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Vollständige Version anzeigen : DDR-Frage



Zaitsev
27.09.2005, 09:39
Wer ist eigentlich der Verbrecher, der 18jährige Wehrpflichtige oder der, der rechtswidrig die Grenze überschreitet?


Der Wehrpflichtige hatte immerhin seine Aufgaben, selbst in den USA gibt es Grenzer.
Wenn der Wehrpflichtige die Grenzverletzung zugelassen hätte, dann wäre sein Leben damit zerstört, denn er hätte sich verantworten müssen.

Der Überläufer dagegen riskierte nichts, wenn er in DDR geblieben wäre.
Das Argument, er hatte Sehnsucht nach Demokratie ist eher lächerlich, wenn man bedenkt, dass fast 50% sowieso nicht zur Wahl kommen.
Es ging doch eher um wirtschaftliche Vorteile.
Wie auch immer man das sehen will, meine Frage ist:


Wer würde sein Leben wegwerfen, nur weil irgendein Unbekannter mal wählen will oder sich wirtschaftliche Vorteile erhofft?

Was ist, wenn der Grenzüberschreiter ein Krimineller oder Spion ist und deswegen die Grenze überschreiten will, der Wehrpflichtige konnte ja nicht wissen, wer da so rumschleicht oder ?

Fritz Fullriede
27.09.2005, 09:42
Und was vergisst er dabei ? Das der von dir sogenannte Grenzverletzer nich in die SBZ EINDRINGEN will sondern sie VERLASSEN will ! Insofern ist Derjenige der Verbrecher , der den Befehl zum Schusswaffengebrauch gegeben hat . Ist doch janz einfach , oder ?

mrbig100
27.09.2005, 09:42
http://www.awesomestories.com/movies/stories/enemy/images/Vasily.Zaitsev.jpg

Zaitsev
27.09.2005, 09:51
Und was vergisst er dabei ? Das der von dir sogenannte Grenzverletzer nich in die SBZ EINDRINGEN will sondern sie VERLASSEN will ! Insofern ist Derjenige der Verbrecher , der den Befehl zum Schusswaffengebrauch gegeben hat . Ist doch janz einfach , oder ?


Ein Spion würde doch auch versuchen zu fliehen, nachdem er seine Aufgaben erledigt hat.

Hat denn der Grenzüberschreiter eine Sekunde über den Wehrpflichtigen nachdacht, über dessen Schicksal, wenn er selbst im "Goldenen Westen" ist, muß der Wehrpflichtige sein Leben im Gefängniss verbringen, weil er nicht geschossen hat.

Wenn der Grenzüberschreiter offensichtlich nur an sich denkt, warum soll der Wehrpflichtige nicht auch an sich denken dürfen?


Die Verantwortlichen in der DDR, das ist eine andere Frage.

Avator
27.09.2005, 09:55
http://www.awesomestories.com/movies/stories/enemy/images/Vasily.Zaitsev.jpg

LoL . :))

Wenn ich so aussehen würde, hätt ich mich selbst erschossen.

Biskra
27.09.2005, 09:58
Wer tötet ist für seine Tat auch verantwortlich. Eine Notwehrsituation wirst du wohl kaum daraus machen können.

Der Gerechte
27.09.2005, 10:19
Wer tötet ist für seine Tat auch verantwortlich. Eine Notwehrsituation wirst du wohl kaum daraus machen können.

Im Krieg wird auch getötet und manchmal bekommt man
dafür sogar noch einen Orden .

Biskra
27.09.2005, 10:54
Im Krieg wird auch getötet und manchmal bekommt man
dafür sogar noch einen Orden .

Das ändert ja nichts an meiner Aussage.

Sauerländer
27.09.2005, 11:29
Wen trifft im Falle des zersiebten Republikflüchtlings die Schuld? Gute Frage.

1.Den Flüchtling selbst. Wenn er an einsehbarer Stelle die Grenze zu durchbrechen versucht, wird er -mit großer Wahrscheinlichkeit mit extrem lebenserwartungsverkürzendem Ergebnis- unter Feuer genommen. Das weiß er vorher. Zudem stellt sich die Frage, ob er seinen Fluchtversuch nicht etwas indirekter hätte angehen können. Andererseits ist dem durchschnittlichen Flüchtling zuzubilligen, dass niemand dieses Risiko ohne Grund auf sich nimmt.
2. Den Schützen. Der hat nunmal geschossen und muss mit dem Ergebnis leben - womit genügend von denen wohl auch durchaus ihre Probleme haben. Andererseits ist er im Moment des Geschehens Teil einer militärischen Organisationsstruktur, d.h. er ist gebunden an das Prinzip von Befehl und Gehorsam, dem er sich -bei Androhung der Strafe für Nichtbefolgen-zu unterwerfen hat. Will sagen, in ihm ist im Moment des tötlichen Schusses nur der ausführende Teil eines Beschlusses zu sehen, den er nicht getroffen hat.
3. Der den Befehl gegeben habende Vorgesetzte. Nur unterliegt der ebenfalls einer Befehlsstruktur in Form von feststehenden Regelungen, die nicht individuell als Befehl ausgesprochen werden müssen, um als solcher wirksam zu werden. Mit ihrer Zugehörigkeit zur Truppe gilt daher im Grunde für sie die gleiche Befehl-Gehorsam-Entlastung wie für die Schützen.
4. Die selber nicht mehr Befehlen unterstehende, Befehle erteilende Ebene, will sagen letztlich der Kern der politischen Führung, der das entsprechende Regelwerk aufgestellt oder zumindest seine Aufstellung wesentlich ermöglicht hat. Hier müsste die Frage gestellt werden, wie weit die SED als autonome Organisation betrachtet werden kann oder auch nur in einer Abhängigkeit von Moskau zu sehen ist.
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass JEDE Staatsführung, gleich welchen Systems, ein berechtigtes Interesse wenn nicht eine bindende Verpflichtung hat, das Fortbestehen des ihr anvertrauten Staates zu gewährleisten. Das schließt gegebenenfalls drastische Maßnahmen ein. Insofern müsste die Frage weniger auf den Schießbefehl ansich zielen als darauf,wie so viele Menschen dazu gebracht wurden, die DDR unter Risiko verlassen zu wollen. Das hingegen ist eine politischen, kontroverse, keinesfalls abgeschlossene Debatte, Unfähigkeit der SED, ungünstige wirtschaftliche Bedingungen für die DDR wie auch geschickte Desinformation durch die westlichen Medien wären alle miteinander zu berücksichtigen.

Jedenfalls gilt im gegenwärtigen Rechtssystem der BRD das Prinzip, dass jemand, dem die Schuld nicht zweifelsfrei nachzuweisen ist, als unschuldig zu gelten hat. Gegenwärtig würde ich das -nicht ganz ohne Bedenken- als auf alle oben genannten zutreffend ansehen.