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Hindenburg
30.04.2013, 11:28
NPD-Verbot: Bundesrat bleibt auf dünnem Eis

Nun hat das Gezerre ein vorläufiges Ende gefunden. Letzte Woche fiel die SPD mit ihrem Vorhaben, einen Verbotsantrag gegen die NPD zu stellen, im Bundestag durch. Die Mehrheit des deutschen Parlamentes wollte das nicht und hielt einen solchen Antrag für riskant. So sah das Wochen vorher auch schon die Bundesregierung und lehnte es ab, sich dem Vorgehen der Bundesländer anzuschließen. Die halten indessen weiterhin an ihrem im Dezember gefaßten Beschluß fest, die NPD verbieten zu lassen.

Mit der ablehnenden Haltung der beiden Verfassungsorgane Bundestag und Bundesregierung wird deutlich: Das Eis, auf das sich der Bundesrat begibt, ist außerordentlich dünn. Wurde schon die Dürftigkeit des bisher vorliegenden „Beweismaterials“ auf www.npd.de (http://www.npd.de) festgestellt, dann wurde diese Dürftigkeit durch die vorhergehenden Diskussionen im Bundestag und in der Bundesregierung bestätigt. Schließlich haben selbst Leute, die die NPD lieber heute als morgen verbieten würden, den Kopf darüber geschüttelt, mit welchem dünnen Material man nach Karlsruhe zu ziehen gedenkt.

An der Dürftigkeit des Materials ändert auch nicht der Umstand, daß die Bundesregierung der Länderkammer ihre sachliche Unterstützung angeboten hat. Schließlich kommen die „Beweise“ ja aus der Exekutive des Bundes und der Länder. Dazu kommt, daß bisher nur vier Länder-Innenminister die Bestätigung unterschrieben haben, daß das von ihren Behörden gelieferte Material frei von illegaler Zuträgerarbeit sei.

Die NPD wird sich aber keineswegs beruhigt zurücklehnen, sondern sich im Gegenteil gründlich mit den zu erwartenden Papiermengen beschäftigen. Ist doch zu erwarten, daß dieses Material weniger über das Innenleben unserer Partei aussagt als vielmehr über den Zustand des Staates, der von sich behauptet, der freieste zu sein, den es jemals auf deutschem Boden gegeben hat.

Das Verbotsverfahren wird also auf eine Auseinandersetzung darüber hinauslaufen, ob und in welcher Weise sich die geistigen Grundlagen und deren Staatsraison der Bundesrepublik Deutschland geändert haben oder nicht. Diese Auseinandersetzung ist längst überfällig.

Frank Schwerdt



Quelle: http://ds-aktuell.de/?p=2815

-jmw-
01.05.2013, 10:17
Schau'n mer mal!

Sprecher
01.05.2013, 10:28
Was vom BVG zu halten ist hat man ja am Urteil zur Sitzplatzvergabe beim NSU-Prozess gesehen. Da wird also ganz im Sinne der Staatsräson geurteilt werden.
Das einzige was die von einem NPD-Verbot abhalten könnte wäre die Angst daß der Europäische Gerichtshof das Urteil wieder kassiert und die BRD blamiert dastände.

Untergrundkämpfer
01.05.2013, 10:35
Das ganze ist eine sehr defizile Angelegenheit. Da das BVG schon einmal ein NPD-Verbot kassiert hat ist fakt. Jedoch gebe ich zu bedenken das dies damals unter anderen Rahmenbedingungen geschah. Andere Richter, V-Leute in den höchsten Führungsebenen der NPD und anderes mehr.

Mittlerweile sind die Internationalisten und eine-Welt-Fanatiker in EU und BRD noch mächtiger geworden und sie gieren nach einem Verbot. Andererseits haben sie aber genauso Angst davor das die NPD-Anhänger in den Untergrund gehen und aufgrund des Verbotes sich sogar militant geben könnten.

KuK
01.05.2013, 11:01
Interessant ist die 16 Organisationen umfassende Bundes-Verbots-Liste und die 72 Positionen lange Länder-Verbotsliste von angeblich rechtsextremen Vereinigungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_in_Deutschland_verbotener_rechtsextremer_Org anisationen

Sucht man auf gleichen Seiten mit dem Terminus "linksextrem", erhält man nur einen Eintrag des niedersächsischen Verfassungs-Sch(m)utzes, aber im Gegenzug den bezeichnenden Footer von Google:

Aus Rechtsgründen hat Google 35 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe (http://www.chillingeffects.org/notice.cgi?sID=815) finden Sie unter ChillingEffects.org.

Verbotene Links-Parteien findet man nur in Nebensätzen (KPD 1956)

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12319&article_id=54257&_psmand=306)

Nur drei Parteien seien "unter Beobachtung"

Soviel zum Thema "Ausgewogenheit der Berichterstattung....

KuK

Zinsendorf
01.05.2013, 11:23
Interessant ist die 16 Organisationen umfassende Bundes-Verbots-Liste und die 72 Positionen lange Länder-Verbotsliste von angeblich rechtsextremen Vereinigungen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Liste_in_Deutschland_verbotener_rechtsextremer_Org anisationen

Sucht man auf gleichen Seiten mit dem Terminus "linksextrem", erhält man nur einen Eintrag des niedersächsischen Verfassungs-Sch(m)utzes, aber im Gegenzug den bezeichnenden Footer von Google:

Aus Rechtsgründen hat Google 35 Ergebnis(se) von dieser Seite entfernt. Weitere Informationen über diese Rechtsgründe (http://www.chillingeffects.org/notice.cgi?sID=815) finden Sie unter ChillingEffects.org.

Verbotene Links-Parteien findet man nur in Nebensätzen (KPD 1956)

http://www.verfassungsschutz.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=12319&article_id=54257&_psmand=306)

Nur drei Parteien seien "unter Beobachtung"

Soviel zum Thema "Ausgewogenheit der Berichterstattung....

KuK


Du sprichst da indirekt einen weiteren wichtigen Sachverhalt an, warum die NPD z. Zt. wohl nicht verboten wird. Sie wird offenbar benötigt, um einen Teil der mit der aktuellen Politik Unzufriedenen dem Einfluss der Linken zu entziehen. Und solange sich die rechte Seite bedenkenlos als Stosstrupp vorrangig gegen "links" verwenden lässt, dürfte es erstmal nicht zu einem Verbot kommen. Auch scheint es, dass diese Partei doch relativ gut durch entsprechende V-Männer zu steuern war...und bei Bedarf werden eben dann neue Buhmänner installiert.

Diese Variante hat einen Vorteil entgegen der evt. Alternative, dass der Staat gleichermaßen "auf rechts und links einhaut": Es sieht - zumindestens oberflächlich betrachtet - sowohl pluralistisch als auch demokratisch aus.:))

Cinnamon
01.05.2013, 11:25
Was vom BVG zu halten ist hat man ja am Urteil zur Sitzplatzvergabe beim NSU-Prozess gesehen. Da wird also ganz im Sinne der Staatsräson geurteilt werden.
Das einzige was die von einem NPD-Verbot abhalten könnte wäre die Angst daß der Europäische Gerichtshof das Urteil wieder kassiert und die BRD blamiert dastände.

In erster Linie würde sich das BVerfG selbst blamieren. Immerhin sind die Vorgaben aus Straßburg klar und logisch: Um eine Partei zu verbieten, muss neben einer aggressiven Haltung zur Demokratie die Partei auch ernsthafte Aussichten auf solche Mehrheiten haben, dass damit die Demokratie selbst von ihr beseitigt werden könnte. Eine Partei, die zwischen 2 und 3 % rumdümpelt, ist keine solche Gefahr. Damit entbehrt auch das Verbotsverfahren jeder Grundlage.