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Vollständige Version anzeigen : Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen



Ingeborg
26.03.2013, 20:17
Seit 2008 gelten neue Unterhaltsregeln – wie die Gerichte die neuen Paragrafen anwenden.

Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann“, sagte einst Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.

Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt ein grundlegend reformiertes Unterhaltsrecht. Es hat das traditionelle Familienmodell – der Ehemann verdient das Geld, die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder – so gut wie abgeschafft.

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.

Verrari
26.03.2013, 21:22
Der "gender main-stream" und Alice Schwarzer haben doch jahrezehntelang dafür gekämpft.
Jetzt, nachdem man sich über die Folgen offenbar ganz, ganz langsam bewusst wird, ist's offensichtlich auch wieder nicht recht?

Königstiger87
26.03.2013, 21:37
Seit 2008 gelten neue Unterhaltsregeln – wie die Gerichte die neuen Paragrafen anwenden.

Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann“, sagte einst Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.

Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt ein grundlegend reformiertes Unterhaltsrecht. Es hat das traditionelle Familienmodell – der Ehemann verdient das Geld, die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder – so gut wie abgeschafft.

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.

Ich weiß nicht in wie fern das in Deutschland schon verwirklicht war, aber ich bin für ein Recht nachdem der Verursacher, unabhängig von seinem Einkünften, zahlt bzw. der Gegenpart nicht zahlen muss. Ich bin mir bewusst, dass es Fälle gibt in denen beide eine gewisse Teilschuld haben. Dies ließe sich über prozentuale Abstufungen regeln.

Agnostiker
27.03.2013, 05:31
Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.
Richtig so. Was für jeden Arbeitslosen gilt, kann ja dann nicht verkehrt sein. Das Model einmal Heirat um dann für den Rest des Lebens ausgesorgt zu haben ist somit vorbei.




Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.Das steht doch garnicht da. Kinder erhalten weiter Unterhalt und je nach Alter des Kindes auch die Frau.

Murmillo
27.03.2013, 06:10
Also- gut ist erst mal, dass die Kinder im Unterhalt nun auf Rang 1 gesetzt wurden. Ein Schelm, wer jetzt daran denken würde, dies wurde gemacht, um mehr Steuern einzunehmen- denn der Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Durch den dadurch sinkenden Ehegattenunterhalt muss so mehr Einkommen versteuert werden.
Warum der Kindesunterhalt überhaupt nicht steuerlich absetzbar ist, leuchtet mitr allerdings nicht ein, die Begründung dafür kann ich nicht nachvollziehen.
Gut ist auch,dass offensichtlich das Verursacherprinzip eingeführt wurde. Wenn ganz klar ein Verursacher für das Scheitern der Ehe gestgestellt wurde, kann dieser den Unterhaltsanspruch verlieren.
Nicht ganz klar ist mir, wie das mit der zeitlichen Begrenzung des Unterhaltes funktionieren soll. Wenn die Frau innerhalb der Frist keine Arbeit findet, wird sie dann ein Fall für die Sozialhilfe ?
Und hier kommen die Kinder wieder ins Spiel, die werden ja bei einer Scheidung in der Regel der Mutter zugesprochen.Kinder werden auch mal krank und müssen dann gepflegt werden- das bedeutet Arbeitsausfälle. Dies wissen auch die Arbeitgeber und werden Arbeitsplätze an Alleinerziehende mit Kindern nur ungern vergeben. Insofern bleiben Kinder schon ein Risiko.
Die bisherige Regelung des Versorgungsausgleiches, über den in der Ehe erworbene Rentenentgeltpunkte zusammengerechnet und je zur Hälfte auf Beide aufgeteilt werden,wurde beibehalten- und das ist auch richtig so.

Dr Mittendrin
27.03.2013, 08:44
Also- gut ist erst mal, dass die Kinder im Unterhalt nun auf Rang 1 gesetzt wurden. Ein Schelm, wer jetzt daran denken würde, dies wurde gemacht, um mehr Steuern einzunehmen- denn der Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Durch den dadurch sinkenden Ehegattenunterhalt muss so mehr Einkommen versteuert werden.
Warum der Kindesunterhalt überhaupt nicht steuerlich absetzbar ist, leuchtet mitr allerdings nicht ein, die Begründung dafür kann ich nicht nachvollziehen.
Gut ist auch,dass offensichtlich das Verursacherprinzip eingeführt wurde. Wenn ganz klar ein Verursacher für das Scheitern der Ehe gestgestellt wurde, kann dieser den Unterhaltsanspruch verlieren.
Nicht ganz klar ist mir, wie das mit der zeitlichen Begrenzung des Unterhaltes funktionieren soll. Wenn die Frau innerhalb der Frist keine Arbeit findet, wird sie dann ein Fall für die Sozialhilfe ?
Und hier kommen die Kinder wieder ins Spiel, die werden ja bei einer Scheidung in der Regel der Mutter zugesprochen.Kinder werden auch mal krank und müssen dann gepflegt werden- das bedeutet Arbeitsausfälle. Dies wissen auch die Arbeitgeber und werden Arbeitsplätze an Alleinerziehende mit Kindern nur ungern vergeben. Insofern bleiben Kinder schon ein Risiko.
Die bisherige Regelung des Versorgungsausgleiches, über den in der Ehe erworbene Rentenentgeltpunkte zusammengerechnet und je zur Hälfte auf Beide aufgeteilt werden,wurde beibehalten- und das ist auch richtig so.

Ich stecke ja in so einem Fall. Und ich wundere mich warum man hier Schuld auftischt. Nur ist es mit Schuld nicht weit her und um den Sozialfall Exfrau kann sich mal der Staat kümmern. Mal sehen.

MANFREDM
27.03.2013, 09:10
Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND allein bei der Frau.

Das ist so nicht richtig. Solange Kinder zu betreuen sind, erhält die Frau Unterhalt. Im übrigen steht dort auf einen konkreten Fall bezogen:


Das Argument, sie habe während der Ehe einige Jahre keine Rentenanwartschaften erworben, überzeugte die Richter nicht, weil für diese Zeit der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde. Danach ist der Nachteil bei der Altersvorsorge von beiden Ehegatten zu gleichen Teilen zu tragen. Die Richter sanktionierten zudem, dass die Ex-Frau ihrem Gatten verschwiegen hatte, dass sie eine Gehaltserhöhung von fast 400 Euro bekommen hatte. Wer lügt oder Informationen zurückhält, kann seinen Anspruch auf Unterhalt komplett verlieren.

Pillefiz
27.03.2013, 09:18
Ich weiß nicht in wie fern das in Deutschland schon verwirklicht war, aber ich bin für ein Recht nachdem der Verursacher, unabhängig von seinem Einkünften, zahlt bzw. der Gegenpart nicht zahlen muss. Ich bin mir bewusst, dass es Fälle gibt in denen beide eine gewisse Teilschuld haben. Dies ließe sich über prozentuale Abstufungen regeln.

es ist nie einer alleine schuld

Dr Mittendrin
27.03.2013, 10:07
es ist nie einer alleine schuld

Stimmt, aber die Frauen rennen meist zum Scheidungsanwalt.

Rumburak
27.03.2013, 10:19
Ich weiß nicht in wie fern das in Deutschland schon verwirklicht war, aber ich bin für ein Recht nachdem der Verursacher, unabhängig von seinem Einkünften, zahlt bzw. der Gegenpart nicht zahlen muss. Ich bin mir bewusst, dass es Fälle gibt in denen beide eine gewisse Teilschuld haben. Dies ließe sich über prozentuale Abstufungen regeln.

Das Verursacherprinzip ist zu Recht schon lange abgeschafft.

Rumburak
27.03.2013, 10:20
es ist nie einer alleine schuld

Wenn einer fremd geht, ist er auch schuld.

Dr Mittendrin
27.03.2013, 10:25
Das Verursacherprinzip ist zu Recht schon lange abgeschafft.

Ich finde nicht zurecht.

elas
27.03.2013, 10:27
Seit 2008 gelten neue Unterhaltsregeln – wie die Gerichte die neuen Paragrafen anwenden.

Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann“, sagte einst Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.

Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt ein grundlegend reformiertes Unterhaltsrecht. Es hat das traditionelle Familienmodell – der Ehemann verdient das Geld, die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder – so gut wie abgeschafft.

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.




Jeder der heute noch heiratet ist strunzdumm!
Die Ehe ist tot.
Die 68er haben gesiegt.
Die Auflösung des Staatswesens schreitet voran.
"Gottlob" haben wir noch die deutsche Bürokratie!?

Murmillo
27.03.2013, 10:48
Das Verursacherprinzip ist zu Recht schon lange abgeschafft.

Das scheint man aber gerade wieder einzuführen:

Wer sich während der obligatorischen Trennungszeit von einem bis drei Jahren nicht selbst finanzieren kann, bekommt in der Regel Unterstützung vom Ex-Partner. Der Anspruch kann jedoch auch hier ersatzlos wegfallen, entschied jetzt der BGH (Az. XII ZR 7/05). Und zwar dann, wenn ein Partner aus einer „intakten Ehe“ ausbricht, um mit einem neuen Partner zusammenzuleben.

Im Urteilsfall verließ eine fünffache Mutter ihren Ehemann nach 26 Jahren Ehe, um mit einer Partnerin ein neues Leben zu beginnen. Wenn das Verlassen des Mannes für das Scheitern der Ehe verantwortlich und die neue Beziehung der Frau auf Dauer angelegt sei, müsse der Ex-Mann keinen Unterhalt leisten, urteilten die Richter. Begründung: Es sei grob unbillig, die Ehe zu zerstören und dann von seinem Ex-Partner Unterhalt zu verlangen. Die Vorinstanz muss jetzt prüfen, ob die Ehe „beim Ausbruch“ der Frau noch intakt war oder die Beziehung aus anderen Gründen bereits gescheitert war.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-die-trennung-kann-teuer-werden_aid_300373.html

Rumburak
27.03.2013, 10:54
Ich finde nicht zurecht.

Ich finde schon. Das gibt doch sonst nur Schlammschlachten, mit dubiosen Zeugenaussagen...

Dr Mittendrin
27.03.2013, 10:57
Ich finde schon. Das gibt doch sonst nur Schlammschlachten, mit dubiosen Zeugenaussagen...

Im Gegensatz gibt es fremdgehen, ausbeuten, den Hauptverdiener plündern und die Moral in den Dreck treten.
Du solltest dir mal ein nationales Familienbild zu legen.
Dazu habe ich noch katholisch geheiratet, du kannst bei blöden Weibern spucken drauf.

Großadmiral
27.03.2013, 13:52
Ich weiß nicht in wie fern das in Deutschland schon verwirklicht war, aber ich bin für ein Recht nachdem der Verursacher, unabhängig von seinem Einkünften, zahlt bzw. der Gegenpart nicht zahlen muss. Ich bin mir bewusst, dass es Fälle gibt in denen beide eine gewisse Teilschuld haben. Dies ließe sich über prozentuale Abstufungen regeln.

Geradec das hat man in den 70ern abgeschaft heute geht es um Bedürftigkeit, allerdings kann der Unterhaltsanspruch verwirkt werden.

konfutse
27.03.2013, 13:54
...
Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.
Wie kommst du darauf? Der Kindesunterhalt ist davon ja nicht betroffen. Die Frau kann sich nur nicht mehr bis zum Lebensende auf dem Einkommen ihres nun Nichtmannes ausruhen und muss mal selbst ans wackeln denken.

Großadmiral
27.03.2013, 13:54
Also- gut ist erst mal, dass die Kinder im Unterhalt nun auf Rang 1 gesetzt wurden. Ein Schelm, wer jetzt daran denken würde, dies wurde gemacht, um mehr Steuern einzunehmen- denn der Kindesunterhalt ist steuerlich nicht absetzbar. Durch den dadurch sinkenden Ehegattenunterhalt muss so mehr Einkommen versteuert werden.
Warum der Kindesunterhalt überhaupt nicht steuerlich absetzbar ist, leuchtet mitr allerdings nicht ein, die Begründung dafür kann ich nicht nachvollziehen.
Gut ist auch,dass offensichtlich das Verursacherprinzip eingeführt wurde. Wenn ganz klar ein Verursacher für das Scheitern der Ehe gestgestellt wurde, kann dieser den Unterhaltsanspruch verlieren.
Nicht ganz klar ist mir, wie das mit der zeitlichen Begrenzung des Unterhaltes funktionieren soll. Wenn die Frau innerhalb der Frist keine Arbeit findet, wird sie dann ein Fall für die Sozialhilfe ?
Und hier kommen die Kinder wieder ins Spiel, die werden ja bei einer Scheidung in der Regel der Mutter zugesprochen.Kinder werden auch mal krank und müssen dann gepflegt werden- das bedeutet Arbeitsausfälle. Dies wissen auch die Arbeitgeber und werden Arbeitsplätze an Alleinerziehende mit Kindern nur ungern vergeben. Insofern bleiben Kinder schon ein Risiko.
Die bisherige Regelung des Versorgungsausgleiches, über den in der Ehe erworbene Rentenentgeltpunkte zusammengerechnet und je zur Hälfte auf Beide aufgeteilt werden,wurde beibehalten- und das ist auch richtig so.

Wenn kein unterhaltanspruch da ist wird sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen müssen.

Großadmiral
27.03.2013, 13:55
Seit 2008 gelten neue Unterhaltsregeln – wie die Gerichte die neuen Paragrafen anwenden.

Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann“, sagte einst Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.

Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt ein grundlegend reformiertes Unterhaltsrecht. Es hat das traditionelle Familienmodell – der Ehemann verdient das Geld, die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder – so gut wie abgeschafft.

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.

Wieso sie muss sich doc nicht um die Kinder kümmern.

Großadmiral
27.03.2013, 13:56
Ich stecke ja in so einem Fall. Und ich wundere mich warum man hier Schuld auftischt. Nur ist es mit Schuld nicht weit her und um den Sozialfall Exfrau kann sich mal der Staat kümmern. Mal sehen.

Tatsächlich Verfahren abgeschlossen oder noch laufend?

Großadmiral
27.03.2013, 13:58
es ist nie einer alleine schuld

Doch meisten ist durchaus zu ermitteln wer daran Schuld hat allerdings ist es schwirig gerichtsfest zu Beweisen, daher hat man das Zerrütungsprinzip erfunden.

Großadmiral
27.03.2013, 13:58
Das Verursacherprinzip ist zu Recht schon lange abgeschafft.

Wieso?

Großadmiral
27.03.2013, 13:59
Wenn einer fremd geht, ist er auch schuld.

Kommt darauf wie es der andere mit den Ehelichenpflichten hielt.

Großadmiral
27.03.2013, 13:59
Ich finde nicht zurecht.

Wieso?

Brotzeit
27.03.2013, 14:00
Seit 2008 gelten neue Unterhaltsregeln – wie die Gerichte die neuen Paragrafen anwenden.

Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann“, sagte einst Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.

Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt ein grundlegend reformiertes Unterhaltsrecht. Es hat das traditionelle Familienmodell – der Ehemann verdient das Geld, die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder – so gut wie abgeschafft.

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.



Es kann nicht sien , daß der Mann aus dem eignen Elternhaus; in das die Frau einst eingezogen ist, ausziehen muss, weil die Frau das Kind
als (a)sozialen Rambock vorschiebt und obendrein mit Hinweis auf die Befürfnisse des Kindes den Ex-Mann ausflöht!
Auch kann es nicht sien , daß die Ex-Frau in Saus und Braus in einer Mietwohnugn lebt während der Mann sozial abstürzt ...

Großadmiral
27.03.2013, 14:00
Das scheint man aber gerade wieder einzuführen:

Wer sich während der obligatorischen Trennungszeit von einem bis drei Jahren nicht selbst finanzieren kann, bekommt in der Regel Unterstützung vom Ex-Partner. Der Anspruch kann jedoch auch hier ersatzlos wegfallen, entschied jetzt der BGH (Az. XII ZR 7/05). Und zwar dann, wenn ein Partner aus einer „intakten Ehe“ ausbricht, um mit einem neuen Partner zusammenzuleben.

Im Urteilsfall verließ eine fünffache Mutter ihren Ehemann nach 26 Jahren Ehe, um mit einer Partnerin ein neues Leben zu beginnen. Wenn das Verlassen des Mannes für das Scheitern der Ehe verantwortlich und die neue Beziehung der Frau auf Dauer angelegt sei, müsse der Ex-Mann keinen Unterhalt leisten, urteilten die Richter. Begründung: Es sei grob unbillig, die Ehe zu zerstören und dann von seinem Ex-Partner Unterhalt zu verlangen. Die Vorinstanz muss jetzt prüfen, ob die Ehe „beim Ausbruch“ der Frau noch intakt war oder die Beziehung aus anderen Gründen bereits gescheitert war.

http://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-die-trennung-kann-teuer-werden_aid_300373.html

Das ist nur Billigkeit und kein Verursacherprinzip.

Tantalit
27.03.2013, 14:19
Seit 2008 gelten neue Unterhaltsregeln – wie die Gerichte die neuen Paragrafen anwenden.

Die erfahrene Hausfrau behält bei einer Scheidung alles, bis auf ihren Ehemann“, sagte einst Robert Lemke, Fernsehmoderator in den 70er-Jahren.

Doch die Zeiten haben sich geändert. Heute muss eine Hausfrau froh sein, wenn sie nach einer Scheidung überhaupt Unterhalt erhält.

Der Grund: Seit Jahresbeginn gilt ein grundlegend reformiertes Unterhaltsrecht. Es hat das traditionelle Familienmodell – der Ehemann verdient das Geld, die Ehefrau kümmert sich um den Haushalt und die Kinder – so gut wie abgeschafft.

Die „nacheheliche Eigenverantwortung“ der Geschiedenen steht jetzt im Vordergrund. Unterhaltsansprüche zwischen den Ex-Gatten sind dabei stark gekürzt worden. Die Gerichte müssen die geänderten Gesetze anwenden. FOCUS-MONEY gibt einen Überblick, wie die Richter die neuen Paragrafen auslegen.

https://www.focus.de/finanzen/steuern/tid-9894/unterhaltsrecht-kein-geld-fuer-die-ex_aid_300371.html

Somit liegt das RISIKO KIND

allein bei der Frau.

Nöh, gebt die Kinder den Männern, die bekommen das schon organisiert, ihr Frauen habt dann alle Zeit der Welt um euch selbst zu verwirklichen.

Tantalit
27.03.2013, 14:20
Ich weiß nicht in wie fern das in Deutschland schon verwirklicht war, aber ich bin für ein Recht nachdem der Verursacher, unabhängig von seinem Einkünften, zahlt bzw. der Gegenpart nicht zahlen muss. Ich bin mir bewusst, dass es Fälle gibt in denen beide eine gewisse Teilschuld haben. Dies ließe sich über prozentuale Abstufungen regeln.

Dein Modell verstehe ich nicht, mach mal bitte ein Beispiel.

Tantalit
27.03.2013, 14:24
Das ist so nicht richtig. Solange Kinder zu betreuen sind, erhält die Frau Unterhalt. Im übrigen steht dort auf einen konkreten Fall bezogen:

Wenn Frau kein Unterhalt erhält bekommt sie Sozialhilfe und Kindergeld mit der Auflage sich ne Arbeit zu suchen was wohl vielen Frauen nicht paßt. Fernsehen, Sofa und ein Kind reicht ja eigentlich zum Leben und es sich bequem alimentieren zu lassen.

Tantalit
27.03.2013, 14:25
Ich finde schon. Das gibt doch sonst nur Schlammschlachten, mit dubiosen Zeugenaussagen...

Machen wir eben Tortenschlachten.

Ingeborg
27.03.2013, 14:57
Das ist so nicht richtig. Solange Kinder zu betreuen sind, erhält die Frau Unterhalt. Im übrigen steht dort auf einen konkreten Fall bezogen:

sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Ingeborg
27.03.2013, 14:59
Richtig so. Was für jeden Arbeitslosen gilt, kann ja dann nicht verkehrt sein. Das Model einmal Heirat um dann für den Rest des Lebens ausgesorgt zu haben ist somit vorbei.


Das steht doch garnicht da. Kinder erhalten weiter Unterhalt und je nach Alter des Kindes auch die Frau.

sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Ingeborg
27.03.2013, 15:02
Wie kommst du darauf? Der Kindesunterhalt ist davon ja nicht betroffen. Die Frau kann sich nur nicht mehr bis zum Lebensende auf dem Einkommen ihres nun Nichtmannes ausruhen und muss mal selbst ans wackeln denken.

sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Ingeborg
27.03.2013, 15:03
Es kann nicht sien , daß der Mann aus dem eignen Elternhaus; in das die Frau einst eingezogen ist, ausziehen muss, weil die Frau das Kind
als (a)sozialen Rambock vorschiebt und obendrein mit Hinweis auf die Befürfnisse des Kindes den Ex-Mann ausflöht!
Auch kann es nicht sien , daß die Ex-Frau in Saus und Braus in einer Mietwohnugn lebt während der Mann sozial abstürzt ...

sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Ingeborg
27.03.2013, 15:04
Wenn Frau kein Unterhalt erhält bekommt sie Sozialhilfe und Kindergeld mit der Auflage sich ne Arbeit zu suchen was wohl vielen Frauen nicht paßt. Fernsehen, Sofa und ein Kind reicht ja eigentlich zum Leben und es sich bequem alimentieren zu lassen.

du musst es ja wissen?

Aloisius
27.03.2013, 15:07
Ich wäre dafür, dass das Scheidungsrecht dahingehend bearbeitet wird, dass Frauen, die das Besuchsrecht unterlaufen, ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken. Also kein Umgang mit den Kindern ist gleich keine Kohle.

WIENER
27.03.2013, 15:12
sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.


Warum auch, soferne sie nicht gelähmt ist, kann sie arbeiten gehen, wie der Mann auch.

Xarrion
27.03.2013, 15:13
Ich wäre dafür, dass das Scheidungsrecht dahingehend bearbeitet wird, dass Frauen, die das Besuchsrecht unterlaufen, ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken. Also kein Umgang mit den Kindern ist gleich keine Kohle.

:top:

Xarrion
27.03.2013, 15:14
sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Das ist auch gut so!
Soll sie eben arbeiten gehen.

Tantalit
27.03.2013, 15:21
du musst es ja wissen?

Und du weißt es, dann erzähl mal. Deine Einlaßung war doch eine pure Provokation.

Tantalit
27.03.2013, 15:22
Das ist auch gut so!
Soll sie eben arbeiten gehen.

Und wenn sie behindert ist und nicht arbeiten kann bekommt sie Sozialhilfe.

Es gibt also nicht nichts, sondern immer genug.

Königstiger87
27.03.2013, 16:46
Dein Modell verstehe ich nicht, mach mal bitte ein Beispiel.

Fall 1: Der Ehepartner 1 verdient das Geld und der Ehepartner 2 bleibt zu Hause. Der Ehepartner 1 geht Fremd während der Ehepartner 2 treu bleibt. Hier würde ich die Schuld 100% beim dem Ehepartner 1 sehen, daher zurecht voller Unterhalt für den Ehepartner 2.

Fall 2: Der Ehepartner 1 verdient das Geld und der Ehepartner 2 bleibt zu Hause. Der Ehepartner 2 verweigert sich seit einiger Zeit dem "ehelichen" Verkehr" (Oder sonstigen wichtige Verpflichtungen oder Vereinbarungen während der Ehe) während der Ehepartner 1 treu bleibt. Hier würde ich die Schuld 100% beim dem Ehepartner 2 sehen, daher zurecht kein Unterhalt für den Ehepartner 2.

Fall 3: Beide haben sich betrogen und keiner ist unschuldig. Daher höchstens 50% des zustehenden Unterhaltes.

Das sind natürlich Extrem-Beispiele. Zum Beispiel kann ein Partner zugleich Frigide und der andere Untreu sein. Da muss man natürlich abwägen was schlimmer für die Ehe war bzw. was Aktion und was Reaktion war. Es sollten nur halt keine Kleinigkeiten ,wie Socken liegen lassen, sondern wichtige Aspekte sein.

Ingeborg
27.03.2013, 18:13
http://www.trendhure.com/gifdumps/animierterpicdump135/19.gif

Ingeborg
27.03.2013, 20:59
https://fbcdn-sphotos-b-a.akamaihd.net/hphotos-ak-ash3/549834_505872002783192_1540301349_n.jpg

MANFREDM
28.03.2013, 09:22
sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Das ist eine schlichte Falschaussage. In Ihrem Link steht:


„Ehebedingte Nachteile“ lägen nur vor, wenn die Frau wegen der Betreuung der Kinder oder der gemeinsamen Haushaltsführung nicht mehr in ihrer vorherigen Position in den Beruf zurückkomme und deswegen Gehaltseinbußen hinnehmen müsse. Liegen diese Gründe aber nicht vor, muss ein Ex-Gatte auch nach langer Ehedauer Abstriche beim Unterhalt hinnehmen.


Sie widersprechen Ihrem eigenen Link.

Brotzeit
28.03.2013, 13:37
sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.

Du hattest mal das Erlebnis einer Scheidung ? ........

konfutse
28.03.2013, 15:45
sie bekommt Geld für die Kinder - aber wenn das Kleinste 3 Jahre alt ist - nix mehr für sich.
Sie bekommt das Geld auf das die Kinder Anspruch haben. Wenn das Gericht feststellt, dass sie arbeitsfähig ist muss sie sich was suchen. Wenn sie nichts findet, ist das Gericht gefragt. Ich weiß auch, dass Arbeit nicht auf Wunsch vom Himmel fällt, aber ein Leben lang auf Kosten des Geschiedenen ausruhen geht nun mal nicht.

konfutse
28.03.2013, 15:45
Ich wäre dafür, dass das Scheidungsrecht dahingehend bearbeitet wird, dass Frauen, die das Besuchsrecht unterlaufen, ihren Anspruch auf Unterhalt verwirken. Also kein Umgang mit den Kindern ist gleich keine Kohle.
Das hat hier nichts zu suchen.

Ingeborg
28.03.2013, 15:49
Du hattest mal das Erlebnis einer Scheidung ? ........

ich hatte damals keine Kinder - und hab sogar den Rentenausgleich abgelehnt.

Ingeborg
28.03.2013, 15:50
Sie bekommt das Geld auf das die Kinder Anspruch haben. Wenn das Gericht feststellt, dass sie arbeitsfähig ist muss sie sich was suchen. Wenn sie nichts findet, ist das Gericht gefragt. Ich weiß auch, dass Arbeit nicht auf Wunsch vom Himmel fällt, aber ein Leben lang auf Kosten des Geschiedenen ausruhen geht nun mal nicht.

das gabs noch nie

konfutse
28.03.2013, 16:01
das gabs noch nie
Was gab es dann?

Aloisius
01.04.2013, 16:03
ich hatte damals keine Kinder - und hab sogar den Rentenausgleich abgelehnt.
JA, und was noch perverser ist - Meine Scheidungsrichterin war zu allem Überfluss auch noch Feministin. Also nicht auch nur ansatzweise den Hauch einer Chance.