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Vollständige Version anzeigen : SHAEF-Gesetze



flumer
17.10.2003, 18:21
Kennt jemand die SHAEF Gesetze?

Ich kenne zwar die meisten.
Aber bin mir nicht sicher ob sie noch gültig sind.

flumer
17.10.2003, 19:21
An pavement und Siran
Ihr als 2 Weltkriegs Geschichts allwissenden hätte von euch gerne eine Stellungsnahme.

Aufklärer
17.10.2003, 19:30
SHAEF = Supreme Headquarters Allied Expendititonary(?) Forces...

Soviele erst mal zur Bedeutung ;)

Das ist ein riesen Thema flumer... ich hab jetzt schon Kopfschmerzen...:2faces:

Aufklärer
17.10.2003, 19:58
alles über SHAEF,auch wenns keinen interessiert.

Das würde ja auch das heile BRD Bild einiger Gesellen hierzum Einsturz bringen... :P

http://www.principality-of-sealand.de/images/shaef.jpg

flumer
17.10.2003, 20:09
Lieber Aufklärer deswegen wollte ich ja mal siran und paverment meinung dazu lesen.

Denn wer geschichte kennen will sollte die Gesetze kennen.

Aufklärer
17.10.2003, 20:11
Ich hab den link kurz rausgenommen,du seihst ja das die beiden profis keine Ahnung haben...

Nebukadnezar
07.11.2003, 13:00
Da gabs auf Telepolis mal eine sehr interessante Diskussion über die beschränkte Souveränität Deutschlands und den immer noch vorhandenen Einfluß der Siegermächte.

Äußerst interessant fand ich dazu das Geeiere der Bundesregierung im Gofkrieg: Nein zum Krieg sagen, aber den USA die Benutzung ihrer Basen und des deutschen Luftraumes- während so "mächtige" Länder wie Österreich und die Schweiz die USA zwangen, ihre Materialtransporte über die Tschechi, UNgarn und Slowoenien anstatt der Brennerroute meistern zu müssen- zu erlauben, muß nicht unbedingt eine Charakterschwäche des inkonsequenten Herrn Schröder gewesen sein!

Wenn man unter einem bestimmten Blickwinkel sich das Deutsche Grundgesetz, die 2+4-Verträge sowie die UN-Charta durchliest, kommt man in Versuchung zu denken, daß Schröder zu den Hilfsdiensten während des Golfkrieges vertrags- und völkerrechtlich VERPFLICHTET war und das Volk seit Jahrzehnten über diese massiven Einschränkungen der Deutschen Souveränität belogen wird!

Ich stell hier mal die Kernaussagen rein, der Kontext des Diskussion waren der Vorabend und die erste Tage des Irakkrieges sowie die Möglichkeiten eines europäischen Sonderweges in dieser Frage:
(25. März 2003 18:01)

"Und obwohl Deutschland den US-Streitkräften wegen des
völkerrechtswidrigen Kriegs gegen den Irak Überflugrechte und
logistische Hilfe untersagen könnte, bleibe dies aus." - meint Tobias
Pflüger.

WARUM wohl? Statt sich auf die Position des Moralapostels zu
beschränken, hätte Tobias Pflüger lieber mal recherchieren sollen, ob
es vielleicht zwingende Gründe für diese Haltung der Bundesregierung
gibt. Gründe, die bei öffentlicher Erörterung die Bevölkerung in
helle Empörung, womöglich echten Haß auf gewisse Befreier und auf
alle Fälle abgrundtiefes Mißtrauen gegenüber allen Bundesregierungen
seit 1949 stürzen könnte!

Seit Abschluß des sogenannten "2+4-Vertrages", seit der letzten
Gelegenheit also, zu welcher der deutschen Bevölkerung mal wieder von
ihrer politischen Führung erklärt wurde, daß nun das vereinte
Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren
Angelegenheiten erlangt habe - seit damals versuche ich
herauszubekommen, wie es damit wirklich steht.

Einen größeren Versuch habe ich im Jahr 1995 unternommen, als ich
beim Bundespräsidenten, der Bundestagspräsidentin und dem
Bundeskanzler nachfragte. Das Ergebnis war ernüchternd. Meine
Bedenken hatte ich an Artikel 139 Grundgesetz aufgehängt, wo es
heißt:

[Befreiungsgesetz] "Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom
Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften
werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Ich übersetze mal: Siegerrecht geht VOR Grundgesetz. Und zwar gleich
vor ALLEN Artikeln des Grundgesetzes, also -was in der aktuellen Lage
von Interesse sein dürfte- auch VOR Artikel 26!

Der Briefwechsel mit den drei Spitzen des Staates aus dem Jahr 1995,
brachte folgende Ergebnisse:

1. Ich mußte überall Antworten anmahnen, weil alle drei auch nach
fast vier Wochen noch gar nicht geantwortet hatten.

2. Alle drei behaupteten sodann, daß der Artikel 139 "obsolet" sei,
als rechtsunwirksam. Und zwar bereits seit 1953!

3. Im einzelnen

- antwortete ein Ulrich Wember im Auftrag von Roman Herzog [dem
späteren "Ruck"-Fanatiker] auf meine Nachfrage, warum der Artikel
dann noch 1995 unverändert im GG stehe, mit "darf ich Ihnen, um die
Korrespondenz abzuschließen, mitteilen: weil der Gesetzgeber diese
Vorschrift bisher nicht aufgehoben hat."

- antwortete ein Volker Görg im Auftrag von Rita Süssmuth (deren Büro
hatte meine Anfrage erstmal ohne nachzufragen an den
Petitionsausschuß weitergeleitet): "Der von Ihnen angesprochene Artikel 139 des Grundgesetzes hat, wie Ihnen das Bundesministerium
des Innern bereits mitgeteilt hat, heute praktisch keine Bedeutung
mehr." [ Soweit ist es also schon gekommen, daß man Artikel unserer Verfassung willkürlich für obsolet erklären kann, das Ding scheint laut dieser Aussage wohl das Papier nicht wert zu sein, auf dem es gedruckt ist] lach Das Innenministerium war vom Kanzleramt angewiesen worden, mir
auf meine Anfrage dort zu antworten. Übrigens: Geht da nicht was
durcheinander, mit der Gewaltenteilung: Exekutive (Innenministerium)
vs. Legislative (Parlament soll die Regierung doch kontrollieren,
nicht sich deren Haltung eins zu eins anschließen)?! ICH hatte das
Büro Süssmuth außerdem NICHT über die Antwort aus dem
Innenministerium informiert! Woher wußten die dann dort trotzdem
Bescheid?

- die beiden letzten Briefe, erstens von einem Dr. Ohler im
Bundeskanzleramt und zweitens meine Antwort darauf, die nicht mehr
beantwortet wurde (obwohl der Nachforschungsantrag bei der Post
ergab, daß der Brief "an den Empfangsberechtigten" ausgeliefert
worden sei) habe ich eingescannt und schicke sie gern jedem per
email, der sich gern ein eigenes Bild machen möchte...

Es erhebt sich aus aktuellen Gründen also vor allem die Frage, gegen
welchen Artikel des Grundgesetzes die Bundesregierung nun angesichts
eines völkerrechtswidrigen US/GB-Angriffes VERSTOSSEN soll?!

1. Entweder gegen Artikel 26, der einen Angriffskrieg in allen
Facetten unter Strafe stellt, also auch dessen Unterstützung

2. oder gegen Artikel 139, der Siegerrecht über das Grundgesetz
stellt und womöglich u.a. in Deutschlands Vertrag mit der NATO
praktisch umgesetzt ist ... ???

Ich finde, wenn es so sein sollte, daß sich Deutschland an einem
völkerrechtswidrigen Krieg, wenn auch "nur" unterstützend, beteiligen
MUSS, weil es uns an Souveränität fehlt, dann haben wir alle
zumindest ein Recht darauf, darüber informiert zu werden - findet Ihr
nicht auch???

Allerdings bezweifle ich, daß Tobias Pflüger einen, besser mehrere,
Völkerrechtler finden wird, der bzw. die ihm so etwas -womöglich in
eine Kamera hinein- zu bestätigen bereit wären! Ein Tip, Herr
Pflüger, fangen Sie bei den ganz alten an, die bald emeritieren oder
es schon sind - und keinen beruflichen Ehrgeiz mehr haben!


DEUTSCHLAND IST NICHT SOUVERÄN
cui bono (30. September 2002 22:31)
...
> Ich fürchte man müsste sich wirklich durch Berge von Abkommen und
> Verträgen hangeln um die rechtlichen Fallstricke a detail zu
> dokumentieren. Die US-Stützpunkte in (West-)Deutschland unterstehen
> m.W. nach übrigens nicht dem NATO-Truppenstatut sondern basieren auf
> eigenen Vertragskonstrukten.
...die sich im Falle Deutschlands ganz anders lesen, als z.B. die
amerikanisch-belgischen?! So habe ich gehört, daß die USA in Belgien
für jedwede Umweltverschmutzung, die ihre Truppen verursachen in
voller Höhe aufkommen müssen, in Deutschland zahlt der Bund...
> Demzufolge sind die US-Amerikaner bei
> der "Ernstfall-" Benutzung dieser Stützpunkte nicht auf NATO-geführte
> Kriege beschränkt (wie z.B. der Kosovo-Krieg) sondern können diese
> auch für eigene Aktionen nutzen. Unklar ist die Sache mit den
> Überflugsgenehmigungen. Sollte die Bundesregierung diese versagen,
> wären die US-Luftwaffenstützpunkte ja quasi wertlos. Kaum anzunehmen,
> daß die US-Regierung dies akzeptieren würde.
Demnach ist also davon auszugehen, daß Deutschland keine
Souveräntität in puncto Lufthoheit hat?!
>
> > 2.) Welche a) rechtlichen und b) politischen Folgen hätte ein
> > Friedensvertrag zwischen Deutschland und Rußland?
> >
>
> Gute Frage. Allerdings: Die BRD müsste sich zunächst entweder als
> Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches deklarieren (was sie
> völkerrechtlich nicht kann, da das Deutsche Reich laut Berliner
> Erklärung der Alliierten von 1945 eben nicht untergegangen ist)
Und wer vertritt JETZT das Deutsche Reich?
> oder
> sich als vollidentisch mit dem Deutschen Reich bezeichnen (was eben
> auch nicht geht -> Art. 137 und 146 GG).
>
> Fazit: Erst müsste das provisorische Konstrukt BRD durch Anwendung
> des Art. 146 GG mittels Wahl einer verfassungsgebenden
> Nationalversammlung ab- und aufgelöst werden, damit es überhaupt auf
> deutscher Seite Ansprechpartner für einen Friedensvertrag geben
> könnte.
Und wenn Rußland der gegenwärtigen Bundesregierung ein Angebot zu
einem Friedensvertrag machen würde? Und wie würden dann wohl die
"Westmächte" reagieren? Müssen?

Heikle Sachen überläßt man besser nicht den politischen Rändern
cui bono (26. März 2003 7:32)
ANDERE SACHEN:

1. Der ganze 2+4-Vertrag, offiziell "Vertrag über die abschließende
Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 12. September 1990, u.a.
"...daß das vereinte Deutschland keine seiner Waffen jemals einsetzen
wird, es sei denn in Übereinstimmung mit seiner Verfassung und der
Charta der Vereinten Nationen; ...das Recht ... Bündnissen ...
anzugehören." - und was ist mit Bündnisse verlassen, welchen
beitreten, neue gründen?; "...Deutschland hat DEMGEMÄß volle
Souveränität...; die vier Mächte ... beenden ihre ihre Rechte und
Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland ALS GANZES"
- und wie ist es mit ihren Rechten und Verantwortlichkeiten für ihre
jeweilige Besatzungszone?; niemals Kernwaffen für Deutschland...

2. Die "Erklärung zur Aussetzung der Wirksamkeit der
Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten" vom 1. Oktober 1990,
"... Als Ergebnis werden die Wirksamkeit der ... vierseitigen
Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken ... der Vier Mächte AB DEM
ZEITPUNKT DER VEREINIGUNG Deutschlands .. AUSGESETZT." - und für wie
lange?

3. Der "Gemeinsame Brief des Bundesministers des Auswärtigen,
Hans-Dietrich Genscher, und des amtierenden Außenministers der DDR,
Ministerpräsident Lothar de Maizière", nach der im Bulletin vom 14.
September 1990 Nr. 109 S. 1156 veröffentlichten Fassung. - Punkt 3.
in einer echten Demokratie undenkbar.

4. Die Artikel 53 und 107 der Charta der Vereinten Nationen;[Feindrechtscharta der UNO:Der Sicherheitsrat MUSS sein Einverständnis zu jedem völkerrrechtlich legitimierten Krieg geben, außer bei Deutschland und Japan, den Verlierern des 2 WK, diese sind "Freiweild"]
Kommentar überflüssig - wer glaubt eigentlich WIRKLICH daran, daß
Deutschland einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat erhalten könnte?!
Mit allen RECHTEN, die die heutigen ständigen Mitglieder haben?!

5. Hellmut Diwalds diesbezügliche Standpunkte in seinem Buch
"Deutschland einig Vaterland. Geschichte unserer Gegenwart",
erschienen 1990 bei Ullstein, ISBN 3-550-07662-2.

6. bis hin zu den Gründen dafür, daß der Deutsche Taschenbuchverlag
in seiner Reihe "Beck-Texte im dtv" keine Neuauflage des Titels
"Rechtsstellung Deutschlands" herausgibt - die letzte war die "2.
erweiterte Auflage, Stand August 1989"...

pavement
07.11.2003, 13:08
Wenn man unter einem bestimmten Blickwinkel sich das Deutsche Grundgesetz, die 2+4-Verträge sowie die UN-Charta durchliest, kommt man in Versuchung zu denken, daß Schröder zu den Hilfsdiensten während des Golfkrieges vertrags- und völkerrechtlich VERPFLICHTET war und das Volk seit Jahrzehnten über diese massiven Einschränkungen der Deutschen Souveränität belogen wird!

seit jahrzehnten? bis zum 2+4vertrag war jeden politisch einigermaßen interessierten deutschen bekannt, dass deutschland nur teilsouverän war.


seit damals versuche ich
herauszubekommen, wie es damit wirklich steht.

http://www.documentarchiv.de/


[Befreiungsgesetz] "Die zur 'Befreiung des deutschen Volkes vom
Nationalsozialismus und Militarismus' erlassenen Rechtsvorschriften
werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt."

Ich übersetze mal: Siegerrecht geht VOR Grundgesetz. Und zwar gleich
vor ALLEN Artikeln des Grundgesetzes, also -was in der aktuellen Lage
von Interesse sein dürfte- auch VOR Artikel 26!

les dir doch lieber mal die rechtsvorschriften zur "befreiung des deutschen volkes vom nationalsozialismus und militarismus" durch.

subba
08.11.2003, 03:08
Alle 17 deutsche Staaten sind souverän. Daran ändern völkerrechtliche Verträge und Verpflichtungen nichts. Souveränität heisst nicht dass man tun und lassen kann was man will. Sogar wenn der Staat Europa gegründet wird und Deutschland dann im wesentlichen nurnoch die Verwaltung usw. regeln dürfte bliebe das so.