die Petze
14.07.2013, 17:37
Gawen, der ESM verlangt von den Staaten, die seine Mittel in Anspruch nehmen, Maßnahmen, siehe z.B. Griechenland. Solche Maßnahmen treffen auch Privatpersonen. Solche Personen können und werden sicherlich teilweise gegen ihre eigene Administration klagen und würden, wenn dies nicht erfolgreich ist, gegen den ESM klagen.
Eine schöne Klageflut, die man vermeiden wollte. Ob das richtig ist oder nicht, das ist eine andere Frage.

Das ist keine Frage....es ist noch nicht mal rechtens, bzgl ihrer eigenen vorhergehenden Abkommen.....geschweige denn GG-konform

Gawen
14.07.2013, 17:46
Gawen, der ESM verlangt von den Staaten, die seine Mittel in Anspruch nehmen, Maßnahmen, siehe z.B. Griechenland. Solche Maßnahmen treffen auch Privatpersonen. Solche Personen können und werden sicherlich teilweise gegen ihre eigene Administration klagen und würden, wenn dies nicht erfolgreich ist, gegen den ESM klagen.
Eine schöne Klageflut, die man vermeiden wollte. Ob das richtig ist oder nicht, das ist eine andere Frage.

Du kennst Artikel 19 Abs. 4 GG, oder? ;)

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben."

Das war ganz offenkundig verfassungswidriger Vertragsmüll.

hamburger
14.07.2013, 18:05
Da wir keine Verfassung haben...ist es nur ein Verstoss gegen das GG....
Allerdings kann es sein, dass dieser Verstoss durch die Nebenabkommen zum GG durchaus legal ist. Das ist direkt im GG durch angeblich "unwirksame" Passagen erläutert.
Es stellt sich hier nur die Frage nach den Motiven einiger beteiligter, die immer wieder versuchen, die Wirksamkeit dieser Passagen im GG zu verharmlosen:hi:

Gehirnnutzer
14.07.2013, 18:05
c. Alleinvertretungsanspruch BRD
Hat den rechtlichen Anspruch gestellt, allein Deutschland zu vertreten.
Völkerrechtlich eingefordert.
Abgelehnt, DDR wurde paralle anerkannt.


Sorry, mein lieber sleepwell, aber zunächst einmal hat die Bundesrepublik keinen Alleinvertretungsanspruch geltend gemacht, sondern einen Vertretungsanspruch, da sie für ihre Rechtsauffassung keine Ausschließlichkeit beansprucht und klar von Teilidentität spricht.
Und die Sache ist übrigens völkerrechtlich eingefordert worden, das ist Leuten wie dir aber nicht ersichtlich.

Kennst du die Geschichte um das Reichskonkordat, sleepwell. Das Reichskonkordat, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den das Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl mit dem Völkerrechtssubjekt Deutschland (namentlich Deutsches Reich) abgeschlossen hat.
Als das Land Niedersachsen 1954 ein neues Schulgesetz verabschiedete, beanstandete der apostolische Nuntius dies als Verstoß gegen das Reichskonkordat, forderte also die Verpflichtungen aus dem Konkordat ein.
Das Land Niedersachsen berief sich darauf, dass das Reichskonkordat auf Grund von den Bestimmungen des Artikels 123 Absatz 2 GG nicht mehr gelte, was zum bekannten BverfG-Urteil zum Reichskonkordat führte.
Auch dieses Urteil enthält die Identitätsaussage.

Nun, ich kann mir dein Reaktion vorstellen, das diese Sache ein interne Angelegenheit wäre, weil BVerfG-Entscheidung.

Jedoch ist die Sache ganz einfach, Artikel 123 Absatz 2 GG sind nicht notwendig, wenn man es mit einem vollkommen neuen Gegenstand zu tun hat, ohne Bindung an die "Vorzeit". Sie sind nur da von Bedeutung, wo Rechte und Pflichten unter Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität im Rahmen der Rechtsnachfolge übernommen werden oder von einer alten in eine neue Rechtsordnung überführt werden.

Da nun der apostolische Nuntius die Erfüllung des völkerrechtlichen Vertrages einforderte und diese erfüllt worden ist, gibt es nur zwei rechtliche Möglichkeiten, entweder ist die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, was sie nach eigener Rechtsauffassung nicht ist oder sie ist identisch mit dem Deutschen Reich. In beiden Fällen vertritt sie legitim die Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches.

GSch
14.07.2013, 18:06
Der ESM hat also eine Rechtsstellung vergleichbar der des Internationalen Seefahrtsgerichts in Hamburg oder des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag.


Der ESM ist immun gegen jegliche Anklagen, kann aber selber alle verklagen.
Der ESM selbst ist keineswegs immun, sondern kann nach Absatz 2 Fall c Partei in Gerichtsverfahren sein.


Weiter erhält der ESM automatisch diese Rechte und "Freiheiten" in jedem Land das dem ESM zustimmt.
Logisch, er ist ja in einer ganzen Reihe von Ländern tätig, nämlich in allen Vertragssstaaten.


Absatz 3,4,5, 6
Alle Vermögenswerte sind immun gegen jegliche gerichtliche Anordnung, dies gilt auch für den ESM als solches und sein Eigentum.
Die Räumlichkeiten und alle Archive und Dokumente sind unverletzlich ... das heisst: Niemand ausser den von Ihnen bestimmten Personen ist der Zugang oder die Einsicht erlaubt - auch dem Staat nicht.
Korrekt, so ist das bei Botschaften und auch bei internationalen Organisationen, siehe oben genannte Beispiele. Auch die UN in New York genießen einen solchen Status - dann kann die Polizei auch nicht einfach reinmarschieren, oder der Gerichtsvollzieher.


Absatz 8
Nun ja, Befreiung von allem: Vorschriften, Verordnungen, Kontrollen oder Moratorien (Aussetzungen in Themen) ... also Freipass für reine Diktatur ohne rechtliche Mittel zum Stoppen dieses Terror Regimes, falls mal angenommen.
Von der Tätigkeit des ESM steht da aber nichts. Nur von den Büromöbeln und den Bleistiften. Im Übrigen ist das eine ziemlich triviale Folgerung aus den vorigen Punkten.


Wie haften die Mitarbeiter bzw. Angestellten (Artikel 35)
Sie alle sind immun, was für ein Wunder. Zwar steht da noch im Absatz 2 dass dies auch aufgehoben werden kann, jedoch nur vom Direktor oder dem Gouverneursrat, falls es sich um die oberen Ränge handelt. Das bedeutet die Personen können nicht zur Rechenschaft gezogen werden - weder der ESM als juristische Person noch die Mitarbeiter als natürliche Personen...
Weiter Einwände?
Wenn der Chauffeur einer Botschaft zu schnell fährt, kann die Polizei auch nur etwas gegen ihn tun, wenn der Botschafter es erlaubt. Solche Sachen werden auf politischer Ebene geklärt. Das würde auch hier geschehen.

GSch
14.07.2013, 18:08
Was aber innerhalb der Mauern abgeht entzieht sich Deiner Kenntnis und ist somit auch als Geheim einzustufen, ...

... weil es in erster Linie nur die Berner Regierung etwas angeht. Was sich in meiner Wohnung abspielt, entzieht sich auch der Kenntnis der Nachbarn und ist damit als geheim einzustufen, so lange es nicht gar zu laut dabei zugeht.

GSch
14.07.2013, 18:11
[Bilder]

Danke, wieder was gelernt. Wäre der Sitz in Brüssel, wäre er mir vermutlich schon aufgefallen.

Gehirnnutzer
14.07.2013, 18:19
Du kennst Artikel 19 Abs. 4 GG, oder? ;)

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben."

Das war ganz offenkundig verfassungswidriger Vertragsmüll.

Gawen, es ist dummerweise kein Verstoß gegen das GG, den die öffentliche Hand, auf die sich das GG bezieht, ist die Deutsche, nicht der ESM. Gegen die Deutsche Regierung kannst du den Instanzenweg gehen bis hin auf die europäische Ebene. Der ESM kann deine Rechte auch nicht verletzen, das kann nur die deutsche öffentliche Hand, in diesem Fall Regierung und Parlament zum einen, durch den Vertragsabschluss und die dadurch gemachte "Haftungszusage" und zum anderen dadurch, sollte der Fall eintreten, das Deutschland Mittel des ESM in Anspruch nimmt, in dem sie vom ESM geforderte Maßnahmen beschließt.
Die dritte Möglichkeit ist die Klage gegen Deutschland, weil die Zusage zum ESM gegen europäisches Recht verstößt.
Der ESM ist eine Institution an der die öffentliche Hand beteiligt ist, nicht aber die öffentliche Hand selber, wenn man es vereinfacht ausdrückt.

Das ist die Sachlage Gawen.

Gehirnnutzer
14.07.2013, 18:21
Das ist keine Frage....es ist noch nicht mal rechtens, bzgl ihrer eigenen vorhergehenden Abkommen.....geschweige denn GG-konform

Nun Petze, dann kannst du ja vor dem Bundesverfassunggericht und dem europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen.

GSch
14.07.2013, 18:24
Man sollte auf Gestalten wie GSCH nicht weiter eingehen.
Gute Idee, vor allen Dingen, wenn man nichts auf der Pfanne hat, sondern nur so tut als ob.


Den Auftrag des GG, nach der Beendung der deutschen Teilung einee Verfassung zu erstellen, ddie vom gesamten deutschen Volk in freier Entscheidung angenommen werden kann, konnte wegen der besatzungsrechte nicht umgesetzt werden.
Art. 146 enthielt weder einen Aufruf noch eine Pflicht dazu.


das Konstrukt der BRD basiert auf dem Umstand, dass jederzeit ganz legal die Besatzungsmacht eingreifen kann.
Jegliche Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik sind spätestens 1968 aufgehoben worden.


Jede Vorschrift, die schriftlich in einem Gesetz steht, hat eine Funktion, die abgerufen werden kann.
Ansonsten muss sie gestrichen werden..
Viel Vergnügen beim Abruf der Funktion von Art. 145 GG! Oder Art. 117, 132 oder 136.


Die Konstruktion mit dem Parteiensystem diente damals und heute nur dem Zweck, eine ständige Kontrolle der BRD zu erlangen.
Was man unschwer daran erkennt, dass es anderswo auf der Welt keine Parteien gibt.


Eine GmbH macht man nur, um eine Haftungsbeschränkung zu erlangen.
Sag bloß.


Ein Haftungsbeschränkter Staat......wo gibts denn sowas......absolut sinnlos......
Stimmt. Gibts deswegen auch nicht.


In den USA werden immer wieder Präzedenzfälle als Rechtsgrundlage genommen. Diese gibt es aber hier nicht.
Präzedenzfälle gibts reichlich, aber in den USA läuft das ein wenig anders als bei uns. Das wird dir Gehirnnutzer zweifellos erklären, wenn er es der Sache für wert und für sinnvoll hält. Was keineswegs zwingend ist.


Übrigens, der Aufbau des Beamtensystems ist ein Teil der Kontrollkonstruktion, mit dem die Allianz das deutsche Volk kontrollieren konnten.
Auch das Beamtensystem ist ja so ein deutscher Sonderweg. In den USA oder im UK gibt es nirgends dergleichen.

Gawen
14.07.2013, 18:36
Gawen, es ist dummerweise kein Verstoß gegen das GG, den die öffentliche Hand, auf die sich das GG bezieht, ist die Deutsche, nicht der ESM. Gegen die Deutsche Regierung kannst du den Instanzenweg gehen bis hin auf die europäische Ebene. Der ESM kann deine Rechte auch nicht verletzen

Falsch, der ESM kann im Ergebnis natürlich mein Recht auf Eigentum damit mittelbar verletzen, dass er in Berlin Geld abfordert, das die Berliner dann bei mir über Abgaben eintreiben lassen.

Deshalb hat man ihn ja immun gemacht, der Rechtsweg ist unseren regierenden Verfassungsfeinden verhasst. :D



Der ESM ist eine Institution an der die öffentliche Hand beteiligt ist, nicht aber die öffentliche Hand selber, wenn man es vereinfacht ausdrückt.
Der ESM ist eine öffentlich-rechtliche Bank wie die Landesbanken auch und die sind auch nicht juristisch immun.

Kurz gefasst, es ist offenkundig verfassungswidrig fiskalisch wirksame Strukturen in den rechtsfreien Raum auszulagernen.

Gawen
14.07.2013, 18:42
Nun Petze, dann kannst du ja vor dem Bundesverfassunggericht und dem europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen.

Nö, kann er nicht, Einzelpersonen haben vor dem BVerfG keine Klagebefugnis gegen Gesetze.

GSch
14.07.2013, 18:45
Nö, kann er nicht, Einzelpersonen haben vor dem BVerfG keine Klagebefugnis gegen Gesetze.

Gegen das Gesetz als solches (Normenkontrollverfahren) nicht, aber gegen seine Auswirkungen auf ihn. Nur wird das Gericht vermutlich auf seine bisherige Rechtsprechung zu dem Thema hinweisen.

sleepwell
14.07.2013, 19:11
Sorry, mein lieber sleepwell, ... .

du mußt nicht vor mir niederknien, erhebe dich ...


Kennst du die Geschichte um das Reichskonkordat, sleepwell.

ja sicher.
ist so als wenn du mit mir diskutieren willst, das nordzypern ein anerkanntes völkerrechtsubjekt als staat ist,
weil die türkei das so sieht.
machs mal etwas anspruchsvoller.

arbeite mit logik.
dann kommst du trotz deiner gefühlten moralischen überlegenheit nicht umhin zu erkennen, dass es für den
rechtsanspruch der identität des brd mit dem dr als völkerrechsstatus dann auch eines völkerrechtlich verbindlicher aktes bedarf.
welcher ist das und wann?

und an der frage scheiterst du.
oder habe ich deinen vorschlag überlesen?

Gehirnnutzer
14.07.2013, 19:58
du mußt nicht vor mir niederknien, erhebe dich ...



ja sicher.
ist so als wenn du mit mir diskutieren willst, das nordzypern ein anerkanntes völkerrechtsubjekt als staat ist,
weil die türkei das so sieht.
machs mal etwas anspruchsvoller.

arbeite mit logik.
dann kommst du trotz deiner gefühlten moralischen überlegenheit nicht umhin zu erkennen, dass es für den
rechtsanspruch der identität des brd mit dem dr als völkerrechsstatus dann auch eines völkerrechtlich verbindlicher aktes bedarf.
welcher ist das und wann?

und an der frage scheiterst du.
oder habe ich deinen vorschlag überlesen?

Drehen wir die Sache um, du stellst die Behauptung auf, es bedarf eines ganz bestimmten völkerrechtlichen Aktes, dann kannst du sicherlich belegen, was die Rechtsgrundlage für diesen Akt ist und auch belegen, wie dieser Akt aussieht.

Ach ja, verweise nicht auf die UN, dann brauchen wir uns nämlich nicht mehr unterhalten:


Germany*18-09-1973
http://www.new-york-un.diplo.de/Vertretung/newyorkvn/en/Startseite.html
871 United Nations Plaza, New York, NY 10017
(212) 940-0400

*The Federal Republic of Germany and the German Democratic Republic were admitted to membership in the United Nations on 18 September 1973.
Through the accession of the German Democratic Republic to the Federal Republic of Germany, effective from 3 October 1990, the two German States united to form one sovereign State.

Quelle (http://www.un.org/en/members/index.shtml)

Die Petze
14.07.2013, 21:14
Nun Petze, dann kannst du ja vor dem Bundesverfassunggericht und dem europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik klagen.

Oh... ich denke das hat keinen Sinn...das haben schon ganz andere versucht....
...jemand der seine eigenen Grundsätze missachtet, ist keiner Klage wert....
VA nicht wenn ich die Spitzbuben bei anderen Spitzbuben zur Rechenschaft ziehen müsste....

Ehrlich gesagt beleidigt das meine bescheidene Intelligenz...
...dieses Schmierentheater ist de jure so in sich gefestigt, da es den ausführenden Organen stets Sicherheit gewährt....

Soll doch mal einer den 20er in die Praxis umsetzen....der wird´s merken, welch Faschisten da am Werk sind

Arnold
14.07.2013, 21:50
Zum Verteidigungsbündnis, siehe meine Signatur: Zweck der NATO aus amerikanischer Sicht: "Kontrolle der militärischen Kapazitäten der europäischen Staaten, darunter insbesondere Kontrolle Deutschlands." (Helmut Schmidt in: Die Mächte der Zukunft)

Zur Währungsunion: Im vertraulichen Gespräch mit US-Außenminister James Baker gestand Kohl am 12. Dezember 1989 im Blick auf die Wirtschafts- und Währungsunion, so das Protokoll: "Diesen Entschluß habe er gegen deutsche Interessen getroffen." ... Mitterrand war die Wiedervereinigung unheimlich, aber er sah im Fall der Mauer auch für Frankreich ein Geschenk der Geschichte. Sie bot ihm den Hebel, die Vormacht der Mark zu brechen. Die Aussichten auf die deutsche Einheit lieferten dem Franzosen das lange herbeigesehnte Druckmittel, dem Deutschen das unbedingte Ja zur Währungsunion abzupressen und so die Vorherrschaft der Deutschen Bundesbank abzuschütteln. ... Mitterrand sagte Kohl am 24. Oktober 1989 bei einem Arbeitstreffen in Paris unmißverständlich, daß er die Währungsunion (und damit das Ende der Mark) bereits auf dem anstehenden Straßburger EU-Gipfel im Dezember 1989 definitiv beschlossen haben wolle. Der Franzose sah darin das einzig probate Mittel, die vielleicht bald vereinten 80 Millionen Deutschen unter europäische Kontrolle zu bringen.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-7870401.html


Die gemeinsame Mitgliedschaft in einem Verteidigungsbündnis, das zur Kontrolle des unterworfenen Kriegsgegners dient,


Lies doch mal, was du selbst zitiert hast: "Kontrolle der militärischen Kapazitäten der europäischen Staaten ..." Es ging also überhaupt nicht nur um Deutschland. Außerdem hat sich die NATO weiterentwickelt. Nicht alle politischen Beweggründe, die am Anfang der NATO vor Jahrzehnten einmal galten, gelten permanent.



und die erzwungene Mitgliedschaft in einer Währungsunion, die gegen die Interessen des unterworfenen Kriegsgegners läuft, sollen also gleich viel wert sein wie ein Friedensvertrag? :vogel:


Politik ist immer die Kunst des Machbaren. Kohl musste etwas geben, um etwas zu bekommen. Kohl brauchte die Zustimmung Frankreichs zur deutschen Einigung. Frankreich wollte eine zu große Macht Deutschlands in Europa eindämmen. Was Kohl damals erschien, gegen deutsche Interessen gehandelt zu haben, hat sich, wie die Entwicklung der EU zeigt, nicht bestätigt. Gegen Deutschland kann in der EU nichts laufen. Was also soll das Gejammere?

Arnold
14.07.2013, 22:26
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01731/imfname_247806.pdf

Welche Rechte besitzt der ESM?
Laut Rechtsstellung gemäss Artikel 32 könnte man folgendes dazu festhalten

Absatz 1,2:
Der ESM ist immun gegen jegliche Anklagen, kann aber selber alle verklagen. Weiter erhält der ESM automatisch diese Rechte und "Freiheiten" in jedem Land das dem ESM zustimmt.

Absatz 3,4,5,6
Alle Vermögenswerte sind immun gegen jegliche gerichtliche Anordnung, dies gilt auch für den ESM als solches und sein Eigentum.
Die Räumlichkeiten und alle Archive und Dokumente sind unverletzlich ... das heisst: Niemand ausser den von Ihnen bestimmten Personen ist der Zugang oder die Einsicht erlaubt - auch dem Staat nicht.

Absatz 8
Nun ja, Befreiung von allem: Vorschriften, Verordnungen, Kontrollen oder Moratorien (Aussetzungen in Themen) ... also Freipass für reine Diktatur ohne rechtliche Mittel zum Stoppen dieses Terror Regimes, falls mal angenommen.

Wie haften die Mitarbeiter bzw. Angestellten (Artikel 35)
Sie alle sind immun, was für ein Wunder. Zwar steht da noch im Absatz 2 dass dies auch aufgehoben werden kann, jedoch nur vom Direktor oder dem Gouverneursrat, falls es sich um die oberen Ränge handelt. Das bedeutet die Personen können nicht zur Rechenschaft gezogen werden - weder der ESM als juristische Person noch die Mitarbeiter als natürliche Personen...

Weiter Einwände?


Natürlich.

Aber zuerst: die grundsätzliche Immunität des ESM ist die logische Konsequenz seiner Konstitutierung, nämlich als einer Institution aller seiner Mitgliedsstaaten. Daher genießt der ESM als Institution eine besonders hohe Immunität, fast einem Staate vergleichbar.

Nach deinen Ausführungen kann der ESM machen, was er will, ohne dass man ihn bzw. seine leitenden oder sonstigen Mitarbeiter gerichtlich belangen bzw. zur Rechenschaft ziehen könne. Das ist natürlich Blödsinn!

Ich zitiere den Text der entsprechenden Artikel (Link s. o.):


Artikel 32
Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen

(...)
(3) Der ESM, sein Eigentum, seine Mittelausstattung und sei-
ne Vermögenswerte genießen unabhängig davon, wo und in
wessen Besitz sie sich befinden, Immunität von gerichtlichen
Verfahren jeder Art, es sei denn, der ESM verzichtet für ein
Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in
der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich
auf seine Immunität.
(...)

Artikel 35
Persönliche Immunitäten

(...)
(2) Der Gouverneursrat kann die durch diesen Artikel gewähr-
ten Immunitäten des Vorsitzenden des Gouverneursrats, der Mit-
glieder des Gouverneursrats, der stellvertretenden Mitglieder des
Gouverneursrats, der Mitglieder des Direktoriums, der stellver-
tretenden Mitglieder des Direktoriums sowie des Geschäftsfüh-
renden Direktors in dem Maße und zu den Bedingungen, die er
bestimmt, aufheben.
(3) Der Geschäftsführende Direktor kann diese Immunität hin-
sichtlich eines jeden Bediensteten des ESM außer seiner selbst
aufheben.
(...)


Kurz: Der ESM und alle seine Mitarbeiter bis hin zur kleinen Sekratärin können ihre Immunität verlieren.

Grenzer
14.07.2013, 22:31
Natürlich.

Aber zuerst: die grundsätzliche Immunität des ESM ist die logische Konsequenz seiner Konstitutierung, nämlich als einer Institution aller seiner Mitgliedsstaaten. Daher genießt der ESM als Institution eine besonders hohe Immunität, fast einem Staate vergleichbar.

Nach deinen Ausführungen kann der ESM machen, was er will, ohne dass man ihn bzw. seine leitenden oder sonstigen Mitarbeiter gerichtlich belangen bzw. zur Rechenschaft ziehen könne. Das ist natürlich Blödsinn!

Ich zitiere den Text der entsprechenden Artikel (Link s. o.):



Kurz: Der ESM und alle seine Mitarbeiter bis hin zur kleinen Sekratärin können ihre Immunität verlieren.

Was ist das denn für ein Gedankenschrott ?

"es sei denn, der ESM verzichtet für ein
Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in
der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich
auf seine Immunität."

Auf Deutsch : Der ESM ist unangreifbar ,- es sei denn - er bittet darum, angegriffen zu werden !

Noch dümmer gehts nümmer ?
"

Arnold
14.07.2013, 22:34
Du kennst Artikel 19 Abs. 4 GG, oder? ;)

"Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen. Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben."

Das war ganz offenkundig verfassungswidriger Vertragsmüll.


Inwiefern? Der ESM ist keine deutsche, sondern eine internationale Institution, unterliegt demnach nicht den Bestimmungen des Grundgesetzes.

Gawen
14.07.2013, 22:37
Inwiefern? Der ESM ist keine deutsche, sondern eine internationale Institution, unterliegt demnach nicht den Bestimmungen des Grundgesetzes.

Sie aus dem Herrschaftsbereich des GG in einen rechtsfreien Raum zu entlassen, das war der verfassungswidrige Akt. :D

Auch gegen den ESM muß der Rechtsweg aus Artikel 19 Abs. 4 begehbar sein.

Arnold
14.07.2013, 22:46
Nö, kann er nicht, Einzelpersonen haben vor dem BVerfG keine Klagebefugnis gegen Gesetze.


Das nicht, aber jeder Bürger kann vor das Bundesvergassungsgericht gehen, wenn seine Grundrechte verletzt werden, z. B. in diesem bewegenden Falle:


Falsch, der ESM kann im Ergebnis natürlich mein Recht auf Eigentum damit mittelbar verletzen, dass er in Berlin Geld abfordert, das die Berliner dann bei mir über Abgaben eintreiben lassen.

(...)


Ich bin sehr gespannt, wie deine Klage ausgeht. Lass dir das ja nicht gefallen!!!

Und bitte informiere uns alle hier über Fortschritte und Ergebnisse deines Verfahrens.

:cool:

GSch
14.07.2013, 22:49
Auch gegen den ESM muß der Rechtsweg aus Artikel 19 Abs. 4 begehbar sein.

Ist ja begangen worden. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Eine einstweilige Anordnung gegen die Unterzeichnung der Verträge ist jedenfalls schon mal abgelehnt worden. 2 BvR 1824/12, Beschluss vom 12. September 2012. Also abwarten und Tee trinken.

Hier handelt es sich natürlich um eine Klage gegen die Bundesregierung, nicht den ESM. Die bloße Existenz des ESM verletzt niemandes Rechte. Seine Handlungen möglicherweise schon. Dagegen ist dann auch wieder Klage möglich.

GSch
14.07.2013, 22:51
Sie aus dem Herrschaftsbereich des GG in einen rechtsfreien Raum zu entlassen, das war der verfassungswidrige Akt.

Rechtsfreier Raum??? Du hast offenbar nicht den Schimmer einer Ahnung von der europäischen Bürokratie. Wenn du die mal gesammelt hast, wirst du dir die deutsche loben.

Arnold
14.07.2013, 22:57
Was ist das denn für ein Gedankenschrott ?

"es sei denn, der ESM verzichtet für ein
Gerichtsverfahren oder in den Klauseln eines Vertrags, etwa in
der Dokumentation der Finanzierungsinstrumente, ausdrücklich
auf seine Immunität."

Auf Deutsch : Der ESM ist unangreifbar ,- es sei denn - er bittet darum, angegriffen zu werden !

Noch dümmer gehts nümmer ?
"


Ich kann nicht beurteilen, ob du dumm bist oder dich nur dumm stellst.

"Der ESM" ist keine Privatperson, die willkürlich machen kann, was sie will. U. a. in Fällen der Immunitätsaufhebung entscheiden die ESM-Mitglieder, und zwar mit Mehrheit! ESM-Mitglieder sind die vertragschließenden Staaten, die ihre Vertreter im ESM beauftragen und kontrollieren.

Gawen
14.07.2013, 22:59
Rechtsfreier Raum??? Du hast offenbar nicht den Schimmer einer Ahnung von der europäischen Bürokratie. Wenn du die mal gesammelt hast, wirst du dir die deutsche loben.

Der ESM untersteht aber auch nicht der Brüsseler Bürokratie, der ist eine Monströsität sui generis.

Arnold
14.07.2013, 23:00
Sie aus dem Herrschaftsbereich des GG in einen rechtsfreien Raum zu entlassen, das war der verfassungswidrige Akt. :D

Auch gegen den ESM muß der Rechtsweg aus Artikel 19 Abs. 4 begehbar sein.


:vogel:

Verstehst du kein Deutsch mehr? Lies noch mal, was ich geschrieben habe!

Gawen
14.07.2013, 23:02
Ich kann nicht beurteilen ob du dumm bist oder dich nur dumm stellst.

"Der ESM" ist keine Privatperson, die willkürlich machen kann, was sie will. U. a. in Fällen der Immunitätsaufhebung entscheiden die ESM-Mitglieder, und zwar mit Mehrheit! ESM-Mitglieder sind die vertragschließenden Staaten, die ihre Vertreter im ESM beauftragen und kontrollieren.

Damit hat der Praktiker vollkommen Recht! Bist Du zu beschränkt? :D

"Der ESM ist unangreifbar ,- es sei denn - er bittet darum, angegriffen zu werden !"

"U. a. in Fällen der Immunitätsaufhebung entscheiden die ESM-Mitglieder, und zwar mit Mehrheit!"


Und wer garantiert uns jetzt, dass Krähen plötzlich anderen Krähen ein Auge aushacken? :D

Gawen
14.07.2013, 23:05
Die bloße Existenz des ESM verletzt niemandes Rechte. Seine Handlungen möglicherweise schon. Dagegen ist dann auch wieder Klage möglich.

Wo klagt man als steuerzahlungspflichtiger Bürger auf welchem Klageweg gegen Entscheidungen einer rechtlich immunen juristischen Monströsität?

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh-esm-klage100.html

sleepwell
14.07.2013, 23:11
Drehen wir die Sache um, du stellst die Behauptung auf, es bedarf eines ganz bestimmten völkerrechtlichen Aktes, dann kannst du sicherlich belegen, was die Rechtsgrundlage für diesen Akt ist und auch belegen ...

warum sollte ich?
ich habe dich mir zurechtgestellt.
da lasse ich dich doch nicht raus.

du hast nur zwei möglichkeiten.
ich zitiere mich selbst


Die Rechtsauffassung eines Landes zueiner Tatsache, die das Völkerrecht betrifft, ist durch reklamierendieses Rechtes nicht automatisch Völkerrecht.
Es bedarf entsprechendervölkerrechtlicher Anerkennung.
Der Weg der Anerkennung hängt vomAnspruch ab.

du kannst das jetzt ablehnen.
bedeutet aber im umkehrschluss, du mußt behaupten, die rechtsauffassung eine landes zu einer tatsache des völkerrechtsstatus ist automatisch völkerrecht.
ist wegen erwiesenen unfugs ab niveau kindergarten ausgeschlossen.

dann bleibt nur noch, den völkerrechtsakt auch zu benennen.
dein bier.

denn du behauptest, die brd ist völkerrechtlich wirksam identisch mit dem reich.
ich bestreite das, weil ich keine völkerrechtliche anerkennung sehe.

dann mach mal deine behauptung rund.

ursula
14.07.2013, 23:16
warum kann man bewertungen nicht mehr kommentieren. welcher komödienheini hat das wieder verzapft??

GSch
14.07.2013, 23:30
Der ESM untersteht aber auch nicht der Brüsseler Bürokratie, der ist eine Monströsität sui generis.

Aber einer politischen Kontrolle durch die Vertreter der Vertragsstaaten, die alle Mitglieder der EU sind.

GSch
14.07.2013, 23:33
Wo klagt man als steuerzahlungspflichtiger Bürger auf welchem Klageweg gegen Entscheidungen einer rechtlich immunen juristischen Monströsität?

Ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen, aber es wird solche Wege sicher geben. Die Immunität steht dem nicht entgegen. Wenn dir die Schweizer Botschaft ein Unrecht tut, klagst du eben gegen die Schweiz.

Gehirnnutzer
14.07.2013, 23:42
warum sollte ich?
ich habe dich mir zurechtgestellt.
da lasse ich dich doch nicht raus.

du hast nur zwei möglichkeiten.
ich zitiere mich selbst



du kannst das jetzt ablehnen.
bedeutet aber im umkehrschluss, du mußt behaupten, die rechtsauffassung eine landes zu einer tatsache des völkerrechtsstatus ist automatisch völkerrecht.
ist wegen erwiesenen unfugs ab niveau kindergarten ausgeschlossen.

dann bleibt nur noch, den völkerrechtsakt auch zu benennen.
dein bier.

denn du behauptest, die brd ist völkerrechtlich wirksam identisch mit dem reich.
ich bestreite das, weil ich keine völkerrechtliche anerkennung sehe.

dann mach mal deine behauptung rund.

Das habe ich erwartet, sleepwell, denn du beweist, das du keine Ahnung vom Völkerrecht hast.

Aloisius
14.07.2013, 23:47
Sorry, mein lieber sleepwell, aber zunächst einmal hat die Bundesrepublik keinen Alleinvertretungsanspruch geltend gemacht, sondern einen Vertretungsanspruch, da sie für ihre Rechtsauffassung keine Ausschließlichkeit beansprucht und klar von Teilidentität spricht.
Und die Sache ist übrigens völkerrechtlich eingefordert worden, das ist Leuten wie dir aber nicht ersichtlich.

Kennst du die Geschichte um das Reichskonkordat, sleepwell. Das Reichskonkordat, ist ein völkerrechtlicher Vertrag, den das Völkerrechtssubjekt Heiliger Stuhl mit dem Völkerrechtssubjekt Deutschland (namentlich Deutsches Reich) abgeschlossen hat.
Als das Land Niedersachsen 1954 ein neues Schulgesetz verabschiedete, beanstandete der apostolische Nuntius dies als Verstoß gegen das Reichskonkordat, forderte also die Verpflichtungen aus dem Konkordat ein.
Das Land Niedersachsen berief sich darauf, dass das Reichskonkordat auf Grund von den Bestimmungen des Artikels 123 Absatz 2 GG nicht mehr gelte, was zum bekannten BverfG-Urteil zum Reichskonkordat führte.
Auch dieses Urteil enthält die Identitätsaussage.

Nun, ich kann mir dein Reaktion vorstellen, das diese Sache ein interne Angelegenheit wäre, weil BVerfG-Entscheidung.

Jedoch ist die Sache ganz einfach, Artikel 123 Absatz 2 GG sind nicht notwendig, wenn man es mit einem vollkommen neuen Gegenstand zu tun hat, ohne Bindung an die "Vorzeit". Sie sind nur da von Bedeutung, wo Rechte und Pflichten unter Wahrung der Rechtssicherheit und Rechtskontinuität im Rahmen der Rechtsnachfolge übernommen werden oder von einer alten in eine neue Rechtsordnung überführt werden.

Da nun der apostolische Nuntius die Erfüllung des völkerrechtlichen Vertrages einforderte und diese erfüllt worden ist, gibt es nur zwei rechtliche Möglichkeiten, entweder ist die Bundesrepublik Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, was sie nach eigener Rechtsauffassung nicht ist oder sie ist identisch mit dem Deutschen Reich. In beiden Fällen vertritt sie legitim die Rechte und Pflichten des Deutschen Reiches.
DAs galt für die Bundesrepublik, wie sie bis zum 3. Oktober 1990 existiert hat. Für die heutige Bundesrepublik trifft das mit Sicherheit nicht zu.

hamburger
15.07.2013, 01:06
Jegliche Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik sind spätestens 1968 aufgehoben worden.

Abschließend noch dazu etwas.
Zunächst die Bezeichnung des Personenkreises....den gibt es immer und überall, der hier so kommentiert.
In meinem Fachbereich gilt, wie auch im Juristischen, Leute mit Halbwissen sind die Schlimmsten.:D
Man erkennt sie aber daran, dass sie auf direkte Frage mit allgemeinen Behauptungen antworten...siehe oben.
Die genannten Indizien, die dagegen sprechen....werden nicht erwähnt...sogar im ÖR waren die dargestellt.
Die Ahnungslosigkeit lässt bei diesem Personenkreis auch keine sinnvolle Diskussion mehr zu, zumal sie niemals verfahren vor dem BVerG oder höheren Instanzen selbst mit geführt haben.
Alklerdings von einem Moderator erwarte ich auch etwas mehr, wenn er meint, sich mit dem Völkerrecht auszukennen.
schon die Erwähnung eines Völkergewohnheitsrechts, so in anderen Beiträgen, hinterlässt ein seltsames Gefühl.
Dazu kommt noch die fehlende Erklärung, warum kein Friedensvertrag geschlossen wurde und die Feindstaatenklausel bis heute gilt.
Die immer noch rechtsverbindlichen Texte des GG sind dann auf einmal ohne Bedeutung.....und das bei einem angeblich souveränen deutschen Rechtsstaat, der alle Gesetze bis ins Detail formuliert:haha:.
Analog im Vertragsrecht werden alle, auch kleinste Details, ebenfalls bis auf die dritte Kommastelle ausformuliert, damit es hinerher keine Auslegungsmöglichkeiten gibt.
Der ESM ist mit dem GG eindeutig nicht vereinbar, da er keiner demokratischen Kontrolle unterliegt...aus gutem Grund übrigens:cool:
Das BVerG sucht zur Zeit nur einen Weg, um sich aus der selbst gebauten Falle zu befreien....(Es hatte eine finanzielle Grenze im vorigen Verfahren festgelegt)
Im Übrigen auch...scheissegal....das mit der Souveränität:fizeig:....solange die USA auf deutschen Boden machen können, was sie wollen.....
Allein dieser Umstand beweist, dass Deutschland, wie schon richtig von Schäuble gesagt wurde, niemals souverän war.
Wenn man auf die Kernfrage zum Friedensvertrag keine passende Antwort hat....sollte man in sich gehen und erstmal dazu eine vernünftige Antwort suchen....
Und das, bevor man irgendwelche Behauptungen zu diesem Thema aufstellt......wie folgt

Jegliche Vorbehaltsrechte gegenüber der Bundesrepublik sind spätestens 1968 aufgehoben worden.

Gawen
15.07.2013, 06:43
Ich hatte bisher noch nicht das Vergnügen, aber es wird solche Wege sicher geben. Die Immunität steht dem nicht entgegen.

Welchen Rechtsweg gibt es, benenn ihn! Kein Geschwurbel! :D

truthCH
15.07.2013, 06:52
truthCH, du solltest die Artikel richtig lesen, die Immunität der Bediensteten des ESM ist nicht mit der parlamentarischen Immunität eines Abgeordneten zu vergleichen. Sie ist eingeschränkt auf den Bereich der Tätigkeit bzw. des Amtes beim ESM. Im Gegensatz zu parlamentarischen Immunität, wie z.B. der Abgeordneten des Bundestages Art. 46 GG, kann ein Bediensteter des ESM wegen Straftaten, die nicht in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit beim ESM erfolgen, ohne eine Aufhebung seiner Immunität verfolgt werden.
Vereinfacht dargestellt schützt ihn die ESM-Immunität nur, solange sie nicht aufgehoben wird, wenn er beim ESM goldener Löffel klaut.

Die den ESM als Institution betreffende Immunität schützt ihn nur vor Klagen von privat Personen und gibt einen Rechtsweg für seine Mitglieder vor.

Wie immer, ich treibe das Exempel auf die Spitze - es ist schon klar,dass wenn einer dieser ESM Herren privat ein Vergehen oder eine Straftat begeht, dieser auch zur Rechenschaft gezogen werden kann - doch wie ich es unter Art 35 Absatz 2 schrieb, sie müssen sich gegenseitig die Immunität aufheben - nun könnten wir "wetten" ... wollen wir wetten, dass kein einziger jemals zur Rechenschaft gezogen werden wird für seine Tätigkeit im ESM?

truthCH
15.07.2013, 06:56
... weil es in erster Linie nur die Berner Regierung etwas angeht. Was sich in meiner Wohnung abspielt, entzieht sich auch der Kenntnis der Nachbarn und ist damit als geheim einzustufen, so lange es nicht gar zu laut dabei zugeht.

Das ist zwar korrekt - doch im Eintrittsfall über das wir gerade diskutieren, wirst Du in keiner Weise jemals an die Dokumente der Botschaft herankommen - im schlimmsten Fall wird der Botschafter abberufen bzw. das Gastgeberland entzieht dem Land das Recht auf eine Botschaft (ist ja immer von zwei Seiten gewollt und "kündbar"). Was nützt es also? Rein gar nichts ... Du bist nachher genau so schlau wie vorher.

Gehirnnutzer
15.07.2013, 06:58
Wie immer, ich treibe das Exempel auf die Spitze - es ist schon klar,dass wenn einer dieser ESM Herren privat ein Vergehen oder eine Straftat begeht, dieser auch zur Rechenschaft gezogen werden kann - doch wie ich es unter Art 35 Absatz 2 schrieb, sie müssen sich gegenseitig die Immunität aufheben - nun könnten wir "wetten" ... wollen wir wetten, dass kein einziger jemals zur Rechenschaft gezogen werden wird für seine Tätigkeit im ESM?

truthCH, die Immunität betrifft nur ihre Tätigkeit für den ESM. Bitte lies den Artikel richtig. Was sie außerhalb ihrer Tätigkeit für den ESM tun, unterliegt nicht der Immunität.

truthCH
15.07.2013, 06:59
Natürlich.

Aber zuerst: die grundsätzliche Immunität des ESM ist die logische Konsequenz seiner Konstitutierung, nämlich als einer Institution aller seiner Mitgliedsstaaten. Daher genießt der ESM als Institution eine besonders hohe Immunität, fast einem Staate vergleichbar.

Nach deinen Ausführungen kann der ESM machen, was er will, ohne dass man ihn bzw. seine leitenden oder sonstigen Mitarbeiter gerichtlich belangen bzw. zur Rechenschaft ziehen könne. Das ist natürlich Blödsinn!

Ich zitiere den Text der entsprechenden Artikel (Link s. o.):



Kurz: Der ESM und alle seine Mitarbeiter bis hin zur kleinen Sekratärin können ihre Immunität verlieren.

Auch das stimmt was Du sagst (hab ich ja unter Art 35 ebenfalls erwähnt) - Ich möchte mal wissen, ob Ihr wirklich daran glaubt, dass dies jemals passieren wird? Zudem steht und fällt es mit einem Mann, das heisst UK's haben da nix zu melden...

truthCH
15.07.2013, 07:01
truthCH, die Immunität betrifft nur ihre Tätigkeit für den ESM. Bitte lies den Artikel richtig. Was sie außerhalb ihrer Tätigkeit für den ESM tun, unterliegt nicht der Immunität.

Noch nicht richtig wach oder? Ich schrieb ...

Wie immer, ich treibe das Exempel auf die Spitze - es ist schon klar,dass wenn einer dieser ESM Herrenprivat ein Vergehen oder eine Straftat begeht, dieser auch zur Rechenschaft gezogen werden kann - doch wie ich es unter Art 35 Absatz 2 schrieb, sie müssen sich gegenseitig die Immunität aufheben - nun könnten wir "wetten" ... wollen wir wetten, dass kein einziger jemals zur Rechenschaft gezogen werden wird für seine Tätigkeit im ESM?

Gawen
15.07.2013, 07:33
Noch nicht richtig wach oder? Ich schrieb ...

... wollen wir wetten, dass kein einziger jemals zur Rechenschaft gezogen werden wird für seine Tätigkeit im ESM?

truth, hak es ab, die bekämpfen lieber selbstkonstruierte Papierdrachen! :D

truthCH
15.07.2013, 07:45
truth, hak es ab, die bekämpfen lieber selbstkonstruierte Papierdrachen! :D

Verstanden! :D

Xbox
15.07.2013, 07:51
Die Liste könnte man weiterführen, aber es ist ersichtlich, dass das nicht notwendig ist.
Die Geschichte der Klientel über die Bundesrepublik Deutschland GmbH ist zum einen absoluter Stuss, was jedem jetzt klar seien müsste, und zum anderen Ausdruck dafür, dass entweder die Klientel minderbemittelt ist, oder den Bürger dafür hält.

Ich glaube dieser unterbelichtete Horst Mahler hat mit solchen und ähnlichen Thesen angefangen, weil er Carlo Schmid missinterpretiert. Seitdem hält sich unter Neonazis die unausrottbare Unsinnsmeinung, die BRD sei heute immer noch eine "Modalität der Fremdherrschaft".

Gawen
15.07.2013, 08:03
Seitdem hält sich unter Neonazis die unausrottbare Unsinnsmeinung, die BRD sei heute immer noch eine "Modalität der Fremdherrschaft".

Auch unter ganz normalen Konservativen. Für unsere geliebten Besatzungstruppen gelten doch immer noch Sonderrechte, oder? Und wir haben immer noch keine eigene Verfassung, sondern nur das OMD Printprodukt Grundgesetz. :D

Xbox
15.07.2013, 08:07
Auch unter ganz normalen Konservativen. Für unsere geliebten Besatzungstruppen gelten doch immer noch Sonderrechte, oder?

Das mag sein, vermutlich im Rahmen der NATO-Partnerschaft. Rechte sind schnell damit sowas misszuverstehen.



Und wir haben immer noch keine eigene Verfassung, sondern nur das OMD Printprodukt Grundgesetz.

Was gefällt dir nicht am Grundgesetz? Sein Name?

Gawen
15.07.2013, 08:10
Das mag sein, vermutlich im Rahmen der NATO-Partnerschaft. Rechte sind schnell damit sowas misszuverstehen.

Was gefällt dir nicht am Grundgesetz? Sein Name?

Mir gefällt am Grundgesetz zum Beispiel nicht, dass es nicht durchgesetzt wird.

Nimm mal das Verbot "positiver Diskriminierung" aka Bevorzugung. Wird das durchgesetzt? :D

Xbox
15.07.2013, 08:12
Mir gefällt am Grundgesetz zum Beispiel nicht, dass es nicht durchgesetzt wird.

Nimm mal das Verbot "positiver Diskriminierung" aka Bevorzugung. Wird das durchgesetzt? :D

Ich hoffe du sprichst jetzt nicht von irgendwelchen Quotenregelungen.

sleepwell
15.07.2013, 09:10
Das habe ich erwartet, sleepwell, denn du beweist, das du keine Ahnung vom Völkerrecht hast.

Du sollst nicht mit parapsychischen Fähigkeiten prahlen sondern dich festlegen.
Es ist zunächst ausgeschlossen, dass Du aus dem Äther meine Befähigung für
Völkerrecht ermitteln kannst.
Hau die Glaskugel weg.

Es ist wie immer bei dem Thema, kein Argument zur Sache, sondern eine Flucht ins persönliche.

Gerne noch mal.
Bitte deine These, wann und mit welchem Völkerrechtsakt die BRD als identisch mit dem DR erklärt wurde.
Mich würden deine gefundenen Stellungnahmen von zwei weiteren, davon betroffenen Parteien, zu diesem Akt interessieren.
Die der DDR (falls vor 1990) und die der Sowjetunion.

Wir können uns also voll auf deine völkerrechtlichen Argumente konzentrieren.

GSch
15.07.2013, 09:17
Welchen Rechtsweg gibt es, benenn ihn! Kein Geschwurbel! :D

Ich sage ihn dir, so bald du mir sagst, warum du klagen willst. Kein Geschwurbel!

GSch
15.07.2013, 09:19
... im schlimmsten Fall wird der Botschafter abberufen bzw. das Gastgeberland entzieht dem Land das Recht auf eine Botschaft ...

Das ist dann aber schon ein Zeichen einer ziemlich ernsten Krise (kurz vor Kriegsausbruch), und das wird keiner wegen eines Strafzettels oder einer Vaterschaftsklage riskieren.

Gawen
15.07.2013, 09:21
Ich sage ihn dir, so bald du mir sagst, warum du klagen willst. Kein Geschwurbel!

Alter, es geht hier um die abstrakte Diskussion einer politischen Fehlkonstruktion, ich muß nicht erst klagen um Scheisse Scheisse nennen zu dürfen! :D

GSch
15.07.2013, 09:22
...wollen wir wetten, dass kein einziger jemals zur Rechenschaft gezogen werden wird für seine Tätigkeit im ESM?

Wer seine Tätigkeit im Rahmen des Vertrags und der sonst für den ESM geltenden Regeln ausübt, der hat dergleichen sicherlich nicht zu befürchten, auch wenn seine Tätigkeit dir nicht passt.

GSch
15.07.2013, 09:28
Für unsere geliebten Besatzungstruppen gelten doch immer noch Sonderrechte, oder?

Wenn du den NSA meinst, dann ist der nicht Teil der amerikanischen Streitkräfte. Wenn du die US-Truppen meinst, dann haben die nicht mehr Rechte als alle anderen NATO-Truppen in Deutschland.

GSch
15.07.2013, 09:29
Alter, es geht hier um die abstrakte Diskussion einer politischen Fehlkonstruktion,

Dann begib dich eben auf den abstrakten Rechtsweg.

GSch
15.07.2013, 09:30
Mir gefällt am Grundgesetz zum Beispiel nicht, dass es nicht durchgesetzt wird.

Logischer Fehler. Das wäre kein Mangel des Gesetzes, sondern derer, die es auszuführen haben.

Die Petze
15.07.2013, 10:02
Logischer Fehler. Das wäre kein Mangel des Gesetzes, sondern derer, die es auszuführen haben.

Der Logikfehler liegt bei dir....dbzgl ist Exekutive vom Bürger zu differenzieren.....

Es ist ein Unterschied wer vom GG Gebrauch macht....

Auch ist die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft ggü des Justizministeriums ausschlaggebend....

Gehirnnutzer
15.07.2013, 10:07
Auch unter ganz normalen Konservativen. Für unsere geliebten Besatzungstruppen gelten doch immer noch Sonderrechte, oder? Und wir haben immer noch keine eigene Verfassung, sondern nur das OMD Printprodukt Grundgesetz. :D

Was sind denn das für Sonderrechte, die über das kündbare Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut hinausgehen?

Die Petze
15.07.2013, 12:15
Stellen wir doch mal fest, wie die BRD selbst ihre Institutionen von privaten Körperschaften abgrenzt

KStG §4



...
(5) 1Zu den Betrieben gewerblicher Art gehören nicht Betriebe, die überwiegend der Ausübung der öffentlichen Gewalt dienen (Hoheitsbetriebe). 2Für die Annahme eines Hoheitsbetriebs reichen Zwangs- oder Monopolrechte nicht aus.
(6) 1Ein Betrieb gewerblicher Art kann mit einem oder mehreren anderen Betrieben gewerblicher Art zusammengefasst werden, wenn

1.
sie gleichartig sind,
2.
zwischen ihnen nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse objektiv eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht oder
3.
Betriebe gewerblicher Art im Sinne des Absatzes 3 vorliegen.

2Ein Betrieb gewerblicher Art kann nicht mit einem Hoheitsbetrieb zusammengefasst werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__4.html

GSch
15.07.2013, 13:34
Stellen wir doch mal fest, wie die BRD selbst ihre Institutionen von privaten Körperschaften abgrenzt

KStG §4

Aha. Und?

Die Petze
15.07.2013, 14:06
Aha. Und?

Also wie würdest du vorgehen, wenn du herausfinden wollen würdest ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Institution handelt?

GSch
15.07.2013, 14:15
Also wie würdest du vorgehen, wenn du herausfinden wollen würdest ob es sich um eine privatrechtliche oder öffentlichrechtliche Institution handelt?

Z. B. auf den Firmennamen schauen? Entweder ist es eine Kapitalgesellschaft oder eine GbR.

Die Petze
15.07.2013, 14:22
Z. B. auf den Firmennamen schauen? Entweder ist es eine Kapitalgesellschaft oder eine GbR.

Und wenn es nicht ersichtlich aus dem Firmennamen hervorgeht?
Sagen wir mal bei dir klingelts und es steht ein vorgeblicher Gerichtsvollzieher vor der Tür?

Gawen
15.07.2013, 15:13
Wenn du den NSA meinst, dann ist der nicht Teil der amerikanischen Streitkräfte. Wenn du die US-Truppen meinst, dann haben die nicht mehr Rechte als alle anderen NATO-Truppen in Deutschland.

Die NSA arbeitet im Auftrag der Army in Griesheim im Dagger Complex.

Und die Army darf "zur Absicherung ihrer Truppen" in Deutschland schnüffeln. Sonderrecht, ehem. geheime Ergänzung zum NATO-Truppenstatut, auch nach der "Wiedervereinigung" nie ausgelaufen. ;)

Gawen
15.07.2013, 15:15
Logischer Fehler. Das wäre kein Mangel des Gesetzes, sondern derer, die es auszuführen haben.

Nö. Das GG sollte eine Klausel beinhalten die es verbindlich macht und Strafen für Verstöße vorsehen. so ist das Ding ein zahnloser Deko-Tiger. :D

hamburger
15.07.2013, 16:29
Nö. Das GG sollte eine Klausel beinhalten die es verbindlich macht und Strafen für Verstöße vorsehen. so ist das Ding ein zahnloser Deko-Tiger. :D

Der Sinn des GG war, die Kontrollfunktionen der Siegermächte festzuschreiben. Einige Dummdödel haben das aber immer noch nicht begriffen:D
Deswegen sind die Aktionen der NSA und des CIA auf deutschen Boden, einschließlich Entführungen oder sonstiger Straftaten, von den Vereinbarungen rechtlich gedeckt und geschehen mit Wissen und Billigung der deutschen Regierung.
Wir haben leider, wie wir auch im Forum sehen, keinen Snowdon sondern nur eine Menge von Blockwarten....und Capos.

GSch
15.07.2013, 17:11
Und wenn es nicht ersichtlich aus dem Firmennamen hervorgeht?
Das wäre ein Rechtsverstoß.


Sagen wir mal bei dir klingelts und es steht ein vorgeblicher Gerichtsvollzieher vor der Tür?
An meiner Tür ist kein Firmenschild. Und der Gerichtsvollzieher ist Beamter.

GSch
15.07.2013, 17:13
Die NSA arbeitet im Auftrag der Army in Griesheim im Dagger Complex.
Nein, sie ist nur Untermieter dort.


Und die Army darf "zur Absicherung ihrer Truppen" in Deutschland schnüffeln. Sonderrecht, ehem. geheime Ergänzung zum NATO-Truppenstatut, auch nach der "Wiedervereinigung" nie ausgelaufen.
Ich bezweifle, dass das je geheim war, und die ganzen NATO-Vereinbarungen wurden auch von der Wiedervereinigung nie berührt. Abgesehen davon, dass die NATO auf dem ehemaligen Gebiet der DDR keine Truppen stationieren darf.

GSch
15.07.2013, 17:17
Nö. Das GG sollte eine Klausel beinhalten die es verbindlich macht und Strafen für Verstöße vorsehen. so ist das Ding ein zahnloser Deko-Tiger.

Das Grundgesetz ist Gesetz. Unmittelbar geltendes Recht. Konkrete Strafandrohungen für Leute, die dagegen verstoßen, finden sich im StGB oder anderen Gesetzen. Natürlich nur so weit sinnvoll. Was machst du, wenn ein Land gegen Artikel 30 GG verstößt - es ins Gefängnis stecken? Für solche Fälle gibts das Bundesverfassungsgericht. Und für die Bayern Artikel 37.

hamburger
15.07.2013, 18:46
Das GG.....leider steht das Besatzungsrecht über dem GG. Nur ein Ereignis, dass diese Tatsache auch ganz Dummen begreifbar machen sollte:


Der Geheimdienstexperte Erich Schmidt-Eenboom erinnerte in verschiedenen Interviews an den Fall des US-Soldaten Jeffrey Carney, der sensible US-Militärpapiere an die Stasi weitergab 1991 wurde er von einem Spezialkommando der US-Luftwaffe in Berlin auf offener Straße gekidnappt und zu einem Prozess in die USA verschleppt. Dort wurde er zu 38 Jahren Gefängnis verurteilt.

Ja, Deutschland ist seit...wann war das noch....souverän:fizeig::D

Gawen
15.07.2013, 18:51
Nein, sie ist nur Untermieter dort.

Ich bezweifle, dass das je geheim war, und die ganzen NATO-Vereinbarungen wurden auch von der Wiedervereinigung nie berührt. Abgesehen davon, dass die NATO auf dem ehemaligen Gebiet der DDR keine Truppen stationieren darf.

Na dann zeig uns mal den Untermietvertrag! :D

Und was die Altvereinbarungen betrifft, da empfehle ich Dir dringend das Studium der zitierten Urkunden in Josef Foschepoth, "Überwachtes Deutschland: Post- und Telefonuberwachung in Der Alten Bundesrepublik", Vandenhoeck & Ruprecht, 2012, S. 295 ff.

http://books.google.de/books?id=kLTdncQE6t4C&pg=PA295&lpg=PA295&dq=&source=bl&ots=ebJUG1yuTR&sig=nIxjESZYApoRz0xjca8UDgOLIS4&hl=de&sa=X&ei=WCXkUdauAonEsgapioDgAQ&redir_esc=y#v=onepage&q&f=false

GSch
15.07.2013, 22:10
Na dann zeig uns mal den Untermietvertrag!

Er liegt in meiner Schublade, aber er ist geheim.

Die Petze
15.07.2013, 22:28
....
Und der Gerichtsvollzieher ist Beamter.

Sicher....???

Gawen
15.07.2013, 22:48
Er liegt in meiner Schublade, aber er ist geheim.

Jetzt ja nicht mehr, Du hast ihn uns ja verraten, also, Butter bei die Fische! :D

GSch
15.07.2013, 23:28
Sicher....???

Ganz sicher.

Die Petze
15.07.2013, 23:35
Ganz sicher.
Sicher, sicher????....dann guck nochmal nach....
....zb in der GVO

GSch
15.07.2013, 23:44
Sicher, sicher????....dann guck nochmal nach.... zb in der GVO

Absolut sicher. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall schlage ich § 154 GVG vor.

Die Petze
15.07.2013, 23:51
Absolut sicher. Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. In diesem Fall schlage ich § 154 GVG vor.

Tja....was gilt denn jetzt in diesem Fall GVO oder GVG?

Die Petze
16.07.2013, 01:05
Also ein Gesetz, welches einem anderen Gesetz widerspricht.........ist wohl ein Nicht-Gesetz....

Es handelt sich wohl auch eher um AGBs....ihr zahlt also nur, weil ihr´s nicht besser wisst....

Anerkennung durch Duldung....

Also wenn demnäxt ein Angebot einer gewissen BRD ins Haus flattert, nach einer notariellbeglaubigten Legitimation fragen...
Alá: "Mir kaufe nix" :D
Hier eine kleine Zusammenfassung wer, wie was....gut zuhören und mitschreiben ;)


https://www.youtube.com/watch?v=wbvW44cUFp0&html5=1

Und vA nichts mehr unterschreiben.....

GSch
16.07.2013, 09:18
Tja....was gilt denn jetzt in diesem Fall GVO oder GVG?

Beides. Die GVO ist eine Durchführungsbestimmung zum GVG. Was im GVG steht, braucht nicht mehr in der GVO zu stehen.

GSch
16.07.2013, 09:19
Also ein Gesetz, welches einem anderen Gesetz widerspricht.........ist wohl ein Nicht-Gesetz.....

Zum Bleistift?

Die Petze
16.07.2013, 09:57
Beides. Die GVO ist eine Durchführungsbestimmung zum GVG. Was im GVG steht, braucht nicht mehr in der GVO zu stehen.

Achso....und du meinst man hat eben einen Paragraphen weggestrichen um ein wenig Platz zu machen.....

Du lustiger Mann.....du.....

Die Petze
16.07.2013, 10:12
Zum Bleistift?
Such dir eines aus....
Die (im GG*) ergänzten/verfassten Paragraphen widersprechen sich ständig (*u/o zusätzliche Gesetzbücher)
....oder machen aus sich selbst eine Interpretationsorgie....

Ganz zu schweigen von dem undemokratischen Quark der ständig aus Brüssel fließt

GSch
16.07.2013, 10:31
Achso....und du meinst man hat eben einen Paragraphen weggestrichen um ein wenig Platz zu machen.....

Du lustiger Mann.....du.....

Anlässlich einer sowieso fälligen Neufassung der GVO hat man ihn gestrichen, weil er überflüssig war.

GSch
16.07.2013, 10:31
Such dir eines aus....
Die (im GG*) ergänzten/verfassten Paragraphen widersprechen sich ständig (*u/o zusätzliche Gesetzbücher)

Auf Deutsch du hast nichts.

Die Petze
16.07.2013, 10:45
Auf Deutsch du hast nichts.

Cállate, cabrón.....:D

Die Petze
16.07.2013, 10:46
Anlässlich einer sowieso fälligen Neufassung der GVO hat man ihn gestrichen, weil er überflüssig war.

Ich schätze du hast das eigentliche Motiv verpasst.....

GSch
16.07.2013, 10:51
Cállate, cabrón.....:D

Spanisch ist keine Geheimlehre. Du hat also wirklich nichts.

GSch
16.07.2013, 10:52
Ich schätze du hast das eigentliche Motiv verpasst.....

Nicht jeder ist so schlau wie du. Ist ja auch wurscht. Entscheidend ist, was das Gesetz sagt.

Die Petze
16.07.2013, 11:09
Nicht jeder ist so schlau wie du. Ist ja auch wurscht. Entscheidend ist, was das Gesetz sagt.

Hat nix mit schlau zu tun......sondern mit Recherche

Lies zB mal hier
http://grundrechtepartei.de/Expertise%3AGerichtsvollzieher#Rechtsfrage.2Fn

GSch
16.07.2013, 11:26
Hat nix mit schlau zu tun......sondern mit Recherche

Lies zB mal hier
http://grundrechtepartei.de/Expertise%3AGerichtsvollzieher#Rechtsfrage.2Fn

Da sich am GVG nichts geändert hat, sind Gerichtsvollzieher nach wie vor Beamte. Eine bloße Rechtsverordnung ändert nichts am Gesetz. Außerdem hat er nach §2 GVO einen Dienstvorgesetzten; den haben nur Beamte.

Es gibt Pläne, diese Tätigkeit freiberuflich ausüben zu lassen. Die Leute werden dann mit hoheitlichen Rechten beliehen, wie Notare, sind aber keine Beamten. Aber das sind Pläne. Vielleicht in der nächsten Wahlperiode ...

Die Petze
16.07.2013, 12:28
Da sich am GVG nichts geändert hat, sind Gerichtsvollzieher nach wie vor Beamte. Eine bloße Rechtsverordnung ändert nichts am Gesetz. Außerdem hat er nach §2 GVO einen Dienstvorgesetzten; den haben nur Beamte.

Es gibt Pläne, diese Tätigkeit freiberuflich ausüben zu lassen. Die Leute werden dann mit hoheitlichen Rechten beliehen, wie Notare, sind aber keine Beamten. Aber das sind Pläne. Vielleicht in der nächsten Wahlperiode ...

Mach die Augen wieder zu, abgestellter Systemschreiberling....
...selbst du wirst eines Morgens aufwachen und von den korporativistischen Faschisten der EU abgestraft....
Bis dahin schön weiterschlafen.....

GSch
16.07.2013, 12:42
Mach die Augen wieder zu, abgestellter Systemschreiberling....

Es reicht nicht, keine Ahnung zu haben. Man muss auch unfähig sein, dies sinnvoll mitzuteilen. Es ginge durchaus kürzer.

Die Petze
16.07.2013, 14:18
Es reicht nicht, keine Ahnung zu haben. Man muss auch unfähig sein, dies sinnvoll mitzuteilen. Es ginge durchaus kürzer.

Dass dein logisches Denkvermögen nicht über Ahnungen hinauswäxt, hast du ja gründlich bewiesen....

Man muss die in einer globalen Welt die globalen Zusammenhänge schon betrachten und deren Auswirkungen verstehen....
Sonst bringt jede Ahnung natürlich nichts....

GSch
16.07.2013, 14:21
Man muss die in einer globalen Welt die globalen Zusammenhänge schon betrachten und deren Auswirkungen verstehen....
Sonst bringt jede Ahnung natürlich nichts....

Einverstanden.

Die Petze
16.07.2013, 14:30
Einverstanden.

Na, dann bin ich ja froh.....

Mr. BIG
17.07.2013, 10:56
Woher mag es kommen, dass Bundesbürger ganz hektisch werden, wenn man vorsichtig unterstellt, es sei nicht alles so, wie es aussieht? Ist das etwa Vaterlandsliebe?;)

Für diejenigen, die nicht in der Lage sind, bei Dun & Bradtreet (dnb.com) zu recherchieren, habe ich mal 2. screenshoots angefügt. Der 1. zeigt, daß die BRD ein Unternehmen ist, der 2., daß die Haupstadt der BRD (oder OMF-BRD? :D) immer noch Bonn ist.


http://s14.directupload.net/images/130717/jpuci79f.jpg (http://www.directupload.net)

und

http://s14.directupload.net/images/130717/a3m7qvgy.jpg (http://www.directupload.net)


Und nochmal zur Sicherheit: Bei Dun & Bradstreet sind AUSSCHLIESSLICH ;) Firmen registriert. Aprospos registriert:

Rex, regis, m (Lat.)= Der König. Daraus folgt, daß eine Registrierung eine Handlung ist, sich des Königs Jurisdiktion zu unterwerfen, zu unterstellen. Sprache ist nicht aus Zufall entstanden:

Do you understand.
You do stand under (me)
(Du stehst unter mir)

Verstehen im deutschen Sinn hieße im Englischen eigentlich to apprehend.

Die Petze
17.07.2013, 18:20
Woher mag es kommen, dass Bundesbürger ganz hektisch werden, wenn man vorsichtig unterstellt, es sei nicht alles so, wie es aussieht? Ist das etwa Vaterlandsliebe?;)

Für diejenigen, die nicht in der Lage sind, bei Dun & Bradtreet (dnb.com) zu recherchieren, habe ich mal 2. screenshoots angefügt. Der 1. zeigt, daß die BRD ein Unternehmen ist, der 2., daß die Haupstadt der BRD (oder OMF-BRD? :D) immer noch Bonn ist.


http://s14.directupload.net/images/130717/jpuci79f.jpg (http://www.directupload.net)

und

http://s14.directupload.net/images/130717/a3m7qvgy.jpg (http://www.directupload.net)


Und nochmal zur Sicherheit: Bei Dun & Bradstreet sind AUSSCHLIESSLICH ;) Firmen registriert. Aprospos registriert:

Rex, regis, m (Lat.)= Der König. Daraus folgt, daß eine Registrierung eine Handlung ist, sich des Königs Jurisdiktion zu unterwerfen, zu unterstellen. Sprache ist nicht aus Zufall entstanden:

Do you understand.
You do stand under (me)
(Du stehst unter mir)

Verstehen im deutschen Sinn hieße im Englischen eigentlich to apprehend.

Die Seite wurde wohl geändert.....die Geschäftsführer tauchen nicht mehr auf.....

DAs mit Bonn scheint logisch....werden doch die Bundesgesetzblätter von dort ausgegeben

Fipse
17.07.2013, 20:17
Ach das GLauben immer noch welche? Das ist so 2011....

Mr. BIG
17.07.2013, 22:36
Die Seite wurde wohl geändert.....die Geschäftsführer tauchen nicht mehr auf.....Vielleicht wissen die schon das, was wir (noch) nicht wissen. Im Herbst sind Wahlen in der BRD!

DAs mit Bonn scheint logisch....werden doch die Bundesgesetzblätter von dort ausgegebenDie wichtigsten Ministerien sind immer noch in Bonn. In Berlin sind nur Teilbereiche dieser Ministerien.

Ach das GLauben immer noch welche? Das ist so 2011....Nein! Mehr 2013. Und Glauben? Ich glaube nicht, sondern weiß lieber.

Azaloth
18.07.2013, 07:55
Selbstverständlich.
Griechenland war auch schon vor offziellen, gefälschten Beitrittsverhandlungen auf den Euro-Scheinen eingezeichnet.
Es geschieht hier nichts zufällig.

Die planen in großen Zyklen, 50 Jahre sind nichts.

Und du sollst als kleiner Malocher schon gar nicht soetwas hinterfragen.

---

Ähm, der Euro kam doch erst 2002, da war Griechenland schon längst Mitglied :?

Die Petze
18.07.2013, 10:08
Ähm, der Euro kam doch erst 2002, da war Griechenland schon längst Mitglied :?

Das (2. endgültige) Design des € wurde allerdings schon Mitte der 90er festgelegt....inkl griechischer Bezeichnung....
In in diesem Zeitraum war der griechische Haushalt weit entfernt vom Level der Aufnahmebedingungen....

Azaloth
18.07.2013, 10:19
Das (2. endgültige) Design des € wurde allerdings schon Mitte der 90er festgelegt....inkl griechischer Bezeichnung....
In in diesem Zeitraum war der griechische Haushalt weit entfernt vom Level der Aufnahmebedingungen....

Griechenland wurde aber bereits 1981 Mitglied der EWG. Insofern passt Mitte der 90er Jahre ganz gut.

sleepwell
18.07.2013, 10:33
@gehirnnutzer

Dein Beweis für die völkerrechtliche Umsetzung der Identitätsthese kommt noch?
BRD identisch mit DR ab wann, wo völkerrechtlich festgehalten?

Gerne noch mal Hilfestellung, was Du suchen musst:

Sowjetunion geerdet
Alma-Ata-Erklärung vom 21. Dezember1991

Jugoslawien geerdet
Verfassungsänderung 2003
Völkerrechtliche Höhepunkte

Badinter-Kommission (Schiedskommission von der Europäischen Gemeinschaft am 27. August 1991 eingesetzt. Stellte den Zerfall fest)



Vollversammlung der Vereinten Nationen beschloss am 22. September 1992, dass die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) nicht wie die geforderte Rechtsauffassung der BdJ, automatisch die alleinige Rechtsnachfolge der SFRJ als Mitgliedstaat der UN antreten könne, sondern muss sich neu um die Mitgliedschaft bewerben.


DDR geerdet
Einigungsvertrag

Deutsches Reich geerdet?


Auf diese Frage habe ich bisher immer nur ideologische Interpretationsrabulistik als Antwort erhalten.
Grund, das Dogma, es ist weg, wird an die Spitze der Überlegung gesetzt und nur noch gesucht, was passen könnte.
Nennt man ideologisches Primat.
Fehlende Tatsachen werden durch „zielführende“ Interpretationen ersetzt.

Du hast jetzt Fakten?
Oder bis Du auch nur einer, der ein bestimmtes Ergebnis wünscht und seine Argumentation diesem Wunsch zwanghaft unterordnet?

Die Petze
18.07.2013, 10:40
Griechenland wurde aber bereits 1981 Mitglied der EWG. Insofern passt Mitte der 90er Jahre ganz gut.

Da kam ja jeder aus Europa rein....soweit ich mich erinnere....
Der € war allerdings erstmal an hohe Auflagen gekoppelt....
Das ECU System war eindeutig das Bessere.....weil es eine Auf- und Abwertung ermöglichte/beinhaltete

Ist ja auch wurscht....weil OT

Mr. BIG
18.07.2013, 10:57
Ist ja auch wurscht....weil OTStimmt. Daher hier wieder T:

Woher mag es kommen, dass Bundesbürger ganz hektisch werden, wenn man vorsichtig unterstellt, es sei nicht alles so, wie es aussieht? Ist das etwa Vaterlandsliebe?;)Die Frage bewegt mich schon eine ganze Zeit. Warum wollen die meisten Bewohner der BRD glauben, alles sei in Ordnung? Hat das was mit der Suche nach Konfliktlosigkeit zu tun? In Österreich ist das ein wenig anders, da wir nicht die volle Härte der Alliierten Erfahren haben. Aber auch hier stinkt einiges ganz besonders.

Ich erinnere an den Art. 146 des GG, in dem ganz klar steht, daß eine NEUE Verfassung vom deutschen Volk "gemacht" werden soll. Ich habe kürzlich einen Brief an das Innenministerium in Berlin geschrieben, warum dieser Fall nicht eingetreten ist und erhielt als Antwort, "da sich das GG von Mai 1949 bis Oktober 1989 als Verfassung sehr gut geeignet hatte, wurde aus dem GG die deutsche Verfassung"! Was für ein Schmarrn, "deutsche Verfassung". Heißen müßte es, "Verfassung der Bundesrepublik Deutschland". Na gut, die BRD ist nach wie vor eine Korporation, also eine Gesellschaft. Unter anderem auch eine GMBH, wie weiter unten zu lesen ist!

Wer also die Mär, die BRD sei ein Staat, nach wie vor vertritt, ist eben nicht in der Lage,das ganze Mumbo Jumbo der Politiker und Medien, sowie der Schulen und Universitäten durchzublicken.

sleepwell
18.07.2013, 11:03
Griechenland wurde aber bereits 1981 Mitglied der EWG. Insofern passt Mitte der 90er Jahre ganz gut.

Du verwechselst die Mitgliedschaft der EU mit Euroteilnahme.
Euro war kein Automatismus sondern ein Antrags- und Auswahlverfahren.

Insofern war Griechenland ein Kandidat, für den noch vor Prüfungsergebnis das Diplom gedruckt wurde .. ;-))

hamburger
18.07.2013, 11:09
@gehirnnutzer

Dein Beweis für die völkerrechtliche Umsetzung der Identitätsthese kommt noch?
BRD identisch mit DR ab wann, wo völkerrechtlich festgehalten?

Gerne noch mal Hilfestellung, was Du suchen musst:

Sowjetunion geerdet
Alma-Ata-Erklärung vom 21. Dezember1991

Jugoslawien geerdet
Verfassungsänderung 2003
Völkerrechtliche Höhepunkte

Badinter-Kommission (Schiedskommission von der Europäischen Gemeinschaft am 27. August 1991 eingesetzt. Stellte den Zerfall fest)



Vollversammlung der Vereinten Nationen beschloss am 22. September 1992, dass die Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) nicht wie die geforderte Rechtsauffassung der BdJ, automatisch die alleinige Rechtsnachfolge der SFRJ als Mitgliedstaat der UN antreten könne, sondern muss sich neu um die Mitgliedschaft bewerben.


DDR geerdet
Einigungsvertrag

Deutsches Reich geerdet?


Auf diese Frage habe ich bisher immer nur ideologische Interpretationsrabulistik als Antwort erhalten.
Grund, das Dogma, es ist weg, wird an die Spitze der Überlegung gesetzt und nur noch gesucht, was passen könnte.
Nennt man ideologisches Primat.
Fehlende Tatsachen werden durch „zielführende“ Interpretationen ersetzt.

Du hast jetzt Fakten?
Oder bis Du auch nur einer, der ein bestimmtes Ergebnis wünscht und seine Argumentation diesem Wunsch zwanghaft unterordnet?

Die Hoffnung stirbt ja zuletzt....in diesem Fall wirst du keine vernünftige Antwort erhalten....gewisse Herren sind eben beratungsresistent oder schreiben nur im Auftrag einer nicht unbekannten Institution.
Letztlich sollte man immer zuerst die Grundlage klären.....ein Staat ohne ein Fundament, Verfassung nennt man das, ist eben kein souveräner Staat.
Die BRD war und ist ein Trabantenstaat der Westmächte, so wie die DDR das für für den Ostblock war.
Anerkennen muss man bei den Russen, dass sie bereits in den 50gern die Wiedervereinigung Deutschlands ermöglichen und seine Souveränität gestatten wollten.
Der Hochverräter Adenauer und seine CDU Kumpanen haben das verhindert.
Diese Verbrecher regieren heute noch das Land....und sogar hier haben sie noch Wähler:ätsch:

GSch
18.07.2013, 11:20
Letztlich sollte man immer zuerst die Grundlage klären.....ein Staat ohne ein Fundament, Verfassung nennt man das, ist eben kein souveräner Staat.

Verstehe, aber wer ist dann der Chef von Königin Elisabeth (denn um dieses Land ohne Verfassung kann es ja eigentlich nur gehen)?

Bitte ankreuzen:

( ) Prinz Charles
( ) Der Lord Mayor der City of London
( ) Der Papst
( ) Obama
( ) Ich
( ) Das Oberrabbinat in Jerusalem
( ) Mario Draghi
( ) sonstige finstere Mächte: .................................................. .......................................

Die Petze
18.07.2013, 11:35
Verstehe, aber wer ist dann der Chef von Königin Elisabeth (denn um dieses Land ohne Verfassung kann es ja eigentlich nur gehen)?

Bitte ankreuzen:

( ) Prinz Charles
( ) Der Lord Mayor der City of London
( ) Der Papst
( ) Obama
( ) Ich
( ) Das Oberrabbinat in Jerusalem
( ) Mario Draghi
( ) sonstige finstere Mächte: .................................................. .......................................

Wahrscheinlich liegst du gar nicht so falsch, die Globalfaschisten in dieser Ecke zu suchen ....die Richtung dürfte stimmen....

Was dafür spricht ist zB dass extrem viele US Präsen und andere US-Repräsentanten mit den englisch/deutschen Aristokraten verwandt sind

Mr. BIG
18.07.2013, 13:29
Verstehe, aber wer ist dann der Chef von Königin Elisabeth (denn um dieses Land ohne Verfassung kann es ja eigentlich nur gehen)?

Bitte ankreuzen:

( ) Prinz Charles
( ) Der Lord Mayor der City of London
(X) Der Papst)*
( ) Obama
( ) Ich
( ) Das Oberrabbinat in Jerusalem
( ) Mario Draghi
( ) sonstige finstere Mächte: .................................................. .......................................

)* Eigentlich der graue Papst Orsini. Läßt sich aus dem Vertrag von Verona 1213 ableiten.

sleepwell
19.07.2013, 18:02
Die Hoffnung stirbt ja zuletzt....in diesem Fall wirst du keine vernünftige Antwort erhalten....gewisse Herren sind eben beratungsresistent oder schreiben nur im Auftrag einer nicht unbekannten Institution.
:ätsch:

klar, aber es gibt mitleser.
und gehirnnutzer hat selbiges jetzt unter dampf.
er wird sich umbenennen müssen in gehirnentwickler.
denn ohne bessere verdratung dieser seiner zellen, wird er die nuss nicht knacken.
muss er aber, wenn er weiter agitation betreiben will, dass das dr ohne jeden termin und völkerrechtsakt irgendwann irgendwie,
genaues weiß man nicht, mit der brd identisch wurde ... abra kadabra ... ;-))

GSch
19.07.2013, 18:14
muss er aber, wenn er weiter agitation betreiben will, dass das dr ohne jeden termin und völkerrechtsakt irgendwann irgendwie,
genaues weiß man nicht, mit der brd identisch wurde ... abra kadabra ...

Eigentlich reicht es doch schon, zu wissen, dass es das ist. Ich brauche ja auch nicht genau zu wissen, wann und wie du dir diese abscheuliche Rechtschreibung zugelegt hast. Du hat sie eben.

hamburger
19.07.2013, 20:17
Vielleicht gehts hier um den Inhalt.....aber der ist für gewisse Leute hier wohl nebensächlich....sie wissen alles besser....Fakten stören da nur.:D
GSCH...beantworte lieber mal die dir gestellten Fragen, und nicht mit dem Satz...da musst du andere fragen.
Deine Ausführungen beruhen in der Regel nur auf Zitaten aus Büchern, die keine eigene Legitimation haben.
na ja, es reicht doch schon wenn man weiss das es so ist..............ist eben so wie es ist:hdf:

Frankenberger_Funker
19.07.2013, 20:44
Eigentlich reicht es doch schon, zu wissen, dass es das ist. ...

Au weia. Da hast du dich so in deinem Desinformationsgestrüpp verheddert, dass du dich in diese banale Philosophie flüchtest.

Aber stimmt schon: Et is wie et is, und et kütt wie et kütt. Wo kämen wir denn da sonst hin. :haha:

GSch
19.07.2013, 22:34
GSCH...beantworte lieber mal die dir gestellten Fragen, und nicht mit dem Satz...da musst du andere fragen.
Deine Ausführungen beruhen in der Regel nur auf Zitaten aus Büchern, die keine eigene Legitimation haben.

Ich habe noch nie ein Buch mit einer Legitimation gesehen. Dein Obrigkeitswahn ist bedenklich.

GSch
19.07.2013, 22:38
Au weia. Da hast du dich so in deinem Desinformationsgestrüpp verheddert, dass du dich in diese banale Philosophie flüchtest.
Also, erst mal schaut man sich an, wie die Tatsachen sind, ob man sie nun mag oder nicht. Erst danach kann man sich überlegen, warum sie so sind, ob sie eventuell anders sein könnten (besser oder schlechter) und wie man es anstellen müsste, dass sie besser werden. Wer aber trotzig den Schritt 1 verweigert, der landet nie bei Schritt 2.


Aber stimmt schon: Et is wie et is, und et kütt wie et kütt. Wo kämen wir denn da sonst hin.
Du bist gar nicht mehr so weit von Adenauer entfernt. Ganz und gar nicht mein Typ (Extrem-Rheinländer), aber sehr erfolgreich.

hamburger
20.07.2013, 01:37
Ich habe noch nie ein Buch mit einer Legitimation gesehen. Dein Obrigkeitswahn ist bedenklich.

Entweder hast du etwas nicht begriffen oder zu viel getrunken....was beides nicht besonders vorteilhaft ist.
An deiner Stelle würde ich mal versuchen mit Argumenten zu arbeiten.....
Wenn du Hilfe brauchst....ich helfe gerne..:hi:

Bellerophon
20.07.2013, 02:07
Nun, du hast doch ohne Zweifel eine hohe Meinung von Herrn Schäubles Wahrheitsliebe. Wäre es nicht viel wahrscheinlicher, dass er den Bankiers und seinem hochvereherten portugiesischen Kollegen die Hucke voll lügt?

Wuhuhahahaha.... geil....


Bist du von der Konkret?

GSch
20.07.2013, 12:18
Entweder hast du etwas nicht begriffen oder zu viel getrunken....was beides nicht besonders vorteilhaft ist.

Ich habe in der Tat nicht begriffen, wieso ein Buch eine Legitimation braucht. Ich kenne auch kein "legitimiertes" Buch. Aber vielleicht sehe ich mal eines, wenn ich zu viel trinke.

sleepwell
20.07.2013, 12:33
Ich kenne auch kein "legitimiertes" Buch.

du kennst in der tat wenig.

solche legitimierten bücher sind zum beispiel die bibel oder der koran.
man nennt so was autoritätsbeweis.

hamburger
20.07.2013, 12:52
Ich habe in der Tat nicht begriffen, wieso ein Buch eine Legitimation braucht. Ich kenne auch kein "legitimiertes" Buch. Aber vielleicht sehe ich mal eines, wenn ich zu viel trinke.

GSCH, bevor du Unsinn schreibts, gehe mal in eine Gerichtsverhandlung....hör dir Urteile an, und dann wirdt du immer wieder Richter finden, die ihre Urteilsfindung mit Auszügen aus Kommentaren begründen.
Mangels ausreichender Rechtskenntnisse und eigenem Unvermögen versuchen sie damit eine Urteilsbegründung zu erstellen.
Deine Ausführungen sind ebenfalls nicht von eigenen Kenntnissen geprägt, sondern basieren auf dem Prinzip........es is nun mal so wie es is......
Konkrete Fragen...so warum wohl kein Friedensvertrag gemacht worden ist....oder die Vorgabe des GG, eine neue Verfassung zu machen.....
werden schlichtweg ignoriert.....da muss du die Politiker fragen.....
Das hast du in der Tat mit dem Gehirnnutzer gemein, aber dadurch zeigt sich, dass ihr beide nicht begriffen habt, was eine Indizienkette ist.
Nun, wenn man sich niemals mit deutschen Gerichten auseinandersetzen musste ist das vielleicht verständlich:beten:
So wünscht sich der Politiker seine Bürger.....gläubig und naiv....
Bei einer Diskussion in einem politischen Forum sollte man aber für seine Thesen entsprechende Begründungen liefern und auf problematische Fragen Antworten geben können.
Ansonsten eben akzeptieren, dass die Gegenseite Recht haben könnte.
Und...ganz wichtig...wenn man keine Ahnung hat....einfach die .........halten:compr:

GSch
20.07.2013, 13:02
du kennst in der tat wenig.

solche legitimierten bücher sind zum beispiel die bibel oder der koran.
man nennt so was autoritätsbeweis.

Ach, dann zeig mir doch mal, was Bibel oder Koran zu der Frage sagen, ob die Bundesrepublik Deutschland eine Kapitalgesellschaft ist. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, daraus zitiert zu haben. Im Übrigen gibt es eine Menge Leute, die die Autorität eines dieser Bücher oder beider nicht anerkennen. Bei einer echten Legitimation ist kein Zweifel drin.

GSch
20.07.2013, 13:07
....hör dir Urteile an, und dann wirdt du immer wieder Richter finden, die ihre Urteilsfindung mit Auszügen aus Kommentaren begründen.
Mangels ausreichender Rechtskenntnisse und eigenem Unvermögen versuchen sie damit eine Urteilsbegründung zu erstellen.
Vielleicht liegt es ja auch daran, dass in dem zitierten Kommentar etwas Vernünftiges steht, dem der Richter zustimmt. Ob die Leute etwas vom Recht verstehen oder nicht, kannst du wohl kaum beurteilen.


Konkrete Fragen...so warum wohl kein Friedensvertrag gemacht worden ist....oder die Vorgabe des GG, eine neue Verfassung zu machen.....
werden schlichtweg ignoriert....
Mit gutem Grund. Das ist hier so oft durchgehechelt worden, dass sogar du es mitbekommen haben müsstest.


Das hast du in der Tat mit dem Gehirnnutzer gemein, aber dadurch zeigt sich, dass ihr beide nicht begriffen habt, was eine Indizienkette ist.
Endlich sagt uns einer, was das sein soll.


Bei einer Diskussion in einem politischen Forum sollte man aber für seine Thesen entsprechende Begründungen liefern und auf problematische Fragen Antworten geben können.
Das wäre wirklich mal ne gute Idee.


Und...ganz wichtig...wenn man keine Ahnung hat....einfach die .........halten
Aber ich will dich nicht überfordern.

hamburger
20.07.2013, 13:15
Aber ich will dich nicht überfordern.

Was für ein bewunderswerter Beitrag. Das ist natürlich ein schlagendes Argument:D
Deine Beiträge sind wie fast immer ohne vernünftigen Inhalt....weiter so.....gut, dass das auch andere erkannt haben.:appl:

sleepwell
20.07.2013, 19:16
Ach, dann zeig mir doch mal, was Bibel oder Koran zu der Frage sagen, ob die Bundesrepublik Deutschland eine Kapitalgesellschaft ist.

das war nicht das thema deines bekenntnisses.
ich darf dich noch mal an dein problem erinnern.


Ich habe noch nie ein Buch mit einer Legitimation gesehen.

jetzt kennst du zwei.
es reicht, wenn du dich für die hilfe und bemühung, dich aus dem dunkel deiner unkenntnis zu führen, bedankst. :appl:

GSch
20.07.2013, 19:54
es reicht, wenn du dich für die hilfe und bemühung, dich aus dem dunkel deiner unkenntnis zu führen, bedankst.

Na toll, muss gleich mal schauen, was die Bibel zu Art. 65 GG sagt.

sleepwell
20.07.2013, 20:52
Na toll, muss gleich mal schauen, was die Bibel zu Art. 65 GG sagt.

jo, als forumstroll bekommst du sicher irgendwann lesezeit vom mod ... :-))

Die Petze
22.07.2013, 01:23
Na toll, muss gleich mal schauen, was die Bibel zu Art. 65 GG sagt.

Der alte Jockel hat etwas über Geschäfte fabuliert :D


Und es ward ihm gegeben, daß es dem Bilde des Tiers den Geist gab, daß des Tiers Bild redete und machte, daß alle, welche nicht des Tiers Bild anbeteten, getötet würden. 16 Und es macht, daß die Kleinen und die Großen, die Reichen und die Armen, die Freien und die Knechte allesamt sich ein Malzeichen geben an ihre rechte Hand oder an ihre Stirn, (Offenbarung 19.20) 17 daß niemand kaufen oder verkaufen kann, er habe denn das Malzeichen, nämlich den Namen des Tiers oder die Zahl seines Namens.
18 Hier ist Weisheit! Wer Verstand hat, der überlege die Zahl des Tiers; denn es ist eines Menschen Zahl, und seine Zahl ist sechshundertsechsundsechzig.

...irgendwie kommt der 65er ähnlich rüber....zum Vgl




Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

Die Petze
22.07.2013, 10:30
Also hier mal eine äusserst anregende Analyse vom Gewährleistungsstaat.....von V.Reusing (und Frau) dem mehrfachen Kläger vor dem BVerG


http://www.youtube.com/watch?v=MethmfUS7kQ&feature=player_embedded