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Vollständige Version anzeigen : Neue Verfassung für Deutschland



Revoli Toni
20.03.2013, 16:28
Das Grundgesetz verliert seine Bedeutung an dem Tage, an dem Das Volk mehrheitlich eine neue Verfassung bestimmt. Ich habe da mal ein Paar Ideen zusammengetragen.

Bin Gespannt auf eure Meinung.

§ 1.
Der Planet Erde ist ein gut was der Menschheit insgesammt gehört. Jeder Mensch hat ein recht auf den Zugriff seiner Ressourcen. Das Recht auf eine Ressource kann nicht exklusiv eine Juristische oder Natürliche Person oder eine Gruppe diese beschränkt werden.
Die Ressourcen die auf dem Grund und Boden Deutschlands befindlich haben demetsprechend dem teil der Menschheit zugute zu kommen der sich auf diesem Grund und Boden befindet.

§ 2.
Der Staat ist verpflichtet die Menschheit innerhalb seines Staatsgebietes vor Interessen zu schützen. Zu diesen Interessen zählen Wirtschaftsinteressen und Privatinteressen. Ministerien die im verdacht stehen oder die tendenz aufweisen könnten solche Interessen zu vertreten, durch zu setzen oder zu schützen, sind strikt verboten.

§ 3.
Der Distributismus ist die einzige zulässige Wirtschafts- und Staatsphilosophie. Die Produktionsmittel sollten so weit wie möglich in der Bevölkerung verteilt sein, statt im zentralen Besitz des Staates (Sozialismus) oder einer kleinen Zahl von Individuen (Kapitalismus). Sozialismus und Kapitalismus sind zu missbilligen. Der Staat ist verpflichtet gegen diese vor zu gehen. Die Menschheit ist auf deutschen Grund und Boden aufgerufen und berechtigt, Sozialismus und Kapitalismus zu bekämpfen.

§ 4.
Jeder Mensch ist um seiner selbst willen da. Es gillt dass ein Mensch immer auch als Selbstzweck und niemals nur als Mittel zum Zweck behandelt werden darf. Jeder Mensch hat ein recht darauf.
Dieses Prinzip muss in Bereichen wie Erwerbsarbeit, Handel, Organisation und co. durchgesetzt werden. Wenn gesetzlich geregelt müssen im rahmen dieser regelung dafür rechnung getragen werden. Wenn nicht gesetzlich geregelt muss der Staat auf anderem Wege dagegen vorgehen. Es hat in jedem falle strafbar zu sein in den genannten Bereichen gegen das Recht auf Selbstzweckhaftigkeit zu verletzen.

§ 5.
Jedwede Form von Hierarchie ist Illegitim, sofern man sich ihr unfreiwillig unter zu ordnen hat. Fremdbestimmung in Form von Regierung, Machtanspruch, Einflussname oder was auch immer ist Legitimierungspflichtig. Ist auch nur einer der Betroffenen dagegen ist diese Fremdbestimmung nicht mehr Verfassungskonform und nicht mehr legitim.

§ 6.
Es muss immer einen Abbau von Hierarchie geben, bzw. eine Zerschlagung der Machtstrukturen geben. Diese ist kein revolutionäres Ereigniss sondern ein permanenter revolutionärer Prozess. Der revolutionäre Prozess darf nicht zum stillstand kommen, da auch der Unterwerfungsprozess keine Pause kennt.

§ 7.
Der Staat ist immer verfassungswidrig, das Gesetz immer unrecht, das Problem immer ungelöst. Die Aufgabe der Regierung ist es das Gesetz so zu ändern, dass das Gesetz mehr und mehr verfassungskonform wird.
Solange Verfassungswidrige Vorgänge außerhalb des Staates durch das Gesetz geregelt und konform ist, ist das Gesetz nicht verfassungskonform.

-jmw-
20.03.2013, 17:26
1. haben Verfassungen keine Paragraphen, sondern Artikel.
2. verstehe ich §5 bis §7 nicht. Ist der Staat und ist die Verfassung nun erlaubt oder nicht?

Der Altdeutsche
21.03.2013, 08:39
Auch mal was drauf schreiben will. Was nun Paragraphen oder Artikel angeht, stimme ich jmw zu. Im Übrigen wäre die Formulierung eigentlich egal.

Zu Art. 1:
Deutschland kann nicht über die Welt bestimmen, sondern ausschließlich über sein Staatsgebiet. Dieses entspricht nach juristischer Auslegung dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen von 1937. Vorhandene "Reccourcen", wie du es so schön ausdrückst, müssten Allgemeingut sein. Das gilt insbesondere für Grund und Boden.

Zu Art. 2:

Der Staat ist keinesfalls verpflichtet, "die Menschheit" vor irgenwelchen Interessen zu schützen. Der Staat allerdings hat die Pflicht, sein eigenes Staatsvolk vor allen schädlichen Einflüssen - sei es von außen oder von innen - zu schützen. Das gilt nicht nur für wirtschaftliche Interessen des Volkes, sondern auch für seine Kultur, seine Sprache, seine Bildung und seine natürlichen Rechte. Nichtvolkszugehörige genießen so lange Rechtsschutz des Deutschen Staates, wie sie die Bedingungen des Gastrechtes erfüllen.

Zu Art. 3:

Eine wie oben angestrebte Ideologie kann nicht ohne Zustimmung des Staatsvolkes verwirklicht werden. Ob das Volk nun im Kapitalismus oder im Kommunismus leben will, muss es in freier Wahl selbst bestimmen.

Zu Art. 4

Dieser Artikel ist wohl am Ehesten dem Art. 1 des heutigen Grundgesetzes vergleichbar. Dabei würde ich vielleicht noch einbringen, dass der Deutsche das Recht auf anständig bezahlte Arbeit hätte (und auch die Pflicht zur Arbeit) und auf ein selbstbestimmtes Leben in Frieden und Würde.

Zu Art. 5

Das Leben innerhalb einer Hierarchie ergibt sich allein schon aus dem natürlichen Wesen des Menschen. Der Mesch ist ein Herdentier und folgt (manchmal bedingungslos) seinem "Herrn". Alles Andere wäre unnatürlich und Gleichmacherei.

Zu Art. 6:

siehe Anmerkung 5


Zu Art. 7:

Der Staat kann nicht verfassungswidrig sein, wenn er in freier Selbstbestimmung entstanden ist. Jedoch haben sich ALLE an die Verfassung zu halten und die Gesetze sich an der Verfassung zu orientieren.

So sieht meine Auslegung deiner "Verfassung" aus. Ich möchte meinen Hut verwetten, dass daraus im Verlauf der Diskussion noch viel mehr wird.......

-jmw-
21.03.2013, 11:46
Ich möcht vorschlagen, sich der Einfachheit halber ans Grundgesetz zu halten und dort bloss die einzelnen Artikel umzuschreiben/zu ergänzen.
Da hat man nämlich gleich eine gewisse Reihenfolge, die auch alle wichtigen Sachen abdeckt.

Revoli Toni
22.03.2013, 20:04
1. haben Verfassungen keine Paragraphen, sondern Artikel.
2. verstehe ich §5 bis §7 nicht. Ist der Staat und ist die Verfassung nun erlaubt oder nicht?

1.Danke gut zu wissen.
2.
zu §7: ja, haste recht, der ist ein bisschen missraten.
zu §5: Er ist ein bisschen übertrieben aber er schließt alle Herrschaftsformen außer der Demokratie aus.

Revoli Toni
22.03.2013, 20:12
Zu Art. 5

Das Leben innerhalb einer Hierarchie ergibt sich allein schon aus dem natürlichen Wesen des Menschen. Der Mesch ist ein Herdentier und folgt (manchmal bedingungslos) seinem "Herrn". Alles Andere wäre unnatürlich und Gleichmacherei.


Ich habe ja auch geschrieben: "Jedwede Form von Hierarchie ist Illegitim, sofern man sich ihr unfreiwillig unter zu ordnen hat." Wenn man sich freiwillig einer Hierarchie oder Rangordnung unterordnet, dann ist das wiederum Verfassungskonform.

-jmw-
23.03.2013, 08:58
Ich habe ja auch geschrieben: "Jedwede Form von Hierarchie ist Illegitim, sofern man sich ihr unfreiwillig unter zu ordnen hat." Wenn man sich freiwillig einer Hierarchie oder Rangordnung unterordnet, dann ist das wiederum Verfassungskonform.
Macht die Existenz von Anarchisten dann Deinen Staat nicht unmöglich?
Denn die werden sich ja nicht freiwillig unterordnen.

Bruddler
23.03.2013, 09:08
Mir würde schon mal genügen, wenn man die sogen. "Religionsfreiheit" überarbeiten und neu definieren würde...

Revoli Toni
23.03.2013, 19:12
Macht die Existenz von Anarchisten dann Deinen Staat nicht unmöglich?
Denn die werden sich ja nicht freiwillig unterordnen.

Wenn er die Anarchisten in ruhe lässt dann nicht.

-jmw-
25.03.2013, 10:33
Wenn er die Anarchisten in ruhe lässt dann nicht.
Wäre er dann noch ein Staat?

Großadmiral
25.03.2013, 11:38
Das Grundgesetz verliert seine Bedeutung an dem Tage, an dem Das Volk mehrheitlich eine neue Verfassung bestimmt. Ich habe da mal ein Paar Ideen zusammengetragen.

Bin Gespannt auf eure Meinung.

§ 1.
Der Planet Erde ist ein gut was der Menschheit insgesammt gehört. Jeder Mensch hat ein recht auf den Zugriff seiner Ressourcen. Das Recht auf eine Ressource kann nicht exklusiv eine Juristische oder Natürliche Person oder eine Gruppe diese beschränkt werden.
Die Ressourcen die auf dem Grund und Boden Deutschlands befindlich haben demetsprechend dem teil der Menschheit zugute zu kommen der sich auf diesem Grund und Boden befindet.

§ 2.
Der Staat ist verpflichtet die Menschheit innerhalb seines Staatsgebietes vor Interessen zu schützen. Zu diesen Interessen zählen Wirtschaftsinteressen und Privatinteressen. Ministerien die im verdacht stehen oder die tendenz aufweisen könnten solche Interessen zu vertreten, durch zu setzen oder zu schützen, sind strikt verboten.

§ 3.
Der Distributismus ist die einzige zulässige Wirtschafts- und Staatsphilosophie. Die Produktionsmittel sollten so weit wie möglich in der Bevölkerung verteilt sein, statt im zentralen Besitz des Staates (Sozialismus) oder einer kleinen Zahl von Individuen (Kapitalismus). Sozialismus und Kapitalismus sind zu missbilligen. Der Staat ist verpflichtet gegen diese vor zu gehen. Die Menschheit ist auf deutschen Grund und Boden aufgerufen und berechtigt, Sozialismus und Kapitalismus zu bekämpfen.

§ 4.
Jeder Mensch ist um seiner selbst willen da. Es gillt dass ein Mensch immer auch als Selbstzweck und niemals nur als Mittel zum Zweck behandelt werden darf. Jeder Mensch hat ein recht darauf.
Dieses Prinzip muss in Bereichen wie Erwerbsarbeit, Handel, Organisation und co. durchgesetzt werden. Wenn gesetzlich geregelt müssen im rahmen dieser regelung dafür rechnung getragen werden. Wenn nicht gesetzlich geregelt muss der Staat auf anderem Wege dagegen vorgehen. Es hat in jedem falle strafbar zu sein in den genannten Bereichen gegen das Recht auf Selbstzweckhaftigkeit zu verletzen.

§ 5.
Jedwede Form von Hierarchie ist Illegitim, sofern man sich ihr unfreiwillig unter zu ordnen hat. Fremdbestimmung in Form von Regierung, Machtanspruch, Einflussname oder was auch immer ist Legitimierungspflichtig. Ist auch nur einer der Betroffenen dagegen ist diese Fremdbestimmung nicht mehr Verfassungskonform und nicht mehr legitim.

§ 6.
Es muss immer einen Abbau von Hierarchie geben, bzw. eine Zerschlagung der Machtstrukturen geben. Diese ist kein revolutionäres Ereigniss sondern ein permanenter revolutionärer Prozess. Der revolutionäre Prozess darf nicht zum stillstand kommen, da auch der Unterwerfungsprozess keine Pause kennt.

§ 7.
Der Staat ist immer verfassungswidrig, das Gesetz immer unrecht, das Problem immer ungelöst. Die Aufgabe der Regierung ist es das Gesetz so zu ändern, dass das Gesetz mehr und mehr verfassungskonform wird.
Solange Verfassungswidrige Vorgänge außerhalb des Staates durch das Gesetz geregelt und konform ist, ist das Gesetz nicht verfassungskonform.

Damit ist kein Staat zu machen, außerdem reicht das formel nicht um eine Verfassung zu sein.

Großadmiral
25.03.2013, 11:40
Wäre er dann noch ein Staat?

Ja aber nur solange die anarchisten sich an dessen gesetze halten.

OneDownOne2Go
25.03.2013, 11:43
Ja aber nur solange die anarchisten sich an dessen gesetze halten.

Nur sind sie dann eben keine Anarchisten mehr ... Das ist schon ein Problem, in diesem Zusammenhang.

-jmw-
25.03.2013, 12:09
Ja aber nur solange die anarchisten sich an dessen gesetze halten.
Tun sie das aus Angst vor Strafe, ist es keine freiwillige Unterordnung mehr.

Großadmiral
25.03.2013, 12:16
Tun sie das aus Angst vor Strafe, ist es keine freiwillige Unterordnung mehr.

Ich wollte eher darauf hinaus das dem Staat, dann das Merkmal Staatsgewalt abzusprechen wäre, könnte er seine Gesetze nicht durchsetzen.

Großadmiral
25.03.2013, 12:17
Nur sind sie dann eben keine Anarchisten mehr ... Das ist schon ein Problem, in diesem Zusammenhang.

Kommt darauf an was für ein Gesetzlicher Rahmen vorgegeben ist.

-jmw-
25.03.2013, 12:21
Ich wollte eher darauf hinaus das dem Staat, dann das Merkmal Staatsgewalt abzusprechen wäre, könnte er seine Gesetze nicht durchsetzen.
Ja, o.k., das stimmt sicher.
Entweder ist er dann ein "failed state" oder er ist gar kein Staat mehr.

OneDownOne2Go
25.03.2013, 12:22
Kommt darauf an was für ein Gesetzlicher Rahmen vorgegeben ist.

Nö, kommt es nicht. Anarchie geht nicht innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, ganz egal, wie er gestaltet ist. Das wäre ein Widerspruch in sich.

Nathan
25.03.2013, 14:38
Ich habe ja auch geschrieben: "Jedwede Form von Hierarchie ist Illegitim, sofern man sich ihr unfreiwillig unter zu ordnen hat." Wenn man sich freiwillig einer Hierarchie oder Rangordnung unterordnet, dann ist das wiederum Verfassungskonform.
Anarchie hin oder her, eine "freiwillige Unterordnung" ist an sich schon ein Widerspruch. Sowas gibt es nicht. Es gibt auch keine Hierarchie ohne Macht und keine Macht ohne Gewalt. Es gibt deswegen auch keinen Staat ohne Gewalt, leider, keiner bedauert das mehr als ich. Anarchisten, die sich "freiwillig unterordnen" gibts auch nicht. Auch das ist ein Widerspruch in sich.
Wer "A" (=Staat) sagt muss auch "B" (=Gewalt) sagen. Schau dir einfach mal die Defi von "Staat" bei Wikipedia an, die ist ganz gut geworden.

Vielleicht meinst du mit Staat ja auch einfach "Gesellschaft", vielleicht sogar eine macht- und herrschaftsfreie? *hoff* Das wär nämlich dann eine anarchische Gesellschaft in der sich sogar ein Anarchist wohl fühlen würde.
Haben wir schon sehr häufig und sehr offen und breit diskutiert. Geht nicht, solange die Menschen noch so sind wie sie aktuell eben sind. Ob sie jemals anders werden weiß nur der Urknall, respektive die Götter, je nach dem. Aber ganz sicher wäre auch bei aktuell völlig fehlender Aussicht auf Umsetzbarkeit eine anarchische Gesellschaft die Lösung aller Probleme, die macht- und gewaltbasierten Systemen immanent ist. Onsofern lohnt es sich für mich(!), diesen Gedanken zu verfolgen, wach zu halten.

Sauerländer
25.03.2013, 14:38
das grundgesetz verliert seine bedeutung an dem tage, an dem das volk mehrheitlich eine neue verfassung bestimmt. Ich habe da mal ein paar ideen zusammengetragen.

Bin gespannt auf eure meinung.

§ 1.
Der planet erde ist ein gut was der menschheit insgesammt gehört. Jeder mensch hat ein recht auf den zugriff seiner ressourcen. Das recht auf eine ressource kann nicht exklusiv eine juristische oder natürliche person oder eine gruppe diese beschränkt werden.
Die ressourcen die auf dem grund und boden deutschlands befindlich haben demetsprechend dem teil der menschheit zugute zu kommen der sich auf diesem grund und boden befindet.

§ 2.
Der staat ist verpflichtet die menschheit innerhalb seines staatsgebietes vor interessen zu schützen. Zu diesen interessen zählen wirtschaftsinteressen und privatinteressen. Ministerien die im verdacht stehen oder die tendenz aufweisen könnten solche interessen zu vertreten, durch zu setzen oder zu schützen, sind strikt verboten.

§ 3.
Der distributismus ist die einzige zulässige wirtschafts- und staatsphilosophie. Die produktionsmittel sollten so weit wie möglich in der bevölkerung verteilt sein, statt im zentralen besitz des staates (sozialismus) oder einer kleinen zahl von individuen (kapitalismus). Sozialismus und kapitalismus sind zu missbilligen. Der staat ist verpflichtet gegen diese vor zu gehen. Die menschheit ist auf deutschen grund und boden aufgerufen und berechtigt, sozialismus und kapitalismus zu bekämpfen.

§ 4.
Jeder mensch ist um seiner selbst willen da. Es gillt dass ein mensch immer auch als selbstzweck und niemals nur als mittel zum zweck behandelt werden darf. Jeder mensch hat ein recht darauf.
Dieses prinzip muss in bereichen wie erwerbsarbeit, handel, organisation und co. Durchgesetzt werden. Wenn gesetzlich geregelt müssen im rahmen dieser regelung dafür rechnung getragen werden. Wenn nicht gesetzlich geregelt muss der staat auf anderem wege dagegen vorgehen. Es hat in jedem falle strafbar zu sein in den genannten bereichen gegen das recht auf selbstzweckhaftigkeit zu verletzen.

§ 5.
Jedwede form von hierarchie ist illegitim, sofern man sich ihr unfreiwillig unter zu ordnen hat. Fremdbestimmung in form von regierung, machtanspruch, einflussname oder was auch immer ist legitimierungspflichtig. Ist auch nur einer der betroffenen dagegen ist diese fremdbestimmung nicht mehr verfassungskonform und nicht mehr legitim.

§ 6.
Es muss immer einen abbau von hierarchie geben, bzw. Eine zerschlagung der machtstrukturen geben. Diese ist kein revolutionäres ereigniss sondern ein permanenter revolutionärer prozess. Der revolutionäre prozess darf nicht zum stillstand kommen, da auch der unterwerfungsprozess keine pause kennt.

§ 7.
Der staat ist immer verfassungswidrig, das gesetz immer unrecht, das problem immer ungelöst. Die aufgabe der regierung ist es das gesetz so zu ändern, dass das gesetz mehr und mehr verfassungskonform wird.
Solange verfassungswidrige vorgänge außerhalb des staates durch das gesetz geregelt und konform ist, ist das gesetz nicht verfassungskonform.



ich stimme gegen die verfassung, nicht weil sie dinge enthält, die ich ablehne, oder dinge enthält, die ich billige. Ich stimme gegen die verfassung, weil sie eine verfassung ist.

;) :d

Großadmiral
25.03.2013, 14:54
Ja, o.k., das stimmt sicher.
Entweder ist er dann ein "failed state" oder er ist gar kein Staat mehr.

Der Unterschied ist marginal. Ich würde sagen er ist gar keiner da er nicht will.

Großadmiral
25.03.2013, 14:55
Nö, kommt es nicht. Anarchie geht nicht innerhalb eines gesetzlichen Rahmens, ganz egal, wie er gestaltet ist. Das wäre ein Widerspruch in sich.

Das läst sich auch als Norm festschreiben allerdings verlöre ein Staat der dies täte seine Staatsqualität.

Großadmiral
25.03.2013, 14:56
Ja, o.k., das stimmt sicher.
Entweder ist er dann ein "failed state" oder er ist gar kein Staat mehr.

Benutzt man failed state nicht nur um nicht herrenloses Land zu sagen?

Dardonthinis
25.03.2013, 16:32
Ich möcht vorschlagen, sich der Einfachheit halber ans Grundgesetz zu halten und dort bloss die einzelnen Artikel umzuschreiben/zu ergänzen.
Da hat man nämlich gleich eine gewisse Reihenfolge, die auch alle wichtigen Sachen abdeckt.

Finde ich auch richtig, damit nicht erst das Rad neu erfunden werden muss.

Frage: Wie machen wir das "forentechnisch" am besten? Wie kann man z.B. den Gesamttext des bestehenden Grundgesetzes an den Anfang dieses Themenstrangs setzen, so dass alle darauf zugreifen und Änderungen dann eingearbeitet werden können, ohne eine Speichergrenze zu überschreiten?

Dann müsste auch geklärt werden, wer über Änderungsvorschläge entscheidet - nur der "Themenvater", oder wäre es sinnvoll, eine Gruppe zu gründen "Neue Verfassung für Deutschland" oder dergleichen und dann allen, die dieser Gruppe beitreten, ein Stimmrecht über Änderungsvorschläge zu geben, so dass sich die Ausgangsfassung des Grundgesetzes durch einzelne Änderungsbeschlüsse der Gruppe dann nach und nach zu einer neuen Verfassung entwickeln würde?

-jmw-
25.03.2013, 16:56
Anarchie hin oder her, eine "freiwillige Unterordnung" ist an sich schon ein Widerspruch. Sowas gibt es nicht.
Also als ich das letzte Mal beim Zahnarzt war...

-jmw-
25.03.2013, 16:57
Benutzt man failed state nicht nur um nicht herrenloses Land zu sagen?
Nein. (Weitere Infos bitte bei de.wiki, da -jmw- grad keine Lust hat.)

-jmw-
25.03.2013, 16:59
Finde ich auch richtig, damit nicht erst das Rad neu erfunden werden muss.

Frage: Wie machen wir das "forentechnisch" am besten? Wie kann man z.B. den Gesamttext des bestehenden Grundgesetzes an den Anfang dieses Themenstrangs setzen, so dass alle darauf zugreifen und Änderungen dann eingearbeitet werden können, ohne eine Speichergrenze zu überschreiten?
Einfach einen Link an den Anfang des Fadens setzen.
Relevante/zu diskutierende Teile dann zitieren.


Dann müsste auch geklärt werden, wer über Änderungsvorschläge entscheidet - nur der "Themenvater", oder wäre es sinnvoll, eine Gruppe zu gründen "Neue Verfassung für Deutschland" oder dergleichen und dann allen, die dieser Gruppe beitreten, ein Stimmrecht über Änderungsvorschläge zu geben, so dass sich die Ausgangsfassung des Grundgesetzes durch einzelne Änderungsbeschlüsse der Gruppe dann nach und nach zu einer neuen Verfassung entwickeln würde?
Erstmal: Zu den relevanten Artikeln einen Faden aufmachen, wo jeder irgendwas dazu schreiben kann.
Darin werden sich, sofern er nicht - wahrscheinlich - zerschrottet wird, einige ernsthaftere Nutzer und Vorschläge sammeln.
Die kann man dann zusammenfassen und in einem neuen Faden gründlicher diskutieren.

Nathan
25.03.2013, 17:58
Also als ich das letzte Mal beim Zahnarzt war...
...möglicherweise durch Schmerz "motiviert"?

-jmw-
25.03.2013, 18:22
...möglicherweise durch Schmerz "motiviert"?
Mnö, hatte ja Ibuprofen. :D

Doch selbst wenn, wäre die "Unterordnung" noch "freiwillig", denn niemand hat mich gezwungen, den Schmerz nicht auszuhalten oder mich gehindert, mir anderweitige Abhilfe - z.B. Ausschlagen a la Castaway - zu suchen.