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Vollständige Version anzeigen : Bundestag beschliesst Haircut-Gesetz



HansMaier.
17.05.2013, 22:51
Sieht aus, als würde die Rasur jetzt kommen...
Totalverlust ist möglich.


Interessant ist, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen" auf einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 06.02.2013 basiert, d.h. er datiert noch vor Beginn der Zypernkrise! (Quelle http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/DK-Position_zum_Gesetzentwurf_zur_Abschirmung_von_Ris iken_und_Planung_d._San._und_Abwickl._von_KI_und_F G.pdf

Ich habe den Entwurf kurz überflogen und das gefunden, Zitat:
"§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
(4) Der Abwicklungsplan ist nach folgenden Grundsätzen zu erstellen:
4. Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger (=Sparerschafe) des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen der §§ 48a bis 48s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist." ---> der Haircut

[17:45] Ergänzung: Es ist auch eine Totalenteignung möglich!

in Ergänzung meines vorhergehenden Kommentars nach weiterer Lektüre des heute beschlossenen Gesetzes noch folgender Hinweis:

Der neu in das KWG einzufügende § 47 f sieht im Anschluss an die zuvor unter Abs. 4 Ziff. 4 normierte Gläubigerbeteiligung in Abs. 4 Ziff. 5 vor:

"Kein Gläubiger soll einen höheren Verlust tragen, als er bei einer Liquidation des Instituts in einem regulären Insolvenzverfahren erleiden würde. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, zum Zeitpunkt des Einsatzes eines Abwicklungsinstruments eine pauschale Insolvenzquote auf Basis der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kapitallücke zu ermitteln."

Heißt: eine zu ermittelnde fiktive Insolvenzquote bildet die Grenze der Gläubigerbeteiligung! Beispiel: Würde der Gläubiger im Insolvenzverfahren voraussichtlich (!) seine gesamte Anlage verlieren (Insolvenzquote = 0), darf ein Verlust aus seiner Beteiligung an der Bankenabwicklung genau so hoch sein; er darf also in diesem Fall alles verlieren. Haircut = 100 %.

[18:45] Der Einzeiler: Dann kommt aber auch der Headcut - das ist auch 100% klar.






http://www.hartgeld.com/infos-de.html

Kommen tatsächlich über Pfingsten Kapitalverkehrskontrollen, zahlen wir im Juni schon wieder mit DM. :D
MfG
H.Maier

BRDDR_geschaedigter
18.05.2013, 08:39
Das macht Haircuts bis zu 100% möglich. Als wird nach gut Dünken entscheiden werden wieviel GEld die Sparerschafe abtreten müssen.

schastar
18.05.2013, 09:28
Sieht aus, als würde die Rasur jetzt kommen...
Totalverlust ist möglich.


Interessant ist, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen" auf einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 06.02.2013 basiert, d.h. er datiert noch vor Beginn der Zypernkrise! (Quelle http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/DK-Position_zum_Gesetzentwurf_zur_Abschirmung_von_Ris iken_und_Planung_d._San._und_Abwickl._von_KI_und_F G.pdf

Ich habe den Entwurf kurz überflogen und das gefunden, Zitat:
"§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
(4) Der Abwicklungsplan ist nach folgenden Grundsätzen zu erstellen:
4. Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger (=Sparerschafe) des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen der §§ 48a bis 48s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist." ---> der Haircut

[17:45] Ergänzung: Es ist auch eine Totalenteignung möglich!

in Ergänzung meines vorhergehenden Kommentars nach weiterer Lektüre des heute beschlossenen Gesetzes noch folgender Hinweis:

Der neu in das KWG einzufügende § 47 f sieht im Anschluss an die zuvor unter Abs. 4 Ziff. 4 normierte Gläubigerbeteiligung in Abs. 4 Ziff. 5 vor:

"Kein Gläubiger soll einen höheren Verlust tragen, als er bei einer Liquidation des Instituts in einem regulären Insolvenzverfahren erleiden würde. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, zum Zeitpunkt des Einsatzes eines Abwicklungsinstruments eine pauschale Insolvenzquote auf Basis der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kapitallücke zu ermitteln."

Heißt: eine zu ermittelnde fiktive Insolvenzquote bildet die Grenze der Gläubigerbeteiligung! Beispiel: Würde der Gläubiger im Insolvenzverfahren voraussichtlich (!) seine gesamte Anlage verlieren (Insolvenzquote = 0), darf ein Verlust aus seiner Beteiligung an der Bankenabwicklung genau so hoch sein; er darf also in diesem Fall alles verlieren. Haircut = 100 %.

[18:45] Der Einzeiler: Dann kommt aber auch der Headcut - das ist auch 100% klar.






http://www.hartgeld.com/infos-de.html

Kommen tatsächlich über Pfingsten Kapitalverkehrskontrollen, zahlen wir im Juni schon wieder mit DM. :D
MfG
H.Maier

95% könnten sich die Folgen dieses Gesetzes gar nicht vorstellen

Stadtknecht
18.05.2013, 10:41
Deshalb werden wir jetzt unsere Sparkonten auflösen ( bis auf ein-zweitausend Euro ) und das Geld in unsere Wohnung investieren.

Bulldog
18.05.2013, 10:43
Sieht aus, als würde die Rasur jetzt kommen...
Totalverlust ist möglich.


Interessant ist, dass der "Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen" auf einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 06.02.2013 basiert, d.h. er datiert noch vor Beginn der Zypernkrise! (Quelle http://www.die-deutsche-kreditwirtschaft.de/uploads/media/DK-Position_zum_Gesetzentwurf_zur_Abschirmung_von_Ris iken_und_Planung_d._San._und_Abwickl._von_KI_und_F G.pdf

Ich habe den Entwurf kurz überflogen und das gefunden, Zitat:
"§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
(4) Der Abwicklungsplan ist nach folgenden Grundsätzen zu erstellen:
4. Nach den Anteilsinhabern sollen die Gläubiger (=Sparerschafe) des in Abwicklung befindlichen Instituts nach Maßgabe der Regelungen der §§ 48a bis 48s die Verluste tragen, soweit dies mit den in Absatz 2 genannten Abwicklungszielen vereinbar ist." ---> der Haircut

[17:45] Ergänzung: Es ist auch eine Totalenteignung möglich!

in Ergänzung meines vorhergehenden Kommentars nach weiterer Lektüre des heute beschlossenen Gesetzes noch folgender Hinweis:

Der neu in das KWG einzufügende § 47 f sieht im Anschluss an die zuvor unter Abs. 4 Ziff. 4 normierte Gläubigerbeteiligung in Abs. 4 Ziff. 5 vor:

"Kein Gläubiger soll einen höheren Verlust tragen, als er bei einer Liquidation des Instituts in einem regulären Insolvenzverfahren erleiden würde. In diesem Zusammenhang ist es zulässig, zum Zeitpunkt des Einsatzes eines Abwicklungsinstruments eine pauschale Insolvenzquote auf Basis der zu diesem Zeitpunkt ermittelten Kapitallücke zu ermitteln."

Heißt: eine zu ermittelnde fiktive Insolvenzquote bildet die Grenze der Gläubigerbeteiligung! Beispiel: Würde der Gläubiger im Insolvenzverfahren voraussichtlich (!) seine gesamte Anlage verlieren (Insolvenzquote = 0), darf ein Verlust aus seiner Beteiligung an der Bankenabwicklung genau so hoch sein; er darf also in diesem Fall alles verlieren. Haircut = 100 %.

[18:45] Der Einzeiler: Dann kommt aber auch der Headcut - das ist auch 100% klar.






http://www.hartgeld.com/infos-de.html

Kommen tatsächlich über Pfingsten Kapitalverkehrskontrollen, zahlen wir im Juni schon wieder mit DM. :D
MfG
H.Maier

Wer jetzt noch nicht begriffen haben sollte, wer in unserem Land die Macht hat, der kapiert gar nichts mehr.

luis_m
18.05.2013, 10:44
Man könnte den eingeräumten Dispokredit auch noch mit einbeziehen.
Nur zum vorschlag.

Cleopatra
18.05.2013, 10:48
Deshalb werden wir jetzt unsere Sparkonten auflösen ( bis auf ein-zweitausend Euro ) und das Geld in unsere Wohnung investieren.

Das machen wir seit Jahren so, neue Autos haben wir uns auch angeschafft, in meinem Zimmer stehen seit 2 Jahren teure Antikmöbel.

Stadtknecht
18.05.2013, 11:00
Das machen wir seit Jahren so, neue Autos haben wir uns auch angeschafft, in meinem Zimmer stehen seit 2 Jahren teure Antikmöbel.

Vielleicht bleibt ja noch was für einen Motorroller übrig.

latrop
18.05.2013, 11:15
Deshalb werden wir jetzt unsere Sparkonten auflösen ( bis auf ein-zweitausend Euro ) und das Geld in unsere Wohnung investieren.

Ich habe mein altes Büro schon mit grösseren Geldscheinen tapeziert, die ich nach Bedarf zum Ausgeben leicht wieder ablösen kann. :crazy:

Teiwaz
18.05.2013, 22:40
Mülheim wird brennen

HansMaier.
18.05.2013, 22:42
Mülheim wird brennen

Das Omen aus Kerpen hat gesprochen...:D
Aber Mülheim brennt nicht, Kalk vielleicht...:cool:
MfG
H.Maier