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Vollständige Version anzeigen : Die Verfassung als Fundament gedeihlichen Zusammenlebens menschlicher Gesellschaften



ABAS
19.05.2013, 12:56
Das Grundproblem der westlichen Gesellschaften liegt darin das sie in den Verfassungen
nicht dem gedeihlichen Gemeinwesen und dem Gemeineigentum an den Naturresourchen
den Vorrang geben sondern gezielt die " Freiheit " und den " Egoismus " des Individuums
zu Lasten des Gemeinwesens festschreiben und staerken.

Westliche Verfassung sind z.B. in Vergleich mit der Verfassung der VR China nichts als ein
rueckstaendigen Dreck aus der Steinzeit. Mit Zivilisation haben westliche Verfassung nichts
gemein. In Vergleich mit der Verfassung der VR China, die 138 Artikel umfasst, haben die
anderen Gesellschaften oberflaechlichen und gehaltlosen Muell in Verfassung geschrieben.

Ich stelle hier mal einige Artikel der uebersetzten Verfassung der VR China ein und mache
danach einen Strang auf, damit die Zahl der Menschen sinkt die sich latent auf die eigene
Verfassung der Laender in denen sie leben sich einen "herunterwixxen" und nicht wissen
wie eine richtige Verfassung aussieht.

Wie seht Ihr die Verfassung der VR China in Vergleich mit dem meiner Ansicht nach
gehaltlosen Verfassungsgeschwurbel der Laender in westlichen Gesellschaften?

ABAS
19.05.2013, 13:01
Verfassung der Volksrepublik China
angenommen auf der 5. Tagung des V. Nationalen Volkskongresses am 4. Dezember 1982
geändert durch
1. und 2. Verfassungszusatz vom 12. April 1988 (1. Tagung des VII. Nationalen Volkskongresses),
3. bis 11. Verfassungszusatz vom 29. März 1993 (1. Tagung des VIII. Nationalen Volkskongresses),
12. bis 17. Verfassungszusatz vom 15. März 1999 (2. Tagung des IX. Nationalen Volkskongresses),
18. bis 31. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 (2. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses).


Auszuege aus Kapitel I

Art. 1. Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht. Das sozialistische System ist das grundlegende System der Volksrepublik China. Die Sabotage des sozialistischen Systems ist jeder Organisation oder jedem Individuum verboten.

Art. 2. Alle Macht in der Volksrepublik China gehört dem Volk. Die Organe, durch die das Volk die Staatsmacht ausübt, sind der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse auf den verschiedenen Ebenen. Das Volk verwaltet entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Staatsangelegenheiten, die wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Angelegenheiten durch verschiedene Kanäle und in verschiedenen Formen.

Art. 3. Die Staatsorgane der Volksrepublik China wenden das Prinzip des demokratischen Zentralismus an. Der Nationale Volkskongreß und die lokalen Volkskongresse der verschiedenen Ebenen werden durch demokratische Wahlen gebildet, sind dem Volk verantwortlich und stehen unter seiner Aufsicht. Alle Organe der Staatsverwaltung, alle Staatsorgane der Rechtsprechung und alle Organe der Staatsanwaltschaft werden von den Volkskongressen ins Leben gerufen, sind ihnen verantwortlich und unterliegen ihrer Aufsicht. Die Teilung der Funktionen und Gewalten zwischen den zentralen und den lokalen Staatsorganen läßt sich von dem Prinzip leiten, die Initiative und den Enthusiasmus der lokalen Behörden unter der einheitlichen Leitung der zentralen Behörden voll find ganz zu entfallen.

Art. 4. Alle Nationalitäten in der Volksrepublik China sind gleichberechtigt. Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten und erhält und entwickelt die Beziehungen der Gleichberechtigung, der Einheit und des gegenseitigen Beistandes unter allen Nationalitäten Chinas. Die Diskriminierung und Unterdrückung jeglicher Nationalität sind verboten, desgleichen jede Handlung, die die Einheit der Nationalitäten untergräbt oder ihre Spaltung betreibt. In Übereinstimmung mit den Besonderheiten und Bedürfnissen der verschiedenen nationalen Minderheiten verhilft der Staat den von den nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten zur beschleunigten Entwicklung ihrer Wirtschaft und Kultur.
In den Gebieten, in denen nationale Minderheiten in geschlossenen Gemeinschaften leben, wird regionale Autonomie praktiziert; in jedem dieser Gebiete werden Selbstverwaltungsorgane zur Ausübung der Autonomie eingerichtet. Alle Regionen mit nationaler Autonomie sind untrennbare Bestandteile der Volksrepublik China. Allen Nationalitäten steht es frei, ihre eigene Sprache und Schrift anzuwenden und zu entwickeln; es steht ihnen frei, ihre Sitten und Gebräuche beizubehalten oder zu reformieren.


Art. 9. Bodenschätze, Gewässer, Wälder, Berge, Grassteppen, Ödland, Strände und andere Naturressourcen gehören dem Staat, das heißt, sie sind Volkseigentum, mit der Ausnahme von Wäldern, Bergen, Grassteppen, Ödland und Stränden, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Kollektiveigentum gehören.
Der Staat gewährleistet die rationelle Nutzung der Naturressourcen und schützt seltene Tiere und Pflanzen. Jeder Organisation oder jedem Individuum ist verboten, sich Naturressourcen mit gleich welchen Mitteln anzueignen oder sie zu zerstören.

Art. 10. Der Boden in den Städten ist Staatseigentum. Der Boden auf dem Lande und in den Vororten der Städte ist Kollektiveigentum, mit Ausnahme der Teile, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Staat gehören. Grundstücke und Parzellen zur privaten Nutzung auf Acker- und Bergland sind ebenfalls Kollektiveigentum. Der Staat kann in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen Grund und Boden beanspruchen, wenn dies öffentliche Interessen erfordern. Weder eine Organisation noch ein Individuum darf Grund und Boden in Besitz nehmen, kaufen oder verkaufen, verpachten oder auf andere Weise gesetzwidrig anderen überlassen. Alle Organisationen und Individuen, die Boden nutzen, müssen rationell davon Gebrauch machen.

Durch den 2. Verfassungszusatz vom 12. April 1988 erhielt der Art. 10 Abs. 4 folgende Fassung: "Weder eine Organisation noch ein Individuum darf Grund und Boden in Besitz nehmen, kaufen oder verkaufen, oder auf andere Weise gesetzwidig andern überlassen. Das Recht der Benutzung von Grund und Boden kann in Übereinstimmung mit dem Gesetz übertragen werden."

Durch den 21. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 erhielt der Art. 10 Abs. 3 folgende Fassung: "Der Staat kann, wenn es das öffentliche Interesse in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfordert, Grund und Boden für seine Erfordernisse enteignen oder beschlagnahmen und soll für diese Grundenteignung oder -beschlagnahme Entschädigungen erteilen."


Art. 12. Das sozialistische öffentliche Eigentum ist geheiligt und unantastbar. Der Staat schützt das sozialistische öffentliche Eigentum. Allen Organisationen und Individuen ist verboten, sich mit gleich welchen Mitteln staatliches oder kollektives Eigentum anzueignen oder solches zu zerstören.

Art. 18. Die Volksrepublik China erlaubt ausländischen Unternehmen, anderen ausländischen Wirtschaftsorganisationen oder ausländischen Individuen, in China zu investieren oder mit chinesischen Betrieben oder anderen chinesischen Wirtschaftsorganisationen in verschiedener Form wirtschaftlich zu kooperieren, sofern dies den gesetzlichen Bestimmungen der Volksrepublik China entspricht. Alle ausländischen Unternehmen und anderen ausländischen Wirtschaftsorganisationen in China sowie Joint-Ventures mit chinesischen und ausländischen Investitionen in China müssen die Gesetze der Volksrepublik China einhalten. Ihre legitimen Rechte und Interessen werden durch die Gesetze der Volksrepublik China geschützt.

Art. 24. Der Staat verstärkt den Aufbau der sozialistischen geistigen Zivilisation durch die Verbreitung der Erziehung in erhabenen Idealen, moralischen Prinzipien, Kultur, Disziplin und Rechtssystem und durch die Förderung der Ausarbeitung und Durchführung von Verhaltensregeln und öffentlichen Vorschriften unter den verschiedenen Teilen der Bevölkerung in Stadt und Land. Der Staat fördert die gesellschaftlichen Tugenden der Liebe zum Vaterland, zum Volk, zur Arbeit, zur Wissenschaft und zum Sozialismus, führt im Volk eine Erziehung im Geist des Patriotismus, Kollektivismus, Internationalismus und Kommunismus und im Geist des dialektischen und des historischen Materialismus durch und bekämpft kapitalistisches, feudalistisches und anderes dekadentes Gedankengut.

Art. 32. Die Volksrepublik China schützt die legitimen Rechte und Interessen der Ausländer, die sich auf chinesischem Territorium befinden, und während sie sich auf chinesischem Territorium befinden, haben Ausländer die Gesetze der Volksrepublik China einzuhalten. Die Volksrepublik China kann jedem Ausländer, der aus politischen Gründen um Asyl bittet, das Asylrecht gewähren.

Textquelle der Auszeuge und Link zu den 138 Artikeln im Volltext:

http://www.verfassungen.net/rc/verf82-i.htm

Klopperhorst
19.05.2013, 13:05
Die VR ist ein monolitischer Kollektivstaat, der auf Rassen- und Kulturgleichheit von 800 Millionen Han-Chinesen basiert.

Willst du das mit den kleinen, differenzierten europäischen Völkern vergleichen?

In westlichen Staatswesen herrscht seit der Aufklärung die offizielle Freiheit des Individuums vor,
spätestens seit der Proklamation der Bill of rights (1789).

Freiheit ist im Staatsmodell europ. Völker auf die Unversehrtheit der Freiheit eines Anderen
begründet (kategorischer Imperativ).

Es gibt seit Trennung von Kirche und Staat darüber hinaus keine universalistische Zielsetzung
mehr, die auf irgendein "Gemeinwesen" ausgerichtet ist, da sich dieses aus dem Freiheitsbegriff
automatisch ergibt.

Soviel zur Theorie. Die Praxis ist spätestens seit 2001 eine andere.
Massive Einschneidung der individuellen Freiheit im Westen, analog chinesischer Methoden.

---

ABAS
19.05.2013, 13:38
Die VR ist ein monolitischer Kollektivstaat, der auf Rassen- und Kulturgleichheit von 800 Millionen Han-Chinesen basiert.

Willst du das mit den kleinen, differenzierten europäischen Völkern vergleichen?

In westlichen Staatswesen herrscht seit der Aufklärung die offizielle Freiheit des Individuums vor,
spätestens seit der Proklamation der Bill of rights (1789).

Freiheit ist im Staatsmodell europ. Völker auf die Unversehrtheit der Freiheit eines Anderen
begründet (kategorischer Imperativ).

Es gibt seit Trennung von Kirche und Staat darüber hinaus keine universalistische Zielsetzung
mehr, die auf irgendein "Gemeinwesen" ausgerichtet ist, da sich dieses aus dem Freiheitsbegriff
automatisch ergibt.

Soviel zur Theorie. Die Praxis ist spätestens seit 2001 eine andere.
Massive Einschneidung der individuellen Freiheit im Westen, analog chinesischer Methoden.

---


Man muss nicht die gesamte Verfassung der VR China als gemeingueltig fuer alle
Voelker auf der Welt stellen. Es reicht wenn die Artikel 9 bis 13, die sich auf die
Resourchen der Erde beziehen analog als gemeingueltig uerbernommen werden.

Saemtliche Rohstoffe und Resourchen auf unserem Planeten Erde, wie das Land,
die Bodenschaetze, Luft, Wasser gehoeren allen Mensch auf der Welt und nicht
einzelnen Individuen, Unternehmen oder Konzernen.




Art. 9. Bodenschätze, Gewässer, Wälder, Berge, Grassteppen, Ödland, Strände und andere Naturressourcen gehören dem Staat, das heißt, sie sind Volkseigentum, mit der Ausnahme von Wäldern, Bergen, Grassteppen, Ödland und Stränden, die gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Kollektiveigentum gehören.Der Staat gewährleistet die rationelle Nutzung der Naturressourcen und schützt seltene Tiere und Pflanzen. Jeder Organisation oder jedem Individuum ist verboten, sich Naturressourcen mit gleich welchen Mitteln anzueignen oder sie zu zerstören.

Art. 10. Der Boden in den Städten ist Staatseigentum. Der Boden auf dem Lande und in den Vororten der Städte ist Kollektiveigentum, mit Ausnahme der Teile, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen dem Staat gehören. Grundstücke und Parzellen zur privaten Nutzung auf Acker- und Bergland sind ebenfalls Kollektiveigentum. Der Staat kann in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen Grund und Boden beanspruchen, wenn dies öffentliche Interessen erfordern. Weder eine Organisation noch ein Individuum darf Grund und Boden in Besitz nehmen, kaufen oder verkaufen, verpachten oder auf andere Weise gesetzwidrig anderen überlassen. Alle Organisationen und Individuen, die Boden nutzen, müssen rationell davon Gebrauch machen.

Durch den 2. Verfassungszusatz vom 12. April 1988 erhielt der Art. 10 Abs. 4 folgende Fassung: "Weder eine Organisation noch ein Individuum darf Grund und Boden in Besitz nehmen, kaufen oder verkaufen, oder auf andere Weise gesetzwidig andern überlassen. Das Recht der Benutzung von Grund und Boden kann in Übereinstimmung mit dem Gesetz übertragen werden."

Durch den 21. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 erhielt der Art. 10 Abs. 3 folgende Fassung: "Der Staat kann, wenn es das öffentliche Interesse in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfordert, Grund und Boden für seine Erfordernisse enteignen oder beschlagnahmen und soll für diese Grundenteignung oder -beschlagnahme Entschädigungen erteilen."

Art. 11. Die individuelle Wirtschaft der Werktätigen in Stadt und Land, soweit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, ist eine Ergänzung der sozialistischen Wirtschaft des Gemeineigentums. Der Staat schützt die legitimen Rechte und Interessen der individuellen Wirtschaft. Der Staat leitet, unterstützt und beaufsichtigt die individuelle Wirtschaft durch administrative Kontrolle.

Durch den 1. Verfassungszusatz vom 12. April 1988 wurde dem Art. 11 folgender Absatz angefügt: "Art. 11. Die an den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebundene Individualwirtschaft der Werktätigen in Stadt und Land ist eine Ergänzung der sozialistischen Gemeineigentumswirtschaft. Der Staat schützt die gesetzmäßigen Rechte und Interessen der Individualwirtschaft. Der Staat leitet, unterstützt und beaufsichtigt die Individualwirtschaft durch administrative Regulierung. Der Staat erlaubt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Existenz und die Entwicklung einer Privatwirtschaft. Die Privatwirtschaft ist eine Ergänzung der sozialistischen Gemeineigentumswirtschaft. Der Staat schützt die gesetzmäßigen Rechte und Interessen der Privatwirtschaft und praktiziert gegenüber der Privatwirtschaft Anleitung, Aufsicht und Regulierung."

Durch den 16. Verfassungszusatz vom 15. März 1999 erhielt der Art. 11 folgende Fassung: "Art. 11. Die an den Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gebundenen, nicht auf Gemeineigentum beruhenden Wirtschaftssektoren der Individualwirtschaft und der Privatwirtschaft sind wichtige Bestandteile der sozialistischen Marktwirtschaft. Der Staat schützt die gesetzmäßigen Rechte und Interessen der Individual- und Privatwirtschaft. Der Staat praktiziert gegenüber der Individual- und Privatwirtschaft Anleitung, Aufsicht und Regulierung."

Durch den 22. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 erhielt der Art. 11 Abs. 2 folgende Fassung: "Der Staat schützt die gesetzmäßigen Rechte und Interessen des nicht-öffentlichen Sektors der Wirtschaft ebenso wie die des individuellen und privaten Sektors der Wirtschaft. The State encourages, supports and guides the development of the non-public sectors of the economy and, in accordance with law, exercises supervision and control over the non-public sectors of the economy."

Art. 12. Das sozialistische öffentliche Eigentum ist geheiligt und unantastbar. Der Staat schützt das sozialistische öffentliche Eigentum. Allen Organisationen und Individuen ist verboten, sich mit gleich welchen Mitteln staatliches oder kollektives Eigentum anzueignen oder solches zu zerstören.

Art. 13. Der Staat schützt das Recht der Bürger auf Eigentum an ihren legal erworbenen Einkommen, Ersparnissen, Häusern und anderen legalen Vermögen. Der Staat schützt gemäß den gesetzlichen Bestimmungen das Recht der Bürger auf Erbschaft von Privatvermögen.

Durch den 23. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 erhielt der Art. 13 folgende Fassung: "Art. 13. Das gesetzmäßige private Eigentum der Bürger ist unverletzlich. Der Staat schützt, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, die Rechte der Bürger auf privates Eigentum und Erbschaft.
Der Staat kann, wenn es das öffentliche Interesse in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erfordert, privates Eigentum für seine Erfordernisse enteignen oder beschlagnahmen und soll für diese Enteignung oder -beschlagnahme Entschädigungen erteilen."


http://www.verfassungen.net/rc/verf82-i.htm

Rocko
19.05.2013, 13:51
Ihr wisst aber schon, dass nirgendwo so viel gelogen wurde und wird, wie in den "Verfassungen" des kommunistischen Ostblocks und China?

z.B. Artikel 2 Satz 1 der "Verfassung" der DDR:



Alle politische Macht in der Deutschen Demokratischen Republik wird von den Werktätigen in Stadt und Land ausgeübt. Der Mensch steht im Mittelpunkt aller Bemühungen der sozialistischen Gesellschaft und ihres Staates.


Wie diese "Bemühungen" aussahen, wissen wir heute!

z.B. Artikel 27 Satz 2 der "Verfassung" der DDR:



Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.


...und wer was anderes schrieb oder sagte, als es das Politbüro diktierte, der wanderte unwiderruflich nach Bautzen II!

China ist nur eine kommunistische Diktatur ala DDR und Sowjetunion...

Sterntaler
19.05.2013, 13:55
das BRd Grundgesetz wurde von den Besatzungsmächten den Deutsch aufoktruiert und wurde nicht von dem deutschen Volk bestätigt, denn eine entsprechende Volksabstimmung gab es nie, das das BRD Grundgesetzt den Interessen des Deustchen Volkes dient, oder nicht.



http://www.youtube.com/watch?v=cE0l4vTFMMo

Doc Gyneco
19.05.2013, 13:56
Verfassung der Volksrepublik China
angenommen auf der 5. Tagung des V. Nationalen Volkskongresses am 4. Dezember 1982
geändert durch
1. und 2. Verfassungszusatz vom 12. April 1988 (1. Tagung des VII. Nationalen Volkskongresses),
3. bis 11. Verfassungszusatz vom 29. März 1993 (1. Tagung des VIII. Nationalen Volkskongresses),
12. bis 17. Verfassungszusatz vom 15. März 1999 (2. Tagung des IX. Nationalen Volkskongresses),
18. bis 31. Verfassungszusatz vom 14. März 2004 (2. Tagung des X. Nationalen Volkskongresses).

Du solltest mal Deine Scheuklappen abnehmen und dann mal nachsehen WER und WAS in China regiert, bzw diktiert ?!?!

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

ABAS
19.05.2013, 14:12
Du solltest mal Deine Scheuklappen abnehmen und dann mal nachsehen WER und WAS in China regiert, bzw diktiert ?!?!

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Das Volk der Chinesen diktiert und regiert demokratisch! Willst Du dagegen sabotieren? :haha:


Art. 1. Die Volksrepublik China ist ein sozialistischer Staat unter der demokratischen Diktatur des Volkes, der von der Arbeiterklasse geführt wird und auf dem Bündnis der Arbeiter und Bauern beruht. Das sozialistische System ist das grundlegende System der Volksrepublik China. Die Sabotage des sozialistischen Systems ist jeder Organisation oder jedem Individuum verboten.

ABAS
19.05.2013, 14:29
Ihr wisst aber schon, dass nirgendwo so viel gelogen wurde und wird, wie in den "Verfassungen" des kommunistischen Ostblocks und China?

z.B. Artikel 2 Satz 1 der "Verfassung" der DDR:



Wie diese "Bemühungen" aussahen, wissen wir heute!

z.B. Artikel 27 Satz 2 der "Verfassung" der DDR:



...und wer was anderes schrieb oder sagte, als es das Politbüro diktierte, der wanderte unwiderruflich nach Bautzen II!

China ist nur eine kommunistische Diktatur ala DDR und Sowjetunion...


Selbst Dir sollte es wie Schuppen von den Augen fallen wenn Du die
Verfassung der USA mit der Chinas in Vergleich stellst. Wer hat sich
von diesen beiden grossen Nationen dabei mehr Muehe gegeben und
und welches Werk ist umfassender und konkreter im Regelungsgehalt?

Faktisch betracht ist die Verfassung der Amerikaner nichts als Window
Dressing und Schwafelei in Ablenkung von Dingen die tatsaechlich eine
grundlegenden Regelungsnotwendigkeit in Gesellschaften haben.

Je kuerzer eine Verfassung ist um so weniger legt sich ein Staat fest
und um so mehr kann er das Volk manipulieren und ausbeuten. Die
"Verfassung" der USA ist faktisch die festgelegte Legitimation der Freiheit
zur Ausbeutung. Ein "Geschenk" gemacht von Ausbeutern an Ausbeuter
die Individuen und Konzernen Rechte einraeumt die dem Gemeinwesen
schaden.




The Constitution of the United States of America

http://www.law.cornell.edu/constitution/overview



Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html

Stellt man die Verfassung Deutschlands in Vergleich zur Verfassung Chinas
erscheint das Deutsche Grundgesetz auch nur als ablenkende Schwafelei!

Doc Gyneco
19.05.2013, 14:48
Das Volk der Chinesen diktiert und regiert demokratisch! Willst Du dagegen sabotieren? :haha:


Du meinst die Nomenklatura und die neureichen Milliardaire !

Offiziell Sozialistisches, autoritäres Einparteiensystem genannt !

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Klopperhorst
19.05.2013, 14:51
Saemtliche Rohstoffe und Resourchen auf unserem Planeten Erde, wie das Land,
die Bodenschaetze, Luft, Wasser gehoeren allen Mensch auf der Welt und nicht
einzelnen Individuen, Unternehmen oder Konzernen.

Das mag zwar deinen kollektivistischen Hirngespinsten entspringen, hier gibt es aber immer
noch das Eigentumsrecht.

Diesbezüglich möchte ich die Chinesen auch mal sehen, wenn ich dort mein natürliches Anrecht auf ein
Stück Boden in der Provinz Hunan einfordern will.

---

ABAS
19.05.2013, 15:06
Das mag zwar deinen kollektivistischen Hirngespinsten entspringen, hier gibt es aber immer
noch das Eigentumsrecht.

Diesbezüglich möchte ich die Chinesen auch mal sehen, wenn ich dort mein natürliches Anrecht auf ein
Stück Boden in der Provinz Hunan einfordern will.

---

In China hat kein Individuum oder Unternehmen das Recht auf
Eigentum an Grund und Boden. Der Boden gehoert dem Volk.
Wer auf dem Boden bauen will kann den Boden vom Staat (Volk)
pachten dann Eigentum an seinem Bauwerk erwerben. An dem
Boden wird nur Besitzer fuer die Dauer des Pachtvertrages. Das ist
dem Grunde nach logisch und natuerlich, da z.B. an Luft und
Wasser auch keiner Eigentum haben kann. Luft, Wasser, Boden
und Bodenschaetze gehoeren allen Menschen zu gleichen Anteilen
auf der Welt und duerfen nicht in die Haende einiger weniger oder
in die Haende von nationalen und internationalen Konzernen geraten.

Beispiel: Konzerne wie VW haben nur das Eigentum an den von
Ihnen errichteten Gebaeude- und Industrieanlagen aber niemals
an den Gruendstuecke auf denen die Immobilien stehen.

Laeuft der Pachtvertrag fuer das Grundstueck auf dem die Gebaeude
stehen dann nach 100 Jahre ab kann nochmal verlaengert werden.
Wer nicht verlaengern will kann sein Gebauede verkaufen, vermieten
oder es zurueckbauen. Wird der gepachete Boden durch die Nutzung
kontaminiert oder anderweitig geschaedigt und damit im Gemeinwert
fuer das Volk gemindert, haftet der Verursacher.

Klopperhorst
19.05.2013, 15:07
In China hat kein Individuum oder Unternehmen das Recht auf
Eigentum an Grund und Boden....

Und hier schon. Also hör auf zu sagen: Allen Menschen gehört alles.

---

ABAS
19.05.2013, 15:27
Und hier schon. Also hör auf zu sagen: Allen Menschen gehört alles.

---


Natuerlich gehoeren allen Menschen auf der Erde Luft, Wasser und die Bodenschaetze
gleichermassen. Die Eigentumsrechte an natuerlichen Resourchen sind sind mehr oder
weniger aus einer egoistischen Raffgier einzelner Personen, Konzerne und Regierungen
von Laendern rechtlich konstruiert worden damit diese die Resourchen profitbringend
vermarkten koennen.

Faktisch betrachtet gehoeren z.B. Dir und mir wie allen anderen Menschen Anteile am
gesamten Erdoelvorkommen der Erde. Wir sind trotzdem so bescheuert und bezahlen
an der Tanke dafuer nebst einem unanstaendingen Steueranteil auf Diesel und Benzin.

Wenn dieser kranke Schweiss so weitergeht sichert sich irgendein Konzern noch die
" Eigentumsrechte " an Luft und vermarktet dieses lebensnotwendige Gut mit Gewinn.

Der Nestle Konzern pumpt gratis in Kanada an Frischwasserquellen das Trinkwasser
ab, verschifft es dann teuer mit Tankschiffen nach Europa und verkauft das edle und
exklusive Mineralwasser dann ueberteuert mit einer unverschaemten Gewinnmarge an
verbloedeten Konsumenten.

www.bottledlifefilm.com

Klopperhorst
19.05.2013, 15:31
Natuerlich gehoeren allen Menschen auf der Erde Luft, Wasser und die Bodenschaetze
gleichermassen. ...

Nochmal: Das mag in China die Vorstellung sein und aus dem Taoismus stammen,
hier hat diese Vorstellung aber keine Relevanz!

---

ABAS
19.05.2013, 15:50
Nochmal: Das mag in China die Vorstellung sein und aus dem Taoismus stammen,
hier hat diese Vorstellung aber keine Relevanz!

---


Da halte ich das Gesetz der grossen Populationen dagegen:

Die klaren Vorstellung und der Gemeinsinn von 1.5 Millarden Chinesen auf
der Welt haben eine hoehere Relevanz als die verklaerten, degenerierten
Vorstellungen von ca. 400 Millionen zum Egoismus dressierten Amerikanern.
Ausserdem werden auch immer mehr Amerikaner wach und begeifen das
Amerika weder das Vorbild noch der Nabel der Welt ist.

China ist selbstverstaendlich auch nicht der Nabel der Welt, kann derzeitig
aber durchaus als Vorbild gelten. Die grossen Nationen wie Amerika, China,
Europa-Russland und Indien werden aus einer Pflicht zur Verantworung fuer
die gesamte Menschheit und aus Notwendigkeit heraus kooperieren muessen.

-jmw-
20.05.2013, 12:57
Wie seht Ihr die Verfassung der VR China in Vergleich mit dem meiner Ansicht nach
gehaltlosen Verfassungsgeschwurbel der Laender in westlichen Gesellschaften?
Ich sehe das so: Dass Dein Eingangsbeitrag zuviel Quatsch enthält, als dass ich den Rest des Fadens lesen werde. :)
(Finde es fair, das auch zu sagen, und nicht bloss zu tun.)

ABAS
20.05.2013, 13:33
Ich sehe das so: Dass Dein Eingangsbeitrag zuviel Quatsch enthält, als dass ich den Rest des Fadens lesen werde. :)
(Finde es fair, das auch zu sagen, und nicht bloss zu tun.)

Offenbar gehoerst Du zu denjenigen die sich auf das GG und die amerikanische Verfassung
einen herunterklopfen und die Verfassungen von anderen Voelkern auf der Welt ignorieren.