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Vollständige Version anzeigen : Deutsche Ost gebiete.



Freddo
14.02.2013, 17:36
Hallo an alle,

mich interessiert ob die Deutschen Ostgebiete rein Rechtlich noch uns gehören ?

Wenn ja, warum gehören Sie uns noch und wenn nein, warum gehören Sie uns nicht mehr ?

MFG

Freddo

Ben Richards
14.02.2013, 21:42
De facto nicht mehr und das ist letzendlich alles was zählt. Der Stärkere hat Recht.

torun
14.02.2013, 21:51
Hallo an alle,

mich interessiert ob die Deutschen Ostgebiete rein Rechtlich noch uns gehören ?

Wenn ja, warum gehören Sie uns noch und wenn nein, warum gehören Sie uns nicht mehr ?

MFG

Freddo
Über dieses Thema gibt es gefühlte 2345.... Beiträge.
Am Ende bleibt, Sie sind jetzt russisches oder polnisches Staatsgebiet.

GSch
14.02.2013, 21:53
1990 wurde völkerrechtlich verbindlich festgelegt, wo Deutschland liegt. Nämlich innerhalb seiner heutigen Grenzen. Was nicht dazugehört, gehört nicht dazu.

Wer meint, ihm würden immer noch die Grundstücke seiner Familie aus alten Zeiten gehören, der kann natürlich klagen. Vor einem polnischen oder russischen Gericht. Privateigentum und staatliche Hoheit sind ja zwei verschiedene Dinge.

Freddo
15.02.2013, 03:56
1990 wurde völkerrechtlich verbindlich festgelegt, wo Deutschland liegt. Nämlich innerhalb seiner heutigen Grenzen. Was nicht dazugehört, gehört nicht dazu.

Wer meint, ihm würden immer noch die Grundstücke seiner Familie aus alten Zeiten gehören, der kann natürlich klagen. Vor einem polnischen oder russischen Gericht. Privateigentum und staatliche Hoheit sind ja zwei verschiedene Dinge.

Ach so, wieso wurde dann bei der Staatsbürgerschaft die Grenzen von 1937 oder 1939 benutzt, die Alliierten wollten das so ? Alle Russen und Polen die in diesen Grenzen geboren sind, sind automatisch Deutsch.

GSch
15.02.2013, 08:12
Ach so, wieso wurde dann bei der Staatsbürgerschaft die Grenzen von 1937 oder 1939 benutzt, die Alliierten wollten das so ? Alle Russen und Polen die in diesen Grenzen geboren sind, sind automatisch Deutsch.

Ein Blick ins GG (Art. 116) täte dir sicher gut. Der dortige Bezug auf die Grenzen von 1937 (nicht 1939) hat sich inzwischen durch Zeitablauf wohl im Wesentlichen erledigt.

Im Übrigen erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, nicht durch den Geburtsort.

Freddo
15.02.2013, 09:51
Ein Blick ins GG (Art. 116) täte dir sicher gut. Der dortige Bezug auf die Grenzen von 1937 (nicht 1939) hat sich inzwischen durch Zeitablauf wohl im Wesentlichen erledigt.

Im Übrigen erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, nicht durch den Geburtsort.

Ah, ob das stimmt ?

GSch
15.02.2013, 10:36
Ah, ob das stimmt ?

Das ist Gesetz. StAG §3f. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Seligman
15.02.2013, 10:56
Ein Blick ins GG (Art. 116) täte dir sicher gut. Der dortige Bezug auf die Grenzen von 1937 (nicht 1939) hat sich inzwischen durch Zeitablauf wohl im Wesentlichen erledigt.

Im Übrigen erwirbt man die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung, nicht durch den Geburtsort.

Was du nicht sagst! Achso funktioniert das in Deutschland. :crazy:

Freddo
15.02.2013, 10:57
Das ist Gesetz. StAG §3f. http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/BJNR005830913.html

Danke.

elas
15.02.2013, 11:06
Hallo an alle,

mich interessiert ob die Deutschen Ostgebiete rein Rechtlich noch uns gehören ?

Wenn ja, warum gehören Sie uns noch und wenn nein, warum gehören Sie uns nicht mehr ?

MFG

Freddo

Dir gehört gar nix weder früher noch heute....also lern deine Vokabeln damit dir in Zukunft mal was gehört!:haha:

Nomen Nescio
15.02.2013, 11:58
De facto nicht mehr und das ist letzendlich alles was zählt. Der Stärkere hat Recht.
Auch de jure nicht mehr. Letztens wurde das n.m.M. bei der Wiedervereinigung nochmal bestätigt. Sonst hätte es sie nicht gegeben.

GSch
15.02.2013, 13:14
Was du nicht sagst! Achso funktioniert das in Deutschland. :crazy:

Man kann natürlich auch eingebürgert oder adoptiert werden. Aber der Geburtsort zählt nicht als Kriterium. Anders als etwa in Frankreich oder den USA.

Seligman
15.02.2013, 13:16
Man kann natürlich auch eingebürgert oder adoptiert werden. Aber der Geburtsort zählt nicht als Kriterium. Anders als etwa in Frankreich oder den USA.

Hat nicht jeder hier geborene automatisch das Recht auf die Staatsbuergerschaft?

GSch
15.02.2013, 13:22
Hat nicht jeder hier geborene automatisch das Recht auf die Staatsbuergerschaft?

Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. StAG §3f. http://www.gesetze-im-internet.de/ru...005830913.html

Seligman
15.02.2013, 13:27
Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung. StAG §3f. http://www.gesetze-im-internet.de/ru...005830913.html

Muss ich jetzt wirklich in Gesetzesbuechern stoebern, wenn du meinst du weisst es sag halt einfach ja o. nein zu meiner Frage.

Und vorallem gibts die Seite nicht. (zumindest bei mir scheint auf: The requested URL /ru...005830913.html was not found on this server.) 404 not found

Aloisius
15.02.2013, 13:35
Ein Pole (!) hat mir erzählt, dass die Polen die deutschen OStgebiete lieber heute als Morgen freiwillig an Deutschland zurück geben würden. DAs ist aber nicht möglich, weil die Allieerten was dagegen haben. Deshalb war eine Bedingung für die Genehmigung der Wiedervereinigung, dass Kohl die Oder-Neiße-Grenze festschreibt.

GSch
15.02.2013, 13:53
Und vorallem gibts die Seite nicht. (zumindest bei mir scheint auf: The requested URL /ru...005830913.html was not found on this server.) 404 not found

Ach so, die Punkte ... die gehören nicht dazu. Also hier: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/

Schaschlik
15.02.2013, 13:57
Gibt sicher viele Polen, die ganz froh wären, wenn ihr Haus plötzlich in Deutschland stehen würde. Ob das Mehrheitsmeinung in Polen ist, wage ich doch ganz stark zu bezweifeln. Besonders lustig fand ich in dem Zusammenhang so einen Typen aus dem dt. Grenzgebiet zu Frankreich der in einem TV-Interview zum Atomausstieg davon gelallt hat, das Gebiet solle doch einfach zu Frankreich gehören.

Wie glaubwürdig ist also folgende Aussage: Da hat ein Deutscher erzählt, dass die Deutschen lieber heute als morgen freiwillig Gebiete an Frankreich abtreten möchten.

Seligman
15.02.2013, 15:23
Ach so, die Punkte ... die gehören nicht dazu. Also hier: http://www.gesetze-im-internet.de/rustag/

Die Staatsangehörigkeit wird erworben

1.
durch Geburt (§ 4),
2.
durch Erklärung nach § 5,
3.
durch Annahme als Kind (§ 6),
4.
durch Ausstellung der Bescheinigung gemäß § 15 Abs. 1 oder 2 des Bundesvertriebenengesetzes (§ 7),
4a.
durch Überleitung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (§ 40a),
5.
für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16, 40b und 40c).


Also mit einem Wort die Deutsche Staatsbuergerschaft darf jeder haben.

In Deutschland geborene sowie auch Kinder bis 18 (anscheinend egal woher) bekommen sie automatisch, wenn sie es wollen.

Freddo
15.02.2013, 15:51
Dir gehört gar nix weder früher noch heute....also lern deine Vokabeln damit dir in Zukunft mal was gehört!:haha:

Waas? Wenn man Vokabeln lern gehört ein etwas, denk bitte nach und schau was du schreibst. Habe nicht behauptet das mir dort etwas gehört. Bin nur besorgt ob alles Rechtmäßig läuft, nach internationalen Gesetzten.

GSch
15.02.2013, 15:54
Also mit einem Wort die Deutsche Staatsbuergerschaft darf jeder haben.
Im Prinzip schon, aber automatisch bekommt man sie nur, wenn man deutsche Eltern hat (oder von welchen adoptiert wird).


In Deutschland geborene sowie auch Kinder bis 18 (anscheinend egal woher) bekommen sie automatisch, wenn sie es wollen.
Nur unter bestimmten Bedingungen. Wenn sie auch noch eine andere Staatsangehörigkeit haben, müssen sie irgendwann mal wählen, welche es sein soll. Tun sie nichts, verlieren sie die deutsche wieder. Automatisch also nicht. Im Gegensatz dazu hat ein im Ausland geborenes Kind deutscher Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit und behält sie.

Freddo
15.02.2013, 15:56
Ein Pole (!) hat mir erzählt, dass die Polen die deutschen OStgebiete lieber heute als Morgen freiwillig an Deutschland zurück geben würden. DAs ist aber nicht möglich, weil die Allieerten was dagegen haben. Deshalb war eine Bedingung für die Genehmigung der Wiedervereinigung, dass Kohl die Oder-Neiße-Grenze festschreibt.

Der Polnische Minister hat aber Geschrieben, das Sie eine Gebiets Rücknahme erwarten, so habe Ich gelesen und aus meinen Erinnerungen niedergeschrieben.

Wollen Polen heute immer noch die Gebiete freiwillig und kostenlos sowie unverbindlich zurück geben ? Bist du Pole ? Welche Polen wollen das den gerne machen, die Gebiets Rückgabe ?

Schaschlik
15.02.2013, 16:01
Die wollen nichts "zurück geben". Manche hätten nur gerne eine Wertsteigerung ihrer Immobilien verbunden mit einer leistungslosen Aufwertung ihrer Sozialbezüge. Das ist alles. Letztlich zählen solche Einzelmeinungen nicht und für eine eine Gebietsabtretung inkl. Verlust aller Hoheitsrechte (und damit auch Steuerrecht) wird wohl keine Mehrheit zu finden sein. Dazu kommt, dass die ehem. dt. Ostgebiete ganz gut entwickelt sind in Polen.

GSch
15.02.2013, 16:02
Der Polnische Minister hat aber Geschrieben, das Sie eine Gebiets Rücknahme erwarten, so habe Ich gelesen und aus meinen Erinnerungen niedergeschrieben.

Wollen Polen heute immer noch die Gebiete freiwillig und kostenlos sowie unverbindlich zurück geben ? Bist du Pole ? Welche Polen wollen das den gerne machen, die Gebiets Rückgabe ?

Es gibt seit 1990 einen Grenzvertrag zwischen Deutschland und Polen. Und niemand hat die Absicht, den zu ändern. Deutschland und Polen sind souverän und könnten im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren, was sie wollen, aber keiner will an der heutigen Situation rühren, weil alle froh sind, dass dieses Problem geregelt ist. Polen legte 1990 großen Wert darauf, seine Westgrenze auch vom vereinigten Deutschland garantiert zu bekommen (die alte Bundesrepublik und die DDR hatten sie ja schon lange anerkannt). Und das geschah dann auch.

Es wird viel erzählt, wenn der Tag lang ist, und manche Tage scheinen überhaupt kein Ende zu nehmen. Erzähl diesen Stuss in Warschau, und sie lachen dich schallend aus.

Freddo
15.02.2013, 16:05
Die wollen nichts "zurück geben". Manche hätten nur gerne eine Wertsteigerung ihrer Immobilien verbunden mit einer leistungslosen Aufwertung ihrer Sozialbezüge. Das ist alles. Letztlich zählen solche Einzelmeinungen nicht und für eine eine Gebietsabtretung inkl. Verlust aller Hoheitsrechte (und damit auch Steuerrecht) wird wohl keine Mehrheit zu finden sein. Dazu kommt, dass die ehem. dt. Ostgebiete ganz gut entwickelt sind in Polen.

Ah. Wie die Polen das wohl sehen ?

Freddo
15.02.2013, 16:07
Es gibt seit 1990 einen Grenzvertrag zwischen Deutschland und Polen. Und niemand hat die Absicht, den zu ändern. Deutschland und Polen sind souverän und könnten im gegenseitigen Einvernehmen vereinbaren, was sie wollen, aber keiner will an der heutigen Situation rühren, weil alle froh sind, dass dieses Problem geregelt ist. Polen legte 1990 großen Wert darauf, seine Westgrenze auch vom vereinigten Deutschland garantiert zu bekommen (die alte Bundesrepublik und die DDR hatten sie ja schon lange anerkannt). Und das geschah dann auch.

Es wird viel erzählt, wenn der Tag lang ist, und manche Tage scheinen überhaupt kein Ende zu nehmen. Erzähl diesen Stuss in Warschau, und sie lachen dich schallend aus.

Warum das denn ? Nehme die das nicht mehr ernst ? Egal ob Sie gegen EU-, Völkerrecht und so verstossen ?

Senator74
15.02.2013, 17:49
So viel steht auf geduldigem Papier...die Charta der Menschenrechte etwa...und was wird praktisch tagtäglich gegen diese Rechte verstoßen, obwohl praktisch alle Staaten der Welt diese unterfertigt haben!!

Stechlin
15.02.2013, 18:02
Hallo an alle,

mich interessiert ob die Deutschen Ostgebiete rein Rechtlich noch uns gehören ?

Wenn ja, warum gehören Sie uns noch und wenn nein, warum gehören Sie uns nicht mehr ?

MFG

Freddo

Da es bis heute keinen Friedensvertrag gibt (der 2+4-Vertrag ist kein solcher), der die Statuten des Potsdamer Abkommens aufhebt, gehören uns unsere Ostgebiete quasi immer noch - sie stehen eben nur unter fremder Verwaltung.

Also um die Frage zu beantworten: de jure: ja! De facto: nein!

Freddo
15.02.2013, 18:07
Da es bis heute keinen Friedensvertrag gibt (der 2+4-Vertrag ist kein solcher), der die Statuten des Potsdamer Abkommens aufhebt, gehören uns unsere Ostgebiete quasi immer noch - sie stehen eben nur unter fremder Verwaltung.

Also um die Frage zu beantworten: de jure: ja! De facto: nein!

Schade wir könnten die Vermögenswerte dort brauchen, da schulden habe.

Freddo
15.02.2013, 18:07
Da es bis heute keinen Friedensvertrag gibt (der 2+4-Vertrag ist kein solcher), der die Statuten des Potsdamer Abkommens aufhebt, gehören uns unsere Ostgebiete quasi immer noch - sie stehen eben nur unter fremder Verwaltung.

Also um die Frage zu beantworten: de jure: ja! De facto: nein!

Schade, wir könnten die Vermögenswerte dort brauchen, da schulden habe.

GSch
15.02.2013, 20:04
Egal ob Sie gegen EU-, Völkerrecht und so verstossen ?

Ich kann gar nicht gegen das Völkerrecht verstoßen, weil ich kein Völkerrechtssubjekt bin. Ein Verstoß gegen EU-Recht ist mir nicht bekannt.

Oder waren die Polen gemeint? Polen und Deutschland haben einvernehmlich die gemeinsame Grenze geregelt, das ist also völkerrechtlich gültig. Die EU sagt keinem ihrer Mitgliedsstaaten, wo seine Grenzen sind. Das liegt nicht in der Brüsseler Kompetenz.

Verrari
15.02.2013, 20:08
Hallo an alle,

mich interessiert ob die Deutschen Ostgebiete rein Rechtlich noch uns gehören ?

....

MFG

Freddo

Wer in einem einzigen Satz so viele Rechtschreibfehler macht kann unmöglich Deutscher sein!!

Daher meine Frage:
Wen meinst Du mit "uns" ????

Freddo
16.02.2013, 03:36
Wer in einem einzigen Satz so viele Rechtschreibfehler macht kann unmöglich Deutscher sein!!

Daher meine Frage:
Wen meinst Du mit "uns" ????

Allen Deutschen.

Wolf Fenrir
20.02.2013, 00:11
1990 wurde völkerrechtlich verbindlich festgelegt, wo Deutschland liegt. Nämlich innerhalb seiner heutigen Grenzen. Was nicht dazugehört, gehört nicht dazu.

Wer meint, ihm würden immer noch die Grundstücke seiner Familie aus alten Zeiten gehören, der kann natürlich klagen. Vor einem polnischen oder russischen Gericht. Privateigentum und staatliche Hoheit sind ja zwei verschiedene Dinge.

Es wurde auch mal festgelegt das es Kolonien gibt und wem sie gehören , es gab auch 2000 Jahre kein Israel und ich glaube 200 Jahre kein Polen.

Wismar und Stralsund gehörten mal zu Schweden , Helgoland mal zu England und so weiter und so fort ...

Über so eine Haltung das was irgendwann irgendwo in einem Krieg oder Vertrag festgelegt auf alle Ewigkeit so bleibt , kann ich nur den Kopf schütteln!!!

Ich erkläre es mir mit dem Ungeist der in der BRD herrscht und der Jahrzehnte langen Gehirnwäsche ...

GSch
20.02.2013, 18:01
Es wurde auch mal festgelegt das es Kolonien gibt und wem sie gehören , es gab auch 2000 Jahre kein Israel und ich glaube 200 Jahre kein Polen.

Wismar und Stralsund gehörten mal zu Schweden , Helgoland mal zu England und so weiter und so fort ...

Über so eine Haltung das was irgendwann irgendwo in einem Krieg oder Vertrag festgelegt auf alle Ewigkeit so bleibt , kann ich nur den Kopf schütteln!!!

Wer redet denn von Ewigkeit? In 2000 Jahren wird es kein Deutschland mehr geben, wie es ja vor 2000 Jahren auch keines gab, und viele andere heute hochwichtige Fragen werden sich erledigt haben.

Ich habe den aktuellen Stand der Dinge umrissen.

Dardonthinis
21.02.2013, 16:18
In der Präambel zum Grundgesetz heißt es seit 1990, dass das Grundgesetz nun für das ganze Deutsche Volk gelte. Umfasst der Geltungsbereich dieses Satzes wirklich das ganze Deutsche Volk?

Zweifel können sich zum Einen daraus ergeben, dass in Art. 116 GG das Deutsche Volk bezogen auf das Gebiet des Deutschen Reiches am 31.12.1937 definiert ist. Zum Anderen ist im 2+4-Vertrag vom 12.9.1990 als dessen Geltungsbereich in der Regel das Vereinte Deutschland genannt. Dieses Vereinte Deutschland soll aus der Vereinigungs- und Gebietssumme der Alt-BRD und der Ex-DDR bestehen, sich also nicht auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße erstrecken (Art. 1); es verpflichtet sich darin auch, künftig an keinen Nachbarstaat Gebietsforderungen über die Gebietssumme aus Alt-BRD und Ex-DDR hinaus zu stellen, wohlgemerkt: das Vereinte Deutschland! Das soll auch für eine neue deutsche Verfassung gelten, die gemäß Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes tritt. Dann heißt es in Art. 7 Abs. 2 des Vertrages, dass das Vereinte Deutschland seine volle Souveränität zurück erlange.

Merkwürdigerweise heißt es aber in Art. 7 Abs. 1, dass die vier Siegermächte gegenüber "Deutschland als Ganzem" auf ihre bisherigen Rechte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg verzichten. Ist damit auch das "Vereinte Deutschland" gemeint, von dem im ganzen übrigen Vertrag die Rede ist, oder wollten die Siegermächte damit zum Ausdruck bringen, dass sie eben dem ganzen Deutschland seine Souveränität zurück geben? Hätten sie auch in dieser Regelung vom Vereinten Deutschland reden müssen, wenn ihre Souveränitätsfreigabe sich nur auf dieses hätten beziehen sollen, und ist daraus nicht zu schließen, dass auch sie zwischen diesem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem unterscheiden? Das würde bedeuten, dass das auch gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 formell noch fortbestehende Deutsche Reich seine volle Souveränität zurück erhalten hätte, und das würde wiederum bedeuten, dass das ganze Deutsche Volk, also auch die gem. 116 GG als Deutsche definierten Bewohner des östlich von Oder und Neiße liegenden Gebiets nach dem Stand vom 31.12.1937 zusammen mit den Bürgern des mit dem Deutschen Reich teilidentischen Gebiets des "Vereinten Deutschland" das Deutsche Reich dadurch wiederbeleben könnten, dass sie es durch Einsetzen der in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vorgesehen Staatsorgane wieder handlungsfähig machen, oder?

Nehmen wir mal an, das würde geschehen. Nehmen wir weiter an, danach würde das Volk des Vereinten Deutschland im Sinn des 2+4-Vertrages in freier Selbstbestimmung und unter Ausüben seiner nach diesem Vertrag wiedererlangten Souveränität beschließen, die Bundesrepublik Deutschland aufzulösen oder im Deutschen Reich aufgehen zu lassen, also ihr nicht nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu geben, sondern sie schlicht und einfach aufzulösen oder im dann ja wieder voll gegenwärtigen Deutschen Reich aufgehen zu lassen. Wäre dann nicht das Deutsche Reich berechtigt, die Ostgebiete zurück zu fordern, weil es ja nicht an den 2+4-Vertrag und dessen Anspruchsverbot gebunden wäre, und wäre das Deutsche Volk dann nicht auch schuldenfrei, weil die Staatsschulden ja von der Bundesrepublik gemacht wurden? - das allerdings nur, wenn die Bundesrepublik nicht im Deutschen Reich aufgehen und dieses damit zu seinem Rechtsnachfolger machen, sondern sich schlicht und einfach auflösen würde!

GSch
21.02.2013, 16:47
Man kann ja drüber reden, aber warum kopierst du das hier gleich in drei Stränge?

Dardonthinis
10.03.2013, 12:15
Man kann ja drüber reden, aber warum kopierst du das hier gleich in drei Stränge?

Weil es dazu halt drei Stränge gibt und die Teilnehmer an ihnen nicht deckungsgleich sind.

Aber eigentlich hast Du recht, und deshalb weise ich darauf hin, dass dieses Thema in den Strängen "Brauchen wir die deutschen Ostgebiete zurück?" im Unterforum Deutschland/Außenpolitik und "Grundgesetz oder Verfassung" im Unterforum GG/Bürgerrechte/§§/Recht und Gesetz/Grundgesetz der BRD, vor allem im letzteren, mittlerweile ziemlich gründlich durch den Wolf gedreht wurde.

Freddo
17.03.2013, 09:37
Hallo an alle und danke für eure Antworten,

wie Ich schon mal schrieb zu diesem Thema sollten wir uns mit dem Erreichten bescheiden, wie es Bismarck einst sagte und wie Hitler die Gebieten den Polen zu Sprechen.
Ich habe in einem Film Namens Was Gidoknopp nicht zeigt oder so gehört, das Hitler die ehemaligen Deutschen Gebiete den Polen überlassen hatte und aus Danzig wollte er eine neutrale Zone machen oder so.

MFG

Freddo

PS: Entschuldigt das Ich mit dem Thema angefangen habe, wollte keinen Negativen Gefühle wecken.

Freddo
17.03.2013, 09:39
Danke,
da habe ich jetzt den Pfad um mehr Infos zu bekommen.

MFG

Freddo

Freddo
17.03.2013, 09:45
In der Präambel zum Grundgesetz heißt es seit 1990, dass das Grundgesetz nun für das ganze Deutsche Volk gelte. Umfasst der Geltungsbereich dieses Satzes wirklich das ganze Deutsche Volk?

Zweifel können sich zum Einen daraus ergeben, dass in Art. 116 GG das Deutsche Volk bezogen auf das Gebiet des Deutschen Reiches am 31.12.1937 definiert ist. Zum Anderen ist im 2+4-Vertrag vom 12.9.1990 als dessen Geltungsbereich in der Regel das Vereinte Deutschland genannt. Dieses Vereinte Deutschland soll aus der Vereinigungs- und Gebietssumme der Alt-BRD und der Ex-DDR bestehen, sich also nicht auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches jenseits von Oder und Neiße erstrecken (Art. 1); es verpflichtet sich darin auch, künftig an keinen Nachbarstaat Gebietsforderungen über die Gebietssumme aus Alt-BRD und Ex-DDR hinaus zu stellen, wohlgemerkt: das Vereinte Deutschland! Das soll auch für eine neue deutsche Verfassung gelten, die gemäß Art. 146 GG an die Stelle des Grundgesetzes tritt. Dann heißt es in Art. 7 Abs. 2 des Vertrages, dass das Vereinte Deutschland seine volle Souveränität zurück erlange.

Merkwürdigerweise heißt es aber in Art. 7 Abs. 1, dass die vier Siegermächte gegenüber "Deutschland als Ganzem" auf ihre bisherigen Rechte aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg verzichten. Ist damit auch das "Vereinte Deutschland" gemeint, von dem im ganzen übrigen Vertrag die Rede ist, oder wollten die Siegermächte damit zum Ausdruck bringen, dass sie eben dem ganzen Deutschland seine Souveränität zurück geben? Hätten sie auch in dieser Regelung vom Vereinten Deutschland reden müssen, wenn ihre Souveränitätsfreigabe sich nur auf dieses hätten beziehen sollen, und ist daraus nicht zu schließen, dass auch sie zwischen diesem Vereinten Deutschland und Deutschland als Ganzem unterscheiden? Das würde bedeuten, dass das auch gemäß der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.7.1973 formell noch fortbestehende Deutsche Reich seine volle Souveränität zurück erhalten hätte, und das würde wiederum bedeuten, dass das ganze Deutsche Volk, also auch die gem. 116 GG als Deutsche definierten Bewohner des östlich von Oder und Neiße liegenden Gebiets nach dem Stand vom 31.12.1937 zusammen mit den Bürgern des mit dem Deutschen Reich teilidentischen Gebiets des "Vereinten Deutschland" das Deutsche Reich dadurch wiederbeleben könnten, dass sie es durch Einsetzen der in der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vorgesehen Staatsorgane wieder handlungsfähig machen, oder?

Nehmen wir mal an, das würde geschehen. Nehmen wir weiter an, danach würde das Volk des Vereinten Deutschland im Sinn des 2+4-Vertrages in freier Selbstbestimmung und unter Ausüben seiner nach diesem Vertrag wiedererlangten Souveränität beschließen, die Bundesrepublik Deutschland aufzulösen oder im Deutschen Reich aufgehen zu lassen, also ihr nicht nach Art. 146 GG eine neue Verfassung zu geben, sondern sie schlicht und einfach aufzulösen oder im dann ja wieder voll gegenwärtigen Deutschen Reich aufgehen zu lassen. Wäre dann nicht das Deutsche Reich berechtigt, die Ostgebiete zurück zu fordern, weil es ja nicht an den 2+4-Vertrag und dessen Anspruchsverbot gebunden wäre, und wäre das Deutsche Volk dann nicht auch schuldenfrei, weil die Staatsschulden ja von der Bundesrepublik gemacht wurden? - das allerdings nur, wenn die Bundesrepublik nicht im Deutschen Reich aufgehen und dieses damit zu seinem Rechtsnachfolger machen, sondern sich schlicht und einfach auflösen würde!


Danke für die Antwort,


ich weiss nicht ob man die Gebiete zurück bekommt, wenn alle Deutschen die WRV wieder Handlungsfähig machen.
Ich für die Menschenrechte als Deutsche Verfassung.

MFG

Freddo

GSch
17.03.2013, 16:58
ich weiss nicht ob man die Gebiete zurück bekommt, wenn alle Deutschen die WRV wieder Handlungsfähig machen.

Natürlich nicht. Verfassungen wirken nur nach innen, wie alle Gesetze eines Staates, verpflichten andere souveräne Staaten aber zu gar nichts. Eine Grenzänderung würde einen völkerrechtlichen Vertrag erfordern.

Freddo
17.03.2013, 18:32
Natürlich nicht. Verfassungen wirken nur nach innen, wie alle Gesetze eines Staates, verpflichten andere souveräne Staaten aber zu gar nichts. Eine Grenzänderung würde einen völkerrechtlichen Vertrag erfordern.

Ach so danke. Was muss der Beinhalten ?

MFG

Freddo

PS: Wollte ausdrücke, das Ich für die Menschenrechte als Verfassung bin.

GSch
17.03.2013, 20:55
Ach so danke. Was muss der Beinhalten ?

Na was schon - eine Vereinbarung, wo die Grenze zwischen Deutschland und Polen (oder Russland oder Litauen oder ...) jetzt sein soll. Also so ähnlich wie der existierende deutsch-polnische Grenzvertrag. Dann sicher auch noch eine Menge Übergangsregelungen hinsichtlich der Leute, die jetzt auf einmal im anderen Staat leben.

Freddo
18.03.2013, 12:50
Na was schon - eine Vereinbarung, wo die Grenze zwischen Deutschland und Polen (oder Russland oder Litauen oder ...) jetzt sein soll. Also so ähnlich wie der existierende deutsch-polnische Grenzvertrag. Dann sicher auch noch eine Menge Übergangsregelungen hinsichtlich der Leute, die jetzt auf einmal im anderen Staat leben.

Ach so danke.

MFG

Freddo

SAMURAI
18.03.2013, 14:21
Was soll es. Jetzt haben wir wenigstens eine Viertel-Poli als Kanzlerin. Wir sollten uns Polen angliedern.

Towarish
18.03.2013, 14:39
Was soll es. Jetzt haben wir wenigstens eine Viertel-Poli als Kanzlerin. Wir sollten uns Polen angliedern.

Unter der Verwaltung Kaliningrads.:dg:

SAMURAI
18.03.2013, 14:41
Unter der Verwaltung Kaliningrads.:dg:

aber bitte ohne Russen

Towarish
18.03.2013, 14:46
aber bitte ohne Russen

Du kannst dich diesem Szenario nicht entziehen. :anbeten::big boss::hi:

GSch
18.03.2013, 14:47
Was soll es. Jetzt haben wir wenigstens eine Viertel-Poli als Kanzlerin. Wir sollten uns Polen angliedern.

Gute Idee, so herum geht es auch. Führt zum gleichen Resultat. Frau Merkel versteht sich ja mit Herrn Tusk ohnehin glänzend, vermutlich besser als mit der FDP.

SAMURAI
18.03.2013, 16:14
Du kannst dich diesem Szenario nicht entziehen. :anbeten::big boss::hi:

Willst Du als Russe enden