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Vollständige Version anzeigen : Russland unterwirft sich: Holocaust-Gedankenverbrechen jetzt strafbar



Registrierter
27.03.2013, 17:42
Der Geist des Bösen unterwirft nun auch Russland und oktruiert diesem Volk die Gesetze gegen Gedankenverbrechen:


Russia moves to criminalize Holocaust denial
The Russian lower house has received a new bill suggesting up to five years in prison for publicly denying the Holocaust or portraying Nazis as heroes.
http://rt.com/politics/denial-holocaust-criminalize-moves-russia-853/

Was kommt als nächstes?
Welche Fesseln wird man dem freien russischen Volk als nächstes anlegen?

Geronimo
27.03.2013, 17:43
Schon wiiieeeder umziehen.....?:auro:

Lichtblau
27.03.2013, 17:51
Schon wiiieeeder umziehen.....?:auro:

Wir sollten nach Nordkorea umziehen!

Towarish
27.03.2013, 19:49
Noch vor zwei Tagen hatten wir in der Familie eine Diskussion darüber, wie sinnlos dieses Verbot in Deutschland ist...
Die Russen meinen, mit der Europäisierung wieder ein wenig nachholen zu müssen.
Ich meine eine Wiederholung der letzten zweihundert Jahre, in Sachen geopolitische Fehler Russlands zu erkennen.

Sprecher
27.03.2013, 19:50
Der Geist des Bösen unterwirft nun auch Russland und oktruiert diesem Volk die Gesetze gegen Gedankenverbrechen:


Russia moves to criminalize Holocaust denial
The Russian lower house has received a new bill suggesting up to five years in prison for publicly denying the Holocaust or portraying Nazis as heroes.
http://rt.com/politics/denial-holocaust-criminalize-moves-russia-853/

Was kommt als nächstes?
Welche Fesseln wird man dem freien russischen Volk als nächstes anlegen?

Ist Putin nicht gerade in Israel?

deckard
27.03.2013, 19:52
Der Geist des Bösen unterwirft nun auch Russland und oktruiert diesem Volk die Gesetze gegen Gedankenverbrechen:


Russia moves to criminalize Holocaust denial
The Russian lower house has received a new bill suggesting up to five years in prison for publicly denying the Holocaust or portraying Nazis as heroes.
http://rt.com/politics/denial-holocaust-criminalize-moves-russia-853/

Was kommt als nächstes?
Welche Fesseln wird man dem freien russischen Volk als nächstes anlegen?


Was soll das?? Sei nicht so voreilig mit "schlechten Nachrichten"..

Registrierter
27.03.2013, 21:08
Ist Putin nicht gerade in Israel?

Der auch?
Der Pigmentierte aus Washington holt sich doch auch gerade seine Hausaufgaben ab.

Shahirrim
28.03.2013, 00:23
Der auch?
Der Pigmentierte aus Washington holt sich doch auch gerade seine Hausaufgaben ab.

Netanjahu wird ja wohl auch demnächst nach Russland reisen! Putin hat ihn eingeladen:

http://www.israelnetz.com/aussenpolitik/detailansicht/aktuell/netanjahu-erhaelt-einladung-nach-moskau/

cc2
29.03.2013, 09:18
Wir sollten nach Nordkorea umziehen!

Mars:D

Sprecher
29.03.2013, 10:54
Daß die Juden es schaffen in aller Herren Länder Holo-Sondergesetzgebungen durchzudrücken bestätigt jede "antisemitische Verschwörungstheorie" aufs Eindrucksvollste.

Gawen
29.03.2013, 10:59
Mars:D

Zu schlechter Ping!

cc2
29.03.2013, 11:25
Zu schlechter Ping!

Was soll mir das jetzt sagen ?
Das kannst Du dir doch auch denken!
Oder profilierst Du Dich gern ?

Großadmiral
29.03.2013, 11:36
Wir sollten nach Nordkorea umziehen!

Geht das und was zensieren die wohl?

Großadmiral
29.03.2013, 11:37
Mars:D

Da ist die verbindung aber schlecht.

Dayan
29.03.2013, 12:12
Ist Putin nicht gerade in Israel?Ich habe ihm ein Paar Instruktionen aufgegeben!:D:dg::dg::D:D:D

Dr Mittendrin
29.03.2013, 12:29
Ich denke Putin muss da einen Spagat hinlegen.


Er kann nicht den deutsche Revisionisten geben bei den Opferzahlen.

Lichtblau
29.03.2013, 12:31
Geht das und was zensieren die wohl?

Nichts wenn die eigene Bevölkerung nicht drauf zugreifen kann, ist anzunehmen.

Kalle
29.03.2013, 13:28
kurz vor dem Tod Stalins wurde er selbst wahnsinnig und ließ weil er überall Feinde witterte alle Juden und jüdischen Ärzte in Lager bringen, - merkwürdigerweise wurde zwei Tage später die Aktion gestoppt und drei Tage später war Stalin auch schon Tod.....wer da nicht merkt wer im Hintergrund konspirativ die Fäden spinnt , der ist mehr als nur blind.

Apart
29.03.2013, 13:38
Damit machen sich die Juden wieder ein kleines Stück unbeliebter auf der Welt und bereiten den Nährboden für das nächste Mal.

Shahirrim
29.03.2013, 13:40
Der internationale Satanismus tritt seinen Siegeszug nach Russland an. Und bald werden auch dort schwarze Messen gefeiert werden.

Shahirrim
29.03.2013, 13:43
Daß die Juden es schaffen in aller Herren Länder Holo-Sondergesetzgebungen durchzudrücken bestätigt jede "antisemitische Verschwörungstheorie" aufs Eindrucksvollste.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das in Asien durchzusetzen sein wird. Die Grausamkeit früherer Völkermorde dort stellt den Holograus locker in den Schatten, ohne das die Völker dort sich traumatisch daran aufgeilen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Asiaten damit zu beeindrucken wären, Japan zeigt es ja, und andere Völker Asiens werden sich ebenfalls nicht unterwerfen, schon gar nicht für Sachen in Europa.

Russland ist ja als selbst mitkämpfende Nation des 2. Weltkrieges in Europa noch einzufangen, Asien aber nicht.

elas
29.03.2013, 13:44
Wir sollten nach Nordkorea umziehen!

oder nach GAZA? (what a name!)

Bruddler
29.03.2013, 13:45
Ist Putin nicht gerade in Israel?

Du meinst, er hat sich einlullen lassen ? :hmm:

Shahirrim
29.03.2013, 13:48
Du meinst, er hat sich einlullen lassen ? :hmm:

Es geht sogar weiter, Putin lädt Netanjahu nach Moskau ein:

http://www.israelnetz.com/aussenpolitik/detailansicht/aktuell/netanjahu-erhaelt-einladung-nach-moskau/

bernhard44
29.03.2013, 13:50
in Russland gibt es viele Gesetze um die sich keine Sau kümmert!

Bruddler
29.03.2013, 13:51
Es geht sogar weiter, Putin lädt Netanjahu nach Moskau ein:

http://www.israelnetz.com/aussenpolitik/detailansicht/aktuell/netanjahu-erhaelt-einladung-nach-moskau/

Ist sicherlich nur ein belangloses "Vier-Augen-Gespräch".... :pfeif:

Esreicht!
29.03.2013, 15:05
Der Geist des Bösen unterwirft nun auch Russland und oktruiert diesem Volk die Gesetze gegen Gedankenverbrechen:


Russia moves to criminalize Holocaust denial
The Russian lower house has received a new bill suggesting up to five years in prison for publicly denying the Holocaust or portraying Nazis as heroes.
http://rt.com/politics/denial-holocaust-criminalize-moves-russia-853/

Was kommt als nächstes?
Welche Fesseln wird man dem freien russischen Volk als nächstes anlegen?

Also noch gewährt Rußland z.B. Jürgen Graf Asyl


http://de.wikipedia.org/wiki/J%C3%BCrgen_Graf_%28Holocaustleugner%29



kd

Rikimer
29.03.2013, 16:04
Russland faehrt eine andere Strategie, meiner Meinung nach. Das der Einschlaeferung und Taeuschung des Westens. Es hat andere Plaene und ist sich gewiss, das der Westen seinen Hoehepunkt ueberschritten und gerade am untergehen ist. Dennoch geht es noch darum Hochtechnologie abzustauben, Kontrolle ueber die Energie und langfristig ueber Europa, Orient, Zentralasien zu gewinnen bzw. zurueck zu gewinnen. Gewiss nicht sich der Ideologie des Westens zu unterwerfen. Mehr das der Taeuschung, um den Westen in Sicherheit zu wiegen.

MfG

Rikimer

Ruy
29.03.2013, 16:06
Wird es jetzt schwieriger den Holocaust zu leugnen und die Nazis zu glorifizieren? Der Server steht ja jetzt in Russland. :cool:


Der Geist des Bösen unterwirft nun auch Russland und oktruiert diesem Volk die Gesetze gegen Gedankenverbrechen:


Russia moves to criminalize Holocaust denial
The Russian lower house has received a new bill suggesting up to five years in prison for publicly denying the Holocaust or portraying Nazis as heroes.
http://rt.com/politics/denial-holocaust-criminalize-moves-russia-853/

Was kommt als nächstes?
Welche Fesseln wird man dem freien russischen Volk als nächstes anlegen?

Klopperhorst
29.03.2013, 16:07
Russland faehrt eine andere Strategie, meiner Meinung nach. Das der Einschlaeferung und Taeuschung des Westens. Es hat andere Plaene und ist sich gewiss, das der Westen seinen Hoehepunkt ueberschritten und gerade am untergehen ist. Dennoch geht es noch darum Hochtechnologie abzustauben, Kontrolle ueber die Energie und langfristig ueber Europa, Orient, Zentralasien zu gewinnen bzw. zurueck zu gewinnen. Gewiss nicht sich der Ideologie des Westens zu unterwerfen. Mehr das der Taeuschung, um den Westen in Sicherheit zu wiegen.

MfG

Rikimer

Es scheinen sich doch die Voraussagen Irlmaiers zu erfüllen.

Russland wird überraschend losschlagen und bis zum Rhein vorstoßen.

Putin hat letzte Nacht ein großes Manöver am Schwarzen Meer angekündigt.

---

Dr Mittendrin
29.03.2013, 17:05
Es scheinen sich doch die Voraussagen Irlmaiers zu erfüllen.

Russland wird überraschend losschlagen und bis zum Rhein vorstoßen.

Putin hat letzte Nacht ein großes Manöver am Schwarzen Meer angekündigt.

---


Das wär mir jetzt zu bald.

Ruepel
29.03.2013, 17:39
Und hatte schon geglaubt,die Russen seien souverän.
Aber wie heißt es so schön: Bewustsein geht durch die Brieftasche.

Gehirnnutzer
29.03.2013, 19:19
Die Juden, die Juden, immer die Juden.

Mal auf die Idee kommen, das man in Russland zu der Meinung gekommen ist, das die ganze Geschichte nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit gehört.

Aber das mal nur nebenbei, denn dieser Thread ist ein typisches Beispiel dafür, was eine gewisse Klientel unter Meinung und Meinungsfreiheit versteht. Aus ihrer Sicht ist nur der fähig eine Meinung zu haben, wer ihrer Meinung ist, allen anderen sprechen sie die Fähigkeit eine eigene Meinung zu bilden und zu haben, ab. Tja und so etwas pocht auf die Meinungsfreiheit.
Nun man kann über gewisse Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der westlichen Welt geteilter Meinung sein, doch eine Klientel, die anderen, die ihre Meinung nicht teilen, die Fähigkeit eine eigene Meinung zu haben und zu bilden, abspricht, wird wenn sie an die Macht kommt, weit aus mehr Einschränkungen und Verbote aussprechen, als die es jetzt gibt und wo gegen sie protestieren.

Rikimer
29.03.2013, 20:35
Es scheinen sich doch die Voraussagen Irlmaiers zu erfüllen.

Russland wird überraschend losschlagen und bis zum Rhein vorstoßen.

Putin hat letzte Nacht ein großes Manöver am Schwarzen Meer angekündigt.

---

Was wir sehen koennen, aus dieser Perspektive sind zwei Seiten:

A) Das Einschlaefern der westlichen Welt durch angebliches Aufeinanderzugehen, was staerker ins Bewusstsein rueckt.
B) Das Vorbereiten auf den Tag X, was wir aus vielen Meldungen aus dem Wiedererstarken Russlands, die Zusammenarbeit mit potentiellen Gegnern des Westens, sehen koennen. Was mehr ignoriert wird.

MfG

Rikimer

Rikimer
29.03.2013, 20:36
doppelt

Alfred
29.03.2013, 20:36
Mal auf die Idee kommen, das man in Russland zu der Meinung gekommen ist, das die ganze Geschichte nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit gehört.



Aber für den Roten Holocaust gilt das nicht...ergo wieder eine Klasse Arbeit der Lobbygruppen.

Wolf Fenrir
29.03.2013, 20:44
Gedankenverbrechen ??? wer kann meine Gedanken lesen ? sei es in Russland oder in der BRD ?

Die Leute die so was versuchen zu kontrollieren haben eins an der Klatsche und sind früher oder später dem Untergang geweiht ...

Großadmiral
29.03.2013, 22:10
Nichts wenn die eigene Bevölkerung nicht drauf zugreifen kann, ist anzunehmen.

Und die können kein Deutsch bzw .nicht ins Internet dann ist alles OK.

Großadmiral
29.03.2013, 22:13
Die Juden, die Juden, immer die Juden.

Mal auf die Idee kommen, das man in Russland zu der Meinung gekommen ist, das die ganze Geschichte nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit gehört.

Aber das mal nur nebenbei, denn dieser Thread ist ein typisches Beispiel dafür, was eine gewisse Klientel unter Meinung und Meinungsfreiheit versteht. Aus ihrer Sicht ist nur der fähig eine Meinung zu haben, wer ihrer Meinung ist, allen anderen sprechen sie die Fähigkeit eine eigene Meinung zu bilden und zu haben, ab. Tja und so etwas pocht auf die Meinungsfreiheit.
Nun man kann über gewisse Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der westlichen Welt geteilter Meinung sein, doch eine Klientel, die anderen, die ihre Meinung nicht teilen, die Fähigkeit eine eigene Meinung zu haben und zu bilden, abspricht, wird wenn sie an die Macht kommt, weit aus mehr Einschränkungen und Verbote aussprechen, als die es jetzt gibt und wo gegen sie protestieren.

Was kein Grund ist die Meinungsfreiheit einzuschränken.

Großadmiral
29.03.2013, 22:14
Was wir sehen koennen, aus dieser Perspektive sind zwei Seiten:

A) Das Einschlaefern der westlichen Welt durch angebliches Aufeinanderzugehen, was staerker ins Bewusstsein rueckt.
B) Das Vorbereiten auf den Tag X, was wir aus vielen Meldungen aus dem Wiedererstarken Russlands, die Zusammenarbeit mit potentiellen Gegnern des Westens, sehen koennen. Was mehr ignoriert wird.

MfG

Rikimer

Hat Russland nicht erst kürzlich(Georgien) seine Mob stärke um 90% verringert?

Rikimer
29.03.2013, 22:35
Hat Russland nicht erst kürzlich(Georgien) seine Mob stärke um 90% verringert?

In Wirklichkeit bereiten sich Russland + China und die diesen Staaten nahe Nationen auf eine Auseinandersetzung mit dem Westen seit langem vor. Das hier ist doch nur Augenwischerei. Lies dir dies bitte schoen durch:

http://german.ruvr.ru/2013_01_11/100796807/

Es geht zwar nur um gefakte Nachrichten des Westens, aber es sind Provokationen gegen Russland. Die Medien sind nur ein totales Luegengebaeude, welche uns permanent mit Luegen fuettern und so eine Scheinrealitaet vorgaukeln. Wenn dann alles Schlag auf Schlag eintritt, dann werden wir total ueberrascht sein. Aber nicht weil es sich so nicht abzeichnete vordem, sondern weil wir den Medien, dieser Scheinwelt, einen zu grossen Glauben geschenkt haben.

Wenn Russland ein wenig Staerke und Selbsterhaltungstrieb hat, so wird es diesem Staat nichts anderes uebrig bleiben als den WEsten in einem Blitzkrieg zu ueberrennen.

MfG

Rikimer

Nachbar
29.03.2013, 22:39
http://max.wilsonsd.org:8080/Clip_Art/Af_ess2/people_q_z/roman_toga/roman_thinker_sw.gif
nachbar7096

Aber naja, Putin und jeder andere Russe sollte doch auch an die gefallenen christlichen Russen denken, deren Zahl etwas höher ausfallen dürfte.

Es ist zumindest davon auszugehen, daß kein Jude von seiner theokratischen Regierung bestraft würde, wenn er eine falsche Zahl an toter christlicher Russen angeben würde, die im WK II gefallen sind.

Gawen
29.03.2013, 23:09
Die Juden, die Juden, immer die Juden.

Mal auf die Idee kommen, das man in Russland zu der Meinung gekommen ist, das die ganze Geschichte nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit gehört.

Die Meinungsfreiheit schützt ausdrücklich auch falsche und idiotische Meinungen, der 130er war ursprünglich mal als eine Rechtsweg-Vereinfachung gedacht, damit nicht jeder, der sich von einer dissidenten Holo-Meinung beleidigt fühlte selbst klagen musste.

Heute wird dieser Unparagraf für die Verfolgung von Dissidenten missbraucht. Und den Jays scheint das ja wohl zu gefallen. Die würden nur blöken, wenn ihre chauvinistischen Aussprüche genauso verfolgt würden.

Gehirnnutzer
30.03.2013, 16:03
Heute wird dieser Unparagraf für die Verfolgung von Dissidenten missbraucht. Und den Jays scheint das ja wohl zu gefallen. Die würden nur blöken, wenn ihre chauvinistischen Aussprüche genauso verfolgt würden.

Wirklich Gawen, ehrlich gesagt scheint es mir eher, das eine gewisse Klientel den 130er Absätze 3 und 4 viel mehr braucht, als der Staat ein angebliches Verfolgungsmittel für Dissidenten.
Wäre es ein Verfolgungsmittel würde man der relevanten Erfüllung des Straftatbestandes keinen genauen Focus zuwenden, so wie man dies bei diesem Urteil (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung) gemacht hat.

Die Absätze 3 und 4 sind dagegen für die Klientel ideal, denn in Prozessen auf Grund der Verfolgungsart vor 1994 oder in Zivilprozessen würde jede Verurteilung eine Schlappe bedeuten, die sich nicht für die eigenen Zwecke ausnutzen lässt.
Auf Grund der Natur des Gesetzes gibt es bei Strafprozessen nach § 130 Absätze 3 und 4 StGB keine konkreteten Geschädigten, wie es bei anderen Strafprozessen der Fall ist, sondern die Geschädigten sind eine abstrakte Personengruppe, was die Identifizierung als Opfer der Tat oder die Identifizierung Außenstehender mit dem Opfer erschwert bzw. fast unmöglich macht.
Der selbe Umstand führt dazu, das man dem Angeklagten eine Opferrolle zusprechen kann. Es stellt sich so dar, als wäre er Opfer staatlicher Repressalien. Man hat also perfektes, auch wenn nur scheinbar, Märtyrertum mit dem man leichte Gemüter auf seine Seite ziehen kann.
Hinzukommt der Umstand, das durch die Natur des Gesetzes für die Verteidigung nur eine Richtung der Beweisführung möglich ist, was besagte Klientel so oder so nicht versteht.
Die Absätze 3 und 4 des 130er verbieten nämlich nicht die Meinung, weil der Tatbestand im Gegensatz zu dem z.B. französischen Gesetz nicht durch die Meinung erfüllt wird, sondern durch die Art und Weise, wie die Meinung geäußert wird, was den § 130 Absätze 3 und 4 StGB zu einer Einschränkung der Meinungsäußerung macht.
Um zu Beweisen, das kein Verstoß gegen den 130er vorliegt, muss man Beweisen, das die Meinungsäußerung nicht in einer Art und Weise erfolgt ist, die den öffentlichen Frieden stört. Jede Beweisführung, die darauf abzielt, zu belegen das die Meinung angeblich eine Tatsache ist, ist für den Prozess irrelevant, weil nicht die Meinung den Straftatbestand erfüllt.

Für rechts-unkundige Menschen ist diese Natur des Gesetzes nicht erkennbar, sie erwarten also die Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsgehalt der Meinung, da sie aber auf Grunde besagter Natur irrelevant ist, erfolgt diese nicht, die Natur sorgt zu dem noch dafür, das jeder Versuch der irrelevanten Beweisführung auch einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt.
Lässt sich also alles ideal ausnutzen, um propagandistisch eine Opfer- und Märtyrerrolle zu erschaffen. Zusätzlich erfolgt durch die fehlende Auseinandersetzung mit der Meinung, auch keine Bewertung der Beweiskraft bzw. keine aus Sicht des einfachen Menschen erkennbare Widerlegung der Beweise, die die Klientel vorlegt, somit können sie weiterhin genutzt werden, um Zweifel zu schüren.

Eine Behandlung nach dem Muster vor 1994 oder eine zivilrechtliche Behandlung der Thematik bedeutet hingegen, das bei jedem Prozess eine Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsgehalt erfolgt und mit jedem verlorenen Prozess, kein Märtyrer geschaffen wird, sondern die Argumentationgrundlage der Klientel immer kleiner wird.

Eine Verfolgung nach altem Muster oder zivilrechtliche Art hätte also ein größeren Nutzen.

Im Übrigen zeigt das Vorliegen eines Verteidigungsweges, das das Gesetz kein Mittel zu Dissidentenverfolgung ist, dazu dürfte es nämlich keine Möglichkeit der Verteidigung geben.

Gawen
30.03.2013, 16:50
Im Übrigen zeigt das Vorliegen eines Verteidigungsweges, das das Gesetz kein Mittel zu Dissidentenverfolgung ist, dazu dürfte es nämlich keine Möglichkeit der Verteidigung geben.

Beweisanträge werden regelmäßig abgeschmettert.

Das Besatzerunrecht der Tribunale von Nürnberg wird strengstens fortgesetzt.

Und wie schon festgestellt ist der 130er ja nicht zuletzt überverfassungsmäßiges Sonderrecht, dass es zwar nicht geben dürfte, aber in diesem Falle doch gibt.

Großadmiral
30.03.2013, 17:42
In Wirklichkeit bereiten sich Russland + China und die diesen Staaten nahe Nationen auf eine Auseinandersetzung mit dem Westen seit langem vor. Das hier ist doch nur Augenwischerei. Lies dir dies bitte schoen durch:

http://german.ruvr.ru/2013_01_11/100796807/

Es geht zwar nur um gefakte Nachrichten des Westens, aber es sind Provokationen gegen Russland. Die Medien sind nur ein totales Luegengebaeude, welche uns permanent mit Luegen fuettern und so eine Scheinrealitaet vorgaukeln. Wenn dann alles Schlag auf Schlag eintritt, dann werden wir total ueberrascht sein. Aber nicht weil es sich so nicht abzeichnete vordem, sondern weil wir den Medien, dieser Scheinwelt, einen zu grossen Glauben geschenkt haben.

Wenn Russland ein wenig Staerke und Selbsterhaltungstrieb hat, so wird es diesem Staat nichts anderes uebrig bleiben als den WEsten in einem Blitzkrieg zu ueberrennen.

MfG

Rikimer

Das hat man wohl abgesagt.

Volker
30.03.2013, 17:44
Schon wiiieeeder umziehen.....?:auro:

Scheint so ...

Großadmiral
30.03.2013, 17:47
Wirklich Gawen, ehrlich gesagt scheint es mir eher, das eine gewisse Klientel den 130er Absätze 3 und 4 viel mehr braucht, als der Staat ein angebliches Verfolgungsmittel für Dissidenten.
Wäre es ein Verfolgungsmittel würde man der relevanten Erfüllung des Straftatbestandes keinen genauen Focus zuwenden, so wie man dies bei diesem Urteil (http://www.politikforen.net/showthread.php?122128-H%C3%B6chstes-deutsches-Gericht-erlaubt-Holocaustleugnung) gemacht hat.

Die Absätze 3 und 4 sind dagegen für die Klientel ideal, denn in Prozessen auf Grund der Verfolgungsart vor 1994 oder in Zivilprozessen würde jede Verurteilung eine Schlappe bedeuten, die sich nicht für die eigenen Zwecke ausnutzen lässt.
Auf Grund der Natur des Gesetzes gibt es bei Strafprozessen nach § 130 Absätze 3 und 4 StGB keine konkreteten Geschädigten, wie es bei anderen Strafprozessen der Fall ist, sondern die Geschädigten sind eine abstrakte Personengruppe, was die Identifizierung als Opfer der Tat oder die Identifizierung Außenstehender mit dem Opfer erschwert bzw. fast unmöglich macht.
Der selbe Umstand führt dazu, das man dem Angeklagten eine Opferrolle zusprechen kann. Es stellt sich so dar, als wäre er Opfer staatlicher Repressalien. Man hat also perfektes, auch wenn nur scheinbar, Märtyrertum mit dem man leichte Gemüter auf seine Seite ziehen kann.
Hinzukommt der Umstand, das durch die Natur des Gesetzes für die Verteidigung nur eine Richtung der Beweisführung möglich ist, was besagte Klientel so oder so nicht versteht.
Die Absätze 3 und 4 des 130er verbieten nämlich nicht die Meinung, weil der Tatbestand im Gegensatz zu dem z.B. französischen Gesetz nicht durch die Meinung erfüllt wird, sondern durch die Art und Weise, wie die Meinung geäußert wird, was den § 130 Absätze 3 und 4 StGB zu einer Einschränkung der Meinungsäußerung macht.
Um zu Beweisen, das kein Verstoß gegen den 130er vorliegt, muss man Beweisen, das die Meinungsäußerung nicht in einer Art und Weise erfolgt ist, die den öffentlichen Frieden stört. Jede Beweisführung, die darauf abzielt, zu belegen das die Meinung angeblich eine Tatsache ist, ist für den Prozess irrelevant, weil nicht die Meinung den Straftatbestand erfüllt.

Für rechts-unkundige Menschen ist diese Natur des Gesetzes nicht erkennbar, sie erwarten also die Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsgehalt der Meinung, da sie aber auf Grunde besagter Natur irrelevant ist, erfolgt diese nicht, die Natur sorgt zu dem noch dafür, das jeder Versuch der irrelevanten Beweisführung auch einen Verstoß gegen das Gesetz darstellt.
Lässt sich also alles ideal ausnutzen, um propagandistisch eine Opfer- und Märtyrerrolle zu erschaffen. Zusätzlich erfolgt durch die fehlende Auseinandersetzung mit der Meinung, auch keine Bewertung der Beweiskraft bzw. keine aus Sicht des einfachen Menschen erkennbare Widerlegung der Beweise, die die Klientel vorlegt, somit können sie weiterhin genutzt werden, um Zweifel zu schüren.

Eine Behandlung nach dem Muster vor 1994 oder eine zivilrechtliche Behandlung der Thematik bedeutet hingegen, das bei jedem Prozess eine Auseinandersetzung mit dem Wahrheitsgehalt erfolgt und mit jedem verlorenen Prozess, kein Märtyrer geschaffen wird, sondern die Argumentationgrundlage der Klientel immer kleiner wird.

Eine Verfolgung nach altem Muster oder zivilrechtliche Art hätte also ein größeren Nutzen.

Im Übrigen zeigt das Vorliegen eines Verteidigungsweges, das das Gesetz kein Mittel zu Dissidentenverfolgung ist, dazu dürfte es nämlich keine Möglichkeit der Verteidigung geben.

Ganz recht allerdings scheint selbst das BVerfG probleme mit dieser Abgrenzung zu haben wenn man das Wunsidelurteil liest.
Was genau versteht man eigentlich unter öffentlicher Friede? Im Wunsidel Urteil wird ja ausgeführt dessen Gefährdung sei bei entsprechende Äußerungen grundsätzlich anzunehmen.

Volker
30.03.2013, 17:55
Die Juden, die Juden, immer die Juden.

Mal auf die Idee kommen, das man in Russland zu der Meinung gekommen ist, das die ganze Geschichte nicht unter den Schutz der Meinungsfreiheit gehört.

Aber das mal nur nebenbei, denn dieser Thread ist ein typisches Beispiel dafür, was eine gewisse Klientel unter Meinung und Meinungsfreiheit versteht. Aus ihrer Sicht ist nur der fähig eine Meinung zu haben, wer ihrer Meinung ist, allen anderen sprechen sie die Fähigkeit eine eigene Meinung zu bilden und zu haben, ab. Tja und so etwas pocht auf die Meinungsfreiheit.
Nun man kann über gewisse Einschränkungen der Meinungsfreiheit in der westlichen Welt geteilter Meinung sein, doch eine Klientel, die anderen, die ihre Meinung nicht teilen, die Fähigkeit eine eigene Meinung zu haben und zu bilden, abspricht, wird wenn sie an die Macht kommt, weit aus mehr Einschränkungen und Verbote aussprechen, als die es jetzt gibt und wo gegen sie protestieren.

Hellseher ?

Gehirnnutzer
30.03.2013, 18:49
Beweisanträge werden regelmäßig abgeschmettert.

Das Besatzerunrecht der Tribunale von Nürnberg wird strengstens fortgesetzt.

Und wie schon festgestellt ist der 130er ja nicht zuletzt überverfassungsmäßiges Sonderrecht, dass es zwar nicht geben dürfte, aber in diesem Falle doch gibt.


Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

Gawen, du scheinst meine Ausführungen nicht verstanden zu haben.

Gehen wir, das ganze einfach mal Punkt für Punkt durch.

1. Was wird in einem Strafprozeß festgestellt?
Ob der Angeklagte schuldig des Verstoßes gegen das Gesetz ist. Es wird festgestellt ob er überhaupt die Tat begangen hat und es wird festgestellt ob seine strafbare Handlung den Straftatbestand des Gesetzes erfüllt.

2. Was ist der Straftatbestand des Absatzes 3 des 130er?
Hier begehen viele den Fehler zu denken, die Meinung wäre unter Strafe gestellt, das ist aber nicht so, denn dann müsste da stehen

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art billigt, leugnet oder verharmlost."

Nun das steht aber nicht so im Gesetz. Im Gesetz steht, das du gegen dieses Gesetz verstößt, wenn du diese Meinung auf eine ganz bestimmte Weise äußerst (siehe Markierung). Es wird also die Meinungsäußerung bestraft, wenn sie in einer bestimmten Weise erfolgt und du bist nur schuldig, wenn du die Meinung in dieser Weise äußerst.

Das Gericht muss für die Feststellung, ob der Straftatbestand erfüllt ist, feststellen, ob die Meinung in dieser Weise geäußert wurde.

Eine Meinung kann unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt, durch die Weise, wie sie geäußert wird, den öffentlichen Frieden stören, somit sind Beweise, die sich im mit der Bewertung des Wahrheitsgehaltes der Meinung beschäftigen, für die Schuldfrage irrelevant. Irrelevante Beweisanträge werden abgewiesen.
Wie gesagt, jede Verteidigungsstrategie, die auf den Wahrheitsgehalt der Meinung abzielt, ist erfolglos, weil es nicht um den Wahrheitsgehalt der Meinung geht.

Natürlich ist der Wahrheitsgehalt der Meinung durchaus wichtig, wenn es um die Frage der Berechtigung des Gesetzes geht, nur ist es nicht Aufgabe der Strafgerichte und seiner Instanzen diese Entscheidung zu treffen, das kann nur das Bundesverfassungsgericht oder der Gesetzgeber selber. Durch die Feststellung der Tatsachenbehauptung innerhalb der Rechtsprechung bleibt in diesem Fall nur der Gesetzgeber übrig.

Gawen
30.03.2013, 19:25
Gawen, du scheinst meine Ausführungen nicht verstanden zu haben.

Du verstehst es nicht. Zum Tatbestandsmerkmal "eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung" werden keine Beweisanträge zugelassen.

Daher reine Dissidentenverfolgungsmasche.

Gehirnnutzer
30.03.2013, 21:55
Du verstehst es nicht. Zum Tatbestandsmerkmal "eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung" werden keine Beweisanträge zugelassen.

Daher reine Dissidentenverfolgungsmasche.

Gawen, du verstehst es immer noch nicht, neben der Irrelvanz für die Schuldfrage kommt ein weiterer Umstand hinzu, ich zitiere aus dem Urteil BVerG 90,241
(http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090241.html)

b) Bei der untersagten Äußerung, daß es im Dritten Reich keine Judenverfolgung gegeben habe, handelt es sich um eine Tatsachenbehauptung, die nach ungezählten Augenzeugenberichten und Dokumenten, den Feststellungen der Gerichte in zahlreichen Strafverfahren und den Erkenntnissen der Geschichtswissenschaft erwiesen unwahr ist. Für sich genommen genießt eine Behauptung dieses Inhalts daher nicht den Schutz der Meinungsfreiheit.

Dadurch, das andere Gerichte hinsichtlich des von die aufgemerkten Punktes bereits Urteile gefällt und Feststellungen getroffen haben. Es handelt sich dabei nicht um einzelne Urteile, sondern eine Unmenge von Urteilen. Das Gericht ist dadurch außer es gibt um eine sehr konkrete Einzelhandlung, die Grundlage der Behauptung ist, die allgemeine Anzweiflung bestimmter Dinge ist dazu nicht ausreichend.

Da die Feststellungen vor Einführung der Absätze 3 und 4 getroffen worden sind, hätte sich die Art der Beweisführung, die du aufführst, wäre sie relvant, schon vorher erübrigt.

Schlechte Gesetze müsse man ändern, aber nicht mutwillig übertreten. Sokrates

Gawen
30.03.2013, 23:43
Gawen, du verstehst es immer noch nicht, neben der Irrelvanz für die Schuldfrage kommt ein weiterer Umstand hinzu, ich zitiere aus dem Urteil BVerG 90,241
(http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv090241.html)

Es gab schon immer seltsame Massenhysterien, daher muß der Weg des Beweisantrages immer offen stehen.

Die Welt hat auch mal an Hexen und Vampire geglaubt.

ErhardWittek
31.03.2013, 01:18
In Wirklichkeit bereiten sich Russland + China und die diesen Staaten nahe Nationen auf eine Auseinandersetzung mit dem Westen seit langem vor. Das hier ist doch nur Augenwischerei. Lies dir dies bitte schoen durch:

http://german.ruvr.ru/2013_01_11/100796807/

Es geht zwar nur um gefakte Nachrichten des Westens, aber es sind Provokationen gegen Russland. Die Medien sind nur ein totales Luegengebaeude, welche uns permanent mit Luegen fuettern und so eine Scheinrealitaet vorgaukeln. Wenn dann alles Schlag auf Schlag eintritt, dann werden wir total ueberrascht sein. Aber nicht weil es sich so nicht abzeichnete vordem, sondern weil wir den Medien, dieser Scheinwelt, einen zu grossen Glauben geschenkt haben.

Wenn Russland ein wenig Staerke und Selbsterhaltungstrieb hat, so wird es diesem Staat nichts anderes uebrig bleiben als den WEsten in einem Blitzkrieg zu ueberrennen.

MfG

Rikimer
Ich habe mir die angeblich staatsnahen, russischen Seiten rt.com und Rian.ru mal gründlicher angesehen und bin zum Ergebnis gekommen, daß es sich eher um westliche Propagandasender handelt, die zwar aus falsch verstandener "Weltoffenheit" in Rußland geduldet werden, aber nur für den westlichen Markt produziert werden. Wer halbwegs kapiert hat, wie Massenmanipulation funktioniert, wird allem, was hierzulande kolportiert wird, zu Recht mit sehr viel gesundem Mißtrauen begegnen.

ErhardWittek
31.03.2013, 03:02
Es gab schon immer seltsame Massenhysterien, daher muß der Weg des Beweisantrages immer offen stehen.

Die Welt hat auch mal an Hexen und Vampire geglaubt.
Mit HC- und Nazihysterie sind wir schon wieder viel näher an diese wahnwitzige Epoche herangerückt, als sich der vermeintlich aufgeklärte Mensch vorzustellen vermag. Wer sich, wie ich, über einige Jahre dem Massenwahn der Hexenverfolgungen gewidmet hat, konnte gar nicht umhin, im Naziwahn der Moderne dieselben Anzeichen des ungezügelten, mordlüsternen Fanatismus' zu entdecken, die auch damals die Menschen befallen hatte.

Es wurden nur Schuld-, aber niemals Unschuldsbeweise anerkannt. Jeder Entlastungszeuge machte sich durch seine Aussage selber verdächtig und landete daher nicht selten selbst auf dem Scheiterhaufen. Wer einmal in die Fänge der Justiz geraten war, war so gut wie verurteilt. Die Bilder von damals und heute gleichen sich auf's Haar. Wie damals rast auch heute wieder die Bestie und frißt unzählige, stets unschuldige Menschen ohne jedes Mitgefühl und allerleiseste Skrupel.

Wer immer bestimmte, verdächtige Äußerungen von sich gab, der wurde von der hysterisierten Menge denunziert, die sich damit als unverdächtig ausweisen wollte. Das hat aber wenig genutzt, denn schon kurze Zeit danach fanden sich auch viele dieser Gutmenschen im Kerker wieder, um ihrer Verurteilung durch den Hexenbrand zu harren. In vielen Städten brannten zur gleichen Zeit zehn, zwanzig und mehr Menschen und solche Massenbrände fanden regelmäßig in Abstanden von wenigen Monaten statt und dauerten insgesamt über viele Jahre an. Daß unter diesen Umständen das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in einer Stadt oder einer Gemeinde fast vollständig zum Erliegen kam und sich großes Elend ausbreitete, ist nicht verwunderlich.

Die sogenannten Hexen fanden keinen Verteidiger und kein Recht, denn sie waren bereits im Moment des Verdachts auch schon verurteilt. Die Parallele zu den juristischen Gepflogenheiten in unserer gegenwärtigen "rechtsstaatlichen Demokratie" ist angesichts der grassierenden, sich kontinuierlich steigernden Nazihysterie geradezu frappant.

Corpus Delicti
31.03.2013, 03:17
Wenn das so weitergeht ,das die Länder sich freiwillig die Fesseln der Juden anlegen lassen,dann wird es bis zum ende des Jahrhunderts einen Sklaven Planeten geben,mit dem Juden als Herrscher.Was muss geschehen,das die Menschheit den Juden als Feind der Freiheit und Menschheit erkennt ?

Dr.Zuckerbrot
31.03.2013, 16:59
Es gab schon immer seltsame Massenhysterien, daher muß der Weg des Beweisantrages immer offen stehen.

Die Welt hat auch mal an Hexen und Vampire geglaubt.

Das mindeste wäre ja wohl so etwas wie eine eichfähige Aussage, d.h. mit verifizierbarem Unsicherheitsbereich. Aber selbst dann müsste es erlaubt sein, dem Lieferanten einer solchen Behauptung zu bescheinigen, man halte ihn für parteiisch und deswegen nicht für glaubwürdig.

Es läuft immer wieder daraus hinaus, dass eine Unterdrückung des 'votum separatum' die Glaubwürdigkeit des gesamten Verfahrens zerstört. In einem Rechtsstaat muss es daher sakrosankt sein. Man kann das als KO-Kriterium ansehen.

Gehirnnutzer
31.03.2013, 17:22
Es gab schon immer seltsame Massenhysterien, daher muß der Weg des Beweisantrages immer offen stehen.

Die Welt hat auch mal an Hexen und Vampire geglaubt.

Gawen, wir kennen die Problematik des 130ers hinsichtlich der Meinungsfreiheit und es ist einfach die Sachlage, das nur über den Gesetzgebungsweg eine Änderung möglich ist (siehe meine Ausführungen).

Mir fällt eine Sache aber immer wieder auf, die Beweisproblematik, die du kritisierst, ist bei der Verfolgungsart vor 1994 oder einer zivilrechtlichen Behandlung der Thematik nicht gegeben. Es ist verwunderlich, das gewisse Personen durchaus anerkennen, das die Meinungsfreiheit durch die Rechte anderer ihre Grenzen findet, jedoch eine Behandlung der Thematik, sowohl über den strafrechtlichen Beleidigungskomplex (Regelung vor 1994) als auch eine zivilrechtliche Behandlung ablehnen, obwohl in diesen Fällen die Beweisproblematik nicht mehr gegeben ist.

Ich frage mich, warum man sich nicht nur gegen den 130er wehrt, sondern auch gegen jede andere Regelung, trotzdem dort eine Beweiswürdigung möglich wäre.

Wenn die sogenannten Beweise so hieb und stichhaltig sind, dürften sie doch einer gerichtlichen Beweiswürdigung standhalten.

Diese Weigerung, selbst dann, wenn eine gewünschte Beweisführung möglich wäre, ist für mich eher ein Zeichen, das es kaum um die Wahrheit gehen kann.

Luzibel
31.03.2013, 18:17
Wenn das so weitergeht ,das die Länder sich freiwillig die Fesseln der Juden anlegen lassen,dann wird es bis zum ende des Jahrhunderts einen Sklaven Planeten geben,mit dem Juden als Herrscher.Was muss geschehen,das die Menschheit den Juden als Feind der Freiheit und Menschheit erkennt ?

Da kann leider soviel geschehen wie jüdische Kapital-und Machtkreise wollen. Die normalen Menschen können sich ein solches perfides und verlogenes Handeln gar nicht vorstellen; außerhalb ihres Ereignishorizonts.

Luzibel
31.03.2013, 18:27
Gawen, wir kennen die Problematik des 130ers hinsichtlich der Meinungsfreiheit und es ist einfach die Sachlage, das nur über den Gesetzgebungsweg eine Änderung möglich ist (siehe meine Ausführungen).

Mir fällt eine Sache aber immer wieder auf, die Beweisproblematik, die du kritisierst, ist bei der Verfolgungsart vor 1994 oder einer zivilrechtlichen Behandlung der Thematik nicht gegeben. Es ist verwunderlich, das gewisse Personen durchaus anerkennen, das die Meinungsfreiheit durch die Rechte anderer ihre Grenzen findet, jedoch eine Behandlung der Thematik, sowohl über den strafrechtlichen Beleidigungskomplex (Regelung vor 1994) als auch eine zivilrechtliche Behandlung ablehnen, obwohl in diesen Fällen die Beweisproblematik nicht mehr gegeben ist.

Ich frage mich, warum man sich nicht nur gegen den 130er wehrt, sondern auch gegen jede andere Regelung, trotzdem dort eine Beweiswürdigung möglich wäre.

Wenn die sogenannten Beweise so hieb und stichhaltig sind, dürften sie doch einer gerichtlichen Beweiswürdigung standhalten.

Diese Weigerung, selbst dann, wenn eine gewünschte Beweisführung möglich wäre, ist für mich eher ein Zeichen, das es kaum um die Wahrheit gehen kann.

Na wenigstens machte Justitia Ignoranta in der BRD Kompromisse eingendenk der offensichtlichen Kollision bezüglich Straf-§ "Leugnung des Holocaust" zur verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.
Nur wenn im Zusammenhang mit der sogenannten "Leugnung des Holocausts" auch gleichzeitig sogenannte NS-Propaganda bzw. Ideologie verbreitet wird, wars strafbar. Sogenanntes "Deckert-Urteil".

Danach brannte die Synagoge in Lübeck zum Passahfest, wo diese völlig unbewacht/ungeschützt gewesen sein soll,
und nun entbrannte eine neue Hatz in den Medien gegen die Holocaust-Leugner.
Giordano der große Philosoph und Literat und Bossi der große Anwalt bishin Friedmann, auch eine moralische Instanz rügten die Richter bezüglich Deckert-Urteil angelehnt an die Meinungsfreiheit, und betitelten sie als geistige Brandstifter des Anschlages auf die Synagoge.

Und bezüglich Rußland : Über die Hintertür sitzen Juden wieder überall auch dort in Schaltstellen der Macht, lehnen sich zwar offiziell nicht zu sehr aus dem Fenster Richtung Westen, aber warten ab- bis Putin und die russische Regierung Schwäche zeigen; einkicken.

Gawen
31.03.2013, 21:01
Wenn die sogenannten Beweise so hieb und stichhaltig sind, dürften sie doch einer gerichtlichen Beweiswürdigung standhalten.

Diese Weigerung, selbst dann, wenn eine gewünschte Beweisführung möglich wäre, ist für mich eher ein Zeichen, das es kaum um die Wahrheit gehen kann.

Wenn die möglichen Beweise so schlecht wären, dann würde man sie nicht verbieten müssen, um Dissidenten weiterhin verurteilen zu können.

Gehirnnutzer
31.03.2013, 21:15
Wenn die möglichen Beweise so schlecht wären, dann würde man sie nicht verbieten müssen, um Dissidenten weiterhin verurteilen zu können.

Gawen, das war nicht die Frage.

Die Frage war, warum lehnt die Klientel auch Verfahrensarten ab, wo es die Beweisproblematik, die du kritisierst nicht gibt? Du weichst mit deinem Posting dieser Frage aus.

Gawen
31.03.2013, 21:33
Gawen, das war nicht die Frage.

Die Frage war, warum lehnt die Klientel auch Verfahrensarten ab, wo es die Beweisproblematik, die du kritisierst nicht gibt? Du weichst mit deinem Posting dieser Frage aus.

Dein Exkurs ist das Ausweichmanöver.

Der Beweisweg muß immer offenstehen und es darf keine Gesetze und keine Staatsräson geben, die über der Verfassung stehen.

Alles andere ist kein Rechtsstaat, sondern eine Rechtsimulation nach Gutsherrenart.

Gehirnnutzer
31.03.2013, 21:44
Dein Exkurs ist das Ausweichmanöver.

Der Beweisweg muß immer offenstehen und es darf keine Gesetze und keine Staatsräson geben, die über der Verfassung stehen.

Alles andere ist kein Rechtsstaat, sondern eine Rechtsimulation nach Gutsherrenart.

Gawen, ich weiche dir nicht aus, denn in den beiden Verfahrensarten ist ja das gegeben, was du forderst. Die Frage ist also, wenn das gegeben ist, was du forderst, wieso werden die beiden Verfahrensarten trotzdem abgelehnt.

Gawen
31.03.2013, 22:07
Gawen, ich weiche dir nicht aus, denn in den beiden Verfahrensarten ist ja das gegeben, was du forderst. Die Frage ist also, wenn das gegeben ist, was du forderst, wieso werden die beiden Verfahrensarten trotzdem abgelehnt.

Nein, genau das ist nicht mehr gegeben und das weisst Du auch genau.

Wenn ein Anwalt in einem 130er Prozess Beweismittel einreicht, dann wird er selbst wegen Verstoss gegen den 130er angeklagt. Und der 130er selbst ist ein verfassungsmässig ausdrücklich unzulässiges, aber als "ausnahmsweise zulässiges" abgenicktes Sondergesetz, dass es so nicht geben dürfte.

Lies mal Fraenkels "Der Doppelstaat", dann weisst Du, wo Du stehst.

knäckebrot
31.03.2013, 22:31
Der "Gehirnnutzer" redet mit vielen Worten um den heißen Brei herum. Selbst wenn man der verqueren Logik folgt, dass HC-Revisionismus grundsätzlich nicht ohne "Beleidigungen" stattfinden kann, stellt sich doch immer noch die Frage, wieso man in der BRD - dem vermeintlichen "Land der Deutschen" - den (mehrheitlich jüdischen) KZ-Opfern eine Extrawurst brät. Deutsche Opferzahlen dürfen kleingerechnet, etliche Augenzeugen indirekt der Lüge bezichtigt (z.B. bei den Tieffliegerangriffen in Dresden) und sogar ganze Opfergruppen verhöhnt werden (Bomber Harris, do it again!).

Ich glaube, in Polen steht - zumindest theoretisch - die Bestreitung von nationalsozialistischen UND kommunistischen Verbrechen unter Strafe. Dort scheint man an die eigenen Leute zu denken. Bei uns macht man's genau umgekehrt.

Die "Störung des öffentlichen Friedens" ist übrigens eine Gummiformulierung, die vom Gutdünken der BRD-Richter abhängt.

Gehirnnutzer
31.03.2013, 22:34
Nein, genau das ist nicht mehr gegeben und das weisst Du auch genau.

Wenn ein Anwalt in einem 130er Prozess Beweismittel einreicht, dann wird er selbst wegen Verstoss gegen den 130er angeklagt. Und der 130er selbst ist ein verfassungsmässig ausdrücklich unzulässiges, aber als "ausnahmsweise zulässiges" abgenicktes Sondergesetz, dass es so nicht geben dürfte.

Lies mal Fraenkels "Der Doppelstaat", dann weisst Du, wo Du stehst.

Man merkt das du nicht liest, bzw. nicht lesen willst, ich spreche die ganze Zeit nicht mehr vom 130er, sondern behandle eine Möglichkeit, nämlich die Rückkehr zu der Verfahrensart vor 1994 bzw. ein zivilrechtlich Behandlung der Thematik.
Für meine Frage spielen also die jetzigen Bedingungen durch den 130er kein Rolle.

Also für dich noch mal ganz deutlich:

Bei diesen Verfahrensarten von den ich Rede, gibt es die Beweiproblematik nicht und da sie als Ersatz für den 130er gedacht sind, spielt der 130er für die Beantwortung meiner Frage keine Rolle mehr.

Noch mal für dich, bei diesen beiden Verfahrensmöglichkeiten ist die Beweisproblematik nicht gegeben, warum werden sie dann von Klientel trotzdem abgelehnt, obwohl es ihnen angeblich um die Wahrheit geht?

knäckebrot
31.03.2013, 22:40
Bei diesen Verfahrensarten von den ich Rede, gibt es die Beweiproblematik nicht und da sie als Ersatz für den 130er gedacht sind, spielt der 130er für die Beantwortung meiner Frage keine Rolle mehr.

Noch mal für dich, bei diesen beiden Verfahrensmöglichkeiten ist die Beweisproblematik nicht gegeben, warum werden sie dann von Klientel trotzdem abgelehnt, obwohl es ihnen angeblich um die Wahrheit geht?

Ich denke, die meisten Revisionisten würden solche Gesetze nicht grundsätzlich ablehnen, sofern sie ihre Beweisanträge stellen dürften, ohne dass diese wegen "Offenkundigkeit" u.ä. Dinge massenweise abgeschmettert würden. Ebenfalls problematisch ist die Frage, was denn nun konkret "beleidigend" ist.

Gawen
31.03.2013, 22:40
Noch mal für dich, bei diesen beiden Verfahrensmöglichkeiten ist die Beweisproblematik nicht gegeben, warum werden sie dann von Klientel trotzdem abgelehnt, obwohl es ihnen angeblich um die Wahrheit geht?

Die Beweisproblematik ist immer gegeben, solange "höchstrichterliche Tatsachenfeststellungen" der Siegermächte als sakrosankt angesehen werden. Man müßte die ganze Thematik nochmal ganz von vorne aufrollen.

Doch dazu ist unser real existierendes System nicht in der Lage, da es den Beweisschrott in den 2+4 Verträgen anerkannt hat.

Also muß dieses System erst mal verschwinden. Artikel 146 GG ruft.

Gehirnnutzer
31.03.2013, 23:14
Die Beweisproblematik ist immer gegeben, solange "höchstrichterliche Tatsachenfeststellungen" der Siegermächte als sakrosankt angesehen werden. Man müßte die ganze Thematik nochmal ganz von vorne aufrollen.

Doch dazu ist unser real existierendes System nicht in der Lage, da es den Beweisschrott in den 2+4 Verträgen anerkannt hat.

Also muß dieses System erst mal verschwinden. Artikel 146 GG ruft.

In welchem Artikel des 2+4 Vertrages wird das denn festgeschrieben, mein lieber Gawen?

knäckebrot
01.04.2013, 00:16
Die Beweisproblematik ist immer gegeben, solange "höchstrichterliche Tatsachenfeststellungen" der Siegermächte als sakrosankt angesehen werden. Man müßte die ganze Thematik nochmal ganz von vorne aufrollen.

Doch dazu ist unser real existierendes System nicht in der Lage, da es den Beweisschrott in den 2+4 Verträgen anerkannt hat.

Also muß dieses System erst mal verschwinden. Artikel 146 GG ruft.

Dieser Paragraphenkram aus Überleitungs- und 2+4-Vertrag macht auf mich einen komplizierten Eindruck. Das hat auch damit zu tun, dass ich kein Jurist oder gar Staatsrechtler bin ;)

Fest steht für mich, dass der Westen sich auf ein einziges Geschichtsbild bzgl. des NS/WKII geeinigt hat. Deutschland hat meines Wissens auch nach der Wende keinen Versuch unternommen, einzelne Aspekte dieses Geschichtsbildes zugunsten Deutschlands zu entzerren, im Gegenteil. Es ist offensichtlich, dass gewissen inneren und äußeren Mächten viel daran liegt, dass dieses Geschichtsbild um keinen Deut zugunsten Deutschlands revidiert wird. Dass dies aber aus offiziellen Verträgen hervorgehen soll, ist für mich nur schwer vorstellbar. Geheimverträge, Zusatzprotokolle wären denkbar. Doch auch ohne dies stünden unseren "Freunden" aus Paris, London, Washington, Tel Aviv, Warschau, Prag und auch Moskau verschiedene Mittel zur Verfügung, damit die BRD hier ja keinen Kurswechsel einschlägt.

Gruß

knäckebrot

Registrierter
01.04.2013, 00:21
Das wär mir jetzt zu bald.

Warum?
Hast Du den Lottoschein noch nicht abgegeben?

Registrierter
01.04.2013, 00:29
Aber das mal nur nebenbei, denn dieser Thread ist ein typisches Beispiel dafür, was eine gewisse Klientel unter Meinung und Meinungsfreiheit versteht. Aus ihrer Sicht ist nur der fähig eine Meinung zu haben, wer ihrer Meinung ist, allen anderen sprechen sie die Fähigkeit eine eigene Meinung zu bilden und zu haben, ab. Tja und so etwas pocht auf die Meinungsfreiheit.


Du verfehlst wieder mal katastrophal das Thema.
Deine jewisse Klientel glaubt, dass es schon ganz richtig ist, was als Meinung von jewissen "Experten" so vorgegeben wird und man so ganz frei von eigener Meinung gut leben kann.
Meinungs-FREI-HEIT bedeutet NICHT, dass ein Staat frei von eigenen Meinungen ist, sondern dass JEDER UND OHNE AUSNAHME JEDE MEINUNG FREI UND OFFEN vertreten darf, ohne dass wie im Mittelalter der Herrscher seinen Untergebenen vorschreibt, welcher Religion sie anzugehören haben (cuius regio eius religio).
Daraus folgt implizit, dass jeder über alles uneingeschränkt diskutieren darf.

Das alles ist einem programmierten Gehirnträger natürlich nicht zugänglich, da er ja sein Gehirn nicht nutzt, sondern nur spazierenträgt.


Nebenbei:
es gilt in diesem Forum noch immer die deutsche Rechtschreibung.
Auch für selbsternannte Gehirnnutzer:

das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
www.das-dass.de


Jeder mit IQ von Zimmertemperatur mal 3 versteht diese einfach Regel.

Gawen
01.04.2013, 01:04
In welchem Artikel des 2+4 Vertrages wird das denn festgeschrieben, mein lieber Gawen?

Tu doch nicht so dumm, Dir sind die Rechtsfolgen der Fortschreibung von Artikel 7 Abs. 1 Überleitungsvertrag genauso klar wie mir.

Erklär uns lieber mal warum uns ein anti-faschistischer Massnahmenstaat besser gefallen soll als ein faschistischer, wenn er der Erhaltung und den Wohlergehen des ethnischen Deutschen Volkes nicht dienlich ist.

Dieser Staat dient nicht dem Wohl des deutschen Volkes, sondern der Herbeiführung seines Unterganges. Daher ist er politisch zu entsorgen. Artikel 146 GG ruft!

Gehirnnutzer
01.04.2013, 01:23
Tu doch nicht so dumm, Dir sind die Rechtsfolgen der Fortschreibung von Artikel 7 Abs. 1 Überleitungsvertrag genauso klar wie mir.

Erklär uns lieber mal warum uns ein anti-faschistischer Massnahmenstaat besser gefallen soll als ein faschistischer, wenn er der Erhaltung und den Wohlergehen des ethnischen Deutschen Volkes nicht dienlich ist.

Dieser Staat dient nicht dem Wohl des deutschen Volkes, sondern der Herbeiführung seines Unterganges. Daher ist er politisch zu entsorgen. Artikel 146 GG ruft!

Die Rechtsfolgen des Artikels 7 Abs. 1 sind mir bekannt, nur schreiben diese keine bindende Faktenlage vor, wie du behauptest, sie schließen nur die Wiederaufnahme der von den Alliierten geführten Verfahren aus, was nur bedeutet, das die gefällten Urteile auch nach deutschem Recht rechtsgültig und rechtswirksam bleiben.
Keines dieser Urteile schreibt eine Faktenlage für andere Verfahren vor deutschen Gerichten vor.

Gawen
01.04.2013, 01:51
Die Rechtsfolgen des Artikels 7 Abs. 1 sind mir bekannt, nur schreiben diese keine bindende Faktenlage vor, wie du behauptest, sie schließen nur die Wiederaufnahme der von den Alliierten geführten Verfahren aus, was nur bedeutet, das die gefällten Urteile auch nach deutschem Recht rechtsgültig und rechtswirksam bleiben.
Keines dieser Urteile schreibt eine Faktenlage für andere Verfahren vor deutschen Gerichten vor.

Und warum berief sich die Zypries dann auf das Nürnberger Tribunal, wenn sie doch so frei wäre? :D

"...wir haben gesagt, was ein Völkermord, ein Kriegsverbrechen ist, was richtet sich nach Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und der Charta des Nürnberger Gerichtshofes von 1945 und ein Gericht muss in einem konkreten Fall festgestellt haben, ja, es ist so, da lag ein solcher Völkermord, ein solches Kriegsverbrechen vor. Das ist hinsichtlich des Völkermordes an den europäischen Juden durch den Nürnberger Gerichtshof bereits geschehen, da gibt es die Entscheidung, die wir alle kennen."

Commodus
01.04.2013, 07:59
Die Rechtsfolgen des Artikels 7 Abs. 1 sind mir bekannt, nur schreiben diese keine bindende Faktenlage vor, wie du behauptest, sie schließen nur die Wiederaufnahme der von den Alliierten geführten Verfahren aus, was nur bedeutet, das die gefällten Urteile auch nach deutschem Recht rechtsgültig und rechtswirksam bleiben.
Keines dieser Urteile schreibt eine Faktenlage für andere Verfahren vor deutschen Gerichten vor.

Du meinst also, in Deutschland könnte man bei einem 130er-Verfahren eine komplett neu Beweisführung zur Thematik initiieren? Würde so ein Umstand nicht automatisch die Urteile der von den Alliierten geführten Verfahren tangieren, auch wenn man selbige nicht anrührt?

Ist es aber eher nicht so, daß ein Antrag auf Beweisführung von vornherein erst gar nicht gestattet wird? Ich meine, in einem Schurkenstaat könnte man so eine Vorgehensweise ja vermuten ... aber in einem angeblichen RECHTSSTAAT???

Zusammenfassend die logischste Schlußfrage: Ist es nicht so, daß wir eine politisch motivierte unfreie Justiz haben?

Gehirnnutzer
01.04.2013, 09:47
Und warum berief sich die Zypries dann auf das Nürnberger Tribunal, wenn sie doch so frei wäre? :D

"...wir haben gesagt, was ein Völkermord, ein Kriegsverbrechen ist, was richtet sich nach Definitionen im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und der Charta des Nürnberger Gerichtshofes von 1945 und ein Gericht muss in einem konkreten Fall festgestellt haben, ja, es ist so, da lag ein solcher Völkermord, ein solches Kriegsverbrechen vor. Das ist hinsichtlich des Völkermordes an den europäischen Juden durch den Nürnberger Gerichtshof bereits geschehen, da gibt es die Entscheidung, die wir alle kennen."

Gawen, was steht in den Punkten?

Gehirnnutzer
01.04.2013, 10:56
Du meinst also, in Deutschland könnte man bei einem 130er-Verfahren eine komplett neu Beweisführung zur Thematik initiieren? Würde so ein Umstand nicht automatisch die Urteile der von den Alliierten geführten Verfahren tangieren, auch wenn man selbige nicht anrührt?

Ist es aber eher nicht so, daß ein Antrag auf Beweisführung von vornherein erst gar nicht gestattet wird? Ich meine, in einem Schurkenstaat könnte man so eine Vorgehensweise ja vermuten ... aber in einem angeblichen RECHTSSTAAT???

Zusammenfassend die logischste Schlußfrage: Ist es nicht so, daß wir eine politisch motivierte unfreie Justiz haben?

Commodus, Deutschland kann sie nicht anrühren aber die Gerichtsbarkeit der Alliierten.

Ansonsten vergessen viele Leute, insbesondere die Klientel, die Gerichte sind an die Gesetze gebunden und über die erlassen Gesetze kann nur ein Gericht entscheiden, das BVerfG. Ein Richter kann nicht gegen die Gesetze entscheiden, sondern kann ein Verfahren nur aussetzen und vereinfacht dargestellt, das BverfG zu einer Entscheidung über das Gesetz anrufen, wenn er der entsprechenden Meinung ist.

Ansonsten gilt, weil die durch die Natur des 130er gegebene Rechtswidrigkeit einer bestimmten Beweisführung wegfällt, das ein Richter einen entsprechenden Beweisantrag unter dem Bezug das der HC eine allgemeinkundige Tatsache ist, ablehnen kann, aber nicht muss, jedoch wären dann Rechtsmittel gegen solche Beschlüsse vorhanden.
Es hängt also dann vom Richter ab, bzw. von den Richtern, denn jedes Urteil würde dann sicherlich den vollständigen Instanzenweg gehen.



Übrigens Verträge können neu verhandelt werden.

Volker
01.04.2013, 11:09
Du verfehlst wieder mal katastrophal das Thema.
Deine jewisse Klientel glaubt, dass es schon ganz richtig ist, was als Meinung von jewissen "Experten" so vorgegeben wird und man so ganz frei von eigener Meinung gut leben kann.
Meinungs-FREI-HEIT bedeutet NICHT, dass ein Staat frei von eigenen Meinungen ist, sondern dass JEDER UND OHNE AUSNAHME JEDE MEINUNG FREI UND OFFEN vertreten darf, ohne dass wie im Mittelalter der Herrscher seinen Untergebenen vorschreibt, welcher Religion sie anzugehören haben (cuius regio eius religio).
Daraus folgt implizit, dass jeder über alles uneingeschränkt diskutieren darf.

Das alles ist einem programmierten Gehirnträger natürlich nicht zugänglich, da er ja sein Gehirn nicht nutzt, sondern nur spazierenträgt.


Nebenbei:
es gilt in diesem Forum noch immer die deutsche Rechtschreibung.
Auch für selbsternannte Gehirnnutzer:

das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
www.das-dass.de


Jeder mit IQ von Zimmertemperatur mal 3 versteht diese einfach Regel.

Hast es ja wieder einmal deutlich erklärt, worum es hier geht !
Ich lese gerade zum wiederholtem Male das Buch von Peter Ensikat - " Hat es die DDR überhaupt gegeben ?
Dort beschreibt er in aller Deutlichkeit und für alle Systeme geltend : " Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden ! "
Womit ja alles zu dem Thema Meinungsfreiheit gesagt ist, okay ?

Registrierter
01.04.2013, 12:33
Commodus, Deutschland kann sie nicht anrühren aber die Gerichtsbarkeit der Alliierten.

Ansonsten vergessen viele Leute, insbesondere die Klientel, die Gerichte sind an die Gesetze gebunden und über die erlassen Gesetze kann nur ein Gericht entscheiden, das BVerfG. Ein Richter kann nicht gegen die Gesetze entscheiden, sondern kann ein Verfahren nur aussetzen und vereinfacht dargestellt, das BverfG zu einer Entscheidung über das Gesetz anrufen, wenn er der entsprechenden Meinung ist.

Ansonsten gilt, weil die durch die Natur des 130er gegebene Rechtswidrigkeit einer bestimmten Beweisführung wegfällt, das ein Richter einen entsprechenden Beweisantrag unter dem Bezug das der HC eine allgemeinkundige Tatsache ist, ablehnen kann, aber nicht muss, jedoch wären dann Rechtsmittel gegen solche Beschlüsse vorhanden.
Es hängt also dann vom Richter ab, bzw. von den Richtern, denn jedes Urteil würde dann sicherlich den vollständigen Instanzenweg gehen.



Übrigens Verträge können neu verhandelt werden.

Schreib mal hundertmal:
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Warum führst Du diesen persönlichen Feldzug gegen die deutsche Sprache?
Es macht Deine Postings neben dem flachen Inhalt auch noch sprachlich extrem unleserlich.

Warst Du auf der Sonderschule?
Benutze endlich Dein Gehirn!