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ml1
03.05.2013, 17:44
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Tacitus
03.05.2013, 17:50
Sie haben bei Verdacht das Recht, dir Blut abzunehmen. Auch zwangsweise.

Para ou rien
03.05.2013, 17:51
Sie haben bei Verdacht das Recht, dir Blut abzunehmen. Auch zwangsweise.

Schwachsinn!

Rumburak
03.05.2013, 17:52
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Klar kannst du den Test ablehnen, aber dann darfst du mit auf die Wache zur Zwangsabgabe.:D

ml1
03.05.2013, 17:52
Also ich meine gehört zu haben, das man bei Verweigerung auf die Polizeistation kommt und dann?

Tacitus
03.05.2013, 17:52
Schwachsinn!

Natürlich, du Hirn.
Wenn du dich weigerst zu pusten, wirst du mit zum nächsten Krankenhaus genommen.
Dann wird fachmännisch Blut abgenommen. Das gilt als geringfügiger Eingriff.

Erst erkundigen, dann kommentieren.

schastar
03.05.2013, 17:53
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Ich wurde mal in einer Nacht vier mal kontrolliert. Beim vierten mal verweigerte ich die Herausgabe der Papiere was doch zu Irritationen beim Beamten führte. Ich erklärte höflich warum, dass dies innerhalb 1,5 Stunden war und wo sie stehen. Er klärte das per Funk ab und ich durfte weiterfahren. Man muß nur nett sein und es geht.

OneDownOne2Go
03.05.2013, 17:55
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Du kannst jede Kooperation verweigern, allerdings landest du dann mit Sicherheit bei der Blutprobe. Die ordnet dann ein Richter an, und der kannst du sich nicht entziehen - bzw. wird sie dann mit Zwangsmitteln genommen. Wenn du keinen Dreck am Stecken hast, ist die schnellste und auch für dich billigste Lösung, das zu tun, was die Polizei verlangt.

ml1
03.05.2013, 17:56
Du kannst jede Kooperation verweigern, allerdings landest du dann mit Sicherheit bei der Blutprobe. Die ordnet dann ein Richter an, und der kannst du sich nicht entziehen - bzw. wird sie dann mit Zwangsmitteln genommen. Wenn du keinen Dreck am Stecken hast, ist die schnellste und auch für dich billigste Lösung, das zu tun, was die Polizei verlangt.

Wie lange dauert es denn bis es zur Zwangsabgabe kommt? Bestimmte Drogen sind nur wenige Stunden nachweisbar :)

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:01
Wie lange dauert es denn bis es zur Zwangsabgabe kommt? Bestimmte Drogen sind nur wenige Stunden nachweisbar :)

Für solche Fälle sitzt immer ein Richter in Bereitschaft, der ordnet das dann auf Zuruf an. Dauert ganz selten länger, als die Fahrt zum Krankenhaus oder zur Wache dauert, und wenn, dann sind es nur ein paar Minuten. Die Cops wissen halt auch, dass manche Sachen nicht lange nachweisbar sind. Da musst du die keine Hoffnungen machen, dass die Mühlen der Justiz da mal zu deinen Gunsten langsam mahlen.

Para ou rien
03.05.2013, 18:05
Natürlich, du Hirn.
Wenn du dich weigerst zu pusten, wirst du mit zum nächsten Krankenhaus genommen.
Dann wird fachmännisch Blut abgenommen. Das gilt als geringfügiger Eingriff.

Erst erkundigen, dann kommentieren.

Ganz genau. Im nächsten Krankenhaus, durch Fachleute. Nicht durch den Büttel und auch nicht unter Zwang. Genau das wurde in deinem Beitrag aber behauptet! ;)

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:08
Ganz genau. Im nächsten Krankenhaus, durch Fachleute. Nicht durch den Büttel und auch nicht unter Zwang. Genau das wurde in deinem Beitrag aber behauptet! ;)

Natürlich auch unter Zwang, wenn du im KH nicht brav bist. Und die Polizei nimmt eh nie Blut ab, das wäre Körperverletzung...

Rumburak
03.05.2013, 18:09
Ganz genau. Im nächsten Krankenhaus, durch Fachleute. Nicht durch den Büttel und auch nicht unter Zwang. Genau das wurde in deinem Beitrag aber behauptet! ;)

Was für ein dummes Gewäsch. Blut wird immer, auch auf der Wache durch einen Facharzt abgenommen und natürlich auch unter Zwang, wenn du dich weigerst.
Oder meinst du, die sagen zehnmal bittebitte?

Para ou rien
03.05.2013, 18:12
Ist immer wieder erheiternd, wie gut diese sogenannten "Nationalen" ihre Muttersprache beherrschen! :auro:

Untergrundkämpfer
03.05.2013, 18:12
http://2.bp.blogspot.com/-4akbjIOXCMI/URFb-uq5J1I/AAAAAAAAA5c/iNsgV-VkSRc/s1600/facepalm.jpg

jack000
03.05.2013, 18:13
Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Grundsätzlich haben Alkohol und Drogen am Steuer nichts zu suchen. Oder möchtest du erfahren, dass wenn z.B. ein Kind von dir totgefahren wurde, der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand?

Grundsätzlich gilt (wie bereits hier erwähnt) dass die in jedem Fall von dir eine Blutprobe entnehmen können wenn der Verdacht besteht, dass deine Fahrtüchtigkeit durch Substanzen eingeschränkt ist. ("Pusten" und Urinprobe können allerdings nicht erzwungen werden).


Bestimmte Drogen sind nur wenige Stunden nachweisbar
Welche sollen das denn sein? Bedenke, dass es bei Drogen keine "Promillegrenze" gibt. Finden die auch nur einen Hauch bist du deinen Führerschein los (Und das ist gut so).

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:15
Ist immer wieder erheiternd, wie gut diese sogenannten "Nationalen" ihre Muttersprache beherrschen! :auro:

Schwachsinn bleibt auch bei perfekter Orthographie und Interpunktion noch Schwachsinn, also müh' dich nicht, von deinen inhaltlichen Defiziten abzulenken, das wird eh nix...

jack000
03.05.2013, 18:16
... und auch nicht unter Zwang
sondern ?

Rumburak
03.05.2013, 18:16
Ist immer wieder erheiternd, wie gut diese sogenannten "Nationalen" ihre Muttersprache beherrschen! :auro:

Wenn nicht mehr kommt, kannst du ja den Strang verlassen. Etwas Sinnvolles, hast du wohl nicht beizutragen.

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:18
sondern ?

Sie diskutieren mit dir, bis du es dann selbst einsiehst... ;)

ml1
03.05.2013, 18:18
Grundsätzlich haben Alkohol und Drogen am Steuer nichts zu suchen. Oder möchtest du erfahren, dass wenn z.B. ein Kind von dir totgefahren wurde, der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand?

Grundsätzlich gilt (wie bereits hier erwähnt) dass die in jedem Fall von dir eine Blutprobe entnehmen können wenn der Verdacht besteht, dass deine Fahrtüchtigkeit durch Substanzen eingeschränkt ist. ("Pusten" und Urinprobe können allerdings nicht erzwungen werden).


Welche sollen das denn sein? Bedenke, dass es bei Drogen keine "Promillegrenze" gibt. Finden die auch nur einen Hauch bist du deinen Führerschein los (Und das ist gut so).

Halt, ich fahre nie unter direktem Drogeneinfluss. Es kommt halt vor das ich im Club mal ein kleines Bier trinke. Unter harten Sachen fahr ich prinzipiell nicht.

Cinnamon
03.05.2013, 18:24
Natürlich, du Hirn.
Wenn du dich weigerst zu pusten, wirst du mit zum nächsten Krankenhaus genommen.
Dann wird fachmännisch Blut abgenommen. Das gilt als geringfügiger Eingriff.

Erst erkundigen, dann kommentieren.

Dazu muss ein BEGRÜNDETER Verdacht vorliegen. Einfach jemanden anhalten und zum Pusten auffordern, weil den Herrschaften etwa langweilig ist, unterfällt nicht dem pflichtgemäßen Ermessen und hätte schon so bei Bekanntwerden disziplinarische Konsequenzen. Wenn dann auch noch ein Zwangsbluttest angeordnet wird wegen Verweigerung des Pustens und der negativ ist, ist das KEIN geringfügiger Eingriff (Blutabnahme ist mit Eröffnung der Haut und einer Blutader verbunden und deshalb per se eine gefährliche KV, die aber bei Einwilligung bzw. rechtmäßiger Anordnung gerechtfertigt ist), sondern eben eine gefährliche KV im Amt.

Tacitus
03.05.2013, 18:28
Mann, seid ihr hartnäckig. Ich hatte doch gesagt, bei Verdacht.

Der Kollege hatte gefragt was passiert, wenn er sich weigert. Habe ich gesagt: Dann wird es zwangsweise gemacht.
Frage damit beantwortet.

http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

"Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist".

Abs.2: Bei Gefahr im Verzug auch ohne Richter.
Die "Ermittlungspersonen" sind die Bullen höchstselbst.

Rumburak
03.05.2013, 18:31
Halt, ich fahre nie unter direktem Drogeneinfluss. Es kommt halt vor das ich im Club mal ein kleines Bier trinke. Unter harten Sachen fahr ich prinzipiell nicht.

Kiffst du auch? Ist Wochen/Monate nachweisbar und dann ist der Führerschein weg.

Cinnamon
03.05.2013, 18:32
Mann, seid ihr hartnäckig. Ich hatte doch gesagt, bei Verdacht.

Der Kollege hatte gefragt was passiert, wenn er sich weigert. Habe ich gesagt: Dann wird es zwangsweise gemacht.
Frage damit beantwortet.

http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

"Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist".

Abs.2: Bei Gefahr im Verzug auch ohne Richter

Richtig. Aber wie gesagt: Der Verdacht muss BEGRÜNDET sein. Gibt es etwa Zeugen, die gesehen haben, dass der Fahrer völlig unauffällig gefahren ist (keine Schlangenlinien oder so) und auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit etc. sähe es für die Beamten düster aus. Ermessensentscheidungen müssen an einer hohen Meßlatte gemessen werden.

Cinnamon
03.05.2013, 18:33
Halt, ich fahre nie unter direktem Drogeneinfluss. Es kommt halt vor das ich im Club mal ein kleines Bier trinke. Unter harten Sachen fahr ich prinzipiell nicht.

Unter indirektem Einfluss von Drogen also schon?

HansMaier.
03.05.2013, 18:34
Nur bei Dauerkonsumenten. Bei Gelegenheitskiffern ist nach zwei Tagen nichts mehr meßbar.
MfG
H.Maier

Volker
03.05.2013, 18:38
Sie haben bei Verdacht das Recht, dir Blut abzunehmen. Auch zwangsweise.

Was verstehst Du unter - auch zwangsweise - ? Mir eine mit n Knüppel überziehen ? Mir wird Angst ....

Hydrant
03.05.2013, 18:38
Einer Blutentnahme geht immer erst ein Alkoholtest (Pusten) voraus. Wobei dann nur der Alktest auf der Wache beweiswürdig ist.
Der lokale Alktest auf der Straße ist es nicht, deshalb wird der auffällige Proband zum nächsten Arzt oder Krankenhaus gefahren, wo er sich einer Blutentnahme unterziehen muss.
Das gilt auch für Verweigerer des ganzen Prozedere.

Judith: Bzw. sonstige Drogenkonsumenten.

Volker
03.05.2013, 18:43
Natürlich auch unter Zwang, wenn du im KH nicht brav bist. Und die Polizei nimmt eh nie Blut ab, das wäre Körperverletzung...

Na und , wen stört das ? Machen ja sowieso was sie wollen, mußt doch alles über Dich ergehen lassen !

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:43
Richtig. Aber wie gesagt: Der Verdacht muss BEGRÜNDET sein. Gibt es etwa Zeugen, die gesehen haben, dass der Fahrer völlig unauffällig gefahren ist (keine Schlangenlinien oder so) und auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit etc. sähe es für die Beamten düster aus.

Nicht unbedingt. Letztlich ist es ein ganzes Stück weit eine Ermessensentscheidung. Weis doch mal 2 oder mehr Polizisten nach, dass sie die Symptome reduzierter Fahrtüchtigkeit gar nicht erkannt zu haben glaubten, sondern sich aus reiner Willkür und Langeweile für eine Kontrolle und weitere Maßnahmen entschieden haben...

Was die Rechtslage angeht, hast du zwar Recht, aber Recht haben und Recht kriegen ist nicht das selbe.

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:48
Na und , wen stört das ? Machen ja sowieso was sie wollen, mußt doch alles über Dich ergehen lassen !

Vielleicht würde das viele Polizisten wirklich nicht stören, aber da ihnen ein nahezu unanfechtbarer Weg offen steht, auch ohne KV an eine Blutprobe zu kommen, wäre das ebenso überflüssig wie dämlich.

Cinnamon
03.05.2013, 18:49
Nicht unbedingt. Letztlich ist es ein ganzes Stück weit eine Ermessensentscheidung. Weis doch mal 2 oder mehr Polizisten nach, dass sie die Symptome reduzierter Fahrtüchtigkeit gar nicht erkannt zu haben glaubten, sondern sich aus reiner Willkür und Langeweile für eine Kontrolle und weitere Maßnahmen entschieden haben...

Was die Rechtslage angeht, hast du zwar Recht, aber Recht haben und Recht kriegen ist nicht das selbe.

Das Problem dabei ist, das man Polizisten automatisch für integre und rechtstreue Menschen hält. Das ist aber nur bedingt der Fall. Auch da gibt es schwarze Schafe, die ihre Macht über andere auskosten.

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:52
Das Problem dabei ist, das man Polizisten automatisch für integre und rechtstreue Menschen hält. Das ist aber nur bedingt der Fall. Auch da gibt es schwarze Schafe, die ihre Macht über andere auskosten.

Eben. Da kannst du ein halbes Duzend Zeugen aufbieten, die genau das Gegenteil von dem sagen, was die Staatsmacht behauptet, und trotzdem hast du schlechte Karten.

Volker
03.05.2013, 18:53
Richtig. Aber wie gesagt: Der Verdacht muss BEGRÜNDET sein. Gibt es etwa Zeugen, die gesehen haben, dass der Fahrer völlig unauffällig gefahren ist (keine Schlangenlinien oder so) und auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit etc. sähe es für die Beamten düster aus. Ermessensentscheidungen müssen an einer hohen Meßlatte gemessen werden.

Donnerwetter, würdest Du es wagen, den Bütteln zu widersprechen, ihnen nicht recht zu geben ? Mußt dann eben damit rechnen, zur Nachschulung geschickt zu werden ! Nee, da sag ich doch lieber das, was die hören wollen, falls sie mich mal fragen, ist zwar beschämend, aber mir persönlich dienlich !

Cinnamon
03.05.2013, 18:53
Vielleicht würde das viele Polizisten wirklich nicht stören, aber da ihnen ein nahezu unanfechtbarer Weg offen steht, auch ohne KV an eine Blutprobe zu kommen, wäre das ebenso überflüssig wie dämlich.

Deshalb wird es ja immer wieder angemahnt, eine unabhängige Beschwerdestelle in Sachen Polizeiwillkür einzurichten (also keine interne Ermittlung, sondern eine wirklich unabhängige eigenständige Stelle, die mit der Polizei organisatorisch nicht verbunden ist). Wenn da z. B. von verschiedenen Personen unabhängig voneinander Beschwerden über diesselben Beamten kommen (Willkürübende sind normalerweise Wiederholungstäter), spräche das z. B. schon sehr dafür, dass da nähere Untersuchungen gerechtfertigt sind und man Geschädigten eine Entschuldigung zzgl. etwa Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld schuldet).

Hydrant
03.05.2013, 18:55
Nicht unbedingt. Letztlich ist es ein ganzes Stück weit eine Ermessensentscheidung. Weis doch mal 2 oder mehr Polizisten nach, dass sie die Symptome reduzierter Fahrtüchtigkeit gar nicht erkannt zu haben glaubten, sondern sich aus reiner Willkür und Langeweile für eine Kontrolle und weitere Maßnahmen entschieden haben...

Was die Rechtslage angeht, hast du zwar Recht, aber Recht haben und Recht kriegen ist nicht das selbe.

Ich wurde mal morgens um ca. 0500 angehalten, weil meine hintere Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen war (Birne tot). Auch mit Pusten und allem Schnick und Schnack.

Stättler
03.05.2013, 18:56
Das Problem dabei ist, das man Polizisten automatisch für integre und rechtstreue Menschen hält. Das ist aber nur bedingt der Fall. Auch da gibt es schwarze Schafe, die ihre Macht über andere auskosten.

Richtig.

Das fängt schon damit an, daß es einen konkreten Grund für das Aufstoppen eines Fahrzeugs geben muss - also Fahndung nach irgendwem , kaputte Leuchten , Schlangenlinien , Drängeln oä....

Die " Allgemeine Verkehrskontrolle" ist nämlich nicht existent als Rechtsgrund ........

Cinnamon
03.05.2013, 18:57
Eben. Da kannst du ein halbes Duzend Zeugen aufbieten, die genau das Gegenteil von dem sagen, was die Staatsmacht behauptet, und trotzdem hast du schlechte Karten.

Was für mich aber mehr ein Indiz dafür ist, dass Richter die Polizei überidealisieren. Dafür spricht ja auch die hohe Reputation, die sie in der Öffentlichkeit haben (Die Polizei, dein Freund und Helfer).


Donnerwetter, würdest Du es wagen, den Bütteln zu widersprechen, ihnen nicht recht zu geben ? Mußt dann eben damit rechnen, zur Nachschulung geschickt zu werden ! Nee, da sag ich doch lieber das, was die hören wollen, falls sie mich mal fragen, ist zwar beschämend, aber mir persönlich dienlich !

Es ist verdammt schwer, denen zu widersprechen, wenn sie eine Drohkulisse aufbauen. Ist mir auch mal passiert. Nein, ich habe nichts angestellt :D.

OneDownOne2Go
03.05.2013, 18:58
Ich wurde mal morgens um ca. 0500 angehalten, weil meine hintere Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen war (Birne tot). Auch mit Pusten und allem Schnick und Schnack.

Vermutlich unberechtigt, aber das hilft die halt wenig gegen "entschlossene Ordnungshüter"...

Volker
03.05.2013, 18:59
Eben. Da kannst du ein halbes Duzend Zeugen aufbieten, die genau das Gegenteil von dem sagen, was die Staatsmacht behauptet, und trotzdem hast du schlechte Karten.

Halbes Dutzend sagste, da reichen 100 Zeugen nicht, um einem von denen mit Erfolg zu widersprechen, bekommen alle eine Anzeige, dafür issa ja Polizist ! Entsetzlich, ich denke da an Effenberg !

Cinnamon
03.05.2013, 19:00
Richtig.

Das fängt schon damit an, daß es einen konkreten Grund für das Aufstoppen eines Fahrzeugs geben muss - also Fahndung nach irgendwem , kaputte Leuchten , Schlangenlinien , Drängeln oä....

Die " Allgemeine Verkehrskontrolle" ist nämlich nicht existent als Rechtsgrund ........

Eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist zulässig. Ist zwar doof, aber da müsste das Gesetz nachgebessert werden :D.

Volker
03.05.2013, 19:01
Deshalb wird es ja immer wieder angemahnt, eine unabhängige Beschwerdestelle in Sachen Polizeiwillkür einzurichten (also keine interne Ermittlung, sondern eine wirklich unabhängige eigenständige Stelle, die mit der Polizei organisatorisch nicht verbunden ist). Wenn da z. B. von verschiedenen Personen unabhängig voneinander Beschwerden über diesselben Beamten kommen (Willkürübende sind normalerweise Wiederholungstäter), spräche das z. B. schon sehr dafür, dass da nähere Untersuchungen gerechtfertigt sind und man Geschädigten eine Entschuldigung zzgl. etwa Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld schuldet).

Gehört Bruchtal zur BRD, denn ich weiss wirklich nicht, von welchem Land Du sprichst :?

Hydrant
03.05.2013, 19:04
Vermutlich unberechtigt, aber das hilft die halt wenig gegen "entschlossene Ordnungshüter"...

In den Augen der Bullerei war das schon berechtigt, schließlich funzte meine hintere Kennzeichenbeleuchtung nicht. Sowas geht ja gar nicht!

Volker
03.05.2013, 19:05
Was für mich aber mehr ein Indiz dafür ist, dass Richter die Polizei überidealisieren. Dafür spricht ja auch die hohe Reputation, die sie in der Öffentlichkeit haben (Die Polizei, dein Freund und Helfer).



Es ist verdammt schwer, denen zu widersprechen, wenn sie eine Drohkulisse aufbauen. Ist mir auch mal passiert. Nein, ich habe nichts angestellt :D.

Genau das meine ich : " Die Drohkulisse aufbauen ! "

Stättler
03.05.2013, 19:05
Eine verdachtsunabhängige Kontrolle ist zulässig. Ist zwar doof, aber da müsste das Gesetz nachgebessert werden :D.

Ja- aber das wird nicht kommuniziert . Und auch dafür muß eine Begründung in den Einsatzbefehlen stehen zB. Unterstüzung der Suche nach einem gefährlichen Täter im Nachbarland .....

Diese Bullen faseln nach wie vor von "Allgemeiner Verkehrskontrolle".......

Hydrant
03.05.2013, 19:07
Gehört Bruchtal zur BRD, denn ich weiss wirklich nicht, von welchem Land Du sprichst :?

Bruchtal ist die BRD.

Systemhandbuch
03.05.2013, 19:08
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Schmink Dich schwarz und mach einen auf Rassismus !

OneDownOne2Go
03.05.2013, 19:11
In den Augen der Bullerei war das schon berechtigt, schließlich funzte meine hintere Kennzeichenbeleuchtung nicht. Sowas geht ja gar nicht!

Ja, das Anhalten, die Mängelrüge wegen der defekten Birne, Kontrolle der Papiere, das ist alles - wenn auch lächerlich - alles berechtigt. Der Atemalkoholtest allerdings...

Aber, wie gesagt, weis' denen mal nach, dass sie bei dir nicht Anzeichen für eine Alkoholisierung wahrgenommen haben.

Hydrant
03.05.2013, 19:15
Ja, das Anhalten, die Mängelrüge wegen der defekten Birne, Kontrolle der Papiere, das ist alles - wenn auch lächerlich - alles berechtigt. Der Atemalkoholtest allerdings...

Aber, wie gesagt, weis' denen mal nach, dass sie bei dir nicht Anzeichen für eine Alkoholisierung wahrgenommen haben.

Nun ja, wenn man eine Fahne vor sich herführt, die sich gewaschen hat...

jack000
03.05.2013, 19:21
ich fahre nie unter direktem Drogeneinfluss.
Das ist auf dem ersten Blic vorbildlich, aber fährst du demnach unter "indirektem" Drogeneinfluss? Bedenke, dass z.B. Cannabis Wochenlang noch nachweisbar ist. Wirst du damit erwischt, ist der Lappen weg.
Wenn du gerne trinkst oder kiffst, ziehe doch lieber irgendwohin wo es ein gutes ÖPNV-Angebot gibt. Eine Diskussion über Grenzwerte verlierst du langfristig in jedem Fall (Dabei meine ich keine Foren, sondern die Realität).


Es kommt halt vor das ich im Club mal ein kleines Bier trinke.
Dann musst du dir auch keine Sorgen um Polizeikontrollen machen.

Koslowski
03.05.2013, 19:31
Gegen Polizeikontrollen gibts es ein wirksames Mittel: Eine Pizzaschachtel auf dem Beifahrersitz. "Fahrn Se weider, bevor die kald werd." Klappt fast immer.

Untergrundkämpfer
03.05.2013, 19:32
Gegen Polizeikontrollen gibts es ein wirksames Mittel: Eine Pizzaschachtel auf dem Beifahrersitz. "Fahrn Se weider, bevor die kald werd." Klappt fast immer.

Wenn ich bei einer Kfz-Kontrolle eine Schachtel oder Tasche im Auto sehe kontrolliere ich sie auch. ;)

Doc Gyneco
03.05.2013, 19:33
Natürlich, du Hirn.
Wenn du dich weigerst zu pusten, wirst du mit zum nächsten Krankenhaus genommen.
Dann wird fachmännisch Blut abgenommen. Das gilt als geringfügiger Eingriff.

Erst erkundigen, dann kommentieren.

Bei uns geht das unkomplizierter.

Wer eine Kontrolle verweigert ist sein Führerschein los !

Daher ist bei uns eine eher sehr seltene Sache, dass jemand die Atem oder Blutprobe verweigert.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Doc Gyneco
03.05.2013, 19:35
Natürlich auch unter Zwang, wenn du im KH nicht brav bist. Und die Polizei nimmt eh nie Blut ab, das wäre Körperverletzung...

Das gleiche gilt auch für jede andere, sogar ärztliche Person, die gegen den Willen des Betroffenen eine Blutprobe abnimmt.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

OneDownOne2Go
03.05.2013, 19:39
Das gleiche gilt auch für jede andere, sogar ärztliche Person, die gegen den Willen des Betroffenen eine Blutprobe abnimmt.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Nicht, wenn es zur Beweissicherung richterlich angeordnet und durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird.

ml1
03.05.2013, 20:03
Mit indirekt meine ich, den Tag danach.
Aber das mit der Pizzaschachtel merk ich mir :D

Doc Gyneco
03.05.2013, 20:10
Nicht, wenn es zur Beweissicherung richterlich angeordnet und durch qualifiziertes Personal durchgeführt wird.


Man stelle sich vor !

Es ist 1 Uhr Morgens, Du kommst in eine Kontrolle und die wollen Dein Blut !

Bis da mal eine richterliche Anordnung (die braucht es ja) hergeflattert ist, bist Du schon längst wieder nüchtern !

Bei uns in der Schweiz ist das unkomplizierter, Du bist nicht gezwungen eine Blutprobe zu machen, aber der Fahrausweis ist dann einfach weg, unter anderem auch wegen Widerstand gegen Staatsgewalt ! :haha:

:D:D:D

Rumburak
03.05.2013, 20:13
Man stelle sich vor !

Es ist 1 Uhr Morgens, Du kommst in eine Kontrolle und die wollen Dein Blut !

Bis da mal eine richterliche Anordnung (die braucht es ja) hergeflattert ist, bist Du schon längst wieder nüchtern !

Bei uns in der Schweiz ist das unkomplizierter, Du bist nicht gezwungen eine Blutprobe zu machen, aber der Fahrausweis ist dann einfach weg, unter anderem auch wegen Widerstand gegen Staatsgewalt ! :haha:

:D:D:D

Gilt in der Schweiz 0,0?

OneDownOne2Go
03.05.2013, 20:23
Man stelle sich vor !

Es ist 1 Uhr Morgens, Du kommst in eine Kontrolle und die wollen Dein Blut !

Bis da mal eine richterliche Anordnung (die braucht es ja) hergeflattert ist, bist Du schon längst wieder nüchtern !

Bei uns in der Schweiz ist das unkomplizierter, Du bist nicht gezwungen eine Blutprobe zu machen, aber der Fahrausweis ist dann einfach weg, unter anderem auch wegen Widerstand gegen Staatsgewalt ! :haha:

:D:D:D

Nein, dafür gibt es "Bereitschafts-Richter", die auf Zuruf ihr okay geben. Den Papier erledigen sie vermutlich wirklich erst Stunden (oder Tage..) später, aber rein rechtlich liegt die Zustimmung dann vor - binnen Minuten.

kotzfisch
03.05.2013, 20:31
Wie lange dauert es denn bis es zur Zwangsabgabe kommt? Bestimmte Drogen sind nur wenige Stunden nachweisbar :)

Quatschkopf- ich kann Dir alles nachweisen.Dann nehme ich halt Haare.

Cinnamon
03.05.2013, 20:34
Gehört Bruchtal zur BRD, denn ich weiss wirklich nicht, von welchem Land Du sprichst :?

Bruchtal gehört zum Elbenreich.

kotzfisch
03.05.2013, 20:34
Nur bei Dauerkonsumenten. Bei Gelegenheitskiffern ist nach zwei Tagen nichts mehr meßbar.
MfG
H.Maier

Quatsch- ist lipophil und teils Wochen nachweisbar.
und im Haar sowieso.
Quatsch nicht- ich habe damit seit 20 Jahren zu tun.
Ich kann Dir auf den Kopf zusagen heute, dass Du letztes WE 5 Bier getrunken hast durch ETG Test.

Doc Gyneco
03.05.2013, 20:40
Gilt in der Schweiz 0,0?

Noch nicht, aber die Regierung will dass 0,0 für neue Autofahrer in den ersten zwei Jahren einführen.

Sonst ist die 0,5 Grenze !

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Doc Gyneco
03.05.2013, 20:41
Nein, dafür gibt es "Bereitschafts-Richter", die auf Zuruf ihr okay geben. Den Papier erledigen sie vermutlich wirklich erst Stunden (oder Tage..) später, aber rein rechtlich liegt die Zustimmung dann vor - binnen Minuten.

Aber ist nicht nachweisbar, da mündlich.

Da wäre rechtlich sicher einiges zu machen !

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Quo vadis
03.05.2013, 20:43
Schwachsinn!

Du bist völlig weltfremd. Bei PK gehts nicht um Recht oder Unrecht, sondern um pure Macht.

Quo vadis
03.05.2013, 20:45
Gegen Polizeikontrollen gibts es ein wirksames Mittel: Eine Pizzaschachtel auf dem Beifahrersitz. "Fahrn Se weider, bevor die kald werd." Klappt fast immer.

Kein Wunder so verfressen wie die Büttelei selber ist.

jack000
03.05.2013, 20:45
Mit indirekt meine ich, den Tag danach.
Wenn du schon unbedingt etwas mit Drogen zu tun haben willst, dann deale in öffentlichen Parks damit anstatt diese zu nehmen. Dann brauchst du dir keine Sorgen um Strafverfolgung zu machen.

(Aber komme nicht auf die Idee am Sonntag eine Packung Toastbrot zu verkaufen, denn dann drohen Haft und bis zu 500.000€ Strafe).

Quo vadis
03.05.2013, 20:47
Halbes Dutzend sagste, da reichen 100 Zeugen nicht, um einem von denen mit Erfolg zu widersprechen, bekommen alle eine Anzeige, dafür issa ja Polizist ! Entsetzlich, ich denke da an Effenberg !

Genau, seit ca. 10 Jahren gilt die Schwerverbrechervermutung bei jeder PK, früher war das anders.

Rumburak
03.05.2013, 20:48
Noch nicht, aber die Regierung will dass 0,0 für neue Autofahrer in den ersten zwei Jahren einführen.

Sonst ist die 0,5 Grenze !
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Also wie bei uns. In der Probezeit gilt auch 0,0 und danach 0,5. Vor Jahren hatten wir noch 0,8.

HansMaier.
03.05.2013, 20:52
Quatsch- ist lipophil und teils Wochen nachweisbar.
und im Haar sowieso.
Quatsch nicht- ich habe damit seit 20 Jahren zu tun.
Ich kann Dir auf den Kopf zusagen heute, dass Du letztes WE 5 Bier getrunken hast durch ETG Test.

Bei Dauerkiffern mag das ja so sein, aber bei Gelegenheitskiffern isses nach ein paar Tagen weg.
Mir sind zwei Fälle persönlich bekannt, wo nach 3 Tagen nichts gefunden wurde.
Vielleicht ist aber auch nur nicht jeder, son schlauer Laborant wie Du...
MfG
H.Maier

Holdus
03.05.2013, 20:55
Hätte ich es nicht selbst im Gerichtsaal als Zuschauer erlebt.....
Anwalt zum Richter: Ja mein Mandant hatte getrunken, hätte aber auch einen kurzen Heimweg gehabt auf dem er sich befand und hätte ihn die Polizei nicht so lange aufgehalten, wäre er noch nüchtern Zuhause angekommen.
Richter: Der Aufwand um dem nachzugehen ist zu groß, im Zweifelsfalle für den Angeklagten....
Der Fahrer durfte seinen Führerschein behalten.

OneDownOne2Go
03.05.2013, 20:56
Aber ist nicht nachweisbar, da mündlich.

Da wäre rechtlich sicher einiges zu machen !

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Da kannst du gar nichts machen. Zumal du den Nachweis führen müsstest, dass die Anordnung tatsächlich nicht vorgelegen hat. Das wird meist schon im Ansatz scheitern, weil die Formalien leicht nachzuführen sind, und weil alle, die aus erster Hand damit befasst waren, also Polizisten, Ärzte und Richter, den Teufel tun würden, und hier irgend einen Formfehler einräumen.

kotzfisch
03.05.2013, 20:57
Bei Dauerkiffern mag das ja so sein, aber bei Gelegenheitskiffern isses nach ein paar Tagen weg.
Mir sind zwei Fälle persönlich bekannt, wo nach 3 Tagen nichts gefunden wurde.
Vielleicht ist aber auch nur nicht jeder, son schlauer Laborant wie Du...
MfG
H.Maier

Im billigen Autoimmunoassay kanns leicht weg sein.
Chromatographie und Massenspektometrie nicht.
Und Haare auch nicht.

Frage er nur, ich bin kein Laborant aber mit Drogenscreenings tagtäglich befasst.

Doc Gyneco
03.05.2013, 21:49
Also wie bei uns. In der Probezeit gilt auch 0,0 und danach 0,5. Vor Jahren hatten wir noch 0,8.

Bei uns war es auch 0,8 früher !

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Koslowski
03.05.2013, 21:51
Bei uns war es auch 0,8 früher !

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Der Unterschied ist ca. ein großes Bier. Eiegntlich völlig egal.

Doc Gyneco
03.05.2013, 21:53
Da kannst du gar nichts machen. Zumal du den Nachweis führen müsstest, dass die Anordnung tatsächlich nicht vorgelegen hat. Das wird meist schon im Ansatz scheitern, weil die Formalien leicht nachzuführen sind, und weil alle, die aus erster Hand damit befasst waren, also Polizisten, Ärzte und Richter, den Teufel tun würden, und hier irgend einen Formfehler einräumen.

Bei uns laufen solche Sachen.

Ich habe eine Bekannten der kurz vor Ostern mit 2,54 (was für ein Idiot) erwischt wurde.

Nachträglich stellte er fest dass ihn die Beamten auf Privatgelände (Einfahrt des Postgebäudes) gefasst habe. Er nahm einen Anwalt, die Polizei, Richter, usw muss die Sache fallen lassen wegen Formfehler.

Da hatte mein Bekannter Glück. (Ist trotzdem ein Arschloch, ich hatte ihn schon einige Male gewarnt, dass er einmal erwischt werde)

Ich selbst habe das Problem nicht mehr, ich saufe seit längerer Zeit keinen Alk mehr.

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Doc Gyneco
03.05.2013, 21:56
Der Unterschied ist ca. ein großes Bier. Eiegntlich völlig egal.
Falsch !

Kommt auf Körpergewicht an.

Eine Person mit 75 kg braucht weniger Alk um ans Limit zu kommen, als einer der 120 kg wiegt.

Die Faktoren Müdigkeit, Ernährung, usw spielen auch eine wichtige Rolle.

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Koslowski
03.05.2013, 22:00
Falsch !

Kommt auf Körpergewicht an.

Eine Person mit 75 kg braucht weniger Alk um ans Limit zu kommen, als einer der 120 kg wiegt.

Die Faktoren Müdigkeit, Ernährung, usw spielen auch eine wichtige Rolle.

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Und die Übung. Prost!

Doc Gyneco
03.05.2013, 22:02
Und die Übung. Prost!

Das ist eher schlecht, denn da verträgst Du viel.

Bis Ende letztes Jahr, wenn einer mehr als 2 promille hatte wurde er als chronischer Alkoholiker angesehen und bekam Ausweis entzug auf unbeschränkte Dauer.

Jetzt wurde dieses Limit sogar runtergesetzt, so viel ich gehört habe.

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Koslowski
03.05.2013, 22:05
Das ist eher schlecht, denn da verträgst Du viel.

Bis Ende letztes Jahr, wenn einer mehr als 2 promille hatte wurde er als chronischer Alkoholiker angesehen und bekam Ausweis entzug auf unbeschränkte Dauer.

Jetzt wurde dieses Limit sogar runtergesetzt, so viel ich gehört habe.

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Alles völliger Blödsinn. Jeder sollte eine individuelle Promillegrenze in den Führerschein eingetragen bekommen. Bei mir wären wohl 1,5 angemessen. Prost!

Rumburak
03.05.2013, 22:07
Und die Übung. Prost!

Eben nicht, denn die ändert nichts am Blutalkoholwert. Ein "geübter" Trinker merkt bei 1,5 Promille vielleicht gar nichts, während einer der kaum trinkt, da vielleicht schon umfällt.

Koslowski
03.05.2013, 22:08
Eben nicht, denn die ändert nichts am Blutalkoholwert. Ein "geübter" Trinker merkt bei 1,5 Promille vielleicht gar nichts, während einer der kaum trinkt, da vielleicht schon umfällt.

Ja eben. Deswegen sollte der Geübte auch eine andere Grenze haben als diese ganzen Gesellschafts-Gelegenheits-Bier-Nipper. Prost!

Rumburak
03.05.2013, 22:11
Ja eben. Deswegen sollte der Geübte auch eine andere Grenze haben als diese ganzen Gesellschafts-Gelegenheits-Bier-Nipper. Prost!

Na nein, weil man sich auch wenn man es nicht merkt überschätzt. 0,5 ist schon OK. Zwei Bier sind da locker drin.

Koslowski
03.05.2013, 22:14
Na nein, weil man sich auch wenn man es nicht merkt überschätzt. 0,5 ist schon OK. Zwei Bier sind da locker drin.

:blabla:

Doc Gyneco
03.05.2013, 22:28
Eben nicht, denn die ändert nichts am Blutalkoholwert. Ein "geübter" Trinker merkt bei 1,5 Promille vielleicht gar nichts, während einer der kaum trinkt, da vielleicht schon umfällt.

Im Grunde genommen sollte man wählen, entweder fahren oder saufen, aber nicht beides zusammen !

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

kotzfisch
03.05.2013, 22:43
Eben.

Koslowski
03.05.2013, 22:45
Alles Waschlappen!

Conny
03.05.2013, 22:48
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg
Ein paar Tipps findest du hier:

http://www.youtube.com/watch?v=urXILErMDNQ

Corpus Delicti
04.05.2013, 03:46
Ich wurde in letzter Zeit auch sehr oft kontrolliert.Einmal laufe ich in ein Internet Cafe zu.Davor standen zwei Polizisten und aus der Ferne hatte ich schon ein merkwürdiges Gefühl.Gerade will ich vorbeilaufen,da fragt der eine mich nach meinem Ausweis.ich frage weshalb ich kontrolliert werde.Er sagt allgemeine Kontrolle.

Ein anderer Tag an einem Bahnhof,stehe ich an der Eingangstür.Es kommen zwei Polizisten vorbei und fragen mich nach meinem ausweiß.Die Polizisten gehen wieder.5 Minuten später kommen zwei andere Polizisten und fragen mich wieder nach meinem ausweis.Ich bin vollkommen entnervt und sage,,das ich eben kontrolliert wurde und frage weshalb ich kontrolliert werde.Allgemeine Kontrolle.

Ich werde niewieder an der Eingangstür warten oder an Polizisten vorbeilaufen.Allgemeine Kontrolle,was soll das denn für ein scheiß sein.Allgemeine Kontrolle gegen WAS ? habe ich mich verdächtig verhalten ? Habe ich irgendwas getan ? Man kann doch nicht einfach ohne Grund kontrollieren,was soll das ? Polizeistaat.

Solange ich nichts getan habe, mich auffällig verhalten habe oder angezeigt wurde, will ich nicht von der Polizei belästigt werden.Punkt.

Nikolaus
04.05.2013, 04:37
Allgemeine Kontrolle,was soll das denn für ein scheiß sein.Allgemeine Kontrolle gegen WAS ?Gegen Straftäter.

Olliver
04.05.2013, 04:54
Gegen Straftäter.

tzt tz tz, du bist doch sonst so politisch-korräääckt!

StraftäterINNEN!

Immer brav gendern!
:D

Corpus Delicti
04.05.2013, 06:14
Gegen Straftäter.

Bin ich ein Straftäter du Holzkopf ?

Registrierter
04.05.2013, 07:01
Wenn du schon unbedingt etwas mit Drogen zu tun haben willst, dann deale in öffentlichen Parks damit anstatt diese zu nehmen. Dann brauchst du dir keine Sorgen um Strafverfolgung zu machen.

(Aber komme nicht auf die Idee am Sonntag eine Packung Toastbrot zu verkaufen, denn dann drohen Haft und bis zu 500.000€ Strafe).

:top:
Die BRD auf Kurs.

truthCH
04.05.2013, 07:43
Ich wurde mal in einer Nacht vier mal kontrolliert. Beim vierten mal verweigerte ich die Herausgabe der Papiere was doch zu Irritationen beim Beamten führte. Ich erklärte höflich warum, dass dies innerhalb 1,5 Stunden war und wo sie stehen. Er klärte das per Funk ab und ich durfte weiterfahren. Man muß nur nett sein und es geht.

Wärst wahrscheinlich aber schneller gewesen einfach den Lappen zu zeigen ;-)

Kontrollen sind für mich immer ein "Riesen Gaudi" von der Leiche im Kofferraum bis hin zum 5 Tonnen Koks schmuggeln hab ich alles schon mal rausgelassen in der Kontrolle - Ich hab immer Freude wenn sie mich rauswinken, dann darf man mit ihnen nämlich auch Spiele spielen... auf der Strasse nicht, könnte nach hinten losgehen - vor allem bei Aufforderungen wie ausweisen (also der Polizist), denn auf der Strasse muss der Polizist dies nicht tun ( nur wenn es die Umstände zulassen und bei einer Kontrolle auf der Strasse ist der Umstand nicht gegeben, dass er sich ausweisen muss).

Natürlich machen unsere Gesetzeshüter hier in der Schweiz einen guten Job (bei Euch wahrscheinlich auch, zumindest jene, mit denen ich schon Kontakt hatte), mehrheitlich zumindest, doch nicht wenige haben das "Sheriff" Syndrom, denen gilt es wieder mal beizubringen, wer Ihr Arbeitgeber ist - WIR.


Punkto Rechte bei der Polizei:

Du kannst im Grunde alles verweigern sofern Du höflich bist - Du kannst Ihnen sogar die "Kontrolle" vermiesen, ohne dass Du dabei unfreundlich wirst oder Gesetze brichst .... Hier ein weiteres kleines Beispiel für eine Kontrolle, funktioniert hier in der Schweiz prächtig....

Du fährst in die Kontrolle rein, hälst an und schliesst Dein Fahrzeug von innen ab. Wenn der Polizist zu Deinem Auto kommt, lässt DU die Scheibe ´~3cm runter und begrüsst Ihn freundlich. Wenn er nach Papieren fragt, sagst Du, dass Du dem gerne folgen würdest, doch nicht hier auf Feld und Wiese sondern nur innerhalb des Polizeiareals, weil nur da fühlest Du Dich sicher. Der Polizist muss dem Folge leisten, weil Du a) das Recht dazu hast und b) die Kontrolle nicht verweigerst ;-) Machen das 2-3 Leute gleichzeitig, können die Ihre Kontrolle abbrechen ;-))

Was auch imemr sehr lustig ist, das wenden vor der Kontrolle und wieder wegfahren - Natürlich werden sie Dir folgen - nachdem sie Dich angehalten haben und fragen warum Du gedreht hast: "Ich wollte nicht kontrolliert werden" reicht als Antwort - Auch das ist Dein Recht.


Natürlich solltest Du bei den letzten beiden "Taten" absolut nüchtern sein in jeglicher Hinsicht - Sonst könnte der Schuss auch nach hinten losgehen ;-)) und immer daran denken, blöd darf man sich stellen, auch das ist Dein Recht ;-))

Baghira
04.05.2013, 08:22
Natürlich brauch ich Anhaltspunkte, dass der Verkehrsteilnehmer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht, auf bloße Mutmaßung hin wird kein Richter das OK für die Blutentnahme geben. Anhaltspunkte können sein: Schlangenlinien, Lallen, grobe Verkehrsfehler, BtM-Utensilien oder Schnapsflaschen im Auto, etc.

Die Verweigerung eines Urintests oder Alkomaten begründet noch keine Blutentnahme!!! Ein solcher Test vor Ort ist immer freiwillig! Verweigert jedoch jemand, der offensichtlich betrunken oder drauf erscheint, einen solchen Test (wobei ich in diesem Fall diese Vortests wohl gar nicht mehr brauche), liegen natürlich wieder Anhaltspunkte vor und ich kann eine BE unter Zwang durchführen lassen. Schlussfolgerung: Ein nüchterner Verkehrsteilnehmer braucht nicht in den Alkomaten zu blasen, wenn er das nicht will. Die Polizei muss ihn dann weiterfahren lassen.

Die BE ist ein körperlicher Eingriff und wird natürlich von einem approbierten Arzt durchgeführt. Entweder im KH oder auf der Dienststelle. Ist der Proband nicht einverstanden mit der BE, muss ich am Tag die Einwilligung eines Richters herbeiführen. Nachts geht das über den richterlichen Bereitschaftsdienst oder über den Jour-StA, wenn niemand erreichbar ist, kann ich die Durchführung einer BE bei Gefahr im Verzug selbst anordnen. Wehrt sich der Proband, wird das Blut unter Anwendung von Unmittelbarem Zwang entnommen.

Und weil das hier irgendjemand ansprach:

Natürlich kann ich jedermann zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle anhalten. Steht im § 36 StVO drin:


(5) Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle
einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten.
Das Zeichen zum Anhalten kann der Beamte auch durch geeignete technische Einrichtungen
am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte geben.
Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden.
Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.



Wie man liest, darf der Polizist lediglich die Verkehrstüchtigkeit kontrollieren und Ausrüstung wie Warndreieck, Verbandskasten etc. Das Auto komplett durchsuchen darf ich damit noch nicht, solange ich keine Verdachtsmomente habe.

Dazu bin ich aber zumindest in Bayern berechtigt, wenn der Fahrzeugführer sich auf internationalen Durchgangsstraßen (Autobahn) bewegt oder im Grenzbereich. Nennt sich Schleierfahndung und ist im Art. 13 PAG zu finden. In dem Falle darf ich ohne jegliche Anhaltspunkte das Auto komplett durchsuchen inklusive Personen.

Baghira
04.05.2013, 08:25
Ich wurde in letzter Zeit auch sehr oft kontrolliert.Einmal laufe ich in ein Internet Cafe zu.Davor standen zwei Polizisten und aus der Ferne hatte ich schon ein merkwürdiges Gefühl.Gerade will ich vorbeilaufen,da fragt der eine mich nach meinem Ausweis.ich frage weshalb ich kontrolliert werde.Er sagt allgemeine Kontrolle.

Ein anderer Tag an einem Bahnhof,stehe ich an der Eingangstür.Es kommen zwei Polizisten vorbei und fragen mich nach meinem ausweiß.Die Polizisten gehen wieder.5 Minuten später kommen zwei andere Polizisten und fragen mich wieder nach meinem ausweis.Ich bin vollkommen entnervt und sage,,das ich eben kontrolliert wurde und frage weshalb ich kontrolliert werde.Allgemeine Kontrolle.

Ich werde niewieder an der Eingangstür warten oder an Polizisten vorbeilaufen.Allgemeine Kontrolle,was soll das denn für ein scheiß sein.Allgemeine Kontrolle gegen WAS ? habe ich mich verdächtig verhalten ? Habe ich irgendwas getan ? Man kann doch nicht einfach ohne Grund kontrollieren,was soll das ? Polizeistaat.

Solange ich nichts getan habe, mich auffällig verhalten habe oder angezeigt wurde, will ich nicht von der Polizei belästigt werden.Punkt.

Die Polizei weiß nur leider ohne deine Personalien nicht, dass du nichts getan hast.

Gerade Bahnhöfe sind oft Kriminalitätsschwerpunkte, weswegen dort vermehrt kontrolliert wird. Auch ohne Grund.

Skaramanga
04.05.2013, 08:32
Der Klassiker aller Polizeikontrollen ... :D

http://www.youtube.com/watch?v=jcNFjpxU0E8

Corpus Delicti
04.05.2013, 08:47
Die Polizei weiß nur leider ohne deine Personalien nicht, dass du nichts getan hast.

Gerade Bahnhöfe sind oft Kriminalitätsschwerpunkte, weswegen dort vermehrt kontrolliert wird. Auch ohne Grund.

Ja nur weiß ich jetzt seit #89,das ich eine durchsuchung verweigern kann.Und ich wurde schonmal nach Drogen durchsucht.

kotzfisch
04.05.2013, 08:58
Ja nur weiß ich jetzt seit #89,das ich eine durchsuchung verweigern kann.Und ich wurde schonmal nach Drogen durchsucht.

Du verweigerst gar nichts- dann wird flugs "Gefahr im Verzug" deklariert und alles wird durchsucht.
Die werden sich von einem billigen kleinen Kiffer kaum beeindrucken lassen.

Corpus Delicti
04.05.2013, 09:04
Du verweigerst gar nichts- dann wird flugs "Gefahr im Verzug" deklariert und alles wird durchsucht.
Die werden sich von einem billigen kleinen Kiffer kaum beeindrucken lassen.

Kannst du mal aufhören mich anzuschreiben,ich steh nicht darauf von Piss Birnen angeschrieben zu werden.

kotzfisch
04.05.2013, 09:07
Kannst du mal aufhören mich anzuschreiben,ich steh nicht darauf von Piss Birnen angeschrieben zu werden.

Ich beziehe mich auf Fakten, die Du behauptest, Du persönlich bist völlig unwichtig.
Da kannst Du ganz beruhigt sein.

Corpus Delicti
04.05.2013, 09:15
Ich beziehe mich auf Fakten, die Du behauptest, Du persönlich bist völlig unwichtig.
Da kannst Du ganz beruhigt sein.

Wenn ich so unwichtig bin,warum läufst du mir dann hinterher und zitierst mich ? Scheinbar bin ich doch interessanter als du zugeben willst.Und jetzt geh und nerv jemand anderen du kleiner Chef du.

Du bist nur wütend,das ich dir gestern das Maul gestopft hab. :fizeig:

kotzfisch
04.05.2013, 09:20
Wenn ich so unwichtig bin,warum läufst du mir dann hinterher und zitierst mich ? Scheinbar bin ich doch interessanter als du zugeben willst.Und jetzt geh und nerv jemand anderen du kleiner Chef du.

Du bist nur wütend,das ich dir gestern das Maul gestopft hab. :fizeig:

Du hast gar nichts gestopft.Du bestimmst nicht, wozu ich mich äußere.
Das geht Dich gar nichts an.

Corpus Delicti
04.05.2013, 09:30
Du hast gar nichts gestopft.Du bestimmst nicht, wozu ich mich äußere.
Das geht Dich gar nichts an.

Ich beende jetzt diese Diskussion.
Schreib nichts mehr,ICH hab das letzte Wort.

kotzfisch
04.05.2013, 09:33
Ich beende jetzt diese Diskussion.
Schreib nichts mehr,ICH hab das letzte Wort.

Nein- Du bist ein Kindskopf.Die schlechte Nachricht: Du hast NICHTS zu sagen.
Du Nix!

kotzfisch
04.05.2013, 09:34
Zum Thema zurück, sonst wird's ein Disput mit Trotteln:
Kontrolle führen die durch wie sie wollen, wenn Gefahr im Verzuge erklärt wird.Ende.

Corpus Delicti
04.05.2013, 09:44
Nein- Du bist ein Kindskopf.Die schlechte Nachricht: Du hast NICHTS zu sagen.
Du Nix!

Ich hab wenigstens das letzte Wort.

Nikolaus
04.05.2013, 11:35
Bin ich ein Straftäter du Holzkopf ?Keine Ahnung. Dafür müßte ich dich erstmal kontrollieren.

ml1
04.05.2013, 12:03
Wie patzig der Kotzfisch wird wenn es um das Thema geht :haha:

Nanu
04.05.2013, 12:10
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Kleine Büttel und Befehlsempfänger im Machtrausch, wenn sie es mit wehrlosen Kartoffeln zu tun haben. Da solltest Du sie als Bio-Deutscher einfach machen lassen. Solltest Du Bereicherer sein, reicht ein Griff zum Mobile, und die Büttel machen sich in die Hose, bevor sie Dich feige-dümmlich lächelnd durchwinken.

Postkarte
04.05.2013, 12:17
Kleine Büttel und Befehlsempfänger im Machtrausch, wenn sie es mit wehrlosen Kartoffeln zu tun haben. Da solltest Du sie als Bio-Deutscher einfach machen lassen. Solltest Du Bereicherer sein, reicht ein Griff zum Mobile, und die Büttel machen sich in die Hose, bevor sie Dich feige-dümmlich lächelnd durchwinken.


Kann man so sagen ...


http://youtu.be/7VS6-BTh46c

Papa
04.05.2013, 12:19
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Du hast keine Mitwirkungspflicht gegenüber der Polizei, du musst nur Angaben zur eigenen Person zu machen. Das ganze pinkeln sie mal da rein etc. ist alles freiwillig von deinerseite aus, bei Ablehnung darf ein Polizist keinen Körperlichen Eingriff wie eine Blutentnahme veranlassen, wenn keine Anhaltspunkte gegeben sind und du mit deinem Auftreten auch keine lieferst. Also auch wenn einer mit Rastalocken rumfährt, darf das nicht als Anhaltspunkt dienen einen Körperlichen Eingriff zu veranlassen, da muss schon mehr sein wie hippeliges und Unruhiges Verhalten und Augen aus denen man wie aus einem Buch lesen kann.

ml1
04.05.2013, 12:21
Hier sagt jeder was anderes :?

Nikolaus
04.05.2013, 12:25
Wer sich über eine Polizeikontrolle aufregt, hat keine echten Probleme. Außer Langeweile.

ml1
04.05.2013, 12:28
Wer sich über eine Polizeikontrolle aufregt, hat keine echten Probleme. Außer Langeweile.

Ich hab ein Problem damit mich zu unterwerfen und falsch verdächtigt zu werden. Stell dir vor man würde dich im Supermarkt kurz ins Büro bitten, sie hätten den Verdacht du hättest etwas geklaut.

Affenpriester
04.05.2013, 12:31
Wer sich über eine Polizeikontrolle aufregt, hat keine echten Probleme. Außer Langeweile.

Die können schon nerven. Ich hab mir mal überlegt, die Affen zu verarschen. Dürfte ja nicht strafbar sein, denke ich.
Wenn die einen anhalten, musst du einfach sagen "können Sie sich bitte beeilen, ich hab 120 Gramm Kokain im Kofferraum, die müssen an den Mann".
Mich würden nur mal die Gesichter interessieren und ob sie dann reinschauen wollen. Weil, welcher Idiot würde das sagen, wenn tatsächlich Zeug in der Karre liegt?
Du musst dir nur sicher sein, dass du gar nichts Illegales dabei hast und alles top ist an der Karre. Da haste bestimmt ne halbe Stunde Spaß, mindestens.

Affenpriester
04.05.2013, 12:31
Ich hab ein Problem damit mich zu unterwerfen und falsch verdächtigt zu werden. Stell dir vor man würde dich im Supermarkt kurz ins Büro bitten, sie hätten den Verdacht du hättest etwas geklaut.

Ich würde darauf bestehen, dass die mich vor Ort durchsuchen.

Gehirnnutzer
04.05.2013, 12:56
Die können schon nerven. Ich hab mir mal überlegt, die Affen zu verarschen. Dürfte ja nicht strafbar sein, denke ich.
Wenn die einen anhalten, musst du einfach sagen "können Sie sich bitte beeilen, ich hab 120 Gramm Kokain im Kofferraum, die müssen an den Mann".
Mich würden nur mal die Gesichter interessieren und ob sie dann reinschauen wollen. Weil, welcher Idiot würde das sagen, wenn tatsächlich Zeug in der Karre liegt?
Du musst dir nur sicher sein, dass du gar nichts Illegales dabei hast und alles top ist an der Karre. Da haste bestimmt ne halbe Stunde Spaß, mindestens.

Goodfellas, das ist durchaus strafbar, kann man nämlich als Verstoß gegen folgende Paragrafen auslegen:

§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (umgangssprachlich Grober Unfug) (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html)

Beamtenbeleidigung, wird nach § 185 StGB Beleidigung geahndet (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html)

oder

§ 145d Vortäuschen einer Straftat (http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html)

Kannst also nur hoffen, das der Beamte Spaß versteht oder gute Laune hat, sonst wirds teuer.

Affenpriester
04.05.2013, 13:53
Goodfellas, das ist durchaus strafbar, kann man nämlich als Verstoß gegen folgende Paragrafen auslegen:

§ 118 OWiG Belästigung der Allgemeinheit (umgangssprachlich Grober Unfug) (http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html)

Beamtenbeleidigung, wird nach § 185 StGB Beleidigung geahndet (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html)

oder

§ 145d Vortäuschen einer Straftat (http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html)

Kannst also nur hoffen, das der Beamte Spaß versteht oder gute Laune hat, sonst wirds teuer.

So ein Mist, dieser Jux kann als Vortäuschen einer Straftat ausgelegt werden? Gut, beleidigt hätte ich ja niemanden und belästigt auch nicht.
Mit einem krummen Witz kommt man doch vor Gericht durch, hoffe ich. Zumal man ja nicht wirklich vorgetäuscht hat, straffällig geworden zu sein, gerade wenn der Mensch Ironie oder sowas derart versteht.
Vielleicht kommt man damit durch. Ich hatte das schon lange mal vor, es kam aber nie dazu. Ich hatte mir auch überlegt, hinten ein paar Mehlspuren auszulegen, mit bissl Waschpulver für den leicht bitteren Geschmack.
DAS wäre dann tatsächlich ein Vortäuschen einer Straftat, definitiv. Nunja, man weiß nie, wie die Leute solche Scherze auffassen, das ist das Problem.

schastar
04.05.2013, 14:53
Wärst wahrscheinlich aber schneller gewesen einfach den Lappen zu zeigen ;-)
......

Sicher wäre das schneller gegangen zumal ich ja nur noch 500 Meter bis nach Hause hatte. Aber erstens hatte ich Zeit und zweitens konnten sie dann keinen anderen kontrollieren.

Mich haben sie ja ohnehin laufend kontrolliert was dazu führte dass ich nie Alkohol trank und mein Auto immer in Ordnung war.

Ich hatte unter anderem auch einen T4 VW-Bus, da war so viel umgebaut dass ein zweiter Fahrzeugschein angeheftet wurde. Eines Tages traf ich mal wieder mit meinen Freunden im Kreisverkehr aufeinander was sie dazu veranlasste mich auch umgehend zu stoppen. Auf die Frage ob ich nicht etwas schnell gewesen wäre erlaubte ich mir zu bemerken dass ich sicher langsamer als 50 war und niemanden gefährdet hätte. Er fragte dann ob ich denn in Eile wäre, was ich auch bejahte.

Ich glaub das war dann die längste Fahrzeugkontrolle in der Geschichte Deutschlands.

Der hätte mich anschließen eigentlich eine neue Tüv-Plakette ranmachen können.

Volker
04.05.2013, 17:21
Bruchtal gehört zum Elbenreich.

Du mußt es aber Gut haben, lebst im Elfenreich ...:muaha:

Stadtknecht
04.05.2013, 17:35
Hallo, ich wurde gestern von der netten Polizei angehalten. Die hübsche Frau Polizistin bat mich um Führerschein und Fahrzeugpapiere. Dann fragte sie mich ob ich jemals Drogen konsumiert hätte. Ich habe verneint und durfte weiterfahren. Falls es doch mal heikel werden sollte, was für Rechte habe ich? Sie möchten mich motorisch auf Alkohol testen, kann ich ablehnen? Muss ich Urintest machen? lg

Wenn der Polizeibeamte / die Polizeibeamtin einen Verdacht hat, daß Du Drogen / Alkohol konsumiert hast, können sie mit Dir Vortests machen, die aber freiwillig sind, das heißt, Du mußt diese Tests nicht machen.

Das kann der Alcotest sein, bei dem Du in ein entsprechendes Gerät blasen musst oder bei Drogen kann ein Speichel- / Schweiß- oder Urintest an Ort und Stelle gemacht werden.
Oder Du mußt auf einem Bein stehen, 30 Sekunden abschätzen usw.

Bleibt der Verdacht bestehen, geht es zur Blutprobe und die ist nicht mehr freiwillig. Sie wird auch unter Zwang entnommen und ich habe das schon mal mitansehen dürfen / müssen, schön und angenehm ist das nicht.

Stadtknecht
04.05.2013, 17:42
Sie haben bei Verdacht das Recht, dir Blut abzunehmen. Auch zwangsweise.

Nicht das Recht, die Pflicht!

Beweissicherung / körperliche Untersuchung beim Beschuldigten gemäß ( ach, welcher war das noch? ) StPO.

Stadtknecht
04.05.2013, 17:43
Also ich meine gehört zu haben, das man bei Verweigerung auf die Polizeistation kommt und dann?

Wird Dir eine Blutprobe entnommen, wenn es sein muß auch gegen Deinen Willen, sprich unter Anwendung von Gewalt.

Volker
04.05.2013, 17:44
Bei uns geht das unkomplizierter.

Wer eine Kontrolle verweigert ist sein Führerschein los !

Daher ist bei uns eine eher sehr seltene Sache, dass jemand die Atem oder Blutprobe verweigert.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Bayer ? :?

Stadtknecht
04.05.2013, 17:45
Ich wurde mal in einer Nacht vier mal kontrolliert. Beim vierten mal verweigerte ich die Herausgabe der Papiere was doch zu Irritationen beim Beamten führte. Ich erklärte höflich warum, dass dies innerhalb 1,5 Stunden war und wo sie stehen. Er klärte das per Funk ab und ich durfte weiterfahren. Man muß nur nett sein und es geht.

So ist es!

Stadtknecht
04.05.2013, 17:46
Du kannst jede Kooperation verweigern, allerdings landest du dann mit Sicherheit bei der Blutprobe. Die ordnet dann ein Richter an, und der kannst du sich nicht entziehen - bzw. wird sie dann mit Zwangsmitteln genommen. Wenn du keinen Dreck am Stecken hast, ist die schnellste und auch für dich billigste Lösung, das zu tun, was die Polizei verlangt.

Die Blutprobe wird, wenn kein Richter erreichbar ist, auch von den Polizeibeamten angeordnet.

Stadtknecht
04.05.2013, 17:47
Natürlich auch unter Zwang, wenn du im KH nicht brav bist. Und die Polizei nimmt eh nie Blut ab, das wäre Körperverletzung...

Das wäre sogar Körperverletzung im Amt!

Cinnamon
04.05.2013, 17:50
Du mußt es aber Gut haben, lebst im Elfenreich ...:muaha:

Noch nie davon gehört, dass man mit dem Aufenthaltsort etwas Schabernack treibt? Btw.: Elben, nicht Elfen.

Volker
04.05.2013, 17:53
Noch nie davon gehört, dass man mit dem Aufenthaltsort etwas Schabernack treibt? Btw.: Elben, nicht Elfen.

Aber klar doch, wollte doch nur mal auf Deine Kosten etwas lachen, okay ?... :D

Cinnamon
04.05.2013, 17:54
Wenn der Polizeibeamte / die Polizeibeamtin einen Verdacht hat, daß Du Drogen / Alkohol konsumiert hast, können sie mit Dir Vortests machen, die aber freiwillig sind, das heißt, Du mußt diese Tests nicht machen.

Das kann der Alcotest sein, bei dem Du in ein entsprechendes Gerät blasen musst oder bei Drogen kann ein Speichel- / Schweiß- oder Urintest an Ort und Stelle gemacht werden.
Oder Du mußt auf einem Bein stehen, 30 Sekunden abschätzen usw.

Bleibt der Verdacht bestehen, geht es zur Blutprobe und die ist nicht mehr freiwillig. Sie wird auch unter Zwang entnommen und ich habe das schon mal mitansehen dürfen / müssen, schön und angenehm ist das nicht.

Man könnte jetzt philosophisch argumentieren, dass die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe gegen das Recht verstößt, sich nicht selbst belasten zu müssen. Immerhin ist das Blut Bestandteil des Körpers des Beschuldigten. Der Körper ist nun nicht allein die bloße Hülle der Person, sondern natürlicher Bestandteil der Person. Wenn ich mich nicht selbst belasten muss, dann meint Ich auch meinen Körper.

Ich würde tatsächlich behaupten, dass die zwangsweise Entnahme von Proben aus dem Körper eines Verdächtigen den Nemo in Tenetur-Grundsatz immer verletzt.

Doc Gyneco
04.05.2013, 18:36
Bayer ? :?

Nein !

Schweizer !

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Volker
04.05.2013, 19:03
Nein !

Schweizer !

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif

Okay, hatte es schon mitbekommen, bin doch einer von den ganz Aufmerksamen ! :D

truthCH
04.05.2013, 19:37
Wird Dir eine Blutprobe entnommen, wenn es sein muß auch gegen Deinen Willen, sprich unter Anwendung von Gewalt.

Na na, nenn das doch so freundlich wie es dann auf dem Wisch steht ... Anwendung von Zwang ... :D

OneDownOne2Go
04.05.2013, 20:39
Die Blutprobe wird, wenn kein Richter erreichbar ist, auch von den Polizeibeamten angeordnet.

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Affenpriester
04.05.2013, 20:43
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Kann man verweigern, da Körperverletzung, usw..

Corpus Delicti
04.05.2013, 22:04
Keine Ahnung. Dafür müßte ich dich erstmal kontrollieren.

Und genau das darfst du nicht.

Affenpriester
04.05.2013, 22:08
Und genau das darfst du nicht.

Ein Polizist darf auch nicht einfach deinen Ausweis sehen, wenn du nichts verbrochen hast. Deine Personalien gehen den einen Scheißdreck an. Das wissen viele nicht.
Viele denken, man muss seine Papiere immer mit dabei haben. Als normaler Fußgänger jedenfalls nicht, als Autofahrer ist das was anderes.
Dich kann ein Polizist nicht einfach durchsuchen. Es sei denn, es geschah ein Verbrechen an dem du beteiligt warst oder wo du Zeuge sein könntest oder wenn du einen abgesperrten Bereich betreten willst.

Corpus Delicti
04.05.2013, 22:16
Ein Polizist darf auch nicht einfach deinen Ausweis sehen, wenn du nichts verbrochen hast. Deine Personalien gehen den einen Scheißdreck an. Das wissen viele nicht.
Viele denken, man muss seine Papiere immer mit dabei haben. Als normaler Fußgänger jedenfalls nicht, als Autofahrer ist das was anderes.
Dich kann ein Polizist nicht einfach durchsuchen. Es sei denn, es geschah ein Verbrechen an dem du beteiligt warst oder wo du Zeuge sein könntest oder wenn du einen abgesperrten Bereich betreten willst.

Stimmt das mit dem Ausweis ?

Ich wurde einmal von Polizisten in zivil auf dem bahnhof nach Drogen durchsucht.Als Begründung sagten sie mir,ich sähe verdächtig aus.Warte nur ab,jetzt weiß ich bescheid.Soll nur der nächste Penner kommen,ich freu mich schon drauf.

kotzfisch
04.05.2013, 22:22
Der Knackpunkt, Jungs ist die Akklamation von "Gefahr im Verzuge", damit ist alles zu rechtfertigen und damit kommen die auch immer durch.
Beispiel 1996: Durchsuchung einer psychiatrischen Klinik, die ich erlitt.
Später vom LG München I als unrechtmäßig erkannt- no Problem für die Herren um STA Sommerfeld.
Aussage: "Hier wird vollstreckt, nicht diskutiert"- Kopien der Patientenakten angefertigt und Personalakten beschlagnahmt.
Wegen eines Zeugenschutzfalles im Drogenhändlermilieu.Kein Problem.
Nachher ein Verwertungsverbot: multiple Festnahmen, ok.
Jerzy Montag war damals unser Anwalt- man kann sich seine Freunde eben nicht immer aussuchen.

Schön war das nicht.Entfesselte SEKs liefen herum und drangsalierten unsere Patienten.


Erzählt mir also nichts über Do`s und Dont`s.

Affenpriester
04.05.2013, 22:23
Stimmt das mit dem Ausweis ?

Ich wurde einmal von Polizisten in zivil auf dem bahnhof nach Drogen durchsucht.Als Begründung sagten sie mir,ich sähe verdächtig aus.Warte nur ab,jetzt weiß ich bescheid.Soll nur der nächste Penner kommen,ich freu mich schon drauf.

Du bist nicht verpflichtet, dich auszuweisen. Du bist ja kein Bandit. Wenn du da auf dem Bahnhof rumschleichst, können sie dich u.U. durchsuchen, da dort viele Drogen verkaufen.
Solange die aber nichts finden, musst du dich nicht ausweisen. Die Polizei versucht natürlich gern, dich zu überrumpeln.

kotzfisch
04.05.2013, 22:23
Nahträglich als unrechtmäßig deklariert- einzig die doofe Kuh, die den Durchsuchungbeschluß unterschrieben hatte,
verhandelt bis heute Verkehrssachen.Karriere beendet.

kotzfisch
04.05.2013, 22:25
Du bist nicht verpflichtet, dich auszuweisen. Du bist ja kein Bandit. Wenn du da auf dem Bahnhof rumschleichst, können sie dich u.U. durchsuchen, da dort viele Drogen verkaufen.
Solange die aber nichts finden, musst du dich nicht ausweisen.

Nee, mußt Du nicht, dann dürfen sie Dich aber mitnehmen zur Personalienfeststellung.

Affenpriester
04.05.2013, 22:26
Nee, mußt Du nicht, dann dürfen sie Dich aber mitnehmen zur Personalienfeststellung.

Nein, dürfen sie nicht. Aus was für einem Grund denn? Wozu brauchen die deine Personalien wenn du sauber bist?
Die schreiben ja keinen Bericht. Du musst dich erst ausweisen, wenn du eines Verbrechens beschuldigt, überführt oder Zeuge dessen bist.
So ist es mir bekannt.
Ich war mal Grenzgänger und hab meine Papiere verweigert, ich meinte dass ich mich nicht ausweisen muss.
Der Polizist meinte, ich habe prinzipiell Recht, allerdings irre ich mich in diesem Fall, da ich über die polnische Grenze kam. Da muss man sich ausweisen.
Aber nicht innerhalb Deutschlands. Nur wenn dir etwas vorgeworfen wird. Wenn die dir vorwerfen, Drogen zu haben kannst du entscheiden.
Du kannst dich untersuchen lassen und deine Personalien verweigern. Oder du verweigerst die Durchsuchung, dann kommst du wohl um beides nicht herum.

torun
04.05.2013, 22:33
Die können schon nerven. Ich hab mir mal überlegt, die Affen zu verarschen. Dürfte ja nicht strafbar sein, denke ich.
Wenn die einen anhalten, musst du einfach sagen "können Sie sich bitte beeilen, ich hab 120 Gramm Kokain im Kofferraum, die müssen an den Mann".
Mich würden nur mal die Gesichter interessieren und ob sie dann reinschauen wollen. Weil, welcher Idiot würde das sagen, wenn tatsächlich Zeug in der Karre liegt?
Du musst dir nur sicher sein, dass du gar nichts Illegales dabei hast und alles top ist an der Karre. Da haste bestimmt ne halbe Stunde Spaß, mindestens.

Oder den Arzt vor der Blutabnahme darauf hinweisen, daß du blutverdünnende Medikamente einnehmen musst.
Der wirft seine Gummihandschuhe in den Mülleimer und verabschiedet sich.

Affenpriester
04.05.2013, 22:35
Oder dem Arzt vor der Blutabnahme darauf hinweisen, daß du blutverdünnende Medikamente einnehmen musst.
Der wirft seine Gummihandschuhe in den Mülleimer und verabschiedet sich.

Stimmt, eine heikle Sache. Den Spaß kann man sich auch mal machen, es gibt bestimmt einige, die sich dann nicht rantrauen.
Die brauchen nur den Blutwert, das ist das Problem. Theoretisch kannst du eine Blutabnahme verweigern oder, wenn sie es mit Zwang machen, Anzeige erstatten.
Es ist im Grunde eine Überschneidung der Rechte.

torun
04.05.2013, 22:39
Stimmt, eine heikle Sache. Den Spaß kann man sich auch mal machen, es gibt bestimmt einige, die sich dann nicht rantrauen.
Die brauchen nur den Blutwert, das ist das Problem. Theoretisch kannst du eine Blutabnahme verweigern oder, wenn sie es mit Zwang machen, Anzeige erstatten.
Es ist im Grunde eine Überschneidung der Rechte.
Solange man nicht weiß um welche Medikamente es sich handelt wird sich keiner rantrauen.

kotzfisch
04.05.2013, 22:42
Nein, dürfen sie nicht. Aus was für einem Grund denn? Wozu brauchen die deine Personalien wenn du sauber bist?
Die schreiben ja keinen Bericht. Du musst dich erst ausweisen, wenn du eines Verbrechens beschuldigt, überführt oder Zeuge dessen bist.
So ist es mir bekannt.
Ich war mal Grenzgänger und hab meine Papiere verweigert, ich meinte dass ich mich nicht ausweisen muss.
Der Polizist meinte, ich habe prinzipiell Recht, allerdings irre ich mich in diesem Fall, da ich über die polnische Grenze kam. Da muss man sich ausweisen.
Aber nicht innerhalb Deutschlands. Nur wenn dir etwas vorgeworfen wird. Wenn die dir vorwerfen, Drogen zu haben kannst du entscheiden.
Du kannst dich untersuchen lassen und deine Personalien verweigern. Oder du verweigerst die Durchsuchung, dann kommst du wohl um beides nicht herum.

Du wirst mir nicht böse sein, wenn ich die Praxis schildere.

Affenpriester
04.05.2013, 22:45
Du wirst mir nicht böse sein, wenn ich die Praxis schildere.

In der Praxis musst du dich mit dem Recht auskennen, sonst machen die alles mit dir. Die Polizei darf eben nicht alles, die darf nichtmal in deine Wohnung ohne richterlichen Beschluss.
Die dürfen dich auch nicht einfach so anhalten und durchsuchen ohne Grund, deine Personalien haben die gar nicht zu interessieren. Man muss es nur wissen.
Wenn jeder Trottel gleich ängstlich seinen Ausweis rausholt, sein Problem. Du musst ihn nichtmal mitführen und ohne Grund können die dich nicht mitnehmen denn es gibt kein Gesetz das besagt, dass du dich ausweisen musst.
Es ist etwas anderes, wenn du Zeuge bist oder beschuldigt wirst, gegen ein Gesetz verstoßen zu haben. Dann müssen die deine Personalien ermitteln. Ansonsten nicht.
Geht die doch nichts an, wo du wohnst, wie alt du bist oder wie du heißt. Problematisch wird es, wenn die einen Grund haben, wenn du in Brennbezirken rumschleichst in der Nacht oder so.

Corpus Delicti
04.05.2013, 22:46
Du bist nicht verpflichtet, dich auszuweisen. Du bist ja kein Bandit. Wenn du da auf dem Bahnhof rumschleichst, können sie dich u.U. durchsuchen, da dort viele Drogen verkaufen.
Solange die aber nichts finden, musst du dich nicht ausweisen. Die Polizei versucht natürlich gern, dich zu überrumpeln.

Ich habe auf den Zug gewartet.soviel ich jetzt weiß,dürfen die mich nicht durchsuchen und meinen Ausweis fordern.Durchsuchen und aufs Revier mitnehmen,dürfen die mich erst dann,wenn sie mich bei der Tat erwischt haben.Ich bin ein Fahgast der auf den Zug wartet,was wollen die von mir ?

Das ist nach Gemäß der Straftatbeständen nach Paragraph 239 stgb Freiheitsberaubung, 240 stgb Nötigung, Absatz 4 besonders schwerer Fall, da er als Polizist seine Befugnisse misbraucht, 340 stgb Körperferletzung im Amt, 343 stgb Aussageerpressung, und 344 stgb verfolgungs Unschuldiger.

Nach Drogen durchsuchen darf er mich nicht, da nach Dienstvorschrift eindeutig festgelegt wurde, das generalprevension verboten ist.Er kündigt wiirkürlich eine Maßname an die sie gar nicht dürfen ohne mein Einverständnis.

Ich sähe verdächtig aus,meinte er.Wie sehen Drogendealer denn üblicherweise aus,so wie ICH oder was ? Das ist obendrein auch noch diskriminierung.Wenn ich ihm mit einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft drohe,wird er schon von mir ablassen.Wenn er nämlich eine Anzeige in seiner akte hat,kann er Lohnerhöhung und Beförderung vergessen.

Koslowski
04.05.2013, 22:47
In der Praxis musst du dich mit dem Recht auskennen, sonst machen die alles mit dir. Die Polizei darf eben nicht alles, die darf nichtmal in deine Wohnung ohne richterlichen Beschluss.
Nochmal: Gefahr in Verzug. Damit dürfen die alles.


Die dürfen dich auch nicht einfach so anhalten und durchsuchen ohne Grund, deine Personalien haben die gar nicht zu interessieren. Man muss es nur wissen.
Wenn jeder Trottel gleich ängstlich seinen Ausweis rausholt, sein Problem. Du musst ihn nichtmal mitführen und ohne Grund können die dich nicht mitnehmen denn es gibt kein Gesetz das besagt, dass du dich ausweisen musst.
Ab dem 16. Lebensjahr mußt du dich ausweisen können. Kannst du es nicht, kommst du auf die Wache zur Personalienfeststellung. Fertig.

Affenpriester
04.05.2013, 22:49
Nochmal: Gefahr in Verzug. Damit dürfen die alles.

Ab dem 16. Lebensjahr mußt du dich ausweisen können. Kannst du es nicht, kommst du auf die Wache zur Personalienfeststellung. Fertig.

Falsch! Und genau ist das Problem, du musst nämlich gar nicht. Forsche doch nach!

kotzfisch
04.05.2013, 22:51
Verstehe doch: Die Praxis ist anders.

Branka
04.05.2013, 22:52
Verstehe doch: Die Praxis ist anders.

Irgendwie will dich keiner verstehen, ich nicht in meinem Strang, hier keiner.... Hast es schon schwer hier mit uns, wa? :D

kotzfisch
04.05.2013, 22:52
Im Zweifel nehmen die dich mit- da kannst Du im Nachhinein jammern- nur: es bringt nichts.

Koslowski
04.05.2013, 22:53
Falsch! Und genau ist das Problem, du musst nämlich gar nicht. Forsche doch nach!

Junge... Die können dich sogar 24 Stunden einbuchten und das völlig ohne Grund.

Affenpriester
04.05.2013, 22:53
Junge... Die können dich sogar 24 Stunden einbuchten und das völlig ohne Grund.

Hast du das mit dir machen lassen?

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Paragraph_163b_StPO__Identitaetsfeststellung-d137462,260.html (http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Paragraph_163b_StPO__Identitaetsfeststellung-d137462,260.html)

Koslowski
04.05.2013, 22:56
Hast du das mit dir machen lassen?

http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Paragraph_163b_StPO__Identitaetsfeststellung-d137462,260.html (http://www.anwalt24.de/rund-ums-recht/Paragraph_163b_StPO__Identitaetsfeststellung-d137462,260.html)

Das ist doch theoretisches Wischiwaschi. Die Büttel sagen einfach: Wir mußten davon ausgehen... Und das wars für die.

kotzfisch
04.05.2013, 22:57
Irgendwie will dich keiner verstehen, ich nicht in meinem Strang, hier keiner.... Hast es schon schwer hier mit uns, wa? :D

Ich habe es in der Praxis erlebt.Ein Erfahrungsbericht schlägt doch wohl die theoretische Diskussion.
Es kommt ein SEK Kommando plus Staatsanwalt und sie bekommen alle Akten.Was läßt Dich daran zweifeln?
Und dann schaust Du blöd aus.....erstmal.

Affenpriester
04.05.2013, 22:58
Das ist doch theoretisches Wischiwaschi. Die Büttel sagen einfach: Wir mußten davon ausgehen... Und das wars für die.

Bei mir kam das noch nie vor. Wenn ich es verweigere zischen sie ab. Es kommt auf den Zusammenhang an. Wenn du auf einem geklauten Fahrrad erwischt wirst, ist es natürlich was anderes.

Branka
04.05.2013, 22:58
Ich habe es in der Praxis erlebt.Ein Erfahrungsbericht schlägt doch wohl die theoretische Diskussion.
Es kommt ein SEK Kommando plus Staatsanwalt und sie bekommen alle Akten.Was läßt Dich daran zweifeln?
Und dann schaust Du blöd aus.....erstmal.

Ich zweifel doch garnicht, weil ich bei dem Thema nicht mitreden kann.... Ich wollt halt auch mal was sagen:D

torun
04.05.2013, 22:58
Nochmal: Gefahr in Verzug. Damit dürfen die alles.

Ab dem 16. Lebensjahr mußt du dich ausweisen können. Kannst du es nicht, kommst du auf die Wache zur Personalienfeststellung. Fertig.

Können ja, aber es besteht keine Mitführungspflicht.

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:01
Im Zweifel nehmen die dich mit- da kannst Du im Nachhinein jammern- nur: es bringt nichts.

Kann er ja machen.Ob ihm meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft dann auch so gut gefällt,muss ER dann wissen.


Junge... Die können dich sogar 24 Stunden einbuchten und das völlig ohne Grund.

Sind wir in einem Polizeistaat hier ? Ich habe keine Gesetze gebrochen, niemand hat mich angezeigt, es läuft keine Untersuchung gegen mich und einen haftbefehl gibt es auch nicht und ich habe nichts Verdächtiges getan.Weswegen will er mich mitnehmen ? Um den Dirty harry rauszuhängen ist das der falsche Beruf.

Nikolaus
04.05.2013, 23:01
Und genau das darfst du nicht.Wie soll ich dir dann verraten, ob du ein Straftäter bist?

torun
04.05.2013, 23:02
Junge... Die können dich sogar 24 Stunden einbuchten und das völlig ohne Grund.

Ohne Grund nimmt dich keiner mit.

Affenpriester
04.05.2013, 23:02
Kann er ja machen.Ob ihm meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft dann auch so gut gefällt,muss ER dann wissen.



Sind wir in einem Polizeistaat hier ? Ich habe keine Gesetze gebrochen, niemand hat mich angezeigt, es läuft keine Untersuchung gegen mich und einen haftbefehl gibt es auch nicht und ich habe nichts Verdächtiges getan.Weswegen will er mich mitnehmen ?

Darf er rechtlich nicht, eben. Oftmals wissen das wohl auch einige Polizisten selbst nicht so genau.

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:05
Die Polizisten können nicht einfach jemanden aus der Menge greifen und ihn schikanieren,bei mir nicht mehr.Bürger haben auch Rechte.

kotzfisch
04.05.2013, 23:06
Ich zweifel doch garnicht, weil ich bei dem Thema nicht mitreden kann.... Ich wollt halt auch mal was sagen:D

Nee, ist wirklich so- ich musste damals sogar einem SeK_Idioten sagen, er solle seine Waffe wegtun.
Einem völlig harmlosen Pat. gegenüber.Da fühlst Du Dich einem Übergriff ausgesetzt und bist nur voller Wut.
Sie hatten damals NICHTS gefunden.Die ganze Aktion war voll für den Arsch.

Ich könnte heute noch kochen, wegen dieser Sache.

Die wurden dann kleinlaut und wollten dann Erklärungen wegen der Pats.Furchtbar.

Ein paar von denen führten sich auf, wie Söldner in einem Kriegsgebiet.

Der Einwand, ihr DSB rechtfertige ja wohl nicht alles, ließ sie zurückzucken.
Fast hätten sie uns mit Handschellen gebändigt.

Die "Staatsmacht" nimmt sich manchmal tolle Sachen raus.
Das wollte ich sagen.Sonst nichts.

Koslowski
04.05.2013, 23:07
Kann er ja machen.Ob ihm meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft dann auch so gut gefällt,muss ER dann wissen.
Da lachen sich die Büttel drüber kaputt.



Sind wir in einem Polizeistaat hier ? Ich habe keine Gesetze gebrochen, niemand hat mich angezeigt, es läuft keine Untersuchung gegen mich und einen haftbefehl gibt es auch nicht und ich habe nichts Verdächtiges getan.Weswegen will er mich mitnehmen ? Um den Dirty harry rauszuhängen ist das der falsche Beruf.

Ja wir sind in einem Polizeistaat und auch schon immer gewesen. Ob du verdächtig bist oder nicht, entscheiden die Büttel und zwar nach ihrer ganz eigenen Laune und sie kommen damit IMMER durch.

kotzfisch
04.05.2013, 23:08
Und in der allgemeinen Erregung haben sie auch viele Gebote übertreten, nur das wollte ich schildern.

Affenpriester
04.05.2013, 23:08
Nee, ist wirklich so- ich musste damals sogar einem SeK_Idioten sagen, er solle seine Waffe wegtun.
Einem völlig harmlosen Pat. gegenüber.Da fühlst Du Dich einem Übergriff ausgesetzt und bist nur voller Wut.
Sie hatten damals NICHTS gefunden.Die ganze Aktion war voll für den Arsch.

Ich könnte heute noch kochen, wegen dieser Sache.

Die wurden dann kleinlaut und wollten dann Erklärungen wegen der Pats.Furchtbar.

Ein paar von denen führten sich auf, wie Söldner in einem Kriegsgebiet.

Der Einwand, ihr DSB rechtfertige ja wohl nicht alles, ließ sie zurückzucken.
Fast hätten sie uns mit Handschellen gebändigt.

Die "Staatsmacht" nimmt sich manchmal tolle Sachen raus.
Das wollte ich sagen.Sonst nichts.

Problematisch ist es ohne Zeugen. Die sind meist zu zweit und bekommen immer Recht, Aussage gegen Aussage. Wem glaubt der Richter wohl mehr?
Man muss schon stark sein in der Situation.

kotzfisch
04.05.2013, 23:10
Kann er ja machen.Ob ihm meine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft dann auch so gut gefällt,muss ER dann wissen.



Sind wir in einem Polizeistaat hier ? Ich habe keine Gesetze gebrochen, niemand hat mich angezeigt, es läuft keine Untersuchung gegen mich und einen haftbefehl gibt es auch nicht und ich habe nichts Verdächtiges getan.Weswegen will er mich mitnehmen ? Um den Dirty harry rauszuhängen ist das der falsche Beruf.

Da kommmt in der Regel nichts bei raus- beachte bitte meine Schilderung der Durchsuchung einer psych.Klinik.

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:10
Darf er rechtlich nicht, eben. Oftmals wissen das wohl auch einige Polizisten selbst nicht so genau.

Ja die stehen unter Leistungsdruck und scheinbar wollen die ihrem Chef zeigen,hey sieh her wieviele Leute ich kontrolliert habe,ich guter Cop.Ich auf Karriereleiter nach oben.Aber nicht mehr auf meine Kosten.Wenn ich dann das Polizeirevier wieder verlasse,werde ich ihn noch um einen Gefallen bitten.Er möchte doch gern darüber nachdenken,wenn er seine Anzeige in seiner akte hat,ob es sich für ihn gelohnt hat,MICH unschuldigen Pernner ins Revier zu zerren und mich zu nötigen.Darüber kann er ja dann nachdenken.

Branka
04.05.2013, 23:10
Und in der allgemeinen Erregung haben sie auch viele Gebote übertreten, nur das wollte ich schildern.

Konntest Du nix dagegen machen im nachhinein?

kotzfisch
04.05.2013, 23:11
Problematisch ist es ohne Zeugen. Die sind meist zu zweit und bekommen immer Recht, Aussage gegen Aussage. Wem glaubt der Richter wohl mehr?
Man muss schon stark sein in der Situation.

Es waren mehr- Pats waren dabei- deren Aussagen völlig sinnlos sind- angebliche Idioten eben.

kotzfisch
04.05.2013, 23:14
Konntest Du nix dagegen machen im nachhinein?

Das wurde in einem Prozeß vor dem LG München I als (immerhin) rechtswidrig bezeichnet und alle Kopien als
illegal und nicht verwertungsfähig bezeichnet.Sie hatten aber alle Daten.

Ein, wie soll ich sagen? Teilerfolg.

War 1996- läßt sich im SZ Archiv München nachlesen.
"Durchsuchung in der Nervenklinik" oder so ähnlich.

GN8

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:15
Wie soll ich dir dann verraten, ob du ein Straftäter bist?

Du musst mich bei der Tat erwischen.Kannst du das nicht,hast du Pech gehabt.

Ich weiß ja nicht in welcher Stadt du lebst aber in meiner Stadt ist man noch solange unschuldig,bis deine Schuld bewiesen wurde.Muss ich dem Polizisten jetzt seinen beruf erklären ?

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:18
Da lachen sich die Büttel drüber kaputt.



Ja es ist immer leichter darüber zu lachen,als es hinterher durchzustehen.



Ja wir sind in einem Polizeistaat und auch schon immer gewesen. Ob du verdächtig bist oder nicht, entscheiden die Büttel und zwar nach ihrer ganz eigenen Laune und sie kommen damit IMMER durch.

Das werden wir sehen.

Koslowski
04.05.2013, 23:20
Ja es ist immer leichter darüber zu lachen,als es hinterher durchzustehen.



Das werden wir sehen.
Da bin ich ja mal auf deine Erfahrungsberichte gespannt.

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:20
Da kommmt in der Regel nichts bei raus- beachte bitte meine Schilderung der Durchsuchung einer psych.Klinik.

Was für eine Psychische Klinik ?

Corpus Delicti
04.05.2013, 23:22
Da bin ich ja mal auf deine Erfahrungsberichte gespannt.

Das ist nicht die Kripo,das sind kleine Pissbullen.

Mythras
04.05.2013, 23:25
Solange man nicht weiß um welche Medikamente es sich handelt wird sich keiner rantrauen.

Schon ausprobiert?

Wär ja ne ultrageile Methode um die Blutentnahme zu verhindern. :D

Nikolaus
05.05.2013, 02:31
Du musst mich bei der Tat erwischen.Ach was. Man muß dich nicht auf frischer Tat ertappen um dich zu überführen.

Corpus Delicti
05.05.2013, 02:42
Ach was. Man muß dich nicht auf frischer Tat ertappen um dich zu überführen.

Was denn sonst ?

kotzfisch
05.05.2013, 09:14
Was für eine Psychische Klinik ?

Psychiatrische Klinik.
BKH Haar hieß die damals.
Guck ins SZ Archiv.
Ist keine Erfndung von mir.

Corpus Delicti
05.05.2013, 09:17
Psychiatrische Klinik.
BKH Haar hieß die damals.
Guck ins SZ Archiv.
Ist keine Erfndung von mir.

Ja und was soll damit sein ?

kotzfisch
05.05.2013, 09:18
Ja und was soll damit sein ?

Das Thema heisst und ich schilderte?
Du kannst lesen? Wenns Dich nicht interessiert, wäre es nett, wenn Du Dich raushieltest.

Corpus Delicti
05.05.2013, 09:21
Das Thema heisst und ich schilderte?
Du kannst lesen? Wenns Dich nicht interessiert, wäre es nett, wenn Du Dich raushieltest.

Sag mal hat dir der Psychatriewärter mit einem Holzknüppel über die Birne geballert,was hat das geseiere mit Polizeikontrolle zu tun ?

kotzfisch
05.05.2013, 09:33
Sag mal hat dir der Psychatriewärter mit einem Holzknüppel über die Birne geballert,was hat das geseiere mit Polizeikontrolle zu tun ?

Laß Das bitte Poster beurteilen, die lesen können.Du bist da einfach überfordert.
Strangzersetzung ist kein Kavaliersdelikt.Denke einfach darüber nach.

kotzfisch
05.05.2013, 09:34
Ach was. Man muß dich nicht auf frischer Tat ertappen um dich zu überführen.

Ich weiß nicht, wieviel mancher gekifft hat, um die Realität derart verzerrt zu sehen.

Stadtknecht
05.05.2013, 13:48
Auf welcher Rechtsgrundlage?

Keine Ahnung, das hängt irgendwie damit zusammen, daß Polizeibeamte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.

Cinnamon
05.05.2013, 13:52
Keine Ahnung, das hängt irgendwie damit zusammen, daß Polizeibeamte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.

Sie darf maximal vom Staatsanwalt angeordnet werden. Von der Polizei selbst nicht. Die Polizei ist kein Organ der Rechtspflege, sondern ein Exekutivorgan. Den Richtervorbehalt gibt es ja gerade zur Kontrolle der Exekutive, und nur in Notfällen darf die Staatsanwaltschaft eigenständig tätig werden.

Affenpriester
05.05.2013, 13:54
Keine Ahnung, das hängt irgendwie damit zusammen, daß Polizeibeamte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.

Und wenn es kein Verbrechen gibt, geht die Staatsanwaltschaft und den örtlichen Polizeibeamten nicht an, was in deinem Ausweis steht, darum geht es.
Es geht um normale Polizeikontrollen. Nicht um Einsätze der Kripo, nicht um Strafverfolgung oder Beweisaufnahme. Es geht darum dass du nicht verpflichtet bist, dich ohne Grund auszuweisen.

Cinnamon
05.05.2013, 13:56
Und wenn es kein Verbrechen gibt, geht die Staatsanwaltschaft und den örtlichen Polizeibeamten nicht an, was in deinem Ausweis steht, darum geht es.
Es geht um normale Polizeikontrollen. Nicht um Einsätze der Kripo, nicht um Strafverfolgung oder Beweisaufnahme. Es geht darum dass du nicht verpflichtet bist, dich ohne Grund auszuweisen.

Du musst der Polizei deine Idenität auch ohne Begründung von deren Seite offenlegen. Du musst etwa den Perso nicht dabei haben. Du musst nur einen besitzen.

Stadtknecht
05.05.2013, 13:57
Na na, nenn das doch so freundlich wie es dann auf dem Wisch steht ... Anwendung von Zwang ... :D

Ja, natürlich. Aber den Fachterminus Zwang dürfte hier kaum jemand kennen, woher auch.

Affenpriester
05.05.2013, 13:58
Du musst der Polizei deine Idenität auch ohne Begründung von deren Seite offenlegen. Du musst etwa den Perso nicht dabei haben. Du musst nur einen besitzen.

Nein, muss ich nicht und so steht es im Gesetz.

Stadtknecht
05.05.2013, 13:59
Man könnte jetzt philosophisch argumentieren, dass die zwangsweise Entnahme einer Blutprobe gegen das Recht verstößt, sich nicht selbst belasten zu müssen. Immerhin ist das Blut Bestandteil des Körpers des Beschuldigten. Der Körper ist nun nicht allein die bloße Hülle der Person, sondern natürlicher Bestandteil der Person. Wenn ich mich nicht selbst belasten muss, dann meint Ich auch meinen Körper.

Ich würde tatsächlich behaupten, dass die zwangsweise Entnahme von Proben aus dem Körper eines Verdächtigen den Nemo in Tenetur-Grundsatz immer verletzt.


Unsere Gerichte / Rechtsprechung sieht das offenbar anders.

Cinnamon
05.05.2013, 14:00
Unsere Gerichte / Rechtsprechung sieht das offenbar anders.

Das ändert nichts an philosophischen Wahrheit hierzu. Die Rechtsprechung spricht damit über sich selbst ein viel gravierenderes Urteil als sie es über einen Verbrecher je könnte.

Landogar
05.05.2013, 14:01
Sie haben bei Verdacht das Recht, dir Blut abzunehmen. Auch zwangsweise.

Bullshit. Eine Blutentnahme steht unter Richtervorbehalt und kann nicht einfach von der Polizei durchgeführt werden.

Quo vadis
05.05.2013, 14:01
Unsere Gerichte / Rechtsprechung sieht das offenbar anders.

Wie sieht denn deine Mistra aus?

Quo vadis
05.05.2013, 14:06
Keine Ahnung, das hängt irgendwie damit zusammen, daß Polizeibeamte Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft sind.

Das stimmt nicht, die Polizei unterliegt in ihrem Handeln streng Recht und Gesetz und da ist es eben so dass viele Beamte aus purer Arroganz und Allmachtsfantasien heraus das Gesetz beugen. Damit machen sie sich ständig strafbar weil sie im Gegensatz zum normalen Bürger mit Sondervollmachten arbeiten und damit stärker im justiziablen Bereich agieren als ein normaler Bürger.

Alfred
05.05.2013, 14:06
Also ich meine gehört zu haben.....

Und deshalb ist mein Rat folgender...Ab zum Anwalt.

Conny
05.05.2013, 14:07
Bullshit. Eine Blutentnahme steht unter Richtervorbehalt und kann nicht einfach von der Polizei durchgeführt werden.
Unter Umständen schon.
Überhaupt wundert mich die ellenlange Diskussion über Fragen, die in dem Video recht gut und ziemlich idiotensicher (Jugendsprache) erklärt sind.
Bis auf ein, zwei kleinere beiläufige Sachen, entsprechen alle Infos den Tatsachen.

Nikolaus
05.05.2013, 14:09
Es geht darum dass du nicht verpflichtet bist, dich ohne Grund auszuweisen.Es gibt ja einen Grund: Sie möchten wissen, wer du bist.

Affenpriester
05.05.2013, 14:10
Es gibt ja einen Grund: Sie möchten wissen, wer du bist.

Geht sie aber nichts an, wenn es keinen Tatbestand gibt. Mich erschüttert nur, dass so wenige Bürger über ihre Rechte Bescheid wissen und immer weniger Polizisten über ihre Pflichten.

Conny
05.05.2013, 14:14
Ein Polizist darf auch nicht einfach deinen Ausweis sehen, wenn du nichts verbrochen hast. Deine Personalien gehen den einen Scheißdreck an. Das wissen viele nicht.
Viele denken, man muss seine Papiere immer mit dabei haben. Als normaler Fußgänger jedenfalls nicht, als Autofahrer ist das was anderes.
Dich kann ein Polizist nicht einfach durchsuchen. Es sei denn, es geschah ein Verbrechen an dem du beteiligt warst oder wo du Zeuge sein könntest oder wenn du einen abgesperrten Bereich betreten willst.


Hessisches Gesetz
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG)
in der Fassung vom 14. Januar 2005

§ 18

Identitätsfeststellung und
Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Erfüllung der ihnen durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben (§ 1 Abs. 2 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEV5P1&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)) oder zum Schutz privater Rechte (§ 1 Abs. 3 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEV5P1&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)) erforderlich ist.
(2) Die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn
1.die Person sich an einem Ort aufhält,
a)von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
aa)Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
bb)sich Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel treffen oder
cc)sich Straftäterinnen oder Straftäter verbergen, oder
b)an dem Personen der Prostitution nachgehen,
2.dies zur Leistung von Vollzugshilfe (§ 1 Abs. 5 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEV5P1&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)) erforderlich ist,
3.die Person sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass in oder an diesen Objekten Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und dies aufgrund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,
4.die Person sich im räumlichen Umfeld einer Person aufhält, die in besonderem Maße als gefährdet erscheint, und tatsächliche Anhaltspunkte die Maßnahme zum Schutz der Person rechtfertigen,
5.die Person an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizeibehörde auf öffentlichen Straßen oder Plätzen oder an anderen öffentlich zugänglichen Orten eingerichtet worden ist, um eine der in § 100a der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten oder eine Straftat nach § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhüten. Die Einrichtung von Kontrollstellen ist nur mit Zustimmung des für die Polizei zuständigen Ministeriums oder von ihm benannter Stellen zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt, oder
6.die Person in Einrichtungen des internationalen Verkehrs, auf Straßen oder auf Bundeswasserstraßen, soweit aufgrund von Lageerkenntnissen oder polizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität sind, angetroffen wird zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
(3) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie können insbesondere die Person anhalten, den Ort der Kontrolle absperren, die Person nach ihren Personalien befragen, verlangen, dass die Person mitgeführte Ausweispapiere aushändigt, und erkennungsdienstliche Maßnahmen anordnen.
(4) Die Polizeibehörden können die Person festhalten, sie und die von ihr mitgeführten Sachen nach Gegenständen durchsuchen, die zur Identitätsfeststellung dienen, sowie die Person zur Dienststelle bringen.
(5) Erkennungsdienstliche Maßnahmen können nur angeordnet und Maßnahmen nach Abs. 4 können nur durchgeführt werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Gegen eine Person, die nicht nach den §§ 6 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEpP6&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint) oder 7 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEpP7&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint) verantwortlich ist, können erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen ihren Willen nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass sie Angaben über die Identität verweigert oder bestimmte Tatsachen den Verdacht einer Täuschung über die Identität begründen.
(6) Werden die Personalien bei der betroffenen Person erhoben, ist diese auf den Grund für die Identitätsfeststellung hinzuweisen, sofern der Zweck der Maßnahme hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
(7) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können verlangen, dass Berechtigungsscheine, Bescheinigungen, Nachweise oder sonstige Urkunden zur Prüfung ausgehändigt werden, wenn die betroffene Person aufgrund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diese Urkunden mitzuführen.

Affenpriester
05.05.2013, 14:18
Hessisches Gesetz
über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
(HSOG)
in der Fassung vom 14. Januar 2005

§ 18

Identitätsfeststellung und
Prüfung von Berechtigungsscheinen

(1) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr, zur Erfüllung der ihnen durch andere Rechtsvorschriften zugewiesenen weiteren Aufgaben (§ 1 Abs. 2 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEV5P1&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)) oder zum Schutz privater Rechte (§ 1 Abs. 3 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEV5P1&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)) erforderlich ist.
(2) Die Polizeibehörden können die Identität einer Person feststellen, wenn
1.die Person sich an einem Ort aufhält,
a)von dem aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte anzunehmen ist, dass dort
aa)Personen Straftaten verabreden, vorbereiten oder verüben,
bb)sich Personen ohne erforderlichen Aufenthaltstitel treffen oder
cc)sich Straftäterinnen oder Straftäter verbergen, oder
b)an dem Personen der Prostitution nachgehen,
2.dies zur Leistung von Vollzugshilfe (§ 1 Abs. 5 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEV5P1&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint)) erforderlich ist,
3.die Person sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass in oder an diesen Objekten Straftaten begangen werden sollen, durch die in oder an diesen Objekten befindliche Personen oder diese Objekte selbst unmittelbar gefährdet sind, und dies aufgrund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,
4.die Person sich im räumlichen Umfeld einer Person aufhält, die in besonderem Maße als gefährdet erscheint, und tatsächliche Anhaltspunkte die Maßnahme zum Schutz der Person rechtfertigen,
5.die Person an einer Kontrollstelle angetroffen wird, die von der Polizeibehörde auf öffentlichen Straßen oder Plätzen oder an anderen öffentlich zugänglichen Orten eingerichtet worden ist, um eine der in § 100a der Strafprozessordnung bezeichneten Straftaten oder eine Straftat nach § 27 des Versammlungsgesetzes zu verhüten. Die Einrichtung von Kontrollstellen ist nur mit Zustimmung des für die Polizei zuständigen Ministeriums oder von ihm benannter Stellen zulässig, es sei denn, dass Gefahr im Verzug vorliegt, oder
6.die Person in Einrichtungen des internationalen Verkehrs, auf Straßen oder auf Bundeswasserstraßen, soweit aufgrund von Lageerkenntnissen oder polizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese von erheblicher Bedeutung für die grenzüberschreitende Kriminalität sind, angetroffen wird zur vorbeugenden Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität.
(3) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können die zur Feststellung der Identität erforderlichen Maßnahmen treffen. Sie können insbesondere die Person anhalten, den Ort der Kontrolle absperren, die Person nach ihren Personalien befragen, verlangen, dass die Person mitgeführte Ausweispapiere aushändigt, und erkennungsdienstliche Maßnahmen anordnen.
(4) Die Polizeibehörden können die Person festhalten, sie und die von ihr mitgeführten Sachen nach Gegenständen durchsuchen, die zur Identitätsfeststellung dienen, sowie die Person zur Dienststelle bringen.
(5) Erkennungsdienstliche Maßnahmen können nur angeordnet und Maßnahmen nach Abs. 4 können nur durchgeführt werden, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann. Gegen eine Person, die nicht nach den §§ 6 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEpP6&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint) oder 7 (http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/2otf/page/bshesprod.psml;jsessionid=35C73CD07E0D450EB1479429 EF671D56.jp64?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SOGHEpP7&doc.part=S&doc.price=0.0#focuspoint) verantwortlich ist, können erkennungsdienstliche Maßnahmen gegen ihren Willen nicht durchgeführt werden, es sei denn, dass sie Angaben über die Identität verweigert oder bestimmte Tatsachen den Verdacht einer Täuschung über die Identität begründen.
(6) Werden die Personalien bei der betroffenen Person erhoben, ist diese auf den Grund für die Identitätsfeststellung hinzuweisen, sofern der Zweck der Maßnahme hierdurch nicht beeinträchtigt wird.
(7) Die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden können verlangen, dass Berechtigungsscheine, Bescheinigungen, Nachweise oder sonstige Urkunden zur Prüfung ausgehändigt werden, wenn die betroffene Person aufgrund einer Rechtsvorschrift verpflichtet ist, diese Urkunden mitzuführen.



Da steht auch nichts anderes, abgesehen davon, Bundesrecht bricht Landesrecht. In Hessen gibt es sogar noch die Todesstrafe, glaube ich. Hat nichts zu sagen. Entscheidend sind immer die Bundesgesetze, sollten sie anders lauten.
Ich hatte hier mal gepostet, wie es da ausschaut. Die Sache ist eindeutig.
Die Polizei kann dich nicht einfach irgendwo anhalten und verlangen, dass du dich ausweist, wenn du dich nicht strafbar gemacht hast, dir nichts vorgeworfen wird oder du Beteiligter oder Zeuge einer Straftat bist.
Die Polizei wird es immer versuchen und sich dabei auf einen Teilparagraphen stützen. Man sollte aber wissen dass es dazu eine klare Regelung gibt.
Bei uns ist es so, dass sie nichts machen können. Da die Polizei Landessache ist, könnte es durchaus Unterschiede geben. Bei uns ist die Sache glasklar.

Nikolaus
05.05.2013, 14:26
Geht sie aber nichts an, wenn es keinen Tatbestand gibt.Doch. Es bedarf keines Tatbestandes, sondern nur eines Grundes.

Affenpriester
05.05.2013, 14:30
Doch. Es bedarf keines Tatbestandes, sondern nur eines Grundes.

Der Grund muss aber im direkten Zusammenhang stehen. Und damit ist in der Regel gemeint, dass dir etwas vorgeworfen wird. Die Polizei darf nicht einfach so, weil sie gerade will, auf deine Personalien bestehen.
Es muss begründet werden und als Grund reicht eben nicht, "wir wollten nur mal sehen".

Conny
05.05.2013, 14:31
Da steht auch nichts anderes, abgesehen davon, Bundesrecht bricht Landesrecht. In Hessen gibt es sogar noch die Todesstrafe, glaube ich. Hat nichts zu sagen. Entscheidend sind immer die Bundesgesetze, sollten sie anders lauten.
Ich hatte hier mal gepostet, wie es da ausschaut. Die Sache ist eindeutig.

Du vergisst einfach, dass du es nicht mit Laien zu tun hast, sondern mit Leuten, die den Job jeden Tag machen und entsprechende Tricks, Kniffs und Schlupflöcher kennen, um deine Identität festzustellen, selbst wenn sich dafür zunächst mal keine eindeutige Rechtsgrundlage ergibt.
Viele der Punkte der "HSOG" sind reine Auslegungssache und alleine schon, dass sich Jemand beharrlich weigert sich auszuweisen, dürfte schon einen gewissen Verdacht erhärten, der dann dazu führen könnte, dass deine Identität eben GEGEN deinen Willen festgestellt wird, oder dass du deinen Willen irgendwann in die Tonne kloppen und dich dem Willen des Beamten fügen musst. Wenn nicht mal staatliche Behörden deinen Ausweis kontrollieren dürfen (Dein Perso ist übrigens Eigentum des Staates ;) ), wozu gibt es den dann überhaupt?

Affenpriester
05.05.2013, 14:33
Du vergisst einfach, dass du es nicht mit Laien zu tun hast, sondern mit Leuten, die den Job jeden Tag machen und entsprechende Tricks, Kniffs und Schlupflöcher kennen, um deine Identität festzustellen, selbst wenn sich dafür zunächst mal keine eindeutige Rechtsgrundlage ergibt.
Viele der Punkte der "HSOG" sind reine Auslegungssache und alleine schon, dass sich Jemand beharrlich weigert sich auszuweisen, dürfte schon einen gewissen Verdacht erhärten, der dann dazu führen könnte, dass deine Identität eben GEGEN deinen Willen festgestellt wird, oder dass du deinen Willen irgendwann in die Tonne kloppen und dich dem Willen des Beamten fügen musst. Wenn nicht mal staatliche Behörden deinen Ausweis kontrollieren dürfen (Dein Perso ist übrigens Eigentum des Staates ;) ), wozu gibt es den dann überhaupt?

Dafür, dass du dich, wenn Grund besteht, ausweisen kannst. Nur wenn kein Grund besteht, besteht auch keiner. Ich hab das doch selbst erlebt alles und die Beamten bei uns wissen das auch.
Die gehen erst einmal auf Dummfang und machen einen auf Paragraph sowieso, so sind sie nun einmal, die Behörden. Du musst auf deine Rechte bestehen in diesem Land, sonst nimmt man sie dir.

Tacitus
05.05.2013, 14:36
Bullshit. Eine Blutentnahme steht unter Richtervorbehalt und kann nicht einfach von der Polizei durchgeführt werden.

Könnt ihr nicht endlich einmal Gesetze lesen, anstatt mir meine Zeit zu stehlen?

http://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html

(2) Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.

Ermittlungspersonen = Polizei

____________________

Wenn also zu befürchten ist, dass sich der Drogenkonsum verflüchtigt, darf auch die Polizei selbst anordnen.

Nikolaus
05.05.2013, 14:44
Wenn nicht mal staatliche Behörden deinen Ausweis kontrollieren dürfen (Dein Perso ist übrigens Eigentum des Staates ;) ), wozu gibt es den dann überhaupt?Den Personalausweis gibt es, damit man sich ausweisen kann. Und selbstverständlich dürfen Behörden deinen Ausweis kontrollieren.

Nikolaus
05.05.2013, 14:45
Dafür, dass du dich, wenn Grund besteht, ausweisen kannst. Nur wenn kein Grund besteht, besteht auch keinerWenn kein Grund besteht, wirst du auch nicht kontrolliert.

Affenpriester
05.05.2013, 14:53
Wenn kein Grund besteht, wirst du auch nicht kontrolliert.

Quatsch. Also du bist echt ein Büttel, muss ich sagen. Wenn kein Grund besteht, wird nicht kontrolliert? Das ist jetzt dein Ernst, kann das sein?
Mir scheint es, mit Verlaub, als ob du weder die Realität noch das Gesetz verstanden hast.
Aber mir soll es egal sein, völlig egal.

Nikolaus
05.05.2013, 14:56
Quatsch. Also du bist echt ein Büttel, muss ich sagen. Wenn kein Grund besteht, wird nicht kontrolliert?Exakt.

Conny
05.05.2013, 15:04
Dafür, dass du dich, wenn Grund besteht, ausweisen kannst. Nur wenn kein Grund besteht, besteht auch keiner. Ich hab das doch selbst erlebt alles und die Beamten bei uns wissen das auch.
Die gehen erst einmal auf Dummfang und machen einen auf Paragraph sowieso, so sind sie nun einmal, die Behörden. Du musst auf deine Rechte bestehen in diesem Land, sonst nimmt man sie dir.
Dass du das erlebt hast stelle ich auch nicht in Frage.
Es geht darum, dass nach dem HSOG einfach nicht mehr allzuviele Orte bzw. Situationen übrig bleiben, in denen du eine Identitätsfeststellung verweigern kannst (hinzu kommt der Interpretationsspielraum, der in den Gesetzen geboten wird) und es dem Polizisten ohnehin meistens auch darum geht Souveränität und Dominanz auszustrahlen. Es gibt nicht wenige Polizisten, die "Renitenz" als sportliche Herausforderung annehmen und - wohlwissend dass sie allein schon aufgrund ihrer beruflichen Position und Erfahrung am längeren Hebel sitzen - recht gute Chancen haben deine Identität gegen deinen Willen festzustellen.
Und bzgl. deines Einwands "Landesrecht bricht Bundesrecht": Denkst du wirklich, dass sich die polizeilichen Befugnisse zur Identitätsfeststellung von Bundesland zu Bundesland grundlegend unterscheiden?

Affenpriester
05.05.2013, 15:17
Exakt.

Du wärest in der DDR ein Musterbürger gewesen, ohne Zweifel.

Stadtknecht
06.05.2013, 08:09
Und deshalb ist mein Rat folgender...Ab zum Anwalt.

Nützt Dir bei hier diskutierten Kontrolle nur nicht viel.
Denn da kann der Anwalt schlichtweg nichts tun, weil eine solche Maßnahme absolut rechtmäßig ist.

Stadtknecht
06.05.2013, 08:10
Das ändert nichts an philosophischen Wahrheit hierzu. Die Rechtsprechung spricht damit über sich selbst ein viel gravierenderes Urteil als sie es über einen Verbrecher je könnte.

Philosophie und Recht sind zwei Paar Schuhe.

Stadtknecht
06.05.2013, 08:12
Und wenn es kein Verbrechen gibt, geht die Staatsanwaltschaft und den örtlichen Polizeibeamten nicht an, was in deinem Ausweis steht, darum geht es.
Es geht um normale Polizeikontrollen. Nicht um Einsätze der Kripo, nicht um Strafverfolgung oder Beweisaufnahme. Es geht darum dass du nicht verpflichtet bist, dich ohne Grund auszuweisen.

Wann ein Polizeibeamter legitimiert ist, Deine Identität fest zu stellen, also Deinen Ausweis einzusehen und ähnliches, ergibt sich aus den jeweiligen Polizeigesetzen.
Das kann auch eine Verkehrskontrolle sein.

Cinnamon
06.05.2013, 08:12
Philosophie und Recht sind zwei Paar Schuhe.

Recht ist praktische Philosophie. Erst kommt das Denken und dann das Recht, das aus dem Denken entspringt.

Stadtknecht
06.05.2013, 08:13
Sie darf maximal vom Staatsanwalt angeordnet werden. Von der Polizei selbst nicht. Die Polizei ist kein Organ der Rechtspflege, sondern ein Exekutivorgan. Den Richtervorbehalt gibt es ja gerade zur Kontrolle der Exekutive, und nur in Notfällen darf die Staatsanwaltschaft eigenständig tätig werden.

Wenn kein Richter / StA erreichbar ist, darf auch die Polizei anordnen.

Cinnamon
06.05.2013, 08:15
Wenn kein Richter / StA erreichbar ist, darf auch die Polizei anordnen.

Das kein Richter oder Staatsanwalt erreichbar ist gibt es in so einem Fall nicht. Das kommt nur bei Hausdurchsuchungen vor, wo ausnahmsweise bei Gefahr im Verzuge die Polizei selbst die Durchsuchung anordnen darf.

Stadtknecht
06.05.2013, 08:20
Recht ist praktische Philosophie. Erst kommt das Denken und dann das Recht, das aus dem Denken entspringt.

Jetzt wird es mir zu kompliziert.

Von Philosophie habe ich absolut keine Ahnung.

Stadtknecht
06.05.2013, 08:21
Das kein Richter oder Staatsanwalt erreichbar ist gibt es in so einem Fall nicht. Das kommt nur bei Hausdurchsuchungen vor, wo ausnahmsweise bei Gefahr im Verzuge die Polizei selbst die Durchsuchung anordnen darf.

Bei einer Blutprobenentnahme liegt Gefahr im Verzuge vor!

Und Hausdurchsuchungen, so habe ich gehört, sind ein äußerst sensibles rechtliches Gebiet.

Cinnamon
06.05.2013, 08:24
Bei einer Blutprobenentnahme liegt Gefahr im Verzuge vor!

Und Hausdurchsuchungen, so habe ich gehört, sind ein äußerst sensibles rechtliches Gebiet.

Nein, liegt nicht. Bei einem Besoffenen kann man auch eine halbe Stunde oder so warten, bis zumindestens ein Staatsanwalt die Anordnung treffen kann.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:01
Richtig. Aber wie gesagt: Der Verdacht muss BEGRÜNDET sein. Gibt es etwa Zeugen, die gesehen haben, dass der Fahrer völlig unauffällig gefahren ist (keine Schlangenlinien oder so) und auch nicht mit überhöhter Geschwindigkeit etc. sähe es für die Beamten düster aus. Ermessensentscheidungen müssen an einer hohen Meßlatte gemessen werden.

Ja, diese Zeugen gibt es: Die Polizisten selber.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:02
Was verstehst Du unter - auch zwangsweise - ? Mir eine mit n Knüppel überziehen ? Mir wird Angst ....

In der Regel sieht das so aus, daß der renitente Proband mittels "Polizeigriffen" auf einem Stuhl oder dem Boden fixiert wird.

Cinnamon
06.05.2013, 09:05
Ja, diese Zeugen gibt es: Die Polizisten selber.

Nein, Polizisten sind in dem Fall keine neutralen und unbefangenen Zeugen.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:06
Einer Blutentnahme geht immer erst ein Alkoholtest (Pusten) voraus. Wobei dann nur der Alktest auf der Wache beweiswürdig ist.
Der lokale Alktest auf der Straße ist es nicht, deshalb wird der auffällige Proband zum nächsten Arzt oder Krankenhaus gefahren, wo er sich einer Blutentnahme unterziehen muss.
Das gilt auch für Verweigerer des ganzen Prozedere.

Judith: Bzw. sonstige Drogenkonsumenten.


Das ist so nicht ganz richtig.

Den Alkoholtest ( Pusten ) kann / darf man verweigern.

Der Alcotest auf der Wache, der mit einem speziellen, geeichten Gerät erfolgt und somit gerichtsverwertbar ist, wird nur im Ordnungswidrigkeitenbereich, also unter 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen, durchgeführt.

Im Straftatbereich, also über 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen und darunter mit Ausfallerscheinungen wird eine Blutprobe entnommen.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:12
Deshalb wird es ja immer wieder angemahnt, eine unabhängige Beschwerdestelle in Sachen Polizeiwillkür einzurichten (also keine interne Ermittlung, sondern eine wirklich unabhängige eigenständige Stelle, die mit der Polizei organisatorisch nicht verbunden ist). Wenn da z. B. von verschiedenen Personen unabhängig voneinander Beschwerden über diesselben Beamten kommen (Willkürübende sind normalerweise Wiederholungstäter), spräche das z. B. schon sehr dafür, dass da nähere Untersuchungen gerechtfertigt sind und man Geschädigten eine Entschuldigung zzgl. etwa Schadenersatz und ggf. Schmerzensgeld schuldet).

Wenn die Blutprobenentnahme aber zu einem positiven Ergebnis führt? Was dann?

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem den Polizisten dahingehend ein Fehlverhalten anzulasten wäre.

Hydrant
06.05.2013, 09:12
Das ist so nicht ganz richtig.

Den Alkoholtest ( Pusten ) kann / darf man verweigern.

Der Alcotest auf der Wache, der mit einem speziellen, geeichten Gerät erfolgt und somit gerichtsverwertbar ist, wird nur im Ordnungswidrigkeitenbereich, also unter 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen, durchgeführt.

Im Straftatbereich, also über 1,1 Promille ohne Ausfallerscheinungen und darunter mit Ausfallerscheinungen wird eine Blutprobe entnommen.

Herzlichen Dank für die Präzisierung.
Ich habe aus meiner Erinnerung geschrieben.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:13
Ich wurde mal morgens um ca. 0500 angehalten, weil meine hintere Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen war (Birne tot). Auch mit Pusten und allem Schnick und Schnack.

Und? Positiv?

Stadtknecht
06.05.2013, 09:14
In den Augen der Bullerei war das schon berechtigt, schließlich funzte meine hintere Kennzeichenbeleuchtung nicht. Sowas geht ja gar nicht!

Das geht auch nicht!

Die Beamten haben Dich sicherlich darauf hingewiesen, daß Du die Glühbirne wechseln sollst.

Hydrant
06.05.2013, 09:16
Und? Positiv?

Ja, aber zu wenig.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:16
Wenn ich bei einer Kfz-Kontrolle eine Schachtel oder Tasche im Auto sehe kontrolliere ich sie auch. ;)

Bist Du Polizist?

Quo vadis
06.05.2013, 09:18
Das geht auch nicht!

Die Beamten haben Dich sicherlich darauf hingewiesen, daß Du die Glühbirne wechseln sollst.

Hm NRW ausgerechnet, wo doch die Ausländer in Bullen ihre größten Fürsprecher haben und nationale Bürger von Bullen und Ausländern gleichermaßen in den Dreck gezogen werden.

http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/polizei/immer-mehr-gewalt-gegen-polizei-30278180.bild.html

Cinnamon
06.05.2013, 09:18
Wenn die Blutprobenentnahme aber zu einem positiven Ergebnis führt? Was dann?

Mir ist kein Fall bekannt, bei dem den Polizisten dahingehend ein Fehlverhalten anzulasten wäre.

Wenn es ein positives Ergebnis ist, ist das ja in Ordnung (abgesehen von dem Problem, dass ich generell dabei sehe im Zusammenhang mit Nemo in Tenetur). Wenn das Ergebnis aber negativ ist, was dann?

Stadtknecht
06.05.2013, 09:25
Hätte ich es nicht selbst im Gerichtsaal als Zuschauer erlebt.....
Anwalt zum Richter: Ja mein Mandant hatte getrunken, hätte aber auch einen kurzen Heimweg gehabt auf dem er sich befand und hätte ihn die Polizei nicht so lange aufgehalten, wäre er noch nüchtern Zuhause angekommen.
Richter: Der Aufwand um dem nachzugehen ist zu groß, im Zweifelsfalle für den Angeklagten....
Der Fahrer durfte seinen Führerschein behalten.

Das kannst Du Deinem Friseur erzählen!

Im § 24a StVG Absatz 1 steht:

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Holdus
06.05.2013, 09:27
Das kannst Du Deinem Friseur erzählen!

Im § 24a StVG Absatz 1 steht:

Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.

Ich fand´s ja auch unglaublich und kann verstehen, wenn Du mir das nicht abnimmst.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:28
Bei uns laufen solche Sachen.

Ich habe eine Bekannten der kurz vor Ostern mit 2,54 (was für ein Idiot) erwischt wurde.

Nachträglich stellte er fest dass ihn die Beamten auf Privatgelände (Einfahrt des Postgebäudes) gefasst habe. Er nahm einen Anwalt, die Polizei, Richter, usw muss die Sache fallen lassen wegen Formfehler.

Da hatte mein Bekannter Glück. (Ist trotzdem ein Arschloch, ich hatte ihn schon einige Male gewarnt, dass er einmal erwischt werde)

Ich selbst habe das Problem nicht mehr, ich saufe seit längerer Zeit keinen Alk mehr.

http://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gifhttp://forum.ovh.com/images/smilies/rolleyes.gif


Das glaube ich Dir nicht!

Die Einfahrt zu einem Postgelände, sofern diese nicht mit einer Schranke o.ä. abgeschlossen ist, ist öffentlicher Verkehrsraum.

Außerdem wird die Verwaltungsbehörde jemanden, der mit 2,54 Promille noch in der Lage ist Auto zu fahren, trotzdem die FE entziehen.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:29
Eben nicht, denn die ändert nichts am Blutalkoholwert. Ein "geübter" Trinker merkt bei 1,5 Promille vielleicht gar nichts, während einer der kaum trinkt, da vielleicht schon umfällt.

Da muß es aber schon ein sehr geübter Trinker sein.

Quo vadis
06.05.2013, 09:30
Wenn es ein positives Ergebnis ist, ist das ja in Ordnung (abgesehen von dem Problem, dass ich generell dabei sehe im Zusammenhang mit Nemo in Tenetur). Wenn das Ergebnis aber negativ ist, was dann?

Dann behaupten alle Büttel unisono es hätten Anzeichen für Alkoholkonsum vorgelegen (leere Bierflasche, Geruch usw,) auch wenn´s natürlich nicht stimmt.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:34
Nein, Polizisten sind in dem Fall keine neutralen und unbefangenen Zeugen.

Wetten daß?

Stadtknecht
06.05.2013, 09:34
Herzlichen Dank für die Präzisierung.
Ich habe aus meiner Erinnerung geschrieben.

Aber gerne doch!

Helgoland
06.05.2013, 09:35
Das glaube ich Dir nicht!

Die Einfahrt zu einem Postgelände, sofern diese nicht mit einer Schranke o.ä. abgeschlossen ist, ist öffentlicher Verkehrsraum.

Außerdem wird die Verwaltungsbehörde jemanden, der mit 2,54 Promille noch in der Lage ist Auto zu fahren, trotzdem die FE entziehen.Wer, egal in welchem Zusammenhang, mit mehr als 1,7 Promille erwischt wird und im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, muss automatisch zur MPU und gibt, wenn diese negativ ausfällt (wovon mit Sicherheit auszugehen ist), automatisch den Führerschein ab. Da spielt es keine Rolle, ob er jemals alkoholisiert im Straßenverkehr aufgefallen ist.

Stadtknecht
06.05.2013, 09:35
Ja, aber zu wenig.

Und somit war die Maßnahme der Polizei absolut rechtmäßig!

Stadtknecht
06.05.2013, 09:36
Nein, liegt nicht. Bei einem Besoffenen kann man auch eine halbe Stunde oder so warten, bis zumindestens ein Staatsanwalt die Anordnung treffen kann.

Komisch nur, daß Gerichte das anders sehen.