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Donoma
20.03.2013, 09:37
Grüß euch! :))
Es geht ums leidige Thema OWIG- und die Zeit drängt. Muß bis morgen Stellung beziehen- bin total verwirrt- je mehr ich lese, desto weniger weiß ich bescheid.
Hab die etlichen Musterschreiben gelesen......hört sich alles super durchdacht an. Dann stieß ich auf das: http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Sogar ein Anwalt aus Hannover hat mich auf das Muster von wemepes.ch/wepe/dokumente/antrage-musterschreiben verwiesen.
Wer hat nun Recht??????????
Bei mir ist nix Großartiges- es sind 25€, weil meine Tochter (begleitetes Fahren) 13 km zu schnell gefahren ist- dort eindeutig Abzocke- deshalb will ich mich wehren. Hab eine ANFRAGE bekommen, vom "Amt für Ordnungswidrigkeiten".
WAs meint Ihr?
:?

Danke und LG

Pillefiz
20.03.2013, 09:38
Grüß euch! :))
Es geht ums leidige Thema OWIG- und die Zeit drängt. Muß bis morgen Stellung beziehen- bin total verwirrt- je mehr ich lese, desto weniger weiß ich bescheid.
Hab die etlichen Musterschreiben gelesen......hört sich alles super durchdacht an. Dann stieß ich auf das: http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Sogar ein Anwalt aus Hannover hat mich auf das Muster von wemepes.ch/wepe/dokumente/antrage-musterschreiben verwiesen.
Wer hat nun Recht??????????
Bei mir ist nix Großartiges- es sind 25€, weil meine Tochter (begleitetes Fahren) 13 km zu schnell gefahren ist- dort eindeutig Abzocke- deshalb will ich mich wehren. Hab eine ANFRAGE bekommen, vom "Amt für Ordnungswidrigkeiten".
WAs meint Ihr?
:?

Danke und LG

zu schnell ist zu schnell, Abzocke oder nicht. Zahlen und fröhlich sein, verbucht es unter"Lehrgeld"

kotzfisch
20.03.2013, 09:52
Mit dem OWIG Quatsch 25€ sparen zu wollen, weil Du Deine Aufsichtspflicht eindeutig verletzt hattest, ist eine Dummdreistigkeit,
die auch eine ganz bestimmte Antwort verdient, nämlich Kopfschütteln!

Langwitsch
20.03.2013, 09:54
Ein aufrechter Mensch trägt Verantwortung für sein Handeln.
Das es sich hin und wieder um Abzocke handelt, musst du uns nun wirklich nicht erzählen.

hamburger
20.03.2013, 09:56
Beim Bussgeld kommt es auf die Art der Messung an, ob man es abwehren kann....evtl. auf noch andere Umstände. Als ehemaliger Vielfahrer habe ich das oftmals praktiziert.
Das lohnt sich aber auch nur in Grenzfällen.... Die Theorien, ob Gestze gültig sind oder nicht, sind in der Praxis nicht anwendbar.
Auch wenn sie nicht gültig wären, jedes Gericht würde trotzdem nach ihnen verfahren.
Deswegen ist die Zahlung von 25 € ohnehin aus derartigen Überlegungen nicht abzuwehren.
Deswegen würde ich zahlen, und keine weiteren Probleme und Kosten riskieren.

Donoma
20.03.2013, 09:56
Es geht ums Prinzip:
im Internet gibt es tausendundeine Seite die seitenlang über Gültigkeit von Gesetzen debattieren: haben wir nun eine Verfassung oder nicht, sind wir ein Staat oder nicht, welche Grenzen sind gültig, welche Gesetze usw. und so fort. Ist das alles nur blödes Geschwätz, Wichtigtuerei, Ego- oder was????? Wenn die Kundigen wegen OWIG schon keine Ahnung haben - wer soll ihnen dann den Rest glauben, den sie verzapfen??????
Darum geht es mir :basta:Sorry!
Ich bin dieses Geschwätz echt leid. Jeder macht Sprüche und meint was zu wissen!!!
Ich rede von Seiten wie die: http://www.dpvm.de/danke-der-polizei.html http://www.wemepes.ch/ http://localchange.wordpress.com/2011/11/18/das-einfuhrungsgesetz-zum-ordnungswidrigkeitengesetz-egowig/ und viele andere
Wenn einer der sich gewehrt hat, dann aufgrund deren Aussagen in Not kommt, in Konflikt mit den Gesetzen die ja angeblich nicht gelten- machen alle den Rückzieher.

Donoma
20.03.2013, 09:58
@kotzfisch
Du hast das Thema net verstanden- sorry!

Entfernungsmesser
20.03.2013, 09:59
Wer Auto fährt, muss immer ein wenig Kleingeld für solche Fälle einplanen. Isso

kotzfisch
20.03.2013, 10:07
Es geht ums Prinzip:
im Internet gibt es tausendundeine Seite die seitenlang über Gültigkeit von Gesetzen debattieren: haben wir nun eine Verfassung oder nicht, sind wir ein Staat oder nicht, welche Grenzen sind gültig, welche Gesetze usw. und so fort. Ist das alles nur blödes Geschwätz, Wichtigtuerei, Ego- oder was????? Wenn die Kundigen wegen OWIG schon keine Ahnung haben - wer soll ihnen dann den Rest glauben, den sie verzapfen??????
Darum geht es mir :basta:Sorry!
Ich bin dieses Geschwätz echt leid. Jeder macht Sprüche und meint was zu wissen!!!
Ich rede von Seiten wie die: http://www.dpvm.de/danke-der-polizei.html http://www.wemepes.ch/ http://localchange.wordpress.com/2011/11/18/das-einfuhrungsgesetz-zum-ordnungswidrigkeitengesetz-egowig/ und viele andere
Wenn einer der sich gewehrt hat, dann aufgrund deren Aussagen in Not kommt, in Konflikt mit den Gesetzen die ja angeblich nicht gelten- machen alle den Rückzieher.

Oh ja, ich kenne die OWIG Quatschdebatten - bitte versuche es doch, Dich Deiner Verantwortung zu entziehen mit dem Hinweis auf
die OWIG Debatte.Viel Vergnügen.Bitte berichte dann.

Stadtknecht
20.03.2013, 10:13
Wegen 25€ machst Du so einen Zinnober?

Wo noch nicht mal ein Fahrverbot usw. im Raum steht?

Zahl die 25€ und gut iss.


Mann Mann Mann

Stadtknecht
20.03.2013, 10:15
Grüß euch! :))
Es geht ums leidige Thema OWIG- und die Zeit drängt. Muß bis morgen Stellung beziehen- bin total verwirrt- je mehr ich lese, desto weniger weiß ich bescheid.
Hab die etlichen Musterschreiben gelesen......hört sich alles super durchdacht an. Dann stieß ich auf das: http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Sogar ein Anwalt aus Hannover hat mich auf das Muster von wemepes.ch/wepe/dokumente/antrage-musterschreiben verwiesen.
Wer hat nun Recht??????????
Bei mir ist nix Großartiges- es sind 25€, weil meine Tochter (begleitetes Fahren) 13 km zu schnell gefahren ist- dort eindeutig Abzocke- deshalb will ich mich wehren. Hab eine ANFRAGE bekommen, vom "Amt für Ordnungswidrigkeiten".
WAs meint Ihr?
:?

Danke und LG


Wegen 25€ bist Du zum Anwalt gerannt?

Was hat die Rechtsberatung denn gekostet? 125€?

Hat die Deine Rechtsschutzversicherung bezahlt? oder hat sie Dich ausgelacht?

Donoma
20.03.2013, 10:18
Also gelten unsere Gesetze, die Richter und Beamte handeln legitim, wir leben frei in einer Demokratie, haben Recht auf Meinungsfreiheit, das Volk wählt frei seine Vertreter- Obama hat den Friedensnobelpreis, Merkel ist unsre gute Mutti und der Papst zählt abends Schäfchen.......... uff- ein Glück......und ich dachte schon ich versteh´da was falsch.

Stadtknecht
20.03.2013, 10:20
Ich war mal als Zeuge bei einem Parkverstoß geladen.

Ein Schlaubürger hatte auf einem Behindertenparkplatz geparkt und sollte 35€ zahlen, was er nicht tat.

Vor Gericht hat er dummes Zeug gesabbelt, er wäre in der Apotheke gewesen, er hätte Rückenschmerzen, der Behindertenparkplatz war nicht als solcher ausreichend kenntlich gemacht und und und.

Dann hatte der Richter die Nase voll und erhöhte das Bußgeld von 35€ auf 70€.

Stadtknecht
20.03.2013, 10:20
Also gelten unsere Gesetze, die Richter und Beamte handeln legitim, wir leben frei in einer Demokratie, haben Recht auf Meinungsfreiheit, das Volk wählt frei seine Vertreter- Obama hat den Friedensnobelpreis, Merkel ist unsre gute Mutti und der Papst zählt abends Schäfchen.......... uff- ein Glück......und ich dachte schon ich versteh´da was falsch.

So ist es! Ist die Welt nicht wunderbar?

Don Pacifico
20.03.2013, 10:22
Wegen 25€ machst Du so einen Zinnober?

Wo noch nicht mal ein Fahrverbot usw. im Raum steht?

Zahl die 25€ und gut iss.


Mann Mann Mann

Das sehe ich genauso. In dreißig Jahren Fahrpraxis habe ich drei Verwarnungen ohne FL-Punkt erhalten, allesamt außerhalb geschlossener Ortschaften, zwischen 10 und 15 km zu schnell, das kann selbst dem erfahrensten Fahrer mal passieren. Es waren in allen drei Fällen weder Außenhöfe noch Wanderübergänge noch Baustellen erkennbar. Theoretisch hätte ich auch über "Abzocke" nachsinnen können. Habe einfach gezahlt - und gut ist.

Donoma
20.03.2013, 10:22
Also für so ´ne Auskunft rennt man doch nicht IRL zum Anwalt!!!! :D Das geht so und kostet nix. Ihr versteht absolut nicht, um was es hier geht. Macht nix. Ist erledigt. Nacht.

Stadtknecht
20.03.2013, 10:26
Das sehe ich genauso. In dreißig Jahren Fahrpraxis habe ich drei Verwarnungen ohne FL-Punkt erhalten, allesamt außerhalb geschlossener Ortschaften, zwischen 10 und 15 km zu schnell, das kann selbst dem erfahrensten Fahrer mal passieren. Es waren in allen drei Fällen weder Außenhöfe noch Wanderübergänge noch Baustellen erkennbar. Theoretisch hätte ich auch über "Abzocke" nachsinnen können. Habe einfach gezahlt - und gut ist.

Das ist mir auch schon mehrmals passiert.

Wir sollten in Deutschland froh sein, daß wir die niedrigsten Verwarn- und Bußgelder in Europa haben.

Fahr mal in Holland, Österreich, der Schweiz oder in Skandinavien zu schnell, das wird richtig teuer!

Don Pacifico
20.03.2013, 10:27
Ich war mal als Zeuge bei einem Parkverstoß geladen.

Ein Schlaubürger hatte auf einem Behindertenparkplatz geparkt und sollte 35€ zahlen, was er nicht tat.

Vor Gericht hat er dummes Zeug gesabbelt, er wäre in der Apotheke gewesen, er hätte Rückenschmerzen, der Behindertenparkplatz war nicht als solcher ausreichend kenntlich gemacht und und und.

Dann hatte der Richter die Nase voll und erhöhte das Bußgeld von 35€ auf 70€.

Gute Entscheidung des Richters. Selbst wenn die Ordnungsbehörde das blaue Schild mit dem Rollstuhl vergessen hätte - was ich für ausgeschlossen halte - so sieht man sofort, dass das Parkfeld eines Behindertenparkplatzes wesentlich größer ist, weil Raum sein muss, um einen Rollstuhl ausladen oder ausfahren zu können.

Tantalit
20.03.2013, 10:34
Das ist mir auch schon mehrmals passiert.

Wir sollten in Deutschland froh sein, daß wir die niedrigsten Verwarn- und Bußgelder in Europa haben.

Fahr mal in Holland, Österreich, der Schweiz oder in Skandinavien zu schnell, das wird richtig teuer!

Witzbold, bei der hohen Abgabenlast die der Deutsche zu zahlen hat muß man sich halt mit Bußgeldern zurückhalten sonst geht er am Ende noch zu Fuß, nimmt das Fahrrad, oder die Bahn.

Stadtknecht
20.03.2013, 10:44
Gute Entscheidung des Richters. Selbst wenn die Ordnungsbehörde das blaue Schild mit dem Rollstuhl vergessen hätte - was ich für ausgeschlossen halte - so sieht man sofort, dass das Parkfeld eines Behindertenparkplatzes wesentlich größer ist, weil Raum sein muss, um einen Rollstuhl ausladen oder ausfahren zu können.

So ist es.

Zumal ich direkt an Ort und Stelle Fotos gemacht habe, die ich dem Gericht vorlegen konnte.

Als der Betroffene dann zum gefühlt 10.000`sten mal " Ja, aber..." sagte, war es dem Richter zu bunt.

Stadtknecht
20.03.2013, 10:45
Witzbold, bei der hohen Abgabenlast die der Deutsche zu zahlen hat muß man sich halt mit Bußgeldern zurückhalten sonst geht er am Ende noch zu Fuß, nimmt das Fahrrad, oder die Bahn.

Iss klar!

Dr Mittendrin
20.03.2013, 12:01
Ich hatte vor Monaten auch hier einen Fall eingestellt, wo meine Karre wegen Falschtanken ( Benzin statt diesel) die 30 um etwa 15 überschritt.
Die ersten 200 m merkte ich nix, erst beim Anfahren an der Kreuzung. Es war zwischen absterben und Sprint, aber kein Dosieren möglich mit dem Gaspedal.


Einspruch wurde abgelent und bei dem Betrag ist es mir mehr nicht wert.

Stadtknecht
20.03.2013, 12:20
Ich hatte vor Monaten auch hier einen Fall eingestellt, wo meine Karre wegen Falschtanken ( Benzin statt diesel) die 30 um etwa 15 überschritt.
Die ersten 200 m merkte ich nix, erst beim Anfahren an der Kreuzung. Es war zwischen absterben und Sprint, aber kein Dosieren möglich mit dem Gaspedal.


Einspruch wurde abgelent und bei dem Betrag ist es mir mehr nicht wert.

:haha: :haha: :haha:

Der ist ja geil!

Geh`mal davon aus, daß Dein Einspruch als Kopie schon im "Best of Bußgeldstelle"-Aktenordner abgeheftet ist.


Daher meine Bitte: Kannst Du das Schreiben hier einstellen, ich würde mich sehr freuen.

Ingeborg
20.03.2013, 12:22
zu schnell ist zu schnell, Abzocke oder nicht. Zahlen und fröhlich sein, verbucht es unter"Lehrgeld"

ja, was sonst

ABAS
20.03.2013, 12:25
Grüß euch! :))
Es geht ums leidige Thema OWIG- und die Zeit drängt. Muß bis morgen Stellung beziehen- bin total verwirrt- je mehr ich lese, desto weniger weiß ich bescheid.
Hab die etlichen Musterschreiben gelesen......hört sich alles super durchdacht an. Dann stieß ich auf das: http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Sogar ein Anwalt aus Hannover hat mich auf das Muster von wemepes.ch/wepe/dokumente/antrage-musterschreiben verwiesen.
Wer hat nun Recht??????????
Bei mir ist nix Großartiges- es sind 25€, weil meine Tochter (begleitetes Fahren) 13 km zu schnell gefahren ist- dort eindeutig Abzocke- deshalb will ich mich wehren. Hab eine ANFRAGE bekommen, vom "Amt für Ordnungswidrigkeiten".
WAs meint Ihr?
:?

Danke und LG

Sei froh wenn Deine Tochter sich selbst oder andere nicht im Strassenverkehr mit
dem Auto wegen zu hoher Geschwindigkeit verletzt und die Karre zu Schrott faehrt.

Stelle Dir mal die Frage weshalb es bei Fahranfaenger die Auflage des begleitenden
Fahrens gibt und was der Fahrbegleiter fuer verantwortliche Aufgaben hat.

deutsch
20.03.2013, 12:37
Natürlich leben wir in einem gültigen Staat; entscheidend ist ja die Durchsetzungsfähigkeit. Du kannst nicht einfach nicht bezahlen und sagen, wir hätten keine Verfassung.
Dann geht die Sache vor Gericht, es kostet nicht mehr 25 Eur, sondern 2500 Eur. Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit Polizei, und dann wirst du merken, dass dieser Staat existiert.

Manche Leute haben Vorstellungen...

__________________

Nun zu etwas anderem:
Ich bin einmal auf der Autobahn geblitzt worden, hinter einem Pfeiler. Davor wurde es ganz plötzlich 100. Ich war verwirrt, und fuhr 130. Reine Abzocke! Wegelagerei.

Ich fuhr mit dem Auto eines anderen.

Einige Wochen später kam eine Auskunftsanfrage an den Halter des Fahrzeugs, wer denn da gefahren ist. Mit tollem Foto. Sie müssen nämlich nachweisen, wer gefahren ist. Sowas dauert i.d.R., weil die Behörden überlastet sind.

Laut Gesetz muss der Halter nach einer gewissen Zeit nicht mehr wissen, wem er damals das Auto geliehen hat.
Der Halter hat also geschrieben, er wisse nicht mehr, wem er damals das Auto geliehen hatte, und könne das auf dem Foto auch nicht erkennen. Damit war die Sache erledigt :D :top::fuck: :fuck:

Das war eine Sache, die funktioniert hat, und mich heute noch freut.
Weil diese Blitzer reine Abzocke sind.

Habe die Ehre :hi:

_____________________________

Will sagen: Je nachdem was passiert ist, gibt es den einen oder anderen legalen Trick.
Bei 25 Eur würde ich mal eher einfach zahlen.

Stadtknecht
20.03.2013, 12:45
...

Nun zu etwas anderem:
Ich bin einmal auf der Autobahn geblitzt worden, hinter einem Pfeiler. Davor wurde es ganz plötzlich 100. Ich war verwirrt, und fuhr 130. Reine Abzocke! Wegelagerei.

Ich fuhr mit dem Auto eines anderen.

Einige Wochen später kam eine Auskunftsanfrage an den Halter des Fahrzeugs, wer denn da gefahren ist. Mit tollem Foto. Sie müssen nämlich nachweisen, wer gefahren ist. Sowas dauert i.d.R., weil die Behörden überlastet sind.

Laut Gesetz muss der Halter nach einer gewissen Zeit nicht mehr wissen, wem er damals das Auto geliehen hat.
Der Halter hat also geschrieben, er wisse nicht mehr, wem er damals das Auto geliehen hatte, und könne das auf dem Foto auch nicht erkennen. Damit war die Sache erledigt :D :top:

Das war eine Sache, die funktioniert hat. Und mich heute noch freut.
Weil diese Blitzer reine Abzocke sind.

Habe die Ehre :hi:

_____________________________

Will sagen: Je nachdem was passiert ist, gibt es den einen oder anderen legalen Trick.
Bei 25 Eur würde ich mal eher einfach zahlen.

Wenn Du 130 km/h auf dem Tacho hattest, bist Du vielleicht 120 - 125 km/h gefahren.

Wenn man dann noch die Toleranz bei über 100 km/h abzieht, kommt man auf eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von vielleicht 15 km/h und das Ganze außerhalb geschlossener Ortschaften.

Das müßte, wenn ich mich recht erinnere, 10 oder 20€ Verwarngeld kosten und dafür macht sich keine Behörde zusätzliche Arbeit in Form von Fahrerermittlungen.

deutsch
20.03.2013, 12:49
Wenn Du 130 km/h auf dem Tacho hattest, bist Du vielleicht 120 - 125 km/h gefahren.

Wenn man dann noch die Toleranz bei über 100 km/h abzieht, kommt man auf eine vorwerfbare Geschwindigkeitsüberschreitung von vielleicht 15 km/h und das Ganze außerhalb geschlossener Ortschaften.

Das müßte, wenn ich mich recht erinnere, 10 oder 20€ Verwarngeld kosten und dafür macht sich keine Behörde zusätzliche Arbeit in Form von Fahrerermittlungen.

Ja stimmt. Vielleicht waren es aber auch 140.
Außerdem sollte man natürlich ein Warnprogramm auf dem Hdy haben. Deren Besitz ja erlaubt, aber deren Benutzung verboten ist :crazy::fizeig: Typisch BRD.
Geblitzt werden eigentlich nur noch Doofies.

Stadtknecht
20.03.2013, 12:55
Ja stimmt. Vielleicht waren es aber auch 140.
Außerdem sollte man natürlich ein Warnprogramm auf dem Hdy haben. Deren Besitz ja erlaubt, aber deren Benutzung verboten ist :crazy::fizeig: Typisch BRD.
Geblitzt werden eigentlich nur noch Doofies.

Diese Warnprogramme, ob erlaubt oder nicht, melden aber nur stationäre Anlagen, keine mobilen.

deutsch
20.03.2013, 12:57
Diese Warnprogramme, ob erlaubt oder nicht, melden aber nur stationäre Anlagen, keine mobilen.

Doch...
Du irrst dich. Ich will aber hier nicht verleiten zu Dingen.....deren Rechtslage gerade niemand kennt :D
Ich glaube der Beifahrer darf die Dinger benutzen. Irgendwie so.

Rumburak
20.03.2013, 13:02
Natürlich leben wir in einem gültigen Staat; entscheidend ist ja die Durchsetzungsfähigkeit. Du kannst nicht einfach nicht bezahlen und sagen, wir hätten keine Verfassung.
Dann geht die Sache vor Gericht, es kostet nicht mehr 25 Eur, sondern 2500 Eur. Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit Polizei, und dann wirst du merken, dass dieser Staat existiert.

Manche Leute haben Vorstellungen...

__________________

Nun zu etwas anderem:
Ich bin einmal auf der Autobahn geblitzt worden, hinter einem Pfeiler. Davor wurde es ganz plötzlich 100. Ich war verwirrt, und fuhr 130. Reine Abzocke! Wegelagerei.

Ich fuhr mit dem Auto eines anderen.

Einige Wochen später kam eine Auskunftsanfrage an den Halter des Fahrzeugs, wer denn da gefahren ist. Mit tollem Foto. Sie müssen nämlich nachweisen, wer gefahren ist. Sowas dauert i.d.R., weil die Behörden überlastet sind.

Laut Gesetz muss der Halter nach einer gewissen Zeit nicht mehr wissen, wem er damals das Auto geliehen hat.
Der Halter hat also geschrieben, er wisse nicht mehr, wem er damals das Auto geliehen hatte, und könne das auf dem Foto auch nicht erkennen. Damit war die Sache erledigt :D :top::fuck: :fuck:

Das war eine Sache, die funktioniert hat, und mich heute noch freut.
Weil diese Blitzer reine Abzocke sind.

Habe die Ehre :hi:

_____________________________

Will sagen: Je nachdem was passiert ist, gibt es den einen oder anderen legalen Trick.
Bei 25 Eur würde ich mal eher einfach zahlen.

Nach so einer Geschichte kann die Behörde dem vergesslichen Fahrzeughalter aber auferlegen Fahrtenbuch zu führen...

Stadtknecht
20.03.2013, 13:05
Doch...
Du irrst dich. Ich will aber hier nicht verleiten zu Dingen.....deren Rechtslage gerade niemand kennt :D
Ich glaube der Beifahrer darf die Dinger benutzen. Irgendwie so.

Ich kenne diese Programme nicht und weiß auch nicht, wie sie "geupdatet" werden.

Aber wenn etwa die Polizei oder die Ordnungsbehörde Lasermessungen und ähnliches durchführt, müssen die Stellen erstmal erfasst und an den Betreiber der Apps weiter geleitet werden. Das dauert.

Als ich noch gelasert habe, hatten wir immer ein Radio mit, in dem der Lokalsender lief.
War unsere Messstelle "verbrannt", haben wir uns eine andere gesucht.

Stadtknecht
20.03.2013, 13:06
Nach so einer Geschichte kann die Behörde dem vergesslichen Fahrzeughalter aber auferlegen Fahrtenbuch zu führen...


Aber nicht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ein paar km/h.

Rumburak
20.03.2013, 13:12
Aber nicht bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von ein paar km/h.

Keine Ahnung. Ich würde es nicht darauf anlegen.

deutsch
20.03.2013, 13:13
Kleinere Beträge hake ich auch unter Sondersteuer ab. Der Staat braucht Geld.
Ist doch so? nur darum geht es.
Damit können wir den Fall schließen.

Stadtknecht
20.03.2013, 13:16
Keine Ahnung. Ich würde es nicht darauf anlegen.

Die Verhängung der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen und dieses zu kontrollieren, dazu haben die Behörden, Polizei und / oder Ordnungs- / Straßenverkehrsämter weder die Zeit, noch das Personal.

elas
20.03.2013, 13:27
Also gelten unsere Gesetze, die Richter und Beamte handeln legitim, wir leben frei in einer Demokratie, haben Recht auf Meinungsfreiheit, das Volk wählt frei seine Vertreter- Obama hat den Friedensnobelpreis, Merkel ist unsre gute Mutti und der Papst zählt abends Schäfchen.......... uff- ein Glück......und ich dachte schon ich versteh´da was falsch.

Wir leben in einer Pseudodemokratie ....also Demokratur.......wenn du nicht einen Rechtsextremen verfolgen wolltest um eine Straftat gegen Links zu verhindern dann hast du schlechte Karten.:haha:

Nathan
20.03.2013, 15:27
Es geht ums Prinzip:
im Internet gibt es tausendundeine Seite die seitenlang über Gültigkeit von Gesetzen debattieren: haben wir nun eine Verfassung oder nicht, sind wir ein Staat oder nicht, welche Grenzen sind gültig, welche Gesetze usw. und so fort. Ist das alles nur blödes Geschwätz, Wichtigtuerei, Ego- oder was????? Wenn die Kundigen wegen OWIG schon keine Ahnung haben - wer soll ihnen dann den Rest glauben, den sie verzapfen??????
Darum geht es mir :basta:Sorry!
Ich bin dieses Geschwätz echt leid. Jeder macht Sprüche und meint was zu wissen!!!
Ich rede von Seiten wie die: http://www.dpvm.de/danke-der-polizei.html http://www.wemepes.ch/ http://localchange.wordpress.com/2011/11/18/das-einfuhrungsgesetz-zum-ordnungswidrigkeitengesetz-egowig/ und viele andere
Wenn einer der sich gewehrt hat, dann aufgrund deren Aussagen in Not kommt, in Konflikt mit den Gesetzen die ja angeblich nicht gelten- machen alle den Rückzieher.

ja, die 1001 Internetseiten sind blödes Geschwätz und Wichtigtuerei, ganz genau! Die Gesetze gelten und fertig.Zahlen schafft Frieden!

luis_m
20.03.2013, 15:40
Ich war mal als Zeuge bei einem Parkverstoß geladen.

Ein Schlaubürger hatte auf einem Behindertenparkplatz geparkt und sollte 35€ zahlen, was er nicht tat.

Vor Gericht hat er dummes Zeug gesabbelt, er wäre in der Apotheke gewesen, er hätte Rückenschmerzen, der Behindertenparkplatz war nicht als solcher ausreichend kenntlich gemacht und und und.

Dann hatte der Richter die Nase voll und erhöhte das Bußgeld von 35€ auf 70€.

Kommt das sog. Bußgeld wenigstens einer Behinderteneinrichtung zugute?

Wenn nicht ist das eine Sauerei, denn Verwaltung stopft sich auf dem Rücken der Behinderten die Taschen voll.

Dr Mittendrin
20.03.2013, 16:23
:haha: :haha: :haha:

Der ist ja geil!

Geh`mal davon aus, daß Dein Einspruch als Kopie schon im "Best of Bußgeldstelle"-Aktenordner abgeheftet ist.


Daher meine Bitte: Kannst Du das Schreiben hier einstellen, ich würde mich sehr freuen.

Mein Leben hat mehr kuriose Geschichten, schreib aber trotzdem weiter.

Gehirnnutzer
20.03.2013, 23:23
Grüß euch! :))
Es geht ums leidige Thema OWIG- und die Zeit drängt. Muß bis morgen Stellung beziehen- bin total verwirrt- je mehr ich lese, desto weniger weiß ich bescheid.
Hab die etlichen Musterschreiben gelesen......hört sich alles super durchdacht an. Dann stieß ich auf das: http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Sogar ein Anwalt aus Hannover hat mich auf das Muster von wemepes.ch/wepe/dokumente/antrage-musterschreiben verwiesen.
Wer hat nun Recht??????????
Bei mir ist nix Großartiges- es sind 25€, weil meine Tochter (begleitetes Fahren) 13 km zu schnell gefahren ist- dort eindeutig Abzocke- deshalb will ich mich wehren. Hab eine ANFRAGE bekommen, vom "Amt für Ordnungswidrigkeiten".
WAs meint Ihr?
:?

Danke und LG

Donoma, was die Bayernpartei geschrieben hat ist vollkommen richtig und bietet auch die Erklärung. Das der Anwalt dich auf das Musterschreiben auf der Webseite verwiesen hat, hat nicht den Grund, das das OWIG kein Gültigkeit mehr hat, sondern das er § 47 Abs. 2 OWIG kennt.
Wie bei den meisten Bescheiden, hast du das Rechtsmittel des Widerspruches gegen diesen Bescheid. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid braucht zunächst nicht mal eine Begründung, die kann man nämlich auch nachreichen, jedoch ist es sinnvoll trotzdem eine Begründung beizufügen.
Jetzt fragst du dich sicherlich, warum Musterschreiben mit einem Inhalt, der rechtlicher Blödsinn ist, trotzdem Sinn macht?
Es ist ganz einfach, ein Widerspruchsverfahren bedeutet immer einen Mehraufwand und höhere Kosten, insbesondere dann, wenn man auf Grund der Begründung des Widerspruches annehmen kann, das eine Ablehnung des Widerspruches erneut zu Einlegung von Rechtsmitteln führt. Das rechnet sich einfach nicht bei kleinen Bußgeldern, deswegen $ 47 Abs. 2 OWIG.

Captain Uran
22.03.2013, 00:29
Deine Tochter ist zu schnell gefahren. Ein anderer - der Begleiter - hat nicht aufgepasst. Mein Rat? Zahle. Du Arschloch. Das Tempolimit gilt. Wenn es Dir an der Stelle nicht passt, dann kannst Du ja eine Bürgerinitiative gründen und eine Lichterkette veranstalten. Oder Deinen Landrat/Bürgermeister/örtlichen Politiker abwählen.

Ich dachte aufgrund der Überschrift, dass es um ein Problem geht. Statt dessen stelle ich fest, dass Deine Tochter zu blöd ist, sich an die Geschwindigkeisbegrenzungen zu halten und Du OFFENSICHTLICH ein Querulant bist. Du schuldest mir 5 Minuten meines Lebens - und Deiner Tochter bessere Aufsicht.

Captain Uran
22.03.2013, 00:43
Das mit dem Arschloch nehme ich zurück. Dafür entschuldige ich mich. Du bist einfach nur unfähig, Verantwortung auszuüben oder zu übernehmen.

Nathan
22.03.2013, 06:37
Donoma, was die Bayernpartei geschrieben hat ist vollkommen richtig und bietet auch die Erklärung. Das der Anwalt dich auf das Musterschreiben auf der Webseite verwiesen hat, hat nicht den Grund, das das OWIG kein Gültigkeit mehr hat, sondern das er § 47 Abs. 2 OWIG kennt.
Wie bei den meisten Bescheiden, hast du das Rechtsmittel des Widerspruches gegen diesen Bescheid. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid braucht zunächst nicht mal eine Begründung, die kann man nämlich auch nachreichen, jedoch ist es sinnvoll trotzdem eine Begründung beizufügen.
Jetzt fragst du dich sicherlich, warum Musterschreiben mit einem Inhalt, der rechtlicher Blödsinn ist, trotzdem Sinn macht?
Es ist ganz einfach, ein Widerspruchsverfahren bedeutet immer einen Mehraufwand und höhere Kosten, insbesondere dann, wenn man auf Grund der Begründung des Widerspruches annehmen kann, das eine Ablehnung des Widerspruches erneut zu Einlegung von Rechtsmitteln führt. Das rechnet sich einfach nicht bei kleinen Bußgeldern, deswegen $ 47 Abs. 2 OWIG.
Der Artikel der Bayernpartei ist im Gegensatz zu vielen anderen Artikeln wirklich sehr lesenswert, deckt er doch Praktiken auf, die auch von hiesigen Forensikern nur allzugern angewendet werden. Vor allem etliche unlogische Schlüsse, auf denen z.Tl. auch umfangreichste Verschwörungstheorien aufgebaut werden, werden in diesem Artikel sehr nüchtern und präzise dargestellt.

Die "Vergüngstigung" einer Verfahrenseinstellung kommt hauptsächlich "Ersttätern" zugute. Ich würde deswegen mein Pulver nicht schon frühzeitig verschießen! Zahl die 25,00€ und heb dir den Trick "Wie nerve ich eine Behörde" für einen Fall auf, bei dem es sich wirklich lohnt.

Nathan
22.03.2013, 06:39
Das mit dem Arschloch nehme ich zurück. Dafür entschuldige ich mich. Du bist einfach nur unfähig, Verantwortung auszuüben oder zu übernehmen.

"Du linkes .....loch" geht eigentlich immer.

hamburger
22.03.2013, 07:24
"Du linkes .....loch" geht eigentlich immer.

Es gibt eben Leute, auf die das zutrifft.....Selbsterkenntnis ist der erste Schritt auf dem Weg zur Besserung, Narrthan:fizeig:

detti
22.03.2013, 12:59
Grüß euch! :))
Es geht ums leidige Thema OWIG- und die Zeit drängt. Muß bis morgen Stellung beziehen- bin total verwirrt- je mehr ich lese, desto weniger weiß ich bescheid.
Hab die etlichen Musterschreiben gelesen......hört sich alles super durchdacht an. Dann stieß ich auf das: http://landesverband.bayernpartei.de/2011/existiert-das-ordnungswidrigkeitengesetz-noch

Sogar ein Anwalt aus Hannover hat mich auf das Muster von wemepes.ch/wepe/dokumente/antrage-musterschreiben verwiesen.
Wer hat nun Recht??????????
Bei mir ist nix Großartiges- es sind 25€, weil meine Tochter (begleitetes Fahren) 13 km zu schnell gefahren ist- dort eindeutig Abzocke- deshalb will ich mich wehren. Hab eine ANFRAGE bekommen, vom "Amt für Ordnungswidrigkeiten".
WAs meint Ihr?
:?

Danke und LG

Zahlen und fröhlich sein :)

detti
22.03.2013, 13:04
Natürlich leben wir in einem gültigen Staat; entscheidend ist ja die Durchsetzungsfähigkeit. Du kannst nicht einfach nicht bezahlen und sagen, wir hätten keine Verfassung.
Dann geht die Sache vor Gericht, es kostet nicht mehr 25 Eur, sondern 2500 Eur. Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit Polizei, und dann wirst du merken, dass dieser Staat existiert.

Manche Leute haben Vorstellungen...

__________________

Nun zu etwas anderem:
Ich bin einmal auf der Autobahn geblitzt worden, hinter einem Pfeiler. Davor wurde es ganz plötzlich 100. Ich war verwirrt, und fuhr 130. Reine Abzocke! Wegelagerei.

Ich fuhr mit dem Auto eines anderen.

Einige Wochen später kam eine Auskunftsanfrage an den Halter des Fahrzeugs, wer denn da gefahren ist. Mit tollem Foto. Sie müssen nämlich nachweisen, wer gefahren ist. Sowas dauert i.d.R., weil die Behörden überlastet sind.

Laut Gesetz muss der Halter nach einer gewissen Zeit nicht mehr wissen, wem er damals das Auto geliehen hat.
Der Halter hat also geschrieben, er wisse nicht mehr, wem er damals das Auto geliehen hatte, und könne das auf dem Foto auch nicht erkennen. Damit war die Sache erledigt :D :top::fuck: :fuck:

Das war eine Sache, die funktioniert hat, und mich heute noch freut.
Weil diese Blitzer reine Abzocke sind.

Habe die Ehre :hi:

_____________________________

Will sagen: Je nachdem was passiert ist, gibt es den einen oder anderen legalen Trick.
Bei 25 Eur würde ich mal eher einfach zahlen.

Das ist ein Spiel mit dem Feuer.
Oft kann man dieses Spiel nicht machen weil der Halter dann ein Fahrtenbuch führen muss.

Stadtknecht
22.03.2013, 13:47
... Zahl die 25,00€ und heb dir den Trick "Wie nerve ich eine Behörde" für einen Fall auf, bei dem es sich wirklich lohnt.

Wobei man nicht vergessen sollte, daß auch eine Behörde "nerven" kann und man deshalb besser auf eine Konfrontation verzichtet.

Stadtknecht
22.03.2013, 13:51
Das ist ein Spiel mit dem Feuer.
Oft kann man dieses Spiel nicht machen weil der Halter dann ein Fahrtenbuch führen muss.

Ja, aber wie ich schon schrieb, muß dazu etwas mehr passieren als ein einmaliger Geschwindigkeitsverstoß.

Entfernungsmesser
22.03.2013, 14:06
Ich war mal als Zeuge bei einem Parkverstoß geladen.

Ein Schlaubürger hatte auf einem Behindertenparkplatz geparkt und sollte 35€ zahlen, was er nicht tat.

Vor Gericht hat er dummes Zeug gesabbelt, er wäre in der Apotheke gewesen, er hätte Rückenschmerzen, der Behindertenparkplatz war nicht als solcher ausreichend kenntlich gemacht und und und.

Dann hatte der Richter die Nase voll und erhöhte das Bußgeld von 35€ auf 70€.

:haha:

Habe ich auch mal gesehen. Polizei hat einen Rentner angehalten, weil dieser auf der Autobahn durchgängig die mitteler Spur belegte. Polizisten klären ihn über das Rechtsfahrgeot auf. Der Rentner belehrt die Beamten, die rechte Spur sei nur für LKW, und nur für die gelte das Rechtsfahrgebot. Die Beamten ihm das nochmal erklärt § sowieso...Bla...Bla...Bla. Der Opa wollte es ums verrecken nicht einsehen, und sprach den Beamten jegliche Kompetenz ab. Da platze denen der Kragen: 60 Esperanto-Dollars, ein Punkt in Fl damit Sie es lernen, wollen Sie mit Karte zahlen, oder bar...?

Der Opa hat geguggt, wie eine Kuh wenn`s blitzt.

Stadtknecht
22.03.2013, 14:17
:haha:

Habe ich auch mal gesehen. Polizei hat einen Rentner angehalten, weil dieser auf der Autobahn durchgängig die mitteler Spur belegte. Polizisten klären ihn über das Rechtsfahrgeot auf. Der Rentner belehrt die Beamten, die rechte Spur sei nur für LKW, und nur für die gelte das Rechtsfahrgebot. Die Beamten ihm das nochmal erklärt § sowieso...Bla...Bla...Bla. Der Opa wollte es ums verrecken nicht einsehen, und sprach den Beamten jegliche Kompetenz ab. Da platze denen der Kragen: 60 Esperanto-Dollars, ein Punkt in Fl damit Sie es lernen, wollen Sie mit Karte zahlen, oder bar...?

Der Opa hat geguggt, wie eine Kuh wenn`s blitzt.


Hehehe!

Nur so geht`s.

Wobei die Polizei und andere Behörden nur 35€ an Ort und Stelle nehmen dürfen, darüber hinaus werden OWis geschrieben und die Zahlung ( und die Punkteverleihung ) läuft über die Bußgeldstelle.

Was auch erzieherisch sehr wertvoll ist, so einen Herrn zum Verkehrsunterricht vor zu laden, da er offensichtlich erhebliche Defizite bei der Kenntnis gängiger Verkehrsvorschriften hat.

Entfernungsmesser
22.03.2013, 14:27
Hehehe!

Nur so geht`s.

Wobei die Polizei und andere Behörden nur 35€ an Ort und Stelle nehmen dürfen, darüber hinaus werden OWis geschrieben und die Zahlung ( und die Punkteverleihung ) läuft über die Bußgeldstelle.

Was auch erzieherisch sehr wertvoll ist, so einen Herrn zum Verkehrsunterricht vor zu laden, da er offensichtlich erhebliche Defizite bei der Kenntnis gängiger Verkehrsvorschriften hat.

Nicht nur das.

Die haben ihn gefragt, ob gleich bezahlen will oder was weiß ich... Jedenfalls hat der Herr Oberlehrer ganz schön dämlich aus dem Oberhemd geglotzt.

Stadtknecht
22.03.2013, 14:41
Nicht nur das.

Die haben ihn gefragt, ob gleich bezahlen will oder was weiß ich... Jedenfalls hat der Herr Oberlehrer ganz schön dämlich aus dem Oberhemd geglotzt.


Das ist aber normal.

An Ort und Stelle wird ein Verwarngeld angeboten, das der Betroffene per EC-Karte, Kreditkarte oder per Überweisungsträger ( früher auch bar ) bezahlen kann, dann ist die Sache erledigt.

Lehnt er das Verwarngeld ab oder liegt der Verstoß oberhalb von 35 €, wird eine OWi geschrieben und die weitere Sachbearbeitung obliegt der Bußgeldstelle.

Registrierter
22.03.2013, 15:06
Das sehe ich genauso. In dreißig Jahren Fahrpraxis habe ich drei Verwarnungen ohne FL-Punkt erhalten, allesamt außerhalb geschlossener Ortschaften, zwischen 10 und 15 km zu schnell, das kann selbst dem erfahrensten Fahrer mal passieren. Es waren in allen drei Fällen weder Außenhöfe noch Wanderübergänge noch Baustellen erkennbar. Theoretisch hätte ich auch über "Abzocke" nachsinnen können. Habe einfach gezahlt - und gut ist.

Guter Ratschlag.
Immer schön den Anweisungen der Obrigkeit Folge leisten.
Wissen wir doch seit Kaisers Zeiten und hat uns immer Glück und Segen gebracht, nicht wahr?

Registrierter
22.03.2013, 15:11
Donoma, was die Bayernpartei geschrieben hat ist vollkommen richtig und bietet auch die Erklärung. Das der Anwalt dich auf das Musterschreiben auf der Webseite verwiesen hat, hat nicht den Grund, das das OWIG kein Gültigkeit mehr hat, sondern das er § 47 Abs. 2 OWIG kennt.
Wie bei den meisten Bescheiden, hast du das Rechtsmittel des Widerspruches gegen diesen Bescheid. Ein Widerspruch gegen einen Bescheid braucht zunächst nicht mal eine Begründung, die kann man nämlich auch nachreichen, jedoch ist es sinnvoll trotzdem eine Begründung beizufügen.
Jetzt fragst du dich sicherlich, warum Musterschreiben mit einem Inhalt, der rechtlicher Blödsinn ist, trotzdem Sinn macht?
Es ist ganz einfach, ein Widerspruchsverfahren bedeutet immer einen Mehraufwand und höhere Kosten, insbesondere dann, wenn man auf Grund der Begründung des Widerspruches annehmen kann, das eine Ablehnung des Widerspruches erneut zu Einlegung von Rechtsmitteln führt. Das rechnet sich einfach nicht bei kleinen Bußgeldern, deswegen $ 47 Abs. 2 OWIG.

Junge Junge.
Du kannst immer noch nicht das und dass unterscheiden?
Schwingst Dich hier zum juristischen Ratgeber auf und kennst nicht einmal die einfachsten deutschen Grammatikregeln, die man in der fünften Klasse lernt:

das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
www.das-dass.de

Glaube mir: jeder durchschnittlich intelligente Mensch versteht diese Regeln in 10 Minuten.
Das weiss ich aus Erfahrung.

" Es macht Sinn" gibt es im Deutschen ebenfalls nicht, das ist ein Anglizismus.
Im Deutschen heisst es: es ergibt Sinn

Stadtknecht
22.03.2013, 15:17
Junge Junge.
Du kannst immer noch nicht das und dass unterscheiden?
Schwingst Dich hier zum juristischen Ratgeber auf und kennst nicht einmal die einfachsten deutschen Grammatikregeln, die man in der fünften Klasse lernt:

das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
www.das-dass.de

Glaube mir: jeder durchschnittlich intelligente Mensch versteht diese Regeln in 10 Minuten.
Das weiss ich aus Erfahrung.

" Es macht Sinn" gibt es im Deutschen ebenfalls nicht, das ist ein Anglizismus.
Im Deutschen heisst es: es ergibt Sinn


1. Die Juristerei hierzuforum ist doch sehr unterhaltsam!

2. Laut Herbert Knebel heißt durchaus: "Datt macht Sinn." :cool: bzw. "Wo iss denn da die Sinngebung?"

Registrierter
22.03.2013, 16:13
@kotzfisch
Du hast das Thema net verstanden- sorry!

Das ist Dauerzustand bei ihm.
Sieh es ihm nach.
Er hat so seine Defizite.

Nathan
22.03.2013, 16:21
:haha:

Habe ich auch mal gesehen. Polizei hat einen Rentner angehalten, weil dieser auf der Autobahn durchgängig die mitteler Spur belegte. Polizisten klären ihn über das Rechtsfahrgeot auf. Der Rentner belehrt die Beamten, die rechte Spur sei nur für LKW, und nur für die gelte das Rechtsfahrgebot. Die Beamten ihm das nochmal erklärt § sowieso...Bla...Bla...Bla. Der Opa wollte es ums verrecken nicht einsehen, und sprach den Beamten jegliche Kompetenz ab. Da platze denen der Kragen: 60 Esperanto-Dollars, ein Punkt in Fl damit Sie es lernen, wollen Sie mit Karte zahlen, oder bar...?

Der Opa hat geguggt, wie eine Kuh wenn`s blitzt.

Hehe, so ist es richtig. Dieser Besserwisserschlaubergerkilleropas habe ich gefressen!

Entfernungsmesser
22.03.2013, 16:21
Guter Ratschlag.
Immer schön den Anweisungen der Obrigkeit Folge leisten.
Wissen wir doch seit Kaisers Zeiten und hat uns immer Glück und Segen gebracht, nicht wahr?

Endlich mal einer mit Durchblick!

Nathan
22.03.2013, 16:28
Junge Junge.
Du kannst immer noch nicht das und dass unterscheiden?
Schwingst Dich hier zum juristischen Ratgeber auf und kennst nicht einmal die einfachsten deutschen Grammatikregeln, die man in der fünften Klasse lernt:

das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
www.das-dass.de (http://www.das-dass.de)

Glaube mir: jeder durchschnittlich intelligente Mensch versteht diese Regeln in 10 Minuten.
Das weiss ich aus Erfahrung.

" Es macht Sinn" gibt es im Deutschen ebenfalls nicht, das ist ein Anglizismus.
Im Deutschen heisst es: es ergibt Sinn

Deine Rechtschreibflames sind derart originell, dass sie echt peinlich sind. Für dich.

Was "deutsch" ist bestimmst natürlich du, keine Frage! der Deutsche Duden ist für dich Klopapier, ich weiß: --> http://www.duden.de/rechtschreibung/Sinn [Punkt 5]
Es gibt sehr viele Anglizismen in der deutschen Sprache, die deutsch sind. Berühmtes Beipiel: das Hobby. Ansonsten: informieren statt schwadronieren: --> http://www.duden.de/suchen/sprachwissen/Anglizismen

Ausonius
22.03.2013, 16:30
Das weiss ich aus Erfahrung.


Ein klein bisschen Nachholbedarf gibt es für jeden von uns, was? Ein Komma fehlt oben auch, das schenke ich dir allerdings.

Registrierter
22.03.2013, 16:35
Deine Rechtschreibflames sind derart originell, dass sie echt peinlich sind. Für dich.

Was "deutsch" ist bestimmst natürlich du, keine Frage! der Deutsche Duden ist für dich Klopapier, ich weiß: --> http://www.duden.de/rechtschreibung/Sinn [Punkt 5]
Der DUDEN wurde durch die Fremdbestimmung seit 1945 inzwischen von innen auf aussen gekrempelt und konsequent zur Aushöhlung der deutschen Sprache eingesetzt.
Er adaptiert zu gerne das Gegrunze der Gosse.
Die Rechtschreibreform wurde ja von offizieller Seite gar damit begründet, dass die deutsche Sprache zu schwer für Ausländer sei.
Dass wir hier in der BRD in einer nicht überdachten psychiatrischen Einrichtung verweilen, ist dem letzten Hinterbänkler inzwischen deutlich.



Es gibt sehr viele Anglizismen in der deutschen Sprache, die deutsch sind. Berühmtes Beipiel: das Hobby. Ansonsten: informieren statt schwadronieren: --> http://www.duden.de/suchen/sprachwissen/Anglizismen

Bei der Zersetzung der deutschen Kultur bist Du ganz in Deinem Element.
Wissen wir.
Zeig mir einen Juden, der sich für den Erhalt und die Bewahrung der Kultur seiner Gastgeber einsetzt.
Das Element des Juden ist die Zersetzung, alles infragezustellen, bis er die Kontrolle über das System übernommen hat.

detti
22.03.2013, 16:38
Junge Junge.
Du kannst immer noch nicht das und dass unterscheiden?
Schwingst Dich hier zum juristischen Ratgeber auf und kennst nicht einmal die einfachsten deutschen Grammatikregeln, die man in der fünften Klasse lernt:

das, dass oder daß?
Wir wollen, dass auch du den Unterschied verstehst!
www.das-dass.de

Glaube mir: jeder durchschnittlich intelligente Mensch versteht diese Regeln in 10 Minuten.
Das weiss ich aus Erfahrung.

" Es macht Sinn" gibt es im Deutschen ebenfalls nicht, das ist ein Anglizismus.
Im Deutschen heisst es: es ergibt Sinn

Hast du immer noch die Macke mit dem dass das ? :auro:

Registrierter
22.03.2013, 16:41
Hast du immer noch die Macke mit dem dass das ? :auro:

Ich hab immer noch die Macke, als Deutscher mein Land, meine Kultur und meine Sprache zu lieben.
Ja.

Es hat mir bisher noch niemand eine Kultur zeigen können, welche überlebte, indem sie von innen heraus zersetzt wurde.
Aber was noch nicht ist, kann ja noch kommen.
Bin gespannt und neugierig.

Nathan
22.03.2013, 16:43
Der DUDEN wurde durch die Fremdbestimmung seit 1945 inzwischen von innen auf aussen gekrempelt und konsequent zur Aushöhlung der deutschen Sprache eingesetzt.
Er adaptiert zu gerne das Gegrunze der Gosse.
Die Rechtschreibreform wurde ja von offizieller Seite gar damit begründet, dass die deutsche Sprache zu schwer für Ausländer sei.
Dass wir hier in der BRD in einer nicht überdachten psychiatrischen Einrichtung verweilen, ist dem letzten Hinterbänkler inzwischen deutlich.



Bei der Zersetzung der deutschen Kultur bist Du ganz in Deinem Element.
Wissen wir.
Zeig mir einen Juden, der sich für den Erhalt und die Bewahrung der Kultur seiner Gastgeber einsetzt.
Das Element des Juden ist die Zersetzung, alles infragezustellen, bis er die Kontrolle über das System übernommen hat.


Äh...genau!

http://p4.focus.de/img/gen/A/X/HBAXA0CaqCG_Pxgen_r_300xA.jpg

detti
22.03.2013, 16:47
Ich hab immer noch die Macke, als Deutscher mein Land, meine Kultur und meine Sprache zu lieben.
Ja.

Es hat mir bisher noch niemand eine Kultur zeigen können, welche überlebte, indem sie von innen heraus zersetzt wurde.
Aber was noch nicht ist, kann ja noch kommen.
Bin gespannt und neugierig.

Ich habe nicht viel Zeit (skat)
doch eine kleine Bemerkung kann ich mir nicht Verknippen--
Mit dem dass das habe ich so meine Schwierigkeiten,
doch dafür habe ich ne Millionen "Milderde Umstände- du auch ?" :)
(und dass ganz ohne dass das)

Gehirnnutzer
23.03.2013, 01:07
Deine Rechtschreibflames sind derart originell, dass sie echt peinlich sind. Für dich.

Was "deutsch" ist bestimmst natürlich du, keine Frage! der Deutsche Duden ist für dich Klopapier, ich weiß: --> http://www.duden.de/rechtschreibung/Sinn [Punkt 5]
Es gibt sehr viele Anglizismen in der deutschen Sprache, die deutsch sind. Berühmtes Beipiel: das Hobby. Ansonsten: informieren statt schwadronieren: --> http://www.duden.de/suchen/sprachwissen/Anglizismen

Nathan, seine Rechtschreibflames gehören zu seinen Verhaltensweisen, wie das Amen in der Kirche. Immer dann, wenn der liebe Registrierte in Argumentationsprobleme kommt, reagiert er auf zwei Weisen. Entweder füllt er den Thread mit andauernden Wiederholungen, damit Gegenargumentation durch die Menge an Postings überlesen werden oder er versucht eine Pseudodiskreditierung mit seinen Orthografiebeschwerden.

Der selbsternannte große Verfechter der deutsch Sprache beschwert sich nämlich immer nur über die Orthografie von Leuten, die gegen seine Aussagen argumentieren, aber nie über die Orthografie von Leuten, die seine Meinung teilen und ihm nach dem Munde plappern.
In diesem Thread gibt es zwar keine Gegenargumentation, jedoch eine Argumentationsproblem für den Registrierten, denn er Donoma schön mit den Behauptungen belegt, die durch den Artikel der Bayernpartei widerlegt worden sind. Es wurmt ihn, das ausgerechnet eine Partei, der er einen gewissen Respekt entgegen bringt, seine Argumentation im voraus kaputt macht. Also bleibt ihm ja nur seine obligatorische Ortografiebeschwerde.

Don
23.03.2013, 05:52
@kotzfisch
Du hast das Thema net verstanden- sorry!

Doch, hat er. Ich spitze es zu: wer mit der Lebensrealität icht zurechtkommt sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Hydrant
23.03.2013, 10:15
Ich hatte vor Monaten auch hier einen Fall eingestellt, wo meine Karre wegen Falschtanken ( Benzin statt diesel) die 30 um etwa 15 überschritt.
Die ersten 200 m merkte ich nix, erst beim Anfahren an der Kreuzung. Es war zwischen absterben und Sprint, aber kein Dosieren möglich mit dem Gaspedal.


Einspruch wurde abgelent und bei dem Betrag ist es mir mehr nicht wert.

Das ist mir auch schon passiert, ich hatte nur rein mechanisch getankt, also völlig ohne Hirn.
Danach kam ich ziemlich genau 1 Km weit, dann war Sense.
Abschleppen in die Werkstatt, entleeren des Tanks und Entsorgung des Diesel-/Benzingemisches als Sondermüll, Reinigung des Treibstoffkreislaufes sowie Neubefüllung der Karre.
Einfach Klasse, wenn man temporär verblödet ist... ;)

KuK
23.03.2013, 10:30
Ich hab immer noch die Macke, als Deutscher mein Land, meine Kultur und meine Sprache zu lieben.
Ja.

Es hat mir bisher noch niemand eine Kultur zeigen können, welche überlebte, indem sie von innen heraus zersetzt wurde.
Aber was noch nicht ist, kann ja noch kommen.
Bin gespannt und neugierig.

Solche Macken mag ich sogar sehr. Schade, daß es keine grünen Punkte mehr gibt!

Grüßt Dich grün,

KuK

Hydrant
23.03.2013, 10:37
Solche Macken mag ich sogar sehr. Schade, daß es keine grünen Punkte mehr gibt!

Grüßt Dich grün,

KuK

Welche grünen Punkte schweben Dir denn so vor?
Und vor allem, welchen Vorteil hätte das denn für den Einzelnen?

KuK
23.03.2013, 10:53
Moin, Hydrant!


Welche grünen Punkte schweben Dir denn so vor?
Und vor allem, welchen Vorteil hätte das denn für den Einzelnen?

Ich bezog mich auf die früher zu vergebenden grünen Punkte, auf deren Privater Liste man einsehen konnte, wer wem Zustimmung gibt und auch warum - über die Kurzeinträge. Diese Diskussionshilfe fehlt jetzt, weil sie von einigen Usern stark mißbraucht wurde und die - armen - Mods konnten nur die Funktion stillegen, um weiteren Mißbrauch vorzubeugen.

Wenn ich in mein Punktekonto schaute, konnte ich auch auf Einträge reagieren - positiver oder negativer Art - wenn der Beitrag schon etwas zurücklag. Das geht jetzt nicht mehr, weil die Möglichkeit der Bewertung fehlt, - schade.

Ich hoffe, ausreichend auf Deine Frage geantwortet zu haben,

KuK

Stadtknecht
23.03.2013, 11:01
Wie wäre es, wenn wir zum Thema zurück kämen?!

Hydrant
23.03.2013, 11:37
Moin, Hydrant!



Ich bezog mich auf die früher zu vergebenden grünen Punkte, auf deren Privater Liste man einsehen konnte, wer wem Zustimmung gibt und auch warum - über die Kurzeinträge. Diese Diskussionshilfe fehlt jetzt, weil sie von einigen Usern stark mißbraucht wurde und die - armen - Mods konnten nur die Funktion stillegen, um weiteren Mißbrauch vorzubeugen.

Wenn ich in mein Punktekonto schaute, konnte ich auch auf Einträge reagieren - positiver oder negativer Art - wenn der Beitrag schon etwas zurücklag. Das geht jetzt nicht mehr, weil die Möglichkeit der Bewertung fehlt, - schade.

Ich hoffe, ausreichend auf Deine Frage geantwortet zu haben,

KuK

Hast Du, ich danke Dir.
Ich glaube, ich sehe schon zu viel Grüne um mich herum.

latrop
23.03.2013, 11:40
Also gelten unsere Gesetze, die Richter und Beamte handeln legitim, wir leben frei in einer Demokratie, haben Recht auf Meinungsfreiheit, das Volk wählt frei seine Vertreter- Obama hat den Friedensnobelpreis, Merkel ist unsre gute Mutti und der Papst zählt abends Schäfchen.......... uff- ein Glück......und ich dachte schon ich versteh´da was falsch.

Warum hast du die Blitze nicht gleich demoliert und den Beamten erschossen ?

Wärste jetzt in der Bildzeitung :D

Hydrant
23.03.2013, 11:40
Wie wäre es, wenn wir zum Thema zurück kämen?!

Ja, natürlich.
Thema war, in einen Blitzer reingefahren und sich nun um's Zahlen drücken wollen. Richtig?
Nicht, dass ich diese Abzockblitzer gut finden würde.

Stadtknecht
23.03.2013, 11:45
Ja, natürlich.
Thema war, in einen Blitzer reingefahren und sich nun um's Zahlen drücken wollen. Richtig?
Nicht, dass ich diese Abzockblitzer gut finden würde.

Genau das war das Thema!

Auch ich bin der Meinung, daß es Geschwindigkeitsmessanlagen, stationär und/oder mobil, gibt, deren Sinn und Zweck durchaus fraglich ist.

Stadtknecht
23.03.2013, 11:46
Warum hast du die Blitze nicht gleich demoliert und den Beamten erschossen ?

Wärste jetzt in der Bildzeitung :D

Oder mit ein paar Projektilen aus der Polizeipistole im Leib auf dem Tisch des Rechtsmediziners.

latrop
23.03.2013, 11:47
Als ich noch gelasert habe, hatten wir immer ein Radio mit, in dem der Lokalsender lief.
War unsere Messstelle "verbrannt", haben wir uns eine andere gesucht.

Wir hatten früher immer CB-Funk im Auto :

Achtung, auf der und der Strasse werden Passbilder gemacht (oder ist Glatteis). :ätsch:

latrop
23.03.2013, 11:48
Die Verhängung der Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen und dieses zu kontrollieren, dazu haben die Behörden, Polizei und / oder Ordnungs- / Straßenverkehrsämter weder die Zeit, noch das Personal.

..... aber das Finanzamt !!!!!

Stadtknecht
23.03.2013, 11:51
..... aber das Finanzamt !!!!!

Das hat aber andere Gründe als Verkehrsverstöße!

Stadtknecht
23.03.2013, 11:51
Wir hatten früher immer CB-Funk im Auto :

Achtung, auf der und der Strasse werden Passbilder gemacht (oder ist Glatteis). :ätsch:


Ja, früher.

Wer nutzt denn heute noch CB-Funk außer ein paar Truckern?

latrop
23.03.2013, 11:56
Oder mit ein paar Projektilen aus der Polizeipistole im Leib auf dem Tisch des Rechtsmediziners.

Da hätte die aber Einspruch gegen eingelegt. :appl:

latrop
23.03.2013, 11:57
Das hat aber andere Gründe als Verkehrsverstöße!

Es ging mir dabei mehr um den Zeitaufwand der überwachenden Behörde !

latrop
23.03.2013, 11:59
Ja, früher.

Wer nutzt denn heute noch CB-Funk außer ein paar Truckern?

In den meisten Autos hast du vorne keinen Platz mehr für eine Kiste - leider.
War aber ne schöne Zeit. Meine Heimstationen habe ich heute noch hier betriebsbereit stehen.

Stadtknecht
23.03.2013, 12:01
In den meisten Autos hast du vorne keinen Platz mehr für eine Kiste - leider.
War aber ne schöne Zeit. Meine Heimstationen habe ich heute noch hier betriebsbereit stehen.

Ich hatte als Kind / Jugendlicher auch so ein Ding von Stabo.
Allerdings keine Feststation, sondern so ein Handfunkgerät.

Stadtknecht
23.03.2013, 12:03
Es ging mir dabei mehr um den Zeitaufwand der überwachenden Behörde !

Nun, wie das Finanzamt so etwas handhabt, weiß ich nicht.

Was die Straßenverkehrsbehörde angeht, ist mir nur ein Fall bekannt.
Es handelt sich um den Halter eines Motorrades, der schon mehrmals geblitzt worden ist und niemals Angaben zum Fahrer macht.
Muß er ja auch nicht.

Aber der hat die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches bekommen.

latrop
23.03.2013, 12:10
Nun, wie das Finanzamt so etwas handhabt, weiß ich nicht.

Was die Straßenverkehrsbehörde angeht, ist mir nur ein Fall bekannt.
Es handelt sich um den Halter eines Motorrades, der schon mehrmals geblitzt worden ist und niemals Angaben zum Fahrer macht.
Muß er ja auch nicht.

Aber der hat die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches bekommen.

Beim Finanzamt werden andere Kriterien zu Grunde gelegt.
Wenn ein Firmenfahrzeug auch privat genutzt wird und du mit der 1% Regelung nicht einverstanden bist, musst du nachweisbar ein Fahrtenbuch führen. Zuständig für die Überprüfung ist dann der Betriebsprüfer.

Quo vadis
23.03.2013, 13:55
Lehrgeld halt, nichts worüber es sich aufzuregen lohnt.

Friedrich.
23.03.2013, 14:49
Es geht ums Prinzip:
im Internet gibt es tausendundeine Seite die seitenlang über Gültigkeit von Gesetzen debattieren: haben wir nun eine Verfassung oder nicht, sind wir ein Staat oder nicht [...]

Das ist in erster Linie eine Machtfrage. Viele, auch die staatliche Propaganda, versucht einem einzureden. Bei Gesetzen bzw. in der Juristerei ginge es in erster Linie um Logik, Gerechtigkeit usw. usf.
Aber das ist Käse. Viele Gesetze haben einen Hintergrund von Korruption oder fadenscheinigen politischen Interessen, z. B. auch im Grundgesetz. Deshalb steht da zum Teil Widersprüchliches drin. Deshalb gab es auch nie eine Volksabstimmung dazu. Ob das Grundgesetz deshalb noch gültig ist oder nicht bleibt letzten Endes Ermessensfrage. Und entscheiden tun das diejenigen, die die Macht haben. Und momentan ist das natürlich die Regierung und nicht irgendwelche Schwätzer im Internet. Würden Armee und Polizei besagten Schwätzern unterstehen, sähe es genau umgekehrt aus.

Kurzum: Mit zu radikaler Systemkritik kommt man vor Gericht nicht weit, da kann das noch so logisch sein!

Registrierter
23.03.2013, 18:24
Nathan, seine Rechtschreibflames gehören zu seinen Verhaltensweisen, wie das Amen in der Kirche. Immer dann, wenn der liebe Registrierte in Argumentationsprobleme kommt, reagiert er auf zwei Weisen. Entweder füllt er den Thread mit andauernden Wiederholungen, damit Gegenargumentation durch die Menge an Postings überlesen werden oder er versucht eine Pseudodiskreditierung mit seinen Orthografiebeschwerden.

Der selbsternannte große Verfechter der deutsch Sprache beschwert sich nämlich immer nur über die Orthografie von Leuten, die gegen seine Aussagen argumentieren, aber nie über die Orthografie von Leuten, die seine Meinung teilen und ihm nach dem Munde plappern.
In diesem Thread gibt es zwar keine Gegenargumentation, jedoch eine Argumentationsproblem für den Registrierten, denn er Donoma schön mit den Behauptungen belegt, die durch den Artikel der Bayernpartei widerlegt worden sind. Es wurmt ihn, das ausgerechnet eine Partei, der er einen gewissen Respekt entgegen bringt, seine Argumentation im voraus kaputt macht. Also bleibt ihm ja nur seine obligatorische Ortografiebeschwerde.

Leeres Gewäsch, das allein Deiner Selbstüberschätzung als Gehirnnutzer entspringt.
Der Beweis, dass Du dieses Organ besitzt geschweige denn zu nutzen weißt steht nach Jahren immer noch aus.

Wie leicht Du ungeprüfte Aussagen hier einstellst und Dein Dünnbrettbohrertum unterstreichst, läßt sich ja leicht überprüfen.
Gerade wenn hier deutschnationale Poster liederlichen Umgang mit der deutschen Sprache pflegen, weise ich drauf hin.
Bei Dir und Deinesgleichen von der antideutschen Front ist eh Hopfen und Malz verloren.

Was soll man auch erwarten von Leuten, die statt Ihr Gehirn zu nutzen, einen Nick wählen, um andere über die Fähigkeit im Umgang mit diesem komplizierten Organ zu täuschen?