Hindenburg
30.04.2013, 11:28
NPD-Verbot: Bundesrat bleibt auf dünnem Eis
Nun hat das Gezerre ein vorläufiges Ende gefunden. Letzte Woche fiel die SPD mit ihrem Vorhaben, einen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen, im Bundestag durch. Die Mehrheit des deutschen Parlamentes wollte das nicht und hielt einen solchen Antrag für riskant. So sah das Wochen vorher auch schon die Bundesregierung und lehnte es ab, sich dem Vorgehen der Bundesländer anzuschließen. Die halten indessen weiterhin an ihrem im Dezember gefaßten Beschluß fest, die NPD verbieten zu lassen.
Mit der ablehnenden Haltung der beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung wird deutlich: Das Eis, auf das sich der Bundesrat begibt, ist außerordentlich dünn. Wurde schon die Dürftigkeit des bisher vorliegenden „Beweismaterials“ auf www.npd.de (http://www.npd.de) festgestellt, dann wurde diese Dürftigkeit durch die vorhergehenden Diskussionen im Bundestag und in der Bundesregierung bestätigt. Schließlich haben selbst Leute, die die NPD lieber heute als morgen verbieten würden, den Kopf darüber geschüttelt, mit welchem dünnen Material man nach Karlsruhe zu ziehen gedenkt.
An der Dürftigkeit des Materials ändert auch nicht der Umstand, daß die Bundesregierung der Länderkammer ihre sachliche Unterstützung angeboten hat. Schließlich kommen die „Beweise“ ja aus der Exekutive des Bundes und der Länder. Dazu kommt, daß bisher nur vier Länder-Innenminister die Bestätigung unterschrieben haben, daß das von ihren Behörden gelieferte Material frei von illegaler Zuträgerarbeit sei.
Die NPD wird sich aber keineswegs beruhigt zurücklehnen, sondern sich im Gegenteil gründlich mit den zu erwartenden Papiermengen beschäftigen. Ist doch zu erwarten, daß dieses Material weniger über das Innenleben unserer Partei aussagt als vielmehr über den Zustand des Staates, der von sich behauptet, der freieste zu sein, den es jemals auf deutschem Boden gegeben hat.
Das Verbotsverfahren wird also auf eine Auseinandersetzung darüber hinauslaufen, ob und in welcher Weise sich die geistigen Grundlagen und deren Staatsraison der Bundesrepublik Deutschland geändert haben oder nicht. Diese Auseinandersetzung ist längst überfällig.
Frank Schwerdt
Quelle: http://ds-aktuell.de/?p=2815
Nun hat das Gezerre ein vorläufiges Ende gefunden. Letzte Woche fiel die SPD mit ihrem Vorhaben, einen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen, im Bundestag durch. Die Mehrheit des deutschen Parlamentes wollte das nicht und hielt einen solchen Antrag für riskant. So sah das Wochen vorher auch schon die Bundesregierung und lehnte es ab, sich dem Vorgehen der Bundesländer anzuschließen. Die halten indessen weiterhin an ihrem im Dezember gefaßten Beschluß fest, die NPD verbieten zu lassen.
Mit der ablehnenden Haltung der beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung wird deutlich: Das Eis, auf das sich der Bundesrat begibt, ist außerordentlich dünn. Wurde schon die Dürftigkeit des bisher vorliegenden „Beweismaterials“ auf www.npd.de (http://www.npd.de) festgestellt, dann wurde diese Dürftigkeit durch die vorhergehenden Diskussionen im Bundestag und in der Bundesregierung bestätigt. Schließlich haben selbst Leute, die die NPD lieber heute als morgen verbieten würden, den Kopf darüber geschüttelt, mit welchem dünnen Material man nach Karlsruhe zu ziehen gedenkt.
An der Dürftigkeit des Materials ändert auch nicht der Umstand, daß die Bundesregierung der Länderkammer ihre sachliche Unterstützung angeboten hat. Schließlich kommen die „Beweise“ ja aus der Exekutive des Bundes und der Länder. Dazu kommt, daß bisher nur vier Länder-Innenminister die Bestätigung unterschrieben haben, daß das von ihren Behörden gelieferte Material frei von illegaler Zuträgerarbeit sei.
Die NPD wird sich aber keineswegs beruhigt zurücklehnen, sondern sich im Gegenteil gründlich mit den zu erwartenden Papiermengen beschäftigen. Ist doch zu erwarten, daß dieses Material weniger über das Innenleben unserer Partei aussagt als vielmehr über den Zustand des Staates, der von sich behauptet, der freieste zu sein, den es jemals auf deutschem Boden gegeben hat.
Das Verbotsverfahren wird also auf eine Auseinandersetzung darüber hinauslaufen, ob und in welcher Weise sich die geistigen Grundlagen und deren Staatsraison der Bundesrepublik Deutschland geändert haben oder nicht. Diese Auseinandersetzung ist längst überfällig.
Frank Schwerdt
Quelle: http://ds-aktuell.de/?p=2815