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Vollständige Version anzeigen : Das traurige Schicksal des Biologielehrers Horst Arnold



Ali Ria Ashley
25.04.2013, 15:07
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http://lupocattivoblog.com/2013/01/23/die-justiz-hat-sich-in-jahrhunderten-nicht-geandert-moderne-hexenverfolgungen-sind-an-der-tagesordnung/

zitat


Der Fall Horst Arnold


http://falschbeschuldigung.org/thumb.php?f=Horst-Arnold-Kassel.jpg&width=180Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 von Christoph Trapp (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp) am Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft verurteilt, die er voll absitzen musste, weil er nicht geständig war. Zwei Jahre davon wurde er zwangspsychiatrisiert.

Am 28. August 2001, in der großen Pause zwischen zwei Unterrichtsstunden, soll der Biologie- und Sportlehrer Horst Arnold seine Kollegin, die Biologie- und Deutschlehrerin Heidi Külzer, vergewaltigt haben. Es gibt nur die eine Zeugin, das mutmaßliche Opfer. Sie, damals Mitte dreißig, ist die Hauptbelastungszeugin. Er, Anfang vierzig, bestreitet die Tat. Sie wird als hübsch geschildert, als eine Frau, die sympathisch wirke und die Menschen für sich einnehme. Er dagegen soll sich überschätzen – und trinken.

Aus Sicht des Darmstädter Landgerichts fügte sich alles. Horst Arnold wurde am 24. Juni 2002 wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Überzeugung der Kammer, dass der Angeklagte auch der Täter sei, basiert laut Urteilsbegründung in erster Linie auf den Aussagen der Zeugin.

Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren “aus erwiesener Unschuld” frei. Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen.

Der Vorsitzende Richter Jürgen Dreyer in der Urteilsbegründung. “Es kommt nicht darauf an, was Richter glauben, sondern wie man mit Recht umgeht.”Eine Tat müsse so nachgewiesen werden, dass keine vernünftigen Zweifel bestehen bleiben. Dieser Grundsatz gelte erst recht, wenn in einem Vergewaltigungsprozess Aussage gegen Aussage steht. Dabei würde auch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs immer die These gelten: Die Aussage einer Belastungszeugin sei falsch. Erst wenn man gegenteilige Beweise finde, könne man verurteilen. (Quelle: hna.de (http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/urteil-aufgerollten-vergewaltigungsprozess-gegen-bio-lehrer-erwartet-1308922.html)) Der BGH hat die Revision verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler ergeben hat. Das freisprechende Urteil des LG Kassel ist damit rechtskräftig. Der BGH hat den Freispruch eines Lehrers vom Vorwurf der Vergewaltigung bestätigt. (BGH Entscheidung vom 9.2.2012 (https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120200532&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachrich t.jsp))

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 15:09
Was hat das mit deutscher Innenpolitik zu tun? Nun, sehr viel. Immer mehr falsch-Urteile und "Juristisch-Handwerkliche" Fehler werden gemacht, aber die Verantwortlichen, sie gehen Straffrei aus. Kann die Politik überhaupt hier etwas ändern? Nur sehr schwer, doch es muss etwas passieren. Die fälle, wo völlig normale Bürger über nacht zu "Idioten" ( Von Amtswegen ) gestempelt werden steigt rapide an. Die rede ist von Richtern, die Ihr Amt Mißbrauchen, ohne dafür jemals belangt zu werden. Ähnlich wie bei Ärzten die Patienten da falsche Bein Amputieren oder ähnliches, der Schuldige wird nur selten dafür zur Rechenschaft gezogen.

Das gravierende bei Herrn Arnold war und ist, dass der zuständige Richter ohne Fakten, ohne Beweise und Indizien sein Urteil gefällt hat. Obwohl für auch Laien klar hätte sein müssen, dass an der SACHE etwas faul ist. Der Richter hat für die Vernichtung des ordentlichen Bürgern Horst Arnold keinerlei Konsequenzen bekommen. Ein Skandal.

KuK
25.04.2013, 15:19
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http://lupocattivoblog.com/2013/01/23/die-justiz-hat-sich-in-jahrhunderten-nicht-geandert-moderne-hexenverfolgungen-sind-an-der-tagesordnung/

zitat


Endlich mal ein Urteil, dem keine Frauenfeindlichkeit vorgeworfen werden kann, sondern wo Instanzen bemüht wurden, die nicht angreifbar sind (zumindestens nicht von Kreti & Pleti)

Es ist eine Schande, daß zwischen Verurteilung und Revision ein knappes Jahrzehnt vergangen ist, in dem der Verurteilte derart stigmatisiert war, daß er in de,m linkslastigen ind PolCor-orientierten Lehrbetrieb niemals eine neue Anstellung hätte finden können und jetzt auch nicht finden wird.

Ob er es war oder nicht, er hat einen Karriere-Knick, den ihm niemand bezahlt.

Ich will und kann nicht bewerten, aber mom. sieht es so aus, daß die Rchter erkannt haben, daß sie das Recht nicht weiter (links-) beugen können, ohne daß ihre Glaubwürdigkeit leidet. - Das hätte ihnen schon mal vor 20- spätestens aber vor 10 Jahren auffallen können.

Man müßte mal einen Shit-Storm für Richter etablieren, der sie bei eklatanten Fehlentscheidungen vom Erwerbsprozeß ausschließt....

Ja, ich bin ein Fascho und stehe auch dazu.... (Gruß an die Antifa),

KuK

schastar
25.04.2013, 15:37
...Das Kasseler Landgericht sprach Horst Arnold am 5. Juli 2011 in einem Wiederaufnahmeverfahren “aus erwiesener Unschuld” frei. Das Kasseler Landgericht ließ kein gutes Haar an dem Urteil der Darmstädter Kollegen.

...

Ist seine Unschuld erwiesen muß zwangsläufig ihre Lüge bewiesen sein. Hockt sie im Gefängnis? Oder gibt es mal wieder einen Möchtegernvergewaltigungsopferbonus?

schastar
25.04.2013, 15:40
Was hat das mit deutscher Innenpolitik zu tun? Nun, sehr viel. Immer mehr falsch-Urteile und "Juristisch-Handwerkliche" Fehler werden gemacht, aber die Verantwortlichen, sie gehen Straffrei aus. Kann die Politik überhaupt hier etwas ändern? Nur sehr schwer, doch es muss etwas passieren. Die fälle, wo völlig normale Bürger über nacht zu "Idioten" ( Von Amtswegen ) gestempelt werden steigt rapide an. Die rede ist von Richtern, die Ihr Amt Mißbrauchen, ohne dafür jemals belangt zu werden. Ähnlich wie bei Ärzten die Patienten da falsche Bein Amputieren oder ähnliches, der Schuldige wird nur selten dafür zur Rechenschaft gezogen.

Das gravierende bei Herrn Arnold war und ist, dass der zuständige Richter ohne Falten, ohne Beweise und Indizien sein Urteil gefällt hat. Obwohl für auch Laien klar hätte sein müssen, dass an der SACHE etwas faul ist. Der Richter hat für die Vernichtung des ordentlichen Bürgern Horst Arnold keinerlei Konsequenzen bekommen. Ein Skandal.

Ich fordere schon lange ein Volkstribunal dass Richter, Staatsanwälte, etc. für die Verurteilung eines Unschuldigen zu Rechenschaft zieht.

Shahirrim
25.04.2013, 15:41
Ist seine Unschuld erwiesen muß zwangsläufig ihre Lüge bewiesen sein. Hockt sie im Gefängnis? Oder gibt es mal wieder einen Möchtegernvergewaltigungsopferbonus?

Hoffentlich ist diese Hexe im Gefängnis.

Hier steht auch was dazu, ich habe aber nicht die Lust, das alles zu lesen. Vielleicht findest du da raus, ob sie momentan in der Zelle hockt.

http://www.welt.de/vermischtes/article115582333/Die-erfundene-Vergewaltigung-der-Heidi-K.html

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 15:44
Ich fordere schon lange ein Volkstribunal dass Richter, Staatsanwälte, etc. für die Verurteilung eines Unschuldigen zu Rechenschaft zieht.


Richter und Staatsanwälte müssen klar für vorsätzliches falsches Handeln, wie in dem thematisiertem Fall, die volle härte des gesetzes zu spüren bekommen. Das war mehr als nur Rechtsbeugung, das war Mord ganz klare Sache. Es gab nichts, was ernsthaft für eine Vergewaltigung sprach. Wo leben wir denn muss man sich ernsthaft schon fragen, ich bin tief bestürzt über das Schicksal dieses Mannes, auf der verlinkten Seite gibt es aber noch mehr fälle.

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 15:45
Hoffentlich ist diese Hexe im Gefängnis.

Hier steht auch was dazu, ich habe aber nicht die Lust, das alles zu lesen. Vielleicht findest du da raus, ob sie momentan in der Zelle hockt.

http://www.welt.de/vermischtes/article115582333/Die-erfundene-Vergewaltigung-der-Heidi-K.html


Dem Richter und der Staatsanwaltschaft steht genauso eine Mitschuld zu, auch Sie gehören ganz klar auf die Anklagebank.

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 15:48
ein weiterer fall...

quelle

http://lupocattivoblog.com/2013/01/23/die-justiz-hat-sich-in-jahrhunderten-nicht-geandert-moderne-hexenverfolgungen-sind-an-der-tagesordnung/ (http://lupocattivoblog.com/2013/01/23/die-justiz-hat-sich-in-jahrhunderten-nicht-geandert-moderne-hexenverfolgungen-sind-an-der-tagesordnung/)


Der Fall Herbert B. – Siebeneinhalb Jahre zu Unrecht in Haft


http://lupocattivoblog.files.wordpress.com/2013/01/justiz.jpg?w=200&h=200Beim Freispruch sagte die Richterin: “Das Urteil kann nicht wettmachen, was Sie in sieben Jahren erlitten haben. Wir müssen uns im Namen der Justiz bei Ihnen entschuldigen.” Entschuldigen für genau gesagt siebeneinhalb Jahre, die Herbert B. zu Unrecht im Gefängnis saß. (Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1338485304644&openMenu=1013016724285&calledPageId=1013016724285&listid=1018881578312) - falschbeschuldigung.org (http://falschbeschuldigung.org/Siebeneinhalb_Jahre_zu_Unrecht_in_Haft))

Der nun 72-Jährige aus dem Saalekreis hat immer bestritten, seine damals 21 jährige Tochter 2003 dreimal vergewaltigt zu haben. Dennoch wurde der achtfache Vater 2004 am Landgericht Halle in einem Prozess, in dem Aussage gegen Aussage stand, zu zehn Jahren Haft verurteilt. Weil ein Gericht

“handwerkliche Fehler”machte, wie es die Magdeburger Richterin Claudia Methling nun formuliert.

Am Landgericht Magdeburg wird B. im Juni 2012, beim Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Die Kammer ist fest davon überzeugt, dass er die Taten nicht begangen hat. Dass 2004 das hallesche Gericht, wie die Magdeburger Staatsanwältin es im Plädoyer formuliert, “einer kranken Frau aufgesessen ist”.

Auch, so kritisiert Verteidiger Johann Schwenn, weil es sich damals mit den Aussagen von Ärzten des vermeintlichen Opfers begnügt statt einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen.

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 15:56
ein weiterer fall... ein Justzskandal jagt das nächste. Was ist loß? In dem Film geht es nicht um oder ob das was der Herr da tut oder nicht tut gut oder nicht gut ist, sondern darum, dass er plötzlich entmündigt werden soll.


http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=MdRmBmMqw7k

Eridani
25.04.2013, 15:59
In Fällen von "Vergewaltigung" sind die Männer inzwischen im Nachteil, wenn nicht gar diskriminiert.

Wer will im Nachhinein entscheiden, welcher der beiden Parteien log und welcher die Wahrheit sprach?
Ich kenne Fälle aus meinem Privatleben, wo Frauen, aus gekränkter Eitelkeit einem Mann Vergewaltigung unterschoben, weil der mit ihnen Geschl.-Verkehr ablehnte. Oder die noch fieseren Fälle, wo es zunächst zu "einvernehmlichen" Verkehr kam, nach einem Streit die Frau dann aber von Vergewaltigung sprach!
In New Yorker Großfirmen, sollen sich inzwischen Männer nicht mehr trauen, mit weiblichen Angestellten zusammen allein Fahrstuhl zu fahren. Kaum zu glauben.
#
Natürlich gibt es es auch "die" brutale Vergewaltigung als solche, besonders Indien macht da zur Zeit Schlagzeilen.
In orientalischen- und fernöstlichen Ländern, ist da immer noch das Problem, dass Frauen Menschen 2.Klasse sind.
Selbst in der BRD gibt es keine 100%tige Gleichberechtigung (immer noch unterschiedliches Lohnniveau).

Praetorianer
25.04.2013, 16:05
Hockt sie im Gefängnis?

Machst du Witze? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine Frau für sowas ins Gefängnis geht.

bernhard44
25.04.2013, 16:32
..........................................


Dennoch wird es für Horst Arnold kein Happy End, kein glückliches Fügen geben. Der Biologie- und Sportlehrer hatte längst alles verloren, als das krasse Fehlurteil behoben wurde, sein Haus, sein Ansehen, die Freunde, den Glauben an die Gerechtigkeit, die Gesundheit.
Eine Entschädigung wurde nie ausgezahlt, und das hessische Kultusministerium weigerte sich trotz allem, Arnolds Kündigung zurückzunehmen. Er müsse sich wie jeder andere neu bewerben, teilte das Ministerium ungerührt mit.
Selbst der letzte Trost blieb Arnold verwehrt: Just an jenem Tag im Juni 2012, als die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Heidi K. wegen Falschbeschuldigung abschloss und sich zur Anklage entschloss, wurde Horst Arnold tot auf der Straße gefunden, Herzinfarkt. Arnold war nur 53 Jahre alt geworden.


http://www.welt.de/vermischtes/article115582333/Die-erfundene-Vergewaltigung-der-Heidi-K.html

Beobachter
25.04.2013, 16:37
Eine gewisse Frau Schwarzer wird sich dazu garantiert nicht äußern.

bernhard44
25.04.2013, 16:38
der Prozess gegen Heidi K. hat gerade begonnen!



Prozess gegen Heidi K.: Vom Opfer zur Angeklagten


Sie sei von ihrem Kollegen vergewaltigt worden, behauptete Heidi K. über Horst Arnold. Der musste ins Gefängnis. Das Urteil wurde später aufgehoben, doch sein Leben war zerstört. Nun steht Heidi K. selbst vor Gericht, wegen Freiheitsberaubung. Ein befremdlicher Auftritt.
Eine schlanke Frau mittlerer Größe und mittleren Alters betritt den Saal im Darmstädter Landgericht, umringt von ihren drei Anwälten, die Augen hinter einer kohlschwarzen Sonnenbrille verborgen. Ihre Haare bedeckt eine tizianrote, lockige Langhaarperücke. Sie zögert, bewegt sich unsicher, wie tastend, zu ihrem Sitzplatz gegenüber dem Richtertisch. Erst nach ein paar Schritten hält sie weißes Papier vors starr verkniffene Gesicht, um sich vor Foto- und Filmkameras zu schützen.

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Es ist Heidi K., suspendierte Studienrätin, 48 Jahre alt - und heute zweite Hauptperson in einem Justizskandal, an dem die Darmstädter Justiz wohl noch einige Zeit ihre Freude haben wird. Dem Prozess gegen Heidi K. wegen Freiheitsberaubung, der an diesem Mittwoch begann, ging ein zehn Jahre währender Justizmarathon zu Lasten des im vorigen Jahr an Herzversagen verstorbenen Lehrers Horst Arnold (http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-87347217.html) voraus.
Der Mann war nach einer Strafanzeige Heidi Ks. wegen angeblicher Vergewaltigung im Herbst 2001 festgenommen und am 24. Juni 2002 vom Landgericht Darmstadt zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Diese Strafe saß er, weil er sich nie zur der vorgeworfenen Tat bekannte, bis zum letzten Tag ab, das war der 1. Oktober 2006.

#

Das Gericht scheint entschlossen, den ganzen Fall noch einmal gründlich aufarbeiten zu wollen - ein begrüßenswertes Vorhaben, nachdem man im ersten Durchgang offenbar allzu gutgläubig und voreingenommen in Heidi K. nur das "Opfer" wahrgenommen hatte. Jetzt ist sie Angeklagte.



http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-heidi-k-angebliches-vergewaltigungsopfer-angeklagt-a-896536.html

frundsberg
25.04.2013, 16:40
der Prozess gegen Heidi K. hat gerade begonnen!




http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-heidi-k-angebliches-vergewaltigungsopfer-angeklagt-a-896536.html

Und ich dachte schon, Frau Klum hätte etwas verbrochen.

bernhard44
25.04.2013, 16:41
Und ich dachte schon, Frau Klum hätte etwas verbrochen.

hat sie doch.......

Murmillo
25.04.2013, 16:41
Endlich mal ein Urteil, dem keine Frauenfeindlichkeit vorgeworfen werden kann, sondern wo Instanzen bemüht wurden, die nicht angreifbar sind (zumindestens nicht von Kreti & Pleti)

Es ist eine Schande, daß zwischen Verurteilung und Revision ein knappes Jahrzehnt vergangen ist, in dem der Verurteilte derart stigmatisiert war, daß er in de,m linkslastigen ind PolCor-orientierten Lehrbetrieb niemals eine neue Anstellung hätte finden können und jetzt auch nicht finden wird.

Ob er es war oder nicht, er hat einen Karriere-Knick, den ihm niemand bezahlt.

Ich will und kann nicht bewerten, aber mom. sieht es so aus, daß die Rchter erkannt haben, daß sie das Recht nicht weiter (links-) beugen können, ohne daß ihre Glaubwürdigkeit leidet. - Das hätte ihnen schon mal vor 20- spätestens aber vor 10 Jahren auffallen können.

Man müßte mal einen Shit-Storm für Richter etablieren, der sie bei eklatanten Fehlentscheidungen vom Erwerbsprozeß ausschließt....

Ja, ich bin ein Fascho und stehe auch dazu.... (Gruß an die Antifa),

KuK

Ja KuK, Horst Arnold hat die ganzen Strapazen nicht überlebt und ist voriges Jahr am 29.Juni tot auf der Straße aufgefunden worden, ohne nochmal eingestellt worden zu sein und ohne jemals eine angemessene Haftentschädigung zu bekommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Arnold_%28Justizopfer%29

frundsberg
25.04.2013, 16:44
hat sie doch.......

Hmm. Was Fr. Klum getan hat, ist in D. m.W. momentan kein Strafbestand.

Helgoland
25.04.2013, 16:47
Hmm. Was Fr. Klum getan hat, ist in D. m.W. momentan kein Strafbestand.

Nicht ganz:

Von Donnerstag an beschäftigen sich in Darmstadt die Richter mit jener Frau, die Bekannte und Kollegen als "Märchentante" bezeichnen und die nach Überzeugung des Landgerichts Kassel "aberwitzige Geschichten" erzählt hat. Ihr drohen bis zu zehn Jahren Haft.

Murmillo
25.04.2013, 16:51
Hmm. Was Fr. Klum getan hat, ist in D. m.W. momentan kein Strafbestand.

Man klagt sie wegen Freiheitsberaubung an, schließlich hatte ihre (vermutliche) Falschaussage zur Inhaftierung des Lehrers geführt.
Das ist schon ein Straftatbestand.

frundsberg
25.04.2013, 16:54
Nicht ganz:

Von Donnerstag an beschäftigen sich in Darmstadt die Richter mit jener Frau, die Bekannte und Kollegen als "Märchentante" bezeichnen und die nach Überzeugung des Landgerichts Kassel "aberwitzige Geschichten" erzählt hat. Ihr drohen bis zu zehn Jahren Haft.



Hm, ich glaube nun mißverstehen wir uns. Heidi Klum hat mit der Geschichte nichts zu tun und Bernhard44 und icke haben ein wenig 'verstecken' gespielt.

bernhard44
25.04.2013, 16:56
Hm, ich glaube nun mißverstehen wir uns. Heidi Klum hat mit der Geschichte nichts zu tun und Bernhard44 und icke haben ein wenig 'verstecken' gespielt.

... ;)

Helgoland
25.04.2013, 16:57
Hm, ich glaube nun mißverstehen wir uns. Heidi Klum hat mit der Geschichte nichts zu tun und Bernhard44 und icke haben ein wenig 'verstecken' gespielt.

In Ordnung, da hab ich wohl gepennt! ;-)

rechtsvonlinks
25.04.2013, 17:22
http://www.welt.de/vermischtes/article115582333/Die-erfundene-Vergewaltigung-der-Heidi-K.html


Eine Entschädigung wurde nie ausgezahlt, und das hessische Kultusministerium weigerte sich trotz allem, Arnolds Kündigung zurückzunehmen. Er müsse sich wie jeder andere neu bewerben, teilte das Ministerium ungerührt mit.

Drecksbande!!

Alexandermerow
25.04.2013, 17:23
Was hat das mit deutscher Innenpolitik zu tun? Nun, sehr viel. Immer mehr falsch-Urteile und "Juristisch-Handwerkliche" Fehler werden gemacht, aber die Verantwortlichen, sie gehen Straffrei aus.

Ja, da kenne ich auch immer mehr Beispiele, die klar zeigen, dass nicht selten "Recht" wie in der letzten Bananenrepublik gesprochen wird. Aber eine Krähe kratzt der anderen ja kein Auge aus, daher ist es schwer die Verantwortlichen überhaupt zu packen.

Wolf Fenrir
25.04.2013, 17:35
Solche Urteile kommen nun mal in einer Emanzen Gesellschaft raus.

Jemand vor Gericht hat bessere Karten wenn er schwul , lesbisch , weiblich ist...

Efna
25.04.2013, 17:42
Richter und Staatsanwälte müssen klar für vorsätzliches falsches Handeln, wie in dem thematisiertem Fall, die volle härte des gesetzes zu spüren bekommen. Das war mehr als nur Rechtsbeugung, das war Mord ganz klare Sache. Es gab nichts, was ernsthaft für eine Vergewaltigung sprach. Wo leben wir denn muss man sich ernsthaft schon fragen, ich bin tief bestürzt über das Schicksal dieses Mannes, auf der verlinkten Seite gibt es aber noch mehr fälle.

Jetzt bleib mal auf den Teppich auch Richter sind keine perfekten Übermenschen die alles Wissen und durchschauen können. Ein unfehlbare Justiz wird es nie geben und somit wird es auch immer solche Urteile geben. weil auch in der Justiz nur Menschen tätig sind und keine Götter. So leid es einen auch tut für die Betroffenen.

Prometheus
25.04.2013, 17:55
Selbst in der BRD gibt es keine 100%tige Gleichberechtigung (immer noch unterschiedliches Lohnniveau).

Sofern du damit meinst, das aufgrund der freien Berufswahl Einkommensunterschiede bestehen hast du recht. Meinst du du aber es gäbe bei der gleichen Tätigkeit unterschiedliche Einkommen irrst du aber. Schon allein Tarifverträge (90% aller Beschäftigungsverhältnisse, man korregiere mich) sprechen eine andere Sprache.

schastar
25.04.2013, 19:38
15.06.11 Fünf Jahre unschuldig im Gefängnis?
http://www.hna.de/lokales/kassel/prozess-kasseler-landgericht-fuenf-jahre-unschuldig-gefaengnis-1284553.html

24.06.11 Nie von der Polizei verhört
http://www.hna.de/lokales/kassel/vergewaltigungsprozess-gegen-biolehrer-polizei-verhoert-1295409.html

29.06.11 Unschuldig im Kast
http://www.hna.de/lokales/kassel/vergewaltigungsprozess-gegen-bio-lehrer-angeklagter-beteuert-erneut-unschuld-1301220.html

05.07.11 Freispruch nach 5 Jahren unschuldig im Gefähngnis
http://www.hna.de/lokales/kassel/urteil-aufgerollten-vergewaltigungsprozess-gegen-bio-lehrer-erwartet-1308922.html

05.07.11 Die haben sich alle von Heidi k. blenden lassen
http://www.hna.de/lokales/kassel/fuenf-jahre-unschuldig-knast-sagt-horst-arnolds-verteidiger-1310061.html

06.07.11 Freispruch noch nicht rechtskräftig, mögliche Revision des angeblichen Opfers
http://www.hna.de/lokales/kassel/freispruch-nach-justizirrtum-noch-nicht-rechtskraeftig-1311276.html

07.07.11 angebliches Opfer krankgeschrieben
http://www.hna.de/lokales/kassel/unschuldig-haftlehrerinist-krankgeschrieben-behoerde-prueft-weitere-schritte-1312683.html

04.08.11 Dienstverbot für Möchtegernopfer
http://www.hna.de/lokales/kassel/lehrer-unschuldig-haft-dienstverbot-angebliches-vergewaltigungsopfer-1348840.html

10.07.12 Möchtegernopfer muß sich vor Gericht verantworten
http://www.hna.de/nachrichten/hessen/fall-horst-arnold-kollegin-muss-sich-gericht-verantworten-2385564.html

20.02.12 Freispruch für unschuldig verurteilten Lehrer rechtskräftig
http://www.hna.de/lokales/kassel/freispruch-unschuldig-verurteilten-lehrer-rechtskraeftig-1608492.html

22.02.12 Trotz erwiesener Unschuld: Lehrer bekommt Job einfach nicht zurück
http://www.hna.de/lokales/kassel/trotz-unschuld-leher-bekommt-nicht-einfach-zurueck-1611242.html

18.04.13 Möchtegernopfer vor Gericht
http://www.hna.de/nachrichten/hessen/vergewaltigung-vermeintliches-opfer-horst-arnold-steht-gericht-2859031.html

25.04.12 Prozessauftakt
http://www.hna.de/nachrichten/panorama/eine-vergewaltigung-frei-erfunden-zr-2872532.html

Mal sehen was man so für erwiesene Lügen bekommt die einen Menschen das Leben zerstören und ihm gut 5 Jahre die Freiheit und gesamt gut 10 Jahre seines Lebens rauben.


Weitere Links zu dem Fall:
http://www.google.de/imgres?q=heidi+k%C3%BClzer&hl=de&biw=1395&bih=845&tbm=isch&tbnid=l0OPZC4LfkVJaM:&imgrefurl=http://falschbeschuldigung.org/Horst_Arnold&docid=cTNGhAclZ5dWBM&imgurl=http://falschbeschuldigung.org/thumb.php%253Ff%253DHorst_Arnold_mit_Tochter.jpg%2 526width%253D200&w=200&h=173&ei=RXR5UdCWFYrQtQbakoH4Ag&zoom=1&iact=rc&dur=125&page=1&tbnh=138&tbnw=160&start=0&ndsp=42&ved=1t:429,r:7,s:0,i:101&tx=77&ty=63

schastar
25.04.2013, 19:42
Jetzt bleib mal auf den Teppich auch Richter sind keine perfekten Übermenschen die alles Wissen und durchschauen können. Ein unfehlbare Justiz wird es nie geben und somit wird es auch immer solche Urteile geben. weil auch in der Justiz nur Menschen tätig sind und keine Götter. So leid es einen auch tut für die Betroffenen.

Es hätte vollkommen ausreicht sich an die handfesten Beweise zu halten. Mehr wäre nicht nötig gewesen.
Statt dessen betätigte er sich als Seher und reimte seine eigene Wahrheit zusammen.

Efna
25.04.2013, 19:44
Es hätte vollkommen ausreicht sich an die handfesten Beweise zu halten. Mehr wäre nicht nötig gewesen.
Statt dessen betätigte er sich als Seher und reimte seine eigene Wahrheit zusammen.

Ja Ja der HPF User wäre wohl der perfekte Richter und Staatsanwalt zugleich! Hinterher kann jeder sagen er hätte es ohne Probleme geblickt. so einfach ist das aber nicht.

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 23:07
http://www.bild.de/news/inland/vergewaltigung/sie-beschuldigte-ihren-kollegen-der-vergewaltigung-jetzt-steht-denunziantin-vor-gericht-30145710.bild.html


DENUNZIANTIN VOR GERICHT!Heidi K. brachte Kollegen unschuldig in den Knast

++ Sie beschuldigte Horst A. der Vergewaltigung ++ Er saß 1826 Tage im Knast ++ Dann starb er an einem Herzinfarkt ++

Vergrößernhttp://bilder.bild.de/fotos-skaliert/prozesswegenverdachtsderfreiheitsberaubung_3203499 9_mbqf-1366883336-v1-30148244/5,w=650,c=0.bild.jpegDie wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung angeklagte Heidi K. (48) im Verhandlungssaal des Landgerichts Darmstadt

Foto: Mario Vedder








25.04.2013 - 13:28 Uhr


Von SIMONE WINDHOFF

Darmstadt – Ihre Vergewaltigungslüge brachte ihrem Kollegen fünf Jahre Knast ein. Heute muss sich Heidi K. vor Gericht verantworten: Der 48-Jährigen wird Freiheitsberaubung vorgeworfen.

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 23:14
Machst du Witze? Du glaubst doch nicht im Ernst, dass eine Frau für sowas ins Gefängnis geht.


Sie wird, verlass dich darauf und mit ihr der Richter, der all das mit-zu verantworten hat. Ermitelnde Kriminalbeamte waren geschockt von dem Urteil, da es nicht gab, also nicht ein "INdizchen", nichts außer eine wirre, wiedersprüchliche aussage. Ich wünsche dieser Frau 15 Jahre Knast inclusive sicherheitsverwahrung und der zuständige Richter, der das ganze mit zu verantworten hat muss ebenfalls auf die Anklagebank und in den Knast, klare Sache.

Ali Ria Ashley
25.04.2013, 23:17
quelle
http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp)

zitat


Christoph Trapp




http://falschbeschuldigung.org/thumb.php?f=Christoph-trapp.jpg&width=180 (http://falschbeschuldigung.org/Datei:Christoph-trapp.jpg)
http://falschbeschuldigung.org/skins/common/images/magnify-clip.png (http://falschbeschuldigung.org/Datei:Christoph-trapp.jpg)
Dr. Christoph Trapp, Richter am Landgericht Darmstadt


Dr. Christoph Trapp ist Richter am Landgericht Darmstadt.



Inhaltsverzeichnis

[Verbergen]


1 Verurteilung eines Unschuldigen (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp#Verurteilung_eines_Unschuldigen)
2 Freilassung eines Triebtäters (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp#Freilassung_eines_Triebt.C3.A4ters )
3 Einzelnachweise (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp#Einzelnachweise)
4 Weblinks (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp#Weblinks)




Verurteilung eines Unschuldigen

Als vorsitzender Richter verurteilte Dr. Christoph Trapp am 24. Juli 2002 Horst Arnold (http://falschbeschuldigung.org/Horst_Arnold) zu fünf Jahren wegen Vergewaltigung, obwohl dieser unschuldig war und die Zeugin Heidi Külzer schon damals widersprüchliche Angaben machte. Trapp weist jede Schuld von sich: "Das Urteil war damals genau überprüft worden. Eine Revision des damaligen Angeklagten wurde vom Bundesgerichtshof verworfen. Das belegt, dass unser Urteil nicht zu beanstanden war."[1] (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp#cite_note-0) Damit stellt er das Justizsystem in Frage. Als Mitglied eben dieses Systems, stellt er aber damit auch das Richteramt, das er bekleidet, in Frage.
Freilassung eines Triebtäters

Am 19. November 2010 lehnte Dr. Christoph Trapp die Sicherungsverwahrung für Jörn P. ab, obwohl Staatsanwaltschaft und Gutachter eindringlich vor der Rückfallgefahr gewarnt hatten! Jörn P. stand bis dahin unter Polizeibeobachtung. Für ihn galt die höchste Gefährdungsstufe im Sicherheitsmanagement! Seinen Beschluss verteidigte Richter Dr. Christoph Trapp mit dem Urteil der Strafkammer, deren Vorsitz er inne hat. Er sagte: "Die 12. Strafkammer hat unter Anwendung der Rechtsprechung des BGH die Voraussetzungen für die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung verneint."[2] (http://falschbeschuldigung.org/Christoph_Trapp#cite_note-1) Auch hier stellt Dr. Christoph Trapp das gesamte Justizsystem in Frage.



es ist nicht zu fassen, wer nicht alles in diesem land Recht- spricht.

Ede Pazonka
25.04.2013, 23:19
Also ich bin sehr wohl dafür, dass Vergewaltigung, sofern sie unwiderlegbar bewiesen werden kann, mit aller Härte des Gesetzes bestraft wird.
Aber es es kommt doch immer wieder und auch immer öfter vor, das den Männern eine Vergewaltigung unterstellt wird.
Und da haben wir Männer nun mal wirklich sehr schlechte Karten, wenn eine Frau das nur etwas geschickt einfädelt.
Daher dürfete es auch keine Verurteilung wegen Vergewaltigung geben, solange auch nur allerkleinste Zweifel an einer Schuld gibt.
Und dafür, das Leute wie ich so denken, können sich die echten Vergewaltigungsopfer, bei denen der Täter aufgrund von Zweifeln nicht verurteilt wird, bei jenem Schlampen bedanken, die immer wieder mal Vergewaltigungen falsch anzeigen.

Zudem muss da auch das Strafrecht geändert werden:
Zeigt eine Frau einen Vergewaltiger an, resultiert die Strafe ja wohl auch mit aus der Schwere der Tat. Und dazu muss die Frau ja vor und im Prozess aussagen.
Stellt sich in dem Prozess (oder auch später, wie in diesem aktuellen Fall) allerdings heraus, dass die Vergewaltigung eine Lüge der Frau war, nur um den Mann zu schädigen, dann muss die Frau verurteilt werden und zwar zu einer Strafe in der Höhe, die der massgebliche Vergewaltiger zu erwarten gehabt hätte.
Ist, wie in diesem Fall, die Strafe bereits abgesessen, darf die Strafe gegen die Frau wegen Freiheitsberaubung in keinem Fall niedriger sein, wie die abgesessene Strafe des Unschuldig eingekerkerten.
Zudem muss er entschädigt werden und zwar in weitaus höherm Masse, als es die gesetzliche Haftentschädigung vorsieht.
Diese Kosten müssten zudem der falsch Anschuldigenden aufgebrummt werden
(Gleiches gilt natürlich auch für die Fälle, bei denen Männer von Frauen vergewaltigt werden. Aber die kommen ja selten an die Öffentlichkeit, weil hier die Schamgrenze bei den Herren zu hoch ist.)

Ich glaube, wenn man so verfahren würde, würden sich die Falschanzeigen sicherlich reduzieren.

schastar
26.04.2013, 05:28
Ja Ja der HPF User wäre wohl der perfekte Richter und Staatsanwalt zugleich! Hinterher kann jeder sagen er hätte es ohne Probleme geblickt. so einfach ist das aber nicht.

Es geht nicht darum ob man es geblickt hätte oder nicht, sondern darum daß er jemanden nur aufgrund einer haltlosen Behauptung seiner Freiheit beraubt hatte.

Lamm
26.04.2013, 07:25
Richter und Staatsanwälte müssen klar für vorsätzliches falsches Handeln, wie in dem thematisiertem Fall, die volle härte des gesetzes zu spüren bekommen.

Jeder normale Bürger/Mensch trägt die Verantwortung für seine Taten/Fehler. Unsere politischen "Eliten" haben sich jedoch seit langem von diesem Grundsatz entfernt. Verantwortung übernehmen heisst eben nicht maximal zurücktreten, die überhöhte Staatsrente einstreichen und seine politischen Kontakte nahtlos in die Lobbyarbeit von Großunternehmen einzubringen.

Praetorianer
26.04.2013, 07:35
Sie wird, verlass dich darauf und mit ihr der Richter, der all das mit-zu verantworten hat. Ermitelnde Kriminalbeamte waren geschockt von dem Urteil, da es nicht gab, also nicht ein "INdizchen", nichts außer eine wirre, wiedersprüchliche aussage. Ich wünsche dieser Frau 15 Jahre Knast inclusive sicherheitsverwahrung und der zuständige Richter, der das ganze mit zu verantworten hat muss ebenfalls auf die Anklagebank und in den Knast, klare Sache.

Frauen, die sowas gemacht haben, werden wegen einer einfachen Falschaussage belangt, einer unvereidigten, so jemand das Delikt anzeigt, es ist kein Offizialdelikt. 15 Jahre ist da nichtmal theoretisch möglich.

Im Normalfall, wenn es im Verlaufe eines Verfahrens rauskommt, wird es ne Geldbuße geben. In dem Falle mit dem unschuldigen Haftaufenthalt von Jahren vielleicht ne Bewährungsstrafe, wenn sie strenge Richter erwischt.

Praetorianer
26.04.2013, 07:40
Also ich bin sehr wohl dafür, dass Vergewaltigung, sofern sie unwiderlegbar bewiesen werden kann, ...

Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es gibt nie 100% Sicherheit, sogar Geständnisse wurden manchmal schon von Verwirrten oder Wichtigtuern abgelegt oder eben von Unschuldigen, denen klar war, dass sie schlechte Karten vor Gericht hatten.

Branka
26.04.2013, 07:43
Wie ich als Frau solche hinterfotzigen Weiber verachte. Die Schlampe soll im Knast verfaulen! Was bilden sich solche Weiber eigentlich ein? Da werden gezielt Männer entmündigt und solche Weiber wissen genau, das sie im Vorteil sind.

Gehirnnutzer
26.04.2013, 08:26
Frauen, die sowas gemacht haben, werden wegen einer einfachen Falschaussage belangt, einer unvereidigten, so jemand das Delikt anzeigt, es ist kein Offizialdelikt. 15 Jahre ist da nichtmal theoretisch möglich.

Im Normalfall, wenn es im Verlaufe eines Verfahrens rauskommt, wird es ne Geldbuße geben. In dem Falle mit dem unschuldigen Haftaufenthalt von Jahren vielleicht ne Bewährungsstrafe, wenn sie strenge Richter erwischt.

Hier irrst du, wenn der Straftatbestand falsche uneidliche Aussage (§ 159 StGB) ist, gibt es eine Geldstrafe nur als Ersatzstrafe, wenn eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten ausgesprochen wird, da das Gesetz an sich keine Geldstrafe vorsieht. Verleiten zur Falschaussage (§ 160 StGB) ist mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe belegt.

Ansonsten ist zu sagen, das die Klage auf Freiheitsberaubung schon ihren Sinn hat, weil ein geschickter Verteidiger bei Falschaussage oder Meineid die Strategie des Aussagenotstandes (§ 157 StGB) verfolgen könnte.

Im Übrigen finde ich die Art und Weise, wie hier einige im Thread Kritik an der Richterschaft üben, selber für kritikwürdig. Ihr beurteilt die Entscheidung des Richters in dem Vergewaltigungsverfahren nach dem was die Presse schreibt und nach Dingen, die sich im nach hinein ergeben haben und nicht nach der Beweisführung, die im Prozess gemacht wurde.

Gehirnnutzer
26.04.2013, 08:39
Es hätte vollkommen ausreicht sich an die handfesten Beweise zu halten. Mehr wäre nicht nötig gewesen.
Statt dessen betätigte er sich als Seher und reimte seine eigene Wahrheit zusammen.

schastar, das Problem ist, das es immer Fälle gibt, wo du nicht wirklich 100%ige handfeste Beweise hast. Gerade in Vergewaltigungsfällen geht es oft nur um Zeugenaussagen und die gehören von der Beweiskraft zu den schwächeren Beweisen.
Handfeste Beweise kriegst du in Vergewaltigungsprozessen eigentlich nur, wenn das Opfer innerhalb kurzer Zeit nach der Vergewaltigung forensisch untersucht werden kann. Ich kenne kein Opfer von Gewalttaten, das kurz nach der Tat zur rationalen Handlungen fähig wäre, geschweige an so was denkt.

Praetorianer
26.04.2013, 08:47
Hier irrst du, wenn der Straftatbestand falsche uneidliche Aussage (§ 159 StGB) ist, gibt es eine Geldstrafe nur als Ersatzstrafe, wenn eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten ausgesprochen wird, da das Gesetz an sich keine Geldstrafe vorsieht. Verleiten zur Falschaussage (§ 160 StGB) ist mit Geldstrafe und Freiheitsstrafe belegt.

Kannst du mal einen Fall hier anführen, bei dem eine Frau tatsächlich ins Gefängnis gegangen ist, wegen solcher Anschuldigungen?

Ich hatte hier mehrfach nur von Geldstrafen gelesen, ein einziges Mal von einer Bewährungsstrafe, als das mit anderen Straftaten einherging und der Mann dreieinhalb Jahre im Gefängnis gesessen hatte.


Ansonsten ist zu sagen, das die Klage auf Freiheitsberaubung schon ihren Sinn hat, weil ein geschickter Verteidiger bei Falschaussage oder Meineid die Strategie des Aussagenotstandes (§ 157 StGB) verfolgen könnte.


Wird sie wegen Freiheitsberaubung angeklagt?


Im Übrigen finde ich die Art und Weise, wie hier einige im Thread Kritik an der Richterschaft üben, selber für kritikwürdig. Ihr beurteilt die Entscheidung des Richters in dem Vergewaltigungsverfahren nach dem was die Presse schreibt und nach Dingen, die sich im nach hinein ergeben haben und nicht nach der Beweisführung, die im Prozess gemacht wurde.

Dabei war beim Prozess wohl keiner. Ich habe mich zum Richter hier nicht geäußert, es mag sein, dass die für vieles, was der Gesetzgeber verbockt, letztlich Prügel einstecken. Wo auch immer der Fehler im Justizsystem liegt, bei Gesetzgeber oder den Richtern/Staatsanwälten, das Resultat ist erschreckend.

Ein Justizssystem bzw. ein Staat, der sich gegen Schwerverbrecher als zahnloser Tiger erweist (es ist de facto unmöglich die gefährlichsten Größen der organisierten Kriminalität in Berlin aus dem Verkehr zu ziehen, Totschläger zeitnah und längerfristig ins Gefängnis zu stecken) und jeden unbescholtenen Bürger nach Belieben seine Macht demonstrieren kann.

schastar
26.04.2013, 08:48
schastar, das Problem ist, das es immer Fälle gibt, wo du nicht wirklich 100%ige handfeste Beweise hast. Gerade in Vergewaltigungsfällen geht es oft nur um Zeugenaussagen und die gehören von der Beweiskraft zu den schwächeren Beweisen.
Handfeste Beweise kriegst du in Vergewaltigungsprozessen eigentlich nur, wenn das Opfer innerhalb kurzer Zeit nach der Vergewaltigung forensisch untersucht werden kann. Ich kenne kein Opfer von Gewalttaten, das kurz nach der Tat zur rationalen Handlungen fähig wäre, geschweige an so was denkt.

Und? Rechtfertigt für dich ein mögliches Fehlverhalten eines möglichen Opfers nur aufgrund dessen Geschwätz einen Menschen ohne handfeste Beweise seiner Freiheit zu berauben und sein Leben zu zerstören?

Sprecher
26.04.2013, 08:49
Hoffentlich ist diese Hexe im Gefängnis.


Leider nicht, genausowenig wie die 68er-Richter die das Urteil verbrochen haben. Das ist die gleiche Sorte von Richtern die türkische Komaschläger mit Bewährungsstrafen davonkommen lässt. Aber an hetereosexuellen, deutschen Männern kühlen sie ihr Mütchen.

Sprecher
26.04.2013, 08:50
schastar, das Problem ist, das es immer Fälle gibt, wo du nicht wirklich 100%ige handfeste Beweise hast. .

Die Frau hat sogar behauptet noch von dem Mann auf der Straße bedroht worden zu sein als dieser bereits in U-Haft saß. Trotz dieser Widersprüche wurde der Mann verurteilt .

Sprecher
26.04.2013, 08:51
Kannst du mal einen Fall hier anführen, bei dem eine Frau tatsächlich ins Gefängnis gegangen ist, wegen solcher Anschuldigungen?


Kann er nicht. Da wird nur wieder Winkeladvokaten-Blabla kommen.

Klopperhorst
26.04.2013, 08:54
Dieser Richter gehört wegen Befangenheit weggeknastet.

Diese Gehirnamöbe entschied nach dem Motto:
Hysterische dumme Henne = gut
Älterer, weißer, alleinstehender Mann = böse

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schastar
26.04.2013, 08:54
Wie ich als Frau solche hinterfotzigen Weiber verachte. Die Schlampe soll im Knast verfaulen! Was bilden sich solche Weiber eigentlich ein? Da werden gezielt Männer entmündigt und solche Weiber wissen genau, das sie im Vorteil sind.

Was mich daran so stört ist das durch solche Lügnerinnen es zu unverhältnismäßig vielen aber auch richtigen Freisprüchen kommt und damit das Delikt der Vergewaltigung als solches an Gesicht verliert.

Würde nur Fälle verhandelt werden welche auch als erwiesen angesehen werden können wäre die Verurteilungsquote nahezu 100 Prozent und die Strafen sollten sich dabei am Maximum bewegen. So wäre jedem klar, begehe ich diese Tat und werde erwischt bin ich erledigt.

Praetorianer
26.04.2013, 09:02
Die Frau hat sogar behauptet noch von dem Mann auf der Straße bedroht worden zu sein als dieser bereits in U-Haft saß. Trotz dieser Widersprüche wurde der Mann verurteilt .

Ich bin mit den Gegebenheiten des Falles nicht vertraut, aber die Tatsache, dass nun später wohl andere Instanzen nicht von begründeten Zweifeln, sondern von einer glasklaren Falschaussage ausgehen und der Richter nicht einmal Zweifel an der Aussage hatte, sagt ja wohl genug. Die Lügen müssen knüppeldicke aufgetragen sein, wenn man ne Chance sieht, sie glatt wegen Falschaussage dran zu kriegen.

Klopperhorst
26.04.2013, 09:06
Was mich daran so stört ist das durch solche Lügnerinnen es zu unverhältnismäßig vielen aber auch richtigen Freisprüchen kommt und damit das Delikt der Vergewaltigung als solches an Gesicht verliert.

Würde nur Fälle verhandelt werden welche auch als erwiesen angesehen werden können wäre die Verurteilungsquote nahezu 100 Prozent und die Strafen sollten sich dabei am Maximum bewegen. So wäre jedem klar, begehe ich diese Tat und werde erwischt bin ich erledigt.

Vergewaltigungsvorwurf ist wie Nazikeule.
Die Anklägerin gewinnt immer.

So ist das im Emanzenstaat.
Es geht nicht um Gleichberechtigung.

Es geht um die Vernichtung des weißen Mannes.

---

Gehirnnutzer
26.04.2013, 10:04
Kannst du mal einen Fall hier anführen, bei dem eine Frau tatsächlich ins Gefängnis gegangen ist, wegen solcher Anschuldigungen?

Ich hatte hier mehrfach nur von Geldstrafen gelesen, ein einziges Mal von einer Bewährungsstrafe, als das mit anderen Straftaten einherging und der Mann dreieinhalb Jahre im Gefängnis gesessen hatte.

Wie gesagt, wenn eine Freiheitsstrafe von unter sechs Monaten ausgesprochen wird, kann diese, auch wenn das Gesetz keine Geldstrafen vorsieht, in eine Geldstrafe umgewandelt werden.
Freiheitsstrafen bist 1 Jahr, werden normalerweise grundsätzlich zur Bewährung ausgesetzt, wenn es keine Gründe dagegen gibt und bei vorliegen von Gründen liegt es im Ermessen des Richters.
Freiheitsstrafen von über einen Jahr bis 2 Jahren können nach Ermessen des Richters zur Bewährung ausgesetzt werden.

Was da nun Sache ist, lässt sich nicht genau beurteilen, defakto ist es nun mal so, das die Presse bei ihren Artikeln die gesetzlichen Bestimmungen und die Eigenheiten des Rechtes wenig berücksichtigt bzw. sogar verfälscht, schließlich will man Informationen verkaufen. Mal wird jemand wegen eines Ordnungswidrigkeitenverfahren zum Straftäter gemacht etc. pp.


Wird sie wegen Freiheitsberaubung angeklagt?

Auch wenn die Presse oft falsch berichtet, dass ist die Informationslage die ich laut den Medien habe.


Dabei war beim Prozess wohl keiner. Ich habe mich zum Richter hier nicht geäußert, es mag sein, dass die für vieles, was der Gesetzgeber verbockt, letztlich Prügel einstecken. Wo auch immer der Fehler im Justizsystem liegt, bei Gesetzgeber oder den Richtern/Staatsanwälten, das Resultat ist erschreckend.

Sorry hätte ich vielleicht deutlich vom Rest trennen sollen, die Kritik war nicht an dich gerichtet. Im Grunde genommen bringt es auch eigentlich nichts, solche Kritik hier anzubringen, denn größtenteils beruht die Kritik hier im Thread an den Richtern, nicht auf den Vorfall, der hier im Thread diskutiert wird, sondern auf zur kritisierendes Verhalten anderer Richter, hauptsächlich den Bereich Strafbemessung betreffend, was nun gar nichts mit dem zu tun hat, was wir hier diskutieren.

Auf Grund der tatsächlich berechtigten Kritik an vielen Richtern, bin ich durchaus der Meinung, man könnte Geschworenengerichte oder andere Bürgerbeteiligung an der Rechtsprechung, die über Schöffen hinausgeht, in Deutschland einführen, um die Rechtsprechung wieder näher an das Volk zu bringen. Sehe ich aber die Reaktionen einiger User hier, wie sie Sachlagen und Eigenheiten des Rechtes, insbesondere des codefizierten Rechtes aus emotionalen und anderen Gründen ignorieren, muss ich davon ausgehen, dass wenn diese User Geschworene wären, die Wahrscheinlichkeit von Fehlurteilen immens zunehmen würde.
Viele vergessen bei ihrer Beurteilung eines Verfahrens einen Fall zu betrachten hat. Eine Menge Dinge, die hier von Usern als Begründung ihrer Meinung zur dem Urteil dienen, kann und darf ein Richter nicht berücksichtigen.

Richter können Fehler machen, weil sie eben Menschen sind. Sie müssen Beweise, Indizien und das Auftreten des Angeklagten, der Zeugen und des angebliche Opfers bewerten und auch wenn ein gewisser Bewertungsrahmen durch Gesetze, Verordnungen etc. vorgegeben ist, ist ein Teil persönliche Bewertung. Wir wissen alle, das wir die selben Informationen, jeder für sich unterschiedlich bewerten.

Es gibt durchaus Fehlurteile, die dem jeweiligen Richter anzulasten sind, jedoch kann man das nicht anhand von Presseberichten etc. wirklich beurteilen.





Ein Justizssystem bzw. ein Staat, der sich gegen Schwerverbrecher als zahnloser Tiger erweist (es ist de facto unmöglich die gefährlichsten Größen der organisierten Kriminalität in Berlin aus dem Verkehr zu ziehen, Totschläger zeitnah und längerfristig ins Gefängnis zu stecken) und jeden unbescholtenen Bürger nach Belieben seine Macht demonstrieren kann.[/QUOTE]

Gehirnnutzer
26.04.2013, 10:19
Die Frau hat sogar behauptet noch von dem Mann auf der Straße bedroht worden zu sein als dieser bereits in U-Haft saß. Trotz dieser Widersprüche wurde der Mann verurteilt .

Kannst du das belegen?


Kann er nicht. Da wird nur wieder Winkeladvokaten-Blabla kommen.

Warum soll ich einen Fall aufführen, wenn ich nur die rechtliche Sachlage erkläre, auch die Sachlage, das in bestimmten Fällen eine Geldstrafe möglich ist, auch wenn das Gesetz keine Geldstrafe vorsieht.
Übrigens alles Dinge, die du selber nachlesen kannst. Einen Fall aufzuführen ist nur dann notwendig, wenn es zur Beurteilung eines anderen Falles dienlich ist, nicht bei einer allgemeinen Informationen über rechtliche Sachlagen.

schastar
26.04.2013, 11:32
Vergewaltigungsvorwurf ist wie Nazikeule.
Die Anklägerin gewinnt immer.
......

Dem ist leider so, selbst eine überführte Lügnerin kann immer noch eine Verurteilung des von ihr Beschuldigten hoffen und selbst wenn es ein Freispruch wird kann er sich von ihren schmutzigen Behauptungen fast nicht befreien. Sein bisheriges Leben ist und bleibt aus den Angeln gehoben.

Ihr hingegen drohen nur in extrem seltenen Fällen juristische Konsequenzen.


.......
So ist das im Emanzenstaat.
Es geht nicht um Gleichberechtigung.

Es geht um die Vernichtung des weißen Mannes.

---

So sieht es leider oft aus.

Ede Pazonka
26.04.2013, 12:49
Hier mal ein wenig aus den Gesetzestexten:

Uneidliche Falschaussage:

§ 153
Falsche uneidliche Aussage
Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Wie man sieht, schon hier keine Geldstrafe im Gesetz vorgesehen.


Freiheitsberaubung:

§ 239
Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter




1.
das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt oder




2.
durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.


(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.



Also gäbe es in diesem Fall bei dem allermindesten Urteil, was man allerdings nicht hoffen mag, eine Freiheitsstrafe von mind. 1 Jahr.

Sollte sich irgendwie nachweisen lassen, (was aber leider so gut wie unmöglich ist) das der tödliche Herzinfarkt mit dem weiteren verkorksten Leben des falsch Beschuldigten durch eben die Haft und die Vorwürfe kommt, wäre also das Minimum schon einmal 3 Jahre Haft.

Im allerhärtesten Fall könnte man also sehr wohl auf eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren kommen. Da aber bei Eingriff mehrerer Gesetze in Tateinheit/Tatmehrheit in der Regel eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird, die regelmäßig unter der Summe der in den Gesetzen geforderten liegt, könnten wir hier im besten Falle von einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren sprechen, welche diese blöde Kuh aber leider im Leben nicht bekommen wird.

dirty_mind
26.04.2013, 12:51
Jetzt bleib mal auf den Teppich auch Richter sind keine perfekten Übermenschen die alles Wissen und durchschauen können. Ein unfehlbare Justiz wird es nie geben und somit wird es auch immer solche Urteile geben. weil auch in der Justiz nur Menschen tätig sind und keine Götter. So leid es einen auch tut für die Betroffenen.

da kann es dann schonmal passieren, das Männer des Missbrauchs ihrer Töchter beschuldigt werden, abwohl sie zur Tatzeit abwesend waren und der angeblich Deflorierten ein Hymen nachgewachsen ist.

dirty_mind
26.04.2013, 12:53
Ja Ja der HPF User wäre wohl der perfekte Richter und Staatsanwalt zugleich! Hinterher kann jeder sagen er hätte es ohne Probleme geblickt. so einfach ist das aber nicht.

wenn es keine Ahnung hat einfach mal...

Tantalit
26.04.2013, 12:59
Vergewaltigungsvorwurf ist wie Nazikeule.
Die Anklägerin gewinnt immer.

So ist das im Emanzenstaat.
Es geht nicht um Gleichberechtigung.

Es geht um die Vernichtung des weißen Mannes.

---

Den Fall Kachelman hast du jetzt aber unterschlagen.

Ich denke der Lehrer war zu arm für eine gute Verteidigung, woher kommt mir das so bekannt vor, ach ja aus den USA.

Ede Pazonka
26.04.2013, 13:17
Ich bin mir aber sehr sicher, dass, wenn man die Frauen, die eine nicht gewesene Vergewaltigung anzeigen und mit ihrer Lüge auffliegen, richtig hart bestrafen würde und in den Fällen, in denen ein angeblicher Vergewaltiger freigesprochen wird, publizieren würde, das die Freisprüche (nicht Einstellungen) mangels Beweise darauf zurückzuführen sind, das es einfach zu viele Falschanzeigen gibt, dann würden sich diese Falschanzeigen sicherlich reduzieren.

Im Moment klappt dieses falsche anzeigen doch nur so gut, weil der Anzeigende doch kaum ein Risiko hat, wenn die Sache wirklich auffliegt.
Mir ist nur eines vollkommen klar:
Sollte meine Frau einst vor mir sterben, werde ich sicherlich nach einiger Zeit der Trauer nicht zum Mönch. Allerdings werde ich meine Wohnung dann mit Überwachungskameras und Mikros ausrüsten, um jederzeit meine Unschuld beweisen zu können. So weit ist mittlerweile mein Vertrauen zur Damenwelt gesunken, denn es gab ja bereits recht viele derartige Fälle, die allerdings nicht so gross in den Medien aufgebauscht wurden.

schastar
26.04.2013, 13:56
Sie wird, verlass dich darauf und mit ihr der Richter, der all das mit-zu verantworten hat. Ermitelnde Kriminalbeamte waren geschockt von dem Urteil, da es nicht gab, also nicht ein "INdizchen", nichts außer eine wirre, wiedersprüchliche aussage. Ich wünsche dieser Frau 15 Jahre Knast inclusive sicherheitsverwahrung und der zuständige Richter, der das ganze mit zu verantworten hat muss ebenfalls auf die Anklagebank und in den Knast, klare Sache.

Der Lügner Dr. Christoph Trapp wird fast nichts zu befürchten haben und schon gar nicht in den Knast gehen.

WIENER
26.04.2013, 14:05
Vergewaltigungsvorwurf ist wie Nazikeule.
Die Anklägerin gewinnt immer.

So ist das im Emanzenstaat.
Es geht nicht um Gleichberechtigung.

Es geht um die Vernichtung des weißen Mannes.

---


Erinner dich an den Fall Kachelmann, wieviele User den hinter Gitter sehen wollten obwohl es absolut keine Beweise gab. Richtig hysterisch sind die nach seinem Freispruch geworden.

Praetorianer
26.04.2013, 16:31
Ich bin mir aber sehr sicher, dass, wenn man die Frauen, die eine nicht gewesene Vergewaltigung anzeigen und mit ihrer Lüge auffliegen, richtig hart bestrafen würde und in den Fällen, in denen ein angeblicher Vergewaltiger freigesprochen wird, publizieren würde, das die Freisprüche (nicht Einstellungen) mangels Beweise darauf zurückzuführen sind, das es einfach zu viele Falschanzeigen gibt, dann würden sich diese Falschanzeigen sicherlich reduzieren.

Im Moment klappt dieses falsche anzeigen doch nur so gut, weil der Anzeigende doch kaum ein Risiko hat, wenn die Sache wirklich auffliegt.
Mir ist nur eines vollkommen klar:
Sollte meine Frau einst vor mir sterben, werde ich sicherlich nach einiger Zeit der Trauer nicht zum Mönch. Allerdings werde ich meine Wohnung dann mit Überwachungskameras und Mikros ausrüsten, um jederzeit meine Unschuld beweisen zu können. So weit ist mittlerweile mein Vertrauen zur Damenwelt gesunken, denn es gab ja bereits recht viele derartige Fälle, die allerdings nicht so gross in den Medien aufgebauscht wurden.

Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass extrem häufig Männer unschuldig der Vergewaltigung verurteilt werden. Das Problem wird meistens sein, dass einfach was haften bleibt am Ruf oder man in bestimmten Fällen (Fluchtgefahr, etc.) erstmal in U-Haft sitzt, seinen Job verliert, etc.

Häufig gibt es in solchen Verfahren zwar Freispruch aus Mangel an Beweisen, aber das Leben des Mannes ist den Bach runter und die Frau kann sich ins Fäustchen lachen.

Praetorianer
26.04.2013, 16:33
Erinner dich an den Fall Kachelmann, wieviele User den hinter Gitter sehen wollten obwohl es absolut keine Beweise gab. Richtig hysterisch sind die nach seinem Freispruch geworden.

Ja, das war so ein typischer Fall. Rein formal könnte man sagen "was wollt ihr, er wurde doch freigesprochen", aber letztlich ist Schaden aus der Sache nur ihm entstanden.

Mütterchen
26.04.2013, 16:48
Ja KuK, Horst Arnold hat die ganzen Strapazen nicht überlebt und ist voriges Jahr am 29.Juni tot auf der Straße aufgefunden worden, ohne nochmal eingestellt worden zu sein und ohne jemals eine angemessene Haftentschädigung zu bekommen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Horst_Arnold_%28Justizopfer%29

Am Schlimmsten finde ich, dass er nicht erleben durfte, rehabilitiert zu werden.

Rumburak
26.04.2013, 16:55
Erinner dich an den Fall Kachelmann, wieviele User den hinter Gitter sehen wollten obwohl es absolut keine Beweise gab. Richtig hysterisch sind die nach seinem Freispruch geworden.

Eine typische Hexenjagd. Der Mensch hat sich eben nicht geändert...

WIENER
26.04.2013, 23:15
Erschreckend dieser "Spiegel Bericht"

Hier ein Auszug davon:


Freigelassen wegen "erwiesener Unschuld"

Tatsächlich lassen gerade in den vergangenen Jahren immer wieder spektakuläre Fälle ahnen, dass im strafgesetzlichen System der Wahrheitsfindung etwas nicht in Ordnung ist. In annähernd einem Dutzend Fällen mussten in jüngster Zeit in Wiederaufnahmeverfahren Männer wegen "erwiesener Unschuld" freigelassen werden, die wegen falscher Beschuldigungen des Kindesmissbrauchs hinter Gitter kamen.

Spektakulär daneben ging der Justiz der Fall Harry Wörz, der 1997 in Karlsruhe verurteilt wurde, seine Ex-Frau Andrea fast zu Tode gewürgt zu haben - und nach Jahren freikam, weil sich herausstellte, dass die Justiz schlampig und einseitig ermittelt hatte. Nun steht ein anderer mutmaßlicher Täter vor Gericht.

Zum Justiz-Gau entwickelt sich mittlerweile auch der Fall des Nürnberger Reifenhändlers Gustl Mollath, den Richter für Jahre in die geschlossene Psychiatrie schickten, nachdem seine Frau ihn beschuldigt hatte, sie gewürgt zu haben. Ein Wiederaufnahmeverfahren legt den Verdacht nahe, dass Richter den lästigen Querulanten Mollath allzu willfährig aus dem Verkehr gezogen haben. Am Freitag kam der Untersuchungsausschuss "Fall Mollath" des bayerischen Landtags erstmals zusammen. Er soll unter anderem einem möglichen Fehlverhalten der bayerischen Justiz nachgehen.



http://www.spiegel.de/panorama/justiz/justizirrtuemer-wie-strafgerichte-daneben-liegen-a-896583.html

Branka
26.04.2013, 23:20
Erinner dich an den Fall Kachelmann, wieviele User den hinter Gitter sehen wollten obwohl es absolut keine Beweise gab. Richtig hysterisch sind die nach seinem Freispruch geworden.

Bitte mich NICHT mit einbeziehen, ich habe von Anfang an gesagt das Kachelmann unschuldig ist.

Branka
26.04.2013, 23:22
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass extrem häufig Männer unschuldig der Vergewaltigung verurteilt werden. Das Problem wird meistens sein, dass einfach was haften bleibt am Ruf oder man in bestimmten Fällen (Fluchtgefahr, etc.) erstmal in U-Haft sitzt, seinen Job verliert, etc.

Häufig gibt es in solchen Verfahren zwar Freispruch aus Mangel an Beweisen, aber das Leben des Mannes ist den Bach runter und die Frau kann sich ins Fäustchen lachen.

Es ist mittlerweilen schon soweit gekommen, das unser Personalchef Bewerbungsgespräche mit Frauen NIEMALS alleine führt, eben aus Angst seinen Ruf zu verlieren!

Schlimm sowas, echt.

Olliver
27.04.2013, 05:56
Es ist mittlerweilen schon soweit gekommen, das unser Personalchef Bewerbungsgespräche mit Frauen NIEMALS alleine führt, eben aus Angst seinen Ruf zu verlieren!

Schlimm sowas, echt.

> http://cdn2.spiegel.de/images/image-488989-breitwandaufmacher-ohin.jpg
>

> Das unstete Leben der Heidi K.
>
> Am Mittwoch wiederholte Heidi K. ihre Anschuldigung gegen Horst Arnold. Was sie vor Gericht aussagte, führt aber zu der Frage, ob nicht schon sehr viel früher, nämlich nicht erst im Jahr 2013, sondern schon 2002 an der Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen hätte gezweifelt werden müssen. Der Prozess stellt nicht nur das angebliche Vergewaltigungsgeschehen noch einmal auf den Prüfstand eines Gerichts, sondern auch vieles von dem, was Heidi K. an ihren vielen Arbeitsstellen zum Besten gab.
>
> Sie hat offenbar ein in jeder Hinsicht unstetes Leben geführt. Es dürfte schwerfallen, die Zahl sämtlicher Schulen genau zu beziffern, an denen sie mal ein Jahr oder nur ein paar Monate beschäftigt war und die sie aus unterschiedlichsten Gründen, die sie heute selbst kaum noch angeben kann, wieder verließ.
>
> Ähnlich ist es mit ihren Beziehungen zu Männern. Wann sie das erste Mal geheiratet habe, fragt die Vorsitzende der 15. Großen Darmstädter Strafkammer, Barbara Bunk. Heidi K. weiß es nicht. Wann sie geschieden wurde, wann sie wieder heiratete, und dann das dritte Mal - sie weiß es kaum noch. "Seit ich in Therapie bin", sagt sie langsam auf Fragen des Gerichts, "habe ich Probleme mit der zeitlichen Zuordnung." Immer wieder: "Ich weiß das nicht mehr."
>
> In den vielen Therapien, die sie mittlerweile hinter sich habe, sei so vieles in ihr hochgekommen. Und was dann in den Medien über sie berichtet worden sei, habe sie "retraumatisiert". Zur Zeit mache sie eine Traumatherapie. Und Familienaufstellungen. Und Gestalttherapien. Und so fort.
>
> Feststeht, dass sie am 6. August 2001 eine Stelle als Lehrerin an der Sekundarstufe 1 und als Beamtin auf Probe an der Georg-August-Zinn-Schule in Reichelsheim im Odenwald angetreten hatte. An diesem Tag lernte sie den Kollegen Horst Arnold kennen, der, wie sie, Biologie unterrichtete. Dann war Arnold zwei Wochen krankgeschrieben. Während dieser Zeit wurde sie Fachbereichsvorsitzende für Biologie und damit Nachfolgerin von Arnold. Am 30. August, so war vereinbart, sollte sie von ihm die entsprechenden Unterlagen und Schlüssel bekommen. Zwei Tage zuvor allerdings soll er sie, wie sie noch immer behauptet, in einem Vorbereitungsraum der Schule während einer kurzen Pause vergewaltigt haben.
>
> Aussagen widersprechen sich
>
> Wird eine Frau zwölf Jahre später nach Einzelheiten einer Vergewaltigung gefragt, die sie erlitten haben mag oder auch nicht, dann verwundert es nicht, dass sie unpräzise antwortet oder sich auf mangelnde Erinnerung beruft. Heidi K. aber hat doch offenbar in so vielen Punkten mal dies und mal jenes behauptet, hat mal dieses und mal jenes Motiv angegeben, dass eine Sichtung dieser Irrungen und Wirrungen kaum möglich erscheint.
>
> Offenbar besteht ihr ganzes Leben aus vorwiegend negativen Erlebnissen - oder sie empfindet es so. Eine Therapeutin, schildert sie vor Gericht, habe ihr geraten, sie müsse endlich mal aus ihrer "Opferrolle" herauskommen. Vielleicht war dieser Rat gar nicht falsch.
>
> Nur ein Beispiel: "Warum haben Sie das Chemiestudium nach vier Semestern abgebrochen?", fragt die Vorsitzende. In Darmstadt hatte Heidi K. 2002 die Schuld dafür ihrem ersten Ehemann zugeschoben: Er habe nicht gewollt, dass sie studiere; daher habe sie eine Lehre als Versicherungskauffrau absolvieren müssen. Der Mann war also schuld. In Darmstadt im Jahr 2013 sagt sie nun, sie habe das "elternunabhängige Bafög" haben wollen, was nur der bekommt, der eine Lehre absolviert. Deshalb der Abbruch. Denn sie habe ja weiterstudieren wollen. Gegen den Willen des Ehemannes?
>
> Es gibt Dutzende solcher Beispiele, die am ersten Hauptverhandlungstag noch gar nicht richtig zu Tage traten, sondern sich erst im Lauf des Prozesses werden klären lassen. Heidi K. konnte von dem renommierten Psychiater Norbert Leygraf begutachtet werden, nachdem sie sich zunächst standhaft geweigert hatte, mit einem Sachverständigen zu sprechen. Das Gericht scheint entschlossen, den ganzen Fall noch einmal gründlich aufarbeiten zu wollen - ein begrüßenswertes Vorhaben, nachdem man im ersten Durchgang offenbar allzu gutgläubig und voreingenommen in Heidi K. nur das "Opfer" wahrgenommen hatte. Jetzt ist sie Angeklagte.
> http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-gegen-heidi-k-angebliches-vergewaltigungsopfer-angeklagt-a-896536.html



Das personifizierte Opfer-Abo!
;-)


http://www.wgvdl.com/forum3/index.php?mode=thread&id=14905

http://666kb.com/i/cdjc9essnvba6v9vd.jpg

http://666kb.com/i/cdjca82thncv72z7d.jpg

bismarke
27.04.2013, 06:29
Guck dir dieses rothaarige Stück scheiße an. Hab die ganzen emanzipierten PIEP
da mal drüber diskutiert. Ich befürchte nicht. Scheiß Mösen und Emanzengeschmeiß!

Tantalit
27.04.2013, 06:58
Ich mach dann mal den Anfang, ich wette die Frau bekommt Bewährung.

Was wettet ihr?

schastar
27.04.2013, 07:01
Ich mach dann mal den Anfang ich wette die Frau bekommt Bewährung.

Was wettet ihr?

Denke ich auch, man wird sie hart Bestrafen, zu 2 Jahren Knast auf Bewährung. Aus dem öffentlichen Dienst wird man die Lügnerin wohl nicht verbannen.

Cinnamon
27.04.2013, 07:01
Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass extrem häufig Männer unschuldig der Vergewaltigung verurteilt werden. Das Problem wird meistens sein, dass einfach was haften bleibt am Ruf oder man in bestimmten Fällen (Fluchtgefahr, etc.) erstmal in U-Haft sitzt, seinen Job verliert, etc.

Häufig gibt es in solchen Verfahren zwar Freispruch aus Mangel an Beweisen, aber das Leben des Mannes ist den Bach runter und die Frau kann sich ins Fäustchen lachen.

Und genau diese Zerstörung ist auch die Absicht hinter Falschbeschuldigungen. Die Lösung wäre recht simpel: Kein Verfahren allein auf Basis der Aussage der Frau.

Gehirnnutzer
27.04.2013, 07:16
Und genau diese Zerstörung ist auch die Absicht hinter Falschbeschuldigungen. Die Lösung wäre recht simpel: Kein Verfahren allein auf Basis der Aussage der Frau.

Dann hast du aber das Problem, das tatsächliche Vergewaltigungen, Gewalt in der Ehe etc. nicht geahndet werden.

Cinnamon
27.04.2013, 07:25
Dann hast du aber das Problem, das tatsächliche Vergewaltigungen, Gewalt in der Ehe etc. nicht geahndet werden.

Das ist dann der Preis, den man für sauberes und rechtsstaatlich einwandfreies Vorgehen bezahlen muss. Ich halte es dennoch für rechtsstaatlich gesehen hinnehmbarer, so vorzugehen als das hohe Risiko einer Fehlverurteilung bzw eines nicht wiedergutzumachenden Schadens für das Leben eines Unschuldigen einzugehen. Eine andere Lösung, die man als Mittelweg betrachten könnte, wäre die, den Strafrahmen massiv abzusenken. Etwa auf das Niveau einer gefährlichen Körperverletzung, wo wir eben nicht über mindestens 2 Jahre Haft, sondern ein Minimum von 6 Monaten sprechen würden. Dann wäre die Beschuldigung auch nicht mehr so ehrenrührig wie heute und ein Verfahren allein auf Aussage der Frau in dieser Hinsicht verantwortbar, da für einen Unschuldigen nicht mehr lebenszerstörend.

Man muss sich ja auch vorstellen, dass der heutige Strafrahmen von mindestens 2 Jahren (und das ist ja gleichzeitig die Bewährungsgrenze) nur greift, wenn es ein einfacher Fall ist. Wir reden schon über mindestens 3 Jahre, wenn man bei der angeblichen Tat etwa ein Taschenmesser dabei hatte. Und 5 Jahre, wenn es benutzt wurde. Aber wir haben nur 6 Monate Mindeststrafe, wenn man mit diesem Messer jemanden angreift und verletzt. Das ist in meinen Augen einfach eine groteske Gesetzgebung.

Gehirnnutzer
27.04.2013, 07:32
................................

(4) Verursacht der Täter durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
.................................................. .......


Sorry, auf Grund der Umstände wird kein Staatsanwalt und auch kein Richter der Frau den Tod anlasten können. Ließe sich ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Tod des Biologielehrers bzw. zwischen eine Gesundheitsschädigung die zum Tode des Lehrers geführt hat und der Haft beweisen, trüge die JVA, in der der Lehrer inhaftiert war die Verantwortung für den Tod bzw. die Gesundheitsschädigung nicht die Frau.

Es läuft leider darauf hinaus, das die Frau höchstwahrscheinlich mit einer Bewährungsstrafe davon kommt.

Gehirnnutzer
27.04.2013, 08:10
Das ist dann der Preis, den man für sauberes und rechtsstaatlich einwandfreies Vorgehen bezahlen muss. Ich halte es dennoch für rechtsstaatlich gesehen hinnehmbarer, so vorzugehen als das hohe Risiko einer Fehlverurteilung bzw eines nicht wiedergutzumachenden Schadens für das Leben eines Unschuldigen einzugehen. Eine andere Lösung, die man als Mittelweg betrachten könnte, wäre die, den Strafrahmen massiv abzusenken. Etwa auf das Niveau einer gefährlichen Körperverletzung, wo wir eben nicht über mindestens 2 Jahre Haft, sondern ein Minimum von 6 Monaten sprechen würden. Dann wäre die Beschuldigung auch nicht mehr so ehrenrührig wie heute und ein Verfahren allein auf Aussage der Frau in dieser Hinsicht verantwortbar, da für einen Unschuldigen nicht mehr lebenszerstörend.

Man muss sich ja auch vorstellen, dass der heutige Strafrahmen von mindestens 2 Jahren (und das ist ja gleichzeitig die Bewährungsgrenze) nur greift, wenn es ein einfacher Fall ist. Wir reden schon über mindestens 3 Jahre, wenn man bei der angeblichen Tat etwa ein Taschenmesser dabei hatte. Und 5 Jahre, wenn es benutzt wurde. Aber wir haben nur 6 Monate Mindeststrafe, wenn man mit diesem Messer jemanden angreift und verletzt. Das ist in meinen Augen einfach eine groteske Gesetzgebung.

Cinnamon, du denkst wieder zu fokussiert und einseitig. Fehlurteile sind bei allen Straftatbeständen möglich. Willst du bei allen den Strafrahmen senken?

Im Übrigen ist die Gesetzgebung nicht grotesk, weil Gesetze allgemeingültig sein müssen, um fast alle Möglichkeiten von Straftaten abzudecken. Die Richter sind für die Strafbemessung verantwortlich.

Cinnamon
27.04.2013, 08:19
Cinnamon, du denkst wieder zu fokussiert und einseitig. Fehlurteile sind bei allen Straftatbeständen möglich. Willst du bei allen den Strafrahmen senken?

Im Übrigen ist die Gesetzgebung nicht grotesk, weil Gesetze allgemeingültig sein müssen, um fast alle Möglichkeiten von Straftaten abzudecken. Die Richter sind für die Strafbemessung verantwortlich.

Ich meine was anderes. Eine Absenkung des Strafrahmens würde zumindest dazu führen, dass Falschbeschuldigungen nciht mehr diese lebenszerstörende Wirkung hätten.

Praetorianer
27.04.2013, 08:19
Dann hast du aber das Problem, das tatsächliche Vergewaltigungen, Gewalt in der Ehe etc. nicht geahndet werden.

Im absoluten Normalfall hinterlässt so etwas Spuren, die sich feststellen lassen. Und die sind auch nicht alle eine Stunde nach der Tat verschwunden, wenn das Opfer vielleicht gerade wirklich traumatisiert in der Badewanne hoclt nicht nicht mehr weiss, wo oben und unten ist.
Pardon, aber dieses Geschwafel, "die Opfer können in dem Moment nicht zum Arzt gehen" oder von Traumatherapeuten "das Opfer kann nichts dafür, dass es die Unwahrheit sagt, es ist traumatisiert", ist doch vollkommen abartig und stellt das Prinzip des Rechtstaates auf den Kopf.

Was du schreibst, ist schlichtweg das Ergebnis des uralten Rechtsprinzipes "in dubio pro reo", das Problem gibt es bei jedem Verbrechen, überall, selbst bei Mord. Dein ganzer Beitrag ist doch verräterisch, wie hier ein Teil des Justizapparates denkt, bei Verbrechen von Männern gegen Frauen muss wirklich immer unter allen Umständen nen Täter her, nach dem gegenteiligen Motto aus dem Stalinismus "Lieber 100 Unschuldige hinrichten, als einen Schuldigen laufen lassen". Von dem, was man so in der Presse mitbekommt, urteilen nun zum Glück die wenigsten Richter danach und es wird nur in absoluten Ausnahmefällen allein aufgrund der Aussage der Frau verurteilt.

Es stecken aber politische Interessen dahinter, das, was die Frage suggeriert, zum Leitfaden bei Verbrechen von Männern gegen Frauen zu machen und den Frauen ein willkürliches Machtinstrument in die Hand zu geben. Es ist nachgerade lächerlich, dass man nicht wenigstens auf einen Lügendetektortest zurückgreift in solchen Fällen. Schon dieser Test ist eigentlich verboten, weil er die Menschenwürde des Angeklagten verletzen und zu unzuverlässig sei, dabei gehen eben solche "progressiven Richter" viel weiter. Die Restzweifel von allerhöchstens 2% sollen zuviel sein, um einen Angeklagten zu verurteilen, aber eine diffuse Aussage einer Frau soll natürlich reichen.

Olliver
27.04.2013, 09:10
Denke ich auch, man wird sie hart Bestrafen, zu 2 Jahren Knast auf Bewährung. Aus dem öffentlichen Dienst wird man die Lügnerin wohl nicht verbannen.

Sie bezieht zZ halbes Gehalt bei völliger Freistellung, also geschätzt 70% Netto von Vorher.

2 Jahren Knast auf Bewährung ist Freispruch, da sie keine Sekunde einrückt.

5 Jahre Knast gebührt ihr, aber nicht im Wellness-Frauen-Paradies, sondern eigentlich in einem zugigen Altbau-Knast Marke KleineEiszeit.

Ede Pazonka
27.04.2013, 12:25
Wenn die blöde Schlampe nicht ohne Bewährung verurteilt wird, wäre das doch einmal mehr wieder typisch für Deutschland,
ein Land in dem stets Täterschutz vor Opferschutz geht.
Diese blöde Kuh gehört doch mindestens 5 Jahre in den Bau und danach auf unbstimmte Zeit in die Geschlossene, denn das was man so von ihren Seelenklempnern hört, wird sicherlich der nächste Mann nicht mehr weit weg sein, den sie wieder wegen Vergewaltigung oder sonstigen anzeigt.

Prinzipiell bin ich ja absolut gegen Gewalttaten gegen Frauen, aber wenn solch eine, die mit falschen Anschuldigungen Unschuldige in den Knast bringt, dann wirklich mal vergewaltigt würde, dann würde ich inbrünstig für einen Freispruch des Täters beten.

Branka
27.04.2013, 12:29
Wenn die blöde Schlampe nicht ohne Bewährung verurteilt wird, wäre das doch einmal mehr wieder typisch für Deutschland,
ein Land in dem stets Täterschutz vor Opferschutz geht.
Diese blöde Kuh gehört doch mindestens 5 Jahre in den Bau und danach auf unbstimmte Zeit in die Geschlossene, denn das was man so von ihren Seelenklempnern hört, wird sicherlich der nächste Mann nicht mehr weit weg sein, den sie wieder wegen Vergewaltigung oder sonstigen anzeigt.

Prinzipiell bin ich ja absolut gegen Gewalttaten gegen Frauen, aber wenn solch eine, die mit falschen Anschuldigungen Unschuldige in den Knast bringt, dann wirklich mal vergewaltigt würde, dann würde ich inbrünstig für einen Freispruch des Täters beten.

Das bin ich auch, definitiv! Aber Gewalt von Frauen ist viel perfider, sie zerstören die Existenz eines Mannes, wie in diesem Beispiel zu sehen.

Weisst Du, das man heute als Frau schon quasi eine Freifahrtsschein hat, um einen unangenehmen Kollegen seinen Ruf und Existenz zu zerstören? Ich hatte einen Chef den ich absolut nicht abkonnte, war öfters bei ihm alleine im Büro. Jetzt stell Dir vor, ich käme heulend aus seinem Büro und würde behaupten, er wolle mich vergewaltigen? Ich zerreiss mir einfach selbst meine Bluse, heule theatralisch und fertig ist der Mann!

Man braucht als Frau nur ein Gerücht in die Welt setzen, und der Ruf des Mannes ist ruiniert!

Gehirnnutzer
27.04.2013, 18:54
Im absoluten Normalfall hinterlässt so etwas Spuren, die sich feststellen lassen. Und die sind auch nicht alle eine Stunde nach der Tat verschwunden, wenn das Opfer vielleicht gerade wirklich traumatisiert in der Badewanne hoclt nicht nicht mehr weiss, wo oben und unten ist.
Pardon, aber dieses Geschwafel, "die Opfer können in dem Moment nicht zum Arzt gehen" oder von Traumatherapeuten "das Opfer kann nichts dafür, dass es die Unwahrheit sagt, es ist traumatisiert", ist doch vollkommen abartig und stellt das Prinzip des Rechtstaates auf den Kopf.




Praetorianer, du scheinst mich erstens misszuverstehen und zweitens bist du auch auf diesen Fall fokussiert.

Du bringst schöne Argumente nur sind sie genauso umgekehrt anwendbar. Du sprichst schön von Opferschutz, nur hast du dabei nur ein Opfer im Sinn, nämlich den Lehrer in diesem speziellen Fall. Das Problem ist aber, das man um ein mögliches Opfer zu verhindern, nicht andere mögliche Opfer ausblenden darf. Es ist eben nicht so, das in Fällen wo es nur Aussagen gibt, die Frau den Mann immer falsch beschuldigt und umgekehrt.
Dein Vorschlag mit dem Polygraphen ist kein schlechter, das Problem dabei ist, dass du dazu erst Mal die Rechtsauffassung in Deutschland ändern musst:




„Diese Grundsätze des Verfassungs- und Strafverfahrensrechts wurzeln darin, daß selbst der Tatverdächtige und Straffällige der Gesamtheit stets als selbstverantwortliche, sittliche Persönlichkeit gegenübersteht; bei erwiesener Schuld darf und muß er zur Sühne unter das verletzte Recht gebeugt werden; seine Persönlichkeit jedoch darf über jene gesetzlichen Beschränkungen hinaus dem gewiß wichtigen öffentlichen Anliegen der Verbrechensbekämpfung nicht aufgeopfert werden.“

– Urteil vom 16. Februar 1954, 1 StR 578/53 BGHSt 5, 332, 334
„Der Polygraph bezweckt mithin, vom Beschuldigten mehr und andere „Aussagen“ als beim üblichen Verhör zu erlangen, darunter solche, die er unwillkürlich macht und ohne das Gerät gar nicht machen kann. Neben der bewußten und gewollten Antwort auf die Fragen „antwortet“, ohne daß der Beschuldigte es hindern kann, auch das Unbewußte. Ein solcher Einblick in die Seele des Beschuldigten und ihre unbewußten Regungen verletzt die Freiheit der Willensentschließung und -betätigung (§ 136a StPO) und ist im Strafverfahren unzulässig. Zur Erhaltung und Entwicklung der Persönlichkeit gehört ein lebensnotwendiger und unverzichtbarer seelischer Eigenraum, der auch im Strafverfahren unangetastet bleiben muß.“

– Urteil vom 16. Februar 1954, 1 StR 578/53 BGHSt 5, 332, 335

Solange diese Urteile stehen und man zur keiner anderen Ansicht kommt, ist der Polygraph außen vor.

Du wirst solche Fehlurteile wie in diesem Fall nicht verhindern können, das hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern damit das Menschen über Menschen urteilen. Sämtliche rechtstaatliche Grundsätze können die menschlichen Unzulänglichkeiten nicht wett machen.
Du kannst in solchen Fällen Fehlurteile nicht 100%ig verhindern, aber man kann etwas machen nach Aufdeckung solcher Fehlurteile.
Es ist eine Unverschämheit des Staates, das sich in solchen Fällen das unschuldige Opfer um die Ahndung der Falschbeschuldigung kümmern muss. Nach dem nachträglichen Freispruch hätte sofort von Amtswegen gegen die Frau sofort mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln ermittelt werden müssen, nicht erst jetzt.

Zusätzlich muss ein neuer Straftatbestand in das StGB eingeführt werden, nämlich der Straftatbestand der Missachtung von Freisprüchen, der in seinem Strafmaß über das der Verleumdung und der üblen Nachrede hinausgeht und mit einer Schadenersatzpflicht gekoppelt ist.
Die Frau hat den Ruf des Mannes zerstört, das ist richtig, aber das die Zerstörung dauerhaft ist, liegt daran, das andere den nachträglichen Freispruch missachten.

Dein Spruch von den 100 Unschuldigen lässt mich sauer aufstoßen, nicht wegen dir, sondern wegen einigen anderen hier. Ich habe schon des öfteren gesagt, das ich die Todesstrafe aus einem Grund ablehne, weil es eben zur Fehlurteilen kommen kann und die Strafe irreversibel ist. Hier im Thread protestieren einige gegen das Fehlurteil, die in Threads, wo es um die Todesstrafe geht, billigend in Kauf nehmen, das es einen Unschuldigen treffen kann. Das ist aus meiner Sicht scheinheilig.

Im Übrigen entsteht die Kontroverse hier durch den Tatbestand des speziellen Falles, der Vergewaltigung.

Praetorianer
28.04.2013, 17:58
Praetorianer, du scheinst mich erstens misszuverstehen und zweitens bist du auch auf diesen Fall fokussiert.

Du bringst schöne Argumente nur sind sie genauso umgekehrt anwendbar. Du sprichst schön von Opferschutz, nur hast du dabei nur ein Opfer im Sinn, nämlich den Lehrer in diesem speziellen Fall. Das Problem ist aber, das man um ein mögliches Opfer zu verhindern, nicht andere mögliche Opfer ausblenden darf. Es ist eben nicht so, das in Fällen wo es nur Aussagen gibt, die Frau den Mann immer falsch beschuldigt und umgekehrt.

Das habe ich auch nicht behauptet, wohl aber, dass man bei anderen Verbrechen es eben im Kauf nimmt, dass ein potentiell Schuldiger freigesprochen wird. Wenn ich einfach mal dich anzeige und behaupte, du hättest mir 100 000 Euro gestohlen, muss ich im Normalfall irgendwelche Beweise liefern, sonst wirst du wohl damit durchkommen, dass du behauptest, es sei nicht so gewesen.

Wenn ich vielleicht eine stimmige und logische Aussage mache und du schamlos zigmal den Ermittlern und im Prozess gar den Richtern ständig ins Gesicht lügst, krude Geschichten und Ausreden probierst und einschlägig vorbestraft bist, finde ich es auch nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, dass da auch mal die Aussage des mutmaßlich Geschädigten reicht. So kann es auch mal Fälle geben, in denen das Gericht durchaus aus gutem Grunde einer Aussage Glauben schenkt, auch ohne dass irgendwelche weiteren schwerwiegenden Beweismittel existieren. Aber "Ich wollte einfach nicht zum Arzt gehen, deswegen sind leider alle Spuren vernichtet" gehört nun wirklich nicht zu dem, was man irgendwie als glaubwürdig bezeichnen kann.
Beim Kachelmannprozess hat sich ja gezeigt, mit welchen Mitteln da die Staatsanwaltschaft arbeitet, da tauchen Traumapsychologen auf und erklären, dass gerade aufgrund von Lügen dem mutmaßlichen Opfer Glauben geschenkt werden muss. Das übrigens bei einem Zweig der Psychologie, der unter den Kollegen höchst umstritten ist.



Dein Vorschlag mit dem Polygraphen ist kein schlechter, das Problem dabei ist, dass du dazu erst Mal die Rechtsauffassung in Deutschland ändern musst:

Wo kein Wille ist, wird auch kein Weg sein und es gibt keinen Willen, die Falschbeschuldigungen zu entlarven, das ist das Problem. Ein Lügendetektortest darf ja u.a. deswegen nicht eingeführt werden, weil es ja wegen der möglichen Fehlerhaftigkeit unzureichend sein soll. Das bei Fehlerquoten von 2-4% gemessen an Psychologen, die wussten, wie der Deketor arbeitet und ihn gezielt austricksen sollten.




Solange diese Urteile stehen und man zur keiner anderen Ansicht kommt, ist der Polygraph außen vor.

Es wird es auch bleiben, weil wie gesagt der politische Wille fehlt.



Es ist eine Unverschämheit des Staates, das sich in solchen Fällen das unschuldige Opfer um die Ahndung der Falschbeschuldigung kümmern muss. Nach dem nachträglichen Freispruch hätte sofort von Amtswegen gegen die Frau sofort mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln ermittelt werden müssen, nicht erst jetzt.

Das Risiko, dass so etwas aufgeklärt wird, ist natürlich äußerst gering, wenn die Aussage der Frau als Beweismittel alleine ausreichend sein soll.



Zusätzlich muss ein neuer Straftatbestand in das StGB eingeführt werden, nämlich der Straftatbestand der Missachtung von Freisprüchen, der in seinem Strafmaß über das der Verleumdung und der üblen Nachrede hinausgeht und mit einer Schadenersatzpflicht gekoppelt ist.
Die Frau hat den Ruf des Mannes zerstört, das ist richtig, aber das die Zerstörung dauerhaft ist, liegt daran, das andere den nachträglichen Freispruch missachten.

Wäre denkbar, aber die Geier wirst du immer und überall finden. Hier wäre es in der Tat wichtiger, Verursacher dranzubekommen. Das können Nebenklägerin/mmtßl. Opfer/Anzeigende sein oder auch Staatsanwälte. Es gibt theoretisch Verfolgung Unschuldiger mit einem recht heftigen Strafmaß, aber die eine Krähe wird der anderen kein Auge aushacken, weswegen man es vergessen kann, Staatsanwälte, die ihr Amt missbrauchen, jemals zur Rechenschaft zu ziehen.



Dein Spruch von den 100 Unschuldigen lässt mich sauer aufstoßen, nicht wegen dir, sondern wegen einigen anderen hier. Ich habe schon des öfteren gesagt, das ich die Todesstrafe aus einem Grund ablehne, weil es eben zur Fehlurteilen kommen kann und die Strafe irreversibel ist. Hier im Thread protestieren einige gegen das Fehlurteil, die in Threads, wo es um die Todesstrafe geht, billigend in Kauf nehmen, das es einen Unschuldigen treffen kann. Das ist aus meiner Sicht scheinheilig.

Das ist die Perspektive, jeder glaubt, dass er am Stammtisch punkten kann, wenn er "Todesstrafe für Vergewaltiger" schreit, dass eine rachsüchtige Ex-Ehefrau damit auch mal das eigene Leben vernichtet, die Phantasie fehlt diesen Typen.


Im Übrigen entsteht die Kontroverse hier durch den Tatbestand des speziellen Falles, der Vergewaltigung.

Ja, diese Fälle sind äußerst medienwirksam und sind ja auch solche, die sich für feministische Propaganda am besten eignen. Weswegen man davon eben sehr viel liest. Ich halte es aber auch nicht für undenkbar, dass bei anderen Delikten viel Schindluder dieser Art passieren kann.Wie kürzlich bekannt wurde, saß eine Berlinerin dreieinhalb Jahre, weil sie angeblich ihren Vater aus Habgier bei lebendigem Leibe verbrannt habe. Staatsanwaltschaft hatte einen Gefälligkeitsgutachter gekauft, der das unterschrieben hatte ohne den Tatort untersucht zu haben. Sie konnte dann nach dreieinhalb Jahren, mit diesem monströsen Vorwurf einsitzend, ihre Unschuld beweisen durch zahlreiche Gegengutachten, die alle zu dem Schluss kamen, dass nicht nur sie als Täterin ausgeschlossen gewesen wäre, sondern überhaupt ein Verbrechen als solches. In die Schlagzeilen kam das Verfahren, weil das Land Berlin bzw. die Justizverwaltung sich an ihr rächen wollte, indem sie ihr trotz Sieges auf der ganzen Linie einen Teil der Kosten auferlegen wollte, die in die hunderttausenden gingen. Grund, die Rechnungen für diese zahlreichen Gutachten wären unverhältnismäßig gewesen. Es war hier irgendwo verlinkt.

Wie oft solcher Mist bei anderen Verbrechen passiert, ist halt schwer zu sehen, weil man selten was davon liest. Bei Vergewaltigungen scheint ein Großteil der Verurteilungen willkürlich zu sein und auf einem Wechsel der Beweislast zu beruhen, die den Beschuldigten eben allein durch die Anschuldigung der Frau als schuldig betrachtet, solange er das Gegenteil nicht lückenlos beweisen kann.

Bolle
26.10.2014, 09:53
Erfundene Vergewaltigung:

BGH bestätigt Haftstrafe für Lehrerin Heidi K.



Fünf Jahre saß der Lehrer Horst Arnold im Gefängnis, weil Heidi K. ihn fälschlicherweise der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Nun bestätigte der BGH das Urteil gegen die Lügnerin: Heidi K. muss für fünfeinhalb Jahre in Haft.

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Schlussstrich untereinen der größten deutschen Justizirrtümer (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/erfundene-vergewaltigung-heidi-k-muss-kein-schadensersatz-zahlen-a-951726.html) gezogen: Nach ihren falschen Vergewaltigungsvorwürfen ist eine zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilte Lehrerin mit ihrer Revision beim höchsten deutschen Strafgericht in Karlsruhe gescheitert. Der BGH verwarf die Einwände der Frau gegen ihre Verurteilung als unbegründet (Aktenzeichen: 2 StR 62/14). Das Urteil gegen sie ist somit rechtskräftig.

Der Fall wurde erst wieder aufgerollt, nachdem Arnold seine gesamte Haftstrafe abgesessen hatte. Das Landgericht Kassel sprach ihn im Wiederaufnahmeverfahren im Jahr 2011 frei. Die Vorwürfe der Frau seien "von vorn bis hinten" erfunden, urteilten die Richter. Im Februar 2012 bestätigte der Bundesgerichtshof den Freispruch, der damit rechtskräftig wurde.
Für Arnold jedoch war es zu spät. Wenige Monate nach dem Freispruch starb er an Herzversagen im Alter von nur 53 Jahren.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/lehrerin-heidi-k-vor-bgh-lange-haft-fuer-erfundene-vergewaltigung-a-998742.html#ref=veeseoartikel


Hoffentlich gibt sie auch den Löffel ab!

Cinnamon
26.10.2014, 10:29
Praetorianer, du scheinst mich erstens misszuverstehen und zweitens bist du auch auf diesen Fall fokussiert.

Du bringst schöne Argumente nur sind sie genauso umgekehrt anwendbar. Du sprichst schön von Opferschutz, nur hast du dabei nur ein Opfer im Sinn, nämlich den Lehrer in diesem speziellen Fall. Das Problem ist aber, das man um ein mögliches Opfer zu verhindern, nicht andere mögliche Opfer ausblenden darf. Es ist eben nicht so, das in Fällen wo es nur Aussagen gibt, die Frau den Mann immer falsch beschuldigt und umgekehrt.
Dein Vorschlag mit dem Polygraphen ist kein schlechter, das Problem dabei ist, dass du dazu erst Mal die Rechtsauffassung in Deutschland ändern musst:



Solange diese Urteile stehen und man zur keiner anderen Ansicht kommt, ist der Polygraph außen vor.

Du wirst solche Fehlurteile wie in diesem Fall nicht verhindern können, das hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern damit das Menschen über Menschen urteilen. Sämtliche rechtstaatliche Grundsätze können die menschlichen Unzulänglichkeiten nicht wett machen.
Du kannst in solchen Fällen Fehlurteile nicht 100%ig verhindern, aber man kann etwas machen nach Aufdeckung solcher Fehlurteile.
Es ist eine Unverschämheit des Staates, das sich in solchen Fällen das unschuldige Opfer um die Ahndung der Falschbeschuldigung kümmern muss. Nach dem nachträglichen Freispruch hätte sofort von Amtswegen gegen die Frau sofort mit allen zu Verfügung stehenden Mitteln ermittelt werden müssen, nicht erst jetzt.

Zusätzlich muss ein neuer Straftatbestand in das StGB eingeführt werden, nämlich der Straftatbestand der Missachtung von Freisprüchen, der in seinem Strafmaß über das der Verleumdung und der üblen Nachrede hinausgeht und mit einer Schadenersatzpflicht gekoppelt ist.
Die Frau hat den Ruf des Mannes zerstört, das ist richtig, aber das die Zerstörung dauerhaft ist, liegt daran, das andere den nachträglichen Freispruch missachten.

Dein Spruch von den 100 Unschuldigen lässt mich sauer aufstoßen, nicht wegen dir, sondern wegen einigen anderen hier. Ich habe schon des öfteren gesagt, das ich die Todesstrafe aus einem Grund ablehne, weil es eben zur Fehlurteilen kommen kann und die Strafe irreversibel ist. Hier im Thread protestieren einige gegen das Fehlurteil, die in Threads, wo es um die Todesstrafe geht, billigend in Kauf nehmen, das es einen Unschuldigen treffen kann. Das ist aus meiner Sicht scheinheilig.

Im Übrigen entsteht die Kontroverse hier durch den Tatbestand des speziellen Falles, der Vergewaltigung.

Das Problem ist ja auch gar nicht, dass der Polygraphentest nicht gegen den Beschuldigten verwertet werden kann. Da kann man dem Urteil des BGH voll und ganz zustimmen. Problematisch ist vielmehr, dass der Polygraph auch als Entlastungsbeweis nicht zugelassen wird. Hätte sich die Frau hier einem Polygraphentest unterziehen müssen, wäre die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage erschüttert gewesen und es wäre zum Freispruch im Zweifel für den Angeklagten gekommen.

Cinnamon
26.10.2014, 10:36
Das habe ich auch nicht behauptet, wohl aber, dass man bei anderen Verbrechen es eben im Kauf nimmt, dass ein potentiell Schuldiger freigesprochen wird. Wenn ich einfach mal dich anzeige und behaupte, du hättest mir 100 000 Euro gestohlen, muss ich im Normalfall irgendwelche Beweise liefern, sonst wirst du wohl damit durchkommen, dass du behauptest, es sei nicht so gewesen.

Wenn ich vielleicht eine stimmige und logische Aussage mache und du schamlos zigmal den Ermittlern und im Prozess gar den Richtern ständig ins Gesicht lügst, krude Geschichten und Ausreden probierst und einschlägig vorbestraft bist, finde ich es auch nicht völlig an den Haaren herbeigezogen, dass da auch mal die Aussage des mutmaßlich Geschädigten reicht. So kann es auch mal Fälle geben, in denen das Gericht durchaus aus gutem Grunde einer Aussage Glauben schenkt, auch ohne dass irgendwelche weiteren schwerwiegenden Beweismittel existieren. Aber "Ich wollte einfach nicht zum Arzt gehen, deswegen sind leider alle Spuren vernichtet" gehört nun wirklich nicht zu dem, was man irgendwie als glaubwürdig bezeichnen kann.
Beim Kachelmannprozess hat sich ja gezeigt, mit welchen Mitteln da die Staatsanwaltschaft arbeitet, da tauchen Traumapsychologen auf und erklären, dass gerade aufgrund von Lügen dem mutmaßlichen Opfer Glauben geschenkt werden muss. Das übrigens bei einem Zweig der Psychologie, der unter den Kollegen höchst umstritten ist.




Wo kein Wille ist, wird auch kein Weg sein und es gibt keinen Willen, die Falschbeschuldigungen zu entlarven, das ist das Problem. Ein Lügendetektortest darf ja u.a. deswegen nicht eingeführt werden, weil es ja wegen der möglichen Fehlerhaftigkeit unzureichend sein soll. Das bei Fehlerquoten von 2-4% gemessen an Psychologen, die wussten, wie der Deketor arbeitet und ihn gezielt austricksen sollten.





Es wird es auch bleiben, weil wie gesagt der politische Wille fehlt.




Das Risiko, dass so etwas aufgeklärt wird, ist natürlich äußerst gering, wenn die Aussage der Frau als Beweismittel alleine ausreichend sein soll.




Wäre denkbar, aber die Geier wirst du immer und überall finden. Hier wäre es in der Tat wichtiger, Verursacher dranzubekommen. Das können Nebenklägerin/mmtßl. Opfer/Anzeigende sein oder auch Staatsanwälte. Es gibt theoretisch Verfolgung Unschuldiger mit einem recht heftigen Strafmaß, aber die eine Krähe wird der anderen kein Auge aushacken, weswegen man es vergessen kann, Staatsanwälte, die ihr Amt missbrauchen, jemals zur Rechenschaft zu ziehen.




Das ist die Perspektive, jeder glaubt, dass er am Stammtisch punkten kann, wenn er "Todesstrafe für Vergewaltiger" schreit, dass eine rachsüchtige Ex-Ehefrau damit auch mal das eigene Leben vernichtet, die Phantasie fehlt diesen Typen.



Ja, diese Fälle sind äußerst medienwirksam und sind ja auch solche, die sich für feministische Propaganda am besten eignen. Weswegen man davon eben sehr viel liest. Ich halte es aber auch nicht für undenkbar, dass bei anderen Delikten viel Schindluder dieser Art passieren kann.Wie kürzlich bekannt wurde, saß eine Berlinerin dreieinhalb Jahre, weil sie angeblich ihren Vater aus Habgier bei lebendigem Leibe verbrannt habe. Staatsanwaltschaft hatte einen Gefälligkeitsgutachter gekauft, der das unterschrieben hatte ohne den Tatort untersucht zu haben. Sie konnte dann nach dreieinhalb Jahren, mit diesem monströsen Vorwurf einsitzend, ihre Unschuld beweisen durch zahlreiche Gegengutachten, die alle zu dem Schluss kamen, dass nicht nur sie als Täterin ausgeschlossen gewesen wäre, sondern überhaupt ein Verbrechen als solches. In die Schlagzeilen kam das Verfahren, weil das Land Berlin bzw. die Justizverwaltung sich an ihr rächen wollte, indem sie ihr trotz Sieges auf der ganzen Linie einen Teil der Kosten auferlegen wollte, die in die hunderttausenden gingen. Grund, die Rechnungen für diese zahlreichen Gutachten wären unverhältnismäßig gewesen. Es war hier irgendwo verlinkt.

Wie oft solcher Mist bei anderen Verbrechen passiert, ist halt schwer zu sehen, weil man selten was davon liest. Bei Vergewaltigungen scheint ein Großteil der Verurteilungen willkürlich zu sein und auf einem Wechsel der Beweislast zu beruhen, die den Beschuldigten eben allein durch die Anschuldigung der Frau als schuldig betrachtet, solange er das Gegenteil nicht lückenlos beweisen kann.

Das interessante an den Fällen Arnold wie Kachelmann ist der Fakt, dass bei keinem von Beiden eindeutige forensische Beweise eingebracht wurden. Bei Arnold gab es glaube ich sogar gar keine forensischen Spuren, bei Kachelmann ein paar Verletzungen, die die Frau sich selbst beigebracht haben kann und das Messer mit Blutspuren, bei denen nicht mal klar war, ob diese überhaupt von einem Menschen gestammt haben oder ob es Tierblut vom Fleischschneiden war....... Bei Vergewaltigungsverfahren wird sich nur auf die Aussage des mm Opfers gestützt, so gut wie nie auf echte Beweise.

Varg
26.10.2014, 10:43
Da fällt mir eine (wahre) Geschichte ein, die sich damals in meinem erweiterten Kameradenkreis zugetragen hat:

Mann und Frau trennen sich voneinander.
Mann hat noch Sachen bei ihr.
Man holt Sachen ab.
Frau verführt Mann zu einer letzten Nummer, quasi zum Abschied.
Mann geht drauf ein.
Danach verabschiedet sich Frau freunlich von ihm
Sodann fährt Frau ins Krankenhasu und lässt ne Probe entnehmen.
Sie ersttatet Anzeige bei der Polizei.
Er kommt in U-Haft.
Frau prahlt mit der Geschichte bei einer Freundin.
Freundin geht zur Polizei.
Man kommt frei.
Frau wird verurteilt, leider nicht zu Gefängnis.

Gehirnnutzer
26.10.2014, 10:46
Das Problem ist ja auch gar nicht, dass der Polygraphentest nicht gegen den Beschuldigten verwertet werden kann. Da kann man dem Urteil des BGH voll und ganz zustimmen. Problematisch ist vielmehr, dass der Polygraph auch als Entlastungsbeweis nicht zugelassen wird. Hätte sich die Frau hier einem Polygraphentest unterziehen müssen, wäre die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage erschüttert gewesen und es wäre zum Freispruch im Zweifel für den Angeklagten gekommen.

Wirklich? Auch eine unter Polygraphen gemachte Aussage ist immer noch eine Zeugenaussage und fällt somit unter das Zeugnisverweigerungsrecht. Warum glaubst du, das selbst dort, wo der Polygraph ein erlaubtes Mittel ist, er nur mit Zustimmung des zu Befragenden angewandt werden kann.

feuermax2
26.10.2014, 10:47
Da fällt mir eine (wahre) Geschichte ein, die sich damals in meinem erweiterten Kameradenkreis zugetragen hat:

Mann und Frau trennen sich voneinander.
Mann hat noch Sachen bei ihr.
Man holt Sachen ab.
Frau verführt Mann zu einer letzten Nummer, quasi zum Abschied.
Mann geht drauf ein.
Danach verabschiedet sich Frau freunlich von ihm
Sodann fährt Frau ins Krankenhasu und lässt ne Probe entnehmen.
Sie ersttatet Anzeige bei der Polizei.
Er kommt in U-Haft.
Frau prahlt mit der Geschichte bei einer Freundin.
Freundin geht zur Polizei.
Man kommt frei.
Frau wird verurteilt, leider nicht zu Gefängnis.

Ja, manche Urteile unserer Justiz kann man beim besten Willen nicht verstehen. Gut, dass es doch noch solche Frauen wie die "Freundin" in diesem Fall gibt.

Cinnamon
26.10.2014, 10:52
Wirklich? Auch eine unter Polygraphen gemachte Aussage ist immer noch eine Zeugenaussage und fällt somit unter das Zeugnisverweigerungsrecht. Warum glaubst du, das selbst dort, wo der Polygraph ein erlaubtes Mittel ist, er nur mit Zustimmung des zu Befragenden angewandt werden kann.

Zum einen gilt für den mm Geschädigten einer Straftat nach meinem Wissen kein Zeugnisverweigerungsrecht, zum anderen:
Bei der Konfrontation des Zeugen kann die Verteidigung fragen, warum der Zeuge die Zustimmung denn verweigert hat, wenn er nichts zu verbergen hat und kann damit die Verweigerung dieser Zustimmung als Indiz für begründete Zweifel an der Richtigkeit der Aussage darlegen. Was einen Freispruch idpr zur Folge haben müsste.

Murmillo
26.10.2014, 10:56
Da fällt mir eine (wahre) Geschichte ein, die sich damals in meinem erweiterten Kameradenkreis zugetragen hat:

Mann und Frau trennen sich voneinander.
Mann hat noch Sachen bei ihr.
Man holt Sachen ab.
Frau verführt Mann zu einer letzten Nummer, quasi zum Abschied.
Mann geht drauf ein.
Danach verabschiedet sich Frau freunlich von ihm
Sodann fährt Frau ins Krankenhasu und lässt ne Probe entnehmen.
Sie ersttatet Anzeige bei der Polizei.
Er kommt in U-Haft.
Frau prahlt mit der Geschichte bei einer Freundin.
Freundin geht zur Polizei.
Man kommt frei.
Frau wird verurteilt, leider nicht zu Gefängnis.

Wenn es sich wirklich so abgespielt hatte, ist es ein Skandal.
Eine Vergewaltigung hinterlässt nämlich immer andere Spuren als einvernehmlicher Sex. Das hätte eine richtige Untersuchung auf Vergewaltigungsspuren, und nicht nur ein einfacher Abstrich zweifelsfrei klären können. Diese Untersuchung hätte die Staatsanwaltschaft anordnen müssen.

Murmillo
26.10.2014, 11:09
Wirklich? Auch eine unter Polygraphen gemachte Aussage ist immer noch eine Zeugenaussage und fällt somit unter das Zeugnisverweigerungsrecht. Warum glaubst du, das selbst dort, wo der Polygraph ein erlaubtes Mittel ist, er nur mit Zustimmung des zu Befragenden angewandt werden kann.

Aber , soviel ich weiss, sind Polygraphen-Tests , wo sie erlaubt sind, wie auch z.B. in den USA, nicht alleinige Entlastungsgründe, sie untermauern die Aussagen nur . Ob sie auch bei belastenden Aussagen angewandt werden, ist mir nicht bekannt. Aber hier werden dort z.B. Aussagen unter Hypnose gemacht.
Das Polygraphen- Tests in Deutschland keinerlei Beweiskraft haben, hat seinen guten Grund. Zum einen erfolgt die Auswertung durch Menschen- sie ist also wieder nur subjektiv, wie der jeweilige Analytiker sie einschätzt, zum anderen kann man Polygraphen auch überlisten.
Mithin ist in Deutschland ein Polygraphentest keine Zeugenaussage, da keinerlei Beweiskraft vorliegt.
Siehe BGH 1 StR 509/10 .

Gehirnnutzer
26.10.2014, 12:30
Zum einen gilt für den mm Geschädigten einer Straftat nach meinem Wissen kein Zeugnisverweigerungsrecht, zum anderen:
Bei der Konfrontation des Zeugen kann die Verteidigung fragen, warum der Zeuge die Zustimmung denn verweigert hat, wenn er nichts zu verbergen hat und kann damit die Verweigerung dieser Zustimmung als Indiz für begründete Zweifel an der Richtigkeit der Aussage darlegen. Was einen Freispruch idpr zur Folge haben müsste.

Cinnamon, das Problem bei der ganzen Geschichte ist § 55 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html). Nun der Zeuge kann sich durch seine Aussage mit einer Sache selber belasten, die gar nichts mit dem Verfahren zu tun hat. Was sagt das über seine Aussage für das Verfahren aus.

Cinnamon
26.10.2014, 16:00
Cinnamon, das Problem bei der ganzen Geschichte ist § 55 StPO (http://dejure.org/gesetze/StPO/55.html). Nun der Zeuge kann sich durch seine Aussage mit einer Sache selber belasten, die gar nichts mit dem Verfahren zu tun hat. Was sagt das über seine Aussage für das Verfahren aus.

Es kann durchaus Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit erwecken, wenn er eine andere Straftat begangen hat. Zumindest wäre eine Zustimmungsverweigerung ein solches Indiz.

Captain_Spaulding
29.10.2014, 15:49
Ja Ja der HPF User wäre wohl der perfekte Richter und Staatsanwalt zugleich! Hinterher kann jeder sagen er hätte es ohne Probleme geblickt. so einfach ist das aber nicht.

Der Fall war von Anfang an klar, in dubio pro reo.
... Hast du vielleicht schonmal irgendwo gehört... denk mal scharf nach....

mfg

Captain_Spaulding
29.10.2014, 15:58
Leider nicht, genausowenig wie die 68er-Richter die das Urteil verbrochen haben. Das ist die gleiche Sorte von Richtern die türkische Komaschläger mit Bewährungsstrafen davonkommen lässt. Aber an hetereosexuellen, deutschen Männern kühlen sie ihr Mütchen.

Sehr richtig erkannt. Der wahre Verbrecher in diesem Fall ist eindeutig der Richter, die Frau hat ja "nur" gelogen. Nach rechtstaatlichen Prinzipien wäre ihre Aussage alleine eben kein ausreichender Beweis gewesen.

Der Richter und die Hexe gehören , wie dem auch sei, beide hingerichtet.

mfg
Captain Spaulding

beemaster
29.10.2014, 16:19
....
Ich kenne Fälle aus meinem Privatleben, wo Frauen, aus gekränkter Eitelkeit einem Mann Vergewaltigung unterschoben, weil der mit ihnen Geschl.-Verkehr ablehnte. Oder die noch fieseren Fälle, wo es zunächst zu "einvernehmlichen" Verkehr kam, nach einem Streit die Frau dann aber von Vergewaltigung sprach!

Das nehme ich dir nicht ab.


In New Yorker Großfirmen, sollen sich inzwischen Männer nicht mehr trauen, mit weiblichen Angestellten zusammen allein Fahrstuhl zu fahren. Kaum zu glauben.
....

Ein mir bekannter Pfarrer traut sich nicht mehr, Kinder zu umarmen, um sie zu trösten. Der Mann ist Notfallseelsorger und betreut die Überlebenden von Autounfällen. Warum?