PDA

Vollständige Version anzeigen : Keine Entscheidungsgewalt mehr ?



ERNEUERER
26.05.2013, 21:35
http://faz.met.vgwort.de/na/e600d655aec64b6e9f8c9f0a1e946a05 Armutseinwanderung Brüssel verlangt Beweise

26.05.2013 · Die EU-Kommission zeigt sich in der Diskussion um Armutseinwanderung weiterhin zurückhaltend. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, verlangen die zuständigen Kommissare von den betroffenen Ländern „Fakten und Zahlen“.
Von Nikolaus Busse, Brüssel
http://www.faz.net/polopoly_fs/1.2196148%21/image/241525455.jpg_gen/derivatives/article_aufmacher_gross/241525455.jpg (http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/armutseinwanderung-bruessel-verlangt-beweise-12196041-b1.html)

© dpa Ein Migrant in München: Kommen viele Einwanderer nur wegen der Sozialleistungen?
In der Diskussion über Armutseinwanderung und „Sozialhilfetourismus“ in der EU zeigt sich die Europäische Kommission weiterhin sehr zurückhaltend. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, unterstreichen die drei zuständigen Kommissare, wie wichtig die Freizügigkeit in Europa sei, und verlangen von den betroffenen Mitgliedstaaten „Fakten und Zahlen“ über das Ausmaß des von ihnen beklagten Phänomens. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass die insbesondere von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich geforderten Wiedereinreiseverbote für EU-Bürger, die sich betrügerisch Sozialleistungen erschleichen wollen, nach dem EU-Recht schon jetzt verhängt werden können.
In Deutschland und anderen Mitgliedstaaten klagen viele Kommunen über einen Zustrom von Bürgern aus Rumänien und Bulgarien, die es anscheinend nur auf Sozialleistungen abgesehen haben. Oft handelt es sich um Roma. Friedrich hatte deshalb zusammen mit seinen Ministerkollegen aus Großbritannien, den Niederlanden und Österreich einen Brief an die irische EU-Präsidentschaft geschrieben, in dem Gegenmaßnahmen gefordert wurden. Die vier Mitgliedstaaten hatten die Kommission in Kopie gesetzt und von ihr insbesondere eine rechtliche Klärung der Frage verlangt, wie Sozialleistungsbetrug in der EU besser bekämpft werden kann.
Wiedereinreisesperren gefordert
In ihrem Antwortschreiben fordern Justizkommissarin Viviane Reding, Arbeitskommissar Laszlo Andor und Innenkommissarin Cecilia Malmström die Mitgliedstaaten nun auf, „statistische Beweise“ für das von ihnen beklagte Problem vorzulegen. Bisher sei es nur in „allgemeinen Wendungen“ beschrieben worden. Die Kommission hatte schon in ersten mündlichen Reaktionen Zweifel daran erkennen lassen, dass es Armutseinwanderung überhaupt in größerem Ausmaß in der EU gibt.

http://www.faz.net/polopoly_fs/1.2196144%21/image/817436586.jpg_gen/derivatives/article_aufmacher_gross/817436586.jpg gegeArmutseinwanderung: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)

Eine Hauptforderung der vier Mitgliedstaaten ist es, Wiedereinreisesperren gegen EU-Bürger verhängen zu können. Man könne Betrüger zwar ausweisen, sie aber nicht daran hindern, am nächsten Tag wieder einzureisen, hatten Friedrich und die drei anderen Minister geschrieben.
EU-Kommission will Freizügigkeit wahren
In einem Überblick über die Rechtslage führen die drei Kommissare nun aus, dass es nach der geltenden Freizügigkeitsrichtlinie der EU sehr wohl möglich sei, „in ernsten Fällen“ dauerhafte Aufenthaltsverbote gegen EU-Bürger auszusprechen, die eine fortwährende Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellten. Das könne durchaus auch mit Betrug, etwa Dokumentenfälschung, begründet werden, was Friedrich und seine Mitautoren in Abrede gestellt hatten. Die Kommissare weisen allerdings darauf hin, dass solche Maßnahmen immer auf Einzelfallprüfungen beruhen müssen und nicht etwa gegen ganze Personengruppen ausgesprochen werden können.
Weitere Artikel
Die Kommissare erinnern daran, dass ihr Haus schon 2009 Richtlinien erlassen hat, um den Mitgliedstaaten bei der Definition von „Missbrauch und Betrug“ zu helfen und ihnen zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen sie nach EU-Recht ergreifen können. Es werde außerdem an einem Handbuch über Scheinehen gearbeitet, um hier ebenfalls besser gegen Missbrauch vorgehen zu können. Einen ersten Entwurf habe die Kommission Ende März vorgelegt, sie erwarte nun Reaktionen der Mitgliedstaaten. Frau Reding, Frau Malmström und Andor heben hervor, dass die Kommission das Recht der Freizügigkeit auf keinen Fall beschnitten sehen will. Es handle sich um einen „Eckpfeiler“ der EU, der die persönlichen Freiheiten der Bürger „enorm bereichert“ und von ihnen am meisten geschätzt werde. Auch ökonomisch sei die Freizügigkeit sehr wichtig, vor allem angesichts der wirtschaftlichen und demographischen Lage in der EU. Die Wirtschaftsleistung der 15 ersten Mitgliedstaaten sei durch die Migration nach der jüngsten Erweiterung zwischen 2004 und 2009 „langfristig“ um fast ein Prozent gestiegen. Die Innenminister der EU wollen sich nächste Woche mit dem Thema befassen.



So weit sind wir , dass Brüssel entscheidet wer ausgewiesen werden darf ... :irre:

Rocko
26.05.2013, 21:59
Wir leben hier halt alle mittlerweile in der UdSSR...da geht ohne Mosk...äh Brüssel gar nix mehr!

opppa
27.05.2013, 06:51
Wir leben hier halt alle mittlerweile in der UdSSR...da geht ohne Mosk...äh Brüssel gar nix mehr!

Die deutschen Volksvertreter haben nun mal die Entscheidung bei allen Zumutungen, in denen sie sich nicht trauen, an Brüssel abgetreten.

(Das vereinfacht und konzentriert die Arbeit der Lobby ganz gewaltig!)

:D

frundsberg
27.05.2013, 19:15
http://faz.met.vgwort.de/na/e600d655aec64b6e9f8c9f0a1e946a05 Armutseinwanderung Brüssel verlangt Beweise

26.05.2013 · Die EU-Kommission zeigt sich in der Diskussion um Armutseinwanderung weiterhin zurückhaltend. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, verlangen die zuständigen Kommissare von den betroffenen Ländern „Fakten und Zahlen“.
Von Nikolaus Busse, Brüssel
http://www.faz.net/polopoly_fs/1.2196148%21/image/241525455.jpg_gen/derivatives/article_aufmacher_gross/241525455.jpg (http://www.faz.net/aktuell/politik/europaeische-union/armutseinwanderung-bruessel-verlangt-beweise-12196041-b1.html)

© dpa Ein Migrant in München: Kommen viele Einwanderer nur wegen der Sozialleistungen?
In der Diskussion über Armutseinwanderung und „Sozialhilfetourismus“ in der EU zeigt sich die Europäische Kommission weiterhin sehr zurückhaltend. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, unterstreichen die drei zuständigen Kommissare, wie wichtig die Freizügigkeit in Europa sei, und verlangen von den betroffenen Mitgliedstaaten „Fakten und Zahlen“ über das Ausmaß des von ihnen beklagten Phänomens. Die Kommission weist außerdem darauf hin, dass die insbesondere von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich geforderten Wiedereinreiseverbote für EU-Bürger, die sich betrügerisch Sozialleistungen erschleichen wollen, nach dem EU-Recht schon jetzt verhängt werden können.
In Deutschland und anderen Mitgliedstaaten klagen viele Kommunen über einen Zustrom von Bürgern aus Rumänien und Bulgarien, die es anscheinend nur auf Sozialleistungen abgesehen haben. Oft handelt es sich um Roma. Friedrich hatte deshalb zusammen mit seinen Ministerkollegen aus Großbritannien, den Niederlanden und Österreich einen Brief an die irische EU-Präsidentschaft geschrieben, in dem Gegenmaßnahmen gefordert wurden. Die vier Mitgliedstaaten hatten die Kommission in Kopie gesetzt und von ihr insbesondere eine rechtliche Klärung der Frage verlangt, wie Sozialleistungsbetrug in der EU besser bekämpft werden kann.
Wiedereinreisesperren gefordert
In ihrem Antwortschreiben fordern Justizkommissarin Viviane Reding, Arbeitskommissar Laszlo Andor und Innenkommissarin Cecilia Malmström die Mitgliedstaaten nun auf, „statistische Beweise“ für das von ihnen beklagte Problem vorzulegen. Bisher sei es nur in „allgemeinen Wendungen“ beschrieben worden. Die Kommission hatte schon in ersten mündlichen Reaktionen Zweifel daran erkennen lassen, dass es Armutseinwanderung überhaupt in größerem Ausmaß in der EU gibt.

http://www.faz.net/polopoly_fs/1.2196144%21/image/817436586.jpg_gen/derivatives/article_aufmacher_gross/817436586.jpg gegeArmutseinwanderung: Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)

Eine Hauptforderung der vier Mitgliedstaaten ist es, Wiedereinreisesperren gegen EU-Bürger verhängen zu können. Man könne Betrüger zwar ausweisen, sie aber nicht daran hindern, am nächsten Tag wieder einzureisen, hatten Friedrich und die drei anderen Minister geschrieben.
EU-Kommission will Freizügigkeit wahren
In einem Überblick über die Rechtslage führen die drei Kommissare nun aus, dass es nach der geltenden Freizügigkeitsrichtlinie der EU sehr wohl möglich sei, „in ernsten Fällen“ dauerhafte Aufenthaltsverbote gegen EU-Bürger auszusprechen, die eine fortwährende Bedrohung für die öffentliche Ordnung darstellten. Das könne durchaus auch mit Betrug, etwa Dokumentenfälschung, begründet werden, was Friedrich und seine Mitautoren in Abrede gestellt hatten. Die Kommissare weisen allerdings darauf hin, dass solche Maßnahmen immer auf Einzelfallprüfungen beruhen müssen und nicht etwa gegen ganze Personengruppen ausgesprochen werden können.
Weitere Artikel
Die Kommissare erinnern daran, dass ihr Haus schon 2009 Richtlinien erlassen hat, um den Mitgliedstaaten bei der Definition von „Missbrauch und Betrug“ zu helfen und ihnen zu erläutern, welche Gegenmaßnahmen sie nach EU-Recht ergreifen können. Es werde außerdem an einem Handbuch über Scheinehen gearbeitet, um hier ebenfalls besser gegen Missbrauch vorgehen zu können. Einen ersten Entwurf habe die Kommission Ende März vorgelegt, sie erwarte nun Reaktionen der Mitgliedstaaten. Frau Reding, Frau Malmström und Andor heben hervor, dass die Kommission das Recht der Freizügigkeit auf keinen Fall beschnitten sehen will. Es handle sich um einen „Eckpfeiler“ der EU, der die persönlichen Freiheiten der Bürger „enorm bereichert“ und von ihnen am meisten geschätzt werde. Auch ökonomisch sei die Freizügigkeit sehr wichtig, vor allem angesichts der wirtschaftlichen und demographischen Lage in der EU. Die Wirtschaftsleistung der 15 ersten Mitgliedstaaten sei durch die Migration nach der jüngsten Erweiterung zwischen 2004 und 2009 „langfristig“ um fast ein Prozent gestiegen. Die Innenminister der EU wollen sich nächste Woche mit dem Thema befassen.



So weit sind wir , dass Brüssel entscheidet wer ausgewiesen werden darf ... :irre:

Es kommt noch besser. Die 'EU-Kommissare' die eine Agenda umsetzen, werden in der freimauerisch-jüdisch dominierten EU weder 'demokratisch' gewählt, noch können sie von den Völkern (die es lt. der EU ja gar nicht gibt) abgesetzt werden. Die EU ist der Totengräber der europäischen Völker.