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Vollständige Version anzeigen : Ein Billionen Risiko?



joG
12.06.2013, 13:29
Die mündliche Sitzung ist ja ganz spannend in Karlsruhe. Im internationalen Bereich wird offen besprochen, dass die Sache höchst politisch ist, wohl kaum nach dem Recht gelöst wird und wahrscheinlich gar nicht ein Thema ist, mit dem sich ein deutsches Gericht beschäftigen dürfte, weil es europäisches Recht ist, das da gebrochen mutmaßlich wurde.

Aber wenn eine Billion (siehe Artikel) deutschen Geldes im Feuer ist, wäre es schade, wenn das GG so weit ausgehöhlt schon wäre, dass das höchste deutsche Gericht keine Zuständigkeit mehr hätte.
Genau diese Situation hat das Verfassungsgericht ausgeschlossen in seiner Begründung der Verfassungsmäßigkeit des Lissabonner Vertrags. Es sieht zunehmend aus, als hätte sich Vosskuhle in eine sehr unschöne Ecke gebracht und dem deutschen Volk die Handlungsfähigkeit genommen. Aber die Wette gilt, dass er nicht den Mumm hat, das Projekt zu stoppen um es auf solide Beine zu stellen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sinn-bewertet-vor-verfassungsgericht-anleihenkaeufe-a-905142.html


PS: Ein interessante Passage, die symptomatisch ist für das Problem des Immer Tieferen Europas sieht man hier:
"EZB-Direktor Jörg Asmussen hattediese Argumentation auch am Dienstag vor Gericht vorgetragen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ezb-verhandlung-in-karlsruhe-historischer-tag-fuer-den-euro-a-905198.html) - allerdings ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Sollte es jemals zu Verlusten bei der EZB kommen, wären diese "nicht sofort und vollumfänglich" von den Mitgliedstaaten auszugleichen, sagte Asmussen. Eine Notenbank könne notfalls auch über mehrere Jahre mit negativem Eigenkapital agieren. Die Risiken seien "tragbar und kontrollierbar"."

Natürlich sind die Risiken tragbar! Aber wären sie es, wenn Asmussen persönlich haften würde?
Und was, wenn sich wieder herausstellt, dass die Risiken nicht kontrollierbar sind?
Er weiß, dass diese Behauptung eine reine Spekulation ist. Er weiß, dass solche Risiken nicht kontrollierbar sein können. Hätte er uns dann betrogen? Würde er, müsste er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch so sprechen?

Buella
12.06.2013, 19:56
Der Drops ist gelutscht!
Ob Finanz-, Wirtschafts- oder Versicherungskonzerne, Politik, Justiz, Medien oder Kirchen. Sie alle genießen die Fahrt in Onkel Rothschild Schulden-Karussell und lassen sich dieses Vergnügen von ihren Steuer-Sklaven und Schuld-Gedemütigten bezahlen!

Aus diesem demokratischen Kartell gibt es kein freiheitliches Entrinnen!

Traumtänzerschreck
12.06.2013, 21:11
Die mündliche Sitzung ist ja ganz spannend in Karlsruhe. Im internationalen Bereich wird offen besprochen, dass die Sache höchst politisch ist, wohl kaum nach dem Recht gelöst wird und wahrscheinlich gar nicht ein Thema ist, mit dem sich ein deutsches Gericht beschäftigen dürfte, weil es europäisches Recht ist, das da gebrochen mutmaßlich wurde.

Aber wenn eine Billion (siehe Artikel) deutschen Geldes im Feuer ist, wäre es schade, wenn das GG so weit ausgehöhlt schon wäre, dass das höchste deutsche Gericht keine Zuständigkeit mehr hätte.
Genau diese Situation hat das Verfassungsgericht ausgeschlossen in seiner Begründung der Verfassungsmäßigkeit des Lissabonner Vertrags. Es sieht zunehmend aus, als hätte sich Vosskuhle in eine sehr unschöne Ecke gebracht und dem deutschen Volk die Handlungsfähigkeit genommen. Aber die Wette gilt, dass er nicht den Mumm hat, das Projekt zu stoppen um es auf solide Beine zu stellen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sinn-bewertet-vor-verfassungsgericht-anleihenkaeufe-a-905142.html


PS: Ein interessante Passage, die symptomatisch ist für das Problem des Immer Tieferen Europas sieht man hier:
"EZB-Direktor Jörg Asmussen hattediese Argumentation auch am Dienstag vor Gericht vorgetragen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ezb-verhandlung-in-karlsruhe-historischer-tag-fuer-den-euro-a-905198.html) - allerdings ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Sollte es jemals zu Verlusten bei der EZB kommen, wären diese "nicht sofort und vollumfänglich" von den Mitgliedstaaten auszugleichen, sagte Asmussen. Eine Notenbank könne notfalls auch über mehrere Jahre mit negativem Eigenkapital agieren. Die Risiken seien "tragbar und kontrollierbar"."

Natürlich sind die Risiken tragbar! Aber wären sie es, wenn Asmussen persönlich haften würde?
Und was, wenn sich wieder herausstellt, dass die Risiken nicht kontrollierbar sind?
Er weiß, dass diese Behauptung eine reine Spekulation ist. Er weiß, dass solche Risiken nicht kontrollierbar sein können. Hätte er uns dann betrogen? Würde er, müsste er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch so sprechen?

Alles rhetorische Fragen und die Wette gewinnst Du, allerdings mit der denkbar schlechtesten Quote.

HansMaier.
12.06.2013, 21:26
Der Drops ist gelutscht!
Ob Finanz-, Wirtschafts- oder Versicherungskonzerne, Politik, Justiz, Medien oder Kirchen. Sie alle genießen die Fahrt in Onkel Rothschild Schulden-Karussell und lassen sich dieses Vergnügen von ihren Steuer-Sklaven und Schuld-Gedemütigten bezahlen!

Aus diesem demokratischen Kartell gibt es kein freiheitliches Entrinnen!


Oh, das Karussell dreht sich sich immer schneller, bald fliegen die ersten aus der Kurve.:D
Nur die EUdssr-Schuldenblase ist 15 000 000 000 Teuro groß. Und das sind die offiziellen Zahlen.
Die echten werden wohl doppelt so groß sein. Wenn nicht, siehe Derivate, noch viel größer.
Der Knall wenn diese Blase platzt, wird die Welt erschüttern.
MfG
H.Maier

BRDDR_geschaedigter
12.06.2013, 21:43
Oh, das Karussell dreht sich sich immer schneller, bald fliegen die ersten aus der Kurve.:D
Nur die EUdssr-Schuldenblase ist 15 000 000 000 Teuro groß. Und das sind die offiziellen Zahlen.
Die echten werden wohl doppelt so groß sein. Wenn nicht, siehe Derivate, noch viel größer.
Der Knall wenn diese Blase platzt, wird die Welt erschüttern.
MfG
H.Maier

Du hast wahrscheinlich 3 Nullen vergessen.

hamburger
12.06.2013, 21:57
Das BVerG ist vergleichbar mit dem Volksgerichthof der Nazis. Auch dort wurd "verhandelt" aber mit vorher feststehenden Ergebnis.
Vosskuhle ist wie seine Kollegen lediglich eine Marionette....schon der Lissabonvertrag war niemals mit dem GG vereinbar...ohne Volksbefragung.
Alles was in politischen Fragen vom BVerG entschieden wird, ist vorher schon von anderen festgelegt worden.
Deutschland ist eben nicht souverän....wird twar auch hier von einigen Leuten vorgetragen, GSCH und Gehirnnutzer werden nicht müde das zu erzählen, und genau das ist das Problem.
Man muss nicht einmal Jurist sein um die Unvereinbarkeit mit dem GG zu erkennen.
Der Lissabon Vertrag wurde vom BVerG durchgelassen....mit der Begründung...no bailout:fizeig:
Der ESM ebenfalss weil ein Ausstieg ja jederzeit möglich sei.....:cool:
Das Programm der Notenbank belastet die zukünftigen Haushalte bis zur Zahlungsunfähigkeit.....
Vosskuhle hätte schon den ESM stoppen müssen......er wird hier wieder nichts tun, er hat eben seine Weisungen:haha:

Gawen
12.06.2013, 23:27
Die mündliche Sitzung ist ja ganz spannend in Karlsruhe. Im internationalen Bereich wird offen besprochen, dass die Sache höchst politisch ist, wohl kaum nach dem Recht gelöst wird und wahrscheinlich gar nicht ein Thema ist, mit dem sich ein deutsches Gericht beschäftigen dürfte, weil es europäisches Recht ist, das da gebrochen mutmaßlich wurde.

Aber wenn eine Billion (siehe Artikel) deutschen Geldes im Feuer ist, wäre es schade, wenn das GG so weit ausgehöhlt schon wäre, dass das höchste deutsche Gericht keine Zuständigkeit mehr hätte.
Genau diese Situation hat das Verfassungsgericht ausgeschlossen in seiner Begründung der Verfassungsmäßigkeit des Lissabonner Vertrags. Es sieht zunehmend aus, als hätte sich Vosskuhle in eine sehr unschöne Ecke gebracht und dem deutschen Volk die Handlungsfähigkeit genommen. Aber die Wette gilt, dass er nicht den Mumm hat, das Projekt zu stoppen um es auf solide Beine zu stellen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/sinn-bewertet-vor-verfassungsgericht-anleihenkaeufe-a-905142.html


PS: Ein interessante Passage, die symptomatisch ist für das Problem des Immer Tieferen Europas sieht man hier:
"EZB-Direktor Jörg Asmussen hattediese Argumentation auch am Dienstag vor Gericht vorgetragen (http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/ezb-verhandlung-in-karlsruhe-historischer-tag-fuer-den-euro-a-905198.html) - allerdings ohne eine konkrete Zahl zu nennen. Sollte es jemals zu Verlusten bei der EZB kommen, wären diese "nicht sofort und vollumfänglich" von den Mitgliedstaaten auszugleichen, sagte Asmussen. Eine Notenbank könne notfalls auch über mehrere Jahre mit negativem Eigenkapital agieren. Die Risiken seien "tragbar und kontrollierbar"."

Natürlich sind die Risiken tragbar! Aber wären sie es, wenn Asmussen persönlich haften würde?
Und was, wenn sich wieder herausstellt, dass die Risiken nicht kontrollierbar sind?
Er weiß, dass diese Behauptung eine reine Spekulation ist. Er weiß, dass solche Risiken nicht kontrollierbar sein können. Hätte er uns dann betrogen? Würde er, müsste er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, auch so sprechen?

Die sind gerade alle vorsätzlich dabei Deutschland an die Wand zu fahren um auf den Trümmern "Europa" zu errichten. Das ist der ganz normale Alltags-Hochverrat in Berlin.

Was ist hiervon noch übrig?

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1, 12

mick31
12.06.2013, 23:34
Bin mal auf das nächste "Ja, aber" Urteil gespannt, heute scheint es in der Bundesverfassungsabnickbude nicht gut gelaufen zu sein für die EudssR Fraktion.

HansMaier.
13.06.2013, 06:39
Du hast wahrscheinlich 3 Nullen vergessen.

Lol. Du hast recht. Also nochmal. 15 000 000 000 000 Teuro...
MfG
H.Maier

Bruddler
13.06.2013, 08:14
Bin mal auf das nächste "Ja, aber" Urteil gespannt, heute scheint es in der Bundesverfassungsabnickbude nicht gut gelaufen zu sein für die EudssR Fraktion.

:dg::dg::dg:

joG
13.06.2013, 09:40
Der Drops ist gelutscht!
Ob Finanz-, Wirtschafts- oder Versicherungskonzerne, Politik, Justiz, Medien oder Kirchen. Sie alle genießen die Fahrt in Onkel Rothschild Schulden-Karussell und lassen sich dieses Vergnügen von ihren Steuer-Sklaven und Schuld-Gedemütigten bezahlen!

Aus diesem demokratischen Kartell gibt es kein freiheitliches Entrinnen!

Obwohl das sein mag, würde ich plädieren dafür, das Thema immer wieder und überall aufzugreifen und auf die Schäden hinzuweisen, die die Interessengemeinschaft Immer Tieferes Europa mit ihrer verantwortungslosen Durchsetzung des Maastrichter und Lissabonner Vertragswerks anrichteten. Es muss jedem Bürger klar werden,
-dass er nicht geschützt war vor den Parteien und der Bürokratie und
-das das an den Mängeln im Grundgesetz liegt und
-wir eine neue Verfassung brauchen, die die Bürger vor den Leuten robust schützt, denen man Macht über sich geben muss um für uns die notwendigen Regierungsgeschäfte zu erledigen.

Das zu tun ist jedermann Pflicht. Wer es nicht tut, darf sich nicht über die Folgen wundern und sollte nicht klagen.

joG
13.06.2013, 09:47
Die sind gerade alle vorsätzlich dabei Deutschland an die Wand zu fahren um auf den Trümmern "Europa" zu errichten. Das ist der ganz normale Alltags-Hochverrat in Berlin.

Was ist hiervon noch übrig?

„Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Art. 21 II GG ist eine Ordnung, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt. Zu den grundlegenden Prinzipien dieser Ordnung sind mindestens zu rechnen: die Achtung vor den im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechten, vor allem vor dem Recht der Persönlichkeit auf Leben und freie Entfaltung, die Volkssouveränität, die Gewaltenteilung, die Verantwortlichkeit der Regierung, die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, die Unabhängigkeit der Gerichte, das Mehrparteienprinzip und die Chancengleichheit für alle politischen Parteien mit dem Recht auf verfassungsmäßige Bildung und Ausübung einer Opposition.“

– BVerfGE 2, 1, 12

Ich bin vollständig Ihrer Meinung, dass das Verhalten der politischen Elite, so die Dinge für die schlecht laufen, zu Verurteilungen wegen Hochverrat kommen könnte. Die Schäden sind enorm, große Teile des Volkes sind Betroffene, die Schäden wurden bewusst in Kauf genommen und das ist alles nachweisbar, wenn jemand an der Macht ist, der das will. Aber selbst ohne Hochverrat zu bemühen, müssen die Parteien, Politiker und Beamte befürchten, dass sie wegen grober Fahrlässigkeit und oft Vorsatz belangt werden könnten. Wenn diese Gruppe klar denkt, müsste da ziemlich viel Unruhe in den Köpfen sein.

Daher auch ein gewisses Missbehagen, dass die politische Elite es als notwendig ansah, die Gesetze zu ändern, so dass das Militär gegen die Bevölkerung eingesetzt werden kann.

joG
13.06.2013, 10:00
Das BVerG ist vergleichbar mit dem Volksgerichthof der Nazis. Auch dort wurd "verhandelt" aber mit vorher feststehenden Ergebnis.
Vosskuhle ist wie seine Kollegen lediglich eine Marionette....schon der Lissabonvertrag war niemals mit dem GG vereinbar...ohne Volksbefragung.
Alles was in politischen Fragen vom BVerG entschieden wird, ist vorher schon von anderen festgelegt worden.
Deutschland ist eben nicht souverän....wird twar auch hier von einigen Leuten vorgetragen, GSCH und Gehirnnutzer werden nicht müde das zu erzählen, und genau das ist das Problem.
Man muss nicht einmal Jurist sein um die Unvereinbarkeit mit dem GG zu erkennen.
Der Lissabon Vertrag wurde vom BVerG durchgelassen....mit der Begründung...no bailout:fizeig:
Der ESM ebenfalss weil ein Ausstieg ja jederzeit möglich sei.....:cool:
Das Programm der Notenbank belastet die zukünftigen Haushalte bis zur Zahlungsunfähigkeit.....
Vosskuhle hätte schon den ESM stoppen müssen......er wird hier wieder nichts tun, er hat eben seine Weisungen:haha:


Ein erschreckender Artikel zum Thema erschien gestern im Spiegel. Es geht offenbar jeder zwischenzeitlich davon aus, dass das Verfassungsgericht entweder das GG beim Urteil missachten muss (implizit also Deutschland kein Rechtsstaat ist). Das wird in den internationalen Medien seit Tagen wieder gesagt, nachdem es etwas abgeklungen war. Es wird auch darauf hingewiesen, dass der Termin der Urteilsverkündung bewusst hinter den Wahltermin verlegt wurde, also bereits hier das Recht hinter die Politik gestellt wird. Analog dem alten Spruch könnte man also sagen, dass man den Buben aus der Volksrepublik befreien aber die Volksrepublik aus dem Buben nicht entfernen kann.
http://m.spiegel.de/wirtschaft/soziales/a-905409.html

mick31
13.06.2013, 10:13
Greift dann nicht Artikel 20 Abs. 4 GG?


Artikel 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

hamburger
13.06.2013, 10:46
Wenn man die RAF betrachtet.....auch die hat sich damals mit Gewalt gegen den Staat gewehrt.Eine politische Wertung will ich an dieser Stelle nicht machen:nhss:
Aber deswegen nur mal ein Hinweis...damals wurden nur die Politiker oder ihre Handlanger angegriffen und niemand aus der Bevölkerung.....
Es wird irgendwann Widerstand geben....wenn die Masse ausreichend verarmt ist.... Darüber gibt es auch schon einen TV Film.....
Deswegen wird auch die Polizei aufgerüstet und verhätschelt...als Instrument der Machthaber.
Ein gutes Beispiel war die DDR...Volkspolizei...Stasi...Sondereinheiten.....
Wären die Russen noch im Boot gewesen, es hätte damals ein Massaker gegebn.....
Im Grunde ist es in der BRD so wie bei einem Drogensüchtigen...erst wenn der Nachschub ausbleibt...dann gehts los

Gawen
13.06.2013, 18:06
Greift dann nicht Artikel 20 Abs. 4 GG?

20.4 würde greifen, wenn das BVerfG sich für nicht zuständig erklären würde. Dann wäre die Rechtsweggarantie hinfällig und daher kein milderes Mittel mehr gegeben.

Also wird das Verfassungsgericht gegen die eigene 192 Mrd. Obergrenze und die FDGO pro EZB urteilen müssen. Sonst ist game over in der EU.

Gawen
13.06.2013, 18:09
Ich bin vollständig Ihrer Meinung, dass das Verhalten der politischen Elite, so die Dinge für die schlecht laufen, zu Verurteilungen wegen Hochverrat kommen könnte.

Ein Urteil wegen Planung eines Hochverrates wäre jetzt schon fällig, der Aufbau der ganzen Milliarden-Garantien ist de facto nichts anderes als die Schaffung eines Systems struktureller Gewalt, ewiger Zwang weiterzumachen, um den alten Einsatz nicht zu verlieren.

hamburger
13.06.2013, 18:17
Wenn das BVerG die selbst gezogene Grenze überschreitet ist der 20.4 anwendbar. Denn dann ist erwiesen, dass das BVerG nicht mehr handlungsfähig ist....
Es hat damit bewiesen, dass es überhaupt nicht neutral und Sachgemäß entscheiden, sondern nur Partei für eine Seite ergreifen kann....da es nicht einmal die selbst gesetzten Grenzen beachtet.

joG
14.06.2013, 07:33
Wenn das BVerG die selbst gezogene Grenze überschreitet ist der 20.4 anwendbar. Denn dann ist erwiesen, dass das BVerG nicht mehr handlungsfähig ist....
Es hat damit bewiesen, dass es überhaupt nicht neutral und Sachgemäß entscheiden, sondern nur Partei für eine Seite ergreifen kann....da es nicht einmal die selbst gesetzten Grenzen beachtet.

Wenn ich das läse als Politiker oder Beamter, würde ich nachdenklich.

Aber ich pflichte Ihnen bei. Jeder muss darauf drängen, dass die Politik der letzten Jahre strafrechtlich von unabhängigen Juristen geprüft wird. Das Problem mit inländischen Juristen ist jedoch, dass sie kaum unparteiisch sein können.