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Vollständige Version anzeigen : NPD verliert vor BVerfG



Ede Pazonka
05.03.2013, 23:13
NPD verliert vor dem Bundesverfassungsgericht

Die rechtsextreme NPD ist mit dem Vorstoß gescheitert, ihre Verfassungstreue von den höchsten deutschen Richtern prüfen zu lassen. Eine solche Feststellung sei im Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht vorgesehen, stellte das Karlsruher Gericht klar.


http://www.stern.de/politik/deutschland/npd-verliert-vor-dem-bundesverfassungsgericht-1979620.html


Das ist ja mal eine komische Beurteilung.
Dann sollen die mir mal die Stelle im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zeigen, wo das durchwinken des ESM vorgesehen ist, nur mal so als Beispiel

Rumburak
05.03.2013, 23:14
Haben sie wirklich verloren? In meinen Augen nicht...

Ede Pazonka
05.03.2013, 23:19
Na ja, die werden ihr Recht schon in Straßbourg durchkämpfen.
Ich finde es nur zum kotzen, wie das BVerfG wirklich nur noch pro Belange urteilt, die gegen das deutsche Volk gerichtet sind und alles andere ablehnen.
Werden diese Richter auch schon von den Oligarchen bezahlt? Nein, keine Antwort nötig!

Rumburak
05.03.2013, 23:22
Na ja, die werden ihr Recht schon in Straßbourg durchkämpfen.
Ich finde es nur zum kotzen, wie das BVerfG wirklich nur noch pro Belange urteilt, die gegen das deutsche Volk gerichtet sind und alles andere ablehnen.
Werden diese Richter auch schon von den Oligarchen bezahlt? Nein, keine Antwort nötig!

Was sollen sie denn noch durchkämpfen? Das BfG hat ausgesagt, daß es die Verfassungstreue nicht klären kann.
Wie sollte das Gericht es in einem Verbotsverfahren tun? Das wäre eine absolute Farce!

Affenpriester
05.03.2013, 23:26
Was sollen sie denn noch durchkämpfen? Das BfG hat ausgesagt, daß es die Verfassungstreue nicht klären kann.
Wie sollte sie es in einem Verbotsverfahren tun? Das wäre eine absolute Farce!

Es hat zudem erklärt dass es nicht wirklich verfassungskonform ist, wenn eine Verbotsdiskussion nur geführt wird, um die Partei zu diskreditieren.

Rumburak
05.03.2013, 23:27
Es hat zudem erklärt dass es nicht wirklich verfassungskonform ist, wenn eine Verbotsdiskussion nur geführt wird, um die Partei zu diskreditieren.

Richtig, also ein absoluter Gewinn für die Partei. Wer es anders sieht soll es begründen...

Corpus Delicti
05.03.2013, 23:50
Ein Überraschung war es jetzt nicht.Die sind nicht vor das BFG gekommen um zu gewinnen.

Gehirnnutzer
06.03.2013, 00:05
Das ist ja mal eine komische Beurteilung.
Dann sollen die mir mal die Stelle im Bundesverfassungsgerichtsgesetz zeigen, wo das durchwinken des ESM vorgesehen ist, nur mal so als Beispiel

Ein Gericht kann nur Verfahren verhandeln, die die Verfahrensordnung und andere Gesetze für sie vorsehen.

Rumburak
06.03.2013, 00:07
Ein Gericht kann nur Verfahren verhandeln, die die Verfahrensordnung und andere Gesetze für sie vorsehen.

Das Gericht hat absolut im Sinn der Partei gehandelt.:)

Gehirnnutzer
06.03.2013, 00:09
Das Gericht hat absolut im Sinn der Partei gehandelt.:)

Rumburak, das ist durchaus der Fall, es ging nur darum, die Sachlage zu schildern.

Rumburak
06.03.2013, 00:13
Rumburak, das ist durchaus der Fall, es ging nur darum, die Sachlage zu schildern.

War ja keine Kritik an Dir. Wie soll das Gericht deiner Meinung nach nun bei einem Verbotsverfahren handeln?

Gehirnnutzer
06.03.2013, 00:29
War ja keine Kritik an Dir. Wie soll das Gericht deiner Meinung nach nun bei einem Verbotsverfahren handeln?

Rumburak, ein Verbotsverfahren läuft ganz anders ab, es müssen von den Antragsstellern Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit vorgelegt, die NPD kann Beweise für das Gegenteil vorlegen und es erfolgt eine Beweiswürdigung durch das Gericht. Vereinfacht dargestellt vergleichbar mit einem Strafprozess.

Rumburak
06.03.2013, 00:31
Rumburak, ein Verbotsverfahren läuft ganz anders ab, es müssen von den Antragsstellern Beweise für die Verfassungsfeindlichkeit vorgelegt, die NPD kann Beweise für das Gegenteil vorlegen und es erfolgt eine Beweiswürdigung durch das Gericht. Vereinfacht dargestellt vergleichbar mit einem Strafprozess.

Dann gibt es ja keinen Grund zur Sorge, denn die gibt es nicht.

Gehirnnutzer
06.03.2013, 00:35
Dann gibt es ja keinen Grund zur Sorge, denn die gibt es nicht.

Rumburak, das letzte Verbotsverfahren scheiterte an formalen Gründen.

Rumburak
06.03.2013, 00:41
Rumburak, das letzte Verbotsverfahren scheiterte an formalen Gründen.

Das ist nicht gesagt...

Houseworker
06.03.2013, 00:58
Richtig, also ein absoluter Gewinn für die Partei. Wer es anders sieht soll es begründen...

Ich sehe das anders! Das Verbot wird kommen!
Sie werden denen ein Kuckucksei ins Nest legen, das sich gewaschen hat!
Was in der DDR möglich war, ist in der DDR 2.0 schon dreimal möglich!
Und wenn sie alle von denen einzeln verhaften müssen, bis keiner mehr übrigbleibt,
......und wenn sie ein gottverdammtes Ding drehen müssen, wie bei den "NSU-Morden"!
Die NPD legt sich da unnütz ins Zeug, legt sich mit einem übermächtigen Aparatschik an.
David gegen Goliath!
Ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen! :basta:

Rumburak
06.03.2013, 01:01
Ich sehe das anders! Das Verbot wird kommen!
Sie werden denen ein Kuckucksei ins Nest legen, das sich gewaschen hat!
Was in der DDR möglich war, ist in der DDR 2.0 schon dreimal möglich!
Und wenn sie alle von denen einzeln verhaften müssen, bis keiner mehr übrigbleibt,
......und wenn sie ein gottverdammtes Ding drehen müssen, wie bei den "NSU-Morden"!
Die NPD legt sich da unnütz ins Zeug, legt sich mit einem übermächtigen Aparatschik an.
David gegen Goliath!
Ich hab schon Pferde vor der Apotheke kotzen sehen! :basta:

Ich wette dagegen und wenn die NPD verboten wird, wird eine neue Partei gegründet:)

Pappenheimer
06.03.2013, 01:35
Werden diese Richter auch schon von den Oligarchen bezahlt? Nein, keine Antwort nötig!

Man muss sich doch nur mal anschauen aus welchen Aufziehpuppen dieses Gericht besteht. Da geht es nicht um Recht oder Unrecht sondern nur um die Wahrung der Interessen dieser korrupten Regierung.

Efna
06.03.2013, 01:44
Man muss sich doch nur mal anschauen aus welchen Aufziehpuppen dieses Gericht besteht. Da geht es nicht um Recht oder Unrecht sondern nur um die Wahrung der Interessen dieser korrupten Regierung.

Bei aller Kritik das Bundesverfassungsgericht hat sich gerade nicht dadurch hervor gehoben. Gerade das BVG hat gerne mal Urteile gefällt die nicht im sinne zahlreicher Politiker waren gefällt....

Affenpriester
06.03.2013, 01:45
Bei aller Kritik das Bundesverfassungsgericht hat sich gerade nicht dadurch hervor gehoben. Gerade das BVG hat gerne mal Urteile gefällt die nicht im sinne zahlreicher Politiker waren gefällt....

Das Gericht übertritt seine Kompetenzen und uminterpretiert Gesetze, ja es macht schon Politik. Das ist unerhört.

Efna
06.03.2013, 01:49
Das Gericht übertritt seine Kompetenzen und uminterpretiert Gesetze, ja es macht schon Politik. Das ist unerhört.

Nicht wirklich, ich finde es gut das es etwas unabhängiger ist. Den gerate das BVG hat mehr als einmal recht unpopuläre Urteile gefällt zumindestens im Bezug auf die vorherrschende Politikerkaste...

Affenpriester
06.03.2013, 01:52
Nicht wirklich, ich finde es gut das es etwas unabhängiger ist. Den gerate das BVG hat mehr als einmal recht unpopuläre Urteile gefällt zumindestens im Bezug auf die vorherrschende Politikerkaste...

Das ist egal. Das Gericht hat keine Politik zu machen oder das Grundgesetz neu auszulegen, dem Zeitgeist entsprechend.
Es übertritt klar die Kompetenzen und wenn es aber darauf ankommt, die Souveränität des Staates zu sichern, versagt es vollständig und bückt sich. Gutes Beispiel ESM und der ganze Müll. Dieses Gericht ist ein Witz.

Efna
06.03.2013, 02:01
Das ist egal. Das Gericht hat keine Politik zu machen oder das Grundgesetz neu auszulegen, dem Zeitgeist entsprechend.
Es übertritt klar die Kompetenzen und wenn es aber darauf ankommt, die Souveränität des Staates zu sichern, versagt es vollständig und bückt sich. Gutes Beispiel ESM und der ganze Müll. Dieses Gericht ist ein Witz.

blödsinn, willst du solche Urteile lieber nur Politiker und Lobbyisten überlassen. Dann hätte der grosse Lauschangriff erfolg gehabt, dann wäre die NPD schon jetzt verboten etc. Sicherlich gibt es auch Fehlurteile doch ohne das BVG wären einige sehr fragwürdige Beschlüsse von Politikern durchgekommen. Es ist wichtig das man ein Gericht hat was die Verfassungsmässigkeizen von Beschlüssen überprüft und dementsprechend auch urteilt.

Affenpriester
06.03.2013, 02:08
blödsinn, willst du solche Urteile lieber nur Politiker und Lobbyisten überlassen. Dann hätte der grosse Lauschangriff erfolg gehabt, dann wäre die NPD schon jetzt verboten etc. Sicherlich gibt es auch Fehlurteile doch ohne das BVG wären einige sehr fragwürdige Beschlüsse von Politikern durchgekommen. Es ist wichtig das man ein Gericht hat was die Verfassungsmässigkeizen von Beschlüssen überprüft und dementsprechend auch urteilt.

Es geht nicht um das Gericht an sich sondern darum dass es Kompetenzen überschreitet. Es hat nur der Wahrer der Verfassung zu sein, sonst nichts.

Efna
06.03.2013, 02:18
Es geht nicht um das Gericht an sich sondern darum dass es Kompetenzen überschreitet. Es hat nur der Wahrer der Verfassung zu sein, sonst nichts.

Ist es doch auch....

Sprecher
06.03.2013, 12:50
Na ja, die werden ihr Recht schon in Straßbourg durchkämpfen.
Ich finde es nur zum kotzen, wie das BVerfG wirklich nur noch pro Belange urteilt, die gegen das deutsche Volk gerichtet sind und alles andere ablehnen.


Sind halt Systembüttel, die Richterposten werden nach Parteienproporz besetzt. Was will man da erwarten?

haihunter
06.03.2013, 13:47
Na ja, die werden ihr Recht schon in Straßbourg durchkämpfen.

Welches Recht auf was?


Ich finde es nur zum kotzen, wie das BVerfG wirklich nur noch pro Belange urteilt, die gegen das deutsche Volk gerichtet sind und alles andere ablehnen.
Werden diese Richter auch schon von den Oligarchen bezahlt? Nein, keine Antwort nötig!

Es sind die Mitglieder und Anhänger der NPD, die, wie ihre Vorbilder von der NSDAP, gegen das deutsche Volk agieren. Das muss man als anständiger deutscher Patriot natürlich bekämpfen. Wenn man nicht gegen die vehement antreten und einschreiten würde, könnte es ja sein, dass deren Volksverdummung irgendwann doch mal dazu führen könnte, dass sie mehr als nur lächerliche 1,5 % der Wählerstimmen erhalten würden.

haihunter
06.03.2013, 13:49
Das ist nicht gesagt...

An was ist es denn dann gescheitert?

Rumburak
06.03.2013, 13:51
An was ist es denn dann gescheitert?

Wie sollte ein Verbot denn begründet werden?

haihunter
06.03.2013, 14:12
Wie sollte ein Verbot denn begründet werden?

Es geht hier um den ersten Verbotsversuch. Der ist aus formalen Gründen gescheitert. Begründet war der wohl mit der Verfassungswidrigkeit dieser Nazipartei. Müsste ich jetzt aber noch mal genau nachlesen. Das Bundesverfassungsgericht hatte damals das Verfahren abgebochen wegen der vielen V-Leute. Die Begründung war meines Wissens, dass deshalb das Verfahren nicht fair geführt werden könnte. Das bedeutet aber nicht, dass das BVG damit die Verfassungstreue der NPD festgestellt hat!

Affenpriester
06.03.2013, 14:15
Ist es doch auch....

Nein, wie hat es denn in der Homo-Sache geurteilt? Das Bundesverfassungsgericht hat nicht über staatliche Subventionen zu entscheiden, zum Beispiel.
Es hat auch nicht das GG dementsprechend zu interpretieren, Ungleiches gleich zu behandeln. Das Bundesverfassungsgericht überschreitet derzeit seinen Kompetenzbereich und das ist höchst fragwürdig.

Efna
06.03.2013, 14:17
Nein, wie hat es denn in der Homo-Sache geurteilt? Das Bundesverfassungsgericht hat nicht über staatliche Subventionen zu entscheiden, zum Beispiel.
Es hat auch nicht das GG dementsprechend zu interpretieren, Ungleiches gleich zu behandeln. Das Bundesverfassungsgericht überschreitet derzeit seinen Kompetenzbereich und das ist höchst fragwürdig.

Das ist doch die aufgabe des Bundesverfassungsgericht!

Brotzeit
06.03.2013, 14:18
- NPD verliert vor BVerfG -

Gute Mesage!

Doch jetzt muss nur noch die SEDPDSWASGLINKE vom BVerfg Eine verpasst bekommen...


Warum ?
Wei es egal ist welche Farbe das Schwein hat , daß entweder von den Braunen oder den Roten , durch den Ort getrieben wird!
Es gehört geschlachtet!

Affenpriester
06.03.2013, 14:26
Das ist doch die aufgabe des Bundesverfassungsgericht!

Nein, ist es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat nur die Aufgabe, die Rechtmäßigkeit von Gesetzen festzustellen, oder auch nicht.
Es darf nicht die Dinge uminterpretieren. Das Beispiel Homoehe oder Adoptionsrecht für Homosexuelle ist da halt ein gutes. Das Gericht hat nicht die Aufgabe, zu entscheiden, wen der Staat zu subventionieren hat.
Wenn der Staat die Ehe zwischen Mann und Frau besonders schützen will, dann darf das Gericht eben nicht Ungleiches gleich behandeln. Artikel 6 des Grundgesetzes ist eben auch bindend.
Daher darf das Gericht nicht aufgrund des dritten Artikels so tun, als sei eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft nach dem Gleichheitsgrundsatz zu beurteilen, das ist sie nämlich nicht.
Wenn das Gericht so etwas tut, überschreitet es ganz klar seinen Kompetenzbereich.
Es verstößt eben nicht gegen das Grundgesetz, normale Ehen zu fördern und homosexuelle Partnerschaften nicht. Tut mir Leid dass wir wieder dieses Thema aufgreifen, aber es ist ein aktuelles.
Das Bundesverfassungsgericht täte gut daran, sich auf seine eigentlichen Aufgaben zu konzentrieren, nicht auf Politik. Genauso ein Problem stellt z.B. der Abbau der Souveränität der deutschen Regierung dar.
Die deutsche Regierung ist vom deutschen Volke gewählt, nicht die europäische.
Daher verstößt das Verfassungsgericht selbst gegen die Verfassung, wenn es einen Abbau der Souveränität auch und vor allem den Haushalt betreffend fördert oder unterstützt. Höchst undemokratisch.
Welche Legitimation hat denn ein Gesetz der EU?

Schaschlik
06.03.2013, 15:40
In Art 6 GG steht nichts explizit von Mann und Frau. Auch Alleinerziehende mit Kindern sind Familien nach diesem Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Homosexuellen mit dem GG kollidiert und NICHT, dass Homosexuelle subventioniert werden sollen. Entsprechend hat der Gesetzgeber ja auch die Möglichkeit Subventionen zu streichen. Will er das nicht, dann muss er ganz im Sinne des GG Homosexuelle und Herterosexuelle gleich behandeln, sprich gleich "subventionieren". Wo bitte steht im GG, dass Homosexualität und Familie nicht vereinbar sind? Wo bitte steht da, dass H. weniger oder andere Rechte haben oder, dass Familien bestehend aus Mann und Frau besondere Rechte haben sollten?

Strandwanderer
06.03.2013, 16:00
In Art 6 GG steht nichts explizit von Mann und Frau. . . . Wo bitte steht im GG, dass Homosexualität und Familie nicht vereinbar sind? Wo bitte steht da, dass H. weniger oder andere Rechte haben oder, dass Familien bestehend aus Mann und Frau besondere Rechte haben sollten?


Daß zum Zeitpunkt des Erstehens dieses GG-Artikels Homosexualität unter Männern noch als verabscheungswürdiges Verbrechen galt, das mit Zuchthaus bestraft wurde, und mit "Ehe und Familie" im Wortlaut des Grundgesetzes folglich nur Mann und Frau einschließlich ihrer Kinder gemeint sein können, das wollen oder können manche Linksdreher unde Anhänger der Volkszerstörung offenbar nicht kapieren.

Schaschlik
06.03.2013, 16:33
Daß zum Zeitpunkt des Erstehens dieses GG-Artikels Homosexualität unter Männern noch als verabscheungswürdiges Verbrechen galt, das mit Zuchthaus bestraft wurde, und mit "Ehe und Familie" im Wortlaut des Grundgesetzes folglich nur Mann und Frau einschließlich ihrer Kinder gemeint sein können, das wollen oder können manche Linksdreher unde Anhänger der Volkszerstörung offenbar nicht kapieren.

Es zählt was im GG steht und das Bundesverfassungsgericht hat danach zu urteilen. Demnach wären ja auch Alleinerziehende mit Kind keine Familie, was völlig absurd ist und nichtmal während der Entstehung des GG so gesehen wurde.

Strandwanderer
06.03.2013, 19:38
Es zählt was im GG steht und das Bundesverfassungsgericht hat danach zu urteilen. Demnach wären ja auch Alleinerziehende mit Kind keine Familie, was völlig absurd ist und nichtmal während der Entstehung des GG so gesehen wurde.


Von abartigen homosexuellen Paarungen steht jedenfalls nichts im Grundgesetz.

Schaschlik
06.03.2013, 21:30
Von abartigen homosexuellen Paarungen steht jedenfalls nichts im Grundgesetz.

Sag ich doch.

Rumburak
06.03.2013, 22:02
- NPD verliert vor BVerfG -

Gute Mesage!

Doch jetzt muss nur noch die SEDPDSWASGLINKE vom BVerfg Eine verpasst bekommen...


Warum ?
Wei es egal ist welche Farbe das Schwein hat , daß entweder von den Braunen oder den Roten , durch den Ort getrieben wird!
Es gehört geschlachtet!

Du bist scheinbar sehr zufrieden mit der Einheitspartei und ihrer Politik...

Strandwanderer
07.03.2013, 09:14
Sag ich doch.

Lächerlicher Versuch, mir das Wort im Mund 'rumzudrehen.


Im Grundgesetz steht nicht, daß abartige Paarungen von Männern als "Ehe" oder "Familie" gelten.

Brotzeit
07.03.2013, 09:34
Du bist scheinbar sehr zufrieden mit der Einheitspartei und ihrer Politik...

Nein!
Ich hasse aber die roten und die braunen sozialistischen Lügner!

Seligman
07.03.2013, 09:50
Es hat zudem erklärt dass es nicht wirklich verfassungskonform ist, wenn eine Verbotsdiskussion nur geführt wird, um die Partei zu diskreditieren.

hahaha, da kommens jetzt drauf, nach Jahrzentelanger diskreditierung!

Affenpriester
07.03.2013, 10:23
Lächerlicher Versuch, mir das Wort im Mund 'rumzudrehen.


Im Grundgesetz steht nicht, daß abartige Paarungen von Männern als "Ehe" oder "Familie" gelten.

Eben, also hat das Bundesverfassungsgericht auch nicht zu "urteilen" dass der Staat sie als Ehe oder Familie ansehen, also gleichsetzen, soll. Es gibt überhaupt keine Grundlage dafür im GG.
Der Staat kann, er muss aber nicht. Es gibt keine rechtliche Grundlage dass das Verfassungsgericht den Staat anweist, es zu tun.

Strandwanderer
07.03.2013, 10:38
Ein Überraschung war es jetzt nicht.Die sind nicht vor das BFG gekommen um zu gewinnen.



"Bundesferfassungsgericht?"

Affenpriester
07.03.2013, 10:51
In Art 6 GG steht nichts explizit von Mann und Frau. Auch Alleinerziehende mit Kindern sind Familien nach diesem Gesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat lediglich festgestellt, dass eine Ungleichbehandlung von Homosexuellen mit dem GG kollidiert und NICHT, dass Homosexuelle subventioniert werden sollen. Entsprechend hat der Gesetzgeber ja auch die Möglichkeit Subventionen zu streichen. Will er das nicht, dann muss er ganz im Sinne des GG Homosexuelle und Herterosexuelle gleich behandeln, sprich gleich "subventionieren". Wo bitte steht im GG, dass Homosexualität und Familie nicht vereinbar sind? Wo bitte steht da, dass H. weniger oder andere Rechte haben oder, dass Familien bestehend aus Mann und Frau besondere Rechte haben sollten?

Es gibt keine Ungleichbehandlung, verstehst du das nicht? Warum muss der Gesetzgeber die Subventionen für normale Ehen streichen nur weil er keinen Vorteil einer Subvention gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften sieht?
Auch wenn es ums Adoptionsrecht geht, gibt es keine rechtliche Möglichkeit das eine oder das andere festzulegen, es gibt keinen Passus im Grundgesetz.
Eine homosexuelle Lebensgemeinschaft ist eben nicht dasselbe wie eine Ehe zwischen Mann und Frau und die Tatsache dass du das nicht verstehen willst, sagt genug aus.
Selbst das Verfassungsgericht sieht das so, deswegen verstehe ich nicht wie es sich selbst so elementar widersprechen kann. Das Grundgesetz ist dasselbe wie vor 30 Jahren.

Der Staat benachteiligt hier niemanden. Eine Benachteiligung läge vor, wenn er willkürlich eine bestimmte Ehe zwischen Mann und Frau benachteiligen würde (eventuell weil er den Altersunterschied für zu hoch hält).
Es trifft also nur auf eine Ungleichbehandlung gleicher Dinge zu. Es gibt keinen Anlass, juristisch, Ungleiches als Gleiches zu erachten. Nenne mir bitte den Artikel im Grundgesetz.
Das wäre dasselbe wenn irgendein Gericht aufgrund der Agrarsubventionen den Staat anweist, auch die Automobilindustrie besonders zu fördern.
Der Staat macht die Politik, nicht das Verfassungsgericht. Der Staat legt die Richtlinien fest, welche Verhaltensweisen er subventionieren will und welche nicht.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage die dem Bundesverfassungsgericht die Legitimation erteilt, so etwas festzulegen. Es ist falsch, das Bundesverfassungsgericht ist auch nicht Gott oder der Führer.
Das nimmt langsam absurde Züge an.
Es muss auch nicht im GG stehen, dass Homosexualität und Ehe nicht vereinbar sind. Es steht aber auch nicht da dass es zwingend so sein muss.
Daher hat das Gericht überhaupt keine rechtliche Legitimation so etwas anzuweisen. Weder das eine noch das andere.

Dr Mittendrin
07.03.2013, 11:06
Daß zum Zeitpunkt des Erstehens dieses GG-Artikels Homosexualität unter Männern noch als verabscheungswürdiges Verbrechen galt, das mit Zuchthaus bestraft wurde, und mit "Ehe und Familie" im Wortlaut des Grundgesetzes folglich nur Mann und Frau einschließlich ihrer Kinder gemeint sein können, das wollen oder können manche Linksdreher unde Anhänger der Volkszerstörung offenbar nicht kapieren.

Sehr gut formuliert. Das GG stammt ja vor dem Homoparagrafen.

Affenpriester
07.03.2013, 11:08
Grundgesetz ändern - ganz einfach.
Und da ich so "viel" von diesem Gericht halte, wundert mich auch der Umgang mit der NPD nicht. Man hätte durchaus deutlichere Worte finden können und das Bundesverfassungsgericht ist hier nur der verlängerte Arm des Staates.
Ich habe mir das Programm der NPD angeschaut und erkenne da nichts was ein Verbot rechtfertigen würde. Kriminelle Politiker müssen halt verhaftet werden, kriminelle Teile der Wählerschaft genauso.
Daran ist der Staat aber nicht interessiert weil diese Leute diese unliebsame Partei schädigen. Kommt denen doch gerade recht.
Ich mag die NPD auch nicht, aber was hier abläuft ist ekelerregend. Man sollte mal genauso ein Auge auf die CSU werfen, dort nutzen bayrische Politiker Ämter der Bundesregierung aus um einseitige Politik für Bayern zu machen.
Man erlässt Gesetze um den Koalitionspartner zu stärken, teure Maßnahmen. Da sehe ich eher einen Verfassungsbruch und einen Eidbruch, von wegen sie wollen Schaden vom deutschen Volk abhalten.
Der deutsche Staat wird Stück für Stück seiner Souveränität beraubt und das Gericht winkt das alles einfach so durch, es ist nur noch zum Kotzen.

Dr Mittendrin
07.03.2013, 11:16
Sag ich doch.

Wieso glaubst du schwule Arschficker hätten einen Familienstatus, nur weil sie adoptieren können.


Ich würde jedenfalls keine Schwulen oder Lesbeneltern haben wollen. Dem Gespött der Klassenkinder/ Schulkameraden möchte ich mich nicht aussetzen.
Typen wie du entscheiden über die Köpfe von Kindern und über das Wohl des Kindes.

Rolf1973
07.03.2013, 11:35
Ist schon einer auf den Gedanken gekommen, dass die Verfassungstreue der NPD vielleicht gar nicht festgestellt werden soll (darf)?
Bei einem positiven Ergebnis hätte kein Verbotsverfahren wegen "rechtsextremer Tendenzen" noch eine Aussicht auf Erfolg.
2008 verlor die Stadt Hamburg bzw. deren Innenbehörde in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen PRO Deutschland.
PRO Deutschland hatte geklagt, weil die Partei im Verfassungsschutzbericht als "rechtsextremistisch" bezeichnet wurde.

Auszug: "Die Beklagte (Stadt Hamburg) wird verurteilt, im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, dass die Einstufung
der Bürgerbewegung PRO Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als "rechtsextremistisch" rechtswidrig war.
Hier der Link dazu: http://www.pro-deutschland-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=130&Itemid=100004

Und wenn auch im Falle der NPD die Verfassungstreue festgestellt werden würde? Dann war es das mit dem Verbot. Ich kann
mich auch irren, glaube aber schon, dass das ein gewichtiger Grund für das Scheitern vor dem BVerfG war.

Corpus Delicti
07.03.2013, 21:35
"Bundesferfassungsgericht?"

Schreibt man ferfassung nicht mit v ?

Gehirnnutzer
16.03.2013, 12:38
Ist schon einer auf den Gedanken gekommen, dass die Verfassungstreue der NPD vielleicht gar nicht festgestellt werden soll (darf)?
Bei einem positiven Ergebnis hätte kein Verbotsverfahren wegen "rechtsextremer Tendenzen" noch eine Aussicht auf Erfolg.
2008 verlor die Stadt Hamburg bzw. deren Innenbehörde in einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Hamburg gegen PRO Deutschland.
PRO Deutschland hatte geklagt, weil die Partei im Verfassungsschutzbericht als "rechtsextremistisch" bezeichnet wurde.

Auszug: "Die Beklagte (Stadt Hamburg) wird verurteilt, im nächsten Verfassungsschutzbericht richtig zu stellen, dass die Einstufung
der Bürgerbewegung PRO Deutschland im Verfassungsschutzbericht 2005 als "rechtsextremistisch" rechtswidrig war.
Hier der Link dazu: http://www.pro-deutschland-online.de/index.php?option=com_content&view=article&id=130&Itemid=100004

Und wenn auch im Falle der NPD die Verfassungstreue festgestellt werden würde? Dann war es das mit dem Verbot. Ich kann
mich auch irren, glaube aber schon, dass das ein gewichtiger Grund für das Scheitern vor dem BVerfG war.

Rolf, das Recht hat eine andere Sichtweise als du oder jeder andere Ottonprmalverbraucher. Das Gericht urteilt über den Verfahrensgegenstand. Wenn das Gericht urteilt, das die Einstufung als "rechtsextremistisch" rechtswidrig war, dann bedeutet das Urteil auch nur dieses. Es ist zunächst keine Feststellung ob die Partei tatsächlich rechtsextremistisch ist oder nicht, denn die Rechtswidrigkeit kann auch andere Gründe haben, als das tatsächliche Fehlen der entsprechenden Eigenschaft, erst die Urteilsbegründung stellt klar, worin die Rechtswidrigkeit bestand, entweder weil die Eigenschaft tatsächlich nicht vorhanden ist oder auch weil bei der Einstufung andere Gesetze verletzt worden sind.

Gehirnnutzer
16.03.2013, 12:46
Grundgesetz ändern - ganz einfach.
Und da ich so "viel" von diesem Gericht halte, wundert mich auch der Umgang mit der NPD nicht. Man hätte durchaus deutlichere Worte finden können und das Bundesverfassungsgericht ist hier nur der verlängerte Arm des Staates.
Ich habe mir das Programm der NPD angeschaut und erkenne da nichts was ein Verbot rechtfertigen würde. Kriminelle Politiker müssen halt verhaftet werden, kriminelle Teile der Wählerschaft genauso.
Daran ist der Staat aber nicht interessiert weil diese Leute diese unliebsame Partei schädigen. Kommt denen doch gerade recht.
Ich mag die NPD auch nicht, aber was hier abläuft ist ekelerregend. Man sollte mal genauso ein Auge auf die CSU werfen, dort nutzen bayrische Politiker Ämter der Bundesregierung aus um einseitige Politik für Bayern zu machen.
Man erlässt Gesetze um den Koalitionspartner zu stärken, teure Maßnahmen. Da sehe ich eher einen Verfassungsbruch und einen Eidbruch, von wegen sie wollen Schaden vom deutschen Volk abhalten.
Der deutsche Staat wird Stück für Stück seiner Souveränität beraubt und das Gericht winkt das alles einfach so durch, es ist nur noch zum Kotzen.

Nur zur Information, ein Parteiprogramm wird zu keinem Parteiverbot führen, denn für ein Parteiverbot sind aktive Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung notwendig.

Ede Pazonka
16.03.2013, 12:57
Und trotz allen Widersprüchen wird das Argument, dass das BVerfG nicht für die Anerkennung einer Partei als Verfassungekonform zuständig ist, eben nicht verhindern, dass dieses selbige Gericht in einem Verfahren, dass die Bundesregierung im Verbotsverfahren anstrebt, urteilt, das die NPD eben doch verfassungewidrig handelt.
Diese geschehene Ablehgnung nützt der NPD eben herzlich wenig.
Noch dazu wo die Richter des BVerfG doch nur Schergen der Regierung und somit von Kapital, TelAviv und Ostküste sind.

Die Eidesformel, bzw. der Spruch "Nur dem eigenen Gerwissen und Gott gegenüber verantwortlich" ist doch eine Farce und gehört in den Bereich der Mythen und Märchen.
Das ist meine feste Meinung.

Rolf1973
16.03.2013, 14:39
Rolf, das Recht hat eine andere Sichtweise als du oder jeder andere Ottonprmalverbraucher. Das Gericht urteilt über den Verfahrensgegenstand. Wenn das Gericht urteilt, das die Einstufung als "rechtsextremistisch" rechtswidrig war, dann bedeutet das Urteil auch nur dieses. Es ist zunächst keine Feststellung ob die Partei tatsächlich rechtsextremistisch ist oder nicht, denn die Rechtswidrigkeit kann auch andere Gründe haben, als das tatsächliche Fehlen der entsprechenden Eigenschaft, erst die Urteilsbegründung stellt klar, worin die Rechtswidrigkeit bestand, entweder weil die Eigenschaft tatsächlich nicht vorhanden ist oder auch weil bei der Einstufung andere Gesetze verletzt worden sind.

Das mag sein. Es war auch nur meine persönliche Einschätzung, einen Anspruch auf den Besitz objektiver
Wahrheit kann ich nicht erheben. Ich bin kein Jurist, ich hielt das einfach für ein mögliches Motiv, fertig.

Gehirnnutzer
16.03.2013, 15:18
Das mag sein. Es war auch nur meine persönliche Einschätzung, einen Anspruch auf den Besitz objektiver
Wahrheit kann ich nicht erheben. Ich bin kein Jurist, ich hielt das einfach für ein mögliches Motiv, fertig.

Rolf1973, das Problem des Bundesverfassungsgerichtes ist, das dadurch das man ein solches Feststellungsverfahren nicht vorgesehen hat, es auch keine Verfahrensordnung dazu gibt. Schlussendlich hat man dafür auch keine Notwendigkeit gesehen, was nach den Gesetzen der Logik auch richtig erscheint. Verfassungsuntreue umfasst einen sehr breiten Bereich, in den auch das Rechts auf freie Meinung rein spielt.
Wenn du das GG ablehnst und oder oder jegliche demokratische Grundordnung, kann man dies als Verfassungsuntreue auslegen. Soll man dich wegen deiner bloßen Meinung in irgend einer Weise bestrafen? Nein, denn solange du nicht die Rechte anderer verletzt, hat deine Meinung keine Auswirkung. Es ist einfach eine Meinung.
Erst wenn du auf Grund deiner Meinung aktiv gegen das GG und oder oder gegen die demokratische Grundordnung handelst, dann beginnt deine Verfassungsuntreue Auswirkungen zu haben und dann läuft es auf Gegenhandlungen und Bestrafung aus.
Vergleiche es einfach mit etwas alltäglichem, nämlich einfachen Mordgedanken. Jeder von uns hat schon mal den Gedanken gehegt jemanden umzubringen bzw. umbringen zu wollen. Ist es deswegen notwendig, festzustellen, das du ein Mörder bzw. potentieller Mörder bist oder nicht bist?
Erst wenn der Verdacht besteht, das du die Gedanken in die Tat umgesetzt hast oder versuchst sie umzusetzen, dann hat es Auswirkungen bzw. Folgen.